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Stand der
Technik
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Verfahren
zur Armierung von Bauwerkskörpern
wie beispielsweise Ziegelwänden,
Steinwänden,
Stahlbetonbauwerken, Gewölben,
Wandpfeilern, Tragbalken, Emporen, Stützwänden usw. unter Anwendung von
Fasern oder Armierungsgeweben, die so beschaffen sind, dass sie
unter Anwendung einer Beschichtungs- und Imprägniertechnik mit Harzen vom
Duroplasttyp klebfähig
gemacht werden, sind auf dem Fachgebiet gut bekannt.
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Ein
erstes Verfahren ist im Schweizer Patent CH-365517 vom 11. August
1960 offenbart worden, welches den Schutz beansprucht für die Armierung von
Bauteilen aus unbewehrtem Beton oder Steinmaterial durch das Aufbringen
von Fasern und Geweben mit Kunstharz auf die Oberfläche.
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In
der Folgezeit sind mehrere Arten von Armierung entwickelt worden,
welche unter Anwendung der normalen Verfahren der manuellen Beschichtung,
die auf dem Gebiet der Verbundwerkstoffe (Kontaktverfahren bei der
Verarbeitung von Duroplasten) gut bekannt sind, die Armierung von
mehreren Arten von Baukörpern
ermöglichen.
Zum Beispiel wird im Patent
EP
0441519 B1 vom 30.01.1991 und im Patent
EP 598591 A vom 25.05.1994
(Tonen Corp. Patents) der Schutz für ein Armierungsbauteil für Baukörper aus
bewehrtem Beton beansprucht, welches im Wesentlichen aus einer Bahn
aus in der gleichen Richtung verlaufenden Verstärkungsfasern besteht, welche
durch ein dünnes
Netz aus plastischem Klebstoff verbunden sind und von einer Bahn aus
Silikonpapier getragen werden.
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Auch
wenn dieses Verfahren über
einen gewissen Zeitraum angewandt worden ist, weist es doch beträchtliche
Nachteile auf: die vollkommen genau ausgerichteten Fasern zeigen
keinerlei Porosität,
und sie ermöglichen
nicht das Entweichen der Luft während
der Beschichtung; es erweist sich, dass die auf diese Weise angeordneten
Fasern, welche durch das Netz nur auf einer Seite verbunden sind, während des
Einbaus sehr schwierig zu handhaben sind, weswegen sie immer von
einem Papier (mit Silikon behandeltes Papier) oder von einer inerten
Folie getragen werden müssen.
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Diese
Tatsache erschwert die Entfaltung von Handfertigkeiten während des
Einbaus, wodurch de facto die Größe der Bahn,
die beschichtet werden kann, auf eine Länge von 2 Meter verringert
wird.
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Das
Patent
EP 9628117B vom
20.01.1993 (Hexcell Patent) beansprucht den Schutz für die Verstärkung von
Säulen
durch Beschichten mit durch Kunstharz imprägnierten Geweben, wobei derartige Gewebe
sich dadurch auszeichnen, dass die Webkette rechtwinklig zur Säulenachse
angeordnet ist und sich der Schuss parallel zur Säulenachse
befindet. Ansonsten können
die Verstärkungsfasern
unter Winkeln angeordnet werden, welche zwischen 20° und 70° in Bezug
auf die Säulenachse
und zwischen –20° und –70° in Bezug
auf die Richtung rechtwinklig zur Säulenachse liegen.
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Ferner
können
die Fasern untereinander mit Hilfsnähten verbunden sein.
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Dieses
Patent führt
zu einer begrenzten Armierungswirkung infolge der unvollkommenen
linearen Ausrichtung der Fasern, die, da sie unter verschiedenen
Winkeln angeordnet sind, nicht alle zur Armierungswirkung in der
gewünschten
Richtung beitragen.
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Das
britische Patent 2.295.637A (Sho Bond Corp.) vom 12.02.1994 offenbart
ein Verfahren zur Armierung von Stahlbetonbauwerken durch das Beschichten
mittels einer Verstärkungsfaser
in der Form eines Gewebes, bei welchem die Faser in einer Richtung
verlaufend angeordnet ist und welches mit Hilfsfäden im Schuss und in der Webkette
ausgestattet ist, welche dadurch, dass sie untereinander verbunden
sind, die in ein und derselben Richtung verlaufenden Verstärkungsfasern
in der gewünschten
Position halten. Als Hilfsfäden
können
thermoplastische Polymerfäden
verwendet werden, welche sich unter Hitzebehandlung untereinander
verbinden.
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Dieses
Verfahren stellt sich als ziemlich komplex heraus, da das Einbringen
von Hilfsfäden
in die Webkette beträchtliche
Komplikationen bei der Herstellung des Gewebes mit sich bringt.
Darüber
hinaus verbinden sich nur die Hilfsfäden untereinander, und die
Verstärkungsfasern
werden nur durch die Hilfsfäden
gehalten, und im Fall der Verwendung von thermoplastischen Polymerfäden gibt
es nach der zum Schmelzen führenden
Wärmebehandlung
von diesen nur bereichsweise heißgeschweißte Punkte. Dies alles kann
die Stabilität
der Bahn und ihren Einbau stark beeinträchtigen.
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Das
Patent
EP 3782232 A vom
18.07.1990 (Mitsubishi-Patent) offenbart die Anwendung von vorimprägnierten
Verstärkungsfasern
(Prepregs) auf Bauwerkskörper
mit Hilfe eines Klebstoffs.
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Der
Klebstoff und das vorimprägnierte
Kunstharz werden nacheinander gemeinsam ausgehärtet.
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Dieses
Verfahren weist all die Nachteile auf, die für Prepregs typisch sind (Lagerung
bei niedriger Temperatur, begrenzte Lebensdauer und hohe Kosten),
und erfordert auch noch die Verwendung eines Klebstoffe, was mit
weiteren Komplikationen bei der Anwendung verbunden ist.
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EP 859085 offenbart ein Verfahren
zur Armierung von Baukörpern,
bei welchem ein Material mit Hilfe von Imprägnierharzen aufgebracht wird
und dieses Material Verstärkungsfasern,
die längs
einer Richtung angeordnet sind, sowie warmverschweißbare Fasern,
die rechtwinklig zu den Verstärkungsfasern
angeordnet sind, umfasst. Bei allen Beispielen werden die warmverschweißbaren Fasern
durch Mischung von Fasern mit einem hohen Schmelzpunkt mit Fasern
mit einem niedrigen Schmelzpunkt erhalten, welche miteinander verdrillt
werden. Ein Klebharz ist ebenfalls in den warmverschweißbaren Fasern
enthalten. Das Verfahren der Herstellung dieses Materials ist ziemlich
komplex, und die Ausrichtung der Verstärkungsfasern ist nicht vollständig zufriedenstellend.
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Darstellung der Erfindung
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Die
Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung ist ein wärmebehandeltes
Gewebe, welches für die
Anwendung als Armierungsmaterial für Bauwerke geeignet ist und
ermöglicht,
die Nachteile des Standes der Technik zu überwinden und dem Bauwerk hohe
Eigenschaften hinsichtlich seiner mechanischen Festigkeit zu verleihen,
und wir haben ein solches Gewebe gefunden.
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Das
genannte Gewebe zeichnet sich dadurch aus, dass die Webkette aus
Fäden von
Fasern besteht, welche einen hohen Modul aufweisen, nämlich einen
Elastizitätsmodul
unter Zugspannung größer als
10 GPa (Gigapascal) und eine Bruchlast unter Zugbeanspruchung größer als
600 MPa (Megapascal), und dass der Schuss aus Fäden besteht, die mit einem
thermoadhäsiven
polymeren Material überzogen
sind, wobei das genannte Gewebe wahlweise mit Fäden aus Fasern verstärkt werden
kann, welche die gleichen Eigenschaften und die gleiche Richtung wie
die Kettfäden
aufweisen.
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Die
Erfindung umfasst auch ein Verfahren zum Aufbringen des genannten
Gewebes auf Bauwerke.
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Kurze Beschreibung der
Abbildungen
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1 zeigt
eine Ausführungsform
des Gewebes, bei welchen mit (11) die Kettfäden und
mit (12) die Schussfäden
bezeichnet sind.
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1A, 1B, 1C und 1D veranschaulichen
alternative Ausführungsformen
des Gewebes mit unterschiedlicher Anordnung der Webkette und des
Schusses.
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2 zeigt
ein Detail eines Schussfadens.
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3 zeigt
eine weitere Ausführungsform des
Gewebes, bei welcher mit (31) die Verstärkungsfäden bezeichnet sind.
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4 zeigt
das Gewebe von 3 im Schnitt.
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5 stellt
zwei auf eine Betonkonstruktion aufgebrachte Gewebeschichten dar.
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6 zeigt
die Vorrichtung, die für
die Herstellung des in den 3 und 4 dargestellten Gewebes
verwendet wurde.
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Detaillierte Beschreibung
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Gewebe zur Armierung von Mauerwerk,
Beton, Beton- und Stahlbetonbauwerken und insbesondere ein wärmebehandeltes
Gewebe, bei welchem die Webkette aus Fäden von Fasern mit einem hohen
Modul und der Schuss aus Glasfäden
besteht, welche mit einem thermoadhäsiven polymeren Material überzogen sind.
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Die
Erfindung betrifft darüber
hinaus ein Verfahren zum Aufbringen des genannten Gewebes auf Bauwerke.
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Das
Gewebe weist vorzugsweise die in 1 wiedergegebene
Konfiguration auf, bei welcher (46) ganz allgemein das
Gewebe darstellt, (11) die Fäden der hochmodularen Fasern,
welche in der Kette angeordnet sind, darstellt und (12)
diejenigen Fäden
darstellt, die mit einem thermoadhäsiven polymeren Material überzogen
und im Schuss angeordnet sind.
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In 2 ist
der Faden (12) im Detail dargestellt, wobei (21)
den Glasfaden darstellt und (22) den Überzug darstellt, welcher aus
einem thermoadhäsiven
polymeren Material besteht.
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Es
stellt sich heraus, dass das Gewebe, nachdem es der Hitzebehandlung
mit Schmelzen des thermoadhäsiven
polymeren Materials längs
des gesamten Verlaufs des Schusses unterzogen worden ist, vollständig wärmefixiert
ist und eine hohe Maßhaltigkeit
zeigt mit einer vollständigen
Arretierung der Kettfäden,
welche auch während
der nachfolgenden Verarbeitungsschritte ihre Position in der gewünschten
Richtung beibehalten. In der Darstellung der 1 ist die
Anordnung des Schusses in Bezug zur Kette von ebener Art, aber sie
kann beliebiger Art sein je nach den Techniken, die den Fachleuten
auf dem Gebiet der Weberei gut bekannt sind (Twillbindung, Bataviabindung,
Panamabindung, Mattenbindung), mit unterschiedlicher Anordnung des
Schusses in Bezug auf die Webkette.
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Beispiele
für die
verschiedenen Arten der Anordnungen sind in den 1A, 1B, 1C und 1D dargestellt.
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Die
Kettfäden
(11) der 1 können in Abhängigkeit von der Typologie
des gesponnenen Fadens von 1 Faden/cm bis 12 Fäden/cm und vorzugsweise von
2 Fäden/cm
bis 8 Fäden/cm
variieren.
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Die
Kettfäden
(11) können
unterschiedliche Kennzeichnungen (Denier-Werte) aufweisen, welche,
in Tex (Gewicht in Gramm per 1.000 m Faden) ausgedrückt, im
Bereich von 20 Tex bis 10.000 Tex, und vorzugsweise von 40 bis 1.000
Tex liegen können.
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Der
im Detail in 2 dargestellte Schussfaden (12)
besteht aus einem mit (21) bezeichneten Glasfaden mit einem
niedrigen Kennwert, welcher vorzugsweise im Bereich von 20 bis 100
Tex liegt und welcher außen
mit einem thermoadhäsiven
Polymer (22) überzogen
ist, wobei die Menge an thermoadhäsivem Polymer in einem Bereich
von 10 bis 300% in Bezug auf das Gewicht des Glases liegt.
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Zum
Beispiel besteht ein in der vorliegenden Erfindung verwendeter Schussfaden
aus einem 60-Tex-Glasfaden, welcher mit einem thermoadhäsiven Polymer
von 40 Tex überzogen
ist, wobei das Gesamtgewicht des Fadens gleich 100 Tex ist.
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Für die Ziele
der Erfindung ist die Verwendung eines überzogenen Glasfadens am besten
geeignet, jedoch kann man auch überzogene
Fäden verwenden,
welche aus anderen Materialien (Kohlenstoff, Polyester, Polyarylamide,
Aramide usw.) bestehen.
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Die
Beschichtung mit dem thermoadhäsiven Polymer
kann auf verschiedenen Wegen erreicht werden wie beispielsweise
durch Mehrschichtenextrusion oder durch die Kopplung mit einem thermoadhäsiven Polymer
auf beliebige Art.
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Die
Verteilung des thermoadhäsiven
Polymers (22) auf dem Faden (21) kann von beliebiger
Art sein, aber vorzugsweise ist die genannte Verteilung über die
gesamte Länge
des Fadens (21) kontinuierlich.
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Die
thermoadhäsiven
Polymere, welche zum Beschichten des Glasfadens (21) verwendet
werden, gehören
zur Klasse der Polyolefin-, Polyvinyl-, Polyamid-, Polyester- und
Polyurethan-Polymere und -Kopolymere, die auf dem Fachgebiet der
thermoadhäsiven
Polymere (Schmelzklebstoffe) gut bekannt sind, und sie zeichnen
sich durch eine Schmelztemperatur aus, die in einem Bereich von
40 bis 250°C
und vorzugsweise von 80 bis 200°C
liegt. Bei einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung kann das Gewebe der 1 verbunden
werden mit einer Reihe von Fäden
aus hochmodulen Fasern, welche auf einer Seite des Gewebes der 1 parallel
zur Webkette (11) angeordnet sind und auf dieser Seite
durch einen heißschweißbaren Schussfaden
(12) thermofixiert werden. Auf diese Weise erreicht man
die in 3 (perspektivische Ansicht) und in 4 (Schnitt) dargestellte
Struktur, welche im Wesentlichen aus dem Gewebe der 1 besteht,
das an Verstärkungsfäden (31)
gekoppelt ist, welche längs
der Richtung der Webkette (11) ausgerichtet sind und in
einer solchen Position durch die Thermoadhäsion des Schussfadens (12)
des Gewebes der 1 gehalten werden.
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Die
in den 1, 1A, 1B, 1C und 1D dargestellten
Gewebe können
die zwei Oberflächen
zeigen, die vollkommen symmetrisch und untereinander gleich sind,
wie zum Beispiel das in den 1, 1B und 1C dargestellte
Gewebe, während
andere Gewebe zwei Gewebeseiten aufweisen können, die untereinander verschieden sind,
und noch genauer ausgedrückt,
eine Seite, welche reicher an Schussfäden ist, d. h. eine Seite,
auf welcher der Schussfaden häufiger
auftritt, und eine Seite, die ärmer
an Schussfäden
ist, auf welcher der Schussfaden weniger häufig auftritt wie beispielsweise
bei den 1A und 1D.
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Die
mit (11) und mit (31) bezeichneten Fäden bestehen
aus Fasern, welche einen hohen Modul aufweisen, wobei sie sich dadurch
auszeichnen, dass sie einen Elastizitätsmodul unter Zugbeanspruchung,
welcher größer als
10 GPa (Gigapascal) ist, und eine Zugfestigkeit, welche größer als
600 MPa (Megapascal) ist, aufweisen.
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Derartige
Fasern fallen in die nachfolgenden Materialgruppen: Kunstseidefasern,
hochmodule Polyesterfasern, Polyvinylalkoholfasern, Polyethylenfasern,
Aramidfasern, Kohlenstofffasern, Glasfasern, Fasern aus Flüssigkristallpolymeren.
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Diese
mit (11) und (31) bezeichneten Fäden können untereinander
gleich oder von unterschiedlicher Natur und Kennzeichnung (Hybridgewebe)
sein. Zum Beispiel kann man gleichzeitig Kohlenstofffasern, Glasfasern,
Aramidfasern und Polyesterfasern in derselben Struktur verwenden.
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Die
Gewebe gemäß der vorliegenden
Erfindung finden Anwendung zur Armierung von Bauwerken durch Imprägnierharze,
zu denen alle Kunstharze gehören,
welche allgemein für
die Herstellung von Komponenten aus einem Verbundwerkstoff verwendet
werden, insbesondere Polyesterharze, Vinylesterharze, Phenolharze,
Epoxydharze, Polyurethanharze, Acrylharze, Bismaleimidharze.
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Darüber hinaus
können
die genannten Gewebe auch bei der Herstellung von Verbundwerkstoffen
verwendet werden.
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Das
allgemein übliche
Verfahren zum Aufbringen der Gewebe für das Beschichten von Bauwerken
ist gut bekannt und wird normalerweise durch manuelle Beschichtung (Handaufbringung)
des Gewebes und durch Imprägnierung
mit den oben aufgeführten
Kunstharzen ausgeführt.
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Vor
dem Aufbringen der Gewebe ist es im Allgemeinen ratsam, eine gründliche
Säuberung
der zu behandelnden Oberfläche
vorzunehmen und danach die folgenden Arbeitsgänge durchzuführen wie das
Verteilen einer ersten (bereits katalysierten) Kunstharzschicht
zum Aushärten,
Aufbringen des Gewebes, Verteilen einer zweiten Kunstharzschicht, um
die vollständige
Imprägnierung
des Gewebes zu erhalten, und Aufbringen von möglichen weiteren Gewebeschichten
unter Wiederholung der oben aufgeführten Arbeitsgänge.
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Die
Aushärtung
des Kunstharzes wird mit Hilfe derjenigen Techniken ausgeführt, die
den Fachleuten auf diesem Fachgebiet gut bekannt sind, im Allgemeinen
bei Temperaturen, die in einem Bereich von 5 bis 40°C entsprechend
dem verwendeten Kunstharzsystem liegen.
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Die
Anzahl und die Anordnung der aufzubringenden Gewebe variiert in
Abhängigkeit
von der Armierungswirkung, welche man erreichen möchte, und
von der Gestalt und der Struktur des Bauteils, das armiert werden
soll.
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Das
Verfahren zum Aufbringen des Gewebes auf die Oberfläche von
Bauwerkskörpern
gemäß der vorliegenden
Erfindung umfasst die Abfolge der nachfolgenden Arbeitsgänge: Aufbringung
einer Schicht Imprägnierharz
auf die genannte Oberfläche, Aufbringung
des Gewebes in der verstärkten
Form, Aufbringung einer zweiten Schicht Imprägnierharz, Aufbringung des
Gewebes in der nicht verstärkten Form
und Aufbringung einer dritten Schicht Imprägnierharz.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist das erste Gewebe, welches auf die zu armierende
Fläche
aufgebracht wird, von der in den 3 und 4 beschriebenen
Art, wobei darauf zu achten ist, dass die Seite B des Gewebes selbst
mit der zu behandelnden Oberfläche
in Kontakt gebracht wird gemäß der Konfiguration
der 5, in welcher auch ein nachfolgendes Gewebe der
Art von 1 dargestellt ist.
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Es
soll nun 5 näher betrachtet werden: (41)
ist ein zu armierendes Betonbauteil, (42) ist die erste
Schicht Imprägnierharz,
(45) ist das Gewebe der 3 und 4,
welches auf die Betonfläche
so aufgebracht wird, dass die Seite B (43) auf den unbewehrten
Beton gerichtet ist und die Seite A (44) nach außen zeigt,
(47) ist eine zweite Schicht Imprägnierharz, (46) ist
eine zweite Schicht eines Gewebes entsprechend 1,
und (48) ist eine weitere Schicht Imprägnierharz.
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Diese
Anwendungskonfiguration ist optimal, um das Maximum der Armierungswirkung
zu erreichen, wobei die Seite B des Gewebes der 3 und 4 im
Kontakt mit der zu armierenden Oberfläche bei der Begrenzung von
oberflächlichen "Rissen" und deren Ausbreitung
die beste Wirkung hervorbringt.
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Die
Seite A hat eine hohe Armierungswirkung.
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Die
Gewebe, welche die in 1 dargestellte Struktur aufweisen
und nachfolgend aufgebracht werden, üben eine hohe Armierungswirkung
aus.
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Bei
einer zweiten bevorzugten Ausführungsform
können
die Gewebe von der in 1 dargestellten Art direkt auf
die zu armierende Oberfläche
aufgebracht werden. Im Fall von Geweben, bei den die zwei Seiten
untereinander gleich sind wie beispielsweise die der 1, 1B und 1C,
gibt es für die
Aufbringung keine vorzuziehende Seite, jedoch ist es im Fall von
solchen Geweben, die zwei unterschiedliche Seiten aufweisen, wie
beispielsweise das Gewebe der 1A und 1D,
von Vorteil, wenn man das Gewebe mit der Seite, die ärmer an
Schussfäden
ist, auf die zu armierende Oberfläche aufbringt.
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Ein
weiterer Vorteil der Gewebe gemäß der vorliegenden
Erfindung besteht darin, dass auf sie eine Putzschicht aufgebracht
werden können,
was häufig
unter ästhetischen
Gesichtspunkten von großer
Bedeutung ist.
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Die
nachfolgenden Beispiele sollen zur Veranschaulichung dargestellt
werden.
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Beispiel 1 (Beispiel für die Herstellung
des Gewebes der 1)
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1a – Gewebeherstellung:
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In
einen Dornier-Webstuhl Mod. HTV4/SD, welcher eine Lanze mit positiver
Zange aufweist, ist ein Aufsteckgatter eingebaut, worauf 380 Garnrollen mit
Kohlenstofffäden
der Sorte 12K mit einem Kennwert von 800 Tex angebracht sind.
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Dieses
Aufsteckgatter wird verwendet, um die Kettfäden des Webstuhles zuzuführen. Dem Schuss
des Webstuhles wird ein Glasfaden zugeführt mit dem Kennwert 60 Tex,
welcher mit einem Kopolyamid-Heißschmelzkleber 40 Tex überzogen
ist, der eine Schmelztemperatur von etwa 160°C aufweist.
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Der
Webstuhl arbeitet mit 3,8 Fäden/cm
in der Kette und mit 2 Einführungen
des Schussfadens pro cm.
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Es
wird ein Gewebe hergestellt, welches eine Höhe von 100 cm aufweist. Dieses
wird in Form von Rollen aufgewickelt. Das Gewebe zeigt eine Struktur,
welche in der Webkette aus 3,8 Fäden/cm von
12-K-Kohlenstofffäden
und im Schuss aus 2 Fäden/cm
Glasfaden, welcher mit einem Schmelzklebstoff überzogen ist, besteht. Das
Gewicht dieses Gewebes ergibt sich zu 324 g/m2.
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1b – Wärmebehandlung
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In
einer Vorrichtung, welche aus einer Abwickelvorrichtung, einem Infrarot-Heizsystem
und einer Aufwickelmaschine besteht, durchläuft das Gewebe eine Wärmebehandlung.
Das mit Infrarotstrahlung arbeitende Heizsystem ist auf eine Temperatur
derart eingestellt, dass bei einem Gewebe, welches mit einer Geschwindigkeit
von 6 Meter/Minute hindurch läuft,
das Schmelzen des thermoplastischen Polymers (Schmelzklebstoff),
mit welchem der Schussfaden überzogen
ist, erreicht wird.
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Nach
der Wärmebehandlung
und der anschließenden
Abkühlung
wird das Gewebe aufgerollt, und es zeigt sich vollkommen verfestigt,
wobei der Schussfaden mit den Kettfäden heiß verklebt ist.
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Das
auf diese Weise erhaltene Gewebe weist die folgenden Eigenschaften
auf:
Gewicht = 324 g/m2, Zugfestigkeit
in der Richtung der Kette > 600
N/mm über
die Gewebebreite, Elastizitätsmodul
unter Zugbeanspruchung in der Richtung der Webkette = 40 kN/mm über die
Gewebebreite.
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Beispiel 2 (Beispiel für die Herstellung
des Gewebes der 3 und 4)
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Ein
Gewebe, welches wie unter Punkt 1a des Beispiels 1 mit einem Gewicht
von 324 g/m2 hergestellt worden ist, wird
zwecks der thermischer Verstärkung
wie unter Punkt 1b des Beispiels 1 behandelt. An das auf diese Weise
behandelte Gewebe werden zum Zweck seiner Verstärkung Kohlenstofffäden 800
Tex 12K in einer Anzahl von 3,8 Fäden/cm parallel zu den Kettfäden angekoppelt,
wobei mit einer Vorrichtung gearbeitet wird, wie sie schematisch in 6 dargestellt
ist. In der genannten Abbildung bedeutet (51) die Abrollvorrichtung
für das
Gewebe (46), (52) ist das Infrarot-Heizsystem,
(53) ist das die Rolle tragende Aufsteckgatter, welches
die Fäden (31)
zuführt,
damit sie an das Gewebe (46) angekoppelt werden können, (54)
sind die Ankoppelwalzen, (55) sind Druckwalzen, (45)
ist das Gewebe (46), welches an die Fäden (31) gekoppelt
ist, und (56) ist die Aufwickelmaschine.
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Das
auf diese Weise erhaltene verstärkte Gewebe
zeigt die in 3 und 4 dargestellte Struktur
und hat ein Gewicht von 628 g/m2, eine Zugfestigkeit
in der Richtung der Webkette > 1200
N/mm über
die Gewebebreite und einen Elastizitätsmodul unter Zugbeanspruchung
in der Richtung der Webkette gleich 80 kN/mm über die Gewebebreite.
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Beispiel 3 (Anwendung
auf Bauwerkskörper)
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3a – Unbewehrter Balken
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Ein
Spannbetonbalken wird einem Dreipunkt-Biegetest unterzogen, wobei
die Entfernung zwischen den Auflagern 1.430 mm beträgt und die mittige
Last auf der 190 mm breiten Seite angreift. Dieser Spannbetonbalken
hat die folgenden Abmessungen: Länge
2300 mm, Breite 190 mm, Höhe
160 mm, innen armiert mit 4 hochqualitativen Stahlstäben mit
einem Durchmesser von 8 mm, die auf der gedehnten Seite angeordnet
sind, und mit 2 Stäben
mit einem Durchmesser von 8 mm, die auf der zusammengedrückten Seite
angeordnet sind.
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Es
wird festgestellt, dass sich die ersten Risse bei einer Last gleich
5.000 kg bilden und die Bruchlast des Balkens 8.200 kg beträgt.
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3b – Mit Gewebe (46)
bewehrter Balken
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Ein
Betonbalken wie unter Punkt 3a ist mit 3 Schichten eines Gewebes
beschichtet, welches wie im Beispiel 1 hergestellt worden ist. Die
Aufbringung des Gewebes erfolgt mit einem Epoxidharz vom Zweikomponententyp.
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Die
Armierung, welche die Abmessungen von 1.180 mm × 190 mm aufweist, wird auf
diejenige Seite des Balkens aufgebracht, welche eine Breite von
190 mm aufweist, wobei darauf geachtet wird, dass die Kettfäden in der
Richtung der Balkenlänge angeordnet
werden.
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Der
armierte Balken wird einem Dreipunkt-Biegetest wie im Punkt 3a unterzogen,
wobei darauf zu achten ist, dass die Armierung auf derjenigen Seite
angebracht wird, welche der Seite gegenüber liegt, die der Biegebelastung
ausgesetzt wird.
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Es
wird festgestellt, dass sich die ersten Risse bei einer Belastung
von 7.800 kg bilden und die Bruchlast des Balkens 11.500 kg beträgt.
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3c – Ein Betonbalken wie unter
Punkt 3a wird mit einem Gewebe beschichtet, welches wie im Beispiel
2 hergestellt worden ist, wobei nach dem Beschichtungsschema vorgegangen
wird, welches in 5 dargestellt ist, sowie nach
den Mustern, über
die im Punkt 3b berichtet worden ist.
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Die
Armierung hat die Abmessungen 1.180 mm × 190 mm und wird auf die Balkenseite
aufgebracht, welche die Breite 190 mm aufweist.
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Der
auf diese Weise armierte Balken wird einem Dreipunkt-Biegetest gemäß den gleichen
Mustern wie unter Punkt 3b unterzogen.
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Es
wird festgestellt, dass sich die ersten Risse bei einer Belastung
gleich 8.500 kg bilden und die Bruchlast des Balkens 11.800 kg beträgt.
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Beispiel 4 (Herstellung
eines Gewebes gemäß der 1D mit
einer Wärmebehandlung,
welche direkt auf dem Herstellungswebstuhl ausgeführt wird)
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Ein
Gewebe, welches die in 1D dargestellte Struktur aufweist,
wird gemäß den Mustern des
Beispiels 1 hergestellt, wobei als Kette ein Kohlenstofffaden 12K
mit einem Kennwert 800 Tex und als Schuss ein Glasfaden 40 Tex verwendet
wird und der Glasfaden mit einem Kopolyamid-Schmelzklebstoff mit
einer Schmelztemperatur von etwa 140°C überzogen ist. Die Menge des
Schmelzklebstoffs ist so bemessen, dass die endgültigen Denier-Werte des Schussfadens
100 Tex ergeben.
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Der
Dornier-Webstuhl Mod. HTV4/SV ist dergestalt abgewandelt worden,
dass man eine Infrarotlampe eingebaut hat, um das auf dem Webstuhl
hergestellte Gewebe zu erwärmen,
bevor das Aufwickeln auf der Aufwickelmaschine des Webstuhls in einem
solchen Arbeitsgang erfolgt, der demjenigen voll und ganz ähnlich ist,
der im Beispiel 1a beschrieben worden ist.
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Auf
diese Weise erhält
man direkt auf dem Webstuhl ein heißes thermofixiertes Gewebe.
Während
des Webens wird der Webstuhl so programmiert, dass man eine Webart
erreicht, wie sie in 1D dargestellt ist.
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Bei
dieser Webtechnik weist das Gewebe zwei Seiten auf, welche voneinander
verschieden sind, wobei die eine Seite einen größeren Anteil an Schuss und
die andere Seite einen niedrigeren Anteil an Schusses aufweisen.
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Das
auf diese Weise hergestellte Gewebe zeichnet sich durch 3,8 Fäden/cm Kohlenstoff-Kettfäden 12K
und 800 Tex und 1,5 Schussfäden
100 Tex aus, wobei sich das Gesamtgewicht des Gewebes zu 320 g/m2 ergibt.
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Dieses
Gewebe zeigt eine Zugfestigkeit in der Richtung der Webkette > 600 N/mm über die
Gewebebreite und einen Elastizitätsmodul
unter Zugbeanspruchung in Richtung der Webkette von 40 kN/mm über die
Gewebebreite.
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Beispiel 5 (Aufbringung
des Gewebes von Beispiel 4 auf Bauwerkskörper)
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5a – Unbewehrter Balken
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Ein
Betonbalken wird einem Vierpunkt-Biegetest unterzogen, wobei die
Entfernung der Auflager gleich 2.000 mm beträgt und die Belastung an zwei
Punkten in einer Entfernung von den Auflagern von 750 mm ausgeübt wird.
Dieser Betonbalken hat die folgenden Abmessungen: Länge 2.300
mm, Breite 200 mm, Höhe
200 mm, bewehrt mit einer Armierung, welche aus 2 Stahlstäben, die
auf der gedehnten Seite angeordnet sind, und 2 Stahlstäben, die sich
auf der zusammengedrückten
Seite befinden, besteht.
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Es
wird festgestellt dass der erste Riss, welcher eine Abmessung von
0,1 mm aufweist, bei einer Gesamtlast von 1.100 kg auftritt und
die Bruchlast des Balkens ungefähr
2.200 kg beträgt.
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5b – Balken, welcher mit einer
Schicht aus einem Gewebe gemäß 1D armiert
ist
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Ein
Betonbalken wie unter Punkt 5a wird mit einer Schicht aus einem
Gewebe beschichtet, wie es im Beispiel 4 hergestellt worden ist,
wobei darauf geachtet wird, dass das Aufbringen so erfolgt, dass
die Seite des Gewebes mit einem niedrigeren Anteil an Schuss direkt
mit der Betonfläche
in Kontakt gebracht wird.
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Die
Armierung weist eine Abmessung von 2.000 mm in der Länge und
160 mm in der Breite auf und wird auf den Balken dergestalt aufgebracht,
dass sich die Kettfäden
parallel zur Hauptrichtung des Balkens befinden.
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Die
Laminierung der Armierung erfolgt wird mit einem Epoxidharz vom
Zweikomponententyp.
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Der
armierte Balken wird wie im Beispiel 5a einem 4-Punkt-Biegetest
unterzogen, wobei darauf geachtet wird, dass die Armierung auf der
Seite angeordnet wird, welche derjenigen Seite gegenüberliegt,
die der Biegebelastung ausgesetzt wird.
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Es
wird festgestellt dass der erste Riss, welcher eine Abmessung von
0,1 mm aufweist, bei einer Gesamtlast von 2.400 kg auftritt und
die Bruchlast des Balkens ungefähr
5.500 kg beträgt.
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5c – Balken, welcher mit drei
Schichten eines Gewebes gemäß 1D armiert
ist
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Ein
zweiter Balken, welcher mit drei Schichten des Gewebes nach 1D gemäß den im
Beispiel 5b beschriebenen Mustern bewehrt ist, wird einem Biegetest
wie im Beispiel 5b unterzogen. Dabei zeigt sich, dass die Belastung
für den
ersten Riss, welcher eine Abmessung von 0,1 mm aufweist, einer Last
von 4.500 kg entspricht und die Bruchlast 8.200 kg beträgt.