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DE69922101T2 - Verfahren und Trockenpartie zum Trocknen einer Faserstoffbahn - Google Patents

Verfahren und Trockenpartie zum Trocknen einer Faserstoffbahn Download PDF

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DE69922101T2
DE69922101T2 DE69922101T DE69922101T DE69922101T2 DE 69922101 T2 DE69922101 T2 DE 69922101T2 DE 69922101 T DE69922101 T DE 69922101T DE 69922101 T DE69922101 T DE 69922101T DE 69922101 T2 DE69922101 T2 DE 69922101T2
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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren für ein Verfahren zum Trocknen einer Faserbahn in einer Trockenpartie, vorzugsweise bestimmt zum Trocknen einer Papierbahn, Pulpenbahn und Kartonbahn in Papiermaschinen, wobei die Trockenpartie mehrere Trockenzylinder aufweist, bei denen ein Einlasswalzenspalt zwischen der sich bewegenden Bahn und einem Trockenzylinder der mehreren Trockenzylinder gebildet wird, wobei das Verfahren den Schritt Erhöhen der Oberflächentemperatur der Faserbahn unter Verwendung von Heizeinrichtungen aufweist, welche auf einem Erwärmen mittels Bestrahlung mit einer Wellenlänge beruhen, die Wassermoleküle aktiviert.
  • Die Erfindung bezieht sich ferner auf eine Trockenpartie zum Trocknen einer Faserbahn, wobei die Trockenpartie vorzugsweise zum Trocknen einer Papierbahn, Pulpenbahn und Kartonbahn in Papiermaschinen bestimmt ist und mehrere Trockenzylinder aufweist, bei denen ein Einlasswalzenspalt an einer bewegten Faserbahn einer Trockenpartie zum Trocknen einer Faserbahn gebildet ist, wobei die Trockenpartie vorzugsweise zum Trocknen einer Papierbahn, Pulpenbahn und Kartonbahn in Papiermaschinen bestimmt ist und mehrere Trockenzylinder aufweist, bei denen ein Einlasswalzenspalt zwischen der Bahn und einem Trockenzylinder von mehreren Trockenzylindern gebildet ist, wobei die Trockenpartie Heizeinrichtungen aufweist, die auf einer Erwärmung mittels Bestrahlung mit einer Wellenlänge basieren, die Wassermoleküle aktiviert, um die Oberflächentemperatur der Faserbahn zu erhöhen.
  • Die Trockenpartie ist ein wesentlicher Teil der Papiermaschine. Die Trockenpartie dient dazu, den anfänglich hohen Feuchtigkeitsgehalt einer Papierbahn oder einer anderen Faserbahn so zu verringern, dass deren Trockengehalt bis auf 90 bis 97 % zunimmt, wenn diese die Trockenpartie verlässt. Da die Papiermaschinen über die Jahre schneller geworden sind, ist es nötig geworden, die Trockenpartien dieser Maschinen entsprechend länger auszubilden. In der Praxis bedeutet dies, dass die Trockenpartie eine beträchtliche Länge von zum Beispiel 80 m haben und einen Teil bilden kann, welcher ein beträchtliches Volumen der Papiermaschine einnimmt und mehrere Trockenzylinder aufweist.
  • Es ist natürlich wünschenswert, solch eine Trockenpartie vorzusehen, bei der die Transportgeschwindigkeit der Faserbahn, d.h. die Geschwindigkeit der Papiermaschine, in Bezug auf herkömmliche Maschinen weiter erhöht werden kann, ohne dass der Trockenteil sehr kompliziert und groß in den Abmessungen wird.
  • Die US 4 378 207 beschreibt ein Verfahren und einen Trockner zum Erwärmen sich bewegender Bahnen gemäß den Oberbegriffen im Einzelnen der beigeschlossenen Ansprüche 1 und 2. Die Heizeinrichtungen zum Erwärmen der Bahn sind zwischen zwei Dampfwalzen angeordnet.
  • Die DE 197 48 708 A1 offenbart ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Erwärmen einer bewegten Bahn, insbesondere einer Gewebebahn. Gemäß diesem Verfahren wird Dampf in einen Pressenspalt eines Presszylinders geblasen, um zu verhindern, dass kalte Umgebungsluft die Bahn kühlt, bevor diese gepresst wird.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein neues Verfahren und eine Trockenpartie zum Trocknen von Faserbahnen in der Trockenpartie in Maschinen zu schaffen, welche Faserbahnen bearbeiten, wie zum Beispiel Papiermaschinen, wobei das Verfahren und die Trockenpartie eine beträchtliche Verbesserung beinhalten, da die Geschwindigkeit der Maschinen beträchtlich erhöht und gleichzeitig die Anzahl der Trockenzylinder verringert werden kann.
  • Um dieses Ziel zu erreichen, ist das erfindungsgemäße Verfahren gekennzeichnet durch ein Erhöhen der Oberflächentemperatur der Faserbahn am Einlasswalzenspalt durch Heizeinrichtungen, welche an dem Einlasswalzenspalt angeordnet sind, und ein Erhöhen der Kontakt-Wärmeübergangszahl zwischen der Faserbahn und dem Trockenzylinder, indem in Verbindung mit der Erhöhung der Oberflächentemperatur der Faserbahn am Einlasswalzenspalt der Einlasswalzenspalt mit Wasserdampf oder alternativ dazu mit angefeuchteter Luft zum Erhöhen des Feuchtigkeitsgehalts in dem Einlasswalzenspalt unter Verwendung von Feuchtigkeitszuführeinrichtungen versehen wird, welche an dem Einlasswalzenspalt zum Ermöglichen einer schnelleren Trocknung angeordnet sind.
  • Um das Ziel zu erreichen, ist die Trockenpartie gemäß der Erfindung gekennzeichnet durch die Heizeinrichtungen, welche am Einlasswalzenspalt angeordnet sind, und durch Feuchtigkeitszuführeinrichtungen, welche am Einlasswalzenspalt angeordnet sind, um den Einlasswalzenspalt mit Wasserdampf oder alternativ dazu mit angefeuchteter Luft zum Erhöhen des Feuchtigkeitsgehalts in dem Einlasswalzenspalt und dadurch zum Erhöhen der Kontakt-Wärmeübergangszahl zwischen der Faserbahn und dem Trockenzylinder zwecks Erhalts einer schnelleren Trocknung zu versehen.
  • Der Begriff "angefeuchtete Luft" bezieht sich hier auf eine Kombination von trockener Luft und Wasserdampf.
  • Die bei der Erfindung verwendeten Heizeinrichtungen basieren auf einem Erwärmen mittels elektromagnetischer Wellen, vorzugsweise IR-Strahlen (Infrarotstrahlen) oder Mikrowellen.
  • Die Heizeinrichtungen sind vorzugsweise gegen die Faserbahn gerichtet, in welchem Fall die Oberfläche der Faserbahn sehr wirksam erwärmt wird. Die bevorzugten Ausführungsformen der Trockenpartie sind in den beigefügten Patentansprüchen 3 bis 11 offenbart.
  • Die Erfindung basiert somit auf der Vorstellung, ein wirksames Trocknen einer Faserbahn durch Erhöhen des Feuchtigkeitsgehalts im Einlasswalzenspalt zu ermöglichen so wie die Oberflächentemperatur der Faserbahn am Einlasswalzenspalt erhöht wird. Zum Verbessern der Qualität des Papiers ist es im Stand der Technik bekannt, Wasserdampf in den Einlasswalzenspalt zu blasen, sobald eine Papierbahn transportiert wird. Obgleich die Temperatur des angefeuchteten Dampfes bei solch einer qualitätsgesteuerten Anwendung 100 bis 200°C beträgt, ist der Dampf nicht in der Lage, die Oberflächentemperatur der Papierbahn zu erhöhen, da die Papierbahn bei hohen Geschwindigkeiten von beispielsweise 20 m/s transportiert wird. Es ist im Stand der Technik bekannt, IR-Strahlen zu verwenden, um ein gewünschtes Feuchtigkeitsprofil in der Papierbahn zu erhalten.
  • Im Gegensatz zum Stand der Technik werden die Feuchtigkeitszufuhr und die Erwärmung bei der vorliegenden Erfindung nicht durchgeführt, um die Verdampfungsintensität lokal zu erhöhen, sondern um eine erhöhte Kontakt-Wärmeübergangszahl zwischen der Faserbahn und dem Trockenzylinder zu erhalten. Die Oberflächentemperatur der Faserbahn kann beträchtlich erhöht werden, wenn die Heizeinrichtung, welche auf einem Erwärmen mittels elektromagnetischer Wellen in Verbindung mit einer Feuchtigkeitszufuhr basiert, in dem Einlasswalzenspalt zur Anwendung kommt. Die Vorgehensweise, dass die trockene Luft daran gehindert wird, in den Walzenspalt zu gelangen, und statt dessen den Feuchtigkeitsgehalt oder die Feuchtigkeit, d.h. die Menge an Wasser pro kg trockener Luft, in dem Einlasswalzenspalt zu erhöhen, kann in einem Prozess besonders charakteristisch sein, welcher darauf abzielt, den Feuchtigkeitsgehalt in der Faserbahn zu verringern. Allerdings führt ein Erhöhen in Bezug auf den atmosphärischen Feuchtigkeitsgehalt im Einlasswalzenspalt zu einem Erhöhen der Kontakt-Wärmeübergangszahl zwischen der Faserbahn und dem Trockenzylinder. Es ist wünschenswert, in einem schnellen Trocknungsprozess auf eine Kontakt-Wärmeübergangszahl abzuzielen, welche so hoch wie möglich ist. Der Wärmeübergang zwischen der Faserbahn und dem Trockenzylinder ist relativ gering bei bekannten Trockenpartien, da Luft mit einem relativ geringen Feuchtigkeitsgehalt zwischen der Faserbahn und dem Trockenzylinder angetroffen wird, obgleich die Luftschicht zwischen der Faserbahn und dem Trockenzylinder gesättigt ist. Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine optimale Feuchtigkeit am Einlasswalzenspalt zu erreichen. Ein Feuchtigkeitsgehalt wird somit zwischen der Faserbahn und dem Trockenzylinder erhalten, welcher höher als die Feuchtigkeit der Luftschicht an einem Auslasswalzenspalt ist. Eine Druckwalze, welche die Faserbahn gegen den Trockenzylinder drückt, kann vorzugsweise am Einlasswalzenspalt zur Anwendung kommen. Die Druckwalze verringert die Größe der Luftschicht zwischen der Faserbahn und dem Trockenzylinder, kann die Luftschicht jedoch nicht vollständig beseitigen. Die Druckwalze kann jedoch als solche den Trockenprozess nicht beträchtlich ohne ein Erwärmen der Faserbahn und ein Versehen des Einlasswalzenspaltes mit Feuchtigkeit beschleunigen.
  • Die vorliegende Erfindung ermöglicht den sparsamen Umgang mit Energiekosten und schafft eine Trockenpartie mit einer besseren Wirksamkeit als solche, wie sie im Stand der Technik bekannt sind. Die Faserbahn kann schneller und mit einer geringeren Anzahl von Trockenzylindern getrocknet werden. Die Gesamtkosten zum Verdampfen des Wassers aus der Faserbahn sind so berechnet, dass sie um etwa 10 % sinken. Die Transportgeschwindigkeit der Faserbahn kann um 20 bis 30 % erhöht werden.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer bevorzugten Ausführungsform genauer mit Bezug auf die beigefügte Zeichnung erläutert. Es zeigen:
  • 1 einen Teil einer Trockenpartie in einer Papiermaschine; und
  • 2 einen vergrößerten Teil der 1.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • 1 zeigt einen Teil einer Trockenpartie der Erfindung. In 1 wird eine Papierbahn 1, welche durch einen Draht 2 abgestützt ist, über einen Trockenzylinder 3 geführt und über verbleibende Zylinder 4 und 5 anschließend weitergeführt. Beim Anwenden der Erfindung kann die Trockenpartie eine andere Faserbahn, wie zum Beispiel eine Pulpenbahn oder eine Kartonbahn, anstelle einer Papierbahn umfassen. Ein Einlasswalzenspalt, welcher zwischen der Papierbahn 1 und dem Trockenzylinder 3 ausgebildet ist, wird allgemein durch die Bezugszahl 6 gekennzeichnet, und eine Vergrößerung des Walzenspaltes ist in 2 gezeigt. Eine Presswalze 9 ist angeordnet, um die Papierbahn 1 gegen den Trockenzylinder 3 zu pressen.
  • Der Trockenzylinder 3 bezieht sich auf einen ersten Trockenzylinder der Trockenpartie. Die Oberflächentemperatur dieses Zylinders beträgt etwa 60 bis 70°C. Die Geschwindigkeit der Papierbahn 1 beträgt beispielsweise 25 m/s, und die Temperatur der Papierbahn 1 beträgt 50 bis 60°C kurz vor dem Walzenspalt 6. Eine Heizeinrichtung 7 ist nahe am Walzenspalt 6 angeordnet. Die Heizeinrichtung basiert auf einem Erwärmen mittels Infrarotstrahlen (IR) und ist zur Oberfläche der Papierbahn 1 hin gerichtet, wie dies durch eine Anzahl von Pfeilen verdeutlicht ist, welche senkrecht auf der Papierbahn stehen. Die Heizeinrichtung 7, welche ihre Energie mit Hilfe von Gasenergie erhält, ist vorgesehen, um die Oberflächentemperatur der Papierbahn 1 am Einlasswalzenspalt 6 um 1 bis 40°C zu erwärmen. Wenn eine schwere Faserbahn, wie eine Pulpen- oder Kartonbahn, transportiert wird, wird die Oberflächentemperatur um 0,5 bis 25°C erhöht. Bei Faserbahnen mit einem hohen Feuchtigkeitsgehalt oder einem hohen Basisgewicht fällt die Temperaturzunahme geringer als bei leichten Faserbahnen aus. Beispiele solcher leichter Faserbahnen sind Papier- oder Feinpapierbahnen.
  • Die Oberflächentemperatur tp der Papierbahn am Punkt C in dem Spalt zwischen der Papierbahn und dem Trockenzylinder 3 beträgt etwa 60°C. In der Mitte des Trockenzylinders hat sich die Oberflächentemperatur der Papierbahn auf beispielsweise 75°C erhöht, und die Temperatur im Spalt zwischen der Papierbahn und dem Trockenzylinder (nicht gezeigt) beträgt 75 bis 85°C (75°C am Einlasswalzenspalt und 85°C am Auslasswalzenspalt); die Temperatur tc des Trockenzylinders beträgt beispielsweise 95°C. Da die Papierbahn 1 den Trockenteil am letzten Trockenzylinder (nicht gezeigt) verlässt, beträgt ihre Temperatur etwa 90 bis 100°C. Die Oberflächentemperatur des letzten Trockenzylinders beträgt somit 100 bis 130°C.
  • Bezugszeichen 8 verdeutlicht eine Feuchtigkeitszuführeinrichtung zum Blasen von Dampf oder angefeuchteter Luft in den Einlasswalzenspalt 6. Die Feuchtigkeitszuführeinrichtung umfasst eine Anzahl von Ausstoßvorrichtungen oder Düsen 8, welche am Einlasswalzenspalt 6 spitz zulaufen, so dass sie in die Spitze des Walzenspaltes derart blasen, dass der Dampf oder die angefeuchtete Luft den Walzenspalt nicht nur entlang der Oberfläche der Papierbahn 1 sondern auch entlang der Oberfläche des Trockenzylinders 3 entgegen der Bewegungsrichtung der Papierbahn und des Trockenzylinders verlässt. Auf diese Weise erhält der sehr dünne Luftspalt zwischen der Papierbahn 1 und dem Trockenzylinder 3 im Bereich nahe der Druckwalze 9 eine erhöhte Feuchtigkeit.
  • Die Ausstoßvorrichtungen gestatten ein Erhöhen in Bezug auf das Feuchtigkeitsverhältnis am Einlasswalzenspalt 6. Ein Erhöhen des Feuchtigkeitsverhältnisses beschreibt allgemein eine Zunahme in Bezug auf die Temperatur des Nassthermometers, welche nachfolgend als Nasstemperatur bezeichnet wird. Ein wünschenswertes Änderungsintervall in Bezug auf die Nasstemperatur entspricht teilweise der Zunahme der Oberflächentemperatur der Papierbahn (1 bis 40°C) in dem untersuchten Walzenspalt und liegt daher im Bereich von 1 bis 50°C. Die Nasstemperatur kann somit zwischen 51 und 101°C liegen. Wenn die Oberflächentemperatur der Papierbahn beispielsweise von 75 auf 76°C zunimmt, führt dies zu einer Veränderung hinsichtlich der Feuchtigkeit von 0,38 auf 0,41 kg H2O/kg trockene Luft, oder eine wünschenswertere Zunahme in diesem Fall ist eine Erhöhung um 10°C, welche einer Feuchtigkeitsänderung von 0,38 auf 0,83 kg H2O/kg trockene Luft entspricht. Wie das Beispiel verdeutlicht, ist es wünschenswert, die Änderung in Bezug auf die Feuchtigkeit unter Verwendung des Temperaturintervalls der Nasstemperatur zu beschreiben. Es ist deshalb vorteilhaft, beispielsweise das Dalton-Gesetz und die Antoine-Zustandsgleichung für ein Luft- und Dampfgemisch zu verwenden, wenn Ähnlichkeiten zwischen der Feuchtigkeit und der gemessenen Nasstemperatur beschrieben werden. Wenn Dampf oder angefeuchtete Luft dem Trockenzylinder und der Papierbahn zugeführt werden, dann sollte die Nasstemperatur vorzugsweise die Oberflächentemperatur des Trockenzylinders übersteigen. Die Trockentemperatur für den Dampf oder die angefeuchtete Luft, welche unter Verwendung der Ausstoßvorrichtungen ausgeblasen wird, kann im Bereich zwischen 100 und 300°C liegen, es sind aber auch Temperaturen außerhalb dieses Bereichs möglich.
  • 1 zeigt ferner eine Anzahl von Luftdüsen 11, welche am Auslasswalzenspalt 10 des Trockenzylinders 3 zum Blasen angefeuchteter Luft gegen die Papierbahn angeordnet sind.
  • Die Erfindung wurde zuvor anhand lediglich eines Beispiels beschrieben, und es wird deshalb darauf hingewiesen, dass Einzelheiten der Erfindung auf unterschiedliche Weisen in den Umfang der beigefügten Patentansprüche eingearbeitet werden können. Die verwendete Heizeinrichtung kann daher auch auf elektromagnetischen Wellen basieren, deren Wellenlänge im Vergleich zu derjenigen der IR-Strahlung unterschiedlich ist. Die Heizeinrichtung erhält ihre Energie nicht notwendigerweise vom Gas her sondern kann auch elektrisch betrieben sein, falls Elektrizität vorteilhaft verfügbar ist. Außerdem kann die Anzahl der Trockenzylinder variieren, und die Druckwalze ist nicht wesentlich für die Erfindung, obgleich bessere Ergebnisse mit der Druckwalze erzielt werden können. Die Temperatur in den Trockenzylindern kann ebenfalls variieren. Die Heizeinrichtung und die Druckwalzen können nahe an sämtlichen Trockenzylindern oder lediglich an einem Teil der Trockenzylinder der Trockenpartie angeordnet sein.

Claims (11)

  1. Verfahren zum Trocknen einer Faserbahn (1) in einer Trockenpartie, vorzugsweise bestimmt zum Trocknen einer Papierbahn, Pulpenbahn und Kartonbahn in Papiermaschinen, wobei die Trockenpartie mehrere Trockenzylinder aufweist, bei denen ein Einlasswalzenspalt (6) zwischen der sich bewegenden Bahn und einem Trockenzylinder (3) der mehreren Trockenzylinder gebildet wird, wobei das Verfahren den Schritt Erhöhen der Oberflächentemperatur der Faserbahn unter Verwendung von Heizeinrichtungen (7) aufweist, welche auf einem Erwärmen mittels Bestrahlung mit einer Wellenlänge beruhen, die Wassermoleküle aktiviert, gekennzeichnet durch ein Erhöhen der Oberflächentemperatur der Faserbahn (1) am Einlasswalzenspalt (6) durch die Heizeinrichtungen (7), welche an dem Einlasswalzenspalt angeordnet ist, und Erhöhen der Kontakt-Wärmeübergangszahl zwischen der Faserbahn und dem Trockenzylinder (3), indem in Verbindung mit der Erhöhung der Oberflächentemperatur der Faserbahn am Einlasswalzenspalt der Einlasswalzenspalt mit Wasserdampf oder angefeuchteter Luft zum Erhöhen des Feuchtigkeitsgehalts in dem Einlasswalzenspalt unter Verwendung von Feuchtigkeitszuführeinrichtungen (8) versehen wird, welche an dem Einlasswalzenspalt zum Erhalten einer schnelleren Trocknung angeordnet sind.
  2. Trockenpartie zum Trocknen einer Faserbahn (1), wobei die Trockenpartie, welche vorzugsweise zum Trocknen einer Papierbahn, Pulpenbahn und Kartonbahn in Papiermaschinen bestimmt ist, mehrere Trockenzylinder aufweist, bei denen ein Einlasswalzenspalt (6) zwischen der Bahn und einem Trockenzylinder (3) von mehreren Trockenzylindern gebildet ist, wobei die Trockenpartie Heizeinrichtungen (7) aufweist, die auf einer Erwärmung mittels Bestrahlung mit einer Wellenlänge basieren, die Wassermoleküle aktiviert, um die Oberflächentemperatur der Faserbahn zu erhöhen, gekennzeichnet durch die Heizeinrichtungen (7), welche am Einlasswalzenspalt (6) angeordnet sind, und durch Feuchtigkeitszuführeinrichtungen (8), welche am Einlasswalzenspalt angeordnet sind, um den Einlasswalzenspalt mit Wasserdampf oder angefeuchteter Luft zum Erhöhen des Feuchtigkeitsgehalts in dem Einlasswalzenspalt und dadurch zum Erhöhen der Kontakt-Wärmeübergangszahl zwischen der Faserbahn (1) und dem Trockenzylinder (3) zwecks Erhalts einer schnelleren Trocknung zu versehen.
  3. Trockenpartie nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Heizeinrichtungen (7) gegen die Faserbahn (1) gerichtet sind.
  4. Trockenpartie nach Anspruch 2 zum Trocknen leichter Faserbahnen, wie zum Beispiel dünner Papierbahnen, dadurch gekennzeichnet, dass die Heizeinrichtungen (7) zum Erwärmen der Oberflächentemperatur der leichten Faserbahn (1) um 1–40 °C ausgebildet sind.
  5. Trockenpartie nach Anspruch 2 zum Trocknen schwerer Faserbahnen, wie zum Beispiel Pulpen- und Kartonbahnen, dadurch gekennzeichnet, dass die Heizeinrichtungen (7) zum Erwärmen der Oberflächentemperatur der schweren Faserbahn um 0,5–25 °C ausgebildet sind.
  6. Trockenpartie nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Energie in den Heizeinrichtungen (7) auf Elektrizität beruht.
  7. Trockenpartie nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Energie in den Heizeinrichtungen (7) auf Gas beruht.
  8. Trockenpartie nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Feuchtigkeitszuführeinrichtungen (8) zum Erhöhen der Nasstemperatur im Einlasswalzenspalt (6) um 1–50 °C ausgebildet sind.
  9. Trockenpartie nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Feuchtigkeitszuführeinrichtung eine Anzahl von Ejektoren (8) aufweist.
  10. Trockenpartie nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Ejektoren (8) zum Blasen von Wasserdampf oder angefeuchteter Luft in den Einlasswalzenspalt (6) derart angeordnet sind, dass der Wasserdampf oder alternativ dazu die angefeuchtete Luft nach dem Blasen den Einlasswalzenspalt entlang der Oberfläche des Trockenzylinders (3) und entlang der Faserbahn (1) verlässt.
  11. Trockenpartie nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2–10, dadurch gekennzeichnet, dass eine Druckwalze (9) nahe dem Einlasswalzenspalt (6) angeordnet ist, um die Faserbahn (1) gegen den Trockenzylinder (3) zu drücken.
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