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Fachgebiet
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine automatische Lagerungsanordnung
bzw. einen Lagerautomaten zum Handhaben und Lagern von Elementen zum
Tragen von Erzeugnissen, wie z. B. Paletten oder Schalen, mit Lagerablagen,
einem Wagen und einer Trägereinrichtung,
wobei die Trägereinrichtung von
dem Wagen getragen wird und eine Handhabungseinrichtung zum Ablegen
und Entnehmen eines Elements zum Tragen von Erzeugnissen auf den entsprechenden
Lagerablagen umfasst und der Wagen und die Trägereinrichtung so eingerichtet
sind, dass die Trägereinrichtung
zu den verschiedenen Lagerauflagen bewegt werden kann. Weiterhin
betrifft die Erfindung eine Trägereinrichtung
für eine
derartige automatische Lagerungsanordnung.
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Hintergrund der Erfindung
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Eine
automatische Lagerungsanordnung der oben beschriebenen Art umfasst
normalerweise Lagerablagen, die in zwei Reihen unterteilt sind,
die zwischen sich einen Weg bilden. Der Wagen kann auf dem Weg entlangbewegt
werden und die Trägereinrichtung,
die von dem Wagen getragen wird, lässt sich in vertikaler und
seitlicher Richtung in Bezug auf die Bewegungsrichtung des Wagens
bewegen. Die Trägereinrichtung
ist somit zu den verschiedenen Lagerablagen hin und in selbige hinein
verschiebbar, auf denen die Elemente zum Tragen von Erzeugnissen
mithilfe der Handhabungseinrichtung abgelegt und aus diesen entnommen
werden. Normalerweise wird die automatische Lagerungsanordnung von
einem Computer gesteuert, der aufzeichnet, auf welcher Lagerablage
die jeweiligen Elemente zum Tragen von Erzeugnissen aufbewahrt sind,
wodurch die Elemente zum Tragen von Erzeugnissen in optionaler Reihenfolge
aus den Lagerablagen entnommen werden können. Eine solche automatische
Lagerungsanordnung ist beispielsweise aus
DE 42 35 576 bekannt.
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Die
Lagerablagen umfassen normalerweise Vorsprünge, die Auflagenflächen für die Seitenkanten
der Elemente bilden.
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Gemäß einem
Verfahren nach dem Stand der Technik kann ein Element, das von der
Trägereinrichtung
getragen wird, zu einer derartigen Ablage befördert werden, z. B. indem die
Trägereinrichtung in
die Ablage eingeführt
und nachfolgend abgesenkt wird, wodurch die Seitenkanten des Elements
auf die Vorsprünge
aufgelegt und dadurch von der Trägereinrichtung
abgehoben werden. Durch einen umgekehrten Vorgang wird das Element
entnommen. Der Vorteil dieser Variante besteht darin, dass die Elemente
keine spezielle Konstruktion aufzuweisen brauchen, um das Ablegen/Entnehmen
zu ermöglichen,
abgesehen davon, dass sie von den Seiten der Trägereinrichtung hervorstehen
müssen.
Allerdings hat diese Variante eine Reihe von Nachteilen. Ein erster
Nachteil besteht darin, dass die Trägereinrichtung in die jeweiligen
Lagerablagen eingeführt
werden muss. Dieses Verschieben dauert Zeit und hat folglich einen
Einfluss auf die Arbeitsgeschwindigkeit der automatischen Lagerungsanordnung.
Weiterhin muss beim Ablegen eines Elements die Trägereinrichtung
durch die Lagerablage hindurch zu einer Position unter dieser abgesenkt
werden. Ebenso muss die Trägereinrichtung
in diese Position bewegt und anschließend angehoben werden, um ein
Element zu entnehmen. Daher müssen
die Ablagen in vertikaler Richtung einen Abstand zueinander aufweisen,
der das Einführen
der Trägereinrichtung
gestattet. Dadurch wird der Platz nur mangelhaft genutzt. Schließlich ist
die Momentbeanspruchung in dem Wagen und in der Trägereinrichtung,
die von ihm getragen wird, erheblich, wenn sich die Trägereinrichtung
während
des Tragens eines Elements in ihrer äußersten Position im Innern
einer Ablage befindet. Dies stellt ein Problem dar, speziell wenn
das Gewicht des Elements beträchtlich
ist.
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Als
Alternative dazu können
Zylinder verwendet werden, um dieses Ablegen/Entnehmen auszuführen. Der
Vorteil von Zylindern besteht darin, dass die Trägereinrichtung beim Ablegen/Entnehmen
lediglich neben den Ablagen angeordnet zu werden braucht, aber nicht
in sie eingeführt
werden muss. Dadurch verringert sich die erforderliche Verschiebung
der Trägereinrichtung,
was eine Erhöhung der
Arbeitsgeschwindigkeit der automatischen Lagerungsanordnung zur
Folge hat. Ein weiterer Vorteil dieser Variante besteht darin, dass
die Unterseite der Lagerablage nicht zugänglich zu sein braucht, und deshalb
die Lagerablagen kompakter angeordnet sein können. Um das Entnehmen eines
Elements aus einer derartigen Ablage zu ermöglichen, muss jedoch das Element
eine Greifeinrichtung umfassen, mit der der Zylinder in Eingriff
kommen kann, um das Element auf die Trägereinrichtung zu ziehen. Diese Greifeinrichtung
ragt normalerweise hervor und verringert damit die Möglichkeit
des Verpackens der Elemente, was beispielsweise beim Transport von
Bedeutung ist. Zudem führt
die Greifeinrichtung zu höheren
Herstellungskosten für
das Element zum Tragen von Erzeugnissen.
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Die
Greifeinrichtung kann auch von hervorstehenden Mitnehmern auf einer
Endlos-Antriebseinrichtung
in Eingriff genommen werden, wie dies aus
DE 195 32 641 bekannt ist, oder von
Mitnehmern, die von einer Betätigungseinrichtung
gemäß GB 1 449 266
zwischen zwei verschiedenen Positionen bewegt werden.
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Eine
weitere Alternative besteht darin, ein Förderband auf der Trägereinrichtung
anzuordnen. Das bedeutet, dass ein Element durch Anordnung der Trägereinrichtung
unmittelbar neben einer Ablage abgelegt werden kann. Daraufhin wird
das Förderband
in eine geeignete Richtung bewegt, wodurch das Element auf die Ablage „abgerollt" wird. Um ein Element
aufzunehmen, ist es jedoch notwendig, die Trägereinrichtung wenigstens um
einen bestimmten Abstand unter die Ablage zu bewegen und anschließend selbige
wieder hochzufahren, um einen Teil des Elements auf dem Förderband
anzuordnen. Danach kann das Element auf die Trägereinrichtung „abgerollt" werden. Auch dadurch
entstehen wieder Probleme, hervorgerufen durch eine nichtkompakte
Lagerung sowie eine gewisse Momentbeanspruchung bei der Entnahme.
Wenn das Element zu schwer sein sollte, können beim Entnehmen auch Rutschprobleme
auftreten.
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Deshalb
muss eine automatische Lagerungsanordnung auf die Art der zu handhabenden und
zu lagernden Elemente zum Tragen der Erzeugnisse eingestellt werden.
Wenn die von dem Element getragenen Erzeugnisse schwer sind, befindet
sich gewöhnlich
eine Greifeinrichtung an dem Element, mit dem die Handhabungseinrichtung
der Trägereinrichtung
in Eingriff kommt, um ein Ablegen/Entnehmen zu ermöglichen.
Wenn es wichtig ist, dass die Elemente Platz sparend verpackt werden,
z. B. während
des Transports, sind sie ohne Greifeinrichtungen ausgebildet, und
wenn die Elemente nicht zu schwer sind, kann beispielsweise zu deren
Handhabung das Förderband
verwendet werden.
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Allerdings
ist es oft notwendig, sowohl Elementarten mit als auch ohne Greifeinrichtungen
zu handhaben und zu lagern, und aus diesem Grund müssen mehrere
Arten automatischer Lagerungsanordnungen installiert werden, die
natürlich
enorm hohe Kosten hervorrufen.
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Somit
besteht eine erste Aufgabe der Erfindung darin, eine vielseitige
automatische Lagerungsanordnung zu schaffen, die die Handhabung
und Lagerung verschiedener Arten von Elementen zum Tragen von Erzeugnissen
kostengünstig
ermöglicht.
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Eine
zweite Aufgabe der Erfindung besteht in der Schaffung einer Trägereinrichtung
für eine
automatische Lagerungsanordnung, wobei die Trägereinrichtung die Handhabung
verschiedener Arten von Elementen zum Tragen von Erzeugnissen ermöglicht.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Erfindungsgemäß wird die
erste Aufgabe von einer automatischen Lagerungsanordnung mit den
Merkmalen aus Anspruch 1 gelöst.
Bevorzugte Ausführungsformen
der automatischen Lagerungsanordnung sind in den Ansprüchen 2–10 definiert.
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Erfindungsgemäß wird die
zweite Aufgabe durch eine Trägereinrichtung
mit den Merkmalen aus Anspruch 11 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen der
Trägereinrichtung
sind in den Ansprüchen
12–13 definiert.
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Konkret
betrifft die Erfindung eine automatische Lagerungsanordnung zum
Handhaben von Elementen, z. B. Erzeugnisse oder Elemente zum Tragen
von Erzeugnissen in Form von Paletten oder Schalen, wobei die automatische
Lagerungsanordnung Lagerablagen, einen Wagen und eine Trägereinrichtung
umfasst, wobei die Trägereinrichtung
von dem Wagen getragen wird und eine Handhabungseinrichtung zum
Ablegen bzw. Entnehmen eines Elements auf bzw. aus den entsprechenden
Lagerungsablagen umfasst, wobei der Wagen und die Trägereinrichtung
so eingerichtet sind, dass die Trägereinrichtung zu den verschiedenen
Lagerauflagen bewegt werden kann. Die Lagerauflagen bilden einen ersten
Abschnitt, in dem zwei Lagerauflagen, die in der vertikalen Richtung
aneinandergrenzen, um einen ersten Abstand voneinander getrennt
sind, der wenigstens der Summe der Höhe eines Elements zum Tragen
von Erzeugnissen und der Höhe
der Trägereinrichtung
entspricht, um das Lagern eines Elements zum Tragen von Erzeugnissen
auf der unteren der Ablagen und das Einführen der Trägereinrichtung in die untere
Ablage zum Zugang zur Unterseite eines Elements zu ermöglichen,
das auf der darüber befindlichen
Ablage gelagert wird. Der Wagen und die Trägereinrichtung sind so angeordnet,
dass die Trägereinrichtung
auch in die Lagerablagen des ersten Abschnitts hineinbewegt werden
kann. Die Handhabungseinrichtung umfasst eine erste separate Transporteinrichtung,
die in zwei einander entgegengesetzten Richtungen angetrieben werden
kann und die zum Eingriff mit den Unterseiten der Elemente eingerichtet
ist, um die Elemente auf den Lagerablagen in dem ersten Abschnitt
abzulegen und aus diesen zu entnehmen. Die automatische Lagerungsanordnung
ist dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerablagen des Weiteren einen
zweiten Abschnitt bilden, in dem die Lagerablagen in der vertikalen
Richtung kompakt angeordnet sind, und in dem zwei Lagerablagen,
die in der vertikalen Richtung aneinander grenzen, um einen zweiten
Abstand getrennt sind, der wenigstens der Höhe eines Elements zum Tragen
von Erzeugnissen entspricht, um das Lagern eines Elements auf den
entsprechenden Ablagen zu ermöglichen,
und das die Handhabungseinrichtung des Weiteren umfasst: eine zweite
separate Transporteinrichtung, die in den einander entgegengesetzten
Richtungen angetrieben werden kann und die zum Eingriff mit einer
oder mehreren anderen der vier Seiten als der Unterseite oder der
Oberseite eines Elements eingerichtet ist, um die Elemente auf den Lagerablagen
in dem zweiten Abschnitt abzulegen und zu entnehmen.
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Dadurch
entsteht eine automatische Lagerungsanordnung, die die Handhabung
verschiedener Arten von Elementen zum Tragen von Erzeugnissen ermöglicht.
Ein solches Element kann gehandhabt werden durch den Antrieb der
ersten Transporteinrichtung, die mit der Unterseite des Elements
in Eingriff kommt, oder mithilfe der zweiten Transporteinrichtung,
die mit einer Seite des Elements in Eingriff kommt, d. h. eine Seite,
die nicht die Unterseite oder Oberseite des Elements bildet. Demzufolge
kann ein und dieselbe automatische Lagerungsanordnung sowohl Elemente
mit als auch ohne Greifeinrichtungen handhaben. Aufgrund der Vielseitigkeit
der automatischen Lagerungsanordnung ist es nicht notwendig, verschiedene
automatische Lagerungsanordnungen für verschiedene Arten von Elementen
zum Tragen von Erzeugnissen zu installieren, was eine wesentliche
Kostenersparnis nach sich zieht.
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Um
ein Element mit einer der Transporteinrichtungen zu einer Lagerablage
zu befördern,
wird die Trägereinrichtung
in eine Position neben der fraglichen Lagerablage bewegt. Danach
wird die Transporteinrichtung in einer geeigneten Richtung angetrieben.
Im Falle der ersten Transporteinrichtung wird sie mit der Unterseite
des Elements in Eingriff kommen und selbiges über der Ablage einführen. Im
Fall der zweiten Transporteinrichtung wird sie mit einer Seite des
Elements in Eingriff kommen und selbiges auf die Ablage schieben.
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Eine
Computereinheit der automatischen Lagerungsanordnung kann verwendet
werden, um sicherzustellen, dass ein Element zum Tragen von Erzeugnissen
in dem beabsichtigten Ablageabschnitt auf einer Lagerablage gelagert
wird.
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Elemente
zum Tragen von Erzeugnissen, die von der ersten Transporteinrichtung
gehandhabt werden sollen, werden in dem Abschnitt der Lagerablagen
gelagert, die in vertikaler Richtung um einen Abstand getrennt sind,
und um ein solches Element mithilfe der ersten Transporteinrichtung
aus einer Lagerablage zu entnehmen, ist es notwendig, die erste Transporteinrichtung
in einem Abstand unterhalb der betreffenden Lagerablage einzuführen und
anschließend
selbige hochzufahren, so dass ein Teil der Unterseite des Elements
mit der Transporteinrichtung in Kontakt kommt. Anschließend kann
die erste Transporteinrichtung in geeigneter Richtung angetrieben werden,
um das gesamte Element zu der Trägereinrichtung
zu bewegen.
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Die
Elemente zum Tragen von Erzeugnissen, die mit der zweiten Transporteinrichtung
gehandhabt werden sollen, werden in dem dafür vorgesehenen Abschnitt gelagert,
d. h. der Abschnitt, dessen Lagerablagen in vertikaler Richtung
kompakt angeordnet sind, und wenn ein Element mithilfe der zweiten
Transporteinrichtung entnommen wird, muss die Trägereinrichtung zu einer Position
neben der Ablage bewegt weiden und das Element muss eine Greifeinrichtung
aufweisen, mit der die zweite Transporteinrichtung in Eingriff kommen
kann, um das Element auf die Trägereinrichtung
zu ziehen.
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Vorzugsweise
lassen sich die beiden Transporteinrichtungen der Handhabungseinrichtung
separat ansteuern.
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Nach
einer Ausführungsform
umfasst die erste Transporteinrichtung Teile, die in einer Tragefläche der
Trägereinrichtung
angeordnet sind und die während
des Betriebs der ersten Transporteinrichtung mit der Unterseite
eines Elements zum Tragen von Erzeugnissen in Eingriff kommen, das
auf der Tragefläche
der Trägereinrichtung
angeordnet ist. Vorzugsweise bestehen die Teile aus einem oder mehreren
Endlosbändern.
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Nach
einer anderen Ausführungsform
besteht die erste Transporteinrichtung aus einer Vielzahl von Rollen,
die parallel angeordnet sind und zum Ablegen/Entnehmen von Elementen
angetrieben werden können.
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Nach
noch einer anderen Ausführungsform der
Erfindung umfasst die zweite Transporteinrichtung Teile, die von
einer Tragefläche
der Trägereinrichtung
ausgefahren werden können
und die in ihrem ausgefahrenen Zustand in Funktion mit einer Seite
eines Elements zum Tragen von Erzeugnissen in Eingriff kommen, das
auf der Tragefläche
der Trägereinrichtung
oder unmittelbar daran angrenzend angeordnet ist. Vorzugsweise besteht
die zweite Transporteinrichtung aus wenigstens einer Endlos-Antriebseinrichtung,
die um zwei Wellen herumläuft,
die parallel an einander gegenüberliegenden Seiten
der Trägereinrichtung
angeordnet sind, wobei die ausfahrbaren Teile aus wenigstens einem
vorstehenden Mitnehmer bestehen, der durch Betätigen der Antriebseinrichtung
an eine Position bewegt werden kann, die von der Tragefläche der
Trägereinrichtung
vorsteht.
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Vorzugsweise
kann der Wagen in Bezug auf die Lagerablagen seitlich bewegt werden.
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Vorzugsweise
kann die Trägereinrichtung
in Bezug auf die Lagerablagen vertikal bewegt werden.
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Vorzugsweise
kann die Trägereinrichtung senkrecht
zu einer Ebene bewegt werden, die durch die vertikale und die seitliche
Ausdehnung der Lagerablagen definiert wird.
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Schließlich wird
erfindungsgemäß eine Trägereinrichtung
für eine
automatische Lagerungsanordnung geschaffen, die eine Handhabungseinrichtung
zum Handhaben von Elementen zum Tragen von Erzeugnissen aufweist,
wobei die Handhabungseinrichtung umfasst: eine erste Transporteinrichtung, die
in zwei einander entgegengesetzte Richtungen angetrieben werden
kann und die zum Eingriff mit der Unterseite eines Elements zum
Tragen von Erzeugnissen eingerichtet ist, das auf der Trägereinrichtung angeordnet
ist, und eine zweite Transporteinrichtung, die in den einander entgegengesetzten
Richtungen angetrieben werden kann und die zum Eingriff mit einer
anderen Seite als der Unterseite oder der Oberseite des Elements
eingerichtet ist, das auf der Trägereinrichtung
oder daran angrenzend angeordnet ist. Die zweite Transporteinrichtung
besteht aus wenigstens einer Endlos-Antriebseinrichtung, die um zwei
Wellen herumläuft,
die parallel an einander gegenüberliegenden
Seiten der Trägereinrichtung
angeordnet sind, wobei die Antriebseinrichtung vorstehende Mitnehmer
umfasst, die durch Betätigen
der Antriebseinrichtung an eine Position bewegt werden können, die
von einer Tragefläche
der Trägereinrichtung
vorsteht, und die in ihrem vorstehenden Zustand während des
Betriebs in der Lage sind, mit einer anderen Seite als der Unterseite
oder der Oberseite eines Elements zum Tragen von Erzeugnissen in
Eingriff zu kommen, das auf der Tragefläche der Trägereinrichtung oder unmittelbar
daran angrenzend angeordnet ist. Die Trägereinrichtung ist dadurch
gekennzeichnet, dass die erste und die zweite Transporteinrichtung
zwei separate Einrichtungen sind, die das Handhaben von zwei verschiedenartigen
Elementen zum Tragen von Erzeugnissen ermöglichen.
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Selbstverständlich können die
oben erwähnten
Ausführungsformen
und Merkmale der erfindungsgemäßen automatischen
Lagerungsanordnung optional miteinander kombiniert werden.
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Nachstehend
wird eine bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung als Beispiel unter Bezugnahme auf die beiliegenden
Figuren beschrieben.
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Kurze Beschreibung der
Zeichnungen
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1 ist
eine Gesamtansicht einer automatischen Lagerungsanordnung gemäß der Erfindung.
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2 ist
eine Seitenansicht eines Systems zum seitlichen Verschieben eines
Tisches einer Trägereinrichtung
gemäß der Erfindung.
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3 ist
ein Grundriss der Trägereinrichtung aus 2.
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4 ist
eine Seitenansicht einer ersten Transporteinrichtung einer Trägereinrichtung
gemäß der Erfindung.
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5 ist
ein Grundriss der Trägereinrichtung aus 4.
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6 ist
eine Seitenansicht einer zweiten Transporteinrichtung einer erfindungsgemäßen Trägereinrichtung.
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7 ist
ein Grundriss der Trägereinrichtung aus 6.
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8 ist
eine schematische Seitenansicht, die das Ablegen eines Elements
zum Tragen von Erzeugnissen mithilfe der ersten Transporteinrichtung auf
einer dafür
vorgesehenen Lagerablage zeigt.
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9 ist
eine schematische Seitenansicht, die das Ablegen eines Elements
zum Tragen von Erzeugnissen mithilfe der zweiten Transporteinrichtung auf
einer dafür
vorgesehenen Lagerablage zeigt.
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10 ist
eine schematische Seitenansicht, die das Entnehmen eines Elements
zum Tragen von Erzeugnissen mithilfe der ersten Transporteinrichtung
aus einer dafür
vorgesehenen Lagerablage zeigt.
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11 ist
eine schematische Seitenansicht, die das Entnehmen eines Elements
zum Tragen von Erzeugnissen mithilfe der zweiten Transporteinrichtung
aus einer dafür
vorgesehenen Lagerablage zeigt.
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Beschreibung
von Ausführungsformen
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Es
wird auf 1 Bezug genommen, in der eine
Ausführungsform
der erfindungsgemäßen automatischen
Lagerungsanordnung abgebildet ist. Die automatische Lagerungsanordnung
umfasst eine Ablageeinheit 1, einen Wagen 2 und
eine Trägereinrichtung 3.
Die Ablageeinheit 1 ist in zwei Abschnitte 4a und 4b unterteilt,
in einen ersten Ablageabschnitt 4a, der Lagerablagen 5a umfasst,
die in vertikaler Richtung um einen Abstand S1 voneinander getrennt sind,
wobei der Abstand S1 wenigstens genauso groß ist wie die Summe aus der
Höhe H1
eines Elements zum Tragen von Erzeugnissen 8a und der Höhe H2 der
Trägereinrichtung 3,
und in einen zweiten Ablageabschnitt 4b, dessen Lagerablagen 5b in vertikaler
Richtung um einen Abstand S2 getrennt sind, der wenigstens genauso
groß ist
wie die Höhe H1
eines Elements zum Tragen von Erzeugnissen 8b. Zwei Tragevorsprünge 6 sind
an verschiedenen Seitenflächen 7 der
jeweiligen Lagerablagen 5a in dem ersten Abschnitt 4a angebracht.
Ein Element zum Tragen von Erzeugnissen 8a, das auf eine
derartige Lagerablage 5a aufgelegt wird, wird somit von den
Tragevorsprüngen 6 gehalten,
während
mit der Trägereinrichtung 3 von
der Unterseite her auf selbiges zugegriffen werden kann, wobei der
Abstand S1 so eingestellt wird, dass er das Einführen der Trägereinrichtung 3 ermöglicht.
Die Lagerablagen 5b in dem zweiten Abschnitt 4b haben
Trageflächen 9,
die durchgehend sind, da sie aus Gründen, die nachstehend erläutert werden,
nicht für
die Trägereinrichtung 3 von
der Unterseite her zugänglich
sein müssen. Natürlich ist
es, falls gewünscht,
auch möglich,
in diesem Abschnitt 4b Tragevorsprünge 6 zu verwenden.
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Der
Wagen 2 kann in die durch Pfeil P1 gekennzeichnete Richtung
bewegt werden und träge mithilfe
einer Säule 10 die
Trägereinrichtung 3.
Die Trägereinrichtung 3 kann
entlang der Säule 10 in Richtung
P2 bewegt werden und weiterhin seitlich in Richtung P3.
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Dadurch
lässt sich
die Trägereinrichtung 3 in Bezug
auf die verschiedenen Lagerablagen 5a und 5b in
die gewünschte
Position verschieben.
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In
den 2–7 ist
eine erfindungsgemäße Trägereinrichtung 3 abgebildet.
Die Trägereinrichtung 3 umfasst
einen Tisch 11, an dessen erster Seite 13a bzw.
zweiter Seite 13b eine erste Welle 12a bzw. eine
parallele zweite Welle 12b frei getragen werden. Der Tisch 11 wird
von einem Rahmen 14 gehalten und ist in Richtung P3 verschiebbar
auf ihm angeordnet, wobei der Rahmen wie in 1 von dem
Wagen 2 getragen wird. Eine erste Welle 15a und
eine parallele zweite Welle 15b sind an einer ersten Seite 16a bzw.
einer zweiten Seite 16b des Rahmens 14 montiert.
Darüber
hinaus umfasst die Trägereinrichtung 3 ein
Antriebssystem zur seitlichen Verschiebung in Richtung P3 des Tisches 11 und
eine Handhabungseinrichtung für
die Elemente zum Tragen von Erzeugnissen 8a und 8b.
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Das
Antriebssystem zum Verschieben des Tisches 11, das in 2 und 3 abgebildet
ist, umfasst einen Motor 17 mit einem Antriebsrad 18,
einer Kette 19, zwei Befestigungseinrichtungen 20a und 20b und
vier Ablenkräder 21a–d.
Der Motor 17 ist an dem Rahmen 14 montiert. Ein
erstes Ablenkrad 21a wird frei auf der ersten Welle 15a des
Rahmens 14 gehalten und ein zweites Ablenkrad 21b wird
frei auf der zweiten Welle 15b gehalten. Zusätzlich werden
ein drittes Ablenkrad 21c und ein viertes Ablenkrad 21d zusammen
mit dem Antriebsrad 18 und auf dessen verschiedenen Seiten
frei vom Rahmen 14 getragen. Die Ablenkräder 21a–d und
das Antriebsrad 18 werden relativ zueinander in vertikaler
Richtung verschoben, wobei das Antriebsrad 18 am weitesten
unten angeordnet ist, und das erste und das zweite Ablenkrad 21a und 21b auf
selber Höhe
am weitesten oben angeordnet sind. Darüber hinaus ist eine erste Befestigungseinrichtung 20a auf
der ersten Seite 13a des Tisches 11 befestigt
und eine zweite Befestigungseinrichtung 20b auf der zweiten,
gegenüberliegenden
Seite 13b des Tisches 11. Ein Ende 22a der
Kette 19 ist in der ersten Befestigungseinrichtung 20a fixiert,
von der aus sich die Kette 19 zu dem zweiten Ablenkrad 21b erstreckt
und um 180° um
selbiges herum verläuft
bis zu dem vierten Ablenkrad 21d und über dieses hinweg, zu dem Antriebsrad 18 und
unter diesem entlang, zu dem dritten Ablenkrad 21c und über dieses
hinweg, zu dem ersten Ablenkrad 21a und 180° um dieses
herum und schließlich
zu der zweiten Befestigungseinrichtung 20b, in der ein
zweites Ende 22b der Kette 19 befestigt ist. Die
erste Befestigungseinrichtung 20a und das zweite Ablenkrad 21b sind
in der Tiefe in Richtung P4 etwas zueinander verschoben, und die
zweite Befestigungseinrichtung 20b und das erste Ablenkrad 21a sind
in der Tiefe in Richtung P5 etwas verschoben. Diese Verschiebun gen
sind notwendig, damit die Kette 19 über deren Länge hinweg nicht mit sich selbst
kollidiert.
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Durch
den Antrieb des Antriebrads 18 in eine der beiden Richtungen
kann der Tisch 11 in die eine oder die andere Richtung
bewegt werden, da eines der Kettenenden 22a–b daraufhin
die entsprechende Befestigungseinrichtung 20a–b zieht,
wodurch der Tisch 11 dank seiner Schiebeanordnung und dank des
Rahmens 14 verschoben wird.
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In 4 und 5 ist
eine erste Transporteinrichtung der Handhabungseinrichtung abgebildet. Die
erste Transporteinrichtung ist so eingerichtet, dass sie mit der
Unterseite der Elemente zum Tragen von Erzeugnissen 8a in
Eingriff kommt, die in 1 dargestellt sind, und umfasst
einen Motor 23 mit einem Antriebsrad 24, einer
Endloskette 25, sechs Ablenkrädern 26a–f,
vier Bandrädern 27a–d und
zwei Endlosbändern 28a–b.
Die Bandräder 27a–d sind fest
in jeweils einem Ende der ersten Welle 12a bzw. der zweiten
Welle 12b des Tisches 11 montiert. Die Bänder 28a–b laufen über zwei
der Bandräder 27a–b und 27c–d von
einer Seite 13a zu der anderen Seite 13b des Tisches 11.
Somit lassen sich die Bänder 28a–b durch
Rotieren von einer der Wellen 12b zusammen antreiben. Weiterhin
sind die Bänder 28a–b so
auf dem Tisch 11 angeordnet, dass ein Element zum Tragen
von Erzeugnissen 8a–b,
das sich auf dem Tisch 11 befindet, die Oberseite eines
oberen Teilabschnitts 29 der jeweiligen Bänder 28a–b berührt. Zudem
trägt eine
erste Welle 12a ein erstes Ablenkrad 26a, das
frei gehalten wird, während
die zweite Welle 12b ein zweites Ablenkrad 26b trägt, das
starr mit ihr verbunden ist. Ein drittes Ablenkrad 26c und
ein viertes Ablenkrad 26d werden frei auf der ersten Welle 15a bzw.
der zweiten Welle 15b des Rahmens 14 gehalten.
Ein fünftes
Ablenkrad 26e und ein sechstes Ablenkrad 26f sind
angrenzend an das Antriebsrad 24 montiert. Die Kette 25 verläuft in einer Endlosschleife
von dem ersten Ablenkrad 26a bis zu dem zweiten Ablenkrad 26b und
180° um
dieses herum, zu dem dritten Ablenkrad 26c und 180° um dieses
herum, zu dem fünften
Ablenkrad 26e und über dieses
hinweg, zu dem Antriebsrad 24 und unter diesem entlang,
zu dem sechsten Ablenkrad 26f und über dieses hinweg, zu dem vierten
Ablenkrad 26d und 180° und
dieses herum und schließlich
zu dem ersten Ablenkrad 26a und 180° um dieses herum. Das erste
Ablenkrad 26a und das vierte Ablenkrad 26d sind
in der Tiefe in Richtung P4 verschoben, und das dritte Ablenkrad 26c und
das zweite Ablenkrad 26b sind in der Tiefe in Richtung
P5 etwas verschoben. Diese Verschiebungen sind notwendig, damit die
Kette 25 nicht über
ihre Länge
hinweg mit sich selbst kollidiert.
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Durch
Antrieb des Motors 23 in eine der Richtungen lässt sich
die zweite Welle 12b des Tisches 11 zum Antrieb
der Bänder 28a–b in
die gewünschte
Richtung drehen. Die ers te Transporteinrichtung ist so konstruiert,
dass sie unabhängig
von der Position des Tisches 11 in Bezug auf den Rahmen 14 angetrieben
werden kann.
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In 6 und 7 ist
eine zweite Transporteinrichtung der Handhabungseinrichtung abgebildet. Diese
Transporteinrichtung ist so ausgelegt, dass sie mit einer Seite
der Elemente in Eingriff kommen kann, die in 1 abgebildet
sind und eine Greifeinrichtung umfassen und die im Wesentlichen
genauso wie die oben erwähnte
erste Transporteinrichtung mit einem Motor 30 mit einem
Antriebsrad 31, einer Kette 32 und sechs Ablenkrädern 33a–f ausgestattet
ist. Allerdings umfasst diese Transporteinrichtung anstelle der
Endlosbänder 28a–b zwei
Endlos-Ketteneinheiten 34a–b. Die Ketteneinheiten 34a–b laufen
jeweils über
drei Kettenräder 35a–c,
die in der ersten Welle 12a des Tisches 11 montiert
sind, und über
drei Kettenräder 37a–c,
von denen zwei, 37a–b,
in der zweiten Welle 12b des Tisches 11 montiert
sind, und eines, 37c, starr mit einer Welle 38 verbunden
ist, die konzentrisch an der Außenseite
der zweiten Welle 12b des Tisches 11 montiert
ist. Die Ablenkräder 33a–f der
Transporteinrichtung sind im Wesentlichen genauso angeordnet wie
die Ablenkräder 21a–f der ersten
Transporteinrichtung, mit Ausnahme der Tatsache, dass ein Ablenkrad 33b,
das dem zweiten Ablenkrad 21b der ersten Transporteinrichtung
entspricht, fest an der Außenwelle 38 montiert
ist. Die Ketteneinheiten 34a–b lassen sich somit
gemeinsam durch Drehen der Außenwelle 38 antreiben.
Die Ketteneinheiten 34a–b umfassen jeweils
einen Mitnehmer 39a–b und
sind so angeordnet, dass sich ihre oberen Schleifen 40 unterhalb
des oberen Teilstücks 29 der
Bänder 28a–b befinden,
und ihre Mitnehmer 39a–b bei
Positionierung an der oberen Schleife 40 über die
Bänder 28a–b hinausreichen.
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Durch
Antrieb des Antriebsrads 31 können die Mitnehmer 39a–b in
eine Position bewegt werden, die aus der Tragefläche des Tisches 11 hervorsteht
und in der sie mit der Seite oder mit einer Greifeinrichtung 41 eines
Elements 8a in Eingriff kommen können, das an dem Tisch 11 oder
unmittelbar angrenzend an ihn angeordnet ist. Die Mitnehmer 39a–b können unabhängig von
der Position des Tisches 11 betrieben werden.
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Dadurch
entsteht eine Trägereinrichtung 3, die
ein System zum seitlichen Bewegen eines Tisches 11, eine
erste Transporteinrichtung in Form von zwei Endlosbändern 28a–b,
die mit der Unterseite eines Elements zum Tragen von Erzeugnissen 8a in
Eingriff kommen, und eine zweite Transporteinrichtung in Form von
zwei Ketteneinheiten 34a–b umfasst, von denen
jede einen Mitnehmer 39a–b aufweist, der mit
einer Seite eines Elements zum Tragen von Erzeugnissen 8b in
Eingriff kommt. Das System zum Bewegen des Tisches 11 und
die beiden Transporteinrichtungen lassen sich vollständig separat
antreiben.
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Bei
Verwendung der automatischen Lagerungsanordnung kann ein Element
zum Tragen von Erzeugnissen 8a–b auf eine der folgenden
Möglichkeiten
auf eine Lagerauflage 5a–b aufgelegt werden:
- (i) Der Tisch 11, der das Element
zum Tragen von Erzeugnissen 8a trägt, wird in eine Position neben einer
Lagerablage 5a bewegt, siehe 8. Anschließend wird
der Motor 23 zum Antreiben der Bänder 28a–b in
geeigneter Richtung in Gang gesetzt, um das Element 8a zu
der Lagerablage 5a zu transportieren. Solange sich ein
Teil des Elements 8a in Kontakt mit den Bändern 28a–b befindet,
wird das Element 8a auf die Ablage 5a „abgerollt". Die Endposition
des Elements 8a ist durch die Strichlinien angegeben.
- (ii) Der Tisch 11, der das Element zum Tragen von Erzeugnissen 8b trägt, wird
zu einer Position neben der Lagerablage 5b bewegt, siehe 9.
Anschließend
wird der Motor 30 zum Antreiben der Ketteneinheiten 34a–b in
geeigneter Richtung in Gang gesetzt, um das Element 8b mithilfe
der Mitnehmer 39a–b auf
eine Lagerablage 5b herauszudrücken. Solange sich die Mitnehmer 39a–b mit dem
Element 8b in Kontakt befinden, wird Letzteres auf die
Ablage 5b herausgedrückt.
Die Endposition des Elements 8b ist durch die Strichlinie
angegeben.
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Ein
Element zum Tragen von Erzeugnissen 8a–b kann auf eine der
folgenden Möglichkeiten
entnommen werden:
- (i) Der Tisch 11 wird
in eine Position beabstandet unterhalb einer Lagerablage 5a bewegt,
siehe 10. Anschließend wird der Tisch 11 hochgefahren,
wodurch ein Element 8a, das sich auf der Lagerablage 5a befindet,
mit den Bändern 28a–b in
Kontakt kommt. Schließlich
wird der Motor 23 gestartet, um das Element 8a „einzurollen". Die Endposition
des Elements 8a ist durch die Strichlinien angegeben.
- (ii) Der Tisch 11 wird in eine Position neben einer Lagerablage 5b bewegt,
siehe 11. Daraufhin wird der Motor 30 gestartet,
um die Ketteneinheiten 34a–b in eine geeignete
Richtung anzutreiben, wodurch deren Mitnehmer 39a–b mit
der Greifeinrichtung 41 des Elements 8b in Kontakt kommen
und selbiges auf den Tisch 11 ziehen. Die Endposition des
Elements 8b ist durch Strichlinien angegeben.
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Der
Vorteil der ersten Transporteinrichtung besteht darin, dass zur
Handhabung der Elemente zum Tragen von Erzeugnissen 8a keine
spezielle Konstruktion erforderlich ist.
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Der
Vorteil der zweiten Transporteinrichtung besteht darin, dass die
Handhabung der Elemente zum Tragen von Erzeugnissen 8b ohne
Gefahr des Rutschens und ohne große Momentbeanspruchung möglich ist.
Zudem kann das Entnehmen und das Ablegen schnell ausgeführt werden,
da der Tisch 11 lediglich seitlich um einen kurzen Abstand
verschoben zu werden braucht.
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Natürlich sind
Modifizierungen der automatischen Lagerungsanordnung innerhalb des
Schutzumfangs der Erfindung möglich.
So ist es beispielsweise möglich,
die beschriebenen Bänder 28a–b der ersten
Transporteinrichtung durch Rollen zu ersetzen, die frei von dem
Tisch 11 getragen werden. Die Rollen können untereinander verbunden
sein, so dass sie durch Antrieb von einer der Rollen zum Drehen
in eine geeignete Richtung gebracht werden können, wodurch ein Element zum
Tragen von Erzeugnissen 8a auf den Tisch 11 und
von ihm heruntergerollt werden kann.
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Weiterhin
sind auch andere Modifizierungen möglich, weshalb der Schutzumfang
der Erfindung lediglich durch die beiliegenden Ansprüche definiert ist.