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DE69921133T2 - Urinauffangbeutel - Google Patents

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DE69921133T2
DE69921133T2 DE69921133T DE69921133T DE69921133T2 DE 69921133 T2 DE69921133 T2 DE 69921133T2 DE 69921133 T DE69921133 T DE 69921133T DE 69921133 T DE69921133 T DE 69921133T DE 69921133 T2 DE69921133 T2 DE 69921133T2
Authority
DE
Germany
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bag
management device
layer
urine management
urine
Prior art date
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DE69921133T
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Vincenzo D'acchioli
Gianfranco Palumbo
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Procter and Gamble Co
Original Assignee
Procter and Gamble Co
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Priority claimed from PCT/US1998/013288 external-priority patent/WO2000000112A1/en
Application filed by Procter and Gamble Co filed Critical Procter and Gamble Co
Publication of DE69921133D1 publication Critical patent/DE69921133D1/de
Application granted granted Critical
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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Urinmanagementvorrichtung mit einer größeren gefühlsmäßigen Weichheit zur größeren Bequemlichkeit und Zufriedenheit des Trägers.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Urinmanagementvorrichtungen sind bekannte Fertigungsartikel, welche darauf ausgelegt sind, grundsätzlich von an Inkontinenz leidenen und Kleinkindern getragen zu werden. Solche Urinmanagementvorrichtungen werden am Urogenitalbereich des Trägers befestigt und sollen Urin und andere Körperausscheidungen aufnehmen und sogleich verwahren. Als Folge davon bewirken diese Vorrichtungen eine Verminderung der Hautreizung, eine Verhinderung der Verunreinigung von Gegenständen wie Kleidung und Bettzeug und sogar eine Verhinderung des Verschmutzens des Trägers selbst. Nichtsdestoweniger besteht oft das Problem, das mit der Verwendung solchen Urinmanagementvorrichtungen verbunden ist, darin, dass das Konstruktionsmaterial für die äußere Oberfläche der Vorrichtungen dazu neigt, Unbequemlichkeit zu verursachen und in manchen Fällen, zum Beispiel bettlägerigen Trägern und Kleinkindern, außerordentliche Unbequemlichkeit zu verursachen.
  • Urinmanagementvorrichtungen werden typischerweise aus Kunststoffmaterialien hergestellt. GB-A 1,092,274 legt zum Beispiel einen pädiatrischen Urinsammler zur Verwendung durch Mädchen offen, welcher einen Sammelbeutel mit einer Öffnung aus Kunststoffmaterial umfasst. Die Basis der Öffnung ist mit einem keilförmigen Fortsatz versehen, welcher darauf ausgelegt ist, den hinteren Perinealbereich des Kindes zu umfassen. Der Sammler wird mit einem haftenden Material am Körper des Trägers befestigt. GB-A 2,268,882 legt einen urostomalen Sack/Beutel aus Kunststoffmaterial offen, welcher mit einer Oberflächenöffnung versehen ist, die von einem ersten Kupplungsteil umgeben ist, womit der Beutel wiederablösbar an einem Kupplungsgegenstück befestigt werden kann. Der Beutel kann auch zur Verwendung in Form eines Kits vorgesehen werden, welches weiterhin einen Applikator mit Superabsorptionsmaterial umfasst, das mithilfe eines Kolbens in den Beutel injiziert werden kann. EP-A 0 140 478 legt eine wegwerfbare Windel mit einer wasserdichten Sperrschicht aus vorzugsweise Polypropylen oder Polyethylen offen, welche als abgeflachter Beutel mit einer einzigen Öffnung ausgebildet ist. Der Beutel ist mit 2 Lagen Füllmaterial ausgerüstet, wovon die obere Lage ein Gazematerial und die untere Lage ein Superabsorptionsmaterial ist. WO 85/03428 legt eine Urinaufnahmevorrichtung für männliche Patienten offen, umfassend einen Schutzbeutel mit einer Öffnung, Parallelogrammwänden aus einem wasserdichten Laminat aus Polyethylenfolie und Vliesstoff, welche mit einem Innenteil aus Wasser absorbierendem Material ausgerüstet ist.
  • Kunststoffmaterial, welches funktionsmäßig annehmbar ist, ist jedoch mit bestimmten Eigenschaften ausgestattet, welche für den Träger nicht zufrieden stellend und lästig sind. Das Gefühl der Textur von Kunststoffmaterial ist unter dem Gesichtspunkt der Gesundheit der Haut besonders störend. Die Haut von an Inkontinenz Leidenden und Kindern ist typischerweise besonders empfindlich und bedarf sanfter und schonender Behandlung. Es ist erkannt worden, dass das Scheuern von Kunststoffmaterial von Urinmanagementvorrichtungen am Körper des Trägers während des Tragens zu Okklusion führen, warme, feuchte Zustände und Stickigkeit, Röten, Hautausschlag erzeugen und vielleicht sogar zu ernsteren Hautreizungen und schließlich zur Ablehnung der Vorrichtung führen kann. Die Verwendung von Kunststoffmaterialien neigt darüber hinaus dazu ein hörbares Geräusch zu verursachen, wenn sich der Träger bewegt, was Verlegenheit verursachen kann. Es kann daher ein echtes Bedürfnis beim Verbraucher nach einer Urimanagementvorrichtung mit überlegenen Polsterungseigenschaften und einer größeren gefühlsmäßig wahrnehmbaren Weichheit ausgemacht werden.
  • Die vorliegende Erfindung nimmt sich dieses Bedürfnisses an, indem, sie die äußere Oberfläche der Urinmanagementvorrichtung mit einer hydrophoben Faserschicht versieht, welche vorzugsweise eine nichtgewebte Schicht ist. Es hat sich herausgestellt, dass diese hydrophobe Faseschicht einzigartig vorteilhaft ist und die Weichheit der Urinmanagementvorrichtung erhöht, ohne ihre Funktionsfähigkeit nachteilig zu beeinflussen. Die Urinmanagementvorrichtung ist des Weiteren ästhetisch ansprechender, wirft während der Verwendung weniger Falten und führt zu einer größeren Zufriedenheit beim Träger und Pfleger was die Gesundheit der Haut betrifft.
  • Unter einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung kann die Urinmanagementvorrichtung mit ihrer hydrophoben äußeren Oberfläche vorteilhaft mit einer wegwerfbaren Windel verwendet werden. Insbesondere gewährleistet die Anwesenheit der hydrophoben äußeren Faserschicht, dass jede Flüssigkeit, welche die äußere Oberfläche kontaktieren könnte, abgestoßen und daher von der Windel absorbiert wird und nicht von der äußeren Schicht als solcher absorbiert wird.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung konstruierte Urinanagementvorrichtung (10) umfasst einen Beutel (11) mit einer Öffnung (13) und eine die Öffnung (113)umgebenden Flansch (12), zur wiederlösbaren klebenden Befestigung am Urogenitalbereich des Trägers. Der Flansch ist am Beutel befestigt. Der Beutel (11) umfasst ein Wandmaterial, welches eine äußere Oberfläche (17) und eine innere Oberfläche (18) umfasst. Die äußere Oberfläche (17) ist mit einer hydrophoben Faserschicht versehen, worin die Fasern eine Benetzungszeit von mindestens 1 Stunde aufweisen. Diese Faserschicht ist vorzugsweise eine nichtgewebte Schicht. Die innere Oberfläche (18) umfasst vorzugsweise eine Kunststofffolienschicht. Die Kunststofffolie ist vorzugsweise luft- und dampfdurchlässig.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung liegen die Faserschicht (17), welche vorzugsweise eine nichtgewebte Schicht ist, und die Kunststofffolienschicht (18) in Form eines Laminats vor.
  • Unter einem anderen Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung wird die Urinmanagementvorrichtung in Kombination mit einer wegwerfbaren Windel verwendet.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Es wird angenommen, dass die Erfindung aus der vorliegenden Beschreibung in Verbindung mit den begleitenden Zeichnungen, besser verstanden wird, in denen
  • 1 eine ebene Aufsicht auf eine erfindungsgemäße wegwerfbare Urinmanagementvorrichtung ist;
  • 2 eine Seitenansicht der wegwerfbaren Urinmanagementvorrichtung von 1 ist;
  • 3 eine Ansicht im Querschnitt entlang der Linie 3-3 von 1 ist;
  • 4 eine ebene Aufsicht auf eine andere Ausführungsform der wegwerfbaren Urinmanagementvorrichtung der vorliegenden Erfindung ist;
  • 5 eine Ansicht im Querschnitt entlang der Linie 5-5 von 4 ist;
  • 6 eine Ansicht im Querschnitt einer anderen Ausführungsform der wegwerfbaren Urinmanagementvorrichtung der vorliegenden Erfindung ist.
  • Detaillierte Beschreibung der Erfindung
  • Der Ausdruck "wegwerfbar" beschreibt, wie hierin verwendet, Vorrichtungen, welche im Allgemeinen nicht gewaschen oder anderweitig wiederhergestellt oder wiederverwendet werden sollen (d. h. sie sollen nach einmaliger Verwendung verworfen, und vorzugsweise kompostiert oder in umweltverträglicher Weise anderweitig entsorgt werden).
  • Bezug nehmend nunmehr auf die 1-3 ist dort eine wegwerfbare Urinmanagementvorrichtung (10) dargestellt. Die wegwerfbare Urinmanagementvorrichtung (10) umfasst einen Beutel (11) mit einer Öffnung (13) und einem die Öffnung (13) umgebenden Flansch (12) zur vorzugsweise klebenden Befestigung am Urogenitalbereich eines Trägers. Jede auf dem Fachgebiet bekannte Urinmanagementvorrichtung (10) kann gemäß der vorliegenden Erfindung vorgesehen werden.
  • Der Beutel (11) zur Verwendung hierin ist ein flexibler Rezipient zur Aufnahme von ausgeschiedenem Urinmaterial. Der Beutel (11) kann in beliebiger Gestalt und Größe vorgesehen werden, je nach dessen vorgesehener Verwendung, d. h. ob die Vorrichtung für bettlägerige Kranke oder unter Inkontinenz leidende aktive Kranke oder für Kinder vorgesehen ist. Längliche Beutel, die grundsätzlich röhrenförmig oder rechteckig sind, werden zum Beispiel typischerweise von Bettlägerigen und Älteren an Inkontinenz leidenden verwendet. Für aktivere Träger, ob Kinder oder Erwachsene, sollte die Urinmanagementvorrichtung vorzugsweise anatomisch so gestaltet sein, dass sie den Körperumrissen folgt und vom Träger unauffällig unter normaler Kleidung getragen werden kann.
  • Besonders bevorzugte Formen sind flache kreisförmige und flache T-förmige Typen von Beuteln, konusförmige Beutel, kegelstumpfförmige Beutel und pyrami denförmige oder pyramidenstumpfförmige Beutel. Bei der am meisten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung besitzt der Beutel (11) eine im Wesentlichen flache T-förmige Gestalt.
  • Zusätzlich ist der Beutel (11) so gestaltet, dass er sich dem Urogenitalbereich des Trägers anpasst und einen guten Kontakt zwischen dem Flansch und der Haut des Trägers sicherstellt. Der Beutel (11) kann zum Beispiel mit einem Halsteil oder einer Röhre versehen sein.
  • Der Beutel (11) ist vorzugsweise so ausgelegt, dass er genügend Volumen für Urin unter einer Vielfalt von Tragebedingungen bereitstellt, auch wenn er von einem frei beweglichen, d. h. nicht bettlägerigen Träger, getragen wird.
  • Der Beutel (11) ist so ausgelegt, dass er jedes eingeschlossene Material sicher verwahrt, wobei er typischerweise flüssigkeitsundurchlässig sein wird, jedoch atmungsaktiv sein kann. Der Beutel (11) ist auf eine genügende Festigkeit ausgelegt, um bei der Verwendung nicht zu reißen, auch wenn auf den Beutel (11) Druck ausgeübt wird.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung kann der Beutel (11), je nach der benötigten Gestalt des Beutels (11), aus einem einheitlichen Stück Material oder aus einer Anzahl einzelner Materialstücke, welche identisch oder unterschiedlich sein können, und welche an ihren jeweiligen Außenrändern miteinander versiegelt sind, vorgesehen werden.
  • Der vorliegenden Erfindung gemäß kann der Beutel (11) eine oder mehrere Schichten umfassen, vorzugsweise zwei oder drei. Die Schicht auf der Innenseite des Beutels, welche typischerweise zumindest teilweise mit Urin und/oder anderen Körperausscheidungen in Berührung kommen wird, wird als Innen schicht (18) bezeichnet. Die äußerste Schicht des Beutels, welche typischerweise zumindest teilweise mit der Haut des Trägers und der Kleidung des Trägers in Berührung kommt, wird als Außenschicht (17) bezeichnet.
  • Nach der vorliegenden Erfindung ist ein Hauptmerkmal des Beutelmaterials, dass die Außenschicht (17) des Beutels eine Faserschicht ist, in welcher die Fasern hydrophob sind, so dass sie eine Benetzungszeit von mindestens 1 Stunde, vorzugsweise von mindestens 6 Stunden und am meisten vorzugsweise von mindestens 24 Stunden aufweisen. Es ist überraschenderweise gefunden worden, dass das Vorsehen einer solchen hydrophoben Faseraußenschicht einen Beutel mit besonders angenehmen Gefühl für die Haut liefert und insbesondere bei der Verwendung in Verbindung mit einer Windel sicherstellt, dass keine Flüssigkeit von der Außenschicht des Wandmaterials der Urinmanagementvorrichtung absorbiert wird sondern innerhalb des Kerns der Windel. Zusätzlich vermindert die Verwendung einer Faseraußenschicht das hörbare Geräusch, das bei der Bewegung des Trägers, oft mit Kunststoffvorrichtungen verbunden ist.
  • Die Hydrophobie der Faseraußenschicht wird gemäß dem Flüssigkeitsabsorptionszeittest nach der ASTM D1117-80 Methode bestimmt.
  • Erfindungsgemäß kann jede Faser, welche die Hydrophobieanforderungen erfüllt, als Außenschicht (17) eingesetzt werden. Geeignete Fasern schließen Fasern ein, welche von Haus aus die Hydrophobieanforderungen erfüllen, wie Polyesterfasern, Polypropylenfasern, Polyethylenfasern, Polyamidfasern und Mischungen hiervon. Alternativ können Fasern, welche mithilfe einer besonderen Endbehandlung, zum Beispiel mit einem Öl, behandelt worden sind, um ihnen die erforderlichen Hydrophobieeigenschaften zu verleihen, hierin ebenfalls wirksam verwendet werden. Darüber hinaus können auch Mischungen hydrophober Fasern oder hydrophob behandelter Fasern verwendet werden. Die Faseraußenschicht kann als eine gewebte oder nichtgewebte, vorzugsweise als eine nichtgewebte Schicht, vorgesehen werden.
  • Die weiteren Schichten des Beutelmaterials können aus jedem beliebigen Material vorgesehen werden, vorzugsweise so, dass der Beutel flüssigkeitsundurchlässig ist. Die Schichten können insbesondere beliebige Materialien umfassen, wie nichtgewebte oder Folien. Bei einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann ein Laminat aus einer nichtgewebten Schicht und einer Folie gebildet werden. Das Laminat kann nach allen dem Fachmann bekannten Verfahren gebildet werden.
  • Jede nichtgewebte Schicht kann Filzgewebe, Klöppelgewebe, Luftspinngewebe, Nassspinngewebe, Trockenspinngewebe, Schmelzspinngewebe, Stapelfaserkrempelgewebe, Schmelzspinnverbundstoff, Steppgewebe, Lochgewebe, Kombinationen der Vorstehenden und dergleichen umfassen.
  • Geeignete Folienmaterialien für jede der Schichten umfassen vorzugsweise ein thermoplastisches Material. Das thermoplastische Material kann aus allen Arten von Heißschmelzklebstoffen, Polyolefinen, insbesondere Polyethylen, Polypropylen, amorphen Polyolefinen und dergleichen gewählt sein; aus Materialien, ent haltend schmelzbare Komponenten, umfassend Fasern oder polymere Bindemittel, einschießend Naturfasern, wie Cellulose – Zellstoff, Baumwolle, Jute, Hanffaser; aus synthetischen Fasern wie Glasfasern, Rayon, Polyester, Polyolefin, Acryl, Polyamid, Aramid, Polytetrafluorethylen, Polyamid; aus Bindemitteln wie hochschmelzendes/niedrigschmelzendes Zweikomponentenpolymer, -copolymer, Polyester, Polyvinylchlorid, Polyvinylacetat/-chlorid-Copolymer, Polyamid, Materialien, umfassend Abmischungen, worin einige der Bestandteile nicht schmelzbar sind; aus luft- und dampfdurchlässigen Materialien, einschießend mikroporöse Folien wie jene, die von der EXXON Chemical Co., Ill. USA, unter der Bezeichnung EXXAIR oder jene, die von der Mitsui Toatsu Co., Japan, unter der Bezeichnung ESPOIR NO erhältlich sind; sowie aus monolithischen atmungsaktiven Materialien wie HytrelTM, erhältlich von DuPont und PebaxTM, erhältlich von ELF Atochem, Frankreich.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist eine Folie, die in jeder Schicht enthalten ist, vorzugsweise für Gase, wie Luft, oder Dampf, wie Wasserdampf, durchlässig, um das Problem des Einschlusses und der Kondensation feuchter Dämpfe, die vom Körper des Trägers abgegeben werden, und damit die nach kurzer Verwendungsdauer auftretenden warmen, klammen und unbequemen Verhältnisse zu vermeiden.
  • Die Außenschicht des Beutels ist vorzugsweise mit einer hydrophoben nichtgewebten Faserschicht versehen. Solche Materialschichten bieten der Haut des Trägers eine unebene Oberfläche und vermindern dadurch das Okklusionsproblem beträchtlich und verbessern die Hautverträglichkeit stark.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst der Beutel zwei Schichten. Die Außenschicht (17) umfasst bevorzugt die hydrophobe nichtgewebte Faserschicht und die Innenschicht (18) umfasst eine Folie.
  • Bei einer noch anderen bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst der Beutel (11) drei Schichten, vorzugsweise eine Folie und zwei nichtgewebte Schichten. Bei einer sogar noch weiter bevorzugten Ausführungsform ist die Folie zwischen den zwei nichtgewebten Schichten angeordnet. Diese Folge von Schichten führt zu einer geschlossenen Faserstruktur, welche bei der Berührung mit der Haut des Trägers ein besonders angenehmes Gefühl verleiht.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umfasst die Innenschicht eine Folie und die zwei Außenschichten umfassen Vliesstoffe.
  • Die nichtgewebte Schicht wird typischerweise mit einem oberflächenaktiven Material behandelt, wie einer Fluorchemikalie oder anderen hydrophoben Appreturen, um die erforderliche Hydrophobie zu erzeugen. Die nichtgewebte Schicht kann jedoch eben so gut mit Beschichtungen flüssiger undurchdringlicher Materialien wie Heißschmelzklebstoffen oder Beschichtungen von Siliconen oder anderen hydrophoben Verbindungen wie Kautschuke und Pflanzen- und Mineralwachse behandelt werden, oder sie kann zum Beispiel unter Verwendung von Nanopartikeln oder Plasmabeschichtungstechniken physikalisch behandelt werden.
  • Die nichtgewebte Schicht kann auch mit Mitteln zur Verbesserung der gefühlsmäßig wahrnehmbaren Weichheit behandelt werden. Die Mittel schließen, ohne Beschränkung darauf, pflanzliche, tierische oder synthetische Öle, Siliconöle und dergleichen ein. Es ist bekannt, dass diese Mittel der nichtgewebten Schicht ein seidiges oder Flannel-artiges Gefühl verleihen, ohne diese für den Tastsinn des Trägers fettig oder ölig erscheinen zu lassen. Zusätzlich können Tensidmaterialien, einschließend anionische, nichtanionische, kationische und nichtkationische Tenside zugegeben werden, um die Weichheit und Oberflächenglätte weiter zu erhöhen.
  • Darüber hinaus kann die nichtgewebte Schicht mit einer Lotion imprägniert werden, um erwünschte therapeutische oder schützende Vorteile von Beschichtungslotionen vorzusehen. Die Lotion ist durch den normalen Kontakt und die normale Bewegung des Trägers und/oder die Körperwärme auf die Haut des Trägers übertragbar. Im Allgemeinen wird Mineralöl in Form einer Lotion als wirksam angesehen, um der Haut des Trägers eine lindernde, schützende Beschichtung zu verleihen. Es ist auch möglich, die nichtgewebte Schicht mit einer festen Ölphase oder Cremeformulierung zu imprägnieren oder in die nichtgewebte Schicht eine Portion durch Druck, Wärme oder Wasser zerstörbarer Kapseln zu inkorporieren, welche zum Beispiel Babyöl enthalten.
  • Bei einer erfindungsgemäßen Ausführungsform kann der Beutel (11) ein Absorptionsmaterial (15) enthalten. Das Absorptionsmaterial (15) kann ein beliebiges Absorptionsmaterial umfassen, welches in der Lage ist, Flüssigkeiten zu absorbieren und zurückzuhalten. Das Absorptionsmaterial kann eine breite Vielfalt flüssigkeitsabsorbierender Materialien umfassen, die üblicherweise in wegwerf baren Windeln und anderen Absorptionsartikeln verwendet werden, wie Zellstoff, der im Allgemeinen als Luftfilz bezeichnet wird. Beispiele anderer geeigneter Absorptionsmaterialien schließen ein: gekräuselte Cellulosewatte; heiß geschäumte Polymere, einschließlich Coform; chemisch versteifte, modifizierte oder vernetzte Cellulosefasern; Gewebe, einschließend Stoffbandagen- und Stofflaminate; Absorptionsschäume; Absorptionsschwämme; Superabsorptionspolymere; absorbierende Gelmaterialien; oder jedes andere bekannte Absorptionsmaterial oder Kombinationen von Materialien.
  • Das Absorptionsmaterial (15) kann im Beutel (11) in jeder geeigneten Weise angeordnet sein. Das Absorptionsmaterial (15) kann zum Beispiel innerhalb des Beutels (11) lose angeordnet werden oder es kann an der inneren Oberfläche (15) des Beutels (11) befestigt werden. Es kann jedes bekannte Verfahren zur Befestigung von Absorptionsmaterial an nichtgewebten Substraten und Folien verwendet werden, um das Absorptionsmaterial (15) an der inneren Oberfläche des Beutels (11) zu befestigen. Das Absorptionsmaterial kann auch in jeder gewünschten Gestalt oder Konfiguration (z. B. rechteckig, oval, kreisrund, etc.) angeordnet werden.
  • Bei der in den 1-3 dargestellten Ausführungsform ist die äußere Oberfläche des Beutels (11) mit Klebstreifen (40) zur Befestigung des Beutels (11) am Körper des Trägers versehen. Die klebstreifen (40) sind an der äußeren Oberfläche des Beutels (11) vorzugsweise so angeordnet, dass sie bei der Verwendung am Unterleib des Trägers befestigt sind. Es kann eine beliebige Anzahl, Größe und Form von Klebstreifen (40) verwendet werden, je nach der beabsichtigten Verwendung der Vorrichtung. Als Klebstoff (40) kann jeder medizinisch zugelassene wasserbeständige, druckaktivierbare Klebstoff verwendet werden, wie hydrokolloide Klebstoffe und Hydrogelklebstoffe. Besonders wirksame Klebstoffe, welche für die gewünschten Klebeeigenschaften zur Befestigung des Flansches an der Haut des Trägers sorgen, während sie eine relativ schmerzlose Anbrin-gung und Entfernung erlauben, sind hydrophile Hydrogele, die aus vernetzten Polymeren mit einem Weichmacher unter Bildung einer 3-dimensionalen Matrix gebildet werden.
  • Bezug nehmend nunmehr auf die 4-5, ist eine andere Ausführungsform einer wegwerfbaren Urinmanagementvorrichtung (110) dargestellt. Die wegwerfbare Urinmanagementvorrichtung (110) umfasst einen Beutel (111) mit einer Öffnung (113), einen die Öffnung umgebenden Flansch (112) zur klebenden Befestigung am Körper des Trägers, und ein Absorptionsmaterial (115), das im Beutel (111) enthalten ist.
  • Der Flansch (112) schließt eine erhabene, gekrümmte Ausbuchtung (150) ein, die unterhalb der Öffnung (113) angeordnet ist und sich über den Flansch (112) in ungefähr der Weite der Öffnung (113) erstreckt. Die Ausbuchtung (150) ist so gestaltet, dass sie den Damm des Trägers überspannt.
  • Bezug nehmend nunmehr auf 6, ist eine andere Ausführungsform einer wegwerfbaren Urinmanagementvorrichtung (210) dargestellt. Die wegwerfbare Urinmanagementvorrichtung (210) umfasst einen Beutel (211) mit einer Öffnung (213), einen die Öffnung umgebenden Flansch (212) zur klebenden Befestigung am Körper des Träger, und ein Absorptionsmaterial (215), das im Beutel (211) enthalten ist.
  • Die wegwerfbare Urinmanagementvorrichtung (210) umfasst auch eine zusätzliche Erfassungsschicht (270). Die Erfassungsschicht (270) ist in 6 als an der inneren Oberfläche des Beutels (211) befestigt, dargestellt. Die Erfassungsschicht (270) kann jedoch auch am Flansch (212) oder an beiden, dem Flansch (212) und der inneren Oberfläche des Beutels (211), befestigt sein. Die Erfassungsschicht (270) ist vorzugsweise so angeordnet, dass sie die Genitalien des Trägers vom direkten Kontakt mit dem Absorptionsmaterial (215) trennt. Die Erfassungsschicht (270) ist flüssigkeitsdurchlässig und ermöglicht es dem Urin sie leicht zu durchdringen, so dass er durch das Absorptionsmaterial (215) absorbiert werden kann.
  • Die Erfassungsschicht (270) kann aus einer breiten Vielfalt von Materialien hergestellt werden, wie poröse Schäume; wabenförmige Schäume; Kunststofflochfolien; oder Gewebe oder Vliesstoffe aus natürlichen Fasern (z. B. Holz- oder Baumwollfasern); synthetische Fasern (z. B. Polyester- oder Polypropylenfasern) oder einer Kombination aus natürlichen und synthetischen Fasern. Wenn die Erfassungstrennschicht Fasern einschließt, können die Fasern schmelzgesponnen, gekrempelt, nassgesponnen, schmelzgeblasen, nassgewoben oder anderweitig verarbeitet worden sein, wie auf dem Fachgebiet bekannt.
  • Die Erfassungsschicht (270) ist auf eine solche Porengröße ausgelegt, dass das Absorptionsmaterial (215) nicht hindurch gehen und mit der Haut des Trägers in Berührung kommen kann. Obwohl die Erfassungsschicht (270) darauf ausgelegt ist, keine zu große Porenweite aufzuweisen, welche den Durchgang des Absorp tionsmaterials (215) ermöglicht, besitzt sie vorzugsweise eine Porenweite, welche größer ist, als die Porenweite des Absorptionsmaterials (215).
  • Die Erfassungsschicht (270) ist vorzugsweise weniger hydrophil als das Absorptionsmaterial (215). Die Erfassungsschicht (270) kann mit einem Tensid behandelt werden, um die anfängliche Benetzbarkeit zu erhöhen. Die Erfassungsschicht (270) sollte jedoch bei Behandlung mit einem Tensid immer noch weniger hydrophil sein als das Absorptionsmaterial (215). Geeignete Verfahren zur Behandlung der Erfassungsschicht (270) mit einem Tensid, schließen das Besprühen der Erfassungsschicht (270) mit einem Tensid und das Eintauchen des Materials in das Tensid ein. Alternativ kann ein Tensid in die Erfassungsschicht (270) eingebaut werden.
  • Der Beutel (11) ist, wie in 1 dargestellt, mit einer Öffnung (13) versehen, durch die Urin vor der Lagerung innerhalb des Beutelhohlraums erhalten wird. Die Öffnung (13) ist von einem Flansch (12) umgeben und kann in jeder Gestalt und Größe bereitgestellt werden, wie kreisrund, länglich, herzförmig, und kann symmetrisch oder unsymmetrisch sein, wobei die Öffnung vorzugsweise entweder in der Längs- oder in der Querrichtung eine längliche Anordnung aufweist, wobei die Umrisse der Öffnung am meisten vorzugsweise die Gestalt von zwei Ellipsen aufweisen, deren jeweilige Hauptachsen im Wesentlichen aufeinander senkrecht stehen.
  • Der Flansch (12) ist am Beutel (11) in jeder dem Fachmann bekannten Weise befestigt, welches eine permanente oder temporäre Befestigung bietet. Der Flansch (12) wird jedoch am Beutel (11) vorzugsweise mittels eines Klebstoffs befestigt. Der Beutel (11) wird typischerweise am Flansch (12) gegen den äußeren Umfang des Flansches hin befestigt, um keinerlei Störung der eintretenden Flüssigkeiten zu verursachen.
  • Der Flansch (12) kann in beliebiger Größe bereitgestellt werden, je nachdem, für welche Gruppe von Trägern die Vorrichtung vorgesehen ist. Der Flansch kann in ähnlicher Weise in jeder Gestalt bereitgestellt werden und weist vorzugsweise eine symmetrische Gestalt auf, die vorzugsweise mehrere Laschen (16) umfasst.
  • Der Flansch (12) umfasst einen der Kleidung zugewandten Teil (21) und einen dem Träger zugewandten Teil (22). Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind dies zwei große, im Wesentlichen ebene Oberflächen.
  • Der Flansch (12) sollte aus einem weichen, flexiblen und geschmeidigen Material gefertigt sein, um eine leichte Anbringung des Flansches an den Perianalbereich zu erlauben. Der Flansch (12) sollte weiter vorzugsweise aus einem hydrophoben Material gefertigt sein, so dass Urin, wenn er mit dem die Öffnung (13) umgebenden Umfang (30) in Berührung kommt, abgestoßen wird und nicht aus dem Rand (32) des Flansches (12) sickert. Typische Materialien schließen nichtgewebte Materialien, Gewebe, offenzellige thermoplastische Schäume, geschlossenzellige thermoplastische Schäume, Verbunde aus offenzelligen Schäumen und gereckten nichtgewebten Materialien, sowie Folien ein. Ein geschlossenzelliger Polyethylenschaum hat sich als wirksam erwiesen, noch bevorzugter wird jedoch ein offenzelliger Polyurethanschaum verwendet. Solche Schäume besitzen vorzugsweise eine Dicke innerhalb eines generellen Bereichs von 0,1 bis 5 Millimetern und eine Dichte von 5 bis 250 g/m2, weiter vorzugsweise von 50 g/m2. Andere thermoplastische Schaumstoffmaterialien oder andere geeignete Kunststoffflächenmaterialien mit den beschriebenen Eigenschaften solcher Schäume (d. h. Weichheit, Biegsamkeit, Dehnbarkeit und Rückstellvermögen) könnten ebenfalls verwendet werden. Das Material der der Kleidung zugewandten Oberfläche (21) des Flansches (12) kann sich vorzugsweise in den definierten Öffnungsbereich hinein in Form eines Saums oder Bandes aus einem Materials erstrecken, welches das unbeabsichtigte Aneinanderkleben der Oberflächenkanten der den Flansch (12) definierenden Öffnung (13) während des Gebrauchs verhindert.
  • Die erfindungsgemäße Urinmanagementvorrichtung (10) umfasst weiterhin Befestigungsmittel zur Sicherung der Vorrichtung am Träger. Solche Mittel schließen Gummibänder ein und umfassen weiter vorzugsweise einen körperverträglichen druckaktivierbaren Klebstoff (20), welcher auf den dem Träger zugewandten Teil (22) des Flansches (12) aufgebracht ist.
  • Der Klebstoff (20) ist vorzugsweise mit einem Abziehmittel (nicht dargestellt) wie siliconisiertem Papier abgedeckt, um die Klebstoff (20) zu schützen. Der Klebstoff (20) kann die gesamte, dem Träger zugewandte Oberfläche des Flansches bedecken oder weiter vorzugsweise, mindestens eine, vorzugsweise zwei bis sechs nicht klebende Stellen aufweisen. Diese Stellen können entweder frei von Klebstoff sein oder inaktivierte oder abgedeckte Klebstoffe enthalten. Wie aus 1 ersichtlich, ist der Klebstoff (20) bei einer bevorzugten Ausführungsform nicht auf die gesamte, dem Träger zugewandte Oberfläche des Flansches (12) aufgetragen, um Laschen (16) auf jeder Seite des Flansches (12) vorzusehen, welche nicht klebend sind, und die dadurch die Anbringung und die Entfernung der Vorrichtung erleichtern können, während sie gleichzeitig die Berührung mit dem Klebstoff vermeiden. Diese Laschen sind jedoch vorzugsweise ebenfalls mit den Abziehmitteln abgedeckt. Vor der Anbringung der Urinmanagementvorrichtung (10) an die Haut des Trägers, werden die gegebenenfalls vorhandenen Abziehmittel entfernt. Alternativ ist eine einzige Lasche, welche mittig über der Längsachse des Flansches (12) angeordnet ist, ebenfalls besonders vorteilhaft.
  • Erfindungsgemäß kann jeder medizinisch zugelassene, wasserbeständige, druckaktivierbare Klebstoff verwendet werden, um die Vorrichtung an den Urogenitalbereich des Trägers anzubringen, wie hydrokolloide Klebstoffe und Hydrogelklebstoffe. Besonders wirksame Klebstoffe, welche für die gewünschten Klebeeigenschaften zur Befestigung des Flansches an der Haut des Trägers im empfindlichen Urogenitalbereich sorgen, während sie eine relativ schmerzlose Anbringung und Entfernung erlauben, werden aus vernetzten Polymeren mit einem Weichmacher unter Bildung einer 3-dimensionalen Matrix gebildet.
  • Geeignete Klebstoffe zur Verwendung hierin sind Hydrogelklebstoffe, welche von 3M und Promeon erhältlich sind.
  • Der Klebstoff (20) kann auf die dem Träger zugewandte Oberfläche (22) des Flansches (12) in jeder auf dem Fachgebiet bekannten Weise aufgebracht werden, wie Beschichtung mit Schlitzdüse, Spiral- oder Streuanwendung oder Drucken. Der Klebstoff (20) wird je nach der vorgesehenen Endanwendung typischerweise mit einem Basisgewicht von 20 g/m2 bis 2500 g/m2, weiter vorzugsweise von 500 g/m2 bis 2000 g/m2, am meisten vorzugsweise von 700 g/m2 bis 1500 g/m2 angewendet. Bei Urinmanagementvorrichtungen (10) zur Verwendung für Kinder kann die Menge Klebstoff (20) zum Beispiel geringer sein als für Urinmanagementvorrichtungen, die auf aktive Erwachsene ausgelegt sind, die unter Inkontinenz leiden.
  • Unter einem anderen Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung hat sich die Urinmanagementvorrichtung (10) als besonders nützlich und vorteilhaft erwiesen, wenn sie nämlich in Verbindung mit einem Kleidungsstück oder einer wegwerfbaren Windel und/oder einer Fäkalienmanagementvorrichtung verwendet wird. Die Urinmanagementvorrichtung wird typischerweise zuerst am Urogenitalbereich des Trägers angeordnet und am Träger mit den Klebeflanschen und Klebstreifen befestigt. Anschließend wird die Windel über der Urinmanagement vorrichtung (10) angeordnet und in üblicher Weise um den Körper des Trägers befestigt. Es wurde gefunden, dass zusätzlich zur ausgezeichneten Trennung zwischen Urin und fäkalem Material, das kombinierte System aus Urinmanagementvorrichtung (10) und Windel die Hautreizung, welche im Laufe der Zeit auftreten kann, vermindert wird, insbesondere weil die Gruppe der Träger, die sehr alten, die sehr jungen und die ungesunden Träger einschließt.

Claims (11)

  1. Urinmanagementvorrichtung (10),umfassend einen Beutel (11), wobei der Beutel (11) eine Öffnung (13) und einen Bund (12) aufweist, welcher die Öffnung (13) unter lösbarer Haftbefestigung an dem urogenitalen Bereich des Benutzers umgibt, wobei der Bund (12) an den Beutel (11) befestigt ist, wobei der Beutel (11) ein Wandmaterial umfasst, worin das Wandmaterial eine Außenoberfläche (17) und eine Innenoberfläche (18) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenoberfläche (17) mit einer Faserschicht versehen ist, worin die Fasern hydrophob sind und eine Benetzungszeit von mindestens 1 Stunde aufweisen.
  2. Urinmanagementvorrichtung nach Anspruch 1, worin die Fasern eine Benetzungszeit von mindestens 6 Stunden aufweisen.
  3. Urinmanagementvorrichtung (10) nach den Ansprüchen 1 und 2, worin die Außenoberfläche (17) eine nichtgewebte Schicht umfasst.
  4. Urinmanagementvorrichtung (10) nach Anspruch 1, worin die Innenoberfläche (18) eine Kunststofffolienschicht umfasst.
  5. Urinmanagementvorrichtung (10) nach Anspruch 4, worin die Kunststoff folienschicht gegenüber Luft und Dampf permeabel ist.
  6. Urinmanagementvorrichtung (10) nach den Ansprüchen 3 und 4, worin die nichtgewebte Schicht und die Kunststofffolienschicht in der Form eines Laminats vorliegen.
  7. Urinmanagementvorrichtung (10) nach Anspruch 1, worin das Wandmaterial drei Schichten umfasst, worin die Innenoberfläche (18) eine nichtgewebte Schicht darstellt, wobei die Außenoberfläche (17) die hydrophobe Faserschicht ist und worin eine Kunststofffolienschicht zwischen der Innen- und der Außenschicht angeordnet ist.
  8. Urinmanagementvorrichtung (10) nach Anspruch 7, worin die nichtgewebte Innenoberflächenschicht (18) hydrophob ist.
  9. Urinmanagementvorrichtung (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, worin die hydrophobe Faseraußenschicht (17) mit Mitteln zur Verbesserung der Weichheit weichgemacht ist.
  10. Urinmanagementvorrichtung (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, worin der Beutel ein absorbierendes Material (15) darin enthält.
  11. Verwendung einer Urinmanagementvorrichtung (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche in Kombination mit einer Wegwerfwindel (50).
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