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DE69920036T2 - Verkehrsvermittlung in einem intelligenten netz - Google Patents

Verkehrsvermittlung in einem intelligenten netz Download PDF

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Publication number
DE69920036T2
DE69920036T2 DE69920036T DE69920036T DE69920036T2 DE 69920036 T2 DE69920036 T2 DE 69920036T2 DE 69920036 T DE69920036 T DE 69920036T DE 69920036 T DE69920036 T DE 69920036T DE 69920036 T2 DE69920036 T2 DE 69920036T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
service
scf
network
ssf
control function
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE69920036T
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English (en)
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DE69920036D1 (de
Inventor
Johannes Herman BARNARD
Anthonius Paulus TILANUS
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Koninklijke KPN NV
Original Assignee
Koninklijke KPN NV
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Publication date
Application filed by Koninklijke KPN NV filed Critical Koninklijke KPN NV
Publication of DE69920036D1 publication Critical patent/DE69920036D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE69920036T2 publication Critical patent/DE69920036T2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04QSELECTING
    • H04Q3/00Selecting arrangements
    • H04Q3/0016Arrangements providing connection between exchanges
    • H04Q3/0029Provisions for intelligent networking
    • H04Q3/0045Provisions for intelligent networking involving hybrid, i.e. a mixture of public and private, or multi-vendor systems

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
  • Mobile Radio Communication Systems (AREA)
  • Telephonic Communication Services (AREA)
  • Exchange Systems With Centralized Control (AREA)
  • Financial Or Insurance-Related Operations Such As Payment And Settlement (AREA)
  • Traffic Control Systems (AREA)

Description

  • Im Allgemeinen bezieht sich die vorliegende Erfindung auf eine Infrastruktur für die Datenübertragung, insbesondere auf eine Infrastruktur für die Kommunikation. Insbesondere befasst sich die vorliegende Erfindung mit einer Infrastruktur für die Telephonie, zu welchem Zweck die vorliegende Erfindung in spezifischer Weise für dieses beispielhafte Ausführungsbeispiel in bezug auf die Zeichnungen beschrieben werden wird, in denen gleiche Bezugszeichen gleiche oder ähnliche Teile bezeichnen und die zeigen:
  • 1-3: eine schematische Darstellung von Kommunikationsinfrastrukturen gemäss dem Stand der Technik,
  • 4: eine schematische Darstellung einer Kommunikationsinfrastruktur gemäss der vorliegenden Erfindung, und
  • 5-6: Flussdiagramme, die eine Abfolge von Kommunikation in der Kommunikationsinfrastruktur nach der vorliegenden Erfindung darstellen.
  • In der unten stehenden Beschreibung werden Konzepte und Abkürzungen eingesetzt, die auf diesem technischen Gebiet allgemein bekannt sind; für ein besseres Verständnis dieser Konzepte und Abkürzungen wird auf die folgenden öffentlich verfügbaren Publikationen hingewiesen:
    • 1) Terms and Definitions, Abbreviations and Acronyms – Recommendations on Means of Expression (Series B), Blue Book Volume I, Fascicle I.3, ITU-T, Genf, 1988
    • 2) Intelligent Network (IN); Intelligent Network Capability Set 1 (CS1); Core Intelligent Network Application Protocol (INAP); Part 1: Protocol Specification, ETSI, ETS 300 374-1, September 1994.
    • 3) Intelligent Network (IN); Interface Recommendation for Intelligent Network CS-1, ITU-T Empfehlung Q.1218, Oktober 1995
    • 4) Intelligent Network (IN); Intelligent Network Application Protocol (INAP); Capability Set 2 (CS2); Part 1: Protocol Specification, ETSI, draft EN 301 140-1 V1.1.1, März 1998.
    • 5) Intelligent Network (IN); Interface Recommendation for Intelligent Network CS-2, ITU-T, Entwurf der Empfehlung Q.1228, April 1997.
  • 1 ist ein funktionales Blockschaltbild, welches in schematischer Weise ein übliches Netzwerk 1 für die Telephonie darstellt. Solch ein Netzwerk oder Netz, welches aus dem Stand der Technik bekannt ist, hat viele Verbindungspunkte, bei denen Benutzer oder Teilnehmer verbunden sein können. Bei einer ersten Verbindung 11 wird ein erster Teilnehmer A mit dem Netz verbunden und an einer zweiten Verbindung 12 wird ein zweiter Teilnehmer B mit dem Netz verbunden. Auf Anforderung des ersten oder anrufenden Teilnehmers A wird eine Verbindung zwischen dem besagten ersten Teilnehmer A und dem zweiten oder angerufenen Teilnehmer B aufgebaut, falls gewisse Bedingungen erfüllt worden sind. Das besagte Netzwerk 1 umfasst Vermittlungsmittel 20 zur Erstellung einer Verbindung zwischen einem anrufenden Teilnehmer und einem angerufenen Teilnehmer und Steuermittel 21 zur Steuerung der besagten Vermittlungsmittel 20. Die erste Verbindung 11 ist mit einem Eingang der Vermittlungsmittel 20 und mit einem Eingang der Steuermittel 21 verbunden. Der erste Teilnehmer A übermittelt eine Anforderung an die besagten Steuermittel 21 (beispielsweise durch Eingabe der gewünschten Teilnehmernummer) und die Steuermittel 21 prüfen die Gültigkeit der Anfrage und, bei belegter Gültigkeit, instruieren die Vermittlungsmittel 20, eine Verbindung zwischen A und B zu etablieren.
  • Die in der 1 dargestellte Infrastruktur ist die klassische Infrastruktur, die ausschliesslich aus dem besagten Netzwerk besteht und in dem die den Benutzern zur Verfügung gestellten Einrichtungen nur von den Entscheidungen des Netzwerkbetreibers abhängen. Eine jüngere Entwicklung einer Infrastruktur ist in der 2 dargestellt. In diesem Fall ist an einer Verbindung 13 eine Diensteplattform 2, von der der Besitzer im Allgemeinen als „Dienstebetreiber" bezeichnet wird, mit dem besagten Netzwerk 1 in einer Weise verbunden, die ähnlich ist zu der Weise, in der ein Teilnehmer mit dem besagten Netzwerk 1 verbunden ist. Der Diensteanbieter, der üblicherweise nicht gleich zu dem Netzwerkbetreiber ist, bietet den Teilnehmern des besagten Netzwerkes 1 Zusatzdienstleistungen durch das Mittel der Diensteplattform 2 an. Solch ein Extradienst beispielsweise ist die Spracherkennung. Die vorliegende Erfindung soll in spezifischerer Weise in bezug auf dieses beispielhafte Ausführungsbeispiel beschrieben werden, aber es ist klar, dass die vorliegende Erfindung ebenfalls für andere Dienste einsetzbar ist.
  • Der anrufende Teilnehmer A wird zuerst mit der Diensteplattform 2 verbunden, sodass der anrufende Teilnehmer A seinen gesprochenen Befehl, beispielsweise des Typs „verbinde mich mit B", an die besagte Diensteplattform 2 abgeben kann. Die besagte Diensteplattform 2 kann den empfangenen Befehl interpretieren und den anrufenden Teilnehmer mit dem besagten Netzwerk 1 zurückverbinden und einen begleitenden verständlichen Befehl für das besagte Netzwerk 1 übertragen (eine Übersetzung des gesprochenen Befehls des besagten anrufenden Teilnehmers A), um die gewünschte Verbindung mit dem angerufenen Teilnehmer B herzustellen.
  • Ein Nachteil der in der 2 dargestellten Umsetzung liegt darin, dass die tatsächliche Verbindung zwischen zwei Teilnehmern A und B über die besagte Diensteplattform läuft, wie dies durch die Schleife 14 dargestellt wird. Dies bedeutet, dass während der vollen Länge des Anrufes nicht nur eine Verbindung zwischen dem anrufenden Teilnehmer A und dem besagten Netzwerk 1, sondern auch eine Verbindung zwischen dem besagten Netzwerk 1 und dem angerufenen Teilnehmer B besteht, aber dass diese zwei Verbindungen (vorwärts und rückwärts, gegenseitig über die besagte Schleife 14 verbunden) zwischen dem besagten Netzwerk 1 und der besagten Diensteplattform 2 auch weiterhin bestehen. Dies macht diese Infrastruktur relativ teuer und führt zu einer wesentlichen Begrenzung der Kapazität des Diensteanbieters. Schliesslich, solange die gewählte Verbindung weiter besteht, ist der Diensteanbieter unfähig, die zwei Verbindungen zwischen dem Netzwerk 1 und der Diensteplattform 2 einzusetzen, ebenso wie die Komponenten, die in der Schleifenverbindung 14 innerhalb der besagten Diensteplattform 2 involviert sind, während auf der anderen Seite die Hilfe des Diensteanbieters tatsächlich nur für die Herstellung der Verbindung und nicht für den Erhalt der Verbindung erforderlich ist.
  • Es bestehen auch Systeme nach dem Stand der Technik, in denen die Verbindung zwischen den zwei Teilnehmern A und B nur über das besagte Netzwerk 1 läuft und nicht über die besagte Diensteplattform 2. Zwei solche existierenden Strukturen werden unten unter Bezugnahme auf die 3 erläutert.
  • Zur Vereinfachung wird der Begriff „Diensteanbieter (SP für Serviceprovider)" auch unten anstelle des Begriffes „Dienstplattform" genutzt. Weiterhin ist eine Komponente, die in dem Netzwerk vorhanden ist, durch einen Namen oder eine Abkürzung bezeichnet, der ein Exponent N hinzugefügt ist, eine Komponente des Diensteanbieters, die hier vorhanden ist, wird in ähnlicher Weise mit einem Exponenten S bezeichnet.
  • Die 3, wie die 4, zeigt ein Funktionsdiagramm, welches die Abfolge und den Übergang der verschiedenen Funktionen zwischen dem Netzwerk N und dem Diensteanbieter SP darstellt. Das Netzwerk 1 hat eine Dienstevermittlungsfunktion SSFN und eine Dienstesteuerfunktion SCFN zum Steuern der Diensteschaltfunktion SSFN. Der besagte Diensteanbieter 2 hat mindestens ein SCFS. In der bestehenden Struktur nach der 3 wird ein Sprachbefehl des anrufenden Teilnehmers A an den Diensteanbieter SP in ähnlicher Weise übertragen wie dies in bezug auf die 2 beschrieben worden ist. Innerhalb des Diensteanbieters SP werden die Sprachbefehle des anrufenden Teilnehmers A empfangen, übersetzt und umgesetzt. Auf der Basis der besagten Befehle gibt der Diensteanbieter SP nachfolgend einen Befehl auf verschiedene Teile innerhalb des Netzwerkes 1 aus, wobei die Verbindung zwischen den zwei Teilnehmern A und B direkt hergestellt wird. Danach ist eine Verbindung zwischen dem Netzwerk 1 und dem Diensteanbieter SP zum Erhalt der Sprachverbindung zwischen den zwei Teilnehmern A und B nicht länger erforderlich, sodass die Kapazitäten des Diensteanbieters SP eingesetzt werden können, um einen folgenden Anruf und/oder einen anderen nachfolgenden Dienst anzubieten.
  • Eine erste Variante dieses Systems des Standes der Technik ist in solch einer Weise umgesetzt, dass eine SCFS einen Steuerbefehl an einen SSFN (17a) direkt übergeben kann. Dies hat den wesentlichen Nachteil, dass der Netzwerkbetreiber die Steuerung über sein Netzwerk ganz oder zum Teil verliert, sodass er nicht länger die Integrität seines Netzwerkes garantieren kann. Eine zweite Variante des oben genannten Systems ist in solch einer Weise umgesetzt, dass eine SCFS einen Befehl an eine SCFN (17b) überträgt, welche nachfolgend die Vermittlungsfunktion SSFN steuert. In bezug auf die erstgenannte Variante hat dieses System zugegebener Weise den Vorteil, dass die Integrität des besagten Netzwerkes 1 besser garantiert wird, da die Schaltfunktion SSFN nur auf der Basis von Befehlen gesteuert wird, die innerhalb des Netzwerkes erzeugt werden, insbesondere durch SCFN, und im Prinzip kann der Netzwerkoperator selber feststellen, ob „ungewünschte" Steuerbefehle an die SSFN abgegeben werden. Ein Nachteil ist jedoch, dass an der SCFN Information in bezug auf die Privilegien der SCFS vorhanden sein muss, und dass die SCFN eine Policyfunktion durchführen muss, um Befehle zu prüfen, die von der SCFS ausgehen. Es ist ein weiterer Nachteil, dass diese Struktur in dem Sinne starr ist, dass, falls ein Diensteanbieter beispielsweise einen neuen Dienst anbieten will, dies nur nach Besprechung und Vereinbarung zwischen dem Diensteanbieter und dem Netzwerkbetreiber möglich ist, da die Einführung eines neuen Dienstes durch eine neue Information begleitet sein muss, die in dem SCFN vorhanden ist.
  • Das Dokument US-A-5,710,301 beschreibt ein Verfahren mit einer Vorrichtung zum Verhindern von unautorisiertem Zugriff auf Datenpaket-Nachrichten von einem Diensteanbieter-Dienstesteuerpunkt in einem intelligenten vermittelten Telefonnetzwerk, welches ähnlich ist zu der oben genannten zweiten Variante, und welches daher die bereits beschriebenen ähnlichen Nachteile aufweist.
  • Die vorliegende Erfindung hat daher zur Aufgabe, die oben genannten Nachteile zu vermeiden oder wenigstens zu vermindern.
  • Insbesondere ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Infrastruktur für die Kommunikation zu liefern, welche ein Netzwerk mit Teilnehmerverbindungen und einen Diensteanbieter um fasst, der mit dem Netzwerk verbunden ist, in dem auf der einen Seite die Integrität des Netzwerkes garantiert ist, aber auf der anderen Seite der Diensteanbieter die Möglichkeit hat, Dienste hinzuzufügen oder zu verändern, ohne den Netzwerkbetreiber konsultieren zu müssen.
  • Gemäss einem wesentlichen Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein generischer Satz von Befehlen in der SCFN vorhanden sein und der Diensteanbieter SP wird so aufgesetzt, um als ein spezieller Ressourcenpunkt (SRP für Special Resource Point) arbeiten zu können.
  • Die 4 zeigt in diagrammartiger Weise ein Funktionsblockschaltbild der Infrastruktur gemäss der vorliegenden Erfindung. Der Diensteanbieter SP umfasst eine Zusammenwirkungseinheit IWU, die mit dem Diensteanbieter SP und dem Netzwerk N verbunden ist. Insbesondere ist die IWU innerhalb des Bereichs des Diensteanbieters mit der SSFS und einer SCFS verbunden, während die IWU in externer Weise an eine SSFN und eine SCFN des Netzwerks angekoppelt ist. Insbesondere umfasst die IWU:
    eine erste funktionale Schnittstelle CM1 zwischen dem IWU und einer SSFS, eine zweite funktionale Schnittstelle CM2 zwischen dem IWU und einer SCFS, eine dritte funktionale Schnittstelle CM3 zwischen dem IWU und einer SCFN, eine vierte funktionale Schnittstelle CM4 zwischen dem IWU und einer SSFN.
  • In bezug auf den Begriff „funktionale Schnittstelle" wird festgestellt, dass sich dies auf die Zusammenwirkung zwischen verschiedenen Funktionen bezieht. Beispielsweise kann dies sich auf ein Kommunikationsprotokoll beziehen.
  • Es wird weiter festgestellt, dass sowohl die Kommunikation innerhalb des Netzwerks N als auch die Kommunikation von und zu dem Netzwerk N über Protokolle stattfindet, die mit einem intelligenten Netzwerk verbunden sind, wie dies in den Veröffentlichungen definiert worden ist, auf die in der Einführung hingewiesen wurde. Die Art und Weise, in der die verschiedenen Teile innerhalb des Bereichs des Diensteanbieters SP miteinander kommunizieren, ist nicht beschränkt. Der Diensteanbieter SP kann wählen, seinen eigenen Bereich als ein intelligentes Netzwerk aufzusetzen und entsprechende standardisierte Protokolle einzusetzen, aber der besagte Diensteanbieter SP kann auch wählen, eine andere Struktur und/oder andere Protokolle einzusetzen. Wie es aus der untenstehenden Beschreibung klar hervorgeht, ist die Wahl des Diensteanbieters SP in diesem Hinblick ohne Einfluss auf das Funktionieren der vorliegenden Erfindung. Obwohl die Terminologie SCF, SSF, SRF, etc. in den oben in der Einführung genannten Veröffentlichungen im Zusammenhang mit einem intelligenten Netzwerk und den bezuggenommenen standardisierten Protokolle definiert worden sind, werden die Begriffe SCFS, SSFS, SRFS, etc. unten benutzt, um sowohl auf die Funktionen hinzuweisen, die in den besagten Publikationen definiert worden sind als auch auf hierzu ähnliche Funktionen, und dass die Schnittstellen zwischen den besagten Funktionen nicht auf die Protokolle begrenzt sind, die in den besagten Veröffentlichungen definiert worden sind.
  • Die erste funktionale Schnittstelle CM1 ist dergestalt, dass in der Kommunikation mit der SSFS die IWU sich als ein SCF benimmt. Von der SSFS aus gesehen, hat die IWU daher eine SCF-Seite.
  • Die zweite funktionale Schnittstelle CM2 ist dergestalt, dass in der Kommunikation mit der SSFS die IWU sich als ein SCF benimmt. Von der SSFS aus gesehen, hat die IWU daher eine SSF-Seite.
  • Es ist festzustellen, dass in dem hier beschriebenen Beispiel die SSFS eine Übertragungsfunktion für den Austausch von Nachrichten zwischen der SCFS und der SRFS bildet. Die vorliegende Erfindung ist jedoch nicht auf solch eine Umsetzung beschränkt: Für den Austausch von Nachrichten zwischen der SCFS und der SRFS sind auch andere Umsetzungen möglich, die hier jedoch jetzt nicht ausführlich beschrieben werden.
  • Die dritten und vierten funktionalen Schnittstellen CM3 und CM4 der IWU sind dergestalt, dass sich die IWU in der Kommunikation mit dem Netzwerk N als SRP verhält; vom Netzwerk aus gesehen, hat die IWU des Diensteanbieters damit eine SRP-Seite. Da spezielle Ressourcenpunkte SRP an sich bekannt sind, wird deren Arbeitsweise hier nicht weiter erklärt werden.
  • Ein erster Vorteil der durch die vorliegende Erfindung vorgeschlagenen Infrastruktur liegt darin, dass die Funktionen SCFS und SSFS des Diensteanbieters SP nicht auf Standardfunktionen beschränkt sind, und dass die Kommunikation zwischen diesen Funktionen und der IWU über ein willkürlich gewähltes Protokoll ablaufen können, welches durch den Diensteanbieter selbst definiert worden ist; in diesem Zusammenhang ist es nur wesentlich, dass die Funktion innerhalb des Diensteanbieters „sich unter einander verstehen". Sofern es die Kommunikation zwischen dem Netzwerk N und dem Diensteanbieter betrifft, dienen die IWU-Funktionen als Übersetzer, in solch einer Weise, dass die Kommunikation zwischen der IWU und den anderen Teilen des Diensteanbieters über das besagte, willkürlich gewählte Protokoll stattfindet, während die Kommunikation zwischen der IWU und dem Netzwerk auf der Basis der voretablierten Standardprotokolle ausgeführt wird. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass nach geeigneter Verarbeitung die IWU in der Tat jede ankommende Nachricht weiterleitet, und dass kein Speicher in der IWU erforderlich ist, um den Status von Anrufen zu speichern. Dies impli ziert, dass die IWU eine relativ billige Einheit sein kann.
  • In dem SCFN arbeitet eine allgemeine Dienstelogik, die unabhängig von dem Dienst oder den Diensten ist, die von dem Diensteanbieter SP angeboten werden, die Teil der Vereinbarungen zwischen dem Netzwerkbetreiber und dem Diensteanbieter sind und welche von dem Netzwerkbetreiber gesteuert werden. Die IWU und damit die SCFS kann daher nur vorbestimmte allgemeine Instruktionen einsetzen, die Teil der besagten allgemeinen Dienstelogik sind; die allgemeinen Instruktionen von der allgemeinen Dienstelogik, die für die IWU verfügbar sind, werden auch von dem Netzwerkbetreiber gesteuert. Zu diesem Zweck ist es nicht möglich, weder zum Zwecke oder zum Gegenteil falsche oder ungewünschte Befehle von dem Diensteanbieter an das Netzwerk auszugeben, so dass die Integrität des Netzwerks garantiert ist.
  • Obwohl die besagten allgemeinen Instruktionen durch den Netzwerkbetreiber vorbestimmt sind, und dem Diensteanbieter zur Verfügung gestellt werden, ist der Diensteanbieter nicht verpflichtet, alle diese Instruktionen tatsächlich einzusetzen. Der Ersatz von allgemeinen Befehlen steht dem Diensteanbieter zur Verfügung und der Diensteanbieter kann eine Auswahl von diesen machen, wenn er ein Dienstleistungspaket herstellt. Daher kann der Diensteanbieter durch einfachen Einsatz von mehr Instruktionen aus dem Satz von allgemeinen Instruktionen sein Dienstepaket in einer einfachen Weise ändern, ohne erneut den Netzwerkbetreiber zu konsultieren.
  • Beispielsweise können die über die verschiedenen Teile des Netzwerkes und den Diensteanbieter ausgetauschten Nachrichten nun unter Bezugnahme auf das Diagramm der 5 näher beschrieben werden. Das Beispiel bezieht sich auf den Dienst „Wählen über Sprachsteuerung".
  • In einem ersten Schritt stellt die SSFN das Auftreten eines auslösenden Ereignissen fest, beispielsweise den Empfang eines Initiierungssignals des anrufenden Teilnehmers A. Die SSFN übermittelt dann eine sogenannte InitialDP-Nachricht (IDP(A,B,SK,DP=3,...)) an die SCFN.
  • In einem zweiten Schritt gibt die SCFN einen Befehl (ETC) an die SSFN aus, um eine zeitweilige Verbindung mit der IWU (über die funktionale Schnittstelle CM4 von dieser) herzustellen, als ob sie ein SRF wäre.
  • In einem dritten Schritt stellt (IAM) die SSFN eine zeitweilige Verbindung mit der IWU über die funktionale Schnittstelle CM4 her, wonach die IWU eine Aufsetznachricht (IAM) über die funktionale Schnittstelle CM1 an die SSFS übermittelt.
  • In einem vierten Schritt antwortet die SSFS durch Übertragen einer InitialDP-Nachricht (IDP) an die IWU über die funktionale Schnittstelle CM1. In diesem Fall sind die Parameter, die in der InitialDP-Nachricht vorhanden sind, nicht wesentlich, da die besagte Nachricht nur dazu dient, den Anrufaufsetzprozess in der SSFS zu stoppen, um die SSFS für Befehle von der SCFS warten zu lassen.
  • In einem fünften Schritt fordert die IWU über die funktionale Schnittstelle CM3 Befehle (ARI) von der SCFN.
  • Die SCFN gibt dann in einem sechsten Schritt Befehle an die IWU aus. Dies kann beispielsweise durch das Mittel eines InformationAnzeige (DI) Parameters (*A*B*SK*DP=3*...*) einer AbfrageUndSammelBenutzerInformation-Nachricht (PACUI) geschehen. Die Information in diesem Parameter ist ein IA5-Strang, von dem der Inhalt den erreichten Vereinbarungen zwischen dem Netzwerkbetreiber und dem Diensteanbieter entspricht. In diesem Beispiel umfasst die Information eine Kombination von u.a. der Telefonnummer des anrufenden Teilnehmers A, der Telefonnummer des angerufenen Teilnehmers B und befehlsbezogener Information wie DiensteSchlüssel, ErfassungsPunkt, usw.. Sie betrifft die Information, die die SCFN aus der SSFN mit der InitialDP-Nachricht in dem ersten Schritt empfangen hat.
  • In einem siebten Schritt übermittelt die IWU über die funktionale Schnittstelle CM2 eine InitialDP-Nachricht (IDP) an die SCFS, nachdem diese Nachricht aus der empfangenen Information in der AbfrageUndSammelBenutzerInformation-Nachricht (PACUI) rekonstruiert worden ist.
  • In einem achten Schritt gibt die SCFS einen Befehl (ETC) an die SSFS, um eine zeitweilige Verbindung mit einem Abschnitt des Diensteanbieters herzustellen, der die Spracherkennungsfunktionalität liefert, wobei dieser Abschnitt durch den Begriff spezielle Ressourcen Funktion SRFS bezeichnet wird. Der besagte Befehl kann direkt durch die SCFS an die SSFS übertragen werden oder, wie in der 4 dargestellt, kann durch die SCFS an die IWU (über die funktionale Schnittstelle CM2) übertragen und dann durch die IWU (über die funktionale Schnittstelle CM1) an die SSFS weitergeleitet werden.
  • In einem neunten Schritt stellt (IAM) die SSFS eine zeitweise Verbindung mit der SRFS her. Zu diesem Zeitpunkt ist in der Tat eine Verbindung zwischen dem anrufenden Teilnehmer A und im speziellen Dienst „Spracherkennung" hergestellt worden, die durch den Diensteanbieter SP vorgelegt wird.
  • In einem zehnten Schritt überträgt die SRFS eine Befehlsanforde rung (ARI) an die SCFS. Die besagte SRFS kann die besagte Befehlsanforderung direkt an die SCFS übermitteln, wie dies in der 4 dargestellt ist, indem die besagte Befehlsanfrage an die IWU weitergeleitet wird (über die SSFS und über die funktionale Schnittstelle CM1), wonach die besagte Befehlsanfrage durch die IWU (über die funktionale Schnittstelle CM2) an die besagte SCFS weitergeleitet wird.
  • In einem elften Schritt übermittelt die SCFS eine AbfrageUndSammelBenutzerInformation-Nachricht (PACUI) an die SRFS. In einer ähnlichen Art und Weise, wie dies für den zehnten Schritt beschrieben worden ist, übermittelt die SCFS diese Nachricht über Vermittlung an die IWU, d.h. über die funktionale Schnittstelle CM2, die funktionale Schnittstelle CM1 und der SSFS. Die SRFS ist damit instruiert, die Anruferzielnummer (d.h. die Telefonnummer des angerufenen Teilnehmers B) aus dem empfangenen Signal von dem anrufenden Teilnehmer A (das heisst der Sprachbefehl) zu extrahieren.
  • In einem zwölften Schritt extrahiert die SRFS die Anruferzielnummer aus dem von dem anrufenden Teilnehmer A empfangenen Signal, übersetzt dies in ein Format, welches von dem Netzwerk N verstanden werden kann und übermittelt (PACUI-R) diese Information durch Vermittlung der IWU an die SCFS.
  • In einem dreizehnten Schritt überträgt die SCFS über die funktionale Schnittstelle CM2 eine Anforderung zur Verbindung (C(C)) an die Anrufzielnummer an die IWU.
  • In einem vierzehnten Schritt übersetzt die IWU diese Anforderung in eine AbfrageUndSammelBenutzerInformationsErgebnis-Nachricht (PACUI-R(C)), die über die funktionale Schnittstelle CM3 an die SCFN des Netzwerkes N als Antwort auf die AbfrageUndSammelBenut zerInformations-Nachricht (PACUI) übermittelt wird, die an die IWU durch die SCFN in dem sechsten Schritt gesendet worden ist. Der InformationEmpfangenArg-Parameter der AbfrageUndSammelBenutzerInformationsErgebnis-Nachricht (PACUI-R(C)) enthält dann die Zahlen der Anruferteilnehmernummer.
  • In einem fünfzehnten Schritt gibt die SCFN einen Befehl (DFC) an die SSFN heraus, um die Verbindung mit der IWU des Diensteanbieters zu beenden oder fallen zu lassen.
  • In einem sechzehnten Schritt übermittelt die SSFN eine ISUP REL-Nachricht (REL) an die IWU, und die Verbindung zwischen der SSFN und der IWU leitet (REL) dann diese Nachricht an die SSFS weiter, um die Verbindung zwischen der SSFS und der IWU zu beenden.
  • In einem siebzehnten Schritt gibt die SCFN einen Befehl (C(C)) an die SSFN aus, um eine Verbindung mit der Anruferteilnehmernummer herzustellen, um die Verbindung zwischen A und B herzustellen.
  • Es ist klar, dass die Dienste des Diensteanbieters nun nicht länger erforderlich sind, um die Verbindung zwischen A und B herzustellen und aufrechtzuhalten.
  • In dem dargestellten Beispiel ist die temporäre Verbindung zwischen der SSFN und der SRFS des Diensteanbieters direkt fallengelassen worden, nachdem die Anruferteilnehmernummer der SCFN bekannt geworden ist. Es ist auch möglich, dass die SSFN den Befehl von der SCFN erhält, das Auftreten von weiteren Ereignissen zu überwachen, in welchem Fall die Verbindung länger aufrecht erhalten werden kann.
  • Aus dem oben beschriebenen Beispiel ist es für den Fachmann klar, dass das Ergebnis der IWU, welches durch die vorliegende Erfindung vorgeschlagen wird, das ist, dass die Integrität des Netzwerks N garantiert wird, da die Kommunikation zwischen der IWU und der SCFN des Netzwerkes N nur über vorbestimmte Nachrichten stattfinden kann. Es wird unten weiter beschrieben werden, unter Bezugnahme auf das Bild der 6, wie ein Diensteanbieter sein Diensteprogramm weiter erstrecken kann, ohne den Netzwerkbetreiber mit einem Satz von vorbestimmten Nachrichten zu konsultieren, die für den Diensteanbieter an der SCFN verfügbar sind. In diesem zweiten Beispiel will der Diensteanbieter einen Ereigniserfassungspunkt an dem Auslösepunkt T Disconnect im der SSFN setzen (dies ist DP 17 in IN CS1). Es wird angenommen, dass bereits ein Verhältnis zwischen der SCFN und dem IWU des Diensteanbieters besteht.
  • In einem ersten Schritt übermittelt die SCFS des Diensteanbieters S eine AnforderungsReport-BCSM-Ereignis-Nachricht (RRBCSME) an die IWU über die funktionale Schnittstelle CM2. In einem zweiten Schritt wird die empfangene Nachricht durch die IWU in eine AbfrageUndSammelBenutzerInformationsErgebnis-Nachricht (PACUI-R) übersetzt, wobei die Anforderungen für die Aktivierung des DP in die InformationEmpfangen-Parameter ('DP17") in codierter Form eingeschlossen werden. Durch gegenseitige Vereinbarungen ist die Art und Weise der Codierung vorderhand durch sowohl den Diensteanbieter als auch den Netzwerkbetreiber bekannt. Die Anforderung wird über die funktionale Schnittstelle CM3 durch die IWU an die SCFN übermittelt. Es ist in diesem Zusammenhang festzustellen, dass der Diensteanbieter und der Netzwerkbetreiber nur eine Übereinkunft erreichen müssen, die die Art und Weise der Codierung von bestimmten Anforderungen betrifft, aber dass zum Zeitpunkt, zu dem der Diensteanbieter eine Anfrage setzt, wie in diesem Fall, die DP-Anfrage, die Vermittlung in Bezug auf das Erlauben oder Nichterlauben der besagten Anfrage nicht erforderlich ist: im Prinzip ist die DP-Möglichkeit bereits für den Diensteanbieter verfügbar und er kann diese Möglichkeit gemäss seinem eigenem Bestreben ein- und ausschalten.
  • In einem dritten Schritt übersetzt die SCFN die empfangene Anforderung in eine AnforderungsReport-BSCM-Ereignis-Nachricht (RRBCSME) und übermittelt diese Nachricht an die SSFN.
  • In einem vierten Schritt übermittelt die SCFN nachfolgend eine neue AbfrageUndSammelBenutzerInformations-Nachricht (PACUI()) an die IWU, um der SCFS über die IWU zu signalisieren, dass die SCFN bereit ist, weitere Befehle zu empfangen.
  • In einem fünften Schritt übermittelt die SCFS eine Verbindungsnachricht (C(B)) über die funktionale Schnittstelle CM2 an die IWU, um eine Verbindung mit einem Teilnehmer B herzustellen.
  • In einem sechsten Schritt wird die empfangene Nachricht durch die IWU in eine AbfrageUndSammelBenutzerInformationsErgebnis-Nachricht (PACUI-R(B)) übersetzt, wobei die Telefonnummer des B in codierter Form in den InformationEmpfangenArg-Parameter eingeschlossen wird. Die Anfrage wird dann an die SCFN durch die IWU über die funktionale Schnittstelle CM3 übertragen.
  • In einem siebten Schritt gibt die SCFN einen Befehl (DFC) an die SSFN aus, um die Verbindung mit dem Diensteanbieter fallenzulassen, aber die SCFS des Diensteanbieters ist immer noch aktiv und erwartet weitere Befehle, da die DPs immer noch in Kraft sind.
  • In einem achten Schritt übermittelt die SSFN ein ISUP REL-Nachricht (REL) über die funktionale Schnittstelle CM4 an die IWU, wobei die besagte Nachricht durch die IWU über die funktionale Schnittstelle CM1 an die SSFS weitergeleitet wird, so dass der Diensteanbieter von dem Netzwerk getrennt wird.
  • In einem neunten Schritt gibt die SCFN einen Befehl (C(B)) an die SSFN, um eine Verbindung mit dem Teilnehmer B herzustellen.
  • Wenn der besagte Teilnehmer B dann zu einer willkürlichen späteren Zeit die Verbindung fallen lässt, resultiert der aktivierte Zustand des DP 17 in einer EreignisReport-BCSM-Ereignis-Nachricht (ERBCSM), die die SSFN in einem zehnten Schritt an die SCFN übermittelt.
  • In einem elften Schritt übermittel die SCFN einen Befehl (ETC) an die SSFN, um eine zeitweise Verbindung mit dem Diensteanbieter herzustellen.
  • In einem zwölften Schritt stellt (IAM) die SSFN über die funktionale Schnittstelle CM4 eine zeitweise Verbindung mit der IWU her, wonach die IWU über die funktionale Schnittstelle CM1 eine Aufsetznachricht (IAM) an die SSFS übermittelt.
  • In einem dreizehnten Schritt antwortet die SSFS durch Übertragung einer InitialDP-Nachricht (IDP(...)) über die funktionale Schnittstelle CM1 an die IWU. In diesem Fall sind nur wenige der in der InitialDP-Nachricht vorhandenen Parameter relevant, wie die Nummer des anrufenden Teilnehmers A oder eine andere Referenz.
  • In einem vierzehnten Schritt fordert die IWU über die funktionale Schnittstelle CM3 Befehle (ARI) von der SCFN an.
  • Die SCFN gibt dann in einem fünfzehnten Schritt Befehle an die IWU ab. Dies kann beispielsweise durch das Mittel des AnzeigeInformations-Parameter (DI=*A*B*SK*DP=17*EDP*) in einer AbfrageUndSammelBenutzerInformations-Nachricht (PACUI) stattfinden.
  • Die Information in diesem Parameter ist ein IA5-Strang, von dem die Inhalte vorher erreichten Übereinkünften zwischen dem Netzwerkbetreiber und dem Diensteanbieter übereinstimmen. In diesem Beispiel umfasst die Information eine Kombination von unter anderem der Telefonnummer des anrufenden Teilnehmers A, der Telefonnummer des angerufenen Teilnehmers B und befehlsbezogener Information wie einem DiensteSchlüssel, einem ErfassungsPunkt, usw.. Es betrifft die Information, die die SCFN von der SCFN mit der EreignisReport-BCSM-Ereignis-Nachricht (ERBCSM) im zehnten Schritt empfangen hat.
  • In einem sechzehnten Schritt überträgt die IWU über die funktionale Schnittstelle CM2 eine EreignisReport-BCSM-Ereignis-Nachricht (ERBCSM) an die SCFS, nachdem die besagte Nachricht aus der Information rekonstruiert worden ist, die von der AbfrageUndSammelBenutzerInformation-Nachricht (PACUI) empfangen wurde.
  • Unter der Annahme, dass die DP nur ein Anzeigeauslöser war, will die SCFS nun die Verbindung fallen lassen, zu welchem Zweck die SCFS in einem siebzehnter Schritt eine LöseRuf-Nachricht (RC) an die IWU über die funktionale Schnittstelle CM2 übermittelt.
  • In einem achtzehnten Schritt wird die empfangene Nachricht durch die IWU in eine AbfrageUndSammelBenutzerInformationsErgebnis-Nachricht (PACUI-R ('stop')) übersetzen, wobei das Stopp-Signal in codierter Form in dem InformationEmpfangen-Parameter eingeschlossen ist. Die Abfrage wird durch die IWU über die funktionale Schnittstelle CM3 an die SCFN übermittelt. Die codierte Form wird vorher von dem Diensteanbieter und dem Netzwerkbetreiber wie oben beschrieben abgestimmt.
  • In einem neunzehnten Schritt übersetzt die SCFN diesen Befehl und übermittelt eine FallenlassenWeiterleitenVerbindungs-Nachricht (DFC) und/oder eine Löseanruf-Nachricht (RC) an die SSFN.
  • In einem zwanzigsten Schritt wird die Verbindung der SSFN mit der IWU und der SSFS fallengelassen (REL).
  • Es ist für Fachleute klar, dass der Schutzbereich der vorliegenden Erfindung nicht auf die oben beschriebenen Beispiele begrenzt ist, sondern dass die verschiedenen Änderungen und Veränderungen möglich sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen, wie er in den beigefügten Ansprüchen festgelegt ist. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise in Bezug auf die Diskussion der Beispiele angenommen worden, dass der Diensteanbieter ein intelligentes Netzwerk hat (eine standardisierte IN-Struktur). Innerhalb des Rahmens der vorliegenden Erfindung ist es jedoch auch möglich, dass der Diensteanbieter eine IN-ähnliche Struktur aufweist, beispielsweise ein Netzwerk, in dem die Kommunikationsprotokolle von dem Internationalen Standard abweichen. Weiterhin ist es möglich, dass die dritten und vierten funktionalen Schnittstellen in eine gemeinsame funktionale Schnittstelle integriert sind.

Claims (9)

  1. Eine Infrastruktur für Datenübertragung, umfassend: ein Netzwerk (N) mit Verbindungspunkten (11, 12) für Teilnehmer (A, B); einen Diensteanbieter (SP), der mit dem Netzwerk (N) verbunden ist; in dem das Netzwerk (N) sowohl eine Dienstvermittlungsfunktion (SSFN) als auch eine Dienstesteuerfunktion (SCFN) zum Steuern der Dienstevermittlungsfunkton (SSFN) umfasst; in dem der Diensteanbieter (SP) sowohl eine Dienstevermittlungsfunktion (SSFS) als auch eine Dienstesteuerfunktion (SCFS) zum Steuern der Dienstevermittlungsfunktion (SSFS) umfasst; in dem die Dienstesteuerfunktion (SCFN) des Netzwerks (N) einen Satz von allgemeinen Befehlen zu ihrer Verfügung hat, die für die Dienststeuerfunktion (SCFS) des Diensteanbieters (SP) verfügbar sind; in dem der Diensteanbieter (SP) eine Zusammenwirkungseinheit (IWU) aufweist, wobei die besagte Zusammenwirkungseinheit (IWU): – über eine erste funktionale Schnittstelle (CM1) mit einer Dienstevermittlungsfunktion (SSFS) des Diensteanbieters (SP) verbunden ist, wobei die besagte erste funktionale Schnittstelle (CM1) dergestalt ist, dass die Zusammenwirkungseinheit (IWU) in der Kommunikation mit der Dienstevermittlungsfunktion (SSFS) des Diensteanbieters (SP) als Dienstesteuerfunktion (SCFS) arbeitet; – über eine zweite funktionale Schnittstelle (CM2) mit einer Dienstesteuerfunktion (SCFS) des Diensteanbieters (SP) verbunden ist, wobei die besagte zweite funktionale Schnittstelle (CM2) dergestalt ist, dass die Zusammenwirkungseinheit (IWU) in der Kommunikation mit der Dienstesteuerfunktion (SCFS) des Diensteanbieters (SP) als Dienstevermittlungsfunktion arbeitet; – über eine dritte funktionale Schnittstelle (CM3) mit einer Dienstesteuerfunktion (SCFN) des Netzwerkes verbunden ist und über eine vierte funktionale Schnittstelle (CM4) mit einer Dienstevermittlungsfunktion (SSFN) des Netzwerkes verbunden ist, wobei die besagten dritten und vierten funktionalen Schnittstellen (CM3, CM4) dergestalt sind, dass die Zusammenwirkungseinheit (IWU) in der Kommunikation mit der Dienstesteuerfunktion (SCFN) und der Dienstevermittlungsfunktion (SSFN) als spezielle Ressourcenfunktion (SRF) arbeitet.
  2. Eine Infrastruktur nach Anspruch 1, bei der die Dienstevermittlungsfunktion (SSFS) des Diensteanbieters (SP) so angeordnet ist, um Nachrichten, die für die Dienstesteuerfunktion (SCFS) des Diensteanbieters (SP) vorgesehen sind, über die erste funktionale Schnittstelle (CM1) an die Zusammenwirkungseinheit (IWU) zu übertragen, wobei die Zusammenwirkungseinheit (IWU) so angeordnet ist, um die empfangenen Nachrichten, möglicherweise nach einer geeigneten Wandlung, über die zweite funktionale Schnittstelle (CM2) an die Dienstesteuerfunktion (SCFS) weiterzuleiten.
  3. Eine Infrastruktur nach Anspruch 1 oder 2, bei der die Dienstesteuerfunktion (SCFS) des Diensteanbieters (SP) so angeordnet ist, um Befehle, die für die Dienstevermittlungsfunktion (SSFS) des Diensteanbieters (SP) vorgesehen sind, über die zweite funktionale Schnittstelle (CM2) an die Zusammenwirkungseinheit (IWU) zu übermitteln, in der die Zusammenwirkungseinheit (IWU) so angeordnet ist, um die empfangenen Befehle, möglicherweise nach einer geeigneten Wandlung, über die erste funktionale Schnittstelle (CM1) an die Dienstevermittlungsfunktion (SSFS) weiterzuleiten.
  4. Eine Infrastruktur gemäss einem der vorstehenden Ansprüche, bei der die Dienstesteuerfunktion (SCFS) des Diensteanbieters (SP) so angeordnet ist, um Befehle, die für die Dienstevermittlungsfunktion (SSFN) des Netzwerks (N) vorgesehen sind, über die zweite funktionale Schnittstelle (CM2) an die Zusammenwirkungseinheit (IWU) zu übermitteln, in der die Zusammenwirkungseinheit (IWU) so angeordnet ist, um die besagten empfangenen Befehle, möglicherweise nach einer geeigneten Wandlung, über die dritte funktionale Schnittstelle (CM3) an die Dienstesteuerfunktion (SCFN) des Netzwerkes (N) weiterzuleiten, und in dem die Dienstesteuerfunktion (SCFN) des Netzwerkes (N) so angeordnet ist, um die empfangene Information in einen geeigneten Befehl für die Dienstevermittlungsfunktion (SSFN) des Netzwerks (N) zu übersetzen und den besagten Befehl an die Dienstevermittlungsfunktion (SSFN) des Netzwerkes zu übertragen.
  5. Eine Infrastruktur gemäss einem der vorstehenden Ansprüche, in dem die Dienstesteuerfunktion (SCFN) des Netzwerks (N) so angeordnet ist, um einen Befehl auf Empfang eines bestimmten Auslösesignals von einem anrufenden Teilnehmer (A) an die Dienstevermittlungsfunktion (SSFN) des Netzwerkes (N) abzugeben, um eine zeitweise Verbindung mit der Zusammenwirkungseinheit (IWU) des Diensteanbieters (SP) über die vierte funktionale Schnittstelle (CM4) herzustellen; und bei dem die Dienstesteuerfunktion (SCFN) des Netzwerkes (N) so angeordnet ist, um einen Befehl nach Herstellen der besagten zeitweiligen Verbindung und nach Empfang einer Antwort von der Dienstesteuerfunktion (SCFS) des Diensteanbieters (SP) an die Dienstesteuerfunktion (SCFS) des Diensteanbieters (SP) zu übermitteln.
  6. Eine Infrastruktur nach Anspruch 5, bei der die Dienstesteuerfunktion (SCFN) des Netzwerks (N) so angeordnet ist, um eine Antwort zu interpretieren, die durch die Dienstesteuerfunktion (SCFS) des Diensteanbieters (SP) in Antwort auf den besagten Befehl entweder als Telefonnummer eines angerufenen Teilnehmers, als Anforderung zur Aktivierung von einem oder mehreren Erfassungs-Punkten oder als Stopp-Signal übertragen worden ist.
  7. Eine Infrastruktur nach Anspruch 6, bei der die Dienstesteuerfunktion (SCFN) des Netzwerks (N) so angeordnet ist, um, falls die besagte Antwort auf die Dienstesteuerfunktion (SCFS) des Diensteanbieters (SP) als ein Stopp-Signal interpretiert wird, einen Befehl an die Dienstevermittlungsfunktion (SSFN) des Netzwerks (N) abzugeben, um die Verbindung mit der Zusammenwirkungseinheit (IWU) des Diensteanbieters (SP) fallenzulassen und die Verbindung mit dem anrufenden Teilnehmer (A) fallenzulassen.
  8. Eine Infrastruktur nach Anspruch 6 oder 7, bei der die Dienstesteuerfunktion (SCFN) des Netzwerks (N) so angeordnet ist, um, falls die besagte Antwort auf die Dienstesteuerfunktion (SCFS) des Diensteanbieters (SP) als Telefonnummer eines angerufenen Teilnehmers (B) interpretiert wird, einen Befehl an die Dienstevermittlungsfunktion (SSFN) des Netzwerks (N) abzugeben, um die Verbindung mit der Zusammenwirkungseinheit (IWU) des Diensteanbieters (SP) fallenzulassen und eine Verbindung mit dem angerufenen Teilnehmer (B) herzustellen.
  9. Eine Infrastruktur nach einem der Ansprüche 6 bis 8, bei der die Dienstesteuerfunktion (SCFN) des Netzwerks (N) so angeordnet ist, um, falls die besagte Antwort auf die Dienstesteuerfunktion (SCFS) des Diensteanbieters (SP) als eine Anforderung zur Aktivierung von einem oder mehreren Erfassungspunkten interpretiert werden kann, einen Befehl an die Dienstevermittlungsfunktion (SSFN) des Netzwerks (N) abzugeben, um auf die bezuggenommen Erfassungs-Punkte umzuschalten und einen weiteren Befehl an die Dienstesteuerfunktion (SCFS) des Diensteanbieters (SP) zu übertragen.
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