-
Im
Allgemeinen bezieht sich die vorliegende Erfindung auf eine Infrastruktur
für die
Datenübertragung,
insbesondere auf eine Infrastruktur für die Kommunikation. Insbesondere
befasst sich die vorliegende Erfindung mit einer Infrastruktur für die Telephonie,
zu welchem Zweck die vorliegende Erfindung in spezifischer Weise
für dieses
beispielhafte Ausführungsbeispiel
in bezug auf die Zeichnungen beschrieben werden wird, in denen gleiche
Bezugszeichen gleiche oder ähnliche
Teile bezeichnen und die zeigen:
-
1-3:
eine schematische Darstellung von Kommunikationsinfrastrukturen
gemäss
dem Stand der Technik,
-
4:
eine schematische Darstellung einer Kommunikationsinfrastruktur
gemäss
der vorliegenden Erfindung, und
-
5-6:
Flussdiagramme, die eine Abfolge von Kommunikation in der Kommunikationsinfrastruktur
nach der vorliegenden Erfindung darstellen.
-
In
der unten stehenden Beschreibung werden Konzepte und Abkürzungen
eingesetzt, die auf diesem technischen Gebiet allgemein bekannt
sind; für
ein besseres Verständnis
dieser Konzepte und Abkürzungen
wird auf die folgenden öffentlich
verfügbaren
Publikationen hingewiesen:
- 1) Terms and Definitions,
Abbreviations and Acronyms – Recommendations
on Means of Expression (Series B), Blue Book Volume I, Fascicle
I.3, ITU-T, Genf, 1988
- 2) Intelligent Network (IN); Intelligent Network Capability
Set 1 (CS1); Core Intelligent Network Application Protocol (INAP);
Part 1: Protocol Specification, ETSI, ETS 300 374-1, September 1994.
- 3) Intelligent Network (IN); Interface Recommendation for Intelligent
Network CS-1, ITU-T Empfehlung Q.1218, Oktober 1995
- 4) Intelligent Network (IN); Intelligent Network Application
Protocol (INAP); Capability Set 2 (CS2); Part 1: Protocol Specification,
ETSI, draft EN 301 140-1 V1.1.1, März 1998.
- 5) Intelligent Network (IN); Interface Recommendation for Intelligent
Network CS-2, ITU-T, Entwurf der Empfehlung Q.1228, April 1997.
-
1 ist
ein funktionales Blockschaltbild, welches in schematischer Weise
ein übliches
Netzwerk 1 für
die Telephonie darstellt. Solch ein Netzwerk oder Netz, welches
aus dem Stand der Technik bekannt ist, hat viele Verbindungspunkte,
bei denen Benutzer oder Teilnehmer verbunden sein können. Bei
einer ersten Verbindung 11 wird ein erster Teilnehmer A
mit dem Netz verbunden und an einer zweiten Verbindung 12 wird
ein zweiter Teilnehmer B mit dem Netz verbunden. Auf Anforderung
des ersten oder anrufenden Teilnehmers A wird eine Verbindung zwischen
dem besagten ersten Teilnehmer A und dem zweiten oder angerufenen
Teilnehmer B aufgebaut, falls gewisse Bedingungen erfüllt worden
sind. Das besagte Netzwerk 1 umfasst Vermittlungsmittel 20 zur
Erstellung einer Verbindung zwischen einem anrufenden Teilnehmer
und einem angerufenen Teilnehmer und Steuermittel 21 zur
Steuerung der besagten Vermittlungsmittel 20. Die erste
Verbindung 11 ist mit einem Eingang der Vermittlungsmittel 20 und
mit einem Eingang der Steuermittel 21 verbunden. Der erste
Teilnehmer A übermittelt
eine Anforderung an die besagten Steuermittel 21 (beispielsweise durch
Eingabe der gewünschten
Teilnehmernummer) und die Steuermittel 21 prüfen die
Gültigkeit
der Anfrage und, bei belegter Gültigkeit,
instruieren die Vermittlungsmittel 20, eine Verbindung
zwischen A und B zu etablieren.
-
Die
in der 1 dargestellte Infrastruktur ist die klassische
Infrastruktur, die ausschliesslich aus dem besagten Netzwerk besteht
und in dem die den Benutzern zur Verfügung gestellten Einrichtungen nur
von den Entscheidungen des Netzwerkbetreibers abhängen. Eine
jüngere
Entwicklung einer Infrastruktur ist in der 2 dargestellt.
In diesem Fall ist an einer Verbindung 13 eine Diensteplattform 2,
von der der Besitzer im Allgemeinen als „Dienstebetreiber" bezeichnet wird,
mit dem besagten Netzwerk 1 in einer Weise verbunden, die ähnlich ist
zu der Weise, in der ein Teilnehmer mit dem besagten Netzwerk 1 verbunden
ist. Der Diensteanbieter, der üblicherweise nicht
gleich zu dem Netzwerkbetreiber ist, bietet den Teilnehmern des
besagten Netzwerkes 1 Zusatzdienstleistungen durch das
Mittel der Diensteplattform 2 an. Solch ein Extradienst
beispielsweise ist die Spracherkennung. Die vorliegende Erfindung
soll in spezifischerer Weise in bezug auf dieses beispielhafte Ausführungsbeispiel
beschrieben werden, aber es ist klar, dass die vorliegende Erfindung
ebenfalls für andere
Dienste einsetzbar ist.
-
Der
anrufende Teilnehmer A wird zuerst mit der Diensteplattform 2 verbunden,
sodass der anrufende Teilnehmer A seinen gesprochenen Befehl, beispielsweise
des Typs „verbinde
mich mit B", an
die besagte Diensteplattform 2 abgeben kann. Die besagte
Diensteplattform 2 kann den empfangenen Befehl interpretieren
und den anrufenden Teilnehmer mit dem besagten Netzwerk 1 zurückverbinden
und einen begleitenden verständlichen
Befehl für
das besagte Netzwerk 1 übertragen
(eine Übersetzung
des gesprochenen Befehls des besagten anrufenden Teilnehmers A),
um die gewünschte
Verbindung mit dem angerufenen Teilnehmer B herzustellen.
-
Ein
Nachteil der in der 2 dargestellten Umsetzung liegt
darin, dass die tatsächliche
Verbindung zwischen zwei Teilnehmern A und B über die besagte Diensteplattform
läuft,
wie dies durch die Schleife 14 dargestellt wird. Dies bedeutet,
dass während
der vollen Länge
des Anrufes nicht nur eine Verbindung zwischen dem anrufenden Teilnehmer
A und dem besagten Netzwerk 1, sondern auch eine Verbindung
zwischen dem besagten Netzwerk 1 und dem angerufenen Teilnehmer
B besteht, aber dass diese zwei Verbindungen (vorwärts und
rückwärts, gegenseitig über die
besagte Schleife 14 verbunden) zwischen dem besagten Netzwerk 1 und
der besagten Diensteplattform 2 auch weiterhin bestehen.
Dies macht diese Infrastruktur relativ teuer und führt zu einer
wesentlichen Begrenzung der Kapazität des Diensteanbieters. Schliesslich,
solange die gewählte Verbindung
weiter besteht, ist der Diensteanbieter unfähig, die zwei Verbindungen
zwischen dem Netzwerk 1 und der Diensteplattform 2 einzusetzen,
ebenso wie die Komponenten, die in der Schleifenverbindung 14 innerhalb
der besagten Diensteplattform 2 involviert sind, während auf
der anderen Seite die Hilfe des Diensteanbieters tatsächlich nur
für die
Herstellung der Verbindung und nicht für den Erhalt der Verbindung
erforderlich ist.
-
Es
bestehen auch Systeme nach dem Stand der Technik, in denen die Verbindung
zwischen den zwei Teilnehmern A und B nur über das besagte Netzwerk 1 läuft und
nicht über
die besagte Diensteplattform 2. Zwei solche existierenden
Strukturen werden unten unter Bezugnahme auf die 3 erläutert.
-
Zur
Vereinfachung wird der Begriff „Diensteanbieter (SP für Serviceprovider)" auch unten anstelle
des Begriffes „Dienstplattform" genutzt. Weiterhin
ist eine Komponente, die in dem Netzwerk vorhanden ist, durch einen
Namen oder eine Abkürzung bezeichnet,
der ein Exponent N hinzugefügt
ist, eine Komponente des Diensteanbieters, die hier vorhanden ist,
wird in ähnlicher
Weise mit einem Exponenten S bezeichnet.
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Die 3,
wie die 4, zeigt ein Funktionsdiagramm,
welches die Abfolge und den Übergang
der verschiedenen Funktionen zwischen dem Netzwerk N und dem Diensteanbieter
SP darstellt. Das Netzwerk 1 hat eine Dienstevermittlungsfunktion SSFN und eine Dienstesteuerfunktion SCFN zum Steuern der Diensteschaltfunktion SSFN. Der besagte Diensteanbieter 2 hat
mindestens ein SCFS. In der bestehenden
Struktur nach der 3 wird ein Sprachbefehl des
anrufenden Teilnehmers A an den Diensteanbieter SP in ähnlicher
Weise übertragen wie
dies in bezug auf die 2 beschrieben worden ist. Innerhalb
des Diensteanbieters SP werden die Sprachbefehle des anrufenden
Teilnehmers A empfangen, übersetzt
und umgesetzt. Auf der Basis der besagten Befehle gibt der Diensteanbieter
SP nachfolgend einen Befehl auf verschiedene Teile innerhalb des
Netzwerkes 1 aus, wobei die Verbindung zwischen den zwei
Teilnehmern A und B direkt hergestellt wird. Danach ist eine Verbindung
zwischen dem Netzwerk 1 und dem Diensteanbieter SP zum
Erhalt der Sprachverbindung zwischen den zwei Teilnehmern A und
B nicht länger
erforderlich, sodass die Kapazitäten
des Diensteanbieters SP eingesetzt werden können, um einen folgenden Anruf
und/oder einen anderen nachfolgenden Dienst anzubieten.
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Eine
erste Variante dieses Systems des Standes der Technik ist in solch
einer Weise umgesetzt, dass eine SCFS einen
Steuerbefehl an einen SSFN (17a)
direkt übergeben
kann. Dies hat den wesentlichen Nachteil, dass der Netzwerkbetreiber
die Steuerung über
sein Netzwerk ganz oder zum Teil verliert, sodass er nicht länger die
Integrität
seines Netzwerkes garantieren kann. Eine zweite Variante des oben
genannten Systems ist in solch einer Weise umgesetzt, dass eine
SCFS einen Befehl an eine SCFN (17b) überträgt, welche
nachfolgend die Vermittlungsfunktion SSFN steuert.
In bezug auf die erstgenannte Variante hat dieses System zugegebener Weise
den Vorteil, dass die Integrität
des besagten Netzwerkes 1 besser garantiert wird, da die
Schaltfunktion SSFN nur auf der Basis von
Befehlen gesteuert wird, die innerhalb des Netzwerkes erzeugt werden,
insbesondere durch SCFN, und im Prinzip
kann der Netzwerkoperator selber feststellen, ob „ungewünschte" Steuerbefehle an
die SSFN abgegeben werden. Ein Nachteil
ist jedoch, dass an der SCFN Information
in bezug auf die Privilegien der SCFS vorhanden
sein muss, und dass die SCFN eine Policyfunktion
durchführen
muss, um Befehle zu prüfen,
die von der SCFS ausgehen. Es ist ein weiterer
Nachteil, dass diese Struktur in dem Sinne starr ist, dass, falls ein
Diensteanbieter beispielsweise einen neuen Dienst anbieten will,
dies nur nach Besprechung und Vereinbarung zwischen dem Diensteanbieter
und dem Netzwerkbetreiber möglich
ist, da die Einführung
eines neuen Dienstes durch eine neue Information begleitet sein
muss, die in dem SCFN vorhanden ist.
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Das
Dokument US-A-5,710,301 beschreibt ein Verfahren mit einer Vorrichtung
zum Verhindern von unautorisiertem Zugriff auf Datenpaket-Nachrichten
von einem Diensteanbieter-Dienstesteuerpunkt
in einem intelligenten vermittelten Telefonnetzwerk, welches ähnlich ist
zu der oben genannten zweiten Variante, und welches daher die bereits
beschriebenen ähnlichen
Nachteile aufweist.
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Die
vorliegende Erfindung hat daher zur Aufgabe, die oben genannten
Nachteile zu vermeiden oder wenigstens zu vermindern.
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Insbesondere
ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Infrastruktur für die Kommunikation
zu liefern, welche ein Netzwerk mit Teilnehmerverbindungen und einen
Diensteanbieter um fasst, der mit dem Netzwerk verbunden ist, in
dem auf der einen Seite die Integrität des Netzwerkes garantiert ist,
aber auf der anderen Seite der Diensteanbieter die Möglichkeit
hat, Dienste hinzuzufügen
oder zu verändern,
ohne den Netzwerkbetreiber konsultieren zu müssen.
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Gemäss einem
wesentlichen Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein generischer
Satz von Befehlen in der SCFN vorhanden
sein und der Diensteanbieter SP wird so aufgesetzt, um als ein spezieller
Ressourcenpunkt (SRP für
Special Resource Point) arbeiten zu können.
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Die 4 zeigt
in diagrammartiger Weise ein Funktionsblockschaltbild der Infrastruktur
gemäss der
vorliegenden Erfindung. Der Diensteanbieter SP umfasst eine Zusammenwirkungseinheit
IWU, die mit dem Diensteanbieter SP und dem Netzwerk N verbunden
ist. Insbesondere ist die IWU innerhalb des Bereichs des Diensteanbieters
mit der SSFS und einer SCFS verbunden,
während
die IWU in externer Weise an eine SSFN und
eine SCFN des Netzwerks angekoppelt ist.
Insbesondere umfasst die IWU:
eine erste funktionale Schnittstelle
CM1 zwischen dem IWU und einer SSFS, eine zweite funktionale Schnittstelle
CM2 zwischen dem IWU und einer SCFS, eine dritte funktionale Schnittstelle
CM3 zwischen dem IWU und einer SCFN, eine vierte funktionale Schnittstelle
CM4 zwischen dem IWU und einer SSFN.
-
In
bezug auf den Begriff „funktionale
Schnittstelle" wird
festgestellt, dass sich dies auf die Zusammenwirkung zwischen verschiedenen
Funktionen bezieht. Beispielsweise kann dies sich auf ein Kommunikationsprotokoll
beziehen.
-
Es
wird weiter festgestellt, dass sowohl die Kommunikation innerhalb
des Netzwerks N als auch die Kommunikation von und zu dem Netzwerk
N über Protokolle
stattfindet, die mit einem intelligenten Netzwerk verbunden sind,
wie dies in den Veröffentlichungen
definiert worden ist, auf die in der Einführung hingewiesen wurde. Die
Art und Weise, in der die verschiedenen Teile innerhalb des Bereichs
des Diensteanbieters SP miteinander kommunizieren, ist nicht beschränkt. Der
Diensteanbieter SP kann wählen,
seinen eigenen Bereich als ein intelligentes Netzwerk aufzusetzen
und entsprechende standardisierte Protokolle einzusetzen, aber der
besagte Diensteanbieter SP kann auch wählen, eine andere Struktur und/oder
andere Protokolle einzusetzen. Wie es aus der untenstehenden Beschreibung
klar hervorgeht, ist die Wahl des Diensteanbieters SP in diesem
Hinblick ohne Einfluss auf das Funktionieren der vorliegenden Erfindung.
Obwohl die Terminologie SCF, SSF, SRF, etc. in den oben in der Einführung genannten
Veröffentlichungen
im Zusammenhang mit einem intelligenten Netzwerk und den bezuggenommenen standardisierten
Protokolle definiert worden sind, werden die Begriffe SCFS, SSFS, SRFS, etc. unten benutzt, um sowohl auf die
Funktionen hinzuweisen, die in den besagten Publikationen definiert
worden sind als auch auf hierzu ähnliche
Funktionen, und dass die Schnittstellen zwischen den besagten Funktionen nicht
auf die Protokolle begrenzt sind, die in den besagten Veröffentlichungen
definiert worden sind.
-
Die
erste funktionale Schnittstelle CM1 ist dergestalt,
dass in der Kommunikation mit der SSFS die
IWU sich als ein SCF benimmt. Von der SSFS aus gesehen,
hat die IWU daher eine SCF-Seite.
-
Die
zweite funktionale Schnittstelle CM2 ist dergestalt,
dass in der Kommunikation mit der SSFS die
IWU sich als ein SCF benimmt. Von der SSFS aus gesehen,
hat die IWU daher eine SSF-Seite.
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Es
ist festzustellen, dass in dem hier beschriebenen Beispiel die SSFS eine Übertragungsfunktion
für den
Austausch von Nachrichten zwischen der SCFS und
der SRFS bildet. Die vorliegende Erfindung
ist jedoch nicht auf solch eine Umsetzung beschränkt: Für den Austausch von Nachrichten
zwischen der SCFS und der SRFS sind
auch andere Umsetzungen möglich,
die hier jedoch jetzt nicht ausführlich
beschrieben werden.
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Die
dritten und vierten funktionalen Schnittstellen CM3 und
CM4 der IWU sind dergestalt, dass sich die
IWU in der Kommunikation mit dem Netzwerk N als SRP verhält; vom
Netzwerk aus gesehen, hat die IWU des Diensteanbieters damit eine SRP-Seite.
Da spezielle Ressourcenpunkte SRP an sich bekannt sind, wird deren
Arbeitsweise hier nicht weiter erklärt werden.
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Ein
erster Vorteil der durch die vorliegende Erfindung vorgeschlagenen
Infrastruktur liegt darin, dass die Funktionen SCFS und
SSFS des Diensteanbieters SP nicht auf Standardfunktionen
beschränkt sind,
und dass die Kommunikation zwischen diesen Funktionen und der IWU über ein
willkürlich
gewähltes
Protokoll ablaufen können,
welches durch den Diensteanbieter selbst definiert worden ist; in
diesem Zusammenhang ist es nur wesentlich, dass die Funktion innerhalb
des Diensteanbieters „sich
unter einander verstehen".
Sofern es die Kommunikation zwischen dem Netzwerk N und dem Diensteanbieter
betrifft, dienen die IWU-Funktionen
als Übersetzer,
in solch einer Weise, dass die Kommunikation zwischen der IWU und
den anderen Teilen des Diensteanbieters über das besagte, willkürlich gewählte Protokoll
stattfindet, während
die Kommunikation zwischen der IWU und dem Netzwerk auf der Basis der
voretablierten Standardprotokolle ausgeführt wird. In diesem Zusammenhang
ist festzustellen, dass nach geeigneter Verarbeitung die IWU in
der Tat jede ankommende Nachricht weiterleitet, und dass kein Speicher
in der IWU erforderlich ist, um den Status von Anrufen zu speichern.
Dies impli ziert, dass die IWU eine relativ billige Einheit sein
kann.
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In
dem SCFN arbeitet eine allgemeine Dienstelogik,
die unabhängig
von dem Dienst oder den Diensten ist, die von dem Diensteanbieter
SP angeboten werden, die Teil der Vereinbarungen zwischen dem Netzwerkbetreiber
und dem Diensteanbieter sind und welche von dem Netzwerkbetreiber gesteuert
werden. Die IWU und damit die SCFS kann daher
nur vorbestimmte allgemeine Instruktionen einsetzen, die Teil der
besagten allgemeinen Dienstelogik sind; die allgemeinen Instruktionen
von der allgemeinen Dienstelogik, die für die IWU verfügbar sind,
werden auch von dem Netzwerkbetreiber gesteuert. Zu diesem Zweck
ist es nicht möglich,
weder zum Zwecke oder zum Gegenteil falsche oder ungewünschte Befehle
von dem Diensteanbieter an das Netzwerk auszugeben, so dass die
Integrität
des Netzwerks garantiert ist.
-
Obwohl
die besagten allgemeinen Instruktionen durch den Netzwerkbetreiber
vorbestimmt sind, und dem Diensteanbieter zur Verfügung gestellt
werden, ist der Diensteanbieter nicht verpflichtet, alle diese Instruktionen
tatsächlich
einzusetzen. Der Ersatz von allgemeinen Befehlen steht dem Diensteanbieter
zur Verfügung
und der Diensteanbieter kann eine Auswahl von diesen machen, wenn
er ein Dienstleistungspaket herstellt. Daher kann der Diensteanbieter
durch einfachen Einsatz von mehr Instruktionen aus dem Satz von
allgemeinen Instruktionen sein Dienstepaket in einer einfachen Weise ändern, ohne
erneut den Netzwerkbetreiber zu konsultieren.
-
Beispielsweise
können
die über
die verschiedenen Teile des Netzwerkes und den Diensteanbieter ausgetauschten
Nachrichten nun unter Bezugnahme auf das Diagramm der 5 näher beschrieben
werden. Das Beispiel bezieht sich auf den Dienst „Wählen über Sprachsteuerung".
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In
einem ersten Schritt stellt die SSFN das Auftreten
eines auslösenden
Ereignissen fest, beispielsweise den Empfang eines Initiierungssignals des
anrufenden Teilnehmers A. Die SSFN übermittelt dann
eine sogenannte InitialDP-Nachricht (IDP(A,B,SK,DP=3,...)) an die
SCFN.
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In
einem zweiten Schritt gibt die SCFN einen Befehl
(ETC) an die SSFN aus, um eine zeitweilige Verbindung
mit der IWU (über
die funktionale Schnittstelle CM4 von dieser)
herzustellen, als ob sie ein SRF wäre.
-
In
einem dritten Schritt stellt (IAM) die SSFN eine
zeitweilige Verbindung mit der IWU über die funktionale Schnittstelle
CM4 her, wonach die IWU eine Aufsetznachricht
(IAM) über
die funktionale Schnittstelle CM1 an die
SSFS übermittelt.
-
In
einem vierten Schritt antwortet die SSFS durch Übertragen
einer InitialDP-Nachricht (IDP) an die IWU über die funktionale Schnittstelle
CM1. In diesem Fall sind die Parameter,
die in der InitialDP-Nachricht vorhanden sind, nicht wesentlich,
da die besagte Nachricht nur dazu dient, den Anrufaufsetzprozess
in der SSFS zu stoppen, um die SSFS für Befehle
von der SCFS warten zu lassen.
-
In
einem fünften
Schritt fordert die IWU über die
funktionale Schnittstelle CM3 Befehle (ARI)
von der SCFN.
-
Die
SCFN gibt dann in einem sechsten Schritt Befehle
an die IWU aus. Dies kann beispielsweise durch das Mittel eines
InformationAnzeige (DI) Parameters (*A*B*SK*DP=3*...*) einer AbfrageUndSammelBenutzerInformation-Nachricht
(PACUI) geschehen. Die Information in diesem Parameter ist ein IA5-Strang,
von dem der Inhalt den erreichten Vereinbarungen zwischen dem Netzwerkbetreiber
und dem Diensteanbieter entspricht. In diesem Beispiel umfasst die
Information eine Kombination von u.a. der Telefonnummer des anrufenden
Teilnehmers A, der Telefonnummer des angerufenen Teilnehmers B und befehlsbezogener
Information wie DiensteSchlüssel, ErfassungsPunkt,
usw.. Sie betrifft die Information, die die SCFN aus
der SSFN mit der InitialDP-Nachricht in
dem ersten Schritt empfangen hat.
-
In
einem siebten Schritt übermittelt
die IWU über
die funktionale Schnittstelle CM2 eine InitialDP-Nachricht
(IDP) an die SCFS, nachdem diese Nachricht
aus der empfangenen Information in der AbfrageUndSammelBenutzerInformation-Nachricht (PACUI)
rekonstruiert worden ist.
-
In
einem achten Schritt gibt die SCFS einen Befehl
(ETC) an die SSFS, um eine zeitweilige Verbindung
mit einem Abschnitt des Diensteanbieters herzustellen, der die Spracherkennungsfunktionalität liefert,
wobei dieser Abschnitt durch den Begriff spezielle Ressourcen Funktion
SRFS bezeichnet wird. Der besagte Befehl
kann direkt durch die SCFS an die SSFS übertragen
werden oder, wie in der 4 dargestellt, kann durch die
SCFS an die IWU (über die funktionale Schnittstelle
CM2) übertragen
und dann durch die IWU (über
die funktionale Schnittstelle CM1) an die
SSFS weitergeleitet werden.
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In
einem neunten Schritt stellt (IAM) die SSFS eine
zeitweise Verbindung mit der SRFS her. Zu
diesem Zeitpunkt ist in der Tat eine Verbindung zwischen dem anrufenden
Teilnehmer A und im speziellen Dienst „Spracherkennung" hergestellt worden, die
durch den Diensteanbieter SP vorgelegt wird.
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In
einem zehnten Schritt überträgt die SRFS eine Befehlsanforde rung (ARI) an die SCFS. Die besagte SRFS kann
die besagte Befehlsanforderung direkt an die SCFS übermitteln,
wie dies in der 4 dargestellt ist, indem die
besagte Befehlsanfrage an die IWU weitergeleitet wird (über die
SSFS und über die funktionale Schnittstelle
CM1), wonach die besagte Befehlsanfrage
durch die IWU (über
die funktionale Schnittstelle CM2) an die
besagte SCFS weitergeleitet wird.
-
In
einem elften Schritt übermittelt
die SCFS eine AbfrageUndSammelBenutzerInformation-Nachricht
(PACUI) an die SRFS. In einer ähnlichen
Art und Weise, wie dies für
den zehnten Schritt beschrieben worden ist, übermittelt die SCFS diese
Nachricht über Vermittlung
an die IWU, d.h. über
die funktionale Schnittstelle CM2, die funktionale
Schnittstelle CM1 und der SSFS.
Die SRFS ist damit instruiert, die Anruferzielnummer
(d.h. die Telefonnummer des angerufenen Teilnehmers B) aus dem empfangenen
Signal von dem anrufenden Teilnehmer A (das heisst der Sprachbefehl)
zu extrahieren.
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In
einem zwölften
Schritt extrahiert die SRFS die Anruferzielnummer
aus dem von dem anrufenden Teilnehmer A empfangenen Signal, übersetzt
dies in ein Format, welches von dem Netzwerk N verstanden werden
kann und übermittelt
(PACUI-R) diese Information durch Vermittlung der IWU an die SCFS.
-
In
einem dreizehnten Schritt überträgt die SCFS über
die funktionale Schnittstelle CM2 eine Anforderung
zur Verbindung (C(C)) an die Anrufzielnummer an die IWU.
-
In
einem vierzehnten Schritt übersetzt
die IWU diese Anforderung in eine AbfrageUndSammelBenutzerInformationsErgebnis-Nachricht
(PACUI-R(C)), die über
die funktionale Schnittstelle CM3 an die
SCFN des Netzwerkes N als Antwort auf die AbfrageUndSammelBenut zerInformations-Nachricht
(PACUI) übermittelt
wird, die an die IWU durch die SCFN in dem
sechsten Schritt gesendet worden ist. Der InformationEmpfangenArg-Parameter
der AbfrageUndSammelBenutzerInformationsErgebnis-Nachricht (PACUI-R(C))
enthält
dann die Zahlen der Anruferteilnehmernummer.
-
In
einem fünfzehnten
Schritt gibt die SCFN einen Befehl (DFC)
an die SSFN heraus, um die Verbindung mit
der IWU des Diensteanbieters zu beenden oder fallen zu lassen.
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In
einem sechzehnten Schritt übermittelt
die SSFN eine ISUP REL-Nachricht (REL) an die IWU, und die
Verbindung zwischen der SSFN und der IWU leitet
(REL) dann diese Nachricht an die SSFS weiter, um
die Verbindung zwischen der SSFS und der
IWU zu beenden.
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In
einem siebzehnten Schritt gibt die SCFN einen
Befehl (C(C)) an die SSFN aus, um eine Verbindung
mit der Anruferteilnehmernummer herzustellen, um die Verbindung
zwischen A und B herzustellen.
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Es
ist klar, dass die Dienste des Diensteanbieters nun nicht länger erforderlich
sind, um die Verbindung zwischen A und B herzustellen und aufrechtzuhalten.
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In
dem dargestellten Beispiel ist die temporäre Verbindung zwischen der
SSFN und der SRFS des Diensteanbieters
direkt fallengelassen worden, nachdem die Anruferteilnehmernummer
der SCFN bekannt geworden ist. Es ist auch
möglich,
dass die SSFN den Befehl von der SCFN erhält,
das Auftreten von weiteren Ereignissen zu überwachen, in welchem Fall
die Verbindung länger
aufrecht erhalten werden kann.
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Aus
dem oben beschriebenen Beispiel ist es für den Fachmann klar, dass das
Ergebnis der IWU, welches durch die vorliegende Erfindung vorgeschlagen
wird, das ist, dass die Integrität
des Netzwerks N garantiert wird, da die Kommunikation zwischen der IWU
und der SCFN des Netzwerkes N nur über vorbestimmte
Nachrichten stattfinden kann. Es wird unten weiter beschrieben werden,
unter Bezugnahme auf das Bild der 6, wie ein
Diensteanbieter sein Diensteprogramm weiter erstrecken kann, ohne
den Netzwerkbetreiber mit einem Satz von vorbestimmten Nachrichten
zu konsultieren, die für
den Diensteanbieter an der SCFN verfügbar sind.
In diesem zweiten Beispiel will der Diensteanbieter einen Ereigniserfassungspunkt
an dem Auslösepunkt
T Disconnect im der SSFN setzen (dies ist
DP 17 in IN CS1). Es wird angenommen, dass bereits ein Verhältnis zwischen
der SCFN und dem IWU des Diensteanbieters
besteht.
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In
einem ersten Schritt übermittelt
die SCFS des Diensteanbieters S eine AnforderungsReport-BCSM-Ereignis-Nachricht
(RRBCSME) an die IWU über
die funktionale Schnittstelle CM2. In einem zweiten
Schritt wird die empfangene Nachricht durch die IWU in eine AbfrageUndSammelBenutzerInformationsErgebnis-Nachricht
(PACUI-R) übersetzt, wobei
die Anforderungen für
die Aktivierung des DP in die InformationEmpfangen-Parameter ('DP17") in codierter Form
eingeschlossen werden. Durch gegenseitige Vereinbarungen ist die
Art und Weise der Codierung vorderhand durch sowohl den Diensteanbieter
als auch den Netzwerkbetreiber bekannt. Die Anforderung wird über die
funktionale Schnittstelle CM3 durch die
IWU an die SCFN übermittelt. Es ist in diesem
Zusammenhang festzustellen, dass der Diensteanbieter und der Netzwerkbetreiber
nur eine Übereinkunft
erreichen müssen,
die die Art und Weise der Codierung von bestimmten Anforderungen
betrifft, aber dass zum Zeitpunkt, zu dem der Diensteanbieter eine
Anfrage setzt, wie in diesem Fall, die DP-Anfrage, die Vermittlung
in Bezug auf das Erlauben oder Nichterlauben der besagten Anfrage
nicht erforderlich ist: im Prinzip ist die DP-Möglichkeit bereits für den Diensteanbieter
verfügbar
und er kann diese Möglichkeit
gemäss
seinem eigenem Bestreben ein- und ausschalten.
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In
einem dritten Schritt übersetzt
die SCFN die empfangene Anforderung in eine
AnforderungsReport-BSCM-Ereignis-Nachricht (RRBCSME) und übermittelt
diese Nachricht an die SSFN.
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In
einem vierten Schritt übermittelt
die SCFN nachfolgend eine neue AbfrageUndSammelBenutzerInformations-Nachricht
(PACUI()) an die IWU, um der SCFS über die
IWU zu signalisieren, dass die SCFN bereit
ist, weitere Befehle zu empfangen.
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In
einem fünften
Schritt übermittelt
die SCFS eine Verbindungsnachricht (C(B)) über die
funktionale Schnittstelle CM2 an die IWU,
um eine Verbindung mit einem Teilnehmer B herzustellen.
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In
einem sechsten Schritt wird die empfangene Nachricht durch die IWU
in eine AbfrageUndSammelBenutzerInformationsErgebnis-Nachricht (PACUI-R(B)) übersetzt,
wobei die Telefonnummer des B in codierter Form in den InformationEmpfangenArg-Parameter
eingeschlossen wird. Die Anfrage wird dann an die SCFN durch
die IWU über
die funktionale Schnittstelle CM3 übertragen.
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In
einem siebten Schritt gibt die SCFN einen Befehl
(DFC) an die SSFN aus, um die Verbindung mit
dem Diensteanbieter fallenzulassen, aber die SCFS des
Diensteanbieters ist immer noch aktiv und erwartet weitere Befehle,
da die DPs immer noch in Kraft sind.
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In
einem achten Schritt übermittelt
die SSFN ein ISUP REL-Nachricht (REL) über die funktionale Schnittstelle
CM4 an die IWU, wobei die besagte Nachricht
durch die IWU über
die funktionale Schnittstelle CM1 an die
SSFS weitergeleitet wird, so dass der Diensteanbieter
von dem Netzwerk getrennt wird.
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In
einem neunten Schritt gibt die SCFN einen Befehl
(C(B)) an die SSFN, um eine Verbindung mit dem
Teilnehmer B herzustellen.
-
Wenn
der besagte Teilnehmer B dann zu einer willkürlichen späteren Zeit die Verbindung fallen lässt, resultiert
der aktivierte Zustand des DP 17 in einer EreignisReport-BCSM-Ereignis-Nachricht (ERBCSM),
die die SSFN in einem zehnten Schritt an die
SCFN übermittelt.
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In
einem elften Schritt übermittel
die SCFN einen Befehl (ETC) an die SSFN, um eine zeitweise Verbindung mit dem Diensteanbieter
herzustellen.
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In
einem zwölften
Schritt stellt (IAM) die SSFN über die
funktionale Schnittstelle CM4 eine zeitweise
Verbindung mit der IWU her, wonach die IWU über die funktionale Schnittstelle
CM1 eine Aufsetznachricht (IAM) an die SSFS übermittelt.
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In
einem dreizehnten Schritt antwortet die SSFS durch Übertragung
einer InitialDP-Nachricht (IDP(...)) über die funktionale Schnittstelle
CM1 an die IWU. In diesem Fall sind nur
wenige der in der InitialDP-Nachricht vorhandenen Parameter relevant, wie
die Nummer des anrufenden Teilnehmers A oder eine andere Referenz.
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In
einem vierzehnten Schritt fordert die IWU über die funktionale Schnittstelle
CM3 Befehle (ARI) von der SCFN an.
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Die
SCFN gibt dann in einem fünfzehnten Schritt
Befehle an die IWU ab. Dies kann beispielsweise durch das Mittel
des AnzeigeInformations-Parameter (DI=*A*B*SK*DP=17*EDP*) in einer
AbfrageUndSammelBenutzerInformations-Nachricht (PACUI) stattfinden.
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Die
Information in diesem Parameter ist ein IA5-Strang, von dem die
Inhalte vorher erreichten Übereinkünften zwischen
dem Netzwerkbetreiber und dem Diensteanbieter übereinstimmen. In diesem Beispiel
umfasst die Information eine Kombination von unter anderem der Telefonnummer
des anrufenden Teilnehmers A, der Telefonnummer des angerufenen
Teilnehmers B und befehlsbezogener Information wie einem DiensteSchlüssel, einem
ErfassungsPunkt, usw.. Es betrifft die Information, die die SCFN von der SCFN mit
der EreignisReport-BCSM-Ereignis-Nachricht (ERBCSM) im zehnten Schritt
empfangen hat.
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In
einem sechzehnten Schritt überträgt die IWU über die
funktionale Schnittstelle CM2 eine EreignisReport-BCSM-Ereignis-Nachricht (ERBCSM) an
die SCFS, nachdem die besagte Nachricht
aus der Information rekonstruiert worden ist, die von der AbfrageUndSammelBenutzerInformation-Nachricht (PACUI)
empfangen wurde.
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Unter
der Annahme, dass die DP nur ein Anzeigeauslöser war, will die SCFS nun die Verbindung fallen lassen, zu welchem
Zweck die SCFS in einem siebzehnter Schritt
eine LöseRuf-Nachricht
(RC) an die IWU über
die funktionale Schnittstelle CM2 übermittelt.
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In
einem achtzehnten Schritt wird die empfangene Nachricht durch die
IWU in eine AbfrageUndSammelBenutzerInformationsErgebnis-Nachricht (PACUI-R
('stop')) übersetzen,
wobei das Stopp-Signal in codierter Form in dem InformationEmpfangen-Parameter
eingeschlossen ist. Die Abfrage wird durch die IWU über die
funktionale Schnittstelle CM3 an die SCFN übermittelt.
Die codierte Form wird vorher von dem Diensteanbieter und dem Netzwerkbetreiber
wie oben beschrieben abgestimmt.
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In
einem neunzehnten Schritt übersetzt
die SCFN diesen Befehl und übermittelt
eine FallenlassenWeiterleitenVerbindungs-Nachricht (DFC) und/oder
eine Löseanruf-Nachricht
(RC) an die SSFN.
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In
einem zwanzigsten Schritt wird die Verbindung der SSFN mit
der IWU und der SSFS fallengelassen (REL).
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Es
ist für
Fachleute klar, dass der Schutzbereich der vorliegenden Erfindung
nicht auf die oben beschriebenen Beispiele begrenzt ist, sondern
dass die verschiedenen Änderungen
und Veränderungen möglich sind,
ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen, wie er
in den beigefügten
Ansprüchen
festgelegt ist. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise in Bezug
auf die Diskussion der Beispiele angenommen worden, dass der Diensteanbieter
ein intelligentes Netzwerk hat (eine standardisierte IN-Struktur).
Innerhalb des Rahmens der vorliegenden Erfindung ist es jedoch auch
möglich,
dass der Diensteanbieter eine IN-ähnliche Struktur aufweist,
beispielsweise ein Netzwerk, in dem die Kommunikationsprotokolle
von dem Internationalen Standard abweichen. Weiterhin ist es möglich, dass
die dritten und vierten funktionalen Schnittstellen in eine gemeinsame
funktionale Schnittstelle integriert sind.