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DE69919503T2 - Verfahren zur bestimmung eines analyten und kit dafür - Google Patents

Verfahren zur bestimmung eines analyten und kit dafür Download PDF

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Publication number
DE69919503T2
DE69919503T2 DE69919503T DE69919503T DE69919503T2 DE 69919503 T2 DE69919503 T2 DE 69919503T2 DE 69919503 T DE69919503 T DE 69919503T DE 69919503 T DE69919503 T DE 69919503T DE 69919503 T2 DE69919503 T2 DE 69919503T2
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DE
Germany
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sample
ligand
analyte
threshold
specific
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE69919503T
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English (en)
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DE69919503D1 (de
Inventor
Georges Alain VIGNERON
Albert Jacques BOUVIER
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D TEK MONS
D-TEK
Original Assignee
D TEK MONS
D-TEK
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Publication date
Application filed by D TEK MONS, D-TEK filed Critical D TEK MONS
Publication of DE69919503D1 publication Critical patent/DE69919503D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE69919503T2 publication Critical patent/DE69919503T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01NINVESTIGATING OR ANALYSING MATERIALS BY DETERMINING THEIR CHEMICAL OR PHYSICAL PROPERTIES
    • G01N33/00Investigating or analysing materials by specific methods not covered by groups G01N1/00 - G01N31/00
    • G01N33/48Biological material, e.g. blood, urine; Haemocytometers
    • G01N33/50Chemical analysis of biological material, e.g. blood, urine; Testing involving biospecific ligand binding methods; Immunological testing
    • G01N33/53Immunoassay; Biospecific binding assay; Materials therefor
    • G01N33/543Immunoassay; Biospecific binding assay; Materials therefor with an insoluble carrier for immobilising immunochemicals
    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01NINVESTIGATING OR ANALYSING MATERIALS BY DETERMINING THEIR CHEMICAL OR PHYSICAL PROPERTIES
    • G01N33/00Investigating or analysing materials by specific methods not covered by groups G01N1/00 - G01N31/00
    • G01N33/48Biological material, e.g. blood, urine; Haemocytometers
    • G01N33/50Chemical analysis of biological material, e.g. blood, urine; Testing involving biospecific ligand binding methods; Immunological testing
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Nachweis mindestens eines Analyten in einer Probe zu analysierender biologischer Flüssigkeit, umfassend:
    • – Inkontaktbringen der Probe biologischer Flüssigkeit mit einem Liganden, welcher für mindestens einen nachzuweisenden Analyten spezifisch ist und welcher auf mindestens einem Testbereich eines festen Trägers fixiert ist,
    • – eine Bindung zwischen dem mindestens einen nachzuweisenden Analyten und dem Liganden,
    • – eine Markierung des spezifischen Liganden und dem mindestens einen gebundenen Analyten durch einen Tracer, und
    • – einen Nachweis des Markierungs-Tracers auf dem spezifischen Liganden und dem mindestens einen gebundenen Analyten durch Bestimmung einer Intensität des Markierungssignals,
    • – Inkontaktbringen der Probe biologischen Flüssigkeit mit einem Liganden, welcher unspezifisch ist für den mindestens einen Analyten, wobei der unspezifische Ligand auf einem Kontrollbereich des festen Trägers fixiert ist, und in der Lage ist, unspezifischen Interaktionen, die durch die Probe verursacht sind, Rechnung zu tragen,
    • – eine Adsorption und/oder eine Bindung von unspezifischen Interaktionsfaktoren der Probe auf dem unspezifischen Liganden,
    • – eine Markierung des unspezifischen Liganden und gebundener Interaktionsfaktoren mit einem Tracer,
    • – einen Nachweis des Markierungs-Tracers auf dem unspezifischen Liganden und der gebundenen Interaktionsfaktoren durch Bestimmung einer Intensität des Markierungssignals.
  • Nachweisverfahren sind bereits sehr lange bekannt (siehe zum Beispiel US-A-4376110, US-A-4703017 und US-A-5028535).
  • Dieser Nachweistyp wird allgemein als „Immunodot"-Test bezeichnet.
  • Unter einem festen Träger kann in der vorliegenden Erfindung ein Substrat verstanden werden, das vorzugsweise in Form eines Blattes oder einer Membran vorliegt und das sich zum Beispiel in der Form einer Karte, eines Bandes oder eines Streifens zeigen kann. Häufig wird eine zellulöse Membran, insbesondere aus Nitrocellulose oder aus gemischten Celluloseestern von Salpetersäure und von anderen Säuren, verwendet. Es ist offensichtlich, dass feste Träger, die eine andere Form und/oder andere Eigenschaften haben, für die Durchführung des Verfahrens in Betracht gezogen werden können.
  • Unter einem spezifischen Liganden kann jedes Molekül verstanden werden, für das es ein komplementäres, spezifisches Molekül, das heißt, den nachzuweisenden Analyten, gibt, und das in der Lage ist, sich an den festen Träger anzuheften. Diese letzte Fixierung kann im Verlauf einer Reihe verschiedener Interaktionen, wie ionischer Bindungen, kovalenter Bindungen, hydrophober Interaktionen etc., stattfinden.
  • Unter einem Analyten wird jedes Molekül verstanden, von dem der Nachweis und die Messung der Konzentration durchzuführen sind, und für den es ein komplementäres spezifisches Molekül gibt. Der spezifische Ligand und der Analyt können zum Beispiel stereokomplementär sein, was die Fixierung des Analyten auf dem festen Träger durch das Zwischenprodukt des Liganden, das auf der Oberfläche des festen Trägers leicht zugänglich ist, ermöglicht. Man kann als Analyten Antigen, Antikörper, Proteine, Haptene, Nucleinsäuren etc. in Betracht ziehen. Die Begriffe des spezifischen Liganden und des Analyten können sich je nach der Konzeption des Versuchs darüber hinaus auf denselben Molekültyp beziehen.
  • Unter einem Tracer kann man einen spezifischen Molekültyp verstehen, der zu dem Analyten komplementär ist und an den ein System gekoppelt ist, das seinen Nachweis ermöglicht, zum Beispiel ein Enzym, eine radioaktive Markierung, eine fluoreszente oder lumineszente Markierung, ein gefärbtes Teilchen (Polymer, Gold- oder Latexteilchen) etc..
  • Die Tests, die sich wie vorstehend beschrieben auf ein Nachweisverfahren, beziehen, können zum Nachweis von spezifischen Analyten in biologischen Flüssigkeiten, wie Serum, Blut, Urin etc. verwendet werden. Immunologische Tests können in Betracht gezogen werden. Diese Tests können für semi-quantitative oder quantitative Verfahren eines oder mehrerer Ziel-Analyten, in einem einzigen Arbeitsgang, mit oder ohne Verwendung eines spezifischen Geräts für den Nachweis eines Signals verwendet werden. Bei diesem Testtyp ist die Intensität des Markierungssignals zur Konzentration des in der Probe nachzuweisenden Analyten direkt proportional.
  • Es wurden verschiedene Arten von Immuntests auf Festphasen beschrieben, in welchen die Gegenwart oder Abwesenheit eines Analyten in einer Probe durch visuelle Interpretation der Ergebnisse bestimmt werden kann (siehe zum Beispiel US-A-4703017).
  • Die Reaktion auf diese Tests ist dennoch auf eine einfache Alternative (positiv/negativ) begrenzt, und eine semi-quantitative oder quantitative Interpretation impliziert, parallel dazu getrennte Versuche mit Standards (Kontrollen) durchzuführen, bei denen die Konzentration des Analyten bekannt ist. Die Beziehung zwischen der beobachteten Reaktion und der Konzentration des Analyten in der Probe kann demnach durch den Vergleich damit oder Referenzwerten erstellt werden.
  • Außerdem sind Nachweisverfahren, einschließlich interner Kalibrierungssysteme bekannt, die die Verwendung mehrerer Tests zur Bestimmung der Konzentration eines Analyten einer einzelnen Probe vermeiden (siehe zum Beispiel US-A-5028535).
  • In der gesamten Anwendung, die darauf abzielt, eine spezifische Interaktion zwischen zwei oder mehreren organischen Makromolekülen zu messen, besteht das Hauptproblem darin, dass ein Hintergrundrauschen auftritt, das auf die unspezifischen Interferenzen zwischen den vorhandenen Molekülen zurückzuführen ist. Jede zu analysierende Probe enthält unspezifische Interaktionsfaktoren, wie zum Beispiel interferierende Moleküle, die von dem nachzuweisenden Analyten getrennt sind, und die durch ihre intrinsischen chemischen Eigenschaften die Fähigkeit haben, sich unspezifisch an den spezifischen Liganden (zum Beispiel durch nicht stereokomplementäre Bindung oder durch Adsorption) und spezifisch oder unspezifisch an den Tracer zu binden. Zum Beispiel können in einem Nachweistest von spezifischen Antikörpern andere Immunglobuline als die spezifischen Antikörper, die gegen das Antigen, das als spezifischer Ligand verwendet wird, einen unspezifischen Interaktionsfaktor darstellen.
  • Als ein anderer unspezifischer Interaktionsfaktor ist ebenfalls eine unspezifische Verbindung des nachzuweisenden Analyten mit wenigstens einem unspezifischen Liganden, das heißt, durch nicht-stereokomplementäre Bindung oder Adsorption zu verstehen. Das bedeutet, dass der nachzuweisende Analyt selbst ebenfalls an dem zu bestimmenden Hintergrundrauschen beteiligt sein kann, was im Gegensatz zu der Information der Patente US 5.356.782 und EP 0833157 steht.
  • Als Hintergrundrauschen kann man also die Intensität des unspezifischen Signals verstehen, das aus einer Gesamtheit an molekularen, unspezifischen Interaktionsfaktoren, die von den Eigenschaften der Probe (zum Beispiel der Gegenwart und den verschiedenen Konzentrationen von geeigneten Stoffen, die sich unspezifisch an den Analyten und den Tracer binden, dem pH-Wert, der Konzentration an Salzen, dem Gehalt an verschiedenen Lipiden, wobei die unspezifischen intermolekularen Adsorptionen bevorzugt sind) oder den Bedingungen, unter denen der Versuch durchgeführt wird (zum Beispiel Temperatur, Inkubationszeit, Konzentrationen der Probe und des Tracers) abhängen.
  • Unter dem Potenzial an Hintergrundrauschen ist dagegen die maximale Intensität des unspezifischen Signals zu verstehen, welche geeignet ist, in einer gegebenen Probe, unter gegebenen Versuchsbedingungen, auf einem Testbereich erzeugt zu werden. Per Definition kann also jede Probe durch ein Potenzial an Hintergrundrauschen charakterisiert werden, welches ihr zueigen ist und mit ihr intrinsisch verbunden ist.
  • Die Messung des Potenzials an Hintergrundrauschen ergibt den Schwellenwert der Signalintensität, über dem eine Probe als positiv angesehen wird, und unter dem sie als negativ angesehen wird.
  • Daraus ergibt sich, dass, da jede Probe ihre charakteristischen physikalischchemischen Eigenschaften besitzt, jede Probe dafür geeignet ist, ein Hintergrundrauschen zu erzeugen, das ihr zueigen ist, und intrinsisch ein Potenzial an Hintergrundrauschen besitzt, das ihr zueigen ist, und man kann ihr demnach einen Schwellenwert zuweisen, der ihr zueigen ist.
  • Die Leistungen eines Tests hängen von der Genauigkeit ab, mit der der Schwellenwert gemessen wird; es ist demnach wichtig, dass man das Potenzial an Hintergrundrauschen einer Probe so messen kann, dass man einen Wert erhält, der Idealerweise durch die spezifische Interaktion korrigiert ist. Darüber hinaus bestimmt man bei den meisten aktuellen Tests zum Nachweis eines Analyten in einer Probe biologischer Flüssigkeit auf allgemeine Weise einen Schwellenwert, der nur auf die Gesamtheit der getesteten Proben anwendbar ist, ohne der Variabilität des Hintergrundrauschens, das mit jeder Probe einhergeht, Rechnung zu tragen.
  • In einem ELISA-Test zum Beispiel wird die Bestimmung eines Schwellenwerts (cut-off) der Signalintensität, über dem eine getestete Probe als positiv angesehen wird, und unter dem sie als negativ angesehen wird, indirekt durch mindestens eine Kontrolle, von der die Konzentration des Analyten bekannt ist, und die parallel auf mindestens einem äquivalenten jedoch getrennten Testbereich (zum Beispiel zumindest auf einer benachbarten Kuvette in einem ELISA-Test) mit der oder den zu analysierenden Probe(n) getestet wird, durchgeführt. Der Schwellenwert wird allgemein in Bezug auf die Werte, gegeben durch eine statistisch signifikante Menge an Proben, die in Bezug auf den nachzuweisenden Analyten als negativ angesehen wurden, definiert: eine statistische Behandlung der Verteilung dieser Werte erlaubt eine Berechnung des Schwellenwerts, der bei der Interpretation der Ergebnisse in Funktion der gewünschten Leistungen (Spezifität und Empfindlichkeit des Tests) zu verwenden ist (siehe, zum Beispiel, M.P. BOUNAUD, et J-F. MORIN, Evaluation analytique d'un nouvel immunodosage, Arbeitsgruppe Nr. 13 des 10. Colloquiums CORATA, 1993). Obwohl diese Art des Ansatzes der Variabilität des Schwellenwerts in Abhängigkeit der Bedingungen, unter denen der Test ausgeführt wird, Rechnung trägt (wobei die Kontrollen immer unter denselben Bedingungen parallel zu den Proben getestet wurden), wird die Variabilität des Hintergrundrauschens, das durch die verschiedenen Proben selbst erzeugt wird, nicht in Betracht gezogen (da die Kontrollen der Gegenwart einer mehr oder weniger großen Anzahl an unspezifischen Interaktionsfaktoren in einer mehr oder weniger großen Konzentration innerhalb jeder Probe nicht Rechnung tragen können). Dies ist dafür geeignet, die Empfindlichkeit des Tests stark zu begrenzen und zu fälschlicherweise negativen Interpretationen für bestimmte Proben zu führen, insbesondere im Fall einer Kombination eines hochspezifischen Tests (für den der Schwellenwert notwendigerweise nahe an dem maximalen Signal in einer negativen Menge liegt) und einer schwach positiven Probe, die desto eher ein schwaches Potenzial an Hintergrundrauschen besitzen würde.
  • Das Dokument DE 197 31 465 A1 , das zum Prioritätszeitpunkt des vorliegenden Patentanspruchs noch nicht veröffentlicht war, beschreibt ein System interner Kontrolle(n), das es erlaubt, den Wert einer oder mehrerer unspezifischer Interaktionen, die von einem oder mehreren Interferenzfaktoren, die jeder Probe zueigen waren, erzeugt wurden, unabhängig zu messen. Nichtsdestoweniger lässt die Durchführung solcher interner Kontrollen vermuten, dass die verschiedenen Interferenzfaktoren bekannt und definiert sind, und dass mit jedem definierten Interferenzfaktor eine unterschiedliche Kontrolle verbunden ist. Dieser Ansatz erlaubt es, die spezifische Signalintensität in bezug auf jede der unspezifischen Interaktionen, die definiert wurden, genau zu messen; dagegen erlaubt es das System nicht, durch die Vermittlung einer einzigen und einzigartigen Kontrolle, eine umfassende Bewertung des allgemeinen Hintergrundrauschens, das möglicherweise durch die Gesamtheit bekannter oder unbekannter Interaktionsfaktoren, welche in der Probe vorhanden sind, erzeugt wird, zu erhalten.
  • Für dieses Problem liefert kein vorheriges Dokument eine Lösung.
  • Demnach beläuft sich, ohne die Möglichkeit der Bewertung eines geeigneten Reaktionsschwellenwerts für die analysierte Probe, die Interpretation der Ergebnisse der meisten Immunodot-Tests auf die zwei folgenden Möglichkeiten: der Test ist positiv, wenn auf der Höhe des Testbereichs eine Färbung sichtbar ist, und der Test ist im Falle einer nicht auftretenden Färbung negativ. Wenn das System effektiv funktioniert, und zwar in den Fällen, bei denen eine starke Färbung oder eine vollständige Abwesenheit der Färbung deutlich ist, ist offenkundig, dass die Interpretation der Ergebnisse der Subjektivität des Betrachtenden unterworfen ist, wenn nur eine Spur einer Färbung sichtbar ist. Diese Spur kann die Reflexion einer spezifischen Antigen-Antikörper-Interaktion, jedoch einfach auch nur ein Hintergrundrauschen sein.
  • Die vorliegende Erfindung hat zum Ziel, diese Probleme dadurch zu lösen, dass sie ein Verfahren von der Art wie vorstehend beschrieben bereitstellt, das die Einrichtung einer in den Test integrierten Auto-Standardisierung mit einer unterschiedlichen Reaktionsschwelle für jede Probe erlaubt, die hinsichtlich der Funktion der physikalisch-chemischen Eigenschaften der Probe selbst und den Bedingungen, unter denen der Test ausgeführt wird, variabel sein kann.
  • Das gestellte Problem wurde durch ein Verfahren, wie vorstehend beschrieben, gelöst, wobei das Verfahren dadurch gekennzeichnet wird, dass:
    mindestens ein unspezifischer Ligand fixiert ist auf einem Kontrollbereich eines Schwellenwertes, mit einer Konzentration dergestalt, dass die Intensität des Markierungssignals, welches dort in einer Schwellenwert-Probe aus biologischer Flüssigkeit festgestellt wurde, der Intensität dieser Schwellenwert-Probe auf dem Testbereich entspricht,
    wobei der mindestens eine unspezifische Ligand des Schwellenwert-Kontrollbereichs in der Lage ist, einem Potenzial an Hintergrundrauschen Rechnung zu tragen, erzeugt auf mindestens einem Testbereich durch eine Gesamtheit von unspezifischen Interaktionsfaktoren, welche mit den Eigenschaften der Probe selbst und mit den Bedingungen, unter denen der Test ausgeführt wird, zusammenhängen,
    und wobei das Verfahren einen Vergleich umfasst zwischen der Markierungs-Signalintensität des Testbereichs und des Schwellenwert-Kontrollbereichs, welche erhalten werden durch die zu analysierende Probe, wobei die Probe als positiv zu erachten ist, wenn die Intensität des Markierungssignals des Versuchsbereichs größer ist, verglichen mit der Intensität des Schwellenwert-Kontrollbereichs.
  • Die Probe biologischer Flüssigkeit, die Schwellenwert-Probe genannt wird, ist eine Probe aus einer statistisch signifikanten Menge, die bei einer Analyse derselben durch Standard-Referenzverfahren als negativ diagnostiziert wurde, die jedoch bei ihrer Anwendung auf einem Testbereich eines Immunodot-Nachweisverfahrens eine Markierungssignal- Intensität ergab, die einem Schwellenwert entsprach, wie er statistisch oder geschätzt (je nachdem, ob das Ablesen mit oder ohne Messgerät durchgeführt wird) hinsichtlich der Verteilung der durch die Gesamtheit der negativen Proben dieser Menge gegebenen Werte berechnet werden kann. In dem Fall, in dem keine negative Probe der Menge genau den Schwellenwert der Signalintensität, wie er berechnet oder geschätzt wurde, ergibt, kann die Schwellenwert-Probe, die für die Kalibrierung verwendet wurde, eine Probe sein, bei der sich die Signalintensität dem Schwellenwert mit ausreichender Genauigkeit annähert, oder sie kann ein künstlich hergestellter Kalibriergeräts sein (im Allgemeinen ein gelöstes positives Serum), der die gewünschte Signalintensität ergibt und der deshalb für die Schwellenwert-Probe als repräsentativ erachtet wird.
  • Die Intensität des Markierungssignals, die auf dem Kontrollbereich eines Schwellenwertes mit dieser Schwellenwert-Probe erzielt wird, ist somit ausschließlich auf ein Hintergrundrauschen zurückzuführen, ob dies nun aus Interferenzen außerhalb des Analyten oder aus unspezifischen Bindungen des Analyten auf dem unspezifischen Liganden resultieren. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Intensität des Markierungssignals der Proben, die auf dem Kontrollbereich des Schwellenwertes getestet wurden, bei der Anwendung des Nachweisverfahrens gemäß der Erfindung, von Probe zu Probe variierte und somit dem Wert eines Hintergrundrauschens entsprach, das der jeweiligen Probe zueigen war. Darüber hinaus ist es bemerkenswert, festzustellen, dass die Intensität des Markierungssignals auf dem Kontrollbereich eines Schwellenwerts über der liegt, die auf dem Testbereich erzielt wurde. Das System trägt demnach durchaus einem Potential an Hintergrundrauschen Rechnung, das in einer Probe auf einem Testbereich erzeugt werden kann, und nicht dem Hintergrundrauschen, das tatsächlich von dieser Probe auf diesem Testbereich erzeugt wurde. Durch den Vergleich mit der Intensität des Markierungssignals, das auf dem Testbereich erzielt wurde, erhält man eine direkte und automatisch korrigierte Bestimmung des positiven oder negativen Charakters der Probe, je nachdem ob die Intensität auf dem Testbereich größer oder kleiner ist als die Intensität auf dem Kontrollbereich des Schwellenwertes.
  • Es ist zu bemerken, dass, für das Verfahren gemäß der Erfindung der unspezifische Ligand des Kontrollbereichs des Schwellenwertes einem Potenzial an Hintergrundrauschen, das durch unspezifische Interaktionen, die durch die Probe hervorgerufen wurden, erzeugt wird, Rechnung trägt, Interaktionen, die weder unbedingt bekannt noch definiert sind. Ein solcher Nachweis umfasst darüber hinaus einen einzigen und einzigartigen Kontrollbereich des Schwellenwerts für jede zu analysierende Probe.
  • Gemäß einer vorteilhaften Umsetzungsform der Erfindung umfasst das Verfahren
    • – ein Inkontaktbringen der Probe zu analysierender biologischer Flüssigkeit mit mindestens einem Liganden, welcher unspezifisch gegenüber dem mindestens einen Analyten ist und welcher fixiert ist auf einem Kontrollreaktionsbereich des festen Trägers,
    • – eine Adsorption und/oder eine Bindung von unspezifischen Interaktionsfaktoren der Probe auf dem mindestens einen unspezifischen Liganden des Kontrolheaktionsbereichs,
    • – eine Markierung des mindestens einen unspezifischen Liganden des Kontrollreaktionsbereichs und der gebundenen Interaktionsfaktoren mit einem Tracer,
    • – einen Nachweis des Markierungs-Tracers auf dem mindestens einen unspezifischen Liganden des Kontrollreaktionsbereichs und der gebundenen Interaktionsfaktoren durch Bestimmung einer Markierungssignalintensität,
    • – wobei der mindestens eine unspezifische Ligand des Kontrollreaktionsbereichs so auf diesem fixiert ist, dass die Intensität des bestimmten Markierungssignals nachweisbar ist, wenn das Nachweisverfahren unter Standardbedingungen angewendet wurde.
  • Das Verfahren erlaubt es, sich dessen zu versichern, dass die Reihenfolge der Testabschnitte eingehalten wurde und dass die verschiedenen verwendeten Bestandteile funktionieren. Der Versuch ist nicht gültig, wenn auf dem Kontrollreaktionsbereich nicht eine erhöhte Markierungssignalintensität erscheint. Damit der mindestens eine unspezifische Ligand des Kontrollbereichs einen wirksamen Nachweis gewährleistet, kann man seine Konzentration oder seine Eigenschaften verändern.
  • Die Erfahrungen haben gezeigt, dass, was die Kontrollbereiche des Schwellenwerks betrifft, die Kontrollreaktionsbereiche Markierungssignalintensitäten zeigen, die variabel sind, das heißt, die der analysierten Probe entsprechen, und dies, weil alle von ihnen eine Signalintensität auf Grund eines Hintergrundrauschens umfassen, die der Probe entspricht.
  • Gemäß einer verbesserten Umsetzungsform der Erfindung umfasst das Verfahren
    • – ein Inkontaktbringen der Probe biologischer Flüssigkeit mit mindestens einem weiteren Liganden, welcher spezifisch ist für mindestens einen weiteren nachzuweisenden Analyten und welcher fixiert ist auf mindestens einem weiteren Testbereich des festen Trägers,
    • – eine Bindung zwischen dem mindestens einen weiteren Analyten und seinem spezifischen Liganden,
    • – eine Markierung des mindestens einen weiteren Liganden und des mindestens einen weiteren gebundenen Analyten mittels eines Tracers und
    • – einen Nachweis des Markierungs-Tracers auf dem mindestens einen weiteren Liganden und dem mindestens einen weiteren gebundenen Analyten durch Bestimmung einer Markierungssignalintensität,
    • – wobei jeder weitere spezifische Ligand in seinem weiteren Testbereich in einer Konzentration so fixiert ist, dass die Intensität des Markierungssignals, welche dort für eine Schwellenwertprobe für den korrespondierenden weiteren Analyten festgestellt wurde, gleich oder geringer ist verglichen mit der Markierungssignalintensität, die in dem Schwellenwert-Kontrollbereich erhalten wurde, und
    • – einen Vergleich zwischen der Markierungssignalintensität jedes weiteren Testbereichs und jener des Bereichs der Schwellenwert-Kontrolle, welche erhalten wurden durch die zu analysierende Probe, wobei diese als positiv zu erachten ist für einen weiteren Analyten, wenn die Markierungssignalintensität des weiteren Testbereichs, welcher diesem weiteren Analyten entspricht, größer ist als die des Schwellenwert-Kontrollbereichs.
  • Es ist des weiteren möglich, den Nachweis mehrerer verschiedener Analyten durchzuführen, indem man sich auf einen einzigen Schwellenwert-Kontrollbereich für jede Probe bezieht.
  • Der mindestens eine unspezifische Ligand, der auf dem Schwellenwert-Kontrollbereich fixiert ist, kann mit dem mindestens einen unspezifischen Liganden, der auf dem Kontrollreaktionsbereich fixiert ist, übereinstimmen, jedoch in einer schwächeren Konzentration. Er kann ebenfalls unterschiedliche Stoffe beinhalten.
  • Der mindestens eine unspezifische Ligand der Schwellenwert-Kontrolle kann zum Beispiel umfassen:
    • – einen Antikörper, einschließlich monoclonaler Antikörper, die oder die nicht gegen ein oder mehrere in der Probe enthaltene Antigene gerichtet sind, zum Beispiel gegen Immunglobuline tierischer oder menschlicher Art,
    • – ein Antigen, das oder das nicht gegen ein oder mehrere Antikörper gerichtet ist, das/die in der Probe enthalten ist/sind,
    • – ein Protein, wie das Protein A, das Protein G oder das Protein L, das in der Lage ist, an das Fragment Fc bestimmter Immunglobuline zu binden,
    • – einen natürlichen Stoff, wie Rinderserumalbumin (BSA) oder Kuhmilchproteine (zum Beispiel Casein), der in der Lage ist, über den Umweg von nichtstereokomplementären Protein-Protein-Interaktionen unspezifisch an bestimmte Polypeptide zu binden,
    • – eine synthetische oder nicht-synthetische Sequenz aus Aminosäuren, wie zum Beispiel ein synthetisches Peptid, ein Hapten, Polylysin, die in der Lage ist, unspezifische Interaktionen mit bestimmten organischen Molekülen durchzuführen,
    • – eine synthetische oder natürliche Nucleotidsequenz, wie zum Beispiel DNA (einzel- oder doppelsträngig) oder RNA.
  • Die Auswahl des Liganden oder des Gemischs aus Liganden der idealen Schwellenwert-Kontrolle hängt im Allgemeinen von der Art des Tests und demnach von den Eigenschaften der unspezifischen Interaktionsfaktoren ab, die in der Lage sind, sich in diesem besonderen Fall zu zeigen, ist jedoch nicht darauf beschränkt. Die ideale Konzentration des Liganden oder des Gemischs aus Liganden, die auf dem Schwellenwert-Kontrollbereich aufzubringen sind, wird ihrerseits ausschließlich während des Kalibrierungsverfahrens wie zuvor beschrieben, definiert.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft des Weiteren einen Kit zum Nachweis eines Analyten.
  • Dieser Kit umfasst:
    • – einen festen Träger,
    • – einen Liganden, welcher spezifisch für mindestens einen nachzuweisenden Analyten ist und welcher fixiert ist auf mindestens einem Testbereich des festen Trägers, und welcher nach Inkontaktbringen mit der zu analysierenden Probe an den mindestens einen nachzuweisenden Analyten bindet, in Anwesenheit desselben,
    • – einen Tracer, der in der Lage ist, den spezifischen Liganden und den mindestens einen gebundenen Analyten zu markieren, indem er seinen Nachweis durch Bestimmung einer Markierungssignalintensität ermöglicht,
    • – einen Liganden, der unspezifisch ist gegenüber dem mindestens einen Analyten und der auf einem Kontrollbereich des festen Trägers fixiert ist und der nach Inkontaktbringen mit der zu analysierenden Probe an ihm eine Adsorption und/oder eine Bindung unspezifischer Interaktionsfaktoren ermöglicht, welche durch die Probe verursacht sind, und
    • – einen Tracer, der in der Lage ist, den unspezifischen Liganden und die gebundenen Interaktionsfaktoren zu markieren, indem sein Nachweis durch Bestimmung einer Markierungssignalintensität ermöglicht wird,
    wobei dieser Kit darüber hinaus, erfindungsgemäß, mindestens einen unspezifischen Liganden enthält, der auf dem Schwellenwert-Kontrollbereich des festen Trägers in einer derartigen Konzentration fixiert ist, dass die Markierungssignalintensität, die hier für eine Schwellenwertprobe biologischer Flüssigkeit bestimmt wurde, der Intensität dieser Schwellenwertprobe auf dem Testbereich entspricht, wobei der mindestens eine unspezifische Ligand des Schwellenwert-Kontrollbereichs in der Lage ist, einem Potenzial an Hintergrundrauschen Rechnung zu tragen, das auf mindestens einem Testbereich durch eine Gesamtheit an unspezifischen Interaktionsfaktoren, die mit den Eigenschaften der Probe selbst und mit den Bedingungen, unter denen der Test ausgeführt wird, zusammenhängen, erzeugt wird,
    wobei die zu analysierende Probe als positiv zu erachten ist, wenn die Markierungssignalintensität des Testbereichs größer ist als diejenige des Schwellenwert-Kontrollbereichs.
  • Besondere Details hinsichtlich des Nachweisverfahrens und des Kits gemäß der Erfindung sind in den nachfolgenden Patentansprüchen aufgeführt.
  • Andere Details und Besonderheiten der Erfindung ergehen aus der nachfolgenden Beschreibung, unter Bezugnahme auf die angehängten Zeichnungen.
  • 1. Bestimmung der Konzentration des spezifischen Liganden auf dem Testbereich
  • Der spezifische Ligand für den nachzuweisenden Analyten wird in Reihe verdünnt, im Allgemeinen in einer physiologischen Kochsalzlösung in 10 Konzentrationen, die im Allgemeinen von 1 bis 0,1 μg/ml variieren.
  • Jede Verdünnung wird in Form von Tröpfchen von 1 Mikroliter auf verschiedene Abschnitte einer Membran, im Allgemeinen aus Nitrocellulose aufgebracht, wobei die Gesamtheit ein Bändchen darstellt.
  • Die so hergestellten Bändchen werden auf einer Menge an statistisch signifikanten positiven und negativen Proben, gemäß einem für den Fachmann gängigen Verfahren hergestellt.
  • Die ideale Konzentration des spezifischen Liganden (hier Konzentration X genannt) ist jene, die die beste visuelle Unterscheidung zwischen der positiven Probe, die die schwächste Intensität ergibt und der negativen Probe, die die stärkste Intensität ergibt, gewährleistet.
  • 2. Bestimmung der Konzentration des mindestens einen unspezifischen Liganden auf dem Schwellenwert-Kontrollbereich
  • Der spezifische Ligand wird in der vorstehend bestimmten Konzentration (hier Konzentration X genannt) auf einem Abschnitt der Membran aufgebracht, und dieser Testbereich dient hier als Bezugnahme.
  • Der mindestens eine unspezifische Ligand wird in Reihe verdünnt und wie unter 1 beschrieben, auf dem Rest der freien Membranabschnitte der Bändchen aufgebracht.
  • Die Bändchen werden mit derselben Menge an Proben getestet.
  • Eine negative Probe, die auf dem Testbereich (die den spezifischen Liganden der Konzentration X enthält) eine Schwellenintensität ergibt, dergestalt, dass sie gemäß einem dem Fachmann geläufigen Verfahren berechnet oder geschätzt werden kann, wird verwendet, um den Schwellenwert zu kalibrieren: die ideale Konzentration (hier Konzentration Y genannt) des unspezifischen Liganden ist jene, die auf dem Kontrollbereich des Schwellenwerts eine Färbungsintensität ergibt, die mit jener übereinstimmt, die auf dem Testbereich beobachtet wurde.
  • Die Gesamtheit der anderen Proben erlaubt die Validierung des so bestimmten Schwellenwerts: alle positiven Proben ergeben eine höhere Intensität gegenüber dem Schwellenwert und alle negativen Proben ergeben eine gegenüber dem Schwellenwert geringere Intensität, ungeachtet der Spezifitätsgrenzen und der Testempfindlichkeit, so, wie durch das Berechnungs- beziehungsweise Schätzungsverfahren geboten. Die Intensität des bestimmten Schwellenwerts variiert selbst als Folge der physikalisch-chemischen Eigenschaften jeder Probe.
  • 3. Test mehrerer Analyten
  • Die Entwicklung eines Tests mehrerer Analyten beinhaltet in einem ersten Schritt, das unter 1 und 2 vorstehend beschriebene Verfahren für einen einzigen dieser Analyten zu verfolgen. Man bestimmt demnach die ideale Konzentration des mindestens einen unspezifischen Liganden (hier Konzentration Y genannt) für diesen Analyten. Der mindestens eine unspezifische Ligand wird in der vorstehend bestimmten Konzentration (sei Konzentration Y) auf einem Membranabschnitt aufgebracht, und dieser Bereich dient hier als Bezugnahme.
  • Die anderen spezifischen Liganden der anderen Analyten werden jeder in Reihe verdünnt und, wie unter 1, auf dem Rest der freien Membranabschnitte der Bändchen aufgebracht. Die Bändchen werden auf einer für die anderen, oben genannten Analyten statistisch signifikanten Menge an Proben getestet.
  • Entsprechend zu dem unter 2 beschriebenen Verfahren bestimmt man also die ideale Konzentration jedes anderen spezifischen Liganden der anderen Analyten mit Bezug auf den mindestens einen unspezifischen Liganden der Konzentration Y, das heißt als Funktion eines einzigen und gleichen Schwellenwerts.
  • Zusätzlich ist es im Allgemeinen möglich, eine Reaktionskontrolle in den Test einzufügen, indem man auf einen Membranabschnitt eine gesättigte Konzentration des mindestens einen unspezifischen Liganden der Schwellenwert-Kontrolle platziert (Konzentration im Allgemeinen 50 bis 100 Mal höher als die Konzentration, die für die Schwellenwert-Kontrolle verwendet wird).
  • BEISPIELE
  • A. Immunodot-Test für den Nachweis von anti-Pyruvat-Dehydrogenase-Antikörper (M2)
  • Immunodot an 3 Membranbereichen: 1 Reaktionskontrolle, 1 Schwellenwertkontrolle, 1 Testbereich.
    • – Verdünnungslösung der Liganden: 0,15 M NaCl in destilliertem H2O
    • – Spezifischer Ligand: Pyruvat-Dehydrogenase (SIGMA P-7032) zu 0,25 mg/ml
    • – Unspezifischer Ligand der Schwellenwert-Kontrolle: Ziegen-Immunglobulin gegen das ganze menschliche IgG Molekül (SIGMA I-1886) zu 0,017 mg/ml.
    • – Unspezifischer Ligand der Reaktionskontrolle: Ziegen-Immunglobulin gegen das ganze menschliche IgG Molekül (SIGMA I-1886) zu 1 mg/ml.
  • Man trägt 1 μl von jedem Liganden auf den entsprechenden Membranbereich auf, dann lässt man es 24 Stunden bei Umgebungstemperatur trocknen.
  • B. Immunodot-Test für den Nachweis von antinucleären Antikörpern (ENA)
  • Immunodot an 8 Membranbereichen: 1 Reaktionskontrolle, 1 Schwellenwertkontrolle, 6 Testbereiche für folgende anti-ENA-Antikörper: Sm, RNP, SSA, SSB, JO-1, Scl-70.
    • – Verdünnungslösung der Liganden: 0,15 M NaCl in destilliertem H2O
    • – Spezifische Liganden: Sm-Antigen (IMMUNOVISION SMA-3000) zu 0,16 mg/ml, RNP-Antigen (IMMUNOVISION SRC-3000) zu 0,19 mg/ml, SSA-Antigen (IMMUNOVISION SSA-3000) zu 0,15 mg/ml, SSB-Antigen (IMMUNOVISION SSB-3000) zu 0,08 mg/ml, JO-1-Antigen (IMMUNOVISION JO1-3000) zu 0,07 mg/ml, Scl-70-Antigen (IMMUNOVISION SCL-3000) zu 0,07 mg/ml.
    • – Ligand der Schwellenwert-Kontrolle: Ziegen-Immunglobulin gegen das ganze menschliche IgG Molekül (SIGMA I-1886) zu 0,022 mg/ml.
    • – Ligand der Reaktionskontrolle: Ziegen-Immunglobulin gegen das ganze menschliche IgG Molekül (SIGMA I-1886) zu 1 mg/ml.
  • Man trägt 1 μl von jedem Liganden auf den entsprechenden Membranbereich auf, dann lässt man es 24 Stunden bei Umgebungstemperatur trocknen.
  • C. Immunodot-Test für den Nachweis von doppelsträngigen Anti-DNA-Antikörpern
  • Immunodot an 3 Membranbereichen: 1 Reaktionskontrolle, 1 Schwellenwertkontrolle, 1 Testbereich.
    • – Verdünnungslösung der Liganden: 0,15 M NaCl, 20 mM Tris-HCl, pH 7,5.
    • – Spezifischer Ligand: doppelsträngiger DNA-Extrakt aus Kälberthymus (SIGMA D4522) zu 0,2 mg/ml.
    • – Unspezifische Liganden der Schwellenwertkontrolle (die angezeigten Konzentrationen entsprechen den Endkonzentrationen im Gemisch): Gemisch aus einzelsträngiger DNA (SIGMA D8899) zu 10 μg/ml, Histon H1 (IMMUNOVISION HIS-1011) zu 2,5 μg/ml, Histon H2a (IMMUNOVISION HIS 1002) zu 2,5 μg/ml, Histon H2b (IMMUNOVISION HIS-1013) zu 2,5 μg/ml, Histone H3/H4 (IMMUNOVISION HIS-1014) zu 2,5 μg/ml, BSA zu 5 μg/ml.
    • – Unspezifische Liganden der Reaktionskontrolle (die angegebenen Konzentrationen entsprechen den Endkonzentrationen im Gemisch): Ziegen-Immunglobulin gegen das ganze menschliche IgG Molekül (SIGMA I-1886) zu 0,5 mg/ml und von Immunglobulin von Kaninchen-Antikörper gegen das menschliche IgM Molekül (μ-Kette) (SIGMA I-0140) zu 0,5 mg/ml.
  • Man trägt 1 μl von jedem Liganden auf den entsprechenden Membranbereich auf, dann lässt man es 24 Stunden bei Umgebungstemperatur trocknen.
  • Die angehängten 1 und 2 veranschaulichen einen Vergleich der Interpretation der Ergebnisse, die durch ein klassisches Nachweisverfahren und durch das Verfahren gemäß der Erfindung erzielt wurden.
  • 1 zeigt fünf Bändchen 1 bis 5, die im Handel erhältlich sind, auf welchen Tropfen eines spezifischen Liganden für einen in den Testbereichen 6 bis 10 bestimmten Analyten aufgebracht worden sind. Jedes dieser Bändchen ist ebenfalls mit einem Kontrollreaktionsbereich 11 bis 15 ausgestattet, wo ein unspezifischer Ligand in einer erhöhten Konzentration aufgebracht wird, was eine Kontrolle darüber erlaubt, ob die Reaktion auf angemessene Weise abläuft.
  • Des Weiteren werden fünf Proben auf den nachzuweisenden Analyten gemäß eines Verfahrens analysiert, das für sich bekannt ist, und hier nicht detailliert beschrieben wird. Am Ende des Immunodot-Tests wird in jedem Bereich eine Signalintensität bestimmt. Bei diesem Test handelt es sich um ein visuelles Signal, aber es könnte sich auch um ein Verfahren handeln, das die Erzeugung eines Signals erlaubt, das durch Radiometrie, Fluoreszenz, Lumineszenz, etc. gemessen werden kann. Wie festzustellen ist, ergeben die fünf Zonen der Reaktionskontrolle 11 bis 15 ein sehr starkes Signal, demnach sind die Tests gültig. Es ist zu bemerken, dass die Signalintensitäten dieser Bereiche 11 bis 15 untereinander leicht variabel sind, und zwar auf eine Weise, die auf der Zeichnung nicht dargestellt werden kann, sie sind jedoch für das freie Auge wahrnehmbar.
  • Bereich 6 erlaubt eine deutliche Verlangsamung, wenn die Probe negativ ist, und die Proben, die den anderen Bereichen der Tests 7-16 entsprechen, werden wahrscheinlich vom Laboranten als positiv bestimmt werden.
  • 2 zeigt fünf Bändchen 1' bis 5' gemäß der Erfindung, auf denen sich die Testbereiche 6' bis 10' und die Kontrollreaktionsbereiche 11' bis 15' befinden und die mit den Bereichen 6 bis 15 der Bändchen 1 bis 5, die in der 1 veranschaulicht sind, identisch sind, und demnach dieselbe Signalintensität ergeben.
  • Diese Bändchen 1' bis 5' zeigen darüber hinaus jedes einen Schwellenwert-Kontrollbereich 16 bis 20, welche wie vorstehend beschrieben ausgeführt wurden. Die Signalintensitäten dieser Bereiche sind von einer Bändchen zur anderen leicht variabel, was zeigt, dass jede zu analysierende Probe ein Potenzial an Hintergrundrauschen darstellt, das ihr entspricht.
  • Aus dem veranschaulichten Test ergibt sich, dass die Probe, die der Bändchen 3' entspricht, unerwarteterweise als negativ zu betrachten ist. Ihre Signalintensität ist deutlich niedriger als die der Schwellenwert-Kontrollzone. Der Schluss, den man aus dem Test ziehen kann, war für den Fachmann, der das Nachweisverfahren gemäß 1 verwendet hat, nicht vorherzusehen.

Claims (10)

  1. Verfahren zum Nachweis mindestens eines Analyten in einer Probe zu analysierender biologischer Flüssigkeit, umfassend: – Inkontaktbringen der Probe biologischer Flüssigkeit mit einem Liganden, welcher spezifisch ist für mindestens einen nachzuweisenden Analyten und welcher fixiert ist auf mindestens einem Testbereich eines festen Trägers, – eine Bindung zwischen dem mindestens einen nachzuweisenden Analyten und dem Liganden, – eine Markierung des spezifischen Liganden und des mindestens einen gebundenen Analyten durch einen Tracer, und – einen Nachweis des Markierungs-Tracers auf dem spezifischen Liganden und dem mindestens einen gebundenen Analyten durch Bestimmung einer Intensität des Markierungssignals, – Inkontaktbringen der Probe biologischer Flüssigkeit mit einem Liganden, welcher unspezifisch ist für den mindestens einen Analyten, welcher auf einem Kontrollbereich des festen Trägers fixiert ist und in der Lage ist, unspezifischen Interaktionen, verursacht durch die Probe, Rechnung zu tragen, – eine Adsorption und/oder eine Bindung von unspezifischen Interaktionsfaktoren der Probe auf dem unspezifischen Liganden, – eine Markierung des unspezifischen Liganden und gebundener Interaktionsfaktoren mit einem Tracer, – einen Nachweis des Markierungs-Tracers auf dem unspezifischen Liganden und der gebundenen Interaktionsfaktoren durch Bestimmung einer Intensität des Markierungssignals, dadurch gekennzeichnet, dass: mindestens ein unspezifischer Ligand fixiert ist auf einem Kontrollbereich eines Schwellenwertes mit einer Konzentration dergestalt, dass die Intensität des Markierungssignals, welches dort in einer Schwellenwert-Probe aus biologischer Flüssigkeit festgestellt wurde, der Intensität dieser Schwellenwert-Probe auf dem Testbereich entspricht, wobei der mindestens eine unspezifische Ligand des Schwellenwert-Kontrollbereichs in der Lage ist, einem Potential an Grundrauschen Rechnung zu tragen, erzeugt auf mindestens einem Testbereich durch eine Gesamtheit von unspezifischen Interaktionsfaktoren, welche zusammenhängen mit der Natur der Probe selbst und mit den Bedingungen, unter welchen der Test ausgeführt wird, und dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren einen Vergleich umfasst zwischen der Markierungssignalintensität des Testbereichs und des Schwellenwert-Kontrollbereichs, welche erhalten werden durch die zu analysierende Probe, wobei die Probe als positiv zu erachten ist, wenn die Intensität des Markierungssignals des Versuchsbereichs größer ist verglichen mit der Intensität des Schwellenwert-Kontrollbereichs.
  2. Verfahren zum Nachweis eines Analyten nach Anspruch 1, umfassend – Inkontaktbringen der Probe zu analysierender biologischer Flüssigkeit mit mindestens einem Liganden, welcher unspezifisch gegenüber dem mindestens einen Analyten ist und welcher fixiert ist auf einem Kontrollreaktionsbereich des festen Trägers, – eine Adsorption und/oder eine Bindung von unspezifischen Interaktionsfaktoren der Probe auf dem mindestens einen unspezifischen Liganden des Kontrollreaktionsbereichs, – eine Markierung des mindestens einen unspezifischen Liganden des Kontrollreaktionsbereichs und der gebundenen Interaktionsfaktoren mit einem Tracer, – einen Nachweis des Markierungs-Tracers auf dem mindestens einen unspezifischen Liganden des Kontrollreaktionsbereichs und der gebundenen Interaktionsfaktoren durch Bestimmung einer Markierungssignalintensität, – wobei der mindestens eine unspezifische Ligand des Kontrollreaktionsbereichs dergestalt auf diesem fixiert ist, dass die Intensität des bestimmten Markierungssignals nachweisbar ist, wenn das Nachweisverfahren unter Standardbedingungen angewandt wurde.
  3. Nachweisverfahren nach Anspruch 1 oder 2, umfassend – Inkontaktbringen der Probe biologischer Flüssigkeit mit mindestens einem weiteren Liganden, welcher spezifisch ist für mindestens einen weiteren nachzuweisenden Analyten und welcher fixiert ist auf mindestens einem weiteren Testbereich des festen Trägers, – eine Bindung zwischen dem mindestens einen weiteren Analyten und seinem spezifischen Liganden, – eine Markierung des mindestens einen weiteren Liganden und des mindestens einen weiteren gebundenen Analyten mittels eines Tracers und – einen Nachweis des Markierungs-Tracers auf dem mindestens einen weiteren Liganden und dem mindestens einen weiteren gebundenen Analyten durch Bestimmung einer Markierungssignalintensität, – wobei jeder weitere spezifische Ligand in seinem weiteren Testbereich in einer Konzentration dergestalt fixiert ist, dass die Intensität des Markierungssignals, welche dort für eine Schwellenwertprobe für den korrespondierenden weiteren Analyten festgestellt wurde, gleich oder geringer ist verglichen mit der Markierungssignalintensität, welche in dem Schwellenwert-Kontrollbereich erhalten wurde, und – einen Vergleich zwischen der Markierungssignalintensität jedes weiteren Testbereiches und des Bereiches der Schwellenwert-Kontrolle, welche erhalten wurden durch die zu analysierende Probe, wobei die Probe als positiv zu erachten ist für einen weiteren Analyten, wenn die Markierungssignalintensität des weiteren Testbereichs, welcher diesem weiteren Analyten entspricht, größer ist als die des Schwellenwert-Kontrollbereichs.
  4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine unspezifische Ligand, welcher auf dem Schwellenwert-Kontrollbereich fixiert ist, der mindestens eine unspezifische Ligand ist, welcher auf dem Kontrollreaktionsbereich fixiert ist.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine unspezifische Ligand, welcher auf dem Schwellenwert-Kontrollbereich fixiert ist, ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus monoclonalen oder nicht monoclonalen Antikörpern, welche gegen eines oder mehrere Antigene, welche in der Probe enthalten sind, gerichtet sind oder nicht, Antigenen, die gegen einen oder mehrere Antikörper, welche in der Probe enthalten sind, gerichtet sind oder nicht, synthetischen oder natürlichen Proteinen, wie z.B. Rinderserumalbumin, Milchproteinen, synthetischen oder natürlichen Aminosäuresequenzen, wie ein synthetisches Peptid, ein Hapten, Polylysin, und synthetischen oder natürlichen Nucleotidsequenzen, wie DNA (einzelsträngig oder doppelsträngig) und RNA.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Nachweis auf kalorimetrischem, enzymatischem, radiometrischem, luminiszentem Wege ausgeführt wird.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine unspezifische Ligand des Schwellenwert-Kontrollbereichs in der Lage ist, eine unspezifische Bindung einzugehen mit dem nachzuweisenden Analyten, und den unspezifischen Interaktionen zwischen dem nachzuweisenden Analyten und dem mindestens einen unspezifischen Liganden in dem Potential an Grundrauschen Rechnung trägt.
  8. Kit zum Nachweis mindestens eines Analyten in einer Probe zu analysierender biologischer Flüssigkeit, umfassend: – einen festen Träger, – einen Liganden, welcher spezifisch für mindestens einen nachzuweisenden Analyten ist, und welcher fixiert ist auf mindestens einem Testbereich des festen Trägers, und welcher nach Inkontaktbringen mit der zu analysierenden Probe an den mindestens einen nachzuweisenden Analyten bindet, in Anwesenheit desselben, – einen Tracer, welcher in der Lage ist, den spezifischen Liganden und den mindestens einen gebundenen Analyten zu markieren, indem er seinen Nachweis durch Bestimmung einer Markierungssignalintensität ermöglicht, – einen Liganden, welcher unspezifisch ist gegenüber dem mindestens einen Analyten und welcher fixiert ist auf einem Kontrollbereich des festen Trägers, und welcher nach Inkontaktbringen mit der zu analysierenden Probe an ihm eine Adsorption und/oder eine Bindung unspezifischer Interaktionsfaktoren ermöglicht, welche durch die Probe verursacht sind, und – einen Tracer, welcher in der Lage ist, den unspezifischen Liganden und die gebundenen Interaktionsfaktoren zu markieren, indem sein Nachweis durch Bestimmung einer Markierungssignalintensität ermöglicht wird, dadurch gekennzeichnet, dass er mindestens einen unspezifischen Liganden umfasst, welcher fixiert ist auf einem Schwellenwert-Kontrollbereich des festen Trägers in einer Konzentration dergestalt, dass die Intensität des Markierungssignals, welches dort bestimmt wird mit Hilfe einer Schwellenwertprobe von biologischer Flüssigkeit, der Intensität dieser Schwellenwertprobe auf dem Testbereich entspricht, wobei die zu analysierende Probe als positiv zu erachten ist, wenn die Markierungssignalintensität des Testbereichs größer ist als diejenige des Schwellenwert-Kontrollbereichs.
  9. Kit nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass er unter anderem umfasst – mindestens einen Liganden, welcher nicht spezifisch ist gegenüber dem mindestens einen nachzuweisenden Analyten und welcher fixiert ist auf einem Kontrollreaktionsbereich des festen Trägers, und welcher, nach Inkontaktbringen mit der zu analysierenden Probe, an ihm eine Adsorption und/oder eine Bindung unspezifischer Interaktionsfaktoren ermöglicht, welche durch die Probe verursacht sind, – einen Tracer, welcher in der Lage ist, den unspezifischen Liganden und die gebundenen Interaktionsfaktoren zu markieren, indem er ermöglicht, durch Bestimmung einer Markierungssignalintensität nachgewiesen zu werden, – wobei der mindestens eine unspezifische Ligand auf dem Kontrollreaktionsbereich dergestalt fixiert ist, dass die bestimmte Markierungssignalintensität nachweisbar ist, wenn das Nachweisverfahren unter Standardbedingungen angewandt wurde.
  10. Kit nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass er unter anderem umfasst – mindestens einen weiteren Liganden, welcher spezifisch für mindestens einen weiteren nachzuweisenden Analyten ist und welcher fixiert ist auf mindestens einem weiteren Nachweisbereich des festen Trägers, und welcher nach Inkontaktbringen mit der zu analysierenden Probe an den mindestens einen weiteren Analyten bindet, in Anwesenheit desselben, – einen Tracer, welcher in der Lage ist, den mindestens einen weiteren spezifischen Liganden und den mindestens einen weiteren gebundenen Analyten zu markieren, indem er seinen Nachweis mit Hilfe der Bestimmung einer Markierungssignalintensität ermöglicht, – wobei jeder weitere spezifische Ligand in seinem weiteren Testbereich in einer Konzentration fixiert ist dergestalt, dass die Markierungssignalintensität, welche dort für eine Schwellenwertprobe für den weiteren korrespondierenden Analyten bestimmt wird, gleich oder geringer ist als die Markierungssignalintensität, welche in dem Schwellenwert-Kontrollbereich erhalten wurde, – und wobei die zu analysierende Probe als positiv zu erachten ist, falls die Markierungssignalintensität des weiteren Kontrollbereichs, welcher diesem weiteren Analyten entspricht, größer ist als diejenige des Schwellenwert-Kontrollbereichs.
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