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Die vorliegende Erfindung betrifft
einen Zwillingskammer-Behälter
oder Zwei-Kammer-Behälter zur
Verwendung in einem Getränkebehälter, bei
dem zwei Produkte bis zu dem Zeitpunkt getrennt bleiben, an dem
der Verbraucher die Mischung aus beiden konsumieren möchte. Dies
stellt sicher, dass die Mischung frisch ist und sich im idealen
Zustand für
das Trinken befindet.
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Es ist eine gut bekannte Technik,
kleine Kapseln oder dergleichen zur Initiierung von Blasenbildung
in einem Getränk
zu verwenden, das Kohlendioxid und fakultativ Stickstoff enthält. Insbesondere sind
derartige Kapseln dafür
vorgesehen, auf frisch ausgegossenem Bier eine cremige Schaumkrone hervorzurufen.
Die Blasenbildung kann wie folgt angeregt werden: Während des
Füllverfahrens
des Getränkebehälters wird
ein Tropfen flüssiger
Stickstoff oder dergleichen in den Behälter eingebracht, bevor dieser
schnell verschlossen wird. Der flüssige Stickstoff verdampft,
und zusammen mit dem vorhandenen Kohlendioxid wird, beispielsweise
durch den Stickstoff, ein Überdruck
im Behälter
erzeugt. Die Kapsel im Inneren des Behälters, die am Boden des Behälters oder
in dessen Nähe
befestigt ist, besitzt mindestens eine, sehr kleine Öffnung.
Direkt nach dem Verschließen
des Behälters
wird dieser auf den Kopf gestellt, so dass die kleine Öffnung der
Kapsel in Verbindung mit dem Gasraum oberhalb des Getränks im Behälter kommt.
Nun tritt ein Druckausgleich zwischen dem Inneren der Kapsel und
dem Gasraum oberhalb des Getränks
ein. Das unter Druck stehende Gas dringt in die Kapsel ein, bis
der Innendruck und der Außendruck
gleich sind. Anschließend
wird der Behälter
in seine „normale" aufrechte Stellung
gebracht. Aufgrund der Oberflächenspannung
des Getränks
kann keine oder nur wenig Flüssigkeit
in die Kapsel eindringen. Beim Öffnen
des Getränkebehälters gibt
es einen sofortigen Druckabfall im Behälter auf Umgebungsdruck, wodurch
eine Druckdifferenz zwischen dem Inneren der Kapsel und deren Umgebung
aufgebaut wird. Dies bewirkt, dass kleine Bläschen durch die kleine(n) Öffnungen) entweichen,
die die Bildung der gewünschten Schaumkrone
auf dem Getränk
unterstützen.
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Anstelle von kleinen Öffnungen
kann die Kapsel mit unterschiedlichen Ventilmitteln versehen sein,
die auf die erwähnte
Druckdifferenz nach dem Öffnen
des Getränkebehälters ansprechen.
In solchen Fällen
ist es nicht nötig,
den Behälter
auf den Kopf zu stellen; stattdessen sind allerdings die Herstellungskosten
höher.
Darüber
hinaus müssen
diese Kapseln unter Überdruck
mit Gas befüllt
und verschlossen werden.
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In der WO 91/07326 ist eine derartige
Kapsel offenbart. Sie besitzt die Gestalt eines geschlossenen, hohlen
Einsatzes (für
das Einsetzen in einen Behälter)
mit Mitteln, die auf das Öffnen
des Behälters so
reagieren, dass eine Verbindung zwischen dem Inneren des Einsatzes
und dem im Behälterkörper enthaltenen
Getränk
entsteht, wenn der Behälter
geöffnet
wird. Die Öffnung
in der Kapselwand befindet sich in der unteren Hälfte der Kapsel und befindet sich
in geeigneter Weise im unteren Wandteil, günstiger Weise am oder nahe
dem niedrigsten Punkt oder solchen Punkten in der Kapsel. Die Kapsel
besitzt ein Verschlussmittel, beispielsweise eine Berstscheibe,
die dann, wenn die Berstscheibe der Druckdifferenz zwischen dem
Inneren der Kapsel und dem Atmosphärendruck im Behälter bei
oder nach dessen Öffnen
ausgesetzt wird, abspringt und die Öffnung freilegt. Das Verschlussmittel
kann alternativ ein manuell zu öffnendes
Ventil oder eine am Behälterverschluss
befestigte Einstichvorrichtung sein bzw. umfassen. Alternativ kann
das Verschlussmittel ein auf Druck reagierendes Ventil sein, das
sich öffnet,
wenn es der Druckdifferenz zwischen dem Inneren der Kapsel und dem
Atmosphärendruck
im Behälter nach
dessen Öffnung
ausgesetzt wird. Das Ventil kann in geeigneter Weise aus einer Bohrung,
die in einer Öffnung
endet, und einem Stopfen auf der Außenseite der Kapsel bestehen,
der in die Bohrung eingepasst ist und aus der Bohrung herausgeblasen wird,
wenn er beim Öffnen
des Behälters
der Druckdifferenz ausgesetzt wird. Weitere Ausgestaltungen des
Ventils sind ebenfalls beschrieben.
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Kürzlich
wurde in der PCT/EP 94/02491 vorgeschlagen, einen solchen Einsatz
als Kapsel zur Aufnahme einer zweiten Flüssigkeit zu verwenden, die
unmittelbar vor dem Ausgießen
oder Verzehren des im Behälter
befindlichen Getränks
mit der Getränkeflüssigkeit
vermischt werden soll. Es wird vorgeschlagen, diese Kapsel teilweise
mit der zweiten Flüssigkeit
zu befüllen,
wobei oberhalb dieser Flüssigkeit
ein zweiter Gasraum entsteht. Wenn der Getränkebehälter geöffnet wird und der Druck im Haupt-Gasraum oberhalb
der Getränkeflüssigkeit
im Getränkebehälter auf
Atmosphärendruck
absinkt, bewirkt die Druckdifferenz zwischen dem zweiten Gasraum
und dem Atmosphärendruck,
dass der druckempfindliche Verschluss eine Öffnung in der Wand der Kapsel
freilegt, wobei sich diese Öffnung
in der Wand der Kapsel in der unteren Hälfte der Kapsel befindet, und
die zweite Flüssigkeit
aus der Kapsel in die erste Flüssigkeit
schließt.
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Die genannte Kapsel wird vorzugsweise
im Vorhinein auf einen Druck oberhalb von Atmosphärendruck
beladen. Wenn dies der Fall ist, kann sie unter diesem Druck gehalten
werden, während
sie in den Behälter
eingesetzt wird, und der gesamte Behälter mit Kapsel wird unter
diesem Druck gehalten, während
er mit einer ersten Flüssigkeit
befüllt
wird. Wegen des Vorhandenseins eines Ventils, das den Schritt einer
vorab erfolgenden Druckbeaufschlagung des Inneren der Kapsel aushält, sind
die Kosten für
die Herstellung einer solchen Kapsel sehr hoch.
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Gemäß dieser Anmeldung ist es auch
möglich,
die Kapsel nicht im Vorhinein unter Druck zu setzen. In diesem Fall
muss innerhalb des Getränkebehälters eine
Verbindung zwischen dem Inneren der Kapsel und deren Äußeren bestehen,
was eine Kontamination bewirken kann (beispielsweise ein Auslaufen
der zweiten Flüssigkeit),
oder es ist erforderlich, dass physikalische Veränderungen an der Kapsel stattfinden,
beispielsweise eine Schrumpfung, Erweichung oder dergleichen. Es
ist klar erkennbar, dass derartige zusätzliche Schritte und die Auswahl geeigneter
Materialien deshalb ebenfalls eine Quelle für zusätzliche Kosten darstellen.
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Da Getränkebehälter jedoch in hohen Stückzahlen
hergestellt werden, ist es wünschenswert,
die Kosten für
solche Kapseln zu senken.
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In der WO 96/24542 wird eine zweikammerige
Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 offenbart, die die Gestalt eines starren Behälters besitzt
und die Möglichkeit
bietet, eine Substanz innerhalb einer unter Druck stehenden Getränkedose
getrennt aufzubewahren und sie unmittelbar nach dem Öffnen der
Getränkedose
freizusetzen. Die Kammern sind mit Hilfe zweier Rippen aneinander befestigt
und werden durch eine bewegliche Membran voneinander getrennt, die
sich quer zur Achse des Behälters
erstreckt: Die Deformation der Membran wird genutzt, um den Behälter auf
eine Druckdifferenz hin aufzudrücken.
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Die vorliegende Erfindung stellt
einen Behälter
zur Aufnahme eines Zusatzes für
dessen Mischung mit einer ersten Getränkeflüssigkeit in einem Getränkebehälter direkt
nach dem Öffnen
des Getränkebehälters gemäß Anspruch
1 bereit. Es handelt sich um einen Zwei-Kammer-Behälter, der
vor dem Einsetzen in den Getränkebehälter nicht
vorab unter Druck gesetzt werden muss. Eine der beiden Kammern („erste
Kammer") soll vollständig mit
dem Zusatz befüllt
werden, während
die andere („zweite Kammer") nur mit Gas befüllt werden
soll. Der Zusatz kann eine zweite Getränkeflüssigkeit, ein Sirup oder ein
fester Stoff sein, beispielsweise ein Pulver oder ein Granulat.
Diejenige Kammer, die Gas enthält (zweite
Kammer) befindet sich in Verbindung mit der Umgebung, das heißt der so
genannten Primärkammer
des Getränkebehälters. Diese
Verbindung wird durch mindestens eine Öffnung hergestellt, die eine beliebige
Gestalt besitzen kann, vorausgesetzt, dass der Gasfluss in ausreichendem
Maße beschränkt ist, so
dass einerseits ein Gasfluss die Druckdifferenz zwischen dem Inneren
und dem Äußeren der
Kammer nach dem Verschließen
des Getränkebehälters innerhalb
einer annehmbaren Zeitspanne, beispielsweise im Bereich von einigen
Sekunden bis zu einer halben Stunde oder einer Stunde, langsam ausgleicht,
während
andererseits das Gas bei einem plötzlichen Druckabfall in der
Primärkammer
des Getränkebehälters (d.
h. nach dessen Öffnung)
nicht so schnell entweichen kann, dass der Druckabfall in der gleichen
Zeit- Größenordnung
ausgeglichen wird, wie er beim Öffnen
des Getränkebehälters auftritt
(d. h. im Bereich von etwa 1/100 bis 1/10 Sekunden.).
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Zwischen der den Zusatz enthaltenden,
ersten Kammer des Zwei-Kammer-Behälters und
der Primärkammer
des Getränkebehälters besteht
keine Verbindung. Die erste Kammer ist dicht verschlossen. Vorzugsweise
ist sie mit der zweiten Flüssigkeit, dem
Pulver, dem Granulat oder dergleichen vollständig gefüllt.
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Der Zwei-Kammer-Behälter ist
dadurch gekennzeichnet, dass er eine umgebende äußere Seitenwand und eine innere
Seitenwand besitzt und einen Bodenteil und einen oberen Teil umfasst,
von denen mindestens einer Seitenwände aufweist, die sich derart
erstrecken, dass
- (a) nach dem Verbinden des
oberen Teils mit dem Bodenteil eine erste Kammer, die vom inneren
Teil des Bodens, der inneren Seitenwand, bei der es sich um eine
umgebende innere Seitenwand handelt, und vom inneren Teil des oberen
Teils begrenzt wird, und eine zweite Kammer, die von einem äußeren Teil
des Bodens, der inneren Seitenwand, der äußeren Seitenwand und einem äußeren Teil
des oberen Teils begrenzt wird, gebildet werden; wobei das Oberteil
und/oder die äußere Seitenwand
der zweiten Kammer mindestens eine gering dimensionierte Öffnung besitzt,
oder
- (b) der Zwei-Kammer-Behälter
eine im wesentlichen zylindrische Form besitzt, worin die umgebende äußere Seitenwand
kreisförmig
ist, während
sich die innere Seitenwand gerade erstreckt und das Innere in zwei
Kammern teilt, die jeweils die Form eines Halbkreises als Basis
haben.
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In einer Ausgestaltung der Erfindung
besteht der zweikammerige Behälter
der vorliegenden Erfindung aus mindestens zwei Teilen, einem oberen
Teil und einem Bodenteil, von denen mindestens einer Seitenwände besitzt,
die sich zum anderen Teil hin erstrecken, derart, dass auf das Verbinden
beider Teile hin die genannten beiden Kammern zur Verfügung stehen.
Es existieren zwei verschiedene Arten von Seitenwänden.
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Die umgebende äußere Seitenwand des Zwei-Kammer-Behälters begrenzt
zumindest teilweise die äußere Wand
der das Gas beherbergenden Kammer (der zweiten Kammer) und ist über (ein)
Verschlussmittel mit dem gegenüberliegenden
Bodenteil oder oberen Teil verbindbar oder verbunden. Dieses Verschlussmittel
muss derart sein, dass es sich auf die plötzliche Druckdifferenz hin öffnet oder
bricht, die in dem Moment auftritt, wenn der Verschluss des Getränkebehälters geöffnet wird
und der Behälter
belüftet
wird, wobei der Überdruck
auf Umgebungsdruck abfällt.
Die Öffnung(en) in
der das Gas beherbergenden Kammer, die für den langsamen Druckausgleich
vorgesehen ist/sind, ist/sind verengt, so dass das Gas während des
plötzlichen
Druckabfalls nicht aus dieser Öffnung
bzw. diesen Öffnungen
austreten kann, um den Druck auszugleichen. Demzufolge lastet die
Druckdifferenz beim Öffnen
des Getränkebehälters vollständig auf
dem Verschlussmittel. Da dieses der von der Druckdifferenz verursachten
Kraft nicht widerstehen kann, öffnet
sich oder bricht der Verschluss.
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Die innere Seitenwand, die die beiden
unterschiedlichen Kammern innerhalb des Zwei-Kammer-Behälters trennt,
ist eine durchgehende Wand, die dichtend am gegenüberliegenden
Teil (dem Bodenteil oder dem oberen Teil) anliegt, solange beide Teile
des Zwei-Kammer-Behälters
miteinander verbunden sind. Aus diesem Grunde sind die beiden Kammern
vollständig
voneinander getrennt, ohne die Möglichkeit,
dass Gas oder ein anderes Fluid aus seiner Kammer entweicht und
in die andere Kammer eintritt. Dagegen ist zwischen dieser inneren
Seitenwand und dem entsprechenden, gegenüberliegenden Teil des Zwei-Kammer-Behälters kein
Verschlussmittel oder nur ein relativ schwaches vorhanden, so dass
die innere Seitenwand nach dem Öffnen oder
Brechen der Verbindung zwischen der äußeren Seitenwand und dem gegenüberliegenden
Bodenteil oder oberen Teil nicht länger dichtend am gegenüberliegenden
Teil des Behälters
anliegt, sondern sich davon löst.
Dies führt
dazu, dass der Zusatz aus seiner Kammer ohne Behinderung entweichen
kann.
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Die mindestens eine gering dimensionierte Öffnung für einen
ausschließlich
langsamen Druckausgleich zwischen dem Inneren der das Gas aufnehmenden
Kammer des Zwei-Kammer-Behälters und
deren Umgebung kann eine einzige, obere Öffnung mit beschränktem Durchmesser
sein, die in einem oberen Teil der Außenwand oder auf seiner Oberseite
vorhanden ist. Diese Öffnung
mit beschränktem
Durchmesser besitzt eine solche Größe, dass keine oder nur wenig
Flüssigkeit
eindringen kann, wenn sie in Kontakt mit der Flüssigkeit im Behälter steht.
Dies ist eine Folge des „Blasenpunkt-Effekts" (bubble point eftect),
der von Oberflächenspannungs-Kräften verursacht
wird. Die Öffnung
mit beschränktem
Durchmesser erlaubt jedoch einen langsamen Druckausgleich zwischen
ihrem Inneren und der Außenseite,
wie oben näher
erläutert. „Langsamer
Ausgleich" bedeutet
einen Ausgleich im Verlauf eines Zeitraums von etwa einer Sekunde
bis zu etwa einer halben Stunde oder einer Stunde: Man darf annehmen,
dass ein Tropfen flüssiger
Stickstoff, der unmittelbar vor dem Verschließen des Getränkebehälters zugegeben
wurde, innerhalb von etwa 15 Sekunden verdampft. Es kann nun beispielsweise etwa
die gleiche Zeit dauern, um etwa 80% der Druckdifferenz auszugleichen,
wenn die Öffnung
mit beschränktem
Durchmesser in Kontakt mit dem gashaltigen Kopfraum des Getränkebehälters steht
(beispielsweise in einer Stellung, bei der der Getränkebehälter auf
den Kopf gestellt ist, wenn der Zwei-Kammer-Behälter auf dessen Boden aufgesiegelt
ist). Ein voller Druckausgleich wird normaler Weise beinahe oder
vollständig
abgeschlossen sein, wenn die – optionale – Pasteurisierung
beendet ist (z. B. innerhalb von 0,5 bis 1 Stunde).
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Die Öffnung mit beschränktem Durchmesser kann
ein kleines Loch sein, das sich durch die Wand oder Oberseite des
entsprechenden Teils des Zwei-Kammer-Behälters erstreckt. Alternativ
kann sie beispielsweise aus den folgenden Elementen bestehen: Rund
um die Öffnung
ist die Außenseite
der Oberfläche
eingezogen, wobei eine beinahe zylindrische Vertiefung oder Aussparung
gebildet wird, von deren Basis aus sich der kegelstumpfförmig geneigte Teil
aufwärts
in Richtung der Höhe
der Außenfläche des
Oberteils erstreckt oder diese erreicht. Die verengte Öffnung befindet
sich an der Spitze des kegelstumpfförmig geneigten Teils. In einer
anderen beispielhaften Ausführungsform
ist die Innenseite des oberen Teils mit einem kleinen zylindrischen
Körper versehen,
der aus demselben Material besteht. Ein kleines Loch erstreckt sich
durch diesen Zylinder und durch den oberen Teil hindurch und bildet
dabei die Öffnung
an der Außenfläche des
oberen Teils.
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Das Verschlussmittel der umgebenden äußeren Wand
kann beispielsweise eine Schnappverbindung, eine reibschlüssige Verbindung
oder eine Membran sein. Die Schnappverbindung muss dichtend sein;
sie muss jedoch ausreichend schwach sein, so dass die beim Öffnen der
Schnappverbindung zu überwindenden
Kräfte
(d. h. Reibkräfte
und formverändernde
Kräfte)
geringer sind als die Kräfte, die
von der Druckdifferenz beim Öffnen
des Getränkebehälters verursacht
werden. Idealer Weise ist der zweikammerige Behälter aus einem Material hergestellt,
das ausreichend biegsam ist, damit die formverändernden Kräfte gering sind, beispielsweise
ein Polyalkylen, vorzugsweise Polypropylen. Dieses Material kann
in vorteilhafter Weise zur Herstellung des ganzen Zwei-Kammer-Behälters eingesetzt
werden, da es hydrophob ist und damit die gewünschten Oberflächenspannungs-Eigenschaften
liefert. In einer spezifischen Ausgestaltung ist die Oberfläche derjenigen
Teile des Zwei-Kammer-Behälters,
die den Schnappverschluss ergeben, mit einem reibungsvermindernden
Mittel oder einem Gleitmittel beschichtet. Wenn das Verschlussmittel
eine reibschlüssige
Verbindung ist, umfasst der Bodenteil des Zwei-Kammer-Behälters einen
unteren Teil der äußeren Seitenwand
(d. h. integral oder untrennbar daran befestigt oder damit verbunden),
und auch der obere Teil des Behälters
umfasst einen oberen Teil der äußeren Seitenwand.
Die Verbindung kommt durch die Überdeckung
des oberen und des unteren Seitenwand-Teils zustande. Die Kräfte für das Öffnen der reibschlüssigen Verbindung
zwischen beiden Seitenwand-Teilen müssen ausreichend schwach und
geringer als die Kräfte
sein, die von der vorgenannten Druckdifferenz beim Öffnen des
Getränkebehälters ausgehen.
Die Abdichtung der reibschlüssigen
Verbindung kann entweder ausschließlich durch den Bereich der überlappenden
Wände oder
zusätzlich durch
ein Dichtprofil oder eine Dichtungsscheibe erfolgen. In einer andern
Ausgestaltung ist das Verschlussmittel eine dünne Membran. Diese Membran kann
beispielsweise den oberen Teil oder den Bodenteil des Zwei-Kammer-Behälters darstellen
und schwach auf die entsprechenden Außenwand-Enden aufgesiegelt
sein. Sie muss ausreichend fest sein, so dass dann, wenn die Abdichtung
zu den Außenwand-Enden
in Folge der plötzlichen
Druckdifferenz birst oder bricht, auch die Verbindung mit der Innenwand
geöffnet
wird.
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Die Innenwand, die dichtend am gegenüberliegenden
Teil des Zwei-Kammer-Behälters anliegt, kann
ohne jedes Verschlussmittel sein. Beim Öffnen der Verbindung zwischen
der äußeren Seitenwand und
dem gegenüberliegenden
Teil kann deshalb Flüssigkeit
oder Pulver oder dergleichen ungehindert aus ihrer/seiner Kammer
entweichen. In einer anderen Ausgestaltung der Erfinder sind Verschlussmittel zur
Ausbildung der dichtenden Verbindung vorgesehen. Diese Verschlussmittel
müssen
jedoch schwach sein und müssen
sich zusammen mit der Trennung der Verschlussmittel der äußeren Seitenwand öffnen. Beispielsweise
kann es sich dabei um eine reibschlüssige Verbindung handeln, deren Überlappungsbereich
geringer ist als der einer reibschlüssigen Verbindung zwischen
Teilen der umgebenden äußeren Seitenwand.
Wenn die Kräfte
der beim Öffnen
des Getränkebehälters entstehenden
Druckdifferenz die reibschlüssige
Verbindung zwischen den Außenwand-Teilen
aufdrücken,
bewirkt die geringere Länge
der Überlappung
der Innenwand notwendiger Weise auch deren Öffnung.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung
besteht der Zwei-Kammer-Behälter
aus dem oberen Teil, das die Oberseite, die Innenwand und die umgebende äußere Seitenwand
umfasst. Die unteren Enden der Wände
passen mit dem Bodenteil zusammen, und seine umgebende äußere Seitenwand
umfasst Mittel für
eine Schnappverbindung, desgleichen der Bodenteil des Zwei-Kammer-Behälters. Um
einen solchen Behälter
zu füllen,
wird er auf den Kopf gestellt.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
besitzt der Zwei-Kammer-Behälter eine
im Wesentlichen zylindrische Form, wobei der Boden die Gestalt einer
kreisförmigen
Platte (oder einer entsprechend domartig gewölbten Struktur) besitzt, die sich
nach außen
erstreckt. Die Außenwand
und der Boden (oder in einer anderen Ausführungsform die Oberseite) sind
mit Verschlussmitteln ausgestattet, und der Verschluss erstreckt
sich rund um den Boden des Zwei-Kammer-Behälters. Die erste Kammer des Zwei-Kammer-Behälters, die
mit einem Aromastoff befällt
werden soll, kann sich innerhalb der zweiten Kammer befinden. In
diesem Fall ist eine Innenwand (die aus vier rechtwinklig oder ähnlich angeordneten Wänden bestehen
kann, vorzugsweise aber kreisförmig
ist) vorgesehen. Damit erstreckt sich die Innenwand, die eine erste
und eine zweite Kammer voneinander trennt, nicht bis zur Außenwand,
so dass die zweite Kammer, die für
die Aufnahme von Gas vorgesehen ist, die erste Kammer vollständig umgibt.
Diese letztere Ausgestaltung ist bevorzugt, und insbesondere ist
eine Ausführungsform
bevorzugt, die kreisförmige
Innen- und Außenwände besitzt.
Solche Behälter
können
vorteilhaft unter niedrigem Kosteneinsatz hergestellt werden. Es
ist nicht notwendig, dass die äußere oder
zweite Kammer dieselbe Höhe besitzt
wie die Innenkammer. Es kann vorteilhaft sein, wenn sie niedriger
ist. In diesem Fall sind die Oberseiten der beiden Kammern durch
eine Stufe oder Schulter voneinander getrennt.
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Die Erfindung soll nachstehend unter
Bezugnahme auf die Figuren ausschließlich zur weiteren Erläuterung
beschrieben werden.
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1a ist
eine Schnitt-Darstellung eines Zwei-Kammer-Behälters der vorliegenden Erfindung mit
einer Schnappverbindung als Verschlussmittel der Außenwand.
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1b ist
eine schematische Darstellung, die die Anordnung der Wände und
das Verschlussmittel zeigt.
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2 zeigt
denselben Behälter,
nachdem sich dessen Verschluss geöffnet hat oder gebrochen ist.
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Die 3a und 3b zeigen eine andere Ausgestaltung
des Zwei-Kammer-Behälters der
vorliegenden Erfindung, bei dem das Verschlussmittel der umgebenden äußeren Seitenwand
eine reibschlüssige
Verbindung ist und die innere Seitenwand ebenfalls über eine
reibschlüssige
Verbindung dichtend am Boden der Kammer anliegt, wobei die letztgenannte
reibschlüssige
Verbindung jedoch einen geringeren Überlappungsbereich im Vergleich
zu dem der Außenwand
besitzt. Auch diese Figuren sind Querschnitte.
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Die 4a und 4b, bei denen es sich ebenfalls
um Querschnitte handelt, zeigen weitere Ausgestaltungen des Zwei-Kammer-Behälters, in
denen die Oberseite aus einer Membran besteht.
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5 zeigt
eine andere Ausgestaltung eines Zwei-Kammer-Behälters, in der die innere und
die äußere Kammer
unterschiedlich hoch sind.
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In 1a sieht
man einen Bodenteil 1 eines Zwei-Kammer-Behälters, der
mit dessen oberem Teil 10 verbunden ist, welcher eine Oberseite 2,
Außenwände 3 und
Innenwände 4 besitzt.
Verschlussmittel 5 sind in Form einer Schnappverbindung
vorhanden. Der Bodenteil ist leicht gewölbt, damit er an den Boden
des entsprechenden Getränkebehälters passt. Die
Wände 4 trennen
eine erste Kammer 6 ab, die mit dem Aromastoff befüllt werden
soll. Die dunklen Streifen sollen diesen Aromastoff darstellen.
Die zweite oder äußere Kammer 7,
die die erste oder innere Kammer umgibt, ist für die Befüllung mit Gas vorgesehen. Derjenige
Teil des oberen Teils, der die Oberseite der äußeren, zweiten Kammer ist,
weist eine Öffnung 8 mit
verengtem Durchmesser auf, über die
ein Druckausgleich zwischen dem Inneren und dem Äußeren erfolgen kann. 9 stellt
eine umgebogene Kante dar, wobei es sich um ein Merkmal handelt, das
für die
Ausführung
der vorliegenden Erfindung nicht notwendig ist. In 1b ist die kreisförmige Form der Innenwand 4 und
der Außenwand 3 dargestellt.
Es sei angemerkt, dass die Außenwand 3 nur als
kreisförmige
Linie angedeutet ist.
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2 zeigt
denselben Zwei-Kammer-Behälter,
nachdem ein plötzlicher
Druckabfall im Getränkebehälter als
Folge der Öffnung
von dessen Verschluss aufgetreten ist. Das Verschlussmittel in Gestalt
der Schnappverbindung zwischen dem Ende der Wand 3 (5a)
und entsprechenden, am Bodenteil 1 des Zwei-Kammer-Behälters angeordneten
Teilen (5b) hat sich geöffnet.
Da zwischen der Innenwand 4 und dem Bodenteil 1 weder
eine Abdichtung noch ein Verschluss angeordnet ist, kann der Aromastoff
ungehindert in die Getränkeumgebung
entweichen.
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3a zeigt
einen Zwei-Kammer-Behälter, der
aus zwei Kunststoffteilen, vorzugsweise aus Polypropylen, hergestellt
ist. Der obere Teil 10 besteht aus einer Oberseite 2,
die integral mit der inneren Seitenwand 4 und dem oberen
Teil der äußeren Seitenwand 3 verbunden
ist. Der Bodenteil 1 besteht aus einem Boden 12,
der im Bereich der inneren (ersten) Kammer dicker ist, wodurch eine
entsprechende Stufe 13 gebildet wird, und unteren äußeren Seitenwänden 3'. Die Enden
der umgebenden äußeren Seitenwand-Teile 3 und 3' überlappen
bei 11, wodurch eine reibschlüssige Verbindung hergestellt
wird. Reibkräfte
sind die einzigen Kräfte,
die den Reibverschluss im überlappenden
Bereich halten. Die innere Seitenwand 4 reicht über die
Stufe 13 des Bodenteils, so dass die innere Seitenwand
dichtend am Boden 12 befestigt ist, wobei sie eine reibschlüssige Verbindung
mit etwa 1/3 der Länge
derjenigen der äußeren Wandteile
bildet. Deshalb kann dann, wenn die reibschlüssige Verbindung zwischen den äußeren Wandteilen 3, 3' geöffnet wird,
der Aromastoff innerhalb der inneren Kammer ungehindert entweichen.
In einem oberen Teil der Außenwand 3 lässt sich
die Öffnung 8 mit
beschränktem
Durchmesser erkennen.
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3b unterscheidet
sich von 3a dadurch,
dass ein zusätzlicher
O-Ring 16 innerhalb der reibschlüssigen Verbindung angeordnet
ist. Dieser Ring kann beispielsweise aus Gummi oder Teflon hergestellt
sein.
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4a zeigt
eine Ausgestaltung der Erfindung, in der der obere Teil 10 des
Zwei-Kammer-Behälters
aus einer Membran besteht, die dichtend auf die oberen Enden der
Seitenwand 3 und der äußeren Seitenwand 4 aufgebracht
ist, so dass die Oberseite 2 eine kegelstumpfförmige Gestalt
besitzt. Aufgrund dieser Form sitzt die Membran dichtend auf den
Enden der inneren Wand 3 auf, ohne dass eine zusätzliche
Abdichtung notwendig ist. Die Membran wird beispielsweise mit Hilfe
eines Dichtungsprofils oder einer anderen Art von Dichtung an der äußeren Seitenwand 4 befestigt.
Die Membran kann eine biegsame oder eine harte Membran sein.
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4b zeigt
einen anderen Zwei-Kammer-Behälter
mit Membran, in der die Länge
der Seitenwände 3 und 4 gleich
ist. Die Membran sollte ausreichend steif sein, so dass ein Aufreißen der
Dichtung 14 auch zum Öffnen
der inneren Kammer 6 führt.
Vorzugsweise wird die Membran an beiden Wandenden 3 und 4 aufgesiegelt.
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5 zeigt
wie 1 einen zweikammerigen
Behälter,
der aus einem Bodenteil 1 und einem oberen Teil 10 besteht.
Im Vergleich zum Behälter
der 1 ist die innere
oder erste Kammer 6 vergrößert, die zweite oder äußere Kammer 7 verkleinert.
Die Seitenwand der inneren Kammer ist teilweise die innere Seitenwand 4,
die die beiden Kammern trennt, und teilweise eine äußere Seitenwand 3 (in
ihrem oberen Teil). Der Bodenteil 1 besitzt einen eingezogenen
Mittelteil, wobei die Verbindung des Bodens 12 zum Boden
des Getränkebehälters 13 über dessen äußere Teile 13 bewerkstelligt
wird. Die durch den Rücksprung
gebildete Stufe 14 liegt dichtend an der Innenwand 4 an,
wodurch eine reibschlüssige Verbindung
entsteht. Eine äußere reibschlüssige Verbindung 15 besteht
aus dem unteren Ende der Außenwand 3 und
einer entsprechenden Struktur am Boden 12. Die Länge des
Reibschlusses der Verbindung 15 ist im Vergleich zu der
der Verbindung 14 größer.
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Ein beliebiger Aromastoff, der zum
Mischen mit der umgebenden oder Hauptflüssigkeit direkt vor dem Verzehr
des Getränks
vorgesehen ist, kann in die innere Kammer des zweikammerigen Behälters gefüllt werden.
Das Hauptgetränk
kann Bier, Wasser mit oder ohne Kohlendioxid, fakultativ mit Kohlendioxid
versetzter Saft oder dergleichen sein. In einer bevorzugten Ausgestaltung
ist das Hauptgetränk
Bier, beispielsweise deutsches „Weißbier" und der Aromastoff kann ein aromatisierter
Sirup sein, beispielsweise ein Sirup mit Waldmeister- oder Himbeer-Geschmack.
In solch einem Fall ist der zweikammerige Behälter derart geformt, dass die übliche Menge
dieses Aromastoffs enthalten sein kann. Die vorliegende Erfindung
ist aber auch dazu geeignet, um beispielsweise konzentrierten Fruchtsaft
oder einen anderen, fakultativ stark gefärbten, aromatisierten Sirup
in Wasser einzumischen. Dies kann in solchen Fällen vorteilhaft sein, in denen
ein verdünnter
Fruchtsaft-Sirup nicht stabil ist. Darüber hinaus kann im Falle der
Verwendung eines durchsichtigen Getränkebehälters die Vermischung der beiden
Flüssigkeiten vom
Konsumenten beobachtet und außerdem
in Hinblick auf eine stabile Trennung der beiden Getränkeflüssigkeiten
bewertet werden. Die Vollständigkeit der
Vermischung wird von der Viskosität beider Flüssigkeiten abhängen. Es
kann jedoch vorteilhaft sein, kein vollständiges Vermischen vorzusehen.
So wird beispielsweise in der vorgenannten Kombination aus Weißbier und
Aromastoff das erhaltene Getränk
mit „Berliner
Weiße" bezeichnet, die
dadurch gekennzeichnet ist, dass Teile des Getränks fast ausschließlich nach
Bier schmecken, während
andere Teile durch das Waldmeister- oder Himbeeraroma stark gesüßt sind.
In anderen Ausgestaltungen wird die erste Kammer mit einem aromatisierenden
Pulver oder Granulat oder dergleichen gefüllt.
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Das Verfahren zum Durchführen der
vorliegenden Erfindung ist wird folgendermaßen durchgeführt:
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Der zweikammerige Behälter wird
normaler Weise aus zwei Teilen hergestellt, nämlich dem oberen Teil und dem
Bodenteil. In einigen Fällen
besitzt nur einer dieser Teile die inneren und äußeren Wände (d. h. die Wände sind
integral oder untrennbar damit verbunden oder daran befestigt).
Stattdessen ist es möglich,
dass einer dieser Teile die Außenwand aufweist,
während
der andere die Innenwand aufweist. Im Allgemeinen kann der obere
Teil, wie im Einzelnen oben für
die reibschlüssige
Verbindung beschrieben, den oberen Teil entweder von einer oder von
beiden der Innen- und/oder
Außen-Seitenwände besitzen,
und der Bodenteil kann die ergänzenden unteren
Wandteile besitzen. Der entsprechend geeignete Teil wird mit dem
Aromastoff befüllt,
worauf die beiden Teile über
das/die Verschlussmittel miteinander verbunden werden. Dies kann
unter einer Stickstoff- oder anderen Schutzgasatmosphäre erfolgen,
wodurch die zweite oder äußere Kammer
mit diesem Gas befüllt
zur Verfügung
steht. Anschließend
kann der Zwei-Kammer-Behälter
in den Getränkebehälter eingesetzt
werden. Er kann eingebracht werden, bevor der Behälter mit
der ersten Getränkeflüssigkeit
befüllt
wird, und kann aufgeklebt oder auf andere Art und Weise im Inneren,
beispielsweise auf dem Boden des Behälters, befestigt werden. Die
Befestigung kann unter Verwendung entsprechender Strukturen im Boden
des Getränkebehälters und
im Bodenteil des Zwei-Kammer-Behälters
erfolgen, beispielsweise über
einen Schnappverschluss oder dergleichen. Anschließend wird
der Behälter
mit dem Getränk
befüllt.
In einer anderen Ausgestaltung wird der Getränkebehälter zuerst mit der Getränkeflüssigkeit
befüllt,
und anschließend
wird der Zwei-Kammer-Behälter
eingebracht. In diesem Fall kann er frei auf dem Getränk schwimmen
oder sich darin bewegen und in Abhängigkeit von beispielsweise
seinem spezifischen Gewicht sinken oder schwimmen.
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Anschließend wird der Getränkebehälter verschlossen.
Dies kann auf bekannte Art erfolgen, beispielsweise durch das Auffalzen
eines Doppelfalzes, nachdem ein Tropfen flüssiger Stickstoff oder ein
anderes Mittel zum Anheben des Drucks innerhalb des Getränkebehälters eingebracht
wurde. Nach dem Falzen sollte die zweite oder äußere Kammer des zweikammerigen
Behälters
in Kontakt mit dem gashaltigen Kopfraum des Getränkebehälters gebracht werden, beispielsweise
indem der Getränkebehälter auf
den Kopf gestellt wird, wenn der zweikammerige Behälter an
seinem Boden befestigt ist. Als Folge davon wird Gas aus dem Kopfraum
in die zweite oder äußere Kammer
des zweikammerigen Behälters wandern.
Das Gas dringt durch die Öffnung
mit beschränktem
Durchmesser ein. Der Druckausgleich zwischen dem Inneren und dem Äußeren ist,
wie oben beschrieben, in Folge der verengten Öffnung langsam. Flüssigkeit
wird jedoch in Folge der Oberflächenspannung
und der Gestalt der Öffnung
zumindest größtenteils
am Eindringen gehindert. Nach Ausgleichen des Drucks ist der Druck
innerhalb der äußeren Kammer
des zweikammerigen Behälters höher als
der natürliche
Umgebungsdruck. Auf diese Art und Weise wird der Behälter „vorgespannt" („geprimed"). Dies erfolgt ähnlich dem
Befüllen
eines Gasbehälters
zum Induzieren einer Schaumkrone in einem Bierbehälter. In
Folge der Tatsache, dass die Innenwand dicht am gegenüberliegenden
Bodenteil oder oberen Teil anliegt, sind die innere und die äußere Kammer
vollständig
voneinander getrennt, ohne dass Flüssigkeit oder Gas aus der einen
in die andere wandern könnte,
was den Aromastoff getrennt vom Produkt innerhalb des Behälters hält.
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Unmittelbar nach dem Öffnen wird
der Getränkebehälter belüftet, und
der Druck im Behälter sinkt
plötzlich
auf (den natürlichen)
Umgebungsdruck. Der Druck innerhalb des zweikammerigen Behälters bleibt
jedoch auf Höhe
oder nahe demjenigen des Behälters
vor dem Öffnen,
da das Gas mit aller Macht, aber vergeblich durch die verengte Öffnung zu
entweichen versucht. Dieser Druck erzeugt eine ausreichende Kraft,
um den mechanischen Verschluss, beispielsweise den Schnappverschluss,
den Reibverschluss oder die Membran-Wand-Verbindung, zu brechen
oder zu öffnen.
Nach dem Öffnen, Bersten
oder Brechen sind die beiden Teile des Behälters getrennt. Da zwischen
der inneren Seitenwand und dem gegenüberliegenden oberen Teil oder Bodenteil
kein oder nur ein schwacher Verschluss existiert, kann das Aromamittel
ungehindert aus der entsprechenden Kammer entweichen und in das
erste flüssige
Getränk
eindringen.
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Da sowohl der Bodenteil als auch
der obere Teil des Behälters,
unabhängig
davon, welcher von ihnen die Wände
aufweist, größer sein
sollte als die Deckelöffnung
des Getränkebehälters, ist
es nicht möglich,
dass irgendein Behälterteil
vom Konsumenten verschluckt wird.
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Falls der zweikammerige Behälter am
Boden oder einer Seitenwand des Behälters befestigt ist, wird dessen
oberer Teil beim Aufbrechen oder Öffnen des Verschlusses in Reaktion
auf das Öffnen
der Getränkebehälter-Öffnung frei.
Dies könnte
als hörbares Signal
für den
Konsumenten verwendet werden, dass das Mischen erfolgreich war.