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Gebiet der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung betrifft
Diffusionsfolien zur Verwendung in beleuchteten Anzeigen, um deren Leuchtwirkungsgrad
zu erhöhen.
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Stand der Technik
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Beleuchtete Anzeigen gibt es überall in
modernen Ländern.
Die Anzeige kann der Bildung, Unterhaltung, Unterrichtung bzw. der
Warnung des Betrachters dienen. Die Anzeige kann für Nah- oder Fernbetrachtung
ausgelegt sein. Eine Beleuchtung wird deswegen vorgesehen, damit
der Betrachter die jeweilige Information mit Sicherheit wahrzunehmen
vermag, besonders an dämmerigen
Tagen oder bei Nacht.
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Beleuchtungen benötigen zu ihrem Betrieb Energie.
Während
in modernen Ländern
der erforderliche Strom problemlos bereitgestellt werden kann, besteht
bei den Energiezahlern stets der Wunsch, Stromversorgung und Stromverbrauch
wirksamer gestalten zu können.
Zum Betrieb einer beleuchteten Anzeige erforderliche Energie sollte
aus wirtschaftlichen und Umweltschutz-Gründen
nicht verschwendet werden.
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Beleuchtete Anzeigen können front-
oder hintergrundbeleuchtet sein. Im erstgenannten Falle handelt es
sich in aller Regel um Schilder wie Reklametafeln oder sonstige
Anzeigen, bei denen das Licht vom Rand der Anzeige unter einem Winkel
auf die Anzeige geworfen wird. Im letzteren Falle ist norma lerweise
eine lichtdurchlässige
Vorderseite vorgesehen, durch die das Licht sichtbar ist und auf
der sich die Information bzw. Abbildung befindet. Die Gleichmäßigkeit
des von der durchsichtigen Vorderseite ausgehenden Lichts ist wichtig. Oft
enthält
die lichtdurchlässige
Oberfläche
gewisse Elemente, die das Licht streuen und damit die Erkennung der
punktförmigen
bzw. linearen Lichtquelle im Anzeigenkasten durch den Betrachter
beeinträchtigten.
Weiter lassen die typischen hintergrundbeleuchteten Anzeigen heute
nur den Austritt von weniger als 30% des Lichts aus dem Inneren
der Anzeige zum Zwecke der Betrachtung zu. Hiermit ist klar, dass
ein wirksameres Beleuchtungssystem benötigt wird.
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Die beleuchtete Anzeige kann jede
beliebige Ausführung
aufweisen: so können
die Lichtquellen in Neon-, Fluoreszenz-, Glüh-, Halogen-, Hochleistungsentladungs-,
Leuchtdioden- oder Lichtfaserausführung vorgesehen sein. Die
Anzeige kann fester Bestandteil eines Bauwerks, an einem Bauwerk
befestigt, freistehend oder Bestandteil einer sonstigen Apparatur
oder Einrichtung sein. Das Licht kann kontinuierlich, periodisch, episodisch
oder unregelmäßig bereitgestellt
werden. Bei beleuchteter Anzeige sollte die eingesetzte Energie nicht
verschwendet werden.
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Der beleuchtete Anzeigenhohlraum
kann jede beliebige geometrische Form aufweisen.
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Beleuchtete Anzeigen mit geometrisch
komplexer Umfangsform zur Übermittlung
der gewünschten
Information sind völlig
verschieden von solchen beleuchteten Anzeigen, die auf einer euklidischen
Geometrie beruhen und bei denen die zu vermittelnde Information
sich innerhalb des Umfangs befindet. In der Industrie wird ein Beispiel
der erstgenannten Anzeigenausführung „Kanalbuchstaben" bezeichnet und kann
im allgemeinen als „komplex
geformte beleuchtete Anzeigen" bezeichnet
werden. Bei den letztgenannten Ausführungen handelt es sich um
sogenannte „An zeigenkästen", weil der Umfang
der Anzeige für
die zu vermittelnde Information nicht relevant ist.
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Zu den in einem nicht einschränkenden
Sinne zu verstehenden Beispielen für Anzeigekästen gehören rechteckige, ovale, kreisrunde,
elliptische und sonst wie euklidisch geometrische Formen. Die keinerlei
Einschränkung
ableitenden Beispiele für
komplex geformte beleuchtete Anzeigen beinhalten Buchstaben, Profile, Silhouetten,
Zeichen oder jedes von einem Kunden gewünschte sonstige Element, das
zur Verkaufsförderung, Unterrichtung,
Warnung oder dergleichen beiträgt.
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Die Beleuchtung von euklidisch geometrischen
Anzeigenkästen
ist besser vorausplanbar als die von komplex geformten beleuchteten
Anzeigen, weil eine gleichmäßige Lichtverteilung
ziemlich schwer zu erreichen ist, wenn die Lichtquelle nicht eine
im Wesentlichen gleiche Form wie der Betrachtungsbereich der Anzeige
aufweist.
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Beispiele konventioneller beleuchteter
Anzeigen sind in der US-A-4 989 933 beschrieben.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Die Erfindung betrifft eine beleuchtete
Anzeige nach Anspruch 1.
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Auf dem Gebiet der beleuchteten Anzeigen
wird eine Diffusionsschicht zum Einsatz in Verbindung mit der lichtdurchlässigen Oberfläche einer
beleuchteten Anzeige benötigt,
welche den Luminanzwirkungsgrad und damit die Helligkeit der beleuchteten
Anzeige verbessert, den Stromverbrauch reduziert bzw. eine Kombination
dieser Vorteile zu gewährleisten
vermag.
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„Luminanzwirkungsgrad" bedeutet den die
lichtdurchlässige
Oberfläche
einer beleuchteten Anzeige anregenden gesamten Lichtstrom (in Lumen)
einer beleuchteten Anzeige dividiert durch den von der Lichtquelle
(den Lichtquellen) innerhalb des beleuchteten Innenraums emittierten
gesamten Lichtstrom.
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Ein Element der Erfindung ist eine
verlustarme, teilweise diffus reflektive und teilweise diffus durchlässige Diffusionsfolie,
die zur Sicherstellung der strukturellen Integrität wahlweise
auf ein klares und nicht streuendes Substrat laminiert ist, und
die in Verbindung mit wenigstens einem Teil einer lichtdurchlässigen Oberfläche eines
beleuchteten Anzeigenhohlraums mit Innenflächen, die zumindest so reflektieren
wie mit Anstrich versehene Wände
sind, zum Einsatz kommt, wobei die Diffusionsfolie eine Erhöhung des
Luminanzwirkungsgrades dieser beleuchteten Anzeige gegenüber einer
solchen ohne diese Folie bewirkt.
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Sind zur Herstellung der strukturellen
Integrität
Co-Laminate vorhanden,
so ist die verlustarme Diffusionsfolie als die dem Innern der Anzeigebox
zunächstliegende
Schicht vorzusehen.
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Vom Innern des beleuchteten Anzeigenraums
auf die erfindungsgemäße Diffusionsfolie
fallendes Licht wird zum Teil von der Diffusionsfolie reflektiert
und zum Teil durchgelassen. Das reflektierte Licht wird in den Hohlraumraum
der beleuchteten Anzeige zurückgeführt. Das
durchgelassene Licht geht durch die Diffusionsfolie und wahlweise
durch etwa vorhandene Co-Laminate
und tritt ohne weitere Reflexion von der beleuchteten Anzeige her
zum Betrachter hin aus.
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Ein verbesserter Luminanzwirkungsgrad
wird von der erfindungsgemäßen Diffusionsfolie
deswegen bereitgestellt, weil keine wesentliche Absorption von Licht
vorhanden ist, wenn das Licht die erfindungsgemäße verlustarme Diffusionsfolie
erreicht.
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Damit bedeutet „verlustarm" das Fehlen von Absorption
von Licht in der erfindungsgemäßen Diffusionsfolie,
wenn das Licht aus dem Innern einer beleuchteten Anzeige heraus
auf die Folie trifft. Eine erfindungsgemäße Diffusionsfolie ist verlustarm,
obgleich sie teilweise durchlässig
und teilweise reflektiv sein kann. Pro 100 Lumen, welche die Diffusionsfolie
erreichen, können
58 Lumen reflektiert und in das Innere der beleuchteten Anzeige
zurückgeführt werden
und 41 Lumen die lichtdurchlässige
Oberfläche
passieren. Lediglich 1 Lumen jedoch ist als von der Diffusionsfolie
absorbiert und für
den Luminanzwirkungsgrad als verloren zu betrachten. Dies bedeutet,
dass sich beim Einsatz erfindungsgemäßer Diffusionsfolien ein Luminanzwirkungsgrad
von 99 ergibt. Aufgrund dieses unerwarteten Luminanzwirkungsgrades
lässt sich
die gesamte Leuchtanzeigentechnik unter Berücksichtigung dieses überlegenen
Luminanzwirkungsgrades im Hinblick auf Energieverbrauch, Leuchtwirkung
oder beides revidieren.
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Jegliche wesentliche Absorption in
der lichtdurchlässigen
Oberfläche
einer beleuchteten Anzeige könnte
innerhalb irgendeiner der Co-Laminate der auf diese Oberfläche aufgebrachten
Folie erfolgen, nämlich in
wahlweisen Kleber und Substratschichten, welche erforderlich sein
könnten,
um die erfindungsgemäße Diffusionsschicht
auf die lichtdurchlässige
Oberfläche
einer beleuchteten Anzeige aufzubringen bzw. zu fixieren.
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Weiter beeinträchtigt eine wesentliche Absorption
nur das von der Diffusionsfolie übertragene
Licht. Die Reflexion von Licht von der Folieninnenseite in das Innere
der beleuchteten Anzeige erfolgt ohne wesentliche Absorption.
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Ist die Reflektivität R der
Diffusionsfolie größer als
etwa 50%, so wird das von der Quelle im beleuchteten Anzeigenhohlraum
emittierte Licht im Durchschnitt mehrmals von der Oberfläche und
den Wänden
reflektiert, bevor die lichtdurchlässige Oberfläche der
beleuchteten Anzeige aktiviert wird. Dieses Recycling von Licht
innerhalb des beleuchteten Anzeigenhohlraums ist kritisch, wenn
eine gleichmäßige Verteilung
des übertragenen
Lichts über
die Oberfläche
des lichtdurchlässigen
Bereichs gefordert ist. Die erfindungsgemäßen Diffusionsfolien minimieren
den Verlust an Luminanzwirkungsgrad und bewirken eine wesentliche
und unerwartete Erhöhung
des Recycling-Wirkungsgrads
bei dem im beleuchteten Anzeigenhohlraum reflektierten Licht.
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Wahlweise, aber bevorzugt, wird die
erfindungsgemäße verlustarme
Diffusionsfolie in Verbindung mit auf die Wände im Innern der beleuchteten
Anzeige aufgebrachten diffus reflektiven Folien, diffus reflektierenden
mehrschichtigen Polarisatoren und Spiegeln, mikroporösen Membranen
(beispielsweise wärmeinduzierten
phasengetrennten Membranen) eingesetzt.
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Kurz gesagt wird eine derartige Folie
auf wenigstens einen Teil einer Innenfläche in einem beleuchteten Anzeigenhohlraum
aufgebracht. Sie erfasst die Lumen des Lichts aus der Lichtquelle,
die Lumen des von einer diffundierenden Platte bzw. den Seiten und
rückwärtigen Flächen des
Lichtkastens zurückgeworfenen Lichts
oder die Lumen des von der lichtdurchlässigen Oberfläche reflektierten
Lichts und sendet dieses Licht mit geringem Verlust erneut aus,
bis es schließlich
aus der durchsichtigen Oberfläche
des Anzeigengehäuses austritt.
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Vorzugsweise wird die erfindungsgemäße Diffusionsfolie
aus der Gruppe sowohl teilweise durchlässiger als auch teilweise reflektiver
Folien ausgewählt.
Zu den keinerlei Beschränkung
ableitenden Beispielen solcher Folien gehören die Diffusionsfolien ScotchcalTM3635-30 und 70 sowie die Diffusionsfolie ScotchcalTM3630-20.
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„Folie" bedeutet eine vor dem Kontakt mit dem
beleuchteten Anzeigenhohlraum oder der lichtdurchlässigen Oberfläche derselben
dünne,
flexible Bahn.
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„Diffus reflektive Folie" bedeutet eine Folie,
die ohne eine spiegelnde Oberfläche
zu sein, reflektiv ist. „Reflektiv" ist das Adjektiv
zu dem Substantiv „Reflektivität" gemäß der Industrienorm
ASTM E1164-94 der American Society for the Testing of Materials
(ASTM).
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„Luminanzgleichmäßigkeit" bedeutet, dass die
Lumen von aus einer lichtdurchlässigen
Oberfläche kommendem
Licht an vielen Stellen auf der Oberfläche im Wesentlichen gleichmäßig sind
und eine Anzeige ergeben, bei welcher die Position(en) der Lichtquelle(n)
im Innern des Anzeigengehäuses
nicht deutlich erkennbar ist (sind). Die Gleichmäßigkeit liegt optimal bei 1,0,
einer Funktion des Verhältnisses
zwischen Luminanzextrema an zwei verschiedenen Punkten der lichtdurchlässigen Oberfläche des
beleuchteten Anzeigenhohlraums.
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Wahlweise, jedoch stärker bevorzugt,
weisen die die Innenflächen
in der beleuchteten Anzeige abdeckende Folie ein diffus reflektives
Material mit einer Reflektivität
von wenigstens 80% bei Messung nach ASTM E1164-94 auf, die der mit
Weißteilchen
gefüllten
Polyolefinfolien, Mischungen von inkompatiblen Polymeren, Polyolefin-Mehrschichtfolien,
Polyolefin- und
Polyesterfolien mit Mikrohohlräumen,
Fluorpolyolefinfolien, mit Weißteilchen
gefüllten
Vinylchlorid-Polymerfolien, mit Weißteilchen gefüllten Acrylfolien
mit Ethylen-Vinylacetatfolien
coextrudierten Polyolefinfolien, sowie Kombinationen derselben bestehenden
Gruppe ausgewählt
ist.
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Ein weiterer Aspekt der vorliegenden
Erfindung ist eine beleuchtete Anzeige mit einer lichtdurchlässigen Oberfläche und
einer Innenfläche
mit (a) einer auf die lichtdurchlässige Oberfläche aufgebrachten
Diffusionsfolie wie vorbeschrieben und (b) einer auf mindestens
einen Teil der Innenfläche
aufgebrachten Folie, wobei das Folienmaterial eine Reflektivität von wenigstens
80% gemessen nach ASTM E1164-94 aufweist.
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Ein Verfahren für die Vorherbestimmung des
Luminanzwirkungsgrades eines beleuchteten Anzeigenhohlraums zur
Auswahl der jeweils optimalen Folie(n) für die Auskleidung des beleuchteten
Anzeigenhohlraums und zum Einsatz als Diffusionsfolie auf der lichtdurchlässigen Oberfläche des
beleuchteten An zeigenhohlraums Innenraums würde die folgenden Schritte
aufweisen:
- (a) Erfassen von Daten zur Lösung der
Gleichung (1): wobei:
ε = der Luminanzwirkungsgrad
der beleuchteten Anzeige
R = die Gesamtreflektivität der Innenwandflächen des
Hohlraums
R = die Gesamtreflektivität der Diffusionsfolie
A
= das Gesamtabsorptionsvermögen
der Diffusionsfolie
α =
das Gesamtabsorptionsvermögen
der Kleber- und Substratschichten (soweit vorhanden)
f = der
Anteil des von der Quelle ausgegebenen Lichts, der auf die Fläche auftrifft,
ohne von den Wänden reflektiert
worden zu sein
N = die mittlere Zahl der Reflexionen von den
Wänden
zwischen aufeinanderfolgenden Auftreffen auf die Oberfläche und
- (b) Herstellen eines beleuchteten Anzeigenhohlraums unter Verwendung
einer Folie (von Folien) zur Maximierung des Luminanzwirkungsgrads
für eine
vorgegebene Geometrie des beleuchteten Anzeigenhohlraums.
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Mit der Gleichung (1) wird ein Hauptproblem
auf dem Gebiet der beleuchteten Anzeigen gelöst. Hier ist eine gleichmäßige Beleuchtung
der lichtdurchlässigen
Oberfläche
ein absolutes Muss. Bei der konstruktiven Gestaltung hintergrundbeleuchteter
Anzeigen wird traditionsgemäß das Hauptaugenmerk
auf diejenigen optischen Eigenschaften gelegt, welche die Gleichmäßigkeit beeinträchtigen.
Mehrere Normen sind erarbeitet worden, um eine ausreichende Gleichmäßigkeit
sicherzustellen:
- 1. Die Winkelverteilungen
der Reflektivität
(Oberfläche
und Wände)
und die Durchlässigkeit
(nur Oberfläche)
sollten so sein, dass ein diffuser statt spiegelnder Zustand hergestellt
wird.
- 2. Die Reflektivität
(R) der Oberfläche
sollte wenigstens 60% betragen. Wesentlich über 60% liegende Reflektivitäten verbessern
die Gleichmäßigkeit,
jedoch auf Kosten eines niedrigen Wirkungsgrades. R ≅ 0,60 wird üblicherweise
als Auslegungsziel angesetzt. Bei Oberflächenmaterialien, die durch
Einbringen von Streuteilchen (beispielsweise TiO2)
den Wert R 0,60 erreichen, wird mit R ≅ 0,60 normalerweise eine diffuse Winkelverteilung
der Reflektivität
und Durchlässigkeit
sichergestellt.
- 3. Der auf direkten Wegen auf die Oberfläche treffende Lichtanteil (f)
sollte möglichst
gering sein. Der erreichbare Mindestwert wird normalerweise durch
das Seitenverhältnis
des Kastens im Querschnitt bestimmt. Werte von nur 0,25 werden in
aller Regel in tiefen Kästen
für die
Darstellung durch autonome Kanalbuchstaben erreicht. Flache Kästen für traditionelle
Anzeigen besitzen normalerweise näher bei 0,50 liegende Werte.
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Der Wert N wird zum großen Teil
ebenfalls durch das Seitenverhältnis
des Kastens im Querschnitt bestimmt. N ≅ 2,5 gilt als repräsentativ
für tiefe
Kästen.
Werte von nur 1,0 sind in extrem flachen Kästen möglich.
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Die übrigen optischen Eigenschaften
(die nicht der Forderung nach Gleichmäßigkeit unterliegen) sind die
Reflektivität
der Wände
(R) und die Absorptionsvermögen
der Diffusionsschicht (A) sowie aller wahlweisen Kleber- und Substratschichten
(α). Der
Wirkungsgrad nimmt mit dem größer werdenden
Wert R und mit den kleiner werdenden Werten A und α zu.
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Durch die Anwendung der Gleichung
(1) bei der vorliegenden Erfindung soll eine wesentliche Reduzierung
von A unter Beibehaltung von α ≅ 0 bewirkt
werden.
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Ein Merkmal der vorliegenden Erfindung
besteht darin, dass die erfindungsgemäßen Diffusionsfolien verlustarm
sind und mit diffus reflektierenden Folien auf den Innenflächen eines
beleuchteten Anzeigenhohlraums so kombiniert werden können, dass
der Luminanzwirkungsgrad unerwartet erhöht wird.
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Ein Vorteil der vorliegenden Erfindung
besteht in der Verwendung von Diffusionsfolien, welche den Luminanzwirkungsgrad
in lichtdurchlässigen
Oberflächen
eines beleuchteten Anzeigenhohlraums erhöhen.
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Ein weiterer Vorteil der vorliegenden
Erfindung liegt in der Möglichkeit,
die Gleichung (1) für
die Auswahl der Folien bzw. für
die Auslegung einer beleuchteten Anzeige mit reduziertem Wert A
unter Beibehaltung von α ≅ 0 zur Erhöhung des
Luminanzwirkungsgrades einzusetzen.
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Weitere Merkmale und Vorteile der
Erfindung finden sich in der Beschreibung von Ausführungsformen der
Erfindung in Verbindung mit den nachstehend aufgeführten Zeichnungen.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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Es zeigen:
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1 eine
Querschnittsansicht einer Ausführungsform
eines Diffusionsfolienlaminats auf der lichtdurchlässigen Oberfläche eines
beleuchteten Anzeigenhohlraums;
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2 eine
Querschnittsansicht eines beleuchteten Anzeigenhohlraums, welche
die Gleichung (1) der vorliegenden Erfindung erläutert;
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3 ein
Diagramm für
die Vorausbestimmung des Luminanzwirkungsgrades „tiefer" beleuchteter Anzeigenhohlräume un ter
Verwendung verschiedener Diffusionsfolien und Anwendung der Gleichung
(1);
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4 ein
Diagramm zur Vorausbestimmung des Luminanzwirkungsgrades „flacher" beleuchteter Anzeigenhohlräume unter
Einsatz verschiedener Diffusionsfolien und Anwendung der Gleichung
(1);
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5 ein
Diagramm effektiver Messergebnisse für einen beleuchteten Anzeigenhohlraum
aus Aluminium bei Einsatz verschiedener Diffusionsfolien; und
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6 ein
Diagramm effektiver Messergebnisse für einen beleuchteten Anzeigenhohlraum,
dessen Innenflächen
mit einer diffus reflektiven Folie aus den verschiedensten Diffusionsfolien
versehen sind.
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Ausführungsformen der Erfindung
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1 zeigt
den wahlweisen Aufbau eines als lichtdurchlässige Oberfläche bzw.
Vorderseite eines beleuchteten Anzeigenhohlraums dienenden Diffusionsfolienlaminats.
Das Laminat 10 weist eine Diffusionsfolie 12,
eine Kleberschicht 14 und ein Substrat 14 auf.
Das Substrat 16 und die Kleberschicht 14 sind
nur dann erforderlich, wenn es der Folie 12 an ausreichender
struktureller Integrität
mangelt oder die Folie nicht haltbar genug ist, um den bei beleuchteten
Anzeigen gegebenen Umweltverhältnissen
wie Wind, Sonne, Regen, Hitze, Kälte
und dergleichen standhalten zu können.
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Als in einem nicht einschränkenden
Sinne zu betrachtende Beispiele für Diffusionsfolien 12 wären ScotchcalTM3635-30, 3635-70 sowie 3630-20, PanaflexTM 930, 945, 600, 635, 645 sowie diffuse
Hartplastiksubstrate aus Acryl, Polycarbonat und PETG zu nennen.
Darüber
hinaus lassen sich weiter bevorzugt mikroporöse Membrane der in den US PS
4 539 256 (Shipman et al), 4 726 989 (Mrozinski) und 5 120 594 (Mrozinski)
beschriebenen Art verwenden.
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Die Folien 12 können Dicken
im Bereich zwischen ca. 0,01 mm und ca. 6,35 mm und vorzugsweise zwischen
0,02 mm und ca. 0,7 mm aufweisen. Am meisten bevorzugt sind diese
Folien mit einer Dicke im Bereich zwischen ca. 0,05 mm und ca. 0,08
mm.
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Die Reflektivität der Folien 12 kann
zwischen ca. 0,50 und ca. 0,70, vorzugsweise zwischen ca. 0,55 und
ca. 0,65, betragen.
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Der Durchlässigkeitsgrad der Folien kann
zwischen ca. 0,30 und ca. 0,50, vorzugsweise ca. 0,35 und ca. 0,45,
liegen.
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Das Absorptionsvermögen der
Folien 12 liegt im Bereich zwischen ca. 0,00 und ca. 0,15,
vorzugsweise ca. 0,00 und ca. 0,03.
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Als in einem nicht einschränkenden
Sinne zu betrachtende Beispiele für die Kleber 14 wären die Acrylatkleber
und weitere druckempfindliche Kleber der bei Satas, Ed., Handbook
of Pressure Sensitive Adhesives, Second Edition (Van Nostrand, New
York, 1989) beschriebenen Art zu nennen. Die Kleberschicht 14 kann
eine Dicke zwischen ca. 0,002 mm und ca. 0,10 mm, vorzugsweise ca.
0,1 mm und ca. 0,10 mm, aufweisen.
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Weiter stehen für die Kleberschicht 14 je
nach Ausführung
der infrage stehenden Anzeige, der Beschaffenheit des Substrats
und anderen dem Fachmann wohlbekannten Faktoren ausgewählte Kleber
zur Verfügung.
So kann beispielsweise für
einige Anwendungen ein druckempfindlicher Kleber erwünscht sein,
wobei neben den druckempfindlichen Eigenschaften auch die Möglichkeit,
den Artikel vor dem Härten
oder Trocknen des Klebers verschieben oder lagemäßig umsetzen zu können, von
Vorteil sein kann. Überlegene
handelsübliche
druckempfindliche Kleber für
Anzeigengrafiken sind auf Bildgrafikbändern erhältlich, die unter der Handelsbezeichnung
ScotchcalTM und ScotchcalTM Plus
der 3M, St. Paul, Minnesota, USA, vertrieben werden. Druckempfindliche
Kleber dieser Beschaffenheit sind in einer Reihe von Patenten beschrieben.
Hierzu gehören
die in den US PS 5 141 790 (Calhoun et al), 5 229 207 (Paquette
et al), 5 296 277 (Wilson et al), 5 362 516 (Wilson et al) sowie
den PCT-Schriften WO 97/18246, WO 97/31076, WO 97/31077 und WO 98/29516
beschriebenen Kleber. Zum Schutze der Kleberschicht bis zu ihrer
Verwendung kann auch eine Abziehauflage bzw. ein Liner vorgesehen
sein.
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Als in einem nicht einschränkenden
Sinne zu betrachtende Beispiele für die wahlweisen Substrate 16 wären zu nennen
Polycarbonat (z. B. Polycarbonat mit der Handelsbezeichnung LexanTM der General Electric Co., Pittsfield,
MA, USA, das stoßfeste
Acrylplattenmaterial Implex® Plus der Atohaas Americas
Inc. sowie das Copolymer SpectarTM der Eastman
Chemical, Johnston City, Tennessee). Das Substrat 16 kann
eine Dicke zwischen ca. 0,02 mm und ca. 6,3 mm, vorzugsweise zwischen
ca. 2,54 mm und ca. 5,1 mm, aufweisen.
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2 ist
eine Querschnittsansicht einer beleuchteten Anzeige 20 und
veranschaulicht den Einsatz eines Diffusionsfolienlaminats bei der
Herstellung einer beleuchteten Anzeige. Weiter ist aus 2 ersichtlich, wie die Gleichung
(1) zur Bestimmung der für
die Herstellung eines den Luminanzwirkungsgrad maximierenden beleuchteten
Anzeigenhohlraums auszuwählenden
Folien angewandt werden kann.
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Eine Anzeige 20 weist ein
generell mit der Bezugsziffer 22 bezeichnetes Gehäuse mit
einer lichtdurchlässigen
Vorderseite 24, zwei innenliegenden Seitenwandflächen 26 und
einer inneren Rückfläche 28 sowie eine
Lichtquelle 30 auf.
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Die verlustarme Diffusionsfolie 12 kann
wenigstens einen Teil der lichtdurchlässigen Vorderseite 24 in jeder
beliebigen Größe bilden,
sollte jedoch vorzugsweise den gesamten Vorderseitenbereich 24 abdecken. Der
etwaige Rest der Vorderseite 24 kann aus Substrat 16 bestehen.
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Wahlweise, jedoch bevorzugt, sind
die Innenflächen 26 und 28 aus
jedem Material herstellbar, welches die Reflektivität R auf
wenigstens etwa 0,60 verbessert. Vorzugsweise sollte die Reflektivität wenigstens
ca. 0,80 betragen, was durch mit einer TiO2 enthaltenden
Farbe gestrichene Flächen
erzielbar ist. Weiter bevorzugt sollte die Reflektivität bei wenigstens
0,90 liegen, wobei dieser Wert durch Verwendung der in den mit übertragenen
US PS 4 539 256 (Shipman et al), 4 726 989 (Mrozinski) und 5 120
594 (Mrozinski) beschriebenen diffus reflektiven Folien erreicht
werden kann.
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Weiter stehen für die Flächen 26 und 28 zur
Auswahl: die in den PCT-Schriften WO 97/01774 und WO 97/0178 offenbarten
Folien; mit Weißteilchen
gefüllte
Polyolefinfolien (beispielsweise das Folienprodukt TeslinTM der PPG Pittsburgh, PA, USA); Gemische
aus inkompatiblen Polymeren (beispielsweise Polyester-/Polypropylenfolien
MelinexTM von DuPont, Wilmington, Delaware,
USA); Polyesterfolien mit Mikrohohlräumen; Polyester-Mehr-schichtfolien
(wie die von DuPont, Wilmington, Delaware, USA, vertriebenen Polyolefinfolien
Marke TyvekTM); fluorierte Polyolefinfolien
(beispielsweise Folien aus Polytetrafluorethylen); mit Weißteilchen
gefüllte
Vinylchloridpolymerfolien; mit Weißteilchen gefüllte Acrylfolien;
mit Ethylenvinylacetatfolien coextrudierte Polyolefinfolien (wie
in der ebenfalls anhängigen
und mit übertragenen
PCT-Anmeldung Nr. US97/18295 beschrieben); und Folien mit einer
ersten doppelbrechenden Phase und einer zweiten Phase mit unterschiedlichem
Brechungsindex wie in den PCT-Schriften WO 97/32224, WO 97/32225,
WO 97/32227 und WO 97/32230 beschrieben.
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Vorzugsweise handelt es sich bei
diesem Materialien um thermisch induzierte phasengetrennte Folien wie
in den US PS 4 539 256 (Shipman et al), 4 726 989 (Mrozinski) und
5 120 594 (Mrozinski) offenbart.
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Bei den Folien für die Flächen 26 und 28 ist
normalerweise eine Hauptfläche
mit Kleber beschichtet. Der Kleber befindet sich im Allgemeinen
auf der Unterseite der Folie (durchgängig oder abschnittsweise je nach
Ausführungsform)
und ermöglicht
eine sichere Befestigung der Folie auf einer Anzeigengehäusewand, einer
Tafel oder Platte, einem Tisch, einem Boden, einem Ballastwiderstand,
einem Transformator oder dergleichen Substrat. Die Art des Klebers
wird je nach Ausführung
der infrage stehenden Anzeige, der Beschaffenheit des Substrats
und anderen dem Fachmann wohlbekannten Faktoren gewählt. So
kann beispielsweise für
einige Anwendungen ein druckempfindlicher Kleber erwünscht sein,
wobei neben den druckempfindlichen Eigenschaften auch die Möglichkeit,
den Artikel vor dem Härten
oder Trocknen des Klebers verschieben oder lagemäßig umsetzen zu können, von
Vorteil sein kann. Überlegene
handelsübliche
druckempfindliche Kleber für
Anzeigengrafiken sind auf Bildgrafikbahnen erhältlich, die unter der Handelsbezeichnung
ScotchcalTM und ScotchcalTM Plus der 3M,
St.
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Paul, Minnesota, USA, vertrieben
werden. Druckempfindliche Kleber dieser Güte sind in einer Reihe von
Patenten beschrieben. Hierzu gehören
die in den US PS 5 141 790 (Calhoun et al), 5 229 207 (Paquette et
al), 5 296 277 (Wilson et al), 5 362 516 (Wilson et al) sowie den
PCT-Schriften WO 97/18246, WO 97/31076, WO 97/31077 und WO 98/29516
beschriebenen Kleber. Zum Schutze der Kleberschicht bis zu ihrer
Verwendung kann auch eine Abziehauflage vorgesehen sein.
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Alternativ zu Klebern können auch
mechanische Befestigungsmittel eingesetzt werden, wenn sie in bekannter
Art und Weise auf die gegenüberliegende
Hauptfläche
der Diffusionsfolie auflaminiert werden. Als in einem nicht einschränkenden
Sinne zu betrachtende mechanische Befestigungselemente wären die
Befestigungssysteme ScotchmateTM und Dual
LockTM zu nennen, wie diese in der PCT-Anmeldung
Nr. 08/930957 (Loncar) offenbart sind.
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Mit Kleber haben diese Folien eine
Dicke von ca. 50 μm
bis ca. 500 μm,
vorzugsweise ca. 75 μm
bis ca. 375 μm.
Diese Dicke gestattet es, die mit Kleber beschichtete Folie auf
jede der Innenflächen 26 und 28 des
in 2 dargestellten Gehäuses 22 aufzubringen,
ohne dass die Innenabmessung des Gehäuses für die Anzeige 20 wesentlich
verändert
werden muss, um in Einklang mit elektrischen und sonstigen Normvorschriften
zu bleiben.
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Die Lichtquelle 30 kann
ein- oder mehrfach und in jeder der vorstehend beschriebenen Ausführungen vorgesehen
sein. Für
jedes Lumen (L) aus der Lichtquelle 30 austretenden Lichts
gilt als lichttechnische Zielsetzung, die die Anzeige 20 durch
die lichtdurchlässige
Vorderseite 24 hindurch aktivierende Lumenzahl (L) zu maximieren.
Wie jeweils anhand eines Lumens 1 in 2 dargestellt,
wird das von den Innenflächen 26 und 28 reflektierte
Licht R und das von der lichtdurchlässigen Vorderseite 24 reflektierte
Licht R innerhalb der Anzeige 20 reflektiert. Das Absorptionsvermögen A der
Diffusionsfolie 12 (sowie jedes Absorptionsvermögen α der wahlweisen
Kleber- und Substratschichten 14 bzw. 16 – in 2 nicht dargestellt) sollte
für den
Durchlass T von Lichtlumen durch die Vorderseite 24 hindurch
zum Betrachter minimiert werden.
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2 ist
eine einfache Darstellung einer rechtwinklig geformten beleuchteten
Anzeige 20. Jeweiligen Marktanforderungen entsprechend
lassen sich beleuchtete Anzeigenhohlräume in vielen Formen und Tiefen mit
den erfindungsgemäßen Folien
und den Vorausbestimmungsgleichungen gestalten. So wurde beispielsweise
der Wirkungsgrad eines rundzylindrischen Gehäuses von 17,145 cm (6¾ Zoll)
Durchmesser und 12,065 cm (4¾ Zoll)
Tiefe mit einer Oberfläche
von 17,145 cm (6¾ Zoll)
für jede
Kombination von vier bekannten Werten von R, drei bekannten Werten
von R, A und α sowie
einem einzelnen bekannten Wert f, gemessen. Diese Werte entsprachen
der Vorgabe nach Gleichung (1) innerhalb eines Versuchsfehlers (Δε ~ +/–0,05) bei
der Wahl von N für
die bestmögliche
Entsprechung mit allen 12 gemessenen Wirkungsgraden. Der so erhaltene Schätzwert N
(N = 2,5) entsprach den Erwartungen auf Basis der Geometrie des
Gehäuses
und des diffus reflektiven Charakters der Wände 26 und 28 sowie
der Vorderseite 24. Damit stellt die Gleichung (1) ein
hervorragendes Vorausbestimmungsmodell dar, mit dem sich die Auswirkung
der vorliegenden Erfindung oder jeder sonstigen Anzeigentechnik
feststellen lässt.
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Mit den nachfolgenden Beispielen
werden Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung weiter gekennzeichnet.
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Beispiele und Zweckmäßigkeit
der Erfindung:
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Die nachstehenden Beispiele zeigen
die unerwarteten Vorteile der vorliegenden Erfindung unter Verwendung
verlustarmer Diffusionsfolien. Insbesondere erhöhen Diffusionsfolien in der
Kombination mit diffus reflektiven Folien unerwartet den Luminanzwirkungsgrad.
Im Einzelnen nimmt der Luminanzwirkungsgrad ε geometrisch entsprechend der
vorstehenden Formel (1) und in von dieser vorherbestimmter Weise
zu, wenn sich die Reflektivität
R über
0,9 erhöht
und sich dem Wert 0,98 annähert.
Anders gesagt kommt der Luminanzwirkungsgrad durch die bevorzugte
Kombination der Diffusionsfolien 12 mit die Innenflächen 26 und 28 abdeckenden
diffus-reflektiven Folien bei sowohl flachen als auch tiefen Kästen an
den Wert 100% heran.
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3 und 4 zeigen die vorhergesagte
Wirkung der Auswahl von Diffusionsfolienmaterial auf den Wirkungsgrad
von gattungsmäßig tiefen
(f = 0,25, N = 2,5) bzw. flachen (f = 0,50, N = 1,0) einflächigen Anzeigenkästen auf.
Für die
meis ten Kästen
kann angenommen werden, dass diese auf oder zwischen zwei Extreme
fallen.
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In jeder der 3 und 4 ist
der Luminanzwirkungsgrad ε als
Funktion von R für
vier verschiedene Diffusionsfolien aufgetragen. Es handelt sich
hierbei um das flexible Anzeigensubstrat Panaflex 645 von 3M, 0,47 cm
(3/16 Zoll) dickes Diffusionsplexiglas (Acrylglas) der Young Electric
Sign Co. in Salt Lake City, UT; auf 0,31 cm (1/8 Zoll) dickes klares
Plexiglas auflaminierte lichtdurchlässige Folie Scotchal 3635-30
von 3M; und nach den vorstehend erwähnten Patenten von Shipman
und Mrozinski hergestelltes sowie ebenfalls auf 0,31 cm dickes klares
Plexiglas auflaminiertes ölhaltiges
mikroporöses
Membranmaterial von 0,07 mm (3 Mil) Dicke.
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Panaflex und Plexiglas sind in der
Leuchtanzeigenindustrie heute üblicherweise
eingesetzte Auflagematerialien. Die Folie Scotchal 3635-30 ist ein
bestehendes 3M-Produkt, das für
gewöhnlich
nicht als Auflage- oder Deckmaterial eingesetzt wird. Die Reflektivität R und
die Durchlässigkeit
T = (1 – R – A) der
Diffusionskomponente eines jeden der Laminate wurden auf einem Lambda-19
Spektralphotometer gemessen und es wurde das Absorptionsvermögen (A)
durch Subtraktion von Eins errechnet. Die Ergebnisse sind in Tabelle
1 zusammengefasst.
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Tabelle
1
Gemessene Reflektivitäten
und Durchlässigkeiten
der Oberfläche
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Weder Panaflex noch Plexiglas müssen auf
ein strukturelles Substrat auflaminiert werden, so dass α = 0 für diese
Materialien gilt. Das Absorptionsvermögen von Plexiglas ist unmessbar
gering, so dass α ≈ 0 auch für die Scotchal-Folie
und das ölhaltige
Membranmaterial angenommen werden kann.
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In 3 sind
die Reflektivität
R von gut gestrichenen Innenwänden
sowie die Reflektivität
mehrerer Folien jeweils längs
der Abszisse aufgetragen. Farbanstriche stellen die heute in der
Industrie üblichsten
Innenwandbehandlungen dar. 0,28 mm (11 Mil) dickes ölhaltiges
mikroporöses
Membranmaterial bzw. ein alternatives Material mit einer ähnlichen
Reflektivität über 0,9
hat als repräsentativ
für die
am meisten bevorzugten Innenflächenbehandlungen
zu gelten.
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Nach 3 weisen
viele der heutigen Kanalbuchstaben einen Luminanzwirkungsgrad von
etwa 30% auf. Durch Beschichten der Innenwände einer derartigen Schrift
mit einer 0,28 mm dicken ölhaltigen
mikroporösen
Membran wird der Wirkungsgrad auf 62% erhöht. Beim Ersatz der Plexiglasoberfläche durch
die Folie 3635-30 erhöht
sich der Wirkungsgrad auf 38%.
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Mit der Kombination aus einer 0,28
mm dicken ölhaltigen
mikroporösen
Membran und einer Folie 3635-30 wird der Luminanzwirkungsgrad auf
76% erhöht.
Diese Bezugsergebnisse sind in Tabelle 2 zusammengefasst. Das Auge
des Betrachters ist in erster Linie empfindlich für relative
Zunahmen der Helligkeit. Eine 50%ige Erhöhung liegt an der Schwelle
der Wahrnehmbarkeit. Eine Zunahme von 100% ist gut wahrnehmbar. Ähnlich erfordert
das Vorhalten der Helligkeit bei Ausschaltung einer Beleuchtungsreihe
eine Erhöhung
des Wirkungsgrades auf 50 (3-reihige Basislinie) bis 100% (2-reihige
Basislinie). Die durch die ölhaltige
mikroporöse
Membran allein, eine verlust arme Diffusionsfolie allein und eine
Kombination dieser beiden Komponenten gebotenen relativen Erhöhungen sind
in Tabelle 2 zusammengefasst. Nach dem vorbeschriebenen Kriterium sind
die Vorteile der mikroporösen
Membran in der Kombination mit einer erfindungsgemäßen verlustarmen Diffusionsfolie
sind unerwartet bedeutsam und wesentlich größer. Diejenigen von verlustarmen
Diffusionsfolien allein sind nicht so signifikant.
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Die heutige Basislinie für konventionelle
(flache) Anzeigenkästen
sind nicht so gut definiert wie diejenige für Kanalbuchstaben (tiefe Buchstaben).
Es sind Kästen
sowohl mit Anstrich (R ≈ 0,
80) als auch ohne Anstrich (0, 60 < R < 0, 80) üblich genau
so wie Plexiglas- und Panaflex-Oberflächen. Unter Voraussetzung einer
Basislinie für
hohen Wirkungsgrad (Gehäuse
mit Anstrich, Plexiglasoberfläche)
wird durch Verkleiden der Innenwände
mit einer 0,28 mm dicken ölhaltigen
mikroporösen
Membran der Wirkungsgrad von 52% auf 71% erhöht. Wird das Plexiglas durch
eine 3635-30 Folie ersetzt, erhöht
sich der Wirkungsgrad auf 64%. Wird das Plexiglas durch eine Kombination
aus einer 0,28 mm dicken ölhaltigen
Membran und einer Folie 3635-30 ersetzt, so erhöht sich der Wirkungsgrad auf
87%. Diese Bezugsdaten sind zusammen mit den entsprechenden relativen
Zunahmen in Tabelle 2 zusammengefasst.
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Nach dem vorgenannten Kriterium sind
weder die Vorteile von ölhaltigen
Membranauflagen allein noch diejenigen von verlustarmen Diffusionsfolien
allein in flachen Kästen
signifikant, in der Kombination jedoch unerwartet groß. Im Einzelnen
sind diese Ergebnisse von der gewählten Basislinie abhängig. Die
Vorteile von ölhaltigen
Membranen sind größer, wenn
der Wert R der Basislinie kleiner ist, während diejenigen von verlustarmen
Diffusionsfolien bei einem höheren
Wert A der Basislinie größer sind.
Spezifische alternative Szenarien lassen sich direkt aus 4 ableiten.
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Tabelle
2
Bezugswirkungsgrade Tiefer und Flacher Kästen
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Das nachfolgende Beispiel berücksichtigt
die Vorteile von sowohl Innenflächen
mit hoher Reflektivität als
auch verlustarmen Diffusionsfolien-Oberflächen in flachen Kästen, wenn
der Wert R der Basislinie niedrig und der Wert A derselben hoch
ist. In dieser Situation sind die Vorteile von Belägen mit
hoher Reflektivität
allein, von verlustarmen Diffusionsfolien-Oberflächen allein und von Kombinationen
derselben sämtlichst
groß.
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Tabelle 3 zeigt die Auswirkung der
Diffusionsfolie auf die gemessene mittlere Helligkeit der lichtdurchlässigen Oberfläche eines
typischen flachen einflächigen
Anzeigenkastens. Die Abmessungen dieses Kastens sind 1,23 m (4 Fuß) Breite × 1,23 m
Höhe × 0,23 m
(9 Zoll) Tiefe. Es wird beleuchtet durch vier parallele senkrechte
1,23 m (4 Fuß)
Leuchtstoffröhren.
Die Messungen erfolgten einmal für
blanke innere Rück-
und Seitenflächen
aus Aluminium und zum anderen für
innere Rück-
und Seitenflächen,
die mit einer 0,30 mm (12 Mil) dicken ölfreien Membran (R ≈ 0,99) verkleidet
waren. Die Helligkeit wurde bei senkrechtem Einfall an 5 gleichmäßig beabstandeten
Punkten über
die lichtdurchlässige
Oberfläche
hinweg, an 19 gleichmäßig beabstandeten
Punkten in der Mitte sowie an 5 gleichmäßig beabstandeten Punkten am
Boden gemessen. Der engere Abstand in der Mitte soll die Auflösung der
Lampen ermöglichen.
Die mitt lere Helligkeit in Fuß Lambert
(Candela/m2 dividiert durch 3,426) wurde
als arithmetisches Mittel der 29 Messungen errechnet. Messungen
wurden für
jede von sieben ausgewählten
Diffusionsfolien durchgeführt,
nämlich
die Anzeigenflächen-Substrate des Typs
Panaflex 945, Panaflex 645 und Panaflex 950, die Folien Sctochcal
3630-20, Scotchcal 3635-30 und Scotchcal 3635-70 sowie 0,07 mm (3
Mil) dickes mikroporöses
Membranmaterial. Jede der Scotchcal-Folien und Membrane waren auf
3/16 Zoll dickes absorptionsfreies Plexiglas auflaminiert. Die Reflektivität und die Durchlässigkeit
einer kleinen Probe eines jeden Diffusionsfolien-Kandidaten wurde
mittels eines Lambda-19 Spektralphotometers gemessen. Die Ergebnisse
sind in Tabelle 3 zusammengefasst.
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Tabelle
3
Gemessene Relative Mittlere Helligkeit und Vorausbestimmter
Wirkungsgrad
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Die gemessene relative mittlere Helligkeit
ist in den Spalten 6 und 7 der Tabelle 3 ausgewiesen. Die Basislinie
ist für
innere Rück-
und Seitenflächen
aus blankem Aluminium und eine lichtdurchlässige Oberfläche aus
Panaflex 945 angenommen. Alle anderen Messungen wurden mit dieser
Basislinie verglichen, wodurch die prozentuale Verbesserung leicht
erkennbar ist. Die gemessenen mittleren Helligkeiten mit und ohne
Membranauflage fallen in eine von drei Gruppen:
- (1)
Folien des Typs Panaflex 945, Panaflex 645 und Panaflex 950 besitzen
vergleichsweise hohe Absorptionsvermögen und weisen gegenüber den
anderen Diffusionskomponenten eine vergleichsweise geringe Helligkeit
auf.
- (2) Folien d es Typs Scotchcal 3630-20 und Scotchcal 3635-30 sowie 0,07 mm
dickes ölhaltiges
Membranmaterial besitzen vergleichsweise hohe Absorptionsvermögen und
weisen vergleichsweise hohe Helligkeiten auf. Sie ergeben grob eine
2/3-Verbesserung
gegenüber
der Basislinie von Panaflex 945.
- (3) Folien des Typs Scotchcal 3635-70 besitzen ein den Folien
Scotchcal 3630-20 und 3635-30 sowie der 0,07 mm Membran vergleichbares
Absorptionsvermögen
und weisen dennoch eine wesentlich größere Helligkeit auf. Es ist
dies ein Artefakt ihrer ungewöhnlich
niedrigen Refletivität
R, der niedrigsten aller Diffusionsfolienkandidaten. Von allen geprüften Materialien
besitzt nur die Folie Scotchcal 3635-70 eine wesentlich unter 0,60
liegende Reflektivität
R und weist nur diese Folie Scotchcal 3635-70, eine visuell erfassbare Ungleichmäßigkeit
auf. Trotz ihrer hohen Helligkeit ist sie kein geeignetes Oberflächenmaterial,
weil sie keine ausreichende Gleichmäßigkeit bietet.
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Die Korrelation zwischen niedrigem
Absorptionsvermögen
und hoher Helligkeit für
innere Rück-
und Seitenflächen
mit sowohl niedrigem als auch hoher Reflektivität ist den Ergebnissen in Tabelle
3 ohne Weiteres entnehmbar. Ebenfalls klar zu erkennen ist die Signifikanz
der aufgrund des vorbeschriebenen Kriteriums erzielten Vorteile
einer hoch reflektiven Auflage allein, einer verlustarmen Oberflächen-Diffusionsfolie
allein sowie der Kombination dieser beiden Komponenten.
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Der relative vorbestimmte Wirkungsgrad
für jedes
der sieben Oberflächenmaterialien
ist in den Endspalten von Tabelle 3 angegeben. Es handelt sich hier
um aus der vorstehenden Gleichung (1) unter Annahme von f = 0,50,
N = 1,0 und R = 0,60 für
blankes Aluminium bzw. R = 0,99 für die 0,30 mm dicke ölfreie Membran.
Die gemessene mittlere Helligkeit ist proportional dem Wirkungsgrad.
Solange die Proportionalitätskonstante
fest liegt, sind die relative Helligkeit und der relative Wirkungsgrad
gleich. Die Proportionalitätskonstante
nimmt jedoch auf unerwartete Weise zu, wenn die Winkelverteilung
des durch die lichtdurchlässige Oberfläche gehenden
Lichts in der Vorwärtsstreurichtung
spitzer wird. Und für
die Winkelverteilung der Durchlässigkeit
ist eine Zuspitzung bei abnehmender Reflektivität der lichtdurchlässigen Oberfläche zu erwarten. Dies
ist vielleicht verantwortlich für
die Diskrepanz zwischen relativer Helligkeit und relativem Wirkungsgrad bei
der Folie Scotchcal 3635-70. Die übrigen Diskrepanzen liegen
innerhalb der erwarteten Unsicherheiten der Vorherbestimmungsgleichung
(1) und der Lambda-l9-Messungen von R und A. Diese erhärten den
Nutzen der Gleichung 1 für
die Vorherbestimmung des Luminanzwirkungsgrades flacher Kästen. In
der Kombination mit der früher
bereits erwähnten
Gültigkeit
für tiefe
Kästen
bestätigen
sie den Nutzen der Gleichung 1 zur Vorherbestimmung des Wirkungsgrades
von Kästen
mit stark unterschiedlichen geometrischen Formen.
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5 ist
ein Diagramm, aus dem die Ergebnisse aktueller Luminanzmessungen
in Fuß Lambert
(Candela/m2/3,426) in Abständen von
6,4 cm über
den gleichen Aluminium-Innenraum einer Anzeige (unter Einsatz eines
direkt auf die lichtdurchlässige Oberfläche aufgelegten
Leuchtdichtemessgeräts
Modell LS 110 von Minolta) wie in Tabelle 3 für jede Diffusionsfolie ausgewiesen
hervorgehen. Der Unterschied zwischen den drei vorstehend aufgezählten Kategorien
ist aus dem Diagramm gemäß 5 klar ersichtlich. Die
Folie 3635-70 ist für
eine diffusionsbeleuchtete Anzeige nicht akzeptabel, weil die Lichtquellenpunkte
durch die lichtdurchlässige
Oberfläche
der beleuchteten Anzeige hindurch deutlich sichtbar sind. Die Folien
Panaflex 645, 945 und 950 gewährleisten
eine gute Diffusion, jedoch mit weniger Helligkeit als die stärker bevorzugten
Folien Scotchcal 3635-30 und 3630-20 sowie die 0,07 mm dicke mikroporöse Membran.
Mit zunehmender Luminanz wird die Einbaustelle der Lichtquelle deutlicher
erkennbar.
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6 ist
ein Diagramm des Innenraums einer beleuchteten Anzeige, der mit
Membranmaterial mit den gleichen Folienarten wie in Tabelle 3 aufgezeigt
beschichtet ist. Es ergeben sich die gleichen drei Gruppierungen
wie in 5 und Tabelle
3, doch werden zwei unerwartete charakteristische Wirkungen deutlich:
- (1) Die Helligkeit sämtlicher Diffusionsfolienkandidaten
nimmt über
ihre Verwendung in einem Anzeigeninnenraum aus blankem Aluminium
hinaus zu.
- (2) Die Einbaustelle der Lichtquelle ist weit weniger erkennbar
geworden, was bedeutet, dass die Kurven der Helligkeitsmessungen über die
Breite der lichtdurchlässigen
Oberfläche
der beleuchteten Anzeige abgeflacht sind. Die Vorteile dieser Wirkung
ist bei den vorstehend behandelten bevorzugten Diffusionsfolien ausgeprägter und
vorteilhaft. Lediglich die Folie 3635-70 lässt die Lichtquelle erkennen.
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Der Vergleich von 5 und 6 zeigt
viele unerwartete Vorteile der vorliegenden Erfindung von einer
Zunahme der Helligkeit für
alle Diffusionsfolien bis hin zum sichtbaren Nachweis der Diffusionsqualitäten erfindungsgemäß bevorzugter Folien
ohne Helligkeitsverlust aufgrund des Absorptionsvermögens dieser
Folien – ein
Beweis für
den durch Anwendung der vorliegenden Erfindung erzielbaren höheren Luminanzwirkungsgrad.
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In Kombination mit dem Einsatz der
Gleichung (1) zeigen 5 und 6, dass die technische Konzipierung
und Auslegung beleuchteter Anzeigen ohne Einschränkung durch die Art und Lage
der Lichtquelle bzw. ohne Beschränkung
des Luminanzwirkungsgrades in jede Richtung gehen kann. Frühere Beschränkungen
sind ausgeschaltet.
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Die Erfindung ist nicht auf die vorbeschriebenen
Ausführungsformen
beschränkt.
Es folgen die Ansprüche.