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Die Erfindung betrifft eine Trägervorrichtung für eine Maschine,
insbesondere zum Einsatz in der Landwirtschaft, bei der Baumzucht
und im Weinbau gemäß dem Oberbegriff
des unabhängigen
Anspruchs 1.
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Bekanntlich werden die Maschinen
beispielsweise für
die Bodenbearbeitung, für
Vorschnitt und Schnittarbeiten und bei der Strukturierung der Rebanlagen
unter ganz unterschiedlichen äußeren Bedingungen
eingesetzt, oft sogar sehr schwierigen, wegen der Struktur und der
Beschaffenheit des Geländes,
wegen Hindernissen unterschiedlichster Natur, mangelnder Parallelität der Abstände, der
unterschiedlichen Rebsorten und deren Höhe (mit oder ohne Aufbindung)
usw. Ferner wird durch die Maschine und die Zusatzeinrichtung selbst,
meist vorn am Schlepper angeordnet (dessen Spurbreite schon gering
ist), die Lastverteilung je nach Gewicht und der jeweiligen Lage
der Maschine mehr oder weniger spürbar. Auch weiß man, dass
eine ungleiche Lastverteilung eine potentielle Quelle für Unfälle ist.
Damit man diese und die damit einhergehenden Schäden im vorhinein abschätzen kann,
ist es geboten, schnell und jederzeit die erforderlichen Korrekturen vornehmen
zu können.
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Bei diesen Bedingungen ist der Bediener häufig genötigt, die
Position der Maschine anzupassen oder zu regulieren, er muss also
letztere in einer definierten Ebene bewegen, meist senkrecht zur Längsmittelebene
des Schleppers, wobei dieser Bewegungsbereich von der Bau art der
Trägervorrichtung
der Maschine abhängt,
die, wie erwähnt,
mit Betätigungsmitteln
ausgerüstet
ist, welche die gewünschten
Bewegungen der Maschine auslösen bzw.
auf sie übertragen.
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Diese Bewegungen können in
beide Richtungen eines kartesischen, rechtwinkligen Koordinatensystems
zerlegt werden, dessen Abszissen parallel zur Ebene des Bodens liegen.
Ganz allgemein kann man von seitlichen Bewegungen sprechen, die im
Wesentlichen bewirken, dass sich die Maschine von der Medianebene
des Schleppers wegbewegt oder sich an diese annähert und von Höhenbewegungen,
die im Wesentlichen zu einer Änderung
des Abstandes zwischen Boden und Maschine führen.
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Bekannt ist eine Trägervorrichtung
mit den Merkmalen des eingangs genannten Oberbegriffs, deren Funktion
jedoch nicht zufriedenstellend ist. Vor allem, weil die seitliche
Verschiebung (Bewegung) der Maschine in zwei zeitlich getrennten
Phasen erfolgt. Während
der ersten Phase schwenkt der Bediener den Mast, wodurch sich die
Horizontallage der Maschine ändert,
da diese vom Mast, an dem sie mittels eines Haltearms befestigt
ist, in die Schräglage mitgenommen
wird. Erst in einer zweiten Phase kann der Bediener die Maschine
zumindest annähernd
in ihre Ausgangslage rückführen, indem
er den Haltearm betätigt.
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Dies kann der Bediener manchmal nur
durch Herumprobieren erreichen, er muss also die soeben geschilderten
Vorgänge
wiederholen. Diese Art des Vorgehens in zwei Phasen ist in mehr
als einer Hinsicht abträglich.
Während
jedes Eingriffs des Bedieners zwecks Korrektur der seitlichen Position
der Maschine kann diese also zweimal hintereinander die Aufbindung
(Durchtrennen der Fäden)
und/oder die Rebstöcke
ernsthaft beschädigen.
Wird die Maschine ferner in ausgeprägten Hanglagen eingesetzt, kann
der Bediener das gesamte System (Maschine-Trägervorrichtung-Schlepper)
nur mit großer Mühe stabil
halten, sowohl während
des Einsatzes als auch bei Vorgängen
außerhalb
der Parzellen, weil einmal doppelte Vorgänge naturgemäß langsamer sind
und vor allem, weil der Schwenkbereich außerordentlich klein ist. Tatsächlich kann
sich der Mast nur zwischen einer senkrechten oder annähernd senkrechten
Ausgangsstellung und einer maximalen Ausschwenkstellung im Arbeitsbereich
bewegen. Dies insbesondere, weil die Maschine (M) an dem mit dem
Mast verbundenen Haltearm angeordnet ist. Wenn nämlich bei der bekannten Einrichtung
der Mast entgegengesetzt zum Arbeitsbereich auch nur geringfügig über die
Senkrechte hinaus schwenken würde,
würde die
Maschine samt Haltearm mit dem Mast kollidieren. Folglich bleibt
die Maschine in Bezug auf die Maschine versetzt, selbst in der maximal eingefahrenen
Stellung, was das Gleichgewicht der oben genannten gesamten Einrichtung
störte.
Des Weiteren kann diese bekannte Trägervorrichtung, je nachdem
wie ausgeprägt
die Hanglage ist, nicht mit der erstrebten Sicherheit eingesetzt
werden und wegen dieses weiteren Nachteils ist die Gefahr, dass
die gesamte Einrichtung ins Schwingen gerät, und dass die damit unvermeidlich
verbundenen Schäden
zu groß sind.
Der negative Effekt, den der unvollständige Einzug der Maschine hat,
d. h. deren Rückkehr
in die Längsmittelebene
des Schleppers und vor diesem, macht sich auch beim Transport oder
bei der Fahrt auf Straßen
bemerkbar. Schließlich
sind die Betätigungsmittel
derart angeordnet, dass der Bediener während der Arbeit praktisch
nach jeder seitlichen Bewegung der Maschine deren Höheneinstellung
korrigieren muss.
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Die britische Patentanmeldung GB 2,249,011
A offenbart eine Trägervorrichtung,
bei der zwei Hubzylinder derart gekoppelt sind, dass beim Absenken
eines Armes der andere nach oben geht und umgekehrt. Vor allem aber
ist der Aufbau der beschriebenen Vorrichtung so, dass eine Horizontallage
oder eine definierte Ausrichtung der mit der Vorrichtung verbundenen
Maschine nicht strikt konstant gehalten werden kann. Schließlich ist
ein solcher Aufbau vor allem völlig
ungeeignet für
den Einsatz von Maschinen im Weinbau. Darüber hinaus ist die Rückführung der
Maschine gegen die Front des Schleppers kompliziert und auch hier
nicht auf das zuvor genannte bevorzugte Anwendungsgebiet übertragbar, insbesondere
wegen des hohen Gewichts von manchen dieser Einrichtungen. Hingewiesen
sei hier noch darauf, dass bei der Rückführung die Maschine nicht vor
der Trägervorrichtung
vorbei bewegt wird. Ferner erhält
der Fachmann aus dieser Offenbarung keinen Hinweis bzw. wird ihm
nahegelegt, mit welchen technischen Mitteln das hier geschilderte
Problem gelöst
werden kann.
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EP 0 898 877 A1 mit dem Stand der Technik nach
Art. 54 (3) EPÜ offenbart
eine Trägervorrichtung einer
an einem Schlepper angebrachten Entblätterungseinrichtung. Die Trägervorrichtung
besteht aus einem Mast, an dem eine Hülse längsverschieblich angeordnet
ist, die über
einen parallel zum Mast liegenden Hubzylinder über einen bestimmten Weg verschiebbar
ist und aus einem senkrecht zum Mast verlaufenden Haltearm. Der
Arm ist mit einem seiner Enden mit der Hülse verbunden, während das
andere Ende eine Aufnahme für
die Entblätterungseinrichtung
bildet. Der Mast ist um einen in seinem unteren Teil vorgesehenen
Bolzen aus der Senkrechten heraus nach beiden Seiten jeweils in
einem eingeschränkten
Winkelbereich mittels eines Hubzylinders schwenkbar. Der Arm ist
teleskopisch und über
den Hubzylinder kann die Entblätterungsvorrichtung über eine
bestimmte Strecke an die Rebzeile herangeführt bzw. von ihr entfernt werden.
Die Entblätterungsvorrichtung
kann um einen am Arm angeordneten Gelenkbolzen, über den Hubzylinder angetrieben, schwenken.
Schließlich
kann sich der Arm selbst vermittels eines hydraulisch betätigten Zahnstangengetriebes
nach oben bewegen. Die für
den Einsatz vorgesehenen Mittel dieser Vorrichtung können die
zuvor erläuterten
Nachteile nicht beseitigen und bieten folglich auch keine Lösung für das nachstehend
dargestellte Problem an.
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Die beanspruchte Erfindung betrifft
dieses Problem auch gar nicht, denn es handelt sich hier darum,
den Kopf der Entblätterungsvorrichtung
mit Hilfe der genannten Mittel, die von Positionssensoren an der
Entblätterungsvorrichtung
je nach der Vegetationsdichte der Rebzeile gesteuert werden, zu
justieren. Insbesondere kann mit diesen Mitteln die Entblätterungsvorrichtung
nur sehr begrenzt an den Mast herangeführt, geschweige denn vor dem
Mast vorbeigeführt
werden. Diese Vorveröffentlichung
enthält
keine Lösung
des genannten Problems und weder eine Angabe oder etwa einen Hinweis
mit welchen Mitteln ein Fachmann zu einer Lösung kommen könnte.
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Die Aufgabe besteht also darin, eine
Trägervorrichtung
für Maschinen
aller Art zu schaffen, insbesondere für den Einsatz im Weinbau, mit
deren Hilfe einerseits die Bewegungen der Maschine sehr schnell
und vom Bediener leicht bedienbar ablaufen (also muss der Bediener
die Ansteuerungen dieser Mittel so wenig wie möglich betätigen müssen und seine Eingriffe müssen bei
allen Gegebenheiten zweckmäßig und
einfach sein (Art des Weinbergs, Geländestruktur usw.)), wobei zu
betonen ist, dass im Zuge der Bewegungen der Maschine aufgrund der Einstell-
und Positionierungsvorgänge,
die Horizontallage und Ausrichtung der Maschine weitestgehend konstant
bleiben oder nur nach einem zuvor definierten Plan änderbar
sind. Darüber
hinaus müssen
die Vorgänge
unter allen Bedingungen optimal gesichert ablaufen und mit minimaler
Abweichung von der Lotrechten. Außerdem muss aus sicherheitsrelevanten Gründen für den Einsatz
der Maschine, die oft mit Schneidwerkzeugen ausgerüstet ist,
soweit als möglich,
vorzugsweise gänzlich
gegen die Frontseite des Schleppers eingezogen werden können, damit
sie nicht seitlich über
die Gesamtbreite des Schleppers vorsteht (oder ein etwaiger Überstand
muss auf ein Minimum reduziert werden). Dieses Einziehen ist also
beim Einsatz der Maschine in steilen Hanglagen oder beim Straßentransport
erforderlich und zudem ist es wichtig, um die Gesamtheit (Maschine-Trägervorrichtung-Schlepper)
optimal im Gleichgewicht zu halten. Schließlich muss sich das Einziehen
aufgrund der Gegebenheiten, d. h. möglicht wenig Raum beanspruchend,
vollziehen.
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Ziel der Erfindung ist es, das aufgezeigte Problem
vollständig
zu lösen.
Dieses Ziel wird mit den im Hauptanspruch 1 definierten Mitteln
erreicht.
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In den Unteransprüchen sind besonders zweckmäßige Mittel
definiert, die weitere Vorteile für die Erfindung bringen und
außerdem
kostengünstig sind.
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Nachstehend wird an Hand der beigefügten Zeichnungen
als nicht einschränkendes
Beispiel eine Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Maschine im
Einzelnen beschrieben. Es zeigen:
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1 schematisch
die Trägervorrichtung, insbesondere
zur Erläuterung
des Zusammenspiels der Schwenkbewegungen des Mastes und des Haltearms
der Maschine im Zuge der seitlichen Bewegungen der Maschine,
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2 schematisch
eine etwas modifizierte Trägervorrichtung,
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3A und 3B schematisch die Trägervorrichtung
zwecks Erläuterung
der speziellen Mittel für die
Höhenbewegung
der Maschine sowie die Einstellung dieser Bewegungen,
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4A, 4B eine Frontansicht bzw.
eine Draufsicht zur Darstellung des Einfahrens der Maschine mit
Hilfe der Trägervorrichtung,
und
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5A, 5B und 6 perspektivisch unter unterschiedlichen
Winkeln eine bevorzugte Ausführungsform
der Trägervorrichtung.
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1 ist
eine schematische Frontansicht einer vereinfacht dargestellten Variante
der Trägervorrichtung 1 aus
der Sicht eines Beobachters, der sich vor einem durch seine zwei
Vorderräder
angedeuteten, auf horizontalem Boden S stehenden Schlepper befindet
(in der Figur mit T bezeichnet) und durch seine Schnittlinie in
der Längsmittelebene
PM.
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Die Vorrichtung 1 besteht
aus einem Mast 10 mit Achse 10A, dessen unteres
Ende in einen Stütz- oder
Senkkasten 13 hineinreicht und in dem in Querrichtung ein
Bolzen 11 (Achse 11A) angeordnet ist. Im oberen
Teil des Mastes sieht man eine an einem Haltearm 40 mittels
einer Vorrichtung 50 (in der Zeichnung als Platte gezeigt)
befestigte Maschine M, wobei der Haltearm 40 mit einer
am Mast durch hier nicht dargestellte Mittel längsverschieblichen Hülse 20 verbunden
ist, wobei diese Mittel gemäß einer
vereinfachten Ausführung
aus einer Traverse bestehen, welche die Einzugsbewegung der Maschine
M vor dem Mast 10 ermöglicht.
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Der Mast 10 ist um einen
Gelenkbolzen 11 vermittels eines Betätigungsmittels 60 drehbar,
vorzugsweise ein doppelt wirkender Hydraulikzylinder (oder Hubzylinder
des Mastes). Das zylinderseitige Ende ist um einen im Stützkasten 13 fest
angeordneten Bolzen 61, Achse 61A, drehbar, während das
kolbenstangenseitige Ende an einem Bolzen, Achse 63A drehbar
angeordnet ist. Die Achsen 61A, 63A und 11A verlaufen
zueinander parallel, wobei die Achsen 61A, 11A zur
Achse 10A eine senkrechte Ebene bilden und die Achse 63A senkrecht
zur Achse 10A liegt.
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In 1 ist
der Mast 10 senkrecht stehend gezeigt, wobei seine Achse 10A in
der Ebene PM liegt (und in einer zur Ebene PM senkrechten Ebene E).
Selbstverständlich
kann je nachdem, wo genau die Trägervorrichtung
an der Front des Schleppers angeordnet ist, die Achse 10A in
der Vertikalen nicht ganz exakt in der Ebene PM liegen, sondern
in einer hierzu parallelen Ebene. Nachstehend gilt zur Vereinfachung
als senkrechte Position des Mastes 10 die Position, in
der sich seine Achse in der Ebene PM oder in einer dazu parallelen
Ebene befindet, unabhängig
davon, ob die Bodenfläche
horizontal oder geneigt ist. Wie ersichtlich, ist der Schwenkbereich
des Mastes aus dieser senkrechten Position sehr groß, denn
er kann trigonometrisch in positiver oder negativer Richtung schwingen,
sodass die Achse 10A, auf die Ebene E bezogen, in einem
durch die Strahlen 10L, 10R bestimmten Sektor
schwingen kann, wobei der Ausgangsoder Scheitelpunkt der Strahlen
der Mittelpunkt 11C (in der Ebene E) des Gelenkbolzens 11 ist
(die Elemente 11, 11A und 11C sind durch
eine einzige Bezugslinie gezeigt, eine Darstellung, die auch für andere
Bauteilegruppen in dieser Figur und weiteren Figuren verwendet wird,
wobei der Buchstabe C jeweils einen Mittelpunkt angibt, d. h. den Schnittpunkt
der jeweiligen Achse mit der Ebene E). Die Strahlen 10L, 10R schließen einen
Winkel γ ein (der
gleichzeitig das Bezugszeichen für
den vorstehenden Sektor ist) und entsprechen jeweils den linken
und rechten Endlagen der Achse 10A des Mastes. Geht man
zur Erläuterung
von der Annahme aus, dass die Achse des Mastes die momentane Lage
10 V einnimmt – eine
Lage, die dank der vorerwähnten Traverse
möglich
ist – kann
der Bediener die Maschine in eine von der Ebene PM abweichende oder
angenäherte
Stellung bringen, d. h. deren seitliche Position in Abhängigkeit
von den Einsatzbedingungen der Maschine (vgl. Pfeile α(+) und α(–) ändern.
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Die Endlagen 10L, 10R der
Achse 10A des Mastes 10 (und damit des Sektors γ) sind in 1 ebenfalls durch die Winkel
der maximalen Schwenkbewegung definiert, ausgehend von der senkrechten Stellung
des Mastes in positiver Richtung (αw(max) und
negativer Richtung (αR(max).
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Wegen der Abstandsmittel (Traverse)
kann die Verankerung der Maschine M am Haltearm 40 ausreichend
weit vor den Mast 10 verlegt werden. Aufgrund dieser Anordnung
kann sich der Mast auch über
den rechten Halbsektor bewegen (Bewegung aus dem Winkel α = 0 gegen
einen Winkel αR(max), wobei die Achse 10A aus
der Senkrechten in die Position 10R schwenkt und umgekehrt,
ohne dass sich die Maschine M und der Mast 10 gegenseitig
behindern.
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Der Hubzylinder 60 ist so
angeordnet, dass seine Kolbenstange in der senkrechten Position
des Mastes den halben Hubweg hat, sodass in den genannten Endlagen,
nämlich
vollständig
eingefahrene und vollständig
ausgefahrene Kolbenstange, αW(max) = αR(max) = γ/2
ist. Gemäß dem Beispiel schließen die
Winkel αW(max) und αR(max)
einen Bereich von 20 bis 25° ein.
Das heißt,
dass der mittlere Wert des Sektors γ 45° beträgt. Aufgrund dieses Wertes
kann die Maschine die äußerst gro ßen seitlichen
Bewegungen ausführen,
wodurch die Trägervorrichtung
universell einsetzbar ist, selbst bei einer Maschine mit verhältnismäßig hohem
Gewicht und dies unter Bedingungen größter Sicherheit. Insbesondere
der große
Bewegungsbereich der Maschine ermöglicht ein vollständiges Einziehen
der Maschine für
den Straßentransport
(vgl. auch 4A, 4B).
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Der Haltearm 40 ist auf
einem Zapfen 25, Achse 25A (und Mittelpunkt 25C)
senkrecht zur Achse 10A angeordnet, wobei hier der Zapfen
im unteren Bereich der Hülse 20 befestigt
ist und mit den zuvor erwähnten
Abstandsmitteln zusammenwirkt (beispielsweise, indem er sie durchsetzt).
Auch die Traverse kann mit der Hülse 20 fest
verbunden sein, wobei der Zapfen 25 dann an der Außenfläche der
Traverse befestigt ist. Der Arm 20 ist mit einem Betätigungsmittel 70 verbunden,
vorzugsweise einem doppelt wirkenden Hydraulikzylinder (oder Stellzylinder des
Arms). Das zylinderseitige Ende des Hubzylinders 70 ist
an einem Zapfen 24 angelenkt, der im oberen Bereich der
Hülse befestigt
ist, während
das Ende der Kolbenstange an einem Bolzen 73, Achse 73A,
angelenkt ist, der am rechten Ende des Arms 40 angeordnet
ist (d. h. gegenüber
der Haltevorrichtung 50).
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Die Achsen 73A, 25A sind
zueinander parallel und bilden in der senkrechten Position des Mastes 10 eine
zur Achse 10A senkrechte Ebene. Beim Antrieb des Hubzylinders 70 kann
der Arm 40 um den Zapfen 25 drehen. Dieser Vorgang
ist durch die Winkel β(+)
und β(-)
dargestellt, bezogen auf die Ausgangslage der Achse des Armes mit
dem Bezugszeichen 40 V. Da der Mast 10, d. h. seine Achse 10A, über den
oben definierten Sektor γ schwenken kann, liegt
der geometrische Ort des Mittelpunktes 25C (in die Ebene
E projiziert) des Zapfens 25, um den sich der Arm 40 bewegt,
auf einem Kreisbogen 41 um den Mittelpunkt 11C.
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Der Hubzylinder 70 ist so
angeordnet, dass seine Kolbenstange in der senkrechten Position
des Mastes 10 den halben Hubweg hat, sodass man in den
Endlagen der Kolbenstange, jeweils völlig eingefahren bzw. völlig ausgefahren, βR(max)
= βW(max) erhält (die Bewegung der Achse 40A des
Armes 40 gegen die Horizontale, in der sie die Tangente
an den Kreisbogen 41 um den Punkt 25C bildet).
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Die Hubzylinder 60 und 70 sind
hinsichtlich ihrer Wirkung aufeinander abgestimmt (hier auch als synchrone
Hubzylinder bezeichnet). Mit Rücksicht darauf,
dass die Trägervorrichtung
vornehmlich im Weinbau eingesetzt wird, ist diese Übereinstimmung oder
synchrone Wirkweise zielgerichtet so definiert, dass die horizontale
Ausrichtung der Maschine unabhängig
von der Neigung des Mastes gleich bleibt.
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Wie gesagt, es handelt sich um doppelt
wirkende Zylinder 60 und 70. Je nach Zulauf über 65 bzw. 66 befindet
sich die Kolbenstange des Hubzylinders in ihrer eingefahrenen bzw.
ausgefahrenen Endlage (65 bzw. 66). Mit den beiden
Bezugszeichen 65, 66 sollen hier auch die entsprechenden
Zylinderkammern beidseitig vom Kolben bezeichnet werden. Analog
hierzu sind die Endlagen der Kolbenstange im Hubzylinder 70 bei
Zulauf 75 ausgefahren und bei Zulauf 76 eingefahren,
wobei die Bezugszeichen in gleicher Weise verwendet werden.
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Die Zulauföffnungen 66 und 76 der
Kolbenstange, folglich auch die entsprechenden Kammern, sind über einen
Schlauch miteinander verbunden. Die Ölzu- und -ableitung in diesen
Kammern und dem Schlauch, letzterer durch die Bezugslinie 66a und 76a in
der Figur symbolisiert, erfolgt über
eine an sich bekannte (nicht dargestellte) Fördereinrichtung.
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Die zylinderseitigen Zulauföffnungen 65 und 75 sind
an einen gemeinsamen doppelt wirkenden (nicht dargestellten) Verteiler
angeschlossen (Anschluss durch die Bezugslinie 65a und 75a angedeutet),
der über
ein und denselben Bedienhebel (nicht gezeigt) betätigt wird.
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Die beiden miteinander verbundenen
Hubzylinder 60 und 70 verhalten sich also wie
ein einziger doppelt wirkender Hubzylinder. Diese Kopplung ermöglich und
sichert die gleichzeitige und verzögerungsfreie Bewegung der Elemente
von Mast und Arm (und damit auch der am Arm befestigten Maschine),
wobei diese Bewegungen vom Bediener einfach und schnell gesteuert
werden, da er, wie oben, nur einen einzigen Hebel zu betätigen braucht.
Zur Betätigung
des Hubzylinders 60 des Mastes steuert der Bediener den
Verteiler an, sodass Druck in der Kammer 65 zum Ausfahren
der Kolbenstange aufgebaut wird. Die Kolbenstange fährt aus
und nimmt den Mast 60 in negativer Richtung mit. Gleichzeitig
strömt
aus der Kammer 66 des Hubzylinders eine Ölmenge V1 zur und in die Kammer 76 des Arm-Hubzylinders 70, wodurch
die Kolbenstange des Hubzylinders 70 einfährt und
die Schwenkung des Armes 40 im positiven Sinn bewirkt.
Analog hierzu wird bei Betätigung
des Hubzylinders 70 und Druckaufbau in der Kammer 75 dessen
Kolbenstange ausgefahren und der Arm schwenkt in negativer Richtung.
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Gleichzeitig strömt aus der Kammer 76 des Hubzylinders 70 eine Ölmenge V2 in die Kammer 66 des Hubzylinders 60,
wodurch dessen Kolbenstange eingefahren und damit der Mast in positiver
Richtung bewegt wird.
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Bei der beschriebenen Ausführungsform sind
die Hubzylinder 60 und 70 identisch und so angeordnet,
dass in senkrechter Position des Mastes die mit 67 und 77 bezeichneten
Vielecke identisch sind. In dieser Lage (Mast 10 senkrecht)
sind generell die beiden Vielecke gleich, denn sie werden jeweils durch
die rechtwinklige Projektion der Strecke zwischen den beiden Gelenkpunkten 65, 63 bzw. 73, 74 des
Hubzylinders 60 bzw. 70 in der Ebene E und durch
die senkrechte Projektion derselben Strecke auf die Achse 10a und
schließlich
durch die Parallelverschiebung der Strecken selbst gebildet. Im
vorliegenden Fall sind die Vielecke Dreiecke, wobei eine der projizierten
Strecken nur noch ein Punkt auf der Achse des Mastes ist. Die Seiten
des Dreiecks 67 bilden die Strecken zwischen den Mittelpunkten 11C, 61C und
die Strecken zwischen den Mittelpunkten 63C, 11C.
Die Seiten des Dreiecks 77 bilden die Strecke zwischen
den Mittelpunkten 25C, 73C und die Strecke zwischen
den Mittelpunkten 73C, 74C und die die Mittelpunkte 74C, 25 verbindende
Gerade.
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Aus konstruktiven Gründen ist
es zweckmäßig, die
beiden Hubzylinder 60, 70 in Bezug auf die Achse 10A des
Mastes einander gegenüberliegend anzuordnen
(vgl. 1 und folgende).
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Da das Verhältnis des von der Kammer 66 in die
Kammer 76 strömenden
Volumens (und umgekehrt) gleich Eins ist, wird durch den Hub der
Kolbenstange in einer Richtung des einen Hubzylinders 60 bzw. 70 zwangsläufig und
gleichzeitig die Kolbenstange des jeweils anderen Hubzylinders in
umgekehrter Richtung um einen gleichen Hub bewegt.
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Im Zuge der gleichzeitigen Bewegungen
des Mastes 10 und des Armes 40 ändert sich
die Gestalt der Dreiecke 67 und 77, sie sind aber
in Bezug auf die Achse 10A des Mastes identisch. Man stelle
sich die Achse 10A des Mastes in zwei unterschiedlichen aufeinander
folgenden Positionen vor, die eine nach Drehung im positiven Sinn
um einen Winkel α1
aus der senkrechten Position (Position α1(+),
die andere nach Drehung im negativen Sinn um einen gleich großen Winkel α1 aus
der senkrechten Position α1(–), dann
entspricht die Form des Polygons oder Dreiecks in der Position α1(+)
(nicht bezeichnet) der momentanen Konfiguration des Polygons in
Form eines Dreiecks in Position α1(–)
(nicht bezeichnet).
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Aus der Zeichnung geht deutlich hervor,
dass in den Endlagen αW(max) und αR(max)
das Dreieck 67W gleich dem Dreieck 77A ist und das Dreieck 67R gleich
dem Dreieck 77W ist.
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Aufgrund dieser Merkmale bleibt die
Horizontallage der Maschine immer völlig gleich, denn eine Änderung
des Winkels α (Schwenken
des Mastes) in einer Richtung bedeutet, dass sich der Winkel β in entgegensetzter
Richtung (Schwenken des Armes) gleichzeitig und gleichlaufend ändert und
umgekehrt, wobei |α|
= |β| immer
be steht und, wie schon erwähnt,
der Ausfahrhub der Kolbenstange eines Hubzylinders 60, 70 gleich
dem Einziehhub des jeweils anderen Hubzylinders 60, 70 ist.
Die Bedienung ist darüber
hinaus äußerst einfach,
denn der Bediener muss nur einen einzigen Hebel betätigen.
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Wenn die konstante Beibehaltung der
Horizontallage der Maschine für
die meisten Anwendungen auch das bevorzugte Ziel ist, kann es in
Sonderfällen,
beispielsweise in der Baumkultur, zweckdienlich sein, dass sich
die Horizontallage der Maschine mit der Drehung des Mastes ändert, nicht
zwangsläufig,
indem der Ausrichtung des Mastes nur ständig gefolgt wird (wie nach
derzeitigem Stand), sondern nach einer vorbestimmten Definition.
Zu diesem Zweck kann man beispielsweise die Hubzylinder von Mast
und Arm mit gleichem Profil, aber mit unterschiedlich langen Kolbenstangen
vorsehen. In diesem Fall und entsprechend der zuvor beschriebenen zwischen
den Zylinderkammern bestehenden Verbindung stehen die Drehwinkel
von Mast und Arm nicht mehr im gleichen Verhältnis zueinander (Funktion α = f(β) kann festgelegt
werden). Eine weitere Variante wären
Hubzylinder gleicher Länge,
jedoch mit unterschiedlichem Querschnitt. In diesem Fall bliebe das
Volumenverhältnis
gleich Eins, da der Ausfahrweg der Kolbenstange eines Hubzylinders
proportional zum Ausfahrweg des anderen Hubzylinders ist, wobei
der Proportionalitätsfaktor
gleich dem Quadrat des Verhältnisses
der Radien der Zylinderkammern ist. Eine weitere Möglichkeit
ist eine Kombination des zuvor angesprochenen (Länge der Kolbenstange und der
Querschnitte jeweils unterschiedlich).
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Da das Drehwinkelverhältnis von
Mast und Haltearm in jedem Fall mathematisch ermittelbar ist, wird
man je weils das Verhältnis
wählen,
mit dem die gewünschte
Horizontallage der Maschine bei Drehung des Mastes erzielbar ist
und entsprechend werden die Hubzylinder ausgelegt.
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Doppelt wirkende Hydraulikzylinder
sind zwar die bevorzugten Antriebsmittel für Mast und Arm, doch kann der
Fachmann auch auf andere Mittel zurückgreifen, um die angestrebte
konstante Horizontallage der Maschine bei und während der Bewegung eines dieser
Elemente oder um eine vorbestimmte und gewollte Änderung der Horizontallage oder
Ausrichtung zu erreichen.
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Eine Alternative bietet beispielsweise
der Einsatz von zwei Elektromotoren von denen einer den Mast und
der jeweils andere den Haltearm bewegt, wobei dann die Drehung eines
Motors in einer Richtung automatisch die Drehung des anderen Motors
in der anderen Richtung bewirkt und zwar um jeweils das gleiche
Winkelmaß (um
die Horizontallage der Maschine zu erhalten) oder um einen vorbestimmten
unterschiedlichen Winkel (zwecks gewünschter und vorbestimmter Korrektur
der Horizontallage der Maschine). Der Einsatz von Betätigungsmitteln
dieser Art erscheint allerdings weniger zweckdienlich.
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Die Bewegung des Mastes (oder des
Armes) hat natürlich
zur Folge, dass sich der Abstand der Maschine zum Boden ändert. Dieser
Abstand ist in 1 durch
den Abstand h (=H2 – H1)
angegeben. Je nach den Arbeitsbedingungen kann sich eine Korrektur
des jeweiligen Abstands als unerlässlich erweisen. Zu diesem
Zweck verschiebt der Bediener die Hülse um einen der Änderung
entsprechenden Betrag in der gewollten Richtung (vgl. 1 mit der Achse 10A in
Position 10L).
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Die Verschiebung der Hülse 20 erfolgt über ein
Betätigungsmittel 80,
vorzugsweise einen doppelt wirkenden Hydraulikzylinder. Bei der
Version nach 1, ist
das Mittel zylinderseitig mit dem Bolzen 11 verbunden (oder
mit dessen Verlängerung)
und kolbenstangenseitig mit dem Gelenkbolzen 74 (oder dessen
Verlängerung),
wobei die Achse des Hubzylinders 80 zumindest annähernd mit
der Achse 10A des Mastes zusammenfällt. Diese Anordnung des Hubzylinders
für die
Hülse hat
den Nachteil, dass der Bediener verhältnismäßig oft korrigierend eingreifen, d.
h. den Bodenabstand der Maschine korrigieren muss. Nachstehend wird
an Hand der 3A und 3B erläutert, wie die Erfindung diesem
Mangel abhilft.
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In 2 (mit
anderen Abmessungen von bestimmten Elementen, aber Beibehaltung
ihrer jeweiligen Funktion) sind weitere zweckmäßige Merkmale gezeigt, wobei
gleiche oder äquivalente
Elemente jeweils mit den schon eingeführten Bezugszeichen angegeben
sind.
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Der Haltearm 40 ist mit
einem Pendelarm 30 fest verbunden (nachstehend näher beschrieben), der
in dieser Darstellung durch ein Dreieck und eine rechtwinklige Auflagefläche symbolisiert
ist, deren Fläche
sich mit der des Armes 40 deckt.
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Die beiden Elemente, Arm 40 und
Pendelarm 30, bilden somit eine Pendeleinheit, die sich
um einen Zapfen 24 bewegt, der im oberen Bereich der Hülse angeordnet
ist (der Einfachheit halber wird das gleiche Bezugszeichen wie in 1 gewählt, wenngleich dieser Zapfen
bei dieser Abwandlung nicht mit dem Kopf des Zylinders 71 verbunden
ist).
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In der Senkrechten erstrecken sich
die Hubzylinder 60, 70 parallel zur Achse 10A des
Mastes, wobei die beiden Hubzylinder vorteilhaft auch hier in Bezug
auf die Achse 10A einander gegenüberliegend angeordnet sind.
Das zylinderseitige Ende des Hubzylinders 60 kann sich
um einen Bolzen 61 drehen (Achse 61A und Mittelpunkt 61C),
der in einem Kasten 13 montiert ist, während das kolbenstangenseitige
Ende um einen Bolzen 62 (Achse 62A und Mittelpunkt 62C)
beweglich ist, der am Ende eines Trägers 12 befestigt
ist, der im Beispiel aus einem Paar mastfesten Befestigungslaschen
besteht. Analog hierzu kann der Hubzylinder 70 zylinderseitig
um einen Bolzen 71 (Achse 71A und Mittelpunkt 71C) drehen,
der am Ende eines Trägers 22 angeordnet
ist und im Beispiel aus einem Paar Befestigungslaschen 22 besteht,
während
das kolbenstangenseitige Ende um einen Bolzen 72 (Achse 72A und
Mittelpunkt 72C) schwenken kann, der am rechten Ende des
Armes 40 angeordnet ist.
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Bei senkrecht stehendem Mast 10 entsprechen
die Rechtecke 68, 78 (oder Quadrate, wenn die Abmessungen
der Hubzylinder 60, 70 berücksichtigt werden) den Dreiecken 67, 77 der
Variante in 1. Für die allgemeine
Definition des Vielecks wird auf die vorstehenden Erläuterungen
verwiesen. Das Rechteck 68 wird durch die Strecken 11C, 12C,
die Strecke 12C, 62C gebildet und durch die die
Mittelpunkte 62C, 61C und die Mittelpunkte 61C und 11C jeweils
verbindenden Geraden. Das Recht eck 78 wird durch die Strecken 24C, 27 gebildet
(senkrechte Projektion des Mittelpunktes 72 auf die Symmetrieebene 30A des
Pendelarmes), die Strecke 27, 72C, die Strecke 72C, 71C und
die Strecke 71C, 24C. Wie man sieht, liegt der
Hubzylinder 60 in der senkrechten Position völlig parallel
zur Achse 10A, wobei von dieser Parallelität in den
anderen Positionen des Mastes leicht abgewichen wird (α' > α1 vgl. 2).
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Alle weiteren Erläuterungen bezüglich der Variante
in 1, Synchronisation
der Hubzylinder 60, 70, Positionierung der Kolbenstangen
in der senkrechten Position des Mastes, seitliche Bewegungen der
Maschine unter Beibehaltung ihrer Horizontallage, Vielecke und deren
Konfigurationsänderung,
Winkel α, β; αW(max), αR(max)
gelten auch hier sinngemäß.
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Die 3A und 3B zeigen die Trägervorrichtung
in jeweils definierter Schrägstellung,
wobei die beiden hier gezeigten Schrägstellungen häufig anzutreffenden
Arbeitsbedingungen entsprechen. Im Unterschied zu 1 ist hier jedoch der Höhenstellzylinder
für die
Maschine M in Bezug auf die Achse 10A des Mastes seitlich
versetzt.
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Gemäß einer ersten Abwandlung der
Anordnung, ist das untere Ende (d. h. zylinderseitig) des Hubzylinders 80 (die
unterschiedliche Anordnung hier mit dem Bezugszeichen 810 gekennzeichnet) mit
einem Gelenkbolzen 811, Achse 811A, verbunden,
der zwischen dem Bolzen 11 des Mastes und dem Bolzen 61 des
Hubzylinders für
den Mast liegt, wobei die Achsen 11A, 61A und 811A in
diesem Beispiel allerdings in der gleichen horizontalen Ebene α liegen.
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Gemäß einer zweiten Version der
Anordnung ist das untere Ende (zylinderseitig) des Hubzylinders 80 (zur
Unterscheidung hier ebenfalls mit 820 bezeichnet) mit einem
Bolzen 821 (Achse 821A) verbunden, der aber nach
der Zeichnung außerhalb liegt,
d. h. links vom Bolzen 61 des Hubzylinders 60, wobei
die Achsen 11A, 61A und 821A im Beispiel
außerdem
in einer gemeinsamen horizontalen Ebene liegen.
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In einer gemeinsamen Ebene liegen
auch die Achse 10A und die nicht bezeichneten Achsen der Hubzylinder 60 und 80 (810, 820),
das mit der Hülse fest
verbundene Paar Befestigungslaschen, wobei diese nach der Seite
weisen, gegen die die untere Gelenkachse 81 (811, 821)
versetzt ist, doch kommt auch eine andere Art der Befestigung in
Betracht (z. B. Verbindung des Kopfes des Hubzylinders 80 mit einem
direkt an der Hülse 20 befestigten
Zapfen).
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Nach der anderen Anordnung des Hubzylinders 810,
die auch aus den 5A und
folgenden ersichtlich ist, erstreckt sich dieser Hubzylinder parallel zur
Achse 10A, wenn diese die senkrechte Position einnimmt.
Wie man sieht (z. B. am Hubzylinder 60 in 2) wird von dieser Parallelität in allen
anderen Positionen des Mastes leicht abgewichen (α > α'',
vgl. 3A).
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In allen Fällen hat eine Drehung des Mastes eine
Verschiebung der Hülse
entlang dem Mast zur Folge, wobei der geometrische Mittelpunkt 82C des Bolzens 82 ein Kreisbogen
C (810) oder C (820) um den Mittelpunkt 811C oder 821C entsprechend
der jeweiligen Version ist.
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Die Anordnung hat den großen Vorteil,
dass eine Korrektur oder Nachstellung der Höhe der Maschine in Bezug auf
den Boden praktisch nicht mehr nötig
ist, wenn sich die seitliche Position der Maschine zumindest unter
den am häufigsten
anzutreffenden Arbeitsbedingungen ändert.
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Wie man sieht, wandert der Mittelpunkt 82C des
Bolzens 82 beim Übergang
der Maschine aus der seitlichen Lage nach 3A in die gemäß 3B von C(0) nach C(1) (vgl. 3A), wenn der Hubzylinder 80 nach
der ersten Variante montiert ist (Zylinder 810), was vorbehaltlich
des Maßstabs
in der Zeichnung einem Höhenunterschied
von etwa 20 mm (beim Radius von 1430 mm) gleichkommt. Bei Montage
des Hubzylinders nach der zweiten Variante (Zylinder 820)
verschiebt sich der Mittelpunkt 82C des Bolzens 82 von
G(0) nach C(2), was einer Höhenänderung
von merklich unter 1 mm entspricht (beim Radius 1406 mm). Unter
diesen Bedingungen kann der Bediener die Höheneinstellung der Maschine
bei senkrechter Position des Mastes sogar schon beim Anlassen auf
eine Normal- oder
Standardlage für
die geplante Arbeit einstellen, denn eine Höhenänderung der Maschine in Bezug
auf den Boden bleibt vernachlässigbar,
wenn man unter Normalbedingungen die seitliche Position der Maschine ändert. Der
Bediener muss nur im Ausnahmefall eingreifen. Das Ziel, ohne ständige Neueinstellungen der
Höhenlage
auszukommen, ist also erreicht, ebenso wie die Optimierung hinsichtlich
Genauigkeit, leichter Bedienung und Sicherheit im Einsatz der Maschine
sowie der Lastverteilung.
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Die weiteren an Hand der 2 beschriebenen Merkmale
sind hier übertragbar.
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Die 4A, 4B zeigen die Trägervorrichtung – von vorn
auf 4A (z. B. der 1 bis 3) und von oben auf die 4B – mit
dem Mast 10 voll nach rechts geschwenkt (Achse 10A entspricht
in diesem Fall der Achse 10R aus 1). Die Maschine befindet sich gleichsam
in der Verlängerung
des Schleppers und ihre Mittelebene (nicht dargestellt) fällt praktisch
mit der Mittelebene PM des Schleppers zusammen.
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Wie man an Hand der 4B erkennt, wird der vollständige Einzug
der Maschine M durch das Element 31 ermöglicht, weil die Befestigung
der Maschine am Haltearm 40, 50 nach vorn verlegt
werden kann und weil die Bewegung dadurch in einer Ebene (EF) erfolgen kann, deren hintere Grenze (EF)AR sich mit ausreichendem
Spiel vor den Vorderflächen (nicht
dargestellt) des Kastens 13 und des um die Achse 11A schwenkbaren
Mastes 10 erstreckt (die Betätigungsmittel 60 und 80 sind
in 4B nicht dargestellt).
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Vorteilhaft ist es, wenn das Element 31 Teil einer
Pendeleinrichtung (mit 30 bezeichnet) ist, wie sie in den 5A, 5B, 6 im
Einzelnen gezeigt ist.
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In den 5A und 5B ist die Trägervorrichtung
so gezeigt, wie sie ein vor dem Schlepper stehender Betrachter sieht
(5A) bzw. rechts neben dem
Schlepper mit Blick in Fahrtrichtung (5B), wobei
die Neigung des Mastes 10 nach links einer Arbeitsposition der
Maschine M (hier nicht dargestellt) beispielsweise für Schnittarbeiten
entspricht. 6 zeigt
die Vorrichtung in ihrer vertikalen Position, wobei der Betrachter
vor dem Schlepper und der Vorrichtung steht.
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Der Mast 10 besteht aus
einem starken Vierkantrohr, das, wie gesehen, um den Bolzen 11,
Achse 11A, bei Betätigung
des Hubzylinders 60 schwenkbar ist.
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Die Länge des Abschnittes auf dem
sich die Hülse 20 entlang
dem Mast verschieben kann, richtet sich nach der Länge der
Kolbenstange des Hubzylinders 80 und erstreckt sich in
einem oberen Bereich (wie in diesen Figuren dargestellt) bis zu
einem unteren Bereich und umgekehrt, wobei der Hubzylinder um die
im Kasten 13 bzw. der Auflage 21 gelagerten Bolzen 81 bzw. 82 drehbar
ist. Je nach der dargestellten Ausführungsform ist der Hubzylinder 80 zwischen dem
Mast 10 und dem Hubzylinder (Lage 810 in den 3A, 3B) angeordnet. Beim Verschwenken des Mastes
um die Achse 11A, ohne Betätigung der Kolbenstange des
Hubzylinders 80, ändert
sich der Abstand zwischen den Achsen 81A und 82A nicht
und die Hülse 20 gleitet
auf dem Mast in Abhängigkeit vom
geometrischen Ort C(810) des Punktes C(0) (vgl. 3A) (wie erinnerlich liegt
die Achse des Hubzylinders 80 nur völlig parallel zur Achse 10A des Mastes,
wenn dieser senkrecht steht).
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Die Hülse 20 weist noch
im oberen Bereich die Auflage 22 auf, die entgegengesetzt
zu der Auflagefläche 12 gerichtet
ist. An der Auflagefläche 22 (Befestigungslaschen)
sind der allgemein mit 24 bezeichnete Zapfen und die Gelenkachse
generell 71 eines der Enden des Zylin ders 70 befestigt.
Das Paar Befestigungslaschen 22 besteht aus einer vorderen einen
vorn liegenden Zapfen 24F tragenden Platte 22F und
einer rückwärtigen,
einen hinteren Zapfen 24R tragenden Platte 22R,
während
die nicht hülsenfesten
Enden dieser Platten über
den Bolzen 71 verbunden sind, dessen Verlängerung
zu beiden Seiten der Platten einen vorderen Teil 71F und
einen hinteren Teil 71R bildet.
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Die Hülse 20 umfasst schließlich die
Pendeleinrichtung 30, 40 (aus dem Pendelarm und
dem Haltearm bestehend, letzterer mit der gabelförmigen Geräteaufnahme 50 ausgerüstet).
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Der Pendelarm ist in den 2, 3A, 3B, 4A schematisch durch ein
Dreieck und einer rechtwinkligen Auflagefläche der Achse dargestellt,
deren Symmetrieebene 30A in diesem Beispiel in der Ebene
PM liegt (in vertikaler Position des Mastes 10 (vgl. 2).
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Entsprechend der beschriebenen und
in den 5A und folgenden
gezeigten Ausführungsform enthält der Pendelarm 30 das
Element 31 (gleiches Bezugszeichen gewählt wie für die vereinfachte Variante
der Traverse, wenngleich sie nicht unbedingt identisch ausgebildet
sein müssen),
das in dem beschriebenen Ausführungsbeispiel
Rohrform hat, eine hintere dem Mast 10 zugewandte Auflageplatte 32, an
der sich der hintere Teil des Elementes 31 abstützt und
eine Auflagefläche 33,
hier Befestigungswinkel, die auf der Vorderseite des Elementes 31 montiert sind,
und die mit einer senkrechten Lochreihe versehen sind, sodass der
Arm 40 mit Befestigungsmitteln in gewünschter Höhe je nach Maschinentyp und/oder den
Arbeiten angebracht werden kann. Die hintere Auflagefläche 32 hat
etwa die Form eines umgedrehten T. Im Endbereich rechts und links
vom Querbalken des T ist ein Bolzen 72R bzw. 72L befestigt.
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Besonders an dieser Konstruktion
ist ihre beiderseitige Verwendbarkeit, d. h. der Pendelarm kann
vor dem Mast 10 auf dem Zapfen 24F (wie in den 5A und folgende) oder hinter
diesem auf dem Zapfen 24R montiert werden.
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Je nach der Befestigungsart ist der
Hubzylinder 70 auf den Bolzen 71F, 72R (vorn
am Mast 10, 5A, 5B, 6) oder auf den Bolzen 71R, 72L (Pendelarm
hinter dem Mast) angeordnet.
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Je nach Art der zum Einsatz kommenden Maschine
kann deren Montage vor dem Mast (gilt beispielsweise für Maschinen
zum Vorschnitt, Entranken und Entblätterung oder hinter dem Mast
(beispielsweise Einrichtungen zum Lesen und Vorschnitt) zweckmäßig sein.
Bei einer Version ohne Pendelarm kann der Arm 40 selbstverständlich analog
an einen Zapfen 24F oder 24R montiert werden, wobei
das Element 31 dann nur noch ein einfaches Abstandstück ist.
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Wie ersichtlich, kann der Haltearm 40 an
den Winkelstücken 33 des
Pendelarms zwischen einer unteren Stellung (5A bis 6)
und einer oberen Stellung befestigt werden. Je nachdem, was für eine Maschine
M zum Einsatz kommt, empfiehlt sich die Montage "unten" (Schnitt, Bodenbearbeitung, Art der Rebstöcke (niedrig
oder hoch) usw.
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Ganz generell ermöglicht der Pendelarm 30 eine
optimale Verschiebung der Maschine, wie aus 2 hervorgeht: In der Position des Mastes
während
der Arbeiten läge
ohne Pendelarm der Punkt 27 des Armes 40 bei 27'. Im Beispiel
ist der Verschiebeweg durch den Abstand e angegeben.
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6 zeigt
die Trägervorrichtung
in ihrer senkrechten Lage. Der Arm 40 weist auf der linken Seite,
von vorn auf die Vorrichtung gesehen, die zur Aufnahme der hier
nicht dargestellten Maschine M bestimmte Gabel 50 auf und
auf der rechten Seite (im Beispiel die Trägervorrichtung 42)
nach unten gerichtete Befestigungslaschen 42. Unten am
Arm 40 erstreckt sich zu ihm parallel ein doppelt wirkender Schrägstellungszylinder 90.
Der Hubzylinder 90 wird zylinderseitig von einem am Träger 42 angeordneten Gelenkbolzen 91 und
kolbenstangenseitig von einem an der Gabel 50 angeordneten
Gelenkbolzen 92 gehalten. Die Gabel ist am Arm 40 um
einen Bolzen 43 schwenkbar gelagert.
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Bei Betätigung des Hubzylinders 90 kann also
punktuell in Sonderfällen
die Horizontallage der Maschine M (vgl. in 6 den schematisch gezeigten Drehwinkel δ(+) und δ(–) um eine
vertikale Achse 50 V) geändert
werden.
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Die Gabel weist auf beiden Seiten
eine Ausnehmung 53 auf, durch die der Gelenkbolzen 43 hindurchgeführt ist,
wobei die Ausnehmung einheitlich mit 52 bezeichnet wird.
Der Bolzen 92 kann in Abhängigkeit von der gewählten Montageart
(Pendelarm vor oder hinter dem Mast
10) in der einen oder
der anderen der Ausnehmungen 52 liegen. Die Gabel weist
schließlich
noch Bohrungen 54 zur Aufnahme von Befestigungsmitteln
der Maschine auf.
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Dank der erfindungsgemäßen Merkmale
ist die Trägervorrichtung
für eine
Maschine im Einsatz sehr leicht zu handhaben, nicht anstrengend
und einfach zu bedienen. Die Maschine kann insbesondere in allen
Arten von Weinbergen unter den schwierigsten und unterschiedlichsten
Bedingungen eingesetzt werden und lässt sich von einem Ort zum
anderen, auch auf Straßen,
mit maximaler Sicherheit transportieren.