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DE69912671T2 - Geräteunterstützungsvorrichtung insbesondere für Landwirtschaft, Weinbau und Baumgärtnerei - Google Patents

Geräteunterstützungsvorrichtung insbesondere für Landwirtschaft, Weinbau und Baumgärtnerei Download PDF

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DE69912671T2
DE69912671T2 DE69912671T DE69912671T DE69912671T2 DE 69912671 T2 DE69912671 T2 DE 69912671T2 DE 69912671 T DE69912671 T DE 69912671T DE 69912671 T DE69912671 T DE 69912671T DE 69912671 T2 DE69912671 T2 DE 69912671T2
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DE
Germany
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mast
carrier device
machine
arm
axis
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DE69912671T
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Georges Andelfinger
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Binger France Sarl
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Binger France Sarl
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Revoked legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01BSOIL WORKING IN AGRICULTURE OR FORESTRY; PARTS, DETAILS, OR ACCESSORIES OF AGRICULTURAL MACHINES OR IMPLEMENTS, IN GENERAL
    • A01B63/00Lifting or adjusting devices or arrangements for agricultural machines or implements
    • A01B63/02Lifting or adjusting devices or arrangements for agricultural machines or implements for implements mounted on tractors
    • A01B63/10Lifting or adjusting devices or arrangements for agricultural machines or implements for implements mounted on tractors operated by hydraulic or pneumatic means
    • A01B63/102Lifting or adjusting devices or arrangements for agricultural machines or implements for implements mounted on tractors operated by hydraulic or pneumatic means characterised by the location of the mounting on the tractor, e.g. on the rear part

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  • Agricultural Machines (AREA)
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  • Pretreatment Of Seeds And Plants (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Trägervorrichtung für eine Maschine, insbesondere zum Einsatz in der Landwirtschaft, bei der Baumzucht und im Weinbau gemäß dem Oberbegriff des unabhängigen Anspruchs 1.
  • Bekanntlich werden die Maschinen beispielsweise für die Bodenbearbeitung, für Vorschnitt und Schnittarbeiten und bei der Strukturierung der Rebanlagen unter ganz unterschiedlichen äußeren Bedingungen eingesetzt, oft sogar sehr schwierigen, wegen der Struktur und der Beschaffenheit des Geländes, wegen Hindernissen unterschiedlichster Natur, mangelnder Parallelität der Abstände, der unterschiedlichen Rebsorten und deren Höhe (mit oder ohne Aufbindung) usw. Ferner wird durch die Maschine und die Zusatzeinrichtung selbst, meist vorn am Schlepper angeordnet (dessen Spurbreite schon gering ist), die Lastverteilung je nach Gewicht und der jeweiligen Lage der Maschine mehr oder weniger spürbar. Auch weiß man, dass eine ungleiche Lastverteilung eine potentielle Quelle für Unfälle ist. Damit man diese und die damit einhergehenden Schäden im vorhinein abschätzen kann, ist es geboten, schnell und jederzeit die erforderlichen Korrekturen vornehmen zu können.
  • Bei diesen Bedingungen ist der Bediener häufig genötigt, die Position der Maschine anzupassen oder zu regulieren, er muss also letztere in einer definierten Ebene bewegen, meist senkrecht zur Längsmittelebene des Schleppers, wobei dieser Bewegungsbereich von der Bau art der Trägervorrichtung der Maschine abhängt, die, wie erwähnt, mit Betätigungsmitteln ausgerüstet ist, welche die gewünschten Bewegungen der Maschine auslösen bzw. auf sie übertragen.
  • Diese Bewegungen können in beide Richtungen eines kartesischen, rechtwinkligen Koordinatensystems zerlegt werden, dessen Abszissen parallel zur Ebene des Bodens liegen. Ganz allgemein kann man von seitlichen Bewegungen sprechen, die im Wesentlichen bewirken, dass sich die Maschine von der Medianebene des Schleppers wegbewegt oder sich an diese annähert und von Höhenbewegungen, die im Wesentlichen zu einer Änderung des Abstandes zwischen Boden und Maschine führen.
  • Bekannt ist eine Trägervorrichtung mit den Merkmalen des eingangs genannten Oberbegriffs, deren Funktion jedoch nicht zufriedenstellend ist. Vor allem, weil die seitliche Verschiebung (Bewegung) der Maschine in zwei zeitlich getrennten Phasen erfolgt. Während der ersten Phase schwenkt der Bediener den Mast, wodurch sich die Horizontallage der Maschine ändert, da diese vom Mast, an dem sie mittels eines Haltearms befestigt ist, in die Schräglage mitgenommen wird. Erst in einer zweiten Phase kann der Bediener die Maschine zumindest annähernd in ihre Ausgangslage rückführen, indem er den Haltearm betätigt.
  • Dies kann der Bediener manchmal nur durch Herumprobieren erreichen, er muss also die soeben geschilderten Vorgänge wiederholen. Diese Art des Vorgehens in zwei Phasen ist in mehr als einer Hinsicht abträglich. Während jedes Eingriffs des Bedieners zwecks Korrektur der seitlichen Position der Maschine kann diese also zweimal hintereinander die Aufbindung (Durchtrennen der Fäden) und/oder die Rebstöcke ernsthaft beschädigen. Wird die Maschine ferner in ausgeprägten Hanglagen eingesetzt, kann der Bediener das gesamte System (Maschine-Trägervorrichtung-Schlepper) nur mit großer Mühe stabil halten, sowohl während des Einsatzes als auch bei Vorgängen außerhalb der Parzellen, weil einmal doppelte Vorgänge naturgemäß langsamer sind und vor allem, weil der Schwenkbereich außerordentlich klein ist. Tatsächlich kann sich der Mast nur zwischen einer senkrechten oder annähernd senkrechten Ausgangsstellung und einer maximalen Ausschwenkstellung im Arbeitsbereich bewegen. Dies insbesondere, weil die Maschine (M) an dem mit dem Mast verbundenen Haltearm angeordnet ist. Wenn nämlich bei der bekannten Einrichtung der Mast entgegengesetzt zum Arbeitsbereich auch nur geringfügig über die Senkrechte hinaus schwenken würde, würde die Maschine samt Haltearm mit dem Mast kollidieren. Folglich bleibt die Maschine in Bezug auf die Maschine versetzt, selbst in der maximal eingefahrenen Stellung, was das Gleichgewicht der oben genannten gesamten Einrichtung störte. Des Weiteren kann diese bekannte Trägervorrichtung, je nachdem wie ausgeprägt die Hanglage ist, nicht mit der erstrebten Sicherheit eingesetzt werden und wegen dieses weiteren Nachteils ist die Gefahr, dass die gesamte Einrichtung ins Schwingen gerät, und dass die damit unvermeidlich verbundenen Schäden zu groß sind. Der negative Effekt, den der unvollständige Einzug der Maschine hat, d. h. deren Rückkehr in die Längsmittelebene des Schleppers und vor diesem, macht sich auch beim Transport oder bei der Fahrt auf Straßen bemerkbar. Schließlich sind die Betätigungsmittel derart angeordnet, dass der Bediener während der Arbeit praktisch nach jeder seitlichen Bewegung der Maschine deren Höheneinstellung korrigieren muss.
  • Die britische Patentanmeldung GB 2,249,011 A offenbart eine Trägervorrichtung, bei der zwei Hubzylinder derart gekoppelt sind, dass beim Absenken eines Armes der andere nach oben geht und umgekehrt. Vor allem aber ist der Aufbau der beschriebenen Vorrichtung so, dass eine Horizontallage oder eine definierte Ausrichtung der mit der Vorrichtung verbundenen Maschine nicht strikt konstant gehalten werden kann. Schließlich ist ein solcher Aufbau vor allem völlig ungeeignet für den Einsatz von Maschinen im Weinbau. Darüber hinaus ist die Rückführung der Maschine gegen die Front des Schleppers kompliziert und auch hier nicht auf das zuvor genannte bevorzugte Anwendungsgebiet übertragbar, insbesondere wegen des hohen Gewichts von manchen dieser Einrichtungen. Hingewiesen sei hier noch darauf, dass bei der Rückführung die Maschine nicht vor der Trägervorrichtung vorbei bewegt wird. Ferner erhält der Fachmann aus dieser Offenbarung keinen Hinweis bzw. wird ihm nahegelegt, mit welchen technischen Mitteln das hier geschilderte Problem gelöst werden kann.
  • EP 0 898 877 A1 mit dem Stand der Technik nach Art. 54 (3) EPÜ offenbart eine Trägervorrichtung einer an einem Schlepper angebrachten Entblätterungseinrichtung. Die Trägervorrichtung besteht aus einem Mast, an dem eine Hülse längsverschieblich angeordnet ist, die über einen parallel zum Mast liegenden Hubzylinder über einen bestimmten Weg verschiebbar ist und aus einem senkrecht zum Mast verlaufenden Haltearm. Der Arm ist mit einem seiner Enden mit der Hülse verbunden, während das andere Ende eine Aufnahme für die Entblätterungseinrichtung bildet. Der Mast ist um einen in seinem unteren Teil vorgesehenen Bolzen aus der Senkrechten heraus nach beiden Seiten jeweils in einem eingeschränkten Winkelbereich mittels eines Hubzylinders schwenkbar. Der Arm ist teleskopisch und über den Hubzylinder kann die Entblätterungsvorrichtung über eine bestimmte Strecke an die Rebzeile herangeführt bzw. von ihr entfernt werden. Die Entblätterungsvorrichtung kann um einen am Arm angeordneten Gelenkbolzen, über den Hubzylinder angetrieben, schwenken. Schließlich kann sich der Arm selbst vermittels eines hydraulisch betätigten Zahnstangengetriebes nach oben bewegen. Die für den Einsatz vorgesehenen Mittel dieser Vorrichtung können die zuvor erläuterten Nachteile nicht beseitigen und bieten folglich auch keine Lösung für das nachstehend dargestellte Problem an.
  • Die beanspruchte Erfindung betrifft dieses Problem auch gar nicht, denn es handelt sich hier darum, den Kopf der Entblätterungsvorrichtung mit Hilfe der genannten Mittel, die von Positionssensoren an der Entblätterungsvorrichtung je nach der Vegetationsdichte der Rebzeile gesteuert werden, zu justieren. Insbesondere kann mit diesen Mitteln die Entblätterungsvorrichtung nur sehr begrenzt an den Mast herangeführt, geschweige denn vor dem Mast vorbeigeführt werden. Diese Vorveröffentlichung enthält keine Lösung des genannten Problems und weder eine Angabe oder etwa einen Hinweis mit welchen Mitteln ein Fachmann zu einer Lösung kommen könnte.
  • Die Aufgabe besteht also darin, eine Trägervorrichtung für Maschinen aller Art zu schaffen, insbesondere für den Einsatz im Weinbau, mit deren Hilfe einerseits die Bewegungen der Maschine sehr schnell und vom Bediener leicht bedienbar ablaufen (also muss der Bediener die Ansteuerungen dieser Mittel so wenig wie möglich betätigen müssen und seine Eingriffe müssen bei allen Gegebenheiten zweckmäßig und einfach sein (Art des Weinbergs, Geländestruktur usw.)), wobei zu betonen ist, dass im Zuge der Bewegungen der Maschine aufgrund der Einstell- und Positionierungsvorgänge, die Horizontallage und Ausrichtung der Maschine weitestgehend konstant bleiben oder nur nach einem zuvor definierten Plan änderbar sind. Darüber hinaus müssen die Vorgänge unter allen Bedingungen optimal gesichert ablaufen und mit minimaler Abweichung von der Lotrechten. Außerdem muss aus sicherheitsrelevanten Gründen für den Einsatz der Maschine, die oft mit Schneidwerkzeugen ausgerüstet ist, soweit als möglich, vorzugsweise gänzlich gegen die Frontseite des Schleppers eingezogen werden können, damit sie nicht seitlich über die Gesamtbreite des Schleppers vorsteht (oder ein etwaiger Überstand muss auf ein Minimum reduziert werden). Dieses Einziehen ist also beim Einsatz der Maschine in steilen Hanglagen oder beim Straßentransport erforderlich und zudem ist es wichtig, um die Gesamtheit (Maschine-Trägervorrichtung-Schlepper) optimal im Gleichgewicht zu halten. Schließlich muss sich das Einziehen aufgrund der Gegebenheiten, d. h. möglicht wenig Raum beanspruchend, vollziehen.
  • Ziel der Erfindung ist es, das aufgezeigte Problem vollständig zu lösen. Dieses Ziel wird mit den im Hauptanspruch 1 definierten Mitteln erreicht.
  • In den Unteransprüchen sind besonders zweckmäßige Mittel definiert, die weitere Vorteile für die Erfindung bringen und außerdem kostengünstig sind.
  • Nachstehend wird an Hand der beigefügten Zeichnungen als nicht einschränkendes Beispiel eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Maschine im Einzelnen beschrieben. Es zeigen:
  • 1 schematisch die Trägervorrichtung, insbesondere zur Erläuterung des Zusammenspiels der Schwenkbewegungen des Mastes und des Haltearms der Maschine im Zuge der seitlichen Bewegungen der Maschine,
  • 2 schematisch eine etwas modifizierte Trägervorrichtung,
  • 3A und 3B schematisch die Trägervorrichtung zwecks Erläuterung der speziellen Mittel für die Höhenbewegung der Maschine sowie die Einstellung dieser Bewegungen,
  • 4A, 4B eine Frontansicht bzw. eine Draufsicht zur Darstellung des Einfahrens der Maschine mit Hilfe der Trägervorrichtung, und
  • 5A, 5B und 6 perspektivisch unter unterschiedlichen Winkeln eine bevorzugte Ausführungsform der Trägervorrichtung.
  • 1 ist eine schematische Frontansicht einer vereinfacht dargestellten Variante der Trägervorrichtung 1 aus der Sicht eines Beobachters, der sich vor einem durch seine zwei Vorderräder angedeuteten, auf horizontalem Boden S stehenden Schlepper befindet (in der Figur mit T bezeichnet) und durch seine Schnittlinie in der Längsmittelebene PM.
  • Die Vorrichtung 1 besteht aus einem Mast 10 mit Achse 10A, dessen unteres Ende in einen Stütz- oder Senkkasten 13 hineinreicht und in dem in Querrichtung ein Bolzen 11 (Achse 11A) angeordnet ist. Im oberen Teil des Mastes sieht man eine an einem Haltearm 40 mittels einer Vorrichtung 50 (in der Zeichnung als Platte gezeigt) befestigte Maschine M, wobei der Haltearm 40 mit einer am Mast durch hier nicht dargestellte Mittel längsverschieblichen Hülse 20 verbunden ist, wobei diese Mittel gemäß einer vereinfachten Ausführung aus einer Traverse bestehen, welche die Einzugsbewegung der Maschine M vor dem Mast 10 ermöglicht.
  • Der Mast 10 ist um einen Gelenkbolzen 11 vermittels eines Betätigungsmittels 60 drehbar, vorzugsweise ein doppelt wirkender Hydraulikzylinder (oder Hubzylinder des Mastes). Das zylinderseitige Ende ist um einen im Stützkasten 13 fest angeordneten Bolzen 61, Achse 61A, drehbar, während das kolbenstangenseitige Ende an einem Bolzen, Achse 63A drehbar angeordnet ist. Die Achsen 61A, 63A und 11A verlaufen zueinander parallel, wobei die Achsen 61A, 11A zur Achse 10A eine senkrechte Ebene bilden und die Achse 63A senkrecht zur Achse 10A liegt.
  • In 1 ist der Mast 10 senkrecht stehend gezeigt, wobei seine Achse 10A in der Ebene PM liegt (und in einer zur Ebene PM senkrechten Ebene E). Selbstverständlich kann je nachdem, wo genau die Trägervorrichtung an der Front des Schleppers angeordnet ist, die Achse 10A in der Vertikalen nicht ganz exakt in der Ebene PM liegen, sondern in einer hierzu parallelen Ebene. Nachstehend gilt zur Vereinfachung als senkrechte Position des Mastes 10 die Position, in der sich seine Achse in der Ebene PM oder in einer dazu parallelen Ebene befindet, unabhängig davon, ob die Bodenfläche horizontal oder geneigt ist. Wie ersichtlich, ist der Schwenkbereich des Mastes aus dieser senkrechten Position sehr groß, denn er kann trigonometrisch in positiver oder negativer Richtung schwingen, sodass die Achse 10A, auf die Ebene E bezogen, in einem durch die Strahlen 10L, 10R bestimmten Sektor schwingen kann, wobei der Ausgangsoder Scheitelpunkt der Strahlen der Mittelpunkt 11C (in der Ebene E) des Gelenkbolzens 11 ist (die Elemente 11, 11A und 11C sind durch eine einzige Bezugslinie gezeigt, eine Darstellung, die auch für andere Bauteilegruppen in dieser Figur und weiteren Figuren verwendet wird, wobei der Buchstabe C jeweils einen Mittelpunkt angibt, d. h. den Schnittpunkt der jeweiligen Achse mit der Ebene E). Die Strahlen 10L, 10R schließen einen Winkel γ ein (der gleichzeitig das Bezugszeichen für den vorstehenden Sektor ist) und entsprechen jeweils den linken und rechten Endlagen der Achse 10A des Mastes. Geht man zur Erläuterung von der Annahme aus, dass die Achse des Mastes die momentane Lage 10 V einnimmt – eine Lage, die dank der vorerwähnten Traverse möglich ist – kann der Bediener die Maschine in eine von der Ebene PM abweichende oder angenäherte Stellung bringen, d. h. deren seitliche Position in Abhängigkeit von den Einsatzbedingungen der Maschine (vgl. Pfeile α(+) und α(–) ändern.
  • Die Endlagen 10L, 10R der Achse 10A des Mastes 10 (und damit des Sektors γ) sind in 1 ebenfalls durch die Winkel der maximalen Schwenkbewegung definiert, ausgehend von der senkrechten Stellung des Mastes in positiver Richtung (αw(max) und negativer Richtung (αR(max).
  • Wegen der Abstandsmittel (Traverse) kann die Verankerung der Maschine M am Haltearm 40 ausreichend weit vor den Mast 10 verlegt werden. Aufgrund dieser Anordnung kann sich der Mast auch über den rechten Halbsektor bewegen (Bewegung aus dem Winkel α = 0 gegen einen Winkel αR(max), wobei die Achse 10A aus der Senkrechten in die Position 10R schwenkt und umgekehrt, ohne dass sich die Maschine M und der Mast 10 gegenseitig behindern.
  • Der Hubzylinder 60 ist so angeordnet, dass seine Kolbenstange in der senkrechten Position des Mastes den halben Hubweg hat, sodass in den genannten Endlagen, nämlich vollständig eingefahrene und vollständig ausgefahrene Kolbenstange, αW(max) = αR(max) = γ/2 ist. Gemäß dem Beispiel schließen die Winkel αW(max) und αR(max) einen Bereich von 20 bis 25° ein. Das heißt, dass der mittlere Wert des Sektors γ 45° beträgt. Aufgrund dieses Wertes kann die Maschine die äußerst gro ßen seitlichen Bewegungen ausführen, wodurch die Trägervorrichtung universell einsetzbar ist, selbst bei einer Maschine mit verhältnismäßig hohem Gewicht und dies unter Bedingungen größter Sicherheit. Insbesondere der große Bewegungsbereich der Maschine ermöglicht ein vollständiges Einziehen der Maschine für den Straßentransport (vgl. auch 4A, 4B).
  • Der Haltearm 40 ist auf einem Zapfen 25, Achse 25A (und Mittelpunkt 25C) senkrecht zur Achse 10A angeordnet, wobei hier der Zapfen im unteren Bereich der Hülse 20 befestigt ist und mit den zuvor erwähnten Abstandsmitteln zusammenwirkt (beispielsweise, indem er sie durchsetzt). Auch die Traverse kann mit der Hülse 20 fest verbunden sein, wobei der Zapfen 25 dann an der Außenfläche der Traverse befestigt ist. Der Arm 20 ist mit einem Betätigungsmittel 70 verbunden, vorzugsweise einem doppelt wirkenden Hydraulikzylinder (oder Stellzylinder des Arms). Das zylinderseitige Ende des Hubzylinders 70 ist an einem Zapfen 24 angelenkt, der im oberen Bereich der Hülse befestigt ist, während das Ende der Kolbenstange an einem Bolzen 73, Achse 73A, angelenkt ist, der am rechten Ende des Arms 40 angeordnet ist (d. h. gegenüber der Haltevorrichtung 50).
  • Die Achsen 73A, 25A sind zueinander parallel und bilden in der senkrechten Position des Mastes 10 eine zur Achse 10A senkrechte Ebene. Beim Antrieb des Hubzylinders 70 kann der Arm 40 um den Zapfen 25 drehen. Dieser Vorgang ist durch die Winkel β(+) und β(-) dargestellt, bezogen auf die Ausgangslage der Achse des Armes mit dem Bezugszeichen 40 V. Da der Mast 10, d. h. seine Achse 10A, über den oben definierten Sektor γ schwenken kann, liegt der geometrische Ort des Mittelpunktes 25C (in die Ebene E projiziert) des Zapfens 25, um den sich der Arm 40 bewegt, auf einem Kreisbogen 41 um den Mittelpunkt 11C.
  • Der Hubzylinder 70 ist so angeordnet, dass seine Kolbenstange in der senkrechten Position des Mastes 10 den halben Hubweg hat, sodass man in den Endlagen der Kolbenstange, jeweils völlig eingefahren bzw. völlig ausgefahren, βR(max) = βW(max) erhält (die Bewegung der Achse 40A des Armes 40 gegen die Horizontale, in der sie die Tangente an den Kreisbogen 41 um den Punkt 25C bildet).
  • Die Hubzylinder 60 und 70 sind hinsichtlich ihrer Wirkung aufeinander abgestimmt (hier auch als synchrone Hubzylinder bezeichnet). Mit Rücksicht darauf, dass die Trägervorrichtung vornehmlich im Weinbau eingesetzt wird, ist diese Übereinstimmung oder synchrone Wirkweise zielgerichtet so definiert, dass die horizontale Ausrichtung der Maschine unabhängig von der Neigung des Mastes gleich bleibt.
  • Wie gesagt, es handelt sich um doppelt wirkende Zylinder 60 und 70. Je nach Zulauf über 65 bzw. 66 befindet sich die Kolbenstange des Hubzylinders in ihrer eingefahrenen bzw. ausgefahrenen Endlage (65 bzw. 66). Mit den beiden Bezugszeichen 65, 66 sollen hier auch die entsprechenden Zylinderkammern beidseitig vom Kolben bezeichnet werden. Analog hierzu sind die Endlagen der Kolbenstange im Hubzylinder 70 bei Zulauf 75 ausgefahren und bei Zulauf 76 eingefahren, wobei die Bezugszeichen in gleicher Weise verwendet werden.
  • Die Zulauföffnungen 66 und 76 der Kolbenstange, folglich auch die entsprechenden Kammern, sind über einen Schlauch miteinander verbunden. Die Ölzu- und -ableitung in diesen Kammern und dem Schlauch, letzterer durch die Bezugslinie 66a und 76a in der Figur symbolisiert, erfolgt über eine an sich bekannte (nicht dargestellte) Fördereinrichtung.
  • Die zylinderseitigen Zulauföffnungen 65 und 75 sind an einen gemeinsamen doppelt wirkenden (nicht dargestellten) Verteiler angeschlossen (Anschluss durch die Bezugslinie 65a und 75a angedeutet), der über ein und denselben Bedienhebel (nicht gezeigt) betätigt wird.
  • Die beiden miteinander verbundenen Hubzylinder 60 und 70 verhalten sich also wie ein einziger doppelt wirkender Hubzylinder. Diese Kopplung ermöglich und sichert die gleichzeitige und verzögerungsfreie Bewegung der Elemente von Mast und Arm (und damit auch der am Arm befestigten Maschine), wobei diese Bewegungen vom Bediener einfach und schnell gesteuert werden, da er, wie oben, nur einen einzigen Hebel zu betätigen braucht. Zur Betätigung des Hubzylinders 60 des Mastes steuert der Bediener den Verteiler an, sodass Druck in der Kammer 65 zum Ausfahren der Kolbenstange aufgebaut wird. Die Kolbenstange fährt aus und nimmt den Mast 60 in negativer Richtung mit. Gleichzeitig strömt aus der Kammer 66 des Hubzylinders eine Ölmenge V1 zur und in die Kammer 76 des Arm-Hubzylinders 70, wodurch die Kolbenstange des Hubzylinders 70 einfährt und die Schwenkung des Armes 40 im positiven Sinn bewirkt. Analog hierzu wird bei Betätigung des Hubzylinders 70 und Druckaufbau in der Kammer 75 dessen Kolbenstange ausgefahren und der Arm schwenkt in negativer Richtung.
  • Gleichzeitig strömt aus der Kammer 76 des Hubzylinders 70 eine Ölmenge V2 in die Kammer 66 des Hubzylinders 60, wodurch dessen Kolbenstange eingefahren und damit der Mast in positiver Richtung bewegt wird.
  • Bei der beschriebenen Ausführungsform sind die Hubzylinder 60 und 70 identisch und so angeordnet, dass in senkrechter Position des Mastes die mit 67 und 77 bezeichneten Vielecke identisch sind. In dieser Lage (Mast 10 senkrecht) sind generell die beiden Vielecke gleich, denn sie werden jeweils durch die rechtwinklige Projektion der Strecke zwischen den beiden Gelenkpunkten 65, 63 bzw. 73, 74 des Hubzylinders 60 bzw. 70 in der Ebene E und durch die senkrechte Projektion derselben Strecke auf die Achse 10a und schließlich durch die Parallelverschiebung der Strecken selbst gebildet. Im vorliegenden Fall sind die Vielecke Dreiecke, wobei eine der projizierten Strecken nur noch ein Punkt auf der Achse des Mastes ist. Die Seiten des Dreiecks 67 bilden die Strecken zwischen den Mittelpunkten 11C, 61C und die Strecken zwischen den Mittelpunkten 63C, 11C. Die Seiten des Dreiecks 77 bilden die Strecke zwischen den Mittelpunkten 25C, 73C und die Strecke zwischen den Mittelpunkten 73C, 74C und die die Mittelpunkte 74C, 25 verbindende Gerade.
  • Aus konstruktiven Gründen ist es zweckmäßig, die beiden Hubzylinder 60, 70 in Bezug auf die Achse 10A des Mastes einander gegenüberliegend anzuordnen (vgl. 1 und folgende).
  • Da das Verhältnis des von der Kammer 66 in die Kammer 76 strömenden Volumens (und umgekehrt) gleich Eins ist, wird durch den Hub der Kolbenstange in einer Richtung des einen Hubzylinders 60 bzw. 70 zwangsläufig und gleichzeitig die Kolbenstange des jeweils anderen Hubzylinders in umgekehrter Richtung um einen gleichen Hub bewegt.
  • Im Zuge der gleichzeitigen Bewegungen des Mastes 10 und des Armes 40 ändert sich die Gestalt der Dreiecke 67 und 77, sie sind aber in Bezug auf die Achse 10A des Mastes identisch. Man stelle sich die Achse 10A des Mastes in zwei unterschiedlichen aufeinander folgenden Positionen vor, die eine nach Drehung im positiven Sinn um einen Winkel α1 aus der senkrechten Position (Position α1(+), die andere nach Drehung im negativen Sinn um einen gleich großen Winkel α1 aus der senkrechten Position α1(–), dann entspricht die Form des Polygons oder Dreiecks in der Position α1(+) (nicht bezeichnet) der momentanen Konfiguration des Polygons in Form eines Dreiecks in Position α1(–) (nicht bezeichnet).
  • Aus der Zeichnung geht deutlich hervor, dass in den Endlagen αW(max) und αR(max) das Dreieck 67W gleich dem Dreieck 77A ist und das Dreieck 67R gleich dem Dreieck 77W ist.
  • Aufgrund dieser Merkmale bleibt die Horizontallage der Maschine immer völlig gleich, denn eine Änderung des Winkels α (Schwenken des Mastes) in einer Richtung bedeutet, dass sich der Winkel β in entgegensetzter Richtung (Schwenken des Armes) gleichzeitig und gleichlaufend ändert und umgekehrt, wobei |α| = |β| immer be steht und, wie schon erwähnt, der Ausfahrhub der Kolbenstange eines Hubzylinders 60, 70 gleich dem Einziehhub des jeweils anderen Hubzylinders 60, 70 ist. Die Bedienung ist darüber hinaus äußerst einfach, denn der Bediener muss nur einen einzigen Hebel betätigen.
  • Wenn die konstante Beibehaltung der Horizontallage der Maschine für die meisten Anwendungen auch das bevorzugte Ziel ist, kann es in Sonderfällen, beispielsweise in der Baumkultur, zweckdienlich sein, dass sich die Horizontallage der Maschine mit der Drehung des Mastes ändert, nicht zwangsläufig, indem der Ausrichtung des Mastes nur ständig gefolgt wird (wie nach derzeitigem Stand), sondern nach einer vorbestimmten Definition. Zu diesem Zweck kann man beispielsweise die Hubzylinder von Mast und Arm mit gleichem Profil, aber mit unterschiedlich langen Kolbenstangen vorsehen. In diesem Fall und entsprechend der zuvor beschriebenen zwischen den Zylinderkammern bestehenden Verbindung stehen die Drehwinkel von Mast und Arm nicht mehr im gleichen Verhältnis zueinander (Funktion α = f(β) kann festgelegt werden). Eine weitere Variante wären Hubzylinder gleicher Länge, jedoch mit unterschiedlichem Querschnitt. In diesem Fall bliebe das Volumenverhältnis gleich Eins, da der Ausfahrweg der Kolbenstange eines Hubzylinders proportional zum Ausfahrweg des anderen Hubzylinders ist, wobei der Proportionalitätsfaktor gleich dem Quadrat des Verhältnisses der Radien der Zylinderkammern ist. Eine weitere Möglichkeit ist eine Kombination des zuvor angesprochenen (Länge der Kolbenstange und der Querschnitte jeweils unterschiedlich).
  • Da das Drehwinkelverhältnis von Mast und Haltearm in jedem Fall mathematisch ermittelbar ist, wird man je weils das Verhältnis wählen, mit dem die gewünschte Horizontallage der Maschine bei Drehung des Mastes erzielbar ist und entsprechend werden die Hubzylinder ausgelegt.
  • Doppelt wirkende Hydraulikzylinder sind zwar die bevorzugten Antriebsmittel für Mast und Arm, doch kann der Fachmann auch auf andere Mittel zurückgreifen, um die angestrebte konstante Horizontallage der Maschine bei und während der Bewegung eines dieser Elemente oder um eine vorbestimmte und gewollte Änderung der Horizontallage oder Ausrichtung zu erreichen.
  • Eine Alternative bietet beispielsweise der Einsatz von zwei Elektromotoren von denen einer den Mast und der jeweils andere den Haltearm bewegt, wobei dann die Drehung eines Motors in einer Richtung automatisch die Drehung des anderen Motors in der anderen Richtung bewirkt und zwar um jeweils das gleiche Winkelmaß (um die Horizontallage der Maschine zu erhalten) oder um einen vorbestimmten unterschiedlichen Winkel (zwecks gewünschter und vorbestimmter Korrektur der Horizontallage der Maschine). Der Einsatz von Betätigungsmitteln dieser Art erscheint allerdings weniger zweckdienlich.
  • Die Bewegung des Mastes (oder des Armes) hat natürlich zur Folge, dass sich der Abstand der Maschine zum Boden ändert. Dieser Abstand ist in 1 durch den Abstand h (=H2 – H1) angegeben. Je nach den Arbeitsbedingungen kann sich eine Korrektur des jeweiligen Abstands als unerlässlich erweisen. Zu diesem Zweck verschiebt der Bediener die Hülse um einen der Änderung entsprechenden Betrag in der gewollten Richtung (vgl. 1 mit der Achse 10A in Position 10L).
  • Die Verschiebung der Hülse 20 erfolgt über ein Betätigungsmittel 80, vorzugsweise einen doppelt wirkenden Hydraulikzylinder. Bei der Version nach 1, ist das Mittel zylinderseitig mit dem Bolzen 11 verbunden (oder mit dessen Verlängerung) und kolbenstangenseitig mit dem Gelenkbolzen 74 (oder dessen Verlängerung), wobei die Achse des Hubzylinders 80 zumindest annähernd mit der Achse 10A des Mastes zusammenfällt. Diese Anordnung des Hubzylinders für die Hülse hat den Nachteil, dass der Bediener verhältnismäßig oft korrigierend eingreifen, d. h. den Bodenabstand der Maschine korrigieren muss. Nachstehend wird an Hand der 3A und 3B erläutert, wie die Erfindung diesem Mangel abhilft.
  • In 2 (mit anderen Abmessungen von bestimmten Elementen, aber Beibehaltung ihrer jeweiligen Funktion) sind weitere zweckmäßige Merkmale gezeigt, wobei gleiche oder äquivalente Elemente jeweils mit den schon eingeführten Bezugszeichen angegeben sind.
  • Der Haltearm 40 ist mit einem Pendelarm 30 fest verbunden (nachstehend näher beschrieben), der in dieser Darstellung durch ein Dreieck und eine rechtwinklige Auflagefläche symbolisiert ist, deren Fläche sich mit der des Armes 40 deckt.
  • Die beiden Elemente, Arm 40 und Pendelarm 30, bilden somit eine Pendeleinheit, die sich um einen Zapfen 24 bewegt, der im oberen Bereich der Hülse angeordnet ist (der Einfachheit halber wird das gleiche Bezugszeichen wie in 1 gewählt, wenngleich dieser Zapfen bei dieser Abwandlung nicht mit dem Kopf des Zylinders 71 verbunden ist).
  • In der Senkrechten erstrecken sich die Hubzylinder 60, 70 parallel zur Achse 10A des Mastes, wobei die beiden Hubzylinder vorteilhaft auch hier in Bezug auf die Achse 10A einander gegenüberliegend angeordnet sind. Das zylinderseitige Ende des Hubzylinders 60 kann sich um einen Bolzen 61 drehen (Achse 61A und Mittelpunkt 61C), der in einem Kasten 13 montiert ist, während das kolbenstangenseitige Ende um einen Bolzen 62 (Achse 62A und Mittelpunkt 62C) beweglich ist, der am Ende eines Trägers 12 befestigt ist, der im Beispiel aus einem Paar mastfesten Befestigungslaschen besteht. Analog hierzu kann der Hubzylinder 70 zylinderseitig um einen Bolzen 71 (Achse 71A und Mittelpunkt 71C) drehen, der am Ende eines Trägers 22 angeordnet ist und im Beispiel aus einem Paar Befestigungslaschen 22 besteht, während das kolbenstangenseitige Ende um einen Bolzen 72 (Achse 72A und Mittelpunkt 72C) schwenken kann, der am rechten Ende des Armes 40 angeordnet ist.
  • Bei senkrecht stehendem Mast 10 entsprechen die Rechtecke 68, 78 (oder Quadrate, wenn die Abmessungen der Hubzylinder 60, 70 berücksichtigt werden) den Dreiecken 67, 77 der Variante in 1. Für die allgemeine Definition des Vielecks wird auf die vorstehenden Erläuterungen verwiesen. Das Rechteck 68 wird durch die Strecken 11C, 12C, die Strecke 12C, 62C gebildet und durch die die Mittelpunkte 62C, 61C und die Mittelpunkte 61C und 11C jeweils verbindenden Geraden. Das Recht eck 78 wird durch die Strecken 24C, 27 gebildet (senkrechte Projektion des Mittelpunktes 72 auf die Symmetrieebene 30A des Pendelarmes), die Strecke 27, 72C, die Strecke 72C, 71C und die Strecke 71C, 24C. Wie man sieht, liegt der Hubzylinder 60 in der senkrechten Position völlig parallel zur Achse 10A, wobei von dieser Parallelität in den anderen Positionen des Mastes leicht abgewichen wird (α' > α1 vgl. 2).
  • Alle weiteren Erläuterungen bezüglich der Variante in 1, Synchronisation der Hubzylinder 60, 70, Positionierung der Kolbenstangen in der senkrechten Position des Mastes, seitliche Bewegungen der Maschine unter Beibehaltung ihrer Horizontallage, Vielecke und deren Konfigurationsänderung, Winkel α, β; αW(max), αR(max) gelten auch hier sinngemäß.
  • Die 3A und 3B zeigen die Trägervorrichtung in jeweils definierter Schrägstellung, wobei die beiden hier gezeigten Schrägstellungen häufig anzutreffenden Arbeitsbedingungen entsprechen. Im Unterschied zu 1 ist hier jedoch der Höhenstellzylinder für die Maschine M in Bezug auf die Achse 10A des Mastes seitlich versetzt.
  • Gemäß einer ersten Abwandlung der Anordnung, ist das untere Ende (d. h. zylinderseitig) des Hubzylinders 80 (die unterschiedliche Anordnung hier mit dem Bezugszeichen 810 gekennzeichnet) mit einem Gelenkbolzen 811, Achse 811A, verbunden, der zwischen dem Bolzen 11 des Mastes und dem Bolzen 61 des Hubzylinders für den Mast liegt, wobei die Achsen 11A, 61A und 811A in diesem Beispiel allerdings in der gleichen horizontalen Ebene α liegen.
  • Gemäß einer zweiten Version der Anordnung ist das untere Ende (zylinderseitig) des Hubzylinders 80 (zur Unterscheidung hier ebenfalls mit 820 bezeichnet) mit einem Bolzen 821 (Achse 821A) verbunden, der aber nach der Zeichnung außerhalb liegt, d. h. links vom Bolzen 61 des Hubzylinders 60, wobei die Achsen 11A, 61A und 821A im Beispiel außerdem in einer gemeinsamen horizontalen Ebene liegen.
  • In einer gemeinsamen Ebene liegen auch die Achse 10A und die nicht bezeichneten Achsen der Hubzylinder 60 und 80 (810, 820), das mit der Hülse fest verbundene Paar Befestigungslaschen, wobei diese nach der Seite weisen, gegen die die untere Gelenkachse 81 (811, 821) versetzt ist, doch kommt auch eine andere Art der Befestigung in Betracht (z. B. Verbindung des Kopfes des Hubzylinders 80 mit einem direkt an der Hülse 20 befestigten Zapfen).
  • Nach der anderen Anordnung des Hubzylinders 810, die auch aus den 5A und folgenden ersichtlich ist, erstreckt sich dieser Hubzylinder parallel zur Achse 10A, wenn diese die senkrechte Position einnimmt. Wie man sieht (z. B. am Hubzylinder 60 in 2) wird von dieser Parallelität in allen anderen Positionen des Mastes leicht abgewichen (α > α'', vgl. 3A).
  • In allen Fällen hat eine Drehung des Mastes eine Verschiebung der Hülse entlang dem Mast zur Folge, wobei der geometrische Mittelpunkt 82C des Bolzens 82 ein Kreisbogen C (810) oder C (820) um den Mittelpunkt 811C oder 821C entsprechend der jeweiligen Version ist.
  • Die Anordnung hat den großen Vorteil, dass eine Korrektur oder Nachstellung der Höhe der Maschine in Bezug auf den Boden praktisch nicht mehr nötig ist, wenn sich die seitliche Position der Maschine zumindest unter den am häufigsten anzutreffenden Arbeitsbedingungen ändert.
  • Wie man sieht, wandert der Mittelpunkt 82C des Bolzens 82 beim Übergang der Maschine aus der seitlichen Lage nach 3A in die gemäß 3B von C(0) nach C(1) (vgl. 3A), wenn der Hubzylinder 80 nach der ersten Variante montiert ist (Zylinder 810), was vorbehaltlich des Maßstabs in der Zeichnung einem Höhenunterschied von etwa 20 mm (beim Radius von 1430 mm) gleichkommt. Bei Montage des Hubzylinders nach der zweiten Variante (Zylinder 820) verschiebt sich der Mittelpunkt 82C des Bolzens 82 von G(0) nach C(2), was einer Höhenänderung von merklich unter 1 mm entspricht (beim Radius 1406 mm). Unter diesen Bedingungen kann der Bediener die Höheneinstellung der Maschine bei senkrechter Position des Mastes sogar schon beim Anlassen auf eine Normal- oder Standardlage für die geplante Arbeit einstellen, denn eine Höhenänderung der Maschine in Bezug auf den Boden bleibt vernachlässigbar, wenn man unter Normalbedingungen die seitliche Position der Maschine ändert. Der Bediener muss nur im Ausnahmefall eingreifen. Das Ziel, ohne ständige Neueinstellungen der Höhenlage auszukommen, ist also erreicht, ebenso wie die Optimierung hinsichtlich Genauigkeit, leichter Bedienung und Sicherheit im Einsatz der Maschine sowie der Lastverteilung.
  • Die weiteren an Hand der 2 beschriebenen Merkmale sind hier übertragbar.
  • Die 4A, 4B zeigen die Trägervorrichtung – von vorn auf 4A (z. B. der 1 bis 3) und von oben auf die 4B – mit dem Mast 10 voll nach rechts geschwenkt (Achse 10A entspricht in diesem Fall der Achse 10R aus 1). Die Maschine befindet sich gleichsam in der Verlängerung des Schleppers und ihre Mittelebene (nicht dargestellt) fällt praktisch mit der Mittelebene PM des Schleppers zusammen.
  • Wie man an Hand der 4B erkennt, wird der vollständige Einzug der Maschine M durch das Element 31 ermöglicht, weil die Befestigung der Maschine am Haltearm 40, 50 nach vorn verlegt werden kann und weil die Bewegung dadurch in einer Ebene (EF) erfolgen kann, deren hintere Grenze (EF)AR sich mit ausreichendem Spiel vor den Vorderflächen (nicht dargestellt) des Kastens 13 und des um die Achse 11A schwenkbaren Mastes 10 erstreckt (die Betätigungsmittel 60 und 80 sind in 4B nicht dargestellt).
  • Vorteilhaft ist es, wenn das Element 31 Teil einer Pendeleinrichtung (mit 30 bezeichnet) ist, wie sie in den 5A, 5B, 6 im Einzelnen gezeigt ist.
  • In den 5A und 5B ist die Trägervorrichtung so gezeigt, wie sie ein vor dem Schlepper stehender Betrachter sieht (5A) bzw. rechts neben dem Schlepper mit Blick in Fahrtrichtung (5B), wobei die Neigung des Mastes 10 nach links einer Arbeitsposition der Maschine M (hier nicht dargestellt) beispielsweise für Schnittarbeiten entspricht. 6 zeigt die Vorrichtung in ihrer vertikalen Position, wobei der Betrachter vor dem Schlepper und der Vorrichtung steht.
  • Der Mast 10 besteht aus einem starken Vierkantrohr, das, wie gesehen, um den Bolzen 11, Achse 11A, bei Betätigung des Hubzylinders 60 schwenkbar ist.
  • Die Länge des Abschnittes auf dem sich die Hülse 20 entlang dem Mast verschieben kann, richtet sich nach der Länge der Kolbenstange des Hubzylinders 80 und erstreckt sich in einem oberen Bereich (wie in diesen Figuren dargestellt) bis zu einem unteren Bereich und umgekehrt, wobei der Hubzylinder um die im Kasten 13 bzw. der Auflage 21 gelagerten Bolzen 81 bzw. 82 drehbar ist. Je nach der dargestellten Ausführungsform ist der Hubzylinder 80 zwischen dem Mast 10 und dem Hubzylinder (Lage 810 in den 3A, 3B) angeordnet. Beim Verschwenken des Mastes um die Achse 11A, ohne Betätigung der Kolbenstange des Hubzylinders 80, ändert sich der Abstand zwischen den Achsen 81A und 82A nicht und die Hülse 20 gleitet auf dem Mast in Abhängigkeit vom geometrischen Ort C(810) des Punktes C(0) (vgl. 3A) (wie erinnerlich liegt die Achse des Hubzylinders 80 nur völlig parallel zur Achse 10A des Mastes, wenn dieser senkrecht steht).
  • Die Hülse 20 weist noch im oberen Bereich die Auflage 22 auf, die entgegengesetzt zu der Auflagefläche 12 gerichtet ist. An der Auflagefläche 22 (Befestigungslaschen) sind der allgemein mit 24 bezeichnete Zapfen und die Gelenkachse generell 71 eines der Enden des Zylin ders 70 befestigt. Das Paar Befestigungslaschen 22 besteht aus einer vorderen einen vorn liegenden Zapfen 24F tragenden Platte 22F und einer rückwärtigen, einen hinteren Zapfen 24R tragenden Platte 22R, während die nicht hülsenfesten Enden dieser Platten über den Bolzen 71 verbunden sind, dessen Verlängerung zu beiden Seiten der Platten einen vorderen Teil 71F und einen hinteren Teil 71R bildet.
  • Die Hülse 20 umfasst schließlich die Pendeleinrichtung 30, 40 (aus dem Pendelarm und dem Haltearm bestehend, letzterer mit der gabelförmigen Geräteaufnahme 50 ausgerüstet).
  • Der Pendelarm ist in den 2, 3A, 3B, 4A schematisch durch ein Dreieck und einer rechtwinkligen Auflagefläche der Achse dargestellt, deren Symmetrieebene 30A in diesem Beispiel in der Ebene PM liegt (in vertikaler Position des Mastes 10 (vgl. 2).
  • Entsprechend der beschriebenen und in den 5A und folgenden gezeigten Ausführungsform enthält der Pendelarm 30 das Element 31 (gleiches Bezugszeichen gewählt wie für die vereinfachte Variante der Traverse, wenngleich sie nicht unbedingt identisch ausgebildet sein müssen), das in dem beschriebenen Ausführungsbeispiel Rohrform hat, eine hintere dem Mast 10 zugewandte Auflageplatte 32, an der sich der hintere Teil des Elementes 31 abstützt und eine Auflagefläche 33, hier Befestigungswinkel, die auf der Vorderseite des Elementes 31 montiert sind, und die mit einer senkrechten Lochreihe versehen sind, sodass der Arm 40 mit Befestigungsmitteln in gewünschter Höhe je nach Maschinentyp und/oder den Arbeiten angebracht werden kann. Die hintere Auflagefläche 32 hat etwa die Form eines umgedrehten T. Im Endbereich rechts und links vom Querbalken des T ist ein Bolzen 72R bzw. 72L befestigt.
  • Besonders an dieser Konstruktion ist ihre beiderseitige Verwendbarkeit, d. h. der Pendelarm kann vor dem Mast 10 auf dem Zapfen 24F (wie in den 5A und folgende) oder hinter diesem auf dem Zapfen 24R montiert werden.
  • Je nach der Befestigungsart ist der Hubzylinder 70 auf den Bolzen 71F, 72R (vorn am Mast 10, 5A, 5B, 6) oder auf den Bolzen 71R, 72L (Pendelarm hinter dem Mast) angeordnet.
  • Je nach Art der zum Einsatz kommenden Maschine kann deren Montage vor dem Mast (gilt beispielsweise für Maschinen zum Vorschnitt, Entranken und Entblätterung oder hinter dem Mast (beispielsweise Einrichtungen zum Lesen und Vorschnitt) zweckmäßig sein. Bei einer Version ohne Pendelarm kann der Arm 40 selbstverständlich analog an einen Zapfen 24F oder 24R montiert werden, wobei das Element 31 dann nur noch ein einfaches Abstandstück ist.
  • Wie ersichtlich, kann der Haltearm 40 an den Winkelstücken 33 des Pendelarms zwischen einer unteren Stellung (5A bis 6) und einer oberen Stellung befestigt werden. Je nachdem, was für eine Maschine M zum Einsatz kommt, empfiehlt sich die Montage "unten" (Schnitt, Bodenbearbeitung, Art der Rebstöcke (niedrig oder hoch) usw.
  • Ganz generell ermöglicht der Pendelarm 30 eine optimale Verschiebung der Maschine, wie aus 2 hervorgeht: In der Position des Mastes während der Arbeiten läge ohne Pendelarm der Punkt 27 des Armes 40 bei 27'. Im Beispiel ist der Verschiebeweg durch den Abstand e angegeben.
  • 6 zeigt die Trägervorrichtung in ihrer senkrechten Lage. Der Arm 40 weist auf der linken Seite, von vorn auf die Vorrichtung gesehen, die zur Aufnahme der hier nicht dargestellten Maschine M bestimmte Gabel 50 auf und auf der rechten Seite (im Beispiel die Trägervorrichtung 42) nach unten gerichtete Befestigungslaschen 42. Unten am Arm 40 erstreckt sich zu ihm parallel ein doppelt wirkender Schrägstellungszylinder 90. Der Hubzylinder 90 wird zylinderseitig von einem am Träger 42 angeordneten Gelenkbolzen 91 und kolbenstangenseitig von einem an der Gabel 50 angeordneten Gelenkbolzen 92 gehalten. Die Gabel ist am Arm 40 um einen Bolzen 43 schwenkbar gelagert.
  • Bei Betätigung des Hubzylinders 90 kann also punktuell in Sonderfällen die Horizontallage der Maschine M (vgl. in 6 den schematisch gezeigten Drehwinkel δ(+) und δ(–) um eine vertikale Achse 50 V) geändert werden.
  • Die Gabel weist auf beiden Seiten eine Ausnehmung 53 auf, durch die der Gelenkbolzen 43 hindurchgeführt ist, wobei die Ausnehmung einheitlich mit 52 bezeichnet wird. Der Bolzen 92 kann in Abhängigkeit von der gewählten Montageart (Pendelarm vor oder hinter dem Mast 10) in der einen oder der anderen der Ausnehmungen 52 liegen. Die Gabel weist schließlich noch Bohrungen 54 zur Aufnahme von Befestigungsmitteln der Maschine auf.
  • Dank der erfindungsgemäßen Merkmale ist die Trägervorrichtung für eine Maschine im Einsatz sehr leicht zu handhaben, nicht anstrengend und einfach zu bedienen. Die Maschine kann insbesondere in allen Arten von Weinbergen unter den schwierigsten und unterschiedlichsten Bedingungen eingesetzt werden und lässt sich von einem Ort zum anderen, auch auf Straßen, mit maximaler Sicherheit transportieren.

Claims (28)

  1. Trägervorrichtung für eine Maschine (M), die insbesondere in der Landwirtschaft, in der Baumzucht und im Weinbau anwendbar ist, die einen Mast (10) mit Achse (10A) umfasst, ausgerüstet mit einem Haltearm (40) der besagten Maschine und einem Mastträger (13), um die Vorrichtung mit einem Traktor (T) zu verbinden, wobei sich der besagte Mast und der besagte Haltearm unter der Wirkung von Hilfsmitteln (60; 70) rund um Wellen (11; 24) von Achsen (11A; 24A) drehen können und so zwei schwenkbare Vorrichtungen bilden, mit denen die Maschine (M) seitliche Bewegungen ausführen kann, die zur Wirkung haben, die Maschine an eine Medianebene (PM) des Traktors (T) anzunähern oder davon zu entfernen, wobei der Haltearm (40) ferner in Verbindung mit einer unter der Wirkung von Hilfsmitteln (80) entlang dem Mast (10) verschiebbaren Muffe (20) sein kann, so dass der Abstand zwischen Maschine (M) und Boden verändert werden kann, wobei diese Vorrichtung dadurch gekennzeichnet ist, dass die Wirkungen der Hilfsmittel (60; 70) synchron sind, wobei ein Schwenken des Mastes (10) um einen Winkel α in eine Richtung automatisch ein Schwenken des Haltearms (40) um einen Winkel β in Gegenrichtung und umgekehrt hervorruft und diese Synchronisierung die Beachtung eines vordefinierten Verhältnisses zwischen den besagten Winkelwerten α und β gewährleistet, so dass jeder Position des Masts (10) eine vordefinierte Ausrichtung der Maschine (M) entspricht und umgekehrt und dadurch, dass der Haltearm (40) mit einem Hilfsmittel (31, 30) verbunden ist, das zwischen dem besagten Arm und dem Mast (10) angeordnet ist und dank dem sich die Maschine (M) zwischen Versatz- und Einzugspositionen in einer Ebene (EF) an der Vorderseite des Mastes (10) bewegen kann, so dass sich die Maschine in maximal eingezogener Position im Wesentlichen in der Verlängerung des Traktors befindet.
  2. Trägervorrichtung gemäß Anspruch 1, die dadurch gekennzeichnet ist, dass das Hilfsmittel (31) ein Distanzstück oder eine Strebe ist.
  3. Trägervorrichtung gemäß Anspruch 1, die dadurch gekennzeichnet ist, dass das Hilfsmittel (30) ein Pendelarm ist, der sich rund um die Welle (24) dre hen kann und eine Strebe (31), vorzugsweise ein Rohr, eine Auflagefläche hinten (32) gegenüber dem Mast (10) und eine Auflagefläche vorne (33) für die Aufnahme des Arms (40) umfasst.
  4. Trägervorrichtung gemäß Anspruch 3, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Pendelarm (30) vor oder hinter dem Mast (10) angebracht werden kann, wobei die Welle (24) einen vorderen Zapfen (24F) und einen hinteren Zapfen (24R) umfasst.
  5. Vorrichtung gemäß Anspruch 4, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Welle (24; 24F, 24R) im oberen Bereich der Muffe 20 angeordnet ist.
  6. Trägervorrichtung gemäß Ansprüchen 1 bis 5, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Muffe (20) Trägerelemente (22) umfasst, die eine Welle (71) tragen, wobei diese vorteilhaft an beiden Seiten der Trägerelemente (22) um einen Zapfen (71F) nach vorne und einen Zapfen (71R) nach hinten verlängert ist.
  7. Trägervorrichtung gemäß Anspruch 6, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Trägerelemente (22) im oberen Bereich der Muffe (20) angeordnet sind.
  8. Trägervorrichtung gemäß einem der Ansprüche 3 bis 7, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die vordere Auflagefläche (33) so gestaltet ist, dass der Arm (40) in verschiedenen Höhen daran befestigt werden kann.
  9. Trägervorrichtung gemäß einem der Ansprüche 3 bis 8, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die hintere Auflagefläche (32) in etwa die Form eines umgedrehten Ts aufweist.
  10. Trägervorrichtung gemäß Anspruch 9, die dadurch gekennzeichnet ist, dass im Endbereich rechts und links des Querbalkens des Ts der Auflagefläche eine Welle 72R bzw. 72L befestigt ist.
  11. Trägervorrichtung gemäß Anspruch 10, die dadurch gekennzeichnet ist, dass das Betätigungsmittel (70) entweder mit den Wellen (71F, 72R) oder den Wellen (71R, 72L) verbunden ist, je nachdem ob der Pendelarm (30) vor oder hinter dem Mast (10) angeordnet ist.
  12. Trägervorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 11, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Haltearm (40) ein Verankerungsmittel (50) umfasst, an dem die Maschine (M) befestigt werden kann, wobei sich dieses Verankerungsmittel unter der Wirkung eines Schrägstellungsdruckzylinders (90) rund um eine Welle (43) drehen kann.
  13. Trägervorrichtung gemäß Anspruch 12, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Druckzylinder (90) an einer Seite mit einer Welle (91) verbunden ist, die wiederum von Elementen (42) getragen wird, die fest mit dem Arm (40) verbunden sind und der an der anderen Seite mit einer Welle (92) verbunden ist, die von dem Verankerungsmittel (50) getragen wird, wobei sich besagter Druckzylinder (90) parallel zum Arm (40) erstreckt.
  14. Trägervorrichtung gemäß Anspruch 13, die dadurch gekennzeichnet ist, dass das Verankerungsmittel (50) eine Bohrung (52) an beiden Seiten einer Mittelbohrung (53) aufweist, in der die Gelenkwelle (43) montiert ist, wobei das Verankerungsmittel (50) umkehrbar ist.
  15. Trägervorrichtung gemäß einem der Ansprüche 12 bis 14, die dadurch gekennzeichnet ist, dass das Verankerungsmittel (50) gabelförmig ist.
  16. Trägervorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 15, die durch die Tatsache gekennzeichnet ist, dass die Ausrichtung der Maschine (M) bei der Schwenkung des Masts (10) oder des Arms (40) unverändert bleibt und das Verhältnis zwischen den Winkeln α und β der Gleichheit von α = β gehorcht.
  17. Trägervorrichtung gemäß Anspruch 16, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Betätigungsmittel (60; 70) Doppelwirkzylinder sind, dass die Zuleitungen (66; 76) für das Einziehen der Zylinderstange miteinander verbunden sind und dass die Zuleitungen (65; 75) für das Ausfahren der Zylinderstange an einem gleichen Verteiler angeschlossen sind, der mit einem gleichen Bedienhebel bedient wird.
  18. Trägervorrichtung gemäß Anspruch 17, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Zylinder (60; 70) identisch sind, so dass bei ihrer Betätigung der Ausziehhub der Stange des einen Zylinders genauso groß ist wie der Einziehhub der Stange des anderen Zylinders.
  19. Trägervorrichtung gemäß Anspruch 17 oder 18, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Zylinder (60; 70) abwechselnd im Vergleich zum Mast (10) angebracht sind.
  20. Trägervorrichtung gemäß Anspruch 17, 18 oder 19, die dadurch gekennzeichnet ist, dass bei senkrechter Position des Masts (10) die beiden Vielecke, die jeweils von der rechtwinkligen Projektion auf eine senkrecht zur Ebene (PM) stehende Ebene (E) des rechten Segments zwischen den beiden Gelenkmittelpunkten des Zylinders (60, 70), dieses gleichen rechten Segments auf die Achse 10A und den beiden rechten parallelen Projektionssegmenten selbst geformt werden, gleich sind.
  21. Trägervorrichtung gemäß Anspruch 20, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die geometrische Form der Vielecke entweder rechteckig oder quadratisch ist, wobei sich die Zylinder (60; 70) parallel zur Achse (10A) des Masts (10) erstrecken, oder dass diese Form nicht rechteckig oder quadratisch ist, wobei sich die Zylinder (60; 70) nicht parallel zur Achse (10A) erstrecken.
  22. Trägervorrichtung gemäß einem der Ansprüche 17 bis 21, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Zylinder (60) an einer Seite mit einer Welle (61), die vom Träger (13) getragen wird, verbunden ist, und an der anderen Seite mit einer Welle (62), die von den fest mit dem Mast (10) verbundenen Trägerelementen (12) getragen wird.
  23. Trägervorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 22, die dadurch gekennzeichnet ist, dass eine Achse (81A) einer unteren Gelenkwelle (81) des Betätigungsmittels (80) seitlich um eine bestimmte Distanz von der Gelenkachse (11A) des Masts (10) verschoben ist, wobei die Wellen (81, 11) vom Träger des Masts (13) getragen werden.
  24. Trägervorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 23, die dadurch gekennzeichnet ist, dass eine Achse (82A) einer oberen Gelenkwelle (82) des Betätigungsmittels (80) seitlich um eine bestimmte Distanz von der Achse (10A) des Masts (10) verschoben ist.
  25. Trägervorrichtung gemäß Anspruch 24, die dadurch gekennzeichnet Ist, dass die obere Gelenkwelle (82) des Betätigungsmittels (80) von fest mit der Muffe (20) verbundenen Elementen (21) getragen wird.
  26. Trägervorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 25, die dadurch gekennzeichnet Ist, dass sich das Betätigungsmittel (80) bei vertikaler Position. des Masts (10) parallel zur Achse (10A) des besagten Masts erstreckt.
  27. Trägervorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 26, die dadurch gekennzeichnet ist, dass sich die Achse (10A) des Masts (10) und die Achsen der Zylinder (60; 80) auf einer gleichen Ebene befinden.
  28. Trägervorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 27, die dadurch gekennzeichnet ist, dass es sich bei dem Betätigungsmittel (80) um einen Doppelwirkzylinder handelt.
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