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DE69909941T2 - Vorrichtung zur Stabilitätserhöhung für Schuhe für Tennis oder ähnlichem Sport - Google Patents

Vorrichtung zur Stabilitätserhöhung für Schuhe für Tennis oder ähnlichem Sport Download PDF

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Stabilitätserhöhung der Bewegungen, die mit Schuhen für Tennis oder ähnliche Sportarten ausgeführt werden.
  • Es ist bekannt, dass es je nach den auszuübenden sportlichen Aktivitäten wesentlich ist, Schuhe zu wählen, die strukturmässig am besten geeignet sind die Bewegungen zu erleichtern, während sie den Fuss beim Kraftaufwand tragen, um Kontraktionen oder nicht korrekte Schritte zu vermeiden. Eine plateauähnliche Stütze ist bekannt aus EP-A-O 913 101, welche in den Bereich des Art. 54(3) EPC fällt.
  • Beim Ausüben von Tennis sollten insbesondere die Schuhe eine gute Stabilität der Bewegungen sichern, da der Tennisspieler fähig sein muss, zu springen und zu laufen, um sich schnell auf dem Platz zu bewegen und in der Lage zu sein, die Schläge des Gegners prompt abzufangen und zurückzuschlagen.
  • Zusätzlich, aber nicht weniger wichtig, müssen Tennisschuhe gut gepuffert sein, da sie ein gutes Auffangen des Stosses sichern müssen, wenn der Fuss den Boden berührt.
  • Der äussere Teil des Fusses ist der am intensivsten von den Belastungen betroffene Bereich, die durch die ausgeführten Bewegungen des Tennisspielers erzeugt werden.
  • Tatsächlich muss der Spieler in der Lage sein, sich schnell zu bewegen, und dabei führt er eine kontinuierliche Folge von seitlichen Gleitbewegungen und anschliessenden Bremswirkungen aus.
  • Wer immer auch diesen Sport ausübt, ist mit Gewissheit benachteiligt durch Schuhe, welche ihm nicht sicher die notwendige Stabilität verleihen, da unkontrollierte Bewegungen zusammen mit dem daraus folgenden beachtlichen Verbrauch an Energie sehr oft gefährlich sind, wegen der Möglichkeit von verstauchten Knöcheln oder Stürzen, oder sie können ein Risiko in Bezug auf zukünftige Probleme an Fuss, Knie oder Wirbelsäule bilden.
  • Gleichzeitig benachteiligen Schuhe, die nicht geeignet gepuffert sind, den Tennisspieler, der, wann immer er einen Fuss auf den Boden aufsetzt, von einem Stoss auf eben den Boden getroffen wird, welcher auf ihn durch die Beine bis rauf in die Wirbelsäule übertragen wird.
  • Andererseits, greift man auf Schuhe zurück, die einfach mit einer Zwischensohle aus weichem, stossdämpfenden Material versehen sind, besteht das Risiko, dass ernsthaft die Stabilität der eigenen Bewegungen beeinträchtigt wird, da der Fuss vollkommen aus dem Gleichgewicht gerät, wie es vergleichbar passiert, wenn man mit seinen Füssen auf einer weichen Matratze springt, welche zwar eine Pufferwirkung hat, aber einen vollkommenen Verlust an Gleichgewicht bewirkt.
  • Zweck der vorliegenden Erfindung ist der, eine Vorrichtung vorzusehen, welche die oben beschriebenen Nachteile der herkömmlichen Vorrichtungen vermeidet, insbesondere durch eine Stabilitätserhöhung bei Bewegungen mit Schuhen für Tennis und ähnliche Sportarten.
  • Im Rahmen dieses Zweckes ist ein Gegenstand der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung vorzusehen, welche die gesamte strukturelle Auslegung der Schuhe nicht in irgend einer Weise benachteiligt oder belastet.
  • Ein weiterer wichtiger Zweck der vorliegenden Erfindung ist, eine Vorrichtung vorzusehen, welche einfach, dauerhaft und verschleissfest ist.
  • Ein weiterer Zweck der vorliegenden Erfindung ist, eine Vorrichtung zur Stabilitätserhöhung der Bewegungen vorzusehen, ausgeführt mit Schuhen für Tennis oder ähnliche Sportarten, welche leicht mit herkömmlichen Ausrüstungen und Maschinen hergestellt werden kann.
  • Ein noch weiterer wichtiger Zweck der vorliegenden Erfindung ist, eine Vorrichtung für Sportschuhe vorzusehen, welche in der Lage, ein optimales Puffern der Füsse gegen Stösse auf den Boden zu gewährleisten.
  • Dieses Ziel, diese Zwecke und noch weitere, welche hier nachstehend besser verdeutlicht werden, sind erreicht durch eine Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung zur Stabilitätserhöhung mit Schuhen für Tennis und ähnliche Sportarten, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine plateauähnliche Stütze enthält, welche im wesentlichen Y-förmig ist und einen ersten gebogenen Abschnitt hat, geeignet, dem Profil des Fersenbereiches zu folgen, sowie einen zweiten Abschnitt, welcher geeignet ist, dem Aussenprofil des Fusses zu folgen und sich zu einem dritten Abschnitt in Querrichtung verbreitert, der den Mittelfussbereich des genannten Fusses betrifft, wobei die genannte Stütze in einem nach unten gerichteten Bereich mit einer Zwischensohle aus stossdämpfendem Material verbunden ist, um auf diese die Belastung zu verteilen, die durch den sich bewegenden Fuss übertragen wird.
  • Weitere Eigenschaften und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen deutlicher aus der nachstehenden detaillierten Beschreibung einer vorgezogenen Ausführung hervor, die nur durch ein nicht begrenzenden Beispiel in den beiliegenden Zeichnungen dargestellt wird, von denen
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines Schuhs ist, versehen mit einer Vorrichtung zur Stabilitätserhöhung nach der vorliegenden Erfindung;
  • 2 ist eine perspektivische zerlegte Ansicht des Schuhs aus 1;
  • 3 ist eine Ansicht von oben von einem Detail der in den vorstehenden Abbildungen gezeigten Vorrichtung. Unter Bezugnahme auf die obigen Abbildungen wird ein Schuh, insbesondere für Tennis geeignet, allgemein mit der Bezugsnummer 10 bezeichnet und enthält ein Oberteil 11, welches mit einer Sohle 12 verbunden ist.
  • Die Sohle ist gebildet durch die Verbindung einer Vorrichtung zur Stabilitätserhöhung, bezeichnet mit der Bezugsnummer 13, mit einer Laufsohle 14 von an und für sich bekanntem Typ.
  • In diesem Falle hat die Laufsohle 14 eine insgesamt schalenförmige Auslegung, da sie umlaufend an ihrem vorderen Teil 15 und ihrem hinteren Teil 16 mit einem erhöhten Rand 17 versehen ist, um die entsprechenden Abschnitte des Oberteils 11 aufzunehmen.
  • Bei dieser Ausführung ist die Laufsohle 14 aus vulkanisiertem Gummi hergestellt, kann aber in anderen Fällen auch aus anderem Material sein, solange dieses gleichwertige Eigenschaften hat.
  • Die Vorrichtung 13 enthält eine plateauähnliche Stütze 18, vorzugsweise hergestellt aus einem im Handel bekannten Material mit dem Handelsnamen Kevlar, oder in anderen Fällen aus einem Material, welches gleichwertige mechanische Eigenschaften hat.
  • Die Stütze 18 ist im wesentlichen Y-förmig und hat einen ersten gebogenen Abschnitt 19, welcher, ausgehend von einem inneren hinteren Teil 20 der Fusssohle 21, wie die Ferse geformt ist.
  • Ausgehend von einem äusseren hinteren Teil 22 der Fusssohle 21, hat die Stütze 18 einen zweiten, im wesentlichen geraden Abschnitt 23, welcher dem Aussenprofil des Fusses folgt, bis er den äusseren Mittelfussbereich 24 desselben erreicht.
  • Ein dritter Abschnitt 25 erstreckt sich insbesondere von einem mittleren Teil des zweiten Abschnittes 23 aus und verbreitert sich in Querrichtung im Verhältnis zu dem zweiten Abschnitt 23, so dass er insgesamt eine gegabelte Form hat und den inneren Mittelfussbereich 26 des Fusses betrifft.
  • Die plateauähnliche Stütze 18 ist insbesondere mit einem ersten gebogenen Abschnitt 19 versehen, welcher einen ersten umgebenden Rand 27 und einen zweiten umgebenden Rand 28 aufweist, von denen sich jeder im rechten Winkel im Verhältnis zu der Stütze 18 von dem inneren hinteren Teil 20 und dem äusseren hinteren Teil 22 der Sohle 21 aus erstreckt.
  • Die plateauähnliche Stütze 18 wird auch durch einen dritten umgebenden Rand 29 vervollständigt, welcher monolithisch entlang dem Profil des äusseren Mittelfussbereiches 24 des zweiten Abschnittes 23 verläuft.
  • In ihrer aktiven Konfiguration ist die Stütze 18 oberhalb einer Zwischensohle 31 aus weichem Material, zum Beispiel EVA, geschäumtes Polyurethan oder ein ähnliches Material, angeordnet, welche als Pufferelement wirkt.
  • Insbesondere ist die Zwischensohle vom Fersenbereich 32 bis zum Mittelfussbereich 33 dicker und verjüngt sich dann, so dass sie in dem verbleibenden vorderen Bereich 34 dünner wird.
  • Die plateauähnliche Stütze 18 arbeitet besonders mit der Zwischensohle 31 zusammen und führt zwei wichtige Funktionen aus:
    • – sie sichert die korrekte Auflage des äusseren Teils des Fusses, welcher am intensivsten den Belastungen und dem Druck durch den Körper ausgesetzt ist, hervorgerufen durch plötzliche Beschleunigen oder Bremswirkungen, wobei sie absolute Bewegungsfreiheit lässt;
    • – sie verteilt korrekt das Gewicht und die Belastungen, die durch den Fuss auf die Zwischensohle 31 übertragen werden, welche als stossdämpfendes Element wirkt, wodurch eine optimale Stabilität gesichert ist.
  • Das Vorsehen der Vorrichtung 13 berücksichtigt tatsächlich die beiden Tatsachen, dass während des Kontaktes des Fusses mit dem Boden das ganze Gewicht des Körpers vollkommen auf den Mittelfussbereich entladen wird, welcher beim Durchbiegen des Fusses als Drehpunkt wirkt, und von dort auf den hinteren Teil der Ferse, sowie auch die besondere Wichtigkeit des seitlichen Gleitens, welches beim Tennis so häufig ist, und bei welchem der äussere Teil des Fusses jener ist, der am meisten von den Stossbelastungen und Bremswirkungen betroffen wird.
  • Auf diese Weise ist die stossdämpfende Wirkung durch die Zwischensohle 31 korrekt stabilisiert, und zwar dank des Vorhandenseins der plateauähnlichen Stütze 18.
  • Während sie dem inneren Teil des Fusses vollkommene Freiheit lässt, das heisst dem Teil, der am wenigstens von Belastungen betroffen ist, sichert die Vorrichtung nach der Erfindung eine korrekte Aufnahme des äusseren Teils, um tatsächlich die Belastungen aufzufangen, die durch das Gewicht des Körpers und die Muskelbetätigung des Sportlers durch Stösse hervorgerufen werden.
  • Die Stütze und Aufnahme ist für den Fuss jedoch in keiner Weise begrenzend, da sie in der Lage ist, ihre dynamische Konfiguration ohne jeden Zwang anzupassen, wobei sie gleichzeitig die korrekte Zusammenarbeit mit der Zwischensohle mit der stossdämpfenden Funktion sichert, um eine vorteilhafte Verteilung der Belastung vorzunehmen, und zwar mit dem Ergebnis einer beachtlichen Stabilitätserhöhung.
  • Praktisch konnte beobachtet werden, dass der Zweck und die Ziele der vorliegenden Erfindung vollkommen erreicht worden sind.
  • Insbesondere wird die Aufmerksamkeit auf die Tatsache gelenkt, dass die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung zur Stabilitätserhöhung bei Schuhen für Tennis oder ähnliche Sportarten vorsieht, welche in keiner Weise die gesamte strukturelle Auslegung des Schuhs benachteiligt oder belastet.
  • Ebenfalls sollte bemerkt werden, dass eine Vorrichtung vorgesehen wurde, welche von der Struktur her sehr einfach ist und eine gute Dauerhaftigkeit und Verschleissfestigkeit gewährt.
  • Ein weiterer beachtlicher Vorteil, der mit Sicherheit durch die vorliegende Erfindung erhalten wird, hängt damit zusammen, dass eine Vorrichtung zur Stabilitätserhöhung der mit den Schuhen für Tennis oder ähnliche Sportarten ausgeführten Bewegungen vorgesehen wurde, welche mit herkömmlichen Ausrüstungen und Maschinen hergestellt werden kann.
  • Ein anderer Vorteil ist zurückzuführen auf die Tatsache, dass die Vorrichtung nach der Erfindung in der Lage ist, ein optimales Puffern der Füsse beim Aufstossen auf dem Boden sichern.
  • Die so ausgelegte Erfindung unterliegt zahlreichen Änderungen und Varianten innerhalb des Zweckbereiches der anhängenden Ansprüche.
  • Praktisch können die Materialien wie auch die Abmessungen, solange sie kompatibel mit der damit verbundenen Benutzung sind, je nach den Anforderungen beliebige sein.
  • Wo die in jedem Anspruch erwähnten technischen Merkmale von einem Bezugszeichen gefolgt sind, so wurden diese Be zugszeichen für den alleinigen Zweck verwendet, die Verständlichkeit der Ansprüche zu erhöhen, und solche Bezugszeichen haben keinerlei begrenzenden Einfluss auf die Auslegung eines jeden Elementes, das mit Hilfe eines Beispiels durch solche Bezugszeichen erkennbar gemacht ist.

Claims (8)

  1. Vorrichtung zur Stabilitätserhöhung für Schuhe für Tennis oder einen ähnlichen Sport, enthaltend eine plateauähnliche Stütze (18), welche im wesentlichen Y-förmig ist und einen ersten gebogenen Abschnitt (19) enthält, welcher dazu vorgesehen ist, dem Profil des Fersenbereiches zu folgen, sowie einen zweiten Abschnitt (23), welcher dazu vorgesehen ist, dem Aussenprofil des Fusses zu folgen und sich zu einem dritten Abschnitt (25) in Querrichtung verbreitert, der den Mittelfussbereich des genannten Fusses betrifft, wobei die genannte Stütze in einem nach unten gerichteten Bereich mit einer Zwischensohle (31) aus stossdämpfendem Material verbunden ist, um auf diese die Belastung zu verteilen, die durch den sich bewegenden Fuss übertragen wird.
  2. Vorrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Stütze an dem ersten gebogenen Abschnitt einen umgebenden Rand enthält, welcher sich im wesentlichen im rechten Winkel von dem äusseren Teil des Fersenbereiches aus erstreckt.
  3. Vorrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Stütze an dem ersten gebogenen Abschnitt einen umgebenden Rand enthält, welcher sich im wesentlichen im rechten Winkel von dem inneren Teil des Fersenbereiches aus erstreckt.
  4. Vorrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Stütze an dem zweiten Abschnitt einen umgebenden Rand enthält, welcher sich im wesentlichen im rechten Winkel von dem äusseren Teil des Mittelfussbereiches aus erstreckt.
  5. Vorrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte plateauähnliche Stütze aus einem im Handel und unter dem eingetragenen Namen Kevlar bekannten Material hergestellt ist oder aus einem anderen Material, welches gleichwertige Eigenschaften aufweist.
  6. Vorrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Zwischensohle in dem Fersenbereich und in dem Mittelfussbereich dicker ist als in den verbleibenden Bereichen.
  7. Vorrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Zwischensohle aus EVA oder einem anderen Material mit gleichwertigen Eigenschaften hergestellt ist.
  8. Vorrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Zwischensohle aus vulkanisiertem Gummi oder einem anderen Material mit gleichwertigen Eigenschaften hergestellt ist.
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