DE69902291T2 - Vorrichtung zum erfassen und übertragen von zahlungsdaten nach einem geldinstitut - Google Patents
Vorrichtung zum erfassen und übertragen von zahlungsdaten nach einem geldinstitutInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Erfassung von Zahlungsmittel betreffenden Daten und zu ihrer Übertragung zu einem Bankinstitut.
- Gewöhnlich weisen derartige Vorrichtungen mit einer zentralen Verarbeitungseinheit verbundene Mittel zum Lesen der Zahlungsmittel und Mittel zum Wählen von Fernsprechnummern auf, denen ein Modem zur Herstellung einer Fernsprechverbindung mit dem Servicezentrum zugeordnet ist.
- Ein Beispiel für eine Vorrichtung dieser Art sind Terminals für den elektronischen Zahlungsverkehr.
- Diese Terminals, die bei einem Händler aufgestellt sind, gestatten die Durchführung von Transaktionen mit Bankkarten mit Sicherung.
- Sie besitzen einen feststehenden Sockel, der mit Mitteln zum Anschluss an eine Fernsprechleitung versehen ist, und einen eigentlichen Terminal, der einen Kartenleser und eine Tastatur aufweist, die die Eingabe des durchzuführenden Transaktionsbetrags gestattet und dem Inhaber der Karte erlaubt, sich zu identifizieren.
- Die Terminals für den elektronischen Zahlungsverkehr erfordern die Herstellung einer Fernsprechverbindung mit dem Servicezentrum eines Bankinstituts, und zwar einerseits, um eine Zulassungsnummer für Transaktionen zu erhalten, die Summen oberhalb eines festgelegten Schwellenwerts, der gegenwärtig auf 600 FF festgelegt ist, betreffen, und andererseits um periodisch dem Bankkonto des Händlers die den durchgeführten Transaktionen entsprechenden Summen gutzuschreiben.
- Unter manchen Umständen, und zwar beispielsweise, wenn der Händler ein Reisender ist, oder wenn er einen Stand auf einer Messe betreibt, das heißt in Situationen, in denen der Händler keinen Fernsprechanschluss zu seiner Verfügung hat, ist es nicht möglich, mit Hilfe des Terminals für den elektronischen Zahlungsverkehr eine Vorzulassungsnummer zu erhalten und die durchgeführten Zahlungseingänge seinem Konto gutzuschreiben.
- Demselben Problem kann ein Händler gegenüberstehen, wenn er eine Vorrichtung zum Lesen und Überprüfen von Schecks verwenden möchte, die ebenfalls die Errichtung einer Fernsprechverbindung mit einem Bankinstitut erfordert.
- Man kann auch auf die Schrift WO-A-9520195 verweisen, die eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 beschreibt, bei der jedoch Probleme der Zuverlässigkeit der Übertragung bestehen.
- Ziel der Erfindung ist es, diese Nachteile zu beseitigen.
- Die Erfindung, wie sie in Anspruch 1 definiert wird, hat deshalb eine Vorrichtung zur Erfassung von Zahlungsmittel betreffenden Daten und zu ihrer Übertragung zu einem Servicezentrum eines Bankinstituts der oben beschriebenen Art zum Gegenstand, bei der die Mittel für die Fernsprechnummernwahl und der zugeordnete Modem aus Sprechfunkschaltungselementen gebildet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung ferner zweite Mittel zur Fernsprechnummernwahl und einen zweiten, diesen zugeordneten Modern aufweist, wobei diese aus Schaltungselementen der drahtgebundenen Fernsprechtechnik bestehen, sowie ein Umschaltorgan, das die selektive Verbindung der zentralen Einheit mit den ersten oder den zweiten Mitteln zur Fernsprechnummernwahl gewährleistet.
- Unter Sprechfunkschaltungselement versteht man im Rahmen der vorliegenden Beschreibung Schaltungen eines Mobiltele fons oder zellularen Telefons, das heißt eine Fernsprechvorrichtung, die mit einem Relais oder einer Basisstation in Funkverbindung ist, das bzw. die eine geografische Zone des öffentlichen Fernsprechnetzes abdeckt.
- Die Vorrichtung zur Erfassung von Zahlungsmittel betreffenden Daten und zu ihrer Übertragung kann ferner eines oder mehrere der folgenden Merkmale einzeln oder in allen technisch möglichen Kombinationen aufweisen:
- - das Umschaltorgan besteht aus einem durch einen Benutzer manuell betätigbaren Umschaltorgan,
- - das Umschaltorgan weist Spannungserfassungsmittel auf, die in einer Schnittstellenschaltung mit einem öffentlichen Fernsprechwählnetz vorgesehen sind;
- - die ersten Mittel zur Fernsprechnummernwahl und der zugeordnete Modem sind in einem von der restlichen Vorrichtung getrennten Gehäuse angeordnet und das Gehäuse weist eine mit dem Eingang von diesem verbundene Schaltung zur Emulation eines öffentlichen Fernsprechwahlnetzes auf, der Mittel zur Erfassung der von den zweiten Nummernwahlmitteln gewählten Fernsprechnummern und Mitteln zur Anpassung der Übertragungsgeschwindigkeiten der zwischen den ersten und zweiten Mitteln zur Fernsprechnummernwahl übertragenen Daten zugeordnet sind;
- - die Anpassungsmittel bestehen aus Mitteln zur vorübergehenden Speicherung der Daten;
- - die Emulationsschaltung ist mit den zweiten Mitteln zur Fernsprechnummernwahl durch eine drahtlose Verbindung, insbesondere eine Infrarotverbindung vom Typ IrDA, verbunden;
- - die ersten Mittel zur Fernsprechnummernwahl sind mit einem drahtlosen Fernsprechgerät verbunden;
- - die ersten Mittel zur Fernsprechnummernwahl sind mit dem Fernsprechgerät über eine drahtlose Verbindung, insbesondere eine Infrarotverbindung vom Typ IrDA verbunden;
- - sie bildet einen Terminal für den elektronischen Zahlungsverkehr;
- - sie bildet eine Vorrichtung zum Lesen und Prüfen von Schecks.
- Weitere Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der folgenden, nur als Beispiel dienenden Beschreibung, in der auf die beiliegende Zeichnung Bezug genommen wird; in dieser zeigen:
- Fig. 1 eine schematische perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Datenerfassungs- und -übertragungsvorrichtung,
- Fig. 2 ein Blockschema der Vorrichtung von Fig. 1, und
- Fig. 3 ein Blockschema, das den Aufbau einer anderen Ausführungsform einer Vorrichtung zur Erfassung und Übertragung von Zahlungsmittel betreffenden Daten zeigt.
- Fig. 1 zeigt eine Vorrichtung zur Erfassung und Übertragung von Zahlungsmittel betreffenden Daten.
- Bei dem in dieser Figur dargestellten Ausführungsbeispiel besteht die mit der allgemeinen Bezugszahl 10 bezeichnete Vorrichtung aus einem elektronischen Zahlungsterminal, der in gebräuchlicher Weise die in einer Bank-Zahlungskarte (nicht dargestellt) enthaltenen Daten, wie Bankverbindung und Name des Karteninhabers, liest und sie zu dem Servicezentrum eines Bankinstituts überträgt, begleitet von den einer durchzuführenden Transaktion entsprechenden Daten.
- Die Vorrichtung 10 besitzt, wie es gebräuchlich ist, einen eigentlichen Terminal 12, der mit Lesern 14 für eine Bankkarte mit einem Chip und mit einem Magnetstreifen und mit einer Tastatur 16 ausgerüstet ist, die die manuelle Eingabe der den durchzuführenden Transaktionen entsprechenden Daten gestattet, und einen Sockel 18, auf dem der Terminal 12 in Wartestellung aufliegt.
- Wie in Fig. 2 zu sehen ist, besitzt der Sockel 18 eine zentrale Datenverarbeitungseinheit 20, mit der erste Fernsprechnummernwahlmittel 22 und zweite Fernsprechnummernwahlmittel 24 verbunden sind.
- Den ersten und zweiten Fernsprechnummernwahlmittel 22 und 24 ist jeweils ein Modem 26 bzw. 28 zugeordnet, der einerseits bei der Sendung die Modulation der von der Verarbeitungseinheit 20 kommenden Daten zum Zweck ihrer Übertragung auf Fernsprechnetzen und andererseits bei Empfang die Demodulierung der empfangenen, von dem Bankinstitut kommenden Daten zum Zweck ihrer Übertragung zur Verarbeitungseinheit 20 gewährleistet.
- Die ersten Mittel 22 und die zweiten Mittel 24 für die Fernsprechnummernwahl sind Mittel gebräuchlichen Typs, die für die vorgesehene Verwendung geeignet sind. Sie werden deshalb nicht ausführlich beschrieben.
- Es ist jedoch zu bemerken, dass die ersten Fernsprechnummernwahlmittel 22 und der Modem 26 aus Sprechfunkschaltungselementen gebildet sind, das heißt die Nummernwahl und die Übertragung von digitalen Daten auf einem "mobilen" oder "drahtlosen" Fernsprechnetz gewährleisten können, und zwar in Abhängigkeit von der für die Übertragung der Daten verwendeten Norm.
- Die zweiten Fernsprechnummernwahlmittel 24 bestehen aus Fernsprechschaltungselementen vom Typ DTMF, die die Nummernwahl auf dem öffentlichen Fernsprechwählnetz gestatten.
- Zwei Schnittstellenschaltungen 30 und 32, die mit den ersten und zweiten Fernsprechnummernwahlmitteln und mit den zugeordnetem Modem verbunden sind, gewährleisten die Ver bindung der Vorrichtung einerseits mit dem drahtlosen Sprechfunknetz und andererseits mit dem Fernsprechwählnetz.
- Die erste Schnittstellenschaltung 30 ist nämlich für den Anschluss eines zellularen Telefons 34 (Fig. 1) bestimmt, während die zweite Schnittstellenschaltung 32 direkt an eine Fernsprechleitung angeschlossen wird.
- Die Schaltung des Sockels ist durch einen Umschaltkreis 36 ergänzt, der wahlweise die Verbindung der Datenverarbeitungseinheit 20 mit den ersten oder den zweiten Fernsprechnummernwahlmitteln gestattet, um nach Herstellung einer Fernsprechverbindung den Austausch von Daten mit einem Servicezentrum entweder über das Fernsprechwählnetz oder über das Mobiltelefonnetz zu gewährleisten.
- Gemäß einer ersten Ausführungsform besteht der Umschaltkreis 36 aus einem Wähler, der durch den Benutzer beispielsweise mit Hilfe eines Druckknopfs in Abhängigkeit von der gewählten Übertragungsart manuell betätigbar ist.
- Gemäß einer Abwandlung gewährleistet der Umschaltkreis 36 eine Erfassung der auf Höhe der zweiten Schnittstellenschaltung 32, das heißt auf Höhe des Bereichs ihres Anschlusses an das Fernsprechwählnetz vorliegenden Spannung unter Verwendung eines geeigneten Spannungsdetektors und gewährleistet die Herstellung der Verbindung der Verarbeitungseinheit 20 mit dem Fernsprechwählnetz im Fall der Feststellung einer Spannung, die beispielsweise für Frankreich gleich 48 V ist, was der auf einer Fernsprechleitung gewöhnlich vorhandenen Spannung entspricht, und trennt gleichzeitig die Einheit 20 von der ersten Schnittstellenschaltung 30.
- Bei dem oben unter Bezugnahme auf die Fig. 2 beschriebenen Ausführungsbeispiel sind alle Elemente, die die Herstellung einer drahtlosen Fernsprechverbindung über ein zellulares Fernsprechgerät mit dem Servicezentrum eines Bankinstituts gestatten, in den Sockel integriert, an den das zellulare Fernsprechgerät angeschlossen ist.
- Gemäß einer Abwandlung ist es möglich, das Fernsprechgerät in den Sockel zu integrieren, indem man den Sockel mit allen Fernsprechschaltungen ausstattet, die für die Herstellung einer Fernsprechverbindung erforderlich sind.
- Gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel, das in Fig. 3 dargestellt ist, sind die ersten Fernsprechnummernwahlmittel und der zugeordnete Modem in ein getrenntes Gehäuse eingegliedert, das an den Fernsprechanschluss des Sockels eines gebräuchlichen elektronischen Zahlungsterminals angeschlossen wird, wobei die zweiten Fernsprechnummernwahlmittel und der Modem im Sockel angeordnet sind.
- In dieser Figur sind gleiche Elemente mit denselben Bezugszahlen wie in Fig. 2 versehen.
- Wie diese Figur zeigt, besitzt die Vorrichtung gemäß diesem Ausführungsbeispiel am Eingang eine Schaltung 38 zur Emulation des Festnetzes vom gebräuchlichen Typ, die einen Empfang der vom Sockel 18 des elektronischen Zahlungsterminals 10 gelieferten Daten gewährleistet und an eine Schaltung zur Erfassung der Fernsprechnummern angeschlossen ist, die von den in den Sockel integrierten Fernsprechnummernwahlmitteln gewählt wurden. Die Erfassungsschaltung trägt die allgemeine Bezugszahl 40 und ihr ist ein Modem 42 ebenfalls von gebräuchlichem Typ zugeordnet.
- Die Erfassungsschaltung 40 und der Modem 42 sind mit Mitteln 44 zur Fernsprechnummernwahl und mit einem entsprechenden Modem 46 verbunden, die mit den ersten Fernsprechnummernwahlmittel 22 und mit dem Modem 26 von Fig. 2 identisch sind und die ihrerseits mit einer Schnittstellenschaltung 48 verbunden sind, an die das zellulare Telefon (nicht dargestellt) angeschlossen wird.
- Eine Schaltung 50 zur Anpassung der Übertragungsgeschwindigkeiten der zwischen den ersten und den zweiten Fernsprechnummernwahlmitteln übertragenen Daten, die im getrennten Gehäuse bzw. im Sockel angeordnet sind, ist zwischen einerseits der Erfassungsschaltung 40 und dem zugeordneten Modem 42 und andererseits der Fernsprechnummernwahlschaltung 44 und dem zugeordneten Modem 46 angeordnet.
- Diese Schaltung 50 enthält Mittel zur vorübergehenden Speicherung der zwischen dem Sockel und dem Mobiltelefonnetz übertragenen Daten, so dass die Übertragungsgeschwindigkeit der auf dem Wählfestnetz beförderten Daten an die des Mobiltelefonnetzes angepasst wird.
- Dieses Ausführungsbeispiel gestattet also die Übertragung von Daten zu einem Bankinstitut unter Verwendung eines zellularen Fernsprechgeräts, wobei gleichzeitig ein Zahlungsterminal von herkömmlicher Art verwendet wird.
- Bei den oben beschriebenen Ausführungsbeispielen wurde davon ausgegangen, dass das zellulare Fernsprechgerät mit Hilfe einer Drahtverbindung an die entsprechende Schnittstelle angeschlossen ist.
- Ist jedoch gemäß einer Abwandlung auch möglich, eine Verbindung zwischen dem zellularen Telefon und der Vorrichtung unter Verwendung einer drahtlosen Verbindung, beispielsweise einer Infrarotverbindung vom Typ IrDA zu verwenden.
- Ebenso ist es bei dem unter Bezugnahme auf Fig. 3 beschriebenen Ausführungsbeispiel möglich, die Verwendung einer solchen drahtlosen Verbindung zwischen dem elektronischen Zahlungsterminal und dem Gehäuse vorzusehen.
- Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsformen beschränkt, in denen die Vorrichtung aus einem elektronischen Zahlungsterminal besteht.
- Die Vorrichtung kann nämlich auch in Form einer Vorrichtung zum Lesen und Prüfen von Schecks ausgebildet sein, um die auf einem Scheck angeführten Bezugsangaben zu lesen und sie zu einem Bankinstitut zu übertragen, um beispielsweise nachzuprüfen, ob der Scheck gesperrt ist.
Claims (10)
1. Vorrichtung zur Erfassung von Zahlungsmittel betreffenden
Daten und zu ihrer Übertragung zu einem Servicezentrum
eines Bankinstituts, wobei die Vorrichtung mit einer
zentralen Verarbeitungseinheit (20) verbundene Mittel (14) zum
Lesen der Zahlungsmittel und Mittel (22) zum Wählen von
Fernsprechnummern aufweist, denen ein Modem (26) zur
Herstellung einer Fernsprechverbindung mit dem Servicezentrum
zugeordnet ist, wobei die Mittel (22; 44) für die
Fernsprechnummernwahl und der zugeordnete Modem (26; 46) aus
Sprechfunkschaltungselementen gebildet sind, dadurch
gekennzeichnet, dass die Vorrichtung ferner zweite Mittel
(24) zur Fernsprechnummernwahl und einen zweiten, diesen
zugeordneten Modem (28) aufweist, wobei diese aus
Schaltungselementen der drahtgebundenen Fernsprechtechnik
bestehen, sowie ein Umschaltorgan (36), das die selektive
Verbindung der zentralen Einheit (20) mit den ersten (22) oder
den zweiten (24) Mitteln zur Fernsprechnummernwahl
gewährleistet.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass das Umschaltorgan (36) aus einem durch einen Benutzer
manuell betätigbaren Umschaltorgan besteht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass das Umschaltorgan (36) Spannungserfassungsmittel
aufweist, die in einer Schnittstellenschaltung mit einem
öffentlichen Wählnetz vorgesehen sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass die ersten Mittel (44) zur
Fernsprechnummernwahl und der zugeordnete Modem (46) in einem von der
restlichen Vorrichtung getrennten Gehäuse angeordnet sind
und dass das Gehäuse eine mit dem Eingang von diesen
verbundene Schaltung (38) zur Emulation eines öffentlichen
Wahlnetzes aufweist, der Mittel (40) zur Erfassung der von
den zweiten Nummernwahlmitteln (24) gewählten
Fernsprechnummern und Mittel (50) zur Anpassung der
Übertragungsgeschwindigkeiten der zwischen den ersten und zweiten Mitteln
zur Fernsprechnummernwahl übertragenen Daten zugeordnet
sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
dass die Anpassungsmittel (50) aus Mitteln zur
vorübergehenden Speicherung der Daten bestehen.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 und 5, dadurch
gekennzeichnet, dass die Emulationsschaltung (38) mit den
zweiten Mitteln zur Fernsprechnummernwahl durch eine
drahtlose Verbindung, insbesondere eine Infrarotverbindung vom
Typ IrDA, verbunden ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, dass die ersten Mittel zur
Fernsprechnummernwahl mit einem drahtlosen Fernsprechgerät (34)
verbunden sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
dass die ersten Mittel zur Fernsprechnummernwahl mit dem
Fernsprechgerät (34) über eine drahtlose Verbindung,
insbesondere eine Infrarotverbindung vom Typ IrDA, verbunden
sind.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass sie einen Terminal für den
elektronischen Zahlungsverkehr bildet.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass sie eine Vorrichtung zum Lesen und
Prüfen von Schecks bildet.
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