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DE69900231T2 - Konvertierbare Gammakamera - Google Patents

Konvertierbare Gammakamera

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DE69900231T2
DE69900231T2 DE69900231T DE69900231T DE69900231T2 DE 69900231 T2 DE69900231 T2 DE 69900231T2 DE 69900231 T DE69900231 T DE 69900231T DE 69900231 T DE69900231 T DE 69900231T DE 69900231 T2 DE69900231 T2 DE 69900231T2
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DE
Germany
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detector
tunnel
axis
machine
ray camera
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Christian Pare
Jean Treillet
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Sopha Medical Vision International SA
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine konvertible Gammastrahlen- Kamera vom Tunneltyp, vorzugsweise mit zwei Ringen und universell einsetzbar. Ziel der Erfindung es, die Ausführung einer solchen Gammastrahlen-Kamera rationeller zu gestalten, um sie für zahlreiche Anwendungen einsetzen zu können.
  • Im Bereich der Nuklearmedizin sind die Gammastrahlen-Kameras vom Typ PET oder SPECT (Position Emission Tomography - Tomographie durch Koinzidenz-Emission, Single Photon Emission Computed Tomography - Tomographie, die aus individuellen Photonenemissionen aufgebaut ist) bekannt. Im ersten Fall geht es darum, das Auftreten von Nuklearemissionsphänomenen in Koinzidenz auf zwei entgegengesetzten und gegenüberliegenden Detektoren zu erfassen. Im anderen Fall geht es darum, Nuklearemissionen zu erfassen, die in mindestens eine Richtung entsandt wurden. Die Erfindung ist für beide dieser zwei Techniken anwendbar.
  • Das Prinzip dieser Phänomene ist folgendes. In einen zu untersuchenden Körper, jenen eines Patienten, wird ein radiologischer Marker, beispielsweise meistens Technetium, manchmal Thallium oder andere Marker, eingespritzt. In Abhängigkeit von einer metabolischen Belastung setzen sich diese Marker vorzugsweise in gewissen Organen des Körpers des Patienten fest. Durch die Dichte dieser Festsetzung lassen sie nun den Funktionszustand des Organs, in dem sie sich festsetzen, erkennen. Diese Marker entsenden während ihrer Metabolisierung Gamma-Strahlen. Diese Gamma-Strahlen werden von einem Detektor erfaßt.
  • Ein solcher Detektor umfaßt auf einer Eingangsfläche einen Kollimator, dessen Aufgabe darin besteht, den Erhalt eines Projektionsbildes zu gewährleisten. Es ist allerdings bekannt, Kollimatoren mit geneigten oder fokalisierten Löchern anzuordnen. Die Gamma-Strahlen, die den Kollimator durchqueren, enden sodann in einem Scintillator, dessen Aufgabe darin besteht, jeden Gamma-Strahl in eine Lichtscintillation umzuwandeln. Jede Lichtscintillation kann von einer Einheit von Photomultiplikatorröhren, die im Nachlaufbereich des Scintillators angeordnet sind, erfaßt werden. Die Photomultiplikatorröhren erfassen die Scintillationen und liefern entsprechend dazu elektrische Signale, deren Amplitude und Form die Art und den Ort des erfaßten Nuklearereignisses erkennen lassen. Diese Signale werden insbesondere in baryzentrischen Matrizen bearbeitet, um ein Bild zu erstellen, das diese nukleare Aktivität wiedergibt.
  • Es werden mehrere Arten von Untersuchungen durchgeführt. Es werden insbesondere einerseits die Tomographien und andererseits die Ganzkörperbilder unterschieden. Bei einer Tomographie wird ein Projektionsbild für einen gegebenen Eintrittswinkel des Detektors in bezug auf den Körper des Patienten erhalten. Sodann wird ein weiteres Projektionsbild für einen weiteren Eintrittswinkel erhalten, der um einige Grade in bezug auf den vorherigen versetzt ist. Und so weiter, bis eine Vielzahl von Projektionsbildern erhalten wird, denen mit Hilfe von Bildrekonstruktionsalgorithmen (von derselben Art wie jene, die in der Tomodensitometrie verwendet werden) ein dreidimensionales Bild des untersuchten Organs entnommen wird. Die Projektionsbilder werden langsam erhalten. Typischerweise schwankt die Dauer für den Erhalt eines Projektionsbildes zwischen fünf Sekunden für die schnellsten und zwei Minuten für die feinsten Bilder. In der Europapatentanmeldung EP-A-0 517 600 wurde erklärt, daß zur Beschleunigung des Erhalts von Tomographiebildern vorzugsweise zwei Detektoren verwendet werden und überdies diese Detektoren 90º zueinander um den Körper des Patienten angeordnet werden.
  • Eine weitere Untersuchung betrifft die sogenannten Ganzkörperaufnahmen. Um ein solches Bild zu erhalten, wird der Detektor in Translationsbewegung entlang des Körpers des Patienten, welcher flach auf dem Rücken liegt, verschoben. Mit diesem Untersuchungstyp wird im wesentlichen ein angiographisches Bild der Beine des Patienten aufgenommen, insbesondere um Gefäßbildungsstörungen zu erkennen. In diesem Fall wird auch, um die Bildqualität zu verbessern, vorzugsweise ein zweiter Detektor eingesetzt, der unter dem Körper des Patienten angeordnet ist. Der Patient durchläuft nun diese beiden Detektoren in Translationsbewegung. Bei gewissen Maschinen ist der Patient unbeweglich, und die Maschine verschiebt sich in bezug auf ihn.
  • Weitere Untersuchungen werden durchgeführt, wie beispielsweise die Belastungskardiographien. Für diese weiteren Untersuchungen unterzieht sich der Patient einer physischen Belastung, während gleichzeitig die Aufnahmen gemacht werden.
  • Die verschieden eingesetzten Untersuchungsarten machen eine große Mobilität der Detektoren zueinander erforderlich. Die Maschinen, die für die Durchführung vorgesehen sind, sind Maschinen zweierlei Typen: Tunnelmaschinen oder Maschinen mit offenem Stativ, Maschinen mit Arm genannt. Bei einer Tunnelmaschine wird der Patient in einen Tunnel geschoben, dessen Wände die Detektoren mechanisch tragen. Bei den Maschinen mit Arm hält ein Stativ zwei Arme, die jeweils einen Detektor tragen, zwischen die der Patient gelegt wird. Aus der Patentanmeldung PCT/US95/13180 ist beispielsweise eine gemischte Maschine mit Tunnel und Arm bekannt. Das Problem, das sich bei diesen verschiedenen Maschinen stellt, ist, daß sie sehr kompliziert in der Herstellung sind. Die Erfassungstechnologie, insbesondere jene der Kollimatoren, erfordert nämlich schwere Detektoren. In der Praxis kann das Gewicht dieser Detektoren ungefähr 300 oder 400 Kilo betragen. Aufgrund der verschiedenen Möglichkeiten der Anordnung dieser Detektoren um den Körper des Patienten und der erforderlichen Genauigkeit von jedes Mal einem Millimeter ungefähr sind die Gestelle, die diese Maschinen tragen, massiv. Sie sind dies umso mehr, als in den Spitälern oder medizinischen Einrichtungen, in denen sie aufgebaut sind, oft der Boden, auf dem sie stehen, nicht perfekt ist. In diesem Fall müssen diese Gestelle in der Lage sein, die Bodenprobleme auszugleichen.
  • Überdies weisen die Tunnelmaschinen und die Maschinen mit Arm für die Durchführung einer Untersuchung vom Typ Tomographie bis zu einer Ganzkörperuntersuchung verschiedene Vorteile und Nachteile auf. Bei einer Tunnelmaschine reicht es aus, das Bett, auf dem der Patient liegt, durch den Tunnel zu schieben. Bei einer Maschine mit Arm ist es erforderlich, das Bett, auf dem der Patient liegt, um 90º in bezug auf die Maschine zu drehen, um die Ganzkörperuntersuchung vornehmen zu können. Dieser Nachteil wird allerdings mit dieser Maschine dadurch ausgeglichen, daß an Ort und Stelle des Untersuchungsbettes das Bett verwendet werden kann, auf dem der Patient im Spital liegt. Für die bettlägerigen oder nicht aus ihrem Bett transportfähigen Patienten reicht es aus, das Bett der Maschine durch das Bett des Patienten auszutauschen.
  • Aus verschiedenen Gründen werden allerdings die Tunnelmaschinen bevorzugt.
  • Ein zu lösendes Problem besteht somit darin, eine Tunnelmaschine zu entwerfen, die Angiographien bei Patienten ermöglichen kann, wenn diese Patienten auf ihrem Spitalsbett liegen bleiben und nicht auf das Untersuchungsbett umgelagert werden. Dieses Problem wird teilweise von der oben erwähnten gemischten Maschine gelöst. Jedoch diese ist kostspielig in der Ausführung, da sie alle Mechanismen beider Maschinen umfaßt. Ferner macht bei Untersuchungen, bei denen der Patient vor der Maschine sitzt oder steht oder bei einer Kraftmaschine arbeitet, die von einer solchen Maschine vorgesehene frontale Anordnung der Detektoren diese Untersuchungen wenig praktisch in der Durchführung. Der Platzbedarf des Gestells dieser gemischten Maschine sowie das Vorhandensein ihres eigenen Bettes stören bei diesen Untersuchungen.
  • Bei der Erfindung wurde dieses Problem gelöst, indem eine Tunnelmaschine gewählt wurde. Diese Tunnelmaschine ist allerdings keine komplizierte Maschine. Das Problem der komplizierten Ausführung wird hier gelöst, indem ein Träger mit einem Detektor mit umklappbarem Arm ausgestattet wird. Der auf diese Weise hergestellte umklappbare Arm oder Klapparm kann zwei bevorzugte Positionen einnehmen. Eine erste Position des Klapparms in dem Träger bringt den Detektor vor den Tunnel der Maschine. In dieser Position können sowohl Tomographien als auch Ganzkörperuntersuchungen durchgeführt werden. Letztgenannte werden nun an Patienten durchgeführt, die in der Lage sind, sich auf das Bett der Maschine zu legen. In der anderen Position ist ein einziger Detektor durch den umklappbaren Arm versetzt angeordnet. Er ist seitlich an der Maschine versetzt. Es ist nun parallel zu diesem Tunnel der Maschine viel Platz vorhanden, um hier einen Untersuchungsstuhl, eine Arbeitsmaschine oder ein Bett eines nicht transportfähigen Patienten anzuordnen.
  • In diesem Fall werden bei der Erfindung letztgenannte Untersuchungen mit nur einem Detektor durchgeführt. Folglich muß, um eine ausreichende Bildqualität zu erhalten, die Aufnahmezeit in jedem Bild ausreichend lang sein. Jedoch dies ist nicht nachteilig, da diese Untersuchungen relativ selten sind und von diesem Gesichtspunkt aus die Erfindung einen guten Kompromiß zwischen den Kosten der Maschine und ihrer tatsächlichen Wirksamkeit bietet. Überdies ist das Umklappsystem des Armes sehr einfach. Aus diesem Grund ruft es keine großen Zusatzkosten hervor.
  • Die Erfindung betrifft somit eine Gammastrahlen-Kamera vom Tunneltyp mit mindestens einem um eine einen Tunnel durchquerende Drehachse drehenden Ring, wobei dieser Ring einen Detektor mittels eines Trägers trägt, dadurch gekennzeichnet, daß dieser Träger einen umklappbaren Arm aufweist, der mechanisch einerseits mit dem Ring und andererseits mit dem Detektor verbunden ist, wobei dieser umklappbare Arm mit einem Gelenk mit einer in bezug auf den Detektor verschobenen Achse versehen ist und in bezug auf diese verschobene Achse mindestens zwei feste Winkelstellungen einnehmen kann, eine erste Winkelstellung, die es ermöglicht, den von ihm getragenen Detektor vor dem Tunnel anzuordnen, und eine zweite Winkelstellung, die es ermöglicht, ihn neben dem Tunnel anzuordnen.
  • Die Erfindung wird durch die Studie der nachfolgenden Beschreibung und der zugehörigen Figuren besser verständlich. Diese haben nur hinweisenden und keineswegs für die Erfindung einschränkenden Charakter. Die Figuren zeigen:
  • Fig. 1: Darstellung einer erfindungsgemäßen Gammastrahlen- Kamera mit einem umklappbaren Arm, der sich in einer derartigen Stellung befindet, daß der Detektor neben dem Untersuchungstunnel der Maschine angeordnet ist;
  • Fig. 2a bis 2c: verschiedene Möglichkeiten für den Einsatz der erfindungsgemäßen Maschine nach den durchgeführten Untersuchungstypen;
  • Fig. 3: Darstellung einer Verwendung der erfindungsgemäßen Maschine sowie Ausführungsbesonderheiten des Gelenks des umklappbaren Armes.
  • Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Gammastrahlen-Kamera. Diese umfaßt ein Gestell 1, durch das ein Tunnel 2 hindurchgeht und welches einen drehenden Ring 3 umfaßt. In der Praxis trägt das Gestell 1 zwei Ringe. Jeder Ring trägt einen Detektor. Der Ring 3 trägt somit einen Detektor 4 mittels eines Trägers 5. Der Träger 5 hat das Aussehen einer vertikalen flachen Platte. Später ist zu sehen, daß er selbst vertikal und horizontal in einer vertikalen Ebene in bezug auf den Ring 3 bewegt werden kann. Der erfindungsgemäße Träger 5 weist die wesentliche Besonderheit auf, daß er einen Klapparm 6 umfaßt. Der Klapparm 6 oder umklappbare Arm ist an der Platte 5 mit Hilfe eines Gelenks 7 verbunden, welches das Umklappen des Klapparmes 6 um eine Achse 8 ermöglicht.
  • In einer ersten Winkelstellung wird der umklappbare Arm 6 auf die Platte 5, die auf dem Ring 3 mitgenommen wird, umgeklappt. Wenn der umklappbare Arm 6 die erste Winkelstellung einnimmt, befindet sich der Detektor 4, der durch die punktierte Kontur 11 dargestellt ist, vor dem Tunnel 2 der Maschine 1. In einer zweiten Winkelstellung befindet sich der Detektor 4 seitlich des Tunnels. Dies wird dadurch erreicht, daß die Achse 8 seitlich in bezug auf den Tunnel 4 verschoben ist.
  • Die Befestigung der Platte 5 an dem Ring 3 ist schematisch mit den Schrauben 9 und 10 dargestellt. In der Praxis sind eine oder mehrere weitere Platten mechanisch mit dem Ring 3 verbunden, wobei die Platte 5 in bezug auf diese oder diese weiteren Platten beweglich ist. In der Praxis ist auf diese Weise zwischen dem Ring 3 und der Platte 5 ein Translationsmechanismus vorgesehen, der es der Platte 5 ermöglicht, sich in einer Ebene parallel zur Eingangsfläche der Maschine 1 zu verschieben. Diese Verschiebung umfaßt seitliche, vertikale und gemischte Translationsbewegungen.
  • Bei dem gezeigten Untersuchungstyp sitzt ein Patient 12 auf einem Sessel 13, wobei sein Rücken und seine Schultern vor einer Erfassungsfläche (hier nicht zu sehen) des Detektors 4 angeordnet sind. Es ist anzumerken, daß es die Tatsache, daß mit dem umklappbaren Arm 6 der Detektor seitlich des Gestells 1 angeordnet ist, ermöglicht, einen großen Raum vorzusehen, um hier den Sessel 13 oder eine Arbeitsmaschine anzuordnen. Durch Verwendung der vertikalen Translationsbewegung 14, die die Platte 5 in Bewegung setzt, wird eine gleichwertige Verschiebung des Detektors 4 entlang des Rückens des Patienten 12 hervorgerufen. Eventuell kann dieser mit seinem Bauch gegen die Erfassungsfläche des Detektors 4 gedrückt ausgerichtet werden.
  • Der Übergang des umklappbaren Armes 6 von einer Winkelposition in die andere ist sehr einfach. Es reicht aus, die Achse 8 vertikal anzuordnen. In diesem Fall kann der umklappbare Arm 6 mit der Hand gedreht werden, nachdem er von der Platte 5 gelöst wurde, damit er die dargestellte Position einnimmt. Die beiden Positionen sind fest. Es sind Verriegelungsmechanismen vorgesehen, um den umklappbaren Arm in der einen und der anderen Position zu halten.
  • Die Fig. 2a bis 2c zeigen besondere Einsatzarten einer Maschine mit doppeltem Ring. In Fig. 2a sind die Platte 5 und der umklappbare Arm 6 zu sehen, wobei letztgenannter eine erste Position einnimmt, in der er gegen die Platte 5 gedrückt wird. Der umklappbare Arm 6 umfaßt einen Bügel 15, der mit zwei Pfeilern 16 bzw. 17 versehen ist. Lager, die nicht dargestellt aber an den Pfeilern 16 und 17 an ihren Enden befestigt sind, ermöglichen es, den Detektor 4 in seiner Ausrichtung um eine Achse (hier horizontal) 18 zu halten. Eine kleine Abmessung 19 des Detektors 4 kann einfach in der Tiefe des Bügels 15 aufgenommen werden. Der Detektor 4 weist eine eher längliche, rechteckige Form auf. Die Achse 18 geht durch die Hälfte der kleinen Seite 19. Eine große Abmessung des Detektors 4 wird zwischen den Pfeilern 16 und 17 des Bügels 15 gelagert. Auf diese Weise kann dieser Bügel 15 eine Drehung des Detektors 4 um 90º in bezug auf die dargestellte Horizontalposition bewirken.
  • In Fig. 2a liegt ein Patient 12 auf einem Untersuchungsbett 20 der Maschine. Er kann einer Ganzkörperuntersuchung oder einer Tomographie unterzogen werden. Für letztgenannte wird vorzugsweise ein zweiter Detektor 21 verwendet, der von einem zweiten Träger 22 getragen wird und zum Patienten in einem Winkel von 90º zur Anordnung des Detektors 4 ausgerichtet ist. Für den Erhalt der Tomographie drehen sich die Platte 5 und der Träger 22 gemeinsam in dem Gestell 1 entlang einer Drehachse 23, die durch die Mitte des Tunnels 2 der Maschine geht. Die Achse 18 ist auf die Achse 23 in beiden Winkelpositionen des Detektors 4 orthogonal. Durch die Translationsverschiebungen (vertikal und horizontal) können die Träger 5 und 22 einander derart angenähert werden, daß eine Kante 24, die beiden Detektoren 4 und 21 gemein ist, in Kontakt kommt. Für eine angiographische Untersuchung oder allgemeiner eine Ganzkörperuntersuchung reicht es aus, den Träger 22 alleine um den Körper des Patienten 12 zu drehen, damit er sich unter dem Bett 20 befindet. Nun kann ein solches Bild mit den beiden Detektoren gleichzeitig erhalten werden, wodurch die Qualität verbessert wird. Bei diesen beiden Untersuchungen kann das Bett 20 in bezug auf das Gestell 1 entlang des Tunnels 2 gleiten.
  • In Fig. 2b nimmt der umklappbare Arm 6 die zweite Position ein. Die Pfeiler 16 und 17 der Bügel, die im wesentlichen horizontal sind, befinden sich über dem Körper des Patienten 12, während dieser auf seinem Spitalsbett 25 und nicht auf einem Untersuchungsbett liegt. Wie in Fig. 2a bleibt die aktive Seite des Detektors 4 nach unten ausgerichtet. Im Vergleich mit Fig. 1 ist festzustellen, daß von einer Figur zur anderen der Detektor 4 um die Achse 18 gekippt ist, um seine kleine Seite 26 je nach Fall vertikal oder horizontal auszurichten. Fig. 2c zeigt eine Draufsicht der Untersuchungssituation der Fig. 1.
  • Die vertikalen und horizontalen Translationsmechanismen befinden sich in einem Raum 27, der zwischen dem Gestell 1 (und somit den Ringen 3) und den Trägern 5 und 22 angeordnet ist. Sie sind bekannten Typs und werden von Systemen von Schienen und Gleitschienen gebildet. Bei einer praktischen Ausführung werden drei parallele Platten verwendet, um diese Bewegungen zu bewirken.
  • Fig. 3 zeigt in einer Vorderansicht der Maschine eine besondere Ausführungsart der Verbindung 7 des umklappbaren Armes 6 mit der Platte 5. Wie in Fig. 1 dargestellt, kann sich nämlich die Höhenposition des Detektors 4 als nicht geeignet herausstellen. Insbesondere befindet sich bei der Darstellung der Träger 5 in einer oberen Position in bezug auf das Gestell 1 aufgrund der Drehung des Ringes 3 zu dem Zeitpunkt, zu dem der umklappbare Arm 6 verschoben wird, um die zweite Position einzunehmen. Normalerweise hat die Platte 5 einen begrenzten Weg vertikal nach oben. Die Grenze besteht darin, daß der untere Rand 28 des Detektors 4 nur leicht über eine Horizontalebene 29 gelangen soll, die durch die Drehachse 23 geht.
  • Es kann auch die untere Position des Trägers 5 verwendet werden. Zu diesem Zweck wird der umklappbare Arm 6 auf dem Träger 5 geschlossen, verriegelt und der Ring 3 wird um 180º gedreht. Sodann wird der umklappbare Arm 6 wieder geöffnet. In diesem Fall muß der für die Untersuchung erforderliche Raum links von dem Tunnel vorgesehen werden anstatt rechts, wie in diesem Fall. Jedoch es ergibt sich eine vergleichbare Situation: der Rand 28, der nun der obere Rand des Detektors 4 in diesem Fall ist, gelangt nur leicht unter die Horizontalebene 29.
  • Es ergibt sich somit ein Problem, wenn der Untersuchungsbereich in dem Körper 12 des Patienten genau um die Horizontalebene 29 angeordnet ist. Um dieses Problem zu lösen, könnte ein höherer oder tieferer Sitz 13 vorgesehen werden. Dies wäre auch für eine Arbeitsmaschine möglich. Für ein Spitalsbett hingegen ist dies nicht wirklich möglich, da diese im Falle von einfachen Betten keinen großen Höhenausschlag ermöglichen. Zu diesem Zweck wird gemäß Fig. 3 anders vorgegangen.
  • In dieser Figur nimmt der Ring 3 keine Drehposition mehr ein, die der horizontalen Ausrichtung der Detektoren der vorhergehenden Figuren entspricht. Der Ring 3 wurde hingegen um einige Grade gedreht. In einem Beispiel wurde er um 24º gedreht und nimmt eine Richtung 30 ein. Die Richtung 30 ist eine Richtung, die in einer Ebene enthalten ist, die durch die Achse 23 geht und auf die Erfassungsfläche des Detektors 4 senkrecht steht, wenn dieser die erste Position (jene der Fig. 2a) einnimmt. Die Richtung 30 ist somit um 24º in bezug auf die Vertikale geneigt. Die Achse 8 des Gelenks 7 bei dieser Ausführungsart ist nun nicht zur Achse 18 orthogonal. Sie ist hingegen um 12º, die Hälfte der Neigung der Richtung 30, in bezug auf die Achse 18 geneigt. Die Achse 18 ist somit in bezug auf eine Ebene senkrecht auf eine Erfassungsfläche des Detektors 4 geneigt. Sie ist nicht zu einer solchen Ebene parallel. Ferner ist der umklappbare Arm 6 in dem Gelenk 7 montiert, indem auch er um einen Winkel von 12º geneigt ist. Mit anderen Worten bildet der umklappbare Arm 6, wenn er aufgeklappt ist, einen Winkel von ungefähr 156º in bezug auf seine Ausrichtung, wenn er umgeklappt ist. Aufgrund der Neigung der Richtung 30 und des seitlichen Versatzes des Gelenks 7 auf der Platte 5 wird dieses Gelenk 7 unterhalb angeordnet. Diese untere Anordnung ermöglicht es nun, die Höhe der Horizontalen 29 ausreichend nach unten freizulegen, damit in der aufgeklappten Position der Detektor 4 ausreichend tief nach unten in die Nähe des Körpers 12 eines Patienten gebracht werden kann, der auf seinem Spitalsbett 25 liegt. Die Werte 12º und 24º sind bevorzugte Lösungen der Erfindung. Es ist allerdings möglich, eine solche Neigung herzustellen, die nicht gleich 12º (und 24º) sondern nur ungefähr gleich 12º (und 24º) ist, beispielsweise zwischen 9º und 15º (und 18º und 24º) liegt.
  • Aufgrund des Gewichts des Detektors 4 von ungefähr 400 Kilo ist es in der Horizontalposition dieses Detektors 4 nicht möglich, diesen mit der Hand zu verschieben. In diesem Fall wird folgendermaßen vorgegangen. Während der umklappbare Arm 6 auf der Platte 5 umgeklappt ist, wird durch die Drehung des Ringes 3 die Achse 8 in eine vertikale Position gebracht. In diesem Fall wird die Achse 8 im oberen Bereich der Maschine angeordnet. Die Feststellung des umklappbaren Armes 6 auf der Platte 5 wird nun entriegelt. Sodann wird der umklappbare Arm 6 mit der Hand oder mit einer leichten Motorisierung gedreht. Wenn der umklappbare Arm 6 die aufgeklappte Position einnimmt, wird er in dieser Position verriegelt und die Drehung des Ringes 3 vervollständigt, um den Detektor 4 in die Horizontale zu bringen. In diesem Fall erfährt der Ring 3 zwei Drehungen um 12º, eine erste, um die Achse 8 vertikal auszurichten, eine zweite, um den Detektor 4 horizonal anzuordnen.

Claims (7)

1 - Gammastrahlen-Kamera (I) von der Art Tunnel mit mindestens einem um eine einen Tunnel (2) durchquerende Drehachse (23) drehenden Ring (3), der einen Detektor (4) mittels eines Trägers (5) trägt, dadurch gekennzeichnet, daß dieser Träger einen umklappbaren Arm (6) aufweist, der mechanisch (7) einerseits mit dem Ring und andererseits (15) mit dem Detektor verbunden ist, wobei dieser umklappbare Arm mit einem Gelenk mit einer in bezug auf den Detektor verschobenen Achse (8) versehen ist und in bezug auf diese verschobene Achse mindestens zwei feste Winkelstellungen einnehmen kann, eine erste Winkelstellung, die es ermöglicht, den von ihm getragenen Detektor vor dem Tunnel anzuordnen, und eine zweite Winkelstellung, die es ermöglicht, ihn neben dem Tunnel anzuordnen.
2 - Gammastrahlen-Kamera nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die verschobene Achse in bezug auf eine Ebene senkrecht zu einer Erfassungsfläche des Detektors geneigt ist.
3 - Gammastrahlen-Kamera nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Neigung einen Winkel von etwa 12º hat.
4 - Gammastrahlen-Kamera nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Detektor eine Ausrichtungsachse (18) senkrecht zur Drehachse aufweist.
5 - Gammastrahlen-Kamera nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausrichtungsachse parallel zu einer großen Seite der Erfassungsfläche des Detektors liegt.
6 - Gammastrahlen-Kamera nach einem der Ansprüche 4 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger einen Bügel (15) aufweist, dessen Tiefe größer ist als die Hälfte einer kleinen Seite (19) der Erfassungsfläche des Detektors.
7 - Gammastrahlen-Kamera nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger eine Tragplatte (5) aufweist.
DE69900231T 1998-11-27 1999-11-25 Konvertierbare Gammakamera Expired - Fee Related DE69900231T2 (de)

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