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Die vorliegende Erfindung betrifft eine konvertible Gammastrahlen-
Kamera vom Tunneltyp, vorzugsweise mit zwei Ringen und universell
einsetzbar. Ziel der Erfindung es, die Ausführung einer solchen
Gammastrahlen-Kamera rationeller zu gestalten, um sie für zahlreiche
Anwendungen einsetzen zu können.
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Im Bereich der Nuklearmedizin sind die Gammastrahlen-Kameras vom
Typ PET oder SPECT (Position Emission Tomography - Tomographie durch
Koinzidenz-Emission, Single Photon Emission Computed Tomography -
Tomographie, die aus individuellen Photonenemissionen aufgebaut ist)
bekannt. Im ersten Fall geht es darum, das Auftreten von
Nuklearemissionsphänomenen in Koinzidenz auf zwei entgegengesetzten
und gegenüberliegenden Detektoren zu erfassen. Im anderen Fall geht es
darum, Nuklearemissionen zu erfassen, die in mindestens eine Richtung
entsandt wurden. Die Erfindung ist für beide dieser zwei Techniken
anwendbar.
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Das Prinzip dieser Phänomene ist folgendes. In einen zu
untersuchenden Körper, jenen eines Patienten, wird ein radiologischer
Marker, beispielsweise meistens Technetium, manchmal Thallium oder
andere Marker, eingespritzt. In Abhängigkeit von einer metabolischen
Belastung setzen sich diese Marker vorzugsweise in gewissen Organen des
Körpers des Patienten fest. Durch die Dichte dieser Festsetzung lassen sie
nun den Funktionszustand des Organs, in dem sie sich festsetzen, erkennen.
Diese Marker entsenden während ihrer Metabolisierung Gamma-Strahlen.
Diese Gamma-Strahlen werden von einem Detektor erfaßt.
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Ein solcher Detektor umfaßt auf einer Eingangsfläche einen
Kollimator, dessen Aufgabe darin besteht, den Erhalt eines Projektionsbildes
zu gewährleisten. Es ist allerdings bekannt, Kollimatoren mit geneigten oder
fokalisierten Löchern anzuordnen. Die Gamma-Strahlen, die den Kollimator
durchqueren, enden sodann in einem Scintillator, dessen Aufgabe darin
besteht, jeden Gamma-Strahl in eine Lichtscintillation umzuwandeln. Jede
Lichtscintillation kann von einer Einheit von Photomultiplikatorröhren, die im
Nachlaufbereich des Scintillators angeordnet sind, erfaßt werden. Die
Photomultiplikatorröhren erfassen die Scintillationen und liefern
entsprechend dazu elektrische Signale, deren Amplitude und Form die Art
und den Ort des erfaßten Nuklearereignisses erkennen lassen. Diese
Signale werden insbesondere in baryzentrischen Matrizen bearbeitet, um ein
Bild zu erstellen, das diese nukleare Aktivität wiedergibt.
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Es werden mehrere Arten von Untersuchungen durchgeführt. Es
werden insbesondere einerseits die Tomographien und andererseits die
Ganzkörperbilder unterschieden. Bei einer Tomographie wird ein
Projektionsbild für einen gegebenen Eintrittswinkel des Detektors in bezug
auf den Körper des Patienten erhalten. Sodann wird ein weiteres
Projektionsbild für einen weiteren Eintrittswinkel erhalten, der um einige Grade in bezug
auf den vorherigen versetzt ist. Und so weiter, bis eine Vielzahl von
Projektionsbildern erhalten wird, denen mit Hilfe von
Bildrekonstruktionsalgorithmen (von derselben Art wie jene, die in der
Tomodensitometrie verwendet werden) ein dreidimensionales Bild des
untersuchten Organs entnommen wird. Die Projektionsbilder werden
langsam erhalten. Typischerweise schwankt die Dauer für den Erhalt eines
Projektionsbildes zwischen fünf Sekunden für die schnellsten und zwei
Minuten für die feinsten Bilder. In der Europapatentanmeldung EP-A-0 517
600 wurde erklärt, daß zur Beschleunigung des Erhalts von
Tomographiebildern vorzugsweise zwei Detektoren verwendet werden und überdies
diese Detektoren 90º zueinander um den Körper des Patienten angeordnet
werden.
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Eine weitere Untersuchung betrifft die sogenannten
Ganzkörperaufnahmen. Um ein solches Bild zu erhalten, wird der Detektor in
Translationsbewegung entlang des Körpers des Patienten, welcher flach auf
dem Rücken liegt, verschoben. Mit diesem Untersuchungstyp wird im
wesentlichen ein angiographisches Bild der Beine des Patienten
aufgenommen, insbesondere um Gefäßbildungsstörungen zu erkennen. In
diesem Fall wird auch, um die Bildqualität zu verbessern, vorzugsweise ein
zweiter Detektor eingesetzt, der unter dem Körper des Patienten angeordnet
ist. Der Patient durchläuft nun diese beiden Detektoren in
Translationsbewegung. Bei gewissen Maschinen ist der Patient unbeweglich,
und die Maschine verschiebt sich in bezug auf ihn.
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Weitere Untersuchungen werden durchgeführt, wie beispielsweise die
Belastungskardiographien. Für diese weiteren Untersuchungen unterzieht
sich der Patient einer physischen Belastung, während gleichzeitig die
Aufnahmen gemacht werden.
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Die verschieden eingesetzten Untersuchungsarten machen eine
große Mobilität der Detektoren zueinander erforderlich. Die Maschinen, die
für die Durchführung vorgesehen sind, sind Maschinen zweierlei Typen:
Tunnelmaschinen oder Maschinen mit offenem Stativ, Maschinen mit Arm
genannt. Bei einer Tunnelmaschine wird der Patient in einen Tunnel
geschoben, dessen Wände die Detektoren mechanisch tragen. Bei den
Maschinen mit Arm hält ein Stativ zwei Arme, die jeweils einen Detektor
tragen, zwischen die der Patient gelegt wird. Aus der Patentanmeldung
PCT/US95/13180 ist beispielsweise eine gemischte Maschine mit Tunnel
und Arm bekannt. Das Problem, das sich bei diesen verschiedenen
Maschinen stellt, ist, daß sie sehr kompliziert in der Herstellung sind. Die
Erfassungstechnologie, insbesondere jene der Kollimatoren, erfordert
nämlich schwere Detektoren. In der Praxis kann das Gewicht dieser
Detektoren ungefähr 300 oder 400 Kilo betragen. Aufgrund der
verschiedenen Möglichkeiten der Anordnung dieser Detektoren um den
Körper des Patienten und der erforderlichen Genauigkeit von jedes Mal
einem Millimeter ungefähr sind die Gestelle, die diese Maschinen tragen,
massiv. Sie sind dies umso mehr, als in den Spitälern oder medizinischen
Einrichtungen, in denen sie aufgebaut sind, oft der Boden, auf dem sie
stehen, nicht perfekt ist. In diesem Fall müssen diese Gestelle in der Lage
sein, die Bodenprobleme auszugleichen.
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Überdies weisen die Tunnelmaschinen und die Maschinen mit Arm für
die Durchführung einer Untersuchung vom Typ Tomographie bis zu einer
Ganzkörperuntersuchung verschiedene Vorteile und Nachteile auf. Bei einer
Tunnelmaschine reicht es aus, das Bett, auf dem der Patient liegt, durch den
Tunnel zu schieben. Bei einer Maschine mit Arm ist es erforderlich, das Bett,
auf dem der Patient liegt, um 90º in bezug auf die Maschine zu drehen, um
die Ganzkörperuntersuchung vornehmen zu können. Dieser Nachteil wird
allerdings mit dieser Maschine dadurch ausgeglichen, daß an Ort und Stelle
des Untersuchungsbettes das Bett verwendet werden kann, auf dem der
Patient im Spital liegt. Für die bettlägerigen oder nicht aus ihrem Bett
transportfähigen Patienten reicht es aus, das Bett der Maschine durch das
Bett des Patienten auszutauschen.
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Aus verschiedenen Gründen werden allerdings die Tunnelmaschinen
bevorzugt.
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Ein zu lösendes Problem besteht somit darin, eine Tunnelmaschine zu
entwerfen, die Angiographien bei Patienten ermöglichen kann, wenn diese
Patienten auf ihrem Spitalsbett liegen bleiben und nicht auf das
Untersuchungsbett umgelagert werden. Dieses Problem wird teilweise von
der oben erwähnten gemischten Maschine gelöst. Jedoch diese ist
kostspielig in der Ausführung, da sie alle Mechanismen beider Maschinen
umfaßt. Ferner macht bei Untersuchungen, bei denen der Patient vor der
Maschine sitzt oder steht oder bei einer Kraftmaschine arbeitet, die von einer
solchen Maschine vorgesehene frontale Anordnung der Detektoren diese
Untersuchungen wenig praktisch in der Durchführung. Der Platzbedarf des
Gestells dieser gemischten Maschine sowie das Vorhandensein ihres
eigenen Bettes stören bei diesen Untersuchungen.
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Bei der Erfindung wurde dieses Problem gelöst, indem eine
Tunnelmaschine gewählt wurde. Diese Tunnelmaschine ist allerdings keine
komplizierte Maschine. Das Problem der komplizierten Ausführung wird hier
gelöst, indem ein Träger mit einem Detektor mit umklappbarem Arm
ausgestattet wird. Der auf diese Weise hergestellte umklappbare Arm oder
Klapparm kann zwei bevorzugte Positionen einnehmen. Eine erste Position
des Klapparms in dem Träger bringt den Detektor vor den Tunnel der
Maschine. In dieser Position können sowohl Tomographien als auch
Ganzkörperuntersuchungen durchgeführt werden. Letztgenannte werden nun
an Patienten durchgeführt, die in der Lage sind, sich auf das Bett der
Maschine zu legen. In der anderen Position ist ein einziger Detektor durch
den umklappbaren Arm versetzt angeordnet. Er ist seitlich an der Maschine
versetzt. Es ist nun parallel zu diesem Tunnel der Maschine viel Platz
vorhanden, um hier einen Untersuchungsstuhl, eine Arbeitsmaschine oder
ein Bett eines nicht transportfähigen Patienten anzuordnen.
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In diesem Fall werden bei der Erfindung letztgenannte
Untersuchungen mit nur einem Detektor durchgeführt. Folglich muß, um eine
ausreichende Bildqualität zu erhalten, die Aufnahmezeit in jedem Bild
ausreichend lang sein. Jedoch dies ist nicht nachteilig, da diese
Untersuchungen relativ selten sind und von diesem Gesichtspunkt aus die
Erfindung einen guten Kompromiß zwischen den Kosten der Maschine und
ihrer tatsächlichen Wirksamkeit bietet. Überdies ist das Umklappsystem des
Armes sehr einfach. Aus diesem Grund ruft es keine großen Zusatzkosten
hervor.
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Die Erfindung betrifft somit eine Gammastrahlen-Kamera vom
Tunneltyp mit mindestens einem um eine einen Tunnel durchquerende
Drehachse drehenden Ring, wobei dieser Ring einen Detektor mittels eines
Trägers trägt, dadurch gekennzeichnet, daß dieser Träger einen
umklappbaren Arm aufweist, der mechanisch einerseits mit dem Ring und
andererseits mit dem Detektor verbunden ist, wobei dieser umklappbare Arm
mit einem Gelenk mit einer in bezug auf den Detektor verschobenen Achse
versehen ist und in bezug auf diese verschobene Achse mindestens zwei
feste Winkelstellungen einnehmen kann, eine erste Winkelstellung, die es
ermöglicht, den von ihm getragenen Detektor vor dem Tunnel anzuordnen,
und eine zweite Winkelstellung, die es ermöglicht, ihn neben dem Tunnel
anzuordnen.
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Die Erfindung wird durch die Studie der nachfolgenden Beschreibung
und der zugehörigen Figuren besser verständlich. Diese haben nur
hinweisenden und keineswegs für die Erfindung einschränkenden Charakter.
Die Figuren zeigen:
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Fig. 1: Darstellung einer erfindungsgemäßen Gammastrahlen-
Kamera mit einem umklappbaren Arm, der sich in einer derartigen Stellung
befindet, daß der Detektor neben dem Untersuchungstunnel der Maschine
angeordnet ist;
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Fig. 2a bis 2c: verschiedene Möglichkeiten für den Einsatz der
erfindungsgemäßen Maschine nach den durchgeführten
Untersuchungstypen;
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Fig. 3: Darstellung einer Verwendung der erfindungsgemäßen
Maschine sowie Ausführungsbesonderheiten des Gelenks des umklappbaren
Armes.
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Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Gammastrahlen-Kamera. Diese
umfaßt ein Gestell 1, durch das ein Tunnel 2 hindurchgeht und welches
einen drehenden Ring 3 umfaßt. In der Praxis trägt das Gestell 1 zwei Ringe.
Jeder Ring trägt einen Detektor. Der Ring 3 trägt somit einen Detektor 4
mittels eines Trägers 5. Der Träger 5 hat das Aussehen einer vertikalen
flachen Platte. Später ist zu sehen, daß er selbst vertikal und horizontal in
einer vertikalen Ebene in bezug auf den Ring 3 bewegt werden kann. Der
erfindungsgemäße Träger 5 weist die wesentliche Besonderheit auf, daß er
einen Klapparm 6 umfaßt. Der Klapparm 6 oder umklappbare Arm ist an der
Platte 5 mit Hilfe eines Gelenks 7 verbunden, welches das Umklappen des
Klapparmes 6 um eine Achse 8 ermöglicht.
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In einer ersten Winkelstellung wird der umklappbare Arm 6 auf die
Platte 5, die auf dem Ring 3 mitgenommen wird, umgeklappt. Wenn der
umklappbare Arm 6 die erste Winkelstellung einnimmt, befindet sich der
Detektor 4, der durch die punktierte Kontur 11 dargestellt ist, vor dem Tunnel
2 der Maschine 1. In einer zweiten Winkelstellung befindet sich der Detektor
4 seitlich des Tunnels. Dies wird dadurch erreicht, daß die Achse 8 seitlich in
bezug auf den Tunnel 4 verschoben ist.
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Die Befestigung der Platte 5 an dem Ring 3 ist schematisch mit den
Schrauben 9 und 10 dargestellt. In der Praxis sind eine oder mehrere weitere
Platten mechanisch mit dem Ring 3 verbunden, wobei die Platte 5 in bezug
auf diese oder diese weiteren Platten beweglich ist. In der Praxis ist auf diese
Weise zwischen dem Ring 3 und der Platte 5 ein Translationsmechanismus
vorgesehen, der es der Platte 5 ermöglicht, sich in einer Ebene parallel zur
Eingangsfläche der Maschine 1 zu verschieben. Diese Verschiebung umfaßt
seitliche, vertikale und gemischte Translationsbewegungen.
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Bei dem gezeigten Untersuchungstyp sitzt ein Patient 12 auf einem
Sessel 13, wobei sein Rücken und seine Schultern vor einer
Erfassungsfläche (hier nicht zu sehen) des Detektors 4 angeordnet sind. Es
ist anzumerken, daß es die Tatsache, daß mit dem umklappbaren Arm 6 der
Detektor seitlich des Gestells 1 angeordnet ist, ermöglicht, einen großen
Raum vorzusehen, um hier den Sessel 13 oder eine Arbeitsmaschine
anzuordnen. Durch Verwendung der vertikalen Translationsbewegung 14,
die die Platte 5 in Bewegung setzt, wird eine gleichwertige Verschiebung des
Detektors 4 entlang des Rückens des Patienten 12 hervorgerufen. Eventuell
kann dieser mit seinem Bauch gegen die Erfassungsfläche des Detektors 4
gedrückt ausgerichtet werden.
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Der Übergang des umklappbaren Armes 6 von einer Winkelposition in
die andere ist sehr einfach. Es reicht aus, die Achse 8 vertikal anzuordnen. In
diesem Fall kann der umklappbare Arm 6 mit der Hand gedreht werden,
nachdem er von der Platte 5 gelöst wurde, damit er die dargestellte Position
einnimmt. Die beiden Positionen sind fest. Es sind
Verriegelungsmechanismen vorgesehen, um den umklappbaren Arm in der
einen und der anderen Position zu halten.
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Die Fig. 2a bis 2c zeigen besondere Einsatzarten einer Maschine
mit doppeltem Ring. In Fig. 2a sind die Platte 5 und der umklappbare Arm 6
zu sehen, wobei letztgenannter eine erste Position einnimmt, in der er gegen
die Platte 5 gedrückt wird. Der umklappbare Arm 6 umfaßt einen Bügel 15,
der mit zwei Pfeilern 16 bzw. 17 versehen ist. Lager, die nicht dargestellt
aber an den Pfeilern 16 und 17 an ihren Enden befestigt sind, ermöglichen
es, den Detektor 4 in seiner Ausrichtung um eine Achse (hier horizontal) 18
zu halten. Eine kleine Abmessung 19 des Detektors 4 kann einfach in der
Tiefe des Bügels 15 aufgenommen werden. Der Detektor 4 weist eine eher
längliche, rechteckige Form auf. Die Achse 18 geht durch die Hälfte der
kleinen Seite 19. Eine große Abmessung des Detektors 4 wird zwischen den
Pfeilern 16 und 17 des Bügels 15 gelagert. Auf diese Weise kann dieser
Bügel 15 eine Drehung des Detektors 4 um 90º in bezug auf die dargestellte
Horizontalposition bewirken.
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In Fig. 2a liegt ein Patient 12 auf einem Untersuchungsbett 20 der
Maschine. Er kann einer Ganzkörperuntersuchung oder einer Tomographie
unterzogen werden. Für letztgenannte wird vorzugsweise ein zweiter
Detektor 21 verwendet, der von einem zweiten Träger 22 getragen wird und
zum Patienten in einem Winkel von 90º zur Anordnung des Detektors 4
ausgerichtet ist. Für den Erhalt der Tomographie drehen sich die Platte 5 und
der Träger 22 gemeinsam in dem Gestell 1 entlang einer Drehachse 23, die
durch die Mitte des Tunnels 2 der Maschine geht. Die Achse 18 ist auf die
Achse 23 in beiden Winkelpositionen des Detektors 4 orthogonal. Durch die
Translationsverschiebungen (vertikal und horizontal) können die Träger 5
und 22 einander derart angenähert werden, daß eine Kante 24, die beiden
Detektoren 4 und 21 gemein ist, in Kontakt kommt. Für eine angiographische
Untersuchung oder allgemeiner eine Ganzkörperuntersuchung reicht es aus,
den Träger 22 alleine um den Körper des Patienten 12 zu drehen, damit er
sich unter dem Bett 20 befindet. Nun kann ein solches Bild mit den beiden
Detektoren gleichzeitig erhalten werden, wodurch die Qualität verbessert
wird. Bei diesen beiden Untersuchungen kann das Bett 20 in bezug auf das
Gestell 1 entlang des Tunnels 2 gleiten.
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In Fig. 2b nimmt der umklappbare Arm 6 die zweite Position ein. Die
Pfeiler 16 und 17 der Bügel, die im wesentlichen horizontal sind, befinden
sich über dem Körper des Patienten 12, während dieser auf seinem
Spitalsbett 25 und nicht auf einem Untersuchungsbett liegt. Wie in Fig. 2a
bleibt die aktive Seite des Detektors 4 nach unten ausgerichtet. Im Vergleich
mit Fig. 1 ist festzustellen, daß von einer Figur zur anderen der Detektor 4
um die Achse 18 gekippt ist, um seine kleine Seite 26 je nach Fall vertikal
oder horizontal auszurichten. Fig. 2c zeigt eine Draufsicht der
Untersuchungssituation der Fig. 1.
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Die vertikalen und horizontalen Translationsmechanismen befinden
sich in einem Raum 27, der zwischen dem Gestell 1 (und somit den Ringen
3) und den Trägern 5 und 22 angeordnet ist. Sie sind bekannten Typs und
werden von Systemen von Schienen und Gleitschienen gebildet. Bei einer
praktischen Ausführung werden drei parallele Platten verwendet, um diese
Bewegungen zu bewirken.
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Fig. 3 zeigt in einer Vorderansicht der Maschine eine besondere
Ausführungsart der Verbindung 7 des umklappbaren Armes 6 mit der Platte
5. Wie in Fig. 1 dargestellt, kann sich nämlich die Höhenposition des
Detektors 4 als nicht geeignet herausstellen. Insbesondere befindet sich bei
der Darstellung der Träger 5 in einer oberen Position in bezug auf das
Gestell 1 aufgrund der Drehung des Ringes 3 zu dem Zeitpunkt, zu dem der
umklappbare Arm 6 verschoben wird, um die zweite Position einzunehmen.
Normalerweise hat die Platte 5 einen begrenzten Weg vertikal nach oben.
Die Grenze besteht darin, daß der untere Rand 28 des Detektors 4 nur leicht
über eine Horizontalebene 29 gelangen soll, die durch die Drehachse 23
geht.
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Es kann auch die untere Position des Trägers 5 verwendet werden. Zu
diesem Zweck wird der umklappbare Arm 6 auf dem Träger 5 geschlossen,
verriegelt und der Ring 3 wird um 180º gedreht. Sodann wird der
umklappbare Arm 6 wieder geöffnet. In diesem Fall muß der für die
Untersuchung erforderliche Raum links von dem Tunnel vorgesehen werden
anstatt rechts, wie in diesem Fall. Jedoch es ergibt sich eine vergleichbare
Situation: der Rand 28, der nun der obere Rand des Detektors 4 in diesem
Fall ist, gelangt nur leicht unter die Horizontalebene 29.
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Es ergibt sich somit ein Problem, wenn der Untersuchungsbereich in
dem Körper 12 des Patienten genau um die Horizontalebene 29 angeordnet
ist. Um dieses Problem zu lösen, könnte ein höherer oder tieferer Sitz 13
vorgesehen werden. Dies wäre auch für eine Arbeitsmaschine möglich. Für
ein Spitalsbett hingegen ist dies nicht wirklich möglich, da diese im Falle von
einfachen Betten keinen großen Höhenausschlag ermöglichen. Zu diesem
Zweck wird gemäß Fig. 3 anders vorgegangen.
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In dieser Figur nimmt der Ring 3 keine Drehposition mehr ein, die der
horizontalen Ausrichtung der Detektoren der vorhergehenden Figuren
entspricht. Der Ring 3 wurde hingegen um einige Grade gedreht. In einem
Beispiel wurde er um 24º gedreht und nimmt eine Richtung 30 ein. Die
Richtung 30 ist eine Richtung, die in einer Ebene enthalten ist, die durch die
Achse 23 geht und auf die Erfassungsfläche des Detektors 4 senkrecht steht,
wenn dieser die erste Position (jene der Fig. 2a) einnimmt. Die Richtung 30
ist somit um 24º in bezug auf die Vertikale geneigt. Die Achse 8 des Gelenks
7 bei dieser Ausführungsart ist nun nicht zur Achse 18 orthogonal. Sie ist
hingegen um 12º, die Hälfte der Neigung der Richtung 30, in bezug auf die
Achse 18 geneigt. Die Achse 18 ist somit in bezug auf eine Ebene senkrecht
auf eine Erfassungsfläche des Detektors 4 geneigt. Sie ist nicht zu einer
solchen Ebene parallel. Ferner ist der umklappbare Arm 6 in dem Gelenk 7
montiert, indem auch er um einen Winkel von 12º geneigt ist. Mit anderen
Worten bildet der umklappbare Arm 6, wenn er aufgeklappt ist, einen Winkel
von ungefähr 156º in bezug auf seine Ausrichtung, wenn er umgeklappt ist.
Aufgrund der Neigung der Richtung 30 und des seitlichen Versatzes des
Gelenks 7 auf der Platte 5 wird dieses Gelenk 7 unterhalb angeordnet. Diese
untere Anordnung ermöglicht es nun, die Höhe der Horizontalen 29
ausreichend nach unten freizulegen, damit in der aufgeklappten Position der
Detektor 4 ausreichend tief nach unten in die Nähe des Körpers 12 eines
Patienten gebracht werden kann, der auf seinem Spitalsbett 25 liegt. Die
Werte 12º und 24º sind bevorzugte Lösungen der Erfindung. Es ist allerdings
möglich, eine solche Neigung herzustellen, die nicht gleich 12º (und 24º)
sondern nur ungefähr gleich 12º (und 24º) ist, beispielsweise zwischen 9º
und 15º (und 18º und 24º) liegt.
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Aufgrund des Gewichts des Detektors 4 von ungefähr 400 Kilo ist es in
der Horizontalposition dieses Detektors 4 nicht möglich, diesen mit der Hand
zu verschieben. In diesem Fall wird folgendermaßen vorgegangen. Während
der umklappbare Arm 6 auf der Platte 5 umgeklappt ist, wird durch die
Drehung des Ringes 3 die Achse 8 in eine vertikale Position gebracht. In
diesem Fall wird die Achse 8 im oberen Bereich der Maschine angeordnet.
Die Feststellung des umklappbaren Armes 6 auf der Platte 5 wird nun
entriegelt. Sodann wird der umklappbare Arm 6 mit der Hand oder mit einer
leichten Motorisierung gedreht. Wenn der umklappbare Arm 6 die
aufgeklappte Position einnimmt, wird er in dieser Position verriegelt und die
Drehung des Ringes 3 vervollständigt, um den Detektor 4 in die Horizontale
zu bringen. In diesem Fall erfährt der Ring 3 zwei Drehungen um 12º, eine
erste, um die Achse 8 vertikal auszurichten, eine zweite, um den Detektor 4
horizonal anzuordnen.