DE69900923T2 - Verfahren und Vorrichtung zum Trennen von Bindestreifen von Stapeln oder Packungen von Etiketten oder Zuschnitten - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Trennen von Bindestreifen von Stapeln oder Packungen von Etiketten oder ZuschnittenInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Schneiden von Verpackungsbändern für Stapel oder Packungen von Etiketten oder Schachtelzuschnitten durch das Bewegen eines Messers quer zu den Bändern entlang einer Schnittlinie, umfassend die folgenden Schritte:
- a) Befüllen einer Schneidestation mit mindestens einem Stapel oder einer Packung Etiketten oder Schachtelzuschnitte in einer. Position, in der die Schnittlinie des Verpackungsbandes sich im Bereich der seitlichen Fläche des Stapels oder der Packung quer zum Band erstreckt,
- b) Beabstanden des Verpackungsbandes vom Stapel oder von der Packung der Etiketten oder Schachtelzuschnitte durch seitliches Ablenken eines Teils der Etiketten oder Schachtelzuschnitte des Stapels oder der Packung, um die Passage des Messers zu ermöglichen und das Zusammentreffen des Messers mit den Etiketten oder Schachtelzuschnitten im Bereich der Schnittlinie sicher zu verhindern,
- c) Ausführen eines Schnitts mit Hilfe einer Bewegung des Messers relativ zum Verpackungsband (F) des Stapels oder der Packung hin,
- gemäß dem einleitenden Teil von Anspruch 1.
- Ein Verfahren dieser Art ist aus den Unterlagen zu EP 0 381 634 A bekannt.
- Entsprechend dem aus EP 0 381 634 A bekannten Verfahren, wird das Verpackungsband vom Stapel oder von der Packung von Etiketten oder Schachtelzuschnitten beabstandet, indem mindestens eines der sich gegenüberliegenden Enden eines Stapels oder einer Packung in horizontaler Position angehoben wird, so dass die Etiketten oder Schachtelzuschnitte an dem angehobenen Ende seitlich abgelenkt werden und folglich die Oberseite des Stapels oder der Packung konkav ist und entsprechend das Verpackungsband einen Abstand zu den Etiketten oder Schachtelzuschnitten hat. Gemäß dem Dokument GB 2 076 355 A wird ein Papierbogenbündel entlang seiner Längsachse gebogen, so dass ein Bereich des Verpackungsbandes über einen konkaven Abschnitt des gebogenen Papierbogenbündels wie eine Saite gespannt wird.
- Das Ziel der Erfindung ist die Bereitstellung eines Verfahrens zum Schneiden von Verpackungsbändern, das einen zuverlässigen und schnellen Schnitt sicherstellt, ohne die Gefahr der Zerstörung von Etiketten oder Schachtelzuschnitten des mit dem Band gebundenen Stapels oder der Packung, wobei das Verfahren mit relativ einfachen, handlichen und kostengünstigen Mitteln durchgeführt wird.
- Die Erfindung erreicht diese Ziele mit einem Verfahren nach dem zitierten Oberbegriff des Anspruchs 1 dadurch dass, das Beabstanden des Verpackungsbandes vom Stapel oder von der Packung durch das Schieben eines Teils der Etiketten oder Schachtelzuschnitte im Bereich der Schnittlinie in Richtung der hinteren Stoppfläche bewirkt wird, die eine Aussparung besitzt, in der die Ablenkungsbewegung des geschobenen Teils der Etiketten oder Schachtelzuschnitte Platz findet und gestoppt wird und die anderen Etiketten oder Schachtelzuschnitte in ihrer Position verharren, so dass sich im Stapel oder in der Packung eine Nut für die Passage des Messers bildet.
- Das Verfahren gemäß der Erfindung wird auf Verpackungsbänder aus sowohl Papier oder Kunststofffolie als auch anderen Materialien angewandt.
- Die Erfindung bezieht sich außerdem auf eine Vorrichtung zur Ausführung des genannten Verfahrens, umfassend:
- d) Schneidestation;
- e) Aufnahme- und Zuführmittel zum Befüllen der Schneidestation mit wenigstens einem Stapel oder einer Packung Etiketten oder Schachtelzuschnitte, die von mindestens einem Verpackungsband gehalten werden;
- f) Mittel zum Halten des Stapels oder der Packung in einer Position, in der die Schnittlinie des Verpackungsbandes sich im Bereich der seitlichen Fläche des Stapels oder der Packung und quer zum Band erstreckt;
- g) Messer, das relativ und quer zum Band des Stapels oder der Packung entlang einer Schnittlinie beweglich ist;
- h) Mittel zum Beabstanden des Bandes vom Stapel oder von der Packung der Etiketten oder Schachtelzuschnitte durch seitliches Ablenken eines Teils der Etiketten oder Schachtelzuschnitte des Stapels oder der Packung, um die Passage des Messers zu ermöglichen und das Zusammentreffen des Messers mit den Etiketten oder Schachtelzuschnitten im Bereich der Schnittlinie zu verhindern;
- gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 7.
- Eine Vorrichtung dieser Art ist auch aus dem vorgenannten Dokument EP 0 381 634 A bekannt.
- Die Vorrichtung gemäß der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel für die Beabstandung des Bandes Folgendes umfassen:
- i) Schieber zum Schieben des Teils der Etiketten oder Schachtelzuschnitte im Bereich der Schnittlinie in Richtung der seitlichen Ablenkung, die bezüglich des Stapels oder der Packung eine Hin- und Herbewegung im Wechsel mit der Bewegung des Messers ausführen können, und
- j) Stopper, die an einer hinteren Stoppfläche auf der Seite des Stapels oder der Packung gegenüber den Schiebern vorgesehen sind und durch eine Aussparung gebildet werden, in der die Ablenkungsbewegung des Teils der Etiketten oder Schachtelzuschnitte, die relativ zum Stapel oder zur Packung abgelenkt werden, Platz findet und gestoppt wird.
- Die Vorrichtung gemäß der Erfindung umfasst vorzugsweise weitere Mittel zur Wiederausrichtung des Stapels oder der Packung in die Ausgangsposition, nachdem der Schnitt ausgeführt wurde, die durch bewegliche Wiederausrichtungsplunger gebildet werden, die in die entgegengesetzte Richtung der Ablenkungsplunger wirken.
- Vorzugsweise sind auch in diesem Fall die Wiederausrichtungsschieber des Stapels oder der Packung in Kombination mit Stoppflächen zur Wiederausrichtung auf der gegenüberliegenden Seite oder auf der Seite des Stapels oder der Packung, auf der das Ablenkungsmittel wirkt, vorgesehen.
- Die Ablenkungsmittel und die zugehörigen Mittel zur Kontrolle der Wiederausrichtung und/oder der Kontrollmechanismus der Ablenkung sowie die Wiederausrichtungsschieber sind so ausgelegt, dass sie jeweils abwechselnd miteinander agieren.
- Über die Mittel zur Wiederausrichtung der Etiketten oder Schachtelzuschnitte in eine sich deckende Position und quer zu Schnittlinie hinaus sind zum Vorteil der Vorrichtung außerdem Mittel vorgesehen, die, je nach geometrischer Form der Etiketten oder Schachtelzuschnitte, die Wiederausrichtung in eine oder mehrere im Wesentlichen parallele oder zumindest zum größten Teil parallel zur Schnittrichtung verlaufende(n) Richtung(en) bewirken. Im Besonderen für Etiketten oder Schachtelzuschnitte, die rechteckig oder quadratisch sind oder in jedem Fall zwei sich gegenüberliegende Kanten besitzen, die im rechten Winkel zur Schnittlinie stehen, stellt die Erfindung ein Mittel zur Wiederausrichtung auch in Richtung der tatsächlichen Schnittlinie bereit.
- Die Vorrichtung kann darüber hinaus in Kombination mit den oben beschriebenen Mitteln außerdem Mittel zum Einspannen des Stapels oder der Packung von Etiketten oder Schachtelzuschnitten in einem exakt ausgerichteten Zustand beinhalten, die nach dem Wiederausrichtungszyklus aktiviert werden und während des Ausgabe- oder Austrittszyklus aus der Schneidestation aktiv bleiben.
- Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform sind die Mittel zum Stoppen oder Begrenzen der Ablenkung eines Teils der Etiketten oder Schachtelzuschnitte zur Bildung einer Nut für die Passage des Messers, die Mittel zur Wiederausrichtung des Teils der Etiketten oder Schachtelzuschnitte, der der Ablenkungsbewegung zur Bildung der Nut für die Passage des Schneidemittels ausgesetzt ist, die Einspannmittel für die wiederausgerichtete Position des Stapels oder der Packung sowie die Antriebsbetätiger in das Zuführmittel für den Stapel oder die Packung an der Schneidestation integriert.
- In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Zuführmittel in einer komplexeren Form dargestellt, die jedoch nicht notwendigerweise einschränkend ist, da auch Unterkombinationen möglich sind, zum Beispiel mit einem Förderbügel, der entlang einer Führung auf einer wenigstens zweidimensionalen, vorzugsweise aber dreidimensionalen Spur beweglich getragen wird und der eine Stützrippe besitzt, die vorzugsweise dazu dienen soll, den Stapel oder die Packung in einem mittleren Bereich zu tragen, eine Reihe von Einspannschiebern gegenüber der Stützrippe, die in zwei Richtungen, nämlich näher zur Rippe hin und von der Rippe weg, angetrieben werden können, eine Stützwand an der Seite des Stapels oder der Packung gegenüber derjenigen, an der das Band geschnitten wird und die einen Kanal oder eine Nut besitzt, in der die Ablenkungsbewegung des Teils der Etiketten oder Schachtelzuschnitte Platz findet und gestoppt wird, der relativ zu den übrigen Etiketten oder Schachtelzuschnitten abgelenkt wird, sowie wenigstens einen sich hin- und her bewegenden Schieber, vorzugsweise ein Paar sich hin- und her bewegende Schieber, jeweils auf den beiden Seiten der Stützwand des Stapels oder der Packung auf der dem Bandschneidebereich gegenüberliegenden Seite, wobei die Schieber eine flache Oberfläche haben, die sich in der aktiven Position perfekt in einer Linie mit der genannten Stützwand befindet, auch in dem Bereich, in dem die Ablenkungsbewegung eines Teils der Etiketten oder Schachtelzuschnitte Platz findet und gestoppt wird und die in die inaktive Position zurück oszilliert wird und sich wenigstens im Bereich der genannten Nut erstreckt, die im Verhältnis zur Ablenkungsrichtung des entsprechenden Teils der Etiketten oder Schachtelzuschnitte hinter der eigentlichen Nut liegt.
- Das Messer befindet sich zusammen mit dem Ablenkungsschieber und mit der im Wechsel agierenden Stoppfläche zur Wiederausrichtung in Richtung der Ablenkung sowie zusammen mit eventuell vorhandenen Mitteln der Ausrichtung quer zur Schnittrichtung in einer Schneideeinheit, die gleichzeitig alle Antriebsbetätiger für die genannten Mittel umfasst und die wiederum zwischen einer aktiven und einer inaktiven Position beweglich im Bereich des Schnitts des Bandes angebracht ist.
- Solch eine Gruppe ist vorzugsweise auf Führungen aufgebracht, die im rechten Winkel zu der Fläche des Stapels stehen, an der der zu schneidende Bereich des Bandes verläuft, und lässt sich von einer Position, bei der sie an dieser Fläche des Stapels oder der Packung ruht, zu einer inaktiven Position von der Fläche weg bewegen.
- Die Antriebsbetätiger aller vorhandenen beweglichen Einheiten sind vorzugsweise pneumatischer, hydraulischer oder mechanischer Art und werden von einem elektrischen Motor angetrieben.
- Die Erfindung verfügt über weitere Funktionen, die in den Ansprüchen weiter unten genannt werden.
- Die Funktionen der Erfindung und die aus ihnen resultierenden Vorteile können in der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels, das in den beiliegenden Zeichnungen als nicht einschränkender Anspruch abgebildet ist, besser herausgestellt werden:
- Die Abb. 1 und 2 zeigen die perspektivische Ansicht einer Station zum Schneiden von Verpackungsbändern F an Stapeln oder Packungen P von Schachtelzuschnitten, im Besonderen von Schachtelzuschnitten zur Herstellung von festen Zigarettenpackungen oder Ähnlichem.
- Die Abb. 3 bis 9 zeigen verschiedene Ansichten des Aufnahme- und Zuführmittels für einen Stapel P von Schachtelzuschnitten jeweils in den verschiedenen Aufnahme- und Zuführphasen eines Stapels P in die Schneideeinheit sowie die Vorbereitung zum Schneiden des Verpackungsbandes selbst.
- Die Abb. 10 zeigt ein vergrößertes Detail des Stapels P während des Schneidevorgangs des Verpackungsbandes.
- Die Abb. 11 und 12 zeigen einen quergeführten Schnitt der Schneideeinheit mit den Ablenkungsmitteln für einen Teil der Schachtelzuschnitte, jeweils in der aktiven Position und in der Ruheposition im Bereich der Schnittlinie.
- Die Abb. 13 zeigt eine Vorderansicht der Schneideeinheit.
- Die Abb. 14 bis 18 zeigen verschiedene Elemente der Schneideeinheit gemäß einer Planparallelen zur Schnittlinie und in verschiedenen Phasen des Ablenkungsvorgangs von Teilen der Schachtelzuschnitte des Stapels sowie das Schneiden des Bandes.
- Die Abb. 19 und 20 zeigen eine Draufsicht der Mittel zur Ausrichtung des Stapels in paralleler Richtung zur Schnittlinie jeweils in der inaktiven und der aktiven Position.
- Die Abb. 21 bis 23 zeigen quergeführte Schnitte der verschiedenen Betriebspositionen einer Ausführungsvariante der Ablenkungsmittel für einen Teil der Schachtelzuschnitte.
- Die Abb. 24 und 25 sind jeweils Vorderansichten der in den Abb. 21 und 23 dargestellten Gruppe, wobei sich die Mittel zur Ablenkung eines Teils der Schachtelzuschnitte in der aktiven und inaktiven Position befinden.
- Unter Bezugnahme auf die Abbildungen sind beispielsweise in einer Maschine zur Verpackung von Zigaretten oder einer ähnlichen Maschine Zuführmittel vorgesehen, zum Beispiel zwei parallele und im Abstand voneinander stehende Förderbänder 1 für eine Folge von Stapeln P von Schachtelzuschnitten. Die Stapel werden jeweils durch ein Band F zusammengehalten.
- Die Stapel von Schachtelzuschnitten P werden einzeln nacheinander am Abgabeende vom Aufnahme-/Zuführmittel 2 aufgenommen, das entlang den Führungen 3, 7, zum Beispiel einer den zwei Richtungen einer vertikalen Fläche entsprechenden brückenähnlichen Struktur, beweglich ist und das die Stapel P jeweils einzeln zur Schneidestation S befördert, die in Bezug auf die Fördervorrichtung 1 zur Seite abgelenkt ist. Nach dem Schneiden des Bandes befördert das Aufnahme-/Zuführmittel 2 den Stapel P zu einer Zuführstation auf der Fertigungsmaschine, in diesem Fall eine Verpackungsmaschine, und legt ihn in einen Fülltrichter ab (dieser ist nicht im Detail abgebildet, kann jedoch neben der Schneidestation angebracht werden).
- Die Schneidestation umfasst eine im Ganzen durch Bezugsziffer 4 gekennzeichnete Gruppe von Schneidevorrichtungen, die in einem Kasten 104 untergebracht ist, der sich von dem auf dem Aufnahme-/Zuführmittel 2 wartenden Stapel P weg und zu diesem hin bewegen lässt, wobei das Aufnahme-/Zuführmittel 2 während des Schneidevorgangs selbst auch als Trägermittel der Packung dient.
- Der Kasten 104 der Schneidegruppe 4 ist auf horizontalen Führungen 5 aufgebracht und wird von einem Antriebsbetätiger 6, der beliebiger Art, z. B. pneumatisch, hydraulisch oder öldynamisch, sein kann, entlang diesen Führungen bewegt.
- Das Aufnahme-/Zuführmittel 2 wird von einer Stützrippe gebildet, die über einen Wagen 3 hängend angebracht ist, der insbesondere in paralleler Richtung zur Schnittlinie und zur Horizontallinie beweglich ist. Die Führung 103 dieses Wagens ist wiederum an senkrechten Führungen 7, genauer an den sich gegenüberliegenden Enden dieser Führungen, senkrecht schiebbar angebracht.
- Die Stützrippe des Aufnahme-/Zuführmittels für den Stapel P umfasst eine untere horizontale Stützfläche 102, die mit einer vertikalen Wand 202 verbunden ist. Die vertikale Wand 202 soll für den Stapel P gegenüber der Seite des Stapels P, an der die Schnittlinie des Bandes F vorgesehen ist, als Stoppfläche dienen. Der Einfachheit halber wird im Text und in den Ansprüchen die Seite des Stapels P, die der Schnittlinie gegenüberliegt, als Rückseite derjenigen Seite definiert, entsprechend derer die mit T gekennzeichnete Schnittlinie als Vorderseite vorgesehen und definiert ist. Die untere Stützfläche 102 und die Stoppwand 202 bilden einen L-förmigen Bügel und sind fest miteinander verbunden. Das freie Ende der hinteren Stoppwand 202 ist gelenkig und oszillierbar an eine Achse 8 angebracht, die parallel zur Schnittlinie T am unteren Ende der Aufnahme-/Zuführstruktur 2 liegt. Ein Antriebsbetätiger 9, dessen eines Ende an eine rückwärtige Verlängerung 302 des oberen Gelenkendes der hinteren Stoppwand 202 und dessen anderes Ende am unteren Ende eines Bügels 402 gelagert ist, der im Bereich der Stützfläche 102 vorgesehen ist, treibt die oszillierende Bewegung der Verbindung aus Stützfläche 102 und hinterer Wand 202 an.
- Die hintere Stoppwand 202 verfügt über eine quer verlaufende Nut 502, die sich über die gesamte Ausdehnung derselben erstreckt. Die Nut 502 ist auf einer Höhe vorgesehen, die derjenigen der Schnittlinie T entspricht und ist tiefer, als der Teil des Messers oder des Schneidemittels, der an der den Schachtelzuschnitten F des Stapels P zugewandten Seite über das Band F hinausragt.
- Neben den zwei Randseiten der hinteren Stoppwand 202 sind jeweils zwei Wiederausrichtungsschieber 602 vorgesehen, die von der hinteren Stoppwand 202 selbst oszillierend gestützt werden, wobei sie um eine Achse oszillieren, die parallel zu der Achse liegt, um die die hintere Stoppwand 202 oszilliert. Die zwei Wiederausrichtungsschieber 602 haben die Form eines umgekehrten L, mit einem Abschnitt parallel zur hinteren Stoppwand 202 und einem Abschnitt quer zur hinteren Stoppwand 202, und sind im Eckbereich so lenkbar verbunden, dass dank der linearen Antriebsbetätiger 802 eine Position der Ausrichtung mit der Fläche der hinteren Stoppwand 202, mit der der Stapel P in Kontakt tritt, eingenommen wird sowie eine Position, die schräg so weit nach hinten abgesetzt ist, dass mindestens die maximale Tiefe der Nut 502 erreicht wird. Wie deutlich wird, erstreckt sich der vertikale Abschnitt der Wiederausrichtungsschieber 602 bis zum Bereich der Nut 502 und möglichst leicht über diese hinaus.
- Die Breite oder horizontale Ausdehnung der hinteren Stoppwand 202, der Wiederausrichtungsschieber 602 und der dazugehörigen Stützfläche 102 ist kleiner als die des Stapels P und erstreckt sich im Wesentlichen bis in den Bereich der Mitte des Stapels P oder in jedem Fall bis zum Bereich des Bandes F.
- In der Position, in der die Stützfläche 102 überdeckt wird, verfügt das Aufnahme-/Zuführmittel 2 über eine Stützrippe 20 aus einem oder mehreren Schiebern 21, die am oberen Ende des Stapels P senkrecht einwirken und den Stapel in Position spannen. Die linear, pneumatisch, hydraulisch oder durch eine andere Art antreibbaren Schieber 21 können in eine Position angehoben werden, die im Abstand zur oberen Fläche des Stapels P steht, und können gegen den Stapel P gesenkt werden, auf den sie einen vorgegebenen Druck ausüben, um den Stapel zwischen Schieber und Stützfläche 102 zu spannen. Vorzugsweise agieren die Schieber im Bereich des Bandes F, damit sie das Band nach dem Schnitt gegen den Stapel P halten.
- Die Schneideeinheit 4 umfasst einen Kasten 104, der eine erste Wagengruppe, Gleitführung und Lenkbetätiger 10 enthält, die ein Messer 11 trägt. Diese Gruppe Wagengleitführung, Lenkbetätiger 10 ist integriert und kommerziell einfach erhältlich. Der Wagen 110 dieser Gruppe trägt den Antriebsdrehmotor 111 eines Drehmessers 211 und einer Gabel 311, die mit einem in der Mitte befindlichen Spalt zum Durchgang der Messerschneide 211 versehen ist und die in der Horizontalen relativ zur Schnittlinie etwas geneigt ist und während des eigentlichen Schneidevorgangs hinter dem Band F stehen soll, um so für den Bandbereich, an dem der Schnitt T ausgeführt wird, eine Stützfläche zu bilden. Vorzugsweise erstreckt sich die Gabel auf einer sekanten Fläche relativ zum Messer 211, dessen Umfang den Spalt in der Mitte der Gabel passiert. Darüber hinaus ist die Gabel keilförmig, und bildet mit dem Vorrücken des Messers 211 in einen winkligen Bereich zwischen dem Schneider und der Wand der Gabel 311 selbst eine Oberfläche der leichten Spannung und fortschreitenden Beförderung.
- Das Messer 11 bewegt sich von einer Ruheposition, in der es vollständig verdeckt ist, nach außen in eine aktive Position, in der es zum Stapel P hin herausragt, der einem Spalt 304 im Kasten 104 zugewandt ist, der sich über die gesamte Länge der aktiven Messerbewegung in der vorderen Stoppwand 204 des Kastens 104 erstreckt.
- Im Kasten 104 der Schneideeinheit 4 befinden sich weitere Schieber 12 für die Ablenkung des Teils der Schachtelzuschnitte des Stapels P, der sich innerhalb einer gewissen Toleranzgrenze im Bereich der Schnittlinie über- und unterhalb derselben befördert.
- Vorzugsweise sind zwei oder mehr Ablenkungsschieber 12 vorhanden, die im Abstand voneinander parallel zur Schnittrichtung und zur Nut 502 des Aufnahme- /Zuführmittels des Stapels P angeordnet sind. Der Abstand der Ablenkungsschieber 12 ist so, dass beim Vorhandensein von Stapeln P von Schachtelzuschnitten verschiedener Größe mindestens einer der Ablenkungsschieber 12 mit dem Stapel P in Eingriff kommt. Die Schieber 12 sind mit einem Schieberkopf 112 ausgestattet, dessen Form im Wesentlichen der des quergeführten Schnitts der Nut 502 in der Stoppwand 202 des Aufnahme-/Zuführmittels 2 entspricht.
- Vorzugsweise ist die Rundung oder radiale Krümmung des Schieberkopfes 112 dergestalt, dass eine minimale Bewegung der Schachtelzuschnitte relativ zueinander möglich wird. Dadurch besteht auch bei Schachtelzuschnitten mit besonderen Polsterungen nicht das Risiko des Zusammenklebens.
- Im Wechsel mit oder zwischen zwei oder mehreren Ablenkungsschiebern 12 ist eine Stoppwand zur Wiederausrichtung 13 vorgesehen, die sich in eine aktive und eine inaktive Position bewegen lässt und die in der inaktiven Position mit der vorderen Stoppwand 204 des Kastens 104 der Schneideeinheit 4 ausgerichtet ist.
- Die Ablenkungsschieber 12 und die Stoppwand zur Wiederausrichtung 13 sind in eine aktive und eine inaktive Position beweglich angebracht. In der aktiven Position erstrecken sie sich über die vordere Stoppwand 204 des Kastens 104 hinaus und sind in einer Linie mit dieser, während sie in der inaktiven Position in eine Position in den Kasten eingezogen sind, in der sie nicht mit dem Messer 11 zusammentreffen.
- Diese Bewegung wird mit Hilfe der Antriebsbetätiger ausgeführt.
- Es ist möglich, die Ablenkungsschieber 12 und die Stoppwand zur Wiederausrichtung so einzurichten, dass verschiedene Bewegungsarten ausgeführt werden.
- In den Ausführungsformen der Abb. 11 bis 18 sind die Ablenkungsschieber und die Stoppwand zur Wiederausrichtung 13 auf denselben linearen Antriebsbetätigern 14 aufgebracht und dauerhaft in eine Position gebracht, die mit dem Spalt 304 übereinstimmt. Die Bewegung der Antriebsbetätiger ist dergestalt, dass die Ablenkungsschieber 12 und die Stoppwand zur Wiederausrichtung 13 sich außerhalb des Gleitpfades des Messers 11 befinden und nicht mit demselben zusammentreffen, wobei sie in der inaktiven Position vollständig in den Kasten 104 eingezogen sind.
- In der Ausführungsform der Abb. 21 bis 25 werden die Antriebsbetätiger, um die Bewegung der linearen Antriebsbetätiger im rechten Winkel zur Frontseite des Stapels P zu verringern, auf eine Stützrippe 15 aufgebracht, die auf vertikalen Führungen 11 liegt, und ragen versetzt in den Bereich der Passage des Messers 11 hinein, wobei die Stützrippe abwechselnd in eine Position gesenkt und angehoben wird, so dass die Ablenkungsplunger 12 und die Stoppwand zur Wiederausrichtung 13 entweder mit dem Spalt 304 zusammentreffen oder die Teile 12, 13 relativ zum Spalt 304 in eine beabstandete Position angehoben sind, in der sie nicht mit der Bewegung des Messers 11 kollidieren. Das Anheben und Senken der Stützrippe 15 findet mit Hilfe von linearen Antriebsbetätigern statt, die denen entsprechen können, die für die Teile 12 und 13 oder für die Bewegung des Messers 11 verwendet werden.
- Zwei Teile zur Wiederausrichtung des Stapels P in paralleler Richtung zur Schnittlinie T werden von oben versetzt vor der vorderen Stoppwand 204 des Kastens 104 getragen. Die Teile der Wiederausrichtung bestehen aus vertikalen Elementen 16, die sich über die gesamte Höhe des Stapels P erstrecken und deren oberes Ende an das vorstehende Ende eines Stützarms 116 angebracht ist, der mit einer seitlichen Ausdehnung eines jeweiligen Gleitwagens 216, der gleitfähig auf zwei parallel zueinander und zur Schnittlinie stehenden Führungen 17 aufgebracht ist, verbunden ist oder von dieser Ausdehnung gebildet wird. Zwischen den zwei Führungen 17 im Zwischenbereich zwischen den zwei Wagen 216 sind zwei lineare Antriebsbetätiger 18 vorgesehen, welche die Bewegung der zwei vertikalen Elemente 16 so antreiben, dass diese relativ zur mittleren Querachse des Stapels P symmetrisch voneinander weg oder zueinander hin bewegt werden. Die zwei vertikalen Elemente verfügen über Stoppwände 306Ich schreibe eine Anmerkung, die jeweils zu den Kontaktbereichen mit den Endseiten des Stapels P gerichtet sind, wobei die Endseiten des Stapels P senkrecht zur Schnittlinie T und parallel zueinander stehen.
- Die Bewegung der Wiederausrichtungsteile 16 in Richtung des Schnitts ist so, dass ihr Abstand größer eingestellt werden kann als die größte Ausdehnung der Schachtelzuschnitte in Richtung der Schnittlinie und dass sie dazu gebracht werden können, gegen die entsprechenden Endseiten des Stapels P mit minimaler Ausdehnung in Richtung der Schnittlinie T anzustoßen.
- Der Betrieb der Vorrichtung wird aus den in den Abbildungen gezeigten Folgen deutlich.
- Ein mit einem Band F zusammengehaltener Stapel P wird von der Fördervorrichtung mit zweifachem Förderband 1 aufgenommen, indem die Aufnahme-/Zuführvorrichtung 2 mit der hinteren Stoppwand 202 und der Stützfläche 102 zwischen den zwei Bändern auf eine Ebene der vertikalen Ausrichtung mit einem Stapel P am Abgabeende der Fördervorrichtung 1 gebracht wird und in eine Position hinter dem Stapel in Bezug auf die Förderrichtung der Fördervorrichtung 1. Die Stützfläche 102 mit der hinteren Stoppfläche 202 oszilliert von der genannten geneigten rückwärtigen Position nach vorne und der Stapel P wird aufgenommen, wobei seine Rückseite gegen die hintere Stoppwand 202 lehnt, und auf die Stützfläche 102 aufsetzt.
- Durch Aktivierung der Schieber 21 wird der Stapel P eingespannt und das Aufnahme-/Zuführmittel 2 trägt denselben in eine vorgegebene Position, wobei die vertikale Randseite frei vor der vorderen Stoppfläche 204 des Kastens 104 der Schneideeinheit 4 ist. Der Kasten wird vorgerückt und stößt an die entsprechende Seite des Stapels P an. Dann werden die Schieber 21 weg bewegt oder der von diesen ausgeübte Druck wird auf ein Maß verringert, das die Aktivierung der Ablenkungsschieber 12 ermöglicht, die durch den Spalt 304 gegen die Seite des Stapels P geschoben werden. Die Ablenkungsschieber bewegen eine Gruppe von Schachtelzuschnitten seitwärts, die quer über der Schnittlinie T liegen und deren gegenüberliegende Seite an die Nut 502 in der hinteren Stoppwand 202 stößt, so dass sich im Stapel der Schachtelzuschnitte ein Kanal G bildet, entlang dessen das Band F an der Rückseite frei ist und dessen Ausmaße so ausgelegt sind, dass das Messer 11 und die zugehörige Gabel hindurchlaufen können, ohne dass diese zwei Teile mit den Schachtelzuschnitten selbst in Kontakt kommen.
- Die Abb. 10 und 18 zeigen den Schneidezustand in einem vergrößerten Maßstab.
- Die Ablenkungsschieber 12 werden in eine Position zurückgezogen, in der sie nicht mit dem Messer zusammentreffen. Daher werden die Schieber 21 schließlich reaktiviert und das Messer 11 führt die Schneidebewegung aus wie in den Abb. 16 und 18 gezeigt und kehrt am Ende zur Ausgangsposition zurück.
- Daraufhin werden die Schieber 21 nach erneutem Nachlassen des Drucks in die aktive Position der Wiederausrichtung oszilliert, das heißt in eine mit der hinteren Stoppwand 202 und den zugehörigen Wiederausrichtungsschiebern 602 des Aufnahme-/Zuführmittels 2 ausgerichtete Position, während die Stoppfläche der Wiederausrichtung 13 gegen die gegenüberliegende Seite geschoben wird. Auf diese Weise wird die Ablenkung der Schachtelzuschnitte des Stapels P in eine Richtung wiederhergestellt, die im rechten Winkel zur Schnittlinie T liegt und mit Hilfe derer ein Durchgangskanal für das Messer 11 und die zugehörigen Mittel gebildet wurde. Gleichzeitig oder nachfolgend werden die vertikalen Wiederausrichtungsmittel 16 des Stapels P näher in Richtung parallel zum Schnitt T gegen den Kopf des Stapels P gebracht. Der Stapel ist wieder perfekt ausgerichtet und nach der Reaktivierung der Einspannschieber trägt das Aufnahme-/Zuführmittel den Stapel P zur nachfolgenden Station und führt ihn der Fertigungsmaschine zu, bei der es sich in diesem Beispiel um eine Verpackungsmaschine für Zigaretten handelt.
- Der Vorgang wird für jeden einzelnen Stapel P wiederholt, während alle einzelnen Einheiten an ihre entsprechenden Ausgangspositionen zurückgeführt werden.
- Aus der obigen Beschreibung wird die große Einfachheit der Mittel und Einheiten deutlich, die zur Ausführung dieser Schneidemethode verwendet werden. Diese Einfachheit garantiert geringe Fertigungskosten und einen zuverlässigen Betrieb sowie eine beträchtliche Geschwindigkeit bei der Ausführung der Vorgänge.
- Der einfache Schneidevorgang des Bandes wurde vorteilhaft in die Funktionen der Wiederausrichtung und der Platzierung des Stapels integriert, so dass die nachfolgenden Schritte zur Zuführung des Stapels in die Fertigungsmaschine zuverlässiger sind und Staus verhindert werden können.
- Der Schnitt wird ohne Gefahr der Beschädigung der Stapelzuschnitte ausgeführt und die Ausschussmenge reduziert, während die Wiederausrichtung falsch positionierte Schachtelzuschnitte vermeidet, die zu Staus oder zum Stop des Zuführzyklus führen können, in dem die Schachtelzuschnitte in der Regel einzeln nacheinander vom Stapel selbst getrennt werden.
- Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf die hier beschriebenen und abgebildeten Ausführungsformen beschränkt, sondern kann vor allem in der Konstruktion weitgehend variiert werden, ohne dass auf das in den angehängten Ansprüchen definierte Ziel der Erfindung verzichtet wird.
Claims (31)
1. Verfahren zum Schneiden von Verpackungsbändern (F) für
Stapel oder Packungen (P) von Etiketten oder
Zuschnitten durch das Bewegen eines Messers (11, 111, 211, 311)
quer zu den Verpackungsbändern (F) entlang einer
Schnittlinie (T), umfassend die folgenden Schritte:
a) Befüllen einer Schneidestation (S) mit mindestens
einem Stapel oder einer Packung (P) von Etiketten
oder Zuschnitten in einer Position, in der die
Schnittlinie (T) des Verpackungsbandes (F) sich im
Bereich der seitlichen Fläche des Stapels oder der
Packung (P) quer zum Verpackungsband (F) erstreckt,
b) Beabstanden des Verpackungsbandes (F) vom Stapel
oder von der Packung (P) durch seitliches Auslenken
eines Teils der Etiketten oder Zuschnitte des
Stapels oder der Packung (P), um die Passage des
Messers (11) zu ermöglichen und das Zusammentreffen des
Messers mit den Etiketten oder Zuschnitten im
Bereich der Schnittlinie (T) sicher zu verhindern,
c) Ausführen eines Schnitts mit Hilfe einer Bewegung
des Messers (11) relativ zum Verpackungsband (F) des
Stapels oder der Packung (P) hin,
dadurch gekennzeichnet, dass die Beabstandung des
Verpackungsbandes (F) vom Stapel oder von der Packung (P)
durch das Schieben eines Teils der Etiketten oder
Zuschnitte
im Bereich der Schnittlinie (T) in Richtung
der hinteren Stoppfläche (202) bewirkt wird, die eine
Rezess (502) besitzt, in dem die Auslenkungsbewegung
des geschobenen Teils der Etiketten oder Zuschnitte
Platz findet und gestoppt wird und der die anderen
Etiketten oder Zuschnitte in ihrer Position verharren
läßt, wobei sich im Stapel oder in der Packung (P) eine
Nut (G) für die Passage des Messers (11) bildet.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
eine Wiederausrichtung (602, 13) des Stapels oder der
Packung (P) nach dem ausgeführten Durchschneiden des
Bandes (F) vorgesehen ist.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass
das Einspannen (20, 21) des Stapels oder der Packung
(P) im wiederausgerichteten Zustand und die Ausgabe aus
der Schneidestation (5) vorgesehen sind.
4. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Band (F)
wenigstens zu beiden Seiten der Schnittlinie (T) auf
der dem Messer (11) gegenüberliegenden Seite gestützt
wird.
5. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Band (F)
mit dem Vorrücken des Messers (211) entlang einer
Schnittlinie (T) zunehmend leicht gedehnt und gegen das
Messer (211) geführt wird, wobei es an der Rückseite
durch ein Teil (311) getragen wird.
6. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die
Wiederausrichtung auch in den quer zur Auslenkung
verlaufenden Richtungen ausgeführt wird, insbesondere in
der zur Schnittlinie (T) parallel verlaufenden
Richtung.
7. Vorrichtung zur Ausführung des Verfahrens nach einem
oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, umfassend:
d) eine Schneidestation (S);
e) Aufnahme- und Zuführmittel (2) zum Befüllen der
Schneidestation (S) mit wenigstens einem Stapel oder
einer Packung (P) von Etiketten oder Zuschnitten,
die von mindestens einem Verpackungsband (F)
zusammengehalten werden;
f) Mittel zum Halten des Stapels oder der Packung (P)
in einer Position, in der die Schnittlinie (T) des
Verpackungsbandes (F) sich im Bereich der seitlichen
Fläche des Stapels oder der Packung (P) und quer zum
Band (F) erstreckt;
g) ein Messer (11, 111, 211, 311), das relativ und quer
zum Band (F) des Stapels oder der Packung (P)
entlang einer Schnittlinie (T) beweglich ist;
h) Mittel zum Beabstanden des Bandes (F) vom Stapel
oder von der Packung (P) der Etiketten oder
Zuschnitte durch seitliches Auslenken eines Teils der
Etiketten oder Zuschnitte des Stapels oder der
Packung (P), um die Passage des Messers (11, 111, 211,
311) zu ermöglichen und das Zusammentreffen des
Messers mit den Etiketten oder Zuschnitten im Bereich
der Schnittlinie (T) zu verhindern;
dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel für die
Beabstandung des Bandes (F) umfassen:
i) Schieber (12, 112, 14, 15, 115) zum Schieben des
Teils der Etiketten oder Zuschnitte im Bereich der
Schnittlinie (T) in Richtung der seitlichen
Auslenkung, die bezüglich des Stapels oder der Packung (P)
eine Hin- und Herbewegung im Wechsel mit der
Bewegung des Messers (11, 111, 211, 311) ausführen
können, und
j) Stopper (502), die an einer rückwärtigen Stoppfläche
(202) auf der Seite des Stapels oder der Packung (P)
gegenüber den Schiebern (12, 112, 14, 15, 115)
vorgesehen sind, welche Fläche als ein Rezess
ausgebildet ist, in dem die Auslenkungsbewegung des Teils
der Etiketten oder Zuschnitte, die relativ zum
Stapel oder zur Packung (P) abgelenkt werden, Platz
findet und gestoppt wird.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
dass sie weiterhin Mittel zur Wiederausrichtung (602)
des abgelenkten Teils der Zuschnitte des Stapels oder
der Packung (P) in die Startposition umfasst, nachdem
der Schnitt ausgeführt wurde, und die durch bewegliche
Wiederausrichtungsschieber gebildet werden, die
entgegengesetzt der Richtung der Auslenkungsschieber (12,
212) wirken.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet
dass die Wiederausrichtungsschieber (602) des Stapels
oder der Packung (P) in Kombination mit den
Stoppflächen zur Wiederausrichtung (13) auf der
gegenüberliegenden Seite oder auf der Seite des Stapels oder der
Packung (P), auf der das Auslenkungsmittel (12, 112)
wirkt, vorgesehen sind.
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das
Auslenkungsmittel (12) und das Stoppmittel zur
Wiederausrichtung (13) und/oder die Auslenkungsstopper (502)
und die Wiederausrichtungsschieber (602) so ausgelegt
sind, dass sie jeweils abwechselnd zueinander agieren.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass über
die Mittel (602, 13) zur Wiederausrichtung der
Etiketten oder Zuschnitte in eine sich deckende Position und
quer zu Schnittlinie (T) hinaus noch weitere Mittel
(16, 17, 18) vorgesehen sind, die, je nach
geometrischer Form der Etiketten oder Zuschnitte, die
Wiederausrichtung in eine oder mehrere Querrichtungen(en) zur
Richtung der Auslenkung bewirken.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
dass sie in Kombination mit rechtwinkligen oder
quadratischen Zuschnitten vorgesehen ist, oder dass in
irgendeiner Weise Ränder im rechten Winkel zur
Schnittlinie (T) an den sich gegenüberliegenden Enden vorhanden
sind und dass es Wiederausrichtungsmittel (16, 17, 18)
auch in Richtung der Schnittlinie (T) selbst gibt.
13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass sie
einstellbare Mittel (20, 21) zum Einspannen des Stapels
oder der Packung (P) von Etiketten oder Zuschnitten in
einem exakt ausgerichteten Zustand umfaßt, die
spätestens nach dem Wiederausrichtungszyklus aktivierbar
sind und während der Ausgabe oder des Austrittszyklus
aus der Schneidestation (S) aktiv bleiben.
14. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die
Stoppmittel zur Begrenzung der Auslenkung (502) eines
Teils der Etiketten oder Zuschnitte zur Bildung einer
Nut (G) für die Passage des Messers (11, 211, 311), die
Mittel für die Wiederausrichtung (602) des Bereichs der
Etiketten oder Zuschnitte, der die Auslenkungsbewegung
zur Herstellung der Nut für die Passage (G) durchläuft,
die Einspannmittel (20, 21) für die wiederausgerichtete
Position des Stapels oder der Packung (P) sowie die
Antriebsbetätiger (9, 802) in das Zuführmittel (2) für
den Stapel oder die Packung (P) an der Schneidestation
(S) integriert sind.
15. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche 7 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die
Aufnahme-/Zuführmittel einen Förderbügel umfassen, der
entlang einer Führung auf einer wenigstens
zweidimensionalen Spur beweglich getragen wird und der Bügel
einen Stützarm (102) besitzt, der vorzugsweise dazu
dienen soll, den Stapel oder die Packung (P) in einem
mittleren Bereich oder entsprechend dem Band (F) zu
tragen, wobei der Arm eine Reihe von Einspannschiebern
(20, 21) gegenüber dem Stützarm trägt, die in zwei
Richtungen, nämlich näher zum Arm (102) hin und vom Arm
(102) weg, angetrieben werden können, weiterhin
umfassen die Aufnahme-/Zuführmittel eine Stopperfläche (202)
an der Seite des Stapels oder der Packung (P) gegenüber
derjenigen Fläche, an der das Band (F) geschnitten wird
und dieselbe Fläche (202) besitzt einen Kanal oder eine
Nut (502), in der die Auslenkungsbewegung des Teils der
Etiketten oder Zuschnitte Platz findet und gestoppt
wird, auf den die Auslenkungsschieber (12, 112) und
wenigstens ein Schieber, vorzugsweise ein Paar
Wiederausrichtungsschieber (602, 802), wirken.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
dass die Wiederausrichtungsschieber (602, 802) durch
die hintere Stoppfläche (202) der
Aufnahme-/Zuführmittel (2) getragen werden und jeweils an einer der beiden
Seiten der Stoppfläche (202) vorgesehen sind.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
dass die Wiederausrichtungsschieber (602, 802)
oszillierend getragen werden und eine flache Oberfläche
besitzen, die sich in aktiver Position exakt zur
Stoppfläche (202) ausgefluchtet erstreckt und sich
außerdem im Bereich der die Auslenkungsbewegung
stoppenden Nut (502) erstreckt, während sie in der inaktiven
Position in einem Winkel in eine Position bewegt
werden, in der sich die gesamte Fläche, bezogen auf den
Boden der Nut oder des Rezesses, zum Stoppen der
Auslenkungsbewegung in einer Linie oder rezechiert
erstreckt.
18. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche 7 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die
Aufnahme-/Zuführmittel (2) des Stapels oder der Packung
(P) eine Position einnehmen, in der der Stapel oder die
Packung der Schneideeinheit (4) in der Schneidestation
(S) präsentiert wird, während die Schneideeinheit in
der Ruheposition und in der Arbeitsposition beweglich
ist und zu dem von den Aufnahme-/Zuführmitteln (2)
getragenen
Stapel (P) hin und von ihm weg bewegt wird,
und eine vordere Stoppfläche (204) besitzt, die in
Arbeitsposition an der vorderen Seite des Stapels (P)
bleibt und die einen Spalt (304) besitzt, der sich in
Richtung des Schnitts (T) erstreckt und durch den die
Auslenkungsschieber (12, 112), die
Wiederausrichtungsstoppflächen (13) und das Messer (11, 111, 211, 311) in
Kontakt mit dem Stapel (P) und/oder dem Band (F)
kommen.
19. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche 7 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die
Schneideeinheit (4) einen Wagenlenkbetätiger (10) mit
einem Wagen (110) besitzt, der in Richtung des Schnitts
(T) beweglich ist und das Messer (2I1) und dessen
Betätigungsmittel (111) trägt, während die
Auslenkungsschieber (12, 112) und die
Wiederausrichtungsstoppfläche (13) so beweglich befestigt sind (14, 15, 115),
dass sie in eine einzige Richtung oder in zwei oder
drei Richtungen von einer Arbeitsbereitschaftsposition
in eine Ruheposition bewegt werden können, und in
Ruheposition eine Position einnehmen, die nicht mit der
Bewegung des Messers (11) kollidiert.
20. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche 7 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das
Messer (211) rund ist und rotiert und durch einen Motor
(111), der auch auf dem Wagen (110) getragen wird, in
Drehbewegung gebracht wird.
21. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche 7 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass
rückwärtige Stützmittel (311) in dem mit dem Messer (211)
zusammenwirkenden Bereich des Bandes (F) selbst mit dem
Messer (211) verbunden sind.
22. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche 7 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass mit
dem Messer (211) Mittel (311) verbunden sind, die
während des Schnitts den mit der Klinge des Messers (211)
zusammenwirkenden Bereich des Bandes (F) zunehmend
unter Spannung setzen und dem Messer zuführen.
23. Vorrichtung nach Anspruch 21 oder 22, dadurch
gekennzeichnet, dass eine Gabel (311), mit dem Messer (211)
verbunden ist, die mit ihrem mittleren Spalt den Teil
des Messers (211) aufnimmt, der auf das Band (F)
treffen wird, und die im Wesentlichen als Sekante zum
Messer (211) ausgerichtet ist und sich in Richtung des
Schnitts über dessen Länge hinaus erstreckt, um während
des Vorrückens des Messers (211), und bevor dieses auf
das Band (F) wirkt, die Rückseite des Bandes (F) zu
überlappen.
24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet,
dass das Messer (211) kreisförmig und die Gabel (311)
als Sekant diesem angeordnet ist und zur vorderen Seite
des Messers (211) im Verhältnis zur Richtung des
Schnitts (T) einen Winkel zum Eingriff mit dem Rand des
Bandes (F) bildet.
25. Vorrichtung nach Anspruch 23 oder 24, dadurch
gekennzeichnet, dass die Gabel keilförmig ist, wobei die
Spitze des Keils sich am freien Ende der Gabel befindet
und die Seite, die an der Rückseite des Bandes (F)
vorbeigleiten soll, an der vom Stapel oder von der Packung
abgewandten Seite divergiert.
26. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche 7 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass sie
senkrechte Elemente (16) der Wiederausrichtung in
Richtung des Schnitts (T) des Stapels (P) besitzt, die
überstehend vor der vorderen Stoppplatte (204) der
Schneideeinheit (4) durch Wagen (216) getragen werden,
die an über dem Messer (T) und den Auslenkungsschiebern
(12) und der Wiederausrichtungsstoppfläche (13)
vorgesehenen Führungen befestigt sind, wobei die Führungen
(17) parallel zu den Führungen (10) des Messers (11)
liegen, während die genannten Elemente (16) eine
relative Hin- und Herbewegung ausführen, die symmetrisch im
Hinblick auf die Hauptachse des Stapels (P) in der
Präsentationsposition in der Schneidestation (S) ist.
27. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche 7 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die
Schneideeinheit (4) auf einem Wagen befestigt ist, der
auf den Führungen (5) gleitet und die Form einer
geschlossenen Box (104) hat.
28. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche 7 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass die
Auslenkungsschieber (12) und/oder weitere
Wiederausrichtungsschieber (602) und/oder weitere Stoppflächen
für die Wiederausrichtung (13) und/oder Bewegungen von
Teilen der Wiederausrichtung vorgesehen sind, wobei die
Elemente so angeordnet oder die Bewegungen so gesetzt
werden oder werden können, dass die Stapel oder
Packungen der Zuschnitte direkt verwendet werden können,
wobei die Etiketten oder Zuschnitte eine im wesentlichen
identische Form und verschiedene Abmessungen haben.
29. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche 7 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass der
Schieberkopf (12) einen Krümmungskonter oder einen
Radius hat, so dass eine nur minimale Bewegung der
Etiketten oder Zuschnitte zueinander möglich wird.
30. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche 7 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass sie in
Kombination mit einer Zuführeinheit für Zuschnitte für
eine Packmaschine vorgesehen ist, insbesondere für eine
Zigarettenverpackungsmaschine.
31. Vorrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet,
dass der Einleger der Verpackungsmaschine in einer
Position neben und in Ausrichtung mit der
Präsentationsposition des Stapels (P) zur Schneideeinheit (4)
vorgesehen ist, mit Bezug auf eine der
Übertragungsrichtungen der Aufnahme-/Zuführmittels (2).
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