Technisches Gebiet
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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein verbessertes Siegel mit
Diebstahlsicherung für Gegenstände mit stabförmigen Teilen.
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Besagtes Siegel ist besonders geeignet für die Verwendung an den Bügeln von
Sonnenbrillen.
Stand der Technik
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Es ist in der Tat bekannt, daß Sonnenbrillen derzeit gemeinhin in den
Verkaufsstellen mit angepaßten Siegeln mit einer an den Kundenwunsch angepaßten
Beschriftung oder einfacher mit der Handelsmarke des Herstellers versehen
werden.
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In letzter Zeit ist es speziell üblich, in die Siegel eine Diebstahlsicherung zu
integrieren, die in der Lage ist, elektronische Alarmschaltkreise auszulösen, die
sich gewöhnlich in der Nähe der Ausgänge befinden.
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Die Siegel weisen normalerweise einen kastenähnlichen Körper auf, von dem
ein Lappen hinausragt, der aus gelenkig aufeinanderfolgenden Elementen gebildet
ist und der so geformt ist, daß er zusammengeklappt werden kann, um zusammen
mit dem kastenähnlichen Körper einen Sitz zu definieren, um das stabförmige Teil
des Gegenstandes aufzunehmen, an dem das Siegel angebracht werden soll.
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Ein elektronisches Signalelement eines per se bekannten Typs ist in den
kastenähnlichen Körper eingefügt.
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Darüber hinaus hat das Siegel einen Gleiter, welcher irreversibel in eine
Führung eingreift, die mit dem kastenähnlichen Körper fest verbunden ist.
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Der Gleiter hat einen pilzförmigen Kopf, der in einen komplementär
geformten Sitz, welcher im Lappen definiert ist, eingreift und gleitet, um so den Lappen
in der zusammengefalteten Position zu verriegeln.
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Auf diese Art wird das stabförmige Teil in dem Sitz gehalten, der durch die
Faltung des Lappens mittels der irreversiblen Verriegelung des Gleiters definiert
wird.
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Insbesondere gleitet der Gleiter rechtwinklig zum stabförmigen Teil auf der
durch den kastenähnlichen Körper definierten Oberfläche, auf welcher das
stabförmige Teil ruht.
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Der Bügel wird in der Tat durch den Kopf des Gleiters und die Kante des
Lappens gehalten und dadurch entlang einer Ebene, die parallel zur Berühroberfläche
ist.
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Obwohl dieser Siegeltyp viele Vorteile bietet, birgt er jedoch Nachteile.
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Zuallererst muß die Tatsache genannt werden, daß die Struktur des
Siegelkörpers eine reduzierte Gleitreichweite für den Gleiter erlaubt bis zu dem Punkt, daß
der Gleiter das Ende seines Weges erreichen kann, ohne das stabförmige Teil
geeignet zu verriegeln.
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Deshalb gibt es für diesen Siegeltyp nur eine begrenzte Anzahl stabförmiger
Teile, die darin gehalten werden können, ohne daß gegenseitige Drehungen
auftreten.
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Zum Beispiel können viele Probleme auftreten bei dem Versuch, das
Diebstahlsicherungssiegel an Gegenständen anzubringen, deren stabförmige Teile
einen besonders kleinen Querschnitt haben.
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Zusätzlich begründen die Abmessungen des Antidiebstahlsiegels, welches
zum Beispiel an den Bügeln von Sonnenbrillen angebracht wird, viele
Schwierigkeiten verbunden mit den Tätigkeiten, die ausgeführt werden, um die
Sonnenbrillen in den Ausstellern der Verkaufsräume unter unterbringen.
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Die Siegel können in der Tat an einem Bügel angebracht werden, ohne die
Verriegelung des Bügels im Aufnahmesitz zu gewährleisten, und trotz der
Verhinderung einer Abkoppelung durch Verschieben können sie sich jedoch leicht
um den Bügel drehen und in eine schräge Position bewegen, wodurch es
erschwert wird, die Sonnenbrillen in den Ausstellern anzuordnen.
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Darüber hinaus können die derzeit kommerziell erhältlichen Siegel nicht an
Gegenständen angebracht werden, die besonders große stabförmige Teile haben,
da der von ihnen definierte Aufnahmesitz einen eher kleinen Querschnitt in bezug
auf die Gesamtabmessung des Siegels hat.
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Darüber hinaus können die derzeit verbreitet genutzten Siegel nur zum Teil
wiederverwendet werden, da es zu ihrer Abnahme von den Teilen, an denen sie
vorher angebracht wurden, notwendig ist, den pilzförmigen Kopf des Gleiters zu
zerbrechen, und daher ist es notwendig, ein Ersatzteil für den Gleiter zu haben,
bevor man das Siegel Wiederverwenden kann, indem es an einem neuen
stabförmigen Teil angebracht werden kann.
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Um die angeführten Nachteile zu beseitigen, wurde ein Siegel mit
Diebstahlsicherung vorgesehen, das einen hohlen Körper aufweist, welcher geeignet ist, ein
elektronisches Signalelement aufzunehmen, und der eine Berühroberfläche für ein
stabförmiges Teil definiert.
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Zwei parallele und einander entgegengesetzte Führungen stehen von dem
Körper vor, wobei jede Führung wenigstens eine Sägezahn-Eingriffsoberfläche
zum unter einem rechten Winkel zu der Berühroberfläche irreversiblen
Aufschieben eines Gleiters aufweist, der komplementäre Sägezahn-Eingriffsoberflächen
aufweist.
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Das stabförmige Teil wird gehalten zwischen der Berühroberfläche und einer
durch den Gleiter gebildeten parallelen Berühroberflächenanordnung.
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Eine erste Dichtung ist am hohlen Körper angebracht und mit diesem im
Bereich zwischen den beiden Führungen verklebt.
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Eine zweite Dichtung ist dagegen auf der Unterseite des Gleiters angebracht
und mit diesem zwischen den komplementären Sägezahn-Eingriffsoberflächen
verklebt.
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Obwohl dieses neue Siegel das angestrebte Ziel erreicht hat, leidet es immer
noch unter dem Nachteil, daß, wenn es um das zugehörige stabförmige Teil
geschlossen wird, die beiden elastomeren Dichtungen eine beträchtliche Reibung
produzieren.
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Unter Zug ist der Reibungseffekt so intensiv, daß die Verbundkraft des
Klebstoffes überwunden wird und die Dichtungen leicht abbrechen.
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Daher ist es einfach für eine Person mit schlechten Absichten, das Siegel vom
Produkt abzustreifen und dieses zu stehlen.
Darstellung der Erfindung
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Das Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein Siegel mit Diebstahlsicherung
für Gegenstände mit stabähnlichen Teilen vorzusehen, welches die obengenannten
Nachteile beseitigt.
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Im Rahmen dieses Zieles ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein
Siegel mit Diebstahlsicherung vorzusehen, das kompakt ist und nicht von dem
Gegenstand gezogen werden kann, an dem es angebracht ist.
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Eine andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Siegel mit
Diebstahlsicherung vorzusehen, welches auch an stabförmigen Teilen mit einem
kleinen Querschnitt angebracht werden kann, ohne daß Drehungen oder unerwünschte
Bewegungen möglich sind.
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Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Siegel mit
Diebstahlsicherung vorzusehen, welches ohne Probleme selbst an großen stabförmigen
Teilen angebracht werden kann.
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Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Siegel
vorzusehen, welches vollständig wiederverwendbar ist, nachdem der Gegenstand, an dem
es angebracht war, verkauft worden ist.
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Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Siegel mit
Diebstahlsicherung vorzusehen, bei dem es nicht möglich ist, daß der Gleiter das Ende
seines Weges erreicht, ohne daß das stabförmige Teil, für welches es gedacht ist,
verriegelt werden kann.
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Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Siegel mit
Diebstahlsicherung vorzusehen, welches einfach und schnell angebracht werden kann.
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Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Siegel mit
Diebstahlsicherung vorzusehen, dessen Kosten vergleichbar sind zu denen
konventioneller Typen.
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Dieses Ziel, diese Aufgaben und andere, die im folgenden offenbar werden,
werden erreicht durch ein Siegel mit Diebstahlsicherung für Gegenstände mit
stabförmigen Teilen, umfassend einen hohlen Körper, der ein elektronisches
Signalelement aufnehmen kann und eine Berühroberfläche für einen stabförmigen
Teil definiert, zwei parallele und einander entgegengesetzte Führungen, die von
dem Körper vorstehen, wobei jede Führung wenigstens eine Sägezahn-
Eingriffsoberfläche zum unter einem rechten Winkel zu der Berühroberfläche
irreversiblen Aufschieben eines Gleiters aufweist, der komplementäre Sägezahn-
Eingriffsoberflächen aufweist, wobei das stabförmige Teil zwischen der
Berühroberfläche und einer parallelen, durch den Gleiter definierten Berühroberfläche
gehalten wird, dadurch gekennzeichnet, daß eine ringförmige Dichtung, in die der
stabförmige Teil einzusetzen ist, zwischen den Sägezahn-Eingriffsoberflächen des
Gleiters angeordnet und mit diesem fest verbunden ist, indem sie einen einteilig
mit ihr verbundenen ringförmigen Lappen aufweist, der einen Teil von ihr umgibt.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden durch die
Beschreibung von zwei bevorzugten Ausführungen offenbar werden, die nur als
nicht beschränkende Beispiele in den beiliegenden Zeichnungen veranschaulicht
werden, wobei
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Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführung eines
erfindungsgemäßen Siegels mit Diebstahlsicherung in der Betriebskonfiguration ist;
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Fig. 2 eine perspektivische Explosionsansicht des Siegels aus Fig. 1 in
gebrauchsfertigem Zustand ist;
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Fig. 3 eine Explosionsansicht des Siegels mit Diebstahlsicherung gemäß
Fig. 1 ist;
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Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines Abziehwerkzeuges zur Abnahme
eines Siegels mit Diebstahlsicherung von einem stabförmigen Teil, an welches es
vorher angebracht wurde, ist;
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Fig. 5 eine Unteransicht von einer der Komponenten des Siegels aus Fig. 1
ist;
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Fig. 6 eine Seitenansicht der anderen Komponente des Siegels aus Fig. 1
ist;
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Fig. 7 eine Schnittansicht der Komponente aus Fig. 6 ist;
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Fig. 8 eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführung eines
erfindungsgemäßen Siegels mit Diebstahlsicherung ist.
Wege zum Ausführen der Erfindung
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Mit speziellem Bezug auf die Fig. 1 bis 7 ist ein erfindungsgemäßes Siegel
mit Diebstahlsicherung für Gegenstände mit stabförmigen Teilen generell
bezeichnet durch das Bezugszeichen 10 und in einer ersten Ausführung bevorzugt
aus Plastik hergestellt.
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In diesem Fall ist das Siegel 10 an einem Bügel 11 einer Sonnenbrille
angebracht, die der Einfachheit halber in den obengenannten Zeichnungen nicht
gezeigt wird.
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Das Siegel 10 umfaßt einen in Längsrichtung langgestreckten hohlen Körper
12, der auf einer der kleinen Seiten mit einem Schlitz 13 versehen ist, durch den
ein elektronisches Signalelement 13a eines per se bekannten Typs eingesetzt und
dann versiegelt worden ist.
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Der Körper 12 bildet auf einer Seite 14 eine Berühroberfläche für den Bügel
11.
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Zwei einander gegenüberliegende Führungen 15 stehen von der Seite 14 in
einem zentralen Bereich vor.
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Jede Führung 15 ist einteilig mit dem Körper 12 ausgeführt und ist im
wesentlichen gebildet durch eine Wand, die zum Körper 12 senkrecht ist, und in der sich
auf der nach innen gerichteten Seite mindestens ein Abschnitt 16 mit einer inneren
Sägezahnoberfläche befindet.
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Der Abschnitt 16 liegt zwischen zwei schmalen ebenen Abschnitten 19.
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In geeigneter Weise zur Vermeidung von scharfen Kanten geformte
Übergangsabschnitte 20 stehen vom Körper 12 an den Seiten von jeder Führung 15
vor.
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Das Siegel 10 wird vervollständigt durch einen Gleiter 21, der vorzugsweise
ebenfalls aus Plastik besteht, im wesentlichen brückenförmig ist und einen ebenen
Teil 22 hat, an dessen Enden zueinander parallele und sich gegenüberstehende
Flügel 23 im rechten Winkel vorstehen.
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An den ebenen Teil 22 angrenzende interne Abschnitte 23a der Flügel 23 sind
vom Rest getrennt durch einen durchgehenden Schlitz 23b, der wie der
umgedrehte Buchstabe U geformt ist und dafür sorgt, daß sie nur an einem Ende
gehalten werden.
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Die Abschnitte 23a sind deswegen flexibel:
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Jeweils komplementäre Sägezahnabschnitte 24 sind an der auswärtigen Seite
von jedem der Flügel 23 gebildet und dafür ausgelegt, um an den entsprechenden
Sägezahnabschnitten 16, die an den Führungen 15 definiert sind, irreversibel
anzugreifen.
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Jeder der Sägezahnabschnitte 24 ist zwischen zwei ebenen Bereichen 26
angebracht, die in den Abmessungen den in jeder Führung 15 definierten,
entsprechenden ebenen Bereichen 19 gleichwertig sind.
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Vorteilhafterweise sind die Sägezahnabschnitte 24 und die flachen Bereiche
26 äußerlich durch den Schlitz 23b begrenzt.
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Der Gleiter 21 kann durch die Flügel 23 längs den Führungen 15 rechtwinklig
zur Berühroberfläche des Bügels 11 gleiten.
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Im Besonderen ist dieses Gleiten irreversibel und wird ausgeführt durch die
Sägezahnabschnitte 24, welche mit den Sägezahnvorsprüngen der Abschnitte 16
ineinandergreifen und diese fortlaufend überschreiten.
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Eine Aussparung 28 ist in geeigneter Form am Körper 12 nahe jeder Führung
15 und beginnend von der Seite 14 vorgesehen und ist dem entsprechenden Flügel
23 des Gleiters 21 zugeordnet.
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Durchgangslöcher 30 mit einem rechteckigen Querschnitt sind jeweils im
Boden an den Enden von jeder Aussparung 28 vorgesehen und sind exakt
ausgerichtet mit den schmalen ebenen Abschnitten 19, zwischen denen der
Sägezahnabschnitt 16 auf jeder Führung 15 liegt.
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Erfindungsgemäß ist eine ringförmige Dichtung 31, in die der Bügel 11
einzusetzen ist, zwischen den Flügeln 23 des Gleiters 21 angeordnet und mit diesem
fest verbunden, indem sie einen einteilig mit ihr verbundenen Lappen 32 aufweist,
welcher auch einen Teil 22 umgibt.
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Der Lappen 32 ist rechtwinklig zur Dichtung 31 angebracht, und der Gleiter
21 ist darin durch Faltung und Einfügen eines der Flügel 23 angebracht.
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Eine Abdeckung 33 bedeckt den oberen Teil des Gleiters 21, umhüllt den
Lappen 32 und läßt nur die Dichtung 31 frei.
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Die Abdeckung 33 ist in geeigneter Weise mit dem Gleiter 21 durch
Ultraschallschweißung oder gleichwertige Mittel fest verbunden.
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Die Dichtung 31 ist zusammen mit dem Lappen 32 vorzugsweise aus
elastomerem Material hergestellt. Der Lappen ist genauso wie die Dichtung ringförmig.
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Der Bügel 11 wird daher in dem Sitz, welcher durch die Berühroberfläche auf
der Seite 14 des Körpers 12 und durch die parallele Berührfläche gebildet ist, die
durch den ebenen Abschnitt 22 des Gleiters 21 definiert ist, gehalten, wenn dieser
nach Einsetzen des Bügels 11 in die Dichtung 31 irreversibel mit den Führungen
15 verbunden ist.
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In diesem Fall ist der Gleiter 21 daher in der Lage, stabförmige Teile sowohl
mit sehr kleinem Querschnitt als auch sehr breite wirksam zu verriegeln, ohne daß
unerwünschte Drehungen oder Relativbewegungen oder Schwierigkeiten in der
Verriegelung möglich sind.
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Darüber hinaus kann das Siegel 10 wiederverwendet werden durch den
Einsatz eines Abziehwerkzeuges zur Ablösung, das schematisch in Fig. 4 dargestellt
und mit dem Bezugszeichen 34 bezeichnet ist.
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Das Abziehwerkzeug 34 ist mit zwei Paaren von Lappen 35 versehen, die
keilförmige Spitzen haben, wobei jede davon an der von den Spitzen am weitesten
entfernt liegenden Stelle mit einem Widerlagerbereich 36 versehen ist.
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Die Lappen 35 können in die in diesem Fall durch die Löcher 30 geformten
Öffnungen eingeführt werden, bis die Enden der Flügel 23 an den
Widerlagerbereichen 36 anstoßen.
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Wenn dies geschehen ist, wirken die Lappen 35 auf den Bereich 23a der
Flügel 23 so ein, daß sie diese nach innen biegen und sie gleichzeitig von den
Führungen 15 lösen.
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Die Sägezahnabschnitte 24 der Flügel 23 lösen sich von den entsprechenden
Sägezahnabschnitten 16 der Führung 15, so daß die Abkopplung des Gleiters 21
und entsprechend das Öffnen des Siegels 10 möglich ist.
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Es sollte speziell beachtet werden, daß im Unterschied zu konventionellen
Siegeln das stabförmige Teil zwischen dem Gleiter und dem Körper entlang einer
zur Berühroberfläche des Bügels senkrechten Ebene gehalten wird.
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Auf diese Art ist die nämlich Wirksamkeit der Sicherung sichergestellt für
stabförmige Teile mit beliebigem Querschnitt, selbst für einen sehr kleinen.
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Es wird ebenso auf die Tatsache hingewiesen, daß die mit dem Gleiter 21 und
daher mit dem gesamten Siegel 10 fest verbundene ringförmige Dichtung 31 es
unmöglich macht, den Bügel 11 durch Kraftausübung auf die Dichtung 31
abzuziehen.
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Darüber hinaus sind die Tätigkeiten für die Siegelanbringung vereinfacht, da
der Gleiter 21 auf den Bügel vormontiert werden kann durch einfaches Einbringen
des Bügels in die Dichtung 31, und der Rest des Siegels 10 kann angebracht
werden, wenn es benötigt wird.
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Mit speziellem Bezug auf Fig. 8 verläuft in einer zweiten Ausführung des
Siegels mit Diebstahlsicherung die Abdeckung, nun bezeichnet durch das
Bezugszeichen 133, parallel zum Körper 12 mit zwei entgegengesetzt liegenden Flügeln
133a, die im ganzen eine ebene Oberfläche 137 definieren, an der es möglich ist,
ein Schild 138 mit einem Identifikationsstrichcode anzubringen.
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In der Praxis hat es sich gezeigt, daß die vorliegende Erfindung das
beabsichtigte Ziel und die Aufgaben voll erreicht.
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Ein wichtiger Vorteil wurde durch die vorliegende Erfindung dadurch erreicht,
daß ein Siegel mit Diebstahlsicherung vorgesehen wurde, welches an stabförmige
Teile mit beliebigem Querschnitt angebracht werden kann, ohne daß Drehungen,
unerwünschte Bewegungen, Verriegelungsschwierigkeiten oder Abrutschen
mögilich sind.
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Ein weiterer wichtiger Vorteil ist sicherlich auch, daß ein optional voll
wiederverwendbares Siegel vorgesehen wurde.
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Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung ist, daß sie ein Siegel mit
Diebstahlsicherung vorsieht, dessen Kosten voll vergleichbar zu denen
konventioneller Modelle sind.
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Die vorliegende Erfindung ist geeignet für zahlreiche Modifikationen und
Variationen, die alle im Rahmen desselben erfinderischen Konzeptes, wie es in den
Patentansprüchen definiert wird, liegen.
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Alle Details können durch andere technisch äquivalente Elemente ersetzt
werden, die in den Rahmen der Patentansprüche fallen.
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Alle benutzten Materialien können, solange sie verträglich mit dem jeweiligen
Gebrauch sind, ebenso wie die Abmessungen den Anforderungen entsprechen.