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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen elektrischen Block, der aus
zwei Elementen des modularen Typs zusammengesetzt ist, die längs einer
ihrer Seitenflächen
aneinander geklebt sind und Befestigungsmittel aufweisen, die sie
in dieser Konfiguration in gegenseitigem Kontakt halten.
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Obwohl
die Erfindung potentiell auf alle modularen Elemente anwendbar ist,
für die
eine Kopplung erforderlich ist, wird die folgende Beschreibung für Klärungszwecke
mit Bezug auf ein bevorzugtes Beispiel durchgeführt, in dem eines der Elemente
ein differentieller Block ist, während
das andere ein Trennschalter ist.
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Diese
Elemente, die in Reihe in den elektrischen Schränken montiert sind, müssen notwendigerweise
miteinander in Kontakt stehen, da sich die elektrische Verbindung
von einer mechanischen Kopplung verdoppelt, die das Auslösen des
Trennschalters sicherstellt, wenn der differentielle Block in dem
Netz, das er steuert, ein Leck nachweist.
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Die
Standardkonfiguration dieser Elemente ist jedoch derart, dass die
Drehachse des mechanischen Schlosses zur Richtung der elektrischen
Verbindung in den Anschlüssen
senkrecht ist, die dazu im differentiellen Block und im Trennschalter
vorgesehen sind. Damit diese mechanische und elektrische Verbindung
funktioniert, ist natürlich
eine Durchdringung von Organen, die von einem stammen (Zentrierungszähne, Hebel,
der vom Schloss stammt, starre Leiter), in das Volumen des anderen vorhanden.
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Diese
gegenseitige Durchdringung erfolgt auf zwei senkrechten Achsen,
ohne dass die an einem der Elemente befestigten und in das Volumen des
anderen eindringenden Elemente im Allgemeinen mit einem Freiheitsgrad
versehen sind, der es ermöglicht,
die Verbindung zuerst auf einer Achse, dann auf der anderen herzustellen.
Der für
die Montage verantwortliche Elektriker verwendet, um die zwei Elemente
zusammenzukleben, die ihm zur Verfügung stehenden Spiele wie die
seitlichen Spiele, die zum Einfügen
der starren Leiter in die Verbindungsanschlüsse bleiben. Manchmal sind
trotzdem komplizierte Manipulationen erforderlich, die bis zum Biegen
oder Verdrehen der Leiter gehen, um die Kopplung entlang der zwei
nicht kollinearen Achsen zu erlangen, bevor die Installation des
so gebildeten Blocks an einer Schiene, mit der der elektrische Schrank
ausgestattet ist, durchgeführt
wird.
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Eine
Lösung
für dieses
Problem besteht darin, die Beweglichkeit der mit dem differentiellen Block
verbundenen Leiter zu gestatten, was in allen Fällen möglich ist, wenn sie nachgiebig
sind. Die Nachteile, die die Verwendung von nachgiebigen Leitern
betreffen, sind jedoch ausreichend zahlreich (einzelne Verbindung,
Risiken für
Fehler ...), so dass die meisten Konstrukteure von elektrischem
Material die Lösung
der starren Leiter gewählt
haben.
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Eine
Lösung,
die die Beweglichkeit dieser Leiter gestattet, ist auch im europäischen Patent EP-A-O
806 784 von FELTEN und GUILLEAUME beschrieben, das teilweise starre
Leiter verwendet, die mit einem gleitenden Element im Körper des
differentiellen Blocks verbunden sind. Die offenbarte Konfiguration
weist jedoch den Hauptnachteil auf, dass sie nicht korrekt funktioniert,
sobald die elektrische Leistung ansteigt, da die Bewegung des gleitenden
Organs mechanisch von den Bauteilen des differentiellen Blocks abhängt. Somit
umfasst dieses Organ starre Leiter, die an nachgiebige Leiter im
Inneren des Blocks gelötet
sind, wobei sich diese letzteren – insbesondere über den
Erfassungstoroid- auf dem Abstand erstrecken, den im Prinzip das
Organ durchlaufen sollte, wenn es zur Translation betätigt wird.
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Die
Verschiebung des gleitenden Organs hat normalerweise die Aufgabe,
die Enden der starren Leiter aus dem Volumen zu entfernen, das potentiell vom
zu klebenden Trennschalter belegt ist, so dass sie für die Bewegung,
die darauf abzielt, die zwei Elemente in gegenseitigen Kontakt zu
bringen, kein Hindernis darstellen, wobei die Bewegung entlang einer Richtung
verläuft,
die zur Richtung der Verbindung der Enden in ihren Anschlüssen senkrecht
ist.
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Folglich
muss in zufrieden stellender Weise das gleitende Organ aus seinem
Aufnahmesitz herausgezogen werden können, im vorliegenden Fall der
Körper
des differentiellen Blocks. Mit der vorstehend genannten Konfiguration üben nun
die nachgiebigen Drähte
eine Wirkung aus, die dazu tendiert, dem Herausziehen des gleitenden
Organs entgegenzuwirken, auf Grund ihrer eigenen Elastizität, die dazu
neigt, sie in die längliche
Position, parallel zum Gleitverlauf, zurückzubringen, während der
Ausgang des Organs die Tendenz hat, sie auf sich umzubiegen.
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Wenn
die Nennleistung und folglich die nominale Intensität zunimmt,
nimmt der Querschnitt der nachgiebigen Drähte folglich zu und es wird
immer schwieriger, das gleitende Organ zu betätigen. Die Gleitfunktion ist
folglich nicht mehr in zufrieden stellender Weise sichergestellt,
tatsächlich
auf Grund der gegenseitigen Abhängigkeit
der elektrischen und mechanischen Funktionen, die sich aus dieser
Konzeption ergibt.
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Die
vorliegende Erfindung befreit sich von diesen Begrenzungen und schlägt außerdem eine vollständige Lösung für das Problem
der doppelten Kopplung entlang zwei nicht kollinearen Achsen vor. Die
empfohlene Lösung
erweist sich außerdem
als wirtschaftlich interessant und sie verbessert die Zuverlässigkeit
beträchtlich,
da sie sich insbesondere von jeglichem Löten zwischen beweglichen Elementen
und festen Elementen befreit.
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Eine
Hauptaufgabe der Erfindung besteht schließlich darin, gleichzeitig für die sequentielle
Herstellung der Kopplungen die gegenseitige Befestigung der aneinander
geklebten Elemente vorzuschlagen, die in jeglicher Weise durch den
für die Montage
verantwortlichen Elektriker durchgeführt werden muss.
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In
allgemeiner Weise betrifft die Erfindung, wie erwähnt wurde,
einen kompakten elektrischen Block, der aus zwei Elementen des modularen
Typs zusammengesetzt ist, die jeweils längs einer ihrer Seitenflächen aneinander
geklebt sind und Befestigungsmittel aufweisen, die sie in dieser
Konfiguration in gegenseitigem Kontakt halten, was eine doppelte Zusammenwirkung
ermöglicht:
- – mechanisch über eine
mechanische Kopplung, die über
eine zu der Ebene der Seitenflächen senkrechte
Richtung und längs
dieser wirkt, und
- – elektrisch über eine
Zwischenverbindung, die in einer Richtung senkrecht zu jener der
mechanischen Kopplung hergestellt ist,
wobei eines der
Elemente ein Schubfach, das senkrecht zu der mechanischen Kopplung
gleitet, für
die Herstellung der elektrischen Verbindung aufweist.
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Er
ist dadurch gekennzeichnet, dass die elektrischen Leistungs- und
Steuerorgane des Elements mit dem Gleitschubfach, einschließlich der Verbindungsanschlüsse und
der Gesamtheit der Leiter, von den Organen, die die mechanische
Kopplung schaffen, getrennt sind und in eine relative Bewegung versetzt
werden, wenn das Gleitschubfach in Bewegung ist.
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Die
bewirkte Trennung ermöglicht
es, das Gleiten unter jeglichem Umstand sicherzustellen.
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Gemäß einer
Möglichkeit
betätigt
das Schubfach, wenn es in der Nähe
der inneren Anschlagposition ankommt, in der sich die Leiter in
den Anschlüssen
des anderen Elements befinden, Mittel zur Befestigung an diesem
letzteren.
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Vorzugsweise
bestehen diese Befestigungsmittel aus mindestens einem Haken, der
zu dem das gleitende Schubfach aufnehmenden Element gehört und daran
nach außen
in die Nähe
der Kante seiner Seitenfläche
schwenken kann, die sich gegenüber der
Einschuböffnung
des Schubfachs befindet, so dass er in wenigstens eine hierzu in
dem zweiten Element vorgesehene Aussparung eindringen kann, sowie
aus wenigstens einem Zentrierungsansatz, der mit dem Schubfach fest
verbunden ist und in der Umgebung der Einschuböffnung des Schubfachs in wenigstens
einen Aufnahmesitz eindringen kann, der dem anderen Element entspricht,
wobei die Einschubrichtungen des Hakens und des Ansatzes entgegengesetzt
sind.
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Im
Fall des oder der Haken wird die Translationsgleitbewegung des Schubfachs
folglich in eine Drehbewegung eines Stücks, das mit dem Element fest
verbunden ist, das das Schubfach aufnimmt, transformiert.
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Die
Existenz von zwei Kopplungsachsen, die zwei sequentielle Bewegungen
auferlegt, hat die Existenz von zwei möglichen Varianten zur Folge,
die eine Funktion des Ablaufs der Sequenz sind. In der vorangehenden
Hypothese wird die elektrische Kopplung als letzte hergestellt,
deshalb die Notwendigkeit für
ein entlang der Achse dieser Kopplung gleitendes Schubfach.
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Es
ist jedoch möglich,
die gegenteilige Wahl zu treffen, d. h., zuerst die elektrische
Verbindung herzustellen, wobei die mechanische Kopplung anschließend hergestellt
wird. In diesem Fall muss das gleitende Stück entlang der Achse der mechanischen Kopplung
verschoben werden können.
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Gemäß einer
zweiten Variante der Erfindung ist folglich das gleitende Organ
entlang einer Richtung parallel zu jener der mechanischen Kopplung beweglich,
wobei die elektrischen Leistungs- und Steuerorgane des Elements
mit dem gleitenden Organ, einschließlich der Verbindungsanschlüsse und der
Gesamtheit der Leiter, von den Organen, die die mechanische Kopplung
durch das gleitende Organ herstellen, getrennt sind und in eine
relative Bewegung versetzt werden, wenn dieses letztere in Bewegung
ist. Vorzugsweise besteht dieses gleitende Organ aus einem Teil
der Abdeckhaube eines der zwei zusammen geklebten Elemente, mit
dem die Teile fest verbunden sind, die die mechanische Kopplung herstellen
und zwischen zwei Extrempositionen verschoben werden können, nämlich einer
Position, in der sie die Ebene der Klebeseitenfläche des Elements, an dem sich
der gleitende Teil der Abdeckhaube verschiebt, nicht durchqueren,
und einer Position, in der sie ihre mechanische Kopplung ausüben können.
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Wie
in der vorangehenden Variante kann der gleitende Teil der Abdeckhaube,
wenn er in der Nähe der
Position für
die Ausübung
der mechanischen Kopplung ankommt, Mittel für die Befestigung am anderen
Element betätigen.
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In
den zwei Hypothesen erfolgt die Befestigung zwischen den zwei zusammengeklebten
Elementen vorzugsweise in antagonistischer Weise an zwei gegenüberliegenden
Flächen
des Blocks durch Einführung
von Steckerelementen in Aufnahmesitze, in denen sie eingestellt
werden, deshalb eine Blockierung entlang der drei Achsen.
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Wie
vorher erwähnt,
ist das erste Element vorzugsweise ein differentieller Block, wobei
das zweite Element ein Trennschalter ist.
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In
dieser Hypothese und gemäß einer
der Varianten stattet das gleitende Organ den differentiellen Block
aus und besteht aus einem Schubfach, in dem die Verbindungsanschlüsse, der
Erfassungstoroid und die Steuer- und Leistungsleiter montiert sind, sowie
aus einem Seitenflügel,
der parallel zu den Seiten verläuft,
die mit den Verbindungsanschlüssen des
differentiellen Blocks und des Trennschalters, der an ihm befestigt
ist, versehen sind, wobei der Flügel
die Verbindungsleiter der zwei Elemente umfasst, deren Enden hiervon
parallel zur Gleitachse des Schubfachs vorstehen.
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Dieses
Schubfach ist zwischen zwei Extrempositionen beweglich, einer Schließposition,
in der sich die Enden der Leiter, die vom vorstehend genannten Flügel vorstehen,
in den Verbindungsanschlüssen
des Trennschalters befinden, und einer Öffnungsposition, in der die
Enden von den Anschlüssen
gelöst
sind.
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Es
handelt sich einfach um die Herstellung der zweiten sequentiellen
Kopplung, der elektrischen Verbindung.
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Gemäß einer
Möglichkeit
ist der Teil des Schubfachs, der die Verbindungsanschlüsse des
differentiellen Blocks und den Seitenflügel enthält, mit einem Schutzdeckel
abgedeckt, der die Anschlüsse verbirgt
und einen freien Zugang für
die Festklemmung/Klemmlösung
freilässt
und die in diesem Flügel
befindlichen Leiter abdeckt.
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Dieser
Deckel umfasst eine Abdeckung, die sich auf dem Schubfach befindet
und die Komponenten des differentiellen Blocks in der Öffnungsposition des
Schubfachs verbirgt.
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Diese
letzteren technischen Aspekte decken insbesondere Sicherheitsanforderungen,
die auf die elektrischen Elemente des differentiellen Blocks angewendet
werden, ab. Was den Trennschalter betrifft, umfasst der Deckel eine
Anschlussabdeckung, die auf der Höhe des Seitenflügels liegt
und dazu vorgesehen ist, den Zugang zu den Klemmorganen des Trennschalters
zu schützen.
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Vorzugsweise
gleitet diese Anschlussabdeckung in einem Aufnahmesitz des Deckels
zwischen einer Anordnungsposition und einer ausgefahrenen Position,
in der die Form des Aufnahmesitzes ihr eine Drehung um eine zur
Richtung der mechanischen Kopplung parallele Achse zwischen der
ausgefahrenen Position und einer Ruheposition, in der sie die Verbindungsanschlüsse des
Trennschalters verbirgt, ermöglicht.
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Eine
Plombierung in dieser Position ist außerdem möglich.
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Nach
der Herstellung von zwei Kopplungen, wenn die elektrische Verbindung
zum Festklemmen bereit ist, d. h. wenn das Schubfach im Inneren
des differentiellen Blocks anliegt, wurden die Mittel zur Befestigung
am Trennschalter im Prinzip betätigt.
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Der
differentielle Block umfasst dazu einen Ansatz, der mit einer Schwenkwelle
mit zwei Haken verbunden ist, wobei die Gesamtheit auf der Höhe der Kante
gegenüber
der Gleitöffnung
des Schubfachs auf der inneren Fläche der an den Trennschalter
angeklebten Seitenfläche
angeordnet ist, wobei der Ansatz mit dem inneren Ende des Schubfachs zusammenwirkt,
um die Haken rotatorisch zu bewegen.
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Vorzugsweise
ist der Ansatz mit der Welle drehfest verbunden und ist in einem
Aufnahmesitz, der am inneren Ende des Schubfachs angeordnet ist, über eine Öffnung eingeschoben,
deren Ränder senkrecht
zum Boden des Schubfachs eine hin und her gehende Wirkung auf den
Ansatz ausüben,
die darauf zielt, ihm eine Drehbewegung in den zwei Richtungen zu
verleihen.
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Genauer
ist dieser Ansatz ein gebogener Hebel, dessen zum Boden des Schubfachs
senkrechte Seiten den Kanten der Öffnung des Aufnahmesitzes ermöglichen,
eine relative Bewegung längs
der Seiten auszuführen,
wodurch die Gleitbewegung des Schubfachs in eine Drehung des Ansatzes
und der die Haken abstützenden
Welle überführt wird.
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Gleichzeitig
mit der Herstellung dieser Befestigungsmittel auf einer Seite des
Blocks werden weitere Mittel, wie bereits erwähnt, auf der anderen Seite
hergestellt. Gemäß einer
Möglichkeit
umfasst der Seitenflügel,
der vom gleitenden Schubfach vorsteht, Zentriereinrichtungen, die
parallel zur Gleitachse in Richtung der Anschlüsse des Trennschalters verlaufen,
unter denen Aufnahmesitze vorgesehen sind, die die Zentriereinrichtungen
aufnehmen können.
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Gemäß der zweiten
Variante, die auf das Paar differentieller Block/Trennschalter angewendet wird,
ist das gleitende Organ ein Teil der Abdeckhaube des differentiellen
Blocks mit dem Schloss des Blocks, dem Antriebshebel des Schlosses
des Trennschalters und Zentrierungszähnen, die in Richtung der mechanischen
Kopplung wirken.
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Die
Kopplung erfolgt folglich an mehreren Punkten, was eine perfekte
Ausrichtung der zwei Elemente, die den elektrischen Block bilden,
garantiert, wobei die Ausrichtung des Rests, die für die Montage des
Blocks an der Schiene erforderlich ist, unter guten Bedingungen
erfolgen kann.
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Außerdem kann
der differentielle Block einen Unverwechselbarkeitsvorsprung aufweisen,
der in der Richtung der mechanischen Kopplung verläuft und
mit einer entsprechenden Öffnung
des Trennschalters zusammenwirkt, wobei der Unverwechselbarkeitsvorsprung
auch mit dem gleitenden Teil der Abdeckhaube fest verbunden ist.
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Aus
Sicherheitsgründen
erlegt die Norm auf, dass die zwei Elemente, die den beschriebenen
elektrischen Block bilden, schließlich aneinander verriegelt
werden, so dass es nicht mehr möglich
ist, sie ohne Zerstörung
einer sichtbaren Zone, die die Absicht, sie zu trennen, nachweist,
zu trennen.
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Vorzugsweise
ist somit das Element, das das gleitende Organ umfasst, mit einem
Verriegelungsknopf versehen, der, wenn er betätigt wird, das Gleiten des
Organs verhindert, wobei der Knopf ein einziges Mal in einer einzigen
Richtung betätigbar
ist.
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In
der Konfiguration, die Gegenstand des bevorzugten Beispiels ist,
ist es der differentielle Block, der einen Drücker umfasst, der hier senkrecht
zu den zwei Richtungen der elektrischen und mechanischen Kopplung
gleitet, wobei der Drücker,
der von der Abdeckhaube des differentiellen Blocks aus zugänglich ist,
in der Gleitrichtung durch einen Stift verlängert ist, der in einem hierzu
im gleitenden Schubfach vorgesehenen Aufnahmesitz einstellbar ist
und jegliche Bewegung von diesem verhindert, wobei der Drücker folglich
mit der Abdeckhaube bündig
ist und nach der Einstellung des Endes des Stifts in dem Aufnahmesitz
nicht mehr betätigt
werden kann.
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Es
wurde die Montage der Elemente an den Schienen, mit denen die elektrischen
Schränke
ausgestattet sind, erwähnt,
aber die Erfindung ermöglicht
es auch, die Demontage eines einzigen Elements, wenn der Bedarf
besteht, beträchtlich
zu verbessern, da der Verlauf des gleitenden Organs ausreicht, um
eine vollständige
mechanische Unabhängigkeit
auf einer Achse zu ermöglichen.
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Die
Erfindung wird nun genauer mit Bezug auf die im Anhang beigefügten Figuren
beschrieben, in denen:
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1 einen
differentiellen Block zeigt, der mit einem vierpoligen Trennschalter
verbunden ist;
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2 die
für eine
sequentielle mechanische, dann elektrische Kopplung verwendete Verbindungsart
darstellt;
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3 eine
auseinander gezogene perspektivische Ansicht des differentiellen
Blocks mit dem Schubfach und seinem Deckel ist;
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4 die
Elemente von 3 unter einem anderen Winkel
aufgreift;
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5 eine
perspektivische Ansicht des gleitenden Schubfachs zusammengesetzt
ist;
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6 ein
vergrößertes Detail
der vorangehenden Fig. darstellt, die das Befestigungssystem zeigt,
das Elemente des elektrischen Blocks schwenkt;
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7 die
Elemente von 5 mit Ausnahme der Seitenfläche des
differentiellen Blocks aufgreift;
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8 das
Ziel hat, die Funktion des Verriegelungsdrückers zu erläutern; und
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9 in
der Perspektive die sequentielle Montage der zwei Elemente, die
den elektrischen Block bilden, im Rahmen der zweiten Variante mit gleitender
Abdeckhaube zeigt.
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Dieselben
Bezugszeichen entsprechen von einer Figur zur anderen denselben
Elementen. Die in 1 dargestellte Konfiguration
bildet das bevorzugte Beispiel, das im Rahmen dieser Beschreibung
verwendet wird.
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Der
differentielle Block (B) ist mit einem Trennschalter (D), im vorliegenden
Fall vierpolig, gekoppelt dargestellt. Es ist jedoch klar, dass
die Erfindung für
zweipolige und dreipolige mit einer Ausführung gilt, die zu jener, die
erläutert
wird, exakt identisch ist.
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Ohne
auf die Details einzugehen, die nicht das Gebiet der vorliegenden
Erfindung sind, umfasst der differentielle Block einen Steuerhebel
(1) eines Auslöseschlosses
(nicht sichtbar), der mechanisch mit den Schlössern des Trennschalters (D)
verbunden ist, die auch über
die Hebel (2) steuerbar sind: diese mechanische Verbindung
bildet außerdem
den wesentlichen Teil der mechanischen Kopplung.
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Die
Verbindungsanschlüsse
des differentiellen Blocks (B) sind durch den Deckel (3)
des Schubfachs (4) verborgen, von dem nur die Fläche, die
in der Verlängerung
der äußeren ebenen
Fläche
des Seitenflügels
(5) liegt, sichtbar ist. Der Teil des Deckels (3a),
der für
den Seitenflügel
(5) bestimmt ist, umfasst eine Anschlussabdeckung (6),
die auf dem oberen Teil der Verbindungsanschlüsse (nicht sichtbar) des Trennschalters
(D) ruht.
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2 zeigt
in klarerer Weise das gleitende Schubfach (4) und seinen
Seitenflügel
(5), die mit dem Deckel (3, 3a) abgedeckt
sind. Das Schubfach (4) befindet sich in der entfernten
Position und die Verbindungsanschlüsse (7) des differentiellen
Blocks (B) sind folglich in einem Abstand vom Körper des Blocks (B) gehalten,
da sie mit diesem fest verbunden sind, aber immer über Öffnungen
(8) zugänglich, die
im oberen Teil des Deckels (3) ausgebildet sind.
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Der
Teil des Deckels (3a), der den Seitenflügel (5) überragt,
umfasst eine Vorrichtung zur Anordnung der Anschlussabdeckung (6),
die aus zwei seitlichen Gleitschienen (9a, 9b)
mit komplexer Form, geradlinigen Rillen, die zuerst eine Translationsverschiebung
der Anschlussabdeckung nach oben ermöglichen, dann harte versetzte
Punkte, die eine Drehung von dieser gestatten, um sie in die in 1 dargestellte
Position umzuklappen, besteht. Es handelt sich in gewisser Weise
um eine Verlängerung des
Deckels (3), um die Anschlüsse des Trennschalters (D)
zu bedecken.
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Diese 2 stellt
auch bestimmte der Elemente zur mechanischen Kopplung genau dar:
das Schloss des Auslöseblocks
(B) verschiebt, wenn es betätigt
wird, einen Ansatz oder Hebel (10), der seinerseits die
Auslösung
der Schlösser
des vierpoligen Trennschalters (D) antreibt. Dieser Ansatz ist in
einer Öffnung
aufgenommen, mit der die Seitenwand des Trennschalters (D) versehen
ist, deren Form eine Verschiebung des Ansatzes (10) gestattet,
wenn eine Funktionsstörung
eintritt.
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Außer diesem
Ansatz umfasst die Seitenwand (P) des differentiellen Blocks (B)
Zentrierungszähne
(11), von denen ein einziger hier sichtbar ist, und einen
Unverwechselbarkeitszahn (12), der es ermöglicht,
Komponenten mit kompatibler Abmessung zuzuordnen.
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Schließlich lässt 2 Haken
(13) zur Befestigung erkennen, die schwenkend mit dem differentiellen
Block (B) verbunden sind und sich in entsprechende Öffnungen
des Trennschalters (D) einfügen
können,
um die Verhakung ihrerseits durchzuführen.
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Die 3 und 4 geben
eine genauere Vorstellung von den vier wesentlichen Komponenten des
Trennschalterblocks der Erfindung, nämlich:
- – dem Schubfach
(4) und seinem Seitenflügel
(5), die eine Einheit bilden;
- – dem
Deckel (3, 3a), der diese letzteren abdeckt, mit
einer Abdeckung (30), um die Komponenten des Schubfachs
zu verbergen, wenn dieses letztere offen ist;
- – einer
ersten Halbschale (14) des Gehäuses; und
- – der
zweiten Halbschale (15) des Gehäuses.
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Es
ist insbesondere besonders ersichtlich, dass der Deckel (3)
und sein Flügel
(3a) Teile abdecken, deren Kontakt sich als gefährlich erweisen kann,
nämlich
die Anschlüsse
(7) des differentiellen Blocks (B) bzw. die starren Leiter,
von denen die Enden senkrecht zu den in den zwei Fig. ersichtlichen Zinnen
austreten.
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Das
Schubfach (4) umfasst den ganzen Leistungs- und Steuerteil
der elektrischen Schaltung, nämlich
hauptsächlich
die Anschlüsse
(7), die starren Leiter (25) zur Verbindung mit
dem Trennschalter (D) und den Toroid (16), den sie durchqueren.
Folglich besteht eine quasi vollständige Unabhängigkeit zwischen dem elektrischen
Aspekt und dem mechanischen Aspekt. Der Steuerteil, die um den Toroid
gewickelte "Sekundärwicklung", besteht aus feinen, nachgiebigen
Drähten,
die die mechanische Funktion nicht verändern.
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Der
obere Teil der Halbschale (15) umfasst den Steuerhebel
(1), der über
dem Schloss (nicht dargestellt) angeordnet ist. Das Ende des Schubfachs
(4) wirkt mit einem Ansatz (17) zusammen, der die
Bewegung der Schwenkhaken (13) steuert. Der Entwurf der
Baugruppe Ansatz (17)/Haken (13) und seine mechanische
Verbindung mit der Halbschale (15) erscheinen deutlicher
in den 5 und 6, während die seitlichen Elemente
der mechanischen Kopplung in 4 mit den
Zentrierungsblock (11) und Unverwechselbarkeitsblock (12)
sowie dem mit dem Schloss fest verbundenen Ansatz (10)
besser dargestellt sind.
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In 5 ist
der Ansatz (17) in einen Aufnahmesitz (18) des
Schubfachs (4) eingefügt,
der eine Öffnung
(10) aufweist, die durch zwei Säulchen (20, 20') begrenzt ist.
Diese letzteren gleiten entlang der Flächen des Ansatzes (17),
wenn das Schubfach in eine Gleitbewegung versetzt wird, wobei der
Ansatz (17) angetrieben wird, der zur gleichen Zeit wie
die Welle (21) um eine benachbarte Achse der Kante des differentiellen
Blocks schwenkt. Die Haken (13), die ihrerseits mit der
Welle (21) fest verbunden sind, schwenken zur gleichen
Zeit und befinden sich in der Befestigungsposition, wenn das Schubfach
(4) innen anliegt.
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Diese
gleichen Elemente erscheinen in 6 vergrößert. Die
gleiche 5 zeigt außerdem die Zentriereinrichtungen
(22), die mit Öffnungen
(23) zusammenwirken, die unter den Anschlüssen des Trennschalters
liegen (siehe 2).
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Die
Zentriereinrichtungen (22) und die Haken (13)
verschieben sich in der umgekehrten Richtung in Bezug auf das Gehäuse des
Trennschalters (D), was eine feste Befestigung der Elemente, die den
kompakten elektrischen Block der Erfindung bilden, sicherstellt.
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Die
jeweiligen Richtungen der Enden der Haken (13) und der
Zentriereinrichtungen (22) sind in 7 deutlich
sichtbar: in Anlage liegen sie auf parallelen Achsen und verriegeln
die Unterbringung des Trennschalters am differentiellen Block perfekt.
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In
der Nähe
des Aufnahmesitzes (18) befindet sich ein zweiter Aufnahmesitz
(24), der kleiner ist und der mit dem Verriegelungsdrücker, der
insbesondere in 8 unter dem Bezugszeichen (26)
erscheint, zusammenwirken soll. Dieser Drücker (26) ist mit
einem Stift (27) verlängert,
der sich in den Aufnahmesitz (24) einfügen kann, wenn der Drücker (26) betätigt wird.
In diesem Fall ist der Drücker
(26) mit der Oberfläche
der Abdeckhaube des differentiellen Blocks (B) bündig und es nicht mehr möglich, ihn hochzuziehen,
ohne irgendetwas am Gehäuse
des Blocks (B) kaputt zu machen. Dieser Drücker (26) erscheint
insbesondere in 9, wobei er in Bezug auf die
Abdeckhaube (28) vorsteht, da er nicht betätigt wurde.
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Diese 9 stellt
die zweite Variante der Erfindung mit einem gleitenden Organ, das
in der Richtung der mechanischen Kopplung betätigt wird, dar. Es handelt
sich um die Abdeckhaube (28), die in Bezug auf die Ebene
der Kopplungsseitenfläche
versetzt dargestellt ist.
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Die
Kopplungsschritte sind folglich die folgenden:
- – Anordnung
des Trennschalters entlang des Pfeils (A), wobei die elektrische
Verbindung hergestellt wird;
- – Anbringen
der beweglichen Abdeckhaube (28) in der Richtung des Pfeils
(C), wobei die mechanische Kopplung hergestellt wird, mit Einführung der
Zähne (11)
und des Hebels (10);
- – Verriegelung
des Schubfachs durch Absenken des Drückers (26) entlang
der Richtung des Pfeils (E); und
Anbringen der Anschlussabdeckung
entlang des Pfeils (F).
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Die
Erfindung kann in allgemeiner Weise auch auf andere Elemente des
modularen Typs, wie Uhrwerke, Betätigungsschalter für Fernsteuerung usw.,
angewendet werden.