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DE69828983T2 - Ortungsmittel und Verfahren zur Dienstverfügbarkeitsangabe in einem Funktelephonnetz - Google Patents

Ortungsmittel und Verfahren zur Dienstverfügbarkeitsangabe in einem Funktelephonnetz Download PDF

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DE69828983T2
DE69828983T2 DE69828983T DE69828983T DE69828983T2 DE 69828983 T2 DE69828983 T2 DE 69828983T2 DE 69828983 T DE69828983 T DE 69828983T DE 69828983 T DE69828983 T DE 69828983T DE 69828983 T2 DE69828983 T2 DE 69828983T2
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DE
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DE69828983T
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Marco Johannes Hubertus Peters
Jean Vosters
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Alcatel Lucent SAS
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Alcatel SA
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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Dienstmittel zur Bereitstellung eines Dienstes an einen Benutzer eines ersten Endgerätes eines Telekommunikationsnetzes, wie in der Präambel von Anspruch 1 beschrieben, auf ein Verfahren, das durch ein solches Dienstmittel realisiert wird, wie in der Präambel von Anspruch 8 beschrieben und auf ein Telekommunikationsnetz, das ein solches Dienstmittel enthält, wie in der Präambel von Anspruch 9 beschrieben.
  • Um eine Beschreibung des technischen Hintergrundes zu geben, der für das Verständnis der Erfindung als nützlich betrachtet werden kann, wird auf das Dokument des European Telecommunication Standards Institute auf der Internet-Site mit der folgenden Adresse Bezug genommen:
    http://docbase.etsi.fr/Tech-org/smg/Document/smg1/SMG1-UMTS-Specifications/NEW/ mit der Referenz TR 22.70 V3.0.0 (1998-03) mit dem Titel "Universal Mobile Telecommunication System (UMTS); Service Aspects; Virtual Home Environment (VHE) (UMTS 22.70 Version 3.0.0).
  • Dieses Dokument beschreibt das Konzept des Virtual Home Environment und seine Bestandteile eines Universal Mobile Telecommunication Systems. Es wird ein Konzept mit der Bezeichnung Dienst-Umgebung eingeführt, um zu beschreiben, wie Dienste des Virtual Home Environment auf Anforderung für einen Benutzer verfügbar gemacht werden, der mit seinem Endgerät an eine beliebige Stelle reist. Das Konzept des virtuellen Heim-Endgerätes wird erläutert, um zu beschreiben, wie ein Virtual Home Environment in jedem Endgerät zur Verfügung gestellt werden kann. Ein Virtual Home Environment ist als ein Systemkonzept für eine personalisierte Dienst-Portabilität über Netzwerk-Grenzen und zwischen Endgeräten definiert. Das Konzept des Virtual Home Environment ist so, dass Benutzer des universellen persönlichen Telekommunikationssystems UMTS in jedem Netz und in jedem Endgerät ständig dieselben personalisierten Funktionen präsentiert bekommen, egal wo der Benutzer sich befindet. Die exakte Konfiguration, die einem Benutzer zu jedem Zeitpunkt zur Verfügung steht, ist von den Fähigkeiten des Teilnehmer-Dienst-Kennungs-Moduls, hier anschließend USIM genannt, von der Endeinrichtung und dem Netzwerk, das gerade benutzt wird, oder von Einschränkungen des Vertrages abhängig. Ein solches USIM ist eine eindeutige persönliche Identifikation eines Benutzers für einen Teilnehmer und einen Dienstanbieter. Ein Benutzer mit seinem USIM in einem anderen Endgerät erhält die maximalen Funktionen, die abhängig von den Einschränkungen des Endgerätes bereitgestellt werden.
  • Ein Virtual Home Environment wird durch die Kombination der Funktionen des Dienstanbieters, der Netzbetreiber und der Endeinrichtungen erzeugt. Tatsächlich wird das Virtual Home Environment eines Teilnehmers als verteiltes Benutzerprofil betrachtet. Der Umriss des Profils gehört dem Dienstanbieter und wird zwischen der Endeinrichtung, der persönlichen Identifizierungs-Karte, dem Netzbetreiber und dem Dienstanbieter verteilt. Das bedeutet, dass für den Dienstanbieter das Virtual Home Environment als eine Liste von Fähigkeiten, Präferenzen und Einstellungen erscheint, die für den Benutzer und den Teilnehmer geeignet sind. In dem oben zitierten Dokument wird auch beschrieben, dass zwischen dem Dienstanbieter und dem Netzbetreiber ein kommerzieller Zusammenhang bestehen muss, entweder direkt oder indirekt.
  • An der Realisierung eines Virtual Home Environment eines Teilnehmers sind folgende Komponenten beteiligt: Ein Benutzer, ein Dienstanbieter, ein oder mehrere Anbieter von Mehrwertdiensten, d.h. Anbieter von Inhalten für Dienste, wie Video on Demand, oder Unterhaltungs-Informations-Anbieter, ein USIM, d.h. eine eindeutige persönliche Identifikation des Teilnehmers, eine IC-Karte, ein Teilnehmer, eine Anmeldung eines Teilnehmers beim oben erwähnten Dienstanbieter, ein oder mehrere Endgeräte, ein oder mehrere Netzbetreiber.
  • Ein Benutzer wird einem Dienstanbieter zugeordnet, und der Dienstanbieter stellt das Virtual Home Environment gemäß der Anmeldung bereit. Der Dienstanbieter kann eine Vielzahl von Netzbetreibern einsetzen, um das Virtual Home Environment des Benutzers zu unterstützen.
  • Einzelne Benutzer haben ein Virtual Home Environment, das auf einer Untermenge aller Dienste beruht. Während der Benutzer einen Satz von Diensten haben kann, von dem er erwartet, dass er angeboten wird, werden diese nur angeboten, wenn es der Teilnehmer und der Dienstanbieter erlauben. Vom Standpunkt des Benutzers ist die Benutzung des Netzwerks verborgen.
  • Verglichen mit vorhandenen Telekommunikationsnetzen, wie z.B. mit dem mobilen Telekommunikationsnetz GSM, bietet ein Universal Mobile Telecommunication System UMTS fortschrittlichere Zugangsmöglichkeiten, wie z.B. eine höhere verfügbare Bandbreite, eine höhere Dienstqualität und QOS-Verträge. Dies bietet bekannten Dienstanbietern und Netzbetreibern mehr Möglichkeiten, ihren Benutzern Dienste anzubieten. In der Tat können vorhandene Dienste, z.B. eines GSM-Netzes, auf benutzerfreundlichere Weise präsentiert werden, z.B. indem die vorhandenen Dienste mit Symbolen dargestellt werden, und weiterhin können fortschrittliche Dienste angeboten werden, indem die fortschrittlichen UMTS-Zugangsmöglichkeiten benutzt werden.
  • In dem Artikel von Stengel et al. [XP000229313] wird eine allgemeine Idee offen gelegt, einem Benutzer "Ortsinformation" bereitzustellen, um es dem Benutzer zu erlauben, sich in einen benachbarten Abdeckungsbereich (Telepoint-Standort) der zweiten Generation drahtloser Telefone (CT-2) zu bewegen, bei dem es erforderlich ist, innerhalb von 274 m um ein Telepoint-Endgerät drahtlosen Zugang außerhalb der Heim-Basiseinheit zu bekommen.
  • Zurzeit bietet ein Telekommunikationsnetz wie GSM mit den vorhandenen Zugangsantennen eine globale Abdeckung, während durch die Einführung von UMTS, d.h. der dritten Generation von Mobilfunk-Systemen, nur eine sehr begrenzte, so genannte Insel-Abdeckung geboten wird. In der Tat kann ein Benutzer, der sich mit seinem Endgerät außerhalb eines solchen UMTS-Abdeckungsbereichs befindet, nur Zugang zum begrenzten Satz von Diensten oder zu weniger fortschrittlichen Diensten bekommen, die von einem Dienstanbieter eines Telekommunikationssystems mit einer globalen Abdeckung bereitgestellt werden, und ist nicht in der Lage, Zugang zu einem von einem UMTS-System bereitgestellten umfangreicheren Satz von Diensten zu bekommen.
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Dienstmittel eines Telekommunikationsnetzes bereitzustellen, wie das der oben erwähnten bekannten Dienstanbieter, das aber nicht den oben beschriebenen Nachteil hat, d.h. welches in der Lage ist, einem Benutzer eines ersten Endgerätes eines Telekommunikationsnetzes einen Dienst bereitzustellen, der den Benutzer in die Lage versetzt, Zugang zu einem umfangreicheren Satz von Diensten zu bekommen, der von einem UMTS-Netz geboten wird.
  • Gemäß der Erfindung wird dieses Ziel durch das in Anspruch 1 beschriebene Dienstmittel, durch das Verfahren von Anspruch 8, das durch ein solches Dienstmittel realisiert wird, und durch das Telekommunikationsnetz von Anspruch 9, das ein solches Dienstmittel enthält, erreicht.
  • Die Erfindung basiert auf der Einsicht, dass wenn man einem Benutzer eines ersten Endgerätes eines Telekommunikationsnetzes Ortsinformation bezüglich der Lage eines UMTS-Abdeckungsgebietes liefert, der Benutzer in die Lage versetzt wird, sein erstes Endgerät zu diesem UMTS-Abdeckungsgebiet zu transportieren, wo sein erstes Endgerät in die Lage versetzt wird, auf den umfangreicheren Satz von Diensten zuzugreifen, z.B. auf einen vordefinierten universellen Mobil-Telekommunikationsdienst eines Universal Mobile Telecommunication Systems.
  • Daher werden gemäß der Erfindung ein Abruf-Mittel, ein erstes Feststellungs-Mittel und ein Weiterleitungs-Mittel in das Dienstmittel aufgenommen.
  • Das Abruf-Mittel wird aufgenommen, um mit einem Abdeckungsbereich aus einem Speichermittel Ortsinformationen bezüglich dieses Abdeckungsbereichs abzurufen. Das Speichermittel speichert eine Vielzahl von Zusammenhängen zwischen einem Abdeckungsbereich eines solchen UMTS-Netzes und seiner zugehörigen Ortsinformation. Für den Fall, dass ein Benutzer sich mit seinem ersten Endgerät außerhalb jedes Abdeckungsbereichs der Vielzahl von Abdeckungsbereichen befindet und einen vordefinierten UMTS-Dienst nutzen möchte, wird eine Ortsinformation, die einem Abdeckungsbereich zugeordnet ist, durch das Speichermittel des Dienstmittels bestimmt. Auf diese Weise ruft das Abruf-Mittel eine oder mehrere Ortsinformationen ab und liefert sie an das erste Feststellungs-Mittel.
  • Das erste Feststellungs-Mittel, das mit dem Abruf-Mittel gekoppelt ist, wählt bei Empfang eines Auslösesignals aus einer oder mehreren abgerufenen Ortsinformationen eine ausgewählte Ortsinformation aus. Diese Auswahl beruht auf vordefinierten Regeln.
  • Die ausgewählte Ortsinformation wird an das Weiterleitungs-Mittel geliefert.
  • Das Weiterleitungs-Mittel leitet die ausgewählte Ortsinformation zum Benutzer weiter. Auf diese Weise wird der Benutzer in die Lage versetzt, sein erstes Endgerät entsprechend der gewählten Ortsinformation zum ausgewählten Abdeckungsbereich zu transportieren. In der Tat könnte der Benutzer zur bereitgestellten ausgewählten Ortsinformation gehen oder fahren. Wenn sich sein erstes Endgerät im gewählten Abdeckungsbereich befindet, wird das erste Endgerät in die Lage versetzt, auf den vordefinierten universellen Mobil-Telekommunikationsdienst zuzugreifen.
  • Es muss erläutert werden, dass ein Auslösesignal erzeugt werden kann, wenn ein Benutzer einen vordefinierten UMTS-Dienst nutzen möchte, z.B. indem er ihn auf dem Display seines Endgerätes auswählt, und der UMTS-Dienst nicht verfügbar ist. Wenn der Benutzer sich an einem Ort außerhalb des Abdeckungsbereichs dieses UMTS-Systems befindet, kann er das UMTS-System tatsächlich nicht erreichen. Ein Dienstanbieter eines Telekommunikationsnetzes, der für den aktuellen Standort des Benutzers eine Abdeckung bietet, kann auf diesen Versuch reagieren, indem er ein solches Auslösesignal erzeugt und das Dienstmittel gemäß der vorliegenden Erfindung aktiviert und das Verfahren der Erfindung ausführt.
  • Es ist einem Fachmann klar, dass der Benutzer eine Berechtigung zum Zugriff auf den vordefinierten universellen Mobil-Telekommunikationsdienst haben muss, um Zugang zu bekommen, wenn er sich erst im gewählten Abdeckungsbereich befindet. Der Benutzer muss z.B. für den vordefinierten UMTS-Dienst angemeldet sein, oder wenn ein GSM-Betreiber für sein UMTS-System werben möchte, kann er den vordefinierten UMTS-Dienst seinen UMTS-Nutzern kostenlos anbieten.
  • Ein möglicher Ort für die Speicherung der Zusammenhänge zwischen den Informationen über Abdeckungsbereiche und der Ortsinformation der Abdeckungsbereiche ist der Standort des Netzbetreibers. Es muss klar sein, dass Ortsinformationen von Abdeckungsbereichen eines UMTS-Systems sich ändern können, solange das UMTS-Netz sich noch in der Entwicklung befindet. In einem solchen Fall kann man es vorziehen, die Ortsinformation auf mehr zentralisierte Weise zu speichern, d.h. im Netzwerk. Auf diese Weise ist das Dienstmittel in der Lage, mit seinem Abruf-Mittel die Ortsinformation abzurufen, z.B. durch Senden eines Signals "Request for Information" zum Netzbetreiber. Bei Empfang eines solchen Signals sendet der Netzbetreiber die angeforderte Information zum Dienstmittel zurück.
  • Eine weitere mögliche Realisierung ist, dass die Speichermittel im Dienstmittel selbst enthalten sind. Dies wird in Anspruch 2 beschrieben. Eine solche Realisierung hat den Vorteil, dass der Abruf der Ortsinformation schneller ausgeführt werden kann, da keine Anfrage an den Netzbetreiber gestellt werden muss.
  • Eine weitere charakteristische Eigenschaft der vorliegenden Erfindung wird deutlich, wenn das Dienstmittel der vorliegenden Erfindung beim Dienstanbieter des Telekommunikationsnetzes angeordnet wird. Gemäß dieser Implementation wird die gewählte Ortsinformation durch das Weiterleitungs-Mittel über das Netzwerk und ein zweites Endgerät zum Benutzer weitergeleitet. Daher enthält das Weiterleitungs-Mittel ein Erzeugungs-Mittel und ein Übertragungs-Mittel. Das Erzeugungs-Mittel ist an das erste Feststellungs-Mittel gekoppelt und nimmt die gewählte Ortsinformation in eine Dienst-Nachricht auf. Diese Dienst-Nachricht wird durch ein Übertragungs-Mittel und über das Telekommunikationsnetz zu einem Empfänger des zweiten Endgerätes des Benutzers übertragen. Das zweite Endgerät empfängt die Dienst-Nachricht mit der enthaltenen ausgewählten Ortsinformation mittels eines Empfängers. Dadurch wird das zweite Endgerät in die Lage versetzt, mittels eines Ausgabe-Mittels ein Ausgangssignal für den Benutzer zu erzeugen, das die gewählte Ortsinformation enthält. Das Ausgabe-Mittel ist z.B. ein Display, auf dem die Ortsinformation für den Benutzer angezeigt wird, oder ein Lautsprecher, der die Ortsinformation als Ton liefert. Dies wird in Anspruch 3 beschrieben. Ein solches zweites Endgerät des Benutzers kann z.B. durch ein allgemeines Positionierungs-System implementiert werden, das in der Lage ist, Dienst-Nachrichten eines Dienstanbieters zu empfangen und das dem Benutzer auf einem Display die gewählte Ortsinformation zeigt, die z.B. einen Teil eines Stadtplans mit einem markierten Abdeckungsbereich enthält.
  • Es muss verstanden werden, dass es eine mögliche Realisierung der Dienstmittel gemäß der Erfindung ist, dass das erste Endgerät, das durch das Verfahren der Erfindung in die Lage versetzt wird, UMTS-Dienste zu nutzen, durch das zweite Endgerät gebildet wird, wohin das Dienstmittel die Dienst-Nachricht überträgt. Auf diese Weise muss der Benutzer sich nur um ein Endgerät kümmern. Dies wird in Anspruch 4 beschrieben.
  • Eine weitere Implementation des Dienstmittels wird in Anspruch 5 beschrieben. Das Dienstmittel ist in einem zweiten Endgerät des Benutzers enthalten, und das Weiterleitungs-Mittel enthält Ausgabe-Mittel, die an das erste Feststellungs-Mittel gekoppelt sind. Die Ausgabe-Mittel erzeugen direkt eine Ausgabe für den Benutzer, welche die gewählte Ortsinformation enthält. Gemäß dieser Implementation und in dem Fall, dass z.B. auch ein Speichermittel im Dienstmittel enthalten ist, muss das Abruf-Mittel keine Anfrage "Request for Information" mehr erzeugen. Wenn ein Satz von Abdeckungsbereichen eine stabilere Situation erreicht hat, kann es praktisch sein, dass das Dienstmittel die Speichermittel enthält, und dass das Dienstmittel gemäß der Erfindung in einem zweiten Endgerät enthalten ist. Auf diese Weise kann die in einem Endgerät des Benutzers gespeicherte Ortsinformation vom kommerziellen Vorteil des Endgerätes abhängig gemacht werden.
  • Wenn das zweite Endgerät des vorherigen Abschnitts durch das erste Endgerät realisiert wird, hat der Benutzer alle benötigten Informationen direkt nur auf einem einzigen Endgerät zur Verfügung, das auch in der Lage ist, auf den UMTS-Dienst zuzugreifen, wenn es in den Abdeckungsbereich gebracht wurde. Diese Situation hat den Vorteil, dass der Benutzer nicht unterschiedliche Endgeräte mit sich führen muss, sondern nur eines. Eine mögliche Implementation der Speichermittel dieser Dienstmittel ist das Dienst-Identitäts- Modul (SIM), das in einer IC-Karte des Endgerätes integriert ist. Dies wird in Anspruch 6 beschrieben.
  • Es muss darauf hingewiesen werden, dass gemäß der oben beschriebenen Implementationen der Erfindung es einem Fachmann klar ist, dass die Ortsinformation während der Speicherungs-Abruf-, Auswahl- und Weiterleitungs-Prozeduren in verschiedenen Arten von Formaten bereitgestellt werden kann. In der Tat hat die Ortsinformation, die in einem Speichermittel, z.B. in einem Speicher zu speichern ist, vorzugsweise ein kurzes Format, z.B. Ortskoordinaten mit Bezug auf einen Stadtplan, um alle Ortsinformationen so wirtschaftlich wie möglich zu speichern. Eine solche Referenz kann sich auf andere Arten von Datenbanken beziehen, die detailliertere Informationen über die Lage des Abdeckungsbereichs enthalten z.B. Straßennamen, Längen-/Breiten-Koordinaten. Um Dienst-Nachrichten zu übertragen, die Ortsinformationen enthalten, hängt das bevorzugte Format von den Eigenschaften des Netzwerks und der Endgeräte ab. Für den Fall, dass z.B. nicht viel Bandbreite zur Verfügung steht, wird ein ziemlich kurzes Format bevorzugt, und die Ortsinformation wird z.B. in einem codierten und verschlüsselten Format bereitgestellt. Wenn andererseits z.B. ein optisches Breitbandnetz zur Übertragung einer Dienst-Nachricht zu einem zweiten Endgerät des Benutzers verwendet wird, können mehr Ortsinformations-Daten übertragen werden. Weiterhin muss die Ausgabe des Endgerätes an den Benutzer in einem für den Benutzer verständlichen Format erfolgen und ist von der Art des verwendeten Ausgabemittels abhängig. Das Format der Ortsinformation wird auf verständliche Weise bereitgestellt, indem z.B. der Straßenname einer Stadt angezeigt wird.
  • Es muss auch erläutert werden, dass eine einfache Implementation der vordefinierten Regeln z.B. mit einem vordefinierten Abdeckungsbereich erfolgt. Auf diese Weise rufen die Abruf-Mittel immer entsprechend diesem vordefinierten Abdeckungsbereich dieselbe Ortsinformation ab, die an den Benutzer weitergeleitet wird. Alle Benutzer werden zum selben vordefinierten Abdeckungsbereich geleitet. Eine solche Implementation bietet jedoch nicht viel Flexibilität.
  • Eine weitere Implementation wird in Anspruch 7 beschrieben. Die Dienstmittel enthalten weiterhin zweite Feststellungs-Mittel, um einen aktuellen Ort eines ersten Endgerätes festzustellen, bei dem es sich um den wirklichen Standort des ersten Endgerätes handelt. Der wirkliche Standort des ersten Endgerätes wird an das erste Feststellungs-Mittel geliefert, wobei das erste Feststellungs-Mittel weiterhin so angepasst ist, dass seine Auswahl ebenfalls auf dem wirklichen Standort des ersten Endgerätes basiert. Auf diese Weise wird eine Auswahl aus den bekannten Abdeckungsbereichen bezogen auf den wirklichen Standort des ersten Endgerätes getroffen. Die Auswahl basiert weiterhin auf vordefinierten Regeln, wie z.B. "der Abdeckungsbereich, der sich am nächsten zum wirklichen Standort des ersten Endgerätes befindet" oder "der Abdeckungsbereich, der sich am nächsten zum wirklichen Standort des ersten Endgerätes befindet und der am leichtesten zu Fuß erreicht werden kann" oder "der Abdeckungsbereich, der am schnellsten mit dem Auto erreicht werden kann, wobei der aktuelle Verkehr zu diesem Zeitpunkt berücksichtigt wird". Auf diese Weise ist es einem Fachmann klar, dass die ausgewählte Ortsinformation mehr Informationen enthält als den ausgewählten Abdeckungsbereich als solchen. Darüber hinaus kann die gewählte Ortsinformation einen begrenzten Satz von Ortsinformationen enthalten, der einem begrenzten Satz von Abdeckungsbereichen zugeordnet ist, was den Benutzer in die Lage versetzt, entsprechend seiner Vorlieben seine eigene Auswahl zu treffen. Darüber hinaus kann der Inhalt eines Speichermittels gemäß der Erfindung Ortsinformation von Abdeckungsbereichen enthalten, die zu verschiedenen UMTS-Netzen gehören, die z.B. zu verschiedenen Netzbetreibern gehören. Zusammen mit der Ortsinformation kann eine Anzeige des Netzbetreibers bereitgestellt werden, um z.B. bei sich überlappenden Abdeckungsbereichen unterschiedlicher Netzbetreiber eine Auswahl treffen zu können.
  • Es muss erläutert werden, dass ähnlich wie bei den Speichermitteln auch die Auswahl der Ortsinformation vom Netzbetreiber durchgeführt werden kann. Gemäß dieser Implementation befindet sich das zweite Feststellungs-Mittel z.B. auch beim Netzbetreiber, um den aktuellen Ort des ersten Endgerätes zu wissen. Die vordefinierte Regel des ersten Feststellungs-Mittels ist z.B. "am nächsten liegender Abdeckungsbereich", wobei das Abruf-Mittel Ortsinformationen gemäß der Regel "am nächsten liegender Abdeckungsbereich" abruft. Der Netzbetreiber bestimmt mit dem verfügbaren tatsächlichen Ort des ersten Endgerätes und der in seinem Speicher gespeicherten Ortsinformation des Abdeckungsbereichs den am nächsten liegenden Abdeckungsbereich des ersten Endgerätes und liefert die zugehörige Ortsinformation an die Abruf-Mittel. Diese Ortsinformation wird durch die Dienstmittel zum Benutzer weitergeleitet.
  • Wie bereits oben erwähnt, kann das Telekommunikationsnetz, über das eine Dienst-Nachricht an ein zweites Endgerät geliefert wird, durch verschiedene Arten von Netzwerken implementiert werden. Es sollte für einen Betreiber einfach sein, der ein GSM-Netz und auch ein UMTS-Netz besitzt, über sein GSM-Netz einen Dienst gemäß der vorliegenden Erfindung bereitzustellen und auf diese Weise den Zugang zu seinem UMTS-Netzwerk zu bieten. Dies wird in Anspruch 10 beschrieben. Die Bereitstellung des Dienstes der vorliegenden Erfindung über ein Festnetz kann andere Vorteile haben, wie z.B. die verfügbare Bandbreite, wie bereits oben erwähnt.
  • Es muss darauf hingewiesen werden, dass der in den Ansprüchen verwendete Begriff "enthält" nicht als Einschränkung der danach aufgelisteten Mittel interpretiert werden darf. Somit ist der Umfang des Ausdrucks "Eine Einrichtung, die Mittel A und B enthält" nicht auf Einrichtungen begrenzt, die nur aus den Komponenten A und B bestehen. Er bedeutet, dass bezogen auf die vorliegende Erfindung die einzigen relevanten Komponenten der Einrichtung A und B sind.
  • Auf ähnliche Weise muss darauf hingewiesen werden, dass der ebenfalls in den Ansprüchen verwendete Begriff "gekoppelt" nicht auf direkte Verbindungen begrenzt ist. Somit ist der Umfang des Ausdrucks "Eine Einrichtung A, die mit einer Einrichtung B gekoppelt ist" nicht auf Einrichtungen oder Systeme begrenzt, in denen ein Ausgang von Einrichtung A direkt mit einem Eingang von Einrichtung B verbunden ist. Er bedeutet, dass ein Pfad zwischen einem Ausgang von A und einem Eingang von B vorhanden ist, wobei der Pfad andere Einrichtungen oder Mittel enthalten kann.
  • Die obigen und weitere Aufgaben und Eigenschaften der Erfindung werden deutlicher, und die Erfindung selbst wird am besten verstanden, indem man auf die folgende Beschreibung in Verbindung mit den begleitenden Zeichnungen Bezug nimmt, in denen:
  • 1 ein Telekommunikationsnetz gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt; und
  • 2 ein Dienstmittel SP gemäß der vorliegenden Erfindung, einen Netzbetreiber NO und ein Endgerät T1 zeigt.
  • Zuerst wird die Arbeitsweise des Dienstmittels durch eine Funktionsbeschreibung der in den Figuren gezeigten Funktionsblöcke erklärt. Auf der Grundlage dieser Beschreibung wird die Implementation der Funktionsblöcke einem Fachmann offensichtlich und wird daher nicht detaillierter beschrieben. Zusätzlich dazu wird die prinzipielle Arbeitsweise des Verfahrens zur Dienstbereitstellung an einen Benutzer beschrieben.
  • In 1 wird ein Telekommunikationsnetz gezeigt. Das Telekommunikationsnetz umfasst eine globale Abdeckung für ein Mobilfunknetz, das in der Lage ist, einen Satz von Diensten G bereitzustellen, sowie eine Insel-Abdeckung für ein UMTS (Universal Mobile Telecommunication System), das in der Lage ist, einen erweiterten Satz von Diensten G, G' und U bereitzustellen. Der mit G bezeichnete Satz von Diensten des Mobilfunksystems umfasst typische GSM-Dienste. Der umfangreichere Satz von Diensten des UMTS-Systems umfasst erweiterte GSM-Dienste, die mit G' bezeichnet werden, sowie fortschrittliche UMTS-Dienste, die mit U bezeichnet werden. Das UMTS-System enthält verschiedene Inseln mit UMTS-Abdeckung A1, A2, A3, A4, A5, A6.
  • Das Telekommunikationsnetz umfasst einen Dienstanbieter SP und einen Netzbetreiber NO.
  • Es wird für diese spezielle Ausführung bevorzugt, das Dienstmittel SP gemäß der vorliegenden Erfindung in einen Dienstanbieter SP' des Telekommunikationsnetzes aufzunehmen.
  • Weiterhin befindet sich ein Benutzer innerhalb des globalen Abdeckungsbereichs des Mobilfunknetzes, aber außerhalb jedes der Insel-Abdeckungsbereiche des UMTS-Systems. Der Benutzer hat ein Endgerät T1 zur Bereitstellung von Diensten zur Verfügung. Da sich der Benutzer außerhalb jedes der Insel-Abdeckungsbereiche befindet, ist der Benutzer nicht in der Lage, auf den umfangreicheren Satz von UMTS-Diensten zuzugreifen.
  • In 2 werden ein Dienstanbieter einschließlich eines Dienstmittels gemäß der vorliegenden Erfindung, ein Netzbetreiber NO und ein Endgerät T1 gezeigt.
  • Um diese Beschreibung nicht zu überladen, werden in 1 und in 2 das Dienstmittel gemäß der vorliegenden Erfindung und der Dienstanbieter, der ein solches Dienstmittel enthält, beide mit "SP" bezeichnet.
  • Das Endgerät T1 des Benutzers ist so angepasst, dass es dem Benutzer, wenn er sich in einem der UMTS-Abdeckungsbereiche befindet, einen umfangreicheren Satz von Diensten bietet, wie z.B. ein größeres Display, um die Anzeige längerer Nachrichten zu ermöglichen. Das Endgerät T1 enthält einen Empfänger und eine Ausgabe OUT. Der Empfänger REC ist enthalten, um eine Dienst-Nachricht SERV(LOC-A2) des Dienstanbieters SP zu empfangen. Die Ausgabe OUT ist an den Empfänger REC gekoppelt und wird durch ein solches größeres Display implementiert. Die Ausgabe ist in der Lage, die Ortsinformation der Abdeckungsbereiche, z.B. LOC-A2 anzuzeigen, die vom Empfänger REC weitergeleitet wird. Weiterhin enthält das Endgerät T1 Funktionsblöcke zum Empfang und zum Senden von Datensignalen und von Steuersignalen entsprechend dem Normalbetrieb eines mobilen Endgerätes. Da dies über das Ziel der Erfindung hinausgeht, werden diese Funktionsblöcke nicht gezeigt und werden hier nicht detaillierter erläutert. Es soll jedoch erwähnt werden, dass das Endgerät T1 die erforderlichen Funktionsblöcke enthält, um ein Dienst-Netzwerk SN, d.h. ein Netzwerk, über welches das Endgerät Zugang zum Telekommunikationsnetz bekommt in die Lage zu versetzen, seinen Ort zu bestimmen. Die Bestimmung des Ortes des Endgerätes T1 wird z.B. durch ein Steuersignal ausgeführt, das durch ein solches Dienst-Netzwerk übertragen und vom Endgerät T1 zurück gesendet wird.
  • Der Netzbetreiber NO verfügt über einen Speicher MEM, um Beziehungen zwischen Referenzen auf die Abdeckungsbereiche A1, A2, A3, A4, A5 und A6 und Ortsinformationen dieser Abdeckungsbereiche LOC-A1, LOC-A2, LOC-A3, LOC-A4, LOC-A5, bzw. LOC-A6 zu speichern. Entsprechend diesem Speicher MEM wird z.B. der Abdeckungsbereich A2 der Ortsinformation LOC-A2 des Abdeckungsbereichs A2 zugeordnet. Die Ortsinformation LOC-A2 wird in dieser speziellen Ausführung durch Straßennamen der Stadt implementiert. Der Netzbetreiber NO verfügt über einen Speicher MEM, um eine Informationsanforderung vom Dienstanbieter SP zu empfangen, z.B. REQ(A2), mit einem oder mehreren der Abdeckungsbereiche, z.B. A2, als Argument. Der Speicher MEM entnimmt den Abdeckungsbereich der Informationsanforderung REQ(A2) und bestimmt die zugehörige Ortsinformation, z.B. LOC-A2. Die zugehörige Ortsinformation LOC-A2 wird vom Speicher MEM an den Dienstanbieter SP geliefert. Für diese spezielle Ausführung wird es bevorzugt, Ortsinformation von allen sechs Abdeckungsbereichen anzufordern: REQ(A1, A2, A3, A4, A5, A6). Der Speicher MEM liefert die angeforderte Information zurück: LOC-A1, LOC-A2, LOC-A3, LOC-A4, LOC-A5, LOC-A6.
  • Der Dienstanbieter verfügt über einen Abrufer RET, einen ersten Feststeller DET1, einen zweiten Feststeller DET2 und einen Weiterleiter FORW.
  • Der zweite Feststeller DET2 ist an einen Eingang/Ausgang des Dienstanbieters SP gekoppelt, der durch zwei Pfeile dargestellt ist, die nach innen/außen zum/vom Dienstanbieter SP zeigen. Der erste Feststeller DET1 ist zwischen dem zweiten Feststeller DET2 und dem Abrufer RET angeschlossen. Der Abrufer RET ist zwischen dem ersten Feststeller DET1 und einem Eingang/Ausgang des Dienstanbieters SP angeschlossen. Dieser letzte Eingang/Ausgang ist durch zwei Pfeile dargestellt, die nach innen/außen zum/vom Dienstanbieter SP zeigen, und ist mit dem Netzbetreiber NO gekoppelt.
  • Gemäß dieser bevorzugten Ausführung ist der Netzbetreiber NO mit dem Dienstanbieter SP über eine Telekommunikationsverbindung gekoppelt, die Teil eines festen Telekommunikationsnetzes ist. Dies ist mit durchgezogenen Pfeilen dargestellt. Weiterhin ist der Dienstanbieter in der Lage, mit dem Endgerät T1 über ein Mobilfunknetz zu kommunizieren. Dies ist mit gepunkteten Pfeilen dargestellt.
  • Der zweite Feststeller DET2 ist so angepasst, einen aktuellen Ort des Endgerätes LOC-T1 festzustellen, bei dem es sich um den tatsächlichen Standort des Endgerätes T1 handelt, und diesen aktuellen Ort LOC-T1 an den ersten Feststeller DET1 zu liefern. Die Feststellung des aktuellen Ortes des Endgerätes kann entsprechend dem oben beschriebenen bekannten Verfahren vom Dienstanbieter selbst durchgeführt werden. Es wird für diese spezielle Ausführung jedoch bevorzugt, diese Information vom Dienst-Netzwerk des zweiten Feststellers DET2 abzurufen, der eine Anforderung an das Dienst-Netzwerk sendet, die als Argument eine Referenz auf das Endgerät T1 enthält und die angeforderte Information, d.h. LOC-A2 empfängt. Dies ist durch die gepunkteten Pfeile gezeigt.
  • Der Abrufer RET ist enthalten, um aus dem Speicher MEM Ortsinformationen abzurufen, wie oben erklärt. Weiterhin liefert der Abrufer RET die Ortsinformation LOC-A1, LOC-A2, LOC-A3, LOC-A4, LOC-A5, LOC-A6 an den ersten Feststeller DET1.
  • Der erste Feststeller DET1 ist so angepasst, dass er gemäß dem empfangenen aktuellen Endgeräte-Standort LOC-T1, vorbestimmten Regeln und der vom Abrufer RET abgerufenen Ortsinformation einen gewählten Abdeckungsbereich feststellt. Für diese spezielle Ausführung wird es bevorzugt, die Regel zur Auswahl eines Abdeckungsbereichs als "der aus der Vogelperspektive gesehen am nächsten zum Standort des Endgerätes liegende Abdeckungsbereich" zu definieren. Dieser Auswahlprozess wird von einem Prozessor (nicht gezeigt) implementiert und liefert eine gewählte Ortsinformation, z.B. LOC-A2. Die gewählte Ortsinformation wird von dem ersten Feststeller DET1 an den Weiterleiter FORW geliefert.
  • Der Weiterleiter FORW enthält einen Generator GEN und einen Sender TR. Der Generator GEN ist an den ersten Feststeller DET1 und an den Sender TR gekoppelt. Der Sender TR wird durch einen Sender von Funksignalen implementiert.
  • Der Generator empfängt die gewählte Ortsinformation, z.B. LOC-A2 und nimmt diese Information in eine Dienst-Nachricht, z.B. SERV(LOC-A2) auf. Diese Dienst-Nachricht wird an den Sender TR geliefert.
  • Der Sender TR sendet die Dienst-Nachricht, z.B. SERV(LOC-A2) an das Endgerät T1.
  • Die Arbeitsweise des Verfahrens wird nun anhand eines Beispiels beschrieben, das die tatsächliche Arbeitsweise des Dienstanbieters während einer vordefinierten Zeitdauer beschreibt.
  • Wie oben erwähnt, befindet sich der Benutzer außerhalb jedes der Abdeckungsbereiche des UMTS-Systems und wünscht Zugang zu einem umfangreicheren Satz von Diensten dieses Systems.
  • Ein Versuch des Benutzers, sich beim UMTS-System anzumelden, z.B. durch Auswahl eines vordefinierten UMTS-Dienstes auf dem Display seines Endgerätes, hat keinen Erfolg. Dieser Versuch wird jedoch von Dienst-Netzwerk SN bemerkt, das ein Auslöse-Signal INIT an den ersten Feststeller DET1 des Dienstanbieters SP sendet. Das Auslöse-Signal INIT enthält eine Referenz zum Endgerät T1 des Benutzers. Weiterhin liefert das Dienst-Netzwerk SN an den zweiten Feststeller DET2 den tatsächlichen Standort LOC-T1 des Endgerätes T1. Der tatsächliche Standort LOC-T1 des Endgerätes wird vom zweiten Feststeller DET2 an den ersten Feststeller DET1 geliefert. Der Abrufer RET ruft aus dem Speicher MEM beim Netzbetreiber NO die benötigte Ortsinformation ab. Dazu sendet der Abrufer RET eine Informationsanforderung REQ(A1, A2, A3, A4, A5, A6) an den Netzbetreiber NO. Der Netzbetreiber NO sendet die angeforderte Ortsinformation zurück und der Abrufer RET liefert den Satz von Ortsinformationen LOC-A1, LOC-A2, LOC-A3, LOC-A4, LOC-A5, LOC-A6 der sechs Abdeckungsbereiche A1, A2, A3, A4, A5, A6 an den ersten Feststeller DET.
  • Der erste Feststeller verarbeitet alle diese Informationen, um "den aus der Vogelperspektive gesehen am nächsten zum Standort des Endgerätes liegenden Abdeckungsbereich" auszuwählen, und liefert hierdurch eine ausgewählte Ortsinformation. Nehmen wir eine Situation wie in 1 an, dass der Abdeckungsbereich A2 sich am nächsten zum Benutzer mit seinem Endgerät T1 befindet. Das bedeutet, dass die Ortsinformation LOC-A2 sich als gewählte Ortsinformation LOC-A2 erweist. Die Ortsinformation LOC-A2 wird vom ersten Feststeller DET1 an den Generator GEN geliefert. Der Generator GEN nimmt die Ortsinformation LOC-A2 in eine Dienst-Nachricht SERV(A2) auf und liefert diese an den Sender TR. Der Sender TR sendet diese Dienst-Nachricht an das Endgerät T1. Die Dienst-Nachricht SERV(LOC-A2) wird vom Empfänger REC des Endgerätes T1 empfangen, wobei die Ortsinformation LOC-A2 aus dieser Dienst-Nachricht entnommen wird. Die Ortsinformation LOC-A2 wird an den Ausgang OUT des Endgerätes T1 geliefert. Der Benutzer liest die Ortsinformation LOC-A2, d.h. einen Straßennamen, und transportiert sein Endgerät in diese Straße, die sich innerhalb des Abdeckungsbereichs A2 befindet. Wenn er dort angekommen ist, unternimmt der Benutzer einen weiteren Versuch und wählt auf seinem Endgerät T1 einen vordefinierten UMTS-Dienst, der sich als erfolgreich erweist. Das Endgerät T1 bekommt Zugang zum UMTS-System, da es sich nun in einem der UMTS-Abdeckungsbereiche, d.h. A2, befindet.
  • Obwohl die Prinzipien der Erfindung oben in Zusammenhang mit einer speziellen Vorrichtung beschrieben wurden, muss deutlich verstanden werden, dass diese Beschreibung nur als Beispiel dient und keine Einschränkung des Umfangs der Erfindung darstellt, wie in den beigefügten Ansprüchen definiert.

Claims (10)

  1. Dienstmittel (SP) zur Bereitstellung eines Dienstes an einen Benutzer eines ersten Endgerätes (T1) eines Telekommunikationsnetzes, wobei der Benutzer einen vordefinierten universellen mobilen Telekommunikationsdienst eines Universal Mobile Telecommunication Systems nutzen möchte, dadurch gekennzeichnet, dass das Dienstmittel (SP) folgendes enthält: – Abruf-Mittel (RET), um mit einem Abdeckungsbereich (A2) von mindestens einem Abdeckungsbereich (A1, A2, A3, A4, A5, A6) des universellen Mobilkommunikationssystems um aus einem Speichermittel (MEM) Ortsinformation (LOC-A2), die entsprechend dem Speichermittel (MEM) dem Abdeckungsbereich (A2) zugeordnet ist, abzurufen, und dadurch eine abgerufene Ortsinformation (LOC-A2) an ein erstes Feststellungs-Mittel (DET1) zu liefern, wobei jeder des mindestens einen Abdeckungsbereichs (A1, A2, A3, A4, A5, A6) jeweils einer Ortsinformation (LOC-A2) von mindestens einer Ortsinformation (LOC-A1, LOC-A2, LOC-A3, LOC-A4, LOC-A5, LOC-A6) zugeordnet und so beschaffen ist, dass in dem Fall, wenn das erste Endgerät (T1) sich innerhalb des einen Abdeckungsbereichs (A2) befindet, das erste Endgerät (T1) in die Lage versetzt wird, auf den vordefinierten universellen mobilen Telekommunikationsdienst zuzugreifen; und das erste Feststellungs-Mittel (DET1), das an das Abruf-Mittel (RET) gekoppelt und so angepasst ist, bei Empfang eines Auslösesignals (INIT) durch das Dienstmittel (SP) eine ausgewählte Ortsinformation (LOC-A2) zu empfangen, die auf vordefinierten Regeln und auf einer oder mehreren Ortsinformationen (LOC-A2, LOC-A3) beruht, die auf gleiche Weise wie die abgerufene Ortsinformation (LOC-A2) abgerufen werden, und die ausgewählte Ortsinformation (LOC-A2) an Weiterleitungs-Mittel zu liefern; und Weiterleitungs-Mittel (FORW), die an Feststellungs-Mittel (DET1) gekoppelt und in der Lage sind, die ausgewählte Ortsinformation (LOC-A2) an den Benutzer weiterzuleiten und dadurch den Transport des ersten Endgerätes (T1) in den ausgewählten Abdeckungsbereich (A2) entsprechend der weitergeleiteten ausgewählten Ortsinformation (LOC-A2) zu ermöglichen und dadurch das erste Endgerät (T1) in die Lage zu versetzen, auf den vordefinierten universellen mobilen Telekommunikationsdienst zuzugreifen.
  2. Das Dienstmittel (SP) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Dienstmittel (SP) weiterhin das Speichermittel (MEM) enthält, um mindestens eine Relation zwischen einem der Abdeckungsbereiche (A1, A2, A3, A4, A5, A6) und einer der mindestens einen Ortsinformation (LOC-A1, LOC-A2, LOC-A3, LOC-A4, LOC-A5, LOC-A6) zu speichern.
  3. Das Dienstmittel (SP) gemäß einem beliebigen der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Dienstmittel (SP') in einem Dienstanbieter (SP) enthalten ist, und dass das Weiterleitungs-Mittel folgendes enthält: – Erzeugungs-Mittel (GEN), die an das erste Feststellungs-Mittel (DET1) gekoppelt sind, um eine Dienst-Nachricht (SERV(LOC-A2)) zu erzeugen, welche die ausgewählte Ortsinformation (LOC-A2) enthält; und – Sende-Mittel (TR), die zwischen dem Erzeugungs-Mittel (GEN) und einem Ausgang (OUT) der Dienstmittel (SP) angeschlossen sind, um die Dienst-Nachricht (SERV(LOC-A2)) über das Telekommunikationsnetz an ein zweites Endgerät (T2) des Benutzers zu senden und dadurch das zweite Endgerät (T2) in die Lage zu versetzen, die Dienst-Nachricht (SERV(LOC-A2)) zu empfangen und ein Ausgangssignal (OUT(LOC-A2)) für den Benutzer zu erzeugen, das die ausgewählte Ortsinformation (LOC-A2) enthält.
  4. Das Dienstmittel (SP) gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Endgerät (T2) durch das erste Endgerät (T1) realisiert wird.
  5. Das Dienstmittel (SP) gemäß einem beliebigen der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Dienstmittel (SP) in einem zweiten Endgerät (T2) des Benutzers enthalten ist und dass das Weiterleitungs-Mittel (FORW) Ausgabe-Mittel (OUT) enthält, die an das Abruf-Mittel (RET) gekoppelt sind, um ein Ausgangssignal (LOC-A2) für den Benutzer zu erzeugen, das die ausgewählte Ortsinformation (LOC-A2) enthält.
  6. Das Dienstmittel (SP) gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Endgerät (T2) durch das erste Endgerät (T1) realisiert wird.
  7. Das Dienstmittel (SP) gemäß einem beliebigen der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Dienstmittel (SP) weiterhin zweite Feststellungs-Mittel (DET2) enthält, die so angepasst sind, einen aktuellen Endgeräte-Standort (LOC-T1) festzustellen, der ein aktueller Standort des ersten Endgerätes (T1) ist, und den aktuellen Endgeräte-Standort (LOC-T1) an das erste Feststellungs-Mittel (DET1) zu liefern, wobei das erste Feststellungs-Mittel weiterhin so angepasst ist, das die Auswahl auch auf dem aktuellen ersten Endgeräte-Standort (LOC-T1) beruht.
  8. Verfahren zur Ausführung durch ein Dienstmittel (SP) zur Bereitstellung eines Dienstes an einen Benutzer eines ersten Endgerätes (T1) eines Telekommunikationsnetzes, wobei der Benutzer einen vordefinierten universellen mobilen Telekommunikationsdienst eines Universal Mobile Telecommunication Systems nutzen möchte, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren folgende Schritte umfasst: – Speichern mindestens einer Relation zwischen einem Abdeckungsbereich (A2) von mindestens einem Abdeckungsbereich (A1, A2, A3, A4, A5, A6) eines universellen mobilen Telekommunikationssystems und einer Ortsinformation (LOC-A2) aus mindestens einer Ortsinformation (LOC-A1, LOC-A2, LOC-A3, LOC-A4, LOC-A5, LOC-A6) in einem Speichermittel (MEM), wobei jeder des mindestens einen Abdeckungsbereichs (A2) so beschaffen ist, dass in dem Fall, wenn das erste Endgerät (T1) sich innerhalb des Abdeckungsbereichs (A2) befindet, das erste Endgerät (T1) dadurch in die Lage versetzt wird, auf den vordefinierten universellen mobilen Telekommunikationsdienst zuzugreifen; und – durch Abruf-Mittel (RET) Abruf einer Ortsinformation (LOC-A2) mit einem Abdeckungsbereich (A2) entsprechend einer Relation des Speichermittels (MEM) aus dem Speichermittel (MEM) und dadurch Bereitstellung einer abgerufenen Ortsinformation (LOC-A2); und – bei Empfang eines Auslöse-Signals (INIT) durch das Dienstmittel (SP) mit einem ersten Feststellungs-Mittel (DET1) Auswahl einer ausgewählten Ortsinformation (LOC-A2) auf der Grundlage vordefinierter Regeln und von einer oder mehreren Ortsinformationen (LOC-A2, LOC-A3), die auf gleiche Weise abgerufen werden, wie die abgerufene Ortsinformation (LOC-A2); und – Weiterleitung der ausgewählten Ortsinformation (LOC-A2) an den Benutzer, um den Transport des ersten Endgerätes (T1) in den ausgewählten Abdeckungsbereich (A2), welcher der weitergeleiteten ausgewählten Ortsinformation (LOC-A2) zugeordnet ist, zu ermöglichen und dadurch das erste Endgerät (T1) in die Lage zu versetzen, auf den vordefinierten universellen mobilen Telekommunikationsdienst zuzugreifen.
  9. Ein Telekommunikationsnetz, dadurch gekennzeichnet, dass das Telekommunikationsnetz ein beliebiges der Dienstmittel (SP) gemäß Anspruch 1 bis Anspruch 7 enthält.
  10. Ein Telekommunikationsnetz gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Telekommunikationsnetz ein Mobilfunknetz ist.
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