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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Hochspannungstransformator,
der in Fahrzeugscheinwerferanschaltvorrichtungen, Zündvorrichtungen
und ähnlichen
Vorrichtungen benutzt wird, und eine Scheinwerferanschaltvorrichtung,
die diesen benutzt.
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Erfindungsgebiet
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Eine
Entladungslampe, wie beispielsweise eine Metallhalogenlampe, wird
als Fahrzeugscheinwerfer benutzt. Die Entladungslampe ist abnehmbar mit
einer Steckdose, die vorne am Fahrzeug vorgesehen ist, verbunden.
In diesem Fall sind die Elektroden der Entladungslampe mit den Anschlüssen der Steckdose
verbunden. In diesem Zustand wird elektrische Leistung von einer
Stromquelle über
die Steckdosenanschlüsse
an die Entladungslampe geliefert, um den Scheinwerfer anzuschalten.
Die Stromquelle liefert Spannungen von ca. 400 V an einen Anschalttransformator.
Der Transformator erhöht dann
die Spannung und produziert an seiner Sekundärspule eine Hochspannung und
liefert diese an die Steckdosenanschlüsse. Im Stand der Technik bekannte
Transformatoren sind aus Fr2,344,109 und
DE 87,11,8084 bekannt.
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In
der Vorrichtung, die solch einen Hochspannungstransformator zum
Erhöhen
der Spannung von 400 V auf einer Hochspannung von 13 kV benutzt,
tritt häufig
im Hochspannungsbereich der Vorrichtung eine Kriechstromentladung
auf. Strom, der sich durch diese kriechende Entladung bildet, fließt entlang
der Oberfläche
der Steckdose zum Kerngehäuse.
Die Hochspannung fällt
abrupt ab, was möglicherweise
dazu führt,
dass das Anschalten der Lampe oder die Zündung fehlschlägt.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Demgemäß ist es
eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung einen Hochspannungstransformator
bereitzustellen, bei dem das Kriechproblem nicht auftritt.
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Diese
Aufgabe wird durch einen Hochspannungstransformator nach Anspruch
1 gelöst.
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Bei
solch einem Aufbau sind die Spalte und das isolierende Teil zwischen
dem Spulenkörper
und der inneren Wand der zylindrischen Wand des Kerngehäuses angeordnet,
so dass die flanschartigen Platten nicht mit der inneren Wand der
zylindrischen Wand des Kerngehäuses
in Kontakt kommen. Deshalb reicht der Oberflächenabstand des Spulenkörpers bis
an eine Kontaktoberfläche
des Spulenkörpers,
wo er in Kontakt mit dem Kernblock kommt, der als Vorderwand des
Kerngehäuses
dient, an dem sich ein hochspannungsseitiges Verbindungsmittel befindet.
Der Oberflächenabstand
ist vergrößert.
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In
dem so gebildeten Hochspannungstransformator ist ein Positionierungsvorsprung
an einer Stelle des isolierenden Teils (im Folgenden auch als isolierender
Ring bezeichnet) ausgebildet. Die Stelle liegt auf dem isolierenden
Ring, nahe an der Niederspannungsseite der Sekundärspule.
Die Spitze des Positionierungsvorsprungs des isolierenden Rings
ist so ausgebildet, dass sie mit der umlaufenden Kante einer flanschartigen
Platte des Spulenkörpers
in Kontakt gedrückt
wird, wobei der Spulenkörper
so positioniert wird, dass sich die Spalte im Kerngehäuse ausbilden.
Durch das Vorsehen des Positionierungsvorsprungs sind die Spalte
um den Spulenkörper
herum uniform ausgebildet, und ein ausreichender Oberflächenabstand
wird gesichert. Der Grund warum sich der Positionierungsvorsprung
nahe an der Niederspannungsseite befindet, ist der, dass der Kontakt
des Positionierungsvorsprungs mit dem Spulenkörper keine Kriechstromentladung
bildet, da keine Hochspannung vorhanden ist.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER FIGUREN
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In
den begleitenden Zeichnungen ist:
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1 eine Frontansicht, die
eine Fahrzeugscheinwerferanschaltvorrichtung zeigt, die eine Ausführung der
vorliegenden Erfindung ist;
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2 eine Ansicht von oben,
die die Fahrzeugscheinwerferanschaltvorrichtung zeigt;
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3 eine Seitenansicht, die
die Fahrzeugscheinwerferanschaltvorrichtung zeigt;
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4 eine longitudinale Querschnittsansicht,
die die Fahrzeugscheinwerferanschaltvorrichtung 1 zeigt,
wenn diese von links betrachtet wird;
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5 eine longitudinale perspektivische Querschnittsansicht
eines Anschalttransformators 30;
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6 eine Querschnittsansicht,
die längs der
Linie A–A
der 5 genommen ist;
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7A eine vergrößerte Querschnittsansicht,
die einen Kernabschnitt des Hochspannungstransformators zeigt;
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7B ein weiteres Beispiel
des Kernabschnitts des Hochspannungstransformators; und
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8A und 8B sind teilweise vergrößerte Ansichten
der 5.
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BEVORZUGTE AUSFÜHRUNGSFORMEN
DER ERFINDUNG
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Eine
detaillierte Beschreibung der vorliegenden Erfindung wird unter
Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben.
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Eine
Fahrzeugscheinwerferanschaltvorrichtung 1, die einen Hochspannungstransformator 30 (auch
als Anschalttransformator 30 bezeichnet) benutzt, der gemäß der vorliegenden
Ausführung
ausgebildet ist, wird unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen
beschrieben. Die Fahrzeugscheinwerferanschaltvorrichtung 1,
wie in den 1 bis 4 gezeigt, umfasst üblicherweise
ein Gehäuse 2, eine
Steckdose 10 und einen Anschalttransformator 30,
oder ähnliches.
Das Gehäuse 2 und
die Steckdose 10 sind beide aus Kunstharz hergestellt.
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Wie
in der 4 gezeigt, umfasst
das Kunstharzgehäuse 2 einen
Hauptabschnitt 5 und einen länglichen Abschnitt 6,
der sich vom kreisförmigen Hauptabschnitt 5 nach
außen
erstreckt. Das Vorderende des Hauptabschnitts 5 ist offen,
um eine kreisförmige
Verbindungsöffnung 3 bereitzustellen,
die durch die ringförmige,
umlaufende Wand 8 definiert wird. Wenn man von oben schaut,
ist der längliche Abschnitt 6 U-förmig ausgebildet.
Ein zylindrischer Vorsprung, mit einem durchgehenden Loch 7,
das längs
darin ausgebildet ist, steht vom Zentralbereich des Bodens des U-förmigen länglichen
Abschnitts 6 nach außen
ab. Bleidrähte
werden durch das durchgehende Loch 7 des zylindrischen
Vorsprungs nach außen
geführt.
Eine Leiterplatte 90 befindet sich auf der unteren Oberfläche des
Gehäuses 2.
Die Leiterplatte 90 ist mit den inneren Enden von Nadelanschlüssen 95 verbunden.
Ein Raum ist im länglichen Abschnitt 6 des
Gehäuses 2 ausgebildet.
Der Raum wird benutzt um Stromkreiskomponenten (nicht gezeigt),
wie beispielsweise einen Kondensator, auf die Leiterplatte 90 zu
montieren. Eine Öffnung 9 ist
auf der Rückseite
des Gehäuses 2 ausgebildet.
Der Anschalttransformator 30, die Leiterplatte 90 und
weitere Bauteile werden durch die Öffnung 9 in das Gehäuse 2 eingeführt. Die Öffnung 9 wird
mit einer Abdeckung 9a abgedeckt.
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Die
Steckdose 10, wenn verbunden, wird in die Verbindungsöffnung 3 des
Hauptabschnitts 5 des Gehäuses 2 eingeführt. Die
Steckdose 10, mit einer zylindrischen Form, umfasst einen
Hochspannungsanschluss 12, der sich in einem zentralen
Bereich davon befindet, und eine Reihe Niederspannungsanschlüsse 13 (wobei
eine dieser in der 4 dargestellt
ist), die nach außen
hin vom Hochspannungsanschluss 12 beabstandet sind.
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Der
Aufbau des Anschalttransformators 30 wird unter Bezugnahme
auf die 4 bis 7B beschrieben.
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Der
Anschalttransformator 30 ist so aufgebaut, dass ein Spulenkörper 40 in
ein Kerngehäuse 31 mit
einem Eisenkern 35 angeordnet wird.
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Das
Kerngehäuse 31 ist
aus einem magnetischen Material, beispielsweise Ferrit, hergestellt. Eine
Reihe Kernblöcke 32 und 33,
deren äußere Durchmesser
gleich sind, werden miteinander verbunden und bilden einen zylindrischen
Körper
mit kurzer Länge,
bzw. das Kerngehäuse 31.
Der äußere Durchmesser
des zylindrischen Körpers
wird so ge wählt,
dass er gleich dem inneren Durchmesser des Hauptabschnitts 5 des
Gehäuses 2 ist.
Ein spezielles Beispiel eines zylindrischen Blocks hat 37 mm als Durchmesser.
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Der
Kernblock 32 des Kerngehäuses 31 ist ein dünner scheibenähnlicher
Block, der ungefähr
2 mm dick ist, und der als Vorderwand des Kerngehäuses 31 dient.
Ein Spulenkörper 40 wird
in einem Teil durch Spritzgusstechnik auf den Kernblock 32 ausgebildet.
Wie in der 8A gezeigt,
ist durch den Kernblock 32 ein durchgehendes Loch 54 gebildet, das
sich leicht vom Zentrum des Kernblocks 32 entfernt befindet.
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Die
Details des Kernblocks 33 des Kerngehäuses 31 sind in den 5 und 8B dargestellt. Wie gezeigt, umfasst
der Kernblock 33 eine zylindrische Wand 34, einen
Eisenkern 35 und eine Rückwand 36, die
die zylindrische Wand 34 und den Eisenkern 35 schneidet.
Die zylindrische Wand 34 steigt senkrecht vom äußeren umlaufenden
Rand der Rückwand 36 auf.
Der Eisenkern 35 steigt senkrecht vom zentralen Bereich
des Kernblocks 33 auf. Ein durchgehendes Loch 37 geht
in der längs
liegenden Richtung durch den Eisenkern 35 durch, wobei
es sich gleichzeitig leicht außerhalb
des Zentrums des Kernblocks 33 befindet. Ein dicker Abschnitt 48 des
Spulenkörpers 40 (der
später
beschrieben wird) wird in das durchgehende Loch 37 eingefügt. Der
Kernblock 33 wird als individuelles Bauteil hergestellt
und, beim Zusammenbau, an der Rückseite
der Einheitsstruktur, die den Kernblock 32 und den Spulenkörper 40 umfasst, wie
später
beschrieben, angeordnet. Drei Löcher 39 sind
in der Rückwand 36 ausgebildet.
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Falls
nötig,
beispielsweise in einer Variante, kann der Eisenkern 35 im
Kernblock 32, der sich an der Vorderseite des Kernblocks 33 befindet,
angeordnet sein.
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Ein
Aufbau des Spulenkörpers 40,
der mit dem Kernblock 32 zusammengebaut wird, wird im Folgenden
beschrieben.
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Der
Spulenkörper 40 wird
aus Kunstharz hergestellt. Wie gezeigt, umfasst der Spulenkörper 40 eine
zylindrische Spulenbasis 46, die in engen Kontakt mit der äußeren Fläche des
Eisenkerns 35 gebracht wird. Mehrere flanschartige Platten 41 erstrecken
sich radial von der äußeren Oberfläche der
zylindrischen Spulenbasis 46 nach außen. Die flanschartigen Platten 41 und
die innere Oberfläche
der zylindrischen Wand 34 des Kernblocks 33 bilden
im Wesentlichen Räume 42,
mittlere Räume 44,
die sich zwischen den Räumen 42 befinden,
und andere Räume 45.
Eine Sekundärspule 49 wird
nach und nach in die Räumen 42 und
die mittleren Räumen 44 gewickelt,
und eine Primärspule,
wie beispielsweise eine dünne
Schicht, wird in den Raum 45 gewickelt. In der vorliegenden
Erfindung ist es möglich,
dass der Spulenkörper
aus Gummi, Kunstharz, wie LCP, PPE, PBT, Polyimid und Polyamid,
oder Keramik, wie Alumina, Mica, Silica, Glas und Si3N4 hergestellt ist.
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Wie
in der 5 gezeigt, stehen
ein vorstehendes Teil 52a und weitere vorstehende Teile 52b (wobei
eines in der Figur dargestellt ist) von der Rückseite des Spulenkörpers 40 ab.
Diese vorstehenden Teile 52a und 52b werden in
die drei Löcher 39 (vovon
zwei in der Figur dargestellt sind) der Rückwand 36 eingeführt, wodurch
der Spulenkörper 40 und
der Kernblock 33 miteinander verbunden werden. Durchgehende
Löcher
sind in den vorstehenden Teilen 52a und 52b ausgebildet.
Beide Enden der Primärspule 50 werden
durch diese durchgehenden Löcher
hindurchgeführt.
Der Wicklungsendanschluss der Sekundärspule 49 und beide
Enden der Primärspule 50 werden
mit entsprechenden elektrischen Bahnen der Leiterplatte 90 verbunden.
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Der
Spulenkörper 40 wird
in das durchgehende Loch 37 des Eisenkerns 35 eingeführt; er
hat einen dicken Abschnitt 48, der durch den Kernblock 32 hindurchpasst;
und ein Verbindungsloch 47 ist im dicken Abschnitt 48 ausgebildet,
wobei sich dieses vom Zentrum des Spulenkörpers 40 entfernt
befindet. Eine Abschirmplatte 56, die sich an den Spulenkörper 40 anschließt, ist
auf der Vorderseite des Kernblocks 32 vorgesehen. Das Verbindungsloch 47 ist
in der Abschirmplatte 56 ausgebildet. Ein zylindrischer
Teil 57 steht von der Abschirmplatte 56 ab, wobei
er koaxial mit dem Verbindungsloch 47 angeordnet ist.
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Ein
hochspannungsseitiges Verbindungsstück 55 wird in das
Verbindungsloch 47 eingeführt (5). Der Wicklungsanfangsanschluss (Hochspannungsanschluss)
der Sekundärspule 49 wird durch
das durchgehende Loch 53 des dicken Abschnitts 48 in
das Verbindungsloch 47 eingeführt und elektrisch mit dem
hochspannungsseitigen Verbindungsstück 55 verbunden. Die
Sekundärspule 49 wird
daraufhin durch die mittleren Räume 44 in
die Räume 42 gewickelt,
und der Wicklungsendanschluss der Sekundärspule wird auf der Rückseite des
Anschalttransformators 30 durch das vorstehenden Teil 52a hinausgeführt.
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In
der Beschreibung wird der Aufbau des Hochspannungstransformators 30 im
Folgenden dargestellt.
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Ein
isolierender Ring 70 wird auf und entlang der Innenseite
der zylindrischen Wand 34 des Kerngehäuses 31 platziert.
Der Durchmesser jeder flanschartigen Platte 41 wird so
gewählt,
dass die Spitze der flanschartigen Platte 41 nicht in Kontakt
mit der inneren Seite des isolierenden Rings 70 kommt.
Dadurch werden Spalte 72 zwischen den Spitzen der flanschartigen
Platten 41 und der inneren Seite des isolierenden Rings 70 gebildet.
Um die Spalte 72 zu gewährleisten,
hat der isolierende Ring 70 einen Positionierungsvorsprung 71.
Der Positionierungsvorsprung 71, der nach innen vorsteht,
ist am Ende des isolierenden Rings 70 ausgebildet, dort
wo der Ring gegen einen Teil der Rückwand 36, die sich
nah an dem Wicklungsendanschluss (Niederspannungsanschluss) der
Sekundärspule 49 befindet,
anstößt. Die Höhe des Positionierungsvorsprungs 71 entspricht jedem
Spalt 72. Genauer ist die Spitze des Positionierungsvorsprungs 71 des
isolierenden Rings 70 so ausgebildet, dass sie mit dem
umlaufenden Rand der untersten flanschartigen Platte 41 des
Spulenkörpers 40 anstößt, wobei
sich diese am nächsten
zur Rückwand 36 des
Kernblocks 33 befindet. Als Ergebnis wird der Spulenkörper 40 bezüglich des
Kerngehäuses 31 ausgerichtet,
und die Spalte 72 werden zwischen den Spitzen der flanschartigen
Platten 41 (außer
der untersten flanschartigen Platte 41) und der inneren
Seite des isolierenden Rings 70 gewährleistet. Falls nötig, können die
Spalte 72 mit einem isolierenden Material wie beispielsweise
Kunstharz imprägniert
werden. Man beachte, dass der Positionierungsvorsprung 71 sich
nah an der Niederspannungsseite befindet. Der Grund dessen ist,
dass der Kontakt des Positionierungsvorsprungs 71 mit dem Spulenkörper 40 nicht
zu einer Kriechstromentladung führt,
da keine Hochspannung vorhanden ist. Ein Spalt 73 ist zur
Isolation zwischen dem Kernblock 32, der als Frontwand
des Kerngehäuses 31 dient,
und der obersten flanschartigen Platte 41 ausgebildet. Übrigens
ist es, in diesem Fall, nicht nötig,
dass der Positionierungsvorsprung 71 immer vorgesehen ist. Beispielsweise
ist in der 7B kein Positionierungsvorsprung 71 dargestellt.
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Durch
Bereitstellung des isolierenden Rings 70 und der isolierenden
Spalte 72 ist der Spulenkörper 40 elektrisch
von der zylindrischen Wand 34 des Kernblocks 33 isoliert.
Die Bereitstellung des isolierenden Rings 70 verhindert
eine Flächenentladung, die
an sonsten auftreten würde.
Durch das Vorhandensein der Spalte 72 kommt der Spulenkörper 40 nur
an zwei Stellen mit dem Kerngehäuse 31 in
Kontakt; mit der inneren Wand eines vorderen Teils (Hochspannungsseite)
des Kerngehäuses
und mit der inneren Wand eines hinteren Teils (Niederspannungsseite).
Die Spalten 72 trennen den Spulenkörper 40 von der inneren
Wand des isolierenden Rings 70. Dadurch wird der Oberflächenabstand
des Spulenkörpers 40 vergrößert, er
reicht nämlich
von der Stelle, wo die unterste flanschartige Platte 41 des Spulenkörpers 40 in
Kontakt mit dem Kernblock 33 steht bis zu einer anderen
Position, wo die oberste flanschartige Platte 41 in Kontakt
mit dem Kernblock 32 ist.
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Der
in Frage kommende Spannungsabfall tritt im Wesentlichen im Hochspannungsbereich
der Vorrichtung auf. In diesem Zusammenhang ist der Weg ausgehend
von der Sekundärspule 49 im
obersten Raum 42 zu einer Kontaktfläche des Spulenkörpers 40,
wo er in Kontakt mit dem Kernblock 32 kommt, über die
Oberfläche
der flanschartigen Platten 41, eine Kernroute für den Stromfluss
der Kriechstromentladung. Man beachte hier, dass im Hochspannungstransformator
der vorliegenden Ausführungsform
der isolierende Spalt 73 zwischen der obersten flanschartigen
Platte 41 und dem Kernblock 32 vorhanden ist.
Das Vorhandensein des isolierenden Spalts 73 vergrößert wesentlich
den Oberflächenabstand,
so dass dieser bezüglich
dem Auftreten von Kriechstrom oberhalb dessen maximalen Abstands
liegt, für
den Kriechstromentladung auftreten wird.
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Da
der Hochspannungstransformator der vorliegenden Ausführungsform
die Spalte 72 und 73 aufweist, ist er daher frei
von Kriechstromentladung, die durch die an der Sekundärspule 49 des
Transformators auftretende Hochspannung entstehen könnten, und
auch vom Spannungsabfall, der sich aus diesem Kriechstrom ebenso
ergibt.
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Da
der Hochspannungstransformator 30, der so aufgebaut ist,
durch das Kerngehäuse 31 abgeschlossen
wird, hat er einen sauberen, einfachen Aufbau. Durch die Ausbildung
des länglichen
Abschnitts 6 wird im Gehäuse 2 ein ordentlicher
Raum ausgebildet.
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Innerhalb
der Verbindungsöffnung 3 sind,
in Verbindung mit den Niederspannungsanschlüssen 13 der Steckdose 10,
einige zylindrische Abschnitte 61 an Stellen vorgesehen,
die sich nahe am umlaufenden Rand der Verbindungsöffnung befinden.
Nieder spannungsseitige Verbindungsstücke 62 werden in die
zylindrischen Abschnitte 61 eingeführt.
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Die
zylindrischen Abschnitte 61 sind integral mit dem Gehäuse 2 ausgebildet.
Niederspannungsmetallstücke
(Erdungspfade) 63 sind im Gehäuse 2 durch Spritzgusstechnik
ausgebildet. Ein Ende jedes Erdungspfads 63 ist in den
entsprechenden zylindrischen Abschnitt 61 eingeführt und
mit dem entsprechenden niederspannungsseitigen Verbindungsstück 62 verbunden.
Das andere Ende 64 des Erdungspfads 63 wird auf
die Rückseite
geführt,
durch das entsprechende durchgehende Loch in der Leiterplatte 90 hindurchgeführt und
mit einem Niederspannungspfad (Erdungspfad) auf der Leiterplatte 90 verbunden. Übrigens
kann in diesem Fall der zylindrische Abschnitt 61 integral
mit dem niederspannungsseitigen Verbindungsstück 62 verbunden sein.
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Um
das hochspannungsseitige Verbindungsstück 55 oder jedes der
niederspannungsseitigen Verbindungsstücke 62 herzustellen,
wird ein Blech so gebogen, dass es (im Querschnitt) eine dreieckige Form
annimmt, wobei die Spitze offen ist. Wird die Steckdose 10 in
die Verbindungsöffnung 3 eingeführt, so
wird der Hochspannungsanschluss 12 in die Öffnung des
hochspannungsseitigen Verbindungsstücks 55 eingeführt, und
die zwei Niederspannungsanschlüsse 13 in
die Öffnungen
des niederspannungsseitigen Verbindungsstücks 62 eingeführt, wodurch
die elektrische Verbindung hergestellt wird. Nebenbei ist es in
diesem Fall möglich,
dass das hochspannungsseitige Verbindungsstück 55 integral mit
dem Verbindungsloch 47 verbunden ist.
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Die
Fahrzeugscheinwerferanschaltvorrichtung kann in einer einfachen
Art und Weise aufgebaut werden, wobei der Hochspannungstransformator 30,
die Leiterplatte 90 und ähnliches durch die Öffnung 9 in
das Gehäuse 2 eingeführt werden,
und die Verbindungsöffnung 3 mit
der isolierenden Abschirmplatte 56 abgedeckt wird, und
wobei die Steckdose in die Verbindungsöffnung 3 eingeführt und
damit verbunden wird.
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Im
Betrieb wird an die Bleidrähte
eine Spannung von ungefähr
400 V angelegt, wobei die Bleidrähte
mit den Nadelanschlüssen 95,
die sich durch das durchgehende Loch 7 hindurch erstrecken,
verbunden sind. Die Spannung wird dann über die damit verbundenen Schaltkreise
der Leiterplatte 90 an die Primärspule des Hochspannungstransformators
angelegt. Der Transformator boostet die Spannung bis auf eine Spannung
von 13 kV oder höher,
und die geboostete Spannung, ohne dass eine Kriechstromentladung
entsteht, wird von der Sekundärwicklung 49 an
das hochspannungsseitige Verbindungsstück 55 und dadurch
an den Hochspannungsanschluss 12 der Steckdose 10 angelegt.
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Die
so hergestellte Fahrzeugscheinwerferanschaltvorrichtung 1 wird
vorne im Motorraum eines Fahrzeugs befestigt; eine Entladungslampe
(nicht gezeigt), wie beispielsweise eine Metallhalogenlampe, wird
mit der Steckdose 10 verbunden; die niederspannungsseitigen
Anschlüsse 13 werden
mit den außenliegenden
Elektroden der Entladungslampe verbunden; der Hochspannungsanschluss 13 wird mit
der Zentralelektrode verbunden; und Hochspannung von 13 kV oder
mehr wird an der Entladungslampe angelegt, um die Lampe anzuschalten.
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Es
ist klar, dass der Hochspannungstransformator als Zündvorrichtung
des Fahrzeugs benutzt werden kann.
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Wie
aus der vorangehenden Beschreibung ersichtlich, wird im Hochspannungstransformator
der Erfindung ein isolierender Ring 70 auf und entlang der
inneren Oberfläche
eines Kerngehäuses 31 platziert,
und Spalte 72 und 73 werden zwischen den Spitzen
der flanschartigen Platten 41 des Spulenkörpers 40 und
der inneren Seite des isolierenden Rings 70 ausgebildet.
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Bei
solch einem Aufbau werden die Spalten 72 und 73 und
der isolierende Ring 70 zwischen dem Spulenkörper 40 und
der inneren Wand des Kerngehäuses 31 ausgebildet,
so dass die flanschartigen Platten 41 des Spulenkörpers 40 nicht
in Kontakt mit der inneren Oberfläche der zylindrischen Wand 34 des
Kerngehäuses 31 kommen.
Daher tritt keine flächige
Entladung auf. Ferner reicht der Oberflächenabstand des Spulenkörpers 40 bis
zu einer Kontaktfläche
des Spulenkörpers 40,
wobei diese mit der Vorderwand des Kerngehäuses 31 in Kontakt
kommt. Der Oberflächenabstand
wird vergrößert. Der
Spannungsabfall durch Kriechstromentladung tritt nicht auf.
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Ferner
wird der Positionierungsvorsprung 71 an einer Stelle am
isolierenden Ring 70 ausgebildet, die nahe der Niederspannungsseite
der Sekundärspule 49 am
isolierenden Ring 70 ist. Die Spitze des Positionierungsvorsprungs 71 des
isolierenden Rings 70 drückt gegen den umlaufenden Rand
der flanschartigen Platte 41 des Spulenkörpers 40,
wobei der Spulenkörper 40 symmetrisch
innerhalb des Kerngehäuses 31 positioniert
wird. Durch Bereitstellung des Positionierungsvorsprungs 71 werden
die Spalte 72 symmetrisch um den Spulenkörper 40 ausgebildet,
wodurch ein ausreichender Oberflächenabstand
gesichert wird.