-
Die Erfindung betrifft Wegwerfwindeln
zum Absorbieren und Aufnehmen von Exkrementen.
-
In der Zeitschrift mit Offenlegungen
japanischer Patentanmeldungen (Kokai) ist unter der Nummer Hei3-136653
eine einstückige
oder einheitliche Wegwerfwindel mit einer oberen Lage, auf deren
Innenseite ein Paar Seitensperrmanschetten ausgebildet ist, die
sich entlang von in der Querrichtung beabstandeten Seitenrändern erstrecken,
und einem Paar Endsperrklappen, die sich entlang den in der Längsrichtung
entgegengesetzten Enden erstrecken, wobei beide so ausgebildet sind,
dass sie zur Innenseite der Windel einfallen können, offenbart. Die Seitensperrmanschetten
erstrecken sich zwischen den in Längsrichtung entgegengesetzten
Enden der Windel, während
sich die Endsperrklappen zwischen den in der Querrichtung entgegengesetzten
Seiten so erstrecken, dass sie in der Längsrichtung entgegengesetzte
Enden der Seitensperrmanschetten überdecken. Die Seitensperrmanschetten
sind auf solche Weise in der Längsrichtung
elastisch, dass sie normalerweise unter dem Effekt ihrer Längselastizität vorgespannt
werden, um sich auf der oberen Lage anzuheben und dadurch Taschen
zu bilden, die zur Innenseite der Windel zwischen ihnen und der
oberen Lage geöffnet
sind, wenn die Windel auf dem Körper
eines Trägers
gebracht ist. Jedoch reichen die Seitensperrmanschetten alleine
nicht dazu aus, zu verhindern, dass Exkremente von den Seiten der Windel
auslecken, und zwar selbst dann, wenn die sich außerhalb
der Seitensperrmanschetten erstreckenden Seitenklappen mit elastischen
Elementen versehen sind, um sie mit der Haut des Trägers in Kontakt
zu bringen.
-
Angesichts des vorstehenden Problems
ist es eine Aufgabe der Erfindung, den Effekt zu verbessern, gemäß dem verhindert
wird, dass Exkremente bei Windeln wie der bekannten über Nebenwege auslecken.
-
Gemäß der Erfindung ist eine Wegwerfwindel
mit Folgendem geschaffen: mit einem Laminat aus einer flüssigkeitsdurchlässigen oberen
Lage, einer flüssigkeitsundurchlässigen hinteren
Lage und einem dazwischen angeordneten flüssigkeitsabsorbierenden Kern,
wobei das Laminat eine Außenform aufweist,
die von in Längsrichtung
einander gegenüberliegenden
Enden und zwischen den in Längsrichtung
einander gegenüberliegenden
Seitenkanten festgelegt ist und wobei das Laminat ein Paar erster Seitensperrmanschetten
aufweist, die auf seiner Innenfläche
bei den entsprechenden Seitenkanten ausgebildet sind und in Längsrichtung
des Laminats so verlaufen, dass sie relativ zum Laminat nach innen hin
zusammenfallen können;
und mit einem Paar Endsperrklappen, die nahe der einander in Längsrichtung
gegenüberliegenden
Enden des Laminats so angeordnet sind, dass sie zwischen den einander in
Querrichtung gegenüberliegenden
Seitenkanten des Laminats verlaufen und entsprechenderweise die
einander in Längsrichtung
gegenüberliegenden Enden
des Paars erster Seitensperrmanschetten abdecken, wobei die Endsperrklappen
teilweise an der genannten Innenfläche befestigt sind und dadurch ein
Paar Taschen bilden, die sich relativ zum Laminat nach innen hin öffnen können, wobei
innerhalb der auf der Innenfläche
des Laminats ausgebildeten ersten Seitensperrmanschetten ein Paar
zweiter Seitensperrmanschetten ausgebildet ist, die jeweils von
einer in Längsrichtung
mittleren Zone des Laminats in in Längsrichtung des Laminats gegenüberliegende Richtungen
verlaufen, wobei eine Außenkante
der entsprechenden zweiten Seitensperrmanschette an der genannten
Innenfläche
befestigt ist, während eine
Innenkante der zweiten Seiten sperrmanschette, die parallel zu der
genannten Außenkante
verläuft,
in Längsrichtung
elastisch ist, so dass sie relativ zum Laminat nach innen hin zusammenfallen
kann, und die zweite Seitensperrmanschette zwischen ihren einander
in Längsrichtung
gegenüberliegenden
Enden jeweils kürzer
als die erste Seitensperrmanschette dimensioniert ist und an der
genannten Innenfläche
des Laminats so befestigt ist, dass die einander in Längsrichtung
gegenüberliegenden
Enden der zweiten Seitensperrmanschette mehr zum Inneren des Laminats
hin liegen als die einander in Längsrichtung
gegenüberliegenden
Enden der ersten Seitensperrmanschette.
-
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung liegen die einander in Längsrichtung gegenüberliegenden
Enden der zweiten Seitensperrmanschetten jeweils um 20 mm oder mehr
weiter zum Inneren des Laminats hin als die einander in Längsrichtung
gegenüberliegenden
Enden der ersten Seitensperrmanschetten.
-
Gemäß einer anderen bevorzugten
Ausführungsform
der Erfindung sind die zweiten Seitensperrmanschetten und die die
Taschen bildenden Endsperrklappen aus flüssigkeitsbeständigen Materialien
gebildet.
-
Einzelheiten der erfindungsgemäßen Wegwerfwindel
werden aus der nachfolgenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die
beigefügten
Zeichnungen vollständiger
zu verstehen sein.
-
1 ist
eine teilgeschnittene Draufsicht, die eine erfindungsgemäße Windel
zeigt;
-
2 ist
eine Schnittansicht entlang einer Linie II-II in der 1;
-
3 ist
eine Schnittansicht entlang einer Linie III-III in der 1; und
-
4 ist
eine teilgeschnittene, vergrößerte Draufsicht,
die die Windel zeigt.
-
Die 1, 2 und 3 sind eine teilgeschnittene Draufsicht,
die eine Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Wegwerfwindel
zeigt, eine Schnittansicht entlang einer Linie II-II in der 1 bzw. eine Schnittansicht
entlang einer Linie IIIIII in der 1. Die
in diesen Figuren dargestellte Wegwerfwindel verfügt über einen
Hauptkörper 5 in
Form eines Laminats mit einer flüssigkeitsdurchlässigen oberen Lage 2,
einer flüssigkeitsundurchlässigen hinteren Lage 3 und
einem flüssigkeitsabsorbierenden
Kern 4, der zwischen diesen zwei Lagen 2, 3 angeordnet
ist. Der Hauptkörper 5 verfügt über einen
vorderen Taillenbereich 6, einen hinteren Taillenbereich 7 und
einen Schrittbereich 8, der sich zwischen diesen zwei Taillenbereichen 6, 7 erstreckt.
Der Hauptkörper 5 ist durch
in Längsrichtung
entgegengesetzte Enden 11, 12, die sich in der
Querrichtung des vorderen und hinteren Taillenbereichs 6 bzw. 7 erstrecken,
und in Querrichtung entgegengesetzte Seitenränder 13, 13, die
sich zwischen diesen in der Längsrichtung
entgegengesetzten Enden 11, 12 erstrecken, gebildet.
Die jeweiligen Seitenränder 13, 13 sind
im Schrittbereich 8 nach innen gekrümmt. Die obere Lage 2 und
die hintere Lage 3 sind aufeinandergelegt und mit Unterbrechungen
durch einen Kleber 17 wie einen Heißschmelzkleber entlang ihren
Abschnitten miteinander verbunden, die sich seitlich über den
in der Querrichtung entgegengesetzten Rand des Kerns 4 erstrecken,
um in der Längsrichtung
gegenüberstehende Endklappen 18, 19 und
in der Querrichtung gegenüberstehende
Seitenklappen 21, 21 zu bilden.
-
Der Hauptkörper 5 verfügt an seiner
Innenseite über äußere und
innere Seitensperrmanschetten 22, 22; 23, 23,
die sich jeweils parallel zu den Seitenrändern 13, 13 erstrecken.
Auf der Innenseite verfügt
der Hauptkörper 5 ferner über eine
vordere und eine hintere Tasche 26A, 27A, die
sich beide zur Innenseite der Windel öffnen. Die Taschen 26A, 27A verfügen über ein
Paar Endsperrklappen 26, 27, die sich auf der
Innenseite in der Querrichtung des vorderen bzw. hinteren Taillenbereichs 6, 7 erstrecken, so
dass die Taschen 26A, 27A zwischen der jeweiligen
Endsperrklappe 26, 27 und der oberen Lage 2 gebildet
sein können.
Durch viele Punkte repräsentierte
Zonen sind Heißschmelzkleber,
der auf Zonen aufgetragen ist, entlang denen, die Endsperrklappen 26, 27 und
die Seitensperren 22, 22; 23, 23 mit
der darunter liegenden Komponente der Windel verbunden sind.
-
Jede der äußeren Endsperrklappen 22, 22 besteht
aus einem Band einer flüssigkeitsbeständigen Lage,
die sich bis in die Nähe
der in der Längsrichtung
entgegengesetzten Enden 11, 12 des Hauptkörpers 5 erstreckt.
Ein Außenseitenrand 22A und
in der Längsrichtung
entgegengesetzte Enden 22B, 22C (22B ist
in der 4 dargestellt)
der Seitensperrmanschetten 22 sind entlang einer ersten Kleberauftragezone 31 und
zweiter Kleberauftragezonen 32A, 32B (32B ist
in der 4 dargestellt),
die in der Nähe
der in der Längsrichtung
entgegengesetzten Enden 11 bzw. 12 liegen, mit
der oberen Lage 2 verbunden. Der Innenseitenrand 22D der
Seitensperrmanschette 22 liegt weiter zum Inneren des Hauptkörpers 5 als
der Außenseitenrand 22A,
und ein sich in der Längsrichtung
erstreckendes erstes elastisches Element 41 ist mit geeignetem
Zug an der Innenseite des Innenseitenrands 22D befestigt. Durch
die äußere Seitensperrmanschetten 22 der oben
beschriebenen Anordnung ist der Innenseitenrand 22D durch
den Effekt des elastischen Elements 41 zwischen den in
der Längsrichtung
entgegengesetzten Enden 22B, 22C von der oberen
Lage beabstandet, um eine erste Tasche 25 zu bilden, die
sich in das Innere des Hauptkörpers 25 öffnet, wenn
die Win del auf den Körper
eines Trägers
gebracht wird.
-
Die Endsperrklappen 2G, 27,
die die vordere bzw. die hintere Tasche 26A, 27A bilden,
sind im Wesentlichen rechteckige, flüssigkeitsbeständige Lagen.
In der Längsrichtung
entgegengesetzte Enden der jeweiligen Endsperrklappe 26, 27 bedecken
die in der Längsrichtung
entgegengesetzten Enden 22B, 22C der jeweiligen äußeren Seitensperrklappen 22. Die
Endsperrklappen 26, 27 sind einerseits entlang einer
dritten und einer vierten Kleberauftragezone 33, 34,
die sich entlang den in der Längsrichtung
entgegengesetzten Enden 11, 12 des Hauptkörpers 5 erstrecken,
und entlang einer fünften
und einer sechsten Kleberauftragezone 35, 36,
die sich jeweils ausgehend vom in der Längsrichtung entgegengesetzten
Ende 11 bzw. 12 zur Innenseite des Hauptkörpers 5 erstrecken,
mit dieser verbunden. Die fünfte
und die sechste Kleberauftragezone 35, 36 sind auf
den Oberseiten der jeweiligen eingefallenen äußeren Seitensperrmanschetten 22 und/oder
der Oberseite der oberen Lage 2, die sich über die
Außenseitenränder der
Seitensperrmanschetten 22 nach außen erstreckt, ausgebildet.
Ein drittes und ein viertes elastisches Element 46, 47 sind
mit geeignetem Zug an den Innenseiten der Endsperrklappe 26 bzw. 27 entlang
ihren Innenrändern,
die sich entlang der Taillenlinie des Trägers erstrecken, befestigt.
-
Jede der inneren Seitensperrmanschetten 23 besteht
aus einem Band einer flüssigkeitsbeständigen Lage,
deren Außenseitenrand 23A und
auch deren in der Längsrichtung
entgegengesetzte Enden 23B, 23C entlang einer
sich in der Längsrichtung
erstreckenden siebten Kleberauftragezone 37 und entlang
einer achten und einer neunten Kleberauftragezone 38, 39,
die angrenzend an in der Längsrichtung entgegengesetzte
Enden der Kleberauftragezone 37 ausgebildet sind, mit der
Innenfläche
des Hauptkörpers 5 verbunden
sind. Ein Innenseitenrand 23D liegt stärker zum Inneren des Hauptkörpers 5 als der
Außenseitenrand 23A.
Ein sich in der Längsrichtung
erstreckendes elastisches Element 48 ist mit einem zweiten
geeigneten Zug an der Innenfläche
der Seitensperrmanschetten 23 entlang deren Innenseitenrand 23D angebracht.
Die innere Endsperrklappe 23 bildet eine zweite Tasche 49,
die so ausgebildet ist, dass sie sich in das Innere der Windel öffnet, wenn diese
auf den Körper
eines Trägers
gebracht wird.
-
Die 4 ist
eine teilgeschnittene, vergrößerte Draufsicht,
die die Windel der 2 zeigt.
Jede der inneren Seitensperrmanschetten 23 verfügt über einen
Bereich L1, der sich zwischen seinen in
der Längsrichtung
entgegengesetzten Enden 23B, 23C erstreckt, die
beide so mit der oberen Lage 2 verbunden sind, dass sie
von der Oberseite derselben beabstandet sind, um dadurch nach innen
eine zweite Tasche 49 zu öffnen. Die in der Längsrichtung
entgegengesetzten Enden 23B, 23C sind jeweils
von den in der Längsrichtung
entgegengesetzten Enden 22B bzw. 22C, an denen
die äußere Seitensperrmanschetten 22 mit
der oberen Lage 2 verbunden ist, um Abstände D1, D2 beabstandet.
Diese Abstände
D1, D2 entsprechen
jeweils den Abständen
von den zweiten Kleberauftragezonen 32A, 32B zur
achten und neunten Kleberauftragezone 38, 39,
d. h. zum Bereich L1 der inneren Seitensperrmanschette 23.
Für die
innere Seitensperrmanschette 23 betragen D1,
D2 vorzugsweise 20 mm oder mehr, und sie
sind nicht mit den Bändern
der Lage 26 bzw. 27 bedeckt, wie bei der in der 4 dargestellten Ausführungsform.
Im Vergleich zur Länge
L1, über
die sich die innere Seitensperrmanschette 23 öffnen kann,
ist eine Länge, über die
sich die äußere Seitensperrmanschette 22 öffnen kann,
relativ groß,
da dieser Abstand der Summe von L1, D1 und D2 entspricht.
-
Bei der auf die oben beschriebene
Weise aufgebauten Windel werden die innere und die äußere Seitensperrmanschette 22, 23 dadurch
vorgespannt, dass sich das erste und das zweite elastische Element 41, 48 zusammenziehen,
so dass sie sich auf der Oberseite der oberen Lage 2 nach
oben bewegen, wenn die Windel auf dem Körper eines Trägers in
der Längsrichtung
gekrümmt
ist, während
die obere Lage 2 innen liegt. Die äußere Seitensperrmanschette 22,
die vordere Tasche 26, die hintere Tasche 27 dienen
dazu, zu verhindern, dass Exkremente über den Umfang der Windel auslecken.
Die inneren Seitensperrmanschetten 23 dienen dazu, insbesondere
im Schrittbereich 8, zu verhindern, dass Exkremente über Nebenwege
ausfließen,
um dadurch die Menge von Exkrementen zu verringern, die sich andernfalls
in der Nähe
der äußeren Seitensperrmanschette 22 befinden
würden.
Jede der inneren Seitensperrmanschetten 23 verfügt über eine Längsabmessung,
die im Wesentlichen der bereits genannten Länge L1 entspricht
und die kürzer
als eine wesentliche Abmessung der äußeren Seitensperrmanschette 22,
gemessen parallel zu L1, ist. Über die
Windel kann eine Exkrementmenge, die über die inneren Seitensperrmanschetten 23 zur äußeren Seitensperrmanschette 22 übergelaufen
ist, weiterhin entlang diesen äußeren Seitensperrmanschetten 22 zu
einem der in der Längsrichtung
entgegengesetzten Enden 11, 12 des Hauptkörpers 5 fließen. Nun
können
Exkremente zur Innenseite der Windel fließen, wie durch Pfeile X, Y
(siehe die 4) gekennzeichnet,
da die inneren Seitensperrmanschetten 22 in der Nähe der Enden 11, 12 nicht vorhanden
sind. Auf diese Weise kann die Menge der Exkremente, die die äußeren Seitensperrmanschetten 22 erreichen
würden,
verringert werden und dadurch kann die Exkrementmenge verringert
werden, die andernfalls über
die Seitensperrmanschetten 22 überlecken würde.
-
Bei der erfindungsgemäßen Windel
ist zu beachten, dass zu den flüssigkeitsbeständigen Lagen, die
als Material für
die inneren und die äußeren Seitensperrmanschetten 22, 23 und
auch die Endsperrklappen 26, 27 verwendet werden,
verschiedene Lagen gehören
können,
die während
des praktischen Ge brauchs der Windel als im Wesentlichen flüssigkeitsundurchlässige oder
die die Flüssigkeitsdurchdringung
verzögernde
Lagen fungieren. Die äußeren Seitensperrmanschetten 22 und
die in der Längsrichtung
entgegengesetzten Endsperrklappen 26, 27 können über Teile
ihrer Überlappungszonen
oder im Wesentlichen über
diese gesamten Zonen miteinander verbunden sein. Es ist auch eine
alternative Ausführungsform
der Erfindung denkbar, bei der die vordere und die hintere Endsperrklappe 26, 27 nicht
mit dem dritten bzw. vierten elastischen Element 46, 47 versehen
sind. Am vordern und/oder hinteren Taillenbereich 6, 7 können elastische
Elemente, die sich entlang der Taillenlinie eines Trägers erstrecken,
mit geeignetem Zug an den in der Längsrichtung entgegengesetzten
Endklappen 18, 19 befestigt sein. Die 1 zeigt eine Windel vom
sogenannten "offenen Typ", bei der der hintere
Taillenbereich 7 an seinen in der Querrichtung entgegengesetzten
Seitenrändern mit
jeweiligen Bandbefestigungseinrichtungen 51 versehen ist,
die so ausgebildet sind, dass sie lösbar an der Außenseite
des vorderen Taillenbereichs 6 befestigt werden können. Es
ist zu beachten, dass sie Erfindung nicht auf die dargestellte Ausführungsform beschränkt ist,
sondern dass sie bei einer Windel vom anziehbaren oder Hosentyp
anwendbar ist.
-
Bei der erfindungsgemäßen Wegwerfwindel ist
jede der Seitensperrmanschetten, die so fungieren, dass sie das
Auslecken von Exkrementen aus Nebenwegen verhindern, in Form einer
Kombination aus inneren und äußeren Seitensperrmanschetten, deren
Längsabmessungen
voneinander verschieden sind, vorhanden. Daher kann das Auslecken
von Exkrementen wirkungsvoll verhindert werden. Eine Exkrementmenge,
die über
die innere Seitensperrmanschette zur zugehörigen äußeren Seitensperrmanschette übergelaufen
ist, kann weiterhin entlang dieser äußeren Seitensperrmanschette
zu einem der in der Längsrichtung
entgegengesetzten Enden der Windel fließen. In der Nähe dieser
Enden ist die innere Seitensperrmanschette nicht vorhanden, und
daher kann die Exkrementmenge zur Innenseite der Windel fließen, ohne
durch eine innere Seitensperrmanschette behindert zu sein. Durch
Führen
des Flusses der Exkremente zur Innenseite der Windel kann die Exkrementmenge,
die andernfalls in der Nähe
der äußeren Seitensperrmanschette
verbleiben würde,
verringert werden, und dadurch kann ein Auslecken von Exkrementen
aus Nebenwegen weiter effektiv verhindert werden.