DE69821887T2 - Verfahren und Gerät zur Überwachung von Fahrzeugreifen - Google Patents
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Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Überwachen zumindest eines Zustandes eines Luftreifens gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Ein solches Verfahren ist aus der Lehre der
US 5,573,610 A bekannt, die die Schritte des Übertragens von Reifeninformationsdaten und von technischen Zuständen an einen entfernt liegenden Ort unter Verwendung einer Überwachungsvorrichtung mit einer Antenne, einem Verstärker, einer Energieversorgung, einem Sensor und einem Steuerschaltkreis beschreibt. - Es ist wünschenswert, den Zustand von Reifen, wie z. B. Verschleiß, Innentemperatur und Innendruck zu überwachen. Es ist insbesondere vorteilhaft, große LKW-Reifen zu überwachen, da diese teuer sind und regelmäßig gewartet werden müssen, um die Effizienz des Fahrzeuges zu maximieren. In der Vergangenheit wurde für derartige Überwachungstätigkeiten im allgemeinen ein passiver, integrierter Schaltkreis verwendet, der innerhalb des Korpus des Reifen eingebettet war und durch Radiofrequenz-Übertragung, die den Schaltkreis über induktive Magnetkopplung mit Energie speist, aktiviert wurde.
- Passive Vorrichtungen, die von induktiver Magnetkopplung oder kapazitiver Kopplung abhängig sind, haben allgemein den Nachteil, daß sie lange Spulenwicklungen und somit größere Modifikationen bei der Reifenkonstruktion und -montage erfordern. Ein weiterer schwerwiegender Nachteil bei derartigen passiven Vorrichtungen ist, daß das Abfragegerät sehr nahe an dem Reifen angeordnet werden muß, üblicherweise im Bereich von einigen Zoll vom Reifen entfernt, um eine Kommunikation zwischen dem Reifen und der Vorrichtung zu ermöglichen. Wegen des Erfordernisses der Nähe ist ein kontinuierliches Überwachen nicht durchführbar, da es erfordern würde, daß ein Abfragegerät an jedem Rad des Fahrzeuges angeordnet werden müßte. Ein manuelles Auslesen der Daten aus den in jedem der Reifen eines geparkten Fahrzeuges eingebetteten passiven Vorrichtungen ist wegen des Erfordernisses der Nähe gleichfalls beschwerlich und zeitraubend.
- Andere vorbekannte zum Überwachen von Reifenzuständen verwendete Vorrichtungen enthalten batteriebetriebene Schaltkreise, die außerhalb des Reifens angeordnet sind, wie z. B. am Ventilschaft. Extern angeordnete Vorrichtungen haben den Nachteil, daß sie Beschädigungen ausgesetzt sind, wie bspw. durch die Witterung und durch Vandalismus. Ein weiterer Nachteil beim Installieren von Vorrichtungen außerhalb des Reifens besteht darin, daß die Vorrichtung selbst zusätzliche abgedichtete Anschlüsse erzeugt, aus denen Luft entweichen kann. Zudem können extern angeordnete Vorrichtungen auf einfache Weise von einem bestimmten Reifen, der überwacht wird, getrennt werden.
- Ein weiterer Nachteil bei bekannten Reifenüberwachungs- und -identifizierungsvorrichtungen ist, daß Kommunikationsübertragungen unter Verwendung herkömmlicher Radiofrequenzen erreicht werden, welche Radiofrequenzen im allgemeinen eine vergleichsweise große Antenne erfordern, die extern angeordnet werden oder an dem Reifen in einer solchen Weise befestigt werden muß, die vergleichsweise weitreichende Modifikationen in der Reifenkonstruktion und -montage erfordert.
- Viele dieser Probleme wurden durch die in den US-Patentschriften 5,500,065; 5,562,787; 5,573,610 und 5,573,611 gezeigten und beschriebenen Verfahren und Reifenkonstruktion überwunden. Für bestimmte Anwendungen und Reifenkonstruktionen jedoch, insbesondere wenn der Reifen runderneuert werden wird, ist es wünschenswert, die Sensoren vor übermäßiger Hitze zu schützen, die während des Verfahrens des Runderneuerns auftritt, und für bestimmte Anwendungen, den Reifen nur mit einem Teil des vollständigen Überwachungspaketes zu versehen, indem eine vereinfachte Speichervorrichtung vorgesehen wird, die in den Reifen entweder bei der Herstellung eingebaut oder nach der Herstellung aufgebracht werden kann und, abhängig von der bestimmten Anwendung, in der der Reifen verwendet werden wird, mit oder ohne ausführlichere Sensoren verwendet werden kann.
- Obwohl die in den oben genannten vier Patentschriften gezeigten und beschriebenen Verfahren und Reifenüberwachungsvorrichtungen viele Vorteile gegenüber dem Stand der Technik bieten, ist es wünschenswert, ein Reifenüberwachungssystem zu schaffen, welches eine größere Vielseitigkeit bietet, indem nur bestimmte Komponenten zum Zeitpunkt der Herstellung innerhalb des Reifens eingebettet oder diese nach der Herstellung separat an dem Reifen angebracht werden, welche Komponenten weniger anfällig für eine Beschädigung durch Hitze und Verschleiß, bspw. während des Vulkanisierens und des Runderneuerns des Reifens, sind, und welche dazu ausgelegt sind, mit anderen Komponenten des Überwachungssystems kompatibel zu sein, welche Komponenten nicht während der Herstellung permanent innerhalb des Reifens installiert werden müssen, und welches als wichtigstes ermöglicht, daß eine größere und langlebigere Energiequelle verwendet werden kann, als dies bei Überwachungssystemen aus dem Stand der Technik möglich war.
- Zusammenfassung der Erfindung
- Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zum Überwachen von Reifen angegeben, bei dem eine aktivierbare Speichervorrichtung bzw. ein solches Etikett innerhalb wenigstens eines Reifens eines Fahrzeuges auf dessen Innenfläche angeordnet wird, welche Vorrichtung den Reifen betreffende, gespeicherte Daten enthält, und bei dem die Speichervorrichtung mittels einer an der Reifenfelge innerhalb der im Innern des Reifens gebildeten, mit Druck beaufschlagbaren Kammer angeordneten Überwachungsvorrichtung aktiviert wird.
- Ein weiteres Ziel der Erfindung ist es, ein solches Verfahren und eine Reifenkonstruktion anzugeben, bei dem/der die Speichervorrichtung eine Batterie mit vergleichsweise geringer Leistung und eine Antenne zum Übertragen der gespeicherten Daten entweder direkt an eine externe Quelle oder an die innerhalb der Reifenkammer angeordnete Überwachungsvorrichtung aufweist; und bei dem/der die Überwachungsvorrichtung eine Energiequelle bzw. Batterie von größerer Leistung als die in der Speichervorrichtung aufweist zum Übertragen der gespeicherten Daten von der Speichervorrichtung zu einem entfernten Ort.
- Ein weiteres Ziel ist es, ein solches Verfahren und eine Reifenkonstruktion anzugeben, bei dem/der die Überwachungsvorrichtung Sensoren zum Abtasten der technischen Bedingungen des Reifens, wie z. B. des Innendrucks und der -temperatur, aufweist, welche Informationen ebenfalls über eine an der Überwachungsvorrichtung angeordnete, separate Antenne zu einem entfernten Ort übertragen werden.
- Noch ein weiteres Ziel ist es, ein solches Verfahren und eine Reifenkonstruktion anzugeben, bei dem/der die Antenne der Überwachungsvorrichtung vollständig innerhalb der mit Druck beaufschlagbaren Kammer liegen kann oder sich durch die Reifenfelge hindurch erstrecken kann, um so außerhalb desselben zu enden, wodurch weniger Energie zum Übertragen der gespeicherten und abgetasteten Daten an eine externe Quelle erforderlich ist, als wegen der durch die umgebenden Stahlgurte und die Reifenfelge verursachten Interferenz erforderlich wäre, wenn die Antenne vollständig innerhalb der mit Druck beaufschlagbaren Kammer des Reifens angeordnet wäre.
- Ein weiteres Ziel der Erfindung ist es, ein solches Verfahren und eine Reifenkonstruktion anzugeben, bei dem/der die Antenne der Überwachungsvorrichtung, wenn sie sich durch die Felge nach außerhalb der mit Druck beaufschlagbaren Kammer erstreckt mit verschiedenen Längen versehen werden kann, um die Antenne so abzustimmen, daß sie mit der eines bestimmten, an einem entfernten Ort angeordneten Abfragegerätes zusammenpaßt.
- Ein anderes Ziel der Erfindung ist es, ein solches Verfahren und eine Reifenkonstruktion anzugeben, bei dem/der die Batterie der Überwachungsvorrichtung extern auf der Reifenfelge angeordnet werden kann und mit den anderen Komponenten der Speichervorrichtung, die an der Felge innerhalb der mit Druck beaufschlagbaren Kammer angeordnet sind, lösbar elektrisch und physikalisch verbunden ist, wodurch ein einfaches Ersetzen der Batterie ermöglicht wird, sollte diese schwach werden, ohne daß ein Entfernen des Reifens oder ein Ablassen des Druckes aus dem Reifen in Bezug auf die Felge erforderlich ist.
- Noch ein weiteres Ziel ist es, ein solches Verfahren und eine Reifenkonstruktion anzugeben, bei dem/der die Überwachungsvorrichtung einen integrierten Schaltkreis und einen programmierbaren Mikroprozessor zum Verarbeiten der von dem Sensor und, wenn Daten von der Speichervorrichtung erhalten werden, empfangenen elektrischen Signale enthält.
- Ein weiteres Ziel ist es, ein solches Verfahren und eine Reifenkonstruktion anzugeben, bei dem/der die Speichervorrichtung an der Reifenwand entweder während der Herstellung des Reifens befestigt oder nach der Herstellung an dieser unter Verwendung eines chemischen oder wärmeaktivierbaren Klebers in einer solchen Weise und an einer solchen Stelle befestigt werden kann, daß Spannungen, Belastung, zyklische Ermüdung, Stöße und Schwingungen minimiert werden.
- Diese Ziele und Vorteile werden durch das Verfahren der vorliegenden Erfindung gemäß Anspruch 1 erreicht.
- Diese Ziele und Vorteile werden des weiteren durch die Vorrichtung und die Reifenkonstruktion gemäß den Ansprüchen 10 bzw. 11 erreicht.
- Kurze Beschreibung der Zeichnungen
- Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung, die die beste Art und Weise darstellen, in der der Anmelder die Prinzipien anzuwenden beabsichtigt, sind in der nachfolgenden Beschreibung gegeben und in den Zeichnungen gezeigt, und sie sind in den beiliegenden Ansprüchen gesondert hervorgehoben und angegeben.
-
1 ist eine diagrammartige, geschnittene Teilansicht einer Hälfte eines Luftreifens, bei dem die Speichervorrichtung an dessen luftdicht einvulkanisierter Innenschicht (innerliner) angeordnet ist und die Überwachungsvorrichtung an der Felge innerhalb der mit Druck beaufschlagbaren Kammer des Reifens angeordnet ist; -
2 ist ein Blockdiagramm der Komponenten der Speichervorrichtung; -
3 ist ein Blockdiagramm der Komponenten der Überwachungsvorrichtung und -
4 ist eine geschnittene Teilansicht einer modifizierten Befestigungsanordnung für die Überwachungsvorrichtung an der Reifenfelge. - In allen Zeichnungen benennen ähnliche Bezugszeichen ähnliche Elemente.
- Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform
- Es wird auf
1 der Zeichnungen Bezug genommen. Dort ist eine geschnittene Teilansicht eines Luftreifens5 gezeigt, bei dem eine Speichervorrichtung10 in einem Bereich nahe angrenzend an den Wulstrand14 an der Innenwand bzw. der Innenschicht12 befestigt ist. Der Reifen5 ist auf einer herkömmlichen Metallfelge angeordnet, die allgemein mit16 bezeichnet ist und eine innenliegende Druckkammer des Hohlraumes18 bildet, welche zum Aufpumpen des Reifens eine Luftversorgung über ein übliches Ventil erhält. Die bevorzugte Position der Speichervorrichtung10 liegt, wie in den US-Patentschriften 5,500,065; 5,562,787; 5,573,610 und 5,573,611, deren Offenbarungen durch Verweis hierin mit einbezogen sind, um einen Abstand von etwa 1 bis 2 Zoll oberhalb des achsnahen Bodens des Reifens, um die darauf wirkende zyklische Spannung zu verringern. - Wie diagrammartig in
2 dargestellt, enthält die Speichervorrichtung10 vorzugsweise eine Antenne20 , eine Batterie22 und einen mit24 bezeichneten elektronischen Chip, welcher gespeicherte Daten, wie z. B. den speziellen Reifen, an dem die Speichervorrichtung10 angebracht ist, betreffende Identifikationsinformationen, enthält. - Die Speichervorrichtung
10 kann zusammen mit dem Reifen während dessen Herstellung montiert werden oder mittels eines Lösungsmittel- oder wärmeaktivierbaren Klebers, wie z. B. in den oben genannten vier Patenten beschrieben, an diesem befestigt werden. Die Überwachungsvorrichtung10 braucht auch, falls erwünscht, nicht ihre eigene Batterie22 bzw. Antenne22 zu haben, sondern könnte einen geeigneten elektronischen Schaltkreis enthalten, welcher durch ein externes Signal aktiviert werden kann, was zu einer sogar noch kleineren und weniger teuren Vorrichtung führt, als erforderlich wäre, wenn sie ihre eigene Batterie und Antenne enthält. - In Übereinstimmung mit einem der Hauptmerkmale der Erfindung ist eine separate Überwachungsvorrichtung, die allgemein mit
8 bezeichnet ist, auf der Innenfläche26 der Felge16 angeordnet. Die Überwachungsvorrichtung8 (3 ) ist vorzugsweise innerhalb eines Kapselmaterials28 eingeschlossen, so daß sie durch die Umgebungstemperatur, den Umgebungsdruck oder andere rauhe Umgebungsbedingungen, denen sie ausgesetzt sein kann, weniger beeinträchtigt wird. Die Vorrichtung8 enthält vorzugsweise eine Batterie30 , eine Antenne32 , einen Mikrochip34 , der die geeigneten elektronischen Steuerschaltkreise enthält und mit einem Verstärker36 verbunden ist und von diesem betrieben wird. Vorzugsweise ist ein Sensor38 in der Vorrichtung8 enthalten und steht mit der Kammer18 in Verbindung, um so einen technischen Zustand des Reifens, wie z. B. die Innentemperatur und/oder den Druck, zu erfassen. Der Sensor38 ist über den Schaltkreis des Mikrochips34 und den Verstärker36 angeschlossen, welche Informationen dann über die Antenne32 an eine entfernte Abfrageeinheit übertragen werden. Diese Abfrageeinheit wird vorzugsweise im Führerhaus eines LKW angeordnet sein, oder sie kann an einem vollständig externen Ort, der betrieben werden kann, wenn der Reifen bzw, das Fahrzeug sich in dessen Nähe befindet, entfernt angeordnet sein. Die Details des Mikrochips34 , des Verstärkers36 und des Sensors38 sind vorzugsweise von dem Typ, welcher im Detail in den vorgenannten vier Patentschriften beschrieben ist, und diese werden daher nicht eingehender beschrieben. -
4 zeigt eine modifizierte Überwachungsvorrichtung40 , die ebenso wie die Vorrichtung8 an der Felge16 angeordnet ist. Jedoch ist deren Batterie42 mit dem Mikrochip, dem Verstärker, dem Sensor und der Antenne über Anschlußstecker44 verbunden, die sich vorzugsweise durch Öffnungen in der Felge16 hindurch erstrecken. Die Antenne32 erstreckt sich durch eine Durchführungsdichtung46 hindurch zu einer Position außerhalb der Kammer18 . - In Übereinstimmung mit einem der Hauptmerkmale der Erfindung sind die Überwachungsvorrichtungen
8 und40 separate, von der Speichervorrichtung10 beabstandete Komponenten, was ermöglicht, daß sie an der Reifenfelge angeordnet werden können, wobei die Batterie sich entweder innerhalb oder außerhalb der mit Druck beaufschlagbaren Kammer18 befindet, was dazu führt, daß sie von hohen Temperaturen unbeeinflußt sind, welche der Reifen während seiner anfänglichen Herstellung und Vulkanisierung sowie einem nachfolgenden Runderneuern, welches bei größeren LKW-Reifen üblich ist, erfährt. Auch brauchen deren spezieller Mikrochip und Sensor nicht für einen bestimmten Reifen ausgewählt zu sein, sondern können ausgetauscht werden, um verschiedene Ergebnisse zu erzielen, ohne besondere Berücksichtigung des speziellen Reifens, auf dem die Vorrichtung angeordnet werden soll. - Als wichtigstes können die Überwachungsvorrichtungen
8 und40 , und insbesondere deren Batterien30 und42 , deutlich größer sein und eine größere Leistungsausgabe haben als die Batterie22 der Speichervorrichtung10 . Dies vereinfacht die Speichervorrichtung10 und verringert deren Kosten und Größe gegenüber den Speichervorrichtungen von Überwachungssystemen aus dem Stand der Technik merklich. Auch können die Batterien30 und42 größer und leistungsstärker sein, da sie den durch den Reifen gegebenen Fahrweg nicht beeinträchtigen, da sie üblicherweise mittig auf der Felge16 angeordnet und nicht auf einer Seite des Reifens angeordnet sind, wie die Vorrichtung10 . Auch sind sie von der Vulkanisationswärme nicht beeinflußt und können einfacher ersetzt werden, als wenn sie als ein integraler Bestandteil der Speichervorrichtung gebildet wären, welche als integraler Bestandteil des Reifens gebildet werden kann. Als wichtigstes ermöglicht es die in4 gezeigte Ausführungsform, bei der die Batterie42 außerhalb der Kammer18 auf der außen liegenden Fläche der Felge angeordnet ist, daß die Batterie mittels ihrer Anschlußstecker44 einfach ersetzt werden kann, sogar ohne daß der Druck in dem Reifen abgelassen werden muß und, am wichtigsten, ohne daß der Reifen von der Felge abgenommen werden muß, wie die bei Überwachungssystemen aus dem Stand der Technik erforderlich ist, bei denen die Batterie im Innern des Reifens angeordnet ist. - Ein weiterer wichtiger Vorteil des Überwachungssystems der vorliegenden Erfindung ist die Plazierung der Antenne
32 außerhalb der Kammer18 , indem sie durch eine Durchführungsdichtung46 oder eine andere Art von geschützter Dichtung in dem Reifen, wie bspw. den Ventilschaft, durchgeführt wird. Dies ermöglicht, daß die Batterie42 weniger Energie verbraucht, um die Informationen an ein entferntes Abfragegerät zu übertragen, da die Antenne nicht wie bei Systemen aus dem Stand der Technik, bei denen die Antenne insgesamt in der Kammer18 angeordnet ist, von den üblichen Stahlgurten eines Reifens umgeben ist. Des weiteren kann die Antenne durch Variieren ihrer Länge „abgestimmt" werden, da sie von außerhalb des Reifens ohne weiteres zugänglich ist. Wiederum ist eines der wichtigsten Merkmale die Möglichkeit, eine größere und leistungsstärkere Batterie zu verwenden, da sie als eine separate Komponente auf der Felge angeordnet ist, und welche auf einfache Weise ersetzt werden kann, sollte sie beschädigt werden oder ihre Lebensdauer abgelaufen sein, und daß die Komponenten der Überwachungsvorrichtung8 und40 nicht einem bestimmten Reifen, der auf der Felge montiert ist, zugeordnet werden müssen. Des weiteren wird, auch wenn dieselbe, klein dimensionierte Batterie in den Überwachungsvorrichtungen8 und40 verwendet wird sie in Vorrichtungen aus dem Stand der Technik eingebunden sind, bspw. in der Vorrichtung10 , sie eine längere Lebensdauer haben, da sie von Hitze und der rauhen Umgebung weniger beeinträchtigt wird, und insbesondere, wenn die Antenne außerhalb der Reifenkammer liegt, wie dies in4 gezeigt ist. - Es ist auch ohne weiteres offensichtlich, daß die Speichervorrichtung
10 direkt von einem außerhalb angeordneten Abfragegerät aktiviert werden kann und ohne eigene, interne Batterie funktioniert, obwohl die Verwendung einer Batterie von geringer Leistung und einer in der Vorrichtung angeordneten Antenne zu bevorzugen ist, da dieses vergleichsweise kostengünstig erreicht werden kann und der Vorrichtung eine erhöhte Vielseitigkeit gibt. Ein weiterer Vorteil liegt darin, daß die Speichervorrichtung10 wegen ihrer geringen Produktions- und Installationskosten einen bestimmten, den Reifen, an der sie befestigt ist, betreffenden Speicherinhalt hat und, wenn sie auf eine andere Felge gesetzt wird, nicht gelöscht und erneut programmiert werden muß und während seiner gesamten Lebensdauer an dem Reifen verbleiben wird. Der Hauptvorteil liegt wieder darin, daß das Überwachungssystem vielseitiger ist, da es nicht, wie bei den Installationen, bei denen die Batterie Teil der direkt an dem Reifen befestigten Vorrichtung ist, durch die Batteriegröße und -leistung beschränkt ist, wodurch eine erhöhte Flexibilität und eine Vereinfachung der Wartung gegenüber dem geschaffen wird, was bisher mit aus dem Stand der Technik bekannten Überwachungssystemen und -vorrichtungen möglich war. - Demnach sind ein verbessertes Verfahren und eine Vorrichtung zum Überwachen von Zuständen eines Reifens vereinfacht, bieten eine effektive, sichere, kostengünstige und effiziente Vorrichtung und ein solches Verfahren, welche alle aufgezählten Ziele erreichen, ein Eliminieren der mit Vorrichtungen und Verfahren aus dem Stand der Technik erfahrenen Schwierigkeiten besorgen und auf dem Fachgebiet bestehende Probleme löst und dort neue Ergebnisse schaffen.
- In der vorstehenden Beschreibung wurden zum Zwecke der Kürze, der Klarheit und des Verständnisses bestimmte Ausdrücke verwendet; es sollen jedoch aus diesen keine unnötigen, über das Erfordernis des Standes der Technik hinausgehenden Beschränkungen abgeleitet werden, da derartige Ausdrücke zu beschreibenden Zwecken verwendet werden und in weitreichendem Sinne verstanden werden sollen.
- Des weiteren geschehen die Beschreibung und die Darstellung der Erfindung auf dem Wege eines Beispiels, und der Schutzumfang ist nur durch die beigefügten Ansprüche beschränkt.
- Nachdem nun die Merkmale, Entdeckungen und Prinzipien der Erfindung, die Art und Weise, in der das verbesserte Verfahren und die Vorrichtung zum Überwachen von Zuständen eines Reifens aufgebaut sind und verwendet werden, die Merkmale der Konstruktion und die erzielten, vorteilhaften, neuen und nützlichen Ergebnisse beschrieben worden sind, werden die neuen und nützlichen Strukturen, Vorrichtungen, Elemente, Anordnungen, Teile und Kombinationen und Verfahrensschritte in den nachfolgenden Ansprüchen angegeben.
Claims (18)
- Verfahren zum Überwachen zumindest eines Zustandes eines Luftreifens (
5 ), der auf einer Felge (16 ) montiert ist, welche eine innenliegende Druckkammer bilden, wobei das Verfahren folgende Schritte aufweist: Versehen des Reifens (5 ) mit einer Speichervorrichtung (10 ), welche das Speichern von den Reifen betreffenden Daten ermöglicht, Festlegen der Speichervorrichtung (10 ) an dem Reifen (5 ) innerhalb der innenliegenden Druckkammer, Bereitstellen einer Überwachungsvorrichtung (8 ), welche einen Sensor (38 ), einen Verstärker (36 ), eine erste Antenne (32 ), eine erste Energiequelle (22 ) und einen Steuerschaltkreis zum Erfassen der in der Speichervorrichtung (10 ) gespeicherten Reifendaten aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungsvorrichtung (8 ) an der Felge (16 ), entfernt von der Speichervorrichtung (10 ) befestigt ist, wobei die gespeicherten Daten von der Speichervorrichtung (10 ) an die Überwachungsvorrichtung (8 ) übertragen werden und die gespeicherte Daten von der Überwachungsvorrichtung (8 ) an einen entfernten Ort weiter übertragen werden. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Speichervorrichtung (
10 ) an der Innenschicht (innerliner) (12) des Reifens (5 ) festgelegt wird. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es den Schritt des Festlegens des Sensors (
38 ), des Verstärkers (36 ) und der ersten Antenne (32 ) an der Felge (16 ) innerhalb der Druckkammer des Reifens (5 ) enthält. - Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß es den weiteren Schritt des Festlegens der ersten Energiequelle an der Felge (
16 ) außerhalb der Druckkammer des Reifens (5 ) enthält. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es den Schritt des Versehens der Speichervorrichtung (
10 ) mit einer zweiten Antenne und einer zweiten Energiequelle enthält. - Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß es den Schritt des Übertragens der gespeicherten Daten von der Speichervorrichtung (
10 ) an die entfernte Stelle unter Verwendung der zweiten Antenne und der zweiten Energiequelle enthält. - Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß es den Schritt des Erstreckens der ersten Antenne (
32 ) durch die Felge (16 ) hindurch aus dem Innern der Druckkammer zu einem Ort außerhalb der Felge enthält. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es den Schritt des Klebens der Speichervorrichtung (
10 ) an die Innenschicht (12 ) des Reifens (5 ) innerhalb der Druckkammer, nachdem das Formen des Reifens (5 ) beendet ist, enthält. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es den Schritt des Verwendens von Radiofrequenz (RF) zum Übertragen der gespeicherten Daten aus der Speichervorrichtung (
10 ) enthält. - Vorrichtung zum Überwachen eines Luftreifens (
5 ) mit: einer Speichervorrichtung (10 ), die eine erste Antenne (30 ), einen Verstärker (36 ) und eine Energiequelle enthält und die einen besonderen Reifen (5 ), für den die Vorrichtung zur Anbringung an der inneren Fläche des Reifens (5 ) vorgesehen ist, betreffende, gespeicherte Daten enthält, und einer separaten Überwachungsvorrichtung (8 ,40 ), die dazu ausgelegt ist, auf einer Felge (16 ), auf der der Reifen montierbar ist, angeordnet zu werden, wobei die Überwachungsvorrichtung (8 ,40 ) eine zweite Antenne, Verstärker und Energiequelle enthält, einen Steuerschaltkreis und ein Sensormittel zum Erfassen eines Zustandes des Reifens (5 ), wobei der Steuerschaltkreis die in der Speichervorrichtung (10 ) gespeicherten Daten empfängt und diese Daten zu einem entfernten Ort überträgt. - Vorrichtung zum Überwachen eines Luftreifen nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Reifen auf einer Felge montiert ist und eine mit Druck beaufschlagbare Kammer zwischen dem Reifen (
5 ) und der Felge (16 ) bildet und Mittel zum Überwachen des Reifens (5 ) aufweist, wobei die Überwachungsmittel (8 ,40 ) folgendes enthalten: eine an dem Reifen (5 ) innerhalb der mit Druck beaufschlagbaren Kammer angeordnete und den Reifen (5 ) betreffende gespeicherte Daten enthaltende Speichervorrichtung (10 ), eine Überwachungsvorrichtung (8 ,40 ), die von der Speichervorrichtung (10 ) entfernt und auf der Felge angeordnet ist, wobei die Speichervorrichtung (10 ) eine erste Batterie (30 ), einen Verstärker (36 ), einen Steuerschaltkreis (34 ) zum Erfassen der in der Speichervorrichtung (10 ) gespeicherten Daten und eine erste Antenne (32 ) zum Übertragen der gespeicherten Daten zu einem von dem Reifen (5 ) entfernt liegenden Ort enthält. - Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Speichervorrichtung an einer Innenschicht (innerliner) (
12 ) des Reifens (5 ) in der Nähe eines Reifenwulstes (14 ) festgelegt ist. - Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Batterie (
30 ), der Verstärker (36 ) und der Steuerschaltkreis auf der Felge (16 ), innerhalb der mit Druck beaufschlagbaren Kammer angeordnet sind. - Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Überwachungsvorrichtung (
8 ,40 ) einen Sensor enthält, der mit der mit Druck beaufschlagbaren Kammer zum Erfassen eines technischen Zustandes des Reifens (5 ) in Verbindung steht. - Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Speichervorrichtung eine zweite Batterie und eine zweite Antenne zum Übertragen der in der Speichervorrichtung (
10 ) enthaltenen, gespeicherten Daten enthält. - Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Antenne (
32 ) sich durch die Felge (16 ) hindurch erstreckt und außerhalb der mit Druck beaufschlagbaren Kammer endet. - Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Steuerschaltkreis und der Verstärker (
36 ) innerhalb der mit Druck beaufschlagbaren Kammer angeordnet sind und daß die erste Batterie außerhalb der mit Druck beaufschlagbaren Kammer auf der Felge angeordnet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Batterie (
30 ) auf der Felge (16 ) lösbar angeordnet ist.
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