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DE69821781T2 - Sicherheitsvorrichtung für ein elektrisches haushaltsgerät zum anwenden in der küche, und gerät mit einer solchen vorrichtung - Google Patents

Sicherheitsvorrichtung für ein elektrisches haushaltsgerät zum anwenden in der küche, und gerät mit einer solchen vorrichtung Download PDF

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DE69821781T2
DE69821781T2 DE1998621781 DE69821781T DE69821781T2 DE 69821781 T2 DE69821781 T2 DE 69821781T2 DE 1998621781 DE1998621781 DE 1998621781 DE 69821781 T DE69821781 T DE 69821781T DE 69821781 T2 DE69821781 T2 DE 69821781T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
lid
safety device
container
base
working
Prior art date
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DE1998621781
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English (en)
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DE69821781D1 (de
Inventor
Pierre Bineau
Patrick Charles
Claude Salladarre
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SEB SA
Original Assignee
SEB SA
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Publication date
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Application granted granted Critical
Publication of DE69821781T2 publication Critical patent/DE69821781T2/de
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J43/00Implements for preparing or holding food, not provided for in other groups of this subclass
    • A47J43/04Machines for domestic use not covered elsewhere, e.g. for grinding, mixing, stirring, kneading, emulsifying, whipping or beating foodstuffs, e.g. power-driven
    • A47J43/07Parts or details, e.g. mixing tools, whipping tools
    • A47J43/075Safety devices
    • A47J43/0761Safety devices for machines with tools driven from the lower side
    • A47J43/0772Safety devices for machines with tools driven from the lower side activated by the proper positioning of the cover

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
  • Food-Manufacturing Devices (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Elektro-Küchenmaschine zum Zubereiten von Nahrungsmitteln, von der Art eines Haushaltsroboters, mit einem Körper, der einen Motorblock aufweist, einem Arbeitsbehälter zum Aufnehmen eines drehbaren Arbeitsorgans, das vom Motorblock angetrieben wird, sowie mit einem Deckel, der durch eine einfache Bewegung auf den Arbeitbehälter angeordnet werden kann, um das Gerät zu verriegeln.
  • Unter einer Elektro-Küchenmaschine zum Zubereiten von Nahrungsmitteln von der Art eines Haushaltsroboters ist ein Gerät zu verstehen, das dazu vorgesehen ist, gehackte Zubereitungen, Gemische oder auch geriebene oder in Scheiben geschnittene Zubereitungen herzustellen.
  • Stand der Technik
  • In der FR 2 447 703 ist eine Elektro-Küchenmaschine zum Zubereiten von Nahrungsmitteln beschrieben, enthaltend einen Deckel, der mittels einer Bajonettbefestigungseinrichtung an einem Arbeitsbehälter verriegelbar ist. Der Deckel enthält eine nach unten gerichtete Lasche, die sich über eine nach außen gerichtete Zunge fortsetzt. Wenn der Deckel am Arbeitsbehälter verriegelt ist, befindet sich diese Zunge in einer bestimmten Höhe vom Boden des genannten Behälters. Der Körper des Geräts enthält ein seitliches Gehäuse, das bezüglich eines Sockels vorsteht, der zum Aufnehmen des Behälters vorgesehen ist. Das Gehäuse enthält einen parallel zur Oberseite des Sockels verlaufenden Schlitz, der sich von der einen Seite des Gehäuses bis zur dem Sockel gegenüberliegend angeordneten Seite erstreckt. Die durch Drehen des Deckels zum Gehäuse in den Schlitz des Gehäuses eingreifende Zunge betätigt eine Sicherheitsvorrichtung, welche den Betrieb des Geräts dann gestattet, wenn die genannte Zunge korrekt positioniert ist. Diese Anordnung ermöglicht es, zu vermeiden, dass der Benutzer den Deckel abnimmt und Zugang zu den Arbeitswerkzeugen hat, wenn diese im Arbeitsbehälter in Betrieb sind.
  • Diese Ausführung ist mit dem Nachteil behaftet, eine genaue Positionierung des Deckels zum Arbeitsbehälter zu erfordern, um den Deckel am Arbeitbehälter zu verriegeln. Die Sicherheitsvorrichtung erfordert, dass der Deckel in eine bestimmte Stellung zum Gehäuse gebracht wird, um den Betrieb des Geräts zu gestatten. Wenn der Deckel einen Schacht zum Einführen von Zutaten in den Arbeitsbehälter enthält, wird dessen Stellung von der Stellung des Deckels bestimmt, die den Betrieb des Geräts gestattet. Die Stellung des Deckels kann nicht vom Benutzer gewählt werden.
  • In der EP 0 549 819 ist eine Elektro-Küchenmaschine zum Zubereiten von Nahrungsmitteln beschrieben, enthaltend einen Arbeitsbehälter, der mittels einer Bajonettbefestigungseinrichtung an einem Körper verriegelt ist, einen mittels einer Bajonettbefestigungseinrichtung am Arbeitsbehälter verriegelten Deckel, wobei der Deckel eine Zunge enthält, die in einen Schlitz eines Gehäuses eingreift und einen vom Körper vorspringenden Teil bildet, um eine Sicherheitsvorrichtung zu betätigen, welche den Betrieb des Geräts gestattet.
  • Eine derartige Ausführung ermöglicht den Halt des Arbeitsbehälters am Körper bei Betrieb des Geräts und vermeidet, die die Sicherheitsvorrichtung betätigende Zunge mechanisch zu beanspruchen, ist jedoch mit dem Nachteil behaftet, vom Benutzer zwei Verriegelungsbewegungen abzuverlangen, die jeweils eine genaue Positionierung des Behälters zum Körper bzw. des Deckel zum Behälter erfordern, gefolgt von einer Drehung des Behälters zum Körper bzw. des Deckels zum Behälter.
  • In der FR 2 340 706 ist eine Elektro-Küchenmaschine zum Zubereiten von Nahrungsmitteln beschrieben, enthaltend einen Sockel, dessen oberer Teil einen Sitz zum Aufnehmen eines abnehmbaren Zubehörteils, wie etwa eines Gemüseschneiders, bildet, wobei das genannte Zubehörteil ein den Arbeitsbehälter bildendes Gehäuse und einen das Gehäuse übergreifenden Deckel enthält. Der Deckel ist mittels zweier diametral gegenüberliegendender Riegel vom Typ mit Kniegelenk verriegelt, die jeweils einen Haken aufweisen, dessen Nase mit einer Klemme des Sockels in Eingriff gelangt und der am Deckel mittels eines Schwenkbügels angelenkt ist, der zwischen einer Erhöhung dieses Deckels und demjenigen Ende dieses Hakens zwischengelagert ist, das seiner Nase gegenüberliegt. Der Motor wird über einen Schalter gesteuert, dessen Bedientaste sich am oberen Teil des Sockels befindet und mittels eines Schiebers betätigt wird, der verschiebbar am Verriegelungshaken gelagert ist, und zwar über eine im Gehäuse des Zubehörteils montierte Übersetzung.
  • Diese Konstruktion ist mit dem Nachteil behaftet, dass sie ein Gerät mit einem Arbeitsbehälter vorschlägt, der Übersetzungsmittel zum Betätigen des Motors des Geräts enthält. Die Reinigung des genannten Behälters wird durch diese Anordnung nicht vereinfacht. Ferner ist eine genaue Positionierung des Deckels, des Arbeitsbehälters und des Gerätesockels erforderlich, um die Verriegelung des Deckels am Sockel vorzunehmen.
  • Die Verwendung derartiger Geräte ist nicht sehr benutzerfreundlich und auf die Dauer ermüdend. Ferner kann der Benutzer bei einem mit einer Sicherheitsvorrichtung ausgestatteten Gerät nicht die Stellung des Deckels wählen.
  • In der FR 2 370 456 ist ein Elektrohaushaltsmixer mit einem Arbeitsbehälter beschrieben, der auf einem Sockel angeordnet und mit einem Deckel verschlossen ist, wobei die Verriegelung des Deckels durch einen Betätigungshebel gewährleistet wird, der um eine horizontale Achse schwenkbeweglich ist und sich über ein bewegliches Lager an einen Verriegelungshebel anlegt, der um ein feststehendes Lager schwenkt und sich am Deckel abstützt. Das feststehende Lager kann sich frei über einen bestimmten Abstand in axialer Richtung bewegen. Ausgehend vom genannten feststehenden Lager führt eine Steuerstange einen Schalter bis zu einem Knopf zum Betätigen des Schaltkreises, der den Motor des Geräts steuert.
  • Eine derartige Ausführung bietet den Vorteil, ein mit einer Sicherheitsvorrichtung ausgestattetes Gerät vorzuschlagen, welche den Betrieb des genannten Geräts nur dann gestattet, wenn der Deckel korrekt am Arbeitsbehälter verriegelt ist, und bei dem der Deckel ohne genaue Ausrichtung am Arbeitsbehälter angeordnet werden kann, wobei der Arbeitsbehälter auch ohne genaue Ausrichtung am Sockel angeordnet werden kann. Diese Ausführung ist jedoch mit dem Nachteil behaftet, die Verriegelung sowie die Sicherheit durch Drehen eines Hebels um eine horizontale Achse zu gewährleisten, was die Gefahr birgt, das Gerät bei Verriegelungs- bzw. Entriegelungsvorgängen außer Gleichgewicht zu bringen, wenn das Gerät bei der Handhabung des Hebels nicht ausreichend festgehalten wird.
  • Aus der DE 35 40 370 ist eine Sicherheitsvorrichtung für Elektro-Küchenmaschinen zum Zubereiten von Nahrungsmitteln von der An eines Haushaltsroboters bekannt, mit einem Körper, der einen Sockel zum Aufnehmen eines Arbeitsbehälters bildet, in welchem ein drehbares Arbeitsorgan angeordnet werden kann, das von einem im Körper angeordneten Motor angetrieben wird. Es ist ein Deckel zum Verschließen des Arbeitsbehälters vorgesehen. Die einander gegenüberliegenden Teile des Deckels und des Arbeitsbehälters weisen eine Symmetrieachse auf. Der Deckel kann mit einer axialen Bewegung auf den Arbeitsbehälter aufgesetzt werden. Die Sicherheitsvorrichtung enthält im Deckel ein Erfassungselement, das dazu vorgesehen ist, mit Mitteln zum Erfassen eines vorhandenen Deckels am auf dem Sockel angeordneten Behälter zusammenzuwirken, wobei die genannten Erfassungsmittel im Körper angeordnet sind.
  • Das Ansetzen und Abnehmen des Deckels kann durch Ausführen nur einer axialen Bewegung erfolgen. Aufgrund des vorhandenen Erfassungselements erfordert die vorgenannte Sicherheitsvorrichtung jedoch eine Positionierung des Deckels am Arbeitsbehälter in einer bestimmten Ausrichtung.
  • Aus der EP 0 076 712 ist eine Elektro-Küchenmaschine zum Zubereiten von Nahrungsmitteln von der An eines Haushaltsroboters bekannt, mit einem Körper, der einen Sockel zum Aufnehmen eines Arbeitsbehälters bildet, in welchem ein drehbares Arbeitsorgan angeordnet werden kann, das von einem im Körper angeordneten Motor angetrieben wird. Es ist ein Deckel zum Verschließen des Arbeitsbehälters vorgesehen. Mittel zum Verriegeln des Deckels verschließen den am Sockel angeordneten Arbeitsbehälter. Die einander gegenüberliegenden Teile des Deckels und des Arbeitsbehälters weisen eine Symmetrieachse auf. Der Deckel kann mit einer axialen Bewegung auf den Arbeitsbehälter aufgesetzt werden.
  • Die Sicherheitsvorrichtung des Geräts wird jedoch durch Drehen des den Deckel am Arbeitsbehälter verriegelnden Rings betätigt. Somit sind mehrere Bewegungen erforderlich, um den Deckel zu schließen und das Einschalten des Geräts zu gestatten.
  • Darstellung der Erfindung
  • Der Erfindung liegt folglich die Aufgabe zugrunde, den verschiedenen vorangehend erwähnten Nachteilen Abhilfe zu schaffen und eine Sicherheitsvorrichtung für eine Elektro-Küchenmaschine zum Zubereiten von Nahrungsmitteln anzugeben, die besonders sicher und leicht auszuführen ist.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, eine Sicherheitsvorrichtung für eine Elektro-Küchenmaschine zum Zubereiten von Nahrungsmitteln anzugeben, die eine gewisse Freiheit beim Positionieren des Arbeitsbehälters zum Sockel des Geräts bietet.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, eine Sicherheitsvorrichtung für eine Elektro-Küchenmaschine zum Zubereiten von Nahrungsmitteln anzugeben, die eine gewisse Freiheit beim Positionieren des Deckels zum Arbeitsbehälter bietet.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, eine Sicherheitsvorrichtung für eine Elektro-Küchenmaschine zum Zubereiten von Nahrungsmitteln anzugeben, die kostengünstig im Aufbau und dauerhaft zuverlässig ist.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, eine Elektro-Küchenmaschine zum Zubereiten von Nahrungsmitteln anzugeben, die mit einer solchen Sicherheitsvorrichtung ausgestattet ist.
  • Die der Erfindung zugrundeliegenden Aufgaben werden gelöst mit Hilfe einer Sicherheitsvorrichtung mit den Merkmalen nach Anspruch 1.
  • Mit dieser Anordnung ist es möglich, eine gewisse Freiheit beim Positionieren des Deckels am Arbeitsbehälter zu erreichen. Der Benutzer kann beispielsweise zwischen verschiedenen Stellungen für einen am Deckel angeordneten Zutateneinführschacht auswählen.
  • Vorteilhaft enthält der Deckel einen Erfassungsring, der dazu vorgesehen ist, mit zumindest einem im Körper angeordneten Sensor zusammenzuwirken.
  • Somit verfügt der Benutzer über eine größere Freiheit beim Positionieren des Deckels am Behälter.
  • Gemäß einer ersten Ausführungsform enthält die Vorrichtung Magnetmittel, die am Umfang des Deckels angeordnet sind, wobei die genannten Mittel mit einem Magnetsensor zusammenwirken können, der im Körper angeordnet und mit einer Erfassungselektronik verbunden ist, wenn der Deckel auf den am Sockel angeordneten Behälter aufgesetzt ist.
  • Diese Anordnung ist insbesondere dann interessant, wenn die Verriegelungsmittel des Geräts, beispielsweise Backen, am Deckel montiert sind und keine mechanische oder elektrische Verbindung mit dem Körper des Geräts aufweisen.
  • Gemäß einer zweiten Ausführungsform enthält die Vorrichtung ein Steuermittel, das im Körper montiert ist und über den auf den am Sockel angeordneten Behälter aufgesetzten Deckel betätigt werden kann, sowie ein Schutzmittel, das dazu vorgesehen ist, bei der Betätigung des Steuermittels sich zwischen Körper und Behälter einzufügen.
  • Diese Anordnung ist insbesondere dann interessant, wenn die Verriegelungsmittel des Geräts am Körper des Geräts montiert sind. Mit dieser Anordnung wird vermieden, dass der Benutzer die Sicherheitsmittel anders als über den Deckel betätigt, der korrekt auf den am Sockel des Geräts angeordneten Behälter aufgesetzt ist.
  • Gemäß einer dritten Ausführungsform enthält die Vorrichtung zumindest zwei Steuersensoren, die im Körper angeordnet sind und zumindest einen Mikroschalter betätigen können, wobei die genannten Sensoren jeweils zumindest einen Kopf enthalten, der eine Austrittsstellung einnehmen kann, in welcher der Mikroschalter keinen Betrieb des Geräts gestattet, wobei die genannten Köpfe von dem Deckel, der auf den am Sockel angeordneten Behälter aufgesetzt ist, in eine Eintrittsstellung verlagerbar sind, in welcher der Mikroschalter den Betrieb des Geräts gestattet.
  • Diese Anordnung ist insbesondere dann interessant, wenn die Verrieglungsmittel des Geräts am Körper des Geräts montiert sind. Aufgrund der Verwendung zweier entfernt liegender Sicherheitsmittel ermöglicht es diese Anordnung, zu vermeiden, dass der Benutzer die Sicherheitsmittel mit nur einer Hand betätigt.
  • Die Aufgaben der Erfindung werden gelöst mit Hilfe einer Elektro-Küchenmaschine zum Zubereiten von Nahrungsmitteln von der Art eines Haushaltsroboters, welche die Merkmale nach Anspruch 13 aufweist.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Weitere Vorteile und Besonderheiten der Erfindung ergeben sich näher aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsformen des Erfindungsgegenstandes, im Zusammenhang mit den beigefügten Zeichnungen, die sich beispielhaft und nicht einschränkend verstehen, worin zeigt:
  • 1 eine Teilvorderansicht im Schnitt durch ein Ausführungsbeispiel einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Elektro-Küchenmaschine zum Zubereiten von Nahrungsmitteln, bei welcher der Deckel am Arbeitsbehälter angeordnet ist,
  • 2a eine Teilseitenansicht im Schnitt durch ein erstes Ausführungsbeispiel einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung, bei welcher der Deckel vom Arbeitsbehälter angehoben ist,
  • 2b eine Teilseitenansicht im Schnitt durch ein erstes Ausführungsbeispiel einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung, bei welcher der Deckel auf den Arbeitsbehälter aufgesetzt ist,
  • 2c eine Teilseitenansicht im Schnitt durch ein erstes Ausführungsbeispiel einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung, bei welcher der Deckel am Arbeitsbehälter angeordnet ist,
  • 3a eine Teilseitenansicht im Schnitt durch ein zweites Ausführungsbeispiel einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung, bei welcher der Deckel vom Arbeitsbehälter angehoben ist,
  • 3b eine Teilseitenansicht im Schnitt durch ein zweites Ausführungsbeispiel einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung, bei welcher der Deckel auf den Arbeitsbehälter aufgesetzt ist,
  • 4a eine Teilseitenansicht im Schnitt durch ein drittes Ausführungsbeispiel einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung, bei welcher der Deckel vom Arbeitsbehälter angehoben ist,
  • 4b eine Teilseitenansicht im Schnitt durch ein drittes Ausführungsbeispiel einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung, bei welcher der Deckel mit dem Arbeitsbehälter in Kontakt steht,
  • 4c eine Teilseitenansicht im Schnitt durch ein drittes Ausführungsbeispiel einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung, bei welcher der Deckel auf den Arbeitsbehälter aufgesetzt ist,
  • 5a eine Teilseitenansicht im Schnitt durch ein viertes Ausführungsbeispiel einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung, bei welcher der Deckel vom Arbeitsbehälter angehoben ist,
  • 5b eine Draufsicht auf ein viertes Ausführungsbeispiel einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung, bei welcher eine Abdeckhaube des Körpers des Geräts abgenommen ist,
  • 5c eine Teilvorderansicht im Schnitt durch einen Ausschnitt eines vierten Ausführungsbeispiels einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung, bei welcher der Deckel vom Arbeitsbehälter angehoben ist,
  • 6a eine Draufsicht teilweise im Schnitt durch ein erstes Ausführungsbeispiel einer dritten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung,
  • 6b eine Draufsicht teilweise im Schnitt durch ein zweites Ausführungsbeispiel einer dritten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung,
  • 7a eine Draufsicht teilweise im Schnitt durch eine vorteilhafte Variante der dritten Ausführungsformn der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung, bei welcher der Arbeitsbehälter nicht im Gerät vorhanden ist,
  • 7b eine Draufsicht teilweise im Schnitt durch eine vorteilhafte Variante der dritten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung, bei welcher der Deckel am Arbeitsbehälter angeordnet ist,
  • 8 eine Teilvorderansicht im Schnitt durch eine weitere vorteilhafte Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung,
  • 9a eine Teilvorderansicht im Schnitt durch eine vorteilhafte Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung, bei welcher der Deckel vom Gerät abgenommen ist,
  • 9b eine Teilvorderansicht im Schnitt durch die gleiche vorteilhafte Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung, nach Aufsetzen des Deckels, und
  • 9c eine Teilvorderansicht im Schnitt durch die gleiche vorteilhafte Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung, beim Abziehen des Deckels.
  • Die erfindungsgemäße Sicherheitsvorrichtung ist dazu vorgesehen, bei einer Elektro-Küchenmaschine zum Zubereiten von Nahrungsmitteln von der An eines Haushaltsroboters Anwendung zu finden.
  • Ausgestaltung der Erfindung
  • Wie in 1 bis 2c dargestellt ist, enthält ein solches Gerät einen Körper 1, der einen Sockel 2 zum Aufnehmen eines Arbeitsbehälters 3 mit der Symmetrieachse x-x' bildet, in welchem ein drehbares Arbeitsorgan 4 angeordnet werden kann, das von einem im Körper 1 angeordneten Motor (in den genannten Figuren nicht dargestellt) angetrieben wird, einen Deckel 5 zum Verschließen des Arbeitsbehälters 3 und Verriegelungsmittel (in den genannten Figuren nicht dargestellt) zum Verriegeln des Deckels 5 auf dem am Sockel 2 angeordneten Arbeitsbehälter 3.
  • Der Arbeitsbehälter 3 enthält vorteilhaft eine untere Umfangsschürze 13, die dazu vorgesehen ist, mit einem im Sockel 2 ausgebildeten Rand 9 zusammenzuwirken. Der Arbeitsbehälter 3 enthält Seitenwände 28 und einen Boden 29, in dem ein Mittelschacht 20 für den Durchtritt der Mittel zum Antreiben des Arbeitsorgans 4 ausgebildet ist. Vorteilhaft besteht das Arbeitsorgan 4 aus einer Nabe 21, an der in bekannter Weise ein Arbeitswerkzeug 22 montiert ist, wie etwa in 1 bis 2c dargestellt ist. Die Nabe 21 wirkt mit einem im Deckel 5 montierten Stift 19 zusammen, um die Drehung des Arbeitsorgans 4 zu stabilisieren.
  • Der im Körper 1 des Geräts angeordnete Motor (in den Figuren nicht dargestellt) treibt eine Übertragungsachse 23 an, die einer im Sockel 2 ausgebildeten Öffnung 24 gegenüberliegend gelagert ist und an der das Arbeitsorgan 4 montiert ist, wie in 1 dargestellt ist.
  • Die Sicherheitsvorrichtung enthält Mittel zum Erfassen des auf dem am Sockel 2 angeordneten Behälter 3 vorhandenen Deckels 5.
  • Erfindungsgemäß kann die Sicherheitsvorrichtung durch einfaches Aufsetzen des Deckels 5 auf den am Sockel 2 angeordneten Behälter 3 aktiviert werden.
  • Unter dem Ausdruck aktiviert ist zu verstehen, dass die Sicherheitsvorrichtung den Betrieb des Motors des Geräts gestattet, der das Arbeitsorgan 4 antreibt. Unter dem Ausdruck einfaches Aufsetzen des auf den Behälter 3 aufzusetzenden Deckels 5 ist ein Aufsetzen des Deckels mit Hilfe einer einfachen Bewegung durch den Benutzer zu verstehen, ausgenommen jegliche Bewegung, die zumindest zwei verschiedene Tätigkeiten des Benutzers erfordert, beispielsweise das Setzen des Deckels 5 auf den Behälter 3, dann Drehen des Deckels 5 zum Behälter 3.
  • Der Deckel 5 enthält einen Erfassungsring, der dazu vorgesehen ist, mit zumindest einem im Körper 1 angeordneten Sensor zusammenzuwirken.
  • Vorteilhaft enthält die Vorrichtung Mittel, die das Abbremsen des Motors steuern, wenn der Deckel 5 vom am Sockel 2 angeordneten Behälter 3 abgezogen wird. Die Abbremsmittel können beispielsweise durch Beheben der Aktivierung der Vorrichtung betätigt werden.
  • Gemäß einem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel einer ersten Ausführungsform enthält die Sicherheitsvorrichtung Magnetmittel 300, die am Umfang des Deckels 5 angeordnet sind, wobei die genannten Mittel mit einem Magnetsensor 301 zusammenwirken können, der im Körper 1 angeordnet und mit einer Erfassungselektronik 302 verbunden ist, wenn der Deckel 5 auf den am Sockel 2 angeordneten Behälter 3 aufgesetzt ist. Die Magnetmittel 300 können beispielsweise aus einem ringförmigen Magnetband oder auch aus einer Mehrzahl von Magnetelementen bestehen, die so am Deckel 5 angeordnet sind, dass zumindest ein Element vom Sensor 301 erfasst wird, wenn der Deckel 5 auf den am Sockel 2 angeordneten Behälter 3 aufgesetzt wird.
  • Bei dieser ersten Ausführungsform ist der Erfassungsring aus den am Deckel 5 angeordneten Magnetmitteln 300 und der im Körper 1 angeordnete Sensor aus dem Magnetsensor 301 gebildet, der mit der Erfassungselektronik 302 verbunden ist.
  • Die Funktionsweise des Ausführungsbeispiels dieser ersten Ausführungsform ist wie folgt.
  • Die Sicherheitsvorrichtung wird aktiviert, wenn der Deckel 5 korrekt auf den am Sockel 2 angeordneten Behälter 3 aufgesetzt wird. Der Magnetsensor 301 erfasst vorhandene Magnetmittel 300 und gestattet den Betrieb des Geräts über die elektronische Schaltung 302.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform enthält die Sicherheitsvorrichtung ein Steuermittel 320, das im Körper 1 montiert ist und über den auf den am Sockel 2 angeordneten Behälter 3 aufgesetzten Deckel 5 betätigt werden kann, sowie ein Schutzmittel 321, das dazu vorgesehen ist, bei der Betätigung des Steuermittels 320 sich zwischen Körper 1 und Behälter 3 einzufügen, so dass die Betätigung des Steuermittels 320 über ein anderes Mittel als den Deckel 5 verhindert wird. Damit kann der Benutzer, der das Steuermittel 320 der Sicherheitsvorrichtung mit der Hand oder mit Hilfe eines Werkzeugs, wie etwa mit dem Stiel eines Besteckteils betätigt, das Gerät nicht in Betrieb setzen.
  • Gemäß einem in 2a bis 2c gezeigten ersten Ausführungsbeispiel der zweiten Ausführungsform enthält die Sicherheitsvorrichtung einen Stab 160, der im Körper 1 um eine im wesentlichen senkrecht zur Rotationsachse x-x' des Behälters 3 verlaufende Achse 161 entgegen einem Rückstellmittel (in den Figuren nicht dargestellt) zwischen einer in 2a dargestellten Wartestellung und einer in 2c dargestellten Aktivstellung schwenkbeweglich gelagert ist. Der Stab 160 enthält eine Abflachung 162, die dazu vorgesehen ist, mit einem Rand 11 des Deckels 5 vorteilhaft durch eine im Körper 1 ausgebildete Öffnung 168 zusammenzuwirken, wobei die genannte Abflachung das Steuermittel 320 bildet. Der Stab 160 enthält auch eine Lasche 163, die dazu vorgesehen ist, einen Mikroschalter 164 zu betätigen, wenn der Deckel 5 auf den am Sockel 2 angeordneten Behälter 3 aufgesetzt ist. Wie in 2a bis 2c gezeigt ist, liegt der Rand 11 in Form eines Kragens vor. Das Rückstellmittel ist dazu vorgesehen, den Stab 160 in eine Wartestellung zurückzuführen, die in 2a dargestellt ist und in welcher der Rand 11 des Deckels 3 die Abflachung 162 betätigen kann. Diese Anordnung der Sicherheitsmittel weist den Vorteil auf, dass sie von den Mitteln zum Verriegeln des Deckels 5 auf den am Sockel 2 angeordneten Arbeitsbehälter 3 unabhängig ist. Der Stab 160 weist eine konvexe, vorzugsweise zylinderförmige Fläche 167 auf, die sich außerhalb des Körpers 1 erstreckt, wenn die Lasche 163 den Mikroschalter 164 betätigt. Diese Anordnung erschwert die Betätigung des Stabs 160 durch ein anderes Mittel als den Rand 11 des Deckels 5. Die Fläche 167 bildet ein Schutzmittel 321, das sich bei Betätigung der das Steuermittel 320 bildenden Abflachung 162 zwischen Körper 1 und Behälter 3 einfügt. Vorteilhaft ist auch ein im Körper 1 des Geräts montierter zweiter Mikroschalter 166 vorgesehen, um das korrekte Vorhandensein des Behälters 3 am Sockel 2 zu erfassen.
  • Die Funktionsweise dieses ersten Ausführungsbeispiels ist wie folgt. Der auf die Abflachung 162 drückende Rand 11 bewirkt die Drehung des Stabs 160, dessen Lasche 163 den Mikroschalter 164 betätigt. Die konvexe Fläche 167 des Stabs 160 schützt die Abflachung 162.
  • Gemäß einem in 3a und 3b gezeigten zweiten Ausführungsbeispiel der zweiten Ausführungsform enthält die Sicherheitsvorrichtung eine Gleitführung 250, die am Körper 1 entgegen einem Rückstellmittel 256 zwischen einer in 3a dargestellten Wartestellung und einer in 3b dargestellten Aktivstellung in einer im wesentlichen parallel zur Ansetzrichtung des Deckels 5 auf den Behälter 3 verlaufenden Richtung gleitbeweglich gelagert ist.
  • Die Gleitführung 250 enthält eine Lasche 251, die mit einem Rand 11 des Deckels 5 zusammenwirken kann. Wie in 3a und 3b gezeigt ist, liegt der Rand 11 in Form eines Kragens vor. Die Gleitführung 250 enthält eine Zahnstange 252, die über ein Zahnrad 253 mit einer Zahnstange 254 zusammenwirkt, die in Längsrichtung an einem vorzugsweise halbkreisförmigen Winkel 255 ausgebildet ist. Die Gleitführung 250 bildet das Steuermittel 320 und der Winkel 255 bildet das Schutzmittel 321. Die Gleitführung 250 wirkt in Aktivstellung mit einem Steuerknopf 259 eines Mikroschalters 258 zusammen, der die Sicherheitsvorrichtung aktiviert. In der in 3b dargestellten Aktivstellung kann der Winkel 255 dazu vorgesehen sein, die Lasche 251 vor einer beabsichtigten oder unbeabsichtigten Betätigung zu schützen, die eine andere als diejenige ist, die von dem Rand 11 des Deckels 5 gesteuert wird.
  • Vorteilhaft enthält der Rand 11 eine Erhöhung 257, welche die unbeabsichtigte Betätigung der Lasche 251 weiter erschwert.
  • Die Funktionsweise dieses zweiten Ausführungsbeispiels ist wie folgt. Der auf die Lasche 251 drückende Rand 11 verlagert die Gleitführung 250, welche den Mikroschalter 258 betätigt. Der von der Gleitführung 250 mitgenommene Winkel 255 schützt die Gleitführung 250 und die Lasche 251.
  • Wenn der Benutzer versucht, die Lasche 251 mit einem Werkzug zu betätigen, schlägt der drehend mitgenommene Winkel 255 seitlich am Werkzeug an und verdrängt es von der Lasche 251, bevor der Mikroschalter die das Einschalten des Geräts gestattende Sicherheitsvorrichtung aktiviert.
  • Gemäß einem in 4a bis 4c gezeigten dritten Ausführungsbeispiel der zweiten Ausführungsform enthält die Sicherheitsvorrichtung eine Gleitführung 260, die am Körper 1 zwischen einer in 4a dargestellten Wartestellung und einer in 4c dargestellten Aktivstellung in einer im wesentlichen parallel zur Ansetzrichtung des Deckels 5 auf den Behälter 3 verlaufenden Richtung gleitbeweglich gelagert ist.
  • Die Gleitführung 260 enthält einen Rand 261, der mit einem Rand 11 des Deckels 5 zusammenwirken kann. Wie in 4a bis 4c gezeigt ist, liegt der Rand 11 in Form eines Kragens vor. Die Gleitführung 260 enthält einen Anschlag 262, der mit einem ersten Schenkel 263 eines Teils 264 zusammenwirken kann, das um eine Achse 265 schwenkbeweglich ist, die im wesentlichen senkrecht zur Rotationsachse x-x' des Behälters 3 verläuft. Das Teil 264 enthält einen zweiten Schenkel 266, der einen Steuerknopf 267 eines Mikroschalters 268 betätigen kann, wenn der Rand 11 des auf den Behälter 3 aufgesetzten Deckels 5 mit dem Rand 261 der Gleitführung 260 zusammenwirkt. Das Teil 264 enthält eine Klappe 269, die vorteilhaft gekrümmt und vorzugsweise eine zylinderförmige Geometrie hat und dazu vorgesehen ist, über eine Öffnung 270 aus dem Körper 1 auszutreten. Die Gleitführung 260 bildet das Steuermittel 320 und die Klappe 269 bildet das Schutzmittel 321. Die Gleitführung 260 wirkt in Aktivstellung mit dem Steuerknopf 267 des Mikroschalters 268 zusammen, der die Sicherheitsvorrichtung aktiviert. In der in 4c dargestellten Aktivstellung ist die Klappe 269 dazu vorgesehen, die Lasche 251 vor einer beabsichtigten oder unbeabsichtigten Betätigung zu schützen, die eine andere als diejenige ist, die von dem Rand 11 des Deckels 5 gesteuert wird. Vorteilhaft ist ein Rückstellmittel 272 zwischen der Gleitführung 260 und dem Teil 264 vorgesehen. Vorteilhaft ist das Rückstellmittel 272 auch so montiert, dass die in 4b dargestellte Zwischenstellung eine härtere Stelle darstellt.
  • Die Funktionsweise dieses dritten Ausführungsbeispiels ist wie folgt. Der auf die Lasche 261 drückende Rand 11 verlagert die Gleitführung 260, welche den Mikroschalter 268 betätigt. Die von der Gleitführung 260 mitgenommene Klappe 269 schützt die Gleitführung 260 und die Lasche 261.
  • Wenn der Benutzer versucht, den Rand 261 mit einem Werkzeug zu betätigen, schlägt die drehend mitgenommene Klappe 269 seitlich am Werkzeug an und verdrängt es vom Rand 261, bevor der Mikroschalter die das Einschalten des Geräts gestattende Sicherheitsvorrichtung aktiviert.
  • Gemäß einem in 5a bis 5c gezeigten vierten Ausführungsbeispiel der zweiten Ausführungsform enthält das Steuermittel 320 der Sicherheitsvorrichtung eine Wippe 343, welche den Mikroschalter 350 betätigt.
  • 5a zeigt im Körper 1 des Geräts die Wippe 343, die um eine Achse 353 schwenkbeweglich gelagert ist. Ein Ende der Wippe 343 ist über einen Rand 11 des Deckels 5 betätigbar. Der Deckel 5 enthält eine Schürze 15 mit einer Schulter 348 und endet mit einem den Rand 11 bildenden Ende 358. Das entgegengesetzte Ende der Wippe 343 enthält eine Aufnahme, in der sich eine Achse 354 eines Steuerglieds 344 verschwenkt. Ein Betätigungsarm 342 ist im Körper 1 zwischen einer Eintrittsstellung, in welcher der Deckel 5 auf den Arbeitsbehälter 3 aufgesetzt werden kann, und einer Austrittsstellung beweglich gelagert, in der ein Ende des Betätigungsarms 342 die Schulter 348 des Deckels 5 teilweise überdeckt. Ein Ende des Steuerglieds 344 ist dazu vorgesehen, den Knopf des Mikroschalters 350 zu betätigen, während das andere Ende mit dem Betätigungsarm zusammenwirkt.
  • Der Sicherheitsvorrichtung sind Mittel zum Verriegeln des Deckels 5 am Behälter 3 zugeordnet, wobei die Verriegelungsmittel durch Verlagerung des Deckels 5 in vertikaler Richtung gebildet werden. Ein Knopf 35 zum Entriegeln der Verriegelungsmittel ist im Körper 1 zwischen einer eingedrückten Entriegelungsstellung, in welcher der Deckel 5 aufgesetzt oder abgezogen werden kann, und einer angehobenen Stellung beweglich gelagert, in welcher der Deckel 5 am Arbeitsbehälter 3 verriegelt ist. In 5a befindet sich der Betätigungsarm 342 in Eintrittsstellung und der Entriegelungsknopf 35 in Entriegelungsstellung. Der Knopf 35 enthält eine Kurvenfläche 355, die durch den Betätigungsarm 342 betätigt werden kann. Eine am Körper 1 montierte Abdeckhaube 351 deckt die Elemente der Verriegelungsvorrichtung ab.
  • 5b zeigt, dass der Körper 1 zwei Arme 341 enthält, zwischen denen der Arbeitsbehälter (in der Figur nicht gezeigt) angeordnet werden kann. An jedem der Arme 341 ist eine Klemmbacke 106 montiert, die dazu vorgesehen ist, den Deckel am Arbeitsbehälter zu verriegeln. Der Betätigungsarm 342 setzt sich in jedem Arm 341 über einen Schenkel 347 fort, dessen Ende 357 mit der Backe 106 zusammenwirken kann. Es sind Federn 352 vorgesehen, um den Betätigungsarm 342 in die Austrittsstellung in Richtung des Arbeitsbehälters zu verlagern.
  • 5c zeigt eine um eine Achse 346 drehbar gelagerte Backe 106. Die Backe 106 enthält eine Aussparung 356, die dazu vorgesehen ist, ein Ende 357 des Schenkels 347 des Betätigungsarms 342 aufzunehmen. Die Backe 106 enthält auch einen Ausschnitt 349, der dazu vorgesehen ist, mit dem Rand 11 des Deckels 5 zusammenzuwirken. Die Backe 106 weist eine Unwucht auf, welche ein Rückstellmittel bildet, das dazu neigt, die genannte Backe in die Entriegelungsstellung zurückzuführen. Bei einer in den Figuren nicht gezeigten Alternative kann das Rückstellmittel ein Federrückstellmittel sein.
  • Die Funktionsweise dieses vierten Ausführungsbeispiels ist wie folgt. Der Rand 11 des auf den Behälter 3 aufgesetzten Deckels 5 betätigt zugleich die Wippe 343 und die Backen 106. Die Wippe 343 verschwenkt sich um die Achse 353 und nähert das Steuerglied 344 dem Mikroschalter 350 an. Die Backen 106 schwenken um die Achsen 346 und die Enden 357 der Schenkel 347 des Betätigungsarms 342 greifen in die Aussparungen 356 ein. Der Betätigungsarm 342 nimmt unter der Wirkung der Federn 352 seine Austrittsstellung ein, in welcher er die Schulter 348 des Deckels 5 teilweise überdeckt. Bei dieser Verlagerung bewirkt der Betätigungsarm 342 über die Kurvenfläche 355 das Anheben des Entrieglungsknopfs 35 in die Verriegelungsstellung und betätigt das Steuerglied 344, das sodann den Mikroschalter 350 betätigt.
  • Wenn der Benutzer versucht, die Wippe 343 zu betätigen, während die Backen 106 sich in Wartestellung befinden, verhindert der durch die Backen 106 gesicherte Betätigungsarm 342 die Betätigung des Steuerglieds 344. Die Sicherheitsvorrichtung kann nicht für den Betrieb des Geräts aktiviert werden. Wenn der Benutzer die Backen 106 betätigt, um sie in die Verriegelungsstellung zu bringen, schützt der von den Federn 352 zurückgeschobene Betätigungsarm 342 die Wippe 343 und der Benutzer kann diese nicht erreichen.
  • Zusammenfassend ist in der dargelegten zweiten Ausführungsform der Erfassungsring aus dem Rand 11 am Deckel 5 gebildet, wobei der im Körper 1 angeordnete Sensor aus dem Steuermittel 320 gebildet ist, das den Mikroschalter 164; 258; 268; 350 betätigt.
  • In allgemeiner Weise ist die Funktionsweise dieser zweiten Ausführungsform wie folgt. Die Sicherheitsvorrichtung wird aktiviert, wenn der Deckel 5 korrekt auf den am Sockel 2 angeordneten Behälter 3 aufgesetzt wird. Der Rand 11 des Deckels 5 betätigt das Steuermittel 320. Der das Steuermittel 320 zu betätigen versuchende Benutzer sieht sich in seinem Tun durch das Schutzmittel 321 beeinträchtigt, das sich zwischen Körper 1 und Behälter 3 so einfügt, dass es die Betätigung des Steuermittels 320 durch ein anderes Mittel als den Deckel 5 verhindert.
  • Bei einer dritten Ausführungsform, von der zwei Ausführungsbeispiele in 6a bzw. 6b dargestellt sind, enthält die Sicherheitsvorrichtung zumindest zwei Steuersensoren 302, die im Körper 1 angeordnet sind und zumindest einen Mikroschalter 91; 153, 154 betätigen können, wobei die genannten Sensoren jeweils zumindest einen Kopf 306 enthalten, der eine Austrittsstellung einnehmen kann, in welcher der Mikroschalter keinen Betrieb des Geräts gestattet, wobei die genannten Köpfe von dem Deckel 5, der auf den am Sockel 2 angeordneten Behälter 3 aufgesetzt ist, in eine Eintrittsstellung verlagerbar sind, in welcher der Mikroschalter den Betrieb des Geräts gestattet.
  • Bei dem in 6a gezeigten Ausführungsbeispiel setzt sich jeder der beiden Köpfe 306 über einen Arm 31, 32 fort, der eine Erhebung 90 aufweist, die dazu vorgesehen ist, einen Steuerknopf 92 eines Mikroschalters 91 freizugeben. Der Mikroschalter ist dazu vorgesehen, die Vorrichtung zu aktivieren, wenn der Knopf von jeder der beiden Erhebungen 90 freigegeben ist. Der erste Arm 31 gleitet axial auf den zweiten Arm 32. Jeder der beiden Köpfe 306 ist vorteilhaft entgegen einem Rückstellmittel 7 beweglich gelagert.
  • Die Funktionsweise dieses Ausführungsbeispiels ist wie folgt. Die Sicherheitsvorrichtung ist aktiviert, wenn der Deckel 5 korrekt auf den am Sockel 2 angeordneten Behälter 3 aufgesetzt ist. Die vom Deckel 5 zurückgeschobenen Köpfe 306 betätigen über die Arme 31, 32 den bzw. die Mikroschalter 91; 153, 154. Der Benutzer braucht seine beiden Hände, um die beiden Köpfe 306 zu betätigen. Somit kann eine versehentliche Betätigung eines der beiden Köpfe durch den Benutzer nicht dazu führen, die Sicherheitsvorrichtung zu aktivieren und das Einschalten des Geräts zu ermöglichen. Der Benutzer muss einen jeden Kopf 306 zurückschieben, damit jede der Erhebungen 90 den Steuernkopf 92 des Mikroschalters 91 freigibt.
  • Bei dem in 6b dargestellten Ausführungsbeispiel ist jeder Arm 31, 32 gelenkig ausgeführt. Der Arm 31, 32 ist jeweils an einem Zapfen 51, 52 gelagert und enthält ein erstes Glied 53, 54 mit einen Schlitz 55, 56, der mit einem Vorsprung 57, 58 zusammenwirkt, welcher an jedem der Köpfe 306 montiert ist. Auch enthält jeder Arm 31, 32 ein zweites Glied 61, 62 mit einem Schlitz 63, 64, der mit einem an einer Gleitführung 67, 68 angebrachten Vorsprung 65, 66 zusammenwirkt. Die Gleitführung 67, 68 enthält jeweils eine Erhebung 151, 152, die dazu vorgesehen ist, einen Mikroschalter 153, 154 zu betätigen, wenn die Köpfe 306 sich in der Eintrittsstellung befinden. Jeder der beiden Köpfe 306 ist vorteilhaft entgegen einem Rückstellmittel 7 beweglich gelagert.
  • Die Funktionsweise dieses Ausführungsbeispiels ist wie folgt. Der Benutzer muss jeden der Köpfe 306 zurückschieben, damit jeweils die Erhebung 151; 152 den Mikroschalter 153; 154 betätigt.
  • Bei einer vorteilhaften Variante der Erfindung enthält die Sicherheitsvorrichtung den beiden Steuersensoren 302 mit jeweils einem Kopf 306 zugeordnet ein Steuermittel 320, das dazu vorgesehen ist, mit einem Mikroschalter 330 zusammenzuwirken. Wie in 7a und 7b dargestellt ist, werden die beiden Köpfe 306 jeweils über einen Arm 31, 32 fortgesetzt, der einen der Sensoren 302 bildet, wobei der erste Arm 31 axial auf den zweiten Arm 32 gleitet und wobei ein Rückstellmittel 7 zwischen den genannten Armen montiert ist. Jeder Arm 31, 32 trägt einen Vorsprung 315, der mit einer durch das Steuermittel 320 gebildeten Lasche 316 zusammenwirken kann, wenn die Köpfe 306 sich in Austrittsstellung befinden, so dass sie die Verlagerung des genannten Steuermittels verhindern. Das Schutzmittel 321 ist nicht mehr erforderlich.
  • Die Funktionsweise der in 7a und 7b dargestellten Variante ist wie folgt. Wenn der Deckel 5 die Köpfe 306 zurückschiebt, geben die Vorsprünge 315 die Lasche 316 frei und das Steuermittel 320 kann den Mikroschalter 330 betätigen. Ohne Deckel kann der Benutzer nicht unbewusst zugleich die Köpfe 306 und das Steuermittel 320 betätigen. Die Kombination der Köpfe 306 mit dem Steuermittel 320 verstärkt noch die Sicherheit.
  • Bei zwei weiteren vorteilhaften Varianten der Erfindung, die in 8, 9a, 9b und 9c dargestellt sind, enthalten die Verriegelungsmittel zumindest zwei Backen 6, die entgegen zumindest einem Rückstellmittel zwischen einer ihrer Rückstellposition entsprechenden Verriegelungsstellung und einer Entriegelungsstellung beweglich gelagert sind.
  • Die Verriegelungsmittel können durch Entrieglungsmittel in die Entriegelungsstellung gebracht werden, die zwischen einer Ruhestellung, in welcher die Backen 6 den Deckel 5 am Körper 1 verriegeln können, und einer Aktivstellung beweglich gelagert, in welcher die Backen 6 ihre Entriegelungsstellung einnehmen. Jede der Backen 6 bildet einen der Köpfe 306. Vorteilhaft ist jeder Backe 6 ein Rückstellmittel 7 zugeordnet.
  • Der Deckel 5 enthält eine Umfangsschürze 15, die zumindest einen Rand 11 aufweist, der dazu vorgesehen ist, mit den Backen 6 zusammenzuwirken. Vorteilhaft ist der Rand 11 umlaufend ausgeführt. Diese Anordnung ermöglicht es, den Deckel 5 am Arbeitsbehälter 3 ohne Vorzugswinkelausrichtung anzusetzen. Gemäß einer Ausführungsvariante, die nicht in den Figuren gezeigt ist, wird zumindest einer der Ränder 11 von der unteren Wand eines Hohlraums gebildet, der durchgehend ist oder nicht und in der Wand der Schürze 15 ausgebildet ist.
  • Wie in 8 gezeigt ist, sind die Backen 6 in Aufnahmen 12 des Körpers 1 radial beweglich gelagert, von denen sie über die Öffnungen 25 austreten können.
  • Jeder Rand 11 weist in vorteilhafter Weise eine obere Abflachung 16 auf, die dazu vorgesehen ist, mit einer unteren Abflachung 17 zusammenzuwirken, die an jeder Backe 6 ausgebildet ist. Vorteilhaft enthält jeder Rand 11 eine untere Abschrägung 18, die dazu vorgesehen ist, die Backe 6 entgegen dem Rückstellmittel 7 beim Aufsetzen des Deckels 5 auf den Arbeitsbehälter 3 zurückzuschieben. Vorteilhaft enthält jede Backe 6 auch eine obere Abschrägung 14, die dazu vorgesehen ist, das Gleiten des Randes 11 auf die genannte Backe beim Aufsetzen des Deckels 5 auf den Arbeitsbehälter 3 zu erleichtern.
  • Ein im Körper 1 entgegen einem Rückstellmittel 36 montierter Entriegelungsknopf 35 enthält zwei Kurvenflächen 37, 38, welche eine am ersten Arm 31 ausgebildete erste Kurvenfläche 39 bzw. eine am zweiten Arm 32 ausgebildete zweite Kurvenfläche 40 zurückschieben können, wobei der erste Arm 31 eine Öffnung 41 aufweist, die für den Durchtritt der zweiten Kurvenfläche bzw. der Kurvenfläche 38 vorgesehen ist, wie 5 und 6 zeigen.
  • Wie in 8 dargestellt ist, ist der Entriegelungsknopf 35 entgegen dem Rückstellmittel 36 zwischen einer Ruhestellung, in welcher die Backen 6 den Deckel 5 am Behälter 3 verriegeln können, und einer Aktivstellung beweglich, die der Rückstellposition entspricht und in welcher die Backen 6 ihre Entriegelungsstellung einnehmen und der Deckel 5 vom Behälter 3 abgezogen werden kann. Der Entriegelungsknopf 35 wirkt mit einer Bremse 110 zusammen. Der Entriegelungsknopf 35 enthält eine Kurvenfläche 111, welche ein Steuerglied 112 der Bremse betätigt, wenn der Knopf 35 in die Aktivstellung gebracht wird.
  • Die Funktionsweise der in 8 dargestellten Variante ist wie folgt. Mit Abziehen des Deckels 5 wird die Sicherheitsvorrichtung deaktiviert. In vorteilhafter Weise wird mit Betätigung beim Abziehen des Deckels 5, der eine Verrieglungseinrichtung zum Verriegeln über Backen 6 zugeordnet ist, das Abbremsen des Arbeitsorgans gesteuert. Der auf den Entriegelungsknopf 35 drückende Benutzer betätigt den Druckknopf 112 der Bremse 110, die es ermöglicht, das Arbeitsorgan abzustellen. Vorteilhaft können die Entriegelungsmittel nacheinander die zum Festlegen des Arbeitsorgans vorgesehene Bremse 110 und dann die Mittel zum Steuern des Öffnens der Backen 6 betätigen.
  • Wie in 9a bis 9c dargestellt ist, wirkt der Entriegelungsknopf 35 mit einer entgegen einem Rückstellmittel 107 montierten Wippe 100 zusammen. Die Wippe enthält eine Abstützung 104, die dazu vorgesehen ist, mit den an den Armen 31, 32 ausgebildeten Erhebungen 102 zusammenzuwirken, und wirkt mit einem Mikroschalter 103 zusammen. Das eine Ende 108 der Wippe 100 kann über den Entriegelungsknopf 35 betätigt werden, wohingegen das andere Ende 109 der Wippe 100 einen Knopf 105 des Mikroschalters 103 betätigen kann. Das Rückstellmittel 107 ist zwischen dem mit dem Entriegelungsknopf zusammenwirkenden Ende 108 und der Abstützung 104 montiert. Der Mikroschalter 103 kann eine Bremse steuern, wobei ein weiteres Mittel vorgesehen ist, um die Vorrichtung zu betätigen. Der Mikroschalter kann auch die Sicherheitsvorrichtung und vorteilhaft eine Bremse steuern. Der Entriegelungsknopf 35, der im Körper 1 entgegen einem Rückstellmittel 36 montiert ist, enthält auch zwei Kurvenflächen 37, 38, die jeweils eine am ersten Arm 31 ausgebildete erste Kurvenfläche 39 bzw. eine am zweiten Arm 32 ausgebildete zweite Kurvenfläche 40 zurückschieben können, die dabei die Mittel zum Steuern des Öffnens der Backen 6 bilden.
  • Die Funktionsweise der in 9a bis 9c dargestellten Ausführungsvariante ist wie folgt. Wenn der Benutzer auf den Knopf 35 drückt, verschwenkt sich die Wippe 100 an der Abstützung 104 und gibt den Knopf 105 des Mikroschalters frei, der vorteilhaft eine Bremse betätigt, bevor die Kurvenflächen 37, 38 des Knopfs 35 mit den Kurvenflächen 39, 40 der Arme 31, 32 zusammenwirken, um die Backen 6 freizugeben.
  • Zusammenfassend besteht bei der dargestellten dritten Ausführungsform der Erfassungsring aus einem Umfangsrand des Deckels 5, wobei der im Körper montierte Sensor aus den Köpfen 306 besteht, welche den bzw. die Mikroschalter 61; 153, 154; 103 betätigen.
  • Die Erfindung ist keineswegs streng auf die vorangehend beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern schließt zahlreiche Abwandlungen bzw. Verbesserungen ein.
  • Insbesondere kann zusätzlich vorgesehen sein, den Mittelschacht 20 durch einen dichten Wanddurchbruch zu ersetzen, welcher die Übertragung der Bewegung auf das Werkzeug gestattet, wie dies bei Elektro-Haushaltsgeräten vom Typ Mixer bekannt ist, die zum Herstellen von flüssigen Zubereitungen vorgesehen sind.
  • Auch kann eine Bremse der ersten oder zweiten Ausführungsform zugeordnet sein.
  • Die Erfindung kann auch bei einer Sicherheitsvorrichtung für ein Gerät mit einem Behälter und einem Deckel Anwendung finden, deren Geometrie nicht rotationssymmetrisch ist oder mit einem Behälter und einem Deckel, deren gegenüberliegende Teile keine Symmetrieachse haben und eine Indexierung des Deckels am Behälter gemäß einer gegebenen Stellung erfordern.
  • Auch kann die Erfindung bei einer Sicherheitsvorrichtung für ein Gerät mit einem Behälter und einem Deckel Anwendung finden, deren gegenüberliegende Teile eine Symmetrieachse haben, wobei der Körper des Behälters und/oder der Deckel nicht rotationssymmetrisch sind, sondern eine Drehpositionierfreiheit des Deckels auf dem Behälter beim Einsetzen des Deckels auf den Behälter gestatten.
  • Die Drehpositionierfreiheit kann durchgehend (über 360°) oder mehrmals (bei mehreren Stellungen) vorhanden sein.
  • Gemäß einer Variante kann der Erfassungsring durch zumindest einen Erfassungsringbereich ersetzt werden, der eine gewisse Drehpositionierfreiheit des Deckels auf dem Behälter beim Einsetzen des Deckels auf den Behälter ermöglicht.
  • Die Drehpositionierfreiheit ist damit teilweise vorhanden (an einem oder mehreren Winkelsektoren).
  • Die Erfindung kann auch bei einer Sicherheitsvorrichtung für ein Gerät mit Behälter und Deckel Anwendung finden, welcher Deckel durch eine einachsige Bewegung entlang einer geneigten Achse auf den Behälter aufgesetzt wird, die sich von der senkrechten Achse unterscheidet.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft auch eine Elektro-Küchenmaschine zum Zubereiten von Nahrungsmitteln, von der Art eines Haushaltsroboters, mit einem Körper 1, der einen Sockel 2 zum Aufnehmen eines Arbeitsbehälters 3 bildet, in welchem ein drehbares Arbeitsorgan 4 angeordnet werden kann, das von einem im Körper 1 angeordneten Motor angetrieben wird, mit einem Deckel 5 zum Verschließen des Arbeitsbehälters 3 und mit Mitteln zum Verriegeln des Deckels 5 auf dem am Sockel 2 angeordneten Arbeitsbehälter 3, die eine derartige Sicherheitsvorrichtung enthält.
  • Industrielle Anwendungsmöglichkeiten
  • Die Erfindung findet im allgemeinen technischen Gebiet der Elektro-Küchenmaschinen zum Zubereiten von Nahrungsmitteln vom Typ Mehrzweck-Haushaltsrobotor Anwendung.

Claims (15)

  1. Sicherheitsvorrichtung, die einem Deckel mit Erfassungselementen zugeordnet ist, für eine Elektro-Küchenmaschine zum Zubereiten von Nahrungsmitteln, von der Art eines Haushaltsroboters, mit einem Körper (1), der einen Sockel (2) zum Aufnehmen eines Arbeitsbehälters (3) bildet, in welchem ein drehbares Arbeitsorgan (4) angeordnet werden kann, das von einem im Körper (1) angeordneten Motor angetrieben wird, mit einem Deckel (5) zum Verschließen des Arbeitsbehälters (3), wobei die einander gegenüberliegenden Teile des Deckels (5) und des Arbeitsbehälters (3) eine Symmetrieachse aufweisen, wobei der Deckel (5) mit einer axialen Bewegung auf den Arbeitsbehälter (3) aufgesetzt werden kann, wobei die genannte Sicherheitsvorrichtung im Deckel (5) ein Erfassungselement enthält, das dazu vorgesehen ist, mit Mitteln (301, 320, 306) zum Erfassen eines vorhandenen Deckels (5) am auf dem Sockel (2) angeordneten Behälter (3) zusammenzuwirken, wobei die genannten Erfassungsmittel (301, 320, 306) im Körper (1) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungsmittel (301, 320, 306) zumindest einen Sensor enthalten, der dazu vorgesehen ist, mit zumindest einem dem Deckel (5) zugehörigen Erfassungsringbereich zusammenzuwirken.
  2. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungsmittel (301, 320, 306) zumindest einen Sensor enthalten, der dazu vorgesehen ist, mit einem dem Deckel (5) zugehörigen Erfassungsring zusammenzuwirken.
  3. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungsmittel einen Magnetsensor (301) enthalten, der dazu vorgesehen ist, mit am Umfang des Deckels (5) angeordneten Magnetmitteln (300) zusammenzuwirken, wenn der Deckel (5) auf den am Sockel (2) angeordneten Behälter (3) aufgesetzt ist, wobei der Magnetsensor (301) mit einer Erfassungselektronik (302) verbunden ist.
  4. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungsmittel ein Steuermittel (320) enthalten, das über einen Rand (11) des auf den am Sockel (2) angeordneten Behälter (3) aufgesetzten Deckels (5) betätigt werden kann.
  5. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Wippe (343) enthält, die einen Mikroschalter (350) steuert und im Körper (1) montiert ist, wobei ein Ende der Wippe (343) über den Rand (11) des Deckels (5) betätigbar ist.
  6. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Schutzmittel (321) enthält, das dazu vorgesehen ist, bei der Betätigung des Steuermittels (320) sich zwischen den Körper (1) und den Behälter (3) einzufügen.
  7. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Betätigungsarm (342) enthält, der im Körper (1) entgegen Federn (352) zwischen einer Eintrittsstellung und einer der Rückholstellung entsprechenden Austrittsstellung beweglich gelagert ist, in der ein Ende des Betätigungsarms (342) eine Schulter (348) des Deckels (5) teilweise überdeckt.
  8. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungsmittel zumindest zwei Steuersensoren (302) enthalten, die zumindest einen Mikroschalter (91; 103; 153, 154; 330) betätigen können, wobei die genannten Sensoren jeweils zumindest einen Kopf (306) enthalten, der eine Austrittsstellung einnehmen kann, in welcher der Mikroschalter keinen Betrieb des Geräts gestattet, wobei die genannten Köpfe von dem Deckel (5), der auf den am Sockel (2) angeordneten Behälter (3) aufgesetzt ist, in eine Eintrittsstellung verlagerbar sind, in welcher der Mikroschalter den Betrieb des Geräts gestattet.
  9. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Steuersensor (302) einen Arm (31, 32) enthält, an welchen jeweils zumindest einer der Köpfe (306) montiert ist.
  10. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Steuermittel (320) enthält, das den Mikroschalter (330) betätigen kann und eine Lasche (316) trägt, die mit von den Sensoren (302) getragenen Vorsprüngen (315) zusammenwirken kann, wenn die Köpfe (306) sich in Austrittsstellung befinden.
  11. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Köpfe (306) Backen (6) zum Verriegeln des Deckels (5) am Behälter (3) bilden.
  12. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Kopf (306) eine untere Abflachung (17) enthält, die dazu vorgesehen ist, mit einem am Deckel (5) ausgeführten Umfangsrand (11) zusammenzuwirken.
  13. Elektro-Küchenmaschine zum Zubereiten von Nahrungsmitteln, von der An eines Haushaltsroboters, mit einem Körper (1), der einen Sockel (2) zum Aufnehmen eines Arbeitsbehälters (3) bildet, in welchem ein drehbares Arbeitsorgan (4) angeordnet werden kann, das von einem im Körper (1) angeordneten Motor angetrieben wird, mit einem Deckel (5) zum Verschließen des Arbeitsbehälters (3) und Mitteln (6, 106) zum Verriegeln des Deckels (5), der den am Sockel (2) angeordneten Arbeitsbehälter (3) verschließt, wobei die einander gegenüberliegenden Teile des Deckels (5) und des Arbeitsbehälters (3) eine Symmetrieachse aufweisen, wobei der Deckel (5) mit einer axialen Bewegung auf den Arbeitsbehälter (3) aufgesetzt werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10 enthält und dass die Verriegelungsmittel zumindest zwei Backen (6; 106) enthalten, die entgegen zumindest eines Rückholmittels zwischen einer deren Rückholstellung entsprechenden Verriegelungsstellung und einer Entriegelungsstellung beweglich gelagert sind, und dass die Verriegelungsmittel über Entriegelungsmittel (35) in die Entriegelungsstellung gebracht werden können, die zwischen einer Ruhestellung, in welcher die Backen (6, 106) den Deckel (5) am Körper (1) verriegeln können, und einer aktiven Stellung beweglich gelagert sind, in welcher die Backen (6, 106) ihre Entriegelungsstellung einnehmen.
  14. Elektro-Küchenmaschine zum Zubereiten von Nahrungsmitteln nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsmittel (35) nacheinander eine zum Festlegen des Arbeitsorgans vorgesehene Bremse und dann Mittel zum Steuern der Öffnung der Backen (6) steuern können.
  15. Elektro-Küchenmaschine zum Zubereiten von Nahrungsmitteln nach einem der Ansprüche 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 7 enthält, wobei die Verriegelungsmittel (35) eine Kurvenfläche (355) enthalten, die mit dem Betätigungsarm (342) zusammenwirkt, wobei die Backen (106) entgegen Federmitteln drehbar am Körper (1) gelagert sind, wobei jede Backe (106) eine Aussparung (356) enthält, die dazu vorgesehen ist, ein Ende (357) eines Schenkels (347) aufzunehmen, der den Betätigungsarm (342) fortsetzt.
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