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Technisches
Gebiet
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Elektro-Küchenmaschine zum Zubereiten
von Nahrungsmitteln, von der Art eines Haushaltsroboters, mit einem
Körper,
der einen Motorblock aufweist, einem Arbeitsbehälter zum Aufnehmen eines drehbaren
Arbeitsorgans, das vom Motorblock angetrieben wird, sowie mit einem
Deckel, der durch eine einfache Bewegung auf den Arbeitbehälter angeordnet
werden kann, um das Gerät
zu verriegeln.
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Unter
einer Elektro-Küchenmaschine
zum Zubereiten von Nahrungsmitteln von der Art eines Haushaltsroboters
ist ein Gerät
zu verstehen, das dazu vorgesehen ist, gehackte Zubereitungen, Gemische
oder auch geriebene oder in Scheiben geschnittene Zubereitungen
herzustellen.
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Stand der
Technik
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In
der FR 2 447 703 ist eine Elektro-Küchenmaschine zum Zubereiten
von Nahrungsmitteln beschrieben, enthaltend einen Deckel, der mittels
einer Bajonettbefestigungseinrichtung an einem Arbeitsbehälter verriegelbar
ist. Der Deckel enthält
eine nach unten gerichtete Lasche, die sich über eine nach außen gerichtete
Zunge fortsetzt. Wenn der Deckel am Arbeitsbehälter verriegelt ist, befindet
sich diese Zunge in einer bestimmten Höhe vom Boden des genannten
Behälters.
Der Körper
des Geräts
enthält
ein seitliches Gehäuse,
das bezüglich
eines Sockels vorsteht, der zum Aufnehmen des Behälters vorgesehen ist.
Das Gehäuse
enthält
einen parallel zur Oberseite des Sockels verlaufenden Schlitz, der
sich von der einen Seite des Gehäuses
bis zur dem Sockel gegenüberliegend
angeordneten Seite erstreckt. Die durch Drehen des Deckels zum Gehäuse in den
Schlitz des Gehäuses
eingreifende Zunge betätigt
eine Sicherheitsvorrichtung, welche den Betrieb des Geräts dann
gestattet, wenn die genannte Zunge korrekt positioniert ist. Diese
Anordnung ermöglicht
es, zu vermeiden, dass der Benutzer den Deckel abnimmt und Zugang
zu den Arbeitswerkzeugen hat, wenn diese im Arbeitsbehälter in
Betrieb sind.
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Diese
Ausführung
ist mit dem Nachteil behaftet, eine genaue Positionierung des Deckels
zum Arbeitsbehälter
zu erfordern, um den Deckel am Arbeitbehälter zu verriegeln. Die Sicherheitsvorrichtung erfordert,
dass der Deckel in eine bestimmte Stellung zum Gehäuse gebracht
wird, um den Betrieb des Geräts
zu gestatten. Wenn der Deckel einen Schacht zum Einführen von
Zutaten in den Arbeitsbehälter enthält, wird
dessen Stellung von der Stellung des Deckels bestimmt, die den Betrieb
des Geräts
gestattet. Die Stellung des Deckels kann nicht vom Benutzer gewählt werden.
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In
der
EP 0 549 819 ist
eine Elektro-Küchenmaschine
zum Zubereiten von Nahrungsmitteln beschrieben, enthaltend einen
Arbeitsbehälter,
der mittels einer Bajonettbefestigungseinrichtung an einem Körper verriegelt
ist, einen mittels einer Bajonettbefestigungseinrichtung am Arbeitsbehälter verriegelten
Deckel, wobei der Deckel eine Zunge enthält, die in einen Schlitz eines
Gehäuses
eingreift und einen vom Körper
vorspringenden Teil bildet, um eine Sicherheitsvorrichtung zu betätigen, welche
den Betrieb des Geräts
gestattet.
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Eine
derartige Ausführung
ermöglicht
den Halt des Arbeitsbehälters
am Körper
bei Betrieb des Geräts
und vermeidet, die die Sicherheitsvorrichtung betätigende
Zunge mechanisch zu beanspruchen, ist jedoch mit dem Nachteil behaftet,
vom Benutzer zwei Verriegelungsbewegungen abzuverlangen, die jeweils
eine genaue Positionierung des Behälters zum Körper bzw. des Deckel zum Behälter erfordern,
gefolgt von einer Drehung des Behälters zum Körper bzw. des Deckels zum Behälter.
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In
der FR 2 340 706 ist eine Elektro-Küchenmaschine zum Zubereiten
von Nahrungsmitteln beschrieben, enthaltend einen Sockel, dessen
oberer Teil einen Sitz zum Aufnehmen eines abnehmbaren Zubehörteils,
wie etwa eines Gemüseschneiders,
bildet, wobei das genannte Zubehörteil
ein den Arbeitsbehälter
bildendes Gehäuse
und einen das Gehäuse übergreifenden
Deckel enthält.
Der Deckel ist mittels zweier diametral gegenüberliegendender Riegel vom Typ
mit Kniegelenk verriegelt, die jeweils einen Haken aufweisen, dessen
Nase mit einer Klemme des Sockels in Eingriff gelangt und der am
Deckel mittels eines Schwenkbügels
angelenkt ist, der zwischen einer Erhöhung dieses Deckels und demjenigen
Ende dieses Hakens zwischengelagert ist, das seiner Nase gegenüberliegt.
Der Motor wird über
einen Schalter gesteuert, dessen Bedientaste sich am oberen Teil des
Sockels befindet und mittels eines Schiebers betätigt wird, der verschiebbar
am Verriegelungshaken gelagert ist, und zwar über eine im Gehäuse des
Zubehörteils
montierte Übersetzung.
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Diese
Konstruktion ist mit dem Nachteil behaftet, dass sie ein Gerät mit einem
Arbeitsbehälter vorschlägt, der Übersetzungsmittel
zum Betätigen des
Motors des Geräts
enthält.
Die Reinigung des genannten Behälters
wird durch diese Anordnung nicht vereinfacht. Ferner ist eine genaue
Positionierung des Deckels, des Arbeitsbehälters und des Gerätesockels
erforderlich, um die Verriegelung des Deckels am Sockel vorzunehmen.
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Die
Verwendung derartiger Geräte
ist nicht sehr benutzerfreundlich und auf die Dauer ermüdend. Ferner
kann der Benutzer bei einem mit einer Sicherheitsvorrichtung ausgestatteten
Gerät nicht
die Stellung des Deckels wählen.
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In
der FR 2 370 456 ist ein Elektrohaushaltsmixer mit einem Arbeitsbehälter beschrieben,
der auf einem Sockel angeordnet und mit einem Deckel verschlossen
ist, wobei die Verriegelung des Deckels durch einen Betätigungshebel
gewährleistet
wird, der um eine horizontale Achse schwenkbeweglich ist und sich über ein
bewegliches Lager an einen Verriegelungshebel anlegt, der um ein
feststehendes Lager schwenkt und sich am Deckel abstützt. Das
feststehende Lager kann sich frei über einen bestimmten Abstand
in axialer Richtung bewegen. Ausgehend vom genannten feststehenden
Lager führt
eine Steuerstange einen Schalter bis zu einem Knopf zum Betätigen des
Schaltkreises, der den Motor des Geräts steuert.
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Eine
derartige Ausführung
bietet den Vorteil, ein mit einer Sicherheitsvorrichtung ausgestattetes Gerät vorzuschlagen,
welche den Betrieb des genannten Geräts nur dann gestattet, wenn
der Deckel korrekt am Arbeitsbehälter
verriegelt ist, und bei dem der Deckel ohne genaue Ausrichtung am
Arbeitsbehälter
angeordnet werden kann, wobei der Arbeitsbehälter auch ohne genaue Ausrichtung
am Sockel angeordnet werden kann. Diese Ausführung ist jedoch mit dem Nachteil
behaftet, die Verriegelung sowie die Sicherheit durch Drehen eines
Hebels um eine horizontale Achse zu gewährleisten, was die Gefahr birgt,
das Gerät
bei Verriegelungs- bzw. Entriegelungsvorgängen außer Gleichgewicht zu bringen, wenn
das Gerät
bei der Handhabung des Hebels nicht ausreichend festgehalten wird.
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Aus
der
DE 35 40 370 ist
eine Sicherheitsvorrichtung für
Elektro-Küchenmaschinen
zum Zubereiten von Nahrungsmitteln von der An eines Haushaltsroboters
bekannt, mit einem Körper,
der einen Sockel zum Aufnehmen eines Arbeitsbehälters bildet, in welchem ein
drehbares Arbeitsorgan angeordnet werden kann, das von einem im
Körper
angeordneten Motor angetrieben wird. Es ist ein Deckel zum Verschließen des
Arbeitsbehälters
vorgesehen. Die einander gegenüberliegenden
Teile des Deckels und des Arbeitsbehälters weisen eine Symmetrieachse auf.
Der Deckel kann mit einer axialen Bewegung auf den Arbeitsbehälter aufgesetzt
werden. Die Sicherheitsvorrichtung enthält im Deckel ein Erfassungselement,
das dazu vorgesehen ist, mit Mitteln zum Erfassen eines vorhandenen
Deckels am auf dem Sockel angeordneten Behälter zusammenzuwirken, wobei
die genannten Erfassungsmittel im Körper angeordnet sind.
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Das
Ansetzen und Abnehmen des Deckels kann durch Ausführen nur
einer axialen Bewegung erfolgen. Aufgrund des vorhandenen Erfassungselements
erfordert die vorgenannte Sicherheitsvorrichtung jedoch eine Positionierung
des Deckels am Arbeitsbehälter
in einer bestimmten Ausrichtung.
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Aus
der
EP 0 076 712 ist
eine Elektro-Küchenmaschine
zum Zubereiten von Nahrungsmitteln von der An eines Haushaltsroboters
bekannt, mit einem Körper,
der einen Sockel zum Aufnehmen eines Arbeitsbehälters bildet, in welchem ein
drehbares Arbeitsorgan angeordnet werden kann, das von einem im
Körper
angeordneten Motor angetrieben wird. Es ist ein Deckel zum Verschließen des Arbeitsbehälters vorgesehen.
Mittel zum Verriegeln des Deckels verschließen den am Sockel angeordneten
Arbeitsbehälter.
Die einander gegenüberliegenden
Teile des Deckels und des Arbeitsbehälters weisen eine Symmetrieachse
auf. Der Deckel kann mit einer axialen Bewegung auf den Arbeitsbehälter aufgesetzt
werden.
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Die
Sicherheitsvorrichtung des Geräts
wird jedoch durch Drehen des den Deckel am Arbeitsbehälter verriegelnden
Rings betätigt.
Somit sind mehrere Bewegungen erforderlich, um den Deckel zu schließen und
das Einschalten des Geräts
zu gestatten.
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Darstellung
der Erfindung
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Der
Erfindung liegt folglich die Aufgabe zugrunde, den verschiedenen
vorangehend erwähnten Nachteilen
Abhilfe zu schaffen und eine Sicherheitsvorrichtung für eine Elektro-Küchenmaschine
zum Zubereiten von Nahrungsmitteln anzugeben, die besonders sicher
und leicht auszuführen
ist.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, eine Sicherheitsvorrichtung
für eine
Elektro-Küchenmaschine
zum Zubereiten von Nahrungsmitteln anzugeben, die eine gewisse Freiheit
beim Positionieren des Arbeitsbehälters zum Sockel des Geräts bietet.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, eine Sicherheitsvorrichtung
für eine
Elektro-Küchenmaschine
zum Zubereiten von Nahrungsmitteln anzugeben, die eine gewisse Freiheit
beim Positionieren des Deckels zum Arbeitsbehälter bietet.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, eine Sicherheitsvorrichtung
für eine
Elektro-Küchenmaschine
zum Zubereiten von Nahrungsmitteln anzugeben, die kostengünstig im
Aufbau und dauerhaft zuverlässig
ist.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, eine Elektro-Küchenmaschine zum Zubereiten
von Nahrungsmitteln anzugeben, die mit einer solchen Sicherheitsvorrichtung
ausgestattet ist.
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Die
der Erfindung zugrundeliegenden Aufgaben werden gelöst mit Hilfe
einer Sicherheitsvorrichtung mit den Merkmalen nach Anspruch 1.
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Mit
dieser Anordnung ist es möglich,
eine gewisse Freiheit beim Positionieren des Deckels am Arbeitsbehälter zu
erreichen. Der Benutzer kann beispielsweise zwischen verschiedenen
Stellungen für einen
am Deckel angeordneten Zutateneinführschacht auswählen.
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Vorteilhaft
enthält
der Deckel einen Erfassungsring, der dazu vorgesehen ist, mit zumindest
einem im Körper
angeordneten Sensor zusammenzuwirken.
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Somit
verfügt
der Benutzer über
eine größere Freiheit
beim Positionieren des Deckels am Behälter.
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Gemäß einer
ersten Ausführungsform
enthält
die Vorrichtung Magnetmittel, die am Umfang des Deckels angeordnet
sind, wobei die genannten Mittel mit einem Magnetsensor zusammenwirken können, der
im Körper
angeordnet und mit einer Erfassungselektronik verbunden ist, wenn
der Deckel auf den am Sockel angeordneten Behälter aufgesetzt ist.
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Diese
Anordnung ist insbesondere dann interessant, wenn die Verriegelungsmittel
des Geräts, beispielsweise
Backen, am Deckel montiert sind und keine mechanische oder elektrische
Verbindung mit dem Körper
des Geräts
aufweisen.
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Gemäß einer
zweiten Ausführungsform
enthält
die Vorrichtung ein Steuermittel, das im Körper montiert ist und über den
auf den am Sockel angeordneten Behälter aufgesetzten Deckel betätigt werden
kann, sowie ein Schutzmittel, das dazu vorgesehen ist, bei der Betätigung des
Steuermittels sich zwischen Körper
und Behälter
einzufügen.
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Diese
Anordnung ist insbesondere dann interessant, wenn die Verriegelungsmittel
des Geräts am
Körper
des Geräts
montiert sind. Mit dieser Anordnung wird vermieden, dass der Benutzer
die Sicherheitsmittel anders als über den Deckel betätigt, der
korrekt auf den am Sockel des Geräts angeordneten Behälter aufgesetzt
ist.
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Gemäß einer
dritten Ausführungsform
enthält
die Vorrichtung zumindest zwei Steuersensoren, die im Körper angeordnet
sind und zumindest einen Mikroschalter betätigen können, wobei die genannten Sensoren
jeweils zumindest einen Kopf enthalten, der eine Austrittsstellung
einnehmen kann, in welcher der Mikroschalter keinen Betrieb des
Geräts gestattet,
wobei die genannten Köpfe
von dem Deckel, der auf den am Sockel angeordneten Behälter aufgesetzt
ist, in eine Eintrittsstellung verlagerbar sind, in welcher der
Mikroschalter den Betrieb des Geräts gestattet.
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Diese
Anordnung ist insbesondere dann interessant, wenn die Verrieglungsmittel
des Geräts am
Körper
des Geräts
montiert sind. Aufgrund der Verwendung zweier entfernt liegender
Sicherheitsmittel ermöglicht
es diese Anordnung, zu vermeiden, dass der Benutzer die Sicherheitsmittel
mit nur einer Hand betätigt.
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Die
Aufgaben der Erfindung werden gelöst mit Hilfe einer Elektro-Küchenmaschine zum Zubereiten
von Nahrungsmitteln von der Art eines Haushaltsroboters, welche
die Merkmale nach Anspruch 13 aufweist.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnungen
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Weitere
Vorteile und Besonderheiten der Erfindung ergeben sich näher aus
der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsformen des Erfindungsgegenstandes,
im Zusammenhang mit den beigefügten
Zeichnungen, die sich beispielhaft und nicht einschränkend verstehen,
worin zeigt:
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1 eine Teilvorderansicht
im Schnitt durch ein Ausführungsbeispiel
einer ersten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Elektro-Küchenmaschine zum
Zubereiten von Nahrungsmitteln, bei welcher der Deckel am Arbeitsbehälter angeordnet
ist,
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2a eine Teilseitenansicht
im Schnitt durch ein erstes Ausführungsbeispiel
einer zweiten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung,
bei welcher der Deckel vom Arbeitsbehälter angehoben ist,
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2b eine Teilseitenansicht
im Schnitt durch ein erstes Ausführungsbeispiel
einer zweiten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung,
bei welcher der Deckel auf den Arbeitsbehälter aufgesetzt ist,
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2c eine Teilseitenansicht
im Schnitt durch ein erstes Ausführungsbeispiel
einer zweiten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung,
bei welcher der Deckel am Arbeitsbehälter angeordnet ist,
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3a eine Teilseitenansicht
im Schnitt durch ein zweites Ausführungsbeispiel einer zweiten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung,
bei welcher der Deckel vom Arbeitsbehälter angehoben ist,
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3b eine Teilseitenansicht
im Schnitt durch ein zweites Ausführungsbeispiel einer zweiten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung,
bei welcher der Deckel auf den Arbeitsbehälter aufgesetzt ist,
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4a eine Teilseitenansicht
im Schnitt durch ein drittes Ausführungsbeispiel einer zweiten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung,
bei welcher der Deckel vom Arbeitsbehälter angehoben ist,
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4b eine Teilseitenansicht
im Schnitt durch ein drittes Ausführungsbeispiel einer zweiten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung,
bei welcher der Deckel mit dem Arbeitsbehälter in Kontakt steht,
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4c eine Teilseitenansicht
im Schnitt durch ein drittes Ausführungsbeispiel einer zweiten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung,
bei welcher der Deckel auf den Arbeitsbehälter aufgesetzt ist,
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5a eine Teilseitenansicht
im Schnitt durch ein viertes Ausführungsbeispiel einer zweiten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung,
bei welcher der Deckel vom Arbeitsbehälter angehoben ist,
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5b eine Draufsicht auf ein
viertes Ausführungsbeispiel
einer zweiten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung,
bei welcher eine Abdeckhaube des Körpers des Geräts abgenommen
ist,
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5c eine Teilvorderansicht
im Schnitt durch einen Ausschnitt eines vierten Ausführungsbeispiels
einer zweiten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung,
bei welcher der Deckel vom Arbeitsbehälter angehoben ist,
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6a eine Draufsicht teilweise
im Schnitt durch ein erstes Ausführungsbeispiel
einer dritten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung,
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6b eine Draufsicht teilweise
im Schnitt durch ein zweites Ausführungsbeispiel einer dritten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung,
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7a eine Draufsicht teilweise
im Schnitt durch eine vorteilhafte Variante der dritten Ausführungsformn
der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung,
bei welcher der Arbeitsbehälter
nicht im Gerät
vorhanden ist,
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7b eine Draufsicht teilweise
im Schnitt durch eine vorteilhafte Variante der dritten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung,
bei welcher der Deckel am Arbeitsbehälter angeordnet ist,
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8 eine Teilvorderansicht
im Schnitt durch eine weitere vorteilhafte Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung,
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9a eine Teilvorderansicht
im Schnitt durch eine vorteilhafte Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung,
bei welcher der Deckel vom Gerät
abgenommen ist,
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9b eine Teilvorderansicht
im Schnitt durch die gleiche vorteilhafte Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung, nach
Aufsetzen des Deckels, und
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9c eine Teilvorderansicht
im Schnitt durch die gleiche vorteilhafte Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung, beim
Abziehen des Deckels.
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Die
erfindungsgemäße Sicherheitsvorrichtung
ist dazu vorgesehen, bei einer Elektro-Küchenmaschine zum Zubereiten
von Nahrungsmitteln von der An eines Haushaltsroboters Anwendung
zu finden.
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Ausgestaltung
der Erfindung
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Wie
in 1 bis 2c dargestellt ist, enthält ein solches
Gerät einen
Körper 1,
der einen Sockel 2 zum Aufnehmen eines Arbeitsbehälters 3 mit
der Symmetrieachse x-x' bildet,
in welchem ein drehbares Arbeitsorgan 4 angeordnet werden
kann, das von einem im Körper 1 angeordneten
Motor (in den genannten Figuren nicht dargestellt) angetrieben wird, einen
Deckel 5 zum Verschließen
des Arbeitsbehälters 3 und
Verriegelungsmittel (in den genannten Figuren nicht dargestellt)
zum Verriegeln des Deckels 5 auf dem am Sockel 2 angeordneten
Arbeitsbehälter 3.
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Der
Arbeitsbehälter 3 enthält vorteilhaft
eine untere Umfangsschürze 13,
die dazu vorgesehen ist, mit einem im Sockel 2 ausgebildeten
Rand 9 zusammenzuwirken. Der Arbeitsbehälter 3 enthält Seitenwände 28 und
einen Boden 29, in dem ein Mittelschacht 20 für den Durchtritt
der Mittel zum Antreiben des Arbeitsorgans 4 ausgebildet
ist. Vorteilhaft besteht das Arbeitsorgan 4 aus einer Nabe 21,
an der in bekannter Weise ein Arbeitswerkzeug 22 montiert
ist, wie etwa in 1 bis 2c dargestellt ist. Die Nabe 21 wirkt
mit einem im Deckel 5 montierten Stift 19 zusammen,
um die Drehung des Arbeitsorgans 4 zu stabilisieren.
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Der
im Körper 1 des
Geräts
angeordnete Motor (in den Figuren nicht dargestellt) treibt eine Übertragungsachse 23 an,
die einer im Sockel 2 ausgebildeten Öffnung 24 gegenüberliegend
gelagert ist und an der das Arbeitsorgan 4 montiert ist,
wie in 1 dargestellt
ist.
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Die
Sicherheitsvorrichtung enthält
Mittel zum Erfassen des auf dem am Sockel 2 angeordneten
Behälter 3 vorhandenen
Deckels 5.
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Erfindungsgemäß kann die
Sicherheitsvorrichtung durch einfaches Aufsetzen des Deckels 5 auf
den am Sockel 2 angeordneten Behälter 3 aktiviert werden.
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Unter
dem Ausdruck aktiviert ist zu verstehen, dass die Sicherheitsvorrichtung
den Betrieb des Motors des Geräts
gestattet, der das Arbeitsorgan 4 antreibt. Unter dem Ausdruck
einfaches Aufsetzen des auf den Behälter 3 aufzusetzenden
Deckels 5 ist ein Aufsetzen des Deckels mit Hilfe einer
einfachen Bewegung durch den Benutzer zu verstehen, ausgenommen
jegliche Bewegung, die zumindest zwei verschiedene Tätigkeiten
des Benutzers erfordert, beispielsweise das Setzen des Deckels 5 auf
den Behälter 3,
dann Drehen des Deckels 5 zum Behälter 3.
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Der
Deckel 5 enthält
einen Erfassungsring, der dazu vorgesehen ist, mit zumindest einem
im Körper 1 angeordneten
Sensor zusammenzuwirken.
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Vorteilhaft
enthält
die Vorrichtung Mittel, die das Abbremsen des Motors steuern, wenn
der Deckel 5 vom am Sockel 2 angeordneten Behälter 3 abgezogen
wird. Die Abbremsmittel können
beispielsweise durch Beheben der Aktivierung der Vorrichtung betätigt werden.
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Gemäß einem
in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel
einer ersten Ausführungsform
enthält die
Sicherheitsvorrichtung Magnetmittel 300, die am Umfang
des Deckels 5 angeordnet sind, wobei die genannten Mittel
mit einem Magnetsensor 301 zusammenwirken können, der
im Körper 1 angeordnet und
mit einer Erfassungselektronik 302 verbunden ist, wenn
der Deckel 5 auf den am Sockel 2 angeordneten
Behälter 3 aufgesetzt
ist. Die Magnetmittel 300 können beispielsweise aus einem
ringförmigen
Magnetband oder auch aus einer Mehrzahl von Magnetelementen bestehen,
die so am Deckel 5 angeordnet sind, dass zumindest ein
Element vom Sensor 301 erfasst wird, wenn der Deckel 5 auf
den am Sockel 2 angeordneten Behälter 3 aufgesetzt
wird.
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Bei
dieser ersten Ausführungsform
ist der Erfassungsring aus den am Deckel 5 angeordneten Magnetmitteln 300 und
der im Körper 1 angeordnete Sensor
aus dem Magnetsensor 301 gebildet, der mit der Erfassungselektronik 302 verbunden
ist.
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Die
Funktionsweise des Ausführungsbeispiels
dieser ersten Ausführungsform
ist wie folgt.
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Die
Sicherheitsvorrichtung wird aktiviert, wenn der Deckel 5 korrekt
auf den am Sockel 2 angeordneten Behälter 3 aufgesetzt
wird. Der Magnetsensor 301 erfasst vorhandene Magnetmittel 300 und
gestattet den Betrieb des Geräts über die
elektronische Schaltung 302.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
enthält
die Sicherheitsvorrichtung ein Steuermittel 320, das im
Körper 1 montiert
ist und über
den auf den am Sockel 2 angeordneten Behälter 3 aufgesetzten
Deckel 5 betätigt
werden kann, sowie ein Schutzmittel 321, das dazu vorgesehen
ist, bei der Betätigung
des Steuermittels 320 sich zwischen Körper 1 und Behälter 3 einzufügen, so
dass die Betätigung
des Steuermittels 320 über
ein anderes Mittel als den Deckel 5 verhindert wird. Damit
kann der Benutzer, der das Steuermittel 320 der Sicherheitsvorrichtung
mit der Hand oder mit Hilfe eines Werkzeugs, wie etwa mit dem Stiel
eines Besteckteils betätigt,
das Gerät
nicht in Betrieb setzen.
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Gemäß einem
in 2a bis 2c gezeigten ersten Ausführungsbeispiel
der zweiten Ausführungsform
enthält
die Sicherheitsvorrichtung einen Stab 160, der im Körper 1 um
eine im wesentlichen senkrecht zur Rotationsachse x-x' des Behälters 3 verlaufende
Achse 161 entgegen einem Rückstellmittel (in den Figuren
nicht dargestellt) zwischen einer in 2a dargestellten
Wartestellung und einer in 2c dargestellten
Aktivstellung schwenkbeweglich gelagert ist. Der Stab 160 enthält eine
Abflachung 162, die dazu vorgesehen ist, mit einem Rand 11 des
Deckels 5 vorteilhaft durch eine im Körper 1 ausgebildete Öffnung 168 zusammenzuwirken,
wobei die genannte Abflachung das Steuermittel 320 bildet.
Der Stab 160 enthält
auch eine Lasche 163, die dazu vorgesehen ist, einen Mikroschalter 164 zu
betätigen,
wenn der Deckel 5 auf den am Sockel 2 angeordneten
Behälter 3 aufgesetzt
ist. Wie in 2a bis 2c gezeigt ist, liegt der
Rand 11 in Form eines Kragens vor. Das Rückstellmittel
ist dazu vorgesehen, den Stab 160 in eine Wartestellung
zurückzuführen, die
in 2a dargestellt ist
und in welcher der Rand 11 des Deckels 3 die Abflachung 162 betätigen kann. Diese
Anordnung der Sicherheitsmittel weist den Vorteil auf, dass sie
von den Mitteln zum Verriegeln des Deckels 5 auf den am
Sockel 2 angeordneten Arbeitsbehälter 3 unabhängig ist.
Der Stab 160 weist eine konvexe, vorzugsweise zylinderförmige Fläche 167 auf,
die sich außerhalb
des Körpers 1 erstreckt, wenn
die Lasche 163 den Mikroschalter 164 betätigt. Diese
Anordnung erschwert die Betätigung
des Stabs 160 durch ein anderes Mittel als den Rand 11 des
Deckels 5. Die Fläche 167 bildet
ein Schutzmittel 321, das sich bei Betätigung der das Steuermittel 320 bildenden
Abflachung 162 zwischen Körper 1 und Behälter 3 einfügt. Vorteilhaft
ist auch ein im Körper 1 des
Geräts
montierter zweiter Mikroschalter 166 vorgesehen, um das
korrekte Vorhandensein des Behälters 3 am
Sockel 2 zu erfassen.
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Die
Funktionsweise dieses ersten Ausführungsbeispiels ist wie folgt.
Der auf die Abflachung 162 drückende Rand 11 bewirkt
die Drehung des Stabs 160, dessen Lasche 163 den
Mikroschalter 164 betätigt.
Die konvexe Fläche 167 des
Stabs 160 schützt
die Abflachung 162.
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Gemäß einem
in 3a und 3b gezeigten zweiten Ausführungsbeispiel
der zweiten Ausführungsform
enthält
die Sicherheitsvorrichtung eine Gleitführung 250, die am
Körper 1 entgegen
einem Rückstellmittel 256 zwischen
einer in 3a dargestellten
Wartestellung und einer in 3b dargestellten
Aktivstellung in einer im wesentlichen parallel zur Ansetzrichtung
des Deckels 5 auf den Behälter 3 verlaufenden
Richtung gleitbeweglich gelagert ist.
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Die
Gleitführung 250 enthält eine
Lasche 251, die mit einem Rand 11 des Deckels 5 zusammenwirken
kann. Wie in 3a und 3b gezeigt ist, liegt der
Rand 11 in Form eines Kragens vor. Die Gleitführung 250 enthält eine
Zahnstange 252, die über
ein Zahnrad 253 mit einer Zahnstange 254 zusammenwirkt,
die in Längsrichtung
an einem vorzugsweise halbkreisförmigen
Winkel 255 ausgebildet ist. Die Gleitführung 250 bildet das
Steuermittel 320 und der Winkel 255 bildet das
Schutzmittel 321. Die Gleitführung 250 wirkt in
Aktivstellung mit einem Steuerknopf 259 eines Mikroschalters 258 zusammen,
der die Sicherheitsvorrichtung aktiviert. In der in 3b dargestellten Aktivstellung kann der
Winkel 255 dazu vorgesehen sein, die Lasche 251 vor
einer beabsichtigten oder unbeabsichtigten Betätigung zu schützen, die
eine andere als diejenige ist, die von dem Rand 11 des
Deckels 5 gesteuert wird.
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Vorteilhaft
enthält
der Rand 11 eine Erhöhung 257,
welche die unbeabsichtigte Betätigung
der Lasche 251 weiter erschwert.
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Die
Funktionsweise dieses zweiten Ausführungsbeispiels ist wie folgt.
Der auf die Lasche 251 drückende Rand 11 verlagert
die Gleitführung 250, welche
den Mikroschalter 258 betätigt. Der von der Gleitführung 250 mitgenommene
Winkel 255 schützt die
Gleitführung 250 und
die Lasche 251.
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Wenn
der Benutzer versucht, die Lasche 251 mit einem Werkzug
zu betätigen,
schlägt
der drehend mitgenommene Winkel 255 seitlich am Werkzeug
an und verdrängt
es von der Lasche 251, bevor der Mikroschalter die das
Einschalten des Geräts
gestattende Sicherheitsvorrichtung aktiviert.
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Gemäß einem
in 4a bis 4c gezeigten dritten Ausführungsbeispiel
der zweiten Ausführungsform
enthält
die Sicherheitsvorrichtung eine Gleitführung 260, die am
Körper 1 zwischen
einer in 4a dargestellten
Wartestellung und einer in 4c dargestellten
Aktivstellung in einer im wesentlichen parallel zur Ansetzrichtung
des Deckels 5 auf den Behälter 3 verlaufenden
Richtung gleitbeweglich gelagert ist.
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Die
Gleitführung 260 enthält einen
Rand 261, der mit einem Rand 11 des Deckels 5 zusammenwirken
kann. Wie in 4a bis 4c gezeigt ist, liegt der Rand 11 in
Form eines Kragens vor. Die Gleitführung 260 enthält einen
Anschlag 262, der mit einem ersten Schenkel 263 eines
Teils 264 zusammenwirken kann, das um eine Achse 265 schwenkbeweglich
ist, die im wesentlichen senkrecht zur Rotationsachse x-x' des Behälters 3 verläuft. Das
Teil 264 enthält
einen zweiten Schenkel 266, der einen Steuerknopf 267 eines
Mikroschalters 268 betätigen
kann, wenn der Rand 11 des auf den Behälter 3 aufgesetzten
Deckels 5 mit dem Rand 261 der Gleitführung 260 zusammenwirkt.
Das Teil 264 enthält
eine Klappe 269, die vorteilhaft gekrümmt und vorzugsweise eine zylinderförmige Geometrie
hat und dazu vorgesehen ist, über
eine Öffnung 270 aus
dem Körper 1 auszutreten.
Die Gleitführung 260 bildet
das Steuermittel 320 und die Klappe 269 bildet
das Schutzmittel 321. Die Gleitführung 260 wirkt in
Aktivstellung mit dem Steuerknopf 267 des Mikroschalters 268 zusammen, der
die Sicherheitsvorrichtung aktiviert. In der in 4c dargestellten Aktivstellung ist die
Klappe 269 dazu vorgesehen, die Lasche 251 vor
einer beabsichtigten oder unbeabsichtigten Betätigung zu schützen, die
eine andere als diejenige ist, die von dem Rand 11 des
Deckels 5 gesteuert wird. Vorteilhaft ist ein Rückstellmittel 272 zwischen
der Gleitführung 260 und
dem Teil 264 vorgesehen. Vorteilhaft ist das Rückstellmittel 272 auch
so montiert, dass die in 4b dargestellte
Zwischenstellung eine härtere Stelle
darstellt.
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Die
Funktionsweise dieses dritten Ausführungsbeispiels ist wie folgt.
Der auf die Lasche 261 drückende Rand 11 verlagert
die Gleitführung 260, welche
den Mikroschalter 268 betätigt. Die von der Gleitführung 260 mitgenommene
Klappe 269 schützt die
Gleitführung 260 und
die Lasche 261.
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Wenn
der Benutzer versucht, den Rand 261 mit einem Werkzeug
zu betätigen,
schlägt
die drehend mitgenommene Klappe 269 seitlich am Werkzeug
an und verdrängt
es vom Rand 261, bevor der Mikroschalter die das Einschalten
des Geräts
gestattende Sicherheitsvorrichtung aktiviert.
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Gemäß einem
in 5a bis 5c gezeigten vierten Ausführungsbeispiel
der zweiten Ausführungsform
enthält
das Steuermittel 320 der Sicherheitsvorrichtung eine Wippe 343,
welche den Mikroschalter 350 betätigt.
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5a zeigt im Körper 1 des
Geräts
die Wippe 343, die um eine Achse 353 schwenkbeweglich gelagert
ist. Ein Ende der Wippe 343 ist über einen Rand 11 des
Deckels 5 betätigbar.
Der Deckel 5 enthält
eine Schürze 15 mit
einer Schulter 348 und endet mit einem den Rand 11 bildenden
Ende 358. Das entgegengesetzte Ende der Wippe 343 enthält eine
Aufnahme, in der sich eine Achse 354 eines Steuerglieds 344 verschwenkt.
Ein Betätigungsarm 342 ist im
Körper 1 zwischen
einer Eintrittsstellung, in welcher der Deckel 5 auf den
Arbeitsbehälter 3 aufgesetzt
werden kann, und einer Austrittsstellung beweglich gelagert, in
der ein Ende des Betätigungsarms 342 die
Schulter 348 des Deckels 5 teilweise überdeckt.
Ein Ende des Steuerglieds 344 ist dazu vorgesehen, den
Knopf des Mikroschalters 350 zu betätigen, während das andere Ende mit dem
Betätigungsarm
zusammenwirkt.
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Der
Sicherheitsvorrichtung sind Mittel zum Verriegeln des Deckels 5 am
Behälter 3 zugeordnet, wobei
die Verriegelungsmittel durch Verlagerung des Deckels 5 in
vertikaler Richtung gebildet werden. Ein Knopf 35 zum Entriegeln
der Verriegelungsmittel ist im Körper 1 zwischen
einer eingedrückten Entriegelungsstellung,
in welcher der Deckel 5 aufgesetzt oder abgezogen werden
kann, und einer angehobenen Stellung beweglich gelagert, in welcher
der Deckel 5 am Arbeitsbehälter 3 verriegelt
ist. In 5a befindet
sich der Betätigungsarm 342 in
Eintrittsstellung und der Entriegelungsknopf 35 in Entriegelungsstellung.
Der Knopf 35 enthält
eine Kurvenfläche 355, die
durch den Betätigungsarm 342 betätigt werden kann.
Eine am Körper 1 montierte
Abdeckhaube 351 deckt die Elemente der Verriegelungsvorrichtung
ab.
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5b zeigt, dass der Körper 1 zwei
Arme 341 enthält,
zwischen denen der Arbeitsbehälter
(in der Figur nicht gezeigt) angeordnet werden kann. An jedem der
Arme 341 ist eine Klemmbacke 106 montiert, die
dazu vorgesehen ist, den Deckel am Arbeitsbehälter zu verriegeln. Der Betätigungsarm 342 setzt sich
in jedem Arm 341 über
einen Schenkel 347 fort, dessen Ende 357 mit der
Backe 106 zusammenwirken kann. Es sind Federn 352 vorgesehen,
um den Betätigungsarm 342 in
die Austrittsstellung in Richtung des Arbeitsbehälters zu verlagern.
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5c zeigt eine um eine Achse 346 drehbar
gelagerte Backe 106. Die Backe 106 enthält eine Aussparung 356,
die dazu vorgesehen ist, ein Ende 357 des Schenkels 347 des
Betätigungsarms 342 aufzunehmen.
Die Backe 106 enthält
auch einen Ausschnitt 349, der dazu vorgesehen ist, mit
dem Rand 11 des Deckels 5 zusammenzuwirken. Die
Backe 106 weist eine Unwucht auf, welche ein Rückstellmittel
bildet, das dazu neigt, die genannte Backe in die Entriegelungsstellung
zurückzuführen. Bei
einer in den Figuren nicht gezeigten Alternative kann das Rückstellmittel
ein Federrückstellmittel
sein.
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Die
Funktionsweise dieses vierten Ausführungsbeispiels ist wie folgt.
Der Rand 11 des auf den Behälter 3 aufgesetzten
Deckels 5 betätigt
zugleich die Wippe 343 und die Backen 106. Die
Wippe 343 verschwenkt sich um die Achse 353 und
nähert
das Steuerglied 344 dem Mikroschalter 350 an.
Die Backen 106 schwenken um die Achsen 346 und
die Enden 357 der Schenkel 347 des Betätigungsarms 342 greifen
in die Aussparungen 356 ein. Der Betätigungsarm 342 nimmt
unter der Wirkung der Federn 352 seine Austrittsstellung
ein, in welcher er die Schulter 348 des Deckels 5 teilweise überdeckt.
Bei dieser Verlagerung bewirkt der Betätigungsarm 342 über die
Kurvenfläche 355 das
Anheben des Entrieglungsknopfs 35 in die Verriegelungsstellung
und betätigt
das Steuerglied 344, das sodann den Mikroschalter 350 betätigt.
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Wenn
der Benutzer versucht, die Wippe 343 zu betätigen, während die
Backen 106 sich in Wartestellung befinden, verhindert der
durch die Backen 106 gesicherte Betätigungsarm 342 die
Betätigung des
Steuerglieds 344. Die Sicherheitsvorrichtung kann nicht
für den
Betrieb des Geräts
aktiviert werden. Wenn der Benutzer die Backen 106 betätigt, um sie
in die Verriegelungsstellung zu bringen, schützt der von den Federn 352 zurückgeschobene
Betätigungsarm 342 die
Wippe 343 und der Benutzer kann diese nicht erreichen.
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Zusammenfassend
ist in der dargelegten zweiten Ausführungsform der Erfassungsring
aus dem Rand 11 am Deckel 5 gebildet, wobei der
im Körper 1 angeordnete
Sensor aus dem Steuermittel 320 gebildet ist, das den Mikroschalter 164; 258; 268; 350 betätigt.
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In
allgemeiner Weise ist die Funktionsweise dieser zweiten Ausführungsform
wie folgt. Die Sicherheitsvorrichtung wird aktiviert, wenn der Deckel 5 korrekt
auf den am Sockel 2 angeordneten Behälter 3 aufgesetzt
wird. Der Rand 11 des Deckels 5 betätigt das
Steuermittel 320. Der das Steuermittel 320 zu betätigen versuchende
Benutzer sieht sich in seinem Tun durch das Schutzmittel 321 beeinträchtigt,
das sich zwischen Körper 1 und
Behälter 3 so
einfügt, dass
es die Betätigung
des Steuermittels 320 durch ein anderes Mittel als den
Deckel 5 verhindert.
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Bei
einer dritten Ausführungsform,
von der zwei Ausführungsbeispiele
in 6a bzw. 6b dargestellt sind, enthält die Sicherheitsvorrichtung
zumindest zwei Steuersensoren 302, die im Körper 1 angeordnet
sind und zumindest einen Mikroschalter 91; 153, 154 betätigen können, wobei
die genannten Sensoren jeweils zumindest einen Kopf 306 enthalten,
der eine Austrittsstellung einnehmen kann, in welcher der Mikroschalter
keinen Betrieb des Geräts gestattet,
wobei die genannten Köpfe
von dem Deckel 5, der auf den am Sockel 2 angeordneten Behälter 3 aufgesetzt
ist, in eine Eintrittsstellung verlagerbar sind, in welcher der
Mikroschalter den Betrieb des Geräts gestattet.
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Bei
dem in 6a gezeigten
Ausführungsbeispiel
setzt sich jeder der beiden Köpfe 306 über einen
Arm 31, 32 fort, der eine Erhebung 90 aufweist, die
dazu vorgesehen ist, einen Steuerknopf 92 eines Mikroschalters 91 freizugeben.
Der Mikroschalter ist dazu vorgesehen, die Vorrichtung zu aktivieren, wenn
der Knopf von jeder der beiden Erhebungen 90 freigegeben
ist. Der erste Arm 31 gleitet axial auf den zweiten Arm 32.
Jeder der beiden Köpfe 306 ist
vorteilhaft entgegen einem Rückstellmittel 7 beweglich gelagert.
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Die
Funktionsweise dieses Ausführungsbeispiels
ist wie folgt. Die Sicherheitsvorrichtung ist aktiviert, wenn der
Deckel 5 korrekt auf den am Sockel 2 angeordneten
Behälter 3 aufgesetzt
ist. Die vom Deckel 5 zurückgeschobenen Köpfe 306 betätigen über die
Arme 31, 32 den bzw. die Mikroschalter 91; 153, 154.
Der Benutzer braucht seine beiden Hände, um die beiden Köpfe 306 zu
betätigen.
Somit kann eine versehentliche Betätigung eines der beiden Köpfe durch
den Benutzer nicht dazu führen,
die Sicherheitsvorrichtung zu aktivieren und das Einschalten des
Geräts
zu ermöglichen.
Der Benutzer muss einen jeden Kopf 306 zurückschieben,
damit jede der Erhebungen 90 den Steuernkopf 92 des
Mikroschalters 91 freigibt.
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Bei
dem in 6b dargestellten
Ausführungsbeispiel
ist jeder Arm 31, 32 gelenkig ausgeführt. Der
Arm 31, 32 ist jeweils an einem Zapfen 51, 52 gelagert
und enthält
ein erstes Glied 53, 54 mit einen Schlitz 55, 56,
der mit einem Vorsprung 57, 58 zusammenwirkt,
welcher an jedem der Köpfe 306 montiert
ist. Auch enthält
jeder Arm 31, 32 ein zweites Glied 61, 62 mit
einem Schlitz 63, 64, der mit einem an einer Gleitführung 67, 68 angebrachten
Vorsprung 65, 66 zusammenwirkt. Die Gleitführung 67, 68 enthält jeweils
eine Erhebung 151, 152, die dazu vorgesehen ist,
einen Mikroschalter 153, 154 zu betätigen, wenn
die Köpfe 306 sich
in der Eintrittsstellung befinden. Jeder der beiden Köpfe 306 ist
vorteilhaft entgegen einem Rückstellmittel 7 beweglich
gelagert.
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Die
Funktionsweise dieses Ausführungsbeispiels
ist wie folgt. Der Benutzer muss jeden der Köpfe 306 zurückschieben,
damit jeweils die Erhebung 151; 152 den Mikroschalter 153; 154 betätigt.
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Bei
einer vorteilhaften Variante der Erfindung enthält die Sicherheitsvorrichtung
den beiden Steuersensoren 302 mit jeweils einem Kopf 306 zugeordnet ein
Steuermittel 320, das dazu vorgesehen ist, mit einem Mikroschalter 330 zusammenzuwirken.
Wie in 7a und 7b dargestellt ist, werden
die beiden Köpfe 306 jeweils über einen
Arm 31, 32 fortgesetzt, der einen der Sensoren 302 bildet,
wobei der erste Arm 31 axial auf den zweiten Arm 32 gleitet
und wobei ein Rückstellmittel 7 zwischen
den genannten Armen montiert ist. Jeder Arm 31, 32 trägt einen
Vorsprung 315, der mit einer durch das Steuermittel 320 gebildeten
Lasche 316 zusammenwirken kann, wenn die Köpfe 306 sich
in Austrittsstellung befinden, so dass sie die Verlagerung des genannten
Steuermittels verhindern. Das Schutzmittel 321 ist nicht
mehr erforderlich.
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Die
Funktionsweise der in 7a und 7b dargestellten Variante
ist wie folgt. Wenn der Deckel 5 die Köpfe 306 zurückschiebt,
geben die Vorsprünge 315 die
Lasche 316 frei und das Steuermittel 320 kann
den Mikroschalter 330 betätigen. Ohne Deckel kann der
Benutzer nicht unbewusst zugleich die Köpfe 306 und das Steuermittel 320 betätigen. Die
Kombination der Köpfe 306 mit
dem Steuermittel 320 verstärkt noch die Sicherheit.
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Bei
zwei weiteren vorteilhaften Varianten der Erfindung, die in 8, 9a, 9b und 9c dargestellt sind, enthalten
die Verriegelungsmittel zumindest zwei Backen 6, die entgegen
zumindest einem Rückstellmittel
zwischen einer ihrer Rückstellposition
entsprechenden Verriegelungsstellung und einer Entriegelungsstellung
beweglich gelagert sind.
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Die
Verriegelungsmittel können
durch Entrieglungsmittel in die Entriegelungsstellung gebracht werden,
die zwischen einer Ruhestellung, in welcher die Backen 6 den
Deckel 5 am Körper 1 verriegeln können, und
einer Aktivstellung beweglich gelagert, in welcher die Backen 6 ihre Entriegelungsstellung einnehmen.
Jede der Backen 6 bildet einen der Köpfe 306. Vorteilhaft
ist jeder Backe 6 ein Rückstellmittel 7 zugeordnet.
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Der
Deckel 5 enthält
eine Umfangsschürze 15,
die zumindest einen Rand 11 aufweist, der dazu vorgesehen
ist, mit den Backen 6 zusammenzuwirken. Vorteilhaft ist
der Rand 11 umlaufend ausgeführt. Diese Anordnung ermöglicht es,
den Deckel 5 am Arbeitsbehälter 3 ohne Vorzugswinkelausrichtung
anzusetzen. Gemäß einer
Ausführungsvariante, die
nicht in den Figuren gezeigt ist, wird zumindest einer der Ränder 11 von
der unteren Wand eines Hohlraums gebildet, der durchgehend ist oder
nicht und in der Wand der Schürze 15 ausgebildet
ist.
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Wie
in 8 gezeigt ist, sind
die Backen 6 in Aufnahmen 12 des Körpers 1 radial
beweglich gelagert, von denen sie über die Öffnungen 25 austreten können.
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Jeder
Rand 11 weist in vorteilhafter Weise eine obere Abflachung 16 auf,
die dazu vorgesehen ist, mit einer unteren Abflachung 17 zusammenzuwirken,
die an jeder Backe 6 ausgebildet ist. Vorteilhaft enthält jeder
Rand 11 eine untere Abschrägung 18, die dazu
vorgesehen ist, die Backe 6 entgegen dem Rückstellmittel 7 beim
Aufsetzen des Deckels 5 auf den Arbeitsbehälter 3 zurückzuschieben.
Vorteilhaft enthält
jede Backe 6 auch eine obere Abschrägung 14, die dazu
vorgesehen ist, das Gleiten des Randes 11 auf die genannte
Backe beim Aufsetzen des Deckels 5 auf den Arbeitsbehälter 3 zu
erleichtern.
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Ein
im Körper 1 entgegen
einem Rückstellmittel 36 montierter
Entriegelungsknopf 35 enthält zwei Kurvenflächen 37, 38,
welche eine am ersten Arm 31 ausgebildete erste Kurvenfläche 39 bzw.
eine am zweiten Arm 32 ausgebildete zweite Kurvenfläche 40 zurückschieben
können,
wobei der erste Arm 31 eine Öffnung 41 aufweist,
die für
den Durchtritt der zweiten Kurvenfläche bzw. der Kurvenfläche 38 vorgesehen
ist, wie 5 und 6 zeigen.
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Wie
in 8 dargestellt ist,
ist der Entriegelungsknopf 35 entgegen dem Rückstellmittel 36 zwischen
einer Ruhestellung, in welcher die Backen 6 den Deckel 5 am
Behälter 3 verriegeln
können,
und einer Aktivstellung beweglich, die der Rückstellposition entspricht
und in welcher die Backen 6 ihre Entriegelungsstellung
einnehmen und der Deckel 5 vom Behälter 3 abgezogen werden
kann. Der Entriegelungsknopf 35 wirkt mit einer Bremse 110 zusammen. Der
Entriegelungsknopf 35 enthält eine Kurvenfläche 111,
welche ein Steuerglied 112 der Bremse betätigt, wenn
der Knopf 35 in die Aktivstellung gebracht wird.
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Die
Funktionsweise der in 8 dargestellten
Variante ist wie folgt. Mit Abziehen des Deckels 5 wird
die Sicherheitsvorrichtung deaktiviert. In vorteilhafter Weise wird
mit Betätigung
beim Abziehen des Deckels 5, der eine Verrieglungseinrichtung
zum Verriegeln über
Backen 6 zugeordnet ist, das Abbremsen des Arbeitsorgans
gesteuert. Der auf den Entriegelungsknopf 35 drückende Benutzer
betätigt
den Druckknopf 112 der Bremse 110, die es ermöglicht, das
Arbeitsorgan abzustellen. Vorteilhaft können die Entriegelungsmittel
nacheinander die zum Festlegen des Arbeitsorgans vorgesehene Bremse 110 und dann
die Mittel zum Steuern des Öffnens
der Backen 6 betätigen.
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Wie
in 9a bis 9c dargestellt ist, wirkt
der Entriegelungsknopf 35 mit einer entgegen einem Rückstellmittel 107 montierten
Wippe 100 zusammen. Die Wippe enthält eine Abstützung 104,
die dazu vorgesehen ist, mit den an den Armen 31, 32 ausgebildeten
Erhebungen 102 zusammenzuwirken, und wirkt mit einem Mikroschalter 103 zusammen. Das
eine Ende 108 der Wippe 100 kann über den Entriegelungsknopf 35 betätigt werden,
wohingegen das andere Ende 109 der Wippe 100 einen
Knopf 105 des Mikroschalters 103 betätigen kann.
Das Rückstellmittel 107 ist
zwischen dem mit dem Entriegelungsknopf zusammenwirkenden Ende 108 und der
Abstützung 104 montiert.
Der Mikroschalter 103 kann eine Bremse steuern, wobei ein
weiteres Mittel vorgesehen ist, um die Vorrichtung zu betätigen. Der Mikroschalter
kann auch die Sicherheitsvorrichtung und vorteilhaft eine Bremse
steuern. Der Entriegelungsknopf 35, der im Körper 1 entgegen
einem Rückstellmittel 36 montiert
ist, enthält
auch zwei Kurvenflächen 37, 38,
die jeweils eine am ersten Arm 31 ausgebildete erste Kurvenfläche 39 bzw.
eine am zweiten Arm 32 ausgebildete zweite Kurvenfläche 40 zurückschieben
können,
die dabei die Mittel zum Steuern des Öffnens der Backen 6 bilden.
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Die
Funktionsweise der in 9a bis 9c dargestellten Ausführungsvariante
ist wie folgt. Wenn der Benutzer auf den Knopf 35 drückt, verschwenkt sich
die Wippe 100 an der Abstützung 104 und gibt den
Knopf 105 des Mikroschalters frei, der vorteilhaft eine
Bremse betätigt,
bevor die Kurvenflächen 37, 38 des
Knopfs 35 mit den Kurvenflächen 39, 40 der Arme 31, 32 zusammenwirken,
um die Backen 6 freizugeben.
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Zusammenfassend
besteht bei der dargestellten dritten Ausführungsform der Erfassungsring aus
einem Umfangsrand des Deckels 5, wobei der im Körper montierte
Sensor aus den Köpfen 306 besteht,
welche den bzw. die Mikroschalter 61; 153, 154; 103 betätigen.
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Die
Erfindung ist keineswegs streng auf die vorangehend beschriebenen
Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern
schließt
zahlreiche Abwandlungen bzw. Verbesserungen ein.
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Insbesondere
kann zusätzlich
vorgesehen sein, den Mittelschacht 20 durch einen dichten Wanddurchbruch
zu ersetzen, welcher die Übertragung
der Bewegung auf das Werkzeug gestattet, wie dies bei Elektro-Haushaltsgeräten vom
Typ Mixer bekannt ist, die zum Herstellen von flüssigen Zubereitungen vorgesehen
sind.
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Auch
kann eine Bremse der ersten oder zweiten Ausführungsform zugeordnet sein.
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Die
Erfindung kann auch bei einer Sicherheitsvorrichtung für ein Gerät mit einem
Behälter
und einem Deckel Anwendung finden, deren Geometrie nicht rotationssymmetrisch
ist oder mit einem Behälter
und einem Deckel, deren gegenüberliegende
Teile keine Symmetrieachse haben und eine Indexierung des Deckels
am Behälter
gemäß einer
gegebenen Stellung erfordern.
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Auch
kann die Erfindung bei einer Sicherheitsvorrichtung für ein Gerät mit einem
Behälter
und einem Deckel Anwendung finden, deren gegenüberliegende Teile eine Symmetrieachse
haben, wobei der Körper
des Behälters
und/oder der Deckel nicht rotationssymmetrisch sind, sondern eine
Drehpositionierfreiheit des Deckels auf dem Behälter beim Einsetzen des Deckels
auf den Behälter
gestatten.
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Die
Drehpositionierfreiheit kann durchgehend (über 360°) oder mehrmals (bei mehreren
Stellungen) vorhanden sein.
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Gemäß einer
Variante kann der Erfassungsring durch zumindest einen Erfassungsringbereich ersetzt
werden, der eine gewisse Drehpositionierfreiheit des Deckels auf
dem Behälter
beim Einsetzen des Deckels auf den Behälter ermöglicht.
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Die
Drehpositionierfreiheit ist damit teilweise vorhanden (an einem
oder mehreren Winkelsektoren).
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Die
Erfindung kann auch bei einer Sicherheitsvorrichtung für ein Gerät mit Behälter und
Deckel Anwendung finden, welcher Deckel durch eine einachsige Bewegung
entlang einer geneigten Achse auf den Behälter aufgesetzt wird, die sich
von der senkrechten Achse unterscheidet.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft auch eine Elektro-Küchenmaschine
zum Zubereiten von Nahrungsmitteln, von der Art eines Haushaltsroboters, mit
einem Körper 1,
der einen Sockel 2 zum Aufnehmen eines Arbeitsbehälters 3 bildet,
in welchem ein drehbares Arbeitsorgan 4 angeordnet werden
kann, das von einem im Körper 1 angeordneten
Motor angetrieben wird, mit einem Deckel 5 zum Verschließen des
Arbeitsbehälters 3 und
mit Mitteln zum Verriegeln des Deckels 5 auf dem am Sockel 2 angeordneten Arbeitsbehälter 3,
die eine derartige Sicherheitsvorrichtung enthält.
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Industrielle Anwendungsmöglichkeiten
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Die
Erfindung findet im allgemeinen technischen Gebiet der Elektro-Küchenmaschinen
zum Zubereiten von Nahrungsmitteln vom Typ Mehrzweck-Haushaltsrobotor
Anwendung.