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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Die Erfindung betrifft eine Teppichmatte
und einen formbaren Autoteppich.
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BESCHREIBUNG
DES BEKANNTEN TECHNISCHEN STANDS
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Geformte Autoteppiche und Matten
werden typischerweise unter Verwendung von getufteten Strukturen
hergestellt, bei denen das Florgarn in eine ebene Spinnvlieslage
getuftet wird, die Flornoppen an der Lage befestigt werden und die
Lage danach an einem schallschluckenden Teppichgrund befestigt wird,
um einen ebenen Teppich zu bilden. Beim Tuftingverfahren befindet
sich eine bedeutende Menge an teurem Florgarn auf der Seite der
Spinnvlieslage, die am Teppichgrund befestigt wird. Bei sehr kurzen
Florhöhen
macht das verschwenderisch im Teppichgrund versenkte Florgarn einen
großen
Prozentsatz des verwendeten Florgarns aus.
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Um den Teppich zu formen, wird er
in einer Presse zwischen Platten gebracht. Die Platte in Kontakt mit
dem Teppichgrund wird erhitzt, um den Teppich dauerhaft am Teppichgrund
zu befestigen. Der Teppich kann ebenfalls in der Presse zur gewünschten
Gestalt modelliert und geformt werden. Falls gewünscht wird, den Teppich zu
modellieren und zu formen, muß der
Teppichgrund verformbar sein.
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Das Florgarn ist typischerweise ein „einfaches" (gegenüber zwei
oder mehr gezwirnten Garnen) Garn aus gebauschten Endlosfasern (BCF – bulked
continuous filament) mit verhältnismäßig geraden
Fasern, das geschnitten wird, um ein Velours-Erscheinungsbild zu
ergeben. Ein solcher Teppich erfordert einen gesonderten Schritt
zum Bilden einer getufteten Lage und einen Laminierschritt, um sie
mit einem Teppichgrund zu verbinden. Während des Formens in eine Gestalt
gibt es manchmal ein Problem der Trennung der Reihen von Flornoppen
während
der in manchen Formen erforderlichen starken Verformung. Dies kann
durch Hinzufügen von
mehr Reihen von Flornoppen zur gesamten getufteten Lage ausgeglichen
werden, dies führt
aber zu einem kostenaufwendigeren Teppich.
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Es besteht ein Bedarf, dieses Verfahren
zu vereinfachen, um die Verschwendung von Florgarn zu verringern
und die Kosten zu verringern, ohne die Qualität zu opfern.
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Nadelflorschnüre und Nadelflorschnurteppiche
werden im US-Patent 5 547 732 (Edwards et al.) offengelegt, aber
die dort gezeigten bevorzugten Ausführungsbeispiele sind für eine Wohnraumverwendung
auf ebenen Fußböden vorgesehen
und sind nicht für
ein erneutes Erhitzen und Formen geeignet. Dieses Patent unterrichtet
weder über
die Verwendung eines schweren schallschluckenden Teppichgrunds noch über eine Variation
des Flornoppenabstands, die sich der Dehnung während des Formens anpaßt. Es legt
einen länglichen
Florartikel oder eine „Nadelflorschnur" offen, hergestellt
unter Verwendung eines Garns, das an einem Tragstrang befestigte
Fasern umfaßt.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist das Garn ein gezwirntes Bündel
von Fasern, geeignet für
eine Verwendung bei einem Wohnraumteppich mit geschnittenem Flor,
der eine Florhöhe
von 38,1 mm (1 1/2 Zoll (i. Orig. hier: 1/2 Zoll. Anm. d. Ü.) hat.
Dieses bevorzugte Florgarn erzeugt nicht das für Autoteppiche oder -matten
bevorzugte Veloursaussehen. Bei einem beschriebenen Ausführungsbeispiel
dieses Patents bleiben die einzelnen Fäden beim Schneiden zusammengezwirnt,
so daß der Flor
nach dem Aufbau der Nadelflorschnüre zu einem Teppich an der
oberen Fläche
des Teppichs eine Flornoppenabgrenzung bereitstellt. Falls das Florgarn
längs der
Länge des Strangs
geprüft
wird, können
die einzelnen Florfäden
identifiziert werden, und es gibt längs der Länge des Strangs wenig oder
keine Verwicklung zwischen einzelnen Florfäden. Alle Fasern in den Florfäden werden
außerdem
nach oben vorgespannt, da sie verbunden werden, während sie über einen
Steg auf einem Dorn gebogen werden, und die Fasern werden vorzugsweise
alle verwickelt oder in ein Bündel
gezwirnt. Eine solche bevorzugte Florgarnkonfiguration ist nützlich,
wenn sie in einer abschließenden
Teppichstruktur angeordnet wird, sie kann aber ein Problem sein, wenn
Nadelflor vor dem Aufbau zu einem Teppich in einem gewickelten Garnkörper aufbewahrt
wird, und wenn Nadelflor während
des Aufbaus zu einem Teppich mit hoher Geschwindigkeit gehandhabt
wird.
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Bei der bevorzugten Nadelflorschnur
des Patents von Edwards et al. ist es schwierig, die einzelnen Florfäden in der
gleichen Richtung ausgerichtet zu bekommen, ohne daß einige
Fäden den
Strang entweder oberhalb oder unterhalb des Strangs kreuzen, wenn
versucht wird, alle Fasern zum Wickeln in einer bandartigen Ebene
zu liegen zu bekommen. Die einzelnen Fäden können sich unabhängig bewegen,
wobei einige Fäden
in die eine Richtung laufen und andere Fäden in eine andere. Dies ist
ein besonderes Problem, falls der ausgewählte Strang keine bedeutende
Verdrehungsfestigkeit hat. Die Aufwärtskonfiguration aller Fasern
in den Florfäden
trägt ebenfalls
zu Schwierigkeiten bei, alle einzelnen Florfäden zum effizienten Wickeln
zu einem flachen Band gebogen zu bekommen. Beim Führen der
bevorzugten Nadelflorschnüre
zum Aufbau zu einem Teppich machen die obigen Probleme, verbunden
mit der unabhängigen
Bewegung der einzelnen Florfäden,
das Führen
schwierig, insbesondere bei einem Strang, der eine niedrige Verdrehungsfestigkeit
hat. Besondere Führungen
werden offengelegt zum Handhaben von bei Edwards et al. beschriebenen
Nadelflorschnüren
bei dem in den verwandten Veröffentlichungen
WO96/06685 (Popper et al.) und WO97/06003 (Agreen et al.) (jetzt
US-Patent 5 804 008) offengelegten Teppichfertigungsverfahren. Das
US-Patent 5 804 008 wird hiermit hierin als Referenz einbezogen.
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Es ist wichtig, daß beim Teppichaufbau
alle Florfäden
aufrecht ausgerichtet werden. Falls die Nadelflorschnur auf Grund
einer Verdrehungsinstabilität
umklappt und sie in dieser Ausrichtung an einen Teppichgrund gebunden
wird, wird der Teppichaufbau zurückgewiesen.
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Die Veröffentlichung von Popper et
al. unterrichtet ebenfalls über
ein Verfahren zum Herstellen von feuchtigkeitsbeständigen Nadelflorschnurteppichen
unter Verwendung von Ultraschallenergie zum Binden der Nadelflorschnüre an ein
Stützsubstrat.
Ein bevorzugter Nylon-Teppichaufbau verwendet eine Nylon-Nadelflorschnur,
bei der die gezwirnten Nylon-Flornoppen des Patents von Edwards
et al. an einem nylonbeschichteten Strang befestigt werden, der
einen Fiberglaskern hat. Diese Nadelflorschnur wird an ein Stützsubstrat
gebunden, das ein zwischen zwei Schichten aus nicht-gebundenen Nylon-Faservlieslagen
angeordnetes Glasgarngelege umfaßt, um einen feuchtigkeitsbeständigen Teppich
herzustellen. Ein solcher Teppichgrund ist leichtgewichtig und flexibel
und wird dafür
ausgelegt, der fertige Teppichgrund für einen Wohnraumteppich zu
sein. Das Florgarn hat nicht das für einen Autoteppich gewünschte Aussehen,
und es ist kostenaufwendig, den Teppichgrund als einen Zwischenteppichgrund
für einen
Autoteppichaufbau zu verwenden, der eine Schicht eines schweren
schallabsorbierenden Materials für
den Teppichgrund erfordert. Das Glasgelege im Teppichgrund und das
Glas im Strang würden
den Teppich unelastisch machen, so daß Dehnen und Strecken nicht
möglich wären.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die vorliegende Erfindung wird hiernach
in den Ansprüchen
dargelegt. Sie ist auf eine für
Auto-Floroberflächenstrukturen
(Teppich, Matte oder Türfüllung) geeignete
Florartikel- (Nadelflorschnur-) -Struktur gerichtet, die zum Teppichformen
leicht zu führen
ist und die leicht zu einer flachen, bandartigen Konfiguration zu formen
ist, geeignet zum Wickeln in einen Garnkörper. Die Nadelflorschnur hat
ein Florgarn, das BCF-Einfachgarn umfaßt, das nicht gedreht, gezwirnt
oder auf andere Weise verwickelt wird, um einzelne Flornoppen zu bilden,
und das auf eine Florlänge
von weniger als 12,7 mm (1/2 Zoll) und vorzugsweise weniger als
6,4 mm (1/4 Zoll) geschnitten wird. Der Strang kann ein verdrehungsfester
mit einer ununterbrochenen äußeren Oberfläche oder
einer mit einem Glaskern mit einer gewickelten Stapelgarnhülle sein,
die eine geringe Verdrehungsfestigkeit hat. Die so hergestellte
Nadelflorschnur hat überraschenderweise
eine vorteilhafte Geometrie für
eine Hochgeschwindigkeitshandhabung und flaches Wickeln. Die Fasern
im Garn werden längs
der Länge, des
Strangs in einer monolithischen, lose verwickelten Anordnung von
Fasern verteilt, die in zwei mit Zwischenraum angeordneten Florreihen
vom Strang nach außen
verläuft,
die der Nadelflorschnurstruktur etwas Verdrehungsfestigkeit verleihen.
Mit Verdrehungsfestigkeit ist gemeint, daß eine Länge von 38,1 mm (1 1/2 Zoll)
einhundertachtzig (180) Grad um die Achse des Strangs gedreht werden
kann und das Florgarn noch eine monolithische Struktur bleiben wird,
ohne daß sich
die Fasern trennen, und die Nadelflorschnur ohne Hilfe und ohne
Anhaltspunkte, daß es
gedreht worden ist, nahezu zur ursprünglichen Konfiguration zurückkehrt.
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Die Verteilung der Fasern um den
Strang hat eine überraschende
Konfiguration. Im Querschnitt der Nadelflorschnur gesehen, gibt
es Fasern längs
einer Unterseite jeder Reihe, die innerhalb von zehn (10) Grad zu
einer an der Basis der Nadelflorschnur definierten Ebene liegen.
Die verbleibenden Fasern für
jede Reihe sind durchgehend über
einen Winkelausschnitt mit einem Ursprung in der mit der Breite
des Strangs ausgerichteten Basisebene verteilt, der von der Unterseite
der Reihe zu einer Oberseite verläuft, der zwischen fünfundvierzig
(45) und neunzig (90) Grad von der Basis beträgt und einen Raum zwischen
den zwei Reihen läßt, welcher
der Breite des Strangs wenigstens gleich ist. Dieser Raum zwischen
den Reihen ist wichtig, um ein Führungselement
einzuführen,
das den Strang berührt,
ohne Fasern zwischen dem Führungselement
und dem Strang einzuklemmen. Die Fasern an der Unterseite der Reihen
sind in einer zum flachen Wickeln geeigneten Position, und sie werden
mit den verbleibenden Fasern verwickelt, wovon angenommen wird,
daß es das
Abflachen der Florreihen zum flachen Wickeln erleichtert. Es wird
außerdem
angenommen, daß das
Verwickeln der Fasern der Oberseite mit den Fasern der Unterseite
die Fasern an der Oberseite der Reihen davon abhält, zusammenzukommen und den
Raum über
dem Strang zu schließen,
der für
ein Führen
der Nadelflorschnur mit hoher Geschwindigkeit offengehalten werden
muß. Die
Fasern an der Oberseite der Reihen sind in einer zum Formen einer
Teppichfloroberfläche
geeigneten Position, wenn sie mit einem Stützsubstrat zusammengesetzt
werden. Es wird angenommen, daß das
Verwickeln der Fasern der Unterseite mit den Fasern der Oberseite
das Wiederausrichten der Fasern der Unterseite nach oben während des
Teppichaufbaus erleichtert.
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Die Anordnung der Fasern ist besonders
nützlich
bei einer Autoteppichmatte, wenn der verwendete Strang aus einem
Kern aus Endlosglasfasern und wenigstens einem Multifilamentgarn
besteht, das wenigstens teilweise um den Kern gewickelt wird, obwohl
ein solcher Strang eine geringe Beständigkeit gegen Torsionsverdrehen
hat. Die resultierende, mit diesem Strang hergestellte, Nadelflorschnur
ist auf Grund der Anordnung der Fasern in der Florstruktur verdrehungsfest.
Das Glas in der Nadelflorschnur gewährleistet einen Grad an Feuchtigkeits-
und thermischer Beständigkeit
für eine
Matte, die unter der Schwerkraft flach liegen muß und nicht ziehgeformt wird.
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Die Anordnung der Fasern ist besonders
nützlich
bei einem geformten Autoteppich, wenn der Strang einen Tragstrang
mit einer ununterbrochenen Außenfläche umfaßt (der
eine(n) Monofil- oder extrudierte(n) Hülle/Kern einschließen kann).
Ein solcher Strang sollte außerdem
bei einer Strecktemperatur von einhundertfünfzig (150) Grad Celsius und
einer Streckkraft von 8,9 Newton (2 Pfund) oder weniger bei der
Strecktemperatur ohne Bruch bis zu 15% dauerhaft streckbar sein,
um dadurch die für
die Nadelflorschnur erforderliche Streckkraft zu begrenzen. Bei
einem solchen Strang wird die zum Strecken der Nadelflorschnur erforderliche Kraft
bei einer erwünschten
Strecktemperatur von einhundertdreißig bis einhundertachtzig (130–180) Grad Celsius
auf einem niedrigen Niveau gehalten. Dies verringert die Verzerrung
der gesamten Teppichstruktur während
des Formens, so daß ein
seitliches Trennen oder Bündeln
von aneinandergrenzenden Nadelflorschnüren gleichmäßig durch das Stützsubstrat
verhindert werden kann und das Stützsubstrat nicht beschädigt wird.
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Die Anordnung der Fasern in der Nadelflorschnur
ist besonders nützlich
beim Herstellen eines Vorformlings mit Floroberflächenstruktur,
wie beispielweise eines Vorformlings für eine Automatte oder einen
Autoteppich, durch Führen
der Nadelflorschnur mit hoher Geschwindigkeit auf eine mit einem
Stützsubstrat überzogene
rotierende Trommel und Einbetten der Nadelflorschnur in die Oberfläche des
Stützsubstrats.
Während eines
solchen Vorgangs gewährleisten
die Fasern, welche die mit Zwischenraum angeordneten monolithischen
Florreihen bilden, eine Beständigkeit
gegen Torsionsverdrehen der Nadelflorschnur, um das Handhaben und
Führen
zu unterstützen,
und erhalten einen offenen Raum zwischen den Reihen aufrecht, damit
ein Preßwerkzeug
den Strang in Eingriff nimmt, ohne Florreihenfasern zwischen dem
Strang und dem Werkzeug oder zwischen der Basis der Nadelflorschnur
und dem Stützsubstrat
einzuklemmen. Die Oberfläche
des Stützsubstrats,
in welche die Nadelflorschnur eingebettet wird, kann klebrig sein
oder kann, zum Beispiel durch die Anwendung von Wärme, klebrig
gemacht werden.
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Eine Vielzahl von Stützsubstraten
ist mit den Nadelflorschnüren
verwendbar, um die Vorformlinge für eine Automatte oder einen
formbaren Teppich herzustellen. Die Vorformlinge werden typischerweise
anschließend
unter Hitze und Druck zwischen Preßplatten verarbeitet, um die
fertige Matte oder den geformten Teppich herzustellen. Bei einem
Ausführungsbeispiel
wird dem Teppichgrund vor dem Formen eine Gewebeschicht hinzugefügt, um die
Struktur während
des Formens und danach zu stabilisieren. Irgendwann, nachdem die
Nadelflorschnüre
am Stützsubstrat
befestigt werden, wird das bauschfähige Florgarn mit Wärme oder
Wärme und Feuchtigkeit
behandelt, um das Florgarn zu bauschen und den Zwischenraum zwischen
den Florreihen zu beseitigen, so daß beim fertiggestellten Erzeugnis
eine gleichmäßige Floroberfläche gebildet
wird.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ABBILDUNGEN
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Die Erfindung ist vollständiger zu
verstehen aus der folgenden detaillierten Beschreibung, in Verbindung
mit den beigefügten
Zeichnungen, die einen Teil dieser Anmeldung bilden und in denen:
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1 einen
nach dem bekannten technischen Stand bekannten Autoteppich zeigt,
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2A, 2B und 2C eine Nadelflorschnur, verwendbar bei
einem Autoteppich der vorliegenden Erfindung, zeigen, während 2D eine vergrößerte schematische
Ansicht ist, welche die geometrische Beziehung von verschiedenen
Merkmalen der in 2A illustrierten
Nadelflorschnur zeigt,
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3A eine
isometrische Ansicht eines Ausführuugsbeispiels
einer Nadelflorschnur-Autoteppichstruktur
zeigt, und 3B eine Nahansicht
der Befestigung der Nadelflorschnur am Teppichgrund zeigt,
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4 eine
isometrische Ansicht eines Teils einer geformten Autoteppichstruktur
zeigt,
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5 eine
isometrische Ansicht einer Nadelflorschnur-Formvorrichtung, gezeigt
beim Herstellen einer Nadelflorschnur, zeigt,
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6 einen
Aufriß eines
Nadelflorschnurteppich-Formsystems zeigt,
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7 eine
isometrische Ansicht eines Abschnitts des Teppichformsystems zeigt,
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8 eine
isometrische Ansicht eines anderen Abschnitts des Teppichformsystems
zeigt,
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9 eine
Seitenansicht eines Abschnitts eines Nadelflorschnurteppichs zeigt,
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10 einen
Aufriß eines
anderen Ausführungsbeispiels
einer Nadelflorschnur-Formvorrichtung, gezeigt beim Herstellen von
vier Nadelflorschnüren,
zeigt,
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11 eine
isometrische Ansicht eines Ultraschall-Bindemoduls zeigt,
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12 eine
Ansicht eines Nadelflorschnur-Formdorns ist, teilweise im Schnitt,
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13 eine
vergrößerte Schnittansicht
des Endes des Dorns, längs
der Linie 13-13 von 12,
ist,
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14A, 14B und 14C Vorder-, Schnitt- bzw. Seitenansichten
eines mit dem Dorn von 12 verwendbaren
Ultraschalltrichters sind,
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15A eine
Schnittansicht eines Abschneiders zum Abschneiden von Garn auf dem
Dorn ist,
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15B eine
vergrößerte Detailschnittansicht
der Nut in den Ecken des in 15A gezeigten
Dorns ist,
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15C eine
vergrößerte Ansicht
der Schneidekante der in 15A gezeigten
Klinge ist,
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16 eine
vergrößerte Schnittansicht
von zwei Abschneidern in Eingriff mit dem in 15A gezeigten Dorn ist,
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17A und 17B einen Aufriß bzw. eine
Draufsicht einer Führung
zeigen, um mehrere Nadelflorschnüre
zum Verbinden von der Oberseite des Teppichgrunds zu leiten,
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18A, 18B, 18C, 18D und 18E unterschiedliche Ansichten
eines zum Verbinden von Nadelflorschnüren von der Oberseite eines
Teppichgrundmaterials verwendbaren Ultraschalltrichters sind,
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19 eine
isometrische Ansicht einer anderen Nadelflorverbindungsvorrichtung
zum Herstellen von zwölf
Nadelflorschnüren
ist,
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20A, 20B und 20C schematische Schnittansichten eines
Dorns sind, um unterschiedliche Anordnungen zur Verwendung eines
Dorns beim Herstellen einer Vielzahl von Florhöhen zu zeigen,
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21 eine
schematische Seitenansicht des Zylinders von 6 ist, die eine alternative Weise zeigt, um
den Teppichgrund am Zylinder zu halten,
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22 ein
alternatives Ausführungsbeispiel
des Nadelflorschnurteppichs von 3 ist,
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23 eine
Nadelflorschnur-Teppichmatte mit einem Teppichgrund ist, der ein
Gummisubstrat umfaßt,
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24 die
Matte von 23 mit Verstärkungssträngen in
der Richtung quer zur Faser ist,
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25 eine
Nadelflorschnur-Teppichmatte mit einem Teppichgrund ist, der ein
klebstoffbeschichtetes „Keldax"-Substrat hat,
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26 eine
Nadelflorschnur-Teppichmatte ist, die Nadelflorschnüre hat,
befestigt an einem dünnen Teppichgrund,
der an ein klebstoffbeschichtetes „Keldax"-Substrat laminiert wird,
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27 eine
teilweise Seitenansicht eines gewickelten Garnkörpers von Nadelflorschnur ist,
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28 eine
Draufsicht eines Abschnitts eines Nadelflorschnurteppichs, hergestellt
mit auf null Grad und neunzig Grad ausgerichteten Nadelflorschnüren auf
einem Teppichgrund, ist.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG
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In der gesamten folgenden detaillierten
Beschreibung beziehen sich ähnliche
Referenzzahlen auf ähnliche
Elemente in allen Abbildungen der Zeichnungen.
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1 zeigt
eine Nadelflor-Teppichstruktur 31 nach dem bekannten technischen
Stand, verwendbar für eine
Matte oder zum Formen in einer Form für eine automobile Verwendung.
Die Teppichstruktur 31 umfaßt Tuflinggarn 33,
getufiet in einen Primärteppichgrund 35 aus
einem Polyester-Spinnvlies, das mit einer Klebstoffschicht 37 aus
Heißschmelz-Ethylen-Vinylacetatharz,
verkauft unter der Handelsmarke Elvax®, erhältlich von
E. I. du Pont de Nemours and Company, Wilmington, Delaware („DuPont"), spritzbeschichtet
wird. Sie umfaßt
außerdem
eine umspritzte Schicht 39 eines gefüllten thermoplastischen Ethylenpolymers,
verkauft unter der Handelsmarke Keldax , ebenfalls erhältlich und
hergestellt von E. I. du Pont de Nemours and Company. Die Schicht 39 dient
als eine Teppichschutzschicht und Schallbarriere. Das Tuftingverfahren
erfordert während der
Fertigung ein großes
Garngatter und bringt eine bedeutende Menge an Garn 33 auf
die Rückseite
des Primärteppichgrunds 35,
wenn sich die Tuftingnadeln bewegen und Garn von einer Reihe von
Flornoppen zu einer anderen tragen. Die Verwendung eines Primärteppichgrunds 35,
der Tuflingschritt und die Verschwendung von Garn auf der Rückseite
des Primärteppichgrunds
erhöhen
die Kosten der Matte oder des geformten Teppichs. Diese Kosten können dadurch
beseitigt oder verringert werden, daß eine Matte oder ein geformter
Teppich unter Verwendung einer für
einen solchen Zweck geeigneten Nadelflorschnur und unter Verwendung
eines neuen Verfahrens zum Herstellen eines Autoteppichs hergestellt
wird.
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2A zeigt
einen länglichen
Florartikel oder eine Nadelflorschnur 41, verwendbar bei
der Erfindung. Er umfaßt
einen länglichen
Tragstrang 45, der eine thermoplastische Außenfläche 47 hat
und der eine Breite 69 und eine Höhe 613 hat. Eine Vielzahl
von thermoplastischen bauschfähigen
Endlosfasern, wie beispielsweise die Faser 49, werden an
einen Umfangsbereich 608 der Strangoberfläche 47 gebunden,
der längs
der Länge
des Strangs 45 verläuft.
Der Bereich 608 definiert eine Strangbasis 610.
Die Fasern, wie beispielsweise die Faser 49, bilden eine
längliche,
lose verwickelte Anordnung 614 von Fasern, die in zwei
mit Zwischenraum angeordneten Florreihen 616 und 618 vom
Strang nach außen
verläuft,
getrennt durch einen Raum 617, der vom Strang 45 zu
den abgeschnittenen Enden 619 verläuft. Die Reihen werden miteinander
verbunden durch durchgehende gemeinsame Fasern an einem Reihenbasisbereich 620.
Der Basisbereich 620 der Fasern hat einen dichten Abschnitt 622 von
miteinander verbundenen und an der Strangbasis 610 an der
Oberfläche 47 des
Tragstrangs befestigten Fasern. Die Fasern in jeder Reihe 616 und 618 haben
eine vom Strang 45 zu den abgeschnittenen Enden 619 gemessene
Florlänge
von zwischen 2,5 nun (0,1 Zoll) und 12,7 mm (0,5 Zoll).
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Der Umfangsbereich 608 definiert
längs der
Länge des
Strangs 45 eine gedachte Basisebene 626 für die Nadelflorschnur.
Die Florfasern für
die Reihe 616 definieren längs einer Unterseite 628 angrenzend
an die Basisebene 626 eine gedachte untere Faserebene 630 für die Reihe 616.
Diese Faserebene 630 liegt in einem Winkel 632 zur
Basisebene 626. Der Winkel 632 hat einen Ursprung 634 in
der Basisebene, ausgerichtet mit der Breite 69 des Strangs
an der Strangseite 636. Der Winkel 632 liegt vorzugsweise
innerhalb von plus oder minus 10 Grad zur Basisebene 626 und
beträgt
vorzugsweise etwa null (0) Grad oder ist wesentlich mit der Basisebene
ausgerichtet. Die Fasern an der entgegengesetzten Oberseite 638 der
Reihe 616 definieren eine gedachte obere Faserebene 640 für die Reihe 616,
die in einem Winkel 642 zur Basisebene 626 mit
dem Ursprung bei 634 liegt. Der Winkel 642 beträgt vorzugsweise
45 bis 90 Grad, um dadurch die Fasern in der Reihe 616 in
einer verwickelten Anordnung einzuschließen, welche die meisten Fasern
außerhalb
des Raums 617 hält,
so daß der
Strang 45 zwischen den Reihen 616 und 618 frei
zugänglich
ist.
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Die Florfasern für die Reihe 618 definieren
längs einer
Unterseite 644 angrenzend an die Basisebene 626 eine
gedachte untere Faserebene 646 für die Reihe 618. Diese
Faserebene 646 liegt ebenfalls in einem Winkel 648 zur
Basisebene 626. Der Winkel 648 hat einen Ursprung 650 in
der Basisebene, ausgerichtet mit der Breite 69 des Strangs
an der Strangseite 652. Der Winkel 648 liegt,
wie der Winkel 632, vorzugsweise innerhalb von plus oder
minus zehn (+/– 10)
Grad zur Basisebene 626 und ist vorzugsweise der gleiche
wie der Winkel 632 und beträgt am bevorzugtesten etwa null
(0) Grad oder ist wesentlich mit der Basisebene ausgerichtet. Die
Fasern an der entgegengesetzten Oberseite 654 der Reihe 618 definieren
eine gedachte obere Faserebene 656 für die Reihe 618, die
in einem Winkel 658 zur Basisebene 626 mit dem
Ursprung bei 650 liegt. Der Winkel 658 beträgt, wie
der Winkel 642, vorzugsweise fünfundvierzig bis neunzig (45–90) Grad,
um dadurch die Fasern in der Reihe 618 (i. Orig. hier:
118. Anm. d. Ü.)
in einer verwickelten Anordnung einzuschließen, welche die meisten Fasern
außerhalb
des Raums 617 (i. Orig. hier: 119. Anm. d. Ü.) hält, so daß der Strang 45 (i.
Orig. hier: 47. Anm. d. Ü.)
zwischen den Reihen 616 und 618 frei zugänglich ist.
Jedoch müssen
die Winkel 632 und 642 für die Reihe 616 nicht
notwendigerweise die gleichen sein wie die Winkel 648 bzw. 658 für die Reihe 618.
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Wie am besten in 2B zu sehen, hat die Nadelflorsehnur 41 eine
Führungsnut 660 angrenzend
an die Seite 636 des Strangs 45 und eine Führungsnut 662 angrenzend
an die entgegengesetzte Seite 652 des Strangs 45.
Die Nuten 660 und 662 liegen zwischen dem Strang 45 und
den entsprechenden Florreihen 616 bzw. 618, wodurch
ein durch den oberen Abschnitt des Strangs 45 gebildeter
länglicher
Führungssteg 664 bereitgestellt
wird, der für
ein Führungswerkzeug 666 zugänglich ist,
das durch den Raum 617 zwischen den mit Zwischenraum angeordneten
Reihen geführt
werden kann, ohne zuerst Fasern aus einer Reihe aus dem Weg zu bewegen.
Vorzugsweise hat der durch den Strang gebildete Führungssteg
eine Höhe von
zwischen 0,13 und 0,76 mm (5 bis 30 Millizoll), gemessen von der
Basis, und eine Breite, die dem Abstand zwischen den Florreihen
am Basisbereich gleich oder geringer ist als dieselbe. Vorzugsweise
hat der durch den Strang gebildete Führungssteg eine Breite von
zwischen 0,13 und 0,76 mm (5 bis 30 Millizoll).
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2C zeigt
eine Nadelflorschnur ähnlich
der von 2A, bei der
die Florreihen 616 und 618 nach oben gedrückt worden
sind, um eine Floroberfläche
mit einem veloursartigen Aussehen zu bilden, wie es geschehen würde, wenn
die Nadelflorschnur mit aufgeschnittenem Flor zu einem Teppich aufgebaut
wird, was später
erörtert
wird. Die Fasern in den Reihen sind anfangs Fasern einer Vielzahl
von Fäden.
Jeder Faden wird über
den länglichen
Strang 45 gebogen und am Umfangsbereich 608 längs des
Strangs an die Oberfläche 47 gebunden.
Das gebogene Garn bildet ein Paar von Flornoppen, wie beispielsweise
die Flornoppen 51 und 52 aus Florgarn 43,
die einen Teil jeder Reihe 616 und 618 von Fasern
bilden. Die Flornoppen werden zum Zweck der Erörterung durch die am Oberteil
jeder Flornoppe gezeigten Schattenlinien angezeigt. Eine Vielzahl
von Fäden,
die Paare von Flornoppen bilden, werden längs der Länge des Strangs zusammengesetzt,
um die Reihen 616 und 618 zu bilden. Die einzelnen
Fasern, wie beispielsweise die Faser 49, können sich
mit Fasern von angrenzenden Flornoppen frei vermischen und lose
verwickeln, wo sie längs
der Länge
des Strangs in Kontakt kommen. Die durch die Schattenlinien angezeigte
Flornoppenidentität
mag auf Grund des Vermischens und Verwickelns innerhalb jeder Reihe
von Fasern fehlen, da die aneinandergrenzenden Flornoppen typischerweise
identisch sind. Falls die Fäden
aneinandergrenzender Flornoppen unterschiedliche Farben hätten, könnten sie
nach dem Verbinden und Schneiden unterschieden werden, wenn sie
aber in jeder Hinsicht gleich sind, können sie nach dem Verbinden
und Schneiden vom Oberteil der Nadelflorschnur oder in einem aus
zusammengesetzten Nadelflorschnüren
hergestellten Teppich nicht leicht identifiziert werden.
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3A zeigt
eine Zusammenstellung von Nadelflorschnüren, wie beispielsweise der
Nadelflorschnur 41, befestigt an einem Stützsubstrat 34.
Die Nadelflorschnüre 41 und 41a bis
c werden mit einem ausgewählten
Zwischenraum, wie beispielsweise bei 36, auf der Grundlage
der gewünschten
Dichte von Flornoppen auf dem Teppich, angeordnet und werden längs ihrer
Länge an
die Oberfläche 71 des
Teppichgrunds 34 gebunden. Der Tragstrang 45 wird
an die Innenseite der „U"-förmigen Fäden gebunden,
und die Unterseite der Nadelflorschnur, das heißt, der Unterteil der verbundenen „U"-förmigen Fäden, wird
an die Oberfläche 71 des Teppichgrunds
gebunden. In der Abbildung hat die Floroberfläche auf Grund des Vermischens
der Fasern längs
der Länge
einer einzelnen Nadelflorschnur und von einer Nadelflorschnur zur
anderen ein Veloursaussehen, so daß die einzelnen Nadelflorschnüre und die
einzelnen Flornoppen von der Floroberseite 40 des Teppichs
nicht unterschieden werden können.
Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel
umfaßt
der Teppichgrund 34 ein Laminat aus einer Klebstoffschicht 42,
einer Tragschicht 44 und einer Deckschicht 46.
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3B zeigt
eine vergrößerte Ansicht
der Basis der Nadelflorschnur und wie sie teilweise in den Teppichgrund 34 eingebettet
wird. Die untere Fläche
oder Basis 63 der Nadelflorschnur liegt um eine Strecke 71a unterhalb
der oberen Fläche 71 des
Teppichgrunds 34. Dieses Einbetten ist wichtig, um zu sichern,
daß die obere
Fläche
des Stützsubstrats,
in diesem Fall die Klebstoffschicht 42, einen großen Anteil
des Umfangs der Nadelflorschnurbasis 63 in Eingriff nimmt,
um sie sicher am Teppichgrund zu befestigen.
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Die Gesamtdicke 54 des Stützsubstrats
muß ausreichend
groß sein,
so daß während des
Befestigens eine bedeutende Kompression erfolgen kann, um das Einbetten
der Nadelflorschnur zu erlauben.
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Bei einer Erkundungsprüfung der
Integrität
der Nadelflorschnur wird der Teppich eingespannt, und eine einzelne
Nadelflorschnur wird an einem Ende ergriffen und gezogen, bis sie
sich vom Teppichgrund trennt. Typischerweise werden drei Ausfallarten
beobachtet. Eine erste Ausfallart ist, daß die Grenzfläche, wo sich
die Nadelflorschnur mit dem Teppichgrund verbindet, versagt. Eine
zweite Art ist, daß die
Grenzfläche
intakt bleibt und das Stützsubstrat
versagt oder sich aufblättert.
Eine dritte Art ist, daß die
Grenzfläche
intakt bleibt und der dichte Bereich versagt und sich die Fasern
im dichten Bereich voneinander trennen, wobei einige beim Teppichgrund
verbleiben und einige bei der Nadelflorschnur verbleiben. Eine vierte
Art ist, daß eine
der anderen Arten kurz auftritt und danach der Strang zerreißt. Es hat
sich gezeigt, daß die
erste und die zweite Art bevorzugt werden, weil sie üblicherweise
zu einer höheren
Ausfallkraft führen.
Die dritte Art führt üblicherweise
zu einem Ausfall mit niedriger Abschälkraft. Die vierte Art ist
selten.
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Es hat sich gezeigt, daß es, um
die dritte Ausfallart zu vermeiden, vorteilhaft ist, für eine gegebene Florhöhe weniger
Garngewicht längs
der Länge
der Nadelflorschnur anzuordnen und in der Teppichstruktur mehr Nadelflorschnüre pro Zentimeter
(Zoll) anzuordnen, um das gewünschte
Florgewicht beim fertiggestellten Teppich zu bekommen. Für eine gegebene
Florlänge
bedeutet dies weniger Fasern pro Zentimeter (Zoll) im dichten Abschnitt
des Basisbereichs. Dies erleichtert das Binden des Florgarns an
den Strang, so daß der dichte
Faserabschnitt am Basisbereich nicht leicht auseinandergezogen wird
und bei der Erkundungsprüfung die
erste oder die zweite Ausfallart auftritt. Wenn dies der Fall ist,
hat sich gezeigt, daß der
Teppich normalen Teppich-Dauer- und Verschleißprüfungen, wie beispielsweise
einer Vettermann-Trommelprüfung, gut
widersteht, Dieser Argumentation folgend wird bevorzugt, 2,4 bis
3,9 Nadelflorschnüre
pro Zentimeter (6 bis 10 Nadelflorschnüre pro Zoll)
auf dem Teppichgrund anzuordnen. Dies führt ebenfalls zu einem visuell
ansprechenden Teppich mit gleichmäßiger Florabdeckung und ohne
Reihigkeit.
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Bei einer bevorzugten Anwendung wird
die Floroberflächenstruktur
als Teppich in einem Automobil verwendet, wobei sie geformt wird,
um zu den einfachen und komplexen Krümmungen der Bodenwanne eines Wagens
zu passen. 4 zeigt einen
Abschnitt eines solchen geformten Teppichs 48, um etwas
vom erforderlichen Formen zu illustrieren. Der Teppich könnte in
einer flachen Form oder in einer vorgestalteten Form gefertigt,
erhitzt und in einer Form angeordnet werden, um den dreidimensionalen
Autoteppich zu erzeugen. Um von der zweidimensionalen flachen Form
zur dreidimensionalen profilierten Form zu kommen, muß der Teppich
gestreckt und in manchen Fällen,
wie bei der komplexen Krümmung 50,
verdichtet und mikrogefaltet werden.
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Um das Strecken in der Teppichstruktur 38 von 3A zu erreichen, muß der Teppichgrund 34 in
der Lage sein, sich in allen Richtungen zu strecken, und die Nadelflorschnüre, wie
beispielsweise 41, müssen
in der Lage sein, sich zu verlängern.
Um eine Verlängerung
der Nadelflorschnüre
zu erreichen, muß der
Strang 45 in der Lage sein, sich unter Hitze und Druck
ohne Ausfall zu strecken und dauerhaft zu verformen. Die verwendete
Temperatur muß niedriger
sein als die Verformungstemperatur des Florgarns des Teppichs, so
daß der
Flor während
des Formens nicht beschädigt
wird.
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Ein bevorzugter streckbarer Strang
für einen
formbaren Teppich sollte im Vergleich zum Teppichgrund eine nicht
zu hohe Schmelztemperatur haben, so daß die erforderliche Formstreckung
mit einer geringen Kraft erreicht werden kann. Die Streckkraft für die Nadelflorschnur,
die hauptsächlich
die Streckkraft des Strangs der Nadelflorschnur ist, muß ausreichend
niedrig sein, um das Stützsubstrat
nicht zu beschädigen.
Eine hohe Strangstreckkraft erzeugt beim Formen über einer komplexen konvexen
Oberfläche
eine hohe resultierende Kraft seitlich zur Nadelflorschnur, der
durch den Teppichgrund widerstanden werden muß, um die Nadelflorschnüre daran
zu hindern, sich auseinanderzuspreizen. Falls die Kraft zu hoch
ist, und der Teppichgrund bei der Verformungstemperatur nicht stark
genug ist, kann der Teppichgrund übermäßig ausdünnen und die Nadelflorschnüre können sich
ungleichmäßig auseinanderspreizen.
Im schlimmsten Fall kann der Teppichgrund zerreißen und sich im Teppich ein
Loch öffnen,
das von der Florseite sichtbar ist. Es wird angenommen, daß ein Strang,
der sich bei einer Strecktemperatur von einhundertfünfzig (150)
Grad Celsius bei einer Streckkraft für den Strang von weniger als
zehn (10) Pfund um 15% dauerhaft Strecken wird, keine übermäßigen Streckkräfte erzeugen
wird, wenn er zu einer Nadelflorschnur geformt, zu einem Teppich
zusammengesetzt und geformt wird, um einen dreidimensionalen profilierten
Nadelflorschnur-Autoteppich herzustellen.
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Der Teppichgrund 34 stellt,
außer
in der Lage zu sein, sich in allen Richtungen zu strecken, wenn
er in der Formpresse erhitzt und gepreßt wird, bei Verwendung als
ein Autoteppich vorzugsweise eine schallabsorbierende oder geräuschdämpfende
Funktion bereit. Ein geeignetes solches Material wird durch E. I.
du Pont de Nemours and Company unter der Handelsmarke Keldax® hergestellt.
Dieses Material ist ein gefülltes thermoplastisches
Ethylenpolymer, das eine Bruchdehnung von 450% und eine Dichte von
1,9 g/cm3 für ein Erzeugnis mittlerer Dichte
oder von 2,2 g/cm3 für ein Erzeugnis hoher Dichte
hat. (Keldax® 6868
ist EVA (Ethylen-Vinylacelat-Copolymer) mit bis zu 70% Kalziumkarbonat-Füllstoff).
Keldax®-Polymermaterial kann
als eine Extrusionsbeschichtung, eine Spritzgußoberfläche oder als eine vorgeformte
Lage oder Folie laminiert mit den Nadelflorschnüren verbunden werden. Als Folie
kann die Oberflächendichte
von 1,5 bis 4,4 kg/m2 (0,3 bis 0,9 Pfund/Quadratzoll)
reichen, wenn das Erzeugnis hoher Dichte verwendet wird. Bei einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
hat das Keldax® eine
Dichte von wenigstens 1 g/cm3 und eine Dicke
von wenigstens 0,4 mm (15 Millizoll).
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Um eine gute Haftung der Nadelflorschnur,
wie beispielsweise der Nadelflorschnur 41, an der Tragschicht 44 zu
erreichen, ist auf dem Keldax®-Polymermaterial eine
Klebstoffschicht erforderlich. Eine bevorzugte Klebstoffschicht 42 zum
Befestigen einer Nylon-Florgarn-Nadelflorschnur an einer Tragschicht
aus Keldax®-Polymermaterial
ist eine 0,08 mm (3 Millizoll) dicke Polyethylenfolie, modifiziert
mit dem, von E. I. du Pont de Nemours and Company unter der Handelsmarke
Bynel® CXA
verkauften, maleinsäureanhydrid-modifizierten
Ethylen-Copolymer. (Der bevorzugte Artikel wird von DuPont als CXA
41E557 verkauft.)
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5 zeigt
ein Nadelflorschnur-Formmodul 55 und ein Verfahren zum
Herstellen eines einzelnen länglichen
Florartikels oder einer „Nadelflorschnur" 41 durch
Befestigen von Florgarn 43 an einem länglichen Tragstrang 45.
Der Strang 45 wird längs
der Kante oder des Stegs 56 eines Dorns 58 geführt, und
das Garn 43 wird durch Drehen einer exzentrischen Führung 60 um
den Dorn und den Strang gewickelt. Ein oder mehrere Fäden können gleichzeitig
gewickelt werden, bei 43a und 43b werden zwei
gezeigt. Der Faden 43 wird mit Ultraschall an den Strang 45 gebunden,
wenn er durch die Bewegung des Strangs 45 und anderer Träger 64 und 66 unter
einen Ultraschalltrichter 62 gezogen wird. Das gewickelte
Garn 43 wird durch eine rotierende Klinge 68 abgeschnitten,
die sich mit einem Dornschlitz 70 überschneidet, so daß der Strang
mit dem daran befestigten verbundenen Garn vom Dorn 58 abgenommen
werden und zu weiteren Verarbeitungsschritten, wie bei 72,
geführt
werden kann. Das oben beschriebene Verfahren und das erzeugte Nadelflorschnurerzeugnis
werden weiter erörtert
im US-Patent 5 547 732 (Edwards et al.), das hierin als Referenz
einbezogen wird.
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6 zeigt
eine Vorrichtung zum Ausführen
weiterer Verarbeitungsschritte an der Nadelflorschnur. Das Nadelflorschnur-Formmodul 55 von 5 wird in 6 links gezeigt, und die weiteren Verarbeitungsschritte
werden beginnend bei Position 72 gezeigt. Die einzelne
Nadelflorschnur 41 läuft über eine
geschlitzte angetriebene Walze 74, wo die Florhöhe der Nadelflorschnur
durch Elektroscheren 76 auf eine gewünschte Höhe von weniger als 12,7 mm
(1/2 Zoll) gestutzt werden kann, und geht danach weiter zu einer
Beförderungs- und
Spannbaugruppe 78. Die Nadelflorschnur 41 geht
weiter zu einem Teppichformmodul 73, das eine Drehvorrichtung 80 umfaßt, auf
der ein großer
Zylinder 82 angebracht wird, um die Nadelflorschnur in
einer spiralförmigen
Anordnung auf ein Stützgewebe
zu wickeln. Für
eine Bewegung längs
der Führungsbahnen
der Drehvorrichtung 80 wird ein Schlitten 84 angebracht,
der Spann- und Führungsvorrichtungen 86 und
Ultraschall-Bindevorrichtungen 88 einschließt, um die
Nadelflorschnur an einem auf dem Zylinder 82 gehaltenen Teppichgrund 90 zu
befestigen. Bei 92 gezeigte flexible Leitungen dienen dazu,
elektrischen Strom, Steuersignale und Druckluft zum und vom sich
bewegenden Schlitten 84 zu leiten.
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In 6 wird,
nachdem die Nadelflorschnur 41 quer über die Länge des Zylinders 82 (in 6 von links nach rechts
in der Richtung des Pfeils 94) geführt und längs der Länge der Nadelflorschnur an
den Teppichgrund 90 gebunden worden ist, auf dem Zylinder
eine Floroberflächenstruktur
(ein Nadelflorschnurteppich-Aufbau) 38 erzeugt. Durch Aufschneiden
der Teppichstruktur längs
der Achse des Zylinders kann die Struktur vom Zylinder abgenommen
und wie ein herkömmlicher
Teppich flachgelegt werden. Der Teppich kann nach dem Abnehmen vom
Zylinder zusätzlichen
Behandlungen, wie beispielsweise Färben und Bauschen, unterworfen
werden, oder es können
einige Behandlungen von dem Abnehmen von Zylinder ausgeführt werden. Zum
Beispiel ist es möglich,
ein Gehäuse
um einen Abschnitt des Zylinders anzuordnen, das einen Abschnitt des
gebundenen Teppichs umschließt,
und dem Gehäuse
ein erhitztes Fluid zuzuführen,
um den Teppich online zu bauschen.
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Der Zylinder 82 von 6 wird vorzugsweise mit
einer wärmeisolierenden
Beschichtung bedeckt, die den Wärmefluß von den
ultraschallerhitzten Teppichelementen zum Zylinder verlangsamt.
Es wird angenommen, daß dies
die Ultraschallerhitzung wirksamer macht. Eine solche Beschichtung,
die sich als wirksam erwiesen hat, ist ein von der CHEMFAB Company
in Merrimack, NH, hergestelltes TFEbeschichtetes Fiberglas, genannt
Premium Series 350-6A. Es kann ein Acryl-Klebstoff verwendet werden,
um die Beschichtung am Metallzylinder zu befestigen. Die TFE-Oberfläche verhindert,
daß das
Stützsubstrat
an der Beschichtung klebt. Die Dicke der Beschichtung kann der Zylinderoberfläche etwas
Elastizität
verleihen, um Kraftkonzentrationen auf Grund von Abmessungsvariationen
bei den Elementen zu verringern, die „heiße Flecken" erzeugen können, wenn die Nadelflorschnur
an den Teppichgrund gebunden wird. Falls eine dickere Teppichgrundstruktur verwendet
wird, die während
des Bindens etwas Lastverteilung gewährleistet, oder falls die Geschwindigkeit der
Nadelflorschnur unter dem Trichter größer ist als etwa 9,1 Meter/min
(10 Yard/min), so daß in
der verfügbaren
Zeit keine bedeutende Wärmeübertragung
stattfinden kann, dann mag eine solche Beschichtung nicht notwendig
sein.
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Andere nützliche Ausführungsbeispiele
der Nadelflorschnur und des Nadelflorschnurteppichs der Erfindung
sind möglich. 22 zeigt ein solches Ausführungsbeispiel,
bei dem die Nadelflorschnur mit einem Monofilgarn hergestellt wird,
während
der Erzeugung der Nadelflorschnur wie in 5 mit dem normalen Teppichflorgarn gemischt.
Das Monofilgarn hat einen größeren Titer
in dtex (Denier) als die Fasern des Teppichgarns. Das Zuführgarn 43 für den Teppichflor
könnte
zwei BCF-Florgarne, die einen Faden 43a umfassen, und zwei
Stränge
aus klarem Nylon-6-Monofilament umfassen, die einen Faden 43b umfassen
(5). Wenn sie abgeschnitten
und auf einem Teppichgrund aufgebaut werden, zeigen sich die abgeschnittenen
Enden des Monofilgarns als Fasern mit großem Durchmesser, wie beispielsweise
die Fasern 75, 77, 79, 81 und 83.
Diese großen
abgeschnittenen Fasern sind viel steifer als die umgebenden Teppichgarnfasern,
wie beispielsweise die Faser 49. Die steiferen Fasern können als
eine Bürste
wirken, wenn der Schuh einer Person über den Teppich geschoben wird,
wenn sie in einem Auto sitzt, in dem der Teppich eingebaut ist.
Dies stellt eine nützliche neue
Funktion einer wirksamen „Türmatte" bereit, an der man
Schmutz von den Schuhen abkratzen kann, wenn man in das Auto ein-
oder aus demselben aussteigt, während
sie doch weiter das Aussehen eines feinen Autoteppichs erhält. Es wäre zu erwarten,
daß die
steiferen Fasern ebenfalls die Lebensdauer des Autoteppichs bedeutend
ausdehnen würden.
Die steiferen Fasern können
außerdem
dazu neigen, Schmutzteilchen auf der Oberfläche des Teppichs zu halten,
wo sie leicht abgeräumt
werden können,
insbesondere, falls die steiferen Fasern in eine Automatte eingebaut
werden, die leicht aus dem Wagen entfernt und ausgeschüttelt werden
kann.
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Die Multifilgarne 43, die
als Flor- oder Flornoppengarne verwendet werden, können durch
verschiedene auf dem Gebiet bekannte Verfahren gefertigt werden.
Diese Garne enthalten aus synthetischen thermoplastischen Polymeren,
wie beispielsweise Polyamiden, Polyestern, Polyolefinen und Acrylonitrilen,
und Copolymeren oder Mischungen derselben bereitete Elementarfäden (Fasern).
Es können
auch Naturfasern, wie beispielsweise Wolle, verwendet werden. Vorzugsweise
wird das Polyamid (Nylon) aus der Gruppe ausgewählt, die aus folgenden besteht:
Nylon-6,6- oder Nylon-6-Homopolymer oder Copolymeren derselben,
sulfoniertem Nylon-6,6- oder Nylon-6-Copolymer, das von einem aromatischen
Sulfonat oder einem Alkalimetallsalz desselben abgeleitete Einheiten
enthält,
Nylon-6,6- oder
Nylon-6-Copolymer,
das von 2-Methyl-Pentamethylendiamin (MPMD) und Isophthalsäure abgeleitete
Einheiten enthält,
Nylon-6,6-Copolymer, das von Isophthalsäure und Terephthalsäure abgeleitete
Einheiten enthält,
und Nylon-6,6-Copolymer, das von N,N'-Dibutylhexamethylendiamin und Dodecandisäure abgeleitete
Einheiten enthält.
Ein bevorzugtes Nylon-6,6-Copolymer enthält etwa 1,0 bis 4,0 Gewichtsprozent
an vom Natriumsalz der 5-Sulfoisophthalsäure abgeleiteten Einheiten.
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Vorzugsweise ist das Polyolefin ein
Polypropylen-Homopolymer oder Copolymere oder Mischungen desselben,
wie beispielsweise eine Propylen/Ethylen-Copolymer-Mischung.
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Vorzugsweise wird das Polyester aus
der Gruppe ausgewählt,
die aus folgenden besteht: Poly(ethylenterephthalat). Poly(trimethylenterephthalat)
und Poly(butylenterephthalat) und Copolymere und Mischungen derselben.
Poly(trimethylenterephthalat) wird besonders bevorzugt, weil es
verwendet werden kann, um Fasern herzustellen, die gute Teppichtextur-Erhaltungs-
und Verschleißfestigkeitseigenschaflen
haben.
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Diese Polymere werden verwendet,
um Polymerschmelzen oder -lösungen
zu bereiten, die durch Spinndüsen
extrudiert werden, um Fasern zu bilden, durch auf dem Gebiet bekannte
Techniken, wie beispielsweise jene in den oben erwähnten Anmeldungen
beschriebenen. Die Polymerschmelze oder -lösung kann Zusatzstoffe, wie
beispielsweise UV-Stabilisatoren, Deodorants, Flammverzögerungsmittel,
Mattierungsmittel, antimikrobielle Wirkstoffe und dergleichen, enthalten.
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In manchen Fällen werden die Multifilgarne,
die diese Fasern enthalten, anschließend gefärbt, um farbige Tuftinggarne
zu bilden. Diese Garne können
als vorgefärbte
Garne bezeichnet werden, weil sie vor dem Fertigen des Teppichs
gefärbt
werden.
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In anderen Fällen kann ein als Düsenfärben bekanntes
Verfahren verwendet werden, um farbige Fasern herzustellen, die
danach verwendet werden, um die farbigen Multifilament-Tuftinggarne
herzustellen. Allgemein schließt
ein Düsenfärbeverfahren
ein, vor dem Extrudieren der Mischung durch die Spinndüse Pigmente
oder Farbstoffe in die Polymerschmelze oder -lösung einzubringen. Im Zusammenhang
mit Teppichen können
diese ebenfalls als vorgefärbte
Garne bezeichnet werden, weil die Farbe in das Garn gebracht wird, bevor
der Teppich getuftet oder auf andere Weise hergestellt wird.
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Das Pigment kann in reiner Form,
als eine Mischung mit den obigen Zusatzstoffen oder als ein Konzentrat
zugegeben werden, bei dem das Pigment in einer Polymermatrix dispergiert
wird. Für
Farbkonzentrate werden ein oder mehrere Pigmente in einer Polymermatrix
dispergiert, die außerdem
solche Zusatzstoffe wie Schmiermittel und Mattierungsmittel (TiO2) enthält.
Danach wird das Farbkonzentrat mit dem faserbildenden Polymer gemischt,
und die Mischung wird zu farbigen Fasern versponnen. Zum Beispiel
schließt
das US-Patent 5 108 684, dessen Offenlegung hiermit als Referenz
einbezogen wird, ein Verfahren ein, bei dem Pigmente in einem Terpolymer
von Nylon 6/6,6/6,10 dispergiert werden und pigmentierte Pellets
des Terpolymers hergestellt werden. Diese Pellets werden danach
in einer gleichen oder größeren Menge
an Nylon 6 wieder geschmolzen oder „angelassen", sorgfältig vermischt,
um eine gleichförmige
Dispersion zu bilden, wieder festgemacht und pelletisiert. Das resultierende
Farbkonzentrat wird danach mit einem Nylon-Copolymer gemischt, das
ein aromatisches Sulfonat oder ein Alkalimetallsalz desselben enthält. Die
Nylon-Schmelzmischung wird danach versponnen, um fleckunempfindliche
farbige Nylonfasern herzustellen.
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Typischerweise wird bei einem Fertigungsverfahren
für Nylonfasern
das geschmolzene Polymer durch die Spinndüse in einen Abschreckschlot
extrudiert, in dem gekühlte
Luft gegen die frisch gebildeten heißen Fasern geblasen wird. Die
Querschnittsform der Fasern hängt
von der Gestaltung der Spinndüse
ab. Vorzugsweise hat die Faser einen dreiblättrigen Querschnitt mit einem
Modifikationsverhältnis
(MR – modification
ratio) von etwa 1,0 bis etwa 4,0. Der Querschnitt der Fasern beeinflußt die Glanz-
(das Leuchten der Fasern von reflektiertem Licht), Schmutzverdeckungs-,
Bausch- und Griffeigenschaften der Tuftinggarne. Die Faser kann durch
ihren axialen Kern verlaufende Hohlräume enthalten, wie in dem US-Patent 3 745 061
oder dem US-Patent 5 230 957 beschrieben. Das Vorhandensein von
Hohlräumen
in den Fasern beeinflußt
die Glanz- und Schmutzverdeckungseigenschaften der Tuftinggarne.
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Die Fasern werden mit Hilfe von Zuführwalzen
durch den Abschreckbereich gezogen und mit einer Spinnstreckausrüstung von
einer Ausrüstungsappliziereinrichtung
behandelt. Danach werden die Fasern über erhitzte Streckwalzen geführt. Anschließend können die
Fasern gekräuselt
werden, um Garne aus gebauschten Endlosfasern (BCF) herzustellen.
Diese Garne haben eine ungeordnet verteilte dreidimensionale krummlinige
Kräuselung.
Als Alternative dazu können
die Fasern gekräuselt
und in kurze Längen
geschnitten werden, um Stapelfaser herzustellen. Es können Heißluft-Strahlbauschverfahren,
wie im US-Patent 3 525 134 beschrieben, eingesetzt werden, um das
Garn zu kräuseln
und zu bauschen. Allgemein hat für
die Zwecke dieser Erfindung jedes Garn eine Bausch-Kräusel-Dehnung
(BCE – bulk
crimp elongation) von etwa 20% bis 50% und einen Titer in dtex pro
Faser (Denier pro Faser (dpf)) von etwa 17,6 bis 27,5 (16 bis 25).
Für Schlingenfaden-Nadelflorschnurteppiche
aus verwickelter Faser kann der BCE-Prozentsatz zum höheren Ende
des oben erwähnten
Bereichs des BCE-Prozentsatzes hin liegen. Für gezwirnte aufgeschnittene
Nadelflorschnurteppiche mit einem guten Griff sollte der BCE-Prozentsatz
im Bereich von 27% bis 49%, vorzugsweise 31% bis 43%, liegen. Für aufgeschnittene
Veloursteppiche mit einer guten Beständigkeit gegen Verfilzen sollte
der BCE-Prozentsatz zum unteren Ende des oben erwähnten Bereichs
des BCE-Prozentsatzes hin liegen.
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Beim fertigen Teppichaufbau können die
Flornoppen unterschiedliche Formen haben, wie beispielsweise Schlingenflor
oder aufgeschnittener Flor. Schlingenflornoppen sind dadurch gekennzeichnet,
daß sie das
Garn in der Form einer nicht aufgeschnittenen Schlinge haben, wie
im US-Patent 5 470 629 beschrieben, dessen Offenlegung hiermit als
Referenz einbezogen wird. Das Garn im vorliegenden Fall wäre jedoch
ein gerades Garn, das nicht gezwirnt worden ist. Aufgeschnittene
Flornoppen können
durch Aufschneiden der Schlingen der Tuftinggarne oder vorzugsweise
durch das in 5 gezeigte
Verfahren gewonnen werden.
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Der fertige Nadelflorschnurteppich-Aufbau
kann ebenfalls mit Fleckbeständigkeitswirkstoffen
behandelt werden, die Beständigkeit
gegen Färben
von Florgarn durch Säurefarbstoffe
verleihen. Diese Fleckbeständigkeitswirkstoffe
schließen
zum Beispiel sulfonierte Phenol- oder Naphthol-Formaldehyd-Kondensationsprodukte
und hydrolysierte vinylaromatische Maleinsäureanhydrid-Polymere, wie im
US-Patent 4 925
707 beschrieben, ein. Der Nadelflorschnurteppich-Aufbau kann ebenfalls
mit Schmutzbeständigkeitswirkstoffen
behandelt werden, die Beständigkeit
gegen Verschmutzen des Florgarns verleihen. Diese Schmutzbeständigkeitswirkstoffe
schließen
zum Beispiel fluorchemische Zusammensetzungen, wie im US-Patent
5 153 046 beschrieben, ein.
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Vorzugsweise enthält das Tufting- oder Florgarn
Fasern, hergestellt aus einem Polymer, das durch thermische Verschmelzung
oder Lösemittelverschmelzung
oder dergleichen an das ausgewählte
Polymer des Strangs schmelzgebunden wird, wodurch das ursprüngliche,
für den
Strang und die Flornoppe verwendete, Polymer das Mittel zum Verbinden
des Strangs und der Flornoppe bereitstellt und die Zugabe eines
gesonderten Klebematerials nicht erforderlich ist. Jedoch kann die
Zugabe einer kleinen Menge an Klebematerial zum Verbessern der Verschmelzungsbindung
wünschenswert
sein. Das Flornoppenpolymer und das Strangpolymer können das
gleiche Polymer oder aus der gleichen Polymerfamilie sein. Vorzugsweise
ist der Schmelzpunkt des Strangpolymers niedriger als der Schmelzpunkt
des Florgarns, um die Beschädigung
der Florgarnfasern während
des Verbindens auf ein Minimum zu verringern.
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Wie oben unter Bezugnahme auf 3A beschrieben, kann die
Innenfläche
des Stützsubstrats
mit einer Polyethylen- oder Polypropylen-Klebstoff-Folie beschichtet
werden, um die Haftung zwischen den Nadelflorschnüren und
dem Stützsubstrat
zu verbessern. Die Folie hat einen Schmelzpunkt höher als
einhundert (100) Grad Celsius und niedriger als der Schmelzpunkt
des Multifil-Nylon-Florgarns. Die Folie kann durch Extrudieren eines
Harzes durch eine Breitschlitzdüse
auf eine gekühlte
Walze hergestellt werden. Das Harz erstarrt, um eine freistehende
Folie zu bilden, die auf einen Kern gewickelt und für eine zukünftige Verwendung aufbewahrt
werden kann. Als Alternative dazu kann das Harz unmittelbar auf
das Stützsubstrat
extrudiert werden, um die Folie zu bilden. Es ist vorzuziehen, daß die Dicke
der Folie auf dem Stützsubstrat
im Bereich von etwa 0,08 mm bis 0,13 mm (3 Millizoll bis 5 Millizoll)
liegt.
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Die Polyethylen- oder Polypropylenzusammensetzung,
aus der das Harz besteht, kann aus einem Copolymer von Ethylen oder
einem Copolymer von Propylen mit wenigstens einer der Komponenten C3-C10-Kohlenwasserstoff-α-Olefin,
Vinylacetat, Alkylacrylat oder Alkylmethacrylat, das mit einem Monomer gepfropft
worden ist, ausgewählt
aus ethylenungesättigten
Dicarbonsäuren
und Anhydriden derselben. Beispiele der Kohlenwasserstoff-α-Olefine
schließen
But-1-en, Hex-1-en und Oct-1-en ein. Beispiele der Alkylgruppen
der Meth(acrylate) schließen
Methyl, Ethyl, Propyl und Butyl ein. Das Pfropfmonomer ist wenigstens ein
Monomer, ausgewählt
aus ethylenungesättigten
Dicarbonsäuren
und ethylenungesättigten
Dicarbonsäureanhydriden.
Beispiele der Säuren
und Anhydride sind Acrylsäure,
Methacrylsäure,
Maleinsäure,
Fumarsäure,
Itaconsäure,
Crotonsäure,
Itaconsäureanhydrid,
Methyl-Maleinsäureanhydrid,
Maleinsäureanhydrid
und substituiertes Maleinsäureanhydrid.
Es ist vorzuziehen, daß für die Zwecke
dieser Erfindung die gepfropfte Maleinsäureanhydrid-Polymerzusammensetzung
verwendet wird. Handelsübliche
Beispiele solcher Ethylencopolymere und Propylencopolymere schließen die
von der DuPont Canada, Inc., erhältlichen
Klebeharze „Fusabond" ein und werden in
der Patentbeschreibung 2 284 152 der Vereinigten Königreichs
beschrieben. Es ist vorzuziehen, daß für die Zwecke dieser Erfindung
eine mit Maleinsäureanhydrid
gepfropfte Ethylencopolymer-Zusammensetzung verwendet wird.
-
Um das Klebeharz zu bilden, können diese
gepfropften Polymerzusammensetzungen allein in Konzentratform verwendet
werden oder sie können
mit nicht-gepfropften Polymeren gemischt werden. Insbesondere können diese
gepfropften Polymerzusammensetzungen mit nicht-gepfropften Polymeren,
wie beispielsweise Polyethylen mittlerer Dichte (MDPE), Polyethylen
niedriger Dichte (LDPE), linearem Polyethylen niedriger Dichte (LLDPE),
Polyethylen sehr niedriger Dichte (VLDPE) und Polypropylen und Mischungen
derselben, gemischt werden, um solche Eigenschaften wie den Schmelzpunkt,
die Viskosität
und den Maleinsäureanhydrid-Gehalt
des Harzes zu modifizieren. Handelsübliche Beispiele solcher Ethylencopolymer-Mischungen
und Propylencopolymer-Mischungen schließen die von DuPont (Wilmington,
Delaware) erhältlichen
Klebeharze „Bynel" ein. Es ist vorzuziehen,
daß für die Zwecke
dieser Erfindung Ethylencopolymer-Mischungen verwendet werden.
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Falls die gepfropfte Polymerzusammensetzung
allein in Konzentratform als Klebeharz verwendet wird, dann sollte
das Harz einen Schmelzpunkt höher
als etwa 100°C
und im Bereich von etwa 100 bis 130°C für Zusammensetzungen auf Polyethylenbasis
und von etwa 130 bis 170°C
für Zusammensetzungen
auf Polypropylenbasis oder Zusammensetzungen auf Ethylen-/Propylenbasis
haben. Außerdem
sollte der Schmelzindex eines solchen Konzentratharzes im Bereich
von etwa 0,5 bis 30 dg/Minute bei einhundertneunzig (190) Grad Celsius
liegen, und der Maleinsäureanhydrid-Gehalt
des Harzes sollte im Bereich von etwa 0,01 bis 5,00 Gew.% des Harzes
liegen. Dieser Bereich für
Schmelzpunkt und Schmelzindex gewährleistet eine Folie mit einer
guten Stabilität
in der Teppichstruktur. Der Teppich kann anschließend gebauscht
werden, und der fertiggestellte Teppich kann ohne Teppichgrundaufblätterungsprobleme
dampfgereinigt werden.
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Falls die gepfropfte Polymerzusammensetzung
mit einem nicht-gepfropften Polymer, wie beispielsweise den oben
beschriebenen, (MDPE), (LDPE), (LLDPE), (VLDPE) oder Polypropylen
oder Mischungen derselben, gemischt wird, um das Harz zu bilden,
dann sollte das gemischte Harz einen Schmelzpunkt höher als etwa
100°C und
im Bereich von etwa einhundert (100) bis einhundertdreißig (130)
Grad Celsius für
Zusammensetzungen auf Polyethylenbasis und von einhundertdreißig (130)
bis einhundertsiebzig (170) Grad Celsius für Zusammensetzungen auf Polypropylenbasis
oder Zusammensetzungen auf Ethylen-/Propylenbasis haben. Außerdem sollte
der Schmelzindex eines solchen gemischten Harzes im Bereich von
etwa 0,5 bis 30 dg/Minute bei 190°C
liegen, und der Maleinsäureanhydrid-Gehalt
des Harzes sollte im Bereich von etwa 0,05 bis 1,00 Gew.% des Harzes
liegen.
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Es wird ebenfalls angenommen, daß die Klebeharze
aus unmodifiziertem Polyethylenpolymer oder Polyethylenpolymer oder
Copolymeren oder Mischungen derselben gebildet werden können, vorausgesetzt, daß das Harz
einen Schmelzpunkt höher
als 100°C
und niedriger als der Schmelzpunkt des Nylon-Florgarns hat. Falls
das Stützsubstrat
mit einer Polyethylenfolie beschichtet wird, dann können die
Nadelflorschnüre durch
Ultraschall an das Stützsubstrat
gebunden werden, und der Nadelflorschnurteppich kann bei einer Temperatur
von einhundertfünfundzwanzig
(125) bis einhundertachtzig (180) Grad Celsius in einem Bauschverfahren,
wie unten beschrieben, gebauscht werden.
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Es gibt eine Vielzahl von Strangkonfigurationen,
die bei der Erfindung verwendbar sind. Ein solcher Strang ist eine
extrudierte Hülle-/Kernstruktur,
bei welcher der Kern ein Copolymer von Polypropylen ist und die
Hülle ein
Copolymer von Nylon ist. Der Kern würde eine 80 : 20-Mischung aus
Polypropylen (Fina 3868) und gepfropftem Polypropylen (POXT1015)
umfassen, und die Hülle
würde Nylon
6 und Nylon 6,6 umfassen, erhältlich
als Capron® 1590
von E. I. du Pont de Nemours and Company. Das Gewichtsverhältnis des
Polypropylencopolymer-Kerns zur Nyloncopolymer-Hülle wäre 50 : 50.
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Für
ein bevorzugtes Florgarn aus Nylon 6,6 kann der Strang 45 ein
Monofilament aus einem Copolymer von Nylon-6/12-Polymer, schmelzgemischt
mit 15% Novalac-Harz, von Schenectady Chemical als HJR12700 erhältlich,
und Capron®-1590-Harz.
Das Verhältnis
der Komponenten ist jeweils 60 : 20 : 20 nach Gewicht. Dies stellt
einen Strang bereit, der sich mit dem Florgarn-Polymer verbinden
wird, der einen niedrigeren Schmelzpunkt hat als das Florgarn-Polymer,
um so die Florgarnschädigung
auf ein Minimum zu verringern.
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Ein anderer solcher Strang ist ein
Hülle-/Kernstrang
mit einer Nylon-Stapelgarn-Hülle
aus Nylon-6,6-Copolymer,
das 30 Gew.% an von MPMD (2-Methyl-Pentamethylendiamin) abgeleiteten
Einheiten enthält,
und einem Kern aus Polymer-Endlosfasern, die gestreckt werden können, oder
Glas-Endlosfasern für Teppichmatten,
die kein Formen und Strecken erfordern. Der Strang, umwickelt mit
einem als Hülle
zu verwendenden Nylon-Stapelgarn aus Nylon-6,6-Copolymer, das dreißig Prozent
(30%) nach Gewicht an von MPMD abgeleiteten Einheiten enthält, kann
durch herkömmliche
Mittel hergestellt werden. Zum Beispiel kann ein Strang durch Wickeln
eines einzelnen Stapelfaserbands von 38,1 mm (1,5 Zoll) Stapellänge, 2,0
dtex/f (1,8 dpf), des Nylongarns über einen Glas-Endlosmultifil-Kern
von 1595 dtex (1450 Denier) hergestellt werden. Der Gesamttiter
in dtex (Denier) des Strangs kann etwa 2970 (2700) betragen, bei
einem Glas-Nylon-Flächenverhältnis von
etwa 0,58. Es gäbe
eine gute Abdeckung des Glases und ausreichend Nylonpolymer für eine gute Haftung
am Schauseitengarn. Stränge
mit mehr dtex (Denier) mit mehr Stapelfasern und einem niedrigeren Nylon-Glas-Verhältnis würden ebenfalls
funktionieren. Die zum Herstellen dieses umwickelten Strangs verwendete
Maschine ist die „Reibungsspinnmaschine
DREF 3", gefertigt
von der Textilmaschinenfabrik Dr. Ernst Fehrer AG aus Linz, Österreich.
Eine ähnliche
Maschine wird im US-Patent 4 779 410 (Fehrer) beschrieben.
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Das für die Stranghülle verwendete
Nylon-Stapelgarn könnte
ebenfalls eine Mischung von Stapelfasern für besondere Zwecke sein. Zum
Beispiel kann es wünschenswert
sein, eine Mischung von 5 bis 25 Gew.% niedrigerschmelzenden Bindefasern
(wie beispielsweise etwa 20% Polypropylenfasern) mit Nylon-6,6/MPMD-Stapelgarn
oder unmodifiziertem Nylon-6,6-Stapelgarn herzustellen, um eine
Stapelmischung zu erzeugen, die um den Glaskern gewickelt wird.
Wenn sie durch Ultraschall gebunden werden, können die niedrigerschmelzenden
Bindefasern zu mehr Zusammenhalt für den Strang in der Axialrichtung
führen,
und dies kann dazu beitragen, einer Beschädigung der Nadelflorschnur
während
Verarbeitungsspannungen zu widerstehen und einer Teppichbeschädigung auf
Grund von Einbau- und Transportspannungen und Verschleiß bei der
Nutzung zu widerstehen. Andere mögliche
gemischte Stapelfasern können
Fasern mit antistatischen Eigenschaften einschließen, und
solche Fasern könnten
mit antistatischen Fasern in den Flornoppen arbeiten, um die statische
Aufladung beim fertiggestellten Teppich zu verringern.
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Es können auch Stränge mit
anderen gewickelten Strukturen verwendet werden. Zum Beispiel können Nylongarne
aus gebauschten Endlosfasern (BCF) unter Verwendung einer durch
OMM America, mit Sitz in Natick, MA, gefertigten Gummiumspinnmaschine
um den Endlosfaserkern gewickelt werden. Beispielsweise können zwei
BCF-Garne in entgegengesetzten Rotationsrichtungen um einen Fiberglaskern
gewickelt werden, um eine Abdeckung des Kerns und eine ausgeglichene
Zwirnstruktur zu erreichen. Dieser umwickelte Strang würde ähnlich funktionieren
wie der mit Nylon-Stapelgarn umwickelte Strang, aber das Verfahren
hätte nicht die
gleiche Leichtigkeit beim Beimischen anderer Polymerfasern für besondere
Funktionalitäten.
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Der Tragstrang kann aus einem Mittelkern
mit einer Hülle
bestehen. Der Kern kann aus einer Vielzahl von länglichen Fasern aus Fiberglas
und Fasern aus Stapelgarn geformt werden. Die Hülle kann ein um den Kern gewickeltes
Stapelgarn sein. Die Nylon-Stapelgarnhülle des Strangs kann Nylon-6,6-Fasern umfassen, hergestellt
aus Nylon-6,6-Copolymer, das etwa 30 Gew.% an von MPMD (2-Methyl-Pentamethylendiamin)
abgeleiteten Einheiten enthält.
Die Stapelstränge
des Kerns wären
aus dem gleichen Material wie die Hülle. Das als Hülle verwendete
Nylon-Stapelgarn, das Nylon-6,6-Fasern umfaßt, hergestellt aus Nylon-6,6-Copolymer, das
etwa 30 Gew.% an von MPMD (2-Methyl-Pentamethylendiamin) abgeleiteten
Einheiten enthält,
kann durch herkömmliche
Mittel hergestellt werden. Der Strang kann durch Wickeln eines Stapelfaserbands
von 38,1 mm (1,5 Zoll) Stapellänge,
2,0 dtex/f (1,8 dpf), des Nylongarns über einen Glas-Endlosmultifil-Kern
von 1595 dtex (1450 Denier) und einen verstreckten Stapelstrang
hergestellt werden, der sich gemeinsam mit den Fiberglas-Multifilaments
erstreckt. Der Gesamttiter in dtex (Denier) des Strangs beträgt etwa
2970 (2700). Der Kern beträgt
vorzugsweise etwa 40 bis 60 Gew.% des Strangs. Die Stapelfasern
machen den Rest aus, wobei sich vorzugsweise etwa 50 bis 80 Gew.%
der Stapelfasern in der Hülle
befinden. Die Stapelgarnfasern und die Fiberglasfasern verlaufen
in der gleichen Richtung. Die gewickelten Hüllenstapelfasern greifen mit
den Kernstapelfasern ineinander. Dieser Eingriff ist reibschlüssig vor
den Verbinden und wird während
des Ultraschallbindens des Florgarns an den Strang zusätzlich ein
Verschmelzungseingriff. Dies ist wichtig, um ein Zurückstreifen
der gewickelten Stapelgarnhülle
(und des daran befestigten Florgarns) längs des Kerns zu verhindern, wenn
die Hüllenoberfläche (vor
dem Verbinden) oder die Flornoppen (nach dem Verbinden) beim Transport des
Strangs und der Nadelflorschnur in den Teppichformmaschinen über Walzen
oder Führungen
auf Widerstand treffen. Es wird angenommen, daß während des Ultraschallverfahrens
zum Befestigen der Flornoppen die meisten der Hüllenfasern zusammengebunden
werden und einige derselben an die Flornoppenfasern gebunden werden.
Dies ist eine Verbesserung gegenüber
dem Strang und der Nadelflorschnur, bei denen das gewickelte Stapelgarn
nicht so gut an den Glasfasern im Kern haftet, wo es keine gemeinsam
verlaufende Stapelgarn-Kernabdeckung gibt. Eine Maschine, die zum
Herstellen des gewickelten Strangs verwendet werden kann, ist die „Reibungsspinnmaschine
DREF 3", gefertigt
von der Textilmaschinenfabrik Dr. Ernst Fehrer AG aus Linz, Österreich.
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Wie oben zuvor erwähnt, könnte das
Nylon-Stapelgarn ebenfalls eine Mischung aus Stapelfasern für besondere
Zwecke sein. Es kann ebenfalls Stapelgarn mit einem unterschiedlichen
Titer in dtex (Denier) pro Faser verwendet werden, obwohl es wünschenswert
sein kann, den Titer in dtex (Denier) pro Faser des Stapelgarns
niedriger als den Titer in dtex (Denier) pro Faser des Florgarns
oder gleich demselben zu halten, so daß es ein vorrangiges Schmelzen
der Stapelstrangfasern gibt. In diesem Sinn können sich die im Kern verwendeten
Stapelfasern von den in der Hülle
verwendeten Stapelfasern (oder der Stapelgarnmischung) unterscheiden.
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Bei der Verwendung der oben erwähnten stapelgarnumwickelten
Stränge
gibt es manchmal ein Problem mit der Gleichmäßigkeit des verwendeten Stapelfaserbands,
wenn in ungeordneten Abständen
längs der Länge des
Strangs Fadenverdickungen oder Klumpen von Fasern auftreten. Diese
Klumpen können
Probleme beim Handhaben des Strangs und beim richtigen Verbinden
des Strangs unter Verwendung von Ultraschall erzeugen. Es ist möglich, diese
Empfindlichkeit für
Fadenverdickungen herabzusetzen durch die Verwendung zweier gewickelter
Stränge
mit weniger dtex (Denier), hergestellt wie in der Erörterung
oben, und Zusammenzwirnen derselben, um eine einzelne, längliche,
gezwirnte Garnstützstruktur
herzustellen. Zum Beispiel kann jeder Strang einen Kern, geformt
aus einer Vielzahl von länglichen
thermoplastischen oder thermisch stabilen Fasern (Fiberglas), und
eine um den Kern gewickelte Hülle
aus Stapelgarn umfassen. Der Kern jedes Strangs (von jeweils etwa
neunhundertneunzig (990) dtex (900 Denier), falls Fiberglas verwendet
wird), würde mit
einer Stapelgarnhülle
umwickelt werden (um für
jeden Strang einen Gesamttiter in dtex (Denier) von etwa 1650 bis
2200 (1500 bis 2000), und für
die zweifädige
Stützstruktur
einen Gesamttiter in dtex (Denier) von etwa 3300 bis 4400 (3000
bis 4000) zu gewährleisten).
Die einzelnen Stränge
würden
mit etwa 0,8 bis 1,6 Umdrehungen pro Zentimeter (2 bis 4 Umdrehungen
pro Zoll) auf eine herkömmliche
Weise zusammengezwirnt, wie beispielsweise auf einer handelsüblichen
Ringspinnmaschine, hergestellt durch die Leesona Corp., Burlingtion,
North Carolina. Das Zwirnen trägt
außerdem
dazu bei, ein Zurückstreifen
der Hülle
längs des
Kerns zu verhindern.
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Unter erneuter Bezugnahme auf 6 ist es wichtig, daß die Nadelflorschnur
sorgfältig
auf den Zylinder 82 und unter die Ultraschall-Bindevorrichtung 88 geführt wird. 7 ist eine Nahansicht eines
Abschnitts von 6, welche
die Nadelflorschnur 45 zeigt, wie sie durch die Spann-
und Führungsvorrichtung 86 auf
den mit dem Teppichgrund 90 bedeckten Zylinder 82 geführt wird.
Die Ultraschall-Bindevorrichtung 88 besteht aus wenigstens
einem Ultraschalltrichter 96 und einem Ultraschalltreiber 98,
befestigt an einem flexiblen Gestell 100, das eine freies
Bewegen des Trichters und des Treibers in einer Radialrichtung im
Verhältnis
zum Zylinder ermöglicht.
Ein Arm 102 auf dem Gestell 100 ermöglicht das
Zugeben von Gewichten, wie beispielsweise des Gewichts 104,
um die Kraft zu steuern, die der Trichter auf die Nadelflorschnur
ausübt.
Die Spann- und Führungsvorrichtung
besteht aus Keilnut-Spannrädern 106 und 108,
einem Führungsrad 110,
einer Führungsnut 112 und
anderen, besser in 8 und 9 zu sehenden, Führungen.
Die Keilnut in den Rädern 106 und 108 hält die Nadelflorschnur
aufrecht und greift sie, so daß ein
Magnetdrehmoment der Spannräder
dem Zug der Nadelflorschnur durch den rotierenden Zylinder widerstehen
und dadurch eine Spannung ausüben
kann. Die Magnetspannräder
können
von der Textrol, Inc. Monroe, NC, erworben werden. Die Nadelflorschnur
dreht sich zwischen dem Spannrad 108 und dem Führungsrad 110,
das ebenfalls eine Keilnut hat, um 90 Grad. Die Spann- und Führungsvorrichtung 86 und
die Bindevorrichtung 88 werden an einem Rahmenelement 114 befestigt,
daß am
fahrbaren Schlitten 84 befestigt wird.
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8 ist
eine Ansicht 8-8 von 7,
die weitere Details zeigt, wie die Nadelflorschnur geführt werden kann.
Es ist wichtig, daß die
aufrechtstehenden Flornoppen der bereits auf dem Zylinder befindlichen
benachbarten Nadelflorschnur nicht unter der ankommenden Nadelflorschnur
eingeklemmt werden, der auf dem Zylinder an den Teppichgrund gebunden
wird. Es ist ebenfalls wichtig, daß die ankommende Nadelflorschnur
mit aufrechten Flornoppen und dem Strang unmittelbar unter dem Zylinder
positioniert wird. Um diese Ziele zu erreichen, wird in 8 ein Führungsstab 116 am
Rahmenelement 114 befestigt und folgt dem Umriß des Zylinders
dicht am Teppichgrund und drückt
seitwärts
gegen die hochstehenden Flornoppen der Nadelflorschnur 41d,
um sie von der ankommenden Nadelflorschnur 41e und dem
Ultraschalltrichter 96 fernzuhalten. Eine Führungsplatte 118 wird
am Führungsstab 116 befestigt
und wird dicht am Teppichgrund 90 und in einem Winkel zur
verbundenen Nadelflorschnur 41e angeordnet. Ein weiterer
Führungsstab 120 wird
am Rahmenelement 114 befestigt und wird dicht an der ankommenden
Nadelflorschnur angeordnet, um die hochstehenden Flornoppen aufrecht
zu halten und das Führen
der ankommenden Nadelflorschnur 41e unter den Trichter 96 zu unterstützen. Bei
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
würde die
Führung 120 ausreichend
weit über
den letzten Ultraschalltrichter hinaus vorstehen, welcher der Ultraschalltrichter 96 sein
könnte,
um die hochstehenden Flornoppen aufrecht zu halten, bis die Bindung
für die
Nadelflorschnur ausreichend abgekühlt ist, daß sie sich nicht bewegen oder
umkippen würde,
nachdem sie von der Führung
freigegeben wird. Es hat sich gezeigt, daß die äußeren Flornoppen dazu neigen,
sich während
des Erhitzens und, wenn die verbundene Nadelflorschnur abkühlt, geringfügig umzulegen,
falls diese ankommende Nadelflorschnur 41e, die äußere Flornoppen hat,
die nicht durch Flornoppen einer benachbarten Nadelflorschnur gestützt werden,
vor dem Abkühlen
durch die Führung
freigegeben wird, so daß diese
Reihe von Flornoppen beim fertiggestellten Teppichaufbau einen sichtbaren,
von angrenzenden Reihen unterschiedenen, „Streifen" erzeugt, selbst nach dem Scheren der
Flornoppen, so daß der
Teppich einen Reihigkeit genannten Mangel hat.
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9 zeigt
eine andere Ansicht 9-9 von 8 der
Führungsstäbe 116 und 120 genau
gegenüber
dem Trichter 96. Das Führen
der Nadelflorschnüre 41d und 41e hindert
die Flornoppen daran, während
des Bindens umgebogen und unter dem Trichter 96 oder zwischen
der Nadelflorschnur 41e und dem Teppichgrund 90 eingeklemmt
zu werden. Um das Ausrichten der Nadelflorschnur unter dem Trichter
zu unterstützen,
wird die Vorderkante 122 des Trichters 96 (8) gerundet, und diese Kante
und die Unterkante werden profiliert, um den Strangführungssteg 664 aufzunehmen,
der in unmittelbaren Kontakt mit der Oberfläche des Trichters kommt, die
als Führungswerkzeug
dient. Im Fall einer elliptischen Strangoberfläche (nach dem Verbinden mit den
Garn) wären
diese Trichterkanten eine konkave gerundete Oberfläche, die
in 9 an der unteren
Fläche 124 zu
sehen ist. Während
der Hochenergievibration des Trichters hilft diese profilierte Oberfläche, den
Strang am Herausgleiten unter dem Trichter zu hindern. Der Druck
des Trichters gegen den Strang drückt die Nadelflorschnur gegen
das Stützsubstrat,
um die Nadelflorschnur in die Oberfläche des Teppichgrunds einzubetten. Der
Teppichgrund ist ausreichend dick und ausreichend verformbar, daß die Nadelflorschnur
0,13 bis 0,63 mm (5 bis 25 Millizoll) unterhalb der Teppichgrundoberfläche eingebettet
wird. In einigen Fällen
wird die Teppichgrundoberfläche
angrenzend an die Nadelflorschnur örtlich nach oben verformt,
um das Ausführungsbeispiel zu
verwirklichen.
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8 zeigt
außerdem
einen weiteren Ultraschalltrichter 126, der nützlich ist,
wenn die Nadelflorschnur bei hohen Geschwindigkeiten, wie beispielsweise
etwa 9,1 bis 22,9 m/min (10 bis 25 Yard/m) Nadelflorschnurgeschwindigkeit,
an den Teppichgrund angebaut wird, und wenn eine hohe Bindungszuverlässigkeit
erforderlich ist. Der Trichter 126 wird nahe dem Trichter 96 angeordnet,
so daß die
Nadelflorschnur 41e noch heiß ist vom Trichter 96,
wenn sie durch den Trichter 126 verbunden wird. Auf diese
Weise ist das Erhitzen teilweise kumulativ, und der Gesamtenergiebedarf
zum Binden kann durch zwei Trichter geteilt werden. Dies ermöglicht ein
Arbeiten bei hohen Geschwindigkeiten, was eine hohe Bindeenergie
erfordert. Bei niedrigen Geschwindigkeiten ist der zweite Trichter 126 nützlich zum „Nachbinden" der Nadelflorschnur
und Verbessern der Bindungszuverlässigkeit durch Binden von Bereichen,
die durch den Trichter 96 ausgelassen worden sein können. Es
kann ebenfalls nützlich
sein, den Trichter 96 zu verwenden, um die Nadelflorschnur
mit niedriger Vibration und Kraftt genau an ihren Platz zu heften,
und den Trichter 126 zu verwenden, um die Nadelflorschnur mit
hoher Energie und Kraft fest anzubringen, ohne das Problem, daß sich die
Nadelflorschnur von dem Verbinden unter dem Trichter herumbewegt.
Diese Zwei-Trichter-Technik kann ebenfalls nützlich sein, um Florgarne am
Stützstrang
zu befestigen, besonders bei hohen Geschwindigkeiten.
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Es können andere Verbindungsmittel
als Ultraschallbinden eingesetzt werden, um das Garn am Strang zu
befestigen und um die Nadelflorschnur am Teppichgrund zu befestigen.
Solche Mittel können
Lösemittelbinden
oder thermisches Binden, zum Beispiel mit einem heißen Stab,
oder eine Kombination von Lösemittel-,
leitfähigem
und Ultraschallbinden sein. Ein Mittel, das gezeigt hat, daß es gut
funktioniert, ist das Bereitstellen einer klebrigen Oberfläche auf
dem Teppichgrund, wie sie beispielsweise zu finden ist, wenn unvulkanisierter
Gummi als Teppichgrund verwendet wird. Es sollte etwas Druck auf
die Nadelflorschnur ausgeübt werden,
um sie in den Teppichgrund einzubetten. Es ist möglich, daß das Binden ohne die gesonderte
Zugabe von Klebematerial zu der Nadelflorschnur oder dem Teppichgrund
erfolgt, wenn die Nadelflorschnur mit dem Teppichgrund verbunden
wird, wird es jedoch vorgezogen, die Klebstoffzugabe im Bindebereich
einzuschließen,
um eine Bindung zwischen verschiedenen thermoplastischen Polymeren
zu erreichen oder um die Ultraschallbindung zu verbessern. Eine
Bindung unter Verwendung von mit Zwischenraum angeordneten Bereichen,
ausgerichtet mit der Basisfläche
jedes Nadelflorschnurklebstoffs, kann ebenfalls unter Verwendung
von im oben erwähnten
US-Patent 5 547 732 beschriebenen Verfahren erreicht werden.
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Beim Betrieb der Vorrichtung von 5 und 6 werden Garn von einer Quelle 128 und
Strang von einer Walze 130 dem Dorn 58 zugeführt, wo
sich der Strang längs
des Stegs 56 und zur Antriebswalze 132 in der Beförderungs-
und Spannbaugruppe 78 bewegt. Das Garn 52 wird
um den Dorn und den Strang gewickelt und durch den Ultraschalltrichter 62 an
den Strang gebunden, um die Nadelflorschnur 51 herzustellen.
Die Nadelflorschnur wird durch die Vorrichtung zum Zylinder 82 gefädelt. Der
Teppichgrund 90 wird durch ein Band 134 am Zylinder 82 befestigt
und wird um den Zylinder gewickelt und abgeschnitten, um einen Stoßsaum zu
bilden, und durch ein Band 136 zusammengeklebt, wie in 8 gezeigt. Das Ende der
Nadelflorschnur wird unter den Trichter 96 und, falls verwendet,
den Trichter 126 gefädelt
und ganz links am Zylinder 82 an den Teppichgrund geklebt,
wo der Schlitten 84 bei Arbeitsbeginn angeordnet wird.
Nun kann die Drehung des Zylinders 82 gestartet und der
Ultraschalltrichter erregt werden, um die Nadelflorschnur an den
Teppichgrund zu binden, der Zylinder 82 wirkt als der Ultraschallamboß. Der Schlitten 84 wird
zur Zylinderdrehung übersetzt,
so daß er
sich um die gewünschte
Steigung, so etwa 5,1 mm (0,2 Zoll) für eine Umdrehung, verschiebt,
um die Nadelflorschnur längs
des Zylinders vorzuschieben und eine spiralförmige Anordnung der Nadelflorschnur
auf dem Teppichgrund auf dem Zylinder aufzubauen. Wenn der Schlitten
den gesamten Weg nach rechts vom Zylinder durchquert hat, wird der
Vorgang angehalten, und der auf den Zylinder gewickelte Teppich
wird längs
des Bandsaums für
den Teppichgrund aufgeschnitten und vom Zylinder abgenommen. Danach
kann der Vorgang wiederholt werden. Um die Geschwindigkeit und die
Spannung beim Verfahren zu steuern, kann die Geschwindigkeit des
Zylinders 82 gleichbleibend sein, und die Nadelflorschnur-Antriebswalze 132 kann
ihre Geschwindigkeit geringfügig
variieren, um die durch ein Tensiometer 138 überwachte
Spannung gleichbleibend zu halten. Die Geschwindigkeit einer Strangbeförderungswalzenbaugruppe 140 kann
ebenfalls geringfügig
variieren, um die durch ein anderes Tensiometer 142 überwachte
Spannung gleichbleibend zu halten.
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Obwohl das in 6 gezeigte System zum Herstellen des
Teppichs nur eine einzelne Nadelflorschnur wickelt, liegt es im
Rahmen der Erfindung, mehrere Nadelflorschnüre zu wickeln und einen Ultraschalltrichter bereitzustellen,
der mehrere, mit engem Zwischenraum angeordnete, Blätter hat,
um unter Verwendung eines einzelnen Ultraschallenegers mehrere Nadelflorschnüre gleichzeitig
zu binden. Eine Vielzahl dieser Mehrblatt-Trichter könnte längs eines
Zylinders angeordnet werden, so daß zahlreiche Nadelflorschnüre alle
auf einmal verbunden werden könnten
und mit nur einigen vollständigen
Umdrehungen des Zylinders schnell ein vollständiger Teppich hergestellt
werden könnte.
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Obwohl das in 6 gezeigte System einen diskontinuierlichen
Vorgang zum Herstellen eines Teppichaufbaus zeigt, liegt es im Rahmen
der Erfindung, eine endlose Teppichlänge durch einen Wickelvorgang herzustellen,
bei welchem dem Zylinder ausreichend Nadelflorschnüre für eine ganze
Teppichbreite zugeführ werden
und der Zylinder beim Vorgang als Amboß und Transportwalze dient.
Der Teppichgrund würde
nur eine teilweise Windung um den Zylinder machen, ausreichend,
um die Vielzahl von Nadelflorschnüren unter Verwendung von mehrfachen
Ultraschalltrichtern zu binden. Im Ausführungsbeispiel von 6, bei dem die Flornoppen
vom Zylinder nach außen
zeigen, kann ein Trichter eine Vielzahl von Blättern haben, um eine Vielzahl von
Nadelflorschnüren
auf einmal zu binden. Die Nadelflorschnüre können innerhalb von einer Vielzahl
von Dornen zugeführt
werden, oder die Nadelflorschnüre
können
außerhalb
hergestellt und von gewickelten Garnkörpern, Walzen, Fädelbechern
oder Bäumen
zugeführt
werden.
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Das Florgarn kann ein Nylon-6,6-Garn
sein, das düsengefärbt wurde,
und beim Herstellen des Aufbaus war kein Trocknungsvorgang notwendig,
wie er mit Nadelflorteppichen mit Latexaufbau erforderlich ist. Das
Teppichflorgarn wurde während
des Aufbaus keinem vollständigen
Erhitzen ausgesetzt und wurde daher nicht gebauscht. Der Nadelflorschnurteppich
dieser Erfindung kann gebauscht werden, nachdem er aufgebaut worden
ist. Dieses Bauschen verleiht dem Teppich eine größere Abdeckfähigkeit.
Das Florgarn wird weiter gebauscht durch Erhitzen des Flors des
Nadelflorschnurteppichs. Bei einem Bauschverfahren wird der Nadelflorschnurteppich
auf einen Spannrahmen gelegt und durch einen Ofen geführt, in
dem das Florgarn mit einem schnell fließenden Heißluftstrom erhitzt und danach
abgekühlt
wird. Im Fall von Nylon-6,6-Mulifil-Florgarn kann die Lufttemperatur
im Bereich von etwa neunzig bis einhundertfünfzig (90–150) Grad Celsius liegen,
was die Temperatur der Tuftingfasern im gesamten Florgarn auf wenigstens
neunzig (90) Grad Celsius erhöht. Für die Zwecke dieser Erfindung
wird es vorgezogen, daß die
Temperatur im Bereich von etwa einhundertfünfundzwanzig bis einhundertachtzig
(125–180)
Grad Celsius liegt. Bei einem diskontinuierlichen Verfahren wie
in 6 kann der Teppich
dadurch gebauscht werden, daß das
Florgarn unter einer mit Heißluft
oder Heißluft und
einem Wassernebel oder Niedertemperaturdampf versorgten Abdeckung
durchgeführt
wird. Wenn sich die Trommel dreht, würde die Abdeckung längs der
Trommel verschoben, um nacheinander die gesamte Teppichoberfläche zu behandeln.
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Die Erfindung ist ebenfalls verwendbar
zum Herstellen von Teppichstrukturen, die nicht Ultraschallenergie
nutzen, um die Nadelflorschnur am Teppichgrund zu befestigen. Zum
Beispiel kann der Teppichgrund ein herkömmlicher Teppichgrund aus unvulkanisiertem
Gummi sein, der noch klebrig ist. Der Teppichgrund würde eine
Trennschichtfolie auf der Trommelseite haben, und die Seite, auf
welcher die Nadelflorschnur befestigt wird, wäre unbedeckt. Wenn ein Teppichgrund
mit klebriger Oberfläche
benutzt würde,
würde der
Ultraschalltrichter nicht erregt und würde nur als Preßmittel
und Führung
dienen.
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Während
des Ultraschallbindens des Garns an die Stränge und während des Ultraschallbindens
der Nadelflorschnüre
an das Stützsubstrat
ist es vorteilhaft, einen Strahl kühler Luft auf die Ultraschalltrichter
und Ultraschalltreiber zu richten, um die Temperatur während des
Anfahrens und des durchgehenden Betriebs gleichbleibend zu halten,
eine Hitzezunahme kann eine Veränderlichkeit
bei der Bindung bewirken. Während des
durchgehenden Betriebs tritt ein gewissen Aufheizen des Ultraschalltreibers
auf, was die Wirksamkeit der Einheit verändert. Ein Verändern der
Trichteramplitude zum Aufrechterhalten einer konstanten Kraft korrigiert diese
sich verändernde
Wirksamkeit, so daß stabile
Bindungen erzeugt werden. Um den Ultraschall-Bindevorgang zu starten
und anzuhalten und ein annehmbares Erzeugnis zu erzeugen, müssen die
Ultraschalltrichteramplitude und der Trichterdruck stufenweise hinauf-
und hinuntergefahren werden, wenn die Geschwindigkeit der Nadelflorschnur
stufenweise hinauf- und hinuntergeht. Während des stationären Laufs
müssen
die Spannung an dem Garn, dem Tragstrang und der Nadelflorschnur überwacht
und gesteuert werden, und die Ultraschallenergie überwacht
und gesteuert werden, um gleichbleibend zu sein.
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10 zeigt
eine Seitenansicht einer grundlegenden Einzeldorn-Nadelflorschnur-Formvorrichtung 150,
die einen Dorn 152 für
vier Nadelflorschnüre
verwendet. Dies ist ein alternatives Ausführungsbeispiel, bei dem an
Stelle nur einer, wie in Bezug auf 5 erörtert, gleichzeitig
vier Nadelflorschnüre
hergestellt werden. Die Hauptelemente der Nadelflorschnur-Formvorrichtung 150 sind
der vierseitige Dorn 152, ein Rahmen 156, ein
Garnwickler 158, zwei Ultraschall-Bindemodule 160 und 162,
ein Garnzuführmodul 164,
ein Strangzuführmodul 166,
eine Schneidanordnung 168 und ein Nadelflorschnur-Antriebsmodul 170.
Garn 43 wird durch eine Mitläuferzuführwalze 172 und eine
angetriebene Zuführwalze 174 zugeführt, die
durch einen um ein Scharnier 178 wirkenden Fluidzylinder 176 zusammengeklemmt
werden, um das Garn 43 zu greifen, das ein oder mehrere
Garnenden für
jeden Dorn umfassen kann. Stränge 45a, 45b, 45c und 45d werden
durch eine Mitläuferzuführwalze 180 und
eine angetriebene Zuführwalze 182 zugeführt, die
durch einen um ein Scharnier 186 wirkenden Fluidzylinder 184 zusanunengeklenunt
werden, um die Stränge
zu greifen. Vier Stränge
werden dem Eingangsende 188 des Dorns 152 zugeführt, wo
jeder Strang durch eine gesonderte Röhre innerhalb eines Mittelhohlraums
im Dorn geführt
wird, um die Stränge
getrennt zu halten und ein Verwickeln zu verhindern. Der Dorn wird
durch einen Träger 190 auf
einer Seite des Dorns stromabwärts
von der Schneidanordnung 168 befestigt, die das gewickelte
Garn vom Dorn löst
und vier gesonderte aufgeschnittene Nadelflorschnüre formt. Die
Nadelflorschnüre 41f 41g, 41h und 41i werden
durch eine Mitläuferausführwalze 192 und
eine angetriebene Ausführwalze 194 zugeführt, die
durch einen um ein Scharnier 198 wirkenden Fluidrylinder 196 zusammengeklemmt
werden, um die Nadelflorschnüre
zu greifen. Die angetriebene Walze 194 hat Nuten, um die „U"-förmigen Nadelflorschnüre zu halten,
und die Mitläuferwalze 192 hat
Rippen, die mit der Nadelflorschnur dazwischen in die Nuten passen.
-
12 zeigt
das Eingangsende 188 des Dorns 152, an dem die
Stränge
eintreten, und das Ausgangsende 200, an dem die Stränge austreten. 13 ist eine vergrößerte Schnittansicht
des Ausgangsendes, die eine Umlenkrolle für jeden Strang zeigt, die den
Strang aus einem hohlen Durchgang 202 in der Mitte des Dorns 152 führt. Die
Rolle 204 führt
den Strang 45a, die Rolle 206 führt den
Strang 45b, die Rolle 208 führt den Strang 45c und
die Rolle 210 führt
den Strang 45d. Die Stränge
werden vom Durchgang 202 zu Nuten an den Ecken des Dorns
geführt,
wie unten erörtert.
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Das Garn wird durch den Wickler 158,
der einen hohle Spindel 212 mit einem Garneingangsende 214 und
einem Garnausgangsende 216 umfaßt, um den Dorn und über die
Tragstränge
in den Nuten an den Ecken des Dorns gewickelt. Die Spindel wird
durch eine am Rahmen 156 befestigte Lagerbaugruppe 218 drehbar gehalten.
Die Spindel wird durch einen Motor 220 gedreht, der durch
eine Anordnung 222 von Scheibe und Riemen wirkt. Wenn sich
das Garn 43 um den Dorn 152 wickelt, schieben
sich die Stränge 45a, 45b, 45c und 45d in
Axialrichtung (nach unten) längs
des Dorns vor und tragen die Stränge
und das Garn weg vom Wickler und zu den Ultraschall-Bindemodulen 160 und 162.
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11 zeigt
eine isometrische Ansicht des Bindemoduls 160, welches
das gleiche ist wie das Modul 162, die beide durch Träger, wie
beispielsweise die Träger 224 und 226,
in einem ausgerichteten Verhältnis auf
gegenüberliegenden
Seiten des Dorns 152 am Rahmen 156 befestigt werden.
Das grundlegende Bindemodul umfaßt einen an einem Verstärker 230 befestigten
Ultraschalltrichter 228 und einen an einem Rahmen 234 befestigten
Ultraschalltreiber 232. Der Rahmen 234 wird an
einer Viergelenkbaugruppe 236 (zwei Stangen gezeigt) befestigt,
die am Träger 226 befestigt
wird. Der Fluidzylinder 238 wird am Rahmen 234 durch
einen U-Träger 240 am
Stangenende 242 und am Träger 224 am Zylinderende
befestigt. Eine Bewegung des Stangenendes 242 des Fluidrylinders
bewirkt, daß sich
die Baugruppe aus Ultraschalltreiber, Verstärker und Trichter in einer
Richtung zum Dorn 152 hin und von demselben weg bewegt,
während
sie senkrecht zum Dorn 152 bleibt, um dadurch das Garn
zwischen dem Trichter und dem Strang auf dem Dorn einzuklemmen,
der Dorn arbeitet in dieser Position als Ultraschallamboß. Das Zusammendrücken des
Garns und des Strangs, während dem
Trichter Ultraschallenergie zugeführt wird, bewirkt, daß sich das
Garn und der Strang schnell erhitzen, wodurch bewirkt wird, daß die Garnfasern
miteinander und mit dem Strang verschmelzen, wo sie in Kontakt sind.
Weder klebt das Garn am Trichter noch klebt der Strang am Dorn.
Der Druck des Fluidzylinder bestimmt die zwischen dem Dorn und dem
Trichter und dem Garn und dem Strang dazwischen ausgeübte Preßkraft. Diese
Kraft ist ein wichtiger Faktor, der die Menge der zu dem Garn und
dem Strang gekoppelten Ultraschallenergie bestimmt. Andere Faktoren
sind die Vibrationsamplitude und -frequenz des Trichters.
-
14A bis 14C zeigen die Form des Trichters,
die ermöglicht,
daß ein
Trichter zur gleichen Zeit zwei Stränge an das Garn bindet. Auf
diese Weise werden nur zwei Trichter gebraucht, um die vier längs eines
vierseitigen Dorns geführten
Stränge
zu binden. Der Trichter 228 hat zwei abgewinkelte Flächen 224 und 246,
die das Garn und den Strang (keines von beiden gezeigt) gegen die
Ecken 248 bzw. 250 des Dorns 152 pressen. Die
Flächen
sind ausreichend lang, so daß der
gleiche Trichter 228 noch das Garn und den Strang gegen
die Ecken des Dorns 152' in
Eingriff bringen kann, falls ein größerer Dorn 152' verwendet wird.
Für einen
quadratischen Dorn, wie gezeigt, liegen die Flächen 244 und 246 in 45 Grad
zur Seite 252 des Dorns, wie bei 254 gezeigt.
Für einen
sechseckigen Dorn mit einem an zwei benachbarten Ecken bindenden
Trichter wäre
dieser Winkel 30 Grad. In der vergrößerten Schnittansicht in 14B wird gezeigt, daß die Form
der Fläche 246 (und der
Fläche 244)
einen abgewinkelten Einlaß mit
einem Radius 256 hat, um das Garn unter den Trichter zu
führen.
Um dem Verschleiß zu
widerstehen, werden die abgewinkelten Flächen vorzugsweise mit amorphen
Diamanten beschichtet, erhältlich
von der Tetrabond, Inc., Division of Multiarc, Inc., Rockaway, New
Jersey. Eine andere Beschichtung, die gut funktionieren kann, ist
eine chemisch aufgedampfte Beschichtung aus Titankarbid und eine
weitere Beschichtung aus Titannitrid. Eine weitere Beschichtung
ist eine Diamantbeschichtung nach dem US-Abänderungspatent 29 285 (Abänderung
des US-Patents 3 936 577), ausgeführt durch die Surface Technologies,
Inc., aus Robinsville, New Jersey. Das Garn würde sich in der Richtung des
Pfeils 258 bewegen. In 14C ist
die Tiefe 260 des Trichters 228 klein, um die
durch die Länge
der Flächen 244 und 246 erzeugte
Trichterbelastung auf ein Minimum zu verringern, und ist groß genug,
um alle Garne auszuräumen, von
denen zu erwarten ist, daß sie
mit dem gewünschten
Dorn verwendet werden. Die Breite 262 des Trichters 228 beträgt etwa
12,7 mm (0,5 Zoll) und ist abhängig
von der Ultraschallamplitude, -frequenz und -leistung des Treibers.
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Unter Bezugnahme auf 13 wird jeder Trichter, wie beispieasweise
der Trichter 228, verwendet, um zwei Tragstränge, wie
beispielsweise die Stränge 45a und 45d,
an das auf dieselben gewickelte Garn zu binden. Dies wird vorzugsweise
durch Anordnen der abgewinkelten Flächen 264 und 266 des
Trichters 228 derart getan, daß sie wesentlich senkrecht
zu gedachten Ebenen liegen, die durch die Stränge gehen und den eingeschlossenen
Winkel halbieren, der durch das Garn an den beiden Seiten jedes
Strangs definiert wird. Auf diese Weise bilden die Flornoppen an
den Seiten der Stränge
den gleichen Winkel an der Basis der Flornoppen, an die sie gebunden
werden, wenn das Garn geschnitten wird, um die aufgeschnittene Nadelflorschnur zu
bilden. Eine gedachte Ebene 268 geht durch den Strang 45a und
halbiert den eingeschlossenen Winkel 270 zwischen den Enden 272 und 274 des über den
Strang 45a gebogenen Garns 43. Die Fläche 266 liegt
wesentlich senkrecht zur Ebene 258, wie bei 276 angezeigt. Ähnlich geht
eine gedachte Ebene 278 durch den Strang 45d und
halbiert den eingeschlossenen Winkel 280 zwischen den Enden 282 und 284 des über den Strang 45d gebogenen
Garns 43. Die Fläche 264 liegt
wesentlich senkrecht zur Ebene 278, wie bei 286 angezeigt.
Zu bemerken ist, daß sich
die gedachten Ebenen 268 und 278 außerdem am
Mittelpunkt oder Schwerpunkt des Querschnitts des Dorns 152 schneiden.
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Unter Bezugnahme auf 12 und 13 wird
das Garn 43 über
vier Abstandsstücke 288, 290, 292 und 294 an
den Seiten des Dorns 152 gewickelt. Die Abstandsstücke werden
in flachen Schlitzen in den Seiten des Dorns gehalten. Der Zweck
der Abstandsstücke
ist, den durch das Garn, bevor das Garn gebunden wird, zu sehenden
Umfang des Dorns zu steigern. Die Abstandsstücke enden an einer Position 296 angrenzend
an die Trichter 228 und 228'. Falls das Garn Nylon 6,6 ist,
hat sich gezeigt, daß sich
das Garn beim Abkühlen
vom Ultraschallerhitzen bedeutend zusammenzieht, also geht das Garn,
wenn es sich von den Trichtern wegbewegt, bei 296 über die
Abstandsstücke
hinaus und kann sich ohne Bindung an den Dorn auf einen kleineren Umfang
zusammenziehen.
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Nach dem Binden muß das Garn 43 geschnitten
werden, um es vom Dorn 152 abzunehmen. Wenn es genau in
der Mitte zwischen den Strängen
geschnitten wird, kann das abgeschnittene Ende die fertige Flornoppenhöhe des Garns
bestimmen, wenn die Nadelflorschnur in einen Teppich eingebaut wird.
Wenn genau geschnitten und aufgebaut wird, wird beim fertigen Teppicherzeugnis
kein weiteres Flornoppenscheren notwendig, obwohl für einige
Erzeugnisse ein Scheren doch vorgezogen werden kann. Die Schneidanordnung 168 in 10 besteht aus vier rotierenden
kreisförmigen
Klingen, die jeweils an einem am Dorn befestigten Untermesser anliegen.
Ein solches Untermesser 298 wird in 12 gezeigt, angebracht in einem Schlitz 300 im
Dorn 152. 15A zeigt
eine Schnittansicht 15-15 von 10.
Eine kreisförmige
Klinge 302 wird drehbar an einer Welle 304 verkeilt,
kann in Axialrichtung längs
der Welle verschoben werden und wird durch eine Feder 306 gegen
das Untermesser 298 gedrückt. Kreisförmige Klemmen 308 und 310,
eine auf jeder Seite der Klinge, halten das Garn und den Tragstrang
sicher in den Nuten in der Ecke des Dorns. Die Klemmen werden drehbar
getragen auf der Welle 304, sind aber frei von einem Drehmoment
von derselben, und können
in Axialrichtung längs
der Welle verschoben werden. Die Klemmen können sich unabhängig von
der Welle drehen, angetrieben durch die Bewegung des Strangs. Federn 312 und 314 drücken die
Klemmen 308 bzw. 310 zu Ecken 316 bzw. 318 des
Dorns 152 hin. Die Klemmen halten den Strang (und das an
den Strang gebundene Garn) sicher in der Nut an den Ecken des Dorns,
während
die Klingen eine Schneidkraft auf das Schauseitengarn ausüben, um
es abzuschneiden. Die Welle 304 wird drehbar getragen in
einem Gehäuse 320 und
wird drehend durch einen Motor 322 (teilweise gezeigt)
angetrieben. 15B zeigt
eine vergrößerte Ansicht
einer Nut 324 in der Ecke des Dorns 152. Die Nut
hat eine Tiefe 326 und eine Breite 328, etwa gleich
dem Hauptdurchmesser des Strangs. Die Sohle an der Tiefe 326 sollte
chromplattiert sein, um eine glatte Gleitfläche für den Strang bereitzustellen.
Die Tiefe 326 kann zwischen 25% und 75% der Dicke oder
des kleineren Durchmessers des Strangs betragen, um ihn sicher zu
halten und doch beim Binden nicht die Flächen 244 und 246 des
Trichters zu stören
und doch das Garn für
einen Transport längs
des Dorns vor dem Binden frei vom Dorn zu tragen. Es hat sich gezeigt,
daß für einen
Strang mit 0,71 mm (28 Millizoll) Durchmesser eine Nutbreite von 0,66
mm (26 Millizoll) und -tiefe von 0,20 mm (8 Millizoll) gut funktionieren.
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Wenn das Garn und der Strang verbunden
längs des
Dorns 152 vorgetrieben werden, wird das Garn gegen die
rotierende Klinge 302 gezogen, die das Garn schneidet,
wenn es zwischen der Klinge und dem Untermesser eingeklemmt wird.
Es hat sich gezeigt, daß für eine wirksames
Schneiden von Nylon-6,6-Garn
ein Klingenmaterial aus submikroskopischem Wolframkarbid mit C-11-Güte, am Umfang
beschichtet mit amorphem Diamanten (erhältlich von der Tetrabond, Inc.,
Division of Multiarc, Inc., aus Rockaway, New Jersey) gut arbeitet
gegen ein Untermesser aus D2-Hochgeschwindigkeitswerkzeugstahl.
Unter Bezugnahme auf 15C sind
die Abschnitte der Klinge, die vorzugsweise beschichtet werden,
die Abschnitte 330, 332 und 334. Die
amorphe Diamantbeschichtung hat eine Vickershärte von etwa 6000 Einheiten.
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Eine andere Beschichtung, die gut
funktionieren kann, ist eine chemisch aufgedampfte Beschichtung aus
zwei (2) Mikrometer Titankarbid und eine weitere Beschichtung aus
zwei (2) Mikrometer Titannitrid. Eine solche Beschichtung würde eine
Vickershärte
von etwa 2600 Einheiten haben. Es hat sich gezeigt, daß es für eine verbesserte
Lebensdauer der Oberflächen
der Klinge und des Untermessers nützlich ist, ein kühlendes Schmiermittel
aus Wasser und einer Garnausrüstung,
wie beispielsweise einem Alkylphosphat, auf die Seitenfläche der
Klinge aufzubringen, unter Verwendung eines Filzapplizierkissens,
feuchtgehalten durch die Verwendung eines intravenösen Tropfsystems
oder dergleichen. Eine solche Ausrüstung kann die von E. I. du Pont
de Nemours and Company erhältliche
antistatische Garnausrüstung
Zelex® NK
sein. Die antistatische Garnausrüstung
wird mit destilliertem Wasser in einem Volumenverhältnis von
0,5 bis 2,0% der Ausrüstung
in der Mischung gemischt. Es wird angenommen, daß die Klinge beim Schneiden
des Garns am wirksamsten ohne übermäßigen Verschleiß ist, wenn
die Klinge in der Richtung des Garnvorschubs und mit einer Umfangsgeschwindigkeit
geringfügig
(etwa 3 bis 10%) über
der Geschwindigkeit des unter der Klinge passierenden Garns gedreht
wird. Es wird angenommen, daß die
niedrige Geschwindigkeit die Verschleißgeschwindigkeit verringert
und die Rotationsrichtung jeden Anstieg der Garnspannung während des
Schneidens auf ein Minimum verringert. Dies bewirkt eine Scherwirkung
gegenüber
einer Sägewirkung,
wenn die Umfangsgeschwindigkeit der Klinge viel schneller (etwa
500 bis 1000% größer) als
der Garnvorschub ist. Jedoch kann ein annehmbares Schneiden erfolgen,
wenn die Klinge in der Richtung entgegengesetzt zum Garnvorschub und/oder
mit einer hohen Geschwindigkeit gedreht wird, so daß eine Sägewirkung
auftritt. Bei Verwendung der Scherwirkung beträgt der Schneidkantenwinkel 336 (7A und 7B) an der Klinge vorzugsweise etwa 75 Grad
(45 Grad zum Sägen),
und die Oberfläche
an den beschichteten Abschnitten 330, 332 und 334 der Schneidkante
beträgt
etwa 1 bis 2 Mikrozoll Effektivwert. Obwohl ein feststehendes Untermesser
und eine zum Zusammendrücken
der Klinge und des Untermessers gefederte Klinge beschrieben worden
sind, ist es möglich,
die Klinge 302 starr an der Welle 304 anzubringen
und das Untermesser 298 im Dorn 152 beweglich
und gegen die Klinge 302 gefedert herzustellen. Es ist
ebenfalls möglich,
die Klinge nahe dem Untermesser anzuordnen, ohne daß sie es
berührt,
wie unten unter Bezugnahme auf 19 erläutert wird,
und die Klinge zu formen, wie durch die gestrichelten Linien in 15C angezeigt.
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Beim Schneiden des Garns auf dem
Dorn können
zwei Klingen das Garn auf gegenüberliegenden
Seiten des Dorns an der gleichen Längsposition (und zur gleichen
Zeit) schneiden, weil die Schneidvorrichtungen einander an gegenüberliegenden
Seiten nicht stören.
Die Schnitte können
ebenfalls durch mit Zwischenraum in Längsrichtung längs des
Dorns angeordnete Schneidvorrichtungen ausgeführt werden. Dies ist möglich, weil
die Klemmen den Strang und das daran befestigte Garn sicher in den
Nuten an den Ecken des Dorns halten, wenn die Schneidvorrichtungen
während
des Schneidens eine geringfügige Spannung
auf das Garn ausüben.
Die Klemmen wirken der Neigung entgegen, daß diese Spannung den Strang
aus der Nut zieht. 16 zeigt
zwei Schneidvorrichtungen mit Klingen 338 und 340,
die sich auf der gleichen Längsposition
auf gegenüberliegenden
Seiten des Dorns 152 befinden können. In diesen Fällen halten,
wenn die Schnitte gemacht werden, rotierende Klemmen 343 und 344 das
durch die Klinge 338 geschnittene Garn, und Klemmen 346 und 348 halten
das Garn für
die Klinge 340. Die Klemmen werden ausgerichtet mit der
Klinge gezeigt, aber sie würden
ebenfalls funktionieren, falls sie auf einer Welle gesondert von
der Klinge angeordnet und angrenzend an die stromaufwärtige Seite
der Klinge, näher
der Überschneidung
der Klinge und des Untermessers, angebracht würden, wo das Garn geschnitten
wird.
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Es ist wünschenswert, zur gleichen Zeit
mehrere Nadelflorschnüre
auf den Zylinder 82 zu wickeln, um die Erzeugung des Teppichs
zu beschleunigen. In diesem Fall gibt es eine Vielzahl von Nadelflorschnurführungen
zum genauen Führen
der Vielzahl von Nadelflorschnüren
auf den Teppichgrund und unter die Ultraschalltrichter zum Binden. 17A zeigt eine vergrößerte Seitenansicht
eines ersten Nadelflorschnur-Bindetrichters 350 und eines
zweiten Trichters 352 zum Binden von mehreren, mit engem Zwischenraum
angeordneten, Nadelflorschnüren
und eine Nadelflorschnur-Bindeführung 354 zum
Führen
von mehreren, mit engem Zwischenraum angeordneten, Nadelflorschnüren in eine
Ausrichtung mit dem ersten Trichter 350. Jeder Trichter
wird in einem Bindemodul angebracht, ähnlich dem in 10 gezeigten zum Binden des Garns an
den Tragstrang auf dem Dorn. Jeder Trichter wird in einer radialen
Richtung gedrückt,
wie beispielsweise durch den Pfeil 356 für den Trichter 350 gezeigt,
um die Nadelflorschnur gegen das Stützsubstrat 90 und
gegen die Trommel 82 zu pressen. Der erste Trichter wird
verwendet, um die Nadelflorschnur leicht an den Teppichgrund zu
heften, während
die durch die Führung 354 bestimmte
Ausrichtung beibehalten wird, und der Trichter 352 kann
auf die noch erhitzte Nadelflorschnur mehr Energie anwenden, um
sie sicher am Teppichgrund zu befestigen. Durch die additive Wirkung
von zwei Trichtern kann schnell eine große Energiemenge zum Binden
der Nadelflorschnur eingesetzt werden. Die Entfernung 273 zwischen
den Trichtern 350 und 352 sollte kurz gehalten werden,
um diese Wirkung zu nutzen, aber diese Entfernung gewährleistet
auch eine gewisse Zeit, damit die Hitze vom ersten Trichter den
Tragstrang durchdringt. Bei niedrigen Geschwindigkeiten, wenn eine
Energiemenge nicht schnell zugegeben werden muß, mag nur der erste Trichter
benötigt
werden. Diese Zwei-Trichter-Technik kann ebenfalls nützlich sein
beim Binden des Schauseitengarns an den Strang auf dem Nadelflorschnur-Formdorn. Der Trichter 350 wird
zum Beispiel detaillierter in 18A bis E gezeigt. Der Trichter in 18A hat vier Gabelungen 360, 362, 364 und 366,
jede gestaltet, um zwischen die Flornoppen auf einer einzelnen Nadelflorschnur
zu passen und den Tragstrang an der Basis der Flornoppen zu berühren. Der
Abstand 368 zwischen den Gabelungen ist der gleiche wie
der gewünschte
Nadelflorschnurabstand am fertigen Teppich. Für unterschiedliche Nadelflorschnurabstände würden unterschiedliche
Trichter mit Gabelungsabständen
verwendet werden. Die Höhe 370 der
Gabelungen entspricht der maximalen Länge der Flornoppen an den Nadelflorschnüren für die gewünschte maximale
Nadelflorhöhe
beim fertigen Teppich. Der Trichter hat in 18B eine Länge 372, die von der
Ultraschallamplitude, -frequenz und -leistung des Treibers abhängt. 18C zeigt ein typisches
Detail des vorderen Endes 374 und des hinteren Endes 376 der
Gabelung 366, die einen leichten Radius 378 zeigen,
um dazu beizutragen, die Nadelflorschnur glatt unter den Trichter
zu führen. 18D zeigt eine andere mögliche Form
der Gabelung, bei welcher der Radius 378' über die Länge der Gabelung verläuft, so
daß der
Druck schrittweise ausgeübt
wird, wenn die Nadelflorschnur unter den Trichter gleitet. Andere
Formen können
ebenfalls vorteilhaft sein, und der erste Trichter 350 kann
eine andere Form haben als der zweite Trichter 352. 18E zeigt ein typisches
Detail des Profils der Spitze 380 des Gabelung 366,
die eine konkave Fläche 382 hat,
die den Tragstrang längs
der Länge 372 der
Gabelung führt,
um ihn daran zu hindern, während
des Bindens seitlich unter der Gabelung herauszurutschen. Diese
konkave Fläche verläuft über den
gesamten Radius 378 und 378', um das Führen des Strangs der Nadelflorschnur
unter den Trichter zu unterstützen,
bevor der Druck und die Vibration des Trichters auf die Nadelflorschnur
wirken.
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Unter Bezugnahme auf 17B hat die Führung 354 eine Vielzahl
von Schlitzen, wie beispielsweise den Schlitz 384, der
eine geringe Breite 386 hat, welche die Flornoppen auf
der Nadelflorschnur nach innen zueinander hin und über den
Tragstrang drängt.
Die Schlitze für
die Vielzahl von Nadelflorschnüren
laufen zu einem Abstand zusammen, der dem gewünschten Abstand der Nadelflorschnüre beim
fertigen Teppichaufbau entspricht. Die Schlitze führen die
Nadelflorschnüre
im richtigen Abstand zum Trichter, der Gabelungen im gleichen Abstand
hat und mit dichtem Zwischenraum zum Ende 388 der Führung 354 angeordnet
wird. Die Nadelflorschnüre
nähern
sich dem Trichter in einem Winkel von etwa 15 Grad zur Oberfläche der
Trommel, so daß die
konkave Fläche
im Trichter das Führen
der Nadelflorschnur unterstützt.
An den Gabelungen trennen sich die Flornoppen für die zu denselben geführte Nadelflorschnur,
so daß eine
Flornoppenreihe längs
der einen Seite einer Gabelung passiert und die andere Reihe längs der
anderen Seite der Gabelung passiert und die Spitze 380 der
Gabelung über
dem Tragstrang liegt und gegen denselben drückt. Auf der einen Seite 390 des
Trichters 350 müssen
die zuvor gebundenen Nadelflorschnüre durch einen Abstreicher 392 beiseitegeschoben
werden, damit einzelne Flornoppen nicht unter der geführten Nadelflorschnur
eingeklemmt und unter dem Trichter gebunden werden. Auf der gegenüberliegenden
Seite 394 des Trichters 350 sind üblicherweise keine
zuvor gebundenen Nadelflorschnüre
vorhanden, also wird an der Führung 354 ein
Stützfinger 396 befestigt,
um die äußere Flornoppe
auf dieser Seite des Trichters zu stützen. Der Finger 396 verläuft angrenzend an
den Trichter 352 und darüber hinaus, um die Flornoppen
hochzuhalten, bis die Bindung abkühlt. Es hat sich gezeigt, daß die äußeren Flornoppen
dazu neigen, sich während
des Erhitzens und, wenn die gebundene Nadelflorschnur abkühlt, leicht
umzulegen, falls die äußere Flornoppe
nicht durch den Finger 396 gestützt wird, so daß diese
Reihe von Flornoppen im fertigen Teppichaufbau einen sichtbaren,
von angrenzenden Reihen unterschiedenen, „Streifen" erzeugt, selbst nach dem Scheren der
Flornoppen, so daß der
Teppich einen Reihigkeit genannten Mangel hat.
-
Nachdem das Binden auf der Trommel 82 angehalten
wird, dreht sich die Trommel eine kleine Entfernung weiter, und
unter der Führung 354 wird
eine Platte 398 angebracht, die in der Richtung des Pfeils 400 gedrückt werden
kann. Die Platte 398 wird unter die geführten, aber ungebundenen Nadelflorschnüre und die Trichter 350 und 352 gedrückt, so
daß die
Führung,
die Nadelflorschnüre
und die Trichter zum Schneiden der Nadelflorschnüre, Abnehmen des fertigen Teppichs
und Fädeln
eines frischen Stücks
Teppichgrund auf die Trommel angehoben werden können. Die Führung, die Nadelflorschnüre und der
Trichter können
abgesenkt und die Platte herausgezogen werden, so daß sich die
Nadelflorschnüre
an ihrem Platz am frischen Teppichgrund und unter dem Trichter befinden,
bereit zum Binden und Neubeginn des Teppichherstellungsvorgangs.
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Beim Nadelflorschnurverfahren bietet
sich die Verwendung von vorgefärbtem
Garn (düsengefärbtem Garn)
besonders an, weil das Garngatter bedeutend kleiner sein kann als
bei herkömmlichen
Teppich-Tuftingverfahren. Ein kleines Spulengatter ist ein Vorteil,
wenn das Spulengatter für
jeden Farbwechsel für
den Teppich ausgewechselt werden muß. Wenn bei einem Nadelflorschnurteppich
vorgefärbtes
Garn verwendet wird, muß die
Teppichstruktur einen gesonderten Bauschvorgang durchlaufen, da
andere Schritte, die bei herkömmlichen
Teppichsystemen ein Bauschen gewährleisten,
wie beispielsweise der Teppichfärbevorgang
und der Latextrockenvorgang, nicht notwendig sind.
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Die Einzeldorn-Nadelflorschnur-Formvorrichtung 150 in 10 oder das Modul 55 in 5 erfordern einige besondere
Steuerungsbetrachtungen, die am besten unter Bezugnahme auf 10 erörtert werden können. Um
den Ultraschall-Bindevorgang zu starten und anzuhalten und ein annehmbares
Erzeugnis zu erzeugen, müssen
die Ultraschalltrichteramplitude und der Trichterdruck stufenweise
hinaufund hinuntergefahren werden, wenn die Geschwindigkeit der
Nadelflorschnüre
stufenweise hinauf- und hinuntergeht. Während des stationären Laufs
müssen
die Spannung an dem Garn, dem Tragstrang und der Nadelflorschnur überwacht
und gesteuert werden, und die Ultraschallenergie überwacht
und gesteuert werden, um gleichbleibend zu sein. Zum Beispiel wird
das verteilte Ultraschall-Steuergerät 409 (in 10 gezeigt mit dem Nadelflorschnur-Formmodul 150)
verbunden mit den Ultraschalltreibern 232 und 232', die mit den
Trichtern 228 und 228' verbunden werden. Ein Maschinen-Steuergerät 405 wird
mit dem verteilten Steuergerät 409 und
mit anderen, unten zu erörternden,
Elementen verbunden, die mit Schlangenliniensegmenten gezeigt werden.
-
Zusätzlich zu den bereits unter
Bezugnahme auf 10 erörterten
Elementen schließt
das Nadelflorschnur-Formmodul ebenfalls vier Motoren in der Schneideanordnung 168,
Spannung-Druck-Regler 452 und 454,
Zylinder 238 und 238' und Ultraschalltreiber 232 und 232 für die Bindemodule 160 bzw. 162,
Ventile 456, 458 und 460 für die Zylinder 176, 184 bzw. 196 und
ein Tensiometer 462 zum Überwachen der Spannung an einem
der fertiggestellten Nadelflorschnüre und ein Tensiometer 464 zum Überwachen
der Spannung am entsprechenden Strang, z. B. dem Strang 45a,
ein.
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Ein Motor 402 ist dafür verantwortlich,
den Strang längs
der Dornstege durch den Dorn 152 zu ziehen und die Nadelflorschnur
zu ziehen, nachdem das Garn an den Strang gebunden und geschnitten
ist. Beim Starten des Nadelflorschnur-Formmoduls wird die Drehzahl
des Servomotors 402 durch einen angeschlossenen Koordinatenwandler überwacht,
und die durch die Zylinder 238 und 238' auf die Ultraschallmodule
angewendete Kraft wird stufenweise hinaufgefahren, und die durch
die Ultraschalltreiber 232 und 232' angewendete Trichteramplitude
wird stufenweise hinaufgefahren. Sowohl die Kraft als auch die Amplitude
werden in einem linearen Verhältnis
zur Anstiegsgeschwindigkeit der Drehzahl des Motors 402 hinaufgefahren.
Es kann eine geringfügige
Verzögerung
geben, um Ansprechverzögerungen
bei dem Trichter und dem Motor Rechnung zu tragen, in der Absicht,
daß der
Trichter immer alles Garn an der Strang bindet, ohne übermäßiges Binden
oder Abtrennen von Garnfasern. Die Kraft wird durch ein Maschinen-Steuergerät 405 gesteuert,
das die einzelnen Signale an jeden Spannung-Druck-Regler, wie beispielsweise 452 und 454,
an jedem Bindemodul steuert. Die Amplitude wird durch das Maschinen-Steuergerät 405 gesteuert,
welches das Signal an jeden Ultraschalltreiber, wie beispielsweise 232 und 232', an jedem Bindemodul
steuert. Wenn der Motor 402 bei einer stationären Drehzahl
ist, wechselt das Maschinen-Steuergerät von der Amplitudensteuerung
auf Leistungs- oder Energiesteuerung, um stabile Bindebedingungen
aufrechtzuerhalten. Die Kraft wird gleichbleibend gehalten, und
die Amplitude wird variiert, um eine gleichbleibende Leistung zu
jedem Ultraschalltreiber und Trichter aufrechtzuerhalten. Es ist
entdeckt worden, daß sich
die Wirksamkeit des Ultraschalltreibers verändert, wenn sich die Einheit
während
des Dauerbetriebs aufheizt. Ein Verändern der Amplitude, um eine
gleichbleibende Leistung aufrechtzuerhalten, korrigiert diese wechselnde
Wirksamkeit, so daß stabile
Bindungen erzeugt werden. Es ist beobachtet worden, daß sich der
Trichter selbst ebenfalls aufheizt. Kühlluft kann durch Leitungen 455 und 457 geleitet
werden, um den durch die Bindeoberfläche des Trichters erfahrenen
Temperatwanstieg zu begrenzen, Kühlluft
kann ebenfalls auf die Treiber geleitet werden.
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Beim Anhalten der Nadelflorschnur
wechselt das Maschinen-Steuergerät
von gleichbleibender Leistungssteuerung, und das zum Starten umgekehrte
Verfahren wird ausgeführt,
um die Amplitude und die Kraft stufenweise hinunterzufahren, wenn
die Drehzahl des Motors 402 stufenweise absinkt. Die Basis
für die
Amplitude ist jene unmittelbar, bevor das Anhalten ausgeführt wird,
abgetastete Amplitude. Typische Zeiten zum Hinauffahren der Nadelflorschnurgeschwindigkeit
von null auf fünfzehn
(0–15)
Yard pro Minute (YPM) betragen etwa drei bis fünf (3–5) Sekunden. Es hat sich in
einigen Fällen
gezeigt, daß beim
Starten und Anhalten nur die Kraft stufenweise verändert und
die Amplitude gleichbleibend gehalten werden muß, aber das bevorzugte Verfahren
ist, sowohl die Kraft als auch die Amplitude stufenweise zu verändern.
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Während
des Betriebs des unmittelbar an den Zylinder 82 gekoppelten
Nadelflorschnur-Formmoduls 55 oder 150 zieht
der Antrieb des Zylinders ebenfalls die Nadelflorschnur, so daß die Spannung
der Nadelflorschnur durch ein einzelnes Tensiometer, wie beispielsweise
das Tensiometer 462 für
das Modul 150, überwacht
werden muß,
selbst wenn für
mehr Nadelflorschnüre
ein zusätzliches
Modul verwendet werden mag. Die Drehzahl des Motors 402 wird
dann durch das Maschinen-Steuergerät 405 eingestellt,
um die Nadelflorschnurspannung gleichbleibend zu halten. Dies verhindert Überspannung
und Durchhängen,
die den Vorgang stören
und die Nadelflorschnur zerreißen
können.
Gleichermaßen
muß die
Strangspannung ebenfalls durch ein einzelnes Tensiometer 464 für jedes
Nadelflorschnur-Formmodul 150 überwacht werden, und die Drehzahl des
Motors 404 wird durch das Maschinen-Steuergerät 405 eingestellt,
um die Strangspannung gleichbleibend zu halten. Die Tensiometer 462 und 464 werden
eingestellt, um die gleiche Stranglinie zu messen, bevor und nachdem
das Garn gebunden wird, um eine Nadelflorschnur herzustellen.
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Der Garnzuführwalzenmotor 406 und
der Wicklermotor 220 werden durch das Maschinen-Steuergerät 405 so
gesteuert, daß die
Spannung im zugeführten
und auf den Dorn 152 gewickelten Garn 43 gleichbleibend gehalten
wird. Das Steuergerät
stellt durch Bedienerbefehle von der Schalttafel 407 die
Wickelgeschwindigkeit ein, um die gewünschte Zahl an Wicklungen pro
Zentimeter (Zoll) längs
des Strangs zu erreichen. Die Drehzahl des Motors 406 wird
proportional zur Drehzahl des Wicklermotors 220 eingestellt,
um auf der Grundlage von Versuch und Irrtum die gewünschte Spannung
zu erreichen. Ein Tensiometer könnte,
falls gewünscht,
an der Garnlinie zwischen der Zuführwalze 174 und dem
Spindeleingangsende 214 verwendet werden, um das Einstellen
der Spannung und das Steuern derselben zu unterstützen, es
hat sich aber gezeigt, daß ein
festes Geschwindigkeitsverhältnis
gut funktioniert.
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Obwohl die Erfindung in Bezug auf
die Herstellung eines Veloursteppichs beschrieben worden ist, kann
das Nadelflorschnur-Formmodul 150 oder 55 mit
geeigneten Dornmodulen ausgestattet werden, um Schlingenfaden-Nadelflorschnüre herzustellen.
Es solches Dornmodul würde
auf der Vorrichtung und dem Verfahren für Schlingenfaden-Nadelflorschnur
beruhen, beschrieben im US-Patent 5 470 629, das hierin als Referenz
einbezogen wird. In diesem Fall können mehr Dorne erforderlich
sein, das ein Dorn nur eine Schlingenfaden-Nadelflorschnur herstellt,
obwohl jede Schlingenfaden-Nadelflorschnur zwei Reihen von Schlingen hat,
so daß im
Teppich weniger Nadelflorschnüre
erforderlich wären,
um die gleiche Abdeckung wie eine aufgeschnittene Nadelflorschnur
zu erhalten. Die Schlingenfaden-Nadelflorschnur würde wie
gewünscht
zum Teppichformzylinder 82 vorgeschoben, um einen Schlingenfaden-Nadelflorschnurteppich
zu formen. Es würden
Führungs-
und Bindetechniken ähnlich
den für
die Velours-Nadelflorschnur beschriebenen verwendet.
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Mit dem Teppichaufbau der Erfindung
sind ebenfalls andere Variationen unter Verwendung von an einem
Strang befestigten Flornoppen, um Nadelflorschnüre zu formen, die an einem
Teppichgrund befestigt werden, möglich.
Durch Bereitstellen mehrerer Garne in der Garnzufuhr 43,
wie beispielsweise 43a und 43b, und Wickeln derselben
auf den Dorn 152, wie in 5 gezeigt,
ist es möglich,
eine Variation beim Garn auf eine gesteuerte Weise über die
gesamte Schauseite des Teppichs zu verteilen. Obwohl Variationen
in der Querrichtung (XD – cross
direction) sowohl bei den herkömmlichen
als auch bei den Nadelflorschnurteppichen dadurch möglich sind,
daß von
einem Strang zum nächsten
oder von einer Nadelflorschnur zum nächsten in der XD Variationen
bei den Garnen vorgenommen werden, sind Variationen in der MD im
Fall eines herkömmlichen Nadelflorteppichs,
der nur einen einzelnen Endlosstrang wiederholt in einer geraden
oder Zickzacklinie in der Maschinenrichtung (MD – machine direction) des Teppichs
einbringt, nicht möglich.
Es kann jedoch erwünscht sein,
einen bestimmten Effekt dünn
in die gesamte Schauseite des Teppichs einzubringen. Ein solcher
Effekt kann ein farbiges Garn, ein antistatisches Garn, ein antimikrobielles
Garn oder eines mit anderen chemischen Merkmalen, ein preisgünstiges
Garn, ein Garn, das sich in Textur, Zwirngrad, Ausrüstung, Titer
in dtex (Denier) usw. unterscheidet, sein. Zum Beispiel kann das
Garn für
eine Nadelflorschnur drei Fäden
umfassen, wobei nur einer der gewünschte Effektfaden ist, und
die nächsten
an den Teppichgrund angebauten benachbarten zwei Nadelflorschnüre mögen überhaupt
kein Effektgarn haben. Der Effekt wird dann dünn sowohl in der MD als auch
in der XD des Teppichs verteilt.
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Die Verwendung eines Endlosstrangs
im Teppichaufbau bietet die Möglichkeit
für zusätzliche
Variationen beim Teppich der Erfindung, die bei herkömmlichen
Nadelflorteppichen nicht möglich
wären ohne
zusätzliche
kostenaufwendige Schritte, nachdem der Teppich geformt worden ist.
Zum Beispiel können
antistatische Fasern dadurch in einen oder alle der Nadelflorschnur-Stützstränge eingebaut
werden, daß sie
während
des Strangformens in den Kern des Strangs gelegt werden. Dies würde mit
antistatischen Fasern in einigen oder allen der Tuftinggarne kombiniert
werden, um eine verbesserte antistatische Leistung bei Autoteppichen
für Spezialfahrzeuge
und dergleichen bereitzustellen, wo ein niedriger statischer Spannungsaufbau
wichtig ist. Die antistatischen Fasern in allen Strängen können zum
Fahrzeugrahmen geerdet werden.
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Es kann ebenfalls möglich sein,
durch Einbau eines dehnbaren Elements, wie beispielweise eines Lichtleiters,
in den Strang in einigen oder allen Nadelflorschnüren Signale
von dem einen Rand des Teppichs zum anderen durch die Stränge zu übertragen.
Andere Variationen bei Effekten und Funktionalitäten, die mit dem Nadelflorschnur-Teppichaufbau
inhärent
möglich
sind, werden Fachleuten auf dem Gebiet unter Verwendung der Lehren
hierin offensichtlich sein.
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19 zeigt
ein alternatives Verfahren zum Herstellen einer bei einem Auto-Nadelflorschnurteppich verwendbaren
Nadelflorschnur. Auf diesem Dorn werden die Stränge zusätzlich in Führungsnuten längs der flachen
Flächen
des Dorns geführt
und durch dort angeordnete Trichter an das gewickelte Florgarn gebunden. 19 zeigt einen Dorn zum
Herstellen von 12 Nadelflorschnüren, wie beispielsweise jene
schematisch bei 466, 468 und 470 gezeigten.
Der Dorn 472 hat auf Stegen an den Ecken, wie beispielsweise
den Ecken 474 und 476, angeordnete Führungsnuten,
um vier Tragstränge
zu führen,
und Führungsnuten
an den Seitenflächen
zwischen den Stegen, wie beispielsweise den Flächen 478 und 480,
um für
eine Gesamtzahl von acht weiteren Strängen zwei zusätzliche
Tragstränge
an jeder Fläche
zu tragen. An der Fläche 478 werden
zwei Stränge, 482 und 484,
gezeigt, jeder in einer Führungsnut
(nicht gezeigt). Garn 486 wird durch einen Wickler 488 über alle
Stränge
gewickelt, um Garnschlingen um den Dorn und die Tragstränge zu bilden.
Ecktrichter zum Ultraschallbinden 490 und 492 binden
das Garn 486, wie zuvor unter Bezugnahme auf 13 und 14A bis 14C beschrieben,
an die Eckstränge.
Als Alternative dazu könnten
zum individuellen Steuern der Bindeparameter für jede Nadelflorschnur vier
gesonderte Trichter, einer an jeder Ecke, verwendet werden. Das
Binden der Ecken ist wichtig, um die gewickelten Garnschlingen vor
dem Binden an den Seitenflächen
zu transportieren. Ultraschalltrichter 494, 496, 498 und 500 binden
unter Verwendung des Dorns als Ultraschallamboß das gewickelte Garn an Stränge an den
Seitenflächen.
Für den
Nutenabschnitt unmittelbar unter den Trichtern können austauschbare Einsätze (nicht
gezeigt) verwendet werden, so daß verschlissene Nutenbereiche
einfach ausgetauscht werden könnten,
ohne den gesamten Dorn auszutauschen. Abstandsstücke (nicht gezeigt) würden bereitgestellt,
um sich dem Garnschrumpfen während
des Bindens anzupassen, wie zuvor unter Bezugnahme auf 12 und 13 beschrieben.
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Nachdem alle Stränge an das Garn 486 gebunden
sind, wird das Garn 486 durch zwischen den Strängen durch 12 an
der gleichen Position längs
der Länge
des Dorns 472 angeordnete Schneidklingen, wie beispielsweise
die Klingen 502, 504 und 506, auf einer
durch einen Motor 210 angetriebenen Welle 508 geschnitten.
Jede Klinge überschneidet
sich, mit einem Freiraum von etwa 0,25 mm (10 Millizoll) auf jeder
Seite, mit einem Schlitz im Dorn (nicht gezeigt). Die Klingen können, wie
zuvor erörtert,
aus einer Vielzahl von Materialien hergestellt werden, die eine
Keramik einschließt,
wie beispielsweise ein von der Ceramco, Inc., Center Conway, New
Hampshire, erhältliches
yttriumoxidstabilisiertes Zirkonoxid. Diese in den Schlitz eintretende
Klinge kann von 0,8 bis 1,6 mm (0,03 bis 0,06 Zoll) dick sein, mit
einem scharfen Ende am Umfang, das einen eingeschlossenen Winkel
von 20 bis 45 Grad hat. Wenn die Klingen alle an der gleichen Position
längs des
Dorns schneiden, müssen
die Stränge
nicht in den Nuten an den Ecken und den Seitenflächen gehalten werden. Die Nuten
für den
Strang und das daran befestigte Garn 486 halten alle Stränge während des
Schneidens gegen eine seitliche Bewegung. Nach dem Schneiden ist
es nicht entscheidend, daß die
Stränge
in ihren Nuten bleiben. Die Position der Klingen im Verhältnis zu
den Strängen
bestimmt die Florhöhe
der Nadelflorschnur. Die Nadelflorschnüre, wie beispielsweise die
Nadelflorschnüre 466, 468 und 470,
die beim Schneiden getrennt werden, werden einzeln zum Aufwickeln
auf Haspeln oder Spulen (nicht gezeigt) vom Dorn weggeführt.
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Der Dorn 472 kann mit einer
Vielzahl von Nuten versehen werden, um Nadelflorschnüre mit einer
Vielzahl von unterschiedlichen Florhöhen herzustellen. 20A, 20B und 20C zeigen
Seitenansichten von zwei Ecken und einer Seite des Dorns 472 zum
Herstellen einer Vielzahl von Florhöhen. 20A zeigt drei Nadelflorschnüre 512, 514 und 516,
die für
einen Dorn von 38,1 nun (1,5 Zoll) auf einer Seite eine Florhöhe von 9,7 mm
(0,38 Zoll) bereitstellen. Stränge 511, 513 und 515 werden
durch Nuten 517, 519 bzw. 521 geführt. Der Dorn
hat ausgesparte Kanäle,
wie beispielsweise die Kanäle 523 und 525,
die zwischen den Führungsnuten auf
dem Dorn in der Nähe
der Seitenflächenbindevorrichtungen,
wie beispielsweise des Ultraschalltrichters 494, verlaufen.
Diese Kanäle
verhindern ein Binden einer Schlinge des Florgarns an eine angrenzende
Schlinge des Florgarns zwischen den Tragsträngen längs der Seiten des Dorns. In
Schlitzen 526, 528, 530 bzw. 532 würden Schneidklingen 518, 520, 522 und 524 bereitgestellt
werden, um die Nadelflorschnüre
vom Dorn abzuschneiden. 20B zeigt
den gleichen Dorn mit vier Nadelflorschnüren 534, 536, 538 und 540,
die eine Florhöhe
von 6,4 mm (0,25 Zoll) haben. 20C zeigt
den gleichen Dorn mit fünf
Nadelflorschnüren 542, 544, 546, 548 und 550,
die eine Florhöhe
von 4,8 mm (0,19 Zoll) haben. Auf diese Weise kann ein Dorn mit
allen notwendigen Nuten und Schneidvorrichtungsschlitzen versehen
werden, um Erzeugnisse mit einer Vielzahl von Florhöhen herzustellen.
Die Zahl der Stränge
und Schneidklingen würde
bereitgestellt werden, wie es für eine
bestimmte Florhöhe
erforderlich ist.
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Unter Bezugnahme auf 6 kann das Nadelflorschnurmodul 55 wesentlich
kontinuierlich laufen, während
das Teppichformmodul 73 wesentlich als ein diskontinuierlicher
Prozeß läuft, bei
dem ein Teppich auf ein Mal hergestellt wird, wonach es angehalten,
der Teppich abgenommen und das System für den nächsten herzustellenden Teppich
eingerichtet werden muß.
Der Fertigungseffizienz wegen kann es wünschenswert sein, die kontinuierliche
von der diskontinuierlichen Funktion zu trennen. Dies kann bei Position 72 durch
Aufwickeln der Nadelflorschnüre
auf Garnkörper
erfolgen, die selbsttätig
gewechselt werden können,
während das
Nadelflorschnurmodul weiter Nadelflorschnur herstellt. Die aufgewickelten
Nadelflorschnur-Garnkörper können dem
Teppichherstellungsmodul 73 zugeführt werden und leicht gestartet
und angehalten werden, wenn die Teppiche hergestellt und fertig
sind.
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BEISPIELE
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BEISPIEL 1: FORMBARE AUTOKONSTRUKTION
AUF DER GRUNDLAGE EINES THERMOPLASTISCHEM TEPPICHGRUNDS UND STRANGS
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Eine Teppichstruktur wurde auf die
folgende Weise gefertigt: Zuerst wurde eine Nadelflorschnur auf einem
dreieckigen Dorn ähnlich
dem in 5 und 6 gezeigten hergestellt:
Die Nadelflorschnur wurde mit 1,8 Meter (2 Yard) pro Minute durch
Wickeln zweier Stränge
mit einem Gesamttiter von 1546 dtex (1405 Denier) eines erzeugergefärbten, gebauschten
Endlos-Mulitifil-Nylon-6,6-Garns, kommerziell erzeugt durch E. I.
du Pont des Nemours and Company, um den dreieckigen Dorn hergestellt.
Für den
Nadelflorschnur-Strang wurde ein Monofilament-Hülle-/Kern-Strang verwendet.
Die zum Binden des Florgarns an den Strang verwendete Ultraschall-Leistung
betrug 30 Watt, und die Ultraschallwerkzeugbelastung an einem 19,1
mm (3/4 Zoll) langen Werkzeug betrug annähernd 10 500 kg/m2 (15
Pfund/Quadratzoll). Es gab 10,2 (26) Einzelwicklungen des Garns
mit 1546 dtex (1405 Denier) pro Zentimeter (Zoll) des zum Erzeugen
der Nadelflorschnur verwendeten Strangs. Ein Tellermesser schnitt
das Garn unmittelbar nach dem Binden ab, um es vom Dorn zu lösen und einen
aufgeschnittenen Flor zu erzeugen, und der Flor wurde über eine
Schervorrichtung weiter auf eine Florhöhe von 7,9 nun (5/16 Zoll),
gemessen von der Basis des Strangs, beschnitten. Dies führte zu
einer Nadelflorschnur mit einem Gewicht von 2,8 Gramm pro Längenmeter
(2,6 Gramm pro Längenyard).
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Der verwendete Strang war ein Hülle-/Kern-Monofilament
mit einem kreisförmigen
Querschnitt, im Gesamtdurchmesser von 0,71 nun (28 Millizoll). Der
Kern war zusammengesetzt aus einem Polypropylen-Copolymer in einer
80 : 20-Mischung von Polypropylen (Fina 3868 – ein Polypropylen-Homopolymer) und
gepfropftem Polypropylen (anhydridmodifiziertes Polypropylen POXT
1015, das Nylon eine gesteigerte Haftung verleiht), und die Hülle war
zusammengesetzt aus einem Copolymer von Nylon 6 und Nylon 6,6 in
einem von E. I. du Pont de Nemours and Company als Harz Capron® 1590
erhältlichen
Verhältnis.
Das Gewichtsverhältnis von
Polypropylen-Copolymer zu Nylon-Copolymer war 50 : 50. Die Außenfläche des
Strangs war ununterbrochen, das heißt, es war eine einzige, zylinderartige,
durchgehende Polymeroberfläche,
die frei von den für
eine aus einer Vielzahl von kleinen Fasern oder einer Vielzahl von
gezwirnten Fasern bestehende Oberfläche typischen Windungen und
Rissen war. Eine solche ununterbrochene Oberfläche ist für das Verbinden mit Multifil-Florgarn
und das anschließende
Dehnen und Strecken des Strangs, ohne daß die Bindung mit dem Florgarn zerreißt, geeignet.
Die Nadelflorschnur wurde zur weiteren Verarbeitung lose in einer
Trommel zusammengerollt.
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Danach wurde durch Zuführen eines
einzelnen Nadelflorschnurendes durch eine Führung und Ultraschallbinden
desselben unter Verwendung eines einzelnen Ultraschalltrichters
mit einer einzelnen Klinge an einen auf einem Trommeldorn angebrachten
Teppichgrund, wie in 6, 7, 8 und 9 gezeigt,
ein Teppichaufbau geformt. Der zweite in 8 gezeigte Trichter wurde nicht verwendet,
da eine langsame Geschwindigkeit eingesetzt wurde.
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Der Teppichgrund 90 bestand
aus drei gesonderten Schichten. Eine Schicht, am Zylinder angebracht, bestand
aus einem nicht-gebundenen Faserspinnvlies Sontara® von
0,034 kg/m2 (1 Unze pro Quadratyard), hergestellt
aus spinnverbundenen Multifilaments aus Nylon-6,6-Stapelfasern,
die hydrodynamisch verwirbelt wurden. Sontara® -Faservlies
ist erhältlich
von E. I. du Pont de Nemours and Company. Die mittlere Schicht war
eine extrudierte Folie des kalziumkarbonatgefüllten thermoplastischen Materials
Keldax® 6868
(ebenfalls erhältlich
von E. I. du Pont de Nemours and Company) mit einer Dicke von 0,64
mm (25 Millizoll), wie jene typischerweise in der Autoteppichindustrie
zum Schallschlucken in Autoböden
verwendete. Die oberste Schicht war eine 0,025 nun (1 Millizoll)
dicke Folie aus DuPont Bynel®, geformt aus dem maleinsäureanhydrid-modifizierten
Polyethylenharz DuPont CXA 41E557. Die Nadelflorschnur wurde durch
Führungsvorrichtungen
und danach auf den Zylinder zugeführt, wo sie kontinuierlich
mit 2,0 Nadelflorschnüren
pro Zentimeter (5 Nadelflorschnüren
pro Zoll) Teppichgrundbreite durch Ultraschall an das dreischichtige
Teppichgrundmaterial gebunden wurde, unter Verwendung einer Energieeinstellung
von 58 Watt für
das Ultraschallwerkzeug und bei einer Geschwindigkeit von etwa 1,8
Meter/min (2 Yard/min).
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Abschnitte dieser Teppichstruktur
wurden danach dadurch weiter behandelt, daß sie für eine Minute unter einem Druck
von 35 150 kg/m2 (50 Pfund/Quadratzoll)
in eine Presse gebracht wurden, in der die Platte, welche die Florseite
der Probe berührte,
bei Raumtemperatur gehalten wurde, während die Platte, welche die Teppichgrundseite
berührte,
bei einhundertfünfzig
(150) Grad Celsius gehalten wurde. Die Anwendung von Hitze und leichtem
Druck bewirkte, daß der
Faservlies-Teppichgrund, der vor der Druckbehandlung deutlich auf
der hinteren Fläche
zu sehen war, durch die Innenschicht aus Keldax®-Material imprägniert und
leicht an dieselbe laminiert wurde. Außerdem wurde die Basis der
Nadelflorschnüre
in die Oberfläche
der 0,64 mm (25 Millizoll) dicken Schicht aus Keldax®-Material
gedrückt,
was eine leichte Riffelungswirkung auf der Teppichgrundoberfläche entgegengesetzt
zur Nadelflorschnur verwsachte und die Kontaktfläche zwischen der Nadelflorschnurbasis
und dem Teppichgrundmaterial wirksam steigerte. Das Drücken der
Nadelflorschnüre
in den Teppichgrund ist ein wichtiger Schritt, um die Haftung der
Nadelflorschnur am Teppichgrund zu steigern. Es wurde beobachtet,
daß die
Nadelflorschnüre
nach dieser Behandlung sehr gut an den Teppichgrund geklebt waren,
so daß es
sehr schwierig war, einzelne Nadelflorschnüre vom Teppichgrund abzuschälen.
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Ein anderes Mittel zum Befestigen
der Gewebedeckschicht an der Stützschicht
aus Keldax®-Material wäre, dieselben
vor dem Binden der Nadelflorschnüre
an das Stützsubstrat
in einer Laminierpresse oder zwischen Walzen vorzulaminieren. Ein
anderes Mittel zum Einbetten der Nadelflorschnüre in das Stützsubstrat kann
durch örtlichen
Erweichen des Stützsubstrats
und Ausüben
einer zum Verformen des Teppichgrunds ausreichenden Spannung auf
die Nadelflorschnur, wenn sie auf das Stützsubstrat auf dem Zylinder
gewickelt wird.
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Es wurde eine Erkundungsprüfung abgenommen,
um die Fähigkeit
zu bestimmen, diese Teppichstruktur zu erhitzen und zu verformen.
Sie wurde auf die folgende Weise durchgeführt: Eine kreisförmige Probe, 26,7
cm (10,5 Zoll) im Durchmesser, des obigen Teppichaufbaus wurde geschnitten
und zwischen zwei Teilen eines ringförmigen, spanend aus Aluminium
hergestellten, Stützrahmens
angebracht, wobei ein äußerer Ring von
12,7 mm (0,5 Zoll) des Teppichrandes unter Verwendung von mehreren
Schrauben, welche die zwei Teile des ringförmigen Stützrahmens verbinden, eng befestigt
wurde. Der Teppich, sicher im Stützrahmen
gehalten, wurde danach, mit der Teppichgrundseite nach oben, in
einen kleinen Ofen von annähernd
2 Kubikfuß Volumen,
eingestellt auf eine Temperatur von 150°C, gebracht. Ein mit einem kleinen
Stück Klebeband
Kapton® an der
Mitte der Probe auf der Rückseite
angebrachtes Thermoelement wurde verwendet, um die Temperatur zu überwachen.
Nach einer Ofenverweilzeit von annähernd fünf Minuten stand die Thermoelementtemperatur
bei einhundertfünfzig
(150) Grad Celsius. Die Teppichprobe, immer noch im ringförmigen Stützrahmen
befestigt, wurde unter Verwendung von isolierten Handschuhen schnell
herausgenommen und auf einen ringförmigen Träger gelegt, angebracht in einer
Instron-Prüfmaschine,
so daß der
Teppichgrund nach oben zeigte. Ein Preßkolben, befestigt am Instron-Bewegungsarm, bestehend
aus einer polierten Aluminiumhalbkugel von 10,2 cm (4 Zoll) Durchmesser,
angebracht an einem Stab mit 25,4 mm (1 Zoll) Durchmesser wurde
dazu gebracht, mit einer Geschwindigkeit von 50,8 cm (20 Zoll) pro
Minute auf die Teppichprobe aufzutreffen. Als der Preßkolben auf
die Probe auftraf, wurde die Teppichprobe verformt, und die Last
und die Hubstrecke wurden aufgezeichnet. Die Probe wurde während des
Dehnens durch Beobachten. der Florseite des Teppichs visuell überwacht. Die
Bewegung wurde angehalten, sobald sich der dunkle Teppichgrund deutlich
zwischen den Nadelflorschnur-Florreihen zeigte oder ein Bruchausfall
auftrat. Die Verformungsstrecke wurde an diesem Punkt aufgezeichnet,
als eine Anzeige der maximalen Fähigkeit,
den Teppichaufbau in einer Form zu modellieren, wie es oft für Autobodenmaterialien
getan wird.
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Die obige Fertigungs- und Prüfungsfolge
wurde unter Variation des Materials der Zusammensetzung des in der
Nadelflorschnur verwendeten Strangs für andere Nadelflorschnurkonstruktionen
wiederholt. Die folgenden Strangmaterialien wurden bei den Teppichproben
bewertet, die alle die gleiche oben beschriebene Teppichgrund-Struktur
hatten:
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BEISPIEL 2
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Hülle/Kern
aus 50 : 50 Gewichtszusammensetzung, Kern: Polyethylenterephthalat
Crystar 1995, Hülle:
Nylon-6,6-Copolymer Capron® 1590. Der annähernde Schmelzpunkt
der Stranghülle
beträgt
einhundertfünfundsechzig
(165) Grad Celsius.
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BEISPIEL 3
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Nylon-6,12-Monofilament, das ein
Copolymer von Nylon 6,12/Novolac/Capron® 1590
(60/20/20 Gew.% jeweils) umfaßt.
Novolac ist ein von der Schenectady Chemical Co. erhältlicher
Polyphenolpolymer-Zusatzstoff und ist in dieser Mischung nützlich,
um die Schmelztemperatur zu senken und die Haftung des Nylon 6,12
im Strang am Nylon-6,6-Florgarn zu verbessern. Der annähernde Schmelzpunkt
des Strangs beträgt zweihundertfünfzehn (215)
Grad Celsius.
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BEISPIEL 4
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Nylon-6-Monofilament. Der annähernde Schmelzpunkt
des Strangs beträgt
zweihundertdreiundzwanzig (223) Grad Celsius.
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BEISPIEL 5
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Stapelgewickelter Hülle-/Kern-Strang
mit Gesamttiter von 3410 dtex (3100 Denier), hergestellt auf einer
DREF-Maschine, Kern: Endlos-Glasmultifil-Kern – 1595 dtex (1450 Denier),
Hülle:
Faser von 2,0 dtex/f (1,8 dpf), 38,1 mm (1,5 Zoll) Stapellänge, die
ein Copolymer von Nylon 6,6/MPMD (70/30 Gew.% jeweils) umfaßt. Der
annähernde
Schmelzpunkt des Strangs beträgt
einhundertfünfzig
(150) Grad Celsius.
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BEISPIEL 6
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Getuftete Kontrolle: Florgarn von
0,47 kg/m2 (14 Unzen/Quadratyard), das gebauschte
Einfach-BCF von
3,2 mm (1/8 Zoll) Feinheit mit 1546 dtex (1405 Denier), 7,9 mm (5/16
Zoll) Florhöhe,
umfaßt,
gewebter geschlitzter Polypropylen-Primärteppichgrund, Klebstoffvorbeschichtung
Harzbindemittel ELVAX und 0,64 mm (25 Millizoll) Keldax®-6868-Schallschutz
zusammenlaminiert. Die Tabelle unten zeigt die aufgezeichneten Ausfallgrenzen
und maximale Verformungskraft.
-
-
Das Erfolgsmaß für die Formbarkeit von Teppichen
bei Autoanwendungen kann für
verschiedene Teppichanwendungen unterschiedlich sein. Es ist jedoch
zu erwarten, daß ein
Teppichmaterial, das wenigstens 7,6 cm (3,0 Zoll) verformt werden
kann, für
eine Vielzahl von für
ein Auto geformten Teppichanwendungen verwendbar sein wird. Mit
Blick auf die Proben, die bei einer Verformung von weniger als 7,6
cm (3,0 Zoll) versagten, hatten die Proben 4 und 2 Stränge mit
Schmelzpunkten, die ein ziemliches Stück höher sind als die Formtemperatur
des Keldax®-Polymers
(150 Grad Celsius), so daß sie
der Verformung einen bedeutenden Widerstand entgegensetzten, so
daß der
Ausfall bei einer niedrigen Kraft und niedrigen Verformung auftrat.
Probe 5 hatte einen Strang mit einem Kern aus Endlos-Glasfilaments, die
ebenfalls einer Verformung bei einhundertfünfzig (150) Grad Celsius widerstanden,
obwohl die Hülle
einen Schmelzpunkt bei der gleichen Temperatur hatte. Die Proben 1 und 3 hatten
Strangschmelzpunkte nahe genug an einhundertfünfzig (150) Grad Celsius, um
sich bei der Prüftemperatur
von einhundertfünfzig
(150) Grad Celsius leicht zu verformen. Daher ist zu erwarten, daß thermoplastische
Stränge
mit einem Schmelzpunkt von weniger als zweihundertzwanzig (220) Grad
Celsius zum Formen des oben beschriebenen Aufbaus geeignet sein
werden, einschließlich
von Kombinationen des schallschluckenden Materials Keldax® 6868,
das normalerweise in der Industrie bei annähernd einhunderfünfzig (150)
Grad Celsius verarbeitet wird. Auf der Grundlage der obigen Erkundungsprüfung scheint
es, daß der
Hülle-/Kern-Strang
aus Polypropylen/Nylon von Probe 1 und der Nylon-6,12-Monofil-Strang von Probe 3 gute
Strangkandidaten für
einen formbaren Nadelflorschnurteppich wären.
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Diese Prüfung ist nicht relevant für Nadelflorschnurmatten,
die nicht gestreckt und geformt werden. In diesem Fall ist zu erwarten,
daß die
Stränge
in den Proben 1, 2, 3, 4 und 5 annehmbare
Kandidaten wären.
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Die Stränge für die Probe-Nadelflorschnüre wurden
ebenfalls auf einer Instron-Maschine bis zum Ausfall gestreckt,
um ihre erwartete Streckkraftleistung zu überprüfen.
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Der N-6,6-Strang war ein Bezugspunkt,
der den im US-Patent 5 547 732 (Edwards et al.) vorgeschlagenen
Strang darstellte.
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Die Teppichproben mit guter Leistung,
die Proben 1 und 3, verwendeten Stränge, die
einen niedrigen Modul und bei 15% Längung eine niedrige Last von
8,9 Newton (2,0 Pfund) oder weniger hatten, was das Maximum ist
für eine
Nadelflorschnur bei der Preßkolbenablenkung
von 7,6 cm (3,0 Zoll), die als annehmbare Leistung für einen
formbaren Nadelflorschnurteppich betrachtet wird. Es wird angenommen,
daß dies
als Sichtungsprüfung
eine annehmbare Weise ist, um gute Strangkandidaten für formbare
Nadelflorschnurteppiche zu identifizieren.
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BEISPIEL 7: NADELFLORSCHNUR
FÜR EINEN
AUTOMATTENAUFBAU, DER BORSTEN ENTHÄLT
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Es wurde eine zum Fertigen von Automatten
geeignete Nadelflorschnur gefertigt, die eine Mischung von zwei
Florfaserarten mit sehr unterschiedlichen dtex- (Denier-) Werten
enthält.
Eine der Florfasern war ein erzeugergefärbtes, gebauschtes Endlosfilamentgarn
für Autoteppiche
mit einem Gesamttiter von 1546 dtex (1405 Denier), 19,4 dtex/f (17,6
dpf), während
die zweite Florfaser eine Monofil-Nylonfaser von 743 dtex (675 Denier)
war.
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Eine Nadelflorschnur wurde auf die
folgende Weise geformt: zwei Multifil-Zuführstränge aus Garn von 1546 dtex
(1405 Denier), 19,4 dtex/f (17,6 dpf) und zwei Zufuhrungen aus Nylon-6,6-Monofil
von 743 dtex (675 Denier) wurden von einem Gatter zugeführt und
ohne zusätzliches
Zwirnen (das Überkopf-Abwickeln
führt ein sehr
geringes Maß an
Zwirnen ein) in einer Öse
zusammengebracht und weiter dem Wickelmechanismus für ein Dreieckdorn-Nadelflorschnurmodul
von 6 zugeführt. Die
gruppierten Florgarne wurden derart auf einen dreieckigen Dorn gewickelt,
daß jeweils
annähernd
8,7 (22) Einzelwicklungen pro Zentimeter (Zoll) des BCF-Garns mit
1546 dtex (1405 Denier) und 8,7 (22) Einzelwicklungen pro Zentimeter
(Zoll) der Monofil-Florfaser vorhanden waren. Die Nadelflorschnur
wurde mit 1,8 Meter (2 Yard) pro Minute geformt. Die Florfasern wurden
unter Verwendung eines Ultraschallwerkzeugs, wie in Beispiel 1 beschrieben,
an den Strang gebunden, eingestellt auf eine Leistung von 44 Watt.
Die Florfaser wurde mit einem rotierenden Tellermesser geschnitten,
um sie vom Dorn zu lösen
und einen aufgeschnittenen Flor zu bilden, und an der Scherstation
weiter auf eine Florhöhe
von 7,9 mm (5/16 Zoll) beschnitten.
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Das Strangmaterial, an das die zwei
Florfaserkomponenten gebunden wurden, war ein Strang mit einem Gesamttiter
von 3410 dtex (3100 Denier), zusammengesetzt aus einem Endlos-Glasmultifil-Kern
von 1595 dtex (1450 Denier) und einer Stapelfaserhülle mit
einem Gesamttiter von 1815 dtex (1650 Denier). Die Hüllenfaser
war eine auf 38,1 mm (1,5 Zoll) Länge geschnittene Nyloncopolymerfaser
von 2,0 dtex pro Faser (1,8 dpf), die unter Anwendung des Drefl-Textilverfahrens
auf die Endlos-Glasfaser gewickelt wurde, um die Hülle um die
Glasfasern zu formen. Die Nyloncopolymer-Zusammensetzung betrug
70 : 30 Nylon 6,6 und MPMD. Es wurde beobachtet, daß sich sowohl
die Florfaser mit 1595 dtex (1450 Denier) und 19,4 dtex/f (17,6 dpf)
als auch der schwere Monofil von 743 dtex (675 Denier) sicher an
dieses Strangmaterial banden, so daß diese Nadelflorschnur zum
weiteren Verarbeiten gesammelt werden konnte. 22 zeigt die auf die obige Weise hergestellte
Nadelflorschnur, angeordnet in Reihen mit engen Zwischenräumen und
befestigt an einem Stützsubstrat, ähnlich dem
in Bezug auf 3 beschriebenen.
Sie kann nutzbringend bei Auto- und Industrieteppichen und -matten
eingesetzt werden, welche die kombinierten Merkmale einer hervorragenden
Autoteppichästhetik,
eines neuartigen Schmutzentfernungsmerkmals zum Reinigen der Schuhe
von Insassen und einer durch die Borsten bereitgestellten verbesserten
Verschleißfestigkeit
haben.
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BEISPIEL 8: AUTO-/FUSSBODENMATTENAUFBAU
UNTER VERWENDUNG VON NADELFLORSCHNÜREN
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Ein Teppichmattenstruktur wurde auf
die folgende Weise gefertigt: Zuerst wurde auf einem dreieckigen Dorn ähnlich dem
in 5 und 6 gezeigten eine Nadelflorschnur gefertigt.
Die Nadelflorschnur wurde mit 1,8 Meter (2 Yard) pro Minute durch
Wickeln zweier Stränge
mit einem Gesamttiter von 1546 dtex (1405 Denier) eines erzeugergefärbten, gebauschten
Endlos-Mulitifil-Nylon-6,6-Garns, kommerziell erzeugt durch E. I.
du Pont des Nemours and Company, um den dreieckigen Dorn hergestellt.
Ein stapelgewickelter Hülle-/Kern-Strang
wurde für
den Nadelflorschnurstrang verwendet. Die zum Binden des Florgarns
an den Strang verwendete Ultraschall-Leistung betrug etwa 30 Watt,
und die Ultraschallwerkzeuglast auf einem 19 mm (3/4 Zoll) langen
Werkzeug betrug annähernd
10 500 kg/m2 (15 Pfund/Quadratzoll). Es
gab etwa 10,2 (26) Einzelwicklungen des Garns von 1546 dtex (1405
Denier) pro Zentimeter (Zoll) des zum Erzeugen der Nadelflorschnur
verwendeten Strangs. Ein Tellermesser schnitt das Garn unmittelbar
nach dem Binden ab, um es vom Dorn zu lösen und einen aufgeschnittenen
Flor zu erzeugen, und im Fall des dreieckigen Dorns wurde der Flor über eine
Schervorrichtung weiter auf eine Florhöhe von etwa 3,2 mm (1/8 Zoll),
gemessen von der Basis des Strangs, beschnitten. Dies führte zu
einer Nadelflorschnur mit einem Gewicht von 2,8 Gramm pro Längenmeter (2,6
Gramm pro Längenyard).
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Der verwendete Strang war ein Hülle-/Kern-Strang
mit einem Gesamttiter von 3410 dtex (3100 Denier), hergestellt auf
einer DREF-Maschine, Kern: Endlos-Glasmultifil-Kern – 1595 dtex
(1450 Denier), Hülle: Faser
von 2,0 dtex/f (1,8 dpf), 38,1 mm (1,5 Zoll) Stapellänge, die
ein Copolymer von Nylon 6,6/MPMD (70/30 Gew.% jeweils) umfaßt. Der
annähernde
Schmelzpunkt der Stranghülle
beträgt
einhundertfünfzig
(150) Grad Celsius. Die Nadelflorschnur wurde zu weiteren Verarbeitung
lose in einer Trommel aufgerollt.
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Danach wurde durch Zuführen eines
einzelnen Nadelflorschnurendes durch eine Führung und Ultraschallbinden
desselben unter Verwendung eines einzelnen Ultraschalltrichters
mit einer einzelnen Klinge an einen auf einem Zylinder angebrachten
Teppichgrund, wie in 6, 7, 8 und 9 gezeigt,
ein Teppichaufbau geformt. Der zweite in 8 gezeigte Trichter wurde nicht verwendet,
da eine langsame Geschwindigkeit eingesetzt wurde.
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Der Teppichgrund 90 bestand
aus einer einzelnen, etwa 2,54 mm (100 Millizoll) dicken, Schicht
aus unvulkanisiertem Styren-Butadien-Gummi. Sie wurde am Zylinder 82 angebracht,
der mit einer Trennschichtfolie bedeckt ist. Die Nadelflorschnur
wurde durch Führungsvorrichtungen
und danach auf den Zylinder zugeführt, wo sie kontinuierlich
mit 2,8 Nadelflorschnüren
pro Zentimeter (7 Nadelflorschnüren
pro Zoll) Teppichgrundbreite durch Ultraschall an das Teppichgrundmaterial
gebunden wurde, unter Verwendung einer Energieeinstellung von etwa
58 Watt für
das Ultraschallwerkzeug, eines Drucks von etwa 22,2 Newton (5 Pfund)
auf dem Werkzeug und bei einer Geschwindigkeit von etwa 1,8 Meter/min
(2 Yard/min). Die Kraft auf dem Trichter und die verwendete Leistung
sind nur notwendig, um die Nadelflorschnur für eine weitere Handhabung zeitweilig
an den Teppichgrund 90 zu heften. Es sollte jedoch ausreichend
Energie und Druck sein, um die Nadelflorschnur um etwa 0,13 bis
0,76 mm (5 bis 30 Millizoll) in den Teppichgrund einzubetten. Energie
und Druck sollten ausreichend niedrig sein, so daß der Ultraschalltrichter
den Teppichgrund unter der Nadelflorschnur nicht verformt und schwächt. Der
so hergestellte Aufbau aus Nadelflorschnur und Teppichgrund stellt
einen Teppichmattenvorformling dar, der ohne Beschädigung gehandhabt
und zu einem Formvorgang versandt werden kann.
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Anschnitte dieser Teppichstruktur
(etwa 30,5 × 40,6
cm (12 × 16
Zoll)) wurden danach dadurch weiter behandelt, daß sie auf
eine Formplatte in einer Presse gelegt wurden, die für etwa 20
Minuten eine Kraft etwa 9000 bis 44 500 Newton (2000 bis 10 000
Pfund) ausübte,
was einen Druck von etwa 7 030 bis 35 150 kg/m2 (10
bis 50 Pfund/Quadratzoll) erzeugte. Die Platte, welche die Florseite
der Probe berührte,
wurde bei Raumtemperatur gehalten, während die Platte, welche die
die Teppichgrundseite tragende Form berührte, bei einhundertsiebzig
(170) Grad Celsius gehalten wurde. Bei dieser Probe wurde ein Druck
von 7 030 kg/cm2 (10 Pfund/Quadratzoll)
angewendet, um den notwendigen Druck zum Formen der Spitzen zu erreichen,
ohne übermäßigen Druck
auszuüben,
der das Teppichflorgarn zerdrücken
würde.
Durch vorheriges Einbetten der Nadelflorschnur in den Teppichgrund
ist kein hoher Druck notwendig, um ein gutes Imprägnieren
des SBR (styrene butadiene rubber – Styren-Butadien-Gummi. Anm.
d. Ü.)
in das Florgarn der Nadelflorschnur zu sichern. Die Formplatte war
eine Aluminiumplatte mit Löchern
zum Formen einer Vielzahl von mit Zwischenraum angeordneten Spitzen
auf der Unterseite der Matte. Eine verstärkte teflonbeschichtete Folie
wurde zwischen die Formplatte und die Platte gelegt, um zu verhindern,
daß der
SBR unbeabsichtigt die heiße
Platte berührt.
Die Anwendung von Druck hielt den Aufbau flach, als er erhitzt wurde,
und die Verbindung mit Hitze trug dazu bei, die Nadelflorschnüre weiter
in den Teppichgrund einzuprägen,
auf der Unterseite des Teppichgrunds Spitzen herauszudrücken und
das SBR-Material
zu vulkanisieren. Die Formzeit, die etwa 2 Minuten übersteigt,
wird nur benötigt,
um den SBR-Teppichgrund
zu vulkanisieren. Nach dem Formen wurde die Probe aus der Presse entfernt,
mit der Teppichflorseite nach unten gelegt und abkühlen gelassen.
Die Basis der Nadelflorschnüre wurde
um etwa 0,58 mm (23 Millizoll) in die Oberfläche des SBR-Teppichgrunds von
2,54 (100 Millizoll) gedrückt,
was wichtig ist, um die Kontaktfläche zwischen der Nadelflorschnurbasis,
die das Florgarn umfaßt,
und dem Teppichgrundmaterial zu steigern. Das Einbetten der Nadelflorschnüre in den
Teppichgrund ist ein wichtiger Schritt, um die Haftung der Nadelflorschnur
am Teppichgrund zu steigern. Es wurde beobachtet, daß die Nadelflorstränge nach
dieser Behandlung sehr gut an den Teppichgrund geklebt waren, so
daß es
sehr schwierig war, einzelne Nadelflorschnüre vom Teppichgrund abzuschälen. Durch
vorheriges Einbetten der Nadelflorschnüre in den Teppichgrund während des
Bindeschritts vor der Anwendung von Hitze und Druck in der Presse kann
in der Presse ein niedrigerer Druck verwendet werden, um den SBR
zu vulkanisieren, und ein geringeres Zerdrücken des Florgarns ist offensichtlich.
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Um die Haltbarkeit der Probe zu prüfen, wurde
sie in eine Vettermann-Trommel-Prüfvorrichtung gelegt und 20
000 Zyklen unterworfen. Es wurde keine Trennung der Nadelflorschnüre vom Teppichgrund
beobachtet. Eine andere Duplikatprobe wurde ebenfalls in eine Scharwenzelrollen-Prüfvorrichtung
gelegt und 20 000 Zyklen unterworfen. Es wurde keine Trennung der
Nadelflorschnüre
vom Teppichgrund beobachtet.
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BEISPIEL 9: MATTENVORFORMLING,
HERGESTELLT DURCH EINBETTEN VON NADELFLORSCHNUR IN EINEN KLEBRIGEN
GUMMITEPPICHGRUND OHNE ULTRASCHALL
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Ein Teppichmattenvorformling, geeignet
zum Formen zu einer fertigen Matte, wurde auf die folgende Weise
aufgebaut: Zuerst wurde bei 9,1 m/min (10 Yard/min) Nadelflorschnur
auf einem quadratischen Dorn hergestellt (wie in einem Nadelflorschnur-Formmodul
wie in 10), aus Nylon-BCF- Garn von 1546 dtex (1405
Denier), befestigt an einem Hülle-/Kern-Strang,
der eine Nylonstapelhülle
und einen Glaskern umfaßt, hergestellt
auf einer DREF-Maschine.
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Die Garnzufuhr waren zwei Enden eines
erzeugergefärbten
BCF-Einfach-Garns von 1546 dtex (1405 Denier), hergestellt durch
E. I. du Pont des Nemours and Company, mit einem Gesamttiter von
3091 dtex (2810 Denier). Der DREF-Strang wurde aus einem Glas-Mulitifil-Kern
aus einer Endlos-Glasfaser von 1546 dtex (1405 Denier (i. Orig.
hier: 1450. Anm. d. Ü.)
und einer Stapelfaserhülle
aus einem Nylon-6,6-/MPMD-Copolymer
von 3,3 dtex/f (3,0 dpf) zusammengesetzt, wobei der Gesamttiter
der Hülle
1815 dtex (1650 Denier) betrug und die einzelnen Fasern 3,3 dtex/f
(3 dpf) und 45 mm (1,77 Zoll) geschnittene Länge hatten. Der Gesamttiter des
DREF-Strangs betrug 3410 dtex (3100 Denier).
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Die Nadelflorschnur wurde, wie im
Hauptteil des Patents beschrieben, auf einem quadratischen Dorn geformt
und durch exzentrisches Verschieben der Schneidvorrichtungen an
zwei entgegengesetzten Ecken auf eine Florhöhe von 6,4 mm (1/4 Zoll) geschnitten,
um zwei Nadelflorschnüre
zu erzeugen, die jeweils ein Gesamtgewicht von 1,9 Gramm pro Meter
(1,7 Gramm pro Yard) haben. Die zwei Nadelflorschnüre von den verbleibenden
Ecken hatten eine lange, nicht für
diese Prüfung
geeignete, Florhöhe,
und sie wurden verworfen. Es wurde beobachtet, daß der Flor
auf der Nadelflorschnur in zwei durchgehenden Reihen entfaltet wurde, und
daß sich
der Strang deutlich zwischen den Reihen zeigte, nicht verdeckt durch
Querfasern. Die Fasern jeder Reihe wurden in einem Winkel von zwischen
zehn (10) Grad und achtzig (80) Grad von der Basisebene des Strangs
entfaltet und bildeten zwei gut definierte, lose verwickelte Reihen.
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Ein Vorformling für eine geformte Matte mit Gummirücken wurde
auf die folgende Weise hergestellt: Eine 1,52 mm (60 Millizoll)
dicke unvulkanisierte SBR-Gummifolie mit einer Zusammensetzung aus
annähernd 60%
Kaolinfüllstoff
5% Kohleschwarz, 10% Naphthalenöl
und 25 SBR-Gummi wurde auf einem Stahlrylinder von 91 cm (36 Zoll)
Umfang und 91 cm (36 Zoll) Länge, ähnlich dem
Zylinder 82 von 6,
angebracht. Doppelseitiges Klebeband wurde verwendet, um den unvulkanisierten
Gummi an den Kanten und in Abständen längs der
Folie an der Walze zu befestigen.
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Die Nadelflorschnur aus dem obigen
Bindevorgang wurde in einen Becher gefädelt und zur Verwendung am
nächsten
Tag über
Nacht aufbewahrt. Das Ende dieser Nadelflorschnur wurde dann durch
einige einfache Z-Bahn-Führungen
gefädelt,
um ein kleines Maß an
Rückwärtsspannung
zu erzeugen, und danach unter eine Klingenführung, die gegen den Strang
drückte.
Die Klingenführung
war an ihrer Basis 2,54 mm (100 Millizoll) dick, mit einer Führungsnut
an ihrer Basis, mit einem an der Basis der Klinge zentrierten Radius
von 0,64 mm (25 Millizoll) und einer Tiefe von 0,64 mm (25 Millizoll).
Die Klinge hatte eine Länge
von 25,4 mm (1 Zoll), mit einer Krümmung von 25,4 mm (1 Zoll)
Radius an der Eingangskante. Die Führungsklinge wurde derart auf dem
Strang zentriert, daß die
Basis der Nadelflorschnur beim Durchgehen der Nadelflorschnur unter
der Führung
gezwungen wurde, sich in den Gummi einzubetten. Der Gummi war 1,52
mm (60 Millizoll) dick. Die Einbettungsführung wurde in 1,27 mm (50
Millizoll) Abstand von der Zylinderoberfläche befestigt, um ein anfängliches
Einbetten der Nadelflorschnurbasis in den Gummi von 0,25 mm (10
Millizoll) zu erreichen. Es wurde beobachtet, daß die auf diese Weise eingebettete
Nadelflorschnur ausreichend am Gummi kleben würde, um ein kontinuierliches
Wickeln von parallelen Nadelflorschnurreihen auf den Gummi mit einer
Feinheit von 8 Nadelflorschnüren
pro Zoll zu ermöglichen.
Es wurde ebenfalls beobachtet, daß das Einsenken der Nadelflorschnur in
den Gummi bewirkte, daß sich die äußere Florreihe
etwas aufrecht drehte, wodurch der Raum zwischen den Reihen auf
der Nadelflorschnur verringert wurde. Dies ermöglichte, daß eine Ablenkführung die
Florreihe wirksam weiter aufrichtete, genau vor dem Ablegen der
nächsten
Reihe durch die Klingenführung,
was gleichmäßige Reihen
von aufgerichtetem Flor erzeugte. Die gesamte Fläche der Gummimatte wurde auf
diese Weise mit einer Floroberfläche
angelegt. Außerdem
wurde die Floroberfläche
nach dem Beenden des Nadelflorschnurwickelns mit einem Wassernebel
besprüht,
und ein Hitzestrahler wurde verwendet, um die Floroberfläche zu erhitzen,
wobei das Wasser verdampft wurde, was das Bauschen der Florfaser
weiter verbesserte und den Raum zwischen den Reihen wesentlich beseitigte.
Es wurde beobachtet, daß dies
ein Material mit einer gleichmäßigen Floroberfläche erzeugte.
Die Floroberfläche
wurde an einem Punkt quer zur Länge
des Zylinders aufgeschnitten, und die Gummifolie und die Floroberfläche wurden
vom Zylinder abgenommen. Es wurde beobachtet, daß die Befestigung der Nadelflorschnüre am Gummi
beim Abnehmen vom Zylinder intakt blieb und daß dieser Vorformling aus Gummi
und Floroberfläche
auf die normale Weise zu einer Plattenpresse transportiert werden
konnte. 23 zeigt einen
Vorformling wie beschrieben, der an einem unvulkanisierten Gummiteppichgrund 582 befestigte
Nadelflorschnüre 41 hat.
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Neunhundertneunundzwanzig Quadratzentimeter
(ein Quadratfuß)
dieses florbedeckten, unvulkanisierten Gummiteppichgrunds wurden
zwischen die Platten einer Hydraulikpresse gelegt, bei der die untere Platte
auf 160°C
erhitzt wurde und ein Muster von Spitzenlöchern mit 2,5 mm (0,1 Zoll)
Durchmesser auf Mittelpunkten von 25,4 mm (1 Zoll) enthielt. Die
obere Platte wurde bei Raumtemperatur gehalten. Ein Druck von 352
000 kg/m2 (500 Pfund/Quadratzoll) wurde
für zwanzig
Minuten auf den Gummi-Flor-Artikel ausgeübt, wonach die Platten geöffnet wurden
und der Mattenartikel entfernt. Es wurde beobachtet, daß die Nadelflorschnüre gut an
den Gummi geklebt waren und daß kein
Durchschlagen von Gummi in die Floroberfläche auftrat.
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23 bildet
ebenfalls eine vulkanisierte Teppichmatte (584), wie eben
beschrieben, ab, mit in die untere Fläche des nun vulkanisierten
Teppichgrunds (588) geformten Spitzen 586 (gestrichelt
gezeigt). 23 bildet
ebenfalls die durch Ultraschall verbundenen Nadelflorschnüre und den
mit dem Gummiteppichgrund zusammengebauten Vorformling und die fertiggestellte
Matte von Beispiel 8 dar.
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24 zeigt
eine Variation des Teppichmattenvorformlings/fertiggestellten Teppichs
von Beispiel 9, wie in 23 illustriert.
Der Vorformling/die fertiggestellte Matte 590 hat senkrecht
zu den Nadelflorschnüren 41 eingeführte Verstärkungsstränge 592.
Diese Verstärkungsstränge 592 können aus
dem gleichen Material hergestellt werden wie die Nadelflorschnurstränge 45.
Diese werden in die klebrige Fläche
des Teppichgrunds zugegeben, bevor die Nadelflorschnüre an ihre
Stelle gepreßt
werden. Die Verstärkungsstränge vergrößern die
Festigkeit des Teppichgrunds in der Richtung senkrecht zu den Nadelflorschnüren, um
die Belastungstragfähigkeit
der fertiggestellten Matte auszugleichen, bei der die Nadelflorschnurstränge die
Last in der Richtung der Nadelflorschnur tragen.
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25 zeigt
eine andere Variation einer Teppichmatte, die nicht dafür vorgesehen
ist, in einem Formvorgang gezogen zu werden. Sie umfaßt Nadelflorschnüre 41,
angebaut an ein Stützsubstrat 594,
das einen Verbundstoff aus Keldax 596' und einer Bynel®-Klebstoffschicht 598 umfaßt. Die
Nadelflorschnur ist vorzugsweise eine Hülle-/Kern-Struktur und schließt einen
Kern aus Fiberglas-Multifilaments ein. Sie würde durch Anbringen des Verbundstoff-Teppichgrunds
am Zylinder 82 von 6 und
Befestigen der Nadelflorschnüre
an der Klebefläche
des Teppichgrunds durch Ultraschall hergestellt werden, um den in
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25 gezeigten
Vorformling zu erzeugen. Der Vorformling würde danach kurz in eine Presse ähnlich der
in Beispiel 8 beschriebenen gelegt werden, für eine kurze Zeit, da Keldax
nicht wie Gummi vulkanisiert werden muß. Die Hitze und der Druck
der Presse erweichen die Bynel-Klebstoffschicht und betten die Nadelflorschnüre weiter
in das Stützsubstrat
ein, was die Stärke
der Befestigung zwischen der Nadelflorschnur und dem Teppichgrund
verbessert.
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26 zeigt
eine andere Variation einer Teppichmatte, die nicht dafür vorgesehen
ist, in einem Formvorgang gezogen zu werden. Sie umfaßt Nadelflorschnüre 41,
zuerst an einem Stützsubstrat
befestigt, das ein thermoplastisches Folienmaterial 600,
das ebenfalls Verstärkungsfasern
einschließen
kann, und eine Klebefolie umfaßt,
die zu den Nadelflorschnüren 41 zeigt.
Der Strang 45 der Nadelflorschnur ist vorzugsweise eine Hülle-/Kern-Struktur
mit einem Fiberglaskern 602. Dieses Folienmaterial 600 kann
Primärteppichgrundmaterialien
für herkömmliche
Nadelflorteppiche umfassen oder kann ein spezielles Teppichgrundmaterial
für Nadelflorschnur-Teppiche
umfassen, beschrieben im US-Patent 5 470 648 (Pearlman), das hierin
als Referenz einbezogen wird. Der Teppichgrund des Pearlman-Patents
umfaßt
eine Verbundstoffstruktur aus einer Schicht einer nicht-gebundenen
Nylon-Faservliesfolie, klebend auf der Ober- und der Unterseite
eines Fiberglas-Garngeleges befestigt. Dieser Unteraufbau von Nadelflorschnüren und
Folienmaterial wird danach an einen Unterteppichgrund 604 aus
einer mit einer Klebstoffschicht 609 aus Bynel® befestigten
Keldax®-Schicht 604 laminiert.
Der Teppichaufbau wird in eine Plattenpresse gelegt und erhitzt,
bis der Aufbau sicher verbunden ist. Dies erzeugt eine Matte, die
ungewöhnlich
stark und stabil ist, aber zu gesteigerten Kosten gegenüber den Matten
von 23, 24 und 25.
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27 zeigt
einen Nahausschnitt eines gewickelten Garnkörpers 552 von Nadelflorschnur. Überraschenderweise
kann die Nadelflorschnur 41 mit einem herkömmlichen
Garnwickler, wie beispielsweise durch Leesona hergestellt, ohne
Zwirnen oder Beschädigen
des Florgarns geführt
und auf einer Garnkörperoberfläche 558 abgelegt
werden. Die Nadelflorschnur kann ebenfalls wieder vom Garnkörper abgewickelt
und verwendet werden, um einen Teppich mit einem guten Erscheinungsbild
herzustellen. Dies ist möglich
durch Wickeln unter geringer Spannung (etwa 100 Gramm) und in einem
niedrigen Schrägungswinkel 554,
gemessen von einer Bezugslinie 556 senkrecht zur Garnkörper-Wickelachse. Vorzugsweise
beträgt
der Schrägungswinkel 556 plus
oder minus zehn bis dreißig
(+/–10–30) Grad.
Die monolithische Florstruktur gewährleistet eine Verdrehungsfestigkeit,
um dem Zwirnen zu widerstehen, und sie hält die Fasern an den Überkreuzungspunkten
und während
des Zurückspulens
zusammen. Die Abbildung zeigt die Nadelflorschnur aufgewickelt,
wobei der Strang 45 nach außen zeigt und der Basisbereich
der Nadelflorschnur nach innen zeigt. Ein wesentlicher Anteil der
Fasern in den Reihen 616 und 618 wird wesentlich
parallel zur Garnkörperoberfläche 558 ausgerichtet,
so daß der
Strang zugänglich
bleibt. Es werden ein herkömmlicher
Hub und eine herkömmliche
Führung
verwendet, um die Nadelflorschnur auf dem Garnkörper zu führen. Die Nadelflorschnur kann
auch auf den Garnkörper
gewickelt werden, wenn der Strang nach innen zeigt und der Basisbereich
der Nadelflorschnur nach außen
zeigt. Bei dieser Ausrichtung wird ein größerer Anteil der Fasern jeder
Reihe wesentlich parallel zur Garnkörperoberfläche ausgerichtet, da die Strangspannung
dazu neigt, die Florreihen abzuflachen.
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28 zeigt
eine einzigartige Nadelflorschnur-Struktur der Erfindung. Es ist
eine Teppichstruktur 560, bei der die Nadelflorschnüre 41 und 41a bei
null bzw. neunzig Grad auf einem Stützsubstrat angeordnet werden.
Dies führt
zu einem „Waffel"-Muster des Florgarns
auf dem Teppich, und das Muster hat eine dreidimensionale Oberfläche mit
Mulden 562 und Tälern 564 zwischen
Graten 566 aus Florgarn. Die Struktur wird auf dem Teppichformmodul 73 in 6 dadurch hergestellt, daß zuerst
ein Stützsubstrat
auf den Zylinder 82 gelegt und danach eine erste Nadelflorschnur
mit einer weiten Steigung von etwa 12,7 mm (1/2 Zoll) spiralförmig auf
den Teppichgrund gewickelt und durch Ultraschall gebunden wird.
Danach wird der Teppichgrund vom Zylinder geschnitten und neu ausgerichtet,
so daß die
Nadelflorschnüre
längs der
Achse des Zylinders 82 angeordnet werden. Danach wird eine
zweite Nadelflorschnur mit einer Steigung von 12,7 mm (1/2 Zoll)
spiralförmig über die
erste Nadelflorschnur gewickelt und mit Ultraschall an den Teppichgrund
und an die erste Nadelflorschnur gebunden, wo sich die zwei kreuzen.
Dieses gleiche Muster kann ebenfalls hergestellt werden durch spiralförmiges Wickeln
einer einzelnen Nadelflorschnur in einem Schrägungswinkel von etwa 45 Grad
hin und her längs
des Zylinders 82 und Aufbauen der Nadelflorschnur-Bedeckung,
bis in beiden Spiralrichtungen alle 12,7 mm (1/2 Zoll) eine Nadelflorschnur
vorhanden ist. Auf diese Weise wird die Vorspannung des Musters
mit der Zylinderachse ausgerichtet. Der Schrägungswinkel kann um plus oder
minus zwanzig (+/–20)
Grad verändert
werden, um Muster herzustellen, bei denen die Nadelflorschnüre in anderen
Winkeln als null und neunzig Grad liegen. Allgemein kann ein Florartikel
dadurch als eine Vielzahl von einander überschneidenden Reihen von
Nadelflorschnüren
angeordnet werden, um eine Floroberflächenstruktur zu bilden, daß sie auf
die folgende Weise an einem Stützsubstrat
befestigt werden:
Eine erste Gruppe von Nadelflorschnüren wird
in ersten parallelen Reihen mit einer Teilung von weniger als 1,6
Nadelflorschnüren
pro Zentimeter (vier Nadelflorschnüren pro Zoll) angeordnet und
am Stützsubstrat
befestigt, wobei die Fäden
am Befestigungspunkt am Strang am Stützsubstrat befestigt und die
florbildenden Fasern so angeordnet werden, daß sie eine mit Zwischenraum
zum Stützsubstrat
angeordnete Floroberfläche erzeugen,
eine
zweite Gruppe von Nadelflorschnüren
wird in zweiten parallelen Reihen, welche die ersten parallelen
Reihen kreuzen, mit einer Teilung von weniger als 1,6 Nadelflorschnüren pro
Zentimeter (vier Nadelflorschnüren pro
Zoll) angeordnet und am Stützsubstrat
und an der ersten, in den ersten parallelen Reihen angeordneten, Gruppe
von Florschnüren
befestigt, wobei die Fäden
am Befestigungspunkt am Strang am Stützsubstrat befestigt und die
florbildenden Fasern so angeordnet werden, daß sie eine mit Zwischenraum
zum Stützsubstrat angeordnete
Floroberfläche
erzeugen,
wodurch durch eine Vielzahl von angrenzend an die Überschneidungen
zwischen den ersten und den zweiten parallelen Reihen gebildeten
Mulden an der Floroberfläche
ein Waffelmuster erzeugt wird. Die Teilung kann in Abhängigkeit
von der Bauschung und der Länge
des Florgarns auf der Nadelflorschnur variieren, so daß der Flor
wesentlich das Stützsubstrat
bedeckt. Etwa 0,3 Nadelflorschnüre
pro Zentimeter (0,75 Nadelflorschnüre pro Zoll) sind eine zweckmäßige minimale
Teilung für
herkömmlichen
Autoflor.
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In 28 erscheinen
die Nadelflorschnur-Stränge
für die
Nadelflorschnüre 41 in
der Null-Grad-Richtung
als dunkle Linien, wie ebenfalls die Nadelflorschnur-Stränge für die Nadelflorschnüre 41a in
der Neunzig-Grad-Richtung. Dies sind die Talbereiche 564 in
der dritten Dimension. Die Mulden 562 in der dritten Dimension
befinden sich dort, wo sich die Nadelflorschnur-Stränge für die Nadelflorschnüre 41 und 41a kreuzen, und
diese erscheinen als dunkle Flecken. Die helleren Bereiche des Musters
befinden sich dort, wo sich die Florfäden von benachbarten Nadelflorschnüren miteinander
mischen, wie sich die Reihe 116 (nicht erkennbar) der einen
Nadelflorschnur mit der Reihe 118 (nicht erkennbar) der
benachbarten Nadelflorschnur mischt. Eine solche dreidimensionale
Teppichstruktur kann, außer
daß sie
ein interessantes Muster bietet, ebenfalls dazu dienen, in den Muldenbereichen
Schmutz zu fangen und zu verbergen oder in den Talbereichen Flüssigkeiten abzuleiten.
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Manchmal gibt es beim Herstellen
von Teppichmatten auf einem Stützsubstrat
aus unvulkanisierten Gummi ein Problem, daß der unvulkanisierte Gummi
zu elastisch ist und nicht sicher auf dem Zylinder 82 gehalten
werden kann, wenn Klebeband nur an den Rändern angewendet wird. Wenn
Druck ausgeübt
wird, um die Nadelflorschnur in den Teppichgrund einzubetten, dehnt
sich der Teppichgrund und es bildet sich eine Welligkeit hinter
dem Führungswerkzeug
(nicht-erregten Ultraschalltrichter). Dieses Problem kann auf verschiedene
Weisen gelöst
werden. Eine Möglichkeit
ist, ein zweiseitiges Klebeband anzuwenden, um die Oberfläche des
Zylinders wesentlich abzudecken, und den Teppichgrund auf das Klebeband
aufzubringen. Dies bringt Probleme mit sich, den zusammengebauten
Teppich sauber von Zylinder abzubekommen, und das Klebeband muß oft ersetzt
werden. Eine andere Möglichkeit
ist, einen Zylinder mit einer porösen Oberfläche zu versehen und an die
poröse
Oberfläche
ein Vakuum anzulegen. Der Teppichgrund würde auf die poröse Oberfläche aufgebracht
und durch das Vakuum sicher gehalten werden. Dies würde gut
funktionieren, aber es wäre
kostenaufwendig, den Zylinder zu fertigen und kontinuierlich eine
Vakuumquelle zu betreiben.
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Eine dritte Lösung wird unter Bezugnahme
auf 21 erörtert, die
umfaßt,
den unvulkanisierten Gummiteppichgrund 568 auf den Zylinder 82 zu
legen und danach eine Halteschnur 570 spiralförmig über die
Oberfläche
des Teppichgrunds zu wickeln. Die Schnur 570 würde in einer
ersten Rotationsrichtung 572 und mit einer Teilung gewickelt
werden, welcher die gleiche ist wie die gewünschte Nadelflorschnurteilung.
Danach würde
die Nadelflorschnur 41 in einer zweiten Rotationsrichtung 574 entgegengesetzt
zur Richtung der Halteschnur spiralförmig über den Teppichgrund 568 gewickelt
werden. Wenn die Nadelflorschnur 41 in der Richtung 576 auf
den Teppichgrund 568 gewickelt wird, wird die Halteschnur 570 genau
vor der Nadelflorschnur 41 in der Richtung 578 abgewickelt,
so daß die
Schnur 570 das Anordnen der Nadelflorschnur nicht stört. Die noch
auf dem Teppichgrund verbleibende Schnur 570' liegt ausreichend dicht an der
Anordnungsposition der Nadelflorschnur, so daß der Teppichgrund noch sicher
gehalten wird und kein Wellen oder Dehnen des Teppichgrunds auftritt.
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Die Nadelflorschnur kann auf einer
Bahn auf dem Teppichgrund angeordnet werden, die mit Zwischenraum
zur Bahn der Halteschnur angeordnet wird, oder sie kann der Bahn
der Halteschnur folgen. Die Halteschnur mag nicht auf einer genauen
Bahn auf den Teppichgrund gelegt werden müssen, so lange die Teilung die
gleiche ist wie die der Nadelflorschnur. Falls die Halteschnur genau
abgelegt wird, kann die Nadelflorschnur mit Zwischenraum zur Halteschnur
angeordnet und die Halteschnur an ihrem Platz auf dem Teppichgrund
gelassen werden, bis die gesamte Nadelflorschnur an den Teppichgrund
gebunden ist. Danach kann die Halteschnur zwischen den Nadelflorschnüren entfernt
oder die Schnur, gehalten durch die klebrige Oberfläche des unvulkanisierten
Gummis, an ihrem Platz gelassen werden. Falls sie an ihrem Platz
gelassen wird, kann sie dazu beitragen, den Teppichgrund zu verstärken. Falls
gewünscht
wird, den Teppichgrund in einer Richtung in einem Winkel zur Nadelflorschnur
zu verstärken,
kann der Haltestrang in einer spiralförmigen Anordnung gewickelt
werden, welche die der Nadelflorschnur kreuzt, und die Nadelflorschnur
würde über den
Haltestrang gebunden.
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Nach der vorliegenden Erfindung:
- – werden
die Fasern des Florartikels durch eine Verschmelzung des thermoplastischen
Polymers des Tragstrangs und der Fasern an den Tragstrang gebunden
(2),
- – sind
die Strangoberfläche
und die Fasern aus der gleichen thermoplastischen Polymerfamilie
(3),
- – werden
die Oberfläche
des Strangs und die Fasern aus der Gruppe von Nylon, Polyester und
Polypropylenpolymer ausgewählt
(4),
- – umfaßt der Strang
einen Kern aus Endlos-Glasfasern und wenigstens ein Multifilament-Stapelgarn, das wenigstens
teilweise um den Kern gewickelt wird (5),
- – umfaßt der Strang
einen Tragstrang mit einer ununterbrochenen Außenfläche, wobei der Strang bei einer Strecktemperatur
von 150 Grad Celsius und einer Streckkraft von 9,0 Newton (2 Pfund)
oder weniger bei der Strecktemperatur ohne Bruch bis zu 15% dauerhaft
streckbar ist, um dadurch die zum Strecken des Florartikels erforderliche
Streckkraft zu begrenzen (6),
- – wird
der Florartikel in einem gewickelten Garnkörper angeordnet, der eine überlappende,
gegenläufig
spiralförmige
Anordnung umfaßt,
bei welcher der Schrägungswinkel
zwischen plus und minus 10 bis 30 Grad liegt, und bei welcher der
Strang entweder nach außen
zeigt und der Basisbereich der Fasern nach innen zeigt (7),
oder bei welcher der Strang nach innen zeigt und der Basisbereich
der Fasern nach außen
zeigt (8), und ein wesentlicher Anteil der Fasern an den
zwei Reihen des Florartikels in entgegengesetzten Richtungen wesentlich
parallel zur Garnkörperoberfläche vom
Strang vorsteht und wobei der Strang im gesamten Garnkörper nach
außen
zeigt,
- – der
Florartikel angeordnet als ein Vorformling für eine Floroberflächenmatte,
wobei der Florartikel in mit engem Zwischenraum angeordneten Reihen
von 6 bis 10 Artikeln pro Zoll angeordnet und unmittelbar an einer
klebrigen unvulkanisierten Gummifolie mit einer Dicke von 0,8 bis
5,0 mm (30 bis 200 Millizoll) befestigt wird, wobei der Basisbereich
der Florartikel zu einer Tiefe von 0,13 bis 0,64 mm (5 bis 25 Millizoll)
in die Gummifolie eingebettet wird (10),
- – der
Florartikel, bei dem die wärmeformbare
Folie ein kalziumkarbonatgefülltes
thermoplastisches Material ist und die Klebefolie ein Polyethylenharz
ist (12),
- – der
Florartikelteppich, bei dem die wärmeformbare Folie ein kalziumkarbonatgefülltes thermoplastisches Material
ist und die Klebefolie ein Polyethylenharz ist und die Gewebe ein
nicht-gebundenes
Faserspinnvlies aus spinnverbundenen Multifilaments ist (14),
- – der
Florartikel von Anspruch 15 (nicht vorhanden. Anm. d. Ü.), mit
einem Stützsubstrat,
am Befestigungspunkt des Garns am Strang und gegenüber der
Floroberfläche
am Garn der Florartikel befestigt (16),
- – die
Floroberflächenstruktur,
bei der die Klebefläche
mit Zwischenraum angeordnete Klebebänder umfaßt, ausgerichtet mit der Basisfläche jedes
der länglichen
Florartikel (18),
- – ein
Verfahren, bei dem der Schritt des Aufbringens umfaßt,
- – einen
Ultraschalltrichters gegen den Florartikel zu drücken, und das Verfahren außerdem den
Schritt umfaßt,
- – auf
den Trichter Ultraschallenergie anzuwenden, um die Grenzfläche zwischen
dem Florartikel und dem Teppichgrund zu erhitzen (22).