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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich auf einen Stahlcordfaden zur Verstärkung von Gummierzeugnissen,
wie ein Gummischauch, Förderbänder, Luftreifen
und dergleichen; und speziell auf einen Stahlcordfaden zur Verstärkung von
Gummierzeugnissen mit einer Zweischicht-Bauweise, der einen Kern
aus zwei Stahlfilamenten und einen Mantel aus neun Stahlfilamenten,
die um den Kern herum angeordnet sind, umfaßt, sowie auf einen radialen
Luftreifen, bei dem dieser Stahlcordfaden bei einer radialen Karkasse
und/oder einem Gürtel
verwendet wird.
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Stahlcordfäden werden als Verstärkung für Gummierzeugnisse,
wie ein Gummischlauch, Förderbänder, Luftreifen
und dergleichen häufig
verwendet. Beispielsweise ist ein Stahlcordfaden mit einer 3 + 9
+ 15-Bauweise, der durch Verdrillen von Stahlfilamenten mit gleichem
Filamentdurchmesser gebildet ist, wobei sich die Verdrillsteigung
bei jeder Schicht ändert,
als ein typischer Stahlcordfaden zur Verstärkung eines Super-Luftreifens
bekannt. Ein solcher Stahlcordfaden umfaßt einen Kern, der aus drei
Stahlfilamenten besteht, einen inneren Schichtmantel, der um den
Kern angeordnet ist und aus neun Stahlfilamenten besteht, und einen äußeren Schichtmantel,
der um den inneren Schichtmantel angeordnet ist und aus fünfzehn Stahlfilamenten besteht.
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Bei dem Stahlcordfaden mit der obigen
3 + 9 + 15-Bauweise gibt es keinen Zwischenraum, über den Gummi
in den Zwischenraumbereich innerhalb des Cordfadens eindringen kann,
so daß dann,
wenn Wasser den Cordfaden erreicht, das Wasser in den nicht mit
Gummi gefüllten
Zwischenraumbereich des Cordfadens eindringt, wodurch das Innere
des Cordfadens korrodiert, und das Wasser sich schließlich längs des
Zwischenraumbereichs in der Längsrichtung
des Cordfadens ausbreitet, wodurch die Cordfaden-Korrosion in unerwünschter Weise zunimmt.
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Daher wird in JP-U-64-30398 ein Stahlcordfaden
vorgeschlagen, der eine Zweischicht- oder Dreischicht-Bauweise hat,
und bei dem mehrere Stahlfilamente parallel zueinander angeordnet
werden, um einen Kern zu bilden, und die Stahlfilamente auf der
Außenseite
des Kerns so verdrillt werden, daß Zwischenräume zwischen den Stahlfilamenten
der Mantelschicht gebildet werden. Bei diesem Stahlcordfaden dringt
durch diese Zwischenräume
leicht Gummi in den zentralen Bereich des Cordfadens ein, so daß kaum Korrosion
auftritt.
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Bei dem in JP-U-64-30398 beschriebenen
Beispiel sind jedoch drei oder mehr Stahlfilamente parallel zueinander
angeordnet, um den Kern zu bilden, so daß ein Zwischenraum, in den
kein Gummi eindringt, in der Mitte des Kerns gebildet wird. Wenn
ein solcher Stahlcordfaden zum Beispiel bei dem Gürtel des
Reifens verwendet wird, und die Lauffläche des Reifens während des
Laufs auf einer schlechten Straße
eine Schnittbeschädigung
erleidet, dringt Wasser in den nicht mit Gummi gefüllten Zwischenraumbereich
innerhalb des Cordfadens ein, wodurch Korrosion in dem Inneren des
Cordfadens hervorgerufen wird, und weiterhin breitet sich Wasser
längs des
Zwischenraumbereichs in der Längsrichtung
des Cordfadens aus, wodurch die Cordfadenkorrosion zunimmt und schließlich Ablösungsausfall
hervorgerufen wird.
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Außerdem wird auf die Dokumente
EP-A-0790349 (Stand der Technik gemäß Art. 54(3) EPC) und EP-A-0372959
hingewiesen. In dem letzteren Dokument wird ein Stahlcordfaden beschrieben,
aufweisend einen Kern, der aus zwei Stahlfilamenten besteht, und
einen um den Kern herum angeordneten Mantel, der aus acht Filamenten
besteht.
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Ein Ziel der vorliegenden Erfindung
ist daher, die obenerwähnten
Probleme der herkömmlichen
Technik zu lösen
und einen Stahlcordfaden zu verwirklichen, der eine ausgezeichnete
Widerstandsfähigkeit
gegen Korrosionsausbreitung hat, sowie einen Luftreifen zu verwirklichen,
der eine ausgezeichnete Haltbarkeit hat und kaum anfällig für Ablösungsausfall
ist, selbst wenn der Reifen eine Schnittbeschädigung erleidet.
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Gemäß der Erfindung wird ein Stahlcordfaden
zur Verstärkung
eines Gummierzeugnisses mit einer Zweischicht-Bauweise verwirklicht,
der einen aus zwei Stahlfilamenten bestehenden Kern und einen um
den Kern herum angeordneten und aus neun Stahlfilamenten bestehenden
Mantel aufweist, wobei die Verdrillsteigung der zwei Stahlfilamente,
die den Kern bilden, nicht kleiner als 30 mm im Durchschnitt ist,
und das Verhältnis
(ds/dc) des Durchmessers ds des Stahlfilaments, das den Mantel bildet,
zu dem Durchmesser dc des Stahlfilaments, das den Kern bildet, innerhalb
eines Bereichs von 35–80%
liegt, und das Verhältnis
(a/b) der kleinen Abmessung a zu der großen Abmessung b in einem Schnitt
des Cordfadens bei einer beliebigen Position in der Längsrichtung
des Cordfadens innerhalb eines Bereichs von 63–100% liegt.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist der Durchmesser dc des Stahlfilaments, das den
Kern bildet, 0,10–0,40
mm, und der Durchmesser ds des Stahlfilaments, das den Mantel bildet,
0,10–0,37 mm.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist das Stahlfilament, das den Kern bildet, ein nicht-verdrilltes
Filament.
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Die Erfindung wird nun weiter beschrieben
unter Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen, die Folgendes darstellen:
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Die 1 ist
eine schematische Schnittansicht einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Stahlcordfadens.
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Die 2 ist
eine schematische Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Stahlcordfadens.
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Die 3 ist
eine schematische Schnittansicht des herkömmlichen Stahlcordfadens.
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Der erfindungsgemäße Stahlcordfaden hat die obenerwähnte Bauweise,
und ist ein Stahlcordfaden zur Verstärkung eines Gummierzeugnisses,
der die Zweischicht-Bauweise hat, und bei dem zwei Stahlfilamente
als Kern und neun Stahlfilamente als Mantel verwendet werden. Bei
einem solchen Stahlcordfaden dringt genügend Gummi in das Innere des
Cordfadens ein, so daß die
Widerstandsfähigkeit
gegen Korrosionsausbreitung ausgezeichnet ist. Wenn diese Stahlcordfäden bei
einer radialen Karkasse und/oder einem Gürtel eines radialen Luftreifens
verwendet werden und eine Schnittbeschädigung auftritt, wird außerdem kaum
Ablösungsausfall
hervorgerufen, wodurch die Haltbarkeit des Reifens verbessert wird.
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Wenn andererseits der Kern des Stahlcordfadens
aus einem einzigen Stahlfilament besteht, sind die Stahlfilamente,
die den Mantel bilden, teilweise um den Kern herum angeordnet, so
daß selbst
dann, wenn Gummi in den Cordfaden eindringt, ein schraubenförmiger Bereich
ohne eingedrungenen Gummi bei dem Cordfaden in der Längsrichtung
des Cordfadens gebildet wird. Als Folge davon dringt, wenn der Cordfaden eine
Schnittbeschädigung
erleidet, bei dem Cordfaden Wasser in den Bereich ohne eingedrungenen
Gummi ein, wodurch der Cordfaden konodiert, und Wasser breitet sich
weiterhin längs
des Bereichs ohne eingedrungenen Gummi in der Längsrichtung des Cordfadens
aus, wodurch die Cordfadenkonosion zunimmt, so daß ein solcher
Stahlcordfaden eine schlechte Widerstandsfähigkeit gegen Konosionsausbreitung
hat.
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Wenn der Kern des Stahlcordfadens
aus drei oder mehr Stahlfilamenten besteht, ist außerdem die
Widerstandsfähigkeit
gegen Konosionsausbreitung verschlechtert infolge der Ausbreitung
von Wasser längs
des Zwischenraumbereichs ohne eingedrungenen Gummi in dem Inneren
des Cordfadens, wie oben erwähnt
wurde.
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Bei dem erfindungsgemäßen Stahlcordfaden
ist die Verdrillsteigung der zwei Stahlfilamente, die den Kern bilden,
im Durchschnitt nicht kleiner als 30 mm, noch besser, nicht kleiner
als 50 mm. Wenn die Verdrillsteigung kleiner als 30 mm ist, ist
es schwierig, dringt der Gummi nur schwierig zwischen den zwei Stahlfilamenten,
die den Kern bilden, ein, und die Produktivität des Cordfadens nimmt ab.
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Bei dem erfindungsgemäßen Stahlcordfaden
liegt das Verhältnis
ds/dc des Durchmessers ds des Stahlfilaments, das den Mantel bildet,
zu dem Durchmesser des Stahlfilaments, das den Kern bildet, in dem Bereich
von 35–80%.
Wenn das Verhältnis
ds/dc in dem obigen Bereich liegt, ist ein genügender Zwischenraum sichergestellt, über den
der Gummi zwischen den aneinandergrenzenden Stahlfilamenten, die
den Mantel bilden, in das Innere des Cordfadens eindringen kann,
und außerdem
ist ein genügender
Zwischenraum zwischen den aneinandergrenzenden Stahlfilamenten bei
dem Mantel sichergestellt, selbst wenn ein Stahlfilament, das den
Mantel bildet, in einen Zwischenraum zwischen den zwei Stahlfilamenten,
die den Kern bilden, herabgefallen ist.
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Bei dem erfindungsgemäßen Stahlcordfaden
liegt das Verhältnis
a/b der kleinen Abessung a zu der großen Abmessung b in dem Schnitt
des Cordfadens bei einer beliebigen Position in der Längsrichtung
des Cordfadens in dem Bereich von 63–100%. Wenn das Verhältnis a/b
kleiner als 63% ist, und der Gürtel
des radialen Luftreifens unter Verwendung einer gummigetränkten Schicht,
die solche Stahlcordfäden
mit der gleichen Fadendichte enthält, gebildet ist, wird die
Entfernung zwischen aneinandergrenzenden Cordfäden klein, und daher wird leicht
Ablösungsausfall
an dem Gürtelrand
hervorgerufen, und auch die Verdrilleigenschaft des Cordfadens wird
kaum aufrechterhalten.
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Bei dem erfindungsgemäßen Stahlcordfaden
beträgt
vorzugsweise der Durchmesser dc des Stahlfilaments, das den Kern
bildet, 0,10–0,40
mm, und der Durchmesser ds des Stahlfilaments, das den Mantel bildet, 0,10–0,37 mm.
Wenn jeder der Durchmesser dc und ds kleiner als die untere Grenze
ist, ist es sehr schwierig, das Stahlfilament herzustellen, während dann,
wenn die obere Grenze überschritten
wird und der Stahlcordfaden mit einem Beschichtungsgummi bedeckt
wird, um ein mittleres Element für
den Reifen zu bilden, das Stahlfilament plastisch verformt wird,
wodurch eine Verziehung des mittleren Elements hervorgerufen wird
und die Produktivität
abnimmt.
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Bei dem erfindungsgemäßen Stahlcordfaden
ist weiterhin vorzugsweise das Stahlfilament, das den Kern bildet,
ein nicht-verdrilltes Filament. In diesem Fall ist das Gummi-Penetrationsvermögen verbessert,
und auch die Produktivität
ist verbessert. Außerdem
ist es möglich,
eines der zwei Stahlfilamente, oder beide Stahlfilamente, die den
Kern bilden, einer wellenförmigen
und/oder schraubenförmigen
Formung zu unterwerfen.
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Die folgenden Beispiel werden zur
Veranschaulichung der Erfindung wiedergegeben und stellen keine Begrenzung
der Erfindung dar.
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BEISPIEL 1
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Der Stahlcordfaden dieses Beispiels
hat den in der 1 wiedergegebenen
Querschnitt und ist ein Stahlcordfaden mit einer 2 + 9-Zweischicht-Bauweise,
bei dem zwei Stahlfilamente 1 als Kern 2 und neun Stahlfilamente 3 als
Mantel 4 verwendet werden.
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Die Verdrillsteigung der zwei Stahlfilamente 1,
die den Kern 2 bilden, ist 50 mm im Durchschnitt.
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Der Durchmesser dc des Stahlfilaments 1,
das den Kern 2 bildet, ist 0,37 mm, und der Durchmesser ds
des Stahlfilaments 3, das den Mantel 4 bildet,
ist 0,275 mm.
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Das Verhältnis ds/dc des Durchmessers
ds des Stahlfilaments 3, das den Mantel 4 bildet,
zu dem Durchmesser dc des Stahlfilaments 1, das den Kern 2 bildet,
ist 74,3%.
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Außerdem ist das Verhältnis a/b
der kleinen Abmessung a zu der großen Abmessung b in dem Schnitt des
Cordfadens bei einer beliebigen Position in der Längsrichtung
des Cordfadens 71,3–100%.
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BEISPIEL 2
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Der Stahlcordfaden dieses Beispiels
ist ein Stahlcordfaden mit einer 2 + 9 + 1-Zweischicht-Bauweise, bei
dem zwei Stahlfilamente 1 als Kern 2, neun Stahlfilamente 3 als
Mantel 4, und ein um den Mantel 4 herum angeordnetes
Umwickelfilament verwendet werden.
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Die Verdrillsteigung der zwei Stahlfilamente 1,
die den Kern 2 bilden, ist 50 mm im Durchschnitt.
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Der Durchmesser dc des Stahlfilaments 1,
das den Kern 2 bildet, ist 0,37 mm, und der Durchmesser ds
des Stahlfilaments 3, das den Mantel 4 bildet,
ist 0,20 mm.
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Das Verhältnis ds/dc des Durchmessers
ds des Stahlfilaments 3, das den Mantel 4 bildet,
zu dem Durchmesser dc des Stahlfilaments 1, das den Kern 2 bildet,
ist 54,1%.
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Außerdem ist das Verhältnis a/b
der kleinen Abmessung a zu der großen Abmessung bin dem Schnitt des
Cordfadens bei einer beliebigen Position in der Längsrichtung
des Cordfadens 67,5–100%.
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BEISPIEL 3
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Der Stahlcordfaden dieses Beispiels
hat den in der 2 wiedergegebenen
Querschnitt und ist ein Stahlcordfaden mit einer 2 + 9-Zweischicht-Bauweise,
bei dem zwei Stahlfilamente 1 als Kern 2 und neun Stahlfilamente 3 als
Mantel 4 verwendet werden.
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Die Verdrillsteigung der zwei Stahlfilamente 1,
die den Kern 2 bilden, ist unendlich.
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Der Durchmesser dc des Stahlfilaments 1,
das den Kern 2 bildet, ist 0,40 mm, und der Durchmesser ds
des Stahlfilaments 3, das den Mantel 4 bildet,
ist 0,305 mm.
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Das Verhältnis ds/dc des Durchmessers
ds des Stahlfilaments 3, das den Mantel 4 bildet,
zu dem Durchmesser dc des Stahlfilaments 1, das den Kern 2 bildet,
ist 76,3%.
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Außerdem ist das Verhältnis a/b
der kleinen Abmessung a zu der großen Abmessung b in dem Schnitt des
Cordfadens bei einer beliebigen Position in der Längsrichtung
des Cordfadens 71,6%.
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BEISPIEL 4
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Der Stahlcordfaden dieses Beispiels
ist ein Stahlcordfaden mit einer 2 + 9-Zweischicht-Bauweise, bei dem
zwei Stahlfilamente 1 als Kern 2 und neun Stahlfilamente 3 als
Mantel 4 verwendet werden.
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Die Verdrillsteigung der zwei Stahlfilamente 1,
die den Kern 2 bilden, ist 50 mm im Durchschnitt.
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Der Durchmesser dc des Stahlfilaments 1,
das den Kern 2 bildet, ist 0,20 mm, und der Durchmesser ds
des Stahlfilaments 3, das den Mantel 4 bildet,
ist 0,15 mm.
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Das Verhältnis ds/dc des Durchmessers
ds des Stahlfilaments 3, das den Mantel 4 bildet,
zu dem Durchmesser dc des Stahlfilaments 1, das den Kern 2 bildet,
ist 75%.
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Außerdem ist das Verhältnis a/b
der kleinen Abmessung a zu der großen Abmessung bin dem Schnitt des
Cordfadens bei einer beliebigen Position in der Längsrichtung
des Cordfadens 71,4–100%.
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BEISPIEL 5
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Der Stahlcordfaden dieses Beispiels
ist ein Stahlcordfaden mit einer 2 + 9-Zweischicht-Bauweise, bei dem
zwei Stahlfilamente 1 als Kern 2 und neun Stahlfilamente 3 als
Mantel 4 verwendet werden.
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Die Verdrillsteigung der zwei Stahlfilamente 1,
die den Kern 2 bilden, ist unendlich.
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Der Durchmesser dc des Stahlfilaments 1,
das den Kern 2 bildet, ist 0,38 mm, und der Durchmesser ds
des Stahlfilaments 3, das den Mantel 4 bildet,
ist 0,285 mm.
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Das Verhältnis ds/dc des Durchmessers
ds des Stahlfilaments 3, das den Mantel 4 bildet,
zu dem Durchmesser dc des Stahlfilaments 1, das den Kern 2 bildet,
ist 75%.
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Außerdem ist das Verhältnis a/b
der kleinen Abmessung a zu der großen Abmessung bin dem Schnitt des
Cordfadens bei einer beliebigen Position in der Längsrichtung
des Cordfadens 71,4%.
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BEISPIEL 6
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Der Stahlcordfaden dieses Beispiels
ist ein Stahlcordfaden mit einer 2 + 9-Zweischicht-Bauweise, bei dem
zwei Stahlfilamente 1 als Kern 2 und neun Stahlfilamente 3 als
Mantel 4 verwendet werden.
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Die Verdrillsteigung der zwei Stahlfilamente 1,
die den Kern 2 bilden, ist 35 mm.
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Der Durchmesser dc des Stahlfilaments 1,
das den Kern 2 bildet, ist 0,40 mm, und der Durchmesser ds
des Stahlfilaments 3, das den Mantel 4 bildet,
ist 0,305 mm.
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Das Verhältnis ds/dc des Durchmessers
ds des Stahlfilaments 3, das den Mantel 4 bildet,
zu dem Durchmesser dc des Stahlfilaments 1, das den Kern 2 bildet,
ist 76,3%.
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Außerdem ist das Verhältnis a/b
der kleinen Abmessung a zu der großen Abmessung bin dem Schnitt des
Cordfadens bei einer beliebigen Position in der Längsrichtung
des Cordfadens 71,6–100%.
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HERKÖMMLICHES BEISPIEL
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Der Stahlcordfaden dieses Beispiels
hat den in der 3 wiedergegebenen
Querschnitt und ist ein Stahlcordfaden mit einer 3 + 9 + 15 + 1-Dreischicht-Bauweise,
bei dem drei Stahlfilamente 1 als Kern 2, neun Stahlfilamente 3 als
innerer Mantel 4, fünfzehn
Stahlfilamente 5 als äußerer Mantel 6 und
ein um den äußeren Mantel 6 herum
angeordnetes Umwickelfilament 7 verwendet werden.
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Die Verdrillsteigung der drei Stahlfilamente 1,
die den Kern 2 bilden, ist 6 mm, und die Verdrillsteigung der
neun Stahlfilamente 3, die den inneren Mantel 4 bilden,
ist 12 mm, und die Verdrillsteigung der fünfzehn Stahlfilamente 5,
die den äußeren Mantel 6 bilden,
ist 18 mm.
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Der Durchmesser dc des Stahlfilaments 1,
das den Kern 2 bildet, ist 0,23 mm, und der Durchmesser ds
des Stahlfilaments 3, das den inneren Mantel 4 bildet,
ist 0,23 mm, und der Durchmesser des Stahlfilaments 5,
das den äußeren Mantel 6 bildet,
ist 0,23 mm.
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Das Verhältnis ds/dc des Durchmessers
ds des Stahlfilaments 3, das den inneren Mantel 4 bildet,
zu dem Durchmesser dc des Stahlfilaments 1, das den Kern 2 bildet,
ist 100%.
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Außerdem ist das Verhältnis a/b
der kleinen Abmessung a zu der großen Abmessung b in dem Schnitt des
Cordfadens bei einer beliebigen Position in der Längsrichtung
des Cordfadens 100%.
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VERGLEICHSBEISPIEL 1
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Der Stahlcordfaden dieses Beispiels
ist ein Stahlcordfaden mit einer 1 + 9-Zweischicht-Bauweise, bei dem
ein Stahlfilament 1 als Kern 2 verwendet wird,
und neun Stahlfilamente 3 als Mantel 4 verwendet
werden.
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Das eine Stahlfilament 1,
das den Kern 2 bildet, ist ein nicht-verdrilltes Filament,
und seine Verdrillsteigung ist unendlich.
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Der Durchmesser dc des Stahlfilaments 1,
das den Kern 2 bildet, ist 0,30 mm, und der Durchmesser ds
des Stahlfilaments 3, das den Mantel 4 bildet,
ist 0,15 mm.
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Das Verhältnis ds/dc des Durchmessers
ds des Stahlfilaments 3, das den Mantel 4 bildet,
zu dem Durchmesser dc des Stahlfilaments 1, das den Kern 2 bildet,
ist 50%.
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Außerdem ist das Verhältnis a/b
der kleinen Abmessung a zu der großen Abmessung b in dem Schnitt des
Cordfadens bei einer beliebigen Position in der Längsrichtung
des Cordfadens 100%.
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VERGLEICHSBEISPIEL 2
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Der Stahlcordfaden dieses Beispiels
ist ein Stahlcordfaden mit einer 3 + 9-Zweischicht-Bauweise, bei dem
drei Stahlfilamente 1 als Kern 2 und neun Stahlfilamente 3 als
Mantel 4 verwendet werden.
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Die Verdrillsteigung der drei Stahlfilamente 1,
die den Kern 2 bilden, ist 7 mm.
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Der Durchmesser dc des Stahlfilaments 1,
das den Kern 2 bildet, ist 0,30 mm, und der Durchmesser ds
des Stahlfilaments 3, das den Mantel 4 bildet,
ist 0,30 mm.
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Das Verhältnis ds/dc des Durchmessers
ds des Stahlfilaments 3, das den Mantel 4 bildet,
zu dem Durchmesser dc des Stahlfilaments 1, das den Kern 2 bildet,
ist 100%.
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Außerdem ist das Verhältnis a/b
der kleinen Abmessung a zu der großen Abmessung b in dem Schnitt des
Cordfadens bei einer beliebigen Position in der Längsrichtung
des Cordfadens 100%.
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Jeder der Stahlcordfäden bei
den Beispielen 1–6,
dem herkömmlichen
Beispiel und den Vergleichsbeispielen 1–2 wird verwendet, um einen
aus vier gummigetränkten
Schichten bestehenden Gürtel
bei einem radialen Luftreifen mit der Reifengröße 10.00R20 für einen
Lastwagen zu bilden. Dann werden die Gummipenetration in das Innere
des Cordfadens, die Ablösungsfestigkeit
und die Verziehung der Gummifolie bei diesen Reifen gemessen.
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Was die Gummipenetration in das Innere
des Cordfadens betrifft, so wird ein Stahlcordfaden aus dem Gürtel des
Reifens herausgenommen, und dann wird die Menge des an der Oberfläche des
Kerns 2 haftenden Gummis, bzw. die Menge des an der Oberfläche des
Mantels 4 haftenden Gummis gemessen. Die Meßergebnisse
sind in den Tabellen 1–3
als 100% angegeben, wenn der Gummi an allen Oberflächen des
Kerns 2 und des Mantels 4 haftet, und als 0% angegeben,
wenn der Gummi an dem Kern und dem Mantel nicht haftet.
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Um die Ablösungsfestigkeit zu beurteilen,
wird geprüft,
ob eine große
Ablösung
von nicht weniger als 5 cm2 vorhanden oder
nicht vorhanden ist, die durch die Korrosion des Stahlcordfadens
infolge Wasserausbreitung längs
der Innenseite des Stahlcordfadens hervorgerufen wurde, wobei der
Reifen eingeschnitten wird, nachdem er an einem 10 Tonnen-Lastwagen
angebracht wurde, und dann auf einer ungepflasterten, schlechten
Straße
bis zu der vollständigen
Abnutzung der Lauffläche
gefahren wird. Die Meßergebnisse
sind in den Tabellen 1–3
als keine Ablösung
(repräsentiert
durch ⌾),
geringe Ablösung
(repräsentiert
durch O), und starke Ablösung
(repräsentiert
durch x) wiedergegeben.
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Die Verziehung der Gummifolie wird
bei den gummigetränkten
Cordschichten der Stahlcordfäden
bei den Beispielen 1–6,
dem herkömmlichen
Beispiel bzw. den Vergleichsbeispielen 1–2 gemessen. Es ist bekannt,
daß die
Produktivität
bei dem Produktionsschritt des Reifens niedrig ist, wenn die Verziehung
10 mm übersteigt.
Die Meßergebnisse
sind ebenfalls in den Tabellen 1–3 wiedergegeben.
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Wie aus den Ergebnissen der Tabellen
1–3 ersichtlich
ist, sind die Stahlcordfäden
der Beispiel 1–6
den Stahlcordfäden
des herkömmlichen
Beispiels und der Vergleichsbeispiele 1–2 hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit
gegen Korrosionsausbreitung überlegen.