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Die Erfindung betrifft eine gesockelte
elektrische Lampe mit:
einem vakuumdicht verschlossenen lichtdurchlässigen röhrenförmigen Lampengefäß;
einem
elektrischen Element in dem Lampengefäß;
einem Lampensockel,
versehen mit einem hervorstehenden Kontaktstift, der an dem Lampengefäß befestigt
ist;
einem mit dem elektrischen Element und dem genannten Kontaktstift
verbundenen elektrischen Leiter,
wobei der genannte Lampensockel
ein Gehäuse
aus Metallplattenmaterial umfasst, das einen zylindrischen Mantel
und eine Achse aufweist, und aus einem Stück damit eine Basis, die quer
zur Achse und vom Lampengefäß entfernt
liegt und die eine Öffnung aufweist,
in
welcher Basis ein Hohlraum gebildet ist, in dem eine Isolatorplatte,
die die genannte Öffnung überdeckt,
von einem gebördelten
Abschnitt in dem Gehäuse
festgehalten wird, welche Isolatorplatte den genannten Kontaktstift
trägt,
sodass der genannte Kontaktstift in die Öffnung eindringt.
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Eine derartige elektrische Lampe
ist aus US-A-2.457.789 bekannt.
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Bei der bekannten Lampe wird der
Hohlraum in der Basis des Lampensockelmantels gebildet, indem die
Basis örtlich
eingedrückt
wird. Nach Einbringen der Isolatorplatte in den Hohlraum von außen wird
die genannte Platte mit Hilfe eines gebördelten Abschnitts, der in
der Basis hergestellt wird, in dem Hohlraum fixiert. Der gebördelte Abschnitt
verkleinert den Zugang des Hohlraums und schließt somit die Platte ein. Die
Bildung des Hohlraums hat das Gehäuse örtlich doppelwandig gemacht,
was dem Gehäuse
einen verhältnismäßig großen Materialgehalt gibt.
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Die bekannte Lampe ist eine röhrenförmige Leuchtstofflampe,
die an ihrem Lampensockel zwei Kontaktstifte aufweist. Die Stifte
müssen über eine zuvor
bestimmte minimale Länge
aus der Basis ragen. Der gebördelte
Abschnitt, der die Isolatorplatte fest hält, hat eine Dicke von zweimal
der Materialdicke des Gehäuses.
Die Kontaktstifte ragen wegen dieser Dicke daher weniger weit aus
der Basis heraus als außerhalb
der Isolatorplatte. Um dies zu kompensieren, müssen sie extra lang sein. Dies
ist ein Nachteil, der in den häufig
verwendeten röhrenförmigen Leuchtstofflampen,
die zwei derartige Lampensockel aufweisen, noch größer ist.
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Diese letzteren Lampen müssen beim
Einsetzen in eine Lampenfassung um 90° um ihre Achse gedreht werden,
um die Kontaktstifte mit Kontaktpunkten der Fassung in Kontakt zu
bringen. Dabei muss der mechanische Widerstand des Lampenfassung
durch die Verbindung zwischen dem Lampengefäß, das um seine Achse gedreht
wird, und dem Gehäuse
des Lampensockels, und durch die Verbindung zwischen dem Gehäuse des
Lampensockels und der Isolatorplatte, und durch die Verbindung zwischen
der Isolatorplatte und den Kontaktstiften überwunden werden. Sollte die
Isolatorplatte relativ zum Gehäuse
drehen, könnten
die zu den Kontaktstiften führenden
Leiter miteinander kurzgeschlossen werden und/oder losgerissen werden,
und/oder die Lampe würde
nicht in einer festen Lage in der Lampenfassung liegen. Bei der
bekannten Lampe, bei der die Basis eine gesonderte Öffnung für jeden
Kontaktstift hat, kann eine Drehung der Isolatorplatte zu einem Kurzschluss
in dem und eine elektrische Spannung an dem Gehäuse des Lampensockels führen. Dieses Problem
einer relativen Drehung tritt nicht auf, wenn der Lampensockel nur
einen Kontaktstift aufweist. Diesem Problem wird bei der bekannten
Lampe dadurch begegnet, dass dem Gehäuse mit Hilfe einer örtlichen
Einbuchtung der Basis gegen die genannte Platte an eine zusätzliche
Klemmkraft auf der Isolatorplatte gegeben wird.
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Der bekannte Lampensockel hat in
seinem Mantel eine spezielle Marke, d. h. eine Rille, um anzugeben,
wo die Kontaktstifte sich befinden, wenn die Lampe in eine Fassung
eingesetzt wird, d. h. welche Drehlage von der Lampe eingenommen
wird.
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Der Erfindung liegt als Aufgabe zugrunde, eine
gesockelte elektrische Lampe der eingangs erwähnten Art zu verschaffen, die
einen Lampensockel mit einfacher Konstruktion hat, die verhältnismäßig wenig
Material erfordert und die unter anderem einen Kontaktstift mit
zusätzlicher
Länge vermeidet.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass die Basis nach außen
hin verformt ist, um darin den Hohlraum zu bilden, und der gebördelte Abschnitt
in dem Gehäuse
gegen eine dem Lampengefäß zugewandte
Seite der Isolatorplatte drückt.
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Die erfindungsgemäße Lampe hat den Vorteil, dass
der Kontaktstift weniger weit aus der Basis herausragt als aus der
Isolatorplatte, und zwar um nicht mehr als eine Länge gleich
der Dicke der Basis, und auch dass das Gehäuse einen verhältnismäßig kleinen
Materialgehalt hat, da, abgesehen von dem gebördelten Abschnitt, doppelwandige
Abschnitte in dem Gehäuse
vermieden werden.
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Es ist günstig, wenn der gebördelte Abschnitt im
Wesentlichen rund um die Achse herum gegen die Isolatorplatte drückt. Diese
Ausführungsform
hat den Vorteil, dass die Isolatorplatte im Umfang gestützt wird
und daher gut imstande ist, von einer Lampenfassung ausgeübte Kräfte direkt
axial zum Lampengefäß hin zu
aufzunehmen.
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Das elektrische Element der Lampe
kann eine Elektrode in einem ionisierbaren Medium sein. Gegenüber dem
Lampensockel um die Lampe herum kann ein elektrischer Leiter vorhanden
sein, um den Lampensockel dort kapazitiv mit einer Speisequelle
zu koppeln. Mehr allgemein hat die Lampe ein Paar Elektroden in
einem ionisierbaren Medium, wie z. B. einem Edelgas oder einem Edelgas
mit Quecksilber als elektrisches Element. In diesem Fall kann das
Lampengefäß mit einem
fluoreszierenden Material beschichtet sein. Das Lampengefäß hat dann
gewöhnlich
zwei Lampensockel.
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Die Lampe kann so entworfen sein,
dass eine Elektrode mittels eines Stromdurchgangs vor der Zündung der
Lampe erwärmt
wird. In diesem Fall hat der Lampensockel zwei Kontaktstifte, die
je mit einem jeweiligen mit der Elektrode verbundenen Leiter verbunden
sind.
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Bei einer speziellen Ausführungsform
hat die Isolatorplatte eine längliche
Form, und der Hohlraum in der Basis hat eine entsprechende Form.
Diese Ausführungsform
hat verschiedene Vorteile:
Das Gehäuse und die Isolatorplatte
sind durch ihre Form gegen wechselseitiges Verdrehen gesichert, sodass
Reibung zum Erreichen dieser Sicherung nicht wichtig ist;
die
Basis ist nicht rotationssymmetrisch, sodass von der Seite der Lampe
aus wahrgenommen werden kann, welche Lage der Lampensockel mit seinem Stifte
relativ zu einer Lampenfassung einnimmt. Spezielle Marken auf dem
Mantel des Gehäuses
können daher
entfallen;
die Isolatorplatte hat eine kleinere Fläche. Der
Lampensockel erfordert weniger von diesem verhältnismäßig kostspieligen Material;
die Isolatorplatte kann mit verhältnismäßig geringen
Materialverlusten aufgrund von Abfall aus einer größeren Platte
ge schnitten werden und der gebördelte
Abschnitt kann die Platte näher
bei der Mitte unterstützen,
sodass eine dünnere,
weniger kostspielige Platte verwendet werden kann, um die gleiche
Festigkeit zu erhalten.
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Es ist günstig, wenn die Basis für die beiden Kontaktstifte
eine gemeinsame Öffnung
hat. Die Kriechstrecke zwischen den Stiften und dem Mantel kann
dann möglichst
groß sein,
bei gegebenem Abstand zwischen den Kontaktstiften und dem Durchmesser
des Gehäuses.
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Der Lampensockel kann mechanisch
mit dem Lampengefäß gekoppelt
werden, beispielsweise indem der Lampensockel in einem Hohlraum
in dem Lampengefäß eingebuchtet
ist. Auch kann der Lampensockel mit Kitt befestigt werden. Es ist
hierzu günstig,
wenn die Isolatorplatte eine Aussparung aufweist, die von der Basis
frei gelassen wird. Beim Aushärten
des Kitts in dem Lampensockel entwickelte Dämpfe können hier hindurch entweichen.
Dadurch wird verhindert, dass die genannten Dämpfe in dem Lampensockel einen
Druck aufbauen, der den Lampensockel verlagern würde, bevor der Kitt ausgehärtet ist.
Die Isolatorplatte könnte
jedoch auch für
diesen Zweck eines oder mehrere Löcher aufweisen.
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Eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen gesockelten
elektrischen Lampe ist in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen:
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1 die
Lampe in Seitenansicht;
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2 den
Lampensockel entlang II in 1;
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3 die
Lampe entlang III in 2 gesehen
und
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4 den
Lampensockel entlang IV in 2 gesehen.
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In 1 hat
die gesockelte elektrische Lampe ein vakuumdicht verschlossenes,
lichtdurchlässiges
röhrenförmiges Lampengefäß 1,
in dem ein elektrisches Element 2 angeordnet ist. Ein mit
einem hervorstehenden Kontaktstift 4 versehener Lampensockel 3 ist
an dem Lampengefäß 1 befestigt.
Ein elektrischer Leiter 5 ist mit dem elektrischen Element 2 und
dem Kontaktstift 4 verbunden. Der Lampensockel 3,
siehe auch 2 bis 4, umfasst ein Gehäuse 10 aus
einem Metallplattenmaterial, das einen zylindrischen Mantel 11 und
eine Achse 12 aufweist, und aus einem Stück damit
eine Basis 13, die quer zur Achse 12 und vom Lampengefäß 1 entfernt
liegt und die eine Öffnung 14 aufweist.
In der Basis 13 ist ein Hohlraum 15 gebildet,
in dem eine Isolatorplatte 16, die die genannte Öffnung 14 überdeckt,
von einem gebördelten
Abschnitt 17 in dem Gehäuse 10 festgehalten
wird. Die Isolatorplatte 16 trägt den genannten Kontaktstift 4,
sodass der genannte Kontaktstift 4 in die Öffnung 14 eindringt.
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Die Basis 13 ist nach außen hin
verformt, um darin den Hohlraum 15 zu bilden, und der gebördelte Abschnitt 17 drückt in dem
Gehäuse 10 gegen
eine dem Lampengefäß 1 zugewandte
Seite 18 der Isolatorplatte 16.
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Die abgebildete Lampe hat zwei identische Lampensockel 3,
die je zwei Kontaktstifte 4 haben, von denen jeder über einen
jeweiligen Leiter 5 mit dem elektrischen Element 2 verbunden
sind. Die abgebildete Lampe ist eine Niederdruck-Entladungslampe,
deren Lampengefäß 1 eine
Beschichtung aus fluoreszierendem Pulver aufweist. Die Lampe hat zwei
Elektroden in einem ionisierbaren Medium, Edelgas und Quecksilber,
als elektrisches Element 2, wobei die Elektroden mittels
eines Stromdurchgangs zum Zündung
der Lampe erwärmt
werden können.
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Der abgebildete Lampensockel 3,
siehe 2 bis 4, hat ein Gehäuse 10 aus
Aluminium, das mittels Tiefziehen aus Plattenmaterial geformt worden
ist. Die Isolatorplatte 16, beispielsweise aus Hartpapier,
oder auch aus einem anderen Isolatormaterial, beispielsweise vollständig aus
Kunststoff, ist mit darin durch Bördeln befestigten und anschließend von
innen in den Hohlraum 15 gebrachten Kontaktstiften 4 versehen.
Die Isolatorplatte 16 wird danach befestigt, indem der
gebördelte
Abschnitt 17 hergestellt wird, der von der Außenseite
des Lampensockels 3 als umlaufende scharfe Naht sichtbar ist.
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Die Isolatorplatte 16 hat
eine längliche
Form, siehe 2 bis 4, und der Hohlraum 15 hat
eine entsprechende Form.
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Der gebördelte Abschnitt 17 drückt nahezu rund
um die Achse 12 gegen die Isolatorplatte 16. Die Isolatorplatte 16 hat
eine Aussparung 19, zwei Aussparungen in 2 und 3,
die von der Basis 13 zum Entlüften des Lampensockels 3 offen
gelassen wird.
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Bei der abgebildeten Ausführungsform
ist die Isolatorplatte 16 in dem Hohlraum 15 eng
eingeschlossen. Teilweise deswegen kann der gebördelte Abschnitt 17,
der die Isolatorplatte 16 nur wenig überlappt, genügen, um
dennoch eine starke Verbindung zu erhalten. Die Abmessung des gebördelten
Abschnittes bringt mit sich, dass verhältnismäßig wenig Material für das Gehäuse benötigt wird.
Die Verformung der Basis nach außen hin trägt auch hierzu bei, weil das
Gehäuse,
abgesehen von dem gebördelten Abschnitt,
keine doppelwandigen Abschnitte aufweist.
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Die Kontaktstifte 4 haben
die Öffnung 14 in der
Basis 13 gemeinsam.
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Da die Isolatorplatte 16 die Öffnung 14 in
der Basis 13 vollständig überdeckt,
mit Ausnahme der Aussparung 19, siehe 2, und von der Basis 13 an der
Außenseite über ihren
gesamten Umfang unterstützt
wird, außer
wiederum der Aussparung 19, ist es möglich, die Unterstützung an
den kurzen Rändern
der Platte 16 klein zu wählen, sodass der Abstand vom
Gehäuse 10 zu
dem benachbarten Kontaktstift 4 trotzdem verhältnismäßig groß ist. An
den langen Seiten der Platte 16, in der Figur gerade Seiten,
kann die Unterstützung
breiter gewählt
werden, bei gleichem minimalen Abstand zu den Kontaktstiften 4 sowohl
im Querschnitt parallel zu 3 als auch
im Querschnitt von 4.
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Weil die Platte 16 und der
Hohlraum 15 die gleiche Form haben, äußern sich die geraden Seiten der
Isolatorplatte 16 an der Außenseite des Lampensockels 3 in
Form einer flachen Seite 20 des Gehäuses 10, siehe 1 bis 3, die parallel zu einer Ebene durch die
Kontaktstifte 4 läuft,
siehe 4, sodass daraus
bei einer in einer Lampenfassung eingesetzten Lampe 1 die
Orientierung der Kontaktstifte 4 deutlich wird.