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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich auf eine Vorrichtung zur Abgabe hoher Dosierungen, oder einen „Spender", abgedichtet in Öffnungs-
wie auch in Schliessstellung. Die Vorrichtung wird an Flaschen angebracht,
welche Produkte zur Haar- und Körperpflege,
Seifen, Pasten und auch Lebensmittelprodukte enthalten. Aufgrund
der hohen Dosierung der abgegebenen Mengen (3–5 cm3),
ist die Abgabevorrichtung nach der vorliegenden Erfindung für professionelle
Verwendungszwecke bestimmt und weist daher besondere Eigenschaften
der Robustheit und Zuverlässigkeit
auf.
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Abgabevorrichtungen dieser Art leiden
unter dem Nachteil, dass, wenn die Abgabevorrichtung von dem Endbenutzer
offen gelassen wird, der Inhalt der Flasche mit der Atmosphäre im Kontakt
bleibt, und zwar mit der Folge, dass er oxidiert. Wenn sie ausserdem
unter einem Wasserstrahl benutzt wird, wie es zum Beispiel in einer
Dusche passiert, kann das Wasser selbst in die Flasche eindringen,
wobei es die Integrität
des darin enthaltenen Produktes beeinträchtigt, wie in dem Patent EP-A-0757004
gezeigt ist.
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Weitere Nachteile sind zurückzuführen auf die
konstruktiven Teile, welche diese bilden. Je grösser deren Zahl, desto höher die
Kosten der Abgabevorrichtung. Insbesondere war bisher das Vorhandensein
von normalen Dichtungen zum Abdichten der Ringmutter, an welcher
die Abgabevorrichtung angebracht ist, eine unvermeidbare Notwendigkeit.
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Die heutigen Abgabevorrichtungen
erfordern spezielle Werk zeuge für
ihren Zusammenbau, insbesondere für die Montage der Feder dicht
an dem Kugelventil, und bewirken somit einen unnötigen Zeitverlust.
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Zweck der vorliegenden Erfindung
ist daher, die vorgenannten Nachteile zu vermeiden.
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Besonders ist einer der Hauptzwecke
der vorliegenden Erfindung, den Behälter, an welchem die Abgabevorrichtung
angebracht ist, abgedichtet zu halten, sei es in der Schliessstellung
wie auch in der Öffnungsstellung
der Abgabevorrichtung.
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Ein anderer Zweck der vorliegenden
Erfindung ist, die Zahl der Bestandteile zu verringern, insbesondere
der Dichtungen. Ein weiterer Zweck der vorliegenden Erfindung ist,
das Zusammensetzen zu vereinfachen und unnötigen Zeitverlust zu vermeiden.
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Ein noch anderer Zweck der vorliegenden Erfindung
ist, eine Abgabevorrichtung zu ermöglichen, die in vormontierter
Form vorgesehen werden kann, um unnötige Montageprobleme für den Zwischenbenutzer
zu vermeiden. Die Erfindung löst
das Problem, indem sie eine Vorrichtung zur Abgabe hoher Dosierungen,
oder einen „Spender" vorsieht, abgedichtet
in der Öffnungs-
und in der Schliessstellung, wobei sie die in den Ansprüchen erwähnten Eigenschaften
hat.
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Weitere Eigenschaften und Vorteile
der vorliegenden Erfindung gehen deutlicher aus der nachstehenden
detaillierten Beschreibung einer vorgezogenen Ausführung hervor,
die rein als ein nicht begrenzendes Beispiel in den beiliegenden
Zeichnungen dargestellt ist, von denen
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1 einen
Längsschnitt
von einer Abgabevorrichtung nach der Erfindung in Schliessstellung zeigt;
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2 zeigt
einen Längsschnitt
der Abgabevorrichtung aus 1 in Öffnungsstellung;
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3 zeigt
einen teilweise vergrösserten Längsschnitt
der Abgabevonichtung aus 1;
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4 und 5 zeigen einen Längsschnitt
von eimem Kugelventil der Abgabevorrichtung nach der Erfindung:
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6 zeigt
einen Querschnitt des Kugelventils der Abgabevonichtung nach der
Erfindung.
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In Übereinstimmung mit der vorliegenden
Erfindung ist in den Abbildungen mit der Nummer 1 ein Körper der
Abgabevorrichtung bezeichnet, mit der Nummer 2 ein entsprechendes
Saugrohr, mit 3 eine Ringmutter zum Anbringen an einer hier nicht
gezeigten Flasche, mit 4 ein Kugelventil, mit 5 eine Feder zum Spannen
des koaxial beweglichen Schaftes, versehen mit einem Kolben 6,
und mit 7 eine Abgabetülle,
die oben in den Schaft 5 eingesetzt ist. Der Körper 1 ist
unten durch seinen rohrförmigen
Abschnitt 10 mit dem Saugrohr 2 verbunden, und
er weist ausserdem von unten nach oben gesehen ein Kugelventil 4 auf.
Entsprechend zu dem Kugelventil 4 ist der Körper 1 zu
einem ersten, stark verjüngten stumpfkegelförmigen Abschnitt 11 geformt,
von wo aus er sich nach oben zu einem zweiten, weniger stark verjüngten stumpfkegelförmigen Abschnitt 12 erstreckt.
Der Sitz des Kugelventils 4 ist im Inneren der Körpers 1 an
der Verbindung der stumpfkegelförmigen
Abschnitte 11 und 12 erhalten. Insbesondere sind
in dem stumpfkegelförmigen
Abschnitt 12 mehrfache, längliche Ansätze 13 vorgesehen,
wenigstens drei, die sich nach innen erstrecken und elastisch verformbar
sind, besonders an den entsprechenden Kanten 131, um eine
Kugel 40 aufzunehmen und zu halten.
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Die länglichen Ansätze 13 weisen
an ihrer Rückseite
Sitze 130 auf, die als kreisförmige Sektoren geformt und
in der Lage sind, eine in Kompression arbeitende Torsionsschneckenfeder 51 aufzunehmen,
die zwischen dem Körper 1 und
dem Schaft 5 der Abgabevorrichtung angeordnet ist, wie
nachstehend besser verdeutlicht wird.
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Oberhalb des stumpfkegelförmigen Abschnittes 12 weist
der Körper 1 einen
zylindrischen Abschnitt 14 zum Gleiten des Kolbens 6 auf,
und oben einen Endabschnitt 15 mit einem L förmigen Querschnitt
und einer nach oben gerichteten Kante 150, die leicht nach
aussen hervorsteht, sowie eine Durchmesserscheibe 151.
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In dem Endabschnitt 15 des
Körpers 1 befinden
sich Ausgleichsfenster, wie solche mit 16 bezeichneten und besser
in 3 gezeigten.
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Die Ringmutter 3 der Flasche,
vom Typ zum Aufschrauben, weist oben eine kreisförmige Öffnung auf, die durch eine
nach oben gerichtete Lippe 30 begrenzt wird. Wenn die Ringmutter 3 an
dem Körper 1 der
Abgabevomchtung nach der vorliegenden Erfindung montiert ist, ist
die Kante 150 des Körpers 1 der Lippe 30 der
Ringmutter zugewandt, während
die Durchmesserscheibe 151 an der oberen Seite der Ringmutter 3 von
ihrer Innenseite her anliegt.
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Zwischen der Lippe 30 und
der gegenüberliegenden
Kante 150 ist eine ringförmige Vertiefung 31 (besser
in 3 gezeigt), deren
Aufgabe nachstehend beschrieben wird.
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Der Schaft 5, welcher Teil
des beweglichen Zubehörs
der Abgabevorrichtung nach der vorliegenden Erfindung ist, weist
an seinem unteren Ende eine Metallkappe 50 auf. An dieser
Metallkappe 50 ist ein Dichtelement 8 angebracht.
Das Dichtelement 8 hat eine ovale Form und endet oben mit
einem gebogenen Kragen 80.
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Der Kragen 80 bildet in
dem Dichtelement 8 eine ringförmige Vertiefung, die zu dem
Kugelventil 4 ausgerichtet ist. In der in 1 gezeigten Schliessstellung drückt der
Kragen 80 gegen die innere schräge Wand des zweiten stumpfkegelförmigen Abschnittes 12 des
Körpers 1,
wobei er eine optimale Dichtung für das sich stromabwärts des
Kugelventils 4 befindliche flüssige Produkt bildet.
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Der Kragen 80 dient als
eine Gegenhalterung an dem Schaft 5 für die Schneckenfeder 51 und auch,
wie in 2 gezeigt ist,
als ein unterer Abschlag für
den Kolben 6.
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Der Kolben 6 ist gleitbar
an dem Schaft 5 montiert, und zwar mit einem Hub, der unten
durch den Kragen 80 und oben durch einen umlaufenden Vorsprung 52 des
Schaftes 5 begrenzt ist. Der Kolben 6, dessen
halber Querschnitt eine Schmetterlingsform aufweist, ist auch in
der Lage, zusammen mit dem Schaft 5 während des Pumphubs desselben zu
gleiten, und zwar entlang dem zylindrischen Abschnitt 14 des
Körpers 1,
oben begrenzt durch eine Betätigungshülse 9.
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Die Betätigungshülse 9 ist gleitbar
auf den Schaft 5 aufgesetzt, und zwar vor dem Einsetzen
der Abgabetülle 7 an
ihrem oberen Abschnitt. Die Betätigungshülse 9 ist
mit einer oberen ringförmigen
Stulpe 90 versehen, gehalten in der vorgenannten ringförmigen Vertiefung 31,
die zwischen der Lippe 30 der Ringmutter 3 und
der Kante 150 des Körpers 1 eingeformt
ist, sowie mit einer unteren „Schürze". Dank der Auftreffens
zwischen der Stulpe 90 und der Kante 150 des Körpers, bewirkt
diese Anordnung die Abdichtung zwischen dem Körper 1 und der Ringmutter 3.
Die Betätigungshülse 9 weist
ebenfalls einen mittleren Gewindeabschnitt 91 auf, dazu
bestimmt, an einem Abschnitt mit Gegengewinde 70 der Abgabetülle 7 verschraubt
zu werden. Die vorgenannten Abschnitte 91 und 70 bilden
durch die betreffende forcierte Verbindung zwei konische Frontbereiche,
welche die Abdichtung zwischen der Betätigungshülse 9 und der Abgabetülle 7 bewirken.
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Die hier nachstehend beschriebene
Dichtungsanordnung ist dazu bestimmt, nach den Normen FEA 33 und
GCMI 33 hergestellte Flaschenhälse abzudichten, wobei die
Abmessungstoleranzen derselben berücksichtigt werden.
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Die Durchmesserscheibe 151 des
Endabschnittes 15 des Körpers 1 weist
an ihrer Innenseite, die der hier nicht gezeigten Flaschenöffnung zugewandt
ist, innere und äussere
elastische Vorsprünge 152 und 153 für Flaschenöffnungen
von entsprechendem Durchmesser auf. Die Anpassung der genannten
elastischen Vorsprünge
oder Lippen 152 und 153, welche flexibel sind,
an die Oberfläche
der Flaschenöffnung,
bewirkt eine zusätzliche
Abdichtung zwischen Pumpe und Flasche.
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Unter Bezugnahme auf die 1, welche die Abgabevorrichtung
nach der vorliegenden Erfindung in Schliessstellung zeigt, wird
durch einen Druck auf die Abgabetülle 7 und das Drehen
derselben zum Ineinandergreifen der Gewindeab schnitte 70 und 91,
jeweils der Tülle 7 und
der Betätigungshülse 9,
das Dichtelement 8 auf die Metallkappe 50 des
Schaftes 5 gesetzt, um dann in Richtung des Kugelventils 4 geschoben
zu werden, und der Kragen 80 trifft auf den stumpfkegelförmigen Abschnitt 12 des
Körpers 1,
wodurch verhindert wird, dass die Flüssigkeit, welche durch das
Saugrohr 2 eintritt, in die Dosierkammer 53 eindringen
kann. Andererseits erzeugt die konische Gewindeverbindung zwischen den
vorgenannten Abschnitten 70 und 91 eine ausreichende
Spannung, um die Dichtung zwischen der Abgabetülle 7 und der Betätigungshülse 9 zu
gewährleisten,
und zwar durch den Kontakt zwischen den konischen Frontflächen, so
dass die Flüssigkeit, die
von den Ausgleichsfenstern 16 her in den Körper 1 eintritt,
nicht nach ausserhalb der Hülse
selbst fliessen kann.
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Unter Bezugnahme nun auf die 2, welche die Abgabevorrichtung
nach der vorliegenden Erfindung in der Öffnungsposition zeigt, ist
der Kolben 6 gegen den konischen Abschnitt in dem oberen Teil
des Dichtelementes 8 gedrückt, so dass die in der Dosierkammer 53 enthaltene
Flüssigkeit
nicht über
den Kolben 6 hinaus fliessen kann, wobei jeder Fluss zwischen
dem Körper 1 und
dem Kolben 6 auf jeden Fall unmöglich ist, zurückzuführen auf
das Auftreffen zwischen den genannten beiden Elementen.
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Sollte ausserdem eine solche Dichtung
aufgrund geometri scher Fehler nicht ausreichend sein, ist die Flüssigkeit
noch nicht in der Lage, über
die Verbindung zwischen Betätigungshülse 9 und
Kolben 6 hinaus zu fliessen, und zwar durch den forcierten Kontakt
des Kolbens 6 mit dem Abschnitt in Form einer „Schürze" (1) der Hülse 9. Die Spannung
für beide
wird durch die Schneckenfeder 51 erzeugt.
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Betreffend das System, bei welchem
die Kugel 40 in dem , Kugelventil 4 gehalten wird,
wie in den 4 bis 6 gezeigt, dienen die Ansätze 13 des
Körpers 1 dazu,
die Bewegung der Kugel 40 zu begrenzen, und müssen während des
Zusammensetzens gebogen werden. Nach der Erfindung werden die Ansätze 13 durch
die Schneckenfeder 51 gebogen, wenn sie eingesetzt wird,
ohne irgend ein spezifisches Werkzeug zu erfordern.
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Die Feder 51 drückt nach
unten auf den oberen Bereich der Ansätze 13; dann, wenn
sie angebracht ist, gleitet sie auf einer der Kanten 131 (5) des Ansatzes 13,
wobei die Ansätze 13 nach
innen gebogen werden. Die Kante 131 ist dazu bestimmt,
einen Druck zu bewirken, der zunimmt, wenn die Feder nach unten
geht, wodurch geringe Spannungen erzeugt und die Montagearbeiten
vereinfacht werden.
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Das an der Metallkappe 50 des
Schaftes 5 positionierte Dichtelement 8 ist dazu
bestimmt, die Feder 51 während der Arbeiten des Befestigens
zu zentrieren. Ausserdem ist die Feder mit einem weiten Durchmesser
gewählt,
um jeden Fluchtungsfehler des Schaftes aufzufangen.
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Die durch den Körper 1, das Kugelventil 4, die
Feder 51, den Schaft 2, den Kolben 6 und
die Betätigungshülse 9 geformte
Gruppe kann, da sie sich im Inneren der Abgabevorrichtung befindet,
im voraus zusammengesetzt, gelagert und versendet werden, wodurch
spätere
Kundenwünsche
berücksichtigt
werden können,
die mit dem Vermarkten der zu behandelnden Flüssigkeit verbunden sind.
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Praktisch sind natürlich Änderungen und/oder
Verbesserungen möglich,
ohne dabei von dem Zweckbereich der nachstehenden Ansprüche abzuweichen.