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Die vorliegende Erfindung betrifft einen selbstaufrichtenden Turmdrehkran mit
zusammenklappbarem Ausleger, der aus mehreren Auslegerelementen besteht, die
miteinander mit Gelenkverbindung verbunden sind. Im Rahmen der vorliegenden
Beschreibung bedeutet die "Montage" des Krans sein Aufklappen oder Ausfahren aus
seiner zusammengeklappten Transportstellung in seine Arbeitsstellung, wobei der
umgekehrte Vorgang das Zusammenklappen ist, nämlich seine Überführung von der
Arbeitsstellung in die Transportstellung. Die Erfindung bezieht sich insbesondere auf
eine Gelenkvorrichtung des Auslegers, die zwischen zwei Elementen dieses Auslegers
im Hinblick auf sein seitliches Zusammenklappen für den Straßentransport eingesetzt
ist.
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Demnach ist die Erfindung anwendbar auf selbstaufrichtende Turmdrehkräne, die für
ihren Transport auf der Straße von einer Baustelle zur anderen oder von einem
Aufstellort zu einem anderen unter den bestmöglichen Bedingungen hinsichtlich
Schnelligkeit, Sicherheit und Platzbedarf zusammengeklappt werden müssen. In diesem
Zusammenhang bezieht sich die Erfindung insbesondere auf einen Turmdrehkran mit
einem zusammenklappbaren Ausleger, der zusammengesetzt ist aus mindestens drei
Auslegerelementen, die unterschiedliche Längen, sogar untereinander verschiedene
Querschnitte haben können, wobei das Zusammenklappen des Auslegers in der
senkrechten Ebene nach einem "akkordeonartigen" oder "spiralartigen" Faltprinzip erfolgt,
und wobei ein Teil des zusammengeklappten Auslegers im Hinblick auf eine Lagerung
und einen Transport des Krans mit dem geringstmöglichen Platzbedarf an der Seite des
Mastes des Krans liegt.
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Zahlreiche technische Lösungen sind bereits für die Herstellung von
zusammenklappbaren Kranauslegern aus mehreren Elementen vorgeschlagen worden. Eine bekannte
Lösung, an die die vorliegende Erfindung anknüpft, besteht darin, zwischen zwei
aufeinanderfolgenden Hauptelementen des Auslegers, insbesondere zwischen dem ersten
Element, dem sogenannten "Auslegerfuß", und dem folgenden Auslegerelement, ein
kurzes Zwischenelement vorzusehen, das eine Gelenkverbindung zwischen den zwei
betreffenden Hauptelementen herstellt. Ein solches Zwischenelement für das Zusammenklappen
des Auslegers ist zum Beispiel in dem französischen Patent 2.368.430
und der europäischen Patentanmeldung 0.733.584 beschrieben.
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Betrachtet man das französische Patent 2.368.430 im einzelnen, so zeigt dieses
Dokument einen Kranausleger aus drei Elementen, die akkordeonartig in der senkrechten
Ebene zusammenklappbar sind, und für den Transport auch horizontal
zusammengeklappt werden können. Ein Zwischenelement verbindet den Auslegerfuß mit dem
folgenden Auslegerelement, also dem zweiten Auslegerelement.
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Das Zwischenelement, das eine Zusammenklapp-Sektion des Auslegers bildet, wird
von zwei Dreiecken gebildet. Ein hinteres Dreieck ist an seiner Basis in Höhe der
unteren Gurte durch zwei gegenüberliegende Bolzen mit dem Auslegerfuß gelenkig
verbunden. Dieses hintere Dreieck ist in Höhe seiner Spitze mittels einer Strebe mit einem
Zwischendorn verbunden. Ein vorderes Dreieck ist an seiner Basis in Höhe der Gurte
durch zwei gegenüberliegende Bolzen mit dem zweiten Auslegerelement gelenkig
verbunden. Dieses vordere Dreieck ist in Höhe seiner Spitze mittels einer Strebe auch
mit dem zweiten Auslegerelement verbunden. Die beiden Dreiecke sind untereinander
durch ein Drehgelenk verbunden, das auf der vertikalen Mittelebene des Auslegers in
Höhe einer schrägen Kante jedes Dreiecks liegt. Zwei herausziehbare Stangen
verbinden die unteren Gurte der zwei Auslegerelemente in Arbeitsstellung fest, um die
Kontinuität des Rollweges des Auslegerläufers zu gewährleisten.
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Diese bekannte Vorrichtung erlaubt nicht das senkrechte
Aufklappen/Zusammenklappen eines aus drei Elementen bestehenden Auslegers, der auf sich selbst
zusammengeklappt ist. Außerdem ermöglicht diese Vorrichtung nicht das horizontale
Zusammenklappen eines Auslegers mit einem Winkel von 180º, und zwar aufgrund der
Tatsache, dass das Drehgelenk auf der Mittelebene der Auslegerelemente liegt.
Überdies stellt die Notwendigkeit, zwei herausziehbare Stangen anzubringen und
herauszuziehen, eine Komplikation dar.
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Die europäische Patentanmeldung Nr. 0.733.584 sieht ein Zwischenelement zum
Zusammenklappen des Auslegers vor, das eine Monoblockstruktur hat und starr ist und
nicht aus zwei untereinander gelenkig verbundenen Teilen zusammengesetzt ist. Diese
Ausführung bleibt folglich strukturell vom Ziel der vorliegenden Erfindung entfernt,
und sie bietet nur begrenzte Möglichkeiten zum Zusammenklappen des Auslegers.
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Die deutsche Patentanmeldung Nr. 3.032.823 beschreibt einen Kranausleger, an dem
zwei Hauptelemente direkt, ohne Zwischenelement zum Zusammenklappen,
miteinander entlang einer vertikalen, seitlich verschobenen Achse gelenkig verbunden sind.
Diese Vorrichtung erlaubt nur ein seitliches Zusammenklappen, in der horizontalen
Ebene, eines Teils der Auslegerspitze, die horizontal angeordnet ist. Auch in diesem
Fall bleiben die Möglichkeiten zum Zusammenklappen des Auslegers folglich sehr
begrenzt.
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Die vorliegende Erfindung hat die Aufgabe, diese Nachteile auszuschalten, indem sie
einen selbstaufrichtenden Kran mit zusammenklappbarem Ausleger liefert, mit einem
Zwischenelement zum Zusammenklappen, das so konzipiert ist, dass es das senkrechte
Aufklappen/Zusammenklappen des Auslegers ermöglicht und ebenso das horizontale
Aufklappen/Zusammenklappen des vorderen Teils des Auslegers ermöglicht und
gleichzeitig eine Lösung für die Lagerung des Auslegerläufers bietet.
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Zu diesem Zweck ist Gegenstand der Erfindung ein Kran der betrachteten Art, bei dem
das Zwischenelement zum Zusammenklappen des Auslegers, das den Auslegerfuß mit
dem zweiten Auslegerelement verbindet, im wesentlichen zusammengesetzt ist aus:
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- einem hinteren Teil in Pyramidenform mit rechteckiger Basis, das in Höhe
der unteren Gurte entlang einer horizontalen Querachse gelenkig mit dem
Auslegerfuß verbunden ist, und an seiner Spitze durch einen Zylinder mit
dem oberen Gurt des Auslegerfusses verbunden ist;
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- einem vorderen Teil in Pyramidenform mit rechteckiger Basis, das in Höhe
der unteren Gurte entlang einer horizontalen Querachse gelenkig mit dem
zweiten Auslegerelement verbunden ist, und an seiner Spitze durch einen
Zylinder mit dem oberen Gurt des zweiten Auslegerelements verbunden ist,
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- einem Drehgelenk, das den hinteren Teil des Zwischenelements zum
Zusammenklappen des Auslegers mit dem vorderen Teil dieses
Zwischenelements verbindet, wobei das Drehgelenk seitlich verschoben ist, um eine
vertikale Drehachse zu bilden, die auf einer der Seiten des Zwischenelements
zum Zusammenklappen liegt, und
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- Mitteln für eine nicht permanente Verbindung, die vorgesehen sind, um den
hinteren Teil des Zwischenelements zum Zusammenklappen des Auslegers
mit dem vorderen Teil dieses Zwischenelements in der Arbeitsstellung des
Krans fest zu verbinden.
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Die seitliche Verschiebung des Drehgelenks, das die zwei Teile des Zwischenelements
zum Zusammenklappen des Auslegers gelenkig verbindet, erlaubt das Schwenken des
vorderen Teils um einen Winkel von 180º in Bezug auf den hinteren Teil. Dieses
Drehgelenk ist vorteilhaft in zwei Teilen realisierbar, nämlich einem unteren
Drehgelenkteil, der sich in geringer Höhe oberhalb der rechteckigen Lasen des
pyramidenförmigen hinteren und vorderen Teils liegt, und einem oberen Drehgelenkteil, der im
wesentlichen in Höhe der Spitzen dieses pyramidenförmigen hinteren und vorderen
Teils liegt.
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Was die nicht permanenten Verbindungsmittel zwischen dem hinteren und dem
vorderen Teil des Zwischenelements zum Zusammenklappen des Auslegers angeht, so sind
diese durch Gabelstücke und Laschen realisierbar, die übereinstimmend in Höhe der
rechteckigen Basen und der Spitzen der zwei vorgenannten Teile angeordnet sind,
sowie durch herausziehbare Bolzen, die vorgesehen sind, um jedes Gabelstück mit der
entsprechenden Lasche zu verbinden. Dank dieser Mittel erhält man in ausgerichteter
Arbeitsstellung eine starre Verbindung zwischen dem Auslegerfuß und dem zweiten
Auslegerelement, wobei die unteren Gurte des hinteren und des vorderen Teils des
Zwischenelements die Kontinuität des Rollweges des Auslegerläufers gewährleisten.
Außerdem kann in zusammengeklappter Transportposition der Auslegerläufer auf den
unteren Gurten eines der zwei Teile des Zwischenelements zum Zusammenklappen
untergebracht werden, insbesondere auf dem hinteren Teil dieses Zwischenelements.
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Als Ganzes gesehen ermöglicht die Anordnung, die Gegenstand der Erfindung ist, die
Grenzwerte der Begrenzungslinien im Straßenverkehr oder sogar noch niedrigere
Begrenzungswerte einzuhalten, indem das zweite und das dritte Auslegerelement auf der
Seite des kompakten Teils gelagert werden, und zwar parallel zu demjenigen, das den
Mast des Krans und den Auslegerfuß enthält, während der Auslegerläufer im hinteren
Teil des zusammengeklappten Krans gelagert ist. Außerdem ermöglicht die
vorgeschlagene Konfiguration, den Vorgang des Zusammenklappens/Aufklappens
des
Auslegers in horizontaler Ebene durchzuführen, das heißt, die durch das Drehgelenk
mit vertikaler Achse ermöglichte Schwenkbewegung um 180º in Bodenhöhe oder
zumindest in Höhe eines Mannes, manuell und ohne besondere Anstrengung. Schließlich
beseitigt die erfindungsgemäße Lösung alle Probleme mit Abmessungsbegrenzungen
hinsichtlich der Konstruktionshöhe der Auslegerelemente, im Gegensatz zu der
speziellen Konfiguration, die in der vorgenannten europäischen Patentanmeldung
0.733.584 beschrieben ist.
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Jedenfalls wird die Erfindung besser verstanden werden mit Hilfe der folgenden
Beschreibung mit Bezug auf den beigefügten schematischen Zeichnungssatz, der
beispielhaft zwei Ausführungsbeispiele dieses selbstaufrichtenden Krans mit
zusammenklappbarem Ausleger darstellt:
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Fig. 1 ist eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Krans mit "spiralartig"
zusammenklappbarem Ausleger, dargestellt in Arbeitsstellung;
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Fig. 2 ist eine Seitenansicht des Krans der Fig. 1 in Transportstellung:
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Fig. 3 ist eine Ansicht von hinten dieses Krans in Transportstellung;
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Fig. 4 ist eine Seitenansicht allein des Auslegers dieses Krans, vertikal
zusammengeklappt, aber horizontal aufgeklappt;
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Fig. 5 ist eine Perspektivansicht des Zwischenelements zum Zusammenklappen des
Auslegers in zusammengeklappter Stellung;
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Fig. 6 ist eine Perspektivansicht des Zwischenelements zum Zusammenklappen des
Auslegers in aufgeklappter Stellung;
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Fig. 7 ist eine Seitenansicht eines anderen erfindungsgemäßen Krans mit
"akkordeonartig" zusammenklappbaren Ausleger, dargestellt in Arbeitsstellung;
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Fig. 8 ist eine Seitenansicht des Krans der Fig. 7 in Transportstellung;
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Fig. 9 ist eine Ansicht von hinten dieses Krans in Transportstellung;
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Fig. 10 ist eine Seitenansicht allein des Auslegers dieses Krans; vertikal
zusammengeklappt, aber horizontal aufgeklappt.
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Der in Fig. 1 sehr schematisch dargestellte Turmdrehkran umfasst in bekannter
Weise ein Basisgestell 1, auf dem ein um eine vertikale Achse 3 schwenkbares Drehgestell
2 montiert ist. Das Drehgestell 2 trägt auf der Rückseite ein Gegengewicht 4 und auf
der Vorderseite einen Teleskopmast 5. Dieser Kran ist mit einem aufklappbaren und
zusammenklappbaren Verteilerausleger 6 ausgestattet, der aus drei
aufeinanderfolgenden Hauptelementen relativ großer Länge besteht, die jeweils als Auslegerfuß 7,
zweites Auslegerelement 8 und Auslegerspitze 9 bezeichnet sind. Zwei Zwischenelemente
10 und 11 zum Zusammenklappen des Auslegers, die eine relativ geringe Länge
besitzen, sind hier zwischen den zwei Auslegerhauptelementen 7 und 8 beziehungsweise
zwischen den zwei Auslegerhauptelementen 8 und 9 eingefügt. In Arbeitsstellung ist
der Mast 5 in vertikaler Position aufgerichtet und alle Auslegerelemente 7 bis 11 sind
in horizontaler Position ausgerichtet. Ein Auslegerläufer 12 ist über die Länge des
Auslegers 6 verschiebbar. Der Kran umfasst auch noch eine rückwärtige
Haltevorrichtung 13, die den Ausleger 6 mit dem Drehgestell 2 verbindet, sowie eine Vorrichtung
zum Aufrichten des Mastes.
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Aufgrund der Anlenkung des Auslegerfusses 7 um eine Horizontalachse 14 herum an
die Spitze des Mastes 5 und aufgrund der zwei Zwischenelemente 10 und 11 ist der
Ausleger 6 auf sich selbst "spiralartig" zusammenklappbar und ebenso gegen den Mast
5 klappbar im Hinblick auf den Transport des Krans, wie die Fig. 2 und 3 zeigen.
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Bei dem hier betrachteten Beispiel kann die Bauweise des zweiten Zwischenelements
11 zum Zusammenklappen des Auslegers, das zwischen dem zweiten Auslegerelement
8 und der Auslegerspitze 9 eingefügt ist, analog zu derjenigen sein, die in der
europäischen Patentanmeldung 0.733.584 im Namen des Antragstellers beschrieben ist.
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Die Bauweise des ersten Zwischenelements 10 zum Zusammenklappen des Auslegers,
das speziell Gegenstand der Erfindung ist, ist im Detail in den Fig. 5 und 6
dargestellt. Dieses Zwischenelement 10 ist seinerseits aus zwei Teilen zusammengesetzt,
nämlich einem hinteren Teil 15 und einem vorderen Teil 16, die beide eine allgemeine
Pyramidenform mit rechteckiger Basis haben.
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Der hintere Teil 15 des Zwischenelements 10 zeigt zwei untere parallele Gurte 17, die
an ihren Enden durch Querstreben 18 verbunden sind, was seine rechteckige Basis
ergibt. Die hinteren Enden der zwei unteren Gurte 17 sind jeweils durch Laschen 19
verlängert, durch die, entlang einer horizontalen Querachse 20, der hintere Teil 15 an das
vordere Ende des Auslegerfusses 7 in Höhe der unteren Gurte 21 dieses letzteren
angelenkt ist.
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Ausgehend von den vier Ecken der rechteckigen Basis des hinteren Teils 15 erstrecken
sich vier schräge zusammenlaufende Stangen 22 nach oben, die untereinander durch
ein obenliegendes Teil 23 verbunden sind, welches durch einen Zylinder 24 mit dem
oberen Gurt 25 des Auslegerfusses 7 verbunden ist.
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In im wesentlichen identischer Art weist der vordere Teil 16 des Zwischenelements 10
zwei untere parallele Gurte 26 auf, die an ihren äußeren Enden durch Querstreben 27
und auch durch eine Diagonalstrebe 28 verbunden sind, was seine rechteckige Basis
ergibt. Die vorderen Enden der zwei unteren Gurte 26 sind jeweils durch Laschen 29
verlängert, durch die der vordere Teil 16, entlang einer horizontale Querachse 30, an
das hintere Ende des zweiten Auslegerelements 8 in Höhe der unteren Gurte 31 dieses
Elements 8 angelenkt ist.
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Ausgehend von den vier Ecken der rechteckigen Basis des vorderen Teils 16
erstrecken sich vier schräge zusammenlaufende Stangen 32 nach oben, die untereinander
durch ein längliches obenliegendes Teil 33 verbunden sind, das rückwärts ebenfalls
durch zwei weitere schräge Stangen 34 gestützt wird. Das obenliegende Teil 33 ist
durch einen Zylinder 35 mit dem oberen Gurt 36 des zweiten Auslegerelements 8
verbunden.
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Der hintere Teil 15 und der vordere Teil 16 des Zwischenelements 10 sind miteinander
durch Gelenkverbindung verbunden, entlang einer vertikalen Achse 37, die auf einer
Seite dieses Zwischenelements 10 liegt. Zu diesem Zweck ist ein Drehgelenk 38
vorgesehen, das eine vordere seitliche Strebe 39 des hinteren Teils 1 S mit einer hinteren
seitlichen Strebe 40 des vorderen Teils 16 verbindet. Das Drehgelenk 38 selbst setzt
sich zusammen aus:
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- einem unteren Drehgelenkteil, der in geringer Höhe oberhalb der
rechteckigen Basen des hinteren Teils 15 und des vorderen Teils 16 liegt, und der
gebildet wird durch das Zusammenwirken eines Gabelstücks 41, das fest
verbunden ist mit der Seitenstrebe 39, und einer Lasche 42, die fest verbunden
ist mit der Strebe 40;
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- einem oberen Drehgelenkteil, der gebildet ist durch das Zusammenwirken
eines anderen Gabelstücks 43, das von der Spitze der Seitenstrebe 39
getragen wird; und einer Lasche 44, die von der Spitze der Seitenstrebe 40
getragen wird.
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Durch das Drehgelenk 38 können die zwei Teile 15 und 16 des Zwischenelements 10
gegeneinander schwenken, und zwar um die vertikale Achse 37, wobei sie einen
Winkel von 180º beschreiben zwischen einer sogenannten "zusammengeklappten"
Stellung (Fig. 5), bei der diese zwei Teile 15 und 16 nebeneinander angeordnet sind, und
einer sogenannten "aufgeklappten" Stellung (Fig. 6), bei der diese beiden Teile 15
und 16 eines in der Verlängerung des anderen liegen.
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Um den hinteren Teil 15 und den vorderen Teil 16 des Zwischenelements 10 in der
vorstehend definierten "geschlossenen" Stellung fest miteinander zu verbinden, ist
auch noch vorgesehen:
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- Löcher 45 an der Basis und an der Vorderseite des hinteren Teils 15 auf der
Querstrebe 18, und ein Gabelstück 46 auf dem oberen Teil 23 dieses
hinteren Teils 15;
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- zwei Gabelstücke 47 an der Basis und an der Rückseite des vorderen Teils
16 auf der Querstrebe 27, deren Positionen mit den Löchern 45
übereinstimmen, und an dem oberen Teil 33 dieses vorderen Teils 16 eine gelochte
Lasche 48, die mit dem oberen Gabelstück 46 übereinstimmt;
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- herausziehbare Verbindungsbolzen 49 und 50, die eine feste Verbindung der
zwei unteren Gabelstücke 47 mit der Querstrebe 18, die im Bereich der
Löcher 45 als Lasche fungiert, sowie eine feste Verbindung des oberen
Gabelstücks 46 mit der Lasche 48 ermöglichen.
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Wenn sich der Kran in Transportstellung auf der Straße befindet, wie in
durchgezogenen Strichen in den Fig. 2 und 3 dargestellt, ist der Teleskopmast eingezogen und
in die Horizontale abgesenkt, der Auslegerfuß 7 ist oberhalb des Mastes 5 umgelegt
und ruht auf Stützen (nicht dargestellt), die entlang des Mastes angeordnet sind. Das
zweite Auslegerelement 8 und die Auslegerspitze 9 sind übereinander auf einer Seite
des von Mast 5 und dem Auslegerfuß 7 gebildeten Ensembles angeordnet: Dieses
seitliche Zusammenklappen eines Teils des Auslegers 6 wird durch die Bauweise des
ersten Zwischenelements 10 zum Zusammenklappen des Auslegers ermöglicht, das in der
Weise in die "zusammengeklappte" Stellung gebracht ist (wie sie vorstehend definiert
ist), dass das vom zweiten Auslegerelement 8 und der Auslegerspitze 9 gebildete
Ensemble auf eine Seite des Auslegerfusses 7 gelegt ist. Ein Verbindungsbolzen (nicht
dargestellt) verbindet die zwei Auslegerelemente 8 und 9 fest mit dem Mast 5. Man
wird auch feststellen, dass in der zusammengeklappten Transportstellung der
Auslegerläufer 12 auf dem hinteren Teil 15 des Zwischenelements 10 zum
Zusammenklappen des Auslegers gelagert ist. Der auf diese Weise zusammengeklappte Kran nimmt
nur ein Minimum an Platz in Anspruch und kann mit einem Fahrzeug 51 wie ein
Anhänger oder wie ein Sattelschlepper auf der Straße gezogen wenden, wobei das
Zugfahrzeug 51 an dem Ende angekuppelt wird, das demjenigen entgegengesetzt ist, wo
der Auslegerläufer 12 gelagert ist.
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Das Aufklappen des Auslegers 6 aus der Transportstellung erfolgt folgendermaßen:
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Nachdem der Kran an die Einsatzstelle gebracht und das vom Mast 5 und dem
Ausleger 6 gebildete Ensemble aufgerichtet ist, löst man die feste Verbindung des Mastes 5
mit den zwei Auslegerelementen 8 und 9, indem der Verbindungsbolzen entfernt wird.
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Dann "klappt" man den Ausleger 6 "auf", das heißt, man schwenkt das vom zweiten
Auslegerelement 8 und von der Auslegerspitze 9 sowie von dem vorderen Teil 16 des
Zwischenelements 10 gebildete Ensemble um 180º um die vertikale Achse 37 des
Drehgelenks 38, um es auf die gleiche vertikale Ebene zu bringen wie den restlichen
Teil des Auslegers 6, das heißt, den Auslegerfuß 7 und den hinteren Teil 15 des
Zwischenelements 10 (siehe Fig. 4). Wenn diese Stellung erreicht ist, verbindet man den
hinteren Teil 15 und den vorderen Teil 16 des Zwischenelements 10, die in gerade
Ausrichtung gebracht wurden, fest, indem man die Verbindungsbolzen 49 und 50 in
die Gabelstücke 47 und 46 einführt. Auch der Auslegerläufer 12 wird vom hinteren
Teil 15 des Zwischenelements 10 entriegelt. Alle diese Arbeitsgänge können leicht
manuell vom Boden aus ausgeführt werden aufgrund der niedrigen Position, die das
Zwischenelement 10 dann einnimmt.
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Dann kann das Aufklappen des Auslegers 6 in seiner vertikalen Ebene vorgenommen
werden, bis er seine gerade ausgerichtete und horizontale Arbeitsstellung hat, und
zwar insbesondere dadurch, dass die zwei Zylinder 25 und 35 betätigt werden, um das
Zwischenelement 10 mit dem Auslegerfuß und mit dem zweiten Auslegerelement 8 in
einer Linie auszurichten.
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Es ist selbstverständlich, dass das Zusammenklappen des Auslegers 6 in umgekehrtem
Verfahren erfolgt, das im einzelnen umfasst:
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- das Lösen der festen Verbindung zwischen dem hinteren Teil 15 und dem
vorderen Teil 16 des Zwischenelements 10 zum Zusammenklappen des
Auslegers;
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- danach das Zusammenklappen dieses Zwischenelements 10, wobei sein
vorderer Teil 16 an die Seite seines hinteren Teils 15 zurückgelegt wird.
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Wie durch die strichpunktierten Linien in den Fig. 2 und 3 gezeigt, kann der Kran
auch auf einer Baustelle von einem Platz zum anderen transportiert werden, ohne dass
sein Ausleger 6 seitlich zusammengeklappt ist, wobei das zweite Auslegerelement 8
und die Auslegerspitze 9 dann das vom Mast 5 und dem Auslegerfuß 7 gebildete
Ensemble überragen. In dieser Stellung bleiben der hintere Teil 15 und der vordere Teil
16 des Zwischenelements 10 fest verbunden.
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Bei dem bisher mit Bezug auf die Fig. 1 bis 6 beschriebenen Beispiel handelt es
sich um einen auf sich selbst "spiralartig" zusammenklappbaren Ausleger, wobei die
Auslegerspitze 9 zwischen dem Auslegerfuß 7 und dem zweiten Auslegerelement 8
abgelegt ist, wie es insbesondere die Fig. 2 und 4 zeigen.
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Die Fig. 7 bis 10 zeigen, in Analogie zu den Fig. 1 bis 4, einen Kran mit
"akkordeonartig" zusammenklappbaren Ausleger 6, bei dem ein Zwischenelement 10 zum
Zusammenklappen des Auslegers noch zwischen dem Auslegerfuß 7 und dem zweiten
Auslegerelement 8 eingefügt ist, während das zweite Zwischenelement zum
Zusammenklappen des Auslegers fehlt, wobei die Auslegerspitze 9 in Höhe der unteren
Gurte entlang einer horizontalen Achse 52 direkt an das zweite Auslegerelement angelenkt
ist.
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Folglich ist hier das Zwischenelement 10 kürzer, insbesondere an seinem vorderen
Teil 16, aber im wesentlichen ist seine Bauweise identisch mit der vorstehend
gegebenen Beschreibung. Dank seines Drehgelenks ermöglicht es dieses Zwischenelement 10
immer, das zweite Auslegerelement 8 und die Auslegerspitze 9 auf einer Seite des
Mastes 5 und des Auslegerfusses 7 in Transportstellung zu bringen (durchgezogene
Linien in den Fig. 8 und 9).
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Man würde sich vom Rahmen der Erfindung nicht entfernen:
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- wenn man Einzelheiten der Bauweise der zwei Teile 15 und 16 des
Zwischenelements 10 zum Zusammenklappen des Auslegers sowie des diese
zwei Teile 15 und 16 verbindenden Drehgelenks 38 modifiziert;
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- wenn man die gleiche Vorrichtung an einen Kran anpasst, dessen Ausleger
aus mehr als drei Elementen zusammengesetzt wäre, insbesondere ein
Ausleger aus vier Elementen, gleich, ob dieser "spiralartig" oder
"akkordeonartig" zusammenlegbar ist.