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DE69806991T2 - Selbstaufrichtender Kran mit seitlich zusammenklappbarem Ausleger in der Transportstellung - Google Patents

Selbstaufrichtender Kran mit seitlich zusammenklappbarem Ausleger in der Transportstellung

Info

Publication number
DE69806991T2
DE69806991T2 DE1998606991 DE69806991T DE69806991T2 DE 69806991 T2 DE69806991 T2 DE 69806991T2 DE 1998606991 DE1998606991 DE 1998606991 DE 69806991 T DE69806991 T DE 69806991T DE 69806991 T2 DE69806991 T2 DE 69806991T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
boom
intermediate element
folding
crane
rear part
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE1998606991
Other languages
English (en)
Other versions
DE69806991D1 (de
Inventor
Paul Laroche
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Manitowoc Crane Group France SAS
Original Assignee
Potain SA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Potain SA filed Critical Potain SA
Publication of DE69806991D1 publication Critical patent/DE69806991D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE69806991T2 publication Critical patent/DE69806991T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
    • B66CCRANES; LOAD-ENGAGING ELEMENTS OR DEVICES FOR CRANES, CAPSTANS, WINCHES, OR TACKLES
    • B66C23/00Cranes comprising essentially a beam, boom, or triangular structure acting as a cantilever and mounted for translatory of swinging movements in vertical or horizontal planes or a combination of such movements, e.g. jib-cranes, derricks, tower cranes
    • B66C23/18Cranes comprising essentially a beam, boom, or triangular structure acting as a cantilever and mounted for translatory of swinging movements in vertical or horizontal planes or a combination of such movements, e.g. jib-cranes, derricks, tower cranes specially adapted for use in particular purposes
    • B66C23/26Cranes comprising essentially a beam, boom, or triangular structure acting as a cantilever and mounted for translatory of swinging movements in vertical or horizontal planes or a combination of such movements, e.g. jib-cranes, derricks, tower cranes specially adapted for use in particular purposes for use on building sites; constructed, e.g. with separable parts, to facilitate rapid assembly or dismantling, for operation at successively higher levels, for transport by road or rail
    • B66C23/34Self-erecting cranes, i.e. with hoisting gear adapted for crane erection purposes
    • B66C23/342Self-erecting cranes, i.e. with hoisting gear adapted for crane erection purposes with telescopic elements

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Jib Cranes (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen selbstaufrichtenden Turmdrehkran mit zusammenklappbarem Ausleger, der aus mehreren Auslegerelementen besteht, die miteinander mit Gelenkverbindung verbunden sind. Im Rahmen der vorliegenden Beschreibung bedeutet die "Montage" des Krans sein Aufklappen oder Ausfahren aus seiner zusammengeklappten Transportstellung in seine Arbeitsstellung, wobei der umgekehrte Vorgang das Zusammenklappen ist, nämlich seine Überführung von der Arbeitsstellung in die Transportstellung. Die Erfindung bezieht sich insbesondere auf eine Gelenkvorrichtung des Auslegers, die zwischen zwei Elementen dieses Auslegers im Hinblick auf sein seitliches Zusammenklappen für den Straßentransport eingesetzt ist.
  • Demnach ist die Erfindung anwendbar auf selbstaufrichtende Turmdrehkräne, die für ihren Transport auf der Straße von einer Baustelle zur anderen oder von einem Aufstellort zu einem anderen unter den bestmöglichen Bedingungen hinsichtlich Schnelligkeit, Sicherheit und Platzbedarf zusammengeklappt werden müssen. In diesem Zusammenhang bezieht sich die Erfindung insbesondere auf einen Turmdrehkran mit einem zusammenklappbaren Ausleger, der zusammengesetzt ist aus mindestens drei Auslegerelementen, die unterschiedliche Längen, sogar untereinander verschiedene Querschnitte haben können, wobei das Zusammenklappen des Auslegers in der senkrechten Ebene nach einem "akkordeonartigen" oder "spiralartigen" Faltprinzip erfolgt, und wobei ein Teil des zusammengeklappten Auslegers im Hinblick auf eine Lagerung und einen Transport des Krans mit dem geringstmöglichen Platzbedarf an der Seite des Mastes des Krans liegt.
  • Zahlreiche technische Lösungen sind bereits für die Herstellung von zusammenklappbaren Kranauslegern aus mehreren Elementen vorgeschlagen worden. Eine bekannte Lösung, an die die vorliegende Erfindung anknüpft, besteht darin, zwischen zwei aufeinanderfolgenden Hauptelementen des Auslegers, insbesondere zwischen dem ersten Element, dem sogenannten "Auslegerfuß", und dem folgenden Auslegerelement, ein kurzes Zwischenelement vorzusehen, das eine Gelenkverbindung zwischen den zwei betreffenden Hauptelementen herstellt. Ein solches Zwischenelement für das Zusammenklappen des Auslegers ist zum Beispiel in dem französischen Patent 2.368.430 und der europäischen Patentanmeldung 0.733.584 beschrieben.
  • Betrachtet man das französische Patent 2.368.430 im einzelnen, so zeigt dieses Dokument einen Kranausleger aus drei Elementen, die akkordeonartig in der senkrechten Ebene zusammenklappbar sind, und für den Transport auch horizontal zusammengeklappt werden können. Ein Zwischenelement verbindet den Auslegerfuß mit dem folgenden Auslegerelement, also dem zweiten Auslegerelement.
  • Das Zwischenelement, das eine Zusammenklapp-Sektion des Auslegers bildet, wird von zwei Dreiecken gebildet. Ein hinteres Dreieck ist an seiner Basis in Höhe der unteren Gurte durch zwei gegenüberliegende Bolzen mit dem Auslegerfuß gelenkig verbunden. Dieses hintere Dreieck ist in Höhe seiner Spitze mittels einer Strebe mit einem Zwischendorn verbunden. Ein vorderes Dreieck ist an seiner Basis in Höhe der Gurte durch zwei gegenüberliegende Bolzen mit dem zweiten Auslegerelement gelenkig verbunden. Dieses vordere Dreieck ist in Höhe seiner Spitze mittels einer Strebe auch mit dem zweiten Auslegerelement verbunden. Die beiden Dreiecke sind untereinander durch ein Drehgelenk verbunden, das auf der vertikalen Mittelebene des Auslegers in Höhe einer schrägen Kante jedes Dreiecks liegt. Zwei herausziehbare Stangen verbinden die unteren Gurte der zwei Auslegerelemente in Arbeitsstellung fest, um die Kontinuität des Rollweges des Auslegerläufers zu gewährleisten.
  • Diese bekannte Vorrichtung erlaubt nicht das senkrechte Aufklappen/Zusammenklappen eines aus drei Elementen bestehenden Auslegers, der auf sich selbst zusammengeklappt ist. Außerdem ermöglicht diese Vorrichtung nicht das horizontale Zusammenklappen eines Auslegers mit einem Winkel von 180º, und zwar aufgrund der Tatsache, dass das Drehgelenk auf der Mittelebene der Auslegerelemente liegt. Überdies stellt die Notwendigkeit, zwei herausziehbare Stangen anzubringen und herauszuziehen, eine Komplikation dar.
  • Die europäische Patentanmeldung Nr. 0.733.584 sieht ein Zwischenelement zum Zusammenklappen des Auslegers vor, das eine Monoblockstruktur hat und starr ist und nicht aus zwei untereinander gelenkig verbundenen Teilen zusammengesetzt ist. Diese Ausführung bleibt folglich strukturell vom Ziel der vorliegenden Erfindung entfernt, und sie bietet nur begrenzte Möglichkeiten zum Zusammenklappen des Auslegers.
  • Die deutsche Patentanmeldung Nr. 3.032.823 beschreibt einen Kranausleger, an dem zwei Hauptelemente direkt, ohne Zwischenelement zum Zusammenklappen, miteinander entlang einer vertikalen, seitlich verschobenen Achse gelenkig verbunden sind. Diese Vorrichtung erlaubt nur ein seitliches Zusammenklappen, in der horizontalen Ebene, eines Teils der Auslegerspitze, die horizontal angeordnet ist. Auch in diesem Fall bleiben die Möglichkeiten zum Zusammenklappen des Auslegers folglich sehr begrenzt.
  • Die vorliegende Erfindung hat die Aufgabe, diese Nachteile auszuschalten, indem sie einen selbstaufrichtenden Kran mit zusammenklappbarem Ausleger liefert, mit einem Zwischenelement zum Zusammenklappen, das so konzipiert ist, dass es das senkrechte Aufklappen/Zusammenklappen des Auslegers ermöglicht und ebenso das horizontale Aufklappen/Zusammenklappen des vorderen Teils des Auslegers ermöglicht und gleichzeitig eine Lösung für die Lagerung des Auslegerläufers bietet.
  • Zu diesem Zweck ist Gegenstand der Erfindung ein Kran der betrachteten Art, bei dem das Zwischenelement zum Zusammenklappen des Auslegers, das den Auslegerfuß mit dem zweiten Auslegerelement verbindet, im wesentlichen zusammengesetzt ist aus:
  • - einem hinteren Teil in Pyramidenform mit rechteckiger Basis, das in Höhe der unteren Gurte entlang einer horizontalen Querachse gelenkig mit dem Auslegerfuß verbunden ist, und an seiner Spitze durch einen Zylinder mit dem oberen Gurt des Auslegerfusses verbunden ist;
  • - einem vorderen Teil in Pyramidenform mit rechteckiger Basis, das in Höhe der unteren Gurte entlang einer horizontalen Querachse gelenkig mit dem zweiten Auslegerelement verbunden ist, und an seiner Spitze durch einen Zylinder mit dem oberen Gurt des zweiten Auslegerelements verbunden ist,
  • - einem Drehgelenk, das den hinteren Teil des Zwischenelements zum Zusammenklappen des Auslegers mit dem vorderen Teil dieses Zwischenelements verbindet, wobei das Drehgelenk seitlich verschoben ist, um eine vertikale Drehachse zu bilden, die auf einer der Seiten des Zwischenelements zum Zusammenklappen liegt, und
  • - Mitteln für eine nicht permanente Verbindung, die vorgesehen sind, um den hinteren Teil des Zwischenelements zum Zusammenklappen des Auslegers mit dem vorderen Teil dieses Zwischenelements in der Arbeitsstellung des Krans fest zu verbinden.
  • Die seitliche Verschiebung des Drehgelenks, das die zwei Teile des Zwischenelements zum Zusammenklappen des Auslegers gelenkig verbindet, erlaubt das Schwenken des vorderen Teils um einen Winkel von 180º in Bezug auf den hinteren Teil. Dieses Drehgelenk ist vorteilhaft in zwei Teilen realisierbar, nämlich einem unteren Drehgelenkteil, der sich in geringer Höhe oberhalb der rechteckigen Lasen des pyramidenförmigen hinteren und vorderen Teils liegt, und einem oberen Drehgelenkteil, der im wesentlichen in Höhe der Spitzen dieses pyramidenförmigen hinteren und vorderen Teils liegt.
  • Was die nicht permanenten Verbindungsmittel zwischen dem hinteren und dem vorderen Teil des Zwischenelements zum Zusammenklappen des Auslegers angeht, so sind diese durch Gabelstücke und Laschen realisierbar, die übereinstimmend in Höhe der rechteckigen Basen und der Spitzen der zwei vorgenannten Teile angeordnet sind, sowie durch herausziehbare Bolzen, die vorgesehen sind, um jedes Gabelstück mit der entsprechenden Lasche zu verbinden. Dank dieser Mittel erhält man in ausgerichteter Arbeitsstellung eine starre Verbindung zwischen dem Auslegerfuß und dem zweiten Auslegerelement, wobei die unteren Gurte des hinteren und des vorderen Teils des Zwischenelements die Kontinuität des Rollweges des Auslegerläufers gewährleisten. Außerdem kann in zusammengeklappter Transportposition der Auslegerläufer auf den unteren Gurten eines der zwei Teile des Zwischenelements zum Zusammenklappen untergebracht werden, insbesondere auf dem hinteren Teil dieses Zwischenelements.
  • Als Ganzes gesehen ermöglicht die Anordnung, die Gegenstand der Erfindung ist, die Grenzwerte der Begrenzungslinien im Straßenverkehr oder sogar noch niedrigere Begrenzungswerte einzuhalten, indem das zweite und das dritte Auslegerelement auf der Seite des kompakten Teils gelagert werden, und zwar parallel zu demjenigen, das den Mast des Krans und den Auslegerfuß enthält, während der Auslegerläufer im hinteren Teil des zusammengeklappten Krans gelagert ist. Außerdem ermöglicht die vorgeschlagene Konfiguration, den Vorgang des Zusammenklappens/Aufklappens des Auslegers in horizontaler Ebene durchzuführen, das heißt, die durch das Drehgelenk mit vertikaler Achse ermöglichte Schwenkbewegung um 180º in Bodenhöhe oder zumindest in Höhe eines Mannes, manuell und ohne besondere Anstrengung. Schließlich beseitigt die erfindungsgemäße Lösung alle Probleme mit Abmessungsbegrenzungen hinsichtlich der Konstruktionshöhe der Auslegerelemente, im Gegensatz zu der speziellen Konfiguration, die in der vorgenannten europäischen Patentanmeldung 0.733.584 beschrieben ist.
  • Jedenfalls wird die Erfindung besser verstanden werden mit Hilfe der folgenden Beschreibung mit Bezug auf den beigefügten schematischen Zeichnungssatz, der beispielhaft zwei Ausführungsbeispiele dieses selbstaufrichtenden Krans mit zusammenklappbarem Ausleger darstellt:
  • Fig. 1 ist eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Krans mit "spiralartig" zusammenklappbarem Ausleger, dargestellt in Arbeitsstellung;
  • Fig. 2 ist eine Seitenansicht des Krans der Fig. 1 in Transportstellung:
  • Fig. 3 ist eine Ansicht von hinten dieses Krans in Transportstellung;
  • Fig. 4 ist eine Seitenansicht allein des Auslegers dieses Krans, vertikal zusammengeklappt, aber horizontal aufgeklappt;
  • Fig. 5 ist eine Perspektivansicht des Zwischenelements zum Zusammenklappen des Auslegers in zusammengeklappter Stellung;
  • Fig. 6 ist eine Perspektivansicht des Zwischenelements zum Zusammenklappen des Auslegers in aufgeklappter Stellung;
  • Fig. 7 ist eine Seitenansicht eines anderen erfindungsgemäßen Krans mit "akkordeonartig" zusammenklappbaren Ausleger, dargestellt in Arbeitsstellung;
  • Fig. 8 ist eine Seitenansicht des Krans der Fig. 7 in Transportstellung;
  • Fig. 9 ist eine Ansicht von hinten dieses Krans in Transportstellung;
  • Fig. 10 ist eine Seitenansicht allein des Auslegers dieses Krans; vertikal zusammengeklappt, aber horizontal aufgeklappt.
  • Der in Fig. 1 sehr schematisch dargestellte Turmdrehkran umfasst in bekannter Weise ein Basisgestell 1, auf dem ein um eine vertikale Achse 3 schwenkbares Drehgestell 2 montiert ist. Das Drehgestell 2 trägt auf der Rückseite ein Gegengewicht 4 und auf der Vorderseite einen Teleskopmast 5. Dieser Kran ist mit einem aufklappbaren und zusammenklappbaren Verteilerausleger 6 ausgestattet, der aus drei aufeinanderfolgenden Hauptelementen relativ großer Länge besteht, die jeweils als Auslegerfuß 7, zweites Auslegerelement 8 und Auslegerspitze 9 bezeichnet sind. Zwei Zwischenelemente 10 und 11 zum Zusammenklappen des Auslegers, die eine relativ geringe Länge besitzen, sind hier zwischen den zwei Auslegerhauptelementen 7 und 8 beziehungsweise zwischen den zwei Auslegerhauptelementen 8 und 9 eingefügt. In Arbeitsstellung ist der Mast 5 in vertikaler Position aufgerichtet und alle Auslegerelemente 7 bis 11 sind in horizontaler Position ausgerichtet. Ein Auslegerläufer 12 ist über die Länge des Auslegers 6 verschiebbar. Der Kran umfasst auch noch eine rückwärtige Haltevorrichtung 13, die den Ausleger 6 mit dem Drehgestell 2 verbindet, sowie eine Vorrichtung zum Aufrichten des Mastes.
  • Aufgrund der Anlenkung des Auslegerfusses 7 um eine Horizontalachse 14 herum an die Spitze des Mastes 5 und aufgrund der zwei Zwischenelemente 10 und 11 ist der Ausleger 6 auf sich selbst "spiralartig" zusammenklappbar und ebenso gegen den Mast 5 klappbar im Hinblick auf den Transport des Krans, wie die Fig. 2 und 3 zeigen.
  • Bei dem hier betrachteten Beispiel kann die Bauweise des zweiten Zwischenelements 11 zum Zusammenklappen des Auslegers, das zwischen dem zweiten Auslegerelement 8 und der Auslegerspitze 9 eingefügt ist, analog zu derjenigen sein, die in der europäischen Patentanmeldung 0.733.584 im Namen des Antragstellers beschrieben ist.
  • Die Bauweise des ersten Zwischenelements 10 zum Zusammenklappen des Auslegers, das speziell Gegenstand der Erfindung ist, ist im Detail in den Fig. 5 und 6 dargestellt. Dieses Zwischenelement 10 ist seinerseits aus zwei Teilen zusammengesetzt, nämlich einem hinteren Teil 15 und einem vorderen Teil 16, die beide eine allgemeine Pyramidenform mit rechteckiger Basis haben.
  • Der hintere Teil 15 des Zwischenelements 10 zeigt zwei untere parallele Gurte 17, die an ihren Enden durch Querstreben 18 verbunden sind, was seine rechteckige Basis ergibt. Die hinteren Enden der zwei unteren Gurte 17 sind jeweils durch Laschen 19 verlängert, durch die, entlang einer horizontalen Querachse 20, der hintere Teil 15 an das vordere Ende des Auslegerfusses 7 in Höhe der unteren Gurte 21 dieses letzteren angelenkt ist.
  • Ausgehend von den vier Ecken der rechteckigen Basis des hinteren Teils 15 erstrecken sich vier schräge zusammenlaufende Stangen 22 nach oben, die untereinander durch ein obenliegendes Teil 23 verbunden sind, welches durch einen Zylinder 24 mit dem oberen Gurt 25 des Auslegerfusses 7 verbunden ist.
  • In im wesentlichen identischer Art weist der vordere Teil 16 des Zwischenelements 10 zwei untere parallele Gurte 26 auf, die an ihren äußeren Enden durch Querstreben 27 und auch durch eine Diagonalstrebe 28 verbunden sind, was seine rechteckige Basis ergibt. Die vorderen Enden der zwei unteren Gurte 26 sind jeweils durch Laschen 29 verlängert, durch die der vordere Teil 16, entlang einer horizontale Querachse 30, an das hintere Ende des zweiten Auslegerelements 8 in Höhe der unteren Gurte 31 dieses Elements 8 angelenkt ist.
  • Ausgehend von den vier Ecken der rechteckigen Basis des vorderen Teils 16 erstrecken sich vier schräge zusammenlaufende Stangen 32 nach oben, die untereinander durch ein längliches obenliegendes Teil 33 verbunden sind, das rückwärts ebenfalls durch zwei weitere schräge Stangen 34 gestützt wird. Das obenliegende Teil 33 ist durch einen Zylinder 35 mit dem oberen Gurt 36 des zweiten Auslegerelements 8 verbunden.
  • Der hintere Teil 15 und der vordere Teil 16 des Zwischenelements 10 sind miteinander durch Gelenkverbindung verbunden, entlang einer vertikalen Achse 37, die auf einer Seite dieses Zwischenelements 10 liegt. Zu diesem Zweck ist ein Drehgelenk 38 vorgesehen, das eine vordere seitliche Strebe 39 des hinteren Teils 1 S mit einer hinteren seitlichen Strebe 40 des vorderen Teils 16 verbindet. Das Drehgelenk 38 selbst setzt sich zusammen aus:
  • - einem unteren Drehgelenkteil, der in geringer Höhe oberhalb der rechteckigen Basen des hinteren Teils 15 und des vorderen Teils 16 liegt, und der gebildet wird durch das Zusammenwirken eines Gabelstücks 41, das fest verbunden ist mit der Seitenstrebe 39, und einer Lasche 42, die fest verbunden ist mit der Strebe 40;
  • - einem oberen Drehgelenkteil, der gebildet ist durch das Zusammenwirken eines anderen Gabelstücks 43, das von der Spitze der Seitenstrebe 39 getragen wird; und einer Lasche 44, die von der Spitze der Seitenstrebe 40 getragen wird.
  • Durch das Drehgelenk 38 können die zwei Teile 15 und 16 des Zwischenelements 10 gegeneinander schwenken, und zwar um die vertikale Achse 37, wobei sie einen Winkel von 180º beschreiben zwischen einer sogenannten "zusammengeklappten" Stellung (Fig. 5), bei der diese zwei Teile 15 und 16 nebeneinander angeordnet sind, und einer sogenannten "aufgeklappten" Stellung (Fig. 6), bei der diese beiden Teile 15 und 16 eines in der Verlängerung des anderen liegen.
  • Um den hinteren Teil 15 und den vorderen Teil 16 des Zwischenelements 10 in der vorstehend definierten "geschlossenen" Stellung fest miteinander zu verbinden, ist auch noch vorgesehen:
  • - Löcher 45 an der Basis und an der Vorderseite des hinteren Teils 15 auf der Querstrebe 18, und ein Gabelstück 46 auf dem oberen Teil 23 dieses hinteren Teils 15;
  • - zwei Gabelstücke 47 an der Basis und an der Rückseite des vorderen Teils 16 auf der Querstrebe 27, deren Positionen mit den Löchern 45 übereinstimmen, und an dem oberen Teil 33 dieses vorderen Teils 16 eine gelochte Lasche 48, die mit dem oberen Gabelstück 46 übereinstimmt;
  • - herausziehbare Verbindungsbolzen 49 und 50, die eine feste Verbindung der zwei unteren Gabelstücke 47 mit der Querstrebe 18, die im Bereich der Löcher 45 als Lasche fungiert, sowie eine feste Verbindung des oberen Gabelstücks 46 mit der Lasche 48 ermöglichen.
  • Wenn sich der Kran in Transportstellung auf der Straße befindet, wie in durchgezogenen Strichen in den Fig. 2 und 3 dargestellt, ist der Teleskopmast eingezogen und in die Horizontale abgesenkt, der Auslegerfuß 7 ist oberhalb des Mastes 5 umgelegt und ruht auf Stützen (nicht dargestellt), die entlang des Mastes angeordnet sind. Das zweite Auslegerelement 8 und die Auslegerspitze 9 sind übereinander auf einer Seite des von Mast 5 und dem Auslegerfuß 7 gebildeten Ensembles angeordnet: Dieses seitliche Zusammenklappen eines Teils des Auslegers 6 wird durch die Bauweise des ersten Zwischenelements 10 zum Zusammenklappen des Auslegers ermöglicht, das in der Weise in die "zusammengeklappte" Stellung gebracht ist (wie sie vorstehend definiert ist), dass das vom zweiten Auslegerelement 8 und der Auslegerspitze 9 gebildete Ensemble auf eine Seite des Auslegerfusses 7 gelegt ist. Ein Verbindungsbolzen (nicht dargestellt) verbindet die zwei Auslegerelemente 8 und 9 fest mit dem Mast 5. Man wird auch feststellen, dass in der zusammengeklappten Transportstellung der Auslegerläufer 12 auf dem hinteren Teil 15 des Zwischenelements 10 zum Zusammenklappen des Auslegers gelagert ist. Der auf diese Weise zusammengeklappte Kran nimmt nur ein Minimum an Platz in Anspruch und kann mit einem Fahrzeug 51 wie ein Anhänger oder wie ein Sattelschlepper auf der Straße gezogen wenden, wobei das Zugfahrzeug 51 an dem Ende angekuppelt wird, das demjenigen entgegengesetzt ist, wo der Auslegerläufer 12 gelagert ist.
  • Das Aufklappen des Auslegers 6 aus der Transportstellung erfolgt folgendermaßen:
  • Nachdem der Kran an die Einsatzstelle gebracht und das vom Mast 5 und dem Ausleger 6 gebildete Ensemble aufgerichtet ist, löst man die feste Verbindung des Mastes 5 mit den zwei Auslegerelementen 8 und 9, indem der Verbindungsbolzen entfernt wird.
  • Dann "klappt" man den Ausleger 6 "auf", das heißt, man schwenkt das vom zweiten Auslegerelement 8 und von der Auslegerspitze 9 sowie von dem vorderen Teil 16 des Zwischenelements 10 gebildete Ensemble um 180º um die vertikale Achse 37 des Drehgelenks 38, um es auf die gleiche vertikale Ebene zu bringen wie den restlichen Teil des Auslegers 6, das heißt, den Auslegerfuß 7 und den hinteren Teil 15 des Zwischenelements 10 (siehe Fig. 4). Wenn diese Stellung erreicht ist, verbindet man den hinteren Teil 15 und den vorderen Teil 16 des Zwischenelements 10, die in gerade Ausrichtung gebracht wurden, fest, indem man die Verbindungsbolzen 49 und 50 in die Gabelstücke 47 und 46 einführt. Auch der Auslegerläufer 12 wird vom hinteren Teil 15 des Zwischenelements 10 entriegelt. Alle diese Arbeitsgänge können leicht manuell vom Boden aus ausgeführt werden aufgrund der niedrigen Position, die das Zwischenelement 10 dann einnimmt.
  • Dann kann das Aufklappen des Auslegers 6 in seiner vertikalen Ebene vorgenommen werden, bis er seine gerade ausgerichtete und horizontale Arbeitsstellung hat, und zwar insbesondere dadurch, dass die zwei Zylinder 25 und 35 betätigt werden, um das Zwischenelement 10 mit dem Auslegerfuß und mit dem zweiten Auslegerelement 8 in einer Linie auszurichten.
  • Es ist selbstverständlich, dass das Zusammenklappen des Auslegers 6 in umgekehrtem Verfahren erfolgt, das im einzelnen umfasst:
  • - das Lösen der festen Verbindung zwischen dem hinteren Teil 15 und dem vorderen Teil 16 des Zwischenelements 10 zum Zusammenklappen des Auslegers;
  • - danach das Zusammenklappen dieses Zwischenelements 10, wobei sein vorderer Teil 16 an die Seite seines hinteren Teils 15 zurückgelegt wird.
  • Wie durch die strichpunktierten Linien in den Fig. 2 und 3 gezeigt, kann der Kran auch auf einer Baustelle von einem Platz zum anderen transportiert werden, ohne dass sein Ausleger 6 seitlich zusammengeklappt ist, wobei das zweite Auslegerelement 8 und die Auslegerspitze 9 dann das vom Mast 5 und dem Auslegerfuß 7 gebildete Ensemble überragen. In dieser Stellung bleiben der hintere Teil 15 und der vordere Teil 16 des Zwischenelements 10 fest verbunden.
  • Bei dem bisher mit Bezug auf die Fig. 1 bis 6 beschriebenen Beispiel handelt es sich um einen auf sich selbst "spiralartig" zusammenklappbaren Ausleger, wobei die Auslegerspitze 9 zwischen dem Auslegerfuß 7 und dem zweiten Auslegerelement 8 abgelegt ist, wie es insbesondere die Fig. 2 und 4 zeigen.
  • Die Fig. 7 bis 10 zeigen, in Analogie zu den Fig. 1 bis 4, einen Kran mit "akkordeonartig" zusammenklappbaren Ausleger 6, bei dem ein Zwischenelement 10 zum Zusammenklappen des Auslegers noch zwischen dem Auslegerfuß 7 und dem zweiten Auslegerelement 8 eingefügt ist, während das zweite Zwischenelement zum Zusammenklappen des Auslegers fehlt, wobei die Auslegerspitze 9 in Höhe der unteren Gurte entlang einer horizontalen Achse 52 direkt an das zweite Auslegerelement angelenkt ist.
  • Folglich ist hier das Zwischenelement 10 kürzer, insbesondere an seinem vorderen Teil 16, aber im wesentlichen ist seine Bauweise identisch mit der vorstehend gegebenen Beschreibung. Dank seines Drehgelenks ermöglicht es dieses Zwischenelement 10 immer, das zweite Auslegerelement 8 und die Auslegerspitze 9 auf einer Seite des Mastes 5 und des Auslegerfusses 7 in Transportstellung zu bringen (durchgezogene Linien in den Fig. 8 und 9).
  • Man würde sich vom Rahmen der Erfindung nicht entfernen:
  • - wenn man Einzelheiten der Bauweise der zwei Teile 15 und 16 des Zwischenelements 10 zum Zusammenklappen des Auslegers sowie des diese zwei Teile 15 und 16 verbindenden Drehgelenks 38 modifiziert;
  • - wenn man die gleiche Vorrichtung an einen Kran anpasst, dessen Ausleger aus mehr als drei Elementen zusammengesetzt wäre, insbesondere ein Ausleger aus vier Elementen, gleich, ob dieser "spiralartig" oder "akkordeonartig" zusammenlegbar ist.

Claims (4)

1. Selbstaufrichtender Turmdrehkran mit einem zusammenklappbaren Ausleger (6), der zusammengesetzt ist aus mindestens drei Auslegerelementen (7, 8, 9), einem Zwischenelement (10) zum Zusammenklappen des Auslegers, das den Auslegerfuss (7) mit dem zweiten Auslegerelement (8) verbindet, und wobei ein Teil (8, 9) des zusammengeklappten Auslegers in Transportstellung an der Seite des Mastes (5) des Krans liegt, dadurch gekennzeichnet, dass das Zwischenelement (10) zum Zusammenklappen des Auslegers im wesentlichen besteht aus:
- einem hinteren Teil (15) in Pyramidenform mit rechteckiger Basis, der mit dem Auslegerfuss (7) in Höhe der unteren Gurte (17, 21), einer horizontalen Querachse (20) folgend, mit Gelenkverbindung verbunden ist und an seiner Spitze (23) durch einen Zylinder (24) mit dem oberen Gurt (25) des Auslegerfusses (7) verbunden ist,
- einem vorderen Teil (16) in Pyramidenform mit rechteckiger Basis, der mit dem zweiten Auslegerelement (8) in Höhe der unteren Gurte (26, 31), einer horizontalen Querachse (30) folgend, mit Gelenkverbindung verbunden ist und an seiner Spitze (33) durch einen Zylinder (35) mit dem oberen Gurt (36) des zweiten Auslegerelements (8) verbunden ist,
- einem Drehgelenk (38), das den hinteren Teil (15) des Zwischenelements (10) zum Zusammenklappen des Auslegers mit dem vorderen Teil (16) dieses Zwischenelements (10) verbindet, wobei das Drehgelenk (38) seitlich versetzt ist, und eine vertikale Drehachse (37) bildet, die sich an einer der Seiten des Zwischenelements (10) zum Zusammenklappen befindet, und
- Mitteln (45 bis 50) für eine nicht permanente Verbindung, die vorgesehen sind, um den hinteren Teil (15) des Zwischenelements (10) zum Zusammenklappen des Auslegers mit dem vorderen Teil (16) dieses Zwischenelements (10) in der Arbeitsstellung des Krans fest zu verbinden.
2. Kran nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dass Drehgelenk (38), das die zwei Teile (15, 16) des Zwischenelements (10) zum Zusammenklappen des Auslegers drehbar verbindet, in zwei Bestandteilen realisiert ist, nämlich einem unteren Drehgelenkteil (41, 42), das sich in geringer Höhe oberhalb der rechteckigen Basen des hinteren (15) und des vorderen pyramidenförmigen Teils (16) befindet, und einem oberen Drehgelenkteil (43, 44), das sich deutlich in Höhe der Spitzen (23, 33) dieses hinteren (15) und des vorderen (16) pyramidenförmigen Teils befindet.
3. Kran nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel für die nicht permanente Verbindung zwischen dem hinteren Teil (15) und dem vorderen Teil (16) des Zwischenelements (10) zum Zusammenklappen des Auslegers durch Gabelstücke (46, 47) und Laschen (18, 48) realisiert sind, die übereinstimmend in Höhe der rechteckigen Basen und der Spitzen (23, 33) der zwei vorgenannten Teile angeordnet sind, und durch herausziehbare Bolzen (49, 50), die vorgesehen sind, um jedes Gabelstück (46, 47) mit der entsprechenden Lasche zu verbinden.
4. Kran nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die unteren Gurte (17) eines der zwei Teile (15, 16) des Zwischenelements (10) zum Zusammenklappen, insbesondere des hinteren Teils (15) dieses Zwischenelements (10), in zusammengeklappter Transportstellung für die Lagerung des Fahrwagens (12) des Auslegers (6) vorgesehen ist.
DE1998606991 1997-04-11 1998-03-11 Selbstaufrichtender Kran mit seitlich zusammenklappbarem Ausleger in der Transportstellung Expired - Lifetime DE69806991T2 (de)

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
FR9704719A FR2761971B1 (fr) 1997-04-11 1997-04-11 Grue a montage automatise a fleche pliable, avec repliage lateral pour transport

Publications (2)

Publication Number Publication Date
DE69806991D1 DE69806991D1 (de) 2002-09-12
DE69806991T2 true DE69806991T2 (de) 2003-04-30

Family

ID=9506010

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE1998606991 Expired - Lifetime DE69806991T2 (de) 1997-04-11 1998-03-11 Selbstaufrichtender Kran mit seitlich zusammenklappbarem Ausleger in der Transportstellung

Country Status (5)

Country Link
EP (1) EP0870726B1 (de)
DE (1) DE69806991T2 (de)
ES (1) ES2180131T3 (de)
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