DE69803593T2 - Gerät - Google Patents
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Description
- Diese Erfindung betrifft eine Platte für ein Abschirmgehäuse, das elektronische Komponenten von elektromagnetischer Interferenz abschirmt und/oder die Emission elektromagnetischer Strahlung verhindert.
- Es ist bekannt, ein derartiges Abschirmgehäuse mit einer Tür in Form einer abnehmbaren Seitenplatte zu versehen, die mittels einer großen Anzahl von Schrauben in Position gehalten wird, wobei zwischen der Seitenplatte selbst und dem Körper des Abschirmgehäuses ein Dichtring angeordnet ist, um eine Abdichtung zu bilden. Dieses System hat mehrere Nachteile, z. B. dass ein Zugriff in das Abschirmgehäuse hinein, z. B. zwecks Wartung der elektronischen Bauteile, ein umständlicher Vorgang ist, und dass mit der Zeit der Dichtring verschleißt und sich deshalb die Qualität der Dichtung und somit die Wirksamkeit des Abschirmgehäuses verschlechtern.
- EP-0781080 beschreibt ein hermetisch abgedichtetes und elektromagnetisch abgeschirmtes Gehäuse zur Unterbringung elektronischer Komponenten. Das Gehäuse weist einen Gehäusekörper, der muldenförmig ausgebildet ist und einen umfangsmäßigen, vorzugsweise überhängenden Rand hat, und einen Gehäusedeckel auf, der passend an dem Umfangsrand des Gehäusekörpers anliegt, das Gehäuse schließt und mit seinem Rand gegen die Außenwand des Gehäusekörpers drückt. Der Gehäusedeckel kann auch passend an der Innenwand des Gehäusekörpers anliegen und gegen die Innenwand drücken. Der Gehäusedeckel ist mit einem Zugring versehen, um das Gehäuse zu öffnen. Im Abstand von der Innenwand des Gehäusekörpers ist der Gehäusedeckel mit einem externen eingestanzten Streifen zur Einführung eines Hilfswerkzeugs, vorzugsweise eines Dosenöffners, versehen. Indem für beide Gehäusekomponenten Metallmaterial verwendet wird, wird das Gehäuse elektromagnetisch abgeschirmt. Es wird Blech, Aluminium oder ein anderes dünnwandiges Material verwendet, um sowohl minimale Abmessungen als auch ein leichtes Gewicht zu erzielen. Der eingestanzte Streifen nimmt das Hilfswerkzeug auf, damit der Gehäusedeckel an gegebenen Punkten geschlitzt werden kann und insbesondere mittels des Zugrings von dem Gehäuse weggezogen werden kann. Auf diese Weise kann das Gehäuse geöffnet werden. Das Gehäuse kann von Plastik umhüllt sein.
- FR-A-894795 beschreibt eine Abschirmbox, die an einem Verbindungsbereich elektrisch abgedichtet ist. Der elektrisch abgedichtete Verbindungsbereich wird hergestellt, indem zwei Blechteile an ihren Rändern unter Bildung U-förmiger Kanäle gebogen werden, die derart miteinander zusammengreifen, dass die Außenfläche eines der Ränder elastisch gegen die Innenfläche des anderen Randes drückt.
- US-A-5,278,351 beschreibt ein PC-Gehäuse mit einer Gehäusebasis, einer einstückig angeformten Rückplatte; einer Vorderplatte, und zwei von der Basis aufwärts abstehenden Lippen. Eine Gehäuseabdeckung greift mit der Vorderplatte und der Rückplatte zusammen und ist mit zwei Federkanal-Clips versehen, die mit den Lippen der Basis zusammengreifen, um sämtliche elektromagnetische Interferenzstrahlung, die von elektrischen Komponenten innerhalb des Computergehäuses ausgeht, unwirksam zu machen oder zu minimieren. Zwischen jeder Basis-Lippe und der angrenzenden Seite der Gehäuse- Abdeckung kann ein flexibler Dichtring angeordnet sein, der durch Federdruck von dem benachbarten Federkanal-Clip in Position gehalten wird, um eine hermetische Abdichtung zu erzielen.
- Gemäß der vorliegenden Erfindung ist ein Abschirmgehäuse für elektronische Bauteile vorgesehen, das einen hohlen Körper aufweist, der einen Blech- Wandteil und eine durch eine leicht entfernbare Blechplatte geschlossene Öffnung hat, wobei zwischen einer Randzone des Wandteils und einer angrenzenden Randzone der Platte ein gegenseitiger Eingriffsbereich besteht, der durch einen im Schnitt U-förmigen Kanal an einem aus dem Wandteil und der Platte ausgewählten Element und einen Eingreifrand an dem anderen Element aus dem Wandteil und der Platte gebildet ist, wobei der U-förmige Kanal einstückig in dem Wandteil bzw. der Platte ausgebildet ist und die Anordnung derart vorgesehen ist, dass, wenn die Platte geöffnet wird, dadurch eine Relativbewegung zwischen dem Eingreifrand und dem U-förmigen Kanal erzeugt wird.
- Aufgrund des gegenseitigen Zusammengriffs kann die elektromagnetische Strahlung, da sie sich in geraden Linien bewegt, nicht zwischen diesen Randzonen hindurchtreten. Ferner kann die Platte leicht geöffnet und leicht wieder verschlossen werden.
- Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform hat das Abschirmgehäuse im wesentlichen die Form eines rechtwinkligen Quaders und weist an sämtlichen sechs Seiten Rahmentragplatten auf, wobei an sämtlichen Rändern der Form der beschriebene gegenseitige Eingriff vorgesehen ist. Falls hingegen Ränder vorhanden sind, an denen die Platten einstückig miteinander ausgebildet sind, ist an diesen Rändern der gegenseitige Eingriff nicht vorgesehen. Mindestens eine der Platten kann leicht geöffnet werden; beispielsweise ist sie durch Verschluss oder Verriegelung an dem Gehäusekörper befestigt, oder durch einige Schrauben an diesem angebracht, wobei sämtliche anderen Platten dauerhaft an dem Rahmen festgelegt sind. Die oder jede zu öffnende Platte kann in Form einer Tür vorgesehen sein, die schwenkbar an einem Randbereich befestigt ist und entlang mindestens eines Teils ihres Umfangs einen Flansch aufweist, der passend mit einem im Schnitt U-förmigen Kanal zusammengreift, welcher durch die angrenzenden Randzonen der benachbarten Wandteile gebildet ist.
- Zum besseren Verständnis und zur leichteren Ausführbarkeit der Erfindung werden im folgenden als Beispiel die zugehörigen Zeichnungen beschrieben:
- Fig. 1 zeigt eine vertikale Schnittansicht durch ein Abschirmgehäuse mit Platten und einer in Position angeordneten Tür,
- Fig. 2 und 3 zeigen Ansichten von Einzelheiten aus Fig. 1, und
- Fig. 4 zeigt eine schematische Ansicht einer Einzelheit aus Fig. 3, bei der jedoch eine Platte teilweise offen dargestellt ist.
- Fig. 1 zeigt ein Abschirmgehäuse 8, das vier abnehmbare Platten 9, 10, 11 und 12 aufweist, von denen eine, 12, als schwenkbare Tür ausgebildet ist. Die an der Oberseite des Abschirmgehäuses 8 angeordnete Platte 9 ist bei 13 im wesentlichen entlang ihres gesamten Umfangs geflanscht, und der Flansch 13 greift mit einem im Schnitt U-förmigen Kanal 14 zusammen, der Teil der Oberwand 15 des Abschirmgehäuses ist. In ähnlicher Weise sind die Platten 10 und 11 an ihren Umfangsbereichen bei 16 und 24 geflanscht, um mit jeweiligen im Schnitt U-förmigen Kanälen 17 und 25 des Gehäusekörpers zusammenzugreifen. Die Platten 9, 10, und 11 sind durch Schrauben an dem Gehäusekörper befestigt, so dass sie leicht abgenommen werden können, um einen Zugriff auf das Innere des Abschirmgehäuses 8 zu ermöglichen.
- Die Tür 12 ist mit Scharnieren 19 versehen, damit sie zwecks Zugriff auf das Innere des Abschirmgehäuses 8 geöffnet werden kann. Die Tür 12 weist einen Flansch 20 auf, der entlang den drei nicht schwenkbar angelenkten Rändern der Tür verläuft und mit einem im Schnitt U-förmigen Kanal 21 zusammengreift, der in dem Gehäusekörper ausgebildet ist und entsprechend entlang diesen drei Rändern der Tür verläuft.
- Das Abschirmgehäuse 8 zur Unterbringung elektronischer Apparaturen und/ oder Bauteile ausgebildet, die vor elektromagnetischer Strahlung abgeschirmt werden müssen. Ein Benutzer kann von jeder der Platten her Zugang in das Abschirmgehäuse erhalten, z. B. zur Installtation von Apparaturen und/oder zum Ersetzen oder zur Wartung im Abschirmgehäuse befindlicher Apparaturen.
- Das Abschirmgehäuse 8 weist eine interne Energiequelle 27 zur Energieversorgung derjenigen Komponenten und Apparaturen auf, die Energie benötigen. Die Quelle 27 weist eine (nicht gezeigte) externe Leitung auf, die mit dem Netzanschluss verbunden werden kann.
- Fig. 2 zeigt ein Detail aus der oberen linken Ecke von Fig. 1, einschließlich des Dichtrings 28 in der Basis des im Schnitt U-förmigen Kanals 21. Der Dichtring 28 verläuft entlang der gesamten Länge des Kanals 21,
- Fig. 3 zeigt ein Detail aus der oberen rechten Ecke von Fig. 1, wiederum einschließlich des Dichtrings 28 in dem U-förmigen Kanal 21. Die Oberwand des Abschirmgehäuses ist zwecks erhöhter Festigkeit mit einer Stabilisierungsfalte 30 versehen.
- Fig. 4 zeigt die Platte 10 im teilweise geöffneten Zustand, wobei der Flansch 16 in eine Position bewegt ist, in der er frei von dem im Schnitt U-förmigen Kanals 21 ist. Der Dichtring 29 verbleibt dauerhaft in dem Kanal 17.
- Die Platten und der Körper des Abschirmgehäuses 8 weisen Blech auf, z. B. Aluminium, das eine Barriere gegenüber elektromagnetischer Strahlung bildet. Die Flansche, die im Schnitt U-förmigen Kanäle und die Stabilisierungsfalten werden gebildet, indem das Blechmaterial während der Herstellung gebogen wird.
- Der gegenseitige Zusammengriff zwischen den Flanschen und den jeweiligen Kanälen bildet eine einfache und effektive Weise zur Erzielung einer Dichtung gegen elektromagnetische Strahlung/Interferenz zwischen metallischen/leitenden Flächen. Dies ist primär auf die hohe Dämpfungscharakteristik zurückzuführen, die sich aufgrund der Schaffung einer kreisförmigen Route für elektromagnetische Strahlung ergibt.
- Bei zahlreichen Anwendungsfällen kann das Erfordernis einer (z. B. in Form der Dichtringe 28 und 29 ausgebildeten) sekundären EMI-Dichtung (einer Dichtung gegen elektromagnetische Interferenz) entfallen. Die Anzahl von Befestigungsteilen wie z. B. Schrauben oder Clips, kann beträchtlich reduziert werden. Die strukturelle Stärke des geformten Blechmaterials wird durch den mäandernden Querschnitt, der durch die Kanäle und die Stabilisierungsfalte erzeugt wird, massiv verbessert. Der gegenseitige Zusammengriff kann leicht dahingehend erweitert werden, dass durch Einschluss der ringförmigen Dichtung in dem Boden jedes Kanals ein höheres Maß an EMI-Dichtung erreicht wird. Der Einschluss dieser Dichtung in Boden jedes Kanals hat den zusätzlichen Vorteil; dass eine hermetische Dichtung geschaffen wird, wodurch das Eindringen von Wasser/Feuchtigkeit reduziert wird. Das derart eingefügte Dichtungsmaterial kann in jedem Kanal durch bloße Reibung rückgehalten werden, so dass jede Notwendigkeit entfällt, die Dichtung durch Kleben in Position zu halten. Ferner ist bei der Anordnung des Dichtrings im Kanal der Dichtring davor geschützt, bei der Handhabung beschädigt zu werden. Ferner kann der Dichtring problemlos installiert, entfernt und ersetzt werden, da er einfach in den Kanal gedrückt wird.
Claims (9)
1. Abschirmgehäuse (8) für elektronische Bauteile, mit einem hohlen
Körper, der einen Blech-Wandteil und eine durch eine leicht entfernbare
Blechplatte (9; 10; 11; 12) geschlossene Öffnung aufweist, wobei zwischen
einer Randzone des Wandteils und einer angrenzenden Randzone der
Platte (9; 10; 11; 12) ein gegenseitiger Eingriffsbereich besteht, der durch
einen im Schnitt U-förmigen Kanal (14; 17; 21; 25) an einem aus dem
Wandteil und der Platte (9; 10; 11; 12) ausgewählten Element und einen
Eingreifrand (13; 16; 20; 24) an dem anderen Element aus dem Wandteil
und der Platte (9; 10; 11; 12) gebildet ist, wobei der U-förmige Kanal (14;
17; 21; 25) einstückig in dem Wandteil bzw. der Platte (9; 10; 11; 12)
ausgebildet ist und die Anordnung derart vorgesehen ist, dass, wenn die
Platte (9; 10; 11; 12) geöffnet wird, dadurch eine Relativbewegung
zwischen dem Eingreifrand (13; 16; .20; 24) und dem U-förmigen Kanal (14;
17; 21; 25) erzeugt wird.
2. Gehäuse nach Anspruch 1, bei dem der Eingreifrand (13; 16; 20; 24) in
Form eines Flansches (13; 16; 20; 24) ausgebildet ist.
3. Gehäuse nach Anspruch 1 oder 2, bei dem der im Schnitt U-förmige
Kanal (21; 17) an seinem Grund einen Dichtring (28; 29) enthält.
4. Gehäuse nach Anspruch 3, bei dem die äußere Randfläche des
Eingreifrands (20; 16) dem Dichtring (28; 29) zugewandt ist.
5. Gehäuse nach Anspruch 3 oder 4, bei dem der Dichtring (28; 29) durch
Reibeingriff in Position in dem Kanal (21; 17) gehalten ist.
6. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem der Kanal
(14; 17; 21; 25) durch Umfalten des aus dem Wandteil und der Platte (9;
10; 11; 12) ausgewählten Elements gebildet ist.
7. Gehäuse nach Anspruch 6, bei dem das aus dem Wandteil und der Platte
(10) ausgewählte Element an der Außenseite des Kanals einen
Randbereich in Form einer Umfaltung (30) aufweist.
8. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem sich der
Eingriffsbereich entlang des gesamten Umfangs der Platte (9; 10; 11)
erstreckt.
9. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei dem die Platte (12) als
Schwenktür (12) vorgesehen ist.
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