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DE69800997T2 - Bedruckbare trägerbandlosen etiketten - Google Patents

Bedruckbare trägerbandlosen etiketten

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DE69800997T2 DE69800997T DE69800997T DE69800997T2 DE 69800997 T2 DE69800997 T2 DE 69800997T2 DE 69800997 T DE69800997 T DE 69800997T DE 69800997 T DE69800997 T DE 69800997T DE 69800997 T2 DE69800997 T2 DE 69800997T2
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Description

  • Trägerbandlose Etiketten, insbesondere solche mit wiederablösbarem oder ablösbarem Klebstoff, werden in der Regel in Rollenkonfiguration verkauft und haben sich als sehr erfolgreiche Produkte erwiesen. In der Vergangenheit haben sich jedoch Probleme bezüglich Delaminationsablösung nach der Verarbeitung zu einem Rollenprodukt ergeben. Einige trägerbandlose Etiketten haben eine so hohe Delaminationsablösungsrate, daß die Etiketten nicht ordentlich abgewickelt werden können, wohingegen andere Etiketten selbst dann, wenn sie abgewickelt werden könnten, beträchtliche Konversionsprobleme verursachen, die zu hohen Abfallraten und geringer Produktivität führen und Wiederholungsläufe erfordern.
  • Erfindungsgemäß wurde erkannt, daß mit der Herstellung von konventionellen trägerbandlosen Etiketten in Rollenform verbundene Probleme eine Trennschicht aufwiesen, deren Wirksamkeit den Anforderungen nicht entsprach. Erfindungsgemäß hat es sich als wünschenswert erwiesen, die Eigenschaften der Trennschicht zu verbessern, wobei jedoch gleichzeitig zu gewährleisten ist, daß die Trennschicht entsprechend den Kundenanforderungen mit einem konventionellen Kugelschreiber und/oder Filzstift beschriftbar ist.
  • Das bei trägerbandlosen Etiketten des Standes der Technik anzutreffende Problem wurde erfindungsgemäß gelöst durch Verwendung einer Chemikalie, die bisher hauptsächlich als UV-Siliconadditiv verwendet wurde, um anderen leicht trennenden Siliconen Härte zu verleihen. Dieses Additiv wird vorzugsweise in der von der Th. Goldschmidt AG unter dem Warenzeichen "TEGO RC 711" vertriebenen Version in weitgehend voller Stärke verwendet und weist eine (im Vergleich zu konventionellen Silicontrennmaterialien) erhöhte Photoinitiatorkomponente auf. Bei Verwendung mit den richtigen Kombinationen von Auftragsgewicht und Papier kann erfindungsgemäß ein trägerbandloses Etikett bereitgestellt werden, das das richtige Trenniveau aufweist und dabei noch mit Kugelschreiber und Filzstift beschriftbar ist.
  • Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung wird ein trägerbandloses Etikett mit den folgenden Komponenten bereitgestellt: Einem Papierträger mit einer ersten und einer zweiten Seite. Einem die zweite Seite im wesentlichen bedeckenden Haftklebstoff. Und einer die erste Seite im wesentlichen bedeckenden, mit Kugelschreiber oder Filzstift beschriftbaren Trennschicht, die mindestens etwa 90 Gew.-%, bei einer Konzentration von etwa 100%, eines UV- strahlungshärtbaren Silicons und mindestens 2 Gew.-% Photoinitiator enthält und ein Auftragsgewicht von mindestens etwa 10 Gramm pro Quadratmeter aufweist.
  • Ist Beschriftbarkeit mit Kugelschreiber besonders wichtig, so enthält die Trennschicht zwischen etwa 96-97% (ganz besonders bevorzugt etwa 96,5%) strahlungshärtbares Silicon mit einem flüchtigen Anteil von weniger als 1%, bei einer Konzentration von etwa 100%, und zwischen etwa 3-4% (ganz besonders bevorzugt etwa 3,5%) konventionellen Photoinitiator. Außerdem ist ein Auftragsgewicht zwischen etwa 25-35 Gramm pro Quadratmeter vorgesehen. Bei dem Klebstoff handelt es sich in der Regel um wiederlösbaren Haftklebstoff, wenngleich auch ablösbarer Klebstoff oder in einigen Fällen sogar Dauerklebstoff vorgesehen werden kann. Bei dem Papierträger kann es sich um ein- oder beidseitig beschichtetes Allzweck-Lithographiepapier oder um Belegleserpapier handeln. Das Papier hat in der Regel ein Gewicht von etwa 50 bis 70 lbs pro 3000 Quadratfuß (ganz besonders bevorzugt etwa 60 lbs pro 3000 Quadratfuß).
  • Wo Beschriftbarkeit mit Filzstift besonders wichtig ist, enthält die Trennschicht vorzugsweise zwischen etwa 94-96% (ganz besonders bevorzugt etwa 95%) strahlungshärtbares Silicon mit einem flüchtigen Anteil von weniger als 1%, bei einer Konzentration von etwa 100%, und zwischen etwa 4-6% (ganz besonders bevorzugt etwa 5%) konventionellen Photoinitiator. Es ist ein Auftragsgewicht zwischen etwa 10-20 Gramm pro Quadratmeter vorgesehen. Bei dem Papierträger kann es sich um einseitig beschichtetes Allzweck- Lithographiepapier, auf dessen unbeschichtete Seite eine Trennschicht aufgetragen ist, oder um Belegleserpapier handeln. Das Papier hat in der Regel ein Gewicht von etwa 50 bis 70 lbs pro 3000 Quadratfuß (ganz besonders bevorzugt etwa 60 lbs pro 3000 Quadratfuß).
  • Gemäß einer anderen Ausgestaltung der Erfindung wird eine Rolle von trägerbandlosen Etiketten mit den folgenden Komponenten bereitgestellt: Einer Bahn von Belegleserpapier oder Allzweck-Lithographiepapier mit einer ersten und einer zweiten Seite. Einem die zweite Seite im wesentlichen bedeckenden wiederlösbaren Haftklebstoff. Und einer die erste Seite im wesentlichen bedeckenden, mit Kugelschreiber beschriftbaren Trennschicht. Die Trennschicht enthält zwischen etwa 96-97% UV-strahlungshärtbares Silicon mit einem flüchtigen Anteil von weniger als 1%, bei einer Konzentration von etwa 100%, und zwischen etwa 3-4% Photoinitiator, und weist ein Auftragsgewicht zwischen etwa 25-35 Gramm pro Quadratmeter auf. Die Trennschicht enthält vorzugsweise etwa 96,5% strahlungshärtbares Silicon und etwa 3,5% Photoinitiator, und das Papier weist vorzugsweise ein Gewicht von etwa 60 lbs pro 3000 Quadratfuß auf.
  • Gemäß noch einer anderen Ausgestaltung der Erfindung wird eine Rolle von trägerbandlosen Etiketten mit den folgenden Komponenten bereitgestellt: Einer Bahn von Belegleserpapier oder Allzweck- Lithographiepapier mit einer ersten und einer zweiten Seite. Einem die zweite Seite im wesentlichen bedeckenden wiederlösbaren Haftklebstoff. Und einer die erste Seite im wesentlichen bedeckenden, mit Kugelschreiber beschriftbaren Trennschicht. Die Trennschicht enthält zwischen etwa 94-96% UV- strahlungshärtbares Silicon mit einem flüchtigen Anteil von weniger als 1%, bei einer Konzentration von etwa 100%, und etwa 10-20 Gramm pro Quadratmeter. Die Trennschicht enthält vorzugsweise etwa 95% strahlungshärtbares Silicon und etwa 5% Photoinitiator, und die Bahn besteht aus einseitig beschichtetem Allzweck- Lithographiepapier (etwa 60 lb), auf dessen unbeschichtete Seite eine Trennschicht aufgetragen ist, oder Belegleserpapier.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Hauptaufgabe zugrunde, trägerbandlose Etiketten, insbesondere in Rollenkonfiguration, bereitzustellen, die die hohe Delaminationsablösung oder Konversionsprobleme, wie sie bei trägerbandlosen Etiketten des Standes der Technik anzutreffen sind, nicht aufweisen. Diese und andere Aufgaben der Erfindung ergeben sich aus der Betrachtung der näheren Beschreibung der Erfindung und aus den beigefügten Ansprüchen.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Fig. 1 ist eine perspektivische Draufsicht auf eine beispielhafte Bahn von trägerbandlosen Etiketten gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • Fig. 2 ist eine der klaren Darstellung halber in der Größe stark übertriebene Seitenansicht eines trägerbandlosen Etiketts nach Fig. 1; und
  • Fig. 3 ist eine Seitenansicht einer Rolle von trägerbandlosen Etiketten gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • NÄHERE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • In Fig. 1 ist ein beispielhaftes erfindungsgemäßes trägerbandloses Etikett 10 dargestellt, das in einer Bahn 11 in Assoziation mit anderen trägerbandlosen Etiketten 10 gezeigt ist. Jedes der Etiketten 10 kann zusammen mit anderen trägerbandlosen Etiketten 10 ausgestanzt werden. Jedes der Etiketten 10 kann aus der Bahn 11 ausgestanzt werden, und zwischen den trägerbandlosen Etiketten 10 können Schwächungslinien, wie Perforationslinien 12, vorgesehen sein. Alternativ dazu können die trägerbandlosen Etiketten 10 auch Ende an Ende aneinanderhängen, wobei dazwischen Schwächungslinien vorgesehen sind und keine umgebende Matrix vorhanden ist, oder es können andere branchenübliche konventionelle Konfigurationen vorgesehen sein.
  • In Fig. 2 ist ein beispielhaftes erfindungsgemäßes trägerbandloses Etikett 10 in einer Form, die der klaren Darstellung halber in der Größe und den relativen Abmessungen stark übertrieben ist, dargestellt. Das trägerbandlose Etikett 10 enthält wie gewöhnlich einen Papierträger 14 mit einer ersten Seite 15 und einer zweiten Seite 16 mit einer die erste Seite 15 im wesentlichen bedeckenden Trennschicht 17 und einem die zweite Seite 16 im wesentlichen bedeckenden Haftklebstoff 18. Bei dem Haftklebstoff 18 handelt es sich vorzugsweise um einen wiederlösbaren Klebstoff, wie er von Moore Business Forms, Inc., Lake Forest, Illinois, USA, unter dem Warenzeichen "CLEANTAC®" vertrieben wird, jedoch können auch andere Haftklebstoffe einschließlich ablösbaren Klebstoffen oder sogar Dauerklebstoffen vorgesehen sein.
  • Das oben Geschilderte ist auf dem Gebiet der trägerbandlosen Etiketten an sich bekannt und üblich. Erfindungsgemäß einzigartig sind die vorgesehene besondere Trennschicht 17 sowie das besondere Gewicht und die besondere Art des vorzugsweise damit verwendeten Papierträgers 14 und das Gewicht der Schicht 17. Trägerbandlose Etiketten des Standes der Technik mit wiederlösbarem Klebstoff, bei denen üblicherweise leicht trennende Siliconschichten, wie durch Einwirkung von ultravioletter Strahlung (UV- Stahlung) härtbare Schichten, zum Einsatz kamen, wiesen eine hohe Delaminationsablösung und/oder Konversionsprobleme auf, die zu hohen Abfallraten, geringer Produktivität und dergleichen führen. Dies wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß als Trennschicht 17 ein UV-strahlungshärtbares Silicon verwendet wird, das normalerweise dazu verwendet wird, anderen leicht trennenden Siliconen Härte zu verleihen. Es wird jedoch nicht etwa lediglich als Additiv, sondern pur verwendet, d. h. in einer Konzentration von etwa 100%. Die Trennschicht enthält mindestens etwa 90 Gew.-% dieses UV-strahlungshärtbaren Silicons und mindestens etwa 2 Gew.-% Photoinitiator und weist ein Auftragsgewicht von mindestens etwa 10 Gramm pro Quadratmeter (z. B. 10-50 g/m³) auf.
  • Wenngleich verschiedene UV-strahlungshärtbare Silicone zur Anwendung kommen können, wird das für die Schicht 17 bevorzugte Silicon gemäß der vorliegenden Erfindung von der Th. Goldschmidt AG unter dem Warenzeichen TEGO RC 711 vertrieben. Hierbei handelt es sich um ein weitgehend lösungsmittelfreies Produkt (mit einem flüchtigen Anteil von weniger als 1%), das entweder durch Elektronenstrahl oder durch UV-Strahlung gehärtet werden kann, wobei für die UV-härtbare Version, die erfindungsgemäß bevorzugt ist, ein geeigneter Photoinitiator erforderlich ist. Es weist eine Viskosität bei 25ºC von etwa 500 mPas und eine Dichte bei etwa 25ºC von ungefähr 1,0 g/cm³ sowie einen Flammpunkt von mehr als 100ºC auf. Wenngleich verschiedenste geeignete Photoinitiatoren erhältlich sind, ist der Photoinitiator Darocure 1173 erfindungsgemäß besonders wünschenswert.
  • Ist Beschriftbarkeit der Schicht 17 mit Kugelschreiber besonders wichtig, so enthält die Schicht 17 vorzugsweise zwischen etwa 96-97% (ganz besonders bevorzugt etwa 96,5%) strahlungshärtbares Silicon bei einer Konzentration von etwa 100% und zwischen etwa 3-4% (bevorzugt etwa 3,5%) Photoinitiator. Ein Auftragsgewicht der Schicht 17 zwischen etwa 25-35 Gramm pro Quadratmeter ist zweckmäßig. Für diese mit Kugelschreiber beschriftbare Ausführungsform handelt es sich bei dem wünschenswerten Papierträger 14 um ein- oder beidseitig beschichtetes Allzweck- Lithographiepapier oder Belegleserpapier. Ganz besonders wünschenswert ist ein Papiergewicht zwischen etwa 50-70 lbs pro 3000 Quadratfuß, ganz besonders bevorzugt etwa 60 lbs.
  • Wo Beschriftbarkeit mit Filzstift besonders wichtig ist, enthält die erfindungsgemäße Trennschicht 17 vorzugsweise zwischen etwa 94-96% (ganz besonders bevorzugt etwa 95%) strahlungshärtbares Silicon bei einer Konzentration von etwa 100% und zwischen etwa 4- 6% (ganz besonders bevorzugt etwa 5%) Photoinitiator bei einem Auftragsgewicht zwischen etwa 10-20 Gramm pro Quadratmeter. Bei dieser Ausführungsform kann es sich bei dem Papierträger 14 um einseitig beschichtetes Allzweck-Lithographiepapier, auf dessen unbeschichteter Seite (d. h. die Seite 15 des Trägers 14 ist unbeschichtet) die Trennschicht 17 aufgetragen ist, oder Belegleserpapier handeln. Das Papiergewicht liegt wiederum vorzugsweise zwischen etwa 50-70 lbs (ganz besonders bevorzugt etwa 60 lbs) pro 3000 Quadratfuß.
  • Als Klebstoff 18 ist in allen Fällen wiederlösbarer Klebstoff bevorzugt, wie CLEANTAC®- Klebstoff von Moore Business Forms, Inc.
  • Die erfindungsgemäße Bahn 11 von trägerbandlosen Etiketten weist vorzugsweise eine Rollenkonfiguration 20 auf, wie in Fig. 3 gezeigt. Die erfindungsgemäßen trägerbandlosen Etiketten 10 können ohne die hohe Delaminationsablösung oder Konversionsprobleme, wie sie bei trägerbandlosen Etiketten des Standes der Technik anzutreffen sind, von der Rolle 20 abgenommen werden, wobei jedoch die Oberfläche der Trennschicht 17 mit Kugelschreiber und/oder Filzstift beschriftbar ist.
  • Die Erfindung wurde zwar anhand ihrer derzeit als am praktischsten und ganz besonders bevorzugt erachteten Ausführungsform beschrieben, jedoch ist für den Fachmann leicht ersichtlich, daß daran innerhalb des Schutzbereichs der Erfindung zahlreiche Modifikationen vorgenommen werden können. Beispielsweise sind gemäß Fig. 2 zwar die Schichten 17 und 18 direkt auf die Seiten 15 und 16 aufgebracht, jedoch kann man gegebenenfalls eine oder mehrere Zwischenschichten (z. B. Verankerungsschichten) vorsehen, wie z. B. zwecks Lieferung größerer Haftung zwischen den Schichten und dem Träger 17, wie in der US-PS 5,354,588 gezeigt. Da auch andere Modifikationen möglich sind, soll die Erfindung der breitesten Interpretation der beigefügten. Ansprüche entsprechen, so daß alle äquivalenten Konstruktionen und, Produkte umfaßt sind.

Claims (10)

1. Trägerbandloses Etikett (10), enthaltend:
einen Papierträger (14) mit einer ersten und einer zweiten Seite (15, 16);
einen die zweite Seite (16) im wesentlichen bedeckenden Haftklebstoff (18) und
eine die erste Seite (15) im wesentlichen bedeckende, mit Kugelschreiber oder Filzstift beschriftbare Trennschicht (17), die mindestens 90 Gew.-%, bei einer Konzentration von etwa 100%, eines UV-strahlungshärtbaren Silicons und mindestens 2 Gew.-% Photoinitiator enthält und ein Auftragsgewicht von mindestens etwa 10 Gramm pro Quadratmeter aufweist.
2. Trägerbandloses Etikett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennschicht (17) zwischen etwa 96-97% strahlungshärtbares Silicon mit einem flüchtigen Anteil von weniger als 1%, bei einer Konzentration von etwa 100%, und zwischen 3-4% Photoinitiator enthält, ein Auftragsgewicht zwischen etwa 25-35 Gramm pro Quadratmeter aufweist und mit Kugelschreiber beschriftbar ist.
3. Trägerbandloses Etikett nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennschicht (17) etwa 96, 5% strahlungshärtbares Silicon und etwa 3,5% Photoinitiator enthält.
4. Trägerbandloses Etikett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennschicht (17) zwischen etwa 94-96% strahlungshärtbares Silicon mit einem flüchtigen Anteil von weniger als 1%, bei einer Konzentration von etwa 100%, und zwischen 4-6% Photoinitiator enthält, ein Auftragsgewicht zwischen etwa 10-20 Gramm pro Quadratmeter aufweist und mit Filzstift beschriftbar ist.
5. Trägerbandloses Etikett nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennschicht (17) etwa 95% strahlungshärtbares Silicon und etwa 5% Photoinitiator enthält.
6. Trägerbandloses Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Papierträger (14) um ein- oder beidseitig beschichtetes Allzweck-Lithographiepapier oder um Belegleserpapier handelt.
7. Trägerbandloses Etikett nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Papier ein Gewicht von etwa 50 bis 70 Pounds pro 3000 Quadratfuß aufweist.
8. Trägerbandloses Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Klebstoff um wiederlösbaren Haftklebstoff handelt.
9. Trägerbandloses Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Papierträger (14) um Allzweck- Lithographiepapier, das einseitig mit der Trennschicht beschichtet ist und auf dessen unbeschichtete Seite Klebstoff aufgetragen ist, oder um Belegleserpapier handelt.
10. Trägerbandloses Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 9, das in einer Etikettenbahn angeordnet ist, welche Rollenkonfiguration aufweist.
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