DE69800889T2 - Verfahren zum betreiben einer trocknungsvorrichtung, sowie eine vorrichtung zur durchführung dieses verfahrens - Google Patents
Verfahren zum betreiben einer trocknungsvorrichtung, sowie eine vorrichtung zur durchführung dieses verfahrensInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben einer Trocknungsvorrichtung, die mindestens eine erste und eine zweite Kammer, die mit Böden für zu trocknendes Schüttgut versehen sind, und Mittel für das Einleiten eines gasförmigen Mediums in die und das Ableiten aus den Kammern umfasst, wobei das Schüttgut, nachdem es durch das gasförmige Medium teilweise getrocknet worden ist, von der ersten in die zweite Kammer befördert wird.
- Sie betrifft auch eine zur Durchführung eines solchen Verfahrens geeignete Vorrichtung.
- Bei einem ähnlichen Verfahren, das aus der DE 37 97 30 bekannt ist, wird Luft durch eine Anzahl übereinander liegender Kammern geleitet, wodurch das auf den Böden dieser Kammern vorhandene Schüttgut getrocknet wird. Dabei wird das Schüttgut über die oberste Kammer in die Vorrichtung aufgegeben und sukzessive durch den Boden einer Kammer geschickt und auf den Boden der darunter liegenden Kammer gebracht. Bei dem bekannten Verfahren wird die Temperatur der eingeleiteten Luft geregelt. Um den gewünschten Trocknungseffekt hinsichtlich des in die Trocknungsvorrichtung eingebrachten Schüttguts zu erreichen, muss der Feuchtigkeitsgehalt des Schüttguts nach dem Trocknen ermittelt werden, wonach erforderlichenfalls die Temperatur des zugeführten gasförmigen Mediums zu verändern ist. Diese Vorgehensweise muss solange wiederholt werden, bis das Schüttgut den gewünschten Feuchtigkeitsgrad hat.
- Während des Zeitraums, in welchem der Feuchtigkeitsgehalt des getrockneten Schüttguts bestimmt wird, besteht die Gefahr, dass das Schüttgut, das die Vorrichtung verlässt, relativ zu trocken oder zu feucht ist. Das ist selbstverständlich unerwünscht, da es bedeutet, dass ein Schüttgut geliefert wird, das nicht den benötigten Feuchtigkeitsgrad hat.
- Wenn ein Schüttgut wie Rinder- und Heimtierfutter getrocknet wird, muss sich der am Ende verbleibende Feuchtigkeitsgehalt innerhalb festgelegter Grenzen bewegen. Ist der Feuchtigkeitsgrad zu hoch, kann das Schüttgut verderben. Ist das Schüttgut zu trocken, ist mehr Energie zum Trocknen aufgewendet worden als nötig, was energetisch und damit ökonomisch ineffizient ist. Bei Fischfutter bestimmt der Feuchtigkeitsgehalt auch dessen Vermögen aufzuschwimmen oder zu sinken.
- Abgesehen von den zuvor genannten Nachteilen des aus diesem Deutschen Patent bekannten Verfahrens ist ein solches Verfahren auch ungeeignet, wenn das zu trocknende Schüttgut regelmäßig gewechselt wird, da der Zeitraum, der zur Bestimmung der gewünschten Lufttemperatur erforderlich ist, oftmals länger als der Zeitraum ist, in welchem eine festgelegte Menge an Schüttgut getrocknet wird.
- Deshalb liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren bereitzustellen, durch welches ein Schüttgut auf eine relativ einfache Art und Weise bis auf den gewünschten Feuchtigkeitsgehalt getrocknet wird.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren gelöst, in welchem die Energiezunahme, welche von der den Kammern durch das gasförmige Medium zugeführten und der vom Schüttgut abgegebenen Energie bewirkt wird, für jede Kammer bestimmt wird, wonach in den Kammern die aus dem Schüttgut verdampfte Feuchtigkeitsmenge auf der Basis dieser Energiezunahme bestimmt wird und wonach die Feuchtigkeitsmenge, die in dem die Vorrichtung verlassenden Schüttgut erwartet wird, auf der Basis der Differenz zwischen der Feuchtigkeitsmenge, die in dem in die Vorrichtung aufgegebenen Schüttgut enthalten ist, und der Summe der in den Kammern verdampften Feuchtigkeitsmengen bestimmt wird.
- Entsprechend einem zweiten erfindungsgemäßen Merkmal kann das Verfahren mit einer Vorrichtung durchgeführt werden, welche die Merkmale gemäß Patentanspruch 12 aufweist.
- Bei einem solchen Verfahren ist die Feuchtigkeitsmenge, die in dem in jeder Kammer vorhandenen Schüttgut enthalten ist, bekannt. Wenn die berechnete Feuchtigkeitsmenge, die aus dem in einer Kammer vorhandenen Schüttgut verdampft werden soll, von der gewünschten Feuchtigkeitsmenge abweicht, die verdampft ist, kann der anzustrebende Trocknungsgrad direkt angepasst werden. Ein solches Verfahren kann bei einer Anzahl übereinander angeordneter Kammern, wobei der Boden einer Kammer die Decke der darunter liegenden bildet, angewendet werden. Es ist jedoch auch möglich, das Verfahren auf Schüttgut anzuwenden, das von einem Gurtförderer transportiert wird, wobei dieser nacheinander durch eine Anzahl nebeneinander liegender Kammern läuft.
- Dabei ist festzustellen, dass ein Schüttgut transportierender, sich kontinuierlich vorwärts bewegender Gurtförderer an sich bekannt ist und durch diesen Luft geleitet wird.
- Ein Nachteil eines solchen Gurtförderers besteht darin, dass der Feuchtigkeitsgehalt des Schüttguts erst danach ermittelt werden kann.
- Die Erfindung wird anschließend unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert, wobei
- - Fig. 1 einen schematischen senkrechten Schnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung zeigt und die
- - Fig. 2A bis 5B Diagramme eines Trocknungsverfahrens für Schüttgut zeigen, wobei die Fig. 2A, 2B, 4A und 4B einen an sich bekannten kontinuierlichen Gurtförderer betreffen, während die Fig. 3A, 3B und 5A, 5B das erfindungsgemäße Verfahren betreffen.
- In den Figuren sind einander entsprechende Bauteile mit denselben Zahlen nummeriert.
- Die in Fig. 1 gezeigte Vorrichtung umfasst ein Gehäuse 1, worin eine Anzahl von Kammern 7 bis 10, die durch Böden 2 bis 5 voneinander getrennt sind, übereinander angeordnet sind. Die Böden sind auf ähnliche Weise wie beispielsweise in oben genanntem Patent beschrieben und veranschaulicht mit einer großen Anzahl von Öffnungen versehen, die durch einstellbare Ventile auf eine solche Weise verschlossen werden können, dass, wenn die Ventile von einer Position, in welcher die Öffnungen verschlossen sind, bis zu einer Position, in welcher die Öffnungen offen sind, eingestellt werden, das auf einem Boden vorhandene Schüttgut, beispielsweise Getreide, Rinderfutter oder ähnliches körniges Material, duch die Öffnungen im jeweiligen Boden auf den darunter liegenden Boden fallen kann.
- Auf der Oberseite des Gehäuses ist eine Zuleitung 12 angeschlossen, die mit einem Einlass verbunden ist, in welchem ein Verschlussmittel, beispielsweise ein Zellradverschluss 13, angebracht ist.
- Auf ähnliche Weise ist auf der Unterseite des Gehäuses 1 eine Ableitung 14, die mit einem Ausgang verbunden ist, in welchem ein Verschlussmittel, beispielsweise ein Zellradverschluss 11, angebracht ist, an einen unter dem Boden 5 vorhandenen sich verjüngenden Raum 6 angeschlossen.
- Indem Verschlussmittel verwendet werden, kann das Schüttgut zum Gehäuse 1 transportiert oder aus diesem entnommen werden, ohne dass unerwünschte Umgebungsluft in das Gehäuse oder aus diesem Luft wieder hinaus strömt, wenn das Schüttgut in das Gehäuse aufgegeben bzw. daraus entnommen wird.
- Am oberen Ende des Gehäuses 1 ist eine Ableitung 15 für den Ablass eines gasförmigen Mediums, beispielsweise Luft, aus dem Gehäuse 1 vorgesehen, wobei die Luft über eine Rohrleitung 16 in einen Staubabscheidungszyklon 17 geleitet wird.
- An den Zyklon 17 ist über eine Rohrleitung 18 ein Lüfter 19 angeschlossen, der Luft aus dem Gehäuse 1 absaugt, die in der mit dem Pfeil P1 gekennzeichneten Richtung an die Atmosphäre abgelassen wird.
- Zwischen den Böden 4 und 5 befindet sich ein Rohr 20, und die Kammer 10 ist über eine Rohrleitung 21 an einen Lüfter 22 angeschlossen, der Luft aus Kammer 10 absaugt. In der Rohrleitung 21 ist ein Regelventil 23 angebracht, durch welches die vom Lüfter 22 abgesaugte Luftmenge pro Zeiteinheit geregelt werden kann.
- Die Druckseite des Lüfters 22 ist über eine Rohrleitung 24 an die Kammer 9 angeschlossen, wobei zwischen den Böden 3 und 4 ein Rohr 25 vorhanden ist. Zur Erwärmung der beförderten Luft ist in der Rohrleitung 24 ein Heizelement 26 angeordnet.
- An einem unter dem Boden 5 befindlichen Punkt ist an das Gehäuse 1 der Trocknungsvorrichtung eine Rohrleitung 27 angeschlossen. Über diese Rohrleitung wird mittels des Lüfters 22 Luft in Kammer 11 gesaugt. Die Rohrleitung 27 ist mit einem Heizelement 28 zum Erwärmen der Luft, die in das Gehäuse 1 strömt, und auch mit einem Regelventil 29 versehen, durch welches die über die Rohrleitung 27 pro Zeiteinheit gelieferte Luftmenge geregelt werden kann.
- In der Nähe der Ableitung 15 ist ein Lufttemperatursensor 30 vorgesehen, und es sind jeweils Schüttgut-Temperatursensoren 31, 32, 33, 34 und 35 in geringer Entfernung von den Böden 2, 3, 4, 5 bzw. dem Verschlussmittel 11, ein Lufttemperatursensor 37 ist zwischen den Böden 3 und 4, zwei Lufttemperatursensoren 38, 39 sind übereinander zwischen den Böden 4 und 5 und ein Temperatursensor 40 ist unter dem Boden 5 angeordnet.
- Während des Betriebs der Vorrichtung wird das zu trocknende Schüttgut in das Innere des Gehäuses 1 diskontinuierlich über das in der Zuleitung 12 angebrachte Verschlussmittel 13 aufgegeben und auf den obersten Boden 2 und anschließend nacheinander auf die darunter liegenden Böden abgeworfen. Dazu werden die Öffnungen in den übereinander angeordneten Böden in regelmäßigen Abständen geöffnet, beginnend mit dem untersten Boden 5 und danach sukzessive von unten nach oben in den Böden 4, 3 und 2.
- Während des Betriebs der Vorrichtung strömt ein Teil der Luft, die über die Rohrleitung 24 geliefert und von der Heizeinrichtung 26 erwärmt wird, in der von dem Pfeil P2 angegebenen Richtung durch die beiden oberen Böden 2 und 3 und wird über Abscheidungszyklon 17 und Lüfter 19 abgelassen. Ein weiterer Teil der Luft, die über die Rohrleitung 24 geliefert wird, strömt über die Rohrleitung 21 in der von dem Pfeil P3 angegebenen Richtung durch das auf dem Boden 4 befindliche Schüttgut unter dem Einfluss der Saugwirkung des Lüfters 22 zu demselben und wird über die Rohrleitung 24 wieder in das Innere des Gehäuses 1 geleitet. Die über die Rohrleitung 27 gelieferte Luft strömt unter dem Einfluss der Saugwirkung des Lüfters 22 in der von dem Pfeil P4 angegebenen Richtung durch das auf dem Boden 5 befindliche Schüttgut und anschließend über die Rohrleitung 21 zum Lüfter 22, von wo sie über die Rohrleitung 24 wieder in das Innere des Gehäuses 1 der Vorrichtung geleitet wird.
- Um in der Lage sein zu können, die Temperaturveränderungen der Luft, die durch den Boden 4 nach unten strömt, und der Luft, die durch den direkt darunter liegenden Boden 5 nach oben strömt, so genau wie möglich zu ermitteln, sind zwischen den Böden 4 und 5 zwei Temperatursensoren 38 und 39 übereinander angeordnet, wobei der obere Sensor 38 die Temperatur der Luft, die durch den Boden 4 strömt, und der Sensor 39 die Temperatur der Luft, die durch den Boden 5 strömt, misst.
- Durch die Regelung der Ventile 23 und 29 wird es möglich, die Luftmenge, die durch die Vorrichtung pro Zeiteinheit strömt, auf einer gewünschten Höhe zu halten. Die Vorrichtung ist mit (nicht dargestellten) Mitteln zur Messung der durch die Rohrleitungen 21 und 27 pro Zeiteinheit strömenden Luftmenge versehen.
- Die Lufttemperatur über und unter dem jeweiligen Boden 2 bis 5 kann von Lufttemperatursensoren 30 und 36 bis 40 gemessen werden. Die von einer jeweiligen Kammer 7 bis 10 aufgenommene Energiemenge kann auf der Basis der Differenz der Lufttemperaturen unter und über einem Boden und der durchströmenden Luftmenge pro Zeiteinheit ermittelt werden.
- Die Werte von den verschiedenen Temperatursensoren 30 bis 40 sowie des durch die Vorrichtung pro Zeiteinheit strömenden Luftvolumens, der Menge oder des Volumens des Schüttguts, das über die Zuleitung 12 in die Vorrichtung aufgegeben wird, und des Feuchtigkeitsgehalts des in die Vorrichtung aufgegebenen Schüttguts werden zu einer beispielsweise aus einem (nicht dargestellten) Computer bestehenden Regeleinheit geleitet, die den Feuchtigkeitsgehalt des auf den verschiedenen Böden befindlichen Schüttguts berechnet, wobei in Abhängigkeit von dieser Berechnung Menge und Temperatur der über die Rohrleitungen 24 und 27 gelieferten Luft auf eine solche Weise geregelt werden, dass das die Vorrichtung verlassende Schüttgut den gewünschten Feuchtigkeitsgehalt und die gewünschte Temperatur aufweist und ein optimaler Durchfluss des Schüttguts durch die Vorrichtung sichergestellt wird.
- Anschließend wird das erfindungsgemäße Verfahren näher erläutert.
- In der ersten Kammer 7 wird die Menge des zu trocknenden Schüttguts, das über das Verschlussmittel 13 auf den Boden 2 gerieselt ist, bestimmt. Die Feuchtigkeitsmenge, die in dem Schüttgut vorhanden ist, das in die Kammer 7 gefüllt worden ist, wird beispielsweise auf der Basis der Vorgänge, denen das Schüttgut unterworfen worden war, bevor es in die Vorrichtung aufgegeben wurde, ermittelt. Die Feuchtigkeitsmenge, beispielsweise pro Gewichtseinheit, die das Schüttgut nach der Trocknung haben darf, ist in der Regeleinheit gespeichert. Danach wird die Differenz zwischen der Feuchtigkeitsmenge, die das in die Kammer 7 gefüllte Schüttgut vor der Trocknung enthält, und der Menge, die im Schüttgut nach der Trocknung vorhanden sein darf, ermittelt. Diese Differenz ist ein Maß für die aus dem Schüttgut zu entfernende Feuchtigkeitsmenge. Die zu entfernende Feuchtigkeitsmenge und die Anzahl der Kammern bestimmen, wieviel Feuchtigkeit pro Kammer zu entfernen ist. Die Feuchtigkeit wird aus dem Schüttgut durch Verdampfung entfernt, wobei die zum Verdampfen einer bestimmten Menge an Feuchtigkeit erforderliche Energiemenge aus der Physik bekannt ist. Die Feuchtigkeit, beispielsweise Wasser, hat eine Verdampfungswärme Vw (kJ/kg), welche die Energiemenge (kJ) bestimmt, die erforderlich ist, um 1 kg Wasser zu verdampfen. Die Temperatur des gasförmigen Mediums, beispielsweise Luft, das durch einen Böden und das darauf befindliche Schüttgut strömt, sinkt, wobei das Medium als Ergebnis an das Schüttgut Energie abgibt, die entweder zum Erwärmen des Schüttguts oder zum Verdampfen der darin vorhandenen Feuchtigkeit genutzt wird. Die von der Luft abgegebene Energiemenge ist abhängig von der Luftmenge M , die einen festgelegten Zeitraum durch das Schüttgut strömt, der Eingangstemperatur T in und Ausgangstemperatur T der Luft und der spezifischen Wärme Cw&sub1; der Luft. Dementsprechend berechnet sich die von der Luft abgegebene Energie E nach
- Die Temperatur Ts.out des Schüttguts, das einen bestimmten Wert Tsin hat, nachdem es in die Kammer 7 gefüllt worden ist, kann steigen oder fallen. Somit nimmt das Schüttgut Energie auf oder gibt diese ab. Diese Energie Es kann auf der Basis der Temperaturveränderung, der Masse Ms des Schüttguts und der spezifischen Wärme Cws des Schüttguts ermittelt werden und ist gleich:
- Es = Ms·(Ts.in - Ts.out)·Cws.
- Dabei sind die Energien E und Es derart definiert, dass die an die Kammer abgegebene Energie bei einer Temperaturabnahme positiv ist. Demzufolge ist die Energie Ev, die von Luftstrom und Schüttgut an die Kammer abgegeben wird und die Energie ist, die zum Verdampfen der im Schüttgut vorhandenen Feuchtigkeit zur Verfügung steht, gleich
- Ev = E + Es.
- Die Feuchtigkeitsmenge, die durch diese Energie Ev verdampft worden ist, ist gleich
- Mv - Ev/ Vwv,
- wobei Vwv die Verdampfungswärme der zu verdampfenden Feuchtigkeit ist.
- Somit kann die Energiemenge Ev, die zum Verdampfen in einer Kammer zur Verfügung steht, auf der Grundlage dieser Formeln und der Eingangs- und Ausgangstemperaturen T , Ts.in, T und Ts.out von Luft bzw. Schüttgut und der durch das Schüttgut hindurchgeströmten Luftmenge M berechnet werden.
- Die Menge der verdampften Feuchtigkeit kann mit obigen Formeln zu jedem gewünschten Zeitpunkt ermittelt werden. Die Luftmenge M , die in eine Kammer geleitet wird, und/oder die Eingangstemperatur T der Luft, die in eine Kammer geleitet wird, wird/werden auf der Basis der in einer Kammer zu verdampfenden Feuchtigkeitsmenge geregelt.
- Die Fig. 2A bis 5B zeigen Diagramme eines Trocknungsverfahrens für Schüttgut, das mittels eines an sich bekannten Gurtförderers durchgeführt wird, wobei über die gesamte Länge durch den Gurtförderer Luft geblasen wird (Fig. 2, 4), und eines Trocknungsverfahrens, das unter Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens (Fig. 3, 5) durchgeführt wird.
- In den Diagrammen ist die Zeit auf der x-Achse und die Feuchtigkeit auf der y-Achse aufgetragen, wobei die Fig. 2A, 3A, 4A und 5A die Feuchtigkeitsmenge vor dem Trocknen und die Fig. 2B, 3B, 4B und 5B die Feuchtigkeitsmenge nach dem Trocknen zeigen.
- Die Fig. 2A und 2B zeigen eine Situation, worin die im Schüttgut enthaltene Feuchtigkeitsmenge eine sinusförmige Schwankung aufweist. Bei einem kontinuierlichen Trocknungsvorgang, wobei die Gesamtmenge des auf einem Gurtförderer vorhandenen Schüttguts bei derselben Temperatur und mit derselben Luftmenge getrocknet wird, ist diese sinusförmige Schwankung des anfänglichen Feuchtigkeitsgehalts auch in der Feuchtigkeitsmenge nach dem Trocknen nachweisbar. Dies ist in Fig. 2B gezeigt. Darin ist der gewünschte End-Feuchtigkeitsgrad durch eine horizontale Gerade dargestellt. Die Fläche zwischen tatsächlichem und gewünschtem Feuchtigkeitsanteil ist schraffiert und auf 100% gesetzt, um in der Lage zu sein, einen Vergleich mit der Situation anstellen zu können, wenn das erfindungsgemäße Verfahren angewendet wird.
- Die Fig. 3A und 3B zeigen die Situation, wenn das erfindungsgemäße Verfahren angewendet wird, wobei Schüttgut mit demselben anfänglichen Feuchtigkeitsgehalt wie in Fig. 2A eingesetzt wurde. Anstatt dass ein kontinuierlicher Strom aus Schüttgut herrscht, wird dieses durch das erfindungsgemäße Verfahren in Portionen aufgeteilt, die sukzessive in die Kammern gebracht werden, wobei jede Portion auf eine für sie geeignete Weise getrocknet wird. Die Trennung zwischen den Portionen ist durch senkrechte Linien 41, 42 und 43 gekennzeichnet. Jede Portion durchläuft die verschiedenen Kammern 7, 8, 9 und 10, wobei sie auf einen gewünschten mittleren End-Feuchtigkeitsgehalt getrocknet wird. Die Schwankungen des Feuchtigkeitsgehalts innerhalb einer Portion am Einlass 12 sind weiterhin vorhanden, wobei aber der gesamte Feuchtigkeitsgehalt der Portion auf den gewünschten Endwert gebracht worden ist. Dies ist in Fig. 3B gezeigt, worin die schraffierte Fläche ein Maß für den Anteil an Schüttgut ist, das nicht den gewünschten Feuchtigkeitsgehalt aufweist. In der in Fig. 3B gezeigten Situation entspricht diese Fläche 48,8%, verglichen mit der in Fig. 2B gezeigten Situation.
- Die Fig. 4A und 5A zeigen eine Situation, in welcher der Feuchtigkeitsanteil im Schüttgut zum Zeitpunkt T&sub0; stufenförmig erhöht ist. In der in Fig. 4B gezeigten Situation, in welcher sich das Schüttgut auf einem Gurtförderer befindet, wird das Schüttgut, das vor dem Zeitpunkt T&sub0; auf den Gurtförderer geschüttet wurde, zusätzlich als Ergebnis dieser höheren Temperatur getrocknet, wonach das Schüttgut trocken ist, während das Schüttgut, das nach T&sub0; auf den Gurtförderer geschüttet wurde und einen relativ höheren Feuchtigkeitsgehalt hatte, erst nach einiger Zeit bei der gewünschten Temperatur getrocknet wurde. In dieser Figur ist ebenfalls der gesamte Anteil an Schüttgut, der nicht den gewünschten End-Feuchtigkeitsgehalt aufweist, durch die schraffierte Fläche gekennzeichnet, die 100% beträgt. In der in Fig. 5B gezeigten Situation, in welcher das erfindungsgemäße Verfahren angewendet wurde, ist nur eine Portion zum Teil zu trocken und zum Teil zu feucht. Die anderen Portionen besitzen genau den gewünschten End- Feuchtigkeitsgehalt. Die schraffierte Fläche, die ein Maß für den Anteil des Schüttguts ist, der einen abweichenden Feuchtigkeitsgehalt aufweist, beträgt 16,7%.
- Diesen Figuren ist zu entnehmen, dass das erfindungsgemäße Verfahren eine deutlich bessere Beherrschung der Feuchtigkeitsveränderungen ermöglicht.
- Es ist selbstverständlich, dass die Erfindung nicht auf die Ausführungsform beschränkt ist, die zuvor beschrieben und durch die Figuren veranschaulicht worden ist, so kann die Vorrichtung beispielsweise mehr oder weniger Böden als die veranschaulichte Ausführungsform enthalten. Weiterhin können die Kammern nebeneinander angeordnet werden, wobei das Schüttgut auf einem sich schrittweise vorwärtsbewegenden Gurtförderer von einer Kammer zur nächsten transportiert wird.
- Ferner ist festzustellen, dass es auch möglich ist, zur Durchführung des Trocknungsvorgang ein anderes gasförmiges Medium als Luft einzusetzen.
Claims (20)
1. Verfahren zum Betreiben einer Trocknungsvorrichtung,
welche mindestens eine erste und eine zweite
Kammer (7 bis 10), die mit Böden (2 bis 5) für das
zu trocknende Schüttgut versehen sind, und Mittel,
durch welche ein gasförmiges Medium in die Kammern
geleitet und aus diesen wieder abgeleitet wird,
umfasst, wobei das Schüttgut, nachdem es durch das
gasförmige Medium teilweise getrocknet worden ist,
von der ersten in die zweite Kammer transportiert
wird, dadurch gekennzeichnet, dass die
Energiezunahme, welche von der den Kammern durch das
gasförmige Medium zugeführten und der vom Schüttgut
abgegebenen Energie bewirkt wird, für jede Kammer
bestimmt wird, wonach in den Kammern die aus dem
Schüttgut verdampfte Feuchtigkeitsmenge auf der
Basis dieser Energiezunahme bestimmt wird und wonach
die Feuchtigkeitsmenge, die in dem die Vorrichtung
verlassenden Schüttgut erwartet wird, auf der Basis
der Differenz zwischen der Feuchtigkeitsmenge, die
in dem in die Vorrichtung aufgegebenen Schüttgut
enthalten ist, und der Summe der in den Kammern
verdampften Feuchtigkeitsmengen bestimmt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass zur Ermittlung der Energiezunahme die
Temperatur des in die Kammer strömenden gasförmigen
Mediums, die Temperatur des die Kammer verlassenden
gasförmigen Mediums, die Menge des durch die Kammer
strömenden gasförmigen Mediums und die Temperatur
des Schüttguts zu mindestens zwei Zeitpunkten
gemessen werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die Energiemenge, die durch das
gasförmige Medium in einer Kammer hinzukommt, auf
der Basis der Feuchtigkeitsmenge, die in der Kammer
aus dem Schüttgut verdampft worden ist, und der
vorher festgelegten gewünschten Feuchtigkeitsmenge,
die in dieser Kammer aus dem Schüttgut zu verdampfen
ist, bestimmt wird.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die einer Kammer
zugeführte Energie verändert wird, indem die
Temperatur des in die Kammer strömenden gasförmigen
Mediums und/oder die Menge des durch die Kammer
strömenden gasförmigen Mediums variiert wird.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das gasförmige Medium
in der letzten Kammer mit einer festgelegten
Temperatur durch das Schüttgut geleitet wird,
wodurch das Schüttgut eine festgelegte Temperatur
besitzt, wenn es aus der Trocknungsvorrichtung
entnommen wird.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Kammern
übereinander angeordnet sind, wobei das Schüttgut
nach einem festgelegten Trocknungsgrad durch
Öffnungen von einer Kammer in die darunter liegende
befördert wird.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das Schüttgut in die
Vorrichtung an deren oberem Ende durch einen einen
Verschluss enthaltenden Einlass aufgegeben und am
unteren Ende der Vorrichtung durch einen einen
Verschluss enthaltenden Ausgang entnommen wird.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass ein erster Teil des in
die Vorrichtung geleiteten gasförmigen Mediums an
die Atmosphäre abgegeben wird, während ein zweiter
Teil des gasförmigen Mediums, das in die Vorrichtung
geleitet wird, aus dieser an einer Stelle, die sich
zwischen dem obersten und dem untersten Boden
befindet, abgeleitet und der Vorrichtung über ein
Heizelement an einer Stelle, die sich oberhalb
derjenigen befindet, an welcher die Luft aus der
Vorrichtung abgeleitet wird, erneut zugeführt wird.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass unterhalb des untersten
Bodens ein erwärmtes gasförmiges Medium eingeleitet,
an einer Stelle abgeleitet, die sich zwischen dem
untersten und dem obersten Boden befindet, und der
Vorrichtung über ein Heizelement an einer sich
oberhalb der Ableitungsstelle befindenden Stelle
erneut zugeführt wird.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass in einer sich zwischen
zwei übereinander angeordneten Böden befindenden
Kammer, in welche ein gasförmiges Medium als
absteigender Luftstrom durch den oberen der beiden
Böden und als aufsteigender Luftstrom durch den
unteren der beiden Böden eingeleitet und aus welcher
das gasförmige Medium aus der Vorrichtung abgeleitet
wird, die Lufttemperatur der beiden Luftströme
zwischen diesen Böden gemessen wird.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Menge der durch die
Vorrichtung strömenden Luft durch in den
Luftleitungen vorgesehene Ventile geregelt wird.
12. Vorrichtung, welche für die Durchführung des
Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche
geeignet ist und eine Anzahl übereinander
angeordneter Kammern (7 bis 10), die jeweils mit
einem Boden (2 bis 5) für zu trocknendes Schüttgut
versehen sind, der bewegliche Teile enthält, die von
einer geschlossenen Position, in welcher im Boden
vorhandene Öffnungen geschlossen sind, zu einer
offenen Position, in welcher die Öffnungen geöffnet
sind, beweglich sind, wobei während dieses Vorgangs
das auf einem Boden vorhandene Schüttgut durch die
Öffnungen auf den darunter liegenden Boden fällt,
und außerdem Mittel, durch welche ein gasförmiges
Medium in die Kammern geleitet und aus diesen,
nachdem es durch mindestens einen Boden geströmt
ist, wieder abgeleitet wird, umfasst, dadurch
gekennzeichnet, dass die Vorrichtung Mittel zur
Bestimmung der Feuchtigkeitsmenge, die in jeder
Kammer verdampft worden ist, und Mittel zur
Bestimmung der Feuchtigkeitsmenge, die in dem die
Vorrichtung verlassenden Schüttgut erwartet wird,
auf der Basis der Differenz zwischen der
Feuchtigkeitsmenge, die in dem in die Vorrichtung
aufgegebenen Schüttgut enthalten ist, und der Summe
der in den Kammern verdampften Feuchtigkeitsmengen
enthält.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, dass über und unter den Böden
jeweils ein Sensor für die Temperatur des
gasförmigen Mediums vorgesehen ist, der an eine
Regeleinheit zur Regelung der Energie, die der
jeweiligen Kammer durch das gasförmige Medium
zugeführt wird, angeschlossen ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch
gekennzeichnet, dass in der Nähe eines jeden Bodens
mindestens ein Sensor für die Schüttguttemperatur
vorgesehen ist, der an die Regeleinheit
angeschlossen ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, dass Mittel zur Bestimmung
des Massestroms des gasförmigen Mediums vorgesehen
sind, die an die Regeleinheit angeschlossen sind.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, dass sie am oberen Ende mit
einem einen Verschluss enthaltenden Einlass und am
unteren Ende mit einem einen Verschluss enthaltenden
Ausgang versehen ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, dass an sie zwischen zwei
Böden eine Zuleitung für ein gasförmiges Medium, an
ihrem oberen Ende eine Ableitung und an einer
Stelle, die sich unterhalb der Anschlussstelle der
Zuleitung befindet, eine zweite Ableitung, die mit
dieser Zuleitung verbunden ist, angeschlossen ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch
gekennzeichnet, dass zwischen der Zuleitung und der
zweiten Ableitung ein Regelventil für die Menge des
gasförmigen Mediums vorgesehen ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, dass an ihrem unteren Ende
eine Leitung für die Zuführung des gasförmigen
Mediums angeschlossen ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch
gekennzeichnet, dass in der zwischen den Böden
befindlichen Kammer, an welche die zweite Ableitung
angeschlossen ist, zwei Temperatursensoren für das
gasförmige Medium übereinander angeordnet sind.
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