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DE69730964T2 - Doppelwirkende pneumatisch angetriebene rollmembranpumpe - Google Patents

Doppelwirkende pneumatisch angetriebene rollmembranpumpe Download PDF

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DE69730964T2
DE69730964T2 DE69730964T DE69730964T DE69730964T2 DE 69730964 T2 DE69730964 T2 DE 69730964T2 DE 69730964 T DE69730964 T DE 69730964T DE 69730964 T DE69730964 T DE 69730964T DE 69730964 T2 DE69730964 T2 DE 69730964T2
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DE
Germany
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piston
chamber
housing
pressurizing
pump
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DE69730964T
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A. Kenji KINGSFORD
Kai Anthony CHAN
L. David HENDERSON
Trong Van TRAN
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Saint Gobain Performance Plastics Corp
Original Assignee
Furon Co
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Publication date
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    • F04B53/00Component parts, details or accessories not provided for in, or of interest apart from, groups F04B1/00 - F04B23/00 or F04B39/00 - F04B47/00
    • F04B53/16Casings; Cylinders; Cylinder liners or heads; Fluid connections
    • F04B53/162Adaptations of cylinders
    • F04B53/164Stoffing boxes
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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft allgemein Hubkolbenpumpen, und insbesondere Hubkolbenpumpen mit chemisch inerten Nasszonen, die Rollmembran-Druckbeaufschlagungselemente verwenden, sowie Pumpensysteme, die eine Anzahl derartiger Pumpen umfassen, welche zur Erzeugung eines relativ gleichmäßigen Gesamtaustragsdrucks betrieben werden.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Pumpen, die in der Halbleiterfertigungsindustrie eingesetzt werden können, müssen in der Lage sein, hochreine Prozessfluide zu fördern, die häufig korrosiv und/oder ätzend sind. Diese hochreinen Prozessfluide werden häufig auf Temperaturen in der Nähe ihres Siedepunktes erwärmt, um ihre Effizienz bei der Durchführung eines speziellen Halbleiterfertigungsprozesses zu vergrößern. Demgemäß ist es wichtig, dass mit derartigen Prozessfluiden arbeitende Pumpen in der Lage sind, solche korrosive und/oder ätzende Prozessfluide unter Hochtemperaturbedingungen ohne Ausfälle zu fördern. Es ist ebenfalls wichtig, dass für einen derartigen Einsatz verwendete Pumpen keine Verunreinigungen einbringen, die in Förderrichtung weitertransportiert werden können, wodurch das hochreine Endprodukt, z. B. Halbleiter oder dergleichen, letztendlich beschädigt oder verunreinigt werden könnte.
  • Herkömmliche Pumpen, die für ihre Anwendbarkeit bei anderen weniger anspruchsvollen Anwendungen bekannt sind, sind für einen Einsatz bei Anwendungen, bei denen eine Beibehaltung der großen Reinheit des Prozessfluids wichtig ist, nicht gut geeignet. Beispielsweise sind Rotations- oder Kreiselpumpen, die auf der Verwendung eines rotierenden Laufrades beruhen, um den Austragsdruck eines in die Pumpe eintretenden Fluids zu vergrößern, zur Verwendung in Hochreinheitssystemen nicht gut geeignet, da die Möglichkeit besteht, dass das Prozessfluid bei einem Versagen der Lagerstopfbuchse oder der Pumpendichtung in Kontakt mit den Laufradlagern kommt. Ein Kontakt des Prozessfluids mit den Lagern bewirkt, dass in das Prozessfluid eine Verunreinigung eingebracht wird, welche die Pumpe in Form von Metallpartikeln verlässt und zu einer Verunreinigung des Endproduktes führt. Pumpen vom Hubkolbentyp, welche um den Kolbenumfang herum angeordnete dynamische Dichtungen verwenden, sind gleichermaßen ungeeignet für Hochreinheitsanwendungen, bedingt durch den Abrieb und Verschleiß, der an der dynamischen Kolbendichtung auftritt, was dazu führt, dass vom Dichtungsabrieb herrührende partikelförmige Stoffe in das Prozessfluid eintreten und dieses verunreinigen.
  • Pumpen, welche bis zu einem gewissen Grad erfolgreich für einen derartigen Hochreinheitsbetrieb verwendet wurden, beinhalten sowohl Membran- als aus Faltenbalgpumpen. Membranpumpen beruhen auf einer Hin- und Herbewegung (Hubbewegung) einer flexiblen Membran im Inneren einer Kammer, um das Prozessfluid sowohl unter Druck aufzunehmen als auch auszustoßen. Die für einen derartigen Einsatz verwendete Membran kann aus einem chemisch inerten Material hergestellt sein und ist für gewöhnlich entlang einer Umfangskante der Druckkammerwandung befestigt. Die Druckkammerwandung ist so konfiguriert, dass sie Einlass- und Auslassöffnungen aufweist, die mit Einweg-Rückschlagventilen ausgerüstet sind, so dass eine Bewegung des Mittelabschnitts der Membran in der einen Richtung bewirkt, dass Fluid in die Kammer über die Einlassöffnung eintritt, und eine Bewegung der Membran in der entgegengesetzten Richtung bewirkt, dass das Fluid aus der Kammer über die Auslassöffnung austritt.
  • Der entstehende Austrittsdruck, der von der Membranpumpe erzeugt wird, schwankt zwischen Null und irgendeinem gewünschten Pegel und ist nicht gleichmäßig. Die Membran einer Membranpumpe ist am Pumpengehäuse entlang einer Umfangskante befestigt und ist an einem Betätigungskolben mittels eines Loches befestigt, das sich in einem Mittelabschnitt des Membrankörpers befindet. Dieses Loch fungiert als zusätzlicher Leckagepfad, zusätzlich zu demjenigen, der bereits an der Umfangsabdichtung vorhanden ist, und auf diesen kann das Prozessfluid hinter die Membran und in das Innenleben der Pumpe wandern, wo es mit partikelförmigen oder anderen Verunreinigungen in Kontakt kommen kann. Fluid, das aus dem Gehäuse über den Leckagepfad zurückfließt, kann dadurch das übrige Prozessfluid verunreinigen.
  • Weiter ist bekannt, dass die Hubbewegung der Membran große Belastungen sowohl auf nicht abgestützte Zonen der Membran als auch auf den Befestigungspunkt an der Kammer aufbringt, was bewirkt, dass die Membran nach einer relativ kurzen Betriebslebensdauer durch Brechen oder Kollabieren schließlich versagt. Ein Versagen der Membran bewirkt nicht nur eine Beendigung der Förderung des Prozessfluids, sondern bringt das Prozessfluid auch in Kontakt mit Metalloberflächen und Metallpartikeln von zur Bewegung der Membran verwendeten Teilen, z. B. der Kolbenstange, des Kolbenlagers und dergleichen, wodurch der Hochreinheitsprozess verunreinigt wird und möglicherweise das Endprodukt verunreinigt wird.
  • Faltenbalgpumpen beruhen auf der Hubbewegung eines kolbenförmigen Faltenbalges im Inneren einer geschlossenen Kammer, um sowohl Prozessfluid in eine Druckkammer aufzunehmen als auch dieses unter Druck auszustoßen. Der Balg kann aus einem chemisch inerten Material ausgebildet sein und ist entlang einer in Umfangsrichtung verlaufenden Schürze an der Kammerwand befestigt. Der Vorteil eines Faltenbalg-Druckbeaufschlagungselementes gegenüber einer Membran besteht theoretisch darin, dass der Balg während der Hubbewegung nicht in gleichem Maße wie die Membran belastet wird. Vielmehr bewegt sich der Balg im Inneren der Kammer durch Ausdehnen und Zusammenziehen seiner ziehharmonikaartigen zylindrischen Wand. Jedoch verfügt die Faltenbalgpumpe, ähnlich wie die Membranpumpe, nicht über einen relativ gleichmäßigen oder konstanten Austragsdruck.
  • Es ist ebenfalls bekannt, dass die ziehharmonikaartige zylindrische Wand des Faltenbalges, bedingt durch Unregelmäßigkeiten bei der Wanddicke, deren Entstehung beim Faltenbalg-Fertigungsprozess inhärent ist, zu Ermüdung und Versagen neigt. Derartige Unregelmäßigkeiten der Wanddicke bewirken, dass sich der dünnste Abschnitt der ziehharmonikaartigen zylindrischen Wand im Verlauf der Hubbewegung am meisten biegt, und schließlich durch einen Ermüdungsbruch versagt, wodurch die Betriebslebensdauer der Pumpe eingeschränkt wird.
  • Um für eine ziehharmonikaartige Ausdehnungs- und Zusammenziehbewegung zu sorgen und ein Kollabieren der zylindrischen Wand zu verhindern, kann der Faltenbalg an der Innenwandfläche durch aus Metall bestehende Wicklungen abgestützt werden. Die aus Metall bestehenden Wicklungen verhindern, dass die Zylinderwand während der Hubbewegung kollabiert. Jedoch kommt bei Versagen der ziehharmonikaartigen zylindrischen Wand das Prozessfluid mit den metallischen Wicklungen in Kontakt, wodurch der Prozess verunreinigt wird.
  • Beispiele für Pumpen des Standes der Technik vom zuvor beschriebenen Typ sind in US-A-5 063 770, US-A-2 711 134, US-A-4 773 035 und EP-A-0 625 639 offenbart.
  • Es wird angestrebt, eine Pumpe zu entwerfen, die zu einer Druckbeaufschlagung eines hochreinen Prozessfluids sowohl hoher Temperatur als auch niedriger Temperatur in der Lage ist, ohne dass die Möglichkeit einer Fluidverunreinigung besteht. Es wird angestrebt, dass die Pumpe in einer Weise gestaltet ist, welche sowohl die Möglichkeit einer internen Leckage minimiert als auch in der Lage ist, eine interne Leckage anzuzeigen.
  • Es wird ebenfalls angestrebt, dass ein Pumpensystem aus einer Mehrzahl derartiger Pumpen aufgebaut ist und es in der Lage ist, einen relativ konstanten Gesamtaustragsdruck zu liefern und fehlertolerant ist, d. h. zu einer Anpassung des Systembetriebs in der Lage ist, um einen relativ konstanten Austragsdruck aufrechtzuerhalten, wenn eine interne Pumpenleckage erfasst wird.
  • Inhalt der Erfindung
  • Gemäß der Erfindung wird eine Pumpe zur Druckbeaufschlagung eines Prozessfluids bereitgestellt, welche aufweist: ein Gehäuse mit einem ringförmigen Durchgang, der sich durch dieses hindurch zwischen entgegengesetzten offenen Enden erstreckt; einen im ringförmigen Durchgang angeordneten Kolben; eine Kolbenstopfbuchse, die im Inneren der ringförmigen Kammer an jedem offenen Ende angeordnet ist, um für eine Führung der gleitenden Verschiebung des Kolbens durch diese zu sorgen; eine Druckbeaufschlagungskammerbaugruppe, welche an jedem Gehäuseende angeordnet ist und gegenüber den restlichen Gehäuseabschnitten abgedichtet ist, wobei jede Druckbeaufschlagungskammerbaugruppe aufweist: einen Kammerkopf, der an einem jeweiligen Gehäuseende angebracht ist, wobei der Kammerkopf angepasst ist, um ein Prozessfluid nacheinander aufzunehmen und auszustoßen; und ein Druckbeaufschlagungselement, das innerhalb des Kammerkopfes angeordnet ist und mit einem Ende des Kolbens verbunden ist, wobei das Druckbeaufschlagungselement und die Innenfläche eines jeweiligen Kammerkopfes eine Druckbeaufschlagungskammer zwischen sich bilden und das Druckbeaufschlagungselement einen einstückigen zylindrischen Aufbau hat, der aus einem Fluorpolymermaterial besteht, und einen massiven Nasenabschnitt und eine sich in axialer Richtung von diesem erstreckende Schürze beinhaltet, und die Schürze ein mit einem Flansch versehenes Ende aufweist, das zwischen dem Kammerkopf und dem Gehäuseende angeordnet ist, um eine luft- und flüssigkeitsdichte Abdichtung zwischen diesen zu bilden, wobei die Schürze einen dünnwandigen Aufbau hat, der auf sich selbst abrollt, um eine Hin- und Herbewegung (Hubbewegung) des Druckbeaufschlagungselementes im Inneren des Kammerkopfes zu ermöglichen; und Einrichtungen zur Betätigung des Kolbens, um eine gleitende Hubverschiebungsbewegung des Kolbens im Inneren des Durchgangs zu erzeugen, wobei eine gleitende Verschiebung des Kolbens in der einen Richtung gleichzeitig einen Fluideintrag in eine Druckbeaufschlagungskammer und einen Fluidaustrag aus der anderen Druckbeaufschlagungskammer bewirkt.
  • Ein Pumpensystem, das gemäß den Prinzipien der Erfindung aufgebaut ist, kann eine Anzahl von Pumpen beinhalten, die mittels einer Steuereinrichtung betrieben werden. Die im System vorhandenen Pumpen können betätigt werden, um einen relativ konstanten Gesamtaustragsdruck zu erzeugen. Das System beinhaltet Einrichtungen zum Erfassen einer Leckage aus irgendeiner der Pumpen, und ist fehlertolerant, dadurch dass der Betrieb des Systems ohne Unterbrechung fortgesetzt werden kann, während der Betrieb einer Pumpe abgeschaltet wird, bei der ein Leck oder irgendeine andere Fehlfunktion auftritt.
  • Beschreibung der Zeichnungen
  • Dieses und weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen nachfolgend unter Bezugnahme auf die Beschreibung, die Patentansprüche und die Zeichnungen klar hervor, welche zeigen:
  • 1 einen Längsquerschnitt einer gemäß den Prinzipien der Erfindung aufgebauten Hubkolbenpumpe;
  • 2 einen vergrößerter Längsquerschnitt der Hubkolbenpumpe von 1; und
  • 3 eine schematische Ansicht eines gemäß den Prinzipien dieser Erfindung aufgebauten Pumpensystems, welches eine Steuereinrichtung und eine Anzahl von Hubkolbenpumpen beinhaltet.
  • Detaillierte Beschreibung
  • Die Erfindung betrifft Hubkolbenpumpen, die zum Fördern von Prozessfluiden eingesetzt werden können, und betrifft insbesondere Pumpen, die zum Fördern von hochreinen Prozessfluiden eingesetzt werden können, beispielsweise solchen, die in der Halbleiter fertigenden Industrie verwendet werden. Die Pumpen beinhalten interne Nasszonenelemente, die aus chemisch inerten Materialien bestehen, welche gegenüber korrosiven und ätzenden Prozessfluiden beständig sind und die nicht aus Metall bestehen. Bei den Pumpen handelt es sich um solche vom Hubkolbentyp, welche einander symmetrisch gegenüberliegende Druckkammern aufweisen. In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Pumpe in Übereinstimmung mit der Erfindung ein Paar von gegenüberliegenden Hubkolben-Druckkammern auf, die in zueinander entgegengesetzter Abfolge pneumatisch so betätigt werden, dass zu irgendeinem beliebigen gegebenen Moment die eine Druckkammer das Prozessfluid gerade druckbeaufschlagt und das andere das Prozessfluid ansaugt. Ein gemäß den Prinzipien der Erfindung aufgebautes Pumpensystem weist eine Anzahl derartiger Pumpen auf, die jeweils mit unterschiedlichen Abfolgeintervallen betätigt werden, so dass der kombinierte Gesamtaustragsdruck der Pumpen relativ konstant ist.
  • Bezug nehmend auf 1 ist eine beispielhafte Ausführungsform einer Pumpe 10 dargestellt, welche gemäß den Prinzipien der Erfindung aufgebaut ist. Die Pumpe 10 beinhaltet ein Gehäuse 12, Kammerköpfe 14 und 16, die sich an entgegengesetzten Enden des Gehäuses 12 befinden, Druckbeaufschlagungselemente 18 und 20, die innerhalb eines jeden jeweiligen Kammerkopfes 14 und 16 angeordnet sind, und einen Betätigungskolben 22, der innerhalb des Gehäuses angeordnet ist und an entgegengesetzten Enden mit den Druckbeaufschlagungselementen 18 und 20 verbunden ist. Allgemein gesagt, ist die Pumpe 10 entlang einer sich durch den Mittelpunkt des Gehäuses 12 erstreckenden Linie 23 symmetrisch aufgebaut.
  • Das Gehäuse 12 hat im Wesentlichen zylindrische Form, mit einem ringförmigen Durchgang 24, der sich durch dieses hindurch von einem ersten offenen Ende 26 zu einem gegenüberliegenden zweiten offenen Enden 28 erstreckt. Das Gehäuse kann aus einem beliebigen Typ eines einen strukturell steifen Aufbau aufweisenden Materials aufgebaut sein, beispielsweise aus einem Kunststoff, einem Polymermaterial, Verbundmaterialien, einem Metall und Metalllegierungen, und dergleichen. Bei einem Betrieb bei niedriger Temperatur, z. B. unterhalb 40°C, kann das Gehäuse aus einem gegossenen oder Span abhebend bearbeiteten Polymermaterial bestehen, beispielsweise Polypropylen oder dergleichen. Jedoch wird bei einem Betrieb bei hoher Temperatur oberhalb ca. 40°C angestrebt, dass das Gehäuse aus einem Metall oder einer Metalllegierung besteht, beispielsweise rostfreiem Stahl oder dergleichen, um jegliche temperaturbedingte strukturelle Schwäche oder Verformung zu vermeiden.
  • Betrachtet man in 1 die Zeichnung von rechts nach links, hat der ringförmige Durchgang 24 benachbart zum ersten offenen Ende 26 einen ersten Durchmesserabschnitt 30, der sich in axialer Richtung in den Durchgang 24 um ein Stück weit von ersten Ende 26 aus hinein erstreckt, um eine erste Kolbenstopfbuchse 32 aufzunehmen. Fährt man mit der Betrachtung in axialer Richtung ausgehend vom ersten Durchmesserabschnitt 30 fort, beinhaltet der ringförmige Durchgang 24 einen Abschnitt 34 von kleinerem Durchmesser, der sich in axialer Richtung bis über die Mitte des Durchgangs 24 bis zu einem einen zweiten Durchmesser aufweisenden Abschnitt 36 erstreckt, der sich bis zum zweiten offenen Ende 28 verläuft. Ähnlich wie der den ersten Durchmesser aufweisende Abschnitt 30 hat der den zweiten Durchmesser aufweisende Abschnitt 36 eine solche Größe, dass in ihm eine zweite Kolbenstopfbuchse 38 untergebracht werden kann. Wie später noch detaillierter erläutert wird, haben die den ersten und den zweiten Durchmesser aufweisende Abschnitte eine solche Größe, dass ihr Durchmesser größer ist als der des einen kleineren Durchmesser aufweisenden Abschnittes 37, um die maximale Bewegung in axialer Richtung nach innen der ersten und der zweiten Kolbenstopfbuchse 32 bzw. 38 im Inneren des ringförmigen Durchgangs dadurch zu begrenzen, dass sie gegen die Axialkanten des einen kleineren Durchmesser aufweisenden Abschnittes anliegend angeordnet werden.
  • Die den ersten und den zweiten Durchmesser aufweisenden Abschnitte 30 und 36 beinhalten jeweils mindestens eine Leckageöffnung 40 bzw. 42, die sich durch die Gehäusewandung hindurch erstreckt. Der einen kleineren Durchmesser aufweisende Abschnitt 34 beinhaltet zwei Lufteinlassöffnungen 34 und 46, die sich durch die Gehäusewand hindurch erstrecken und jeweils benachbart des ersten und des zweiten Durchmesserabschnittes 30 bzw. 36 des Durchganges angeordnet sind. In einer bevorzugten Ausführungsform beinhaltet der ringförmige Durchgang 24 ebenfalls eine Kolbenanzeigeöffnung 48, die sich an einer Mittelposition des Gehäuses durch die Gehäusewand hindurch erstreckt. Die Kolbenanzeigeöffnung 48 ist angepasst, um einen (nicht dargestellten) Sensor aufzunehmen, um die Position des Betätigungskolbens 22 im Inneren des ringförmigen Durchgangs zu überwachen und die Hubbetätigung des Kolbens zu steuern. Der Kolben 22 beinhaltet eine Anordnungsüberwachungseinrichtung 49 in Form eines schwarzen Perfluoralkoxy-Fluorcarbonharz-Schrumpfrohres, das um den Kolben herum angeordnet ist. Die schwarze Oberfläche des Kolbens wird durch einen in der Anzeigeöffnung 48 angebrachten Sensor erfasst, um eine Anzeige der Position des Kolbens im Gehäuse zu liefern.
  • Der Betätigungskolben 22 ist innerhalb des vergrößerten Durchmesserabschnittes 34 des ringförmigen Durchgangs angeordnet und ist symmetrisch aufgebaut, wobei er, von links nach rechts in 1, einen ersten Durchmesserabschnitt 50, der sich in axialer Richtung um eine Strecke von einem ersten Kolbenende 52 aus erstreckt, und einen zweiten Durchmesserabschnitt 54 aufweist, der sich in axialer Richtung um eine Strecke vom ersten Durchmesserabschnitt 50 aus erstreckt. Der Betätigungskolben 22 hat im Wesentlichen zylindrische Form und kann aus einem beliebigen Typ eines strukturell steifen Materials aufgebaut sein, beispielsweise aus den zuvor für das Gehäuse beschriebenen Materialien, und zusätzlich Fluorpolymerverbindungen, die aus der Gruppe gewählt sind, welche besteht aus Tetrafluorethylen (TFE), Polytetrafluorethylen (PTFE), fluoriertem Ethylen-Propylen (FEP), Perfluoralkoxy-Fluorcarbonharz (PFA), Polychlortrifluorethylen (PCTFE), einem Ethylen-Chlortrifluorethylen-Copolymer (ECTFE), einem Ethylen-Tetrafluorethylen-Copolymer (ETFE), Polyvinylidenfluorid (PVDF), Polyvinylfluorid (PVF) und dergleichen. In einer bevorzugten Ausführungsform besteht der Kolben aus einem nicht-metallischen Material, vorzugsweise Polypropylen, um eine mögliche Verunreinigung des Prozessfluids durch das Einbringen von Metallpartikeln zu vermeiden.
  • Der erste Durchmesserabschnitt 50 ist so konfiguriert, dass ein Druckbeaufschlagungselementstopfen 56 aufgenommen werden kann, an dem das Druckbeaufschlagungselement 18 befestigt ist. In einer bevorzugten Ausführungsform ist der erste Durchmesserabschnitt 50 mit einem Gewinde versehen, um eine Schraubverbindung mit dem Stopfen 56 zu ermöglichen. Der zweite Durchmesserabschnitt 54 hat einen Durchmesser, der größer ist als der des ersten Durchmesserabschnitts 50 und dessen Größe derart ist, dass sie eine axiale Verschiebung innerhalb eines Durchgangs 58 ermöglicht, der sich durch die erste Kolbenstopfbuchse 32 hindurch erstreckt.
  • Der Kolben 22 beinhaltet einen vergrößerten Durchmesserabschnitt 60, der sich ausgehend vom zweiten Durchmesserabschnitt 54 in axialer Richtung erstreckt und einen zentralen Abschnitt des Kolbens definiert. Der Kolben 50 ist um einen Mittelpunkt symmetrisch aufgebaut, der in Durchmesserrichtung über die vergrößerten Durchmesserabschnitte verläuft. Somit weist der linke Abschnitt des Kolbens dritte und vierte Durchmesserabschnitte 62 und 64 auf, die sich ausgehend vom vergrößerten Durchmesserabschnitt bis zu einem zweiten Kolbenende 66 erstrecken. Größe und Konfiguration der dritten und vierten Durchmesserabschnitte sind identisch zu denen der zweiten und ersten Kolbendurchmesserabschnitte 54 bzw. 50.
  • Der vergrößerte Durchmesserabschnitt 60 hat einen größeren Durchmesser als der zweite und dritte Durchmesserabschnitt 54 und 62 und beinhaltet mindestens einen Dichtungsflansch 68, der sich in Umfangsrichtung um diesen herum erstreckt. Der Dichtungflansch 68 beinhaltet eine in diesem radial verlaufende Nut 70 und hat einen Durchmesser, welcher geringfügig kleiner als der Durchmesser des vergrößerten Durchmesserabschnittes 34 des ringförmigen Durchgangs 24 ist. In einer bevorzugten Ausführungsform wird eine Doppelabdichtungsanordnung mit der Nut 70 verwendet, um für eine luftdichte Abdichtung zwischen dem ringförmigen Durchgang 24 und dem Kolben 22 zu sorgen. Die Doppelabdichtungsanordnung beinhaltet eine im Inneren der Nut 70 angeordnete O-Ring-Dichtung 71 und eine Ringdichtung 72, die in der Nut 70 oberhalb der O-Ring-Dichtung angeordnet ist. Die O-Ring-Dichtung 71 wird als Kraftquelle verwendet, um die Ringdichtung 72 in Kontakt gegen die benachbarte Wandung des ringförmigen Durchgangs 24 zu drücken. Es versteht sich, dass alternativ eine einfache Abdichtungsanordnung verwendet werden kann.
  • Die Abdichtung kann aus bekannten Dichtungsmaterialien wie beispielsweise Elastomermaterialien und dergleichen bestehen. In einer bevorzugten Ausführungsform besteht die O-Ring-Dichtung 71 aus Fluorelastomeren wie beispielsweise Viton für einen Betrieb bei niedriger Temperatur, oder Kalrez für einen Betrieb bei hoher Temperatur, welche beide über DuPont in Wilmington Delaware bezogen werden können. Ein bevorzugtes Material für die Ringdichtung 72 ist gefülltes PTFE.
  • Falls der Kolben lediglich einen einzigen Dichtungsflansch 68 aufweist, befindet sich die Axialposition des Dichtungsflansches in der Mitte des vergrößerten Durchmesserabschnittes 60. Falls zwei Dichtungsflansche verwendet werden, befindet sich jeder benachbart zu den entgegengesetzten axialen Enden des vergrößerten Durchmesserabschnittes 60 des Kolbens. In einer bevorzugten Ausführungsform beinhaltet der Kolben 22 zwei Dichtungsflansche 68. Ein Kolbenaufbau mit einem doppelten Dichtungsflansch wird angestrebt, da er sowohl eine Kolbenmittellinienabtastung ermöglicht als auch für eine druckfreie Zone für die Kolbenanzeigeeinrichtungsöffnung 48 und den Kolbensensor sorgt.
  • Die erste und die zweite Kolbenstopfbuchse 32 und 38 haben jeweils identische Größe und Aufbau, und daher versteht es sich, dass sich die folgende Beschreibung gleichermaßen auf beide bezieht. Die Kolbenstopfbuchsen sind aus einem geeigneten strukturell steifen Material ausgebildet, beispielsweise solchen, die zuvor für das Gehäuse und den Kolben beschrieben wurden. Bei Anwendungen mit niedriger Temperatur von weniger als ca. 40°C können die Kolbenstopfbuchsen aus nicht-metallischen Materialien bestehen, und sie bestehen vorzugsweise aus PTFE. Bei Anwendungen mit hoher Temperatur von oberhalb ca. 40°C bestehen die Kolbenstopfbuchsen vorzugsweise aus einem Metall oder einer Metalllegierung, beispielsweise rostfreiem Stahl oder dergleichen.
  • Jede Kolbenstopfbuchse 32 und 38 hat zylindrischen Aufbau und ihre Axialposition liegt jeweils innerhalb des ersten und des zweiten Durchmesserabschnittes 30 bzw. 36 des Gehäusedurchgangs 24. Die Kolbenstopfbuchsen 32 und 38 haben jeweils einen Außendurchmesser, welcher sowohl geringfügig kleiner als derjenige des ersten und zweiten Durchmesserabschnittes 30 bzw. 36 ist, um ein gleitend verschiebliches Einsetzen in diesen zu ermöglichen, als auch geringfügig größer als die einen kleineren Durchmesserabschnitte 34 des Durchgangs 24 ist, um eine axiale Verschiebung in den einen kleineren Durchmesser aufweisenden Abschnitt des Durchgangs zu begrenzen. Die Kolbenstopfbuchsen haben jeweils eine Axiallänge, die zur Länge der jeweiligen ersten und zweiten Durchmesserabschnitte des Gehäusedurchgangs ähnlich ist, so dass die offenen Enden 74 einer jeden Kolbenstopfbuchse mit dem ersten und zweiten offenen Ende 26 bzw. 28 des Gehäuses abschließen.
  • Bezug nehmend auf 2, die zusätzlich zu 1 lediglich die rechte Seite der Pumpe 10 darstellt, beinhalten die Kolbenstopfbuchsen jeweils eine ringförmige Stopfenkammer 76, die sich in Axialrichtung innerhalb jeder Stopfbuchse von ihrem offenen Ende 74 zu einer Stopfbuchsenschulter 78 erstreckt, die jede Stopfbuchsenöffnung 58 umschließt. Die Stopfenkammer 76 hat zylindrische Form und eine solche Größe, dass sich ein jeweiliger Druckbeaufschlagungselementstopfen 56 und 57 einsetzen lässt. Jede Stopfenkammer 76 beinhaltet eine oder mehrere Leckageöffnungen 80, die sich durch eine jeweilige Stopfbuchsenwandung hindurch erstrecken. Ein Leckagekanal 81 ist in Umfangsrichtung um die Außenfläche einer jeden Stopfbuchse angeordnet und steht in Verbindung mit jeder Leckageöffnung 80. Der Leckagekanal einer jeden Stopfbuchse hat eine solche Größe und Position, dass er mit den jeweiligen Leckageöffnungen 40 und 42 in Verbindung steht, die sich durch die Gehäusewand hindurch erstrecken, um einen Durchtritt von Fluid durch das Gehäuse aus der jeweiligen Stopfenkammer 78 zu ermöglichen. Die Außenwandfläche einer jeden Kolbenstopfbuchse 32 und 38 beinhaltet eine Anzahl von Nuten 82, die sich jeweils in Umfangsrichtung um diese herum erstrecken und die jeweils konfiguriert sind, um eine ringförmige Dichtung 84 aufzunehmen, welche für eine flüssigkeits- und luftdichte Abdichtung zwischen dem Gehäusedurchgang 24 und jeder Kolbenstopfbuchse 32 und 38 sorgt. Die Dichtungen 84 sind vorzugsweise aus einem chemisch beständigen Elastomermaterial aufgebaut, wie beispielsweise Viton, Kalrez und dergleichen. In einer bevorzugten Ausführungsform haben die Dichtungen die Form eines aus Viton ausgebildeten O-Rings. Alternativ kann jede Kolbenstopfbuchsendichtung durch eine doppelte Abdichtungsanordnung vorgesehen sein, ähnlich wie die, welche zuvor für den Kolbendichtungsflansch 68 beschrieben wurde.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform beinhaltet jede Kolbenstopfbuchse drei Nuten 82 und jeweilige ringförmige Dichtungen 84. Eine erste Umfangsnut befindet sich benachbart zu jedem offenen Ende 74 der Stopfbuchse, eine zweite Nut ist benachbart zu einer Seite des Leckagekanals 81 positioniert und eine dritte Nut ist benachbart zu einer gegenüberliegenden Seite des Leckagekanals 81 positioniert. Eine solche Anordnung der Nuten 82 und der Dichtungen 84 an jedem axialen Ende des Leckagekanals in jeder Stopfbuchse dient dazu, jegliches in Richtung der ersten und zweiten Durchmesserabschnitte des Gehäuses ausfließende Prozessfluid zurückzuhalten und vom Leckagekanal 81 zu den Leckageöffnungen 40 und 42 zu lenken, und dadurch zu verhindern, dass es zu anderen Gehäuseteilen wandert.
  • Insbesondere Bezug nehmend auf 2 weist die durch die Stopfbuchsenschulter 78 hindurch verlaufende Stopfbuchsenöffnung 58 einer jeden Kolbenstopfbuchse 32 und 38 vorzugsweise eine Dichtungsnut 86 auf, die in Umfangsrichtung um diese und benachbart zur Stopfenkammer 76 angeordnet ist und in der sich eine Kolbendichtung 88 befindet. Ein Laufbuchsenkanal 90 ist weiter in Umfangsrichtung um jede Öffnung 58 und benachbart zur Dichtungsnut 86 angeordnet, und eine Kolbenlaufbuchse ist in diesem angeordnet. Jede Kolbendichtung 88 besteht aus demselben Material wie zuvor zur Ausbildung der Stopfbuchsendichtungen 84 beschrieben. Die Kolbenlaufbuchse 92 kann aus allgemein bekannten Lagerungsmaterialien ausgebildet sein, beispielsweise Elastomermaterialien, die mit Reibung und Verschleiß verringernden Mitteln durchtränkt sind. In einer bevorzugten Ausführungsform ist jede Kolbenlaufbuchse 92 aus gefülltem PTFE ausgebildet.
  • Die Dichtungsnut 86 und die Kolbendichtung 88 sind gestaltet, um eine Flüssigkeits- und luftdichte Abdichtung zwischen jeder Kolbenstopfbuchse 32 und 38 und jedem jeweiligen zweiten und dritten Durchmesserabschnitt 54 und 62 des Kolbens innerhalb der Kolbenlaufbuchsen bereitzustellen. Jede Kolbenlaufbuchse 92 ist gestaltet, um eine radiale Bewegung eines jeden zweiten und dritten Kolbendurchmesserabschnittes 54 und 92 innerhalb der Kolbenstopfbuchsen zu minimieren, wodurch eine genaue Zentrierung des Kolbens optimiert wird und ein mögliches Festklemmen des Kolbens im Gehäusedurchgang beseitigt wird.
  • Der Betätigungskolben 22 ist im Gehäusedurchgang zwischen den ersten und zweiten Kolbenstopfbuchsen 32 und 38 angeordnet, so dass sich die zweiten und dritten Durchmesserabschnitte 54 und 62 des Kolbens durch jeweilige Stopfbuchsenöffnungen 38 hindurch erstrecken und so dass die ersten und vierten Durchmesserabschnitte 50 und 64 des Kolbens sich in die jeweiligen Stopfenkammern 76 hinein erstrecken. Jeder erste und vierte Durchmesserabschnitt 50 und 64 des Kolbens ist an jeweiligen Druckbeaufschlagungselementstopfen 56 und 57 angebracht. Die Stopfen können aus den gleichen Materialien aufgebaut sein wie zuvor für den Kolben beschrieben und sie haben eine zylindrische Konfiguration und einen Durchmesser, der kleiner ist als derjenige, der jeweiligen Stopfenkammer, um ein Einsetzen in diese zu erleichtern.
  • Zur Befestigung am Kolben weist jeder Stopfen 56 und 57 eine Gewindebohrung 93 an jedem Ende auf. Jeder Stopfen weist eine Außengewindeverbindung 94 an seinem gegenüberliegenden Ende auf, um eine Befestigung an jeweiligen Druckbeaufschlagungselementen 18 und 20 zu erleichtern. Wie später noch detaillierter beschrieben wird, sind die Stopfen gestaltet, um die Seitenwandabschnitte des Druckbeaufschlagungselementes während der Hubbewegung abzustützen.
  • Nachfolgend sei zusätzlich zu 2 erneut Bezug genommen auf 1, in welcher Druckbeaufschlagungselemente 18 und 20 die Form von Rollmembranen haben und jeweils eine im Wesentlichen zylindrische Konfiguration haben und aus chemisch inerten, nicht-metallischen Materialien ausgebildet sind, beispielsweise solchen wie zuvor für den Kolben 22 beschrieben. In einer bevorzugten Ausführungsform haben die Druckbeaufschlagungselemente einen einstückigen Aufbau, der aus einem massiven Block aus PTFE besteht. Jedes Druckbeaufschlagungselement beinhaltet eine Gewindebohrungsverbindung 98, um das Außengewindeverbindungsstück 94 eines jeweiligen Stopfens aufzunehmen. Jedes Druckbeaufschlagungselement hat einen im Wesentlichen massiven Nasenabschnitt 100, welcher der Gewindebohrungsverbindung 98 gegenüberliegt, und der ausgehend von der Spitze 101 der Nase eine Länge von ca. der Hälfte der Axiallänge hat.
  • Dadurch, dass jedes Druckbeaufschlagungselement mit einem einstückigen Aufbau ausgebildet ist, welches den massiven Nasenabschnitt und eine am anderen Ende des Elementes ausgebildete Bohrung zur Befestigung eines jeweiligen Stopfens beinhaltet, wird vermieden, dass zur Erleichterung der Befestigung am Kolben ein Loch durch das Element hindurch ausgebildet werden muss, wodurch die Entstehung eines mögliche Leckagepfades und einer Quelle eines Pumpendefektes vermieden wird.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist der Nasenabschnitt 100 eine sich konisch verjüngende Außenfläche 102 auf, deren Durchmesser mit zunehmender axialer Entfernung von seiner Spitze 101 zunimmt. Falls gewünscht, kann der Nasenabschnitt in unterschiedlicher Weise ausgebildet sein, z. B. so, dass er eine Außenfläche von konstantem Durchmesser aufweist. Eine sich konisch verjüngende Außenfläche wird bevorzugt, wenn er mit einer sich gleichermaßen verjüngenden konischen Druckbeaufschlagungskammer verwendet wird, um den Strömungsgeschwindigkeitseffekt des Prozessfluids zu maximieren, das in jeder Druckbeaufschlagungskammer 118 durch das Druckbeaufschlagungselement unter Druck gesetzt wird.
  • Jedes Druckbeaufschlagungselement 18 und 20 beinhaltet eine dünnwandige Schürze 104, die sich vom Nasenabschnitt weg erstreckt. In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Schürze 104 eine Außenfläche von zunehmendem Durchmesser auf, welche zur konischen Verjüngung des Nasenabschnittes komplementär ist. Die Schürze hat einen dünnwandigen Aufbau, um zu ermöglichen, dass sie sich während der Hubbewegung des Druckbeaufschlagungselement-Nasenabschnittes 100 biegt und auf sich selber abrollt, insbesondere wenn das Druckbeaufschlagungselement in eine jeweilige Stopfenkammer zurückgezogen wird. Um einen derartigen Abrollvorgang zu erleichtern, wird angestrebt, dass die Schürze 104 eine Wanddicke im Bereich zwischen ca. 0,01 und 1 mm aufweist. Es versteht sich, dass die Wanddicke der Schürze abhängig von der speziellen Pumpenanwendung und den Prozessfluidparametern variieren kann. Beispielsweise kann bei Bedingungen von hoher Temperatur oberhalb 40°C angestrebt werden, ein Druckbeaufschlagungselement zu verwenden, dessen Schürzenwand dicker ist als diejenige, welche bei Bedingungen niedriger Temperatur verwendet wird, um dazu beizutragen, dass eine unerwünschte temperaturbedingte Erweichung und/oder Verformung vermieden wird.
  • Wie am besten aus 2 zu ersehen, beinhaltet jede Schürze 104 einen Flansch 108, der sich von einer Umfangskante der Schürze in radialer Richtung nach außen erstreckt. Der Flansch 108 hat einen Außendurchmesser, dessen Größe ungefähr dem Außendurchmesser der jeweiligen Kolbenstopfbuchse 32 und 38 entspricht. Eine Zunge 110 erstreckt sich in axialer Richtung weg vom Flansch 108, und zwar in einer zum Kammerkopf weisenden Richtung, und ist gestaltet, um eine luft- und flüssigkeitsdichte Abdichtung mit dem Kammerkopf zu liefern. In einer bevorzugten Ausführungsform hat die Zunge 110 einen zweistufigen Aufbau, welcher einen sich in radialer Richtung nach außen erstreckenden ersten relativ kurzen Stufenabschnitt 111 und einen zweiten relativ größeren gestuften Abschnitt 113 aufweist.
  • Der Flansch 108 eines jeden Druckbeaufschlagungselementes 18 und 20 ist zwischen den offenen Enden 74 der jeweiligen Kolbenstopfbuchsen 32 und 38 und den Kammerköpfen 14 und 16 angeordnet. Wie in 1 dargestellt, ist jeder Kammerkopf 14 und 16 so konfiguriert, dass er einen kegelstumpfförmigen Abschnitt 112 aufweist, der sich in axialer Richtung weg von einem Nasenabschnitt 114 an dem einen Ende des Körpers bis zu einem sich an einem entgegengesetzten Ende des Körpers befindlichen Flansch 116 erstreckt. Der Flansch 116 erstreckt sich in radialer Richtung nach außen vom Körper weg und begrenzt die Körperumfangskante. Der Körper 112 beinhaltet eine Druckbeaufschlagungskammer 118, die sich zwischen dem Nasenabschnitt und dem Flansch 116 erstreckt. In einer bevorzugten Ausführungsform hat der Körper eine sich konisch verjüngende Form, deren Durchmesser in Richtung vom Nasenabschnitt zum Flansch zunimmt und die zur konischen Form des Druckbeaufschlagungselementes komplementär ist. Jeder Kammerkopf 14 und 16 ist aus chemisch inerten, nicht-metallischen Materialien aufgebaut, beispielsweise solchen, die bereits zuvor zur Verwendung bei der Ausbildung der Druckbeaufschlagungselemente beschrieben wurden. In einer bevorzugten Ausführungsform ist jeder Kammerkopf aus PTFE ausgebildet.
  • Bezug nehmend auf 2 beinhaltet der Flansch 116 eine Nut 120, die sich in Umfangsrichtung entlang der nach innen weisenden Radialkante 122 des Flansches erstreckt. Die Nut ist konfiguriert, um die Druckbeaufschlagungselementzunge 110 aufzunehmen. In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Nut 120 gestuft, damit sich die ersten und zweiten gestuften Zungenabschnitte in diese einsetzen lassen, um eine luft- und flüssigkeitsdichte Abdichtung zwischen diesen zu bewerkstelligen.
  • Jeder Kammerkopf 14 und 16 wird am Gehäuse 12 angebracht, nachdem: (1) Jeder Druckbeaufschlagungsstopfen 56 und 57 an einem jeweiligen Druckbeaufschlagungselement 18 und 20 an dessen einem Ende angebracht wurde; (2) jeder Druckbeaufschlagungsstopfen 56 und 57 mit seinem gegenüberliegenden Ende an einem jeweiligen ersten und vierten Durchmesserabschnitt 50 und 54 angebracht wurde; und nachdem (3) jede Druckbeaufschlagungselementzunge 110 in jede Kammerkopfnut 120 eingesetzt wurde, dadurch dass der Kammerkopfflansch 116 benachbart zu einem jeweiligen ersten und zweiten offenen Ende 26 und 28 des Gehäuses angeordnet wurde. Die Verwendung einer statischen Zungen- und Nutdichtung zwischen jedem Druckbeaufschlagungselement und dem jeweiligen Kammerkopf, um eine Abdichtung zwischen diesen zu erzeugen, ist vorteilhaft, da die Verwendung eines dynamischen Abdichtungsmechanismus vermieden wird, wodurch sowohl die Möglichkeit einer Verunreinigung des Prozessfluids durch eine Entstehung von partikelförmigen Stoffen durch Dichtungsabrieb als auch ein möglicher Prozessfluid-Leckagepfad beseitigt wird.
  • Jeder Kammerkopf kann am Gehäuse mittels herkömmlicher Einrichtungen befestigt sein, beispielsweise durch eine Gewindeverbindung zwischen diesen oder unter Verwendung einer externen Flansch- und Bolzenverbindung. In einer bevorzugten Ausführungsform wird eine Verbindungsmutter 124 verwendet, um einen jeweiligen Kammerkopf am Gehäuse zu befestigen. Die Kopplungsmutter 124 beinhaltet einen ringförmigen Durchgang 126, der sich von einem Schulterende 128 bis zu einem gegenüberliegenden offenen Ende 130 durch diese hindurch erstreckt. Die Verbindungsmutter kann aus den gleichen Materialien bestehen wie diejenigen, welche zuvor für das Gehäuse beschrieben wurde. In einer bevorzugten Ausführungsform ist für einen Betrieb bei niedriger Temperatur unterhalb ca. 40°C die Verbindungsmutter aus Polypropylen hergestellt, und für einen Betrieb bei hoher Temperatur oberhalb ca. 40°C ist die Verbindungsmutter aus rostfreiem Stahl hergestellt.
  • Der Durchgang 126 benachbart zum offenen Ende 130 ist mit einem Gewinde versehen, welches zu einem Gewinde komplementär ist, das um die Außenfläche des Gehäuses 12 benachbart zu den jeweiligen ersten und zweiten offenen Enden 26 und 28 angeordnet ist. Durch festes Anziehen der Verbindungsmutter 124 am jeweiligen offenen Ende des Gehäuses wird der jeweilige Kammerkopfflansch 116 zwischen dem Gehäuse und einer Innenfläche des Schulterendes 128 der Verbindungsmutter eingeklemmt.
  • Bezug nehmend auf 1 beinhaltet jeder Kammerkopf 14 und 16 Einrichtungen 132 zur Aufnehmen von Fluid und Einrichtungen 134 zum Austragen des Fluids. Die Einrichtungen zum Aufnehmen und Austragen des Fluids können in Form von separaten Einlass- und Auslassöffnungen vorliegen, die benachbart dem Nasenabschnitt 114 eines jeden Kammerkopfkörpers angeordnet sind. Bei einer derartigen Ausführungsform ist es wünschenswert, in jeden Einlass- und Auslass-Strömungsweg außerhalb des Kammerkopfes ein Rückschlagventil 135 anzuordnen, um einen unerwünschten Rückfluss von Fluid durch jede Öffnung zu verhindern. In einer bevorzugten Ausführungsform weist jeder Kammerkopf eine einzige Fluidöffnung 136 auf, die durch den Nasenabschnitt 114 hindurch angeordnet ist. Die einzelne Fluidöffnung 136 ist gestaltet, um während der Hubbewegung des Druckbeaufschlagungselementes nacheinander ein Ansaugen von Fluid in dem Kammerkopf und ein Austragen des Fluids aus diesem zu ermöglichen. Alternativ kann anstelle einer einzigen Fluidöffnung jeder Kammerkopf separate Einlass- und Auslassöffnungen aufweisen, die durch den Nasenabschnitt hindurch angeordnet sind.
  • Ein Fluidverteilerkanal 138 befindet sich in Strömungsverbindung mit der Fluidöffnung 136 und ist außerhalb eines jeden Kammerkopfes angeordnet. In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Fluidverteilerkanal 138 ein integrales Element des Kammerkopfes und beinhaltet die Fluideinlassöffnung 132 und eine separate Fluidauslassöffnung 134. Rückschlagventile 135 sind im Fluidströmungsweg sowohl der Fluideinlass- als auch der -auslassöffnung 132 und 134 angeordnet, um zu gewährleisten, dass zum einen Fluid lediglich über die Fluideinlassöffnung 132 in den Verteilerkanal 138 eintritt und zum anderen Fluid lediglich über die Fluidauslassöffnung 134 den Verteilerkanal verlässt. Für eine Verwendung bei einer derartigen Anwendung geeignete Rückschlagventile beinhalten solche, die mit einer Verwendung in einem derartigen Prozessfluidsystem kompatibel sind, beispielsweise Rückschlagventile vom Prallplattentyp, welche keine Metallteile beinhalten und aus chemisch inerten Materialien ausgebildet sind.
  • Jeder Verteilerkanal 138 kann zusätzlich ein Absperrventil 144 beinhalten, das benachbart der Kammergehäuse-Fluidöffnung 136 angeordnet ist, um bei seiner Betätigung ein Eintreten oder Austreten von Fluid in den Kammerkopf zu verhindern. Das Absperrventil 144 kann durch herkömmliche Einrichtungen betätigt werden, beispielsweise eine elektrische, hydraulische oder pneumatische Einrichtung, und kann so konfiguriert sein, dass bei Systemausfall das Ventil die geöffnete Position einnimmt, oder bei Systemausfall das Ventil die geschlossene Position einnimmt. In einer bevorzugten Ausführungsform beinhaltet der Verteilerkanal 138 ein Absperrventil 144, das sowohl zwischen den Fluideinlass- und den Auslassöffnungen 132 und 134 als auch gegenüberliegend zur Kammergehäuse-Fluidöffnung 136 angeordnet ist. Das Absperrventil 144 kann von herkömmlicher Gestaltung sein, besteht aus nicht-metallischen chemisch inerten Materialien, wird pneumatisch betätigt, und ist so gestaltet, dass bei Systemausfall das Ventil die geschlossene Position einnimmt. Wie später noch detaillierter beschrieben wird, wird mit der Verwendung des Absperrventils beabsichtigt, den Kammerkopf vom Prozessfluid zu isolieren, falls im Kammerkopf eine Fluidleckage erfasst wird.
  • Die Betätigung der Pumpe 10 erfolgt durch Einströmen von Druckluft in den einen Lufteinlass 44 oder 46 des Gehäuses und gleichzeitigem Abführen von Luft aus dem anderen Lufteinlass des Gehäuses. Weiterhin Bezug nehmend auf 1 verursacht Druckluft, die in den Lufteinlass 46 und in den einen kleineren Durchmesser aufweisenden Abschnitt 34 des Gehäusedurchgangs einströmt, eine Druckkraft zwischen der zweiten Kolbenstopfbuchse 38 und dem Betätigungskolben 22, was dafür sorgt, dass der Kolben innerhalb des Gehäuses gleitend nach rechts verschoben wird. Die Bewegung nach rechts des Kolbens 22 bewirkt, dass sowohl das Druckbeaufschlagungselement 20 vom jeweiligen Kammerkopf 16 zurückgezogen wird als auch das Druckbeaufschlagungselement 18 in den jeweiligen Kammerkopf 14 eingeführt wird. Der Rückzug des Druckbeaufschlagungselementes 20 bewirkt, dass Fluid über die jeweilige Kammergehäuse-Fluidöffnung 136 und die Fluideinlassöffnung 132 in den Kammerkopf 16 angesaugt wird. Das Einführen des Druckbeaufschlagungselementes 18 bewirkt, dass das Fluid druckbeaufschlagt wird und aus dem Kammerkopf 14 jeweils über die Kammerfluidöffnung 136 und die Auslassöffnung 134 ausgetragen wird.
  • Nachdem Luft in die Lufteinlassöffnung 46 eingeströmt ist und aus der anderen Lufteinlassöffnung abgeströmt ist, wird die Zuführung von Luft und ebenfalls die Rechtsbewegung des Kolbens 22 beendet. Das Eindringen von Druckluft in den Lufteinlass wird beendet, sobald der gewünschte Kolbenhubweg im Gehäuse durch die Operation eines Sensors in der Kolbenanzeigeöffnung 48 erfasst wird. Nachdem der Lufteinlass in den einen Lufteinlass abgeschlossen ist, wird Luft in den anderen Lufteinlass eingebracht, bis wiederum der gewünschte Kolbenhubweg erfasst wird. Druckluft wird nun nacheinander durch den jeweiligen Lufteinlass eingebracht, was eine Hubbewegung des Kolbens vorwärts und rückwärts im Inneren des Gehäuses bewirkt, und weiter bewirkt, dass die Druckbeaufschlagungselemente 18 und 20 nacheinander einen Austrag von unter Druck gesetztem Fluid erzeugen. Die Pumpe ist für eine Betätigung unter Verwendung eines Luftversorgungsdruckes zwischen ca. 30–150 psig ausgelegt.
  • Es wird eine solche Gestaltung der Pumpe angestrebt, dass die Größe des Luftdrucks, welche benötigt wird, um den Kolben in einer jeweiligen Richtung zu bewegen, geringer ist als die gewünschte Größe des von jedem Druckbeaufschlagungselement zu erzeugenden Austragsdrucks, d. h. es wird angestrebt, dass das Verhältnis von Austragsdruck zu Betätigungsdruck positiv ist. In einer bevorzugten Ausführungsform wird das gewünschte positive Verhältnis erzielt, indem die Größe des Abschnittes des Kolbens, der sich in Kontakt mit der Druckluft befindet, so gewählt wird, dass seine Oberfläche größer ist als die des Druckbeaufschlagungselementes.
  • Die Pumpe kann in Verbindung mit einem Leckageerfassungssystem oder eine -vorrichtung verwendet werden, um zu überwachen, ob bedingt durch ein Versagen des Druckbeaufschlagungselementes Prozessfluid hinter das Druckbeaufschlagungselement gewandert ist. In einer beispielhaften Ausführungsform kann das Leckageerfassungssystem Sensoren beinhalten, die geeignet sind, an den durch das Gehäuse hindurchgehenden Leckageöffnungen 40 und 42 angebracht zu werden und in der Lage sind, ein geeignetes Sensorsignal an eine Steuereinrichtung weiterzuleiten. Alternativ kann eine Verrohrung von den Leckageöffnungen zu einer zentralen Leckageerfassungsvorrichtung verlegt sein, um den Transport der Leckageflüssigkeit zu der Vorrichtung, bei der sie erfasst werden kann, zu erleichtern. Wie nachstehend noch detaillierter beschrieben wird, wird bei einer bevorzugten Ausführungsform das Leckageerfassungssystem in Verbindung mit einem Pumpensystem verwendet, um den Betrieb des Systems zu überwachen.
  • Ein Zyklussensor oder dergleichen kann mit der Kolbenanzeigeöffnung 48 verbunden sein, um eine Einrichtung zur Überwachung der Zyklen des Betätigungskolbens 22 bereitzustellen. Wie später noch detaillierter erläutert wird, wird ein derartiger Zyklussensor in Verbindung mit einer Steuereinrichtung verwendet, um die Leistung einer jeden in einem Pumpensystem verwendeten Pumpe zu überwachen.
  • Pumpen, die gemäß den Prinzipien dieser Erfindung aufgebaut sind, können mit Fluiden bei einer niedrigen Temperatur, z. B. unterhalb ca. 40°C betrieben werden, oder mit Fluiden hoher Temperatur z. B. oberhalb ca. 40°C und bei einer Maximaltemperatur von ca. 200°C. Wie zuvor erwähnt, liegt der Hauptunterschied zwischen den Ausführungsformen für niedrige und hohe Temperatur der Pumpe in den Konstruktionsmaterialien, die für das Gehäuse und die Verbindungsmuttern verwendet werden. Die Pumpenkapazität hängt von der Größe eines jeden Kammerkopfes und der Zyklusgeschwindigkeit des Kolbens ab und kann in Abhängigkeit vom speziellen Einsatz der Pumpe variieren. In einer bevorzugten Ausführungsform hat die Pumpe eine Kapazität von ca. 10 bis 80 Liter pro Minute. Der Pumpenaustragsdruck kann in Abhängigkeit von der Temperatur des Prozessfluids angepasst werden, und kann bis zu 130 psig betragen. Es versteht sich, dass, um einer Erweichung der Druckbeaufschlagungselemente Rechnung zu tragen, angestrebt werden kann, den Austragsdruck der Pumpe mit zunehmender Prozessfluidtemperatur zu verringern, um eine Beschädigung der Druckbeaufschlagungselemente zu verhindern. Der Austragsdruck der Pumpe wird angepasst, indem der Druck der in die Lufteinlassöffnungen eingebrachten Luft verringert oder erhöht wird. Es wird auch angestrebt, dass eine vergrößerte Wanddicke der Druckbeaufschlagungselementschürze zur Anwendung kommt, wenn bei Hochtemperaturanwendungen große Austragsdrücke angestrebt werden.
  • Ein Pumpensystem, das gemäß den Prinzipien dieser Erfindung aufgebaut ist, weist eine Anzahl der zuvor beschriebenen Pumpen auf. Zum Zweck der Beschreibung des Pumpensystems wird jede Pumpe nachfolgend als ein Modul betrachtet, wobei jedes Modul zwei horizontal gegenüberliegende Druckbeaufschlagungselemente beinhaltet. Bezug nehmend auf 3 beinhaltet eine bevorzugte Ausführungsform eines Pumpensystems 145 vier Module 146, die insgesamt acht Druckbeaufschlagungselemente beinhaltet. Die Fluideinlassöffnungen 147 eines jeden Moduls sind mit einem Fluideinlass-Verteilerkanal 148 verbunden, der mit einer Prozessfluidquelle verbunden ist. Die Fluidauslassöffnungen 150 eines jeden Moduls sind mit einem Fluidauslass-Verteilerkanal 152 verbunden, der mit einer gewünschten Prozessfluid-Handhabungsvorrichtung verbunden ist.
  • Druckluft wird zu den Lufteinlassöffnungen 154 eines jeden Moduls über Luftrohrleitungen 156 und dergleichen zugeführt. Ebenfalls wird dem Absperrventil 157 eines jeden Moduls Druckluft über eine Luftrohrleitung 158 und dergleichen zugeführt. Es wird angestrebt, dass die Module des Pumpensystems in einer Weise betätigt werden, die einen relativ konstanten, nicht pulsierenden Fluidaustragsdruck erzeugt, um Probleme mit in Strömungsrichtung dahinter befindlichen Fluidhandhabungssystemen zu vermeiden, z. B. um ein Filterpulsieren und die Erzeugung von daraus entstehenden Filterpartikeln zu vermeiden. Eine Steuereinrichtung 159 ist konfiguriert, um die Betätigung eines jeden Moduls so zu regeln, dass ein relativ konstanter Austragsdruck bereitgestellt wird, dadurch dass sie die Abfolge der Zuleitung von Druckluft zu jedem Modul steuert. Beispielsweise wird in einem aus vier Modulen bestehenden System, bei dem jedes Modul konfiguriert ist, um einen einzigen Zyklus pro Sekunde zu liefern, angestrebt, dass die Steuereinrichtung 159 programmiert so ist, dass sie dem Lufteinlass 154 eines jeden Moduls in einer Operationsabfolge von einer achtel Sekunde Druckluft zuführt.
  • In einer beispielhaften Ausführungsform ist die Steuereinrichtung zusätzlich konfiguriert, um elektrische Signale zu erzeugen, welche Elektromagneten 160 betätigen, wobei die Funktion der Elektromagneten darin besteht, die Zufuhr von Druckluft zu den Lufteinlassöffnungen 154 der Module zu regulieren, und die Absperrventile 157 mit Druckluft zu versorgen. Es versteht sich, dass dies lediglich ein mögliches Ausführungsbeispiel dafür ist, wie das Pumpensystem aufgebaut und betrieben sein kann, um einen relativ konstanten Fluidaustragsdruck bereitzustellen, und es versteht sich, dass andere Ausführungsformen innerhalb des Schutzumfangs dieser Erfindung liegen. Beispielsweise kann das Pumpensystem anstelle von vier Modulen eine beliebige Anzahl von Modulen beinhalten, die derart betätigt werden können, dass ein relativ gleichmäßiger Austragsdruck geliefert wird. Außerdem kann, anstelle einer Verwendung separater Elektromagnete, die Steuereinrichtung so konfiguriert sein, dass sie interne Einrichtungen zur Abgabe von Druckluft an die Lufteinlassöffnungen 154 und die Absperrventile 157 aufweist.
  • Weiter Bezug nehmend auf 3 weist das Pumpensystem eine Anzahl von Leckageerfassungssensoren 162 auf, die mit den Leckageöffnungen 164 eines jeden Moduls verbunden sind. Die Leckageerfassungssensoren 162 sind mit der Steuereinrichtung 159 verbunden und sind geeignet, anzuzeigen, ob eine Wanderung von Prozessfluid hinter ein Druckbeaufschlagungselement innerhalb der Module erfolgt ist. Bei Erfassung einer derartigen Leckage in einem speziellen Modul ist die Steuereinrichtung so konfiguriert, dass sie sowohl die Zufuhr von Druckluft zu den Lufteinlassöffnungen 154 des Moduls als auch die Zufuhr von Druckluft zu den Absperrventilen 157 des Moduls unterbricht. Dadurch, dass die Steuerung auf diese Weise konfiguriert ist, beendet sie zum einen den Betrieb eines eine Leckage aufweisenden Moduls und zum anderen isoliert sie das die Leckage aufweisende Modul vom Fluideinlass- oder -auslassstrom, wodurch sowohl ein mögliches Eindringen von Verunreinigungen aus dem eine Leckage aufweisenden Modul in das Prozessfluid verhindert als auch eine Wartung des Moduls ermöglicht wird.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Steuereinrichtung 159 ebenfalls konfiguriert, um für eine Kompensation für ein nicht arbeitendes oder isoliertes Modul zu sorgen, und zwar dadurch, dass sie die Arbeitsabfolge der verbleibenden Module neu einteilt, um für einen äußerst konstanten Austragsdruck zu sorgen, wodurch das Pumpensystem fehlertolerant wird. Ein fehlertolerantes Pumpensystem wird angestrebt, da es einen ununterbrochenen Betrieb des Pumpensystems ermöglicht, während dabei eine Wartung des isolierten Moduls stattfindet, wodurch eine teure Stillstandzeit vermieden wird, die mit einem Abschalten des gesamten Pumpensystems verbunden wäre.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Steuereinrichtung ebenfalls konfiguriert, um die Anzahl der Zyklen zu überwachen, die von jedem Modul absolviert wurden, und zwar unter Verwendung eines Zyklussensors 166, der mit jeder Kolbenanzeigeöffnung 168 des Moduls verbunden ist, so dass eine Leistungshistorie für jedes Modul des Pumpensystems geführt werden kann und zur Auswertung der Leistungshistorie heruntergeladen werden kann. Die Steuereinrichtung 159 kann ebenfalls konfiguriert sein, um die Temperatur des Prozessfluids und den Austragsdruck aus dem Pumpensystem oder aus jedem Modul zu überwachen und den Betrieb der Module so regulieren, dass einer gewünschten Temperatur- und Druckkurve entsprochen wird, wodurch verhindert wird, dass die Module bei einem vorgegebenen Druck einen gewünschten Maximalaustragsdruck überschreiten. Eine derartige Konfiguration der Steuereinrichtung wird angestrebt, um die Betriebslebensdauer des Pumpensystems zu verlängern.
  • Ein Merkmal der gemäß den Prinzipien der Erfindung aufgebauten Pumpe besteht darin, dass die Nasszonen der Pumpe vollständig aus einem chemisch inerten nicht-metallischen Material wie beispielsweise PTFE aufgebaut sind, wodurch die Möglichkeit einer Prozessfluidverunreinigung, das von einer Beschädigung oder einer Korrosion der Materialien herrühren kann, entfällt.
  • Ein weiteres Merkmal der Pumpe besteht in der Gestaltung des Druckbeaufschlagungselementes in Form einer Rollmembran, wobei durch den Abrollvorgang der dünnwandigen Schürze ermöglicht wird, dass sich das Druckbeaufschlagungselement in hin- und hergehender Weise innerhalb eines jeweiligen Kammerkopfes bewegt. Die Verwendung einer derartigen Rollmembran minimiert die Möglichkeit eines Versagens des Druckbeaufschlagungselementes, welches durch überbeanspruchte und/oder nicht abgestützte biegsame Abschnitte bedingt ist.
  • Noch weitere Merkmale der Pumpe sind, dass die Nasszone lediglich einen einzigen Leckagepfad aufweist, und zwar über die Zungen- und Nutdichtung zwischen dem Druckbeaufschlagungselement und dem Kammerkopf. Die Gestaltung der Pumpe mit einem einzigen Leckagepfad ist möglich, da eine statische Druckbeaufschlagungselementdichtung verwendet wird und das Druckbeaufschlagungselement aus einem massiven PTFE-Block ausgebildet ist, wodurch die Notwendigkeit vermieden wird, in diesem zur leichteren Befestigung am Kolben ein Loch anzubringen.
  • Auch wenn eingeschränkte Ausführungsformen von Pumpe und Pumpensystem hier speziell beschrieben und dargestellt wurden und spezielle Abmessungen offenbart wurden, sind viele Modifikationen und Variationen für Fachleute offensichtlich. Demgemäß versteht es sich, dass innerhalb des Schutzumfangs der anliegenden Ansprüche Pumpe und Pumpensystem in Übereinstimmung mit den Prinzipien der Erfindung anders als hier speziell beschrieben ausgeführt sein können.

Claims (10)

  1. Pumpe (10) zur Druckbeaufschlagung von Prozessflüssigkeit, mit: – einem Gehäuse (12) mit einem Ringspalt (24), der sich durch dieses zwischen gegenüberliegenden offenen Enden (26 und 28) erstreckt; – einem im Ringspalt angeordneten Kolben (22); – einer im Ringspalt am jeweiligen offenen Ende angeordneten Kolbenstopfbuchse (32) zur geführten, verschiebbaren Verdrängung des Kolbens durch diese; – einer Druckbeaufschlagungskammerbaugruppe, die an jedem Gehäuseende angeordnet ist und von den restlichen Gehäuseteilen abgedichtet ist, wobei jede Druckbeaufschlagungsbaugruppe aufweist: – einen Kammerkopf (14), der an ein jeweiliges Gehäuseende angebracht ist, wobei der Kammerkopf adaptiert ist, Prozessflüssigkeit sequentiell zu empfangen und auszutragen, und – eine Druckbeaufschlagungskammer (18), die im Kammerkopf angeordnet und an ein Ende des Kolbens angeschlossen ist, wobei das Druckbeaufschlagungselement und die Innenfläche eines jeweiligen Kammerkopfes eine Druckbeaufschlagungskammer dazwischen formen, das Druckbeaufschlagungselement eine einteilige zylindrische Konstruktion aufweist, die aus einem fluoropolymerischen Material geformt ist und ein massives Nasenteil (100) und eine Schürze (104) einschließt, die sich axial daraus erstreckt, die Schürze ein Flanschende (108) hat, das zwischen dem Kammerkopf und dem Gehäuseende angeordnet ist, um eine luft- und flüssigkeitsdichte Dichtung dazwischen zu formen, die Schürze eine dünnwandige Konstruktion aufweist, die auf sich selbst aufgrollt wird, um hin- und hergehende Bewegung des Druckbeaufschlagungselements im Kammerkopf zu erlauben; – Mittel zur Betätigung des Kolbens, um hin- und hergehende, verschiebbare Verdrängung des Kolbens im Durchgang zu produzieren, worin gleitende Verdrängung des Kolbens in einer Richtung eine simultane Flüssigkeitsansaugung in eine Druckbeaufschlagungskammer und eine Flüssigkeitsaustragung aus der anderen Druckbeaufschlagungskammer bewirkt.
  2. Pumpe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Druckbeaufschlagungselementstopfen (56) aufweist, der zwischen dem Druckbeaufschlagungselement und dem Ende des Kolbens eingeschaltet ist, wobei sich der Stopfen axial aus dem Druckbeaufschlagungselement erstreckt und eine Außenflache in Kontakt mit einer Innenfläche der Schürze hat, um die Druckbeaufschlagungselementschürze zu stützen, wenn das Druckbeaufschlagungselement in der Druckbeaufschlagungskammerbaugruppe verschiebbar verdrängt wird.
  3. Pumpe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse einen Leckanschluss (40) einschließt, der sich durch eine Gehäusewand erstreckt, worin jede Kolbenstopfbuchse wenigstens einen Leckanschluss (80) einschließt, der sich durch diese an einer Stelle außerhalb der Druckbeaufschlagungskammer erstreckt, und worin jeweilige Kolbenstopfbuchsen- und Gehäuseleckanschlüsse in Kommunikation miteinander sind, um das Feststellen von Prozessflüssigkeitsleckage ab der Druckbeaufschlagungskammer zu erleichtern.
  4. Pumpe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäuseringspalt einen Abschnitt mit reduziertem Durchmesser (34) einschließt, der zwischen den Kolbenstopfbuchsen angeordnet ist, um axiale nach innen gerichtete Bewegung jeder Kolbenstopfbuchse im Gehäuse zu beschränken, der Kolben wenigstens einen Dichtflansch (68) einschließt, der sich umfangsbezogen um den Kolben erstreckt, um eine luftdichte Dichtung zwischen dem Kolben und dem Abschnitt mit reduziertem Durchmessers zu formen, wobei der Abschnitt mit reduziertem Durchmesser Lufteinlässe (44) durch eine Gehäusewand angrenzend an gegenüberliegende Enden des Abschnitts mit reduziertem Durchmesser einschließt, wodurch das Mittel zum Betätigen des Kolbens die Einführung druckbeaufschlagter Luft sequentiell in jeden Lufteinlass aufweist.
  5. Pumpe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jede Druckbeaufschlagungskammer in Flüssigkeitsströmungskommunikation mit einem Flüssigkeitseinlassanschluss und einem Flüssigkeitsauslassanschluss steht, und worin ein Rückschlagventil (135) in jedem Flüssigkeitseinlass- und Flüssigkeitsauslassfließweg angeordnet ist.
  6. Pumpe nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein an jeder Kammerkopf angeschlossenes Absperrventil (144) aufweist, das betätigt wird, um jeden Kammerkopf von der Prozessflüssigkeit zu isolieren.
  7. Pumpe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jede Druckbeaufschlagungskammer einen einzelnen, vorbestimmten Leckweg ab jeder Druckbeaufschlagungskammer zum Ringspalt des Pumpengehäuses aufweist.
  8. Pumpe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Innenfläche der Druckbeaufschlagungskammer und eine Außenfläche des Druckbeaufschlagungselements aus einem nichtmetallischen, chemisch inerten Material geformt sind.
  9. Pumpe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie Mittel zur Feststellung von Prozessflüssigkeitsleckage in der Pumpe aufweist, wobei die Mittel aufweisen: – wenigstens einen Leckanschluss (80), der sich durch einen Wandteil jeder Kolbenstopfbuchse erstreckt, und – wenigstens einen Leckanschluss, der sich durch einen Wandteil des Gehäuses (40) erstreckt, wobei der Leckanschluss für das Gehäuse und jede Kolbenstopfbuchse positioniert sind miteinander zu kommunizieren, um Transfer leckender Flüssigkeit außerhalb des Gehäuses zuzulassen.
  10. Pumpe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jede Druckbeaufschlagungskammer in Flüssigkeitskommunikation mit einem Flüssigkeitseinlassanschluss und einem Flüssigkeitsauslassanschluss steht, ein Rückschlagventil in jedem Flüssigkeitseinlass- und Flüssigkeitsauslassfließweg angeordnet ist, jedes Druckbeaufschlagungselement (18) einen Schürzenflansch aufweist, und worin jeder Kammerkopf (14) eine komplementäre konische Innenfläche hat.
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