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Diese Erfindung betrifft einen elektrischen Verbinder,
der miteinander montierte Module aufweist.
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Es ist bekannt, daß elektrische
Verbinder in separaten Modulen bereitgestellt werden, die miteinander
zu einer einzelnen Baugruppe für
einen Eingriff mit einem komplementären Verbinder montiert werden.
Ein Modul kann beispielsweise ein isolierendes Gehäuse mit
einer Reihe von Klemmenaufnahmehohlräumen für das Aufnehmen von elektrischen
Anschlußklemmen
aufweisen, die mit leitenden Drähten verbunden
sind. Derartige Module, ob sie identisch oder ähnlich sind, können danach
miteinander gestapelt und im allgemeinen in einem Schalengehäuse montiert
werden, das die Vielzahl der montierten Verbindermodule einschließt und sichert.
Ein Verbinder mit einer Vielzahl von Reihen und senkrechten Reihen
wird auf diese Weise gebildet. Einer der Vorteile der Modulkonstruktion
ist beispielsweise, wenn die leitenden Drähte an unterschiedlichen Modulen
anschließen,
die mit unterschiedlichen Kabelbäumen verbunden
sind und nur miteinander montiert werden können, wenn die Kabelbäume in dem
Gerät oder
der Vorrichtung montiert sind, für
das sie bestimmt sind. Letzteres ist in der Kraftfahrzeugindustrie
typisch. Durch Herstellen separater Module können die leitenden Drähte an Anschlußklemmen
angeschlossen und in Modulen in einem automatisierten Verfahren vormontiert
und danach einfach miteinander in einem Schalengehäuse bei
der endgültigen
Montage montiert werden. Das Dokument US-A-5122077 offenbart einen
Verbinder entsprechend dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
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Eines der Probleme des Bereitstellens
von Verbindermodulen im Gegensatz zu einem einzelnen Verbinderblock
ist die Vergrößerung des
Volumens. Beispielsweise wird ein einreihiger Modul bereitgestellt,
wobei die oberen und unteren Wände
eine Mindestdicke erfordern, um eine ausreichende mechanische Festigkeit
zu liefern. Wenn die Module miteinander gestapelt werden, wird daher
die Wanddicke verdoppelt, die die Anschlußklemmen trennt. Wenn ein einfacher
Verbinder (nicht modular) mit einer Vielzahl von Reihen und senkrechten
Reihen hergestellt wird, können
die Wände
dünner
ausgeführt
werden, und es kann daher eine kompaktere Teilung zwischen den Anschlußklemmen
zustande gebracht werden.
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Es ist ein Ziel dieser Erfindung,
einen kompakten Modulverbinder bereitzustellen. Es wäre vorteilhaft,
daß ein
derartiger Verbinder in einer kostenwirksamen Weise bereitgestellt
wird.
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Die Ziele dieser Erfindung wurden
zustande gebracht, indem der Verbinder nach Patentanspruch 1 bereitgestellt
wird. Vorteilhafterweise wird infolge des Ineinanderschachtelns
der miteinander in Eingriff kommenden Wandabschnitte der benachbarten
Module ein kompakter Modulverbinder bereitgestellt.
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Weitere vorteilhafte Aspekte dieser
Erfindung werden aus der folgenden Beschreibung und den Patentansprüchen ersichtlich.
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Eine Ausführung dieser Endung wird jetzt
als Beispiel mit Bezugnahme auf die beigefügten Fig. beschrieben, die
zeigen:
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1 eine
isometrische Darstellung von zwei Verbindermodulen, die miteinander
gestapelt sind;
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2 eine
isometrische Darstellung eines der Module aus 1; und
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3 eine
isometrische Darstellung der zwei Module aus 1 vor dem Miteinanderstapeln.
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Mit Bezugnahme auf 1 weist ein elektrischer Verbinder eine
Vielzahl von Verbindermodulen 2, 4 auf, die in
einem Schalengehäuse
(nicht gezeigt) aufgenommen werden, das die Module umgibt und miteinander
sichert. Bei der speziellen Ausführung weist
jeder Modul 2, 4 eine einzelne Reihe von entsprechenden
Klemmenaufnahmehohlräumen 6, 8 auf.
In 1 werden zwei Module 2, 4 gezeigt,
die miteinander gestapelt wurden, aber es wäre ebenfalls möglich sich
vorzustellen, daß eine
Vielzahl von Modulen 2, 4 miteinander gestapelt
werden könnte, indem
die untere Fläche
des unteren Moduls (wie aus 1 ersichtlich)
angepaßt
wird, damit sie der unteren Fläche
des oberen Moduls gleicht, so daß eine Vielzahl von Modulen
miteinander gestapelt werden könnte.
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Die Klemmenaufnahmehohlräume 6, 8 erstrecken
sich von einem leitenden Drahtaufnahmeende 10 zu einer
Eingriffsfläche 12,
wobei jeder Hohlraum von der Eingriffsfläche 10 elektrische
Anschlußklemmen 14 (siehe 2) darin aufnimmt. Die Reihe
der Hohlräume 6 ist
an den Enden der Reihe durch Stirnwände 14, 16 begrenzt
und auf beiden Seiten der Reihe durch erste und zweite Wände 18, 20 (siehe 1 in Verbindung mit 3).
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Bei der speziellen Ausführung erstreckt
sich die erste Wand 18 des Moduls 2 vom Eingriffsende 12 zu
einem Ende 22, das vom Klemmenaufnahmeende 10 beabstandet
ist. Wie in 2 gezeigt wird,
weisen die elektrischen Anschlußklemmen 14 Schneidklemmkontaktabschnitte 24 auf,
die Schneidklemmkontaktschlitze 26 aufweisen, die die isolierten leitenden
Drähte
(nicht gezeigt) darin aufnehmen. Die Schneidklemmkontaktschlitze 26 schneiden
sich durch die Isolierung des Drahtes und berühren dessen innere leitende
Litzen. Infolge des Abstandes des Endes 22 der ersten Wand
vom Klemmenaufnahmeende 10 des Moduls werden die Klemmenaufnahmehohlräume 6 in
der Position der Schneidklemmkontaktabschnitte 24 freigelegt,
damit die leitenden Drähte
in die Schneidklemmkontaktschlitze 26 eingesetzt werden
können,
wenn die Anschlußklemmen 14 vollständig in
die Hohlräume 6 eingesetzt
werden. Letzteres ermöglicht
eine sehr kostenwirksame automatisierte Montage der Anschlußklemmen
in den Hohlräumen
und eine anschließende
Verbindung mit den leitenden Drähten.
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Bei der Ausführung in 1, wo der Verbinder nur zwei Module 2, 4 aufweist,
können
die zwei Module als ein zusammenhängendes Teil in der in 3 gezeigten Anordnung gebildet
werden, wo dünne,
trennbare Stege die Module miteinander verbinden. Der zweite Modul 4 weist
ebenfalls eine erste Wand 28 und eine gegenüberliegende
zweite Wand 30 (siehe 1 und 3) auf beiden Seiten der Reihe der
Hohlräume 8 auf.
Die erste Wand 28 des zweiten Moduls 4 gleicht
in der Konstruktion der ersten Wand 18 des ersen Moduls 2,
wodurch die leitenden Drähte an
den Anschlußklemmen
in der gleichen Weise angeschlossen werden können, wie es vorangehend beschrieben
wird. Indem zwei Module 4, 2 bereitgestellt werden,
die durch trennbare oder zerreißbare Stege
miteinander verbunden sind, können
die leitenden Drähte
an den Anschlußklemmen
angeschlossen werden, die in die Hohlräume von einer Seite der beiden
Module bei einer automatisierten Verfahrensweise eingesetzt werden.
Nach dem Anschluß werden
die Module getrennt und danach miteinander gestapelt, wo die zweiten
Flächen 20, 30 gegeneinander
angeordnet werden. Es wäre
ebenfalls möglich,
den ersten Modul 2 separat vom zweiten Modul 4 herzustellen,
wobei sie an verschiedenen Kabelbäumen angeschlossen werden,
und die Montage an dem Gerät
oder der Vorrichtung bewirkt wird, für das die Kabelbäume bestimmt
sind. Der Anschluß der
leitenden Drähte
an die Anschlußklemmen
kann ebenfalls bewirkt werden, sobald die Module miteinander gestapelt
sind, weil, wie es in 1 gezeigt
wird, die Schneidklemmkontaktabschnitte 24 der Anschlußklemmen,
die in den Hohlräumen 6 und 8 der
zwei Module aufgenommen werden, von den gegenüberliegenden Seiten des Verbinders
zugänglich
sind. Es wäre
ebenfalls möglich,
derartige stapelbare Module mit Anschlußklemmen zu liefern, die auf die
leitenden Drähte
gecrimpt und danach in die Klemmenaufnahmehohlräume eingesetzt werden, was
von den Forderungen abhängig
ist.
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Mit Bezugnahme auf 1 und 3 weichen die
zwei Module 2, 4 hinsichtlich ihrer zweiten Wände 20, 30 ab.
Beide zweite Wände 20, 30 weisen
eine Vielzahl von Längswandabschnitten 32, 34 auf,
die sich entsprechend in der Richtung der Reihen erstrecken (d.
h., im wesentlichen parallel zur Richtung der Eingriffsfläche 12 der
Module). Die Anordnung der Wandabschnitte 32, 34 der
entsprechenden Module 2, 4 ist so, daß, wenn
die Module miteinander gestapelt werden, sich die Wandabschnitte 32, 34 ineinanderschachteln,
wie in 1 gezeigt wird.
Zwischen den Wandabschnitten 34 oder den Wandabschnitten 32 der
beiden Module sind entsprechend Zwischenäume 33, 35 vorhanden.
Bei dieser speziellen Ausführung
sind diese Zwischenräume
so, daß die
Klemmenaufnahmehohlräume 6, 8 zur
Außenseite
der Verbindermodule durch diese zweiten Wände freigelegt werden. Diese
Zwischenräume
werden jedoch durch die komplementären Wandabschnitte 32, 34 ausgefüllt, wenn
die Module miteinander gestapelt werden. Infolge der letzteren Konstruktion
werden die gestapelten Module nur durch die Dicke der einen Wand
eher als der zwei Wände
voneinander getrennt. Die Wandabschnitte 32, 34 können daher
ausreichend dick bereitgestellt werden, um die erforderliche Festigkeit
und Stabilität
der Verbindermodule zu liefern. Ein besonders kompaktes Stapeln
der Verbindermodule kann auf diese Weise bewirkt werden. Ein weiterer
Vorteil ist, daß das
Ineinanderschachteln der Wandabschnitte die gestapelten Module mit
Bezugnahme zueinander sicher positioniert. Wie bereits erwähnt wurde,
ist es ebenfalls möglich,
mehr als zwei gestapelte Module bereitzustellen, indem nur die Konstruktion
der gegenüberliegenden
ersten und zweiten Flächen
angepaßt
wird.