DE69720004T2 - Vorrichtung zum Falten und Halten eines weichen intraokularen Implantates - Google Patents
Vorrichtung zum Falten und Halten eines weichen intraokularen ImplantatesInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur präzisen Vorbereitung eines weichen Implantats, das im wesentlichen aus Kunstkristall gebildet ist, vor dem Anbringen im Auge.
- Immer häufiger werden bei Katarakt-Operationen weiche Implantate eingesetzt und dabei ein Kunstkristall verwendet, da derartige Implantate den Vorteil haben, daß bei ihrer Anbringung im Auge nur ein kleiner Schnitt nötig ist. Sobald sie eingeführt sind, weiten sich diese Implantate elastisch, um im Innern des Auges ihre ursprüngliche Form einer optischen Linse anzunehmen. Um die Arbeit des Chirurgen zu vereinfachen, ist es zweckmäßig, das Implantat vor dem Anbringen vorzubereiten und es in seinem gefalteten Zustand zu halten, so daß der Chirurg es nur noch mit Hilfe einer Pinzette greifen muß, um es in dem Auge anzubringen.
- Eine derartige Vorrichtung ist beispielsweise in dem Dokument EP-A-590 201 beschrieben.
- Die vorliegende Erfindung gibt eine Vorrichtung an, die dazu vorgesehen ist, diese Funktion auf vereinfachte Weise sicherzustellen, und die das Falten des Implantats und das Halten im gefalteten Zustand zur Verwendung für den Chirurgen ermöglicht.
- Somit liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung anzugeben zum Falten und Halten eines weichen intraokulären Implantats im gefalteten Zustand, umfassend zwei Klemmbacken, von denen jede eine aktive Fläche in Form einer V-förmigen Winkelfläche hat und derart angeordnet ist, daß sie relativ zu der anderen Klemmbacke entlang einer zu einer der Seiten der V-förmigen Winkelfläche parallelen Richtung gleiten kann von einer ersten Stellung, in der die beiden Klemmbacken sich an dem Ende der Seite, die parallel zur Gleitrichtung verläuft, berühren, in zumindest eine zweite Stellung, in der sie voneinander um eine Entfernung beabstandet sind, die zumindest gleich dem Durchmesser des zu faltenden Implantats ist, während zumindest ein elastisches Element zwischen die Klemmbacken gespannt ist, das dazu neigt, die beiden Klemmbacken in Kontakt miteinander zu halten, wobei jede Klemmbacke ferner einstückig mit einem Drücker ausgebildet ist, der sich gegenüber der aktiven Fläche der Klemmbacke und jenseits der anderen Klemmbacke erstreckt.
- Die Vorrichtung verhält sich wie eine normalerweise geschlossene Zange, die sich bei Betätigung durch die Bedienperson öffnet, um zwischen den Klemmbacken einen Raum freizugeben, der es ermöglicht, ein Implantat aufzunehmen, und sich wieder an dem Implantat schließt, wodurch sich dieses faltet. In diesem Zustand halten die Klemmbacken das Implantat in einem in sich selbst gefalteten Zustand, und dies auch nach dem Betätigung durch die Bedienperson. Der Faltbereich des Implantats tritt derart über die Klemmbacken hervor, daß es möglich ist, das gefaltete Implantat mit Hilfe einer geeigneten Pinzette aufzunehmen, insbesondere für den Fall, daß das Implantat in das Auge eines Patienten eingeführt werden soll.
- Bei einer Ausführungsform ist eine der Klemmbacken von dem zentralen Abschnitt eines einen gabelförmigen Bügel bildenden Querelements getragen, während sich die andere Klemmbacke zwischen den Schenkeln dieses Bügels erstreckt, wobei das Ende der Schenkel, das dem das Querelement tragenden Ende entgegengesetzt ist, mit dem entsprechenden Drücker ausgestattet ist.
- Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden beim Studium der folgenden Beschreibung und der beigefügten Zeichnungen, die ein Ausführungsbeispiel betreffen, deutlicher. In den Figuren zeigen:
- Fig. 1 eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Vorrichtung im geöffneten Zustand, in dem sie ein Implantat aufnehmen kann;
- Fig. 2 eine Schnittansicht entlang der Ebene II der Fig. 1;
- Fig. 3 eine Draufsicht auf die Vorrichtung im geschlossenen Zustand ohne Implantat;
- Fig. 4 eine Schnittansicht entlang der Linie IV-IV der Fig. 3;
- Fig. 5 eine Teilansicht der Vorrichtung nach Fig. 1 mit einem Implantat, das bereit ist, in sich selbst gefaltet werden kann;
- Fig. 6 eine Schnittansicht entlang der Eben VI-VI der Fig. 5;
- Fig. 7 eine Teilansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung, die ein gefaltetes Implantat zwischen ihren Klemmbacken hält;
- Fig. 8 eine Schnittansicht entlang VIII-VIII der Fig. 7.
- Die in den Figuren dargestellte Vorrichtung umfaßt eine erste Klemmbacke 1, die von einem der Enden eines Fingers 2 gehalten ist, während das andere Ende des Fingers 2 mit einem Drücker 3 ausgestattet ist. Der Drücker hat die Form eines Querstabs, der im wesentlichen senkrecht zum Finger 2 verläuft und hat eine äußere konkave Fläche 3a.
- Die Klemmbacke 1 hat eine aktive Fläche 4, die von den Seiten 4a und 4b einer V- förmigen Winkelfläche begrenzt ist, die dem Drücker 3 gegenüberliegt. Die Seite 46 definiert eine Fläche, die im wesentlichen Parallel ist zur Längsachse des Fingers 2. Die aktive Fläche 4 weist in Richtung des Drückers 3.
- Die Vorrichtung umfaßt eine zweite Klemmbacke 5, die ebenso wie die erste Klemmbacke 1 eine aktive Fläche 6 hat, die von den Seiten 6a und 6b einer V- förmigen Winkelfläche begrenzt ist, die der V-förmigen Winkelfläche der Klemmbacke 1 gegenüberliegt. Die Klemmbacke 5 ist von dem medianen Bereich des Querelements 7 eines gabelförmigen Bügels getragen, dessen Schenkel 8 und 9 den Finger 2, der die Klemmbacke 1 trägt, einrahmen. Das Querelement 7 hat unterhalb der Klemmbacke 5 untere Ränder 10 und 11, die eine Führungsschiene für den Finger 2 sowie die Schenkel 8 und 9 des gabelförmigen Bügels bildet, die diesen einrahmen. Das Ende der Schenkel 8 und 9, das dem das Querelement 7 tragenden Ende entgegengesetzt ist, ist mit einem Drücker 12 ausgestattet, der ebenso wie der Drücker 3 die Form eines Querstabs und eine äußere konkave Fläche 12a hat. Die aktive Fläche 6 der Klemmbacke 5 weist in Richtung des Drückers 12.
- Die Flächen 4b und 6b der Klemmbacken 1 und 5 bilden Teil einer gemeinsamen Ebene, die parallel zur Verschiebungsebene des Fingers und des gabelförmigen Bügels verläuft, welche die Halteebene des zu faltenden Implantats darstellt. Zwischen dem Drücker 12 und dem Querelement 7 hat jeder der Schenkel 8 und 9 eine obere Erhebung 13 bzw. 14, die leicht über die Ebene hinausstehen, welche die Seiten 4b und 6b der aktiven Flächen 4 und 6 der Klemmbacken enthalten.
- Zwei Blattfedern 15 und 16, die jeweils mit ihren Enden in eines der Enden jedes Drückers 3 und 12 eingesetzt sind, haben zum einen die Funktion, die beiden Abschnitte der Vorrichtung, welche die Klemmbacken 1 und 5 tragen, in Eingriff miteinander zu halten, wobei die eine in der anderen gleitet, und sorgen zum anderen dafür, die Drücker elastisch voneinander zu entfernen, um die Klemmbacken 1 und 5 konstant gegeneinander zu spannen, wie in Fig. 3 dargestellt. In dieser Stellung berühren die Klemmbacken einander an ihrem Rand, der jede der Seiten 4b und 6b ihrer aktiven Fläche begrenzt, wie in Fig. 4 dargestellt.
- Aus den Figuren ist ersichtlich, daß, wenn die Bedienperson die Drücker 3 und 12 zwischen Daumen und Zeigefinger zusammendrückt, diese sich annähern und sich die Klemmbacken 1 und 5 somit voneinander entfernen. Man kann nun zwischen den Klemmbacken ein Implantat 20 anordnen, wie dies in den Fig. 5 und 6 dargestellt ist, das teilweise auf den Seiten 4b und 6b der Klemmbacken sowie auf einem Abschnitt der Oberfläche der Schenkel 8 und 9 ruht, die auf gleicher Höhe angeordnet ist, und das durch die Erhebungen 13, 14 seitlich zwischen den Drückern gehalten ist. Das intraokuläre Implantat kann auf bekannte Weise flexible Henkel 21 haben, die wie in Fig. 5 dargestellt oder senkrecht zur dargestellten Po¬ sition angeordnet sein können, wobei sie je von einer Seite der Klemmbacken ausgehen. Wenn die Bedienperson den Druck auf die Drücker löst, nähern sich die Klemmbacken unter der Wirkung der Blattfedern 15 und 16 einander an und verformen dabei das Implantat 20 wie in den Fig. 7 und 8 dargestellt. Dabei faltet sich das Implantat in sich selbst, wobei der Faltbereich derart über die Klemmbacken hinaustritt, daß an dem gefalteten Implantat ein Abschnitt entsteht, an dem es mit Hilfe einer geeigneten Pinzette ergriffen werden kann, wobei das Implantat unter der Wirkung der Rückholkraft der Blattfedern 15 und 16 gehalten wird, was der Bedienperson ermöglicht, die Vorrichtung, die ein Halteelement des gefalteten Implantats bildet, loszulassen.
- Wenn das Implantat mittels einer geeigneten Pinzette in ein Auge eingeführt werden soll, wird der Abschnitt des Implantats 20, der über die Klemmbacken 1 und 5 hinaussteht, ergriffen und die Klemmbacken werden durch ein Drücken der Drücker 3 und 12 gelöst, um das im gefalteten Zustand gehaltene Implantat mit der Pinzette, die es ergriffen hat, herauszunehmen.
- Schließlich ist in den Figuren ein Anschlagelement 22 zu sehen, das die Beabstandung der Klemmbacken begrenzt. Dieses Anschlagelement, das beispielsweise von einer Schraube gebildet ist, kann einstellbar sein, wodurch die Beabstandung an die Abmessungen des Implantats angepaßt werden kann.
- Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann aus verschiedenen Materialien hergestellt sein. Für den Fall der Wiederverwendung ist sie vorzugsweise aus einer Legierung aus Titan, rostfreiem Stahl oder einer entsprechenden Legierung gebildet, die im Bereich chirurgischer Instrumente bekannt ist und auf die Sterilisationsverfahren angewandt werden können. Im Falle der Einmalverwendung kann die Vorrichtung aus einem Kunststoffmaterial hergestellt sein, das zumindest hinsichtlich der Drücker-Klemmbacken-Vorrichtung im Spritzverfahren erzeugt ist, wobei diese gespritzten Elemente an den Enden jedes Drückers Aussparungen zur Aufnahme der Blattfedern haben, die ebenso aus einem Kunststoff- oder Metallmaterial hergestellt sein können.
Claims (8)
1. Vorrichtung zum Falten und Halten eines weichen intraokulären Implantats
(20) im gefalteten Zustand, umfassend zwei Klemmbacken (1, 5), von
denen jede eine aktive Fläche (4, 6) in Form einer V-förmigen Winkelfläche
hat und derart angeordnet ist, daß sie relativ zu der anderen Klemmbacke
entlang einer zu einer der Seiten (4b, 6b) der V-förmigen Winkelfläche
parallelen Richtung gleiten kann von einer ersten Stellung, in der die beiden
Klemmbacken sich an dem Ende der Seite (4b, 6b), die parallel zur
Gleitrichtung verläuft, berühren, in zumindest eine zweite Stellung, in der sie
voneinander beabstandet sind, dadurch gekennzeichnet, daß die
Vorrichtung zumindest ein elastisches Element (15, 16) umfaßt, das zwischen die
Klemmbacken gespannt ist und die Tendenz hat, die beiden Klemmbacken
in Kontakt miteinander zu halten.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jede
Klemmbacke (1, 5) einstückig mit einem Drücker (3, 12) ausgebildet ist, der sich
gegenüber der aktiven Fläche (4, 6) der Klemmbacke und jenseits der
anderen Klemmbacke (5, 1) erstreckt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die eine (5)
der Klemmbacken von dem zentralen Abschnitt eines einen Teil eines
gabelförmigen Bügels bildenden Querelements (7) getragen ist, während sich
die andere Klemmbacke (1) zwischen den Schenkeln (8, 9) dieses Bügels
erstreckt, wobei das Ende der Schenkel (8, 9), das dem das Querelement
(7) tragenden Ende entgegengesetzt ist, mit dem entsprechenden Drücker
(12) ausgestattet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel
(8, 9) des gabelförmigen Bügels eine Vorrichtung (13, 14) umfassen zum
seitlichen Halten des Implantats (20) relativ zu den Klemmbacken (1, 5),
wenn diese in ihrer zweiten Stellung voneinander beabstandet gehalten
sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
andere Klemmbacke (1) von einem der Enden eines Stifts (2) gehalten ist,
der relativ zu dem dreiseitigen Bügel unter der entsprechenden
Klemmmbacke (5) gleitend angeordnet ist, während das andere Ende des
Stifts (2) mit dem entsprechenden Drücker (3) ausgestattet ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Drücker (3, 12) von einem Querstab gebildet ist, der relativ zu
dem Stift, bzw. dem dreiseitigen Bügel quer verläuft und dessen
Außenfläche (3a, 12a) konkav ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das
elastische Element von zwei Federblättern (15, 16) gebildet ist, die je einen
elastischen Bügel zum elastischen Verbinden der Drücker (3, 12) bilden.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß sie einen Anschlag (22) umfaßt, der die Beabstandung der
Klemmbacken (1, 5) voneinander auf einen Maximalwert begrenzt.
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