DE69714617T2 - Zusatzvorrichtung für drehkopfgartenschneider - Google Patents
Zusatzvorrichtung für drehkopfgartenschneiderInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Gartengerät, und zwar auf eine Saugeinrichtung, die als Zusatz verwendet werden kann zu traditionellen Gartenschneidgeräten, bei denen ein Schneidblatt oder -draht durch einen Drehkopf bewegt wird. In solchen Schneidgeräten ist der Kopf über einen längeren Stiel mit einem elektrisch oder durch Treibstoff angetriebenen Motor verbunden, wobei die Übertragungselemente im Stiel untergebracht sind.
- Das vorliegende Gerät ist insbesondere für die Reinigung des Gartens von Blättern sowie anderen Abfällen wie Zweigen und Ähnlichem bestimmt.
- Gegenwärtig werden zur Beseitigung von Blättern konventionelle Rechen und Sauggeräte für allgemeine Zwecke verwendet. Diese Sauggeräte bestehen aus einer Vakuumkammer, an die eine flexible, am anderen Ende offene Leitung angeschlossen ist. Im Betrieb werden Blätter und anderer Abfall vom Boden durch das offene Ende der mit der Vakuumkammer verbundenen Leitung aufgenommen. Dann passieren sie die Leitung und werden in der Vakuumkammer oder in einem besonderen Beutel deponiert.
- Solche Geräte weisen einige Nachteile auf: Sie haben insgesamt große Abmessungen, sie sind kostspielig (wodurch ihre Verwendung zur Säuberung kleiner Rasenflächen unrentabel ist), und in der Nähe ihres Einsatzes muss sich eine Stromversorgungsleitung befinden (was sie für manche Einsätze ungeeignet macht).
- Bekanntlich existieren auch Hochleistungsrasenmäher die zugleich das Gras schneiden und die bereits abgeschnitten Grasteile aufsaugen.
- Solche Rasenmäher sind leider sehr teuer (sowohl hinsichtlich der Anschaffungs- als auch der Wartungskosten), und sie arbeiten nicht gut, wenn der zu säubernde Boden Unebenheiten aufweist, was häufig der Fall ist, und wenn große Mengen an Blättern zu beseitigen sind.
- Aus US 4,227,280 ist ein Vakuumgebläsezusatzgerät für Rasentrimmer in Fadentechnik bekannt, das anstatt des Drehkopfs am Trimmer angebracht werden kann. Das Zusatzgerät soll den Boden nach Gebrauch des Trimmers zum Grasschneiden verwendet werden, um den Boden zu säubern. Es ist mit einem Sammelbeutel ausgestattet, in den der aufgesaugte Abfall (sofern die Vakuumfunktion gewählt ist) bis zur späteren Entsorgung aufgenommen wird.
- Das Gerät weist einige Nachteile auf, da der Benutzer mehrere Arbeitsschritte zu verrichten hat (Blattschnitt mit dem Fadentrimmer, an dem der Drehkopf angebracht ist, dann Säuberung des Bodens, nachdem der Drehkopf gegen das Zusatzgerät ausgetauscht ist).
- Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass die Blätter und anderer Abfall, nachdem sie einmal in den Beutel aufgenommen sind, ein relativ großes Volumen einnehmen, do dass der Beutel häufig geleert oder ausgetauscht werden muss.
- Ein erstes Ziel der Erfindung besteht darin, die zuvor genannten Nachteile, die die bekannten Techniken aufweisen, zu umgehen und ein kostengünstiges, einfach zu bedienendes Gerät zu realisieren, das für verschiedene Verwendungszwecke geeignet ist.
- Ein zweites Ziel liegt in der Einführung neuen Zubehörs, das zusammen mit Gartengeräten zu verkaufen ist, und zwar mit Gartenschneidgeräten mit Drehkopf.
- Die oben erwähnten Ziele sind entsprechend der Erfindung durch eine Saugvorrichtung realisiert worden, die als Zubehör zu Gartenschneidgeräten mit Drehkopf einzusetzen ist. Gemäß der Erfindung besteht die Saugvorrichtung im Wesentlichen aus einem Flügelrad mit zwei Wirkungen, indem es sowohl schneiden als auch Blätter und Abfall vom Boden aufsaugen kann. Das Flügelrad lässt sich anstelle des Drehkopfs des Gartenschneidgeräts montieren und dreht sich in einer Ansaugkammer, die mittels einer Sicherungsvorrichtung am Stiel des Schneidgeräts befestigt ist. Die Ansaugkammer hat eine Auslassleitung, durch die der Abfall in einen Sammelbeutel hinauftransportiert wird.
- Zu der Saugvorrichtung gehört ein einstellbares Gelenk, das die Verwendung der Vorrichtung an Gartenschneidgeräten mit unterschiedlicher Geometrie ermöglicht, beispielsweise im Falle von Gartenschneidgeräten, die für Benutzer unterschiedlicher Körpergröße konzipiert sind, bei denen sich die Winkel zwischen der Bodenebene und der Achse des Stiels unterscheiden.
- Ein erster Vorteil der Erfindung besteht darin, dass die Vorrichtung kostengünstig ist, dass ihre Abmessungen insgesamt relativ klein sind und dass sie einfach an beliebige Gartenschneidgeräte mit Drehkopf anzubauen ist, insbesondere an Gartenschneidgeräte, die einen Drehkopf mit Schneiddraht besitzen.
- Ein zweiter Vorteil besteht darin, dass alle Komponenten aus Kunststoff hergestellt werden können.
- Ein dritter Vorteil besteht darin, dass das Volumen des Abfalls durch die Schneidwirkung des Flügelrads verringert wird.
- Weitere Vorteile ergeben sich aufgrund der folgenden Zeichnungen, die als Beispiele zu gelten haben, die den Rahmen der Erfindung in keiner Weise einschränken:
- - Abb. 1 zeigt die Ansicht einer möglichen Ausführung einer Saugeinrichtung gemäß der Erfindung;
- - Abb. 2 zeigt eine zweite Realisierung der Saugeinrichtung gemäß der Erfindung.
- - Abbn. 3a und 3b zeigen eine Rückansicht bzw. eine Schnittdarstellung der Einrichtung gemäß der Erfindung mit einem einstellbaren Gelenk.
- Wie aus den beiliegenden Zeichnungen hervorgeht, gehört zu der Saugeinrichtung gemäß der Erfindung eine Ansaugkammer 1, die aus zwei Hälften besteht, die bezüglich einer Längsebene symmetrisch sind und durch Schrauben oder andere herkömmliche Verbindungselemente 8 verbunden sind. Die Kammer 1 umgibt die Antriebswelle des Gartenschneidgeräts und schließt sie seitlich ab. Sie ist am Stiel 3 des Gartenschneidgeräts mittels einer abnehmbaren Sicherungseinrichtung 9, beispielsweise durch Schrauben, befestigt. Kammer 1 ist im Wesentlichen ein Hohlzylinder mit einer unten geöffneten Ansaugleitung. Auf der Rückseite mündet die die Kammer 1 in eine Auslassleitung 5, deren Abmessungen so auf diejenigen der Leitung 4 abgestimmt sind, das die Saugleistung optimal ist. Leitung 5 führt zu einer Transportleitung 6, die vorzugsweise flexibel ist und durch die der Abfall in einen Sammelbeutel 7, der am Stiel 3 des Gartenschneidgeräts mittels einer abnehmbaren Sicherungseinrichtung 10 befestigt ist, hinauftransportiert wird.
- In der Kammer 1 ist kann sich ein Flügelrad 2 drehen, das in konventioneller Weise an der Antriebswelle des Gartenschneidgeräts angebracht ist. Im Betrieb führt die Drehung des Flügelrads 2 zu einer Saugwirkung, durch die Blätter und anderer Abfall, die in der Nähe der Leitung 4 liegen, aufgesaugt werden und dabei von demselben Flügelrad zerkleinert werden, bevor sie in den Sammelbeutel 7 transportiert werden. Zur Erhöhung der Saugwirkung können die Blätter des Flügelrads am Ende mit Bürsten versehen werden, die den entsprechenden Bereich zwischen Blatt und Innenwand der Kammer 1 abschließen.
- Ist der Sammelbeutel voll, kann er entweder geleert oder gegen einen neuen Einwegsack ausgetauscht werden.
- In einer vorzuziehenden Realisierung sind die Vorrichtungen 8 und 9 an Kammer 1 entweder Schrauben oder schnell lösbare Befestigungen, während die Vorrichtung 10 zur Befestigung des Beutels 7 am Stiel 3 aus schnell lösbaren Befestigungen besteht, beispielsweise einem offenen Kunststoffring, der sich elastisch aufbiegen und um den Stiel 3 legen lässt.
- Ein Vorteil liegt darin, dass die meisten Komponenten der Einrichtung (Kammer 1, Leitungen 4 und 5, Flügelrad 2, Beutel 7) kostengünstig aus Kunststoff hergestellt werden können.
- Der Motor und der Griff des Gartenschneidgeräts sind in den Abbildungen nicht gezeigt, doch es ist offensichtlich, dass ein Gerät gemäß der Erfindung an jedem Gartenschneidgerät mit Drehkopf angebracht werden kann, das mit einem durch Treibstoff oder elektrisch angetriebenen Motor betrieben wird, wenn es eine Antriebswelle, auf die das Flügelrad montiert werden kann, und einen Stiel, an dem der Kopf 1 befestigt werden kann, besitzt.
- Das Wesentliche an der Kammer 1, wie sie in Abb. 2 dargestellt ist, besteht darin, dass sie flach ist und sich in horizontaler Lage befindet.
- In diesem Fall ist die Kammer 1 ein muschelförmiger Kasten, wobei sich die Auslassleitung 5 seitlich neben dem Flügelrad befindet. Mehrere Räder 12 können an den Kopf 1 montiert werden, damit sich der Abstand des Kopfs vom Boden sicher einstellen lässt. Diese Realisierung ist besonders geeignet, um die Einrichtung als konventionelles Sauggerät oder als konventionellen Rasenmäher zu verwenden.
- In der Realisierung, wie sie in Abb. 2 gezeigt ist, ist das Flügelrad 2 durch ein vorzugsweise aus Metall gefertigtes Blatt gegeben, das sich nahe der Öffnung 4 dreht. Das Blatt ist so konstruiert, dass es die Blätter und anderen Abfall sowohl zerkleinert als auch einsaugt.
- Abbn. 3a und 3b zeigen eine Einrichtung gemäß der Erfindung, bei der die Vorrichtung, die die Ansaugkammer 1 am Stiel 3 des Gartenschneidgeräts sichert durch ein Kugelgelenk 91 gegeben ist, zu der zwei symmetrische Hälften gehören, die jeweils in die entsprechenden Hälften der Ansaugkammer eingebaut sind. Das Gelenk 91 wird durch eine konventionelle Vorrichtung um einen im Wesentlichen kugelförmigen Körper 31 geschlossen, der in einer bestimmten Lage am Stiel 3 befestigt ist. Die Verbindung zwischen dem Gelenk 91 und dem kugelförmigen Körper 31 erlaubt es Benutzern jeder Körpergröße, den Winkel zwischen der Ebene der Öffnung der Ansaugkammer (die horizontal zu halten ist) und der Neigung des Stiels so einzustellen, dass er den Bedürfnissen des Benutzers am besten entspricht. In dieser Realisierung ist in die Wände der Kammer 1 ein Kasten 92 eingebaut zur Aufnahme des Schutzschilds, der sich gewöhnlich oberhalb des rotierenden Blatts oder Drahts des Gartenschneidgeräts befindet und nicht vom Stiel entfernt wird, wenn der Drehkopf gemäß der Erfindung durch ein Flügelrad ersetzt wird.
Claims (18)
1. Zusatzsaugeinrichtung für Gartenschneidgeräte mit Drehkopf
bestehend aus einer Saugeinrichtung (2, 11), die auf der Antriebswelle und
nicht am Drehkopf montiert ist, einer Transporteinrichtung (1, 1', 4, 4', 5, 5', 6, 6')
und einer Sammeleinrichtung (7), wobei die genannte Transport- bzw.
Sammeleinrichtung an einem Teil (3) des Gartenschneidgerätes durch eine
abnehmbare Sicherungsvorrichtung (9, 91, 10) befestigt ist, dadurch
gekennzeichnet, dass jene Saugeinrichtung aus doppelt wirkenden
Spiralelementen (2, 11) besteht, durch welche Blätter und sonstiger Abfall
zerschnitten und durch die Transporteinrichtung (1, 1', 4, 4', 5, 5', 6, 6') hoch zur
Sammeleinrichtung (7) gesaugt werden.
2. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
genannte Transporteinrichtung eine Kammer (1) mit einer Einlassleitung zum
Ansaugen (4) und einer Auslassleitung (5) aufweist, welche über eine
weitere Transportleitung (6) in die Sammeleinrichtung (7) führt.
3. Vorrichtung gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die
Kammer (1) aus zwei symmetrischen Hälften besteht, welche durch
abnehmbare Verbindungselemente (8) zusammengefügt werden.
4. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es
sich bei der abnehmbaren Sicherungeinrichtung (9, 10) um eine schraubbare
Einrichtung handelt.
5. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der
vorgenannte Teil (3) das Seitenteil des Gartenschneidgerätes bildet.
6. Vorrichtung gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die
genannte zusätzliche Leitung (6) eine Schlauchleitung darstellt.
7. Vorrichtung gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die
genannte Sammeleinrichtung (7) aus einem abnehmbaren Beutel besteht.
8. Vorrichtung gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass es
sich beim vorgenannten Beutel um einen Wegwerfbeutel handelt.
9. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
spiralförmige Ansaugvorrichtung (2) aus einer Kunststoffspirale besteht.
10. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
mindestens eines der Bauteile bestehend aus Kammer (1), Leitungen (4, 5),
Beutel (7) aus einem Kunststoff besteht.
11. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
genannte spiralförmige Ansaugeinrichtung (2) aus einem spiralförmigen Blatt
(11) besteht, das sich in der Nähe der Ansaugöffnung von Leitung (4) dreht.
12. Vorrichtung gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das
vorgenannte Blatt aus Metall besteht.
13. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
genannte Transporteinrichtung (1', 4', 5', 6') waagrecht angeordnet ist.
14. Vorrichtung gemäß Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die
genannte Transporteinrichtung eine schildförmige Kammer (1') mit einer
seitlichen Auslassleitung (5') aufweist.
15. Vorrichtung gemäß Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass sie
eine Mehrzahl von Rädern (12) aufweist.
16. Vorrichtung gemäß Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die
genannten Räder auf unterschiedliche Höhen eingestellt werden können.
17. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
genannten Einrichtungen zur Befestigung der Ansaugkammer (1) am
Seitenteil des Gartenschneidgerätes (3) aus einer Ringdichtung (91)
bestehen, die zwei kugelhaubenförmige Hälften aufweist, von denen jeweils
eine in die entsprechende Hälfte der Ansaugkammer eingefügt ist; diese
kugelhaubenförmigen Hälften werden auf einem im wesentlichen
kugelförmigen Teil (31) zusammengedrückt, das am Seitenteil (3) in
vorbestimmter Lage befestigt ist.
18. Vorrichtung gemäß Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die
vorgenannte Kammer (1) ein Gehäuse (92) aufweist, das zur Aufnahme des
Sicherheitsschildes bestimmt ist, der nach Wahl über dem Drehkopf des
Gartenschneidgerätes angeordnet werden kann.
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