DE69712223T2 - Einsteckschloss - Google Patents
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Description
- Die vorliegende Erfindung hat als Gegenstand ein Einsteckschloß der Art mit einem Gehäuse in Form einer Rinne, das durch eine Abdeckung geschlossen ist und den gesamten Betätigungs- und Verriegelungsmechanismus des Schlosses aufnimmt, wobei dieser Mechanismus aus einer Betätigungsvorrichtung, einer Steuerstabanordnung, die in dem Gehäuse der Länge nach beweglich ist, und mindestens einem Bolzen oder einer ähnlichen Verriegelungsvorrichtung, der/die im Abstand von der Betätigungsvorrichtung angeordnet ist und in der geschlossenen Position des Schlosses vom Gehäuse hervorstehen kann, besteht, wobei die Stabanordnung die Verbindung zwischen den Konstruktionen, die aus der Betätigungsvorrichtung und der Verriegelungsvorrichtung bestehen, sicherstellt.
- Eine Vorrichtung dieser Art ist insbesondere für die Ausführung von Mehrpunktschlössern bekannt, die durch eine mechanische Vorrichtung betätigt werden, und ist im allgemeinen so entworfen, daß sie an der Innenfläche der Tür vorspringend angebracht wird.
- Bei einer derartigen Vorrichtung besteht der Antriebsmechanismus des Schlosses aus einer vollständigen Konstruktion, die unabhängig vom Gehäuse funktioniert und in dieses eingesetzt wird, wobei die Stabanordnung einfach die Verbindung zwischen den Betätigungselementen, die vom Antriebsmechanismus hervorstehen, und den Verriegelungsvorrichtungen sicherstellt.
- Man kennt auch Schloßmechanismen, die dazu vorgesehen sind, in die Tür, im allgemeinen in den Höhenfries der Tür, eingebettet zu werden; dieser Höhenfries ist entweder ein Stück aus Holz oder auch ein rechteckiges Metallprofil im Fall einer Metalltür. In diesem Fall sind dies vollständige Konstruktionen: ein vollständiges Schloß mit einem Bolzen, die in ein Gehäuse integriert sind, oder im Fall von Mehrpunktschlössern, in ein Gehäuse integriertes Schloß und Ablenkvorrichtungen, die im allgemeinen durch Versenken an der Stelle des Schlosses und der Ablenkvorrichtungen in die Tür eingebettet werden, wobei diese Elemente folglich durch eine Stabanordnung verbunden sind, die der Länge nach in den Höhenfries der Tür eingesetzt wird.
- Wenn von einem elektrischen Schloß Gebrauch gemacht wird, installiert man aus eindeutigen Sicherheitsgründen im allgemeinen ein derartiges Schloß mit einer mechanischen Vorrichtung zum Öffnen des Schlosses im Fall einer Stromunterbrechung. In diesem Fall muß man aufgrund des Einbettungssystems des Schlosses in einer Ausnehmung, die im Höhenfries (im allgemeinen ein Metallprofil im Fall einer Panzertür) ausgebildet ist, in der Ausnehmung ein vollständiges Schloß mit dem elektrischen Schloß, dem mechanischen Öffnungssystem und dem Bolzen oder der Verriegelungsvorrichtung in einem einzigen einbettbaren Gehäuse einbetten.
- Das Dokument DE 44 01 971 A offenbart ein Schloß mit einem Gehäuse in Form einer Rinne, das den Verriegelungsmechanismus aufnimmt, wobei das Schloß eine Betätigungsvorrichtung umfaßt, die ein Elektromotor und eine Steuerstabanordnung ist, die der Länge nach im Gehäuse beweglich ist. In diesem früheren Dokument ist das Schloß ein elektrisches Mehrpunktschloß mit mindestens zwei voneinander beabstandeten Verriegelungsvorrichtungen, wobei die Stabanordnung die Verriegelungsvorrichtungen, die mit dem Gehäuse fest verbunden sind, direkt miteinander verbindet und in dem Gehäuse gleitet, indem sie durch die Verriegelungsvorrichtungen an diesem geführt wird, wobei die Betätigungsvorrichtung ein Elektromotor ist, wobei ein Getriebemechanismus die Übertragung der Bewegung zwischen der Betätigungsvorrichtung und der Stabanordnung sicherstellt, wobei der Elektromotor, der die Betätigungsvorrichtung bildet, die Stabanordnung sowohl in der Schließ- als auch in der Öffnungsrichtung durch das Getriebe steuert, und eine mechanische Hilfsbetätigungsvorrichtung ebenfalls vorgesehen ist, um die Stabanordnung in der Öffnungsrichtung zu steuern.
- Bei dieser Ausführung besteht das Schloß aus mehreren getrennten Konstruktionen, nämlich einem Gehäuse in Form einer Rinne, das die Stabanordnung und die Bolzen enthält, einer Betätigungskonstruktion mit der Betätigungsvorrichtung und dem Getriebe, und einem mechanischen Schloß, das auf die Betätigungskonstruktion einwirkt.
- Die vorliegende Erfindung gilt in allgemeiner Weise für die elektrischen Einsteckschlösser für Türen, die Metallhöhenfriese aufweisen. Sie gilt insbesondere für die Schlösser für derartige Türen, die Metallhöhenfriese als Teile des Rahmens, entweder des Flügelrahmens oder der Einfassung der Tür, umfassen.
- Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Rationalisierung der Fertigung von sowohl Einsteckschlössern als auch von Türen mit solchen Schlössern.
- Diese Aufgabe wird gelöst durch Vorsehen, daß in einem Schloß der im Oberbegriff von Anspruch 1 beschriebenen Art das Gehäuse neben der Stabanordnung die Betätigungsvorrichtung sowie die mechanische Hilfsbetätigungsvorrichtung aufnimmt und daß die Betätigungsvorrichtung und die mechanische Hilfsbetätigungsvorrichtung voneinander getrennt sind und an verschiedenen Stellen des Gehäuses entlang der Stabanordnung angeordnet sind.
- Eine derartige Anordnung, bei der sich die verschiedenen Elemente des Schloßmechanismus entlang der Stabanordnung verteilen und am gesamten Gehäuse direkt zugänglich sind, ermöglicht nicht nur, die Montage des Schlosses und seiner möglichen Zubehörteile zu vereinfachen, sondern auch, in leichter und wirksamer Weise in Form von Mechanismen, die auf der Höhe der Stabanordnung wirken und entlang dieser letzteren verteilt sind, eine Reihe von zusätzlichen Elementen aufzunehmen, die in einfacher und kostengünstiger Weise die Ausführung von zuverlässigen Vorrichtungen ermöglichen, die die Anzahl von Funktionen, die durch das Schloß realisiert werden können, steigern.
- Derartige vorteilhafte Ausführungsbeispiele des Schlosses der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Die Tatsache, vorzusehen, daß das Gehäuse des Schlosses den Höhenfries der Tür bildet, vereinfacht außerdem stark die Integration des Schlosses in die Tür bei der Fertigung der letzteren, was somit die Kosten der Montage des Schlosses in der Tür stark verringert.
- Die Erfindung wird besser verstanden durch Bezugnahme auf die Beschreibung sowie auf die beigefügte Zeichnung, die schematisch nur als Beispiel verschiedene Ausführungsbeispiele der Erfindung darstellt und in der gilt:
- - Fig. 1 zeigt ein extrem vereinfachtes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Schlosses,
- - Fig. 2 ist eine Draufsicht auf die Betätigungsvorrichtung, einen Teil des Stabes und ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Übertragungsvorrichtung zwischen der Betätigungsvorrichtung und dem Stab,
- - Fig. 3 ist eine schematische Ansicht eines Profils des Übertragungsmechanismus der Fig. 2,
- - Fig. 4 ist eine schematische Draufsicht auf ein erstes bevorzugtes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Schlosses,
- - Fig. 5 ist eine schematische Draufsicht, die das Zusammenwirken der verschiedenen Elemente eines bevorzugten Ausführungsbeispiels einer mechanischen Hilfsbetätigungsvorrichtung der Stabanordnung gemäß der Erfindung zeigt,
- - Fig. 6 ist eine schematische Ansicht eines bevorzugten Ausführungsbeispiels eines Verriegelungsmechanismus der Stabanordnung gemäß der Erfindung,
- - Fig. 7 ist eine schematische Draufsicht auf ein besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Schlosses,
- - Fig. 8 ist eine schematische perspektivische Ansicht eines Teils der Stabanordnung und der verschiedenen Steuermittel, die dieser zugeordnet sind,
- - Fig. 9a, 9b, 9c stellen schematisch verschiedene Schritte zum Öffnen der in Fig. 7 dargestellten Tür unter der Wirkung einer elektrischen Steuerung des Schlosses dar,
- - Fig. 10, 10b, 10c stellen die entsprechenden Schritte zum Öffnen der in Fig. 7 dargestellten Tür dar, wenn von der mechanischen Hilfsbetätigungsvorrichtung Gebrauch gemacht wird, und
- - Fig. 11a, 11b und 11c stellen die entsprechenden Schritte zum Öffnen der in Fig. 7 dargestellten Tür dar, wenn außerdem von einem Vierteldrehungsschloß Gebrauch gemacht wird.
- Bei den im vorliegenden Patent beschriebenen verschiedenen Ausführungsbeispielen bezeichnen die gleichen Bezugsziffern die gleichen Elemente.
- Mit Bezug auf das vereinfachte Ausführungsbeispiel der Fig. 1 umfaßt ein erfindungsgemäßes Schloß ein Gehäuse 1 in Form einer Rinne, mit dem zwei voneinander beabstandete Verriegelungsvorrichtungen 2, 2' fest verbunden sind, im vorliegenden Fall Ablenkvorrichtungen, die den Austritt von Bolzen 3 steuern. Ein Stab 4 erstreckt sich zwischen den Ablenkvorrichtungen 2, 2' und gleitet im Gehäuse 1, an dem er durch die Ablenkvorrichtungen 2, 2' geführt wird. Ein Elektromotor 5, der mit dem Gehäuse 1 fest verbunden ist, an dem er montiert ist, betätigt die Stabanordnung 4 durch einen Übertragungsmechanismus 6, der im dargestellten Beispiel aus einem Ritzel-Zahnstangen-System besteht. Eine Abdeckung, die nicht dargestellt ist und keinen Teil der Erfindung darstellt, ist vorgesehen, um die Rinne durch jegliches bekannte Mittel zu schließen.
- Der Vorteil einer derartigen Anordnung ist einerseits die Bildung der Stabanordnung als Element zur Aufnahme der Bewegung, die durch die Betätigungsvorrichtung eingeleitet wird, und somit das Ermöglichen, entlang der Stabanordnung die Anzahl von verschiedenen Betätigungsvorrichtungen zu vervielfachen, während die Stabanordnung leichter von diesen verschiedenen Betätigungsvorrichtungen abgekoppelt wird, und andererseits die Rationalisierung und somit die Vereinfachung der Fertigung und der Montage der verschiedenen Betätigungsvorrichtungen, die nicht ineinander integriert werden dürfen. Diese Anordnung ermöglicht es auch, wie man nachstehend sehen kann, in einfacher und zuverlässiger Weise die Anzahl von Funktionen, die vom Schloß erfüllt werden können, erheblich zu erhöhen.
- Ein erstes bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in Fig. 4 dargestellt.
- Gemäß diesem Ausführungsbeispiel umfaßt das Schloß der Erfindung ganz wie beim Ausführungsbeispiel der Fig. 1 ein Gehäuse 1 in Form einer Rinne, das mit zwei Ablenkvorrichtungen 2, 2' fest verbunden ist, die die Bewegung von Bolzen 3 zwischen einer vorstehenden Position wie in Fig. 4 dargestellt, die dem Schließen des Schlosses entspricht, und einer zurückgezogenen Position wie in Fig. 1 dargestellt, die dem Öffnen des Schlosses entspricht, steuern. Eine Stabanordnung 4 gleitet im Gehäuse 1, indem sie an den Ablenkvorrichtungen 2, 2' anliegt, durch die sie in dem Gehäuse 1 geführt wird.
- Ein Elektromotor 5 treibt die Stabanordnung durch ein Getriebe 6' an.
- Außerdem ist eine mechanische Hilfsbetätigungsvorrichtung 7 vorgesehen, um an einer Stelle der Stabanordnung zu wirken, die vom Getriebe 6' verschieden ist, mit dem Ziel, das Öffnen des Schlosses durch die Wirkung eines Schlüssels im Fall eines Stromausfalls zu ermöglichen.
- Gemäß dem in Fig. 4 dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung umfaßt die mechanische Hilfsbetätigungsvorrichtung 7 auch eine Vorrichtung 8 zum Verriegeln der Stabanordnung in der geschlossenen Position des Schlosses. Mangels einer derartigen Verriegelungsvorrichtung würde nämlich irgendeine Wirkung, die auf die Stabanordnung 4 in der Öffnungsrichtung des Schlosses ausgeübt wird, effektiv zum Öffnen dieses letzteren führen. Außerdem ist diese mechanische Hilfsbetätigungsvorrichtung 7 vorgesehen, um die Stabanordnung 4 nur in der Öffnungsrichtung zu steuern.
- Die vorstehend erwähnten verschiedenen Elemente und insbesondere das Getriebe 6', die mechanische Hilfsbetätigungsvorrichtung 7 und die Verriegelungsvorrichtung 8 der Stabanordnung werden nachstehend genauer in Verbindung jeweils mit den Fig. 2 und 3, 5 und 6 beschrieben.
- Die Fig. 2 und 3 stellen ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel eines Getriebes 6' zwischen dem Elektromotor 5 und der Stabanordnung 4 dar, das sich insbesondere zum Zusammenwirken mit einer mechanischen Hilfsbetätigungsvorrichtung 7 der Stabanordnung 4 eignet. Tatsächlich wird allgemein von Elektromotoren 5 Gebrauch gemacht, die eine hohe Drehgeschwindigkeit aufweisen und die infolgedessen die Verwendung eines Untersetzungsgetriebes 9 erfordern. In derartigen Fällen benötigt der Antrieb des Motors von der Abtriebswelle 9' des Untersetzungsgetriebes 9, wobei der Antrieb mangels einer geeigneten Vorrichtung im Fall einer Betätigung der Stabanordnung in die geöffnete Position durch die mechanische Hilfsbetätigungsvorrichtung stattfindet, ein hohes Drehmoment und folglich eine hohe Belastung auf den Schlüssel, der die mechanische Hilfsbetätigungsvorrichtung betätigt.
- Aus dieser Perspektive sieht das Getriebe 6' eine Auskupplung des Motors im Fall einer Stromunterbrechung vor. Bei dem im Patent dargestellten Ausführungsbeispiel wird diese Auskupplung in folgender Weise ausgeführt. Das Getriebe 6' besteht einerseits aus einem Motorritzel 10, das am Ende der Abtriebswelle 9' des Untersetzungsgetriebes 9 angefügt ist, und andererseits aus einem Zahnriemen 11, der sich auf zwei Riemenscheiben 12, 12' aufwickelt, die sich an einer mit der Stabanordnung 4 fest verbundenen Achse drehen, wobei die Zusammenwirkung des Ritzels 10 mit dem Zahnriemen 11 durch Spannrollen 10', 10" sichergestellt wird. Die Riemenscheibe 12' ist mit einem Ritzel 13 fest verbunden, das mit einem Ritzel 14 in Eingriff kommt, das durch eine elektromagnetischen Kupplung 15 gesteuert wird, die fest an der Stabanordnung 4 montiert ist.
- Wenn die elektromagnetische Kupplung 15 mit Strom gespeist wird, und folglich die elektrische Steuerung des Schlosses normal funktionieren kann, wird die Drehung des Ritzels 14 gesperrt, wobei deshalb die Riemenscheibe 12' und folglich das Wickeln des Zahnriemens 11 auf die Riemenscheiben 12, 12' blockiert wird. Der Zahnriemen 11 bleibt folglich bezüglich der Stabanordnung 4 unbeweglich. In diesem Fall führt die Drehung des Motors 5 zur Verschiebung des Zahnriemens 11 bezüglich des Ritzels 10 ohne Wickeln des Zahnriemens 11 auf die Riemenscheiben 12, 12' und folglich zur Verschiebung der Stabanordnung 4 bezüglich des Ritzels 10.
- Wenn die Versorgung des Schlosses und folglich der elektromagnetischen Kupplung mit Strom unterbrochen wird, kann sich das Ritzel 14 frei drehen. Deshalb führt eine Verschiebung der Stabanordnung 4 bezüglich des Ritzels 10 zum Wickeln des Zahnriemens 11 auf die Riemenscheiben 12, 12', ohne zur Drehung des Ritzels 10 zu führen. Die Betätigung der Stabanordnung durch die mechanische Hilfsbetätigungsvorrichtung wird deshalb erleichtert.
- Fig. 5 zeigt schematisch die Funktion der wesentlichen Teile einer mechanischen Hilfsbetätigungsvorrichtung der Stabanordnung wie bei 7 in Fig. 4 dargestellt. Diese Vorrichtung umfaßt im wesentlichen als bewegliches Element einen Steuerarm 16, dessen untere Fläche 16' mit einem Vorsprung 17 zusammenwirken soll, der an der Stabanordnung 4 ausgebildet ist, um auf die Stabanordnung nur in der Öffnungsrichtung des Schlosses zu wirken.
- Der Steuerarm 16 verschiebt sich an einem Träger 18, der mit dem Gehäuse 1 fest verbunden ist, durch Schlitze 19, 19', die im Steuerarm ausgebildet sind, wobei die Schlitze mit Stiften 20, 20' zusammenwirken, die mit dem Träger 18 fest verbunden sind. Der Träger 18 ist im Gehäuse 1 derart angeordnet, daß diese Verschiebung des Arms am Träger zumindest im wesentlichen in einer zur Verschiebungsrichtung der Stabanordnung parallelen Bewegung erfolgt.
- Der Steuerarm 16 umfaßt zwei Reihen von Kerben, eine Reihe von Sperrkerben 21 bzw. eine Reihe von Betätigungskerben 22.
- Die Sperrkerben 21 wirken nacheinander mit einem Stift 23 zusammen, der von einem Hebel 24 getragen wird, der am Träger schwenkt und ständig in der Richtung des Pfeils 25 durch eine nicht dargestellte Feder beaufschlagt wird, was letztlich den Stift 23 in Zusammenwirkung mit einer Sperrkerbe 21 bringt. Bei dem dargestellten Beispiel schwenkt der Hebel 24 um den Stift 20.
- Die Betätigungskerben 22 wirken mit dem Bolzen 26 eines Schloßzylinders 27 zusammen, wobei in das Wirkungsfeld des Bolzens 26 auch der Hebel 24 gelangt. Die Drehung des Bolzens ruft folglich einerseits die Drehung des Hebels 24 und seines Stifts 23 in eine Position im Abstand von den Sperrkerben 21 und andererseits die Verschiebung des Betätigungsarms 16 in einen Abstand von einer Kerbe durch die Wirkung des Bolzens 26 an der Wand der entsprechenden Betätigungskerbe 22 hervor. Die Weiterführung der Drehung des Bolzens bis zu seinem Lösen aus der Betätigungskerbe 22 ermöglicht die Rückkehr des Hebels 24 in der Richtung des Pfeils 25 für einen Eingriff des Stifts 23 mit der Sperrkerbe gemäß 21. Der gesamte Weg des Betätigungsarms 16 und folglich die Anzahl von Drehungen des Bolzens wird somit vorgesehen, um durch eine Wirkung am Vorsprung 17 eine Verschiebung der Stabanordnung 4 entsprechend einem vollständigen Öffnen der Tür sicherzustellen.
- Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel dieser mechanischen Hilfsbetätigungsvorrichtung 7 besteht der Steuerarm 16 aus zwei parallelen Platten mit identischem Profil, die beabstandet zusammengesetzt sind, und der Hebel 24, der den Sperrstift 23 trägt, ist zwischen den Platten angeordnet, die den Steuerarm 16 bilden.
- Gemäß dem in Fig. 4 dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung steuern die elektrische Steuerung der Tür sowie die mechanische Hilfsbetätigungsvorrichtung eine Verriegelungsvorrichtung 8 der Stabanordnung. Wie in Fig. 6 dargestellt, besteht diese Verriegelungsvorrichtung aus einem Anschlag 28, der an der Stabanordnung ausgebildet ist, und einem Riegel 29, der am Gehäuse 1 schwenkt. Beim dargestellten Beispiel schwenkt der Riegel 29 insbesondere am Träger 18, der mit dem Gehäuse 1 fest verbunden ist. Der Riegel 29 wird ständig in der Richtung des Pfeils 30 durch eine nicht dargestellte Feder in eine Position des Eingriffs mit dem Anschlag 28 beaufschlagt. Dieser Eingriff, wie in Fig. 6 dargestellt, wird in der geschlossenen Position des Schlosses sichergestellt. Somit wird jegliche Bewegung des Stabes 4, die einen Rückzug der Bolzen 3 ermöglicht, solange verhindert, wie die Entriegelung des Stabes 4 nicht sichergestellt wird.
- Die elektrische Steuerung des Riegels 29 wird durch einen Elektromagneten 31 sichergestellt, dessen Kolben sofort den Riegel 29 vor der Betätigung des Elektromotors 5 in einen Abstand vom Anschlag 28 bringt.
- Im Fall einer Stromunterbrechung und der Steuerung der Öffnungsvorrichtung durch die mechanische Hilfsbetätigungsvorrichtung wird die Steuerung des Riegels 29 durch die Zusammenwirkung einer Rampe 32, die im Riegel 29 ausgebildet ist, und einer Klinke 33, die am oberen Teil 34 des Betätigungsarms 16 getragen wird, sichergestellt. Das Absenken des Betätigungsarms im ersten Teil seines Weges führt zum Absenken der Klinke 33 entlang der Rampe 32 und folglich zur Drehung des Riegels 29 bis zu seiner Position 29', die gestrichelt dargestellt ist. Erst nach dieser Drehung kommt die untere Fläche 16' des Betätigungsarms 16 mit dem Vorsprung 17 an der Stabanordnung 4 in Kontakt. Die Folge des Weges des Betätigungsarms 16 stellt die Absenkung der Stabanordnung 4 und das Öffnen des Schlosses sicher, wobei die Klinke 33 ihrem Abstiegsweg entlang der Rampe 32 folgt.
- Wenn das Öffnen des Schlosses durch die mechanische Hilfsbetätigungsvorrichtung 7 einmal ausgeführt ist, wird gemäß diesem Ausführungsbeispiel diese durch eine geeignete Wirkung am Schlüssel, der den Zylinder 27 betätigt, in die obere geschlossene Position zurückgebracht, wie in Fig. 4 in durchgezogenen Strichen dargestellt. Bei der Rückkehr des Stroms ermöglicht dies dem Elektromotor 5, die Stabanordnung 4 bis in die geschlossene Position des Schlosses zu betätigen, wobei der Riegel 29 folglich durch den Anschlag 28 gegen die Wirkung der Feder (Pfeil 30) zurückgeschoben wird, bis er unter den Anschlag 28 zurückfedert und sich in der Verriegelungsposition anordnet. Diese Bewegung des Riegels 29 wird außerdem bei jedem Schließen durch die elektrische Steuerung der Tür nach einem Öffnen durch eben diese elektrische Steuerung erhalten.
- Ein besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist schließlich schematisch in Fig. 7 dargestellt.
- Dieses Ausführungsbeispiel umfaßt außer den bereits in Verbindung mit Fig. 4 beschriebenen Elementen ein Vierteldrehungsschloß 35, dessen Zunge 36 mit einer elektrischen Sperrklinke 37 zusammenwirkt. Diese elektrische Sperrklinke 37 wird natürlich normalerweise durch die elektrische Steuerung zum Öffnen der Tür gesteuert.
- Die mechanische Betätigungsvorrichtung 38 des Vierteldrehungsschlosses 35 ist mit einem Hebel 39 fest verbunden, der mit der Stabanordnung 4 durch einen Schlitz 40 zusammenwirkt. Außerdem gleitet ein L-förmiges Element 41 an der Stabanordnung 4 durch die Zusammenwirkung von Stiften 42, 42', die mit der Stabanordnung fest verbunden sind, mit Schlitzen 43, 43', die im großen Arm 44 des L- förmigen Elements 41 ausgebildet sind. Dieses L-förmige Element 41 bildet durch seinen kleinen Arm 45 den Vorsprung an der Stabanordnung, der mit dem Steuerarm 16 der mechanischen Hilfsbetätigungsvorrichtung 7 zusammenwirken soll.
- Das L-förmige Element 41 ist an der Stabanordnung in der geschlossenen Position betrachtet derart angeordnet, daß, wenn es durch das obere Ende seiner Schlitze 43, 43' auf den Stiften 42, 42' der Stabanordnung ruht, das Ende seines großen Arms 44 mit dem Hebel 39 in der Ruhelage in Kontakt kommt, die der Ruhelage des Betätigungsmechanismus 38 des Vierteldrehungsschlosses 35 entspricht. Die Länge der Schlitze 43, 43' entspricht im wesentlichen der Länge des Weges der Stabanordnung (4) zwischen der geschlossenen Position und der offenen Position des Schlosses.
- Außerdem ist in eben dieser geschlossenen Position des Schlosses der Hebel 39 in dem Schlitz 40 derart angeordnet, daß die Länge des Schlitzes 40, die über dem Hebel 39 angeordnet ist, auch im wesentlichen der Länge des Weges der Stabanordnung zwischen der geschlossenen Position und der offenen Position des Schlosses entspricht. Der Schlitz 40 erstreckt sich außerdem um eine zusätzliche Länge, deren Rolle nachstehend erläutert wird, unter dem Hebel 39.
- Der Hebel 39 umfaßt einen Arm 46, der - in dem in Fig. 7 schematisch dargestellten Beispiel durch ein Seil 47 und Seilscheiben 48, 48' - mit dem Riegel 29 der Verriegelungsvorrichtung 8 der Stabanordnung 4 zweckmäßig verbunden ist.
- Die verschiedenen Funktionsarten dieses Schlosses von der geschlossenen Position bis zur geöffneten Position sind jeweils in Fig. 9a, b, c; 10a, b, c und 11a, b, c schematisch dargestellt und werden nachstehend erläutert.
- Im allgemeinen sind in diesen verschiedenen Figuren nur die Elemente schematisch aufgegriffen, die sich in der betrachteten Funktionsart auswirken.
- In jeder dieser Figuren sind jeweils ein Gehäuse 1, das das Schloß enthält und den Höhenfries des Flügelrahmens der Tür bildet, und der entsprechende Höhenfries 49 der Einfassung dargestellt. Bei der Zusammenwirkung des Flügelrahmens mit der Einfassung sind nur die Zunge 36 des Vierteldrehungsschlosses im Flügelrahmen und die elektrische Sperrklinke 37 in der Einfassung dargestellt. Die Position der Bolzen, die in diesen Figuren nicht dargestellt sind, in ihrem entsprechenden Hohlraum der Einfassung ist natürlich, wie vorstehend beschrieben, eine Funktion der Position der Stabanordnung 4.
- Jede der Fig. 9a, 10a, 11a, stellt das Schloß in der geschlossenen Position, das heißt die Stabanordnung 4 in der oberen Position, dar, wobei die Bolzen in ihren Hohlraum der Einfassung vorstehen und die Drehung der elektrischen Sperrklinke 37 gesperrt ist (was in der Zeichnung durch die Wirkung eines Elektromagneten 50 schematisch dargestellt ist).
- Fig. 9a, 9b, 9c stellen die Funktion der Elemente zur elektrischen Steuerung des Schlosses, das heißt seine normale Funktion dar.
- In Fig. 9a befindet sich die Stabanordnung 4 in der oberen Position, ihre Verriegelung wird durch den Eingriff des Riegels 29 unter dem Anschlag 28 sichergestellt, die Sperrklinke 37 ist gesperrt und wirkt mit der Zunge 36 zusammen, die Bolzen stehen in ihren jeweiligen Hohlräumen der Einfassung 49 in Eingriff und die Kupplung 15 wird gespeist, was die Sperrung des Ritzels 14 und durch das Ritzel 13 die Sperrung der Riemenscheibe 12' und folglich des Zahnriemens 11 gewährleistet.
- In Fig. 9b ist gerade der Befehl zum Öffnen der Tür gegeben worden. Der Elektromagnet 31 wird gespeist und zieht den Riegel 29 zu sich hin, was die Entriegelung der Stabanordnung 4 gewährleistet. Der Motor 5 wird gespeist, während die Kupplung 15 ebenfalls gespeist bleibt. Die Drehung des Ritzels 10 am Ausgang der Motorwelle in Kombination mit der Sperrung des Zahnriemens 11 führt zur Verschiebung der Stabanordnung 4 in die geöffnete Position des Schlosses und zum fortschreitenden Rückzug der Bolzen aus ihren Hohlräumen. Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung wird die Steuerung der elektrischen Sperrklinke 37 verzögert, um die Sperrklinke 37 so lange in der geschlossenen Position zu halten, wie der vollständige Rückzug der Bolzen aus ihren Hohlräumen nicht ausgeführt ist. Diese Anordnung ermöglicht es, zu vermeiden, daß durch einen ungewollten Schub, der durch den Benutzer im Moment des Öffnens auf die Tür ausgeübt wird, die Bolzen während ihrer Rückzugbewegung in ihren Hohlräumen verklemmt werden, was zu einer Überlastung des Motors 5 oder auch eventuell zu einer vollständigen Sperrung der Öffnungsbewegung führt. Das Halten der elektrischen Sperrklinke 37, die mit der Zunge 36 zusammenwirkt, im geschlossenen Zustand ermöglicht es, die Bolzen von jeglicher Belastung, die aus einem derartigen ungewollten Schub resultiert, zu entlasten, und stellt folglich in allen Fällen eine korrekte Funktion des Schlosses bis in die geöffnete Position sicher.
- Wenn die geöffnete Position des Schlosses einmal erreicht ist (Fig. 9c), wird der Zahnriemen 11, der auf den Riemenscheiben 12, 12' gesperrt wird, unter der Wirkung des Motors 5 um einen Abstand d verschoben, was die Stabanordnung 4 in ihrer Absenkbewegung antreibt. Gleichzeitig wird die elektrische Sperrklinke 37 gelöst, wobei ihre Drehung das Lösen der Zunge 36 und folglich das Öffnen der Tür ermöglicht. Es ist zu beachten, daß im Verlauf dieser Absenkbewegung der Stabanordnung 4 weder auf das L-förmige Element 41 noch auf den Hebel 39, der das Vierteldrehungsschloß 35 betätigt, eine Wirkung ausgeübt wurde. Diese Absenkbewegung der Stabanordnung 4 hat nur zu einer Verschiebung der Stifte 42, 42' in den jeweiligen Schlitzen 43, 43' und des Hebels 39 bezüglich seines Schlitzes 40 geführt.
- Bei der Rückkehr des Schlosses in die geschlossene Position (nicht dargestellt) wird die Tür zuallererst wieder geschlossen und die Zunge 36 federt jenseits die Sperrklinke 37 zurück, wobei sie wieder gesperrt wird. Die Stabanordnung wird unter der Wirkung des Motors 5 auf den Zahnriemen 11, der immer noch gesperrt ist, folglich wieder in die geschlossene Position angehoben. Diese Bewegung findet statt, bis der Anschlag 28 am Riegel 29 vorbeigeht, der unter der Wirkung seiner Feder (Pfeil 30 in Fig. 6) unter den Anschlag 28 zurückfedert, und sich die Stabanordnung 4 in der geschlossenen, verriegelten Position feststellt.
- Im Fall eines Stromausfalls kann sich die Tür mit Hilfe der mechanischen Hilfsbetätigungsvorrichtung öffnen, wie in Fig. 10a, b und c dargestellt.
- In der geschlossenen Position der Tür (Fig. 10a) befindet sich die Stabanordnung 4 in der oberen geschlossenen Position des Schlosses, der Betätigungsarm 16 der mechanischen Hilfsbetätigungsvorrichtung (siehe Fig. 5 und 6) befindet sich ebenfalls in der oberen Position, der Riegel 29 steht unter dem Anschlag 28 der Verriegelungsvorrichtung der Stabanordnung in Eingriff und die Klinke 33 am oberen Teil des Betätigungsarms 16 wirkt mit dem oberen Teil der im Riegel 29 ausgebildeten Rampe 32 zusammen.
- Die Absenkung einer ersten Kerbe des Betätigungsarms 16 durch eine Wirkung des Schlüssels im Schloß 27, die zur Drehung des Bolzens 26 um eine Umdrehung (siehe Fig. 5) führt, führt zur Absenkung des Betätigungsarms 16 in seinem Träger um einen Abstand d&sub1; und gleichzeitig zur Absenkung der Klinke 33 entlang der Rampe 32 und folglich zur Drehung des Riegels 29 im Abstand vom Anschlag 28. Die Stabanordnung 4 wird folglich entriegelt, während der Betätigungsarm 16 mit dem kleinen Arm 45 des L-förmigen Elements 41 in Kontakt gebracht wird. Dies ist in Fig. 10b dargestellt.
- Eine zusätzliche Absenkung des Betätigungsarms 16 übt auf den kleinen Arm 45 des L-förmigen Elements 41 einen Schub aus. Dieser Schub wird einerseits durch das Ende der Schlitze 43, 43', die die Stifte 42, 42' der Stabanordnung schieben, auf die Stabanordnung 4 und andererseits durch das Ende des Arms 44 auf den Betätigungshebel 39 des Vierteldrehungsschlosses übertragen. Diese Absenkbewegung des Betätigungsarms 16 wird fortgeführt, bis die Stabanordnung bis in die geöffnete Position abgesenkt wird, und bis gleichzeitig die Drehung des Hebels die Beseitigung der Zunge hervorgerufen hat (Fig. 10c). Die Tür kann sich dann öffnen.
- Es ist zu bemerken, wie vorher in Verbindung mit der Beschreibung von Fig. 2 und 3 gesagt, daß im Fall des Ausbleibens von Strom die Kupplung 15 (in Fig. 10 nicht dargestellt) gelöst wird, und daß folglich die Stabanordnung 4 sich verschieben kann, ohne den Motor antreiben zu müssen, was die auf den Betätigungsarm 16 auszuübende Belastung verringert.
- Wenn die Tür einmal geöffnet ist, wird der Betätigungsarm 16 in die obere Position zurückgebracht, was einerseits die Drehung des Riegels 29 freigibt und andererseits den Arm 45 von der Wirkung des Betätigungsarms 16 befreit und die Rückkehr des Hebels 39 in die normale Position und folglich die Rückkehr der Zunge in die geschlossene Position ermöglicht. Dieser Schritt ist in der Zeichnung nicht dargestellt.
- Es ist zu beachten, daß während der ganzen verschiedenen Schritte der Fig. 10 die Sperrklinke 37 verriegelt bleibt. Wenn der Betätigungsarm 16 nach einer zweckmäßigen Wirkung auf die mechanische Hilfsbetätigungsvorrichtung 7 vollständig hochgezogen wurde, kann die Tür infolgedessen wieder geschlossen werden. Sie wird selbst bei Fehlen von Strom durch Zurückfedern der Zunge 36 jenseits die Sperrklinke 37 geschlossen gehalten. Bei der Rückkehr des Stroms erfassen zweckmäßige Detektoren, die nicht dargestellt sind, den Zustand der Stabanordnung in der geöffneten Position und der Motor 5 wird betätigt, um sie in die geschlossene Position zu bringen.
- Wie in Fig. 11a, b und c dargestellt, kann schließlich auch von dem Vierteldrehungsschloß (35 in Fig. 7) Gebrauch gemacht werden, um das Öffnen der Tür herbeizuführen.
- In der geschlossenen Position des Schlosses (Fig. 11a) befindet sich die Stabanordnung 4 in der oberen geschlossenen Position, der Riegel 29 wirkt mit dem Anschlag 28 zusammen, um die Verriegelung der Stabanordnung sicherzustellen, und der Betätigungshebel 39 des Vierteldrehungsschlosses befindet sich in der Ruhelage, die Zunge 36 steht vom Schloß hervor, um mit der elektrischen Sperrklinke 37 zusammenzuwirken, deren Drehung gesperrt ist.
- Eine erste Wirkung auf die Betätigungsvorrichtung 38 des Vierteldrehungsschlosses führt zur Drehung des Hebels 39 und seines Arms 46 bis in die in Fig. 11b dargestellte Position. In dieser Position kommt der Hebel 39 mit dem Boden des Schlitzes 40 in Kontakt, während der Hebel 46 eine Zugkraft auf das Seil 47 ausübt, die das Lösen des Riegels 29 aus der Verriegelungsposition der Stabanordnung 4 herbeiführt, die sich somit in die geöffnete Position verschieben kann. Diese erste Drehung des Hebels 39 führt auch zu einem ersten Rückzug der Zunge 36.
- Eine Fortführung der Wirkung auf die Betätigungsvorrichtung 38 in derselben Richtung ruft eine zusätzliche Drehung des Hebels 39 hervor. Das Ende desselben, das mit der Stabanordnung 4 im Boden des Schlitzes 40 in Kontakt steht, treibt die Stabanordnung 4 bis in die geöffnete Position an, während auch der vollständige Rückzug der Zunge ausgeführt wird. Die Tür kann sich folglich sehr schnell öffnen.
- Die Betätigungsvorrichtung 38 wird beispielsweise durch eine "Panikstange" unter der Wirkung eines Schubs, der auf die Stange ausgeübt wird, betätigt. Vorzugsweise wird diese Stange automatisch wieder in die Ruhelage gebracht, wenn der Schub aufhört, was die Rückkehr der vom Schloß vorspringenden Zunge 36 ermöglicht. Die Tür kann sich dann wieder schließen, indem sie zumindest durch die Zusammenwirkung der Zunge und der Sperrklinke geschlossen gehalten wird. Wenn unter den Umständen, die zur Verwendung der Panikstange geführt haben, der Strom aufrechterhalten wurde, steht nichts dem entgegen, daß die Tür unter der Wirkung der elektrischen Steuerungen wieder vollständig verriegelt wird, wenn die Rückkehr der Tür in die geschlossene Position einmal durch geeignete Detektoren festgestellt wird. Falls erforderlich, ermöglicht dies, wenn die Räumlichkeiten einmal evakuiert sind, sie eventuell durch eine geeignete Vorrichtung automatisch wieder zu verschließen und sie in sicherer Weise gegen jegliches böswillige Eindringen geschlossen zu halten.
- Es existieren verschiedene Mittel zum Reglementieren der Verwendung einer derartigen "Panikstange". Man verfügt folglich über ein zuverlässiges und sehr schnelles Mittel, um im Fall des Bedarfs das Öffnen einer durch ein elektrisches Mehrpunktschloß verschlossenen Tür hervorzurufen.
- Die gesamten Vorrichtungen, die vorstehend beschrieben wurden, bestehen aus einfachen Elementen, die im allgemeinen durch Blechschneiden und Falzen erhalten werden können, was ihre Fertigung kostengünstig macht. Ihre Konstruktion ermöglicht außerdem ihre Ausführung in modularer Form, um eine flexible Anpassung der Fertigung und der Montage an unterschiedliche Schloßabmessungen zu gestatten.
- Gemäß einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung bildet das Gehäuse 1 des Schlosses auch den Höhenfries der Metalltür, was es ermöglicht, die Fertigung der Tür und die Montage des Schlosses in der Tür noch weiter zu rationalisieren und folglich die Herstellungskosten in gleichem Maße zu verringern.
- Es ist natürlich selbstverständlich, daß das Gehäuse 1 den Höhenfries sowohl des Flügelrahmens als auch der Einfassung der Tür bilden kann.
Claims (16)
1. Elektrisches Einsteckschloß mit einem rinnenartigen
Gehäuse (1), das mit einer Abdeckung geschlossen ist und
den gesamten Verriegelungsmechanismus aufnimmt, wobei das
Schloß aus folgendem besteht
- einer Betätigungsvorrichtung (5)
- einer Steuerstabanordnung (4), die der Länge nach in
dem Gehäuse beweglich ist,
- mindestens zwei gegenseitig beabstandeten
Verriegelungsvorrichtungen (2, 2'), die in der Lage sind,
aus dem Gehäuse hervorzustehen, wenn sich das Schloß in
einer geschlossenen Position befindet,
- wobei die Stabanordnung (4) die mit dem Gehäuse (1)
einteiligen Verriegelungsvorrichtungen (2, 2') direkt
miteinander verbindet und in dem Gehäuse verschiebbar ist,
wobei sie an diesem mittels der Verriegelungsvorrichtungen
(2, 2') geführt wird,
- wobei die Betätigungsvorrichtung aus einem
Elektromotor (5) gebildet ist,
- einem Übertragungsmechanismus (6, 6') zum Übertragen
der Bewegung zwischen der Betätigungsvorrichtung (5) und
der Stabanordnung (4),
- wobei der Elektromotor (5), der die
Betätigungsvorrichtung bildet, die Stabanordnung (4) sowohl
in einer Öffnungs- als auch einer Schließrichtung durch den
Übertragungsmechanismus (6, 6') steuert,
- wobei auch eine mechanische
Hilfsbetätigungsvorrichtung (7) zum Steuern der
Stabanordnung (4) in einer Öffnungsrichtung vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
- das Gehäuse (1) zusätzlich zur Stabanordnung (4) die
Betätigungsvorrichtung (5) sowie die mechanische
Hilfsbetätigungsvorrichtung (7) aufnimmt, und daß
- die Betätigungsvorrichtung (5) und die mechanische
Hilfsbetätigungsvorrichtung (7) voneinander getrennt sind
und in dem Gehäuse (1) an beabstandeten Stellen über die
Länge der Stabanordnung (4) angeordnet sind.
2. Einsteckschloß nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß
- der Motor (5) an dem Gehäuse (1) befestigt ist,
- Antriebs- (10) und angetriebene (11, 12, 12')
Elemente des Übertragungsmechanismus (6') jeweils direkt an
der Abtriebswelle (9') des Motors und an der Stabanordnung
(4) befestigt sind,
- die mechanische Hilfsbetätigungsvorrichtung (7) die
Stabanordnung (4) direkt steuert, ohne die Bewegung der
Stabanordnung (4) durch den Elektromotor (5) zu stören.
3. Schloß nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Übertragungselement (6'), das den Elektromotor (5) und
die Stabanordnung (4) verbindet, zumindest in der
Öffnungsrichtung ausgekuppelt werden kann, und daß die
mechanische Hilfsbetätigungsvorrichtung (7) die
Stabanordnung (4) nur in der Öffnungsrichtung steuert,
wobei die Bewegung der Stabanordnung (4) von der Wirkung
der mechanischen Hilfsbetätigungsvorrichtung (7)
vollständig gelöst ist, wenn sich die letztere in einer
Ruhelage befindet, die der geschlossenen Position
entspricht.
4. Schloß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
das Übertragungselement (6'), das den Elektromotor (5) und
die Stabanordnung (4) verbindet, einerseits aus einem
Mitnehmerstift (10), der am Ausgang eines
Untersetzungsgetriebes (9) montiert ist, das mit dem Motor
(5) zusammengesetzt ist, und andererseits aus einem
Zahnriemen (11) besteht, der mit dem Mitnehmerstift (10) in
Eingriff gehalten wird und zwischen zwei
Umlenkriemenscheiben (12, 12') gehalten wird, die an der
Stabanordnung (4) drehbar montiert sind, wobei eine
elektromagnetische Kupplung (15) auf mindestens eine (12')
der Umlenkriemenscheiben wirkt, um deren Drehung zu
sperren, wobei die Kupplung im Fall eines Stromausfalls
ausgekuppelt werden kann, um die Riemenscheibe (12') zu
lösen und es somit möglich zu machen, den Zahnriemen (11)
auf der Riemenscheibe (12') zumindest in der Richtung
entsprechend der Spulrichtung, die erforderlich ist, um zu
ermöglichen, daß die Stabanordnung (4) geöffnet wird, zu
spulen.
5. Schloß nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die mechanische Hilfsbetätigungsvorrichtung (7), die
durch einen Schlüssel betätigt wird, ein mechanisches
Schloß ist, das einen Steuerarm (16) betätigt, der durch
eine zu einer Verschiebungsrichtung der Stabanordnung (4)
parallele Bewegung angetrieben wird, und daß die
Stabanordnung (4) einen Vorsprung (17) aufweist, der, in
Verschiebungsrichtung der Stabanordnung (4) in Richtung der
offenen Position betrachtet, in dem Weg des Arms (16)
liegt, um mit dem Arm (16) zusammenzuwirken, wenn der Arm
in die Öffnungsrichtung der Stabanordnung (4) bewegt wird.
6. Schloß nach einem der vorangehenden Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stabanordnung (4) ferner
eine Verriegelungsvorrichtung (8) umfaßt, die sowohl
elektrisch als auch durch die mechanische
Hilfsbetätigungsvorrichtung (7) gesteuert wird.
7. Schloß nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Verriegelungsvorrichtung (8) aus einem Riegel (29)
besteht, der sich an dem Gehäuse (1) dreht und ständig von
einer Feder in eine Position des Eingriffs mit einem an der
Stabanordnung (4) vorgesehenen Anschlag (28) gedrückt wird,
und gleichzeitig vom Kolben eines Elektromagneten (31), der
von der elektrischen Vorrichtung gesteuert wird, und von
einer Klinke (33), die mit dem Steuerarm (16) der
mechanischen Hilfsbetätigungsvorrichtung (7)
zusammengesetzt ist und mit einer Rampe (32) zusammenwirkt,
die in dem Riegel (29) ausgebildet ist, von dieser
Eingriffsposition weggetrieben wird.
8. Schloß nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Vierteldrehungsschloß (35) mit einer Zunge (36),
die vorgesehen ist, um mit einer elektrischen Sperrklinke
(37) zusammenzuwirken, die normalerweise gleichzeitig mit
dem elektrischen Schloß gesteuert wird, in den Mechanismus
des Einsteckschlosses integriert ist, und daß die Bewegung
der Zunge (36) des Vierteldrehungsschlosses (35) in einem
Abstand von der Sperrklinke (37) über das
Betätigungselement (38) des Vierteldrehungsschlosses (35)
durch die mechanische Hilfsbetätigungsvorrichtung (7)
gesteuert wird.
9. Schloß nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
das Betätigungselement (38) des Vierteldrehungsschlosses
(35) auch die Stabanordnung (4) nur in der Öffnungsrichtung
sowie die Schwenkbewegung des Verschlußriegels (29) der
Stabanordnung (4) steuert.
10. Schloß nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
der Vorsprung (17) an der Stabanordnung, der der Wirkung
des Steuerarms (16) der mechanischen
Hilfsbetätigungsvorrichtung (7) unterliegt, aus einem
kleinen Arm (45) besteht, der an einem oberen Teil eines
umgekehrten L-förmigen Elements (41) liegt, dessen langer
Arm (44) parallel zur Stabanordnung (4) liegt und mit
seinem unteren Ende auf einem Betätigungshebel (39) des
Vierteldrehungsschlosses (35) aufliegt, daß der lange Arm
(44) des L-förmigen Elements (41) mit der Stabanordnung
über Schlitze (43, 43'), deren Länge zumindest ungefähr
einem Öffnungsweg der Stabanordnung (4) entspricht, und
Stifte (42, 42') verbunden ist, und daß das Ende des
Betätigungshebels (39) des Vierteldrehungsschlosses (35)
mit einem Schlitz (40) der Stabanordnung in Eingriff steht,
wobei die Länge des Schlitzes (40) derart ist, daß der
Hebel (39) in dem Schlitz mit einem Verlauf versehen wird,
der dem Öffnungsverlauf der Stabanordnung (4), um einen
Vorentriegelungsverlauf des Riegels (29) vergrößert,
entspricht, und daß die Betätigungsvorrichtung (38) des
Vierteldrehungsschlosses (35) mit dem Riegel (29) der
Verriegelungsvorrichtung (8) der Stabanordnung (4) derart
verbunden ist, daß der Beginn des Verlaufs des
Betätigungshebels (39) des Vierteldrehungsschlosses (35) in
dem entsprechenden Schlitz (40) der Stabanordnung (4) zum
Zurückziehen des Verschlußriegels (29) in eine entriegelte
Position führt.
11. Schloß nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) des Schlosses
gleichzeitig eine einzige Einfassung, die alle der
Verriegelungsvorrichtungen (2, 2'), der Stabanordnung (4),
der Betätigungsvorrichtung (5, 7, 35) und der Übertragung
(6, 6') zwischen der Betätigungsvorrichtung (5) und der
Stabanordnung (4) aufnimmt, und einen Türhöhenfries bildet.
12. Schloß nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
das Schloßgehäuse einen Höhenfries eines Flügelrahmens
einer Metalltür bildet.
13. Schloß nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
das Schloßgehäuse den Höhenfries der Einfassung einer
Metalltür bildet.
14. Schloß nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die mechanische Hilfsbetätigungsvorrichtung (7) aus einem
Träger (18), der an dem Gehäuse (1) befestigt ist, aus
einem Betätigungszylinder (27) für das Schloß, der von dem
Träger (18) getragen wird, und aus dem Steuerarm (16), der
an dem Träger (18) über die Schlitze (19, 19') gleitet, mit
denen Führungen (20, 20'), die von dem Träger (18) getragen
werden, in Eingriff stehen, besteht, wobei der Steuerarm
(16) zwei Reihen von Kerben umfaßt, nämlich eine erste
Reihe von Kerben, die Betätigungskerben (22) genannt
werden, die zum Zusammenwirken mit einem Bolzen (26) des
Betätigungszylinders (27) zum Bewegen des Steuerarms (16)
vorgesehen sind, und eine zweite Reihe von Kerben, die
Sperrkerben (21) genannt werden, die zum Zusammenwirken mit
einem Sperrstift (23) vorgesehen sind, welcher elastisch
und dauerhaft in Richtung einer Position in Eingriff mit
den Sperrkerben gedrückt wird, wobei der Sperrstift (23)
von einem Hebel (24) getragen wird, der an dem Träger (18)
drehbar montiert ist und gesteuert wird, um sich durch den
Bolzen (26) des Zylinders (27) zu drehen, um den Sperrstift
(23) von der Kerbe (21), mit der er in Eingriff steht,
wegzubewegen, wenn der Bolzen (26) des Zylinders (27) mit
der entsprechenden Betätigungskerbe (22) in Eingriff steht,
um den Arm (16) zu betätigen, wobei diese Wirkung des
Bolzens (26) auf den Schwenkhebel (24) unterbrochen wird,
sobald der Steuerarm (16) die Bewegung begonnen hat, so daß
der Stift (23) wieder elastisch in Richtung einer
Eingriffsposition gedrückt wird und somit in die nächste
Sperrkerbe (21) fallen kann, deren Position dem Ende des
Bewegungszyklus des Steuerarms (16) entspricht, der sich
aus der Wirkung des Bolzens (26) auf die entsprechende
Betätigungskerbe (22) ergibt.
15. Schloß nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß
der Steuerarm (16) aus zwei parallelen Platten mit einem
identischen profilierten Abschnitt besteht, die so
zusammengesetzt sind, daß sie gegenseitig beabstandet sind,
und daß der Hebel (24), der den Sperrstift (23) trägt, an
einer der Führungen (20), die mit den Führungsschlitzen
(19) für den Steuerarm (24) in Eingriff stehen, drehbar
montiert ist und zwischen den zwei Platten, die den
Steuerarm bilden, liegt.
16. Schloß nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die elektrische Sperrklinke (37) über einen Zeitgeber
geöffnet wird, um das Lösen der Zunge (36) nur, nachdem die
Verriegelungsbolzen (3) vollständig aus ihren jeweiligen
Gehäusen herausgezogen wurden, zu ermöglichen.
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