DE69712954T2 - Zum Zeitpunkt der Entsorgung von einer Flasche trennbare Scharnierkappe - Google Patents
Zum Zeitpunkt der Entsorgung von einer Flasche trennbare ScharnierkappeInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Scharnierkappe, die zum Zeitpunkt der Entsorgung von einer Flasche getrennt werden kann. Insbesondere betrifft die Erfindung eine Scharnierkappe, die auf den Mund eines Behälters mit strenger Passung aufgesetzt und daran befestigt ist, jedoch davon ohne Einsatz eines speziellen Werkzeugs davon leicht abnehmbar ist, sowie eine hervorragende Abdichtung und einen Benutzungsnachweis bietet.
- Kunststoffkappen weisen eine hervorragende Formbarkeit auf, zeigen eine sehr gute Flexibilität und können deshalb mit strenger Passung auf den Mund von Behältern beim Anbringen des Verschlusses aufgesetzt und daran befestigt werden, um ein hohes Maß an Abdichtung aufrechtzuerhalten. Jedoch werden in vielen Fällen Kunststoffkappen für Glasflaschen und für Kunststoffbehälter, die aus anderen Materialien als den Kappenmaterialien bestehen, verwendet. Um die Forderungen nach einer Wiederverwertung der Rohstoffquellen zu erfüllen und zum Zeitpunkt der Entsorgung die Kappe von der Flasche zu trennen, war es wünschenswert, die Kappen ohne den Einsatz eines Werkzeugs, zum Beispiel eines Schneidwerkzeugs oder dergleichen, vom Mund der Behälter leicht zu entfernen.
- Es wurden verschiedene Kappen vorgeschlagen, die zum Zeitpunkt der Entsorgung von der Flasche abgenommen werden können. Beispielsweise beschreibt das offengelegte japanische Gebrauchsmuster Nr. 59247/1994 einen Behälterverschluss mit einem Kappenkörper, der auf den Mund eines Behälters aufgesetzt und daran befestigt ist, einen an den Kappenkörper angeschraubten Zylinder und eine Überkappe, die mit Scharnieren mit dem Zylinder verbunden ist. An dem Behälterverschluss liegt ein Kappenkörper vor, der mit einem oberen Plattenabschnitt versehen ist, welcher mit einem Aufbrechabschnitt zum Ausbilden einer Ausfließöffnung, mit einer Seitenwand, die einstückig mit dem Umfangsrand der oberen Platte verbunden ist, und mit einem Innenring, der sich von der Innenoberfläche des oberen Plattenabschnitts nach unten erstreckt und einen geeigneten Spalt zu der Seitenwand aufrechterhält, ausgerüstet ist. Das heißt, der Kappenkörper ist an dem Behältermund befestigt, da dieser zwischen der Seitenwand und dem Innenring aufgesetzt ist. Außerdem ist die Seitenwand zu ihrer Rückseite hin verbreitert ausgebildet oder weist eine Mehrzahl von Schlitzen auf, die sich in Richtung der Höhe erstrecken, wobei sie einen geeigneten Abstand in der Umfangsrichtung beibehalten, so dass der Kappenkörper ohne den Einsatz irgendeines speziellen Werkzeugs von dem Behältermund abgenommen werden kann. Ferner ist an der oberen Außenumfangsoberfläche der Seitenwand ein Schraubgewinde ausgebildet, um den Zylinder zu halten. Wenn der Zylinder damit im Eingriff steht und durch die Seitenwand gehalten wird, wird diese durch den Zylinder gedrückt und durch den Behältermund festgehalten, um eine gute Abdichtung aufrechtzuerhalten.
- Gemäß dem Behälterverschluss des vorgenannten Standes der Technik wird der mit der Überkappe einstückig ausgebildete Zylinder gedreht, so dass der Kappenkörper von der Seitenwand abgetrennt wird. So kann der Kappenkörper leicht von Hand vom Mund des Behälters abgenommen und deshalb zum Zeitpunkt der Entsorgung leicht von dem Behälter getrennt werden.
- Ferner beschreibt das offengelegte japanische Gebrauchsmuster Nr. 9751/1995 einen Behälterverschluss mit einem inneren Stopfen, der auf den Mund des Behälters aufgesetzt und daran befestigt ist, sowie mit einem Außenzylinder und einer Überkappe. Wie der oben erwähnte Kappenkörper weist der innere Stopfen des Behälterverschlusses in dem oberen Plattenabschnitt des Verschlusses einen Aufbrechabschnitt zur Bildung einer Ausfließöffnung auf und erlaubt es, dass die Öffnung des Behälters zwischen die Seitenwand und den Innenring eingesetzt wird. Darüber hinaus hat der obere Plattenabschnitt einen ringförmigen hochstehenden Abschnitt, der so gestaltet ist, dass er den Aufbrechabschnitt umgibt, und die Überkappe wird durch Aufschrauben auf die Außenoberfläche des hochstehenden Abschnitts aufgesetzt. Der Außenzylinder ist so vorgesehen, dass er die Außenumfangsoberfläche der Seitenwand des Innenstopfens umgibt sowie der Außenzylinder und die Seitenwand des Innenstopfens einstückig zusammen über einen Schwächungsabschnitt ausgebildet sind und ein Verstärkungsring in den Raum zwischen der Innenoberfläche des Außenzylinders und der Außenoberfläche der Seitenwand eingesetzt ist. Das heißt, in einem Zustand, in dem der Behälterverschluß auf den Mund des Behälters aufgesetzt ist, wird die Seitenwand des Innenstopfens durch den Verstärkungsring an die Wand des Behältermunds gedrückt, wodurch der Innenstopfen an dem Behältermund streng befestigt ist, um eine gute Abdichtung aufrechtzuerhalten. Durch Aufbrechen des Schwächungsabschnitts kann der Außenzylinder leicht von dem Innenstopfen abgerissen werden. Wenn der Außenzylinder von dem Innenstopfen abgerissen ist, wird die Seitenwand nicht mehr durch den Verstärkungsring angedrückt. Deshalb kann der Innenstopfen ohne Einsatz eines speziellen Werkzeugs vom Mund des Behälters entfernt werden. Wie oben beschrieben wurde, kann dieser Behälterverschluss zum Zeitpunkt der Entsorgung leicht von dem Behälter abgetrennt werden. Außerdem bietet der Behälterverschluss eine Benutzungsnachweis, da der Innenstopfen von dem Behältermund entfernt wird, nachdem der Außenzylinder von dem Innenstopfen abgerissen worden ist.
- Jedoch bietet der erstere Behälterverschluss, d. h. jener gemäß dem offengelegten japanischen Gebrauchsmuster Nr. 59247/1994, keinen Benutzungsnachweis. D. h., der Behälterverschluss wird weder durch Aufbrechen des einstückig mit der Kappe ausgebildeten Zylinders noch des Kappenkörpers entfernt. Deshalb kann selbst dann, wenn der Behälterverschluss, welche einmal von dem Behältermund entfernt worden ist, wieder darauf aufgesetzt wurde, diese Tatsache von einem Dritten überhaupt nicht erkannt werden. Ferner besteht dieser Behälterverschluss aus den zwei Formteilen, nämlich aus dem Kappenkörper und dem mit der Überkappe einstückig ausgebildeten Zylinder. Deshalb kann der Behälterverschluss nicht durch ein einziges Formen hergestellt werden. Außerdem müssen die zwei hergestellten Formteile miteinander verbunden werden und ergeben das Problem einer niedrigen Produktivität.
- Ferner besteht der letztere Behälterverschluss, d. h. jener, der in dem offengelegten japanischen Gebrauchsmuster Nr. 9751/1995 beschrieben ist, aus drei Formteilen mit einem Innenstopfen, der einstückig mit dem Außenzylinder geformt ist, einer Überkappe und einem Verstärkungsring. Der Verschluss kann nur sehr uneffektiv produziert werden, selbst im Vergleich mit dem ersteren Behälterverschluss. Außerdem weist der einstückig mit dem Außenzylinder hergestellte Innenstopfen einen komplizierten dreifachigen Wandaufbau auf, bestehend aus Innenring, Seitenwand und Außenzylinder. Zusätzlich muss zwischen der Seitenwand und dem Außenzylinder ein getrennt geformter Verstärkungsring eingesetzt werden. Dementsprechend wird die Metallform kompliziert und der geformte Innenstopfen muss eine hohe Dimensionsgenauigkeit aufweisen. Darüber hinaus bleibt eine Wahrscheinlichkeit, dass der Verstärkungsring abfällt, bevor der Verschluß angebracht wird, was aus der Sicht der Herstellung ein schwerwiegender Nachteil ist.
- Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Scharnierkappe anzugeben, die frei von den Fehlern der oben erwähnten bekannten Behälterverschlüssen ist, zum Zeitpunkt der Entsorgung leicht von dem Behälter abgetrennt werden kann, einen hervorragenden Benutzungsnachweis bietet, leicht geformt und hergestellt werden kann und wirksam davor bewahrt ist, zum Zeitpunkt des Anbringens des Verschlusses zu brechen.
- Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine Scharnierkappe bereitgestellt mit
- einem Kappenkörper mit einem oberen Plattenabschnitt und einem Randabschnitt, wobei der obere Plattenabschnitt eine Ausfließöffnung oder einen Abschnitt zur Bildung der Ausfließöffnung aufweist und der Randabschnitt an seiner Innenoberfläche mit einer Vorsprung für den Eingriff mit dem Mund eines Behälters versehen ist,
- einem Außenzylinder, der einstückig mit dem Kappenkörper ausgebildet ist, so dass er die Außenoberflächen des Kappenkörpers und des Randabschnitts abdeckt, und
- einem oberen Verschluss, der mittels eines Scharniers mit dem oberen Endabschnitt des Außenzylinders verbunden ist,
- wobei der Randabschnitt des Kappenkörpers mit einer Mehrzahl von Schlitzen versehen ist, die sich in axialer Richtung unter Beibehaltung eines Abstands in der Umfangsrichtung erstrecken, so wie der Randabschnitt des Kappenkörpers und der Außenzylinder durch geschnittene Oberflächen voneinander getrennt, aber über eine Mehrzahl von aufbrechbaren Brückenabschnitten einstückig ausgebildet und an der Oberseite oder der Unterseite der geschnittenen Oberflächen angeordnet sind. Die Außenoberfläche des Randabschnitts des Kappenkörpers und die Innenoberfläche des Außenzylinders stehen an den geschnittenen Oberflächen in innigen Kontakt miteinander, und zwar derart, dass zumindest der Kappenkörper auf den Mund des Behälters aufgesetzt ist.
- Bei der Scharnierkappe der vorliegenden Erfindung ist es erwünscht, dass der Umfangsrand der oberen Oberfläche des oberen Plattenabschnitts des Kappenkörpers mit einem kleinen Umfangsvorsprung versehen ist und die Innenoberfläche des oberen Verschlusses eine horizontale Oberfläche aufweist, die mit dem Oberende des Umfangsvorsprungs in Kontakt kommt.
- Wenn der obere Plattenabschnitt des Kappenkörpers einen Abschnitt zur Ausbildung der Ausfließöffnung aufweist, ist es erwünscht, dass der Abschnitt mit einer Zunge zum Öffnen versehen ist.
- Bei der Scharnierkappe der vorliegenden Erfindung schützt der Außenzylinder den Randabschnitt des Kappenkörpers zum Zeitpunkt des Aufsetzens des Verschlusses. Wenn der Behältermund verschlossen ist, kommt der Außenzylinder über geschnittene Oberflächen in engen Kontakt mit der Außenoberfläche des Randabschnitts des Kappenkörpers, um die Abdichtung aufrechtzuerhalten. Zum Zeitpunkt des Öffnens der Kappe wird der Außenzylinder nach oben oder unten gedrückt, um die aufbrechbaren Brückenabschnitte aufzureißen, so das der Außenzylinder einstückig mit dem oberen Verschluss entfernt wird. Wenn der Außenzylinder abgenommen ist, kann der Randabschnitt des Kappenkörpers vom Mund des Behälters ohne Einsatz in eines Werkzeugs leicht abgetrennt werden.
- Die Scharnierkappe der Art, bei welcher der obere Plattenabschnitt des Kappenkörpers einen Abschnitt zum Ausbilden der Ausfließöffnung aufweist, bietet einen guten Benutzungsnachweis.
- Es ist sehr wichtig, das die Kappe der vorliegenden Erfindung den Kappenkörper, den Außenzylinder und den oberen Verschluss aufweist, die einstückig geformt sind. D. h., der obere Verschluss ist durch ein Scharnier mit dem Außenzylinder verbunden, der über die aufbrechbaren Brückenabschnitte mit dem Randabschnitt des Kappenkörpers einstückig geformt ist. Deshalb wird die Kappe der vorliegenden Erfindung im wesentlichen durch eine einzige Formungsstufe hergestellt, was eine sehr hohe Produktivität bedeutet.
- Ferner ist der Randabschnitt des Kappenkörpers mit einer Mehrzahl von Schlitzen versehen, die sich in axialer Richtung unter Beibehaltung eines Abstands in der Umfangsrichtung erstrecken. Deshalb erstreckt sich der Randabschnitt in radialer Richtung nach außen, wenn der Außenzylinder entfernt ist, was das Entfernen des Kappenkörpers von dem Mund des Behälters erleichtert.
- Ferner werden gemäß der vorliegenden Erfindung der Randabschnitt des Kappenkörpers und der Außenzylinder über geschnittene Oberflächen voneinander getrennt, jedoch über die aufbrechbaren Brückenabschnitte an der Oberseite oder Unterseite der geschnittenen Oberflächen zusammen einstückig geformt. Außerdem wird die Außenoberfläche des Randabschnitts des Kappenkörpers an den geschnittenen Oberflächen in engen Kontakt mit der Innenoberfläche des Außenzylinders gebracht.
- D. h., wenn der Randabschnitt und der Außenzylinder an den geschnittenen Oberflächen in engem Kontakt zueinander stehen, wird der Randabschnitt des Kappenkörpers von dem Außenzylinder derart umfasst, dass der Mund zumindest abgedichtet ist. D. h., der Randabschnitt wird an einer Ausdehnung nach außen gehindert und der Mund des Behälters ist zuverlässig verschlossen. Dies ist besonders wichtig in dem Fall der Kappe der vorliegenden Erfindung, in dem der Randabschnitt mit Schlitzen versehen ist, die sich in axialer Richtung erstrecken. D. h., die Schlitze in dem Randabschnitt bewirken eine Schwächung des Eingriffs zwischen dem Behältermund und dem Vorsprung des Randabschnitts. Wenn jedoch der Randabschnitt von dem Außenzylinder umfasst wird, entsteht ein fester und zuverlässiger Eingriff.
- An der Oberseite oder der Unterseite der geschnittenen Oberflächen ist eine Mehrzahl von aufbrechbaren Brückenabschnitten vorgesehen, welche den Randabschnitt des Kappenkörpers mit dem Außenzylinder verbinden. Deshalb beeinträchtigen Schlitze in den geschnittenen Oberflächen die Brückenabschnitte nicht. Auch kommt beim Aufsetzen des Verschlusses die Außenoberfläche des Randabschnitts des Kappenkörpers in engen Kontakt mit der Innenoberfläche des Außenzylinders an den geschnittenen Oberflächen. Deshalb wird die äußere Kraft daran gehindert, auf die aufbrechbaren Brückenabschnitte einzuwirken, und die Brückenabschnitte sind während des Aufsetzens des Verschlusses geschützt.
- Der kleine Umfangsvorsprung ist an dem Umfangsrand der oberen Oberfläche der oberen Platte des Kappenkörpers ausgebildet. Die horizontale Oberfläche wird an der Innenoberfläche des oberen Verschlusses über den ganzen Umfang gebildet und kommt mit dem Oberende des Umfangsvorsprungs in Kontakt, wenn der obere Verschluss geschlossen ist. Während des Aufbringens des Verschlusses oder wenn die Kappe transportiert oder zugeführt wird, wirkt deshalb der Umfangsvorsprung als Stopper, und der auf dem oberen Verschluss ausgeübte Druck wird von dem Umfangsvorsprung aufgenommen. Dementsprechend wird die äußere Kraft wirksamer daran gehindert, auf die Brückenabschnitte einzuwirken, und die Brückenabschnitte sind perfekt geschützt.
- Wenn der Außenzylinder nach oben oder unten gedrückt wird, findet zwischen dem Außenzylinder und dem Randabschnitt an den geschnittenen Oberflächen eine Verschiebung statt und die Brückenabschnitte, welche den Kappenkörper mit dem Außenzylinder verbinden, werden auf Grund der Scherkraft zerschnitten. In dem Randabschnitt des Kappenkörpers werden Schlitze gebildet. Deshalb kann, wenn der Außenzylinder von dem Randabschnitt entfernt wird, sich der Randabschnitt in radialer Richtung nach außen ausdehnen. Dementsprechend kann der Kappenkörper vom Behältermund leicht abgetrennt werden, und der Behältermund lässt sich ohne Verwendung irgendeines Werkzeugs leicht öffnen.
- Der entfernte Außenzylinder beweist, dass der Kappenkörper bereits von dem Behältermund abgenommen worden ist. Deshalb bietet die Scharnierkappe der Art, bei welcher der obere Plattenabschnitt des Kappenkörpers einen Abschnitt zum Ausbilden der Ausfließöffnung aufweist, auf Grund des Außenzylinders einen verbesserten Benutzungsnachweis.
- Gemäß der vorliegenden Erfindung werden der Randabschnitt des Kappenkörpers, der Außenzylinder und der obere Verschluss einstückig spritzgegossen oder formgepresst. Dann wird unter Einsatz einer Schneidvorrichtung oder dergleichen zwischen dem Randabschnitt des Kappenkörpers und dem Außenzylinder ein Schlitz ausgebildet und die Bereiche mit Ausnahme der Brückenabschnitte werden voneinander getrennt. Deshalb kann die Kappe unter Verwendung einer üblichen Metallform, die einen Kern und einen Hohlraum aufweist, leicht geformt werden.
- Ferner können bei der vorliegenden Erfindung der Randabschnitt des Kappenkörpers und der Außenzylinder sowohl über die Brückenabschnitte als auch über einen Verbindungsbereich, der nicht brechen kann, miteinander verbunden sein. In diesem Fall können der Außenzylinder und der Kappenkörper zusammen von dem Mund des Behälters entfernt werden, nachdem die Brückenabschnitte aufgebrochen worden sind. Ferner kann sich in dem Außenzylinder von seinem Unterende aus nach oben eine Schwächungslinie erstrecken. Der Außenzylinder kann durch Aufbrechen entlang der Schwächungslinie leicht entfernt werden.
- Fig. 1 ist eine Seitenansicht, die eine Scharnierkappe gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erläutert;
- Fig. 2 ist eine Ansicht, die einen Zustand erläutert, in dem ein oberer Verschluss der Scharnierkappe gemäß Fig. 1 geöffnet ist, wobei die Darstellung (A) eine Draufsicht, die Darstellung (B) eine Seitenansicht und die Darstellung (C) eine Unteransicht ist;
- Fig. 3 ist eine seitliche Schnittansicht, die einen Zustand erläutert, in dem die Scharnierkappe der Fig. 1 auf den Mund des Behälters aufgesetzt ist;
- Fig. 4 ist eine Ansicht, die einen Zustand erläutert, in dem ein Außenzylinder und der obere Verschluss zusammen von einem Kappenkörper entfernt sind, der auf den Mund des Behälters aufgesetzt ist;
- Fig. 5 ist eine Seitenansicht, die eine andere Scharnierkappe der vorliegenden Erfindung erläutert; und
- Fig. 6 ist eine Draufsicht einer weiteren Scharnierkappe der vorliegenden Erfindung.
- Die Erfindung wird nun im einzelnen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben.
- Bezugnehmend auf die seitliche Querschnittsansicht (Fig. 1), die eine Scharnierkappe gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erläutert, auf eine Ansicht (Fig. 2, worin die Darstellung (A) eine Draufsicht, die Darstellung (B) eine Seitenansicht und die Darstellung (C) eine Unteransicht sind), die einen Zustand erläutert, in dem der obere Verschluss der Scharnierkappe gemäß Fig. 1 geöffnet ist, und auf eine seitliche Schnittansicht (Fig. 3), die einen Zustand erläutert, in dem die Scharnierkappe auf den Mund des Behälters aufgesetzt ist, weist die erfindungsgemäße Scharnierkappe im wesentlichen einen Kappenkörper 1, einen damit verbundenen Außenzylinder 2 und einen oberen Verschluss 4, der durch ein Scharnier 3 mit dem Oberende des Außenzylinders 2 verbunden ist, auf. Wie aus den Fig. 1 und 2 ersichtlich ist, wird der obere Verschluss 4 geschwenkt und verschlossen, um den Kappenkörper 1 vollständig zu bedecken (Fig. 1), und er wird geschwenkt und geöffnet, so dass der Kappenkörper 1 freigelegt ist (Fig. 2). Dann wird eine Zunge 13 weggerissen, und eine in dem Behälter befindliche Flüssigkeit wird ausgegossen. Der Kappenkörper 1 weist einen oberen Plattenabschnitt 5 und einen von dessen Außenumfang herabhängenden Randabschnitt 6 auf.
- Fig. 4 erläutert den Zustand, in dem der Außenzylinder 2 und der obere Verschluss 4 von dem Kappenkörper 1 entfernt sind, der auf den Mund 50 des Behälters aufgesetzt ist.
- Wie am besten in Fig. 3 gezeigt wird, ist entlang des Innenumfangs des Randabschnitts 6 ein Vorsprung 7 ausgebildet, der in Eingriff mit einem Ausnehmungsabschnitt 51 der Außenumfangsseite des Mundes 50 des Behälters kommt, so dass der Mund 50 des Behälters in engen Kontakt mit der Innenoberfläche des oberen Plattenabschnitts 5 kommt, um die Abdichtung zu erreichen. Ferner ist bei dieser Ausführungsform ein Innenring 8 an der Innenoberfläche des oberen Plattenabschnitts 5 ausgebildet und kommt mit der Innenumfangsseite des Mundes 50 des Behälters in Eingriff, wobei die Abdichtung sogar an der Innenumfangsseite des Mundes 50 des Behälters erreicht wird, um zu einer noch zuverlässigeren Abdichtung zu kommen.
- Unter Bezugnahme auf die Fig. 1 und 3 hat der obere Plattenabschnitt 5 des Kappenkörpers 1 ferner einen Abschnitt 11 zur Ausbildung einer Ausfließöffnung, die durch eine Kerbe 10 gebildet wird. Der Abschnitt 11 ist mit einer Zunge 12 zum Öffnen versehen. Wenn an der Öffnungszunge 12 gezogen wird, bricht die Kerbe 10 und die Ausfließöffnung wird in dem Abschnitt 11 gebildet und die in dem Behälter vorliegende Flüssigkeit wird durch die Ausfließöffnung ausgegossen. Hier ist es erwünscht, das die Öffnungszunge 12 mit einem gerändelten Vorsprung 13 versehen ist, um ein Abgleiten zu verhindern, so dass sie leicht mit der Hand gezogen werden kann.
- An der Außenoberfläche des oberen Plattenabschnitts 5 ist ein Umfangsvorsprung 14 derart ausgebildet, dass er den Abschnitt 11 zur Bildung der Ausfließöffnung umgibt. Beim Ausgießen der Flüssigkeit wirkt der Umfangsvorsprung 14 als Führung, so dass die Flüssigkeit leicht ausgegossen wird.
- An der Innenoberfläche des oberen Verschlusses 4 ist ein nach unten gerichteter Umfangsvorsprung 15 ausgebildet, der dann, wenn der obere Verschluss 4 geschlossen ist, in engen Kontakt mit der Innenumfangsoberfläche des Umfangsvorsprungs 14 kommt. D. h., selbst dann, wenn die Ausfließöffnung in dem Abschnitt 11 gebildet worden ist, ist sie vollständig geschlossen, wenn der obere Verschluss 4 geschlossen ist, wobei eine günstige Abdichtung aufrechterhalten wird. Unter Bezugnahme auf die Fig. 1 und 2 (A) ist es erwünscht, dass der den Abschnitt 11 umgebende Umfangsvorsprung 14 hoch ist, und zwar entlang eines halben Umfangsvorsprungs 14a an der Seite, welche der Seite gegenüberliegt, wo der Außenzylinder 2 und der obere Verschluss 4 durch das Scharnier 3 miteinander verbunden sind, und entlang eines halben Umfangsabschnitts 14b an der Seite des Scharniers 3 kurz ist. Dies deshalb, weil dann, wenn der obere Verschluss geschlossen wird, der nach unten gerichtete Umfangsvorsprung 15, der an dem oberen Verschluss 4 ausgebildet ist, leicht in den Umfangsvorsprung 14 eintritt, wenn der obere Verschluss 4 geschlossen wird, wobei das Schwenken des oberen Verschlusses 4 nicht behindert wird. Außerdem wird der Inhalt aus der Seite ausgegossen, die dem verbindenden Abschnitt 3 mit dem Scharnier gegenüberliegt, und die Funktion des Umfangsvorsprungs 14 zum Führen des Ausgiessens wird nicht beeinträchtigt.
- Der Außenzylinder 2 ist so vorgesehen, dass er die Außenumfangsoberfläche des Randabschnitts 6 abdeckt. Wie am besten in Fig. 4 gezeigt wird, ist der Randabschnitt 6 des Kappenkörpers 1, der mit dem Außenzylinder 2 bedeckt ist, mit einer Mehrzahl von Schlitzen 20 versehen, die sich in axialer Richtung unter Beibehaltung eines Abstands in der Umfangsrichtung erstrecken.
- Der Randabschnitt des Kappenkörpers 1 und der Außenzylinder 2 sind voneinander über am Umfang angeordnete geschnittene Oberflächen getrennt. Der Randabschnitt 6 und der Außenzylinder 2 sind jedoch zusammen über eine Mehrzahl von aufbrechbaren Brückenabschnitten 22 an der Oberseite der geschnittenen Oberflächen 21 einstückig geformt. Fig. 2A zeigt klar die Brückenabschnitte 22, und Fig. 4 zeigt die Brückenabschnitte 22, die, wie bei 22' angegeben ist, an dem Randabschnitt 6 und an dem Außenzylinder 2 bleiben (der von dem Kappenkörper 1 entfernt worden ist).
- Die Außenoberfläche des Randabschnitts 6 des Kappenkörpers und die Innenoberfläche des Außenzylinders 2 stehen an den geschnittenen Oberflächen 21 in engem Kontakt zueinander, und zwar in einem Zustand (Fig. 3), in dem der Kappenkörper 1 den Mund 50 des Behälters verschließt.
- Wenn die Brückenabschnitte 22 aufgebrochen sind, um den Außenzylinder 2 von dem Kappenkörper 1 zu trennen, dehnt sich der Randabschnitt 6 nach außen, und zwar durch die Wirkung der mehreren Schlitze 20, die in dem Randabschnitt 6 des Kappenkörpers 1 ausgebildet sind und sich in axialer Richtung erstrecken. Deshalb steht der Ausnehmungsabschnitt 51 an der Außenumfangsseite des Mundes 50 des Behälters nicht mehr im Eingriff mit dem nach innen gerichteten Vorsprung 7 des Randabschnitts und der Kappenkörper 1 wird vom Mund 50 des Behälters leicht entfernt. Die Anzahl der Schlitze und ihr Abstand in Umfangsrichtung werden in geeigneter Weise auf Grund der vorgenannten Punkte festgelegt.
- Bei der erfindungsgemäßen Kappe ist es erwünscht, dass der Randabschnitt 6 mit Schlitzen 20 versehen ist, und zwar in einer Anzahl von üblicherweise 2 bis 20, insbesondere von 8 bis 12, obwohl dies in Abhängigkeit vom Durchmesser der Kappe variieren kann.
- Wenn der Randabschnitt 6 und der Außenzylinder 2 an den geschnittenen Oberflächen 21 in engem Kontakt zueinander stehen, wird der Randabschnitt 6 des Kappenkörpers von dem Außenzylinder 2 in einem Zustand umschlossen, in dem der Kappenkörper 1 auf den Mund 50 des Behälters aufgesetzt ist, und der Randbereich 6 wird an einem Ausdehnen nach außen gehindert und der Mund 50 des Behälters ist zuverlässig verschlossen. In dem Fall der erfindungsgemäßen Kappe, in dem der Randabschnitt 6 mit Schlitzen 20 versehen ist, die sich in axialer Richtung erstrecken, spielt der Zustand des engen Kontakts eine besonders wichtige Rolle. D. h., die Schlitze 20 in dem Randabschnitt 6 bewirken eine Schwächung des Eingriffs zwischen dem Ausnehmungsbereich 51, der entlang des Außenumfangs des Mundes 50 des Behälters und des Vorsprungs 7 des Randabschnitts 6 ausgebildet ist. Mit der Kraft des Umschließens durch den Außenzylinder 2, der hierauf einwirkt, wird jedoch ein fester und zuverlässiger Eingriff erreicht.
- Gemäß den Fig. 1 bis 4 sind der Randabschnitt 6 des Kappenkörpers und der Außenzylinder 2 nur über aufbrechbare Brückenabschnitte 22 miteinander verbunden. Wenn der obere Verschluss 4, welcher durch das Scharnier mit dem Außenzylinder 2 verbunden ist, mit den Fingern nach oben gezogen oder nach unten gedrückt wird, tritt deshalb zwischen dem Außenzylinder 2 und dem Randabschnitt 6 an den geschnittenen Oberflächen 21 eine Verschiebung ein und die Brückenabschnitte 22, welche den - Kappenkörper 1 mit dem Außenzylinder 2 verbinden, werden durch die Scherkraft leicht aufgebrochen.
- Fig. 4 beschreibt einen Zustand, in dem der Außenzylinder 2 von dem Kappenkörper 1 abgetrennt ist, der auf den Mund 50 des Behälters aufgesetzt und daran befestigt ist. Der Randabschnitt 6 des Kappenkörpers wurde mit den Schlitzen 20 versehen. Wenn der Außenzylinder 2 von dem Randabschnitt 6 entfernt wird, kann sich deshalb der Randabschnitt 6 in radialer Richtung nach außen ausdehnen und der Kappenkörper kann leicht ohne Einsatz eines Werkzeugs vom Mund 50 des Behälters abgetrennt und entfernt werden. In Fig. 4 bezeichnet die Bezugsnummer 22' die Brückenabschnitte 22 nach dem Bruch.
- Gemäß der vorliegenden Erfindung kann die Kappe, wie oben beschrieben, nach dem Gebrauch von dem Behälter abgetrennt und leicht entsorgt werden.
- Die Anzahl und die Positionen der Brückenabschnitte 22, welche zwischen dem Randabschnitt 6 des Kappenkörpers und dem Außenzylinder 2 vorgesehen sind, kann derart gewählt sein, dass die Brückenabschnitte 22 während des Anbringens des Verschlusses nicht abgebrochen werden, jedoch dann leicht brechen, wenn versucht wird, den Kappenkörper 1 vom Mund 50 des Behälters zu entfernen (d. h., wenn die Kappe weggeworfen werden soll), wodurch der Außenzylinder 2 rasch von dem Randabschnitt 6 entfernt werden kann. In diesem Sinn besteht hinsichtlich der Positionen und Anzahl der Brückenabschnitte keine Beschränkung. Im allgemeinen ist es erwünscht, dass jeder Brückenabschnitt 22 einen Querschnitt von 0,1 bis 1,5 mm², insbesondere von 0,2 bis 1,0 mm², in der Richtung der geschnittenen Oberflächen 21 (in axialer Richtung der Kappe) aufweist. Bei der Ausführungsform der Fig. 1 bis 4 sind die Brückenabschnitte 22 an der Oberseite der geschnittenen Oberflächen 21 vorgesehen. Jedoch können die Brückenabschnitte 22 an der Unterseite der geschnittenen Oberflächen 21 angeordnet sein.
- Bei der oben genannten Kappe weist der obere Plattenabschnitt 5 des Kappenkörpers 1 den Abschnitt 11 zum Ausbilden der Ausfließöffnung auf. Der obere Verschluss 4 wird geschwenkt und geöffnet, und deren Inhalt wird durch die Ausfließöffnung ausgegossen, die durch Aufbrechen der Kerbe 10 in dem Abschnitt 11 gebildet worden ist. Die Kappe dieser Art bietet einen sehr guten Benutzungsnachweis. D. h., um den Kappenkörper 1 von dem Mund 50 des Behälters zu entfernen, muss der Außenzylinder 2 von dem Kappenkörper abgetrennt werden. Deshalb beweist bei der Kappe der vorliegenden Art der Außenzylinder 2, welcher abgetrennt worden ist, dass die Kappe von dem Mund 50 des Behälters entfernt worden ist, obwohl in dem Abschnitt 11 die Ausfließöffnung nicht gebildet worden ist.
- Die vorliegenden Erfindung ist in keiner Weise auf die oben erwähnte Art der Kappe beschränkt, sondern erstreckt sich beispielsweise auch auf Kappen der Art, bei welcher die Ausfließöffnung zu Beginn in der Außenoberfläche des oberen Plattenabschnitts 5 des Kappenkörper 1 ausgebildet worden ist. In diesem Fall besteht keine Verbesserung des Benutzungsnachweises, aber die oben erwähnte Trennbarkeit und Abdichtung werden in einem zufriedenstellenden Grad erreicht.
- Wie in den Fig. 1 und 3 klar gezeigt wird, ist es bei der vorliegenden Erfindung erwünscht, dass an dem Umfangsrand an der oberen Oberfläche des oberen Plattenabschnitts 5 des Kappenkörpers der kleine Umfangsvorsprung 30 ausgebildet ist und an der ganzen inneren Umfangsoberfläche des oberen Verschlusses 4 eine horizontale Oberfläche 31 vorliegt, um einen Eingriff mit dem Umfangsvorsprung 30 zu erreichen, wenn der obere Verschluss 4 geschlossen ist. Bei der erfindungsgemäßen Kappe sind der Randabschnitt 6 des Kappenkörpers und der Außenzylinder 2 über die aufbrechbaren Brückenabschnitte 22 einstückig miteinander verbunden. Während des Anbringens des Verschlusses und wenn die Kappe transportiert und zugeführt wird, ist es deshalb wahrscheinlich, dass die Belastung in axialer Richtung auf die Brückenabschnitte 22 konzentriert wird und dies ein Brechen der Brückenabschnitte 22 verursacht. Wenn jedoch der Umfangsvorsprung 30 und die horizontale Oberfläche 31 wie oben beschrieben ausgebildet sind, wirkt der Umfangsvorsprung 30 als Stopper, der die Belastung in axialer Richtung aufnimmt, welche auf den oberen Verschluss 4 ausgeübt wird. Deshalb wird der Druck wirksam daran gehindert, sich auf die Brückenabschnitte 22 zu konzentrieren, die leicht aufgebrochen werden können, und die Brückenabschnitte 22 sind dadurch perfekt geschützt.
- Gemäß der vorliegenden Erfindung ist es notwendig, dass sich das Unterende 2a des Außenzylinders 2 bis zu dem Ausnehmungsabschnitt 51 an der Außenumfangsseite des Mundes 50 des Behälters hinauf erstreckt. D. h., wenn das Unterende 2a sich nicht bis zum Ausnehmungsabschnitt 51 hinauf erstreckt, wird der Randabschnitt 6 des Kappenkörpers durch den Außenzylinder 2 nicht bis zu einem ausreichenden Grad angespannt und es wird keine zufriedenstellende Abdichtung aufrechterhalten. So weit der Außenzylinder 2 eine solche Größe aufweist, kann darüber hinaus das Unterende des Außenzylinders 2 in einer Position angeordnet sein, die sich unter dem Unterende des Randabschnitts 6 des Kappenkörpers befindet, wie in Fig. 3 gezeigt wird, oder es kann in einer Position vorliegen, die nahezu horizontal bezüglich des Unterendes des Randabschnitts 6 des Kappenkörpers verläuft, oder es kann sich in einer höheren Position befinden.
- Gemäß der vorgenannten Ausführungsform sind die Brückenabschnitte 22 an der Oberseite der geschnittenen Oberflächen 21 vorgesehen. Wie oben kurz erwähnt, können die Brückenabschnitte 22 aber an der Unterseite der geschnittenen Oberflächen 21 vorhanden sein. Vom Standpunkt der Produktivität ausgesehen ist es jedoch erwünscht, dass die Brückenabschnitte 22 an der Oberseite der geschnittenen Obeflächen 21 vorliegen.
- Als Kunststoff zum Formen der Kappe kann eine Reihe von Kunststoffen verwendet werden, zum Beispiel Polyethylen mit niedriger, mittlerer oder hoher Dichte, lineares Polyethylen mit niedriger Dichte, Polypropylen, thermoplastischer Polyester, Polyamid, Styrolharz, ABS-Harz und ähnliche Kunststoffe.
- Beim Einsatz des vorgenannten Kunststoffs wird die erfindungsgemäße Scharnierkappe in einem Zustand erhalten, bei dem der Kappenkörper 1, der Außenzylinder 2 und der obere Verschluss 4 durch Spritzgießen oder Formpressen zusammen einstückig geformt werden. Nach dieser Formungsstufe folgt ein Schneiden zwischen dem Kappenkörper 1 und dem Außenzylinder 2 unter Verwendung einer Schneidvorrichtung oder dergleichen, um in den Bereichen mit Ausnahme der Brückenabschnitte 22 geschnittene Oberflächen 21 derart zu bilden, dass die beiden voneinander getrennt sind.
- Wenn die Brückenabschnitte 22 an der Oberseite der geschnittenen Oberflächen 21 vorzusehen sind, erfolgt das Schneiden durch Einführen der Schneidvorrichtung von der Kappenunterseite her. Wenn die Brückenabschnitte 22 an der Unterseite der geschnittenen Oberflächen 21 angebracht werden sollen, wird die Schneidvorrichtung oder dergleichen von der Oberseite der Kappe in einem Zustand eingeführt, in dem der obere Verschluss 4 geöffnet ist.
- Wie oben beschrieben, kann die erfindungsgemäße Kappe im Lauf einer im wesentlichen einzigen Formungsstufe effektiv und innerhalb eines kurzen Zeitraums hergestellt werden, und zwar unter Einsatz einer üblichen Metallform mit einem Kern und einem Hohlraum, wobei eine sehr hohe Produktivität und eine hohe Genauigkeit in jedem der Kappenabschnitte beibehalten und die Bildung von fehlerhaften Produkten unterdrückt wird.
- Es ist natürlich möglich, die Brückenabschnitte 22 und die geschnittenen Oberfläche 21 gleichzeitig in der vorgenannten Stufe des Formens auszubilden. In diesem Fall werden während des Formens der Kappenkörper 1 und der Außenzylinder 2 in Abschnitten, wo die geschnittenen Oberflächen 21 gebildet werden, nicht in engen Kontakt miteinander gebracht. Wenn jedoch der Kappenkörper 1 auf den Mund 50 des Behälters aufgesetzt ist, wird der Randabschnitt 6 des Kappenkörpers nach außen ausgedehnt und deshalb kommen der Kappenkörper 1 und der Außenzylinder 2 über die geschnittenen Oberflächen 21 in engen Kontakt zueinander.
- Es ist auch möglich, die Schlitze 20 in einer nachfolgenden Stufe nach der Stufe des einstückigen Formens auszubilden.
- Gemäß einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, die in Fig. 5 dargestellt wird, ist der Außenzylinder 2 mit einer Schwächungslinie 40 versehen, um sein Entfernen zu erleichtern. Wie aus Fig. 5 klar ersichtlich ist, erstreckt sich die Schwächungslinie 40 in axialer Richtung des Außenzylinders 2 und weist eine Kerbe 41 auf, die an seinem Oberende ausgebildet ist. D. h., der Außenzylinder 2 wird durch Aufbrechen der Schwächungslinie 40, ausgehend von der Kerbe 41, abgerissen. Der Außenzylinder 2, der abgerissen wird, wird in Umfangsrichtung abgerissen, wodurch die Brückenabschnitte 22 aufgebrochen werden, und der Außenzylinder 2 kann sehr leicht vom Kappenkörper 1 entfernt werden. Die Schwächungslinie ist üblicherweise eine Kerbe, kann aber auch eine Perforation sein.
- Es ist im allgemeinen erwünscht, dass die Kerbe an der Außenoberfläche des Außenzylinders 2 ausgebildet ist.
- Die Kerbe 41 kann am Unterende der Schwächungslinie 40 vorgesehen sein.
- Bei der vorgenannten Ausführungsform gemäß Fig. 1 sind der Außenzylinder 2 und der Randabschnitt 6 des Kappenkörpers nur über die aufbrechbaren Brückenabschnitte 22 einstückig miteinander verbunden. Es ist jedoch auch möglich, einen Verbindungsbereich auszubilden, der zwischen den beiden zusammen mit den Brückenabschnitten 22 nicht abgebrochen werden kann. Diese Ausführungsform wird in der Fig. 6 dargestellt, die eine Draufsicht der Scharnierkappe in einem Zustand zeigt, in dem der obere Verschluss geöffnet ist und ein Verbindungsabschnitt, der mit 45 bezeichnet ist, vorliegt. Der Verbindungsabschnitt 45 ist breiter als die Brückenabschnitte 22 und kann nicht leicht durchgebrochen werden. Wenn der Außenzylinder 2 mit dem Verbindungsabschnitt 45 als Gelenkpunkt weggeschwenkt wird, werden die Brückenabschnitte 22 aufgebrochen und der Randabschnitt 6 wird von der Umschließungskraft befreit. Aufwärtsziehen des Außenzylinders 2, der in diesem Zustand einstückig mit dem oberen Verschluss 4 ausgebildet ist, kann deshalb der Kappenkörper 1 gleichzeitig von dem Mund 50 des Behälters entfernt werden.
- Der Verbindungsabschnitt 45 kann dadurch leicht ausgebildet werden, dass das Schneiden zum Erzeugen der geschnittenen Oberflächen 21 so erfolgt, dass die Brückenabschnitte 22 und der Verbindungsabschnitt 45 übrigbleiben.
- Wenn der Verbindungsabschnitt 45 in der Scharnierkappe gemäß Fig. 5 ausgebildet werden soll, ist es erwünscht, ihn in einer Position herzustellen, die vom Beginn des Bruchbereichs (Kerbe 41) der Schwächungslinie 40 entfernt ist.
- Die erfindungsgemäße Kappe kann über eine Reihe von Formungsstufen gut hergestellt werden, wobei eine sehr hohe Produktivität aufrechterhalten wird.
- Wenn der Verschluß angebracht und verschlossen ist, steht der Randabschnitt des Kappenkörpers in sehr engem Kontakt mit dem Mund des Behälters und wird durch den Außenzylinder eng anliegend gehalten, um einen zuverlässigen abdichtenden Aufbau zu erreichen. Die Kappe kann ohne Einsatz irgendeines besonderen Werkzeugs vom Mund des Behälters leicht entfernt werden. Deshalb kann die Kappe nach der Benutzung zum Zeitpunkt der Entsorgung von dem Behälter leicht abgenommen werden.
- Ferner bietet die Kappe der Art, die einen Abschnitt aufweist, wo die Öffnung ausgebildet wird, einen hervorragenden Benutzungsnachweis.
Claims (7)
1. Scharnierkappe mit
einem Kappenkörper (1) mit einem oberen Plattenabschnitt
(5) und einem Randabschnitt (6), wobei der obere
Plattenabschnitt (5) eine Ausfließöffnung oder einen Abschnitt
(11) zur Bildung, der Ausfließöffnung aufweist und der
Randabschnitt (6) an seiner Innenoberfläche mit einem
Vorsprung (7) für den Eingriff mit dem Mund eines
Behälters versehen ist,
einem Außenzylinder (2), der einstückig mit dem
Kappenkörper (1) ausgebildet ist, so daß er die
Außenoberflächen des Kappenkörpers (1) und des Randabschnitts (6)
abdeckt, und
einem oberen Verschluß (4), der mittels eines Scharniers
(3) mit dem oberen Endabschnitt des Außenzylinders (2)
verbunden ist,
dadurch gekennzeichnet, daß der Randabschnitt (6) des
Kappenkörpers (1) mit einer Mehrzahl von Schlitzen (20)
versehen ist, die sich in axialer Richtung unter
Beibehaltung eines Abstands in der Umfangsrichtung erstrecken,
sowie der Randabschnitt (6) des Kappenkörpers (1) und der
Außenzylinder (2) durch geschnittene Oberflächen (21)
voneinander getrennt, aber über eine Mehrzahl von
aufbrechbaren Brückenabschnitten (22) einstückig ausgebildet
sind, die an der Oberseite oder der Unterseite der
geschnittenen Oberflächen (21) vorliegen, und die
Außenoberfläche des Randabschnitts (6) des Kappenkörpers (1)
und die Innenoberfläche des Außenzylinders (2) an den
geschnittenen Oberflächen (21) in innigem Kontakt
miteinander stehen derart, daß zumindest der Kappenkörper (1)
auf den Mund des Behälters aufgesetzt ist.
2. Scharnierkappe nach Anspruch 1, worin ein kleiner
Umfangsvorsprung (14) am Umfangsrand der oberen Oberfläche
des oberen Plattenabschnitts (5) des Plattenkörpers (1)
ausgebildet ist und eine horizontale Oberfläche an der
Innenoberfläche des oberen Verschlusses (4) vorhanden
ist, so daß diese in Kontakt mit dem Oberende des
genannten Umfangsvorsprungs kommt.
3. Scharnierkappe nach Anspruch 1, worin die Außenoberfläche
des Randabschnitts (6) des Kappenkörpers (1) und die
Innenoberfläche des Außenzylinders (2) dadurch
ausgebildet sind, daß sie durch Schneiden nach dem
Spritzgießen oder dem Formpressen in Abschnitten mit Ausnahme
der aufbrechbaren Brückenabschnitte (22) über
geschnittene Oberflächen (21) voneinander getrennt worden sind.
4. Scharnierkappe nach Anspruch 1, worin der Randabschnitt
(6) des Kappenkörpers (1) und der Außenzylinder (2) über
die aufbrechbaren Brückenabschnitte (22) und einen
Verbindungsabschnitt, der nicht aufgebrochen werden kann,
miteinander verbunden sind.
5. Scharnierkappe nach Anspruch 1, worin der obere
Plattenabschnitt (5) den Abschnitt zum Ausbilden der
Ausfließöffnung aufweist, die durch eine Kerbe abgeteilt ist.
6. Scharnierkappe nach Anspruch 1, worin der Außenzylinder
(2) eine Schwächungslinie aufweist, die sich von seinem
Unterende bis zu seinem Oberende erstreckt.
7. Scharnierkappe nach Anspruch 6, worin die
Schwächungslinie in der Nähe eines Abschnitts angeordnet ist, in dem
der obere Verschluß und der Außenzylinder (2) durch ein
Scharnier (3) miteinander verbunden sind, und am Oberende
oder am Unterende der Schwächungslinie eine Kerbe
ausgebildet ist.
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