DE69711463T2 - Verfahren und vorrichtung zur sterilisation von infektionsmüll - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zur sterilisation von infektionsmüllInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Gesamtheit bzw. einen Aufbau für die Sterilisation und die Be- bzw. Verarbeitung von kontaminierten Abfällen, und insbesondere von kontaminierten medizinischen Abfällen, wie zum Beispiel von benutzten Nadeln, Skalpellen und Spritzen.
- Auf dem Gebiet der Behandlung von kontaminierten Abfällen, und insbesondere von kontaminierten medizinischen Abfällen, ist es bekannt, zum Beispiel leistungsfähige Verbrennungsöfen oder Sterilisationseinrichtungen zu verwenden, die es gestatten, die metallischen Teile von kontaminierten Abfällen, zum Beispiel die Nadeln und die Skalpelle, mit einem elektrischen Bogen oder einer elektrischen Entladung zum Schmelzen zu bringen. Diese letzteren Einrichtungen sind relativ schwer und benötigen eine elektrische Betriebsstromversorgung, wie eine Batterie oder eine Abgriffstelle für Strom, was ihre Tragbarkeit und ihre Verfügbarkeit in Kliniken beschränkt. Solche Einrichtungen sind zum Beispiel in den Dokumenten EP- A-0 634 184, WO 94/13346 und WO 94/01153 beschrieben.
- Jedoch können diese Einrichtungen nicht generell außerhalb einer Klinikumgebung durch Fachleute des Gesundheitswesens, wie zum Beispiel Mediziner bzw. Ärzte und Krankenschwestern bzw. -pfleger installiert oder benutzt werden. Das in Kraft befindliche Recht, welches die Aufbewahrung und die Behandlung von kontaminierten Abfällen betrifft, wirft für sie gewissermaßen ein konstantes und nicht vernachlässigbares Problem auf. In der Tat muss das Problem der Tragbarkeit und des Funktionierens jeder Sterilisationseinrichtung für dieses Personal des Gesundheitswesens, zum Beispiel im freien Beruf oder in der ambulanten Medizin, berücksichtigt werden.
- Außerdem beschreibt die Anmeldung WO-A-90/15419 eine Einrichtung für die Behandlung durch Sterilisation von medizinischen oder kontaminierten Abfällen, die einen Behälter hat, von dem ein Teil kompressibel ist, in dessen Inneren wenigstens eine wärmeschmelzbare Zusammensetzung angeordnet wird. Zu einer ersten Zeit wird der Behälter in einem Ofen erhitzt, eventuell mit einem Filter für die während der thermischen Behandlung freigesetzten Gase versehen, um die wärmeschmelzbare Zusammensetzung um die Abfälle herum zum Schmelzen zu bringen, was sie so unkenntlich und steril macht. Zu einer zweiten Zeit wird der Behälter komprimiert, um die Einschließung der scharfkantigen bzw. schneidenden Elemente zu ermöglichen, die einen Teil der zu sterilisierenden Abfälle bilden, welche die Gefahr beinhalten, den Behälter zu durchdringen, wenn sie nicht vollständig eingeschlossen sind.
- Der Nachteil dieser Lösung besteht darin, dass der Behälter, der einen abgeschlossenen Raum bildet, nicht integriert ist, d. h. nicht genügend widerstandsfähig vom mechanischen Gesichtspunkt her ist, denn er ist bloß durch Kompression deformierbar, was eine potentielle Gefahr für Dritte darstellt, wenn der Behälter dazu kommt, sich zu öffnen, zum Beispiel während eines Aufsammelns durch den Mülllastwagen. Außerdem führt die Verwendung eines Filters in der Wand des Ofens ebenfalls zu zahlreichen Nachteilen, d. h.:
- - die Notwendigkeit, über einen in hermetischer Art und Weise geschlossenen Ofen zu verfügen, um die Existenz zu rechtfertigen;
- - die notwendige Wartung des Filters, um seine Verstopfung zu vermeiden;
- - die Gefahr einer zufälligen Infektion durch Mikroorganismen, die sich in demselben einnisten konnten, während einer solchen Wartung;
- - die Gefahr, dass im Fall einer Verstopfung eine Explosion der Gesamtheit aufgrund eines zu hohen Drucks von freigesetzten Gasen in dem abgeschlossenen Raum des Ofens, stattfindet;
- - sowie die unvermeidbare Umweltverunreinigung bzw. -verseuchung der Umgebung während der Öffnung des Ofens, denn er enthält potentiell gefährliche Dämpfe.
- Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung betrifft demgemäß einen Aufbau bzw. eine Gesamtheit für die Sterilisation und die Be- bzw. Verarbeitung, welcher bzw. welche es einer Einzel- bzw. Privatperson, wie zum Beispiel einem Arzt oder einer Krankenschwester bzw. einem Krankenpfleger in der medizinischen Praxis gestattet, gleichzeitig die kontaminierten Abfälle, unter Einschluss von metallischen Abfällen, provisorisch aufzubewahren und sie mit voller Sicherheit steril und nicht wiederverwendbar zu machen, und zwar mit einer einfachen und leicht zu verwendenden Ausrüstung. Die so durch den Aufbau bzw. die Gesamtheit gemäß der vorliegenden Erfindung be- bzw. verarbeiteten Abfälle können mit dem Haushaltsmüll oder dem industriellen Müll ohne die Gefahr einer Kontamination für eine dritte Person, die in Kontakt mit den so behandelten Abfällen kommen könnte, weggeworfen werden.
- Gemäß der Erfindung wird eine wegwerfbare Gesamtheit bzw. ein wegwerfbarer Aufbau für eine Sammlung von kontaminierten Abfällen vorgesehen, umfassend einen wärmestabilen Behälter, zum Beispiel aus Metall, der, ohne sich zu deformieren, die Bedingungen, insbesondere der Temperatur, einer vollständigen Sterilisation seines Inhalts aushält und bestimmt ist für Haushaltsmüll und/oder industriellen Müll, welcher eine Umgrenzung bildet, die mit einer verschließbaren Öffnung versehen ist, durch welche die kontaminierten Abfälle eingeführt werden, und ein Plastik- bzw. Kunststoffmaterial, das unter den Bedingungen, insbesondere der Temperatur, der Sterilisation wärmeschmelzbar ist, welches im Inneren des Behälters in einer Masse angeordnet ist, die zum Einschließen der Abfälle in dem geschmolzenen Plastik- bzw. Kunststoffmaterial genügend ist, wobei die Gesamtheit bzw. der Aufbau im besonderen dadurch gekennzeichnet ist, dass sie bzw. er außerdem einen permeablen Verschluss hat, der ein Filter enthält, welches die Öffnung des Behälters verschließt.
- Die Gesamtheit bzw. der Aufbau gemäß der vorliegenden Erfindung ist für eine Benutzung in der medizinischen Praxis bestimmt. Aus dieser Benutzung resultiert, dass die Gesamtheit bzw. der Aufbau gemäß der Erfindung vollständig sein muss, und insbesondere, indem sie bzw. er die Integrität des Behälters unter den Bedingungen der Sterilisation garantiert, um in völliger Sicherheit, ohne Geruchsausdünstung, zu funktionieren. Es wäre demgemäß nicht akzeptabel, eine Gesamtheit bzw. einen Aufbau für die Behandlung zu benutzen, die bzw. der einen Behälter umfasst, welcher Geruchsausdünstungen in die Atmosphäre entweichen lässt, oder welcher Gefahren der zufälligen Infektion aufweist, oder der Explosion, wie in der Gesamtheit bzw. dem Aufbau des vorher diskutierten Standes der Technik. Gemäß der Gesamtheit bzw. dem Aufbau der vorliegenden Erfindung ist der Behälter, einschließlich des Verschlusses, der mit einem Filter versehen ist, für die Einmalbenutzung, was sagen will, dass er die Probleme des Standes der Technik nicht aufweist. In der Tat wird der Behälter, der durch seinen Verschluss, welcher das Filter enthält, verschlossen ist, einfach nach der Sterilisation der Abfälle schlossen ist, einfach nach der Sterilisation der Abfälle weggeworfen. Dieses hat einen anderen Vorteil insofern, als man ebenfalls eine Sterilisation des Filters bewirkt, ohne genötigt zu sein, dasselbe zu berühren, was die Sicherheit der Gesamtheit bzw. des Aufbaus vermehrt.
- Gemäß einem anderen Gegenstand der Erfindung wird ein Verfahren für die Sterilisation von kontaminierten Abfällen vorgesehen, umfassend die folgenden Schritte, die bestehen aus:
- - dem Einführen der kontaminierten Abfälle in einen wegwerfbaren Behälter, der eine Umgrenzung für die Sterilisation bildet, welcher aus einem Material ausgebildet ist, das unter den Bedingungen, insbesondere der Temperatur, der Sterilisation, und während der vorbestimmten operativen Dauer der Sterilisation wärmestabil ist, wobei der Behälter ein Plastik- bzw. Kunststoffmaterial enthält, das unter den genannten Bedingungen der Sterilisation wärmeschmelzbar ist;
- - dem irreversiblen Verschließen des Behälters vor dessen Platzierung in dem Ofen durch Verklinkung bzw. Sperrung mit einem Verschluss, der ein Filter enthält;
- - dem Platzieren des Behälters, welcher die kontaminierten Abfälle enthält, in einem Ofen, der speziell zum Erzeugen der genannten Sterilisationsbedingungen angepasst bzw. geeignet ist, um die vollständige Sterilisation der kontaminierten Abfälle sicherzustellen;
- - dem Heizen des Ofens unter den genannten Sterilisationsbedingungen in der Art und Weise, dass das wärmeschmelzbare Plastik- bzw. Kunststoffmaterial, welches in dem wegwerfbaren Behälter angeordnet ist, schmilzt und die Abfälle einschließt, was so den wegwerfbaren Behälter und die Abfälle nicht wiederverwendbar macht;
- - dem Herausnehmen des Behälters, der die sterilisierten und durch das wärmeschmelzbare Plastik- bzw. Kunststoffmaterial eingeschlossenen Abfälle enthält, aus dem Ofen und dem Wegwerfen des genannten Behälters.
- Vorzugsweise ist der Verschluss dazu eingerichtet, in der Art und Weise auf den Behälter angefügt zu werden, dass er ihn irreversibel verschließt.
- Vorteilhafterweise liegt die vorbestimmte Temperatur der Sterilisation zwischen 50ºC und 300ºC, vorzugsweise zwischen 200ºC und 300ºC, und die vorbestimmte Dauer der Sterilisation liegt zwischen 15 und 120 Minuten, vorzugsweise zwischen 15 und 90 Minuten.
- In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Verschluss mit einem erhabenen bzw. vorstehenden Teil versehen, der durch eine Wulst bzw. Sicke bzw. einem federnden Ring gebildet ist, welcher sich mit einem vertieften bzw. zurückspringenden Teil in irreversibler Art und Weise kuppeln bzw. verbinden kann, der von einem elastisch deformierbaren Bund bzw. Kragen gebildet ist, welcher auf bzw. an dem Behälter angebracht bzw. ausgebildet ist.
- In einer bevorzugten Ausführungsart ist das wärmeschmelzbare Plastik- bzw. Kunststoffmaterial auf den Innenwänden des wegwerfbaten Behälters angeordnet.
- In einer anderen bevorzugten Ausführungsart der Erfindung ist das wärmeschmelzbäre Plastik- bzw. Kunststoffmaterial im Block bzw.. als Ganzes auf dem Boden des wegwerfbaren Behälters angeordnet.
- Vorteilhafterweise ist das wärmeschmelzbare Plastik- bzw. Kunststoffmaterial ein synthetisches oder natürliches Harz oder Wachs, das bei einer Temperatur zwischen 50ºC und 300ºC, vorzugsweise zwischen 200º und 300ºC wärmeschmelzbar ist und aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus den Wachsen, den Olefinharzen, den Phenolharzen, den Vinylharzen und den Acrylharzen und/oder einer Mischung derselben besteht.
- In einer bevorzugten Ausführungsart der Erfindung hat der wegwerfbare Behälter außerdem einen Kontrollentwickler bzw. -anzeiger für die Sterilisation, der im bzw. am Äußeren des Behälters angeordnet ist. Der Kontrollentwickler bzw. -anzeiger für die Sterilisation kann von einer feinen Lamelle bzw. einem feinen Plättchen gebildet sein, die bzw. das ein gefärbtes wärmeempfindliches Reagens enthält, dessen Modifikation mit dem bloßen Auge sichtbar ist, welche bzw. welches auf einer Außenwand des Behälters angeordnet ist.
- Vorteilhafterweise ist die Öffnung außerdem in reversibler Art und Weise durch eine Abdeckung bzw. einem Deckel verschlossen, die bzw. der verbunden bzw. fest verbunden mit dem Behälter und drehbeweglich mit Bezug auf den Behälter ist, wobei die Abdeckung bzw. der Deckel selbst eine Öffnung hat, die zu dem Zweck in Übereinstimmung mit der Öffnung des Behälters kommen kann, die Öffnung und den Verschluss des Behälters sicherzustellen. Vorzugsweise hat die Abdeckung bzw. der Deckel außerdem Aus- bzw. Einschnitte für das Erfassen von schneidenden und/oder stechenden Objekten.
- In einer bevorzugten Ausführungsart der Erfindung umfasst die Gesamtheit bzw. der Aufbau außerdem einen Ofen, der Mittel für die Regulierung bzw. Regelung der Temperatur und der vorbestimmten Dauer der Sterilisation hat, und die genannte Temperatur in einem Bereich, der zwischen 50ºC und 300ºC, vorzugsweise zwischen 200ºC und 300ºC, liegt, sowie die genannte Dauer in einem Bereich, der zwischen 15 und 120 Minuten, vorzugsweise zwischen 15 und 90 Minuten liegt, fixiert.
- Mehr bevorzugt hat der Ofen Mittel für die Verriegelung der Tür des Ofens während der genannten vorbestimmten Dauer und für die automatische Entriegelung, sobald die Innentemperatur des Ofens genügend niedrig ist, um die Manipulation des Behälters ohne Gefahr für den Benutzer zu gestatten.
- Die vorliegenden Erfindung wird mehr im Besonderen durch die folgende detaillierte Beschreibung eines nicht beschränkenden Beispiels veranschaulicht, in Verbindung mit den Zeichnungen im Anhang, in denen:
- - die Fig. 1 eine auseinander gerissene Ansicht, teilweise im Querschnitt, von einer Gesamtheit bzw. einem Aufbau gemäß der Erfindung vor der Sterilisation darstellt, wobei der Verschluss nicht verwendet und auf die Seite getan ist;
- - die Fig. 2 die gleiche Gesamtheit bzw. den gleichen Aufbau im Querschnitt, die bzw. der bereit ist, sterilisiert zu werden, darstellt, wobei seine Öffnung in irreversibler Art und Weise durch einen Verschluss, der ein Filter bildet, geschlossen ist;
- - die Fig. 3 die gleiche Gesamtheit bzw. den gleichen Aufbau im Querschnitt nach der Sterilisation darstellt.
- Gemäß der Fig. 1 umfasst die Gesamtheit bzw. der Aufbau einen Behälter 1, der wegwerfbar ist, welcher einen abgeschlossenen Raum für die Sterilisation bildet, versehen mit einer verschließbaren Öffnung 2, durch welche die kontaminierten Abfälle 3 eingeführt werden. Der wegwerfbare Behälter 1 ist aus einem wärmestabilen und dichten Material ausgebildet, zum Beispiel aus einem Metall, wie zum Beispiel rostfreiem Stahl, was es gestattet, die Integrität des Sterilisationssystems in allen Schritten seiner Benutzung aufrechtzuerhalten. In der Tat muss der Behälter unter den Bedingungen der Sterilisation wärmestabil und nicht deformierbar sein, insbesondere bei den Temperaturen, die relativ hoch während der gesamten notwendigen Dauer und genügend für die Sterilisation sind, aber auch im gekühlten Zustand. Aus diesem Grund ist der Behälter vorzugsweise aus rostfreiem Stahl mit einer Dicke von ungefähr 0,26 mm ausgebildet, welcher die amtliche Anerkennung "Autorisiert für den Transport von gefährlichen Materialien" ("Autorisation de Transport de Matieres Dangereuses") gemäß der europäischen Norm der "Gruppe I Feststoff" besitzt. Der Behälter bildet demgemäß als solcher eine absolute Barriere gegenüber scharfkantigen bzw. schneidenden oder stechenden Objekten, die in seinem Inneren enthalten sind. Die Form des Behälters ist nicht sehr wichtig, aber er ist vorzugsweise von zylindrischer oder parallelepipedischer Form. Die Öffnung 2 ist in der oberen Wand 4 des Behälters ausgebildet, und kann ein angefügtes Teil sein, das durch Falzen oder Verschweißung an den lateralen Wänden 5, 6 des Behälters befestigt ist. Vorzugsweise ist die Öffnung 2 kreisförmig und von einem Durchmesser, der zwischen 1 cm und 7 cm liegt, vorzugsweise 5 cm beträgt. Die Öffnung 2 dient außerdem als Auslass- bzw. Evakuierungsabzug für die während der Sterilisation freigesetzten Gase, wie hier unten beschrieben ist.
- Diese Öffnung 2 wird durch einen Deckel 7 vom Typ "Salzfass" verschlossen, der mit dem Behälter 1 verbunden. bzw. fest verbunden ist und der in Drehung mit Bezug auf den letzteren dank einer Achse 8 bewegbar ist, welche den Deckel 7 und die obere Wand 4 des Behälters 1 durchsetzt. Der Deckel 7 hat die Form einer Scheibe, die parallel zu der oberen Wand 4 angeordnet ist, und hat seine eigene Öffnung 9, die in Übereinstimmung mit jener 2 des Behälters 1 durch Drehung des Deckels 7 kommen kann, was den Zugang zu dem Behälter für das Einführen von kontaminierten Abfällen und das Schließen der Öffnung 2 desselben gestattet. Der Deckel 7 ist außerdem mit wenigstens einer Aussparung bzw. einem Zapfenloch 10 versehen, die bzw. das sein direktes Erfassen mit schneidenden bzw. scharfkantigen und/oder stechenden Objekten, wie Nadeln und Skalpellen, ohne Manipulation und demgemäß ohne Gefahr der zufälligen Verletzung, gestattet.
- In einer Ausführungsvariante (nicht dargestellt) können die Abfälle in den Behälter durch eine Öffnung von 1 bis 10 cm Durchmesser eingeführt werden, welche direkt in der oberen Wand angebracht ist. Diese Öffnung ist in einer solchen Art und Weise gestaltet, dass man die Abfälle in den Behälter einführen kann, ohne dass diese jedoch wieder austreten, zum Beispiel indem man eine Öffnung mit nicht rückkehrbarer bzw. zurückgehender Klappe vorsieht. Eine zweite Öffnung oder Aussparung kann außerdem in der oberen Wand oder der Klappe zu dem Zweck angebracht sein, um das Erfassen von schneidenden bzw. scharfkantigen und/oder stechenden Objekten, wie zum Beispiel von Nadeln oder Skalpellen, zu gestatten.
- Der Behälter 1 enthält, angeordnet in dem Inneren, eine Auskleidung 11 aus Plastik- bzw. Kunststoffmaterial, das bei der Temperatur der Sterilisation wärmeschmelzbar ist, welche zum Beispiel die Form eines Eimers hat. Vorzugsweise ist die Auskleidung in der Nähe der inneren Wände oder auf den inneren Wänden 12, 13 angeordnet, oder auch nur im Block auf dem Boden 14 des wegwerfbaren Behälters 1. Das wärmeschmelzbare Plastik- bzw. Kunststoffmaterial ist zum Beispiel ein synthetisches oder natürliches Harz, das bei einer Temperatur wärmeschmelzbar ist, die zwischen 50 und 300ºC, und vorzugsweise zwischen 200º und 300ºC liegt, und es ist aus der Gruppe ausgewählt, die aus den Olefinharzen, den Phenolharzen, den Vinylharzen und den Acrylharzen und/oder einer Mischung derselben besteht. Eine der Funktionen dieses Plastik- bzw. Kunststoffmaterials besteht darin, die Abfälle, indem es schmilzt, einzuschließen und durch Leitung die Temperatur der Sterilisation zu den Abfällen in der Art und Weise zu Übertragen, dass sich dieselben; selbst eingeschlossen, sterilisieren und sich in die geschmolzene Masse des Plastik- bzw. Kunststoffmaterials transformieren, wobei sie sich so einerseits nicht identifizierbar und nicht angreifend machen, und andererseits nicht wiederverwendbar. Die Abfälle werden so unkenntlich, was ein Wiedererkennen eines psychologisch aggressiven Abfalls für die visuelle Wahrnehmung durch eine dritte Person vermeidet; und sie werden in der Form eines massiven bzw. festen und an den Wänden des Behälters 1 anhaftenden Pucks existent, was die Gefahr eines Herumstreuens seines Inhalts im Falle eines zufälligen Bruchs oder einer zufälligen Öffnung ausschaltet.
- Überdies weist das Harz, um die Sicherheit der Benutzung der Gesamtheit bzw. des Aufbaus in der medizinischen Praxis zu erhöhen, noch eine andere Funktion auf, die jene des nahezu vollständigen Absorbierens der Dämpfe ist, welche durch die Sterilisation freigesetzt worden sind. So, und in bevorzugter Art und Weise, hat man als Harz ein mikrokristallines Wachs in Betracht gezogen, das folgendes aufweist:
- - einen Schmelzpunkt, der zwischen 69 und 76ºC liegt (gemäß der französischen Norm NFT-60.121);
- - und eine Viskosität bei 10ºC von 7,5 bis 8 cSt (gemäß der französischen Norm NFT-60.100).
- Die Gesamtheit bzw. der Aufbau hat außerdem einen permeablen Verschluss 15, der ein Filter 55 hat. Dieser Verschluss 15 kann jede geeignete Form haben, aber er ist vorzugsweise von zylindrischer oder parallelepipedischer und komplementärer Form und für eine definitive bzw. endgültige Befestigung in dem Hals bzw. Kragen 18 des Behälters 1, der über der oberen Wand 4 angebracht und angeordnet ist. Das Filter 55 dient dazu, die durch die Sterilisation freigesetzten Gase in der Art und Weise zu behandeln, dass die toxischen oder gegenüber der Umgebung schädlichen Ausflüsse bzw. -dünstungen bzw. Effluenzien, die aus der Sterilisation resultieren, aufgefangen und zurückgehalten werden. Es ist zu bemerken, dass das Filter ebenfalls während der Behandlung sterilisiert wird, was die Sicherheit des Systems erhöht. Vorzugsweise ist das Filter aus einem Material, das gegen die Bedingungen der Sterilisation widerstandsfähig ist, zum Beispiel aus Mineral- bzw. Steinwolle, und nicht aus Aktivkohlenstoff, wie das Filter, das im Stand der Technik verwendet wird, denn die Anmelderin hat entdeckt, dass dieser letztere Typ von Filter aufhört, eine filtrierende Aktivität bei Temperaturen der Sterilisation auszuüben. Der Verschluss 15 hat einen erhabenen bzw. vorstehenden Teil, der eine Wulst bzw. Sicke bzw. einen federnden Ring 16 umfasst, die bzw. der sich in irreversibler Art und Weise, zum Beispiel Verklinkung bzw. Sperrung an einen vertieften bzw. zurückspringenden Teil ankuppelt, der von einem kontinuierlichen, elastisch deformierbaren Kragen bzw. Bund 18 gebildet ist, welcher in einem Hals angebracht ist, der über der oberen Wand 4 und der Öffnung 2 angeordnet ist. Der Verschluss 15 ist mit Öffnungen 19, 20 versehen, die in seinem oberen Teil und in seinem unteren Teil angebracht sind. Sobald der Verschluss 15 in den Hals des Behälters 1 eingebaut ist bzw. mit dem Hals des Behälters 1 zusammengebaut ist, wird bzw. ist eine dichte Verbindung erzeugt, und es ist nicht mehr möglich, die beiden zu trennen, was überdies jedes Entkommen von fester Materie verhindert. Diese Situation ist in den Fig. 2 und 3 dargestellt, und im Besonderen durch die Figur, 3, in welcher man sieht, dass das austretende Gas 21 aus dem Behälter durch das Filter 55 evakuiert wird bzw. abzieht.
- Der Verschluss 15 umfasst, zum Beispiel, aber nicht notwendigerweise, ein unteres Abzugsrohr 57, das zu seiner In- Übereinstimmung-Bringen mit der Öffnung 2, die in dem oberen Teil 4 des Behälters 1 angebracht ist, dient. Dieses Abzugsrohr 57 ist dazu ausgebildet, um in die Öffnung 2 durch die Öffnung 9 des Deckels 7 in der zusammengefügten und endgültigen Position des Verschlusses 15 in dem Hals 18 einzudringen. Die Durchgänge 20 des Verschlusses 15 stellen die erforderliche Verbindung zwischen dem Abzugsrohr 57 und dem Inneren des genannten Verschlusses, welcher das Filter 55 enthält, her.
- In einer anderen Ausführungsart kann der Verschluss 15, der das Filter 55 enthält, den Behälter 1 bedecken und sich in irreversibler Art und Weise anschrauben lassen, oder sich auch über die Schräge mit einem wärmehärtbaren Material, das auf dem Kragen bzw. Bund 18 oder dem Sicherungsring 16 angeordnet ist, an den Behälter anschweißen.
- Der Behälter 1 kann außerdem mit einem Kontrollentwickler bzw. -anzeiger für die Sterilisation, der an sich bekannt und nicht dargestellt ist, versehen sein, welcher im bzw. am Äußeren des Behälters angeordnet ist. Vorzugsweise ist der Kontrollentwickler bzw. -anzeiger für die Sterilisation von einer feinen Lamelle bzw. einem feinen Plättchen gebildet, die bzw. das ein gefärbtes wärmeempfindliches Reagens enthält, dessen Modifikation mit dem bloßen Auge sichtbar ist, welche bzw. welches auf einer Außehwand des Behälters, zum Beispiel durch Kleben, angeordnet ist. Solche Kontrollentwickler bzw. -anzeiger sind im Handel erhältlich und werden insbesondere durch die Gesellschaft Ansell Medical verkauft. Diese Kontrollentwickler bzw. -anzeiger garantieren das Niveau der Sterilisation im Inneren des Behälters und werden oft in Kliniken für die Sterilisation von chirurgischen Werkzeugen und Materialien benutzt.
- Die Gesamtheit bzw. der Aufbau für die Sterilisation ist mit einem Ofen verbunden der in den Figuren nicht dargestellt ist, denn seine Form ist diejenige eines konventionellen Ofens für den Hausgebrauch und bedarf keiner besonderen Anmerkung. Es genügt einfach, dass der Ofen von Dimensionen ist, die größer als der vorher beschriebene Aufbau bzw. die vorher beschriebene Gesamtheit mit dem Verschluss 15 ist. Der Ofen ist speziell dazu angepasst, eine vorbestimmte Betriebstemperatur während einer vorbestimmten Dauer zu liefern, die zum Sicherstellen der vollständigen Sterilisation der kontaminietten Abfälle genügend sind. Vorzugsweise hat der Ofen Mittel für die Regulierung bzw. Regelung der vorbestimmten Temperatur und der vorbestimmten Dauer der Sterilisation, welche die genannte Temperatur in einem Bereich, der zwischen 50ºC und 300ºC, vorzugsweise zwischen 200ºC und 300ºC, liegt und die genannte Dauer in einem Bereich, der zwischen 15 und 120 Minuten, und vorzugsweise zwischen 15 und 60 Minuten liegt, fixiert. Der Ofen kann außerdem Mittel für die Verriegelung der Tür des Ofens während der genannten vorbestimmten Dauer haben, sowie für die automatische Entriegelung, sobald die Innentemperatur des Ofens genügend niedrig ist, um die Manipulation des Behälters ohne Gefahr für den Benutzer zu gestatten.
- Das Verfahren gemäß der Erfindung wird jetzt unter Bezugnahme auf einen Benutzer, zum Beispiel einen Arzt, der in der Praxis arbeitet oder vor dem Verändern seines Aufenthalts ist, beschrieben.
- Zu Beginn wird der Verschluss 15 im Abstand gehalten, derart, dass der Behälter 1 direkt benutzbar ist, indem man die Öffnung 2 dank des drehbaren Deckels 7 öffnet oder schließt.
- Die kontaminierten Abfälle werden nach Maßgabe der Pflicht bzw. Aufgabe des Arztes in den Behälter durch die Öffnungen 2 und 9 eingeführt. Bei Ablauf des Termins der Aufbewahrung, die durch das Gesetz autorisiert ist, oder wenn der Behälter 1 vor diesem Termin gefüllt ist, schließt der Arzt den Behälter 1 in irreversibler Art und Weise durch Verklinkung bzw. Sperrung des Verschlusses 15 auf dem Hals 18. Zu diesem Zweck wird die Öffnung 2 durch übereinstimmende Fluchtung dieser letzteren und der Öffnung 9 des Deckels offengehalten, und zwar durchsetzt von dem Abzugsrohr 57. Die Gesamtheit bzw. der Aufbau, die bzw. der so geschlossen ist, wird in dem Ofen platziert. Dieser letztere wird dann auf ungefähr 230ºC während 15 bis 120 Minuten, vorzugsweise zwischen 15 und 60 Minuten, erhitzt, um den Inhalt des Behälters 1 zu sterilisieren und die wärmeschmelzbare Auskleidung 11 zum Schmelzen zu bringen, was so den Behälter und die Abfälle sterilisiert und nicht wiederverwendbar macht. Am Ende der vorbestimmten Dauer verifiziert der Arzt durch die Änderung der Farbe des Kontrollentwicklers bzw. -anzeigers oder, wenn der Ofen mit Mitteln ausgerüstet ist, die das gestatten, durch automatische Öffnung der Tür des Ofens, dass die Sterilisation vollendet ist. Der so sterilisierte Behälter und sein Inhalt, welcher die Form eines festen Pucks angenommen hat, der die festen Abfälle und das wärmeschmelzbare Plastik- bzw. Kunststoffmaterial miteinander verbindet, können dann direkt in den Haushaltsmüll oder den industriellen Müll weggeworfen werden, ohne die Notwendigkeit, einen spätere Sterilisationsbehandlung zu bewirken, und ohne Gefahr gegenüber der Umgebung.
Claims (16)
1. Wegwerfbare Gesamtheit von einer Sammlung von
kontaminierten Abfällen, umfassend:
- einen wärmestabilen Behälter (1), z. B. aus Metall, zum
Aushalten, ohne sich zu deformieren, der Bedingungen,
insbesondere der Temperatur, einer vollständigen Sterilisation seines
Inhalts, und bestimmt für Haushaltsmüll und/oder industriellen
Müll, welcher eine Umgrenzung bildet, die mit einer
verschließbaren Öffnung (2) versehen ist, durch welche die
kontaminierten Abfälle (3) eingeführt werden;
- und ein Plastik- bzw. Kunststoffmaterial (11), das unter den
Bedingungen, insbesondere der Temperatur, der Sterilisation
warmeschmelzbar ist, welches in dem Inneren des Behälters (1)
mit einer Masse angeordnet ist, die zum Einschließen der
Abfälle (3) in dem geschmolzenen Plastik- bzw.
Kunststoffmaterial genügend ist;
dadurch gekennzeichnet, dass die Gesamtheit
außerdem einen permeablen Verschluss (15) hat, der ein Filter
(55) enthält, welcher die Öffnung (2) des Behälters (1)
verschließt.
2. Gesamtheit gemäß Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass der Verschluss (15) dazu eingerichtet
ist, um in der Art und Weise auf den Behälter (1) angefügt zu
werden, dass er ihn irreversibel verschließt.
3. Gesamtheit gemäß Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, dass der Verschluss (15) mit
einem erhabenen bzw. vorstehenden Teil versehen ist, der durch
eine Wulst bzw. Sicke (16) gebildet ist, welcher sich mit
einem vertieften bzw. zurückspringenden Teil in irreversibler
Art und Weise kuppeln bzw. verbinden kann, der von einem
elastisch deformierbaren Bund bzw. Kragen (56) gebildet ist,
welcher auf dem Behälter (1) angebracht bzw. ausgebildet ist.
4. Gesamtheit gemäß Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass das wärmeschmelzbare Plastik- bzw.
Kunststoffmaterial (11) auf den Innenwänden (5, 6) des
wegwerfbaren Behälters (1) angeordnet ist.
5. Gesamtheit gemäß Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass das wärmeschmelzbare Plastik- bzw.
Kunststoffmaterial im Block bzw. als Ganzes auf dem Boden (14)
des wegwerfbaren Behälters.(1) angeordnet ist.
6. Gesamtheit gemäß Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass das wärmeschmelzbare Plastik- bzw.
Kunststoffmaterial (11) ein synthetisches oder natürliches
Harz oder Wachs ist, das bei einer Temperatur zwischen 50ºC
und 300ºC, vorzugsweise zwischen 200º und 300ºC,
wärmeschmelzbar und aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus den Wachsen,
den Olefinharzen, den Phenolharzen, den vinylharzen und den
Acrylharzen und/oder einer Mischung derselben ausgewählt ist.
7. Gesamtheit gemäß Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass das wärmeschmelzbare Plastik- bzw.
Kunststoffmaterial (11) ein mikrokristallines Wachs ist, das
einen Schmelzpunkt zwischen 69 und 76ºC (gemäß der
französischen Norm NFT-60.121) aufweist, sowie eine Viskosität bei
10ºC von 7,5 bis 8 cSt (gemäß der französischen Norm NFT-
60.100).
8. Gesamtheit gemäß irgendeinem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der
wegwerfbare Behälter außerdem einen Kontrollentwickler bzw. -
anzeiger für die Sterilisation enthält, der im bzw. am Äußeren
des Behälters angeordnet ist.
9. Gesamtheit gemäß Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, dass der Kontrollentwickler bzw.
-anzeiger für die Sterilisation von einer feinen Lamelle bzw.
einem feinen Plättchen gebildet ist, die bzw. das ein gefärbtes
wärmeempfindliches Reagenz enthält, dessen Modifikation mit
dem bloßen Auge sichtbar ist, welche bzw. welches auf einer
Außenwand des Behälters angeordnet ist.
10. Gesamtheit gemäß irgendeinem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (2)
außerdem in reversibler Art und Weise durch eine Abdeckung (7)
verschlossen ist, die verbunden bzw. fest verbunden mit dem
und drehbeweglich mit Bezug auf den Behälter (1) ist, wobei
die Abdeckung (7) selbst eine Öffnung (9) hat, die in
Übereinstimmung mit der Öffnung (2) des Behälters (1) kommen kann, um
die Öffnung und den Verschluss des Behälters (1)
sicherzustellen.
11. Gesamtheit gemäß Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, dass die Abdeckung (7) außerdem Aus- bzw.
Einschnitte (10) für das Erfassen von schneidenden und/oder
stechenden Objekten hat.
12. Gesamtheit gemäß irgendeinem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie
außerdem einen Ofen hat, der Mittel für die Regulierung bzw.
Regelung der Temperatur und der vorbestimmten Dauer der
Sterilisation hat und die genannte Temperatur in einem Bereich, der
zwischen 50ºC und 300ºC, vorzugsweise zwischen 200ºC und 300ºC
ist, sowie die genannte Dauer in einem Bereich, der zwischen
15 und 120 Minuten, vorzugsweise zwischen 15 und 90 Minuten,
ist, fixiert.
13. Gesamtheit gemäß Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, dass der Ofen Mittel für die Verriegelung
der Tür des Ofens während der genannten vorbestimmten Dauer
und für die automatische Entriegelung, sobald die
Innentemperatur des Ofens genügend niedrig ist, um die Manipulation des
Behälters ohne Gefahr für den Benutzer zu gestatten, hat.
14. Verfahren für die Sterilisation von kontaminierten
Abfällen, umfassend die folgenden Schritte, bestehend aus:
- Einführen der kontaminierten Abfälle (3) in einen
wegwerfbaren Behälter (1), der eine Umgrenzung für die Sterilisation
bildet, welcher von einem Material gebildet ist, das unter den
Bedingungen, insbesondere der Temperatur der Sterilisation,
und während der vorbestimmten operativen Dauer der
Sterilisation wärmestabil ist, wobei der Behälter (1) ein Plastik- bzw.
Kunststoffmaterial (11) enthält, das unter den genannten
Bedingungen der Sterilisation wärmeschmelzbar ist;
- irreversibles Verschließen des Behälters (1) vor dessen
Platzierung in dem Ofen durch Verklinkung bzw. Sperrung mit
einem Verschluss (15), der ein Filter (55) enthält;
- Platzieren des Behälters (1), welcher die kontaminierten
Abfälle (3) enthält, in einem Ofen, der spezifisch zum Liefern
der genannten Sterilisationsbedingungen angepasst bzw.
geeignet ist, um die vollständige Sterilisation der kontaminierten
Abfälle (3) sicherzustellen;
- Heizen des Ofens unter den genannten
Sterilisationsbedingungen in der Art und Weise, dass das wärmeschmelzbare Plastik-
bzw. Kunststoffmaterial (11), welches in dem wegwerfbaren
Behälter (1) angeordnet ist, schmilzt und die Abfälle (3)
einschließt, was so den wegwerfbaren Behälter (1) und die Abfälle
(3) nicht wiederverwendbar macht;
- Herausnehmen des Behälters (1), der die sterilisierten und
durch das wärmeschmelzbare Plastik- bzw. Kunststoffmaterial
(11) eingeschlossenen Abfälle (3) enthält, aus dem Ofen und
Wegwerfen des genannten Behälters.
15. Verfahren gemäß Anspruch 14, dadurch
gekennzeichnet, dass die vorbestimmte Temperatur der
Sterilisation zwischen 50ºC und 300ºC, vorzugsweise zwischen
200ºC und 300ºC, liegt.
16. Verfahren gemäß Anspruch 14, dadurch
gekennzeichnet, dass die vorbestimmte Dauer der
Sterilisation zwischen 15 und 120 Minuten, vorzugsweise zwischen 15 und
90 Minuten, liegt.
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