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DE69707718T2 - Dosen oder gruppen von dosen mit hygieneschutz für nahrungsmittelprodukte; vorrichtung und herstellungsverfahren dafür - Google Patents

Dosen oder gruppen von dosen mit hygieneschutz für nahrungsmittelprodukte; vorrichtung und herstellungsverfahren dafür

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Publication number
DE69707718T2
DE69707718T2 DE69707718T DE69707718T DE69707718T2 DE 69707718 T2 DE69707718 T2 DE 69707718T2 DE 69707718 T DE69707718 T DE 69707718T DE 69707718 T DE69707718 T DE 69707718T DE 69707718 T2 DE69707718 T2 DE 69707718T2
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DE
Germany
Prior art keywords
film
cans
upper portion
centering plate
plate
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE69707718T
Other languages
English (en)
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DE69707718D1 (de
Inventor
Silvano Groppi
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bantam Engineers Ltd
Original Assignee
Bantam Engineers Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Priority claimed from IT96RE000058 external-priority patent/IT1287755B1/it
Priority claimed from IT97RE000010 external-priority patent/IT1294410B1/it
Application filed by Bantam Engineers Ltd filed Critical Bantam Engineers Ltd
Publication of DE69707718D1 publication Critical patent/DE69707718D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE69707718T2 publication Critical patent/DE69707718T2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • B65D51/00Closures not otherwise provided for
    • B65D51/18Arrangements of closures with protective outer cap-like covers or of two or more co-operating closures
    • B65D51/185Arrangements of closures with protective outer cap-like covers or of two or more co-operating closures the outer closure being a foil membrane
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    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B17/00Other machines, apparatus, or methods for packaging articles or materials
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Description

    Technischer Bereich
  • Dieses Patent betrifft den Hygieneschutz von Aufbewahrungsdosen für Nahrungsmittelprodukte und Getränke, und insbesondere Getränkedosen, deren oberes Ende eine Aufreißöffnung aufweist, durch die das Getränk konsumiert wird, indem man die Dose möglicherweise direkt zum Mund führt.
  • Zugrundeliegende Technik
  • Die weitverbreitete Praxis der Konservierung von Getränken in Dosen hat das allgemeine Problem der Sicherung der Gesundheit des Benutzers mit sich gebracht.
  • Hierbei werden die Dosen, nachdem sie befüllt wurden, transportiert und gelagert, ohne daß es in der Praxis möglich ist, sie gegen Staub oder andere gefährlichere Verunreinigungen zu schützen, wodurch der Konsum der Flüssigkeit sehr unhygienisch wird, ganz gleich, ob die Flüssigkeit in ein Trinkglas ausgegossen oder, was viel gravierender ist, vom Benutzer direkt aus der Dose getrunken wird.
  • Die Situation wird noch weiter verschlimmert durch das Vorkommen von Dosen, deren Öffnungslasche nicht abgezogen, sondern in das Innere der Dose hineingebogen wird und direkt mit deren Inhalt in Berührung kommt.
  • Die US-A-5 088 269 offenbart ein Verfahren und eine Vorrichtung, bei der eine Folie aus thermoformbarem Kunststoffmaterial auf die oberen Teile einer Vielzahl von Dosen aufgebracht wird.
  • Die über dem oberen Teil der Dosen liegenden Folienabschnitte werden durch Erwärmen der Bereiche weichgemacht, die mit den oberen Teilen der Dosen ausgerichtet, jedoch kleiner als die oberen Teile der Dosen sind.
  • Die nicht weichgemachten Bereiche der Folie, die die weichgemachten Bereiche umgeben, werden in Richtung der oberen Teile der Dose geschoben und schnappen unterhalb des Randes der oberen Teile der Dosen ein, wodurch sie eine Abdeckung bereitstellen, die nicht mit der oberen Fläche oder dem Deckel zusammenpaßt, jedoch in einer Distanz davon gedehnt auf dem Rand verbleibt.
  • Die von dem Deckel entfernten Bereiche der Folie können während des Transportes und der Lagerung der Dosen reißen, und die in der abgedichteten Kammer unter der Folie enthaltene Luft kann kondensieren, was zu einer sehr unhygienischen Schimmelbildung führt.
  • Das Verfahren und die Vorrichtung der US-A-5 088 269 erfüllen die Anforderung an die Vermeidung von Verunreinigungen nicht vollständig.
  • Es besteht daher ein Bedürfnis, das die Öffnungslasche enthaltende obere Ende der Dose gegen Staub und andere Verunreinigungen zu schützen.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, die zuvor erwähnte Anforderung auf rationale Art und Weise zu erfüllen, ohne die Kosten für die Dosenabfüllung wesentlich zu beeinflussen.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Verpackungsmittel für mindestens zwei Dosen bereitzustellen, die so angeordnet sind, daß Packungen von mindestens zwei Dosen bereitgestellt werden, die durch eine einzelne Trägerfolie zusammengehalten werden, wobei gleichzeitig deren Deckel gegen Verunreinigung geschützt sind.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Die Erfindung basiert auf der Lösung, die darin besteht, daß auf dem in Grunde als Formmatrize verwendeten oberen Abschnitt der Dose eine Kappe aus lebensmittelechtem Kunststoffmaterial ausgebildet wird, die diesen oberen Abschnitt "hermetisch" abdeckt.
  • Das Verfahren der Erfindung umfaßt die Erwärmung einer Folie aus thermoformbarem Kunststoffmaterial und die Positionierung derselben auf dem oberen Abschnitt der Dose, wobei sie dann durch Entfernen der zwischen der Oberfläche und der Folie enthaltenen Luft zum Haften auf der Oberfläche des oberen Abschnitts veranlaßt wird. Schließlich wird der an dem oberen Abschnitt der Dose haftende Teil der Folie von dem Rest der Folie getrennt. Während dem beschriebenen Verfahren wird die Folie auf eine geeignete Temperatur erwärmt, so daß die Folie die Bedingungen für Thermoformbarkeit erfüllen kann, wobei sie durch Härtung nach dem Abkühlen eng auf der Oberfläche haftet, die sie bedeckt, und ihre Form beibehält.
  • Eine Kappe wird durch Formung aus einem Folienabschnitt erhalten, der zur Oberfläche des oberen Abschnitts der Dose paßt und diese bedeckt.
  • Diese von dem Verbraucher leicht und schnell abnehmbare Kappe bedeckt und schützt effektiv und hermetisch den Bereich der Dosenöffnung und des gesamten oberen Teils der Dose und der mit den Lippen berührten Oberkante gegen Staub und jede andere Verunreinigung, wodurch diese in einem positiven hygienischen Zustand gehalten wird.
  • Darüber hinaus kann dieselbe Kappe nach dem Öffnen der Dose weiterverwendet werden, um die Dose zu verschließen und daher zufällige Verunreinigungen durch Fremdkörper zu vermeiden.
  • Das Kappenbildungsverfahren ist sehr schnell und verzögert die Produktionsrate der Dosenabfülllinie nicht, in der es eingesetzt wird.
  • Darüber hinaus ist die zur Ausführung des Verfahrens erforderliche Vorrichtung relativ einfach und preiswert.
  • Die Vorteile und baulichen sowie funktionellen Merkmale der Erfindung werden anhand der nachfolgend mittels eines nicht begrenzenden Beispiels gegebenen detaillierten Beschreibung von zwei bevorzugten Ausführungen derselben offensichtlich, die in den Figuren der dazugehörigen Zeichnungen veranschaulicht sind.
  • Fig. 1 ist ein Schnitt durch die Vorrichtung der Erfindung, der auf einer vertikalen Längsebene abgenommen wurde.
  • Fig. 2 bis 5 stellen ein vergrößertes Detail von Fig. 1 in aufeinanderfolgenden Stadien des Verfahrens der Erfindung dar.
  • Fig. 2A ist ein Schnitt gemäß einer Ebene II-II von Fig. 2.
  • Fig. 6 ist ein vergrößertes Detail von Fig. 3.
  • Fig. 6A ist ein weiteres vergrößertes Detail von Fig. 6.
  • Fig. 7 ist ein vergrößertes Detail von Fig. 4.
  • Fig. 7A ist ein weiteres vergrößertes Detail von Fig. 7.
  • Fig. 8 ist ein Schnitt durch den oberen Abschnitt der mit einer Kappe versehenen Dose.
  • Fig. 9 ist eine schematische Teilschnitt-Seitenansicht einer weiteren Ausführung der Vorrichtung gemäß der Erfindung.
  • Fig. 10 ist ein vergrößertes Detail von Fig. 9, das in einer nachfolgenden Betriebsposition dargestellt ist.
  • Fig. 11 stellt das Detail von Fig. 10 in der Betriebsposition dar, die nach derjenigen von Fig. 10 als Nächste folgt.
  • Fig. 12 stellt das Detail von Fig. 10 in der Betriebsposition dar, die nach derjenigen von Fig. 11 als Nächste folgt.
  • Fig. 13 stellt das Detail von Fig. 10 in der Betriebsposition dar, die nach derjenigen von Fig. 12 als Nächste folgt.
  • Fig. 14 stellt das Detail von Fig. 10 in der Betriebsposition dar, die nach derjenigen von Fig. 13 als Nächste folgt.
  • Fig. 15 ist Fig. 14 ähnlich, jedoch mit einer anderen Art von Schneidklinge.
  • Fig. 16 ist ein Schnitt durch ein aus zwei Dosen bestehendes Paket, das das Ergebnis der vorangegangenen Vorgänge ist.
  • Fig. 17 ist eine Draufsicht, die das die Dosen enthaltende Trogelement darstellt, das in Fig. 9 veranschaulicht ist.
  • Fig. 18 bis 20 sind Draufsichten, die jeweils aus zwei, drei und vier Dosen bestehende Pakete darstellen, die mit der Vorrichtung der Erfindung hergestellt sind,
  • Eine Vorrichtung und das damit in Zusammenhang stehende Verfahren zur Verkapselung einzelner Dosen wird nachfolgend unter Bezugnahme auf Fig. 1 bis 8 beschrieben.
  • Die in den Figuren mit 10 bezeichnete Dose ist bekannter Art.
  • Sie umfaßt spezifisch einen oberen Abschnitt 11, der aus dem im wesentlichen flächen oberen Ende 12 der Dose, deren oberem kegelstumpfförmig zulaufendem Hals 13 und dem kreisförmigen Rand 14, der das Ende 12 mit dem Hals 13 verbindet, ausgebildet ist (siehe Fig. 8).
  • Die veranschaulichte Vorrichtung weist eine Stützplatte 21 mit einer Vielzahl kreisförmiger Durchgangsöffnungen 22 auf, von denen jede mit leichtem Spiel den oberen Abschnitt 11 einer dazugehörigen Dose 10 aufnehmen kann.
  • Jede Öffnung 22 ist spezifisch durch einen in einem Sitz 23a in der Platte 21 positionierten Ring 23 definiert, der einen festen Bestandteil der Platte bildet und als ein "Adapter" agiert, d. h. er wird in Abhängigkeit von unterschiedlichen Dosendurchmessern ausgewechselt (Fig. 6, 6A, 7, 7A).
  • Die Platte 21 wird durch eine untere Auflageplatte 25 mit einer Vielzahl kreisförmiger Durchgangsöffnungen 26 getragen, von denen jede koaxial zu einer jeweiligen Öffnung 22 positioniert und so angeordnet ist, daß sie mit leichtem Spiel den Dosenabschnitt unter dem oberen Abschnitt 11 unterbringt.
  • Jede Öffnung 26 ist durch eine in einem Sitz 27a in der Platte 25 positionierte Buchse 27 definiert, die einen festen Bestandteil der Platte bildet und als ein "Adapter" agiert, d. h. sie wird in Abhängigkeit von unterschiedlichen Dosendurchmessern ausgewechselt.
  • Die Vielzahl der Dosen 20, die die Vorrichtung gemäß der Erfindung während eines jeden Zyklus verarbeitet, wird durch ein Ladetrogelement 15 getragen, das mit einer entsprechenden Anzahl von Sitzen 16 versehen ist, in denen die unteren Abschnitte der Dosen 10 in praktisch genauer Passung untergebracht sind. Die Sitze 16 sind im Verhältnis zueinander geometrisch angeordnet, so daß sie zu den Öffnungen 22 koaxial sind. Das Ladeelement 15 wird von Bewegungsmitteln (bekannter Art, nicht dargestellt) bewegt, die die Vielzahl von Dosen 10 in Übereinstimmung mit den Öffnungen 22 anordnen, so daß die oberen Abschnitte 11 der Dosen über die obere Fläche der Platte 21 hervorstehen.
  • Über der Platte 21 ist ein Gitter 31 mit einer Vielzahl von Wänden 32 angeordnet, deren zahlreiche Unterkanten nach unten ausgerichtet sind, um eine entsprechende Vielzahl von Öffnungen zu definieren. Jede dieser Öffnungen ist so angeordnet, daß sie eine entsprechende Öffnung 22 in der Stützplatte 21 koaxial umgibt, wobei die Unterkante der Wände 32 abgesenkt werden kann, um die obere Fläche der Stützplatte 21 zu berühren.
  • Über dem oberen Abschnitt 11 der Dosen und unter dem Gitter 31 ist eine Bahn undefinierter Länge aus einer Folie 9 aus thermoformbarem lebensmittelechtem Kunststoffmaterial, beispielsweise HiPS, PP, PET, PVC, PE oder PS, positioniert.
  • Die Folienbahn 9 wird von einem Anfangsrad 8 abgewickelt und auf ein Endrad 7 (als Abfall) aufgewickelt, wobei sie durch geeignete Führungsmittel geführt ist (in Fig. 1 schematisch dargestellt).
  • Das Gitter 31 wird durch Mittel (bekannter Art, nicht dargestellt) bewegt, die gegen die obere Fläche der Stützplatte 21 drücken, wobei die Folie 9 dazwischen positioniert ist.
  • An dem oberen Ende einer jeden Buchse 27 ist auf deren Innenseite eine Dichtung 28 befestigt, die so angeordnet ist, daß sie die Seitenfläche der Dose 10 berührt, insbesondere an deren kegelstumpfförmigem Hals 13, um während des Saugstadiums eine Dichtung herzustellen. Zusätzlich bildet das obere Ende der Buchse 27 Radialkanäle 271 (Fig. 6A), die gemeinsam mit kleinen Radialleitungen (in den Figuren nicht dargestellt) die von den Öffnungen 22 umgebenen Bereiche mit Pumpmitteln (in den Figuren nicht dargestellt) zum Entfernen von Luft aus dem Bereich verbinden (wie nachfolgend weiter beschrieben).
  • Oberhalb der Platte 21 ist innerhalb der durch das Gitter 31 definierten Öffnungen eine gleiche Anzahl von Druckmitteln 40 positioniert, die einen vertikalen Trägerschaft 41 aufweisen, an dem unten eine Platte 42 befestigt ist, die eine untere Schicht 43 aus nachgiebigem Material trägt, mit der sie gegen das obere Ende 12 der Dose 10 drückt. Die um die Schäfte 41 herum positionierten Federn 44 bieten die nach unten gerichtete Kraft, mit der die Druckmittel 40 auf die Dose 10 drücken.
  • Über der Platte 21 ist eine Vielzahl zylindrischer Klingen 50 (oder Stanzvorrichtungen) angeordnet, von denen jede koaxial jeweils um ein Druckmittel 40 herum positioniert, und durch bekannte, in den Figuren nicht dargestellte Mittel in einer vertikalen Richtung angetrieben wird. Die Schneidkante 51 einer jeden Klinge 50 weist nach unten und weist eine geschlossene Kontur auf, die so angeordnet ist, daß sie um das obere Ende 12 der Dose 10 herumgeht und die Oberkante der Öffnung 22 streift, so daß sie in Kombination mit dieser Kante die Folie 9 schneidet (wie nachfolgend weiter beschrieben).
  • Bei der zuvor beschriebenen Vorrichtung wird das folgende Verfahren durchgeführt. Zu Beginn eines jeden Verkapselungszyklus wird eine Vielzahl von Dosen 10 auf das Ladeelement 15 geladen, wobei dieses dann unter den Platten 21 und 25 (Fig. 1) positioniert wird. In der Zwischenzeit werden das Gitter 31, die Druckmittel 40 und die Klingen 50 so angehoben, daß sie von der Platte 21 beabstandet sind. Ein lochfreier endloser Abschnitt der Folie 9 wird durch stromaufwärts der Platte 21 angeordnete Mittel 4 erwärmt und sofort danach zu einer Position über der Platte 21 vorgeschoben. Vorteilhafterweise handelt es sich bei den Mitteln 4 um Infrarotstrahlungsmittel, die den Folienabschnitt 9 je nach Art des Polymers auf eine Temperatur zwischen 120ºC und 230ºC erwärmen.
  • An diesem Punkt wird das Ladeelement 15 so angehoben, daß es den oberen Teil der Dosen 10 durch die Öffnungen 22 und 26 hindurch positioniert und sie leicht nach oben drückt, um ihren Hals 13 in Kontakt mit den jeweiligen Dichtungen 28 zu drücken. Wenn er sich in dieser Position befindet, steht der obere Abschnitt 11 der Dosen leicht über die obere Fläche der Platte 21 hervor.
  • Die Kombination aus dem Ladeelement 15 und den Platten 21 und 25 wird dann nach oben bewegt, so daß das obere Ende 12 der Dosen die Folie 9 streift (Fig. 9).
  • Im nächsten Stadium (Fig. 3) werden das Gitter 31 und (praktisch gleichzeitig) die Druckmittel 40 abgesenkt, um den erwärmten Folienabschnitt 9 gegen das obere Ende der Dosen 10 und gegen die obere Fläche der Stützplatte 21 zu drücken.
  • Die Unterkante der Wände 32 drückt, gegen das obere Ende der Platte 21 auf die Folie 9, um einen kreisförmigen Dichtungsstreifen zu erzeugen, durch den keine Luft hindurchdringt.
  • Folglich wird in Übereinstimmung mit jeder Öffnung 22 ein Zwischenraum zwischen der Folie 9 und dem oberen Abschnitt 11 der Dose gebildet, der von dem äußeren Umfeld isoliert ist.
  • Im Detail ist diese Zwischenfläche unten durch die Oberfläche des oberen Abschnitts 11 der Dose bis zu dem Punkt begrenzt, an dem sich diese in Kontakt mit der Dichtung 26 befindet. Oben ist sie durch den Folienabschnitt 9 begrenzt, der von der Unterkante der Wände 32 umgeben ist, durch den von der Kante der Wände 32 umgebenen Teil der oberen Fläche der Platte 21 (Ring), und durch die Innenfläche der Öffnungen 22. Unten ist dieser Zwischenraum durch die Dichtung 28 begrenzt.
  • Während dieses Stadiums wird die in dem Zwischenraum vorhandene Luft durch die Kanäle 271 und die anderen Kanäle (nicht dargestellt) durch die Pumpenmittel entfernt, wobei folglich der von der Wand 32 umgebene Folienabschnitt 9 hermetisch an der Außenfläche des oberen Abschnitts 11 der Dose (und auch an der oberen Fläche des Rings 23) haftet, um die Bildung einer Kappe 9a zu veranlassen, die momentan noch mit dem verbleibenden Teil der Folie 9 verbunden ist, jedoch genau zur Form des oberen Abschnitts 11 paßt.
  • Dieser Haftvorgang wird weiterhin von den Druckmitteln 40 unterstützt, deren nachgiebige Schicht 43 die Folie gegen das obere Ende 12 drückt.
  • Im nächsten Stadium (Fig. 4, 7 und 7A) werden die Klingen 50 abgesenkt, um mit ihrer Schneidkante 51 die Oberkante der Öffnungen 22 zu streifen und dann einen entsprechenden kreisförmigen Schnitt in der Folie 9 zu erzeugen, um den an der Dose 10 haftenden Folienabschnitt (Kappe 9a) von dem Rest der Folie 9 zu trennen.
  • Die Dosen 10 werden dann durch Absenkung des Ladeelementes 15 abgesenkt und von den Druckmitteln 40 unterstützt, die nach unten gegen die Dosen drücken, und schließlich entfernt (Fig. 5). Das Gitter 31, die Klingen 50 und die Druckmittel 40 werden von der Platte 21 weg abgehoben und der beschriebene Zyklus zur Verkapselung weiterer Dosen beginnt von vorne.
  • Beim Abkühlen wird die Härtung der Kappe 9a gegen die Fläche des oberen Abschnitts 11 abgeschlossen, damit sie an ihrer äußeren Form haftet und genau zu ihr paßt und dann dauerhaft diese angenommene Form beibehält.
  • Darüber hinaus haftet die Kappe 9a unter Vakuum an der Dosenfläche und deckt sie somit hermetisch ab, um sie sicher gegen jede Verunreinigung von außen zu schützen.
  • Unter Bezugnahme auf Fig. 9 bis 20 wird nun das Verfahren und die Vorrichtung zur Verkapselung von Dosengruppen beschrieben.
  • Die Figuren stellen eine stufenweise angetriebene Fördervorrichtung 91 dar, auf der aufeinanderfolgend gleichmäßig voneinander beabstandete Trogelemente 92 angeordnet sind.
  • Die Trogelemente 92 sind am besten in Fig. 17 zu sehen, und weisen eine Basis mit gleichmäßig verteilten Aussparungen 93 auf, von denen jede eine Gruppe von Dosen 94 aufnimmt, die in ein Paket umgeformt werden soll.
  • Genauer ausgedrückt weist jede Aussparung 93 in der Draufsicht eine Form auf, die die Hüllkurve der Dosengruppe darstellt, wobei sich von ihrer Basis aus Trennwände 931 nach oben erstrecken, die den ansonsten freibleibenden Raum zwischen einer Dose und der nächsten belegen, wobei die Wände eine Höhe aufweisen, die gleich der Höhe des zylindrischen Teils der Dosen ist.
  • Das Förderband 91 trägt die Trogelemente zu einer Verarbeitungsstation 95, wo es durch eine darunterliegende Trägerfläche 911 getragen wird.
  • Über der Station 95 ist eine erste vertikal bewegbare Platte 96 angeordnet, die in Draufsicht dieselbe Form aufweist wie das darunterliegende Trogelement 92, und die Durchgangsöffnungen 961 aufweist, die den Aussparungen 93 entsprechen und dieselbe Form wie diese letzteren aufweisen.
  • Alternativ ist die Klemmplatte 96 befestigt, wobei der das Trogelement 92 tragende Förderbandabschnitt bewegbar ist, um das Trogelement bis unterhalb der Klemmplatte anzuheben.
  • Die Platte 96, die Stütz-/Zentrierungsplatte genannt wird, weist Durchbrüche 962 auf, die mit einem Vakuumbehälter oder einer Vakuumpumpe verbunden sind, die beide nicht dargestellt sind, und ein Gitter aus Dichtungen 963, die die Durchgangsöffnungen 961 umgeben.
  • An der Platte 96 ist oben eine dünne Stahlklinge 97 befestigt, die genau wie die Platte 96 perforiert, und mit gehärteten Buchsen 971 versehen ist, die so positioniert sind, daß sie jede der Durchgangsöffnungen 961 begrenzen.
  • Über der Platte 96 und der dazugehörigen Klinge 97 liegt eine zweite vertikal bewegbare Platte 98, die die nachfolgend beschriebenen Betriebsmittel trägt.
  • Ein im Verhältnis zur Platte 98 bewegbares Folienandrückgitter 981 ist an der Unterseite der Platte 98 befestigt und ruht auf der Klinge 97, wenn es abgesenkt wird.
  • Die Platte 98 trägt auch eine Reihe von Schäften 982, die mit einer Basisscheibe 983 versehen sind, und die koaxial zu den durch die darunterliegenden Aussparungen 93 und Wände 931 Wände definierten Sitzen angeordnet sind, so daß jede der Scheiben 983 dazu in der Lage ist, abgesenkt zu werden und gegen den Deckel einer Dose 94 zu drücken.
  • Die Schäfte 982 sind in Durchgangsöffnungen 984 enthalten, sind den darunterliegenden Öffnungen in der Zentrierungsplatte zugeordnet, sind jedoch etwas breiter als diese letzteren.
  • Jede der Öffnungen 984 trägt eine nach unten hervorstehende zylindrische Klinge 985, die eine geschlossene Kontur aufweist und in einer kurzen Distanz davon die Kante der Durchgangsöffnungen 961 definiert und so angeordnet ist, daß sie mit den Buchsen 971 der Klinge 97 zusammenwirkt.
  • Bei der in Fig. 14 dargestellten Ausführung ruht die Klinge 985 auf den Buchsen 971.
  • Wenn die Folie 991 im wesentlichen starr ist, um die Entfernung von Dosen zu verhindern oder um eine Trennung des geformten Folienabschnitts zu Verursachen, der die Dosen verkapselt, dann ist die in Fig. 15 dargestellte Ausführung vorteilhaft, bei der die Klinge 985 mit genauer Passung in die Buchse 971 eintritt, um in Form einer Schere zu wirken.
  • Die Vorrichtung weist auch eine Einheit zum Tragen eines Rades 99 mit thermoformbarer Folie 991 auf.
  • Nach dem Abwickeln von dem Rad 99 läuft die Folie durch die Station 95 unmittelbar über der Klinge 97 hindurch und wird als Abfall auf ein stromabwärts positioniertes Rad 912 aufgewickelt.
  • Es ist ein Tunnel 913 zum Erwärmen der Folie 91 zwischen dem Rad 99 und der Station 95 vorgesehen.
  • Die zuvor beschriebene Vorrichtung ist dazu in der Lage, das folgende Verfahren durchzuführen, dessen Beschreibung auch den Betrieb der Vorrichtung erklärt.
  • Eine Folge von Trogelementen 92, die bereits Dosen 94 in ihren Aussparungen 93 tragen, wird auf das Förderband 91 geladen.
  • Das Vorrücken des Bandes 91 erfolgt mit Unterbrechungen und so, daß es dann anhält, wenn das Trogelement in der Station 95 positioniert ist, wobei die Aussparungen 93 immer vollständig mit den Durchgangsöffnungen 961 der darüberliegenden Zentrierungsplatte 96 ausgerichtet sind.
  • Wenn das Band 91 anhält, wird die Platte 96 so lange abgesenkt, bis sie mittels der Dichtungen 963 abgedichtet auf dem darunterliegenden Trogelement 92 ruht, wie in Fig. 10 dargestellt.
  • Alternativ hebt der Stützplattenabschnitt 911, wie bereits erwähnt, den Abschnitt 11 des Förderbandes 91 an, um das Trogelement 92 unter die feste Platte 96 zu bringen.
  • An diesem Punkt wird das Folienandrückgitter 981 von der Platte 98 abgesenkt, um die straff gespannte Folie 91 über die Endteile der Dosen 94 auszubreiten, die über die Klinge 97 der Platte 96 hervorstehen, wie in Fig. 11 dargestellt.
  • Nach dem Absenken des Gitters 981 werden die Scheiben 983 zur Absenkung veranlaßt, um die Folie auf den Deckel der Dosen zu drücken, wie in Fig. 12 dargestellt, um die Folie 91 dazu zu veranlassen, vollständig auf dem oberen Teil der Dosen zu haften, wobei nach diesem Vorgang die Verbindung zwischen den Durchbrüchen 962 und der Vakuumkammer geöffnet wird.
  • Die nachfolgende Absenkung der Platte 98 mit den Klingen 984 veranlaßt die Trennung des an den Dosen haftenden Teils von der Folie 91, wie in Fig. 13 dargestellt.
  • Bei Beendigung des Zyklus kehren alle Vorrichtungen wieder in ihre Ausgangsposition zurück, wie in Fig. 14 dargestellt, wobei die in jeder Aussparung des Trogelementes 92 angeordneten Dosen durch die Folie 91 miteinander verbunden werden, die deren Endteile umgibt, wie in Fig. 15 dargestellt.
  • Bei dem veranschaulichten Beispiel weist die Platte 96 und das darunterliegende Trogelement 92 die in Fig. 16 dargestellte Form zur Bildung von Zwei-Dosen-Paketen auf.
  • Es ist jedoch offensichtlich, daß die Trogelemente und die Platten 96, 97 und 98 zur Bildung von aus mehreren Dosen bestehenden Paketen jede beliebige Form aufweisen können, wie in Fig. 17, 18 und 19 dargestellt.
  • Aufgrund des zuvor Erwähnten ist es offensichtlich, daß durch die beschriebene Vorrichtung Dosengruppenpakete gebildet werden können, ohne den Fluß in der Dosenverarbeitungslinie zu unterbrechen, indem die Vorrichtung einfach in die Linie eingesetzt wird.
  • Es stellt einen der Vorteile der Erfindung dar, daß durch das Einsetzen in die Zeile eine erneute Behandlung der Produkte zwecks deren Verpackung und eine weitere Handhabung zum Vorteil der Produktionskosten vermieden wird.
  • Es sollte auch bemerkt werden, daß mit derselben Vorrichtung Dosen unterschiedlicher Höhe, aber mit gleichem Querschnitt verpackt werden können, indem einfach die Distanz zwischen dem Förderband 91 und der aus den Platten 96 und 98 plus den dazugehörigen Teilen gebildeten Einheit verringert wird.

Claims (15)

1. Verkapselungsverfahren für Dosen, bei denen ein oberer Abschnitt (11) aus dem im wesentlichen flachen oberen Ende (12) der Dose (10), deren oberem kegelstumpfförmig zulaufendem Hals (13) und dem kreisförmigen Rand (14), der das flache obere Ende (12) mit dem Hals (13) verbindet, ausgebildet ist, das die folgenden Schritte umfaßt: Positionierung eines Folienabschnitts (9) aus thermoformbarem Kunststoffmaterial auf dem oberen Abschnitt (11) der Dose (10) in Kontakt mit der oberen Begrenzung von deren Rand (14), um eine geschlossene Kammer in Kombination mit der oberen Begrenzung des Randes (14) zu definieren; auf den Bereich des mit dem oberen Teil der Dose (10) ausgerichteten Folienabschnitts (9) begrenztes Weichmachen durch dessen Erwärmung; Drücken der Folie (9) mittels einer Formplatte (42) gegen den oberen Teil der Dose, so daß sich der weichgemachte Bereich der Folie (9) über dem oberen Teil der Dose (10) befindet und der nicht weichgemachte Bereich um und unterhalb des oberen Randes (14) der Dose (10) einschnappt,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Folie (9) auf eine passende Temperatur erwärmt wird, so daß die Folie (9) die Bedingungen für Thermoformbarkeit erfüllen kann; die Luft aus der Kammer entfernt wird; und die Folie (9) durch Härtung nach dem Abkühlen eng auf der Oberfläche der Dose (10) haftet, die sie bedeckt, und ihre Form beibehält.
2. Dosenverkapselungsverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunstoffolie (9) vor der Positionierung auf dem oberen Abschnitt der Dose (10) erwärmt wird.
3. Dosenverkapselungsverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der an dem oberen Abschnitt (11) jeder Dose (10) haftende Folienabschnitt durch Schneiden entlang einer geschlossenen Linie getrennt wird, die den oberen Abschnitt (11) eng umgibt.
4. Dosenverkapselungsverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der an dem oberen Abschnitt (11) von mindestens zwei Dosen (10) haftende Folienabschnitt durch Schneiden entlang einer geschlossenen Linie getrennt wird, die außen eng die Linie umgibt, die die Hüllkurve des oberen Abschnitts der mindestens zwei Dosen darstellt.
5. Vorrichtung zur Verkapselung von Dosen, bei denen ein oberer Abschnitt (11) aus dem im wesentlichen flachen oberen Ende (12) der Dose (10), deren oberem kegelstumpfförmig zulaufendem Hals (13) und dem kreisförmigen Rand (14), der das flache obere Ende (12) mit dem Hals (13) verbindet, ausgebildet ist, mit einem Träger zum Vorrücken mindestens einer Dose (10) durch die Maschine, einer Kunststoffolienzufuhr, einem Heizelement zum Weichmachen der Kunststoffolie und mit Mitteln zum Bewegen der Folie in Kontakt mit den oberen Abschnitten der Dosen, dadurch gekennzeichnet, daß sie weiterhin folgendes aufweist:
- mindestens ein Trogelement (15,92) mit Ausnehmungen (16,93), die so angeordnet sind, daß sie jeweils mindestens eine Dose (10,94) aufnehmen können;
- eine darüberliegende Stütz-/Zentrierungsplatte (21,96) mit einer Vielzahl von Durchgangsöffnungen (22,961), die jeweils so angeordnet sind, daß sie mit leichtem Spiel den oberen Abschnitt (11) der in jeder der Ausnehmungen (16,93) enthaltenen mindestens einen Dose aufnehmen kann;
- Mittel zur Anordnung des Trogelementes (15,92) in Übereinstimmung mit der Stütz-/Zentrierungsplatte (21,96) in einer solchen Position, daß der obere Teil einer jeden in den Trogausnehmungen (16,93) enthaltenen Dose über die obere Fläche der Stütz-/Zentrierungsplatte (21,96) hervorsteht;
- Mittel zum Weichmachen einer Kunststoffolienbahn durch Erwärmen;
- Mittel zur Anordnung der weichgemachten Kunststoffolienbahn über der Stütz-/Zentrierungsplatte (21,96) und über den hervorstehenden oberen Abschnitten der Dosen;
- ein Gittermittel (31,981), das eine entsprechende Vielzahl von Öffnungen definiert, von denen jede so angeordnet ist, daß sie eine entsprechende Öffnung (22) der Zentrierungsplatte (21, 96) umgibt, wobei die Unterkante (32) des Gittermittels (31,981) so angeordnet ist, daß sie die Folie gegen die obere Fläche der Zentrierungsplatte (21,96) drückt;
- ein pneumatisches Dichtungsmittel zwischen der Zentrierungsplatte (21,96) und dem Trogelement (15,92), das die Ausnehmungen (16,93) umgibt, von denen jede mindestens eine Dose (10) enthält;
- Mittel zur Beaufschlagung der durch die Ausnehmungen und die darüberliegende Folie ausgebildeten Kammern mit einem Vakuum;
- und Mittel (50,97,985) zum Schneiden der Folie in der Nähe der Außenkante der Durchgangsöffnung (22,961) der Zentrierungsplatte (21,96).
6. Vorrichtung zur Verkapselung von Dosen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß jede Ausnehmung (93) so angeordnet ist, daß sie mindestens zwei Dosen (94) aufnimmt und mit einer Trennwand (931) versehen ist, die den zwischen den Außenwänden der Dosen und der Innenwand der Ausnehmung (93) freigelassenen Raum belegt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das pneumatische Dichtungsmittel aus einer ringförmigen Dichtung (28) besteht.
8. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das pneumatische Dichtungsmittel zwischen der Stütz-/Zentrierungsplatte (21) und dem Hals (13) der Dose (10) wirkt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das pneumatische Dichtungsmittel zwischen der Stütz-/Zentrierungsplatte (96) und dem Trogelement wirkt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß nachgiebige Druckmittel (40) zum Drücken der Kunststoffolie gegen das obere Ende der Dosen vorhanden sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich mit jeder Öffnung der Zentrierungsplatte eine Buchse aus hartem Material in Übereinstimmung befindet, gegen die die Folienscheidmittel wirken.
12. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei den Folienschneidmitteln um eine Mehrzahl von bewegbaren, zylindrischen Klingen (985) handelt, deren Schneidkante nach unten zeigt, und die eine geschlossene Kontur aufweist, die so angeordnet ist, daß sie in einer kurzen Distanz davon die Kante der Durchgangsöffnung der Zentrierungsplatte definiert.
13. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidkante der Klinge (985) auf der Buchse (971) ruht, damit diese wie eine Stanzvorrichtung wirkt.
14. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidkante der Klinge (985) in die Buchse (971) eintritt, damit diese wie eine Schere wirkt.
15. Aufbewahrungsdose für Nahrungsmittelprodukte und Getränke mit einem einzelnen Folienabschnitt, der auf die Fläche des oberen Abschnitts der Dose paßt und diesen bedeckt, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der Folie um eine thermoformbare Kunststoffolie handelt, die bei Zimmertemperatur im wesentlichen starr ist, so daß der Deckel von dem oberen Abschnitt des Ansatzes ohne Zerbrechen abgenommen und durch elastisches Einschnappen unter dem Ansatzrand wieder auf dem oberen Abschnitt der Dose aufgebracht werden kann.
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