DE69702744T2 - Trägerelement, wie Palette - Google Patents
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Description
- Vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Tragelement, hauptsächlich aus Kunststoffmaterial hergestellt, bestehend aus einer oberen Fläche, einem unterhalb der oberen Fläche angeordneten Zwischenteil, der mit der oberen Fläche mittels einer Schweißverbindung verbunden ist, und einem, unterhalb des Zwischenteils vorgesehenen Bodenteil.
- Vorliegende Erfindung bezieht sich insbesondere auf eine Stapelplatte mit den obenerwähnten Merkmalen. Stapelplatten werden grundsätzlich verwendet zum Stapeln und/oder Transportieren von Waren. Unter Umständen wo Hygiene äußerst wichtig ist, wie zum Beispiel in der Nahrungsmittelindustrie werden hauptsächlich aus Kunststoffmaterial hergestellten Stapelplatten verwendet und deren Oberflächenbereich ist fast vollständig geschlossen, um die Zahl der schwer zugänglichen Stellen, wo Schmutz sich festsetzen kann, möglichst zu beschränken. Derartige Stapelplatten können sehr leicht und sehr gründlich gereinigt werden, sowohl in automatischen Tunnelwaschanlagen als in Hochdruckreinigern.
- Es gibt Stapelplatten mit einer hohlen Tragplatte, mit angeschweißten Füßen. Die hohle Tragplatte und die Füße werden als Separatteile mittels eines Spritzverfahrens hergestellt und anschließend durch Warmschweißen mit einander verbunden. Die Herstellung dieser Stapelplatten verlangt nur einen einzigen Schweißvorgang.
- Ein Nachteil dieser bekannten Stapelplatten ist jedoch, dass die hohle Tragplatte ungenügend steif ist. Ferner bedeutet die Tatsache, dass die Stapelplatte aus nur zwei Teilen aufgebaut ist einige weitere Beschränkungen in Bezug auf ihre Auslegung. Daher sind unter anderen bestimmte Abrundungen nicht ausführbar, und bestimmte Abschrägungen können nur mit Hilfe komplizierter Spritzformen verwirklicht werden. Der Füßesatz besteht aus Füßen, die unten mittels Verbindungsstreifen mit einander verbunden sind und oben mittels einer Platte. Um eine derartige Form, mit einem geschlossenen Ausschnitt (zwischen den Füßen, der Platte und den Verbindungsstreifen) zu konstruieren, muß die Spritzform seitlich verschiebbare Teile haben. Derartige Formen sind kompliziert und teuer.
- Daher ist es notwendig Produkte zu spritzen, die unter anderen wegen der Robustheit der Stapelplatten große Unterschiede in Wanddicken haben müssen. Das führt zu verhältnismäßig langen Zykluszeiten, und zu Stücken deren unterschiedliche Teile ein unterschiedliches Schrumpfverhalten haben, was eine Verformung dieser Stücke zur Folge hat.
- Es bestehen also Stapelplatten, die aus einer hohlen Tragplatte aufgebaut sind, in der eine, an die Füße angeschweißte Rippenstruktur vorgesehen ist. Um diese innere Rippenstruktur zu verwirklichen, muss die Tragplatte zweiteilig ausgeführt werden. Ein oberer plattenförmiger Teil mit einer fast flachen oberen Oberflächenbereich und mit nach unten gerichteten Rippen an der Unterseite (einer oberen Fläche) und ein niedrigerer plattenförmiger mit nach oben gerichteten Rippen an der Oberseite (Zwischenteil). Diese beiden Teile werden zusammengeschweißt. Zusätzlich wird jede Rippe des oberen Teils an eine Rippe des unteren Teils geschweißt. Beide Teile passen derart ineinander, dass sie eine vollständig geschlossene hohle Tragplatte mit einer inneren Rippenstruktur bilden.
- Die derart gestaltete Stapelplatte ist genügend steif, dank der Rippenstruktur in der Tragplatte. Ein Nachteil ist jedoch, dass für die Herstellung dieser Stapelplatte zwei Schweißvorgänge verlangt werden: während eines ersten Schweißvorgangs werden der obere und der untere Teil der Tragplatte zusammengeschweißt. Während eines zweiten Schweißvorgangs werden die Füße an die Tragplatte geschweißt. Letzterer Schweißvorgang muss an einer schwer zugänglichen Stelle durchgeführt werden.
- Der Herstellungsvorgang dieser Stapelplatte ist deshalb eine zeitaufwendige und schwierige Technik.
- Ein weiterer Stapelplattentyp ist im Dokument WO 94 10051 beschrieben, der eine Plattform besitzt mit einer glatten oberen Fläche, einer gerippten unteren Fläche und daran geschweißten Distanzteilen um einen freien Raum für die Gabel einer Gabelstapler zu verwirklichen.
- Zweck der vorliegenden Erfindung ist es ein Tragelement mit den im ersten Abschnitt dieser Beschreibung angedeuteten Merkmalen bereitzustellen, das nach einer Methode, die viel einfacher und weniger zeitaufwendig als die im vorangehenden Abschnitt beschriebene Methode ist, hergestellt werden kann und trotzdem genügend steif ist und das mit einem geschlossenen Oberflächenbereich hergestellt werden kann.
- Dieser Zweck wird erreicht, indem ein derartiges Tragelement bereitgestellt wird, mit einem Bodenteil, der wenigstens einen Vorsprung umfasst, der sich durch einen Durchgang hindurch im Zwischenteil bis zur oberen Fläche erstreckt, wo er durch eine Schweißverbindung mit der oberen Fläche verbunden wird, während die Schweißverbindung der oberen Fläche und des Zwischenteils und die Schweißverbindung der oberen Fläche mit dem obenerwähnten Vorsprung in etwa der gleichen Ebene vorgesehen sind.
- Die obere Fläche, der Zwischenteil und der unteren Teil des Tragelements können beim selben Schweißvorgang zu einer Einheit zusammengefügt werden. Das Tragelement kann deshalb auf einfache und schnelle Art und Weise hergestellt werden. Ferner wird die Tragplatte zweiteilig hergestellt (eine obere Fläche und ein darunter angeordneter Zwischenteil), damit sie mit Verstärkungsmitteln versehen werden kann, wie zum Beispiel mit einer Rippenstruktur. Das erfindungsgemäße Tragelement kann deshalb derart hergestellt werden, dass es einerseits genügend steif ist und andererseits einen geschlossenen Flächenbereich hat.
- Bei einer bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsform besteht der unteren Teil wenigstens aus einem Satz von zwei einander mit einem Zwischenraum gegenüberliegenden Flügeln, während jeder Durchgang im Zwischenteil zwischen zwei einander mit einem Zwischenraum gegenüberliegenden Wänden dieses Zwischenteils vorgesehen ist und während die obenerwähnten Flügel jedes Satzes sich neben einer dementsprechenden Wand des Zwischenteils durch einen Durchgang hindurch bis zur oberen Fläche erstrecken und durch eine Schweißverbindung mit der oberen Fläche verbunden sind.
- Hierdurch werden doppelwandige Teile bekommen wodurch die Steifheit und Robustheit (unter anderen die Rüttelfestigkeit und die Stoßfestigkeit) des Tragelements noch weiter erhöht werden.
- Rippen werden vorzugsweise vorgesehen an der Unterseite der oberen Fläche, während jeder Flügel des Bodenteils an eine dementsprechende Rippe geschweißt wird.
- Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird jeder Flügel zusammen mit einer benachbarten Wand des Zwischenteils an eine Rippe der oberen Fläche geschweißt.
- Ein sehr solides Tragelement mit einer besonders große Steifheit bekommt man wenn die obere Fläche und der Zwischenteil wenigstens einen Hohlraum umschließen, während sowohl die obere Fläche als der Zwischenteil mit Rippen versehen sind, die sich in dem Hohlraum erstrecken, und während Rippen des Zwischenteils mit einer dementsprechenden Rippe der oberen Fläche verschweißt sind.
- Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform hat das Tragelement wenigstens einen Hohlfuß, während jeder Wingsatz des Bodenteils und die dementsprechenden Wände des Zwischenteils, der sich neben diesen Flügeln erstreckt, die doppelte Seitenwand eines Fußes bilden. Hierdurch bekommt man Füße mit einer sehr hohen Rüttelfestigkeit und Stoßfestigkeit.
- Vorzugsweise werden verschiedene Hohlfüße vorgesehen, und der Hohlraum jedes Fußes ist oben und unten von einem Teil der oberen Fläche, beziehungsweise von einem Teil des Bodenteils abgeschlossen, während benachbarte Füße unten durch einen Verbindungsstreifen, der einen Teil des Bodenteils ist, mit einander verbunden sind.
- In seinem am meisten bevorzugten Ausführungsform wird das erfindungsgemäße Tragelement als eine Stapelplatte mit einem fast vollständig geschlossenen Oberflächenbereich ausgeführt. Eine derartige Stapelplatte kann sehr einfach und gründlich gereinigt werden und ist deshalb besonders für Anwendungen geeignet, wobei die Hygiene wichtig ist.
- Die vorliegende Erfindung wird weiter verdeutlicht werden in nachfolgender nicht einschränkender Beschreibung einer möglichen erfindungsgemäßen Ausführungsform einer aus Kunststoffmaterial hergestellten Stapelplatte.
- In dieser Beschreibung wird auf die beigelegten Zeichnungen verwiesen, wobei:
- Fig. 1 einen senkrechten Querschnitt der unterschiedlichen Teile der Stapelplatte darstellt;
- Fig. 2 einen senkrechten Querschnitt der Stapelplatte darstellt, die man bekommt durch Zusammenbau der Teile aus Fig. 1.
- Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die erfindungsgemäße Stapelplatte aus drei verschiedenen Teilen aufgebaut (siehe Fig. 1), die jede für sich einzeln aus thermoplastischem Kunststoffmaterial hergestellt werden, wie zum Beispiel Polyofinen (HDPE, PP, sowohl Homopolymeren als Kopolymeren), Polykarbonaten und Polyesters, die durch Spritzen zu Formteilen verarbeitet werden können, sowohl nach der Hochdruck- als nach der Niederdruckmethode, durch Extrudieren oder durch Druckspritzen.
- Die verwendeten Rohmaterialien können primärer Herkunft oder wiederverwerteter Herkunft sein.
- Diese drei Teile sind:
- - Eine obere Fläche (1), die besteht aus einer vollständig geschlossenen rechteckigen fast flach ausgeführten Platte (2), derer Oberseite glatt ist, oder in Relief um ein stabiles Aufstapeln und/oder gute Positionierung der Güter auf dieser oberen Fläche zu gewährleisten, während auf der Unterseite der Platte (2) Rippen (3), (4), (5) senkrecht vorgesehen sind. An jeder der vier Kanten der Platte (2) ist eine nach unten gerichtete Rippe (3) vorgesehen. Diese Rippen (3) sind an den Ecken der Platte (2) mit einander verbunden. An der Unterseite der Platte (2) gibt es Bereiche wo eine Anzahl von neben einander angeordneten Rippen (4), (5) parallel zu den Rippen von zwei einander gegenüberliegenden Kanten der Platte (2) vorgesehen sind. Sämtliche Rippen (3), (4), (5) erstrecken sich bis zur selben Ebene (mit gestrichelter Linie in Fig. 1 angedeutet) unterhalb der Unterseite der Platte (2). Es gibt Rippen (4) mit der gleichen Wanddicke als die Rippen (3), die sich am Rande der Platte (2) befinden (nachstehend als "dicke Rippen" (3), (4) bezeichnet) und es gibt Rippen (5) mit einer geringeren Wanddicke (nachstehend als "dünne Rippen (5) bezeichnet).
- - Ein rechteckiger Zwischenteil (6), bestehend aus einer vollständig geschlossenen flachen Platte (7) mit an der Oberseite aufrechten Rippen (8) der gleichen Wanddicke als die dünnen Rippen (5) der oberen Fläche (1), und mit senkrechten Durchgängen (9) die seitlich durch gleichlaufende senkrechte Wände (10) abgegrenzt sind. Die senkrechten Wände (10) und die Rippen (8) erstrecken sich bis zur gleichen Ebene (mit gestrichelter Linie in Fig. 1 angedeutet) oberhalb der Oberseite der Platte (7) des Zwischenteils (6) und sie haben die gleiche Wanddicke.
- - Ein viereckiger Füßesatz (11), bestehend aus verschieden Fußstrukturen (12) die unten mittels Verbindungsstreifen (13) mit einander verbunden sind. Jede Fußstruktur (12) besteht aus zwei gleichlaufenden Wänden (14) die unten mittels einer geschlossenen waagerechten Bodenfläche (15) mit einander verbunden sind.
- Die obere Fläche (1) und der Zwischenteil (6) sind ferner derart hergestellt, dass diese Teile (1), (6) auf einander gestellt werden können in einer Position wobei jede Wand (10) des Zwischenteils (6) in der Verlängerung einer dicken Rippe (3), (4) der oberen Fläche (1) liegt und wobei jede Rippe (8) des Zwischenteils (6) in der Verlängerung einer dünnen Rippe (5) der oberen Fläche (1) liegt (siehe Fig. 2).
- Der Füßesatz (11) ist ferner auch derart ausgeführt, dass jedes Paar gleichlaufende Wände (14) der Fußstruktur mit sehr geringem Spiel in einen Durchgang (9) zwischen gleichlaufenden Wänden (10) des Zwischenteils (6) passt und dass die oberen Kanten der Wände (10) des Zwischenteils (6) und die oberen Kanten der Wände (14) der Fußstruktur (11) in dieselbe Ebene zu liegen kommen, wenn die Fußstruktur (11) und der Zwischenteil (6) zusammengefügt werden (siehe Fig. 2).
- Die separat geformten Teile (1), (6), (11) werden zu einer Einheit zusammengefügt indem zuerst jede einzelne Fußstruktur (12) des Füßesatzes (11) in einen dementsprechenden Durchgang (9) des Zwischenteils (6) geschoben wird und anschließend die obere Fläche (1) oben auf diese Kombination eines Füßesatzes (11) und des Zwischenteils (6) verschweißt wird.
- Der Hohlraum (18) jedes Fußes (17) ist oben von der oberen Fläche (1) und unten von der Bodenfläche (15) abgeschlossen.
- Durch die Tatsache, dass die gleichlaufenden Wände (14) jedes einzelnen Füßesatzes (12) zwischen zwei Wänden (10) des Zwischenteils (6) liegen, bekommt man besonders solide, doppelwandige Füße (17) mit einer hohen Festigkeit gegen Rütteln und Stöße.
- Durch die Tatsache, dass die oberen Kanten der Wände (10) des Zwischenteils (6) und der Wände (14) des Füßesatzes (11) fast gleich hoch liegen, kann die Stapelplatte in einem Schweißvorgang zusammengeschweißt werden in der in Fig. 2 mit einer gestrichelten Linie angedeuteten Ebene. Jede Wand (10) des Zwischenteils (6) ist darüber hinaus zusammen mit einer anliegenden Wand (14) des Füßesatzes (11) an eine dicke Rippe (4) der oberen Fläche (1) geschweißt. Im selben Schweißvorgang wird jede Rippe (8) des Zwischenteils (6) mit einer dünnen Rippe (5) der oberen Fläche verschweißt. Auf diese Art und Weise umschließen die obere Fläche (1) und der Zwischenteil (6) Hohlräume (16) mit einer inneren Rippenstruktur (5), (8).
- Die Wanddicke der dicken Rippe (4) stimmt fast mit der Wanddicke der zwei angrenzenden Wände (10), (14) überein, die mit dieser Rippe (4) verschweißt sind (in deren Verlängerung).
- Die Schweißverbindung kann ausgeführt werden durch Heißplattenschweißen, Vibrationsschweißen oder Ultraschallschweißen.
- Falls erwünscht kann eine Abdichtung zwischen den angrenzenden Teilen des Zwischenteils (5) und dem Füßesatz (11) vorgesehen werden.
- Mann bekommt eine Stapelplatte von genügender Steifigkeit dank der Rippenstruktur in dem von der oberen Fläche (1) und vom Zwischenteil (6) umschlossenen Hohlraum (16), die sich eignet um verwendet zu werden unter Umständen wobei die Hygiene wichtig ist, dadurch, dass sie einen vollständig abgeschlossenen Oberflächenbereich hat, der eine hohe Rüttelfestigkeit und Stoßfestigkeit hat dank der doppelwandigen Füße und die in einem einfachen und schnellen Fertigungsablauf hergestellt werden kann.
- Man kann eine dennoch komplizierte Konstruktion verwirklichen unter Anwendung von einfachen Formen (vom offen/geschlossenen Typ, ohne seitlich verschiebbare Teile). Dadurch können die Modellkosten niedrig gehalten werden und sind kurze Arbeitszyklen möglich.
- Dank des Dreiteilevorgangs ist es möglich bei den unterschiedlichen Teilen die optimale Wanddicke und die optimalen Abrundungsradien zu erzielen.
- Auf Maschinen mit genügend großen Plattenoberflächenbereichen und genügend großer Materialkapazität können die unterschiedlichen Teile mit einem Schuß hergestellt werden. Das ist zum Beispiel äußerst geeignet für die Herstellung mit Niederdruckspritzmaschinen mit Bauschaum. Dadurch können auch komplizierte Heißverarbeitungssysteme beim Spritzen vermieden werden.
- Besondere Aufmerksamkeit kann auch der Auslegung der Verbindungsstreifen zwischen den Füßen beigemessen werden in Bezug auf Hygiene, Verhalten auf Rollenbahnen, usw..
- Eine unterschiedliche Zusammensetzung des Kunststoffmaterials könnte möglicherweise gewählt werden für die unterschiedlichen Teile in Bezug auf die verlangten Merkmale.
- Für Stapelplatten, die den höchsten Ansprüchen in Bezug auf Hygiene gewachsen sein sollten, können zusätzliche Dichtungsringe vorgesehen werden.
Claims (8)
1. Ein Tragelement, hauptsächlich hergestellt aus
Kunststoffmaterial, bestehend aus einer oberen Fläche
(1), einem Zwischenteil (6), der unterhalb der oberen
Fläche angeordnet ist, der mit der oberen Fläche (1)
durch eine Schweißverbindung verbunden ist und einem
unterhalb des Zwischenteils (6) vorgesehenen Bodenteil
(11), dadurch gekennzeichnet, dass der Bodenteil (11)
wenigstens einen Vorsprung (14) aufweist, der sich
durch einen Durchgang (9) hindurch im Zwischenteil (6)
bis zur oberen Fläche (1) erstreckt, wo er durch
Verschweißung mit der oberen Fläche (1) verbunden ist,
und dadurch, dass die Schweißverbindung der oberen
Fläche (1) und des Zwischenteils (6) und die
Schweißverbindung der oberen Fläche (1) und des
obenerwähnten Vorsprungs (14) fast in gleicher Ebene
vorgesehen sind.
2. Ein Tragelement gemäß Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass der Bodenteil (11) wenigstens ein
Paar Flügel (14) aufweist, die einander mit einem
Zwischenraum gegenüberliegend angeordnet sind, und
dadurch, dass jeder Durchgang (9) im Zwischenteil (6)
zwischen zwei Wänden (10) dieses Zwischenteils (6)
vorgesehen ist, die einander mit einem Zwischenraum
gegenüberliegend vorgesehen sind, und dadurch, dass die
obenerwähnten Flügel (14) jedes Paars sich neben einer
dementsprechenden Wand (10) des Zwischenteils (6) durch
einen Durchgang hindurch bis zur oberen Fläche (1)
erstrecken, und mit der oberen Fläche (1) mittels einer
Schweißverbindung verbunden sind.
3. Ein Tragelement gemäß Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die Rippen (3), (4), (5) an der
Unterseite der oberen Fläche (1) vorgesehen sind, und
dass jede Flügel (14) des Bodenteils (11) mit einer
dementsprechenden Rippe (3), (4) verschweißt ist.
4. Ein Tragelement gemäß Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, dass jede Flügel (14) des Bodenteils
(11) zusammen mit einer benachbarten Wand (10) des
Zwischenteils (6) mit einer Rippe (3), (4), (5) der
oberen Fläche (1) verschweißt ist.
5. Ein Tragelement gemäß irgendeinem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die obere
Fläche (1) und der Zwischenteil (6) wenigstens einen
Hohlraum (16) umschließen, dass sowohl die obere Fläche
(1) als der Zwischenteil (6) mit Rippen (5), (6)
versehen sind, die sich im Hohlraum (16) erstrecken,
und dass Rippen (8) des Zwischenteils (6) mit einer
dementsprechenden Rippe (5) der oberen Fläche (1)
verschweißt sind.
6. Ein Tragelement gemäß irgendeinem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es wenigstens
einen Hohlfuß (17) umfasst und dass jedes Paar Flügel
(14) des Bodenteils (11) und die dementsprechenden
Wände (10) des Zwischenteils (6), die sich neben diesen
Flügeln erstrecken die doppelseitigen Wände eines Fußes
(17) bilden.
7. Ein Tragelement gemäß Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, dass es verschiedene Hohlfüße (17)
umfasst; dass der Hohlraum (18) jedes Fußes (17) oben
und unten von einem Teil der oberen Fläche (1),
wahlweise von einem Teil (15) des Bodenteils (11)
abgeschlossen ist; und dass benachbarte Füße (17) mit
einander mittels eines Verbindungsstreifens (13), der
einen Teil des Bodenteils (11) ist, mit einander
verbunden sind.
8. Ein Tragelement gemäß irgendeinem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es eine
Stapelplatte mit einem fast vollständig abgeschlossenen
Oberflächenbereich ist.
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| BE9601067A BE1010815A3 (nl) | 1996-12-19 | 1996-12-19 | Draagelement. |
Publications (2)
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| DE69702744T2 true DE69702744T2 (de) | 2000-12-07 |
Family
ID=3890160
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
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Legal Events
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|---|---|---|---|
| 8364 | No opposition during term of opposition |