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DE69701733T2 - Gruppierungselement zur herstellung von verpackungen,welche lagenweise angeordnete becher enthalten - Google Patents

Gruppierungselement zur herstellung von verpackungen,welche lagenweise angeordnete becher enthalten

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Publication number
DE69701733T2
DE69701733T2 DE69701733T DE69701733T DE69701733T2 DE 69701733 T2 DE69701733 T2 DE 69701733T2 DE 69701733 T DE69701733 T DE 69701733T DE 69701733 T DE69701733 T DE 69701733T DE 69701733 T2 DE69701733 T2 DE 69701733T2
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DE
Germany
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packing element
element according
group
packs
group packing
Prior art date
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DE69701733T
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Pierre Chretien
Gerard Deharbe
Claude Dix Neuf
Alain Meurant
Dominique Poiret
Jacky Van Oycke
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Smurfit Socar SA
Original Assignee
Smurfit Socar SA
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Publication date
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Priority claimed from FR9608176A external-priority patent/FR2750400A1/fr
Priority claimed from FR9608209A external-priority patent/FR2750677A1/fr
Priority claimed from FR9611933A external-priority patent/FR2753958B1/fr
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Element aus Karton zur Gruppierungszusammenfassung mehrerer Packungen, die jeweils mehrere Becher, beispielsweise Joghurtbecher, enthalten, die durch einen im oberen Teil jedes Bechers ausgebildeten Flansch zu Tafeln bzw. Platten vereinigt sind.
  • Es ist bekannt, wenigstens zwei übereinander angeordnete Tafellagen dieses Typs in Kartonpackungen parallelepipedischer Form zu verpacken, welche sie an einer Oberseite, an einer Unterseite und an zwei gegenüberliegenden vertikalen Seiten umschließen, wobei die beiden anderen gegenüberliegenden Seiten der Packung offen bleiben. Um mehrere solche Packungen gleichzeitig transportieren zu können, war es bisher notwendig, sie auf Tellern bzw. Platten aus Karton anzuordnen, welche einen Boden und Seitenwandungen aufweisen.
  • Derartige Platten bzw. Teller erfordern zu ihrer Herstellung die Verwendung einer großen Menge Karton und sind daher kostspielig.
  • Außerdem wird, nachdem die Einzelpackungen aus dem Plattenbehälter entnommen und auf den Regalen einer Verkaufsfläche angeordnet sind, die Behälterplatte unbrauchbar und platzraubend. Um sie vor ihrer Beseitigung mit kleinem Volumen aufzubewahren, muß man die Seitenwandungen abtrennen, was eine große Abfallmenge zur Folge hat.
  • Aus dem Patent EP-0 614 821 ist ein Gebilde zur Aufnahme und Handhabung von wenigstens zwei übereinander angeordneten Tafellagen von Bechern bekannt, die im Knotenpunkt der Flansche jeder Gruppe von vier benachbarten Bechern eine Ausnehmung aufweisen. Das genannte Gebilde weist eine rechteckige obere zentrale Klappe auf, welche die Oberseite der oberen Lage von Bechern bedeckt, des weiteren zwei gleichartige Hauptklappen mit im wesentlichen T-förmigen Mittelteilen, die beidseits mit der genannten Mittelklappe verbunden sind und durch Faltung längs der Seitenflächen der Tafellagen umklappbar sind, sowie zwei gleichartige, im wesentlichen rechteckige Sekundär-Klappen, welche sich von dem Mittelschenkel des T rechtwinklig bezüglich dessen Ebene erstrecken. Diese Sekundär-Klappen kommen zwischen zwei parallelen Reihen der unteren Tafellage von Bechern zu liegen und sind an einem oberen Rand mit Laschen bzw. Lappen in Form von Haken versehen, welche in die genannten an dem Knotenpunkt zwischen den Bechern vorgesehenen Ausnehmungen einrasten.
  • Dieses Aufnahmegebilde gestattet somit die Zusammenfassung von wenigstens zwei übereinander angeordneten Tafellagen von Bechern zu einem einheitlichen Block, wobei der Zusammenhalt durch die Sekundär-Klappen gewährleistet wird, welche den Lagenstapel von unten umfassen.
  • Es ist klar, daß ein derartiges Aufnahmegebilde unbrauchbar zur Verpackung eines Schichtstapels Von in einer parallelepipedischen Verpackung des obengenannten Typs eingeschlossenen Tafellagen ist.
  • Die vorliegende Erfindung bezweckt, diesen Unzuträglichkeiten abzuhelfen, und sieht hierzu ein Kartonelement vor, das die Gruppenzusammenfassung mehrerer Packungen gestattet, deren jede jeweils wenigstens zwei übereinander angeordnete Tafellagen von Bechern enthält, für deren Transport, wobei dieses Kartonelement nur eine wesentlich geringere Menge an Karton benötigt, verglichen mit der für die Herstellung des Plattentellers nach dem Stande der Technik erforderlichen Kartonmenge, und daher wirtschaftlicher ist.
  • Die Erfindung bezweckt auch die Schaffung eines Gruppierungselements aus Karton, das zerstörungsfrei abnehmbar und daher wiederverwendbar ist.
  • Die Erfindung betrifft des weiteren auch die Schaffung eines Gruppierungselements dieses Typs, das die Schichtstapelung von Verpackungen gestattet und bei dem gleichzeitig ein Verrutschen eines Gruppierungselements relativ bezüglich dem darunter befindlichen vermieden wird.
  • Schließlich bezweckt die Erfindung die Schaffung eines Gruppierungselements, das vollständig mechanisierbar ist.
  • Diese Ziele und Vorteile werden sämtlich durch das Gruppierungselement gemäß dem Anspruch 1 erreicht.
  • Das Gruppierungselement gemäß der Erfindung benötigt viel weniger Karton als der Plattenteller nach dem Stande der Technik, da es nur eine Bodenwandung und zwei Seitenwandungen umfaßt, während die beiden anderen Seitenwandungen auf Verriegelungslappen reduziert sind.
  • Gegenüber dem Patent EP-0 614 821 besitzt es gleichzeitig den Vorteil, daß zwei oder mehr als zwei Packungen als Gruppe zusammengefaßt werden können, und nicht nur ein einziger Schichtstapel von tafelförmigen Becherlagen. Tatsächlich bilden sämtliche Packungen ein einheitliches Ganzes, dessen Gewicht auf die Bodenwandung des Gruppierungselements ausgeübt wird. Daraus ergibt sich, daß beim Anheben des Gruppierungselements sämtliche Packungen, einschließlich den Packungen in der Mitte, angehoben werden.
  • Gemäß einer speziellen Ausführungsform der Erfindung werden die Bodenwandung und die beiden seitlichen Klappenteile ausgehend von einem einzigen Kartonzustand hergestellt, wobei die beiden Seitenklappenteile an den beiden gegenüberliegenden Seiten der Bodenwandung umklappbar sind. Die Verriegelungslappen weisen einen oberen Rand bzw.. eine Oberkante auf, die in der Betriebsstellung horizontal ist und sich gegen den Flansch der Plattentafeln von Bechern legt.
  • Die Montage dieses Gruppierungselements erfolgt durch Umfalten der Verriegelungslappen rechtwinklig zu den seitlichen Klappenteilen, mit nachfolgender Verschwenkung der Seitenklappen in eine zur Bodenwandung rechtwinklige Stellung. Damit die Verriegelungslappen frei und ungehindert in die genannten vertikalen Durchtritte eindringen können, ohne Gefahr des Anstoßens gegen den Rand des Flansches der Becher, kann man die Becherlagen im Inneren ihrer Packung leicht so weit ausreichend anheben, daß der obere Rand der Verriegelungslappen durchtreten kann, bis die Lappen ihre definitive Stellung erreicht haben. Wenn die Tafelplatten in ihre niedere Stellung zurückkehren, kommt ihr Flansch zur Auflage auf dem genannten oberen Rand bzw. der Oberkante der Verriegelungslappen, wodurch die seitlichen Klappenteile gegen ein unbeabsichtigtes Öffnen blockiert werden.
  • Zur Abnahme des Gruppierungselements braucht man lediglich die seitlichen Klappenteile in entgegengesetzter Richtung umzuklappen, und zwar durch eine leichte Kraftausübung, bis die Verriegelungslaschen unter den Flanschen freikommen.
  • Das Gruppierungselement kann mit Mitteln versehen sein, welche ein Anheben der Becherlagen zur Einführung der Verriegelungslappen erübrigen. Ausführungsformen dieser Mittel bilden den Gegenstand der Ansprüche 6 bis 9.
  • Falls die seitlichen Klappenteile an der Bodenwandung umklappbar angeordnet sind, kann das Gruppierungselement auch Mittel aufweisen, welche die Blockierung der seitlichen Klappenteile in der Schließstellung verstärken, damit keine Gefahr einer unbeabsichtigten Öffnung, selbst unter Anwendung einer auf sie ausgeübten Zugkraft, besteht.
  • Verschiedene Ausführungsformen dieser Mittel sind in den Ansprüchen 13 bis 31 beschrieben.
  • Die Erfindung wird nunmehr anhand der beigefügten Zeichnungen im einzelnen beschrieben; in der Zeichnung zeigen:
  • Fig. 1 ein Gruppierungselement gemäß einer ersten Ausführungsform, zur Zusammenfassung von Packungen, welche zwei Lagen von Bechertafeln umfassen,
  • Fig. 2 eine perspektivische Ansicht, welche das Gruppierungselement in einer Zwischenphase der Anbringung um drei Packungen von Joghurtbechern zeigt,
  • Fig. 3 eine perspektivische Ansicht des Gruppierungselements im montierten Zustand,
  • Fig. 4 eine Schnittansicht im Schnitt längs der Linie IV-IV in Fig. 3, welche strichpunktiert eine Zwischenstellung des seitlichen Klappenteils und der Verriegelungslaschen sowie voll ausgezogen die endgültige Stellung dieser Verriegelungslaschen zeigt,
  • Fig. 5 ein Gruppierungselement gemäß einer zweiten Ausführungsform, das aus drei gesonderten Teilen gebildet ist,
  • Fig. 6 eine perspektivische Teilansicht eines der unabhängigen Seitenklappenteile aus Fig. 5, im Zustand des Einschiebens zwischen den Bechern,
  • Fig. 7 in perspektivischer Ansicht das Gruppierungselement aus Fig. 5 im montierten Zustand,
  • Fig. 8 ein Gruppierungselement gemäß einer dritten Ausführungsform, in zwei Teilen,
  • Fig. 9 ein Gruppierungselement für Packungen, die nur eine einzige Lage von Bechertafeln aufweisen,
  • Fig. 10 eine abgewandelte Ausführung des Gruppierungselements mit einem Deckel,
  • Fig. 11 einen flach ausgebreiteten und mit Mitteln zur Blockierung der Seitenwandungen gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung versehenen Zuschnitt,
  • Fig. 12 in perspektivischer Ansicht das Gruppierungselement aus Fig. 11 während der Montage,
  • Fig. 13 eine zweite Ausführungsform der Blockierungsmittel,
  • Fig. 14 in perspektivischer Ansicht das Gruppierungselement aus Fig. 13 im Verlauf der Montage,
  • Fig. 15 eine dritte Ausführungsform der Blockierungsmittel,
  • Fig. 16 eine perspektivische Ansicht des Gruppierungselements aus Fig. 15,
  • Fig. 17 eine vierte Ausführungsform der Blockierungsmittel,
  • Fig. 18 das Gruppierungselement aus Fig. 17 im Verlauf der Montage,
  • Fig. 19 eine fünfte Ausführungsform der Blockierungsmittel,
  • Fig. 20 das Gruppierungselement aus Fig. 19 im Verlauf der Montage,
  • Fig. 21 eine sechste Ausführungsform der Blockierungsmittel,
  • Fig. 22 in perspektivischer Ansicht das Gruppierungselement aus Fig. 21 im Verlauf der Montage, sowie
  • Fig. 23 eine Schnittansicht in vergrößertem Maßstab, im Schnitt längs der Linie XXIII-XXIII in Fig. 22.
  • Das in den Fig. 1 und 2 dargestellte Gruppierungselement 10 dient zur gruppierenden Zusammenfassung von drei Packungen 12, 14, 16, deren jede jeweils zwei Schichtlagen von Tafeln bzw. Platten enthält, wobei jeweils jede Tafel sechs Becher 18, beispielsweise Joghurtbecher, enthält, die in zwei Reihen von je drei Bechern angeordnet sind. In an sich bekannter Weise sind die Becher ein und derselben Tafel durch ihren oberen Umfangsflansch 20 miteinander verbunden.
  • Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf dieses eine Beispiel beschränkt, sondern eignet sich in gleicher Weise zur Anwendung zur Gruppierungszusammenfassung von wenigstens zwei Packungen, wobei diese Packungen eine, zwei, drei oder mehr Lagen von Tafeln enthalten können und jede Tafel jeweils eine beliebige Anzahl von Paaren von Bechern umfassen kann. Die Becher können auch voneinander unabhängig sein und in einer Lage oder mehreren Lagen angeordnet sein.
  • Wie Fig. 3 zeigt, besteht jede Packung jeweils aus einer im wesentlichen parallelepipedischen, an ihren beiden gegenüberliegenden Enden offenen Kartonumhüllung.
  • Das Gruppierungselement aus Fig. 1 besteht aus einem einzigen im wesentlichen rechteckigen Kartonzuschnitt, auf welchem zwei parallele Falz- bzw. Knicklinien 22, 24 markiert sind, welche sich quer über den Zuschnitt erstrecken, und zwar in gleichen Abständen von den Querrändern des Zuschnitts. Diese Falz- bzw. Knicklinien definieren einen rechteckigen Mittelteil oder eine Bodenwandung 26 und zwei rechteckige seitliche Klappenteile 28, 30, wobei diese drei Flächen sich in Querrichtung des Zuschnitts erstrecken.
  • Die Bodenwandung 26 hat eine Breite gleich der Länge der einzelnen Packungen und eine Länge, die höchstens gleich dem Dreifachen der Breite einer Packung ist.
  • Die drei Packungen 12, 14, 16 sind in Längsrichtung des Zuschnitts nebeneinander auf die Bodenwandung gelegt und ruhen mit ihrer gesamten Unterseite auf der Bodenwandung auf. Jedoch kann die Länge der Bodenwandung kleiner sein und so gewählt werden, daß die endständigen Packungen 12, 16 nur mit einem Teil ihrer Grundfläche aufruhen. Man erhält so eine Einsparung an der für die Herstellung des Gruppierungselements verwendeten Kartonmenge.
  • Die Seitenklappen sind jeweils an ihren Enden mit im wesentlichen rechteckigen Verriegelungslappen 32, 34 bzw. 36, 38 versehen, die an der Seitenklappe längs einer Falt- bzw. Falzlinie 40 umfalt- bzw. umklappbar befestigt sind. Die Abmessung der Lappen in Längsrichtung des Zuschnitts 10 ist gleich der Höhe einer Becherlage.
  • Der äußere Längsrand 42 der äußeren Lappen 32, 36 ist geradlinig, während der Rand 44 der an die Lappen 32, 36 angrenzenden Lappen 34, 38 abgerundet ist und in eine Kerbnut 46 mündet, die in einem der Höhe einer Lagentafel entsprechenden Entfernung von der Falzlinie 22 liegt.
  • Die Bodenwandung 26 weist zwei Schlitze 52, 54 auf, welche an die Falz- bzw. Umknicklinien 22, 24 der Seitenklappen gegenüber der Bodenwandung angrenzen. Die seitlichen Klappteile sind an ihrem freien Längsrand mit Vorsprüngen 48, 50 versehen. Diese Vorsprünge können beim Übereinanderstapeln mehrerer Gruppierungselemente in Eingriff mit den Schlitzen gelangen.
  • Die seitlichen Klappteile 28, 30 sind mit Löchern 56 versehen, welche eine freie Luftzirkulation gewährleisten und als Grifföffnungen für die Finger zum Anheben der gruppierten Packungen dienen.
  • Im folgenden wird nunmehr das Verfahren zur Montage bzw zum Zusammenbau der Packungen 12, 14, 16 beschrieben, anhand der Figg. 2 bis 4. Dieses Verfahren, das vollständig automatisiert ist, besteht zunächst darin, daß man ein Gruppierungselement 10 aus einem (nicht dargestellten) Magazin entnimmt und auf die Arbeitsfläche einer Gruppierungsmaschine legt. Die durch ein Förderband transportierten Packungen 12, 14, 16 werden nebeneinander auf der Bodenwandung 26 angeordnet, und zwar so, daß ihre offenen Seiten den Seitenklappen zugewandt sind.
  • Sodann werden die Verriegelungslappen 32, 34, 36 und 38 durch Umfalten um die Falzlinien 40 senkrecht zu den seitlichen Klappteilen aufgerichtet. Diese Stellung ist in Fig. 2 veran schaulicht. Die Länge 1 der seitlichen Klappteile ist so gewählt, daß die Verriegelungslappen sich dann in derselben Ebene wie die vertikalen Durchtritte 57, 58 befinden, die zwischen den Becherreihen der endständigen Packungen 12 und 16 definiert werden.
  • Sodann veranlaßt die Maschine die Umfaltung der seitlichen Klappteile 28, 30 um die Faltlinien 22, 24 nach oben, in der Darstellung von Fig. 2. Zu Beginn dieser Bewegung können die unteren Verriegelungslappen 34, 38 frei unter den Flanschen der unteren Lagen durchtreten, dank der abgerundeten Form ihres Randes. Damit die oberen Verriegelungslappen 32, 36 gleichfalls in die Durchtritte 57, 58 eintreten können, ohne gegen die Flansche 20 der oberen Tafellagen zu stoßen, sind Stößel bzw. Stifte 60 vorgesehen, um die beiden Tafeln in den endständigen Packungen 12 und 16 als Ganzes blockweise aus ihrer normalen, in Fig. 4 voll ausgezogen dargestellten Stellung in ihre strichpunktiert gezeigte Stellung anzuheben. Die Einwirkung der Stößel erfolgt durch in der Bodenwandung 26 vorgesehene Öffnungen 61 hindurch. Diese Bewegung wird infolge des Verformungsvermögens der Packungen ermöglicht.
  • In der angehobenen Stellung der Tafeln können die oberen Verriegelungslappen 32, 36 frei und ungehindert unter den Flansch der oberen Tafeln oder unter die obere Wandung der Packungen 12, 16 eintreten, und der Flansch der unteren Tafeln kommt zum Eingriff in die Nuten 46. Die seitlichen Klappenteile befinden sich dann in der in Fig. 4 gezeigten vertikalen Stellung. Sobald die Stößel 60 ein- bzw. zurückgezogen werden, verschieben sich die Tafeln wieder nach unten. Die Flansche der oberen Tafellagen kommen dann auf dem oberen Rand 42 der oberen Verriegelungslappen 32, 36 zur Auflage, während der Rand der Flansche der unteren Tafellagen in Eingriff mit den Kerbnuten 46 gelangt. Die seitlichen Klappenteile befinden sich dann in der in Fig. 3 gezeigten Stellung. Infolge der Festklemmung der oberen Verriegelungslappen 32, 36 unter dem oberen Flansch können die seitlichen Klappenteile sich nicht von sich aus aus dieser Stellung lösen. Um das Gruppenelement zu öffnen, muß auf die Seitenklappen eine ausreichende Zugkraft ausgeübt werden, damit die Verriegelungslappen aus ihrer Stellung unter dem oberen Flansch freikommen. Diese Bewegung erfolgt ohne Schaden für das Gruppierungselement, derart daß dieses wiederverwendet werden kann.
  • Nunmehr wird das Gruppierungs- bzw. Gruppenpackungselement gemäß der in Fig. 5 gezeigten Ausführungsform beschrieben. Dieses Gruppierungselement besteht aus drei gesonderten Teilen, welche die Bodenwandung 26 und die beiden seitlichen Klappenteile 28, 30 bilden. Die Bodenwandung ist an ihren Längsrändern mit längs den Falzlinien 22, 24 umfaltbaren Faltlappen 64, 66 versehen, die zur Verklebung der seitlichen Klappenteile dienen.
  • Die Gruppierungszusammenfassung der Packungen erfolgt einfacher als zuvor. Nachdem die Packungen 12, 14, 16 auf die Bodenwandung 26 gelegt sind, werden die seitlichen Klappenteile 28, 30, deren Verriegelungslappen 32, 34, 36, 38 zuvor umgefaltet wurden, in Richtung des Pfeils in Fig. 6 an die Packungen herangeführt. Die Verriegelungslappen treten dabei genau zwischen die Becherreihen der endständigen Packungen 12 und 16, ohne daß eine Anhebung der Tafelplatten aus Bechern erforderlich ist. Sobald die seitlichen Klappteile in Stellung gebracht sind, werden die Verklebungslappen 64, 66 mit ihnen verklebt. In diesem Fall brauchen auch die unteren Verriegelungslappen 34, 38 nicht abgerundet zu sein.
  • Fig. 7 zeigt das erhaltene Gebilde. Zum Öffnen des Gruppierungs- bzw. Gruppenpackungselements wird wie in der zuvor beschriebenen Ausführungsform vorgegangen.
  • Ein weiterer Vorteil dieses Gruppierungselements besteht darin, daß die Bodenwandung 26 und die Seitenklappenteile 28, 30 aus unterschiedlichen Kartons hergestellt werden können, die jeweils ihrer betreffenden Funktion am besten entsprechen. So kann die Bodenwandung aus einem wenig festen Karton bestehen, da sie keinen Beanspruchungen unterliegt, während die seitlichen Klappenteile aus einem festen Karton bestehen können, um den vertikalen Druckbeanspruchungen standzuhalten.
  • Die gleichen Vorteile lassen sich mit dem Gruppierungspackungselement aus Fig. 8 erzielen, das aus zwei statt aus drei Teilen hergestellt ist, nämlich aus einer mit einem seitlichen Klappteil 28 einstückigen Bodenwandung 26 und einem zweiten gesonderten Seitenklappenteil 30. Bei dieser Ausführungsform werden zu Beginn die Verriegelungslappen 32, 34, 36, 38 der Seitenklappe 28 zwischen die Becherreihen eingeführt, indem man sie in seitlicher Richtung wie bei der Ausführungsform nach Fig. 6 heranführt. Sodann wird die Bodenwandung 26 umgefaltet, um sie in die horizontale Stellung unter den Packungen zu bringen, und schließlich wird wie bei der Ausführungsform nach Fig. 6 das seitliche Klappenteil 30 in Stellung gebracht.
  • Das Gruppierungspackungselement nach Fig. 9 dient zur Zusammenfassung von Packungen, die nur eine einzige Tafellage von Bechern enthalten. Dieses Gruppierungselement ist vom gleichen Typ wie das nach Fig. 1 und unterscheidet sich von diesem nur durch die Tatsache, daß die seitlichen Klappteile 28, 30 an ihren Enden nur einen Verriegelungslappen 32, 36 tragen.
  • Selbstverständlich kann dieses Gruppierungselement wie in den Ausführungsformen gemäß den Figg. 5 und 6 aus zwei oder aus drei Teilen gebildet werden.
  • Wie aus Fig. 10 ersichtlich, kann das erfindungsgemäße Gruppierungselement durch Hinzufügen eines Deckels 70 komplettiert werden, der aus einer Kartontafel besteht, die mit vier Schlitzen 72 versehen ist, in welchen die Vorsprünge 48, 50 des Gruppierungselements eingreifen. Der Deckel ist mit zwei Faltlappen 74 zur Verklebung mit den seitlichen Klappteilen 28, 30 versehen. Man erhält so eine Einheit aus drei zu einer Gruppe zusammengefaßten Packungen, entsprechend dem Einführungsverkauf an die Verbraucher.
  • Im folgenden wird nun auf die Fig. 11 und 12 Bezug genommen.
  • An jedem seitlichen Klappteil sind Zungen 80, 82 gestanzt, die eine in Richtung der Höhe des Klappteils längliche Form besitzen und um Falzlinien 84, 86 umgefaltet werden können, die in der Verlängerung der Oberseite bzw. Oberkante 88 der Seitenklappe liegen, innerhalb von über diese Oberkante vorspringenden Stapelteilen 48, 50. Der Abstand zwischen den beiden Zungen ist im wesentlichen gleich dem doppelten Betrag der Breite einer Packung. Die Stapelteile dienen zum Eingriff mit im Boden 26 ausgestanzten Öffnungen 52, wenn die Packungen übereinander gestapelt werden.
  • Diese Zunge ist an ihrem der Faltlinie entgegengesetzten Ende mit einem Verriegelungsteil 90 in Form eines Doppelhakens versehen.
  • Der Vorgang der Gruppierungszusammenfassung geht vollständig automatisch vor sich. Fig. 12 veranschaulicht dieses Verfahren für den Fall einer Gruppierungszusammenfassung von drei Packungen 12, 14, 16.
  • In der vertikalen Stellung des seitlichen Klappteils befinden sich dessen Zungen 80, 82 auf der Höhe der Oberseite der Packungen, und zwar in Überdeckung mit den nebeneinander liegenden Oberkanten der jeweils benachbarten Packungen. Ihr Verriegelungsteil 90 wird dann durch in den genannten Oberkanten ausgebildete benachbarte Öffnungen 92, 94 hindurchgedrückt und unter einer gewöhnlich am Rand des Flansches 20 an der Verbindungsstelle zwischen zwei Bechern vorgesehenen bogenförmigen Ausnehmung 96 verriegelt.
  • Das andere seitliche Klappteil 30 wird in gleicher Weise wie die Klappe 28 angebracht.
  • Selbstverständlich kann jeweils jedes seitliche Klappteil mit nur einer Zunge gleicher Art wie die Zungen 80, 82 versehen sein, die sich in der Mitte der Längserstreckung des Klappteils befindet. In diesem Fall wird das Verriegelungsteil dieser Zunge durch eine in der Mitte der Oberseite 93 der Mittelpackung 14 vorgesehene Öffnung hindurchgedrückt und mit einer zwischen vier benachbarten Bechern vorgesehenen Öffnung verriegelt.
  • Die einzelnen seitlichen Klappteile können auch jeweils jedes mit so vielen Zungen versehen sein, als Packungen in der Gruppierungspackung vorhanden sind.
  • Nunmehr wird die in den Fig. 13 und 14 veranschaulichte Ausführungsform beschrieben. Diese Ausführungsform unterscheidet sich von der vorhergehenden nur dadurch, daß die Zungen 95, 97 sich außerhalb der seitlichen Klappteile 28, 30 befinden und an der Oberkante 88 dieser seitlichen Klappteile um Falzlinien 98, 100 umfaltbar sind. Diese Zungen haben eine Länge, die etwas kleiner als die Breite einer Packung ist.
  • Die Gruppierungszusammenfassung erfolgt wie in Fig. 12, bis auf den Unterschied, daß die Zungen hier zwischen die Oberseite 93 der mittleren Packung 14 und den Flansch 20 der in dieser Packung enthaltenen oberen Tafellage eingeführt werden.
  • Die seitlichen Klappteile werden hierbei somit in ihrer geschlossenen oder Schließstellung durch die vereinte Wirkung der Verklemmung der Verriegelungslappen 32, 36 unter dem obe ren Flansch und der von den Zungen 95, 97 auf den Flansch und die obere Wandung der Packung ausgeübten Reibungskraft gehalten.
  • Selbstverständlich kann jeweils jedes Klappteil mit zwei oder drei Lappen versehen sein, die wie die Lappen 95, 97 in zwei oder drei Packungen einführbar sind.
  • Das Gruppierungselement nach Fig. 11 oder nach Fig. 13 wird aus einem einzigen Kartonzuschnitt hergestellt, kann jedoch auch ausgehend von drei gesonderten Zuschnitten, welche die Bodenwandung und die beiden seitlichen Klappteile bilden, hergestellt werden.
  • Nunmehr wird auf die Figg. 15 und 16 Bezug genommen.
  • Am oberen Rand 88 der seitlichen Klappteile sind umfaltbare Verklebungslappen vorgesehen. In der Ausführungsform nach Fig. 15 und Fig. 16 sind drei Klebelappen 101, 102, 104 in Abwechslung mit zwei vorstehenden bzw. überstehenden Stapelorganen 48, 50 vorgesehen. Diese letztgenannten Stapelteile dienen zum Eingriff in in der Bodenwandung vorgesehene Öffnungen 52, 54 beim Stapeln der Packungen.
  • Der Vorgang der Gruppierungszusammenfassung erfolgt vollkommen automatisch. Fig. 15 veranschaulicht das Verfahren für den Fall der Gruppierungszusammenfassung von drei Packungen 12, 14, 16. Die Verriegelungslappen 32, 34, 36 und 38 sowie die Lappen 101, 102, 104 werden sodann im rechten Winkel zur Seitenklappe 28 umgefaltet.
  • Die Lappen 101, 102, 104 werden sodann mit der Oberseite 93 der drei Packungen 12, 14, 16 mit Hilfe eines herkömmlichen Klebers verklebt. Um einen Kleberrückstand auf den Oberseiten der Packungen nach dem Lösen der Lappen zu vermeiden, sind diese mit vorgestanzten, beispielsweise halbkreisförmigen Zonen 106 verklebt. Beim Öffnen der seitlichen Klappteile werden diese Zonen entlang ihrer Stanzlinie abgetrennt.
  • Die Lappen können auch mit Hilfe eines ablösbaren Klebers verklebt werden, der auf den Oberseiten der Packungen keine Spur zurückläßt.
  • Selbstverständlich können die seitlichen Klappteile auch mit nur einem mittleren Lappen, beispielsweise dem Lappen 102, versehen sein.
  • Bei der Ausführungsform gemäß den Figg. 17 und 18 sind die seitlichen Klappteile 28, 30 an ihrem oberen Rand bzw. ihrer Oberkante mit einem einzigen Lappen 112 versehen, der sich über die gesamte Länge des Rands bzw. der Kante erstreckt. Auf dem Lappen sind zwei U-förmige Einschnitte gestanzt, welche mit ihrem Inneren Stapelorgane 48, 50 definieren. Der Lappen ist um eine Falzlinie 114 umfaltbar und wird mit der Oberseite 93 wenigstens einer der Packungen verklebt.
  • Das Gruppierungselement gemäß den Figg. 19 und 20 weist jeweils auf jedem der seitlichen Klappteile zwei vertikale Klebelappen 116 auf, die durch einen U-förmigen Einschnitt 118 gestanzt werden und durch Umfaltung der so gebildeten Lappen nach innen entlang vertikalen Falzlinien 120 gebildet werden. Diese Falzlinien sind so positioniert, daß beim Eingriff der Verriegelungslappen 32 bis 38 zwischen den Bechern der endständigen Packungen 12, 14 die Lappen 116 sich in der Ebene der vertikalen Wandungen 122, 124 der mittleren Packung 14 befinden. Diese Lappen 116 können dann mit diesen Wandungen verklebt werden, vorzugsweise mit auf diesen Wandungen vorgestanzten halbkreisförmigen Bereichen 118.
  • Selbstverständlich können die seitlichen Klappteile gleichzeitig mit horizontalen Lappen 101, 102, 104 an ihrem oberen Rand und mit vertikalen Lappen 116 versehen sein.
  • Nunmehr wird auf die Fig. 21 bis 23 Bezug genommen, welche eine ändere Ausführungsform der Mittel zur Blockierung der seitlichen Klappteile in ihrer Schließstellung zeigen.
  • Hierbei macht man sich das Vorhandensein von Ausnehmungen 19 in dem Flansch 20 an den Stoßstellen zwischen Gruppen von jeweils vier nebeneinanderliegenden Bechern zunutze und sieht an dem geradlinigen Rand 42 der einzelnen oberen Verriegelungslappen einen Vorsprung 43 vor.
  • Nachdem das seitliche Klappteil 28 in der weiter oben beschriebenen Weise in seine vertikale Stellung gebracht wurde, befinden sich die Vorsprünge 43 in Ausrichtung mit Ausnehmungen 19 im oberen Flansch. Beim Zurückziehen der Stößel kehren die Tafellagen von Bechern wieder in ihre niedere Stellung zurück. Die Vorsprünge 43 kommen dann in Eingriff mit den Ausnehmungen 19, und die oberen Flansche 20 kommen zur Anlage auf den Rändern 39 der oberen Verriegelungslappen 32, 36. Die seitlichen Klappteile sind dann durch die Verriegelung der Vorsprünge in den Ausnehmungen blockiert und können nicht durch bloße Verschwenkung geöffnet werden.
  • Infolge des Vorhandenseins der Vorsprünge 43 bilden sich auf der Oberseite 47 der endständigen Packungen 12, 16 Auswölbungen 45. Falls mehrere Gruppierungspackungen nach Art der von Fig. 22 übereinander gestapelt werden, werden diese Auswölbungen durch die Löcher 61 der darüberliegenden Gruppierungspackung aufgenommen.
  • Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf das in den Figuren veranschaulichte Beispiel beschränkt, sondern ist in gleicher Weise auch auf die Gruppierungszusammenfassung von wenigstens zwei Packungen anwendbar, die ein, zwei, drei oder mehr Lagen von Bechertafeln enthalten, wobei jeweils jede Lage eine beliebige Anzahl von Becherpaaren enthalten kann. Die Becher können auch unabhängig voneinander sein und in ein oder mehreren Lagen angeordnet sein.
  • Andererseits kann das Gruppierungselement auch in Form von drei unabhängigen Teilen ausgeführt sein. Die seitlichen Klappteile können dann in seitlicher Richtung eingeschoben werden, um die Verriegelungslappen zwischen den Joghurtbechern in Eingriff zu bringen.

Claims (31)

1. Gruppenpackungselement zur Gruppierungszusammenfassung von wenigstens zwei unabhängigen Packungen (12, 14, 16) zu einer einzigen Einheit, wobei jeweils jede Packung wenigstens eine Lage von wenigstens zwei Reihen von Bechern (18) mit Flanschen (20) enthält, die durch ihre Flansche unter Bildung einer Tafel miteinander verbunden sind, wobei diese Packungen aus Karton mit parallelepipedischer Form ausgebildet sind, welche die Oberseite, die Unterseite sowie zwei entgegengesetzte Seitenflächen der Tafel umschließen, während die beiden anderen gegenüberliegenden Seitenflächen offen sind, und wobei die zu einer Gruppe zusammenzufassenden Packungen nebeneinander in einer einzigen Reihe derart angeordnet sind, daß ihre offenen Seitenflächen nach derselben Seite gerichtet sind, und wobei das Gruppenpackungselement einen rechteckigen Boden und zwei seitliche Klappteile aufweist, dadurch gekennzeichnet,
- daß die Bodenwandung (26) die Gesamtheit der Packungen abstützt bzw. trägt;
- daß die beiden seitlichen Klappteile (28, 30) gegen die offenen Seitenflächen der Gesamtheit der Packungen anliegen und in horizontaler Richtung gemessen eine Länge besitzen, die gleich der Länge zwischen den vertikalen Durchtritten (57, 58) ist, die jeweils zwischen denjenigen Becherreihen gebildet werden, welche sich in den beiden am weitesten voneinander entfernten Packungen (12, 16) der genannten Reihe von Packungen befinden, derart daß diese Länge somit kleiner als die der Bodenwandung ist;
- und daß die seitlichen Klappteile (28, 30) an ihren vertikalen Rändern mit Verriegelungslaschen (32, 34, 36, 38) versehen sind, die rechtwinklich zur Ebene der seitlichen Klappteile umgefaltet sind und durch die offenen Seitenflächen der Packungen jeweils in die genannten Durchtritte einführbar sind und sich selbsttätig unter dem gemeinsamen Flansch (20) der Becher der genannten Lage bzw. Lagen verriegeln können.
2. Gruppenpackungselement nach Anspruch 1, zur Gruppenzusammenfassung mehrerer jeweils nur eine Tafellage von Bechern enthaltenden Packungen (12, 14, 16), dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Klappteile (28, 30) an jedem ihrer Enden jeweils nur mit einer Verriegelungslasche (32, 36) versehen sind, wobei dieser einen zur Verriegelung unter dem gemeinsamen Flansch (20) der Tafellage von Bechern vorgesehenen horizontalen Rand aufweist.
3. Gruppenpackungselement nach Anspruch 1, zur Gruppenzusammenfassung von jeweils mindestens zwei Lagen von Bechertafeln enthaltenden Packungen (12, 14, 16), dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Klappteile (28, 30) an ihren vertikalen Rändern jeweils mit so vielen Verriegelungslappen (32, 34, 36, 38) versehen sind, als Tafellagen in den Packungen vorhanden sind, wobei die Verriegelungslaschen jeweils in die in den Lagen gebildeten Durchtritte eindringen.
4. Gruppenpackungselement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenwandung (26), die seitlichen Klappteile (28, 30) und die Verriegelungslaschen (32, 34, 36, 38) ausgehend von einem einzigen im wesentlichen rechteckigen Kartonzuschnitt hergestellt sind, daß die oberen Ver riegelungslaschen (32, 36) mit einem horizontalen Rand (42) ausgebildet sind, der zum Untergreifen des Flansches (20) der oberen Tafellage vorgesehen ist, während die unteren Verriegelungslaschen (34, 38) einen abgerundeten Rand (44) aufweisen, mit Hilfe dessen sie bei der Verschwenkung der seitlichen Klappteile in ihre vertikale Stellung die Flansche (20) der unteren Tafellagen untergreifen können, ohne Behinderung durch den Rand der unteren Flansche.
5. Gruppenpackungselement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der abgerundete Rand (44) in einer zwischen einer oberen Verriegelungslasche (32, 36) und einer unteren Verriegelungslasche (34, 38) vorgesehenen Kerbnut (46) endet, in welcher der Rand des unteren Flansches einrastet.
6. Gruppenpackungselement nach einem der Ansprüche 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenwandung (26) Öffnungen (61) aufweist, durch welche hindurch Stößel bzw. Stifte wirksam werden können, um die in den beiden am weitesten voneinander entfernten Packungen (12, 16) enthaltenen Tafeln blockweise als Ganzes anzuheben, bis die oberen Verriegelungslaschen (32, 36) mit horizontalem Rand (42) unter den Flansch der oberen Tafel eingeführt sind.
7. Gruppenpackungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenwandung (26) gesondert ausgehend von einem rechtwinkligen Kartonzuschnitt hergestellt ist, der an zwei gegenüberliegenden Seiten mit umfaltbaren Verklebungslaschen (64, 66) versehen ist, und daß die seitlichen Klappteile (28, 30) gesondert ausgehend von zwei weiteren gesonderten Kartonzuschnitten hergestellt werden, die an der Bodenwandung durch Verklebung mit den Klebelaschen befestigt werden, nachdem ihre Verriegelungslappen in die genannten Durchtritte (57, 58) eingeführt wurden.
8. Gruppenpackungselement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Klappteile (28, 30) aus einem gegen vertikale Druckbelastung festen, knicksteifen Karton hergestellt sind und daß die Bodenwandung (26) aus einem weniger festen Karton hergestellt ist.
9. Gruppenpackungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenwandung (26) und eines (28) der seitlichen Klappteile aus demselben Kartonzuschnitt hergestellt sind und daß das andere seitliche Klappenteil (30) gesondert aus einem anderen Kartonzuschnitt hergestellt und mit der Bodenwandung durch Verklebung mit einer an dem dem ersten seitlichen Klappteil (28) gegenüberliegenden Rand der Bodenwandung vorgesehenen Faltlasche verbunden ist.
10. Gruppenpackungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenwandung (26) an die Falz- bzw. Umfaltlinien der seitlichen Klappteile bezüglich der Bodenwandung angrenzende Schlitze (52, 54) aufweist und daß die seitlichen Klappteile an ihrem freien Längsrand mit Nasen bzw. Vorsprüngen (48, 50) versehen sind, wobei die Nasen eines Gruppenpackungselements in Rasteingriff mit den Schlitzen eines darüber angeordneten Gruppenpackungselements gelangen können.
11. Gruppenpackungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Klappenteile Öffnungen (56) als Fingereingriffsöffnungen und zur Ermöglichung einer Luftzirkulation zwischen den Bechern aufweisen.
12. Gruppenpackungselement nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß es des weiteren einen aus einer Kartontafel bestehenden Deckel (70) mit Schlitzen (72) umfaßt, in welche die Nasen bzw. Vorsprünge (48, 50) einrasten, wobei der Deckel mit Faltlaschen (74) zur Verklebung mit den seitlichen Klappteilen (28, 30) versehen ist.
13. Gruppenpackungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Klappteile (28, 30) jeweils mit wenigstens einer Zunge (80, 82; 95, 97) versehen sind, die längs einer Falzlinie (84, 86; 98, 100) auf das Niveau der Oberseite (93) der Packungen umgebogen werden kann, wobei die Zunge mit einem Verriegelungsteil bzw. -abschnitt (90) versehen ist, der mit Haltemitteln (92, 94, 96) in Eingriff gelangen kann, die an dem unter der genannten Oberseite liegenden Flansch (20) angeformt sind.
14. Gruppenpackungselement nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Zunge (80, 82) eine in Richtung der Höhe des entsprechenden seitlichen Klappteils (28, 30) längliche Form besitzt und in der Fläche des seitlichen Klappteils gestanzt und entlang einer mit dem oberen Rand bzw. der Oberkante (88) des seitlichen Klappteils verlaufenden Faltlinie umfaltbar ist, wobei die Zunge über der Oberseite (93) wenigstens einer der Packungen der Gruppierung zu liegen kommt und ihr Verriegelungsteil bzw. -abschnitt (90) durch eine in der Oberseite der Packung vorgesehene Öffnung (92) hindurch mit einer im Flansch der in dieser Packung enthaltenen oberen Tafel vorgesehenen Rastausnehmung in Rasteingriff gelangt.
15. Gruppenpackungselement nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Falzlinien (84, 86) der Zungen (80, 82) in über die genannte Oberkante (88) des seitlichen Klappteils über- bzw. vorstehenden Stapelbereichen angeordnet sind.
16. Gruppenpackungselement nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils jedes seitliche Klappteil (28, 30) mit wenigstens einer Zunge (80, 82) versehen ist, die in der Gebrauchsstellung die zu zwei jeweils benachbarten Packungen (12, 14 und 14, 16) gehörenden nebeneinander liegenden Oberkanten übergreift bzw. überlappt, wobei der Verriegelungsteil bzw. -abschnitt dieser Zunge durch zwei im Bereich dieser Oberkanten vorgesehene Öffnungen (92, 94) hindurch in eine am äußeren Rand des Flansches vorgesehene Aussparung (96) einrastet.
17. Gruppenpackungselement nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils jedes seitliche Klappteil (28, 30) mit wenigstens einer Zunge versehen ist, deren Verriegelungsteil bzw. -abschnitt durch eine in einer der Packungen, vorzugsweise der Mittelpackung (14), vorgesehene Öffnung hindurch einwärts gedrückt wird und in Eingriff mit einer in der Mitte des Flansches ausgebildeten Ausnehmung gelangt.
18. Gruppenpackungselement nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Zungen (95, 97) außerhalb der seitlichen Klappteile (28, 30) vorgesehen und entlang dem oberen Rand (88) der seitlichen Klappteile schwenkbar bzw. umklappbar sind, wobei die Zungen zwischen der Oberseite einer der Packungen der Gruppierung und dem Flansch (20) der in dieser Packung enthaltenen oberen Tafel zu liegen kommen.
19. Gruppenpackungselement nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils jedes seitliche Klappteil mit mehreren Zungen versehen ist, die jeweils in jeder der Packungen der Gruppierung zwischen der Oberseite dieser Packungen und dem oberen Flansch einführbar sind.
20. Gruppenpackungselement nach einem der Ansprüche 18 und 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der Zungen (95, 97) etwas kleiner als die Breite einer Packung ist.
21. Gruppenpackungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 3 und 7 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Element ausgehend von drei gesonderten Kartonzuschnitten hergestellt ist, welche die Bodenwand (269 und die beiden seitlichen Klappteile (28, 30) bilden, und daß diese letzteren mit der Bodenwand, nach dem Einbau der Verriegelungslappen und der Zungen, durch Verklebung mit an den Längsrändern der Bodenwandung gebildeten Faltlaschen verbunden werden.
22. Gruppenpackungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils jedes der seitlichen Klappenteile (28, 30) mit wenigstens einem Falzlappen (101, 102, 104; 112; 116) zur Verklebung mit wenigstens einer der Wandungen (93; 122, 124) wenigstens einer der Packungen versehen ist.
23. Gruppenpackungselement nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der bzw. die Lappen (101, 102, 104; 112) umfaltbar bzw. umklappbar am oberen Rand bzw. der Oberkante (88) der seitlichen Klappenteile angeordnet und mit der oberen Wandung wenigstens einer der Packungen verklebt sind.
24. Gruppenpackungselement nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß wenn das seitliche Klappenteil nur einen einzigen Lappen aufweist dieser in der Mitte der Längserstreckung des oberen Rands bzw. der Oberkante (88) des seitlichen Klappenteils angebracht und mit der Oberseite der in der Mitte der Packungsgruppe befindlichen Packung (14) verklebt ist.
25. Gruppenpackungselement nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Zahl der Lappen gleich der Zahl der zu einer Gruppe zusammengefaßten Packungen (12, 14, 16) ist und daß die Lappen jeweils entsprechend mit den Oberseiten der Packungen verklebt sind.
26. Gruppenpackungselement nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils jedes seitliche Klappenteil an seiner Oberkante (22) mit einem einzigen Lappen (112) versehen ist, dessen Länge gleich der Gesamtlänge sämtlicher Packungen der Gruppierung ist, und daß dieser Lappen mit den Oberseiten sämtlicher Packungen verklebt ist.
27. Gruppenpackungselement nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß Klebelappen (116) in der Fläche der seitlichen Klappenteile gestanzt und um Falzlinien (120) umfalt- bzw. umklappbar sind, die so angeordnet sind, daß nachdem die Verriegelungslaschen (32, 34, 36, 38) in Eingriffsstellung zwischen den Bechern gebracht sind, die Klebelappen (116) sich in der Ebene der vertikalen Wandungen (122, 124) einer der Packungen befinden.
28. Gruppenpackungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der verwendete Kleber vom Typ ist, der bei Lösung der Verklebung des Lappens keine Spur auf der Wandungspackung zurückläßt.
29. Gruppenpackungselement nach einem der Ansprüche 22 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß der verwendete Kleber auch ein herkömmlicher Kleber sein kann, wobei der Verklebungslappen in diesem Fall mit einer vorgestanzten Zone (106) der Packungswandung, beispielsweise einer halbkreisförmigen Zone, verklebt ist, die man gleichzeitig mit dem Abreißen des Lappens herauslöst.
30. Gruppenpackungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die oberen Verriegelungslaschen (32, 36) an ihrem oberen Rand mit Vorsprüngen (43) versehen sind, die in Ausnehmungen (19) in dem Flansch (20) an den Knotenpunkten zwischen jeder Gruppe von vier Bechern verriegelbar ist.
31. Gruppenpackungselement nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenwandung (26) vier Öffnungen (61) zur Aufnahme der Auswölbungen (45), die auf der Oberseite (47) der am weitesten von einander entfernten Packungen (12, 16) infolge des Vorhandenseins der Vorsprünge (43) auftreten, aufweist.
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