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DE69700199T2 - Behandeltes Gewebe, Verfahren zur Behandlung und Fensterabdeckung mit diesem Material - Google Patents

Behandeltes Gewebe, Verfahren zur Behandlung und Fensterabdeckung mit diesem Material

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Publication number
DE69700199T2
DE69700199T2 DE69700199T DE69700199T DE69700199T2 DE 69700199 T2 DE69700199 T2 DE 69700199T2 DE 69700199 T DE69700199 T DE 69700199T DE 69700199 T DE69700199 T DE 69700199T DE 69700199 T2 DE69700199 T2 DE 69700199T2
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DE
Germany
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pigment
fabric
particles
fabric material
particle size
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE69700199T
Other languages
English (en)
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DE69700199D1 (de
DE69700199T3 (de
Inventor
Jean Claude Jetzer
Carolus Bernardus Petrus Van Olphen
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hunter Douglas Industries BV
Original Assignee
Hunter Douglas Industries BV
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
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First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=8224406&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE69700199(T2) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by Hunter Douglas Industries BV filed Critical Hunter Douglas Industries BV
Publication of DE69700199D1 publication Critical patent/DE69700199D1/de
Publication of DE69700199T2 publication Critical patent/DE69700199T2/de
Application granted granted Critical
Publication of DE69700199T3 publication Critical patent/DE69700199T3/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Gewebematerial mit einer ersten Oberflächenausführung auf einer ersten Seite des genannten Gewebematerials und einer zweiten, andersartigen Oberflächenausführung auf einer gegenüberliegenden zweiten Seite des genannten Gewebematerials. Die Erfindung betrifft ebenfalls ein Verfahren zur Behandlung eines Gewebes und eine Fensterabdeckung mit diesem Material.
  • Ein Verfahren zur Behandlung eines Gewebematerials für ein Fensterabdeckungsprodukt ist unter anderem bekannt für Vorhänge und Rollos, insbesondere Faltjalousien, wie im US-Patent Nr. 3,946,788 beschrieben. Faltjalousien wie die im genannten Patent beschriebenen umfassen normalerweise Gewebematerial, das auf der ersten Seite gefärbt ist, um die dekorative Wirkung eines solchen Fensterabdeckungsprodukts zu verbessern, während es auf der gegenüberliegenden zweiten Seite metallisiert ist, um Sonnenlicht oder Wärme zu reflektieren.
  • Ein Verfahren der Herstellung eines solchen Gewebematerials umfaßt das Vakuum-Metallisieren, während das Färben in einem getrennten Druckvorgang nach dem genannten Metallisieren erfolgt.
  • Ein Nachteil dieses Verfahrens besteht darin, daß diese Methode zwar ausreichend wirksam, jedoch recht kostspielig ist, während die Qualität des Fensterabdeckungsprodukts, insbesondere die Haltbarkeit der Metallisierung vor allem in ungünstigen Einsatzumgebungen bislang etwas enttäuschend war. Bei der Verwendung in Treibhäusern oder an Oberlichtern, wo normalerweise extreme Temperatur- und Feuchtigkeitsbedingungen vorherrschen, werden häufig chemische und mechanische Schäden an metallisiertem Gewebe festgestellt. Man hat auch festgestellt, daß Haushalts- Glasreiniger aggressive Bestandteile enthalten, die die Metallschicht beschädigen können, wenn sie unabsichtlich auf die metallisierte Schicht bekannter Gewebefensterabdeckungen gelangen. Schließlich wurde ebenfalls festgestellt, daß die Ausscheidungen von Insekten bei diesen Überkopfkonstruktionen die reflektierende Schicht beschädigen können.
  • Die Migration von aufgetragenen Partikeln durch eine Unterlage ist in EP-A-057377 und US-A-2202488 beschrieben.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Gewebematerial mit einer ersten Oberflächenausführung auf einer ersten Seite und einer zweiten Oberflächenausführung auf einer zweiten Seite; wobei die genannte erste Oberflächenausführung eine Mischung umfaßt, die ein erstes Pigment mit einer ersten Partikelgröße umfaßt, und die genannte zweite Oberflächenausführung eine Mischung umfaßt, die das genannte erste Pigment und ein zweites, lichtreflektierendes Pigment mit einer zweiten Partikelgröße umfaßt, wobei die genannte zweite Partikelgröße größer ist als die genannte erste Partikelgröße und das genannte erste Pigment vorzugsweise dunkler ist als das genannte zweite Pigment und die Partikel des ersten Pigments das genannte Gewebe durchdringen können, während die Partikel des zweiten Pigments im wesentlichen auf der zweiten Seite bleiben, und wobei die genannte zweite Seite des genannten Gewebes im wesentlichen die gleiche Farbe hat wie die genannte erste Seite.
  • Mit einem derartigen Gewebematerial können viele der vorgenannten Nachteile überwunden werden.
  • Es ist wünschenswert, daß das genannte erste Pigment eine Partikelgröße von 1-10 Mikron, vorzugsweise 1 bis 3 Mikron, und das genannte zweite Pigment eine Partikelgröße von 10-180 Mikron, vorzugsweise 10 bis 60 Mikron, hat.
  • Die chemischen und mechanischen Eigenschaften der erfindungsgemäßen Gewebematerialien sind denen herkömmlicher metallisierter Gewebe überlegen und führen zu geeigneten Reflektionswerten. Beispielsweise kann das erfindungsgemäße Gewebe beständig gegenüber Feuchtigkeit, Kondensation, Fensterreinigungsmitteln, Insektenausscheidungen und extremen Temperaturen sein. Das erfindungsgemäße Produkt hat daher beim Einsatz als reflektierendes Fensterabdeckungsprodukt im wesentlichen gleiche Wärme- und Lichtreflektionseigenschaften wie herkömmliche metallisierte Gewebe, aber gleichzeitig eine verbesserte Beständigkeit gegenüber Beschädigung und Verschleiß während des Gebrauchs.
  • Die Erfindung betrifft ebenfalls ein Verfahren zur Behandlung eines Gewebes zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Gewebematerials, um eine erste Oberflächenausführung auf einer ersten Seite des genannten Gewebematerials und eine zweite, andersartige Oberflächenausführung auf einer gegenüberliegenden zweiten Seite des genannten Gewebematerials zu erhalten, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten ersten und zweiten Oberflächenausführungen gleichzeitig in einem einzigen Arbeitsgang aufgebracht werden, der die folgenden Schritte umfaßt:
  • Zuführung des genannten Gewebes, das hydrophile Eigenschaften hat;
  • Aufbringen eines Flüssigkeitsdispersionsmittels auf der zweiten Seite des genannten Gewebes, wobei das genannte Flüssigkeitsdispersionsmittel:
  • erste Pigmentpartikel für das Herstellen der genannten ersten Oberflächenausführung umfaßt, wobei die genannten ersten Pigmentpartikel eine erste Größe haben; und
  • lichtreflektierende zweite Pigmentpartikel für das Herstellen der genannten zweiten Oberflächenausführung umfaßt, wobei die genannten zweiten Pigmentpartikel eine zweite Größe haben, die größer als die genannte erste Größe ist;
  • Durchdringenlassen der genannten ersten Pigmentpartikel im wesentlichen durch das genannte Gewebe zur ersten Seite, während zumindest die genannten zweiten Pigmentpartikel im wesentlichen auf der zweiten Seite verbleiben, und anschließendes Trocknen des genannten Gewebematerials.
  • Ein solches Behandlungsverfahren ermöglicht eine wirtschaftlichere Herstellung von Gewebematerial für Fensterabdeckungsprodukte und kostengünstigere und gleichzeitig ästhetisch ansprechendere Fensterabdekkungsprodukte.
  • Der Einsatz eines einzigen Arbeitsgangs gemäß der Erfindung ist eine Verbesserung, da das Gewebe einer kürzeren Behandlung ausgesetzt wird, die außerdem wirtschaftlicher ist.
  • Bei einem solchen einzigen Arbeitsgang wird das Gewebematerial günstigerweise genutzt, um die zweiten Pigmentpartikel, die ausschließlich für die zweite Seite bestimmt sind, von den ersten Pigmentpartikeln zu trennen. Der hydrophile Charakter des Gewebematerials, die Eigenschaften des Flüssigkeitsdispersionsmittels und die Größenunterschiede zwischen den getrennten Pigmentpartikeln erreichen zusammen die erfindungsgemäße Wirkung.
  • Wenn unterschiedlich farbige Pigmentpartikel verwendet werden, sollte klar sein, daß dunklere Pigmentpartikel, sofern sie in einer ausreichenden Konzentration verfügbar sind, üblicherweise hellere Pigmente dominieren werden. Bei dem obengenannten Gewebematerial für Fensterabdeckungsprodukte sind lichtreflektierende zweite Pigmentpartikel auf der zweiten Seite des Gewebematerials vorhanden.
  • Wenn die reflektierenden zweiten Pigmentpartikel bei dem erfindungsgemäßen Verfahren mit etwas dunkleren ersten Pigmentpartikeln auf derselben Seite des Gewebematerials kombiniert werden, wird der zusätzliche Vorteil erreicht, daß auch die lichtreflektierende zweite Seite die Farbe der ersten Seite des Gewebema terials erhält, was unter dekorativen Gesichtspunkten vorteilhaft ist. Diese Verbesserung kann erreicht werden, während gleichzeitig angemessene reflektierende Eigenschaften erreicht werden. Für die Herstellung des Erfindungsgegenstands eignen sich viele Arten von Gewebematerialien und Pigmentpartikeln. Auch mehrere herkömmliche Beschichtungstechniken wie Drukken durch Rotationssiebdruck können erfolgreich für die Herstellung des Erfindungsgegenstands angepaßt werden.
  • Nach einer Ausführungsform der Erfindung können die reflektierenden Eigenschaften erreicht werden, indem Perlglanz- oder Schillerpartikel wie Glimmer als zweite Pigmentpartikel verwendet werden. Gewebematerialien mit einer Perlglanzseite können in den vorgenannten Fensterabdeckungen als Ersatz für metallisierte Gewebe in bekannten Faltjalousien oder Rollos verwendet werden. Durch die Verwendung von Glimmerpartikeln mit dem erfindungsgemäßen Verfahren können die Mehrheit der vorgenannten Probleme gelöst werden. Ein weiterer Vorteil eines Gewebematerials für ein Fensterabdeckungsprodukt nach einer solchen Ausführungsform besteht darin, daß eine reflektierende Seite farblich an die nicht reflektierende Seite angepaßt werden kann, aber dennoch dieselben reflektierenden Eigenschaften aufweist. Dieser dekorative Vorteil ist bei metallisierten Geweben nicht möglich, deren reflektierende Seiten immer ein eindeutig graues oder metallähnliches Aussehen haben. Es ist offensichtlich, daß andere anorganische Partikel oder andere reflektierende Metallpartikel verwendet werden können, wenn andere Wirkungen erzielt werden sollen.
  • Die Erfindung umfaßt außerdem Ausführungsformen, bei denen weitere dekorative oder funktionale Muster auf das Gewebematerial aufgedruckt werden. Dies kann entweder vor oder nach dem erfindungsgemäßen einen Arbeitsgang erreicht werden.
  • Ein erfindungsgemäßes Fensterabdeckungsprodukt kann problemlos so hergestellt werden, daß die zweite Seite im wesentlichen dieselbe Farbe hat wie die erste Seite. Durch die Verwendung des Verfahrens ergibt sich die Möglichkeit, die lichtreflektierenden Eigenschaften mit einer gefärbten Oberflächenausführung zu erreichen. Ein solches Fensterabdeckungsprodukt kann somit unterschiedliche ästhetische und physikalische Eigenschaften auf den beiden einander gegenüberliegenden Seiten haben, während beide im wesentlichen eine zueinander passende Farbe haben.
  • Ein besonderer Vorteil gegenüber herkömmlichem metallisierten Gewebe ist die Möglichkeit einer nachträglichen Quetschbehandlung zu dekorativen Zwecken.
  • Die vorgenannten Aspekte und weitere Aspekte der Erfindung werden beispielhaft, jedoch ohne jegliche Beschränkung, anhand der beigefügten Zeichnungen näher beschrieben und dargestellt. In diesen Zeichnungen zeigt
  • Abb. 1 einen vergrößerten Querschnitt durch ein Gewebematerial, das in dem erfindungsgemäßen Verfahren behandelt wurde;
  • Abb. 2 eine schematische Darstellung einer Anlage für die Herstellung des Erfindungsgegenstands;
  • Abb. 3 eine schematische Darstellung einer Rakelstreichanlage für die Verwendung im erfindungsgemäßen Verfahren; und
  • Abb. 4 eine schematische Darstellung einer Rotationssiebdruckanlage für die Verwendung im erfindungsgemäßen Verfahren.
  • Wie in Abb. 1 dargestellt, umfaßt das Gewebematerial, hier ein Gewebe 1, Kettfäden 2 und Schußfäden 3. Die Fäden oder Garne des Gewebes bestehen vorzugsweise aus synthetischen Fasern und umfassen Filamentfasern. Naturfasern wie Baumwolle oder Baumwoll-Synthesefasermischungen sind ebenfalls geeignet. Eine besonders geeignete Synthesefaser ist Polyester. Polyamid und Seide haben sich für bestimmte Verwendungszwecke der vorliegenden Erfindung wie Fenstervorhänge als weniger geeignet erwiesen. Das Gewebe 1 für ein Fensterabdeckungsprodukt ist vorzugsweise dicht gewebt, so daß es Gewebelücken hat, die im Vergleich zum Durchmesser des Schuß- und des Kettfadens relativ klein sind. Es ist ebenfalls möglich, daß ein Gewebe mit anfänglich etwas größeren Gewebelücken zuvor kalandriert wird, um die Gewebefäden abzuflachen und dadurch die Gewebelücken zu verkleinern. Von der Unterseite 4 des Gewebes 1 her sind erste Pigmentpartikel 5 sichtbar, die die Fäden durchdrungen haben. Dies sind Farbpigmentpartikel mit einer Größe von 1 bis 10 Mikron. Dieselben Pigmentpartikel sind in den Fäden im gesamten Gewebe vorhanden. Auf der Oberseite 6 des Gewebes befinden sich größere zweite Pigmentpartikel 7, die erheblich größer sind als die Partikel 5 und nicht in die Fäden eindringen können. Die großen Pigmentpartikel 7 haben bei dieser Ausführungsform eine Größe von 10 bis 180 Mikron. Für den Siebdruck wird vorzugsweise eine Größe zwischen 10 und 60 Mikron gewählt.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform eines erfindungsgemäß behandelten Gewebematerials werden zweite Partikel 7 aus Silikat verwendet, deren reflektierende Eigenschaften denen metallisierter Gewebe ähneln. Silikatpartikel mit einer geschichteten Struktur werden üblicherweise als Glimmer bezeichnet, und diese Form ist besonders geeignet für Pigmentpartikel; Glimmerpartikel können gefärbt werden und werden vorzugsweise mit Titandioxid beschichtet. In welchem Umfang die Farbpartikel 5 die Fäden des Gewebes durchdringen hängt von den gewählten Parametern in dem nachfolgend beschriebenen Verfahren ab.
  • Wenn eine geeignete Menge von Farbpartikeln 5 verbunden mit Glimmerpartikeln 7 auf derselben Seite des Gewebes vorhanden ist, hat dies die Wirkung, daß eine gefärbte reflektierende Seite entsteht, die sich farblich der nicht reflektierenden Seite des Gewebes annähert. Das Gewebematerial 1 kann, wenn dies gewünscht wird, vorgefärbt sein oder vorgefärbte Garne oder Fäden in beliebigem Umfang enthalten. Spezielle Effekte können erhalten werden, wenn vorgefärbte Kettfäden oder Schußfäden in einer besonderen Anordnung verwendet werden. Auch kann das Gewebe auf einer oder beiden Seiten vorbedruckt werden, und der Vordruck kann ein Muster ergeben oder homogen sein.
  • Das Gewebematerial 1, das hier als Webstoff dargestellt ist, kann ersetzt werden durch ein Gestrick oder sogar einen Vliesstoff, sofern seine Garne die erforderlichen hydrophilen Eigenschaften haben, damit die Farbpigmente sie durchdringen können. Das Gewebe material kann ebenfalls im wesentlichen Filamentfasern umfassen.
  • Wenn ein bestimmtes Gewebe kalandriert wird, um für die vorliegende Erfindung besser geeignet zu sein, erfolgt ein solches Kalandrieren vorzugsweise bei einer Temperatur von 170ºC bis 220ºC und einem Druck von bis zu 300 daN pro cm². Durch das Kalandrieren wird das Gewebematerial flacher, was die reflektierenden Eigenschaften verbessert, wenn reflektierende Partikel aufgebracht werden. Das Verfahren für die vorliegende Ausführungsform wird nachfolgend unter Bezugnahme auf Abb. 2 beschrieben.
  • Abb. 2 ist eine schematische Darstellung einer Anlage für die Herstellung des Erfindungsgegenstands. Von einer Zuführwalze 11 wird das Gewebematerial 1 in Richtung des Pfeils 13 abgerollt, so daß eine Seite 6 des Gewebematerials nach oben weist und die gegenüberliegende Seite 4 nach unten weist. 15 bezeichnet generell ein Mittel für das Auftragen einer Drucksubstanz, die die Pigmentpartikel 5 und 7 enthält. Dies könnte eine Druckschablone sein, beispielsweise eine Rotationsschablone der Art, wie sie häufig beim Textildruck eingesetzt wird. Ebenso ist es vorstellbar, daß die Drucksubstanz mit einer Rakel oder einem Streichmesser oder durch Spritzen aufgebracht wird. Bei der beschriebenen Ausführungsform wird davon ausgegangen, daß 15 eine herkömmliche Beschichtungsanlage bezeichnet, die für das Bedrucken oder Streichen von Textilien geeignet ist. Die Drucksubstanz, die von der Beschichtungsanlage aufgebracht wird, ist ein Dispersionsmittel wie z. B. Druckpaste, die ein geeignetes Fördermedium für die Pigmentpartikel 5 und 7 darstellt und nach Bedarf ein Bindemittel oder eine Kombination aus Bindemitteln sowie Additive umfaßt. Die Grundlage der Druckpaste entspricht der herkömmlichen Praxis im Textildruck und ist üblicherweise wäßrig. Eine solche wäßrige Grundlage einer Druckpaste enthält Wasser, das mit einem geeigneten Verdikkungsmittel gemischt ist. Die Viskosität einer solchen Druckpaste kann im Verhältnis zu dem Gewebematerial, das beschichtet werden soll, und unter Berücksichtigung anderer Prozeßparameter eingestellt werden.
  • Pigmentpartikel sind gleichmäßig in der Druckpastengrundlage verteilt, und ein oder mehrere geeignete Bindemittel werden hinzugefügt, um die Pigmentpartikel mit dem textilen Material zu verbinden. Vorzugsweise wird ein heiß vernetzbarer Harzbinder gewählt, der sich dazu eignet, sowohl die Pigment- als auch die Glimmerpartikel zu binden. Als solches Bindermaterial eignen sich beispielsweise wärmeaktivierbare Acrylate, Butadiene, Kautschuklatexe, PVC Plastisole oder Copolymerisate von einem oder mehreren der vorstehenden Materialien wie Polyurethan-Butadien, Styrenacrylat und Polyvinylacetat. Die Druckpaste kann außerdem eine beliebige Anzahl von weiteren Zusatzstoffen enthalten, wie Benetzungsmittel, oberflächenaktive Stoffe, Durchdringungsmittel, Emulgatoren, Verfestigungsmittel, Antischaummittel, Griff-Variatoren, Verdickungsmittel, Härter oder feuerhemmende Substanzen. Für das erfindungsgemäße Verfahren werden besonders Benetzungsmittel, Antischaummittel, Mittel zur Verbesserung des Fließverhaltens, Entgasungsverbindungen und oberflächenaktive Stoffe empfohlen.
  • Nach dem Aufbringen der Druckpaste in der Beschich tungsanlage 15 läuft das Gewebe durch einen Trocknungsofen 17, der mit einer herkömmlichen Spannmaschine kombiniert werden kann oder an den sich eine herkömmliche Spannmaschine anschließen kann. Im Ofen 17 wird das Wasser aus der Druckpaste verdampft, während der Binder durch die Wärme aktiviert wird, wodurch die Partikel an den Fasern des Gewebematerials anhaften. Eine geeignete Trocknung und Erwärmung wird bei einer Temperatur von ungefähr 190ºC und einer Dauer von etwa 30 Sekunden erreicht. Die Bewegungsgeschwindigkeit des Gewebes wird durch die Zeit bestimmt, die erforderlich ist, damit die Druckpaste die Pigmentpartikel transportieren und über die Fäden des Gewebes verteilen kann bzw. die kleineren Pigmentpartikel in die Fäden des Gewebes eindringen können. Wenn die Geschwindigkeit des Gewebes feststeht, kann abhängig von der Länge des Trocknungsofens oder der Zahl der Fächer in der Spannmaschine ermittelt werden, welche Ofentemperatur erforderlich ist, um die benötigte Temperatur und Dauer für die Trocknung des behandelten Gewebes zu erreichen. Nach dem Verlassen des Ofens kann das Gewebe 1 auf einer Walze 19 aufgerollt werden oder weitere Behandlungsstufen durchlaufen wie zum Beispiel eine weitere Beschichtung, Chintzkalandrieren, Falten, Verfestigen, Bedrucken, Quetschen oder Imprägnieren.
  • Abb. 3 ist eine schematische Darstellung einer Rakelstreichanlage zur Verwendung für das erfindungsgemäße Verfahren, die eine mögliche Form der Beschichtungsanlage darstellt. Bei der Beschichtungsanlage 15a wird eine Rakel oder ein Streichmesser 21 verwendet. Die Druckpaste P wird von einem Speisesystem 23 oberhalb der Rakel 21 zugeführt. Die Rakel 21 ist so angeordnet, daß sie mit dem Gewebe 1, das sich zwischen einer Gegendruckwalze 27 und einer zweiten Stützwalze 29 in Richtung des Pfeils 25 bewegt, in Eingriff ist. Wie schematisch in Abb. 3 dargestellt ist, werden die Farbpigmentpartikel 5 durch die Fäden des Gewebes 1 verteilt, während die größeren lichtreflektierenden Partikel 7 nur an der Oberseite des Gewebes bleiben.
  • Abb. 4 ist eine schematische Darstellung einer Rotationssiebdruckanlage zur Verwendung für das erfindungsgemäße Verfahren, die eine weitere vorteilhafte Form der Beschichtungsanlage darstellt. Die Beschichtungsanlage 15b ist als Rotationssiebdruckanlage abgebildet. Wie schematisch in Abb. 4 dargestellt, bewegt sich das Gewebe 1 in Richtung der Pfeile 31 und wird von einer Gegendruckwalze 33 unterstützt. Unmittelbar oberhalb der Gegendruckwalze 33 ist eine Rotationsschablone 35 angeordnet, in deren Innerem sich eine stationäre Rakel 37 befindet. Die Rakel 37 ist mit Mitteln versehen, um die Druckpaste P, die die großen Pigmentpartikel 7 in Kombination mit den kleinen Pigmentpartikeln 5 enthält, zu verteilen. Eine Druckschablone zur Verwendung im Rotationssiebdruck bei einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens hat eine Siebweite von etwa 80 bis 135 Öffnungen pro 2,54 cm (1 Zoll).
  • Das im zuvor beschriebenen Verfahren behandelte Gewebematerial ist besonders geeignet für Fensterabdekkungsprodukte, die häufig unterschiedliche Eigenschaften auf verschiedenen Seiten erfordern.
  • Die kombinierte Verwendung von Perlglanzglimmerpartikeln als zweite Pigmentpartikel, die nur an der Oberfläche der Garne anhaften, und Farbpigmenten als erste Pigmentpartikel, die in die Faserstruktur der Garne eindringen, macht es möglich, eine reflektie rende zweite Seite zu erhalten, die im wesentlichen dieselbe Farbe hat wie die dekorative erste Seite. Die reflektierende Seite würde normalerweise dem Sonnenlicht ausgesetzt sein, und die dekorative Seite würde ins Innere des Raums weisen.
  • Für Anwendungen als Fensterabdeckung kann es auch vorteilhaft sein, feuerhemmendes Gewebematerial zu verwenden, oder das Material feuerhemmend auszurüsten.
  • Ein besonderer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß die Zusammensetzungen für die feuerhemmende Ausrüstung in die Druckpaste für denselben einen Behandlungsarbeitsgang integriert werden können.
  • Es ist möglich, weitere Arbeitsgänge für die Behandlung von Fenstergeweben oder generelle Textilbehandlungsarbeitsgänge mit der vorliegenden Erfindung zu kombinieren. Hierzu würde die Integration von härtenden oder wasserabweisenden Veredelungsmitteln in die Druckpaste für den einen Behandlungsarbeitsgang gehören. Zu den geeigneten Härtern für die Integration in die Druckpaste gehören Polymere auf der Grundlage von Butylacrylat und Acrylonitril. Die Beständigkeit der reflektierenden Schicht gegen mechanischen und chemischen Abbau kann durch zusätzliche mechanische Gewebebehandlungen wie Quetschen weiter ausgenutzt werden. Bei den bekannten Arten von reflektierendem Geweben ist es bisher nicht möglich gewesen, durch Quetschen einen bestimmten dekorativen Effekt zu erzielen.
  • Der Vorteil der Beständigkeit gegenüber mechanischem und chemischem Abbau macht es außerdem möglich, daß das Gewebe waschbar ist.
  • Die Erfindung wird nachfolgend in zwei Beispielen verdeutlicht, die jedoch in keiner Weise eine Einschränkung bedeuten.
  • Beispiel 1:
  • Ein Gewebe mit einem Flächengewicht von 60 g/m² und folgender Zusammensetzung:
  • Kette 40 Fäden/cm, Polyester-Filamentgarn in 100 Decitex
  • Schuß 21 Fäden/cm, Polyester-Spinnfasergarn (PES) in 200 Decitex
  • wird einseitig kalandriert, indem es zwischen einer harten und einer weichen Walze durchgeführt wird. Das Gewebematerial wird anschließend bedruckt mit einer Rotationsschablone mit einer Siebweite von 135 Öffnungen pro 2,54 cm (1 Zoll) und einer Druckpaste wie folgt:
  • - wäßrige Druckpaste in Form eines Verdickungsmittels auf Acrylatbasis: 85,5 Gew.-%
  • - Antischaummittel umfassend gesättigte aliphatische und aromatische Kohlenwasserstoffe: 0,1 Gew.-%
  • - Benetzungsmittel umfassend ionische Tenside wie Isotridecanolethoxylat: 0,1 Gew.-%
  • - Mittel zur Verbesserung der Fließeigenschaften umfassend Fettalkohol- Polyglycolether in wäßriger Lösung: 0,6 Gew.-%
  • - Mittel zur Verbesserung des hydrophilen Verhaltens in Form von Harnstoff: 0,5 Gew.-%
  • - Silizium-Entgasungsverbindung: 0,2 Gew.-%
  • - Rote Pigmentpartikel (1 bis 3 Mikron): 1,0 Gew.-%
  • - Perlglanz-Glimmerpartikel (10 bis 60 Mikron): 12,0 Gew.-%
  • Die Viskosität dieser Druckpaste wird auf übliche Weise auf etwa 42 Poise eingestellt. Das auf diese Weise behandelte Gewebe wird getrocknet, indem es mit einer Geschwindigkeit von etwa 20 m pro Minute bei einer Temperatur von 150ºC durch einen Trocknungsofen geführt wird.
  • Das Gewebe wird anschließend wie üblich veredelt, gehärtet und stabilisiert. Das fertige Gewebe weist geeignete Reflektionswerte und ausgezeichnete Beständigkeit gegen Feuchtigkeit, Reinigungsmitteln und extremen Temperaturen auf.
  • Beispiel 2:
  • Ein Gewebe mit einem Flächengewicht von 80 g/m² und folgender Zusammensetzung:
  • Kette 41 Fäden/cm, Polyestergarn (PES) in 80 Decitex
  • Schuß 24 Fäden/cm, Polyestergarn (PES) in 200 Decitex
  • wird wie in Beispiel 1 einseitig kalandriert. Das Gewebematerial wird anschließend in einer Rakelstreichanlage gestrichen mit einer Druckpaste wie folgt:
  • - wäßrige Druckpaste in Form eines Verdickungsmittels auf Acrylatbasis: 85,5 Gew.-%
  • - Antischaummittel umfassend gesättigte aliphatische und aromatische Kohlenwasserstoffe: 0,1 Gew.-%
  • - Benetzungsmittel umfassend ionische Tenside wie Isotridecanolethoxylat: 0,1 Gew.-%
  • - Mittel zur Verbesserung der Fließeigenschaften umfassend Fettalkohol- Polyglycolether in wäßriger Lösung: 0,6 Gew.-%
  • - Mittel zur Verbesserung des hydrophilen Verhaltens in Form von Harnstoff: 0,5 Gew.-%
  • - Silizium-Entgasungsverbindung: 0,2 Gew.-%
  • - Rote Pigmentpartikel (1 bis 3 Mikron): 1,0 Gew.-%
  • - Perlglanz-Glimmerpartikel (20 bis 180 Mikron): 12,0 Gew.-%
  • Die Viskosität dieser Druckpaste wird auf übliche Weise auf etwa 48 Poise eingestellt. Das gestrichene Gewebe wird in einer Spannmaschine mit 9 Fächern mit einer Geschwindigkeit von etwa 20 m pro Minute und bis zu einer Temperatur von 190ºC getrocknet. Dieses Gewebe wird anschließend kalandriert, um eine gechinzte Oberfläche zu erhalten, indem es von einer Polierwalze behandelt wird. Auf diese Weise wird ein fertiges Chintzgewebe erhalten, das eine gute Beständigkeit gegenüber mechanischem Abbau und noch bessere reflektierende Eigenschaften hat als das Gewebe aus Beispiel 1. Letzterer Effekt ist auf die Neuausrichtung der Glimmerpartikel während des zusätzlichen Chintzkalandrierens zurückzuführen.

Claims (29)

1. Gewebematerial mit einer ersten Oberflächenausführung auf einer ersten Seite und einer zweiten Oberflächenausführung auf einer zweiten Seite; wobei die genannte erste Oberflächenausführung eine Mischung umfaßt, die ein erstes Pigment mit einer ersten Partikelgröße umfaßt, und die genannte zweite Oberflächenausführung eine Mischung umfaßt, die das genannte erste Pigment und ein zweites, lichtreflektierendes Pigment mit einer zweiten Partikelgröße umfaßt, wobei die genannte zweite Partikelgröße größer ist als die genannte erste Partikelgröße und die Partikel des ersten Pigments das genannte Gewebe durchdringen können, während die Partikel des zweiten Pigments im wesentlichen auf der zweiten Seite bleiben und wobei die genannte zweite Seite des genannten Gewebes im wesentlichen die gleiche Farbe hat wie die genannte erste Seite.
2. Gewebematerial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das genannte erste Pigment dunkler ist als das genannte zweite Pigment.
3. Gewebematerial nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das genannte zweite Pigment ein Silikat mit reflektierenden Eigenschaften ist.
4. Gewebematerial nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Pigment Glimmer ist.
5. Gewebematerial nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der genannte Glimmer mit Titandioxid beschichtet ist.
6. Gewebematerial nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das genannte erste Pigment eine Partikelgröße von 1-10 Mikron (um) und das genannte zweite Pigment eine Partikelgröße von 10-180 Mikron (um) hat.
7. Gewebematerial nach Ansprüch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das genannte erste Pigment eine Partikelgröße von 1-3 Mikron (um) und das genannte zweite Pigment eine Partikelgröße von 10-60 Mikron (um) hat.
8. Verfahren zur Behandlung eines Gewebes zur Herstellung eines Gewebematerials nach einem der vorstehenden Ansprüche, um eine erste Oberflächenausführung auf einer ersten Seite des genannten Gewebematerials und eine zweite, andersartige Oberflächenausführung auf einer gegenüberliegenden zweiten Seite des genannten Gewebematerials zu erhalten, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten ersten und zweiten Oberflächenausführungen gleichzeitig in einem einzigen Arbeitsgang aufgebracht werden, der die folgenden Einzelschritte umfaßt:
Zuführung des genannten Gewebes, das hydrophile Eigenschaften hat;
Aufbringen eines Flüssigkeitsdispersionsmittels auf der zweiten Seite des genannten Gewebes, wobei das genannte Flüssigkeitsdispersionsmittel:
erste Pigmentpartikel für das Herstellen der genannten ersten Oberflächenausführung umfaßt, wobei die genannten ersten Pigmentpartikel eine erste Größe haben; und
zweite lichtreflektierende Pigmentpartikel für das Herstellen der genannten zweiten Oberflächenausführung umfaßt, wobei die genannten zweiten Pigmentpartikel eine zweite Größe haben, die größer als die genannte erste Größe ist;
Durchdringenlassen der genannten ersten Pigmentpartikel im wesentlichen durch das genannte Gewebe zur ersten Seite, während zumindest die genannten zweiten Pigmentpartikel im wesentlichen auf der zweiten Seite verbleiben, und anschließendes Trocknen des genannten Gewebematerials.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten zweiten Pigmentpartikel ein Silicatmaterial oder Perlglanzpartikel umfassen.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten zweiten Pigmentpartikel Glimmerpartikel umfassen.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten Glimmerpartikel mit Titandioxid beschichtet sind.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das genannte zweite Pigment eine Partikelgröße von 10 bis 180 Mikron (um) hat.
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das genannte zweite Pigment eine Partikelgröße von 10 bis 60 Mikron (um) hat.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das genannte erste Pigment Partikel mit einer Partikelgröße von 1 bis 10 Mikron (um) umfaßt.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das genannte erste Pigment Partikel mit einer Partikelgröße von 1 bis 3 Mikron (um) umfaßt.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das genannte Gewebe eine Faserstruktur hat.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das genannte Gewebe mit einem Muster vorgedruckt ist und/oder vorgefärbt ist und/oder vorgefärbte Garne umfaßt.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das genannte Gewebe Synthetikfasern umfaßt und/oder das genannte Gewebe vor oder nach dem genannten einen Arbeitsgang kalandert wird.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das ge nannte Gewebematerial nach dem Aufbringen des genannten Flüssigkeitsdispersionsmittels erhitzt wird.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß das genannte Flüssigkeitsdispersionsmittel einen Härter umfaßt.
21. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß das genannte Flüssigkeitsdispersionsmittel eine Druckpaste ist, vorzugsweise eine Paste auf Wasserbasis mit einem geeigneten Verdickungsmittel, vorzugsweise mit einer Viskosität, die auf das zu beschichtende Gewebematerial eingestellt ist.
22. Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die genannte Druckpaste mindestens einen Binder umfaßt, der vorzugsweise aus einer Gruppe ausgewählt wird, zu der Acrylate, Butadiene, Kautschuklatexe, PVC Plastisole und Copolymerisate, einschließlich Polyurethan- Butadien, Styrenacrylat und Polyvinylacetat, gehören.
23. Verfahren nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß die genannte Druckpaste Zusatzstoffe enthält, die vorzugsweise aus einer Gruppe ausgewählt werden, zu der Benetzungsmittel, oberflächenaktive Stoffe, Durchdringungsmittel, Emulgatoren, Verfestigungsmittel, Antischaummittel, Härter, Griff-Variatoren und feuerhemmende Substanzen gehören.
24. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß das ge nannte Flüssigkeitsdispersionsmittel in einem Siebdruckverfahren aufgebracht wird.
25. Verfahren nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß das genannte Siebdruckverfahren ein Rotationssiebdruckverfahren ist.
26. Verfahren nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, daß in dem genannten Siebdruckverfahren das genannte Flüssigkeitsdispersionsmittel mit den genannten zweiten Pigmentpartikeln in einer Größe von 10 bis 60 Mikron (um) aufgebracht wird, wobei bei dem genannten Siebdruckverfahren vorzugsweise ein Drucksieb mit einer Siebgröße von 105 bis 135 Öffnungen pro 2,54 cm (1 Zoll) eingesetzt wird.
27. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß das genannte Flüssigkeitsdispersionsmittel mit einem Messer aufgetragen wird.
28. Fensterabdeckungsprodukt umfassend ein Gewebematerial nach einem der Ansprüche 1 bis 7 oder ein Gewebematerial, das nach dem Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 27 hergestellt wird.
29. Fensterabdeckungsprodukt nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß das genannte Gewebematerial ein gequetschtes Aussehen hat.
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