DE69700426T2 - Abdichtung für die Poldurchführung in einer geschlossenen Sekundärbatterie - Google Patents
Abdichtung für die Poldurchführung in einer geschlossenen SekundärbatterieInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sekundärbatterie und konkret eine geschlossene Sekundärbatterie.
- In Fig. 2 ist der Aufbau einer bekannten geschlossenen Sekundärbatterie nahe der Poldurchführung im Schnitt abgebildet. Darin ist eine Batterie wie in EP-A-0769820 dargestellt, die in den Geltungsbereich von § 54(3) der EPC fällt. In Fig. 2 entsteht eine Poldurchführung 21, indem sie eine Abdeckung 22 einer geschlossenen Batterie 20 von der Batterieinnenseite nach außen durchdringt. Eine ringförmige Abdichtung 25 wird in eine ringförmige Nut 24 eingesetzt, die in einem scheibenförmigen Flansch 23 im Innern der Poldurchführung 21 der Batterie angeordnet ist. Durch das Einpassen in eine ringförmige Feder 27 bei gleichzeitigem Nachobenziehen eines Pols dieser Durchführöffnung 21 bis zur Batterieaußenseite wird die Poldurchführung 21 an einer bestimmten Stelle wie in Fig. 2 befestigt. Durch das Ziehen während des Fixierens der Poldurchführung 21 wird die ringförmige Abdichtung 25 in der ringförmigen Nut 24 des Flansches 23 zwischen dem Flansch 23 und der Innenseite der Abdeckung 22 zusammengedrückt. Ein Abdichtmittel, wie beispielsweise Asphaltpech, wird um die Dichtung 25 herum aufgetragen, was dazu beiträgt, das Auslaufen des Elektrolyten noch besser zu verhindern. Bei einem solchen Aufbau wird der Weg des aus dem Spalt zwischen der Abdeckung 22 und der Poldurchführung ausströmenden Elektrolyten zur Außenseite der Batterie verschlossen, so daß ein Lecken des Elektrolyten aus dem Innern der Batterie verhindert werden kann.
- Wenn die geschlossene Sekundärbatterie 20 allerdings über längere Zeit verwendet wird, verschlechtert sich die Qualität des Abdichtmittels, das Auslaufen des Elektrolyten kann nicht mehr so gut verhindert werden, und der in der geschlossenen Sekundärbatterie enthaltene Elektrolyt kann möglicherweise nach außen entweichen.
- Die vorliegende Erfindung löst die Probleme nach dem Stand der Technik und schafft eine geschlossene Sekundärbatterie mit verbessertem Schutz vor Elektrolytleckagen.
- Eine erfindungsgemäße geschlossene Sekundärbatterie umfaßt einen Batteriebehälter, einen in dem Batteriebehälter befindlichen Elektrolyten, ein an einem Ende des Behälters angeordnetes Abdeckelement mit Durchführöffnung, eine Poldurchführung, die durch Einführen durch die Durchführöffnung angeordnet wird, und eine Dichtung an einer Stelle zwischen der Oberseite des Flansches und der Innenfläche des Abdeckelementes, die den Pol umgibt. Die Poldurchführung weist einen Flansch und einen aus dem Flansch hervorstehenden Pol auf. Eine obere Seite des Flansches liegt einer Innenfläche des Abdeckelementes im Behälter gegenüber, und der Pol durchdringt den Behälter durch die Durchführöffnung von innen nach außen, wobei zwischen der Durchführöffnung und dem Pol ein Spalt entsteht. Die Dichtung kann durch eine Kraft von außen verformt werden, und eine Unterseite der Dichtung ist chemisch mit dem Flansch verbunden. Die Oberseite der Dichtung wird von einer Druckkraft zwischen der Oberseite des Flansches und einer Innenfläche des Abdeckelements zusammengedrückt, so daß sie die Innenfläche des Abdeckelements berührt.
- Bei dem Herstellungsverfahren für eine erfindungsgemäße geschlossene Sekundärbatterie mit einem Batteriebehälter, einem in dem Batteriebehälter befindlichen Elektrolyten, einem an einem Ende des Behälters angebrachten Abdeckelement, einer Poldurchführung, die durch Einführen durch die Durchführöffnung angeordnet wird, und einer Dichtung zwischen einer Oberseite eines Flansches und einer Innenseite des Abdeckelements handelt es sich um ein Herstellungsverfahren, das die folgenden Schritte umfaßt: (a) das Ausbilden der Poldurchführung mit einem Flansch und einem aus dem Flansch hervorstehenden Pol, (b) das chemische Verbinden der Dichtung mit der Oberseite des Flansches an einer Stelle, die den Pol umgibt, (c) das Hindurchführen des Pols durch die Poldurchführung, wobei ein Spalt entsteht, und das Anordnen der Oberseite des Flansches, die mit der Dichtung verbunden ist, gegenüber der Innenfläche des Abdeckelements im Behälter, und (d) das Befestigen der Poldurchführung und des Abdeckelements, so daß die Oberseite der Dichtung die Innenfläche des Abdeckelements berühren kann, wenn sie von einer Druckkraft zwischen der Innenfläche des Abdeckelements und dem Flansch zusammengedrückt wird. Die Dichtung läßt sich durch eine Kraft von außen verformen.
- Bei diesem Aufbau wird ein Lecken des Elektrolyten durch den Spalt zwischen der Poldurchführung und dem Abdeckelement vollständig verhindert, und die qualitative Verschlechterung des Elektrolyten der geschlossenen Sekundärbatterie kann über lange Zeit vermieden werden. Da die Poldurchführung eine einfache Form hat, können zudem Kosten bei der Herstellung der Poldurchführung gespart werden. Und da die Form der Dichtung keine hohe Präzision erfordert, sinken die Produktionskosten der Dichtung ebenfalls.
- Fig. 1 ist eine Schnittdarstellung des Aufbaus einer geschlossenen Sekundärbatterie nahe einer Poldurchführung nach einer erfindungsgemäßen Ausführungsform.
- Fig. 2 ist eine Schnittdarstellung des Aufbaus einer konventionellen geschlossenen Sekundärbatterie nahe einer Poldurchführung.
- 1 geschlossene Sekundärbatterie
- 2 Poldurchführung
- 3 Dichtung
- 4 Abdeckelement
- 5 Flansch
- 6 ringförmige Feder
- 7 Pol
- 8 Behälter
- 9 Spalt
- Anhand der beiliegenden Zeichnungen wird nachstehend eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung beschrieben. Hierbei handelt es sich lediglich um ein praktisches Beispiel der Erfindung, die keinerlei Einschränkung des technischen Schutzumfangs der Erfindung darstellt.
- In Fig. 1 ist der Aufbau einer geschlossenen Sekundärbatterie nach einer erfindungsgemäßen Ausführungsform nahe einer Poldurchführung abgebildet. Darin umfaßt eine geschlossene Sekundärbatterie 1 einen Behälter 8, ein Betriebselement (nicht abgebildet), wie z. B. einen Elektrolyten, der im Behälter 8 untergebracht ist, ein Abdeckelement 4 das an einem Ende des Behälters 8 vorgesehen ist, und eine Poldurchführung 2, die durch das Abdeckelement 4 hindurch angebracht wird. Die Poldurchführung ist aus einem Stück mit einem Pol 7 und einem scheibenförmigen Flansch 5 ausgebildet. Der Pol 7 durchdringt das Abdeckelement von der Innenseite der Batterie her und steht außen aus der Batterie hervor. Der herausragende Pol 7 wird durch den Federdruck einer ringförmigen Feder 6 an dem Abdeckelement 4 gehalten. In der Batterie ist im Innern der Poldurchführung 2 ein Flansch 5 ausgebildet. Das Abdeckelement 4 besteht z. B. aus Kunstharz oder einem Metallwerkstoff. Selbiges trifft auch auf den Behälter 8 zu. Die Poldurchführung 2 ist aus einem Metallwerkstoff hergestellt und ist leitend. In der Mitte des Abdeckelements 4 befindet sich eine Durchführöffnung, durch welche der Pol 7 der Poldurchführung 2 dringt und zur Außenseite der Batterie herausragt. In der Durchführöffnung ist zwischen dem Pol 7 und dem Abdeckelement 4 ein Spalt 9 vorhanden. Auf der Oberseite des Flansches 5 ist eine Dichtung 3 in Ringform mit dem Mittelpunkt auf dem Pol 7 angebracht. Das heißt, die Oberseite des Flansches 5, die die Dichtung 3 hält, und die Innenfläche des Abdeckelements 4 sind einander gegenüber angeordnet. Die Dichtung 3 besteht aus einem elastischen Werkstoff, der beim Zusammendrücken durch eine Kraft von außen verformt wird. Die Dichtung 3 besteht beispielsweise aus Gummi, einem elastischen oder einem Abdichtungsmaterial.
- Bei dieser Ausführungsform wird das Abdeckelement 3 chemisch an die Oberfläche des Flansches 5 angeklebt. Noch günstiger ist es, wenn die Dichtung 3 ein Element enthält, das chemisch an der Oberfläche des Flansches haftet. Als derartiges Abdeckelement 3 kommt beispielsweise Butadienkautschuk, Ethylen-Propylen- Kautschuk oder ein anderer Gummiwerkstoff zum Einsatz. Diese Gummimaterialien enthalten ein Vulkanisier- bzw. Vernetzungsmittel, wie z. B. Schwefel und Peroxid, in ihren Materialzusammensetzungen, und ein solches Vulkanisiermittel bzw. Vernetzungsmittel verbindet sich chemisch mit einem Sauerstoffatomen der Oberfläche des Flansches, wenn die Gummiwerkstoffe vulkanisieren, so daß die Gummiwerkstoffe fest an der Oberfläche des Flansches 5 haften und fixiert werden.
- Als Verfahren zum chemischen Verbinden der Dichtung 3 und des Flansches 5 kann auch ein Verfahren zum Einsatz kommen, bei dem ein Verbindungsmaterial verwendet wird, das sowohl mit der Dichtung 3 als auch mit dem Flansch b eine chemische Verbindung eingehen kann. Allerdings ist bei diesem Verfahren der Effekt etwas geringer, als im obigen Fall, bei dem ein Gummiwerkstoff genutzt wird, der ein Vulkanisier- oder Vernetzungsmittel enthält, aber immer noch größer als nach dem Stand der Technik.
- Nachstehend wird ein Beispiel für das Verbinden und Fixieren der Dichtung 3 an dem Flansch mit Hilfe des Gummiwerkstoffs, z. B. Butadienkautschuk oder Ethylen- Propylen-Kautschuk beschrieben. Zuerst wird das Vulkanisier- oder Vernetzungsmittel enthaltende Gummimaterial in einer bestimmten Ringform vorgeformt. Hierbei reagiert das Vulkanisier- bzw. Vernetzungsmittel nicht, sondern verbleibt im Gummi. Anschließend wird das vorgeformte Gummimaterial auf die Oberfläche des Flansches 5 der Poldurchführung 2 aufgebracht und unter leichtem Druck erwärmt. Durch dieses Erhitzen vernetzt bzw. vulkanisiert der vorgeformte Gummiwerkstoff, während der/das im Gummiwerkstoff enthaltene Schwefel bzw. Peroxid mit dem Sauerstoff auf der Oberfläche des Flansches 5 eine chemische Reaktion eingeht und sich miteinander verbinden, wodurch ein elastisches, vulkanisiertes Gummimaterial (d. h. die Dichtung 3) entsteht, das fest mit dem Flansch 5 verbunden ist. Als Gummiwerkstoff, der ein Vulkanisier- bzw. Vernetzungsmittel enthält, das mit Sauerstoff eine Reaktion eingehen kann, kommt nicht nur Butadienkautschuk oder Ethylen-Propylen-Kautschuk in Frage, sondern auch andere Gummiwerkstoffe, einschließlich synthetischen Gummis und natürlichen Gummis.
- Als nächstes wird ein anderes Beispiel des Verbindens und Fixierens der Dichtung 3 am Flansch 5 beschrieben. Zuerst wird aus einem ersten Gummiwerkstoff eine ringförmige, elastische Dichtung 3 angefertigt. Anschließend wird diese ringförmige Dichtung 3 mit einem Klebstoff an den Flansch 5 angeklebt und fixiert, der einen zweiten Gummiwerkstoff mit einem Vulkanisiermittel bzw. Vernetzungsmittel enthält, das mit Sauerstoff reagieren kann. Hierbei geht das Gummimaterial, Vulkanisier- oder Vernetzungsmittel im Klebstoff eine chemische Reaktion mit dem im ersten Gummiwerkstoff verbliebenen Vulkanisiermittel bzw. Vernetzungsmittel ein oder mit der Gummikomponente, die noch keine Reaktion eingegangen ist, und verbindet sich somit mit der Dichtung 3. Gleichzeitig vulkanisiert der zweite Gummiwerkstoff (d. h. der Klebstoff), und der Schwefel bzw. das Peroxid im Klebstoff geht eine chemische Reaktion mit dem Sauerstoff auf der Oberfläche des Flansches 5 ein und wird so an ihr festgehalten. Dadurch ist die Dichtung 3 mit dem Flansch 5 verbunden. Dieses Verfahren hat einen etwas geringeren Effekt als das oben erwähnte Verfahren ohne Klebstoff, jedoch einen größeren Effekt als der Stand der Technik. Nachstehend wird ein Verfahren zum Anbringen der Poldurchführung 2 am Abdeckelement 4 beschrieben. Der Pol 7 der Poldurchführung 2 wird von der Batterieinnenseite in die Durchführöffnung im Abdeckelement 4 eingesetzt. Während die Poldurchführung 2 mit der Dichtung 3 den Flansch 5 zur Außenseite der Batterie hochzieht, wird die ringförmige Feder 6 in den Pol 7 der Poldurchführung 2 hineingedrückt. Dabei wird die Poldurchführung 2 an einer bestimmten Position fixiert und die Dichtung 3 zwischen den Flansch und die Innenseite des Abdeckelementes 4 gepreßt, zusammengedrückt und verformt. Dadurch wird der zwischen der Batterieinnenseite und -außenseite verlaufende Spalt 9 von der Dichtung 3 verschlossen und folglich ein Auslaufen des in der Batterie enthaltenen Elektrolyten verhindert. Bei dem konventionellen Aufbau in Fig. 2 konnten sowohl der Kontaktbereich zwischen der ringförmigen Abdichtung 25 und dem Flansch 23 als auch der Kontaktbereich zwischen der Abdichtung 25 und der Abdeckung 22 einen Kanal für Elektrolytleckagen bilden, wohingegen der erfindungsgemäße Aufbau aufgrund der vollständigen chemischen Verbindung zwischen der Dichtung 3 und dem Flansch 5 ein Auslaufen des Elektrolyten lediglich in dem Kontaktbereich zwischen der Dichtung 3 und dem Abdeckelement 4 ermöglicht.
- Darüber hinaus läßt sich bei einer anderen Anordnung ein Dichtungsmittel, z. B. Asphaltpech, in den Kontaktbereich zwischen der Dichtung 3 und dem Abdeckelement 4 injizieren, wodurch hierbei Elektrolytleckagen im Kontaktbereich zwischen der Dichtung 3 und dem Abdeckelement 4 verringert werden und der Effekt der Leckagevermeidung zunimmt.
- Nachfolgend werden die Auswirkungen dieser Ausführungsform konkret beschrieben. Dazu wurden die geschlossene Sekundärbatterie gemäß dieser Ausführungsform und die konventionell aufgebaute Sekundärbatterie im Experiment verglichen. Es wurden Muster von fünf Zellen der geschlossenen Sekundärbatterie gemäß der Ausführungsform und fünf Zellen der konventionellen geschlossenen Sekundärbatterie hergestellt und zwei Jahre lang bei 45ºC aufbewahrt. Anschließend wurde die alkalische Reaktion an der Oberfläche der Abdeckelemente 4, 22 auf vorhandene Elektrolytleckagen untersucht. Die Ergebnisse sind in Tabelle 1 dargestellt. Tabelle 1
- Wie aus Tabelle 1 deutlich wird, wies keines der Muster der geschlossenen Sekundärbatterie gemäß der Ausführungsform (Muster Nr. 1 bis 5) Elektrolytleckagen auf. Demgegenüber wurde bei allen Mustern der geschlossenen Sekundärbatterie mit konventionellem Aufbau (Muster Nr. 6 bis 10) Elektrolyt festgestellt. Das heißt, bei der geschlossenen Sekundärbatterie, die gemäß der Ausführungsform aufgebaut ist, wird ein Ausströmen des Elektrolyten über lange Zeit verhindert. Demzufolge wird eine geschlossene Sekundärbatterie mit ausgezeichneter Langzeitzuverlässigkeit geschaffen.
- Wie aus dem Vergleich zwischen der Ausführungsform aus Fig. 1 und dem Stand der Technik in Fig. 2 hervorgeht, ist bei der Ausführungsform keine Nut zum Anbringen der Dichtung 3 mehr nötig. Daher hat die Poldurchführung 2 eine einfache Form, und ihre Herstellungskosten sinken. Zudem erfordert die Dichtung 3 bezüglich der Form keine hohe Präzision mehr. Das heißt, die ringförmige Dichtung 3 kann einfach auf den Außenrand der Spalts 9 aufgesetzt werden. Dementsprechend ist die Bearbeitung der Dichtung 3 einfach, und die Herstellungskosten für die Dichtung sinken. Zudem ist es bei Verwendung eines Gummiwerkstoffs mit Vernetzungsmittel möglich, die Dichtung 3 direkt mit dem Flansch 5 zu verbinden, weshalb die Dichtung 3 keine hohe Oberflächenpräzision mehr aufzuweisen braucht.
- Bei diesem Aufbau wird ein Auslaufen des Elektrolyten der geschlossenen Sekundärbatterie durch den Spalt zwischen der Poldurchführung und dem Abdeckelement über lange Zeit vollständig verhindert. Da die Form der Poldurchführung vereinfacht wurde, verringern sich zudem die Herstellungskosten für die Poldurchführung. Und weil die Form der Dichtung 3 keine hohe Präzision erfordert, können auch die Herstellungskosten für die Dichtung gesenkt werden.
Claims (8)
1. Geschlossene Sekundärbatterie (1) mit:
(a) einem Batteriebehälter (8),
(b) einem in dem Batteriebehälter befindlichen Elektrolyten,
(c) einem an einem Ende des Behälters angeordneten Abdeckelement (4) mit
Durchführöffnung,
(d) einer Poldurchführung, die durch Einführen durch die Durchführöffnung
angeordnet wird,
wobei die Poldurchführung (2) einen Flansch (5) und einen aus dem Flansch
hervorstehenden Pol (7) aufweist,
eine obere Seite des Flansches (5) einer Innenfläche des Abdeckelementes (4) im
Behälter (8) gegenüberliegt und
der Pol den Behälter durch die Durchführöffnung von innen nach außen durchdringt,
wobei zwischen der Durchführöffnung und dem Pol ein Spalt entsteht, und
(e) einer Dichtung (3) an einer Stelle zwischen der oberen Seite des Flansches
und der Innenfläche des Abdeckelementes, die den Pol umgibt,
wobei die Dichtung (3) durch eine Kraft von außen verformt wird,
eine Unterseite der Dichtung (3) chemisch mit dem Flansch (5) verbunden ist und
eine Oberseite der Dichtung (3) von einer Druckkraft zwischen der Oberseite des
Flansches (5) und einer Innenfläche des Abdeckelements (4) zusammengedrückt
wird und somit die Innenfläche des Abdeckelements berührt,
wodurch ein Ausströmen des Elektrolyten durch den Spalt verhindert wird.
2. Geschlossene Sekundärbatterie nach Anspruch 1, wobei die Dichtung (3) aus
einem Gummiwerkstoff besteht und der Gummiwerkstoff chemisch mit dem Flansch
(5) verbunden ist.
3. Geschlossene Sekundärbatterie nach Anspruch 1, wobei der Flansch (5) aus
einem Metallwerkstoff und die Dichtung (3) aus einem Gummiwerkstoff besteht, der
zumindest ein Vulkanisiermittel bzw. ein Vernetzungsmittel enthält, wobei das
Vulkanisiermittel chemisch mit einem Sauerstoffatom reagieren kann und sich das
Gummielement durch eine chemische Reaktion mit dem Vulkanisiermittel und einem
auf der Oberfläche des Metallwerkstoffs gebildeten Sauerstoffatom chemisch
verbindet.
4. Geschlossene Sekundärbatterie nach Anspruch 1, wobei der Flansch (5) aus
einem Metallwerkstoff und die Dichtung (3) aus einem Gummiwerkstoff besteht,
wobei die Dichtung chemisch mit dem Flansch verbunden ist, indem ein
Gummiklebstoff verwendet wird, welcher zumindest ein Vulkanisiermittel bzw. ein
Vernetzungsmittel enthält, wobei das Vulkanisiermittel mit einem Sauerstoffatom
chemisch reagieren kann, wodurch das Vulkanisiermittel eine chemische Reaktion
mit einem auf der Oberfläche des Metallwerkstoffs gebildeten Sauerstoffatom
eingeht, so daß der Gummiklebstoff chemisch mit dem Flansch verbunden wird und
gleichzeitig das Vulkanisiermittel chemisch mit dem Gummiwerkstoff reagiert und
sich der Gummiklebstoff chemisch mit der Dichtung verbindet.
5. Herstellungsverfahren für eine geschlossene Sekundärbatterie (1) mit einem
Batteriebehälter (8), einem in dem Batteriebehälter befindlichen Elektrolyten, einem
an einem Ende des Behälters angeordneten Abdeckelement (4), einer
Poldurchführung (2), die durch Einführen durch die Durchführöffnung angeordnet
wird, und einer Dichtung (3) zwischen der oberen Seite des Flansches und der
Innenfläche des Abdeckelementes, wobei das Herstellungsverfahren die folgenden
Schritte umfaßt:
(a) das Ausbilden der Poldurchführung (2) mit einem Flansch (5) und einem aus
dem Flansch hervorstehenden Pol (7),
(b) das chemische Verbinden der Dichtung mit der Oberseite des Flansches an
einer Stelle, die den Pol umgibt, wobei die Dichtung durch eine Kraft von außen
verformt wird,
(c) das Hindurchführen des Pols durch die Durchführöffnung von der
Behälterinnenseite nach außen, wobei ein Spalt (9) entsteht, und das Anordnen der
Oberseite des Flansches, die mit der Dichtung verbunden ist, gegenüber der
Innenfläche des Abdeckelements im Behälter, und
(d) das Befestigen der Poldurchführung (2) und des Abdeckelements (4) derart,
daß die Oberseite der Dichtung die Innenfläche des Abdeckelements berühren kann,
wenn sie von einer Druckkraft zwischen der Innenfläche des Abdeckelements und
dem Flansch zusammengedrückt wird, wodurch ein Ausströmen des Elektrolyten
durch den Spalt (9) verhindert wird.
6. Herstellungsverfahren für eine geschlossene Sekundärbatterie nach Anspruch
5, wobei die Dichtung (3) aus einem Gummiwerkstoff besteht, und sich in Schritt (b)
der Gummiwerkstoff chemisch mit dem Flansch (5) verbindet.
7. Herstellungsverfahren für eine geschlossene Sekundärbatterie nach Anspruch
5, wobei der Flansch (5) aus einem Metallwerkstoff und die Dichtung (3) aus einem
Gummiwerkstoff besteht, der zumindest ein Vulkanisiermittel bzw. ein
Vernetzungsmittel enthält, wobei das Vulkanisiermittel chemisch mit einem Sauerstoffatom
reagieren kann und in Schritt (b) das Vulkanisiermittel eine chemische Reaktion mit
einem auf der Oberfläche des Metallwerkstoffs gebildeten Sauerstoffatom eingehen
kann, so daß sich das Gummielement chemisch mit dem Flansch verbindet.
8. Herstellungsverfahren für eine geschlossene Sekundärbatterie nach Anspruch
5, wobei der Flansch (5) aus einem Metallwerkstoff und die Dichtung (3) aus einem
Gummiwerkstoff besteht und wobei sich in Schritt (b) die Dichtung chemisch mit dem
Flansch verbindet, indem ein Gummiklebstoff verwendet wird, welcher zumindest ein
Vulkanisiermittel bzw. ein Vernetzungsmittel enthält, wobei das Vulkanisiermittel mit
einem Sauerstoffatom chemisch reagieren kann, wodurch das Vulkanisiermittel eine
chemische Reaktion mit einem auf der Oberfläche des Metallwerkstoffs gebildeten
Sauerstoffatom eingeht, so daß sich der Gummiklebstoff chemisch mit dem Flansch
verbindet, und gleichzeitig das Vulkanisiermittel mit dem Gummiwerkstoff chemisch
reagiert, so daß sich der Gummiklebstoff chemisch mit der Dichtung verbindet.
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1997
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