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GEBIET DER ERFINDUNG UND
STAND DER TECHNIK
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Die vorliegende Erfindung betrifft
einen Entwickelvorrichtungshalter (in den Ansprüchen (Entwicklungsgeräthalter
genannt), eine Prozeßkartusche
und ein mit einer solchen Prozeßkartusche
bestücktes
elektrophotographisches Bilderzeugungsgerät.
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Das elektrophotographische Bilderzeugungsgerät ist ein
Gerät,
mit welchem nach einem elektrophotographischen Bilderzeugungsverfahren auf
einem Aufzeichnungsmedium Bilder erzeugt werden. Elektrophotographische
Bilderzeugungsgeräte sind
zum Beispiel Kopierer, elektrophotographische Drucker (LED-Drucker,
Laserstrahldrucker), Faxgeräte,
elektrophotographische Textautomaten usw.
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Die Prozeßkartusche ist eine mit einem
elektrophotographischen, lichtempfindlichen Element, einer Ladevorrichtung,
einer Entwickelvorrichtung und einer Reinigungsvorrichtung als eine
Einheit bestückte
Kartusche, welche austauschbar an der Hauptbaugruppe des Bilderzeugungsgerätes befestigt
werden kann. Die genannte Einheit kann aus einem elektrophotographischen,
lichtempfindlichen Element und mindestens der Ladevorrichtung, der
Entwickelvorrichtung oder der Reinigungsvorrichtung zusammengesetzt
sein. Sie kann aber auch nur aus einer Entwickelvorrichtung und
einem elektrophotographischen, lichtempfindlichen Element zusammengesetzt
sein.
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Bekannt ist ein Bilderzeugungsgerät, mit welchem
nach einem elektrophotographischen Verfahren und bei Nutzung einer
Prozeßkartusche
der genannten Art Bilder erzeugt werden. Ein solches Gerät weist
den Vorteil auf, daß die
Wartung vom Betreiber selbst durchgeführt werden kann, ohne dafür eine Dienstleistungsfirma
in Anspruch nehmen zu müssen,
und dadurch dessen Nutzbarkeit wesentlich verbessert werden kann.
Geräte
dieser Art werden weltweit verwendet.
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Die bei solchen Geräten eingesetzte
Prozeßkartusche
ist mit einer Reinigungseinheit, welche eine Ladevorrichtung, eine
Reinigungsvorrichtung und eine lichtempfindliche Trommel als integrale
Bestandteile aufweist, und einer Entwickeleinheit, welche eine Entwickelvorrichtung
und einen Tonerbehälter
zur Belieferung der Entwickelvorrichtung mit Toner als integrale
Bestandteile aufweist, ausgerüstet. Die
Reinigungseinheit und die Entwickeleinheit sind durch ein Verbindungselement
miteinander verbunden.
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In diesem Fall weist die Entwickeleinheit
einen Tonerrahmen zur Aufnahme des an die Entwickelvorrichtung zu
liefernden Toners und einen Entwickelrahmen zur Aufnahme der Entwickelvorrichtung
auf. Der Tonerrahmen und der Entwickelrahmen sind durch Ultraschallschweißen miteinander
verbunden.
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Der Entwickelrahmen ist mit einem
Halter zum Befestigen der Entwickelvorrichtung versehen.
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Der Entwickelgeräthalter dient dazu, den Zusammenbau
der Prozeßkartusche
zu verbessern.
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Die vorliegenden Erfindung hat die
Aufgabe, den Stand der Technik weiter zu entwickeln.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung
ist die Bereitstellung eines Entwickelgeräthalters, einer Prozeßkartusche
und eines elektrophotographischen Bilderzeugungsgerätes, wobei
die verwendeten Teile effektiv am Entwickelrahmen befestigt werden.
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Eine weitere Aufgabe der vorliegenden
Erfindung ist die Bereitstellung eines Entwickelgeräthalters,
einer Prozeßkartusche
und eines elektrophotographischen Bilderzeugungsgerätes, welche
auf einfache Weise zu montieren sind.
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Noch eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist die Bereitstellung eines preisgünstigen Entwickelgeräthalters
mit vielen Funktionen.
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Noch eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist die Bereitstellung eines Entwickelgeräthalters, einer Prozeßkartusche
und eines mit einer solchen Prozeßkartusche bestückten elektrophotographischen
Bilderzeugungsgerätes,
wobei zum Einsetzen der Prozeßkartusche
in die Gerätehauptbaugruppe
an der Seite eine Führung
angeordnet ist, an welcher ein Antennenkontakt sich befindet.
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Die Merkmale der Erfindung sind in
den beiliegenden Ansprüchen
dargelegt. Diese und weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der
vorliegenden Erfindung sind aus der folgenden Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsformen
in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen deutlicher erkennbar.
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KURZBESCHREIBUING DER
ZEICHNUNGEN
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1 zeigt
die Schnittansicht eines elektrophotographischen Bilderzeugungsgerätes gemäß einer
ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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2 zeigt
die Außenansicht
des in 1 dargestellten
Gerätes.
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3 zeigt
die Schnittansicht einer Prozeßkartusche
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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4 zeigt
schematisch die Außenansicht der
in 3 dargestellten Prozeßkartusche.
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5 zeigt
die rechte Seite der in 3 dargestellten
Prozeßkartusche.
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6 zeigt
die linke Seite der in 3 dargestellten
Prozeßkartusche.
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7 zeigt
eine weitere Außenansicht
der in 3 dargestellten
Prozeßkartusche.
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8 zeigt
die Bodenansicht der in 3 dargestellten
Prozeßkartusche.
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9(a) zeigt
die Außenansicht
der Reinigungseinheit und 9(b) die
Außenansicht
der Entwickeleinheit der in 3 dargestellten
Prozeßkartusche.
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10 zeigt
von einer Seite aus gesehen das Einsetzen und Entfernen der in 3 dargestellten Prozeßkartusche
in die bzw. aus der Hauptbaugruppe des Bilderzeugungsgerätes.
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11 zeigt
von einer Seite aus gesehen das Einsetzen und Entfernen der in 3 dargestellten Prozeßkartusche
in die bzw. aus der Hauptbaugruppe des Bilderzeugungsgerätes.
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12 zeigt
von einer Seite aus gesehen das Einsetzen und Entfernen der in 3 dargestellten Prozeßkartusche
in die bzw. aus der Hauptbaugruppe des Bilderzeugungsgerätes.
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13 zeigt
von einer Seite aus gesehen das Einsetzen und Entfernen der in 3 dargestellten Prozeßkartusche
in die bzw. aus der Hauptbaugruppe des Bilderzeugungsgerätes.
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14 zeigt
von einer Seite aus gesehen das Einsetzen und Entfernen der in 3 dargestellten Prozeßkartusche
in die bzw. aus der Hauptbaugruppe des Bilderzeugungsgerätes.
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15 zeigt
von einer Seite aus gesehen das Einsetzen und Entfernen der in 3 dargestellten Prozeßkartusche
in die bzw. aus der Hauptbaugruppe des Bilderzeugungsgerätes.
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16 zeigt
von einer Seite aus gesehen das Einsetzen und Entfernen der in 3 dargestellten Prozeßkartusche
in die bzw. aus der Hauptbaugruppe des Bilderzeugungsgerätes.
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17 zeigt
von einer Seite aus gesehen das Einsetzen und Entfernen der in 3 dargestellten Prozeßkartusche
in die bzw. aus der Hauptbaugruppe des Bilderzeugungsgerätes.
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18 zeigt
in perspektivischer Darstellung den Innenraum der Gerätehauptbaugruppe.
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19(a) zeigt
in perspektivischer Darstellung den Innenraum und 19(b) eine Innenseite der Gerätehauptbaugruppe.
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20 zeigt
den Kontakt zwischen einem Kontaktelement und einem Kontaktpunkt.
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21 zeigt
die Herstellung der elektrischen Verbindung zwischen den Kontaktelemente.
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22 zeigt
eine Seite einer Prozeßkartusche
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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23(a) zeigt
die Außenansicht
und 23(b) die Innenansicht
des Entwickelvorrichtungshalters in perspektivischer Darstellung.
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24 zeigt
die Schnittansicht I-I des in 23(b) dargestellten
Entwickelvorrichtungshalters.
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25 zeigt
vergrößert den
Tonererfassungskontakt des in 23 dargestellten
Entwickelvorrichtungshalters.
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26 zeigt
perspektivisch die Entwickeleinheit in Explosivdarstellung.
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27 zeigt
in perspektivischer Darstellung den als Entwickelrahmen bezeichneten
Entwickelvorrichtungsralmers.
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28 zeigt
in perspektivischer Darstellung die Entwickeleinheit ohne Entwickelgeräthalter.
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29 zeigt
in perspektivischer Darstellung den Tonerrahmen.
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30 zeigt
in perspektivischer Darstellung den Tonerrahmen nach Anbringen der
Dichtung.
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31 zeigt
die Längsschnittansicht
der in 30 angedeuteten
Dichtung.
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32 zeigt
die Schnittansicht RO-RO der in 3 dargestellten
Prozeßkartusche.
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33 zeigt
den Tonerrahmen in Explosivdarstellung.
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34 zeigt
die Bodenansicht der Prozeßkartusche.
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35 zeigt
die Seitenansicht der in 28 angedeuteten
Zahnradgruppe.
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36 zeigt
die Seitenansicht des Tonerrahmens.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
DR BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Nachfolgend werden die bevorzugten
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung beschrieben. Bei dieser Beschreibung
bedeutet die Breitenrichtung der Prozeßkartusche B die Richtung, in
welcher diese in die Hauptbaugruppe 14 des Bilderzeugungsgerätes (nachfolgend
Gerätehauptbaugruppe
genannt) eingesetzt und aus dieser entfernt wird. Diese Richtung
stimmt mit der Transportrichtung des Aufzeichnungsmediums überein.
Die Längsrichtung
der Prozeßkartusche
B bedeutet die Richtung, welche (im wesentlichen) rechtwinklig zu der
Richtung verläuft,
in welche die Prozeßkartusche B
in die Gerätehauptbaugruppe 14 eingesetzt
und aus dieser entfernt wird. Diese Richtung schneidet die Transportrichtung
des Aufzeichnungsmedium (im wesentlichen) rechtwinklig. 1 zeigt schematisch eine
Ausführungsform
des elektrophotographischen Bilderzeugungsgerätes (Laserstrahldrucker) in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung und 2 dessen
Außensicht
in perspektivischer Darstellung. Die 3–8 zeigen eine Ausführungsform der
Prozeßkartusche
in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung. Von diesen Figuren zeigt 3 die Schnittseitenansicht, 4 in perspektivischer Darstellung
die Außenansicht, 5 die rechte Seite, 6 die linke Seite, 7 in perspektivischer Darstellung
die Draufsicht und 8 in
perspektivischer Darstellung die Bodenansicht der Prozeßkartusche.
In der folgenden Beschreiung bedeutet die Oberseite die nach oben
gerichtete Seite und die Unterseite die nach unten gerichtete Seite
der in die Gerätehauptbaugruppe 14 eingesetzten
Prozeßkartusche.
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[Elektrophotographisches
Bilderzeugungsgerät
A und Prozeßkartusche
B]
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Nachfolgend wird in Verbindung mit
den 1 und 2 ein als Laserstrahldrucker
dienendes elektrophotographisches Bilderzeugungsgerätes gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung beschrieben. 3 zeigt eine Seitenansicht der Prozeßkartusche
B.
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Mit dem in 1 dargestellten Laserstrahldrucker A
wird nach einem elektrophotographischen Bilderzeugungsverfahren
auf einem Aufzeichnungsmedium in Form von Aufzeichnungspapier, eines OHP-Blattes
oder von Gewebe ein Bild erzeugt. Als erstes wird auf einem als
Bildträgerelement
dienenden elektrophotographischen, lichtempfindlichen Element in
Form einer Trommel (nachfolgend lichtempfindliche Trommel genannt)
ein Tonerbild erzeugt. Genauer ausgedrückt, die lichtempfindliche
Trommel wird von einer Ladevorrichtung geladen und anschließend von
einer optischen Vorrichtung auf der Grundlage von Bilddaten mit
einem Laserstrahl belichtet, um ein latentes Bild auf dieser zu
erzeugen. Dieses latente Bild wird von der Entwickelvorrichtung zu
einem Tonerbild entwickelt. Synchron zur Tonerbilderzeugung wird
der Kassette 3a ein Blatt des Aufzeichnungsmediums entnommen
und dieses von der aus paarig angeordneten Aufnahmewalzen 3b und 3c,
paarig angeordneten Registrierwalzen 3d und 3e und
weiteren Elementen zusammengesetzten Transportvorrichtung 3 zur Aufzeichnungsposition
geschoben. Dann wird die als Übertragungsvorrichtung
dienende Übertragungswalze 4 mit
einer Spannung gespeist und das auf der lichtempfindlichen Trommel der
Prozeßkartusche
B erzeugte Tonerbild auf das Aufzeichnungsmedium 2 übertragen.
Das mit dem Tonerbild versehene Aufzeichnungsmedium wird der Fixiervorrichtung 5 zugeführt. Von
der Fixiervorrichtung 5, welche eine Antriebswalze 5c und
eine mit einem Heizelement 5a versehene Fixierwalze 5b aufweist,
wird das diese passierende Aufzeichnungsmedium 2 mit Wärme und
Druck beaufschlagt, um das auf dieses übertragene Tonerbild zu fixieren.
Das mit dem fixierten Tonerbild versehene Aufzeichnungsmedium wird
von einer Gruppe aus paarig angeordneten Austragwalzen 3g, 3h und 3i durch
einen Blattumkehrkanal 3j transportiert und schließlich auf
eine Ablage 6 geschoben. Die Ablage 6 ist auf
der Oberseite der Hauptbaugruppe 14 des Bilderzeugungsgerätes A angeordnet.
Das Gerät
A weist auch eine schwenkbare Zunge 3k und paarig angeordnete
Austragwalzen 3m auf, so daß bei Betätigung der Zunge 3k das
Aufzeichnungsmedium 2 von den paarig angeordneten Austragwalzen 3m erfaßt und ohne
Passieren des Blattumkehrkanals 3j direkt ausgetragen wird.
Bei dieser Ausführungsform
bilden die Aufnahmewalze 3b, die paarig angeordneten Transportwalzen 3c und 3d,
die Registrierwalze 3e, die Transportführung 3f, die paarig
angeordneten Austragwalzen 3g, 3h und 3i und
die paarig angeordneten Austragwalzen 3m die Transportvorrichtung.
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Bei der in den 3–8 dargestellten Prozeßkartusche
B wird die als Ladevorrichtung dienende Ladewalze 8 mit
einer Spannung gespeist und während
der Rotation der als Bildträgerelement
dienenden lichtempfindlichen Trommel 7 deren mit einer lichtempfindlichen
Schicht 7e (20)
versehene Oberfläche
gleichmäßig geladen.
Dann wird vom optischen System 1 ein die Bilddaten tragender
Laserstrahl durch die Be lichtungsöffnung 1e auf die
lichtempfindliche Trommel 7 gerichtet und dabei auf dieser
ein latentes Bild erzeugt. Das latente Bild wird von der Entwickelvorrichtung 9 mittels
Toner entwickelt.
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Die lichtempfindliche Trommel 7 berührt die Ladewalze 8,
setzt diese in Drehung und wird von dieser geladen. Die Entwickelvorrichtung 9 führt den zu
entwickelnden Bereichen der lichtempfindlichen Trommel 7 Toner
zu und entwickelt das auf dieser erzeugte latente Bild. Das optische
System 1 weist eine Laserdiode 1a, einen Polygonspiegel 1b,
eine Linse 1c und einen Totalreflexionsspiegel 1d auf.
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Wenn das in der Entwickelvorrichtung 9 angeordnete
Tonerrührelement 9b in
Drehung gesetzt wird, rührt
dieses den im Tonerbehälter 1A vorhandenen
Toner um und transportiert eine Menge davon zu der innen mit einem
Magnet versehenen Entwickelwalze 9c, wobei während der
Rotation der Entwickelwalze 9c eine von der Entwickellamelle 9d triboelektrisch
geladene Tonerschicht erzeugt wird. Von dieser Tonerschicht wird
auf den zu entwickelnden Bereich der lichtempfindlichen Trommel 7 Toner übertragen.
Mit der Übertragung
von Toner auf die lichtempfindliche Trommel 7 wird das
auf dieser erzeugte latente Bild sichtbar gemacht. Die Entwickellamelle 9d reguliert
die Menge des auf die Oberfläche
der Entwickelwalze 9c aufgebrachten Toners. Neben der Entwickelwalze 9c sind
auch Rührelemente 9e und 9f zum
Rühren
und Umwälzen
des Toners angeordnet.
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Danach wird die Übertragungswalze 4 mit
einer Spannung mit einer Polarität
entgegengesetzt der des Tonerbildes gespeist und dabei das auf der lichtempfindlichen
Trommel 7 vorhandene Tonerbild auf das Aufzeichnungsmedium 2 übertragen.
Danach wird von der Reinigungsvorrichtung 10 der auf der lichtempfindlichen
Trommel 7 verbliebene Toner entfernt. Die Reinigungsvorrichtung 10 weist
eine die lichtempfindliche Trommel 7 berührende elastische Reinigungslamelle 10a auf.
Der auf der lichtempfindlichen Trommel 7 verbliebene Toner
wird von der elastischen Reinigungslamelle 10a abgekratzt
und fällt
in den Tonersammelbehälter 10b.
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Die Prozeßkartusche B ist aus folgenden Elementen
zusammengesetzt, der Tonerkammer 11 des Kartuschenrahmens
(nachfolgend Tonerkammerrahmen genannt), welche einen Teil des Tonerbehälters 11A (Toneraufnahmeabschnitt)
bildet und zum Speichern von Toner dient, der Entwickelkammer 12 des
Kartuschenrahmens (nachfolgend Entwickelkammerrahmen genannt), in
welcher die Entwickelvorrichtung in Form der Entwickelwalze 9c untergebracht
ist, und der Reinigungsvorrichtungskammer 13 des Kartuschenrahmens
(nachfolgend Reinigungsvorrichtungsrahmen genannt), in welcher die lichtempfindliche
Trommel 7, die Reinigungsvorrichtung in Form der Reinigungslamelle 10a,
die Ladewalze 8 und andere Teile untergebracht sind. Die Prozeßkartusche
B wird von der Bedienperson austauschbar in die Hauptbaugruppe 14 des
Gerätes eingesetzt.
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Die Prozeßkartusche B ist mit zwei Öffnungen
versehen, der Belichtungsöffnung 1e,
durch welche der die Bilddaten tragende Lichtstrahl auf die lichtempfindliche
Trommel 7 gerichtet wird, und der Übertragungsöffnung 13n, durch
welche die lichtempfindliche Trommel 7 direkten Kontakt
zum Aufzeichnungsmedium 2 hat. Genauer ausgedrückt, die Belichtungsöffnung 1e ist
in der Reinigungsvorrichtungskammer 13 und die Übertragungsöffnung 13n zwischen
der Entwickelkammer 12 und der Reinigungsvorrichtungskammer 13 vorhanden.
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Nachfolgend wird der Aufbau des Gehäuses einer
Ausführungsform
der Prozeßkartusche
B gemäß der vorliegenden
Erfindung beschrieben.
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Die Prozeßkartusche B gemäß der vorliegenden
Erfindung wird auf die nachfolgend beschriebene Weise zusammengebaut.
Zuerst werden der Tonerkammerrahmen 11 und der Entwickelkammerrahmen 12 miteinander
verbunden. Danach wird der Reinigungsvorrichtungsrahmen 13 schwenkbar
an den beiden zusammengefügten
Rahmen befestigt. Damit ist das Kartuschengehäuse komplettiert. Anschließend werden
die lichtempfindliche Trommel 7, die Ladewalze 8,
die Entwickelvorrichtung 9, die Reinigungsvorrichtung 10 und
weitere Elemente in das Gehäuse
montiert. Die Prozeßkartusche
B wird über eine
in der Gerätehauptbaugruppe 14 angeordnete Führung austauschbar
in diese eingesetzt.
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[Gehäuseaufbau der Prozeßkartusche
B]
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Wie bereits erwähnt, ist das Gehäuse der Prozeßkartusche
B gemäß der vorliegenden
Erfindung aus dem Tonerkammerrahmen 11, dem Entwickelrahmen 12 und
dem Reinigungsvorrichtungsrahmen 13 zusammengesetzt.
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Wie die 3 und 9 zeigen,
weist der Tonerkammerrahmen 11 den Tonerbehälter 11A auf,
in welchem das Tonerrührelement 9b zum
Umrühren und
Zuführen
des Toners angeordnet ist. Am Entwickelkammerrahmen 12 sind
die Entwickelwalze 9c und die Entwickellamelle 9d befestigt
und der Entwickelwalze 9c gegenüber die Rührelemente 9e und 9f zum
Umwälzen
des Toners in der Entwickelkammer drehbar angeordnet. Unmittelbar
neben der Entwickelwalze 9c und im wesentlichen parallel
zu dieser ist eine Antenne 9h angeordnet. Der Tonerkammerrahmen 11 und
der Entwickelkammerrahmen 12 werden durch Schmelzschweißen (bei
dieser Ausführungsform
durch Ultraschallschweißen)
mit einander verbunden, um die Entwickeleinheit D als integrales zweites
Rahmenelement herzustellen (9(b)).
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Die lichtempfindliche Trommel 7,
die Ladewalze 8 und die Reinigungsvorrichtung 10 werden am
Reinigungsvorrichtungsrahmen 13 montiert. Am Reinigungsvorrichtungsrahmen 13 wird
außerdem ein
Trommelabdeckelement 18 befestigt, welches nach dem Entfernen
der Prozeßkartusche
B aus der Gerätehauptbaugruppe 14 die
lichtempfindliche Trommel 7 schützt, und diese Einheit bildet
die Reinigungseinheit C als erstes Rahmenelement (9(a)).
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Die Entwickeleinheit D und die Reinigungseinheit
C werden mit dem Verbindungselement 22 schwenkbar miteinander
verbunden, um die Prozeßkartusche
B zu komplettieren. Wie 9 zeigt,
ist an beiden Stirnseiten (in Achsrichtung der Entwickelwalze 9c)
der Entwickelkammer 12 ein mit einem Zapfen 20 versehener
Arm 19 angeordnet (9(b)).
Jeder der beiden Zapfen 20 ruht im jeweiligen der an beiden
Stirnseiten der Reinigungsvorrichtungskammer 13 vorhandenen
Vertiefung 21, wodurch die positionelle Beziehung zwischen
der Entwickeleinheit D und der Reinigungseinheit C festgelegt ist
( 9(a)). Nach dem Einführen der
Zapfen 20 in die jeweilige Vertiefung 21 wird
das Verbindungselement 22 so an der Reinigungsvorrichtungskammer 13 befestigt,
daß die
Entwickeleinheit D und die Reinigungseinheit C um die Zapfen 20 relativ
zueinander geschwenkt werden können.
Am Verbindungselement 22 ist eine Druckfeder 22a befestigt,
welche den Entwickelkammerrahmen 12 nach unten und damit
die Entwickelwalze 9c zuverlässig gegen die lichtempfindliche Trommel 7 drückt. An
jeder Stirnseite der Entwickelwalze 9c ist ein Distanzring 9i angeordnet,
dessen Durchmesser größer ist
als der Durchmesser der Entwickelwalze 9c, so daß beim Anpressen
des Distanzrings 9i an die lichtempfindliche Trommel 7 zwi schen
dieser und der Entwickelwalze 9c ein bestimmter Abstand
(etwa 300 μm)
beibehalten wird. Durch die elastische Kraft der Druckfeder 22a kann die
positionelle Beziehung zwischen der Außenoberfläche der lichtempfindlichen
Trommel 7 und der Außenoberfläche der
Entwickelwalze 9c exakt beibehalten werden.
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[Aufbau der Führung für die Prozeßkartusche
B]
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Nachfolgend wird in Verbindung mit
den 4 bis 9 die Führung, welche die Prozeßkartusche B
beim Einsetzen in die Gerätehauptbaugruppe 14 und
beim Entfernen aus dieser führt,
detailliert beschrieben. 5 zeigt
in Pfeilrichtung X, d. h. in Kartuscheneinsetzrichtung (von der
Entwickeleinheit D aus) gesehen die rechte Seite und 6 die linke Seite der Prozeßkartusche
B.
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Wie diese Figuren zeigen, ist an
jeder Stirnseite des Gehäuses 100 eine
Führung
angeordnet, durch welche die Prozeßkartusche B beim Einsetzen in
die und Entfernen aus der Gerätehauptbaugruppe 14 geführt wird.
Diese Führung
weist einen zylindrischen Zapfen 13a als erstes Führungselement,
ein langes Teil 12a als zweites Führungselement und ein kurzes
Teil 13b als drittes Führungselement
auf.
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Das zylindrische Führungselement 13a erstreckt
sich in Achsrichtung der lichtempfindlichen Trommel 7 aus
der Stirnfläche
des Reinigungsvorrichtungsrahmens 13. In diesem zylindrischen
Führungselement 13a ist
die Achse 7a der lichtempfindlichen Trommel 7 drehbar
gelagert. Das lange Führungselement 12a ist
an jeder Stirnseite des Entwickelkammerrahmens 12 angeordnet
und dient als Brücke
zwischen dem Entwickelkammerrahmen 12 und dem Reinigungsvorrichtungsrahmen 13.
Das kurze Führungselement 13b ist
an jeder Stirnseite des Reinigungsvorrichtungsrahmens 13 über dem zylindrischen
Füh rungselement 13a angeordnet.
Genauer ausgedrückt,
das lange Führungselement 12a ist
integraler Bestandteil der Entwickelwalzenhalter 40 und 41 (23), worauf später eingegangen
wird. Das zylindrische Führungselement 13a und
das kurze Führungselement 13b sind
integrale Bestandteile des Reinigungsvorrichtungsrahmens 13.
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Das lange Führungselement 12a erstreckt sich
in Einsetzrichtung der Prozeßkartusche
B (Pfeilrichtung X) und ist im wesentlichen unter dem gleichen Winkel
angeordnet, unter welchem die Prozeßkartusche B eingesetzt wird.
Das zylindrische Führungselement 13a liegt
in Kartuscheneinsetzrichtung auf der imaginären Verlängerung des langen Führungselements 12a,
während
das kurze Führungselement 13b sich
im wesentlichen parallel zum langen Führungselement 12a erstreckt.
Wie 6 zeigt, sind das
zylindrische Führungselement 13a,
das zweite Führungselement 12a und
das dritte Führungselement 13b auch
auf der Stirnseite angeordnet, welche der in 10 dargestellten gegenüberliegt,
und deren Konfiguration und Lage entsprechen den in 5 dargestellten. Diese drei Führungselemente
ragen im wesentlichen in gleicher Länge aus der Außenfläche des
Reinigungsvorrichtungsrahmens 13 und der des Entwickelkammerrahmens 12, welche
auf der gleichen Ebene liegen.
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Diese Elemente werden nachfolgend
detaillierter beschrieben.
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Das zylindrische Führungselement 13a als erstes
Führungselement
ist sowohl an der Stirnseite C1 (rechte Seite 13c) als auch an der
Stirnseite C2 (linke Seite 13d) der Reinigungseinheit C angeordnet,
wobei von der Entwickeleinheit D aus (in Kartuscheneinsetzrichtung)
auf die Achse der lichtempfindlichen Trommel 7 gesehen
die Seite C1 die rechte Seite 13c des Reinigungsvorrichtungsrahmens 13 darstellt.
In die gleiche Richtung gesehen ist die andere Seite C2 die linke
Seite des Reinigungsvorrichtungsrahmens 13. Ein zylindrisches
Führungselement 13a erstreckt
sich in Achsrichtung der lichtempfindlichen Trommel 7 aus
der Stirnfläche 13c und
das andere aus der Stirnfläche 13d des
Reinigungsvorrichtungsrahmens 13. Die beiden zylindrischen
Führungselemente 13a dienen
auch als Lagerstelle für die
Trommelachse 7a. Mit anderen Worten, die Trommelachse 7a wird über die
beiden zylindrischen Führungselemente 13a auf
der später
beschriebenen Führungsbahn 16a geführt und
schließlich
in der jeweiligen Vertiefung 16a5 fixiert (10–17).
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Ein langes Führungselement 12a als
zweites Führungselement
ist an der Stirnseite D1 (rechte Seite 12c) und das andere an der
Stirnseite D2 (linke Seite 12d) der Entwickeleinheit D angeordnet,
wobei auf die Achse der lichtempfindlichen Trommel gesehen die Seite
D1 als rechte Seite 12c und die Seite D2 als linke Seite 12d des
Entwickelkammerrahmens 12 anzusehen ist. In Kartuscheneinsetzrichtung (Pfeilrichtung
X) gesehen ist das lange Führungselement 12a hinter
dem zylindrischen Führungselement 13a angeordnet.
Genauer ausgedrückt,
das lange Führungselement 12a ist
im Bereich L angeordnet, welcher sich aus der parallel zur Einsetzrichtung
und tangential zur Peripherie verlaufenden imaginären Verlängerung 111 bzw. 112 (5) ergibt, und bildet die
Brücke
zwischen dem Entwickelkammerrahmen 12 und dem Reinigungsvorrichtungsrahmen 13,
wobei dessen vorderes Ende 12a1 sich über die Stirnseite des Reinigungsvorrichtungsrahmens 13 erstreckt
(um etwa 1 bis 2 mm).
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An den Stirnflächen 13c und 13d der
Reinigungseinheit C ist über
dem zylindrischen Führungselement 13a das
als drittes Führungselement
dienende kurze Führungselement 13b angeordnet.
Genauer ausgedrückt,
in Kartuscheneinsetzrichtung gese hen ist das kurze Führungselement 13b im
wesentlichen direkt über
dem zylindrischen Führungselement 13a angeordnet.
Mit anderen Worten, das kurze Führungselement 13b ist
im Bereich 15 angeordnet, welcher sich aus den im wesentlichen
rechtwinklig zur Kartuscheneinsetzrichtung (Pfeilrichtung X) über die Peripherie
des zylindrischen Führungselements 13a parallel
zueinander gezogenen Linien 113 und 114 ergibt.
Das kurze Führungselement 13b erstreckt sich
im wesentlichen parallel zum langen Führungselement 12a.
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Typische Dimensionen der Führungselemente
gehen aus der nachfolgenden Aufstellung hervor. Die Toleranzbereiche
gelten für
diese Ausführungsform
der Prozeßkartusche.
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Der Durchmesser des zylindrischen
Führungselements 13a beträgt etwa
10,0 mm (Toleranzbereich 7,5 bis 10,0 mm); das lange Führungselement 12a hat
eine Länge
von etwa 36,0 mm (Toleranzbereich 15,0 bis 41,0 mm) und eine Breite
von etwa 8,0 mm (Toleranzbereich 1,5 bis 10,0 mm), das kurze Führungselement 13b hat
eine Länge
von etwa 10,0 mm (Toleranzbereich 3,0 bis 17,0 mm) und eine Breite
von etwa 4,0 mm (Toleranzbereich 1,5 bis 7,0 mm). Der Abstand zwischen
der Peripherie des zylindrischen Führungselements 13a und
dem vorderen Ende 12a1 des langen Führungselements 12a beträgt etwa
9,0 mm.
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Der Abstand zwischen der Peripherie
des zylindrischen Führungselements 13a und
der untersten Kante 13b1 des kurzen Führungselements 13b beträgt etwa
7,5 mm (Toleranzbereich 5,5 bis 9,5 mm).
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Nachfolgend werden der Berührungsregulierabschnitt 13e und
der Berührungslöseabschnitt 13f an
der Oberseite 13d der Reinigungseinheit C beschrieben.
Oberseite bedeutet die Sei te der Reinigungseinheit C, welche bei
eingesetzter Prozeßkartusche
B nach oben gerichtet ist. Bei dieser Ausführungsform ist das die Fläche 13i der
Reinigungseinheit C.
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Der Berührungsregulierabschnitt 13e und der
Berührungslöseabschnitt 13f sind
am rechten Ende 13c und am linken Ende 13d dieser
Fläche 13i vorhanden.
Der Berührungsregulierabschnitt 13e fixiert
die Lage der Prozeßkartusche
B in der Gerätehauptbaugruppe.
Genauer ausgedrückt,
beim Einsetzen der Prozeßkartusche
B in die Gerätehauptbaugruppe 14 kommt
der Regulierabschnitt 13e mit dem in der Gerätehauptbaugruppe 14 angeordneten Anschlagelement 25 in
Berührung
( 10–17),
wodurch die Lage der Prozeßkartusche
B fixiert wird. Der Berührungslöseabschnitt 13f kommt
beim Entfernen der Prozeßkartusche
B aus der Gerätehauptbaugruppe 14 zur
Wirkung. Genauer ausgedrückt, beim
Entfernen der Prozeßkartusche
B aus der Gerätehauptbaugruppe 14 kommt
der Berührungslöseabschnitt 13f mit
dem Anschlagelement 25 in Berührung, so daß das dabei
erzeugte Moment ein leichtes Entfernen der Prozeßkartusche aus der Gerätehauptbaugruppe
ermöglicht.
-
Nachfolgend werden in Verbindung
mit den 10–17 die einzelnen Schritte
beim Einsetzen und Entfernen der Prozeßkartusche B beschrieben.
-
In Kartuscheneinsetzrichtung gesehen
ist auf der Oberseite der Reinigungseinheit C beidseitig eine Vertiefung 13g vorhanden.
Die Vertiefung 13g weist mehrere Flächen auf, eine in Kartuscheneinsetzrichtung
(Pfeilrichtung X) von der Vorderseite der Kartusche B schräg nach oben
sich erstreckende erste geneigte Fläche 13g1, eine von
der oberen Kante 13g2 nach hinten sich erstreckende zweite
geneigte Fläche 13g3 und
eine vom unteren Ende 13g4 der geneigten Fläche 13g3 nach
hinten sich erstreckende vierte geneigte Fläche 13g5. Vom unteren Ende 13g6 der
geneigten Fläche 13g5 erstreckt
eine Wand (geneigte Fläche) 13g7 sich
nach vorn. Die zweite geneigte Fläche 13g3 entspricht
dem Berührungsregulierabschnitt 13e und
die Wand 13g7 dem Berührungslöseabschnitt 13f.
-
Nachfolgend sind die typischen Dimensionen
der genannten Abschnitte zusammengestellt.
-
Der Berührungsregulierabschnitt 13e verläuft bezüglich der
Horizontalen X der in die Gerätehauptbaugruppe 14 eingesetzten
Prozeßkartusche B
(5) unter einem Winkel
von 0 Grad und hat eine Länge
von etwa 6,0 mm (Toleranzbereich 4,5 bis 8,0 mm). Der Berührungslöseabschnitt 13f ist
bezüglich
der Horizontalen x um den Winkel θ1 (etwa 45 Grad) geneigt und
hat eine Länge
von etwa 10,0 mm (Toleranzbereich 8,5 bis 15,0 mm).
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[Schritte zum Einsetzen
und Entfernen der Prozeßkartusche]
-
Nachfolgend werden in Verbindung
mit den 10–19 Schritte zum Einsetzen
und Entfernen der Prozeßkartusche
B in die und aus der Gerätehauptbaugruppe 14 beschrieben.
-
Voraussetzung ist, daß die Prozeßkartusche B
wie beschrieben konstruiert ist und in den in der Gerätehauptbaugruppe 14 dafür vorhandenen
Raum eingesetzt oder aus diesem entfernt werden kann.
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Wenn die Bedienperson die in den 18 und 19 angedeutete Abdeckung 35 um
den Punkt 35a nach oben schwenkt, wird der Kartuschenaufnahmeraum
S geöffnet,
so daß die
rechte und die linke Führung 16 in
der Gerätehauptbaugruppe 14 sichtbar
werden. Jede der beiden Führungen 16 weist
eine erste Füh rungsbahn 16a und
eine zweite Führungsbahn 16b auf.
Die Prozeßkartusche
B wird zwischen den Führungsbahnen 16a und 16b geführt in die
Gerätehauptbaugruppe
geschoben und danach wird die Abdeckung 35 nach unten geschwenkt, um
den Kartuschenaufnahmeraum zu schließen. Die Einsetzrichtung der
Prozeßkartusche
B schneidet die Achse der lichtempfindlichen Trommel 7 im
wesentlichen rechtwinklig, wie die 10– 17 zeigen. Dabei bildet die
Reinigungseinheit C den vorderen Abschnitt und die Entwickeleinheit
D den hinteren Abschnitt der Prozeßkartusche B.
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An beiden Seiten der Prozeßkartusche
B ist eine Vertiefung 17 als Griff vorhanden (3), welche von der Bedienperson
mit beiden Händen
erfaßt wird
und dieser das Einsetzen und Entfernen der Prozeßkartusche erleichtert.
-
Die Prozeßkartusche B weist eine Trommelabdeckung 18 ( 3) auf, welcher der Bewegung der
Prozeßkartusche
B beim Einsetzen und Entfernen folgt. Wenn die Prozeßkartusche
B aus der Hauptbaugruppe des Laserdruckers entfernt wird, schwenkt
die Abdeckung zurück,
schließt
dabei die Übertragungsöffnung und
schützt
auf diese Weise die lichtempfindliche Trommel 7. Wie 6 zeigt, ist die Abdeckung 18 beidseitig
mit einem Arm 18a und einem Verbindungsglied 18b gekoppelt,
welche am Reinigungsvorrichtungsrahmen 13 schwenkbar befestigt
sind, und wird von diesen gestützt.
Wie 6 ebenfalls zeigt,
wird beim Einsetzen der Prozeßkartusche
B in Pfeilrichtung X in die Gerätehauptbaugruppe 14 das
vordere Ende des am Arm 18a befestigten Hebels 23 gegen
einen in der Gerätehauptbaugruppe
angeordneten Anschlag (nicht dargestellt) gedrückt, dabei der Hebel 23 um
den Punkt 18c als Lagerstelle für den Schließarm 18a geschwenkt
und die Abdeckung 18 bewegt, um die Übertragungsöffnung freizulegen. Beim Entfernen
der Prozeßkartusche
B aus der Gerätehauptbaugruppe 14 wird
durch die Kraft der Torsionsfeder 23a die Abdeckung 18 zurückgeschwenkt.
-
Die erste Führungsbahn 16a bildet
den unteren Abschnitt der Führung 16 und
dient als Auflage für
das lange Führungselement 12a und
das zylindrische Führungselement 13a an
der Prozeßkartusche B.
Die erste Führungsbahn 16a ist
in mehrere Sektionen unterteilt, in eine Hauptsektion 16a1,
eine abgestufte Sektion 16a2, eine Vertiefung 16a3,
eine Hilfssektion 16a4 und eine Positioniervertiefung 16a5, welche
in Einsetzrichtung in der genannten Reihenfolge angeordnet sind.
Die Hauptsektion 16a1 dient als Führung für das lange Führungselement 12a und das
zylindrische Führungselement 13a. Über die Hilfssektion 16a4 gleitet
das zylindrische Führungselement 13a in
die Positioniervertiefung 16a5. Wenn das zylindrische Führungselement 13a den
Grund der Positioniervertiefung 16a5 erreicht hat, ist
die Prozeßkartusche
B in der Gerätehauptbaugruppe 14 positioniert.
Die zweite Führungsbahn
bildet den oberen Abschnitt der Führung 16 und weist
eine geneigte Fläche 16b1 sowie
einen Rücksprung 16b2 auf,
welche in Einsetzrichtung in der genannten Reihenfolge angeordnet
sind.
-
Im Kartuschenaufnahmeraum 5 der
Gerätehauptbaugruppe 14 ist
an einer in diesem angeordneten Strebe 27 rechts und links
ein Anschlag 25 (zur Regulierung der Schwenkbewegung der
Prozeßkartusche
B) befestigt. Der an der Prozeßkartusche
B vorhandene Berührungsregulierabschnitt 13e kommt mit
dem Anschlag 25 in Berührung,
wodurch die Schwenkbewegung der Prozeßkartusche B reguliert wird
(15). Genauer ausgedrückt, mit
dem Gleiten des zylindrischen Führungselementes 13a in
die Positioniervertiefung 16a5 und dem Anlegen des Berührungsregulierabschnitts 13e gegen
den Anschlag 25 wird die Prozeßkartusche B exakt in der Gerätehauptbaugruppe 14 positioniert.
Beim Entfernen der Prozeßkartusche
B aus der Gerätehauptbaugruppe 14 legt
der Berührungslöseabschnitt 13f sich gegen
den Anschlag 25 und erleichtert den Ausbauvorgang.
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Im Kartuschenaufnahmeraum S ist an
der rechten und der linken Seite ein Anpreßelement 26 angeordnet
(10–19).
Das Anpreßelement 26 wird
von der Druckfeder 26a in Uhrzeigerrichtung um den Punkt 26b geschwenkt
und gegen die Prozeßkartusche
B gedrückt,
um die Übertragung
einer am Gerät
A auftretenden Schwingung auf die Prozeßkartusche zu verhindern.
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Nachfolgend wird in Verbindung mit
den entsprechenden Zeichnungen die Beziehung zwischen der in der
Gerätehauptbaugruppe 14 angeordneten Führung 16 und
den an der Prozeßkartusche
B vorhandenen Führungselementen 12a, 13a und 13b beim
Einsetzen und Entfernen der Prozeßkartusche beschrieben. Die 10–15 zeigen
schematisch die einzelnen Schritte beim Einsetzen der Prozeßkartusche
B bis zum Moment der entgültigen
Positionierung in der Gerätehauptbaugruppe 14.
In den 10 und 15 ist die gesamte Seitenansicht
der Prozeßkartusche 8 durch
eine durchgehende Linie, die in der Gerätehauptbaugruppe 14 angeordnete
Führung durch
eine Doppelpunkt-Kettenlinie (imaginäre Linie) gekennzeichnet. In
den 11–14, welche Einsetzzwischenschritte
zeigen, sind nur die an der Prozeßkartusche B vorhandenen Führungselemente
durch die durchgehenden Linie, die anderen Abschnitte durch die
Doppelpunkt-Kettenlinie gekennzeichnet.
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Wie 10 zeigt,
wird von der Bedienperson die Prozeßkartusche B erfaßt und so
in die Gerätehauptbaugruppe 14 geschoben,
daß das
zylindrische Führungselement 13a und
das lange Führungselement 12a an
der Prozeßkartusche
auf der Führungsbahn 16a gleiten.
In diesem Zustand hat das kurze Führungselement 13b den
Abstand E zur Führungsbahn 16b (2,0
bis 4,0 mm bei dieser Ausführungsform).
-
In diesem Zustand folgt das Anpreßelement 26 der
geneigten Fläche 13i an
der Prozeßkartusche B
und beeinträchtigt
den Einsetzvorgang nicht. Auch beim weiteren Einführen der
Prozeßkartusche
B bleibt der Gleitkontakt zwischen dem Anpreßelement 26 und der
Kartuschenoberseite erhalten, so daß die Aufwärtsbewegung der Kartusche kontrolliert
wird. So lange die Prozeßkartusche
B im Gerät
A verbleibt, wird das Anpreßelement 26 gegen
die Kartuschenoberseite gedrückt.
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Wenn die Prozeßkartusche B die in 11 dargestellte Lage erreicht,
befindet das zylindrische Führungselement 13a sich
an der abgestuften Sektion 16b2 der ersten Führungsbahn 16a,
um in die Vertiefung 16a3 zu gleiten. Wenn die Prozeßkartusche
B einen bestimmten Punkt erreicht hat (15) befindet die lange Führung 12a sich
in der Vertiefung 16a3, welche zur Führungsbahn 16a einen
Abstand M hat (etwa 4,0 bis 8,0 mm bei dieser Ausführungsform)
und größer ist
als E (E < M).
Auch in diesem Zustand ruht das kurze Führungselement 13b noch nicht
auf der zweiten Führungsbahn 16b (nach
oben geneigte Fläche 16b1).
-
Erst wenn die Prozeßkartusche
B die in 12 dargestellte
Lage erreicht, kommt das kurze Führungselement 13b mit
der Führungsbahn 16b in Berührung, d.
h. noch bevor das zylindrische Führungselement 13a der
Prozeßkartusche
B den Boden der Vertiefung 16a3 berührt.
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Mit anderen Worten, in diesem Zustand
dienen das lange und das kurze Führungselement 12a bzw. 13b als
Einsetzführung,
wodurch die von der abgestuften Sektion auf die Prozeßkartu sche
B möglicherweise
wirkende Stoßbelastung
verringert wird.
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Bei Erreichen des in 13 dargestellten Zustandes befindet das
hintere Ende des langen Führungselements 12a der
Prozeßkartusche
B sich an der Kante der Vertiefung 16a3 der ersten Führungsbahn 16a,
während
das zylindrische Führungselement 13a die
Hilfssektion 16a4 berührt
und auf dieser weitergleiten wird. Von hier ab gleitet das zylindrische
Führungselement 13a auf
der ersten Führungsbahn 16a und
das kurze Führungselement 13b auf
der zweiten Führungsbahn 16b,
wie 14 zeigt.
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Bei Erreichen des in 14 dargestellten Zustandes befindet das
kurze Führungselement 13b sich über der
Vertiefung 16b2 der zweiten Führungsbahn 16b. In
dem Moment, in welchem das kurze Führungselement 13b in
die Vertiefung 16b2 gleitet, hat nur das zylindrische Führungselement 13a Kontakt
zur Gerätehauptbaugruppe 14,
und zwar auf der Hilfssektion 16a4; dadurch schwenkt die
Prozeßkartusche
B etwas entgegen Uhrzeigerrichtung, so daß das zylindrische Führungselement 13a in
die Positioniervertiefung 16a5 gleitet (15). Fast zum gleichen Zeitpunkt kommt
der am Reinigungsvorrichtungsrahmen 13 vorhandene Berührungsregulierabschnitt 13c mit
dem Schwenkregulierabschnitt 25a des in der Gerätehauptbaugruppe 14 befestigten
Anschlags 25 in Berührung
( 15). Damit ist die
Prozeßkartusche
B vollständig
in der Gerätehauptbaugruppe 14 positioniert
und ausgerichtet. In diesem Zustand wird die Lage der Prozeßkartusche
B in der Gerätehauptbaugruppe 14 nur
vom zylindrischen Führungselement 13a fixiert,
da die anderen Führungselemente
(das lange und das kurze Führungselement 12a bzw. 13b)
keinen Kontakt zu anderen Abschnitten der in der Gerätehauptbaugruppe 14 vor handenen
Führung 16 haben;
das heißt,
die Lage der Prozeßkartusche
B wird exakt fixiert.
-
Die positionelle Beziehung zwischen
dem Berührungsregulierabschnitt 13e und
dem Schwenkregulierabschnitt 25a, auf welche später detailliert eingegangen
wird, ergibt sich daraus, daß das
beim Betreiben der Prozeßkartusche
B erzeugte Moment vom Berührungsregulierabschnitt 13e und
vom Schwenkregulierabschnitt 25a aufgenommen wird. Der
Abstand vom Berührungspunkt
zwischen dem Berührungsregulierabschnitt 13e und
dem Schwenkregulierabschnitt 25a zur Mitte des zylindrischen Führungselements 13a ist
größer als
der Abstand zwischen dem langen Führungselement 12a und
der Mitte des zylindrischen Führungselements 13a und der
Abstand zwischen dem kurzen Führungselement 13b und
der Mitte des zylindrischen Führungselements 13a.
Das heißt,
daß beim
Betreiben der Prozeßkartusche
B deren Orientierung stabiler ist.
-
Bei dem in 15 dargestellten Zustand greift das an
einem Ende der lichtempfindlichen Trommel 7 befestigte
Schrägzahn-Stirnrad 7b in
das in der Grätehauptbaugruppe 14 angeordnete
angetriebene Schrägzahn-Stirnrad 28.
Beim Übertragen der
Antriebskraft vom Zahnrad 28 auf das Zahnrad 7b unterliegt
die Prozeßkartusche
B einer in Uhrzeigerichtung wirkenden Kraft (17). Das von dieser Kraft erzeugte und
auf die Prozeßkartusche
B wirkende Moment wird aber vom Berührungsregulierabschnitt 13e aufgenommen.
-
Das Anpreßelement 26 drückt die
Prozeßkartusche
B nach unten. Wenn das zylindrische Führungselement 13a nicht
von selbst in die Vertiefung 16a5 an der Gerätehauptbaugruppe 14 gleitet,
wird das von dem um den Berührungspunkt
zwischen dem Schwenkregulierabschnitt 25a und dem Berührungsregulierabschnitt 13e erzeugten
Moment bewirkt.
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Nachfolgend werden in Verbindung
mit den 16 und 17 die Schritte zum Entfernen
der Prozeßkartusche
B aus der Gerätehauptbaugruppe 14 beschrieben.
Die Richtung, in welcher die Prozeßkartusche entfernt wird, ist
durch den Pfeil Y gekennzeichnet.
-
Zum Entfernen der Prozeßkartusche
B aus der Gerätehauptbaugruppe 14 wird
diese von der Bedienperson an dem durch Vertiefungen erzeugten Griff 17 erfaßt und entgegen
Uhrzeigerrichtung in Pfeilrichtung a um das zylindrische Führungselement 13a geschwenkt.
Dabei kommt der Berührungslöseabschnitt 13f der
Prozeßkartusche
B mit dem Berührungslöseabschnitt 25b des
festen Anschlags 25 in der Gerätehauptbaugruppe 14 in
Berührung.
Beim weiteren Anheben der Prozeßkartusche
B wird diese um den Berührungspunkt
F zwischen den beiden Berührungslöseabschnitten 13f und 25a geschwenkt, wodurch
das zylindrische Führungselement 13a aus der
Vertiefung 16a5 gleitet. Dabei wird der Zahneingriff zwischen
dem Trommelzahnrad 7b und dem Antriebszahnrad 28 problemlos
getrennt. In diesem Zustand kann die Prozeßkartusche B nach den in den 14, 13, 12, 11, 10 dargestellten Schritten, d. h. in umgekehrter
Reihenfolge gerade aus dem Gerät
A gezogen werden.
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Wie bereits beschrieben, erstreckt
bei dieser Ausführungsform
das lange Führungselement
als zweites Führungselement
sich in Kartuscheneinsetzrichtung und stellt eine Brücke zwischen
der Entwickeleinheit D und der Reinigungseinheit C dar. Dadurch
wird ein Flattern der Prozeßkartusche
B beim Einsetzen und Entfernen verhindert, das Einsetzen zuverlässiger und
der Betriebsablauf effizienter.
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Die zum Einsetzen und Entfernen der
Prozeßkartusche
B in die bzw. aus der Gerätehauptbaugruppe 14 dienende
Führungsvor richtung
setzt sich aus dem zylindrischen Führungselement 13a,
dem langen Führungselement 12a und
dem kurzen Führungselement 13b zusammen,
wobei während
des Einsetzens und Entfernens der Prozeßkartusche B mindestens zwei
dieser Führungselemente
zur Wirkung kommen; selbst wenn die in der Gerätehauptbaugruppe 14 vorhandenen
Führungsbahnen
Stufen aufweisen, wird durch diese Anordnung der auf die Prozeßkartusche
B eventuell wirkende Stoß gemindert.
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Die Lage der betriebenen Prozeßkartusche B
wird von dem das erzeugte Moment regulierenden Schwenkregulierabschnitt 25a und
dem zylindrischen Führungselement 13a fixiert,
während
die beiden anderen Führungselement
(das kurze und das lange Führungselement 13b bzw. 12a)
die Führungsbahnen
in der Gerätehauptbaugruppe 14 nicht
berühren;
dadurch wird eine stabilere Orientierung der Prozeßkartusche
B beim Betreiben des Bilderzeugungsgerätes (während der Bilderzeugung) erreicht.
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Die bei der beschriebenen Ausführungsform zum
Einsetzen und Entfernen der Prozeßkartusche B verwendete Führung ist
beispielsweise aus drei an unterschiedlichen Stellen angeordneten
Führungselementen
zusammengesetzt. Diese Anordnung stellt aber keine Beschränkung dar,
denn es kann auch eine Führung
verwendet werden, welche mindestens das zylindrische Führungselement
als erstes Führungselement
und das lange Führungselement
als zweites Führungselement
oder neben den drei genannten Führungselementen
ein weiteres oder weitere Führungselemente
aufweist. Auch eine solche Anordnung kann stabiles Einsetzen und
Entfernen der Prozeßkartusche
B gewährleisten
und zu einer Verbesserung der Betriebseffizienz beitragen.
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Wie die 9(a) und 9(b) zeigen,
ist an einem Ende der lichtempfindlichen Trommel 7 das Trommelzahnrad 7b und
am anderen Ende ein Geradzahn-Stirnrad 7n befestigt. Beim
Einsetzen der Prozeßkartusche
B in die Gerätehauptbaugruppe 14 greift
das Geradzahn-Stirnrad 7n in ein auf der Achse der Übertragungswalze 4 befestigtes
Zahnrad (nicht dargestellt) und überträgt die Antriebskraft
von der Prozeßkartusche
B auf die Übertragungswalze 4.
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Das Bezugszeichen 9u kennzeichnet
das an einem Ende der Entwickelwalze 9c befestigte Schrägzahn-Stirnrad.
Dieses Zahnrad greift in das Zahnrad 7b, so daß über diese
Verbindung die Entwickelwalze 9c in Drehung gesetzt wird.
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[Tonerbehälterrahmen
(Tonerbehälter)]
-
Nachfolgend wird in Verbindung mit
den 3, 29, 30, 32 und 33 der Tonerbehälterrahmen (Tonerbehälter) detailliert
beschrieben. Von den genannten Figuren zeigt 29 den Tonerbehälter in perspektivischer Darstellung
vor dem Anschweißen der
Dichtung, 30 den Tonerbehälter in
perspektivischer Darstellung nach dem Einfüllen von Toner, 32 die Draufsicht des Oberrahmens 11a und 33 in perspektivischer
Darstellung den Tonerbehälter
im demontierten Zustand.
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Der Tonerbehälterrahmen 11 ist
aus dem Oberrahmen 11a (erster Rahmen) und dem Unterrahmen 11b (zweiter
Rahmen) zusammengesetzt. Beide Stirnseiten des Oberrahmens 11a sind
mit einer Vertiefung 17 versehen. Wie bereits beschrieben, dient
diese Vertiefung als Griff. Der Unterrahmen 11b ist mit
mehreren Rippen 11c versehen. Diese Rippen sind in Längsrichtung
der Prozeßkartusche
B in Abständen
von etwa 5 mm parallel zueinander auf dem Abschnitt angeordnet,
welcher bei zusammengesetzter Prozeßkartusche B deren Boden bildet.
Die Bedienperson ergreift mit beiden Händen die Vertiefung 17 und
die Rippen 11c. Die Rippen 11c sollen den Händen einen festen
Halt bieten. Der Oberrahmen 11a und der Unterrahmen 11b werden
an der Schweißfläche U zusammengeschweißt, wobei
das Abschmelzen der Schweißrippe
durch Vibrationsschweißen
erfolgt. Das Verschweißen
der beiden Rahmen miteinander ist aber nicht auf das Vibrationsschweißen beschränkt. Das
Zusammenfügen kann
auch durch thermisches Schweißen,
Ultraschallschweißen,
ein anderes Schweißverfahren oder
einfach durch Kleben erfolgen. Vor dem Zusammenfügen des Oberrahmens 11a und
des Unterrahmens 11b wird das Rührelement 9b in den
Oberrahmen 11a eingesetzt und das Kuppelelement 11e in die
vorhandene Bohrung 11e1 geschoben und dabei mit dem Rührelement 9b gekoppelt
(29). Die Bohrung 11e1 ist
an der Stirnseite des Oberrahmens 11a vorhanden, an welcher
die Tonereinfüllöffnung 11d sich
befindet. Der Durchmesser der Tonereinfüllöffnung 11d beträgt etwa
30 mm. Mit anderen Worten, die Bohrung 11e1 und die Tonereinfüllöffnung 11d befinden
sind unmittelbar nebeneinander. Der Tonerrahmen 11 ist
auch mit einer Öffnung 11i zum Zuführen von
Toner aus diesem in den Entwickelrahmen 12 versehen, über welche
eine später
beschriebene Dichtung geschweißt
wird. Nach dem Anschweißen
der Dichtung wird durch die Tonereinfüllöffnung 11d Toner eingefüllt und
diese Öffnung
mit einer Kappe 11f verschlossen, wodurch die Tonereinheit
J fertiggestellt ist. Die Kappe 11f ist aus einem weichen
Material wie Polyäthylen
oder Polypropylen gefertigt und wird fest in die Tonereinfüllöffnung 11d am
Toterrahmen 11 gedrückt.
Danach wird, wie später
beschrieben, die Tonereinheit J durch Ultraschallschweißen mit
dem Entwickelrahmen 12 verbunden und bildet somit einen
Teil der Entwickeleinheit D. Das Zusammenfügen ist jedoch nicht auf das
Ultraschallschweißen
beschränkt,
sondern kann durch Einrasten erfolgen, wofür die Elastizität der für die Teile
verwendeten Werkstoffe genutzt wird.
-
Wie 3 zeigt,
muß die
Fläche
K, welche einen Teil des Unterrahmenbodens bildet, entsprechend
geneigt sein, damit bei Tonerverbrauch Toner auf natürliche Weise
und stetig nachrutschen kann. Genauer ausgedrückt, bei ausnivellierter Gerätehauptbaugruppe 14 muß die Fläche K der
Prozeßkartusche
B unter einem bestimmten Winkel θ zur Horizontale
Z geneigt sein. Der Winkel θ sollte
etwa 60 Grad betragen. Das rotierende Rührelement 9b reicht über die
Ebene der geneigten Fläche
K hinaus. Um zwischen dem Rührelement 9b und
dem Boden des Unterrahmens 11b genügend Spiel zu schaffen, ist
der letztgenannte mit einer nach außen gerichteten Wölbung 11g versehen.
Der Rotationsdurchmesser des Rührelements 9b beträgt etwa
30 mm. (Bei dieser Ausführungsform
hat die am Unterrahmen 11b vorhandene Wölbung eine Tiefe von etwa 3,6
mm, darf aber minimal nur 2,0 mm und maximal 10 mm betragen). Der
Grund für
eine solche Ausführung
ist darin zu suchen, daß im
Falle des Anordnens des Rührelements 9b oberhalb
der geneigten Fläche
K der zwischen der Spitze des Tonerzuführelements (Tonerrührelements) 9b und
der geneigten Fläche
K sich absetzende Toner nicht in den Entwickelrahmen 12 gelangt
und ungenutzt bleibt. Eine Anordnung wie bei dieser Ausführungsform
ermöglicht
aber zuverlässiges
Zuführen
von Toner aus dem Tonerrahmen 11 in den Entwickelrahmen 12.
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Wie 29 zeigt,
ist das Rührelement 9b aus
einem Stab mit einem Durchmesser von etwa 3 mm aus Stahl oder einem ähnlichen
Material als Rechteck geformt, um die Tonerrühr-/- zuführ-Effektivität zu verbessern.
Beide Stirnseiten des Rührelements 9b sind
mit einem Stützzapfen 9b1 versehen. Der
eine Stützzapfen 9b1 ist
in der im Oberrahmen 11a nahe der Öffnung 11i vorhandenen
Bohrung 11r gelagert, der andere mit dem Kuppelelement 11e verbunden.
-
Wie bereits beschrieben, ist der
Toterrahmen 11 aus dem Oberrahmen 11a und dem
Unterrahmen 11b zusammengesetzt, wobei der Boden des Unterrahmens 11b mit
einer Wölbung 11g für das rotierende
Rührelement 9b versehen
ist, wodurch die Möglichkeit
besteht, eine Großraumprozeßkartusche
mit zuverlässiger
Tonerzuführleistung
ohne Kostenerhöhung
bereitzustellen.
-
Der Inhalt der bisherigen Beschreibung
kann wie folgt zusammengefaßt
werden:
Der Tonerrahmen (Tonerbehälter) 11 ist Teil
einer austauschbaren Prozeßkartusche
für ein
elektrophotographisches Bilderzeugungsgerät, welches ein elektrophotographisches,
lichtempfindliches Element (7, 7e) und eine Entwickelvorrichtung 9 zum
Entwickeln des auf dem elektrophotographischen, lichtempfindlichen
Element erzeugten latenten Bildes aufweist. Dieser Behälter, in
welchem der zum Entwickeln des latenten Bildes mit der Entwickelvorrichtung 9 verwendete
Toner gespeichert wird, weist den Oberrahmen 11a und den
mit diesem verbundenen Unterrahmen 11b auf. Der Oberrahmen 11a ist
mit der Öffnung 11i zum
Zuführen
von gespeichertem Toner zur Entwickelvorrichtung 9 und
einer Lagerstelle 9b1 ( 29)
für das
zum Umrühren
des gespeicherten Toners verwendete Rührelement 9b versehen. Der
Unterrahmen 11b weist die Außenwölbung 11g als Wischfläche für das Rührelement 9b auf.
Der Oberrahmen 11a ist außerdem mit der Schweißfläche (Verbindungsfläche) U versehen,
an welche der Unterrahmen geschweißt wird (29, 33 und 36). Der Neigungswinkel
der Schweißfläche, d.
h. der Winkel zwischen der Schweißfläche und der Horizontalen 12 bei
senkrechter Lage der kürzeren
Kante der rechteckigen Öffnung 11i (29) beträgt etwa 20 bis 40 Grad. Der
Oberrahmen 11a ist mit einer Öffnung (Übertragungsöffnung) 11e1 versehen,
durch welche das Kuppelelement 11e (Übertragungselement) zur Übertragung
der Antriebskraft von der Gerätehauptbaugruppe
zum Rührelement 9b der
in das Bilderzeugungsgerät
eingesetzten Prozeßkartusche eingeführt wird.
Eine Seite des Kuppelelements 11e ist mit dem Rührelement 9b,
das andere mit dem Tonerzuführzahnrad 9s zur
Aufnahme der Antriebskraft gekoppelt. Das Rührelement ist aus einem Metallstab
zu einem Rechteckrahmen geformt. Der Oberrahmen 11a ist
auch mit der Tonereinfüllöffnung 11d versehen,
welche sich neben der Bohrung 11e1 befindet (29). Die Tonereinfüllöffnung wird
mit der Kappe 11f dicht verschlossen. Der Oberrahmen 11a ist
außerdem
mit einer parallel zur Ebene der Öffnung 11i sich erstreckenden
Nut 11n versehen. Diese Nut 11n dient zum Befestigen
des mit der Entwickelwalze 9c bestückten Entwickelrahmens 12.
Am Oberrahmen 11a werden auch ein Abdeckfilm 51 zum
Abdichten der Öffnung 11i und
ein Abreißband 52 zum
Freilegen der Öffnung 11i befestigt.
Eine Abdeckfilmplatte 53 erstreckt sich ebenfalls parallel
zur Ebene des Öffnung 11i.
Der Oberrahmen 11a ist außerdem mit einem Griff (einer
Vertiefung) 17 zum Erfassen der Prozeßkartusche versehen. Die Außenwölbung 11g des
Unterrahmens 11b hat die Form eine außermittig längs geteilten Zylinders. Diese Wölbung verläuft nahe
der Öffnung 11i im
wesentlichen über
deren gesamten Länge
in Längsrichtung des
Unterrahmens 11b. Der Oberrahmen 11a weist auch
eine geneigte Fläche
L auf. Die Neigung dieser Fläche,
d. h. der Winkel zwischen dieser und der vertikal ausgerichteten
kurzen Kante der Öffnung 11i beträgt etwa
10 bis 40 Grad (36).
Die geneigte Fläche
L ist oberhalb der Öffnung 11i angeordnet
und erstreckt sich parallel zu dieser und im wesentlichen über deren
gesamte Länge.
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Der Tonerrahmen (Tonerbehälter) 11 wird wie
nachfolgend beschrieben zusammengefügt. Als erstes wird der mit
der Öffnung 11i zum
Zuführen
von gespeichertem Toner zur Entwickelvorrichtung 9 und der
Befestigung 9b1 zur Lagerung des Rühr elements 9b versehene
Oberrahmen 11a vorbereitet. Danach wird der mit der Außenwölbung 11g als
Wischbereich für
das Rührelement 9b versehene
Unterrahmen 11b vorbereitet. Schließlich werden die beiden Rahmen 11a und 11b zum
Tonerrahmen (Tonerbehälter) 11 zusammengefügt.
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Es ist anzunehmen, daß der im
Tonerrahmen 11 gespeicherte Toner sich durch Schwingungen, Stöße oder
andere Belastungen während
des Transports der Prozeßkartusche
B vom Hersteller zum Verbraucher in diesem plötzlich bewegt.
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Um das zu verhindern, sind im Oberrahmen 11a des
Tonerrahmens 11 mehrere Trennplatten 11p angeordnet.
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Diese Trennplatten 11p sind
in Längsrichtung
des Oberrahmens 11a angeordnet (3, 32 und 33). Bei dieser Ausführungsform
sind drei Trennplatten 11p an verschiedenen Stellen angeordnet. Die
Trennplatten 11p sind so konfiguriert, daß deren auf
das Tonerzuführelement 9b gerichtete
Kante 11p1 im wesentlichen einen dieses umgebenden Viertelkreis
bildet und daß zwischen
deren Kante 11p2 und dem Unterrahmen 11b ein Spalt
bleibt. In Längsrichtung
des Oberrahmens 11a gesehen ist die Kante 11p1 so
positioniert, daß die
Trennplatte 11p die Tonereinfüllöffnung 11d teilweise überdeckt.
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Um ein Verschieben des Toners im
Tonerbehälter 11A zu
verhindern, sollte die Trennplatte 11p so groß wie möglich dimensioniert
werden. Wenn zum Einfüllen
von Toner die Tonereinfüllöffnung 11d aber
nach oben gerichtet ist, befindet die Trennplatte 11p sich
direkt unterhalb dieser, und sobald die Trennplatte 11p die
Tonereinfüllöffnung 11d vollständig überdeckt,
kann kaum Toner bis an die tiefste Stelle des Tonerbehälters 11A gelangen.
Deshalb sollte die Trennplatte 11p wie bei dieser Ausführungsform
konfiguriert werden, um das Einfüllen
von Toner nicht zu behindern und durch den von dieser gebildeten
Spalt Toner bis zur tiefsten Stelle rinnen zu lassen. Die Trennplatte 11p verringert
aber den rechtwinklig zur Längsrichtung
des Tonerrahmens 11 sich ergebenden Querschnitt ganz erheblich,
kann aber ein Verschieben und Verklumpen des Toners bei Schwingungs-
und Stoßbelastung
oder anderweitiger Belastung der Prozeßkartusche B verhindern.
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[Konfiguration des auf
den Entwickelrahmen gerichteten Rahmenabschnitts]
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Wie die 2, 29 und 31 zeigen, ist die Öffnung 11i zum
Zuführen
von Toner aus dem Tonerrahmen 11 in den Entwickelrahmen 12 an
der Verbindungsfläche
zwischen beiden Rahmen vorhanden. Die Fläche um diese Öffnung ist
als Vertiefung 11k ausgeführt, an welche die Abdeckfilmplatte 53 thermisch
geschweißt
wird. Die Vertiefung 11k ist so dimensioniert, daß nach dem
Anschweißen
der Abdeckfilmplatte 53 an diese deren Außenfläche und die
Fläche 11j des
Tonerrahmens 11 (Oberrahmens 11a) im wesentlichen
auf der gleichen Ebene liegen. Entlang einer Längsseite der Öffnung 11i sind
in der Vertiefung 11k auf einer geraden Linie mehrere Dübel 11m (5 bei
dieser Ausführungsform)
und an der Fläche 11j entlang
einer der kurzen Seite der Öffnung 11i,
aber nicht in der Vertiefung 11k, zwei Dübel 11o befestigt.
Entlang der beiden Außenlängskanten
der Fläche 11j erstrecken
die bereits erwähnten
beiden Nuten 11n sich parallel zueinander. Die Bodenfläche 11n2 der
Nut 11n liegt höher
als die Fläche 11j (d.
h, näher
als diese am Entwickelrahmen 12, siehe 31).
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Die mit dem Tonerrahmen 11 direkt
in Berührung
kommende Fläche
des Entwickelrahmens 12 ist die Fläche 12u. Entlang der
beiden Längsseiten
dieser Fläche 12u erstreckt
sich ein in die Nut 11n des Tonerrahmens 11 passendes
Profil 12v. An der Stirnseite dieses Profils ist eine spitz
zulaufende Wulst 12v1 vorhanden 31), welche durch Ultraschallschweißen abgeschmolzen
wird und dadurch den Tonerrahmen 11 mit den Entwickelrahmen 12 verbindet.
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Wie 30 zeigt,
ist die lose in die Vertiefung 11k am Tonerrahmen 11 eingesetzte
Abdeckfilmplatte 53 mit Bohrungen 53c für die Dübel 11m versehen.
Die linke und rechte Bohrung, welche mit 53c1 gekennzeichnet
sind, haben einen runden Querschnitt, in welche der jeweilige Dübel 11m1 exakt
paßt,
während
die anderen Bohrungen 53c als längliche Form haben und dadurch
leicht über
die Dübel 11m geschoben
werden können.
Genauer ausgedrückt,
die Bohrungen 53c1 und die Dübel 11ms passen exakt
zueinander, während
die anderen länglichen
Bohrungen 53c die Dübel 11m in
der Mitte aufnehmen. Die Abdeckfilmplatte 53 ist mit einer Öffnung 53b versehen,
welche der Öffnung 11i größenmäßig annähernd entspricht.
Zum Abdichten dieser Öffnung 53b wird
auf die Abdeckplatte 53 entlang der die Öffnung umgebenden
vier Flächenein ein
in Längsrichtung
leicht abreißbarer
Film 51 geklebt. Auf den Abdeckfilm 51 wird das
Abreißband 52 zum
Freilegen der Öffnung 53b geschweißt. Das
Abreißband 52 wird
in Längsrichtung
von einem Ende der Bohrung 53b zum anderen geführt, dort
umgefaltet und bis über
das vordere Ende des Tonerrahmens 11 zurückgeführt, so
daß beim
Zusammenfügen
des Tonerrahmens 11 und des Entwickelrahmens 12 das vordere
Ende des Abreißbandes 52 von
der an dieser Seite des Entwickelrahmens 12 auf die Fläche 12u geklebten
elastischen Dichtung 54 in Form eines Filzstreifens (27) gegen den Tonerrahmen 11 gedrückt wird.
Das umgefaltete Ende des Abreißbandes 52 ragt
ebenfalls aus der Verbindungsstelle zwischen beiden Rahmen (6 und 30) und wird von einer an diesem Ende
am Rahmen 12 auf die Fläche 12u geklebten
elastischen Dichtung 56 (27)
gegen den Tonerrahmen 11 gedrückt. Auf die nach innen gerichtete
Fläche
der Dichtung 54 wird ein Streifen 55 aus einem
Kunstharzfilm mit geringem Reibungskoeffizienten geklebt.
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Um das Ausrichten des Tonerrahmens 11 und
des Entwickelrahmens 12 zueinander beim Zusammenfügen beider
zu erleichtern, ist die Fläche 11j des
Tonerrahmens 11 mit einer runden Bohrung 11r und
einer quadratischen Bohrung 11q versehen, während am
Entwickelrahmen ein zylindrischer Dübel 12w1 und ein quadratischer
Dübel 12w2 befestigt werden.
Der zylindrische Dübel 12w1 paßt exakt
in die runde Bohrung 11r, während der quadratische Dübel 12w2 locker
in der quadratischen Bohrung 11q sitzt. Die auf die ebene
Fläche 12u geklebte
Dichtung 56 umgibt den zylindrischen Dübel 12w1. Die mit dem
Tonerrahmen 11 direkt in Berührung kommende Fläche 12u des
Entwickelrahmens 12 ist mit Vertiefungen 12y versehen,
in welche die am Tonerrahmen 11 befestigten Dübel 11m und 11o locker
passen.
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Vor dem Zusammenfügen werden der Tonerrahmen 11 und
der Entwickelrahmen 12 als separate Komponenten montiert.
Zum Zusammenfügen
der beiden vormontierten Rahmen werden der zylindrische Positionierdübel 12w1 und
der quadratische Dübel 12w2 am
Entwickelrahmen 12 in die runde Bohrung 11r bzw.
quadratische Bohrung 11q am Tonerrahmen 11 geschoben.
Dabei gleitet das Profil 12v am Entwickelrahmen 12 in
die Nut 11n am Tonerrahmen 11. In diesem Zustand
werden der Tonerrahmen 11 und der Entwickelrahmen 12 gegeneinander und
dabei die Dichtungen 54 und 56 zusammen gedrückt, bis
die an beiden Endabschnitten des Entwickelrahmens als integrale
Bestandteile desselben vorhandenen Distanzstücke 12z den Tonerrahmen berühren. Die
Distanzstücke 12z am
Entwickelrahmen 12 sind in Breitenrichtung in einem bestimmten Abstand
zueinander angeordnet, um das Abreißband 52 durchziehen
zu können.
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Während
des beschriebenen Gegeneinanderdrückens der beiden Rahmen werden
auf die Verbindungsstelle zwischen dem Profil 12v und der
Nut 11n Ultraschallschwingungen aufgebracht, so daß durch
die entstehende Reibungswärme
die Kante 12v1 mit dem Grund der Nut 11n verschmolzen
wird. Dabei legen die Kanten 11n1 der im Tonerrahmen 11 vorhandenen
Nuten 11n sich gegen die am Entwickelrahmen 12 vorhandenen
Distanzstücke 12z,
wodurch die gesamte Verbindungsfläche zwischen dem Tonerrahmen 11 und
dem Entwickelrahmen 12 abgedichtet wird, ausgenommen den
zwischen der Fläche 11j des
Tonerrahmens 11 und der ebenen Fläche 12u am Entwickelrahmen 12 gebildeten
Spalt. Der Abdeckfilm 51 und das Abreißband 52 sind in diesem Spalt
untergebracht.
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Um den im Tonerrahmen 11 gespeicherten Toner
in den Entwickelrahmen 12 zu bringen, muß die Bedienperson
nur das aus der Prozeßkartusche B
ragende Ende 52a des Abreißbandes 52 (6) erfassen und an diesem
ziehen, damit der Abdeckfilm 51 abreißt und die Öffnung 53b (11i)
freigibt.
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Da der Verbindungsabschnitt des Tonerrahmens 11 und
der des Entwickelrahmens 12 wie beschrieben konstruiert
sind, d. h. die Fläche
der Abdeckfilmplatte 53 und die Fläche 11j des Tonerrahmens 11 im
wesentlichen auf der gleichen Ebene liegen, muß nur wenig Zugkraft auf das
Abreißband 52 aufgebracht
werden, um dieses aus dem winzigen Spalt zwischen den beiden Rahmen 11 und 12 zu
ziehen und den Abdeckfilm 51 wie erwähnt abzureißen. Die Abdeckfilmplatte 53 wird
an der Seite, an welcher das Herausziehen des Abreißbandes 52 aus
der Prozeßkartusche
B erfolgt, durch den Dübel 11m1 fixiert und
außerdem
von der Vertiefung 11k des Tonerrahmens 11 aufgenommen
und kann dadurch nicht verschoben werden. Die Dübel 11m sind in Längsrichtung
des Tonerrahmens 11 auf einer geraden Linie angeordnet
und dienen als Aufnahmeelemente für die Abdeckfilmplatte 53,
so daß der
leicht verformbare Abdeckfilm 51 exakt positioniert werden
kann und glatt bleibt. Auch in den nachfolgenden Schritten vor Stabilisierung
der Schweißverbindung
zwischen dem Abdeckfilmplatte 53 und dem Tonerrahmen 11 wird die
letztgenannte nicht verschoben.
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Beim Zusammenfügen des Tonerrahmens 11 und
des Entwickelrahmens 12 durch Ultraschallschweißen wird
Reibungswärme
erzeugt und dadurch die spitz zulaufende Wulst 12v1 abgeschmolzen.
Die Reibungswärme
verursacht aber thermische Spannungen im Tonerrahmen 11 und
im Entwickelrahmen 12, welche zu deren Verformung führen könnte. Bei
dieser Ausführungsform
greift aber das am Entwickelrahmen 12 vorhandene Profil 12v im wesentlichen über die
gesamte Rahmenlänge
in die am Entwickelrahmen 11 vorhandene Nut 11n.
Mit anderen Worten, durch diese Anordnung wird die Verbindung zwischen
dem Tonerrahmen 11 und dem Entwickelrahmen 12 verstärkt, so
daß ein
thermisches Verformen der Rahmen durch Wärmespannungen kaum auftreten
kann.
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Wie bereits beschrieben, sind die
Nuten 11n, die Griffe (Vertiefungen) 17, die Trennplatten 11p,
die Tonereinfüllöffnung 11d,
die Bohrung 11e1, die runde Bohrung 11r, die quadratische
Bohrung 11p und die Montageeinheit der Abdeckfilmplatte
(die Vertiefung 11k, die Dübel 11m und die Öffnung 11i)
des Oberrahmens 11a integrale Bestandteile bzw. Öffnungen desselben.
Die Rippen 11c und die Wölbung 11g sind integrale
Bestandteile des Unterrahmens 11b. Der Oberrahmen 11a und
der Unterrahmen 11b sind aus Plastmaterial wie Polyäthylen,
ABS-Kunstharz (Akrylnitrilbutadienstyrolkopolymer), Polykarbonat, Polyäthylen und
Polypropylen gefertigt.
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36 zeigt
die Seitenansicht des bei dieser Ausführungsform verwendeten Tonerrahmens 11 als Schnittansicht;
die mit dem Entwickelrahmen verbundene Fläche 11j des Toterrahmens 11 ist
vertikal ausgerichtet.
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Der bei dieser Ausführungsform
verwendete Tonerrahmen 11 ist mit zwei geneigten Flächen versehen,
der Fläche
K und der Fläche
L, auf welchen der im Tonerspeicher 11A gespeicherte Toner
(Einkomponententoner) effektiv zur Öffnung 11i rutschen kann.
Diese beiden geneigten Flächen
K und L erstrecken sich über
die gesamte Länge
des Tonerrahmens 11. Die geneigte Fläche L befindet sich über der Öffnung 11i,
die geneigte Fläche
K unmittelbar hinter dieser (und ist in Breitenrichtung des Tonerrahmens 11 geneigt).
Die geneigte Fläche
L gehört
zum Oberrahmen 11a, während
die geneigte Fläche
K Teil der Konstruktion des Unterrahmens 11b darstellt. Der
Winkel θ2
der geneigten Fläche
L zur vertikalen Linie 11 (Verbindungsfläche 11j)
beträgt
etwa 10 bis 40 Grad (bei dieser Ausführungsform 24 Grad). Der Winkel θ3 der geneigten
Fläche
K zu der rechtwinklig zur vertikalen Linie 11 verlaufenden
horizontalen Linien 12 beträgt etwa 20 bis 40 Grad (bei
dieser Ausführungsform
etwa 27 Grad). Mit anderen Worten, bei dieser Ausführungsform
ist der Oberrahmen 11a so konfiguriert, daß bei zusammengefügtem Oberrahmen 11a und
Unterrahmen 11b die Verbindungsfläche des Unterrahmens 11b unter
diesem Winkel geneigt ist. Auch in dem Fall, daß im Tonerspeicherabschnitt 11A eine
großer
Menge Toner (z. B. nicht unter 800 g) gespeichert ist, kann dieser
effektiv in Richtung Öffnung 11i transportiert
werden.
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Nachfolgend wird der Entwickelrahmen
noch detaillierter beschrieben.
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[Entwickelrahmen]
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Die Beschreibung des Entwickelrahmens
erfolgt in Verbindung mit den 3, 26, 27 und 28. 26 zeigt den Entwic kelrahmen 12 perspektivisch in
Explosivdarstellung zur Erläuterung
des Zusammenbaus, 27 den
Entwickelrahmen 12 in perspektivischer Darstellung mit
den beiden eingesetzten Tonerrührelementen 9e und 9f auf
die Anschweißfläche gesehen
und 28 die Entwickeleinheit
in perspektivischer Darstellung ohne den Entwickelrahmenhalter.
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Wie bereits beschrieben, sind im
Entwickelrahmen die Entwickelwalze 9c, die Entwickellamelle 9d,
die Tonerrührelemente 9e und 9f und
die Antenne 9h zum Erfassen der Tonerrestmenge untergebracht.
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Die Entwickellamelle 9d weist
eine 1–2
mm dicke Metallplatte 9d1 und eine an der Metallplatte 9d1 durch
Schweißen,
mit einem doppelseitigen Klebeband oder auf andere Weise befestigte
Uräthangummilamelle 9d2 auf.
Die Entwickellamelle reguliert die Menge des auf die Außenfläche der
Entwickelwalze 9c aufgebrachten Toners. Die als Lamellenaufnahmefläche dienende
Fläche 12i des
Entwickelrahmens 12 hat eine Geradheit von etwa 0,05 mm.
Diese Fläche 12i ist
mit Dübeln 12i1 und
Gewindebohrungen 12i2 versehen. Die Dübel 12i1 dienen zur Aufnahme
der an der Metallplatte 9d1 vorhandenen Bohrungen 9d3.
Die Metallplatte 9d1 wird an die Fläche 12i geschraubt,
wofür die
an dieser vorhandenen Bohrungen 9d4 und die am Entwickelrahmen 12 vorhandenen
Gewindebohrungen 12i2 verwendet werden. An den Entwickelrahmen 12 wird
eine aus MOLTA-PLANE
oder einem ähnlichen
Material gefertigte elastische Dichtung 12s geklebt, um
das Eindringen von Toner zu verhindern. Diese Dichtung ist über der Metallplatte 9d1 angeordnet
und erstreckt sich in deren Längsrichtung.
An die beiden der Kontur der Entwickelwalze 9c folgenden
runden Flächen 12j wird eine
das jeweilige Ende der Dichtung 12s überdeckende elastische Dichtung 12s1 geklebt.
An den Kieferähnli chen
Abschnitt 12h wird eine die Mantellinie der Entwickelwalze 9c berührende dünne elastische
Dichtung 12s2 geklebt.
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Die Stirnseite 9d1a der
Entwickellamelle 9d ist um etwa 90 Grad abgewinkelt und
berührt
den am später
beschriebenen Entwickelvorrichtungshalter 40 angeordneten
Entwickelspannungskontakt (23(a) und 23(b)), um die Spannung an
der Metallatte 9d1 und der Entwickelwalze 9c abzuleiten. Diese
Anordnung wurde gewählt,
weil die Tonermenge auf der Grundlage der Änderung des kapazitiven Widerstandes
zwischen der Antenne 9h zum Erfassen der Tonerrestmenge
und der Entwickelwalze 9c ermittelt wird und verhindert
werden muß,
daß der kapazitive
Widerstand sich durch den Einfluß der Metallplatte 9d1 unregelmäßig ändert.
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Nachfolgend wird die Entwickelwalzeneinheit
G beschrieben. Die Entwickelwalzeneinheit G weist mehrere Elemente
auf, (1) die Entwickelwalze 9c, (2) die
Distanzrolle 9i zur Beibehalten eines konstanten Abstandes
zwischen der Peripherie der Entwickelwalze 9c und der Peripherie
der lichtempfindlichen Trommel 7, (3) das Entwickelwalzenlager 9j zum
Befestigen der Entwickelwalze 9c am Rahmen 12,
(4) die auf beide Enden der Entwickelwalze 9c geschobene
Abdeckhülse 9o,
welche das Austreten von Toner aus dem Spalt zwischen dem zylindrischen Aluminiummantel
der lichtempfindlichen Trommel 7 und dem zylindrischen
Aluminiummantel der Entwickelwalze 9 verhindert, (5)
das Entwickelwalzenzahnrad 9k (Schrägzahn-Stirnrad) zur Übertragung
der Antriebskraft und damit der Drehung von dem an der lichtempfindlichen
Trommel 7 befestigten Schrägzahn-Stirnrad 7b auf die Entwickelwalze 9c und
(6) die neben dem Schrägzahn-Stirnrad 9k angeordnete,
als Anschlußkontakt
dienende Druckfeder 91 und (7) den in der Entwickelwalze 9c angeordneten
Magnet 9g zum Anziehen von Toner auf deren Peripherie.
Die Entwickeleinheit G wird auf die nachfolgend be schriebene Weise
an der Entwickelwalzenaufnahme 12X des Entwickelrahmens 12 befestigt.
Zuerst wird die an jedem Entwickelwalzenlager 9j vorhandene
Bohrung 9j1 zur der an der jeweiligen Stirnseite des Entwickelrahmens 12 vorhandenen Bohrung 12p ausgerichtet,
um die am später
beschriebenen Entwickelgeräthalter 40 vorhandenen Zapfen
in diese einführen
zu können.
Dann wird der Entwickelgeräthalter 40 mit
Schrauben am Entwickelrahmen befestigt.
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Wie bereits beschrieben, wird bei
dieser Ausführungsform
zuerst die Entwickelwalzeneinheit G zusammengebaut. Danach wird
die zusammengebaute Entwickelwalzeneinheit G mit dem Entwickelgeräthalter 40 am
Entwickelrahmen 12 befestigt. Durch diese Montageweise
wird gegenüber
der direkten Befestigung der Entwickelwalze 9c am Entwickelrahmen 12 die
Montageeffizienz verbessert.
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Der Zusammenbau der Entwickelwalzeneinheit
G erfolgt auf die nachfolgend beschriebene Weise. Zuerst wird auf
jedes Ende der Entwickelwalze 9c die Abdeckhülse 9o,
dann die Distanzrolle 9i und schließlich das Entwickelwalzenlager 9j geschoben. Anschließend wird
an einem Ende der Entwickelwalze 9c das Entwickelwalzenrad 9k befestigt
und die als Kontakt dienende Feder 91 aufgesetzt. In diesem Zustand
ragt aus dem mit dem Entwickelwalzenzahnrad 9k bestückten Ende
der Entwickelwalze 9c der Zapfen 9g1 mit D-förmigem Querschnitt
und aus dem anderen Ende der zylindrische Zapfen des Magneten 9g.
Damit ist die Entwickelwalzeneinheit G fertiggestellt.
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Nachfolgend wird die Antenne 9h zum
Erfassen der Tonerrestmenge beschrieben. Ein Ende der Antenne 9h ist
U-förmig
konfiguriert. Dieses U-förmige
Ende 9h1 der Antenne berührt den im später beschriebenen
Entwickelgeräthalter 40 angeordneten Resttonererfassungskontakt 122 und
stellt die elektrische Verbindung zu diesem her. Zum Befestigen
der Antenne 9h am Entwickelrahmen 12 wird zuerst
deren Endabschnitt 9h3 durch die an der vorderen Seitenplatte 12A des
Entwickelrahmens 12 vorhandene Bohrung 12b und
dann durch die an der hinteren Seitenplatte 12A vorhandene
Bohrung 12k geschoben, wodurch die Antenne 9h im
Entwickelrahmen 12 gelagert ist. Mit anderen Worten, die
Bohrungen 12b und 12k bilden die Lagerstellen
für die
Antenne 9h. Die Durchgangsbohrung 12b ist mit
einem Dichtelement (nicht dargestellt) aus Filz, Schwamm oder einem ähnlichen
Material versehen, um das Eindringen von Toner zu verhindern.
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Die Spitze 9h2 des U-förmigen Endes 9h1 wird
in am Entwickelrahmen 12 vorhandene, etwa 5 mm tiefe Bohrung 12o geschoben,
um die Antenne 9h in Achsrichtung zu fixieren. Durch diese
Anordnung wird die Steifigkeit des U-förmigen Abschnitts 9h1 als
Anschlußkontakt
zu dem später
beschriebenen Resttonererfassungskontakt 122 verbessert.
Die Durchgangsbohrung 12k wird nach dem Einführen des
Antennenabschnitts 9h3 von außen thermisch zugeschweißt, um Eindringen
von Toner zu verhindern. Nachfolgend werden die Tonerrührelemente 9e und 9f beschrieben.
Die zum Umrühren
des Toners dienenden Tonerrührelemente 9e und 9f haben
die Form einer Kurbelwelle. Diese beiden Rührelemente sind nahe der Entwickelwalze 9c und
der Antenne 9h angeordnet und erstrecken sich quer über den
Transportweg des Toners vom Tonerbehälter 11A zur Entwickelwalze 9c.
Diese beiden Rührelemente 9e und 9f sind
rechtwinklig zueinander fixiert. Zur Montage der Rührelemente 9e und 9f am
Entwickelrahmen 12 werden deren Ende 9e3 bzw. 9f3 zuerst
durch die in der vorderen Seitenplatte 12A des Entwickelrahmens 12 vorhandene
Bohrung 12t bzw. 12r und dann durch die in der
hinteren Seitenplatte 12A des Entwickelrahmens 12 vorhandene
Bohrung 12m bzw. 12n geschoben. Anschließend werden
die Bohrungen 12m und 12n auf gleiche Wei se wie
die Bohrung 12k für
die Antenne 9h von außen
thermisch zugeschweißt.
Nach dem Einsetzen der Rührelemente 9e und 9f in
den Entwickelrahmen 12 wird in die Bohrung 12t das
Umrührzahnrad 9n und
in die Bohrung 12r das Umrührzahnrad 9m eingesetzt.
Dabei gleiten der Kurbelarm 9e2 der Rührelements 9e und
der Kurbelarm 9f2 des Rührelements 9f axial
in den am Ende der Zahnräder 9n und 9m vorhandenen
Schlitz 9n1 bzw. 9m1 und die Lagerzapfen 9e1 und 9f1 in die
hinter den Schlitzen 9n1 und 9m1 eingebrachten Mittelbohrungen
(nicht dargestellt), wodurch die Rührelemente 9e und 9f im
Entwickelrahmen gelagert sind.
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Beim Zusammenfügen des Tonerrahmens 11 und
des Entwickelrahmens 12 überlappt die Seitenplatte 12A des
Entwickelrahmens 12, von welcher die Antenne 9h und
die Rührelemente 9e und 9f eingeführt werden,
die Seitenplatte des Oberrahmens 11a, in welche die Kappe 11f eingesetzt
wurde. In dieser Seitenplatte 12A ist auch die Bohrung 12x vorhanden,
welche als Lagerstelle für
das Tonerzuführzahnrad 9s (28) zur Übertragung der Antriebskraft
auf das Tonerzuführelement 9b dient.
Das Tonerzuführzahnrad 9s ist
mit dem im Oberrahmen 11a drehbar gelagerten und ein Ende
des Tonerzuführelements 9b aufnehmenden
Kuppelelement 11e (19 und 30) zur Übertragung der Antriebskraft auf
das Tonerzuführelement 9b verbunden.
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Nachfolgend wird die Übertragung
der Antriebskraft beschrieben.
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Wie die 28 und 35 zeigen,
erfolgt die Übertragung
der Antriebskraft vom Entwickelwalzenzahnrad 9k auf die
Zahnräder 9m und 9n der Rührelemente
und das Tonerzuführzahnrad 9s.
Genauer ausgedrückt,
das Entwickelwalzenzahnrad 9k greift in das große Zahnrad 9q3 des
abgestuften Zwischen zahnrades 9q und treibt dieses an.
Da das kleine Zahnrad 9q1 des abgestuften Zwischenzahnrades 9q in
das Umrührzahnrad 9m greift,
wird das Rührelement 9e in
Drehung gesetzt wird. Da das mittlere Zahnrad 9q2 des abgestuften
Zahnrades 9q in das Zwischenrad 9r und das an
diesem befestigte Zahnrad 9r1 in das Tonerzuführzahnrad 9s greift, wird
dieses und somit das Tonerzuführelement 9b (durch
das Kuppelelement 11e) in Drehung gesetzt. Vom Tonerzuführzahnrad 9s wird über das
Zwischenzahnrad 9t die Antriebskraft auf das Umrührzahnrad 9n übertragen
und somit das Tonerrührelement 9f in
Drehung gesetzt. Anzumerken ist, daß die Zwischenzahnräder 9q, 9r und 9t auf
dem entsprechenden Zapfen 12e, 12f bzw. 12g als
integrale Bestandteile des Entwickelrahmens 12 drehbar
gelagert sind. Diese Zapfen haben einen Durchmesser von etwa 2 mm
bis 3 mm und sind in dem später
beschriebenen Entwickelrahmenhalter 40 gelagert, so daß sie nicht
verformt werden können.
Die Zapfen 12e, 12f und 12g sind an der
Basis abgestuft oder verstärkt ausgeführt, um
deren Steifigkeit zu erhöhen.
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Die beschriebene Zahnradgruppe ist
an der Seite angeordnet, an welcher auch der U-förmige Abschnitt 9h1 der
Antenne 9h sich befindet.
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Bei dieser Anordnung können alle
zu dieser Zahnradgruppe gehörenden
Zahnräder
in einem einzigen Bauteil (im Entwickelrahmenhalter bei dieser Ausführungsform)
untergebracht werden, in welchem auch die elektrische Verbindung
zum Resttonererfassungskontakt hergestellt wird. Außerdem können die Rührelemente 9e und 9f,
die Antenne 9h, die zur Zahnradgruppe gehörenden Zahnräder 9o, 9r, 9s und 9t und
die Umwälzzahnräder 9m und 9n von
der gleichen Stirnseite des Entwickelrahmens aus montiert werden,
wodurch die Montageeffizienz erheblich verbessert wird.
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Der kammförmige Abschnitt 12h des
Entwickelrahmens 12 dient auch als Transportführung für das Aufzeichnungsmedium 2 in
Form von Aufzeichnungspapier. Um die Steifigkeit des Entwickelrahmens 12 zu
erhöhen,
kann dieser nach dem Kernblasverfahren hergestellt werden.
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In 27 kennzeichnet
das Bezugszeichen 12P eine in Längsrichtung des Entwickelrahmens 12 sich
erstreckende Öffnung.
Beim Zusammenfügen des
Tonerrahmens 11 und des Entwickelrahmens 12 ist
die Öffnung 12P zu
der am Tonerrahmen 11 vorhandenen Öffnung 11i ausgerichtet
und ermöglicht die
Belieferung der Entwickelwalze 9c mit Toner aus dem Tonerrahmen 11.
Die Rührelemente 9e und 9f und
die Antenne 9h erstrecken sich über die gesamte Länge dieser Öffnung 12P.
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Bei dieser Ausführungsform sind die Entwickelwalzenlagerung 12X,
die Seitenplatte 12A, der Entwickellamellenbefestigungsabschnitt
(ebene Fläche 12i),
die Antennenlagerung (Bohrungen 12b, 12k und 12o),
die Rührelementlagerung
(Bohrungen 12t, 12r, 12m und 12n),
die Zahnradlagerung (Zapfen 12e, 12f und 12g)
und weitere Elemente integrale Bestandteile des Entwickelrahmens.
Der Entwickelrahmen 12 und der Tonerrahmen sind aus dem
gleichen Material gefertigt.
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[Entwickelrahmenhalter 40]
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Nachfolgend wird in Verbindung mit
den 4-9 und 23-25 der Entwickelrahmenhalter 40 detailliert
beschrieben. Von diesen Figuren zeigt 23(a) die
Außenansicht
des perspektivisch dargestellten Entwickelrahmenhalter, 23(b) die Innansicht desselben
perspektivisch dargestellten Entwickelrahmenhalters, 24 vergrößert die Schnittansicht I-I
(23b) dieses Entwickelrahmenhalters und 25 vergrößert in perspektivischer Darstellung
den Resttonererfassungskontakt.
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Mit dem Befestigen der Entwickelrahmenhalter 40 und 41 an
der entsprechenden Seite der Entwickelrahmenbaugruppe in dem in 28 dargestellten Zustand
ist die Entwickeleinheit D komplett. Die Entwickelwalzeneinheit
G wird auf die nachfolgend beschriebene Weise zusammengebaut. Zuerst wird
einer der beiden an verschiedenen Stellen des Entwickelrahmenhalters 40 angeordneten
Stifte 40d in die entsprechende Bohrung 9j1 im
Entwickelwalzenlager und der andere in die am Entwickelrahmen 12 vorhandene
Bohrung 12p eingeführt.
Anschließend
werden durch die an den Entwickelrahmenhaltern 40 und 41 vorhandenen
Bohrungen 401 sowie durch die am Entwickelwalzenlager 9j vorhandenen Bohrungen 9j1 Schrauben
eingesetzt und in die am Entwickelrahmen 12 vorhandenen
Gewindebohrungen geschraubt, um die Halter und Lager an diesem zu
befestigen. Beim Aufsetzen der Entwickelrahmenhalter 40 und 41 wird
die am Entwickelrahmenhalter 40 vorhandene D-förmige Bohrung 40e über das Ende 9g1 des
in der Entwickelwalze 9c angeordneten Magneten 9g (3 und 28) und die am Entwickelrahmenhalter 41 vorhandene
Bohrung (nicht dargestellt) über
das Ende 9g2 des Magneten 9g geschoben und dadurch
die Lage des Magneten 9g in Längsrichtung fixiert. Die Magnetpolwinkel
des Magneten 9g werden von dem in der D-förmigen Bohrung 40e des
Entwickelrahmenhalters 40 gelagerten D-förmigen Ende 9g1 bestimmt.
Anschließend
werden die aus den Entwickelrahmenhaltern 40 und 41 ragenden,
integrale Bestandteile derselben bildenden Schwenkzapfen 20 in
die am Reinigungsrahmen vorhandenen Vertiefungen 21 (9b) gelegt und mit dem Verbindungselement 22 (7) abgedeckt, wodurch die
Entwickeleinheit D schwenkbar in dem mit der lichtempfindlichen
Trommel 7 bestückten
Reinigungsrahmen 13 gelagert ist. Die am Verbindungselement 22 angeordnete
Druckfeder 22a drückt
gegen die an den Entwickelrahmenhaltern 40 und 41 vorhandenen
Federsitze 40h und gewährleistet
somit die Beibehaltung des Abstandes zwischen der lichtemp findlichen
Trommel 7 und der Entwickelwalze 9c (d. h. verhindert
eine Vergrößerung dieses
Abstandes).
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Wie bereits beschrieben, ist an den
beiden Entwickelrahmenhaltern 40 und 41 das lange
Führungselement 12a angeordnet.
Am Entwickelrahmenhalter 40 sind auch die als Tonerrestmengenerfassungskontakt
dienende Metallplatte 122 und der Entwickelspannungskontakt 121 befestigt;
das Befestigen der Kontakte 121 und 122 erfolgt über die am
Entwickelrahmenhalter 40 vorhandenen, in die Befestigungsbohrungen
an den Kontakten greifenden Befestigungsbohrungen.
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Das Befestigen des Resttonererfassungskontaktes 122 wird
nachfolgend in Verbindung mit den genannten Figuren detailliert
beschrieben.
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24 zeigt
die Schnittansicht I-I und 25 vergrößert den
in 23(b) angedeuteten Tonererfassungskontakt
und den diesen unmittelbar umgebenden Bereich. Der Resttonererfassungskontakt 122 weist
einen nach außen
gerichteten Abschnitt 122a und einen nach innen gerichteten
Abschnitt 122b auf. Der nach außen gerichtete Abschnitt 122a ragt
bis an die Außenfläche des
Halters 40 und berührt
bei eingesetzter Prozeßkartusche
B den in der Gerätehauptbaugruppe 14 angeordneten Anschlußkontakt 126.
Der nach innen gerichtete Abschnitt 122b drückt gegen
den U-förmigen
Abschnitt 9h1 der Antenne 9h. Wie 24 zeigt, ist der nach außen gerichtete
Abschnitt 122a im wesentlichen bündig zur Außenseite 40a des Entwickelrahmenhalters 40.
Der nach innen gerichtete Abschnitt 122b ist auf die Antenne 9h gerichtet.
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Wie 25 zeigt,
ist die gegen die Innenfläche
der Seitenplatte 40a drückenden
Basis 122c des Tonererfassungskontaktes 122 mit
Schnitten versehen, um die Klemmzungen 122c1 zu erzeugen,
welche sich um den aus der Innenseite des Entwickelrahmenhalters 40 ragenden
Zapfen 40h legen. Die Basis 122c ist an einer
Stelle zu einem Abschnitt 122d und dieser wiederum zum
Kontaktabschnitt 122b abgewinkelt, so daß dieser
parallel zur Seitenplatte 40a sich erstreckt. Der Verbindungsabschnitt 122e erstreckt
sich von der Basis 122c entlang einer Seite der in der
Seitenplatte 40a vorhandenen Rechteckbohrung 40c unter
einem Winkel von 90 Grad nach außen und von dort aus in die
andere Richtung um 90 Grad abgewinkelt und bildet den Außenkontaktabschnitt 122a.
Dieser Außenkontaktabschnitt 122a berührt den
Boden der in der Seitenplatte 40a vorhandenen Aussparung 40i.
Die Tiefe der Aussparung 40i entspricht im wesentlichen
der Dicke des Außenkontaktabschnitts 122a (24). Dadurch ist die Außenfläche des
Außenkontaktabschnitts 122a im
wesentlichen bündig
zur Außenfläche 40a1 der Seitenplatte 40a.
Der an den Außenkontaktabschnitt 122a sich
anschließende
Endabschnitt 122f wird in die in der Seitenplatte 40a vorhandene
zweite Rechteckbohrung 40j geschoben und über den
aus einer Seitenfläche
dieser Rechteckbohrung 40j ragenden Zapfen 40k gestülpt. Auf
diese Weise wird der Tonererfassungskontakt am Entwickelrahmenhalter 40 befestigt.
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Wie 24 ebenfalls
zeigt, ist die Breite L2 der in der Seitenplatte 40a vorhandenen
ersten Bohrung 40c größer als
der Abstand L1 zwischen der Basis 122c und der nach außen gerichteten
Länge des Außenkontaktabschnitts 122a und
auch größer als die
Länge des
Endabschnitts 122f des Tonererfassungskontaktes 122.
Der zwischen der Stirnfläche des
Zapfens 40k und der dieser gegenüberliegenden Wand der zweiten
Bohrung 40j vorhandene Spalt ermöglicht das Durchschieben des
Endabschnitts 122f des Resttonererfassungskontaktes 122.
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Die Montage des Resttonererfassungskontaktes 122 erfolgt
auf die nachfolgend beschriebene Weise. Zuerst wird der Endabschnitt 122f von
der Innenseite des Entwickelrahmenhalters 40 in die erste Bohrung 40c geschoben,
danach der Resttonererfassungskontakt 122 in Uhrzeigerrichtung
in 24 geschwenkt, dabei
die in der Basis 122c vorhandene Bohrung über den
Zapfen 40h und die im Endabschnitt 122f vorhandene
Bohrung bis zum Zapfen 40k gedrückt, bis durch die Elastizität des Endabschnitts 122f der
Zapfen 40k in diese Bohrung gleitet.
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Nachfolgend wird der Entwickelspannungskontakt 121 beschrieben.
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Der Entwickelspannungskontakt 121 weist ebenfalls
mehrere Abschnitt auf, den im Entwickelrahmenhalter 40 liegenden
Federabschnitt 121a, den Innenkontaktabschnitt 121b und
den auf der Außenfläche 40a1 liegenden
Außenkontaktabschnitt 121c. Beim
Befestigen des Entwickelhalters 40 am Entwickelrahmen 12 wird
der Federabschnitt 121a elastisch gegen den abgewinkelten
Abschnitt 9d1a der Metallplatte gedrückt, dessen Potential im wesentlichen
dem der Entwickewalze 9c entspricht. Der Innenkontaktabschnitt 122b wird
um den mit der Bohrung 40e versehenen Zapfen 40f geführt und
wird von dem auf den Zapfen 40f geschobenen Federkontakt 91 elastisch
berührt
(Anpreßdruck
etwa 100 g bis 300 g). Die Reibfläche des Innenkontaktabschnitts 121b kann
mit einem elektrisch leitenden Fett bestrichen werden. Der Außenkontaktabschnitt 121c liegt in
der an der Außenseite 40a1 der
Seitenplatte 40a vorhandenen Vertiefung. Bei eingesetzter
Prozeßkartusche
B berührt
der Außenkontaktabschnitt 121c den
in der Gerätehauptbaugruppe 14 angeordneten Anschlußkontakt 125 und
stellt die elektrische Verbindung zwischen diesem und der Entwickelwalze 9c her.
Die Spannungsübertragung
von der Gerätehauptbaugruppe 14 auf
die Entwickelwalze 9c erfolgt über den Entwickelspannungskontakt 121 und dem
Druckfederkontakt 91.
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Beim Befestigen des Entwickelrahmenhalters 40 am
Entwickelrahmen 12 kommt der Innenkontaktabschnitt 122b in
Form einer Blattfeder mit dem U-förmigen Abschnitt 9h1 der
Antenne 9h (28)
in Berührung
und stellt die elektrische Verbindung zur Antenne her. Der Berührungsdruck
zwischen der Antenne 9h und dem Innenkontaktabschnitt 122b beträgt etwa
100 g. Beim Einsetzen der Prozeßkartusche
B in die Gerätehauptbaugruppe 14 wird
die elektrische Verbindung zwischen dem auf der Außenfläche 40a1 des
Entwickelrahmenhalters 40 liegenden Aunenkontaktabschnitt 122a und
dem in der Gerätehauptbaugruppe 14 angeordneten
Kontakt 126 hergestellt. Über diese Verbindung wird ein
elektrisches Signal, welches der durch Änderung der Tonermenge zwischen
der Entwickelwalze 9c und der Antenne 9h sich
ergebenden Änderung
des kapazitiven Widerstandes entspricht. Wenn die Regeleinheit (nicht
dargestellt) ermittelt, daß das
an den Kontakt 126 übertragene
Signal einen bestimmten Wert erreicht hat, wird der erforderliche
Austausch der Prozeßkartusche
signalisiert. Bei der Montage des Entwickelrahmenhalters 40 am
Entwickelrahmen 12 werden die drei an der Innenfläche des
Entwickelrahmenhalters 40 vorhandenen Aufnahmebohrungen 40g (35) über das Ende des jeweiligen
als Lagerzapfen für
die Zahnräder 9q, 9r und 9s dienenden
Zapfens 12e, 12f bzw. 12g geschoben.
Mit anderen Worten, die Zapfen 12e, 12f und 12g werden
somit vom Entwickelrahmenhalter 40 und vom Entwickelrahmen 12 gestützt. In
der an der Innenfläche des
Entwickelrahmenhalters 40 vorhandene Bohrung 4m ist
das Umrührzahnrad 9m drehbar
gelagert.
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Wie aus der Beschreibung hervorgeht,
erfüllt ein
einziges Bauteil (Entwickelrahmenhalter) verschiedene Funktionen,
so daß die
Montageeffizienz verbessert wird und die Kosten gesenkt werden.
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Bei dieser Ausführungsform weist der Entwickelrahmenhalter 40 mehrere
Elemente auf, den Schwenkzapfen 20, den Federsitz 40b,
das lange Führungselement 12a,
die Aufnahmebohrung 40e für den Magnet 9g, die
Aufnahme (Zapfen 40f usw.) für den Entwickelspannungskontakt 121,
die Aufnahme (Zapfen 40h, erste Bohrung 40c) und
die Aufnahme (Zapfen 40k usw.) für den Tonererfassungskontakt 122,
die Aufnahmebohrung 40m, den Stift 40d, die Bohrung 40l usw.,
welche integrale Bestandteile des Entwickelrahmenhalters 40 sind.
Der Entwickelrahmenhalter 41 weist ebenfalls mehrere Elemente
auf, den Schwenkzapfen 20, den Federsitz 40b,
das lange Führungselement 12a usw.
als integrale Bestandteile des Entwickelrahmenhalters 41 sind.
Die beiden Entwickelrahmenhalter 40 und 41 sind
einstückig
aus Akrylonitrilstyrolkopolymerharz (mit 20% Glasfasern) gefertigt.
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Mit den in die entsprechende Bohrung 12p am
Entwickelrahmen 12 greifenden Stiften 40d ist
die Lage der beiden Entwickelrahmenhalter 40 und 41 am
Entwickelrahmen 12 fixiert. Durch die an den Entwickelrahmenhaltern 40 und 41 vorhandenen
Durchgangsbohrungen 401 werden Schrauben gesteckt und diese
in die am Entwickelrahmen vorhandenen Schraubenbohrungen 12r1 gedreht
und auf diese Weise die Entwickelrahmenhalter 40 und 41 am
Entwickelrahmen 12 befestigt.
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[Konstruktion des Reinigungsrahmenbodens]
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Der Entwickelrahmen 12 und
der Reinigungsrahmen 13 sind mit Führungsrippen 12l bzw. 13m versehen,
welche sich in Transportrichtung des Aufzeichnungsmediums oder Aufzeichnungsmaterials 2 am
jeweiligen Rahmenboden parallel zueinander erstrecken. Von diesen
Führungsrippen 12l und 13m sind
die beiden äußersten
im Bereich des Endabschnitts des breitesten Aufzeichnungsmediums 2 angeordnet.
Bei dieser Ausführungsform
sind die äußersten
Rippen in einem Abstand von etwa 5 mm von der Außenkante des breitesten Aufzeichnungsmediums 2 angeordnet.
Die restlichen Rippen sind in bestimmten Abständen zueinander zwischen den äußersten
Rippen angeordnet, um das Transportieren des Aufzeichnungsmedium 2 zu
erleichtern. Das Bilderzeugungsgerät dieser Ausführungsform
ermöglicht
die Verwendung von Aufzeichnungsmedien unterschiedlicher Größe, wobei
das Aufzeichnungsmedium 2, unabhängig von der Größe, mittig
aufgelegt wird (die Mittellinie CL stimmt mit der Mittellinie des Aufzeichnungsmediums 2 überein).
Die Rippen am Boden des Entwickelrahmens 12 und des Reinigungsrahmens 13 sind
symmetrisch zur Mittellinie CL angeordnet. Die Rippenhöhe wurde
so gewählt,
daß ein
probloses Transportieren des Aufzeichnungsmediums 2 gewährleistet
wird. Durch eine solche Konstruktion kann eine Berührung zwischen
dem noch nicht fixierten Tonerbild und dem Boden des Reinigungsrahmens 13 verhindert
werden, so daß das Tonerbild
nicht beschädigt
und die Transporteffizienz verbessert wird. 34 zeigt ein Zahlenbeispiel für die Anordnung
der Rippen bezüglich
der Mittellinie CL in Verbindung mit den in Japan für die Standardgrößen des
Aufzeichnungsmediums 2 (japanischer Industriestandard)
geltenden Symbolen. Das Symbol A3L gilt für ein in Längsrichtung transportiertes
Aufzeichnungsmedium der Größe A3, das
Symbol A4s für
ein in Breitenrichtung transportiertes Aufzeichnungsmedium der Größe A4, das
Symbol ENV für
ein Aufzeichnungsmedium in der Größe eines Umschlags und das
Symbol EXE für
ein Aufzeichnungsmedium der Größe EXE.
Die 5,0 mm, 13,0 mm und 28,0 mm von der Mittellinie CL entfernt
angeordneten Führungsrippen 12l und/oder 13m sind
die Rippen, die mit der Mittellinie des Aufzeichnungsmediums 2 in
Berührung
kommen.
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34 zeigt
schematisch den Boden des Reinigungsrahmens 13 von der
Blatttransportrichtung aus gesehen. Bei dieser Ausführungsform nimmt
die Höhe
der Führungsrippen 13m von
der Mittellinie aus symmetrisch zu; beide Rippen jedes einer Blattgröße des Aufzeichnungsmediums
entsprechenden Rippen-Paares
haben die gleiche Höhe.
Durch eine solche Konstruktion kann eine Berührung der zur Mittellinie CL
hin angeordneten Rippen mit der Bildträgerfläche des Aufzeichnungsmediums 2 und
somit eine Bildbeschädigung
zuverlässig
verhindert werden. Bei dieser Ausführungsform ist die horizontale
Rippenanordnung die gleiche wie bei einer Ausführungsform mit Rippen gleicher
Höhe.
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[Konfiguration der elektrischen
Kontakte]
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Nachfolgend wird in Verbindung mit
den 5, 8 9 und 19 die Lage der Kontakte
an der Prozeßkartusche
B und in der Gerätehauptbaugruppe 14 sowie
die Herstellung der elektrischen Verbindung zwischen der Gerätehauptbaugruppe 14 und
der eingesetzten Prozeßkartusche
B beschrieben.
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Die Prozeßkartusche B ist mit mehreren elektrischen
Kontakten bestückt,
mit (1) einem elektrisch leitenden Erdungskontakt 119 zum
Erden der lichtempfindlichen Trommel 7 über die Gerätehauptbaugruppe 14,
(2) einen an die Walzenachse 8a der Ladewalze 8 angeschlossenen
elektrisch leitenden Kontakt 120 zur Übertragung der Ladespannung
von der Hauptbaugruppe 14 auf die Ladewalze 8,
(3) einen an die Entwickelwalze 9c angeschlossenen
elektrisch leitenden Kontakt 121 zur Übertragung der Entwickelspannung
von der Hauptbaugruppe 14 auf die Entwickelwalze 9c und
(4) einen an die Antenne 9h angeschlossenen elektrisch
leitenden Kontakt 122 zum Erfassen der Tonerrestmenge.
Diese Kontakte 119–122 liegen
an der rechten Stirnseite des Kartuschenrahmens frei und sind in
einem solchen Abstand zueinander angeordnet, welcher ein Überschlagen
der Spannung von einem zum anderen verhindert. Wie bereits beschrieben,
sind der Erdungskontakt 119 und der Ladekontakt 120 am
Reinigungsrahmen, der Entwickelspannungskontakt 121 und der
Resttonererfassungskontakt 122 am Entwickelrahmen 12 (Entwickelrahmenhalter 40)
angeordnet. Anzumerken ist, daß der
Resttonererfassungskontakt 122 außerdem die Aufgabe hat, das
Vorhandensein (oder Fehlen) der Prozeßkartusche in der Gerätehauptbaugruppe 14 festzustellen.
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Den Erdungskontakt 119 bildet
die Achse 7a der lichtempfindlichen Trommel 7 oder
ein in die Achse 7a aus Kunststoff eingegossener elektrisch
leitender Einsatz. Bei dieser Ausführungsform ist die Achse 7a aus
Eisen oder einem ähnlichen
Material hergestellt. Die anderen elektrischen Kontakte 120, 121 und 122 sind
etwa 0,1 bis 3,0 mm dicke Streifen zum Beispiel aus nichtrostendem
Stahl, Phosphorbronze oder einem ähnlichen Material und so geformt,
daß ein
Schenkel sich in die Prozeßkartusche
erstreckt. Der Ladekontakt 120 liegt an der Antriebsseite
(Seitenfläche
C1) der Reinigungseinheit C frei, während der Entwickelspannungskontakt 121 und
der Resttonererfassungskontakt 122 an der Antriebsseite
(Seitenfläche
D1) der Entwickeleinheit D frei liegen.
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Wie 20 zeigt,
ist bei dieser Ausführungsform
das Schrägzahn-Stirnrad 7b an
einem Ende der lichtempfindlichen Trommel 7 angeordnet.
Dieses Schrägzahn-Stirnrad 7b greift
in das in der Gerätehauptbaugruppe 14 angeordnete
Antriebszahnrad 28, um die lichtempfindliche Trommel 7 in
Drehung zu setzen. Beim Drehen des Schrägzahn-Stirnrades 7b erzeugt
dieses eine in Pfeilrichtung d (20)
auf die im Reinigungsrahmen 13 mit einem bestimmten Axialspiel
gelagerte lichtempfindliche Trommel 7 wirkende Kraft. Dabei
bleibt die Stirnfläche 7b1 des Schrägzahn-Stirnrades 7b mit
der Innenfläche 13k1 des
Reinigungsrahmens 13 der Prozeßkartusche in Berührung, wodurch
die axiale Lage der lichtempfindlichen Trommel 7 in der
Prozeßkartusche
B fixiert ist. Der Erdungskontakt 119 und der Ladespannungskontakt 120 liegen
auf der Fläche 13k des
Reinigungsrahmens frei, wobei der Erdungskontakt 119 am
Ende der Trommelachse 7a angeordnet ist und etwas (um ca.
0,8 mm) über
das Ende des zylindrischen Führungselements 13a ragt.
Die Trommelachse 7a wird durch den mit einem lichtempfindlichen Material
beschichteten Trommelzylinder (ein Aluminiumzylinder bei dieser
Ausführungsform) 7d geführt und
beidseitig im zylindrischen Führungselement 13a an
den Seitenwänden 13c und 13d gelagert.
An die Innenfläche 7d1 des
Trommelzylinders 7d und an die Außenfläche 7a1 der Trommelachse 7a ist
die Erdungsplatte 7f angeschlossen.
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Der Ladespannungskontakt 120 ist
direkt über
dem langen Führungselement 12a neben
dem mit der Ladewalze 8 bestückten Reinigungsrahmen 13 angeordnet
(9a) und über das
elektrisch leitende Element 120a an die Ladewalzenwelle 8a angeschlossen.
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Nachfolgend werden der Entwickelspannungskontakt 121 und
der Resttonererfassungskontakt 122 beschrieben. Diese beiden
Kontakte 121 und 122 sind auf der Seite D1 der
Entwickeleinheit D, d. h. auf der gleichen Seite wie die Fläche 13k des Reinigungsrahmens 13 angeordnet.
Der Entwickelspannungskontakt 121 ist direkt unter dem
langen Führungselement 12a und
neben dem rechten Ende des Rahmenabschnitts 12c angeordnet,
in welchem der in der Entwickelwalze 9c sich befindende
Magnet 9g (5)
gelagert ist, und über
die Druckfeder 91 elektrisch an die Entwickelwalze 9c angeschlossen
( 9b). Wie 5 zeigt, ist der Resttonererfassungskontakt 122 in
Kartuscheneinsetzrichtung (Pfeilrichtung X in 8) gesehen vor dem langen Führungselement 12a angeordnet
und über
das elektrisch leitende Element 9f an die in Längsrichtung
der Entwickelwalze 9c und parallel zu dieser sich erstreckende
Antenne angeschlossen. Die Antenne 9h ist in einem bestimmten
Abstand zur Entwickelwalze 9c angeordnet. Der kapazitive
Widerstand zwischen der Antenne 9h und der Entwickelwalze 9c ändert sich
in Abhängigkeit
von der Tonermenge zwischen diesen beiden Komponenten; d. h., die Änderung
des erwähnten
kapazitiven Widerstandes wird von einer zur Gerätehauptbaugruppe 14 gehörenden Steuereinheit
als Änderung
der Potentialdifferenz gemessen und daraus die Tonerrestmenge ermittelt.
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Der Begriff „Tonerrestmenge" ist die Tonermenge,
welche einen bestimmten Wert des kapazitiven Widerstandes zwischen
der Entwickelwalze 9c und der Antenne 9h repräsentiert.
Mit anderen Worten, wenn dieser bestimmte Wert des kapazitiven Widerstandes
gemessen wird, hat die in der Tonerkammer 11A verbliebene
Tonerrestmenge die vorbestimmte Größe erreicht.
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Das heißt, die in der Tonerkammer 11a verbliebene
Tonerrestmenge wird ermittelt, wenn die in der Gerätehauptbaugruppe 14 angeordnete
Steuereinheit den vorbestimmten Wert des kapazitiven Widerstandes
zwischen der Entwickelwalze 9c und der Antenne 9h der
in die Gerätehauptbaugruppe 14 eingesetzten
und über
den Resttonererfassungskontakt 122 elektrisch an diese
angeschlossenen Prozeßkartusche
B mißt.
Wenn dieser Wert gemessen wird, signalisiert die Gerätehauptbaugruppe 14 den
erforderlichen Austausch der Prozeßkartusche B (z. B. durch eine
blinkende Lampe oder einen Summton). Wenn der von der Steuereinheit
gemessene kapazitive Widerstand einem vorbestimmten zweiten Wert entspricht,
welcher kleiner ist als der erste Wert, ist das eine Bestätigung dafür, daß eine Prozeßkartusche
B sich in der Gerätehauptbaugruppe 14 befindet.
Wenn die Steuerschaltung ermittelt, daß dieser Zustand nicht vorlieget,
wird die Gerätehauptbaugruppe 14 nicht
zugeschaltet. Mit anderen Worten, die Steuereinheit verhindert das
Starten der Bilderzeugung.
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Durch das erwähnte Warnsignal (z. B. eine blinkende
Lampe) kann die Bedienperson über
das Fehlen der Prozeßkartusche
B in der Gerätehauptbaugruppe 14 informiert
werden.
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Nachfolgend wird die elektrische
Verbindung zwischen den an der Prozeßkartusche B und den in der
Gerätehauptbaugruppe 14 angeordneten
Kontakten beschrieben.
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Wie 19 zeigt,
sind die vier Kontakte 123–126 an einer Seite
des im Bilderzeugungsgerät A
vorhandenen Prozeßkartuschenaufnahmeraums
S angeordnet, so daß bei
eingesetzter Prozeßkartusche
B der Kontakt 123 die Verbindung zum Erdungskontakt 119,
der Kontakt 124 die Verbindung zum Ladespannungskontakt 120,
der Kontakt 125 die Verbindung zum Entwickelspannungskontakt 121 und
der Kontakt 126 die Verbindung zum Resttonererfassungskontakt 122 herstellt.
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Wie die 19(a) und 19(b) zeigen,
ist der Erdungskontakt 123 in Höhe der Vertiefung 16a5 und der
Ladespannungskontakt 124 über der zweiten Führungsbahn 16b angeordnet,
während
der Entwickelspannungskontakt 125 und der Resttonererfassungskontakt 126 unter
der ersten Führungsbahn 16a angeordnet
sind.
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Nachfolgend wird die positionelle
Beziehung zwischen diesen Kontakten beschrieben.
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Wie 5 zeigt,
ist in vertikaler Richtung (von der Horizontalen gesehen) der Entwickelspannungskontakt 121 der
unterste Kontakt, über
welchem nahezu auf einer Ebene der Resttonererfassungskontakt 122,
das lange Führungselement 12a und
das zylindrische Führungselement 13a (Erdungskontakt 119)
angeordnet sind; der Ladespannungskontakt 120 ist der oberste
Kontakt, welcher wie das kurze Führungselement 13b über diesen
angeordnet ist. In Kartuscheneinsetzrichtung (Pfeilrichtung X) gesehen
ist der Resttonererfassungskontakt 122 der vorderste Kontakt,
an welchen das lange Führungselement 12a,
der Ladespannungskontakt 120, der Entwickelspannungskontakt 121 und
das kurze Führungselement 13b sowie
das zylindrische Führungselement 13a (Erdungskontakt 119)
sich in der genannten Reihenfolge anschließen. Durch diese Anordnung
befindet der Ladespannungskontakt 120 sich in Höhe der Ladewalze 8,
der Entwickelspannungskontakt 121 sich in Höhe der Entwickelwalze 9c,
der Resttonererfassungskontakt 122 sich in Höhe der Antenne 9h und
der Erdungskontakt 119 sich in Höhe der lichtempfindlichen Trommel 7,
wodurch die Verdrahtung für
diese Kontakte verkürzt werden
kann.
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Der Ladespannungskontakt 120 hat
eine Höhe
und eine Breite von etwa 10,0 mm (Toleranzbereich 8,0 bis 12,0 mm),
der Entwickelspannungskontakt 121 hat eine Höhe von etwa
9,0 mm (Toleranzbereich 6,0 bis 12,0 mm) und eine Breite von etwa
8,0 mm (Toleranzbereich 5,0 bis 11,0 mm), der Resttonererfassungskontakt 122 eine
Höhe von
etwa 8,0 mm (Toleranzbereich 6,0 bis 10,0 mm) und eine Breite von
etwa 9,0 mm (Toleranzbereich 7,0 bis 11,0 mm) und der Erdungskontakt 119 mit
kreisförmigem Querschnitt
einen Durchmesser von etwa 7,0 mm. Der Ladespannungskontakt 120,
der Entwickelspannungskontakt 121 und der Resttonererfassungskontakt 122 haben
rechteckigen Querschnitt.
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Der über das Chassis der Gerätehauptbaugruppe
geerdete Erdungskontakt 123 (19 und 26) hat die Form einer Blattfeder
und ist in der Höhe der
Vertiefung 16a5 angeord net, in welche das zylindrische
Führungselement 13a (mit
darin gelagerter Achse 7a der lichtempfindlichen Trommel 7)
mit daran befestigtem Erdungskontakt 119 gleitet, um die Lage
der Prozeßkartusche
B zu fixieren. Die anderen Kontakte 124, 125 und 126 sind
in entsprechenden Gehäusen 127 untergebracht
und ragen von Druckfedern 129 belastet aus diesen. Die
Konstruktion wird anhand des in 20 dargestellten
Ladespannungskontaktes 124 beschrieben. Wie 20 zeigt; ist der Ladespannungskontakt 124 in
einem Gehäuse 127 untergebracht,
welches an einer Leiterplatte 128 an einer Seitenwand der
Gerätehauptbaugruppe
befestigt ist, und wird von einer elektrisch leitenden, das Schaltungsmuster
berührenden
Druckfeder 129 so belastet, daß dieser etwas aus dem Gehäuse 127 ragt,
aus diesem aber nicht austreten kann.
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Nachfolgend wird in Verbindung mit 21 beschrieben, auf welche
Weise die elektrische Verbindung zwischen dem im Bilderzeugungsgerät A angeordneten
Ladespannungskontakt und dem Ladespannungskontakt 120 der
in dieses eingesetzten Prozeßkartusche
B beschrieben. 21 zeigt
die Bewegung des Ladespannungskontaktes 124 in Pfeilrichtung
H beim Einsetzen der Prozeßkartusche
B in das Bilderzeugungsgerät
A. Anzumerken ist, daß in 21 die Schnittansicht in
Pfeilrichtung O (5) dargestellt
ist.
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Wenn die Prozeßkartusche B zum Einsetzen in
das Bilderzeugungsgerät
auf die Führungsbahnen 16a und 16b geschoben
wird, befindet der Ladespannungskontakt 124 sich in dem
in 21(a) dargestellten
Zustand und berührt
die gerade Fläche 30 des
Reinigungsrahmens 13 nicht. Beim weiteren Einführen der
Prozeßkartusche
B kommt der Ladespannungskontakt 124 mit der geneigten
Fläche 31 (5) an der rechten Seitenwand 13c des
Reinigungsrahmens 13 in Berührung, gleitet auf dieser und
drückt
dabei die Druckfeder 129 zusammen (in 21(b) dargestellter Zustand) und gleitet
dann auf der geraden Fläche 32,
bis der Ladespannungskontaktes 120 mit diesem in Berührung kommt
(in 21(c) dargestellter
Zustand). Auf gleiche Weise kommt der Kontakt 121 mit dem
Kontakt 125 und der Kontakt 122 mit dem Kontakt 126 in
Berührung.
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Bei dieser Anordnung kommen beim
Einsetzen der Prozeßkartusche
B in das Bilderzeugungsgerät
A auf den Führungsbahnen 16 die
an dieser angeordneten Kontakte zuverlässig mit den in der Gerätehauptbaugruppe
angeordneten Gegenkontakten in Berührung.
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Wenn die Prozeßkartusche B die Endstellung
in der Gerätehauptbaugruppe 14 erreicht
hat, wird die elektrische Verbindung zwischen dem aus dem zylindrischen
Führungselement 13a ragenden blattfederförmigen Erdungskontakt 119 (20) und dem Erdungskontakt 123 hergestellt
und dadurch die lichtempfindliche Trommel 7 geerdet. Gleichzeitig wird
die elektrische Verbindung zwischen den Ladungsspannungskontakten 120 und 124 hergestellt, um
die Ladewalze 8 mit einer Hochspannung (WS/GS-Überlagerungsspannung)
zu speisen. Gleichzeitig wird auch die elektrische Verbindung zwischen
den Entwickelspannungskontakten 121 und 125 zum
Speisen der Entwickelwalze 9c mit einer Hochspannung und
zwischen den Resttonererfassungskontakten 122 und 126 zur
Signalisierung der den kapazitiven Widerstand repräsentierenden Information
zur Gerätehauptbaugruppe 14 hergestellt.
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Nachfolgend wird beschrieben, auf
welche Weise das Bilderzeugungsgerät A die lichtempfindliche Trommel 7 in
Drehung setzt. Die lichtempfindliche Trommel 7 hat in der
Prozeßkartusche
B ein Axialspiel von 2 bis 3 mm, um das Einsetzen der Prozeßkartusche
B in das Bilderzeugungsgerät
A zu erleich tern. Deshalb müssen
der Ladespannungskontakt 124 und die anderen Kontakte um
etwas mehr als dieses Spiel aus dem Gehäuse 127 ragen. Bei dieser
Ausführungsform
ist über
der Führungsbahn 16a der
Gerätehauptbaugruppe 14 eine
Blattfeder 45 angeordnet, welche die Prozeßkartusche
B nach einer Seite drückt
(die Seite, an welcher die Kontakte 123–126 angeordnet sind).
Wenn die Kontakte 119–122 und
das Schrägzahn-Stirnrad 7b wie
bei dieser Ausführungsform
auf der gleichen Seite angeordnet werden und diese Seite der Prozeßkartusche B
als Bezugsseite angesehen wird, können Fehler in der Komponentengröße verringert
und die Kontakte sowie das Zahnrad genauer montiert werden. Wenn die
Verzahnungsrichtung so gewählt
wird, daß die
bei rotierender lichtempfindlicher Trommel erzeugte Kraft in die
Richtung wirkt, in welcher das Schrägzahn-Stirnrad angeordnet ist,
wird die axiale Lage der lichtempfindlichen Trommel 7 an
der Seite fixiert, an welcher die Kontakte angeordnet sind; dadurch
wird neben den genannten Effekten eine Verbesserung der positionellen
Beziehung zwischen der lichtempfindlichen Trommel und den Kontakten
erreicht. Wenn der Hebel 23 (6)
zum Vor- und Zurückschwenken
der Trommelabdeckung 18 wie bei dieser Ausführungsform
auf der den Kontakten 119–122 gegenüberliegenden
Seite angeordnet ist, werden beim Einsetzen der Prozeßkartusche
B in das Bilderzeugungsgerät
A der von den Kontakten 119–122 erzeugte Reibwiderstand
und der beim Schwenken des Hebels 23 auftretende Widerstand
auf beide Stirnseiten der Prozeßkartusche
B verteilt; mit anderen Worten, der beim Einsetzen der Prozeßkartusche
B auftretende Widerstand wird in deren Längsrichtung gleichmäßig verteilt,
wodurch der Einsetzvorgang problemlos erfolgen kann.
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Wenn, wie bereits bei der vorhergehenden Ausführungsform
beschrieben, alle Kontakte an ein und derselben Seitenwand des Kartuschenrahmens angeordnet
werden und die Prozeßkartusche von
der Blattfeder axial belastet wird, ist die Herstellung einer stabilen
elektrischen Verbindung zwischen den an der Prozeßkartusche
angeordneten Kontakten und den in der Gerätehauptbaugruppe angeordneten Kontakten
möglich.
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22 zeigt
eine Konstruktion, bei welcher die Kontakte und der Hebel 23 auf
ein und derselben Seite angeordnet sind. Auch mit einer so konfigurierten
Kartusche können
die genannten Effekte erzielt werden.
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Bei jeder der beschriebenen Ausführungsformen
wird die Prozeßkartusche
B zur Erzeugung monochromatischer Bilder verwendet, doch die vorliegender
Erfindung ist auch auf eine Mehrfarbeprozeßkartusche übertragbar, welche zwei oder
mehr Entwickelvorrichtungen aufweist und zur Erzeugung mehrfarbiger
Bilder (zweifarbiger oder dreifarbiger Bilder oder Vollfarbenbilder)
verwendet wird.
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Das elektrophotographische, lichtempfindliche
Element ist nicht auf die beschriebene lichtempfindliche Trommel 7 beschränkt. Die
vorliegende Erfindung ist auch auf lichtempfindliche Elemente anderer
Art übertragbar.
So kann als lichtempfindliches Material amorphes Silizium, amorphes
Selen, Zinkoxid, Titanoxid, ein organisches photoleitendes Material
(OPC) oder ein ähnliches
Material verwendet werden. Das Basiselement, welches mit lichtempfindlichen
Material beschichtet wird, ist im a11gemeinen eine Trommel oder
ein Riemen. Im Falle einer Trommel wird als Basiselement ein Zylinder aus
einer Aluminiumlegierung oder einem ähnlichen Material verwendet
und dieses auf unterschiedliche Weise mit einem photoleitenden Material
beschichtet.
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Gemäß der vorliegenden Erfindung
können verschiedene
bekannte Entwickelverfahren angewendet werden, z. B. das Doppelkomponenten-Magnetbürsten, das
Kaskadenverfahren, das Aufleg verfahren, das Nebelverfahren oder
ein anders geeignetes Verfahren.
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Bei dieser Ausführungsform wird das sogenannte
Berührungsladeverfahren
angewendet, doch die vorliegende Erfindung ist auch bei anderen
konventionellen Ladeverfahren anwendbar, zum Beispiel beim Verfahren,
bei welchem um eine Wolframelektrode 3 Metallschirme aus
Aluminium oder einem ähnlichen
Material angeordnet sind und die durch Anlegen einer Hochspannung
an die Wolframelektrode erzeugten positiven oder negativen Ionen
auf die Oberfläche
der lichtempfindlichen Trommel übertragen
werden, um diese gleichmäßig zu laden.
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Als Ladevorrichtung kann außer der
genannten Walze eine Lamelle (Ladelamelle), ein Kissen, ein Klotz,
ein Stab oder ähnlich
konfiguriertes Element verwendet werden.
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Zum Entfernen von Resttoner von der
lichtempfindlichen Trommel kann eine Lamelle, eine Bürste, eine
Magnetbürste
oder ein anderes geeignetes Element verwendet werden.
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Wie bereits beschrieben, sind alle
elektrischen Kontakte der Prozeßkartusche
an einer Stirnseite des Kartuschenrahmens angeordnet; wenn von dem
in der Gerätehauptbaugruppe
angeordneten elastischen Druckelement die Prozeßkartusche seitlich verschoben
wird, kann zwischen den an der Prozeßkartusche vorhandenen und
den in der Gerätehauptbaugruppe
vorhandenen Kontakten eine zuverlässige elektrischen Verbindung
hergestellt werden.
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Wenn das Schrägzahn-Stirnrad und die elektrischen
Kontakte an der Seite angeordnet werden, gegen welche bei der Rotation
des elektrophotographischen, lichtempfindlichen Elements dieses
gedrückt
wird, kann sowohl eine zuverlässige
elektri sche Verbindung als auch eine zuverlässige mechanische Antriebsverbindung
hergestellt werden.
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Wenn die einzelnen Kontakte wie bei
allen beschriebenen Ausführungsformen
angeordnet werden, ist eine Verkürzung
des Verdrahtungsweges innerhalb der Prozeßkartusche möglich.
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Gemäß dieser Ausführungsform
kann die elektrische Leiterplatte in der Gerätehauptbaugruppe, an welche
die elektrischen Kontakte angeschlossen werden sollen, vertikal
an deren entsprechenden Seitenplatte angeordnet werden, so daß eine Verkleinerung
der Gerätegröße möglich ist.
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Wie bereits beschrieben, ist bei
dieser Ausführungsform
selbst im Falle einer großen
Tonermenge eine hohe Tonerzuführeffizienz
zu verzeichnen.
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Gemäß der vorliegenden Erfindung
werden ein Entwickelvorrichtungshalter, eine Prozeßkartusche
und ein elektrophotographisches Bilderzeugungsgerät bereitgestellt,
welche auf einfache Weise montiert werden können.
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Obwohl die Erfindung anhand der darin
offenbarten Konstruktionen beschrieben wurde, ist diese nicht auf
die dargelegten Details beschränkt,
und mit dieser Anmeldung ist beabsichtigt, mögliche Modifikationen und Änderungen
in den Geltungsbereich der beiliegenden Ansprüche einzubeziehen.