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DE69630011T2 - Verfahren zum Nachweis von Probensubstanzen und Fluoreszenzspektrometer nach diesem Verfahren - Google Patents

Verfahren zum Nachweis von Probensubstanzen und Fluoreszenzspektrometer nach diesem Verfahren Download PDF

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DE69630011T2
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measurements
sample
quantification
substances
wavelength
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DE69630011T
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Inventor
Clemens Linowski
Thomas Dörr
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Agilent Technologies Inc
Original Assignee
Agilent Technologies Inc
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Publication date
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    • G01J3/00Spectrometry; Spectrophotometry; Monochromators; Measuring colours
    • G01J3/28Investigating the spectrum
    • G01J3/44Raman spectrometry; Scattering spectrometry ; Fluorescence spectrometry
    • G01J3/4406Fluorescence spectrometry
    • GPHYSICS
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    • G01N27/26Investigating or analysing materials by the use of electric, electrochemical, or magnetic means by investigating electrochemical variables; by using electrolysis or electrophoresis
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Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Nachweisen von Probensubstanzen, die durch ein analytisches Trennverfahren, wie beispielsweise Flüssigkeitschromatografie oder Kapillarelektrophorese, getrennt wurden.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Fluoreszenzspektrometrie und Absorptionsspektrometrie sind bekannte Verfahren zum Nachweisen von Probensubstanzen, die aus der Trennsäule eines Flüssigkeitschromatografen austreten.
  • Bei der Fluoreszenzspektrometrie wird die zu analysierende Probe mit einem Anregungslicht bestrahlt, das die Probe zur Emission von Fluoreszenzlicht bei charakteristischen Wellenlängen veranlasst. Das Fluoreszenzlicht wird durch einen geeigneten Detektor gemessen, um Informationen über die Probe abzuleiten, insbesondere über die Zusammensetzung der Probe und die Mengen der in der Probe vorhandenen Einzelkomponenten. Üblicherweise wird das Anregungslicht durch ein optisches Bauelement wie beispielsweise ein Beugungsgitter oder ein Filter ausgewählt. Das emittierte Fluoreszenzlicht wird üblicherweise mittels eines zweiten Beugungsgitters oder Filters ausgewählt. Zum Ausführen einer Fluoreszenzmessung wird das Gitter auf der Anregungsseite des Spektrometers auf eine feste Anregungswellenlänge eingestellt und das Wellenlängenspektrum des Fluoreszenzlichts mittels des Gitters auf der Emissionsseite (Emissionsgitter) aufgezeichnet. Das Emissionsspektrum kann für eine Vielzahl von Anregungswellenlängen aufgezeichnet werden. Alternativ hierzu kann die Emissionswellenlänge fest eingestellt bleiben und die Anregungswellenlänge durch entsprechendes Verstellen des Anregungsgitters variiert werden.
  • Bei der Absorptionsspektrometrie wird ein Lichtstrahl durch die Probe geschickt. Die Wellenlängen, bei denen die Probe die Strahlung absorbiert, sind für die Probensubstanzen charakteristisch. Die durch die Probe tretende Strahlung wird mittels eines Beugungselements, wie beispielsweise eines Beugungsgitters, oder eines Filters spektrometrisch analysiert. Das gebeugte Licht wird durch ein lichtempfindliches Element, wie beispielsweise eine Fotodiode oder durch eine Matrix von Fotodioden, nachgewiesen. Wenn eine Fotodiode verwendet wird, wird das Beugungselement so bewegt, dass die Strahlen verschiedener Wellenlängen die Fotodiode erreichen können. Wenn eine Matrix von Fotodioden verwendet wird, kann das Beugungselement stationär bleiben.
  • Die oben beschriebenen spektrometrischen Verfahren ermöglichen es, aus dem gemessenen Spektrum durch Vergleich mit bekannten Spektren die Art einer Probensubstanz zu bestimmen. Wenn beispielsweise bei der Flüssigkeitschromatografie gewünscht wird, die Menge einer bestimmten Probensubstanz zu bestimmen, misst man die Probenkonzentration bei einer bestimmten Wellenlänge als Funktion der Zeit, während die Probensubstanzen aus der Trennsäule austreten. Die entsprechende grafische Darstellung der Konzentration über die Zeit stellt das Chromatogramm dar. Bestimmte Probensubstanzen erscheinen als Peaks im Chromatogramm. Die Menge einer Probensubstanz entspricht der Fläche ihres Peaks im Chromatogramm. Die Genauigkeit dieser Messung hängt vom Signal-Rausch-Verhältnis des Chromatogramms ab. Im Folgenden werden die Messungen zur Bestimmung der Mengen von Probensubstanzen als „Quantifizierungs"-Messungen und die Messungen zur Bestimmung der Art einer Probensubstanz durch spektroskopische Analyse als „Qualifizierungs"-Messungen bezeichnet.
  • Bekannte Verfahren und entsprechende Detektoren zum Nachweisen von Probensubstanzen weisen bezüglich der Quantifizierungs- und Qualifizierungsmessungen verschiedene Beschränkungen auf. Bei den bekannten Detektoren mit einem einzelnen Nachweiselement, wie beispielsweise einer Fotodiode oder einer Sekundärelektronenvervielfacherröhre (SEV), die bei Fluoreszenzspektrometern häufig verwendet werden, ist es nur möglich, ein Chromatogramm bei einer bestimmten Nachweiswellenlänge aufzunehmen. Wenn ein Spektrum aufgenommen werden soll, müssen die Konzentrationen der Probensubstanzen über einen längeren Zeitraum praktisch konstant bleiben. Bei der Flüssigkeitschromatografie sind derartige Bedingungen jedoch nur selten anzutreffen.
  • ÜBERBLICK ÜBER DIE ERFINDUNG
  • Ausgehend vom Stand der Technik ist es eine Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zum Nachweisen von Probensubstanzen unter Verwendung eines einzelnen Nachweiselements bereitzustellen, bei dem zusätzlich zu den Quantifizierungsmessungen Qualifizierungsmessungen der Probensubstanzen durchgeführt werden können, ohne dass es zu nennenswerten Einbußen der Quantifizierungsgenauigkeit kommt.
  • Eine weitere Aufgabe besteht darin, ein Verfahren zum Nachweisen von Substanzen bereitzustellen, die aus der Trennsäule eines Flüssigkeitschromatografen austreten, mit welchem ein Chromatogramm der Substanzen sowie Spektren der austretenden Substanzen gemessen werden können, ohne das chromatografische Signal-Rausch-Verhältnis zu verschlechtern.
  • Diese Aufgaben werden gemäß der Erfindung durch ein Verfahren gelöst, das in Anspruch 1 beschrieben wird.
  • Das Spektrometer in der US-Patentschrift A-3 637 310 verwendet ein Verfahren zum Erfassen von Daten, bei dem unter Verwendung einer Lichtquelle 4 und eines rotierenden Dispersionselements 7 (1; Spalte 1, Zeilen 56–57) Wellenlängenbereiche nacheinander abgetastet werden. Aus diesen Wellenlängenabläufen können bei einer vorbestimmten Wellenlänge einzelne Messwerte gewonnen werden, um ein Chromatogramm zu erzeugen.
  • Durch Anwenden des Verfahrens der Erfindung ist es möglich, Quantifizierungsinformationen (z. B. chromatografische Daten) über die Probe sowie Qualifizierungsinformationen (spektrale Daten) zu messen auch wenn lediglich ein einzelnes Nachweiselement benutzt wird. Es ist wichtig, dass, obwohl zwei unterschiedliche Messungen (d. h. Quantifizierung und Qualifizierung) während des Strömens der Probe durch den Detektor durchgeführt werden, die Genauigkeit der Qualifizierungsmessung durch das Durchführen der Qualifizierungsmessung nicht beeinträchtigt wird. Es ist ein weiterer Vorteil der Erfindung, dass es möglich ist, spektrale (bei mehreren Wellenlängen) Informationen über die Probe bei maximalem Lichtstrom zu erhalten. Das Licht wird von den Quantifizierungs- und Qualifizierungsmessungen gemeinsam genutzt, ohne dass beim Umschalten der Wellenlänge Licht verloren geht.
  • Gemäß einer Weiterentwicklung der Erfindung, die bei der Flüssigkeitschromatografie besonders brauchbar ist, werden die Qualifizierungsmessungen als Reaktion auf ein Auslösesignal gestartet, welches anzeigt, dass die Probensubstanz in den Detektor gelangt ist. Dieses Auslösesignal kann aus den gemessenen Quantifizierungsinformationen abgeleitet werden.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsart der Erfindung werden die zum Ableiten von Quantifizierungs- und Qualifizierungsinformationen eingestellten verschiedenen Wellenlängen mittels eines rotierenden Gitters eingestellt, und die durch die Probe geleitete Strahlung hat die Form von Lichtimpulsen, die mit der Einstellung der Wellenlängen synchronisiert sind.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Im Folgenden werden Ausführungsarten der Erfindung unter Bezug auf die Zeichnungen genauer erläutert.
  • 1 ist eine schematische Abbildung eines Fluoreszenzspektrometers gemäß einer ersten Ausführungsart der Erfindung.
  • 2 ist eine grafische Darstellung eines Detektorsignals einer typischen Probenanalyse der Flüssigkeitschromatografie als Funktion der Zeit und der Wellenlänge, um ein schematisches Beispiel des Verfahrens der Erfindung zu veranschaulichen.
  • 3 ist eine grafische Darstellung eines Detektorsignals als Funktion der Zeit und der Wellenlänge, um ein praktisches Beispiel der Erfindung zu veranschaulichen.
  • 4 ist eine Darstellung des Prinzips der Erfindung, bei der eine typische Detektorsignalkurve als Funktion der Zeit sowie ein vergrößerter Ausschnitt dieses Signalverlaufs dargestellt wird, der die Messpunkte sowohl der Quantifizierungsmessung als auch Qualifizierungsmessung zeigt.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • 1 zeigt schematisch eine erste Ausführungsart eines Fluoreszenzspektrometers gemäß einer ersten Ausführungsart der Erfindung. Die Strahlung zum Anregen von Fluoreszenzlicht wird durch eine Blitzlichtlampe 1, beispielsweise eine kolbenförmige Xenon-Blitzlichtlampe, bereitgestellt. Eine an die Blitzlichtlampe 1 angeschlossene Auslöseeinheit 2 umfasst die Steuerelektronik für die Blitzlichtlampe. Die Blitzlichtlampe wird gepulst betrieben, wobei die Emission der Lichtimpulse durch die von einer Steuerung 3 bereitgestellten Steuersignale ausgelöst wird, welche mit der Auslöseeinheit 2 verbunden ist. Der zeitliche Verlauf dieser Steuersignale wird im Folgenden erklärt. Typische Werte der Blitzlichtfrequenz liegen bei der vorliegenden Ausführungsart beispielsweise im Bereich zwischen 10 und 500 Hz. Typische Werte der Blitzlichtdauer liegen im Mikrosekundenbereich, beispielsweise ca. zwischen 0,3 und 2 Mikrosekunden.
  • Das von der Blitzlichtlampe 1 emittierte Licht trifft auf einen Kondenser 4, der den von der Blitzlichtlampe kommenden Eintrittslichtkegel in einen konvergenten Lichtkegel 5 umwandelt. In der gezeigten Ausführungsart besteht der Kondenser 4 aus drei Linsen 4a, 4b und 4c. Die drei Linsen bestehen vorzugsweise aus Quarz, sodass für die Fluoreszenzanregung auch Licht im ultravioletten Bereich verwendet werden kann. Als Alternative zu den drei Linsen 4a–4c könnte eine einzige sphärische oder asphärische Linse oder ein sphärischer oder asphärischer Spiegel benutzt werden. Der konvergente Lichtstrahl 5 tritt durch eine Apertur 6 und trifft anschließend auf einen Spiegel 7. Die Aufgabe des Spiegels 7 besteht darin, den Strahlengang so zu falten, dass das optische System platzsparend angeordnet werden kann. Wenn die Größe des Spektrometers unwichtig ist, könnte der Spiegel weggelassen werden. Der durch den Spiegel 7 reflektierte Strahl trifft auf ein fokussierendes Beugungsgitter 8. Das Gitter 8 ist bei dieser Ausführungsart ein konkaves holografisches Gitter. Es wird auch als Anregungsgitter bezeichnet werden.
  • Das Gitter 8 kann um eine Rotationsachse 9 gedreht werden, die senkrecht zur Papierebene steht. Zum Ausführen der Drehung ist das Gitter mit einem Motor 10 gekoppelt. Eine Rotationsstellung des Gitters ist durch das gestrichelte Gitter 8' veranschaulicht. Das Gitter kann um 360 Grad gedreht werden. Während des Betriebs des Spektrometers rotiert das Gitter ständig um die Achse 9. Eine typische Größenordnung der Rotationsfrequenz liegt bei etwa 80 Hz. Mit der Rotationsachse 9 ist ein Positionsgeber 11 verbunden, der ein Signal bereitstellt, welches der augenblicklichen Winkelstellung des Gitters 8 entspricht. Dieses Signal wird über eine Leitung 29 der Steuerung 3 zugeführt. Von diesem Signal leitet die Steuerung 3 Steuersignale ab, die der Auslöseeinheit 2 zum Auslösen der Emission von Lichtimpulsen aus der Blitzlichtlampe 1 zugeführt werden. Die Blitzfrequenz der Blitzlichtlampe 1 kann üblicherweise auf die Rotationsfrequenz des Gitters 8 eingestellt werden.
  • Das Gitter 8 lenkt den konvergenten gebeugten Lichtstrahl 12 in eine Probenküvette 13, durch welche die zu analysierende Probe strömt. Die Probe gelangt durch ein Eintrittsrohr 14, das beispielsweise mit der Trennsäule eines Flüssigkeitschromatografen verbunden ist, in die Küvette. Die Probe verlässt die Küvette 13 durch ein Austrittsrohr 15. Anstelle eines Flüssigkeitschromatografen könnte ein Kapillarelektrophoresegerät mit dem Eintrittsrohr 14 verbunden sein. In beiden Fällen strömen die verschiedenen – entweder durch den chromatografischen oder durch den elektrophoretischen Trennprozess – voneinander getrennten Substanzen nacheinander durch die Küvette 13.
  • Das in die Küvette 13 eintretende Anregungslicht 12 regt die Probe an, um Fluoreszenzlicht zu emittieren. Das Fluoreszenzlicht 16 wird unter einem Winkel von 90 Grad bezüglich der Richtung des Anregungslichts 12 beobachtet. Der Kegel des Fluoreszenzlichts 16 trifft auf einen zweiten Kondenser 17 auf, der aus drei Linsen 17a, 17b und 17c besteht. Ebenso wie bei dem oben beschriebenen Kondenser 4 könnte anstelle der Anordnung von drei Linsen eine einzige sphärische oder asphärische Linse oder ein sphärischer oder asphärischer Spiegel benutzt werden. Der den Kondenser 17 verlassende Strahl 18 tritt durch die Apertur 19 und trifft dann auf ein zweites Beugungsgitter 20. Das Gitter 20 wird auch als Emissionsgitter bezeichnet werden.
  • Das Gitter 20 kann um eine Rotationsachse 21 gedreht werden, die senkrecht zur Papierebene steht. Das Gitter 20 ist mit einem Motor 22 gekoppelt, mittels dessen es gedreht werden kann. Eine Rotationsstellung des Gitters 20 ist durch das gestrichelte Gitter 20' veranschaulicht. Ein mit der Achse 21 gekoppelter Positionsgeber 23 stellt ein Signal bereit, das der augenblicklichen Winkelstellung des Gitters 20 entspricht. Dieses Signal wird über eine Leitung 24 der Steuerung 3 zugeführt. Von diesem Signal leitet die Steuerung Steuersignale ab, welche der Auslöseeinheit 2 zugeführt werden. Das Anregungsgitter 8 und das Emissionsgitter 20 sowie die zugehörigen Antriebsmotoren und Stellungscodierer besitzen in der vorliegenden Ausführungsart im Wesentlichen denselben Aufbau.
  • Die vom Emissionsgitter 20 kommende gebeugte Strahlung 24 wird auf eine Apertur 25 fokussiert und fällt dann auf eine Sekundärelektronenvervielfacherröhre 26, welche ein elektrisches Ausgangssignal bereitstellt, das der Intensität der auf den SEV 26 fallenden Strahlung 24 entspricht. Das Ausgangssignal des SEV 26 wird einer Datenverarbeitungs- und -speichereinheit 27 zugeführt, wo die Daten in einer im Folgenden genauer beschriebenen Weise verarbeitet werden. Die Messung gemäß der Erfindung liefert drei Ergebnisse:
    • 1. ein Chromatogramm, d. h. eine Darstellung der Menge von Probensubstanzen als Funktion der Zeit;
    • 2. Fluoreszenzspektren, d. h. Darstellungen der Intensität von Fluoreszenzlicht als Funktion der Wellenlänge; und
    • 3. Fluoreszenzspektren wie in 2., jedoch zusätzlich als Funktion der Zeit.
  • Das Chromatogramm sowie die Fluoreszenzspektren können auf einer Anzeigeeinheit 28, wie beispielsweise einer Katodenstrahlröhre, dargestellt und/oder durch einen Drucker ausgedruckt werden. Die Datenverarbeitungs- und -speichereinheit 27 ermöglicht es auch, die Chromatogramme und Fluoreszenzspektren zu speichern und kann optional eine elektronische Bibliothek mit einer Sammlung von Fluoreszenzspektren von verschiedenen Substanzen umfassen, um die Identifizierung der Proben durch Vergleich mit den gemessenen Fluoreszenzspektren zu erleichtern.
  • Als Alternative zum SEV 26 könnte eine Lawinen-Fotodiode oder ein Detektor vom CCD-Typ (charge coupled device, ladungsgekoppeltes Bauelement) oder ein Detektor vom Typ der verstärkten Fotodiodenmatrizen (microchannel plates) eingesetzt werden.
  • Im Folgenden werden einige Beispiele für das Verfahren der Erfindung erklärt, die mit der in 1 gezeigten Vorrichtung ausgeführt werden können. Im Folgenden wird angenommen, dass während der Messung entweder das Anregungsgitter 8 oder das Emissionsgitter 20 stationär bleibt, sodass entweder das in die Küvette 13 gelangende Anregungslicht 12 oder das auf die SEV-Röhre 26 fallende Licht 24 eine feste Wellenlänge aufweist.
  • Beim ersten Beispiel wird angenommen, dass sich das Emissionsgitter 20 bei einer festen Winkelstellung befindet, sodass das durch den SEV 26 empfangene Licht eine durch einen Benutzer auswählbare feste Wellenlänge besitzt. Das Anregungsgitter 8 rotiert um seine Achse 9. Die Erzeugung von Lichtimpulsen durch die Blitzlichtlampe 1 in Abhängigkeit von der Winkelstellung des Gitters 8, welche durch den Positionsgeber 11 erfasst wird, wird durch die Steuerung 3 gesteuert. Dadurch ist es möglich, aufeinander folgende Lichtimpulse mit unterschiedlichen Wellenlängen zu erzeugen. Gemäß einem wichtigen Aspekt der Erfindung werden während des Durchströmens der Probensubstanz durch die Strömungszelle 13 mehrere Messungen bei einer festen Wellenlänge durchgeführt, um ein Chromatogramm abzuleiten, und weitere Messungen bei einer Vielzahl von unterschiedlichen Wellenlängen durchgeführt, um ein Spektrum der Probensubstanz in der Strömungszelle abzuleiten. Das wird dadurch erreicht, dass die Blitzlichtlampe immer dann ausgelöst wird, wenn sich das Gitter bei einer der festen Wellenlänge entsprechenden Winkelstellung befindet, bzw. wenn sich das Gitter bei Winkelstellungen befindet, die den Wellenlängen entsprechen, welche das Spektrum bilden.
  • Die zu verschiedenen Zeitpunkten bei der festen Wellenlänge erhaltenen Messwerte bilden ein Chromatogramm, und die während des Durchströmens einer Probensubstanz durch die Probenküvette erhaltenen Messwerte bilden ein Spektrum dieser Probensubstanz. Das Chromatogramm wird üblicherweise über eine Zeitdauer von mehreren Minuten aufgezeichnet und umfasst mehrere Peaks, wobei der Zeitpunkt, an dem ein bestimmter Peak im Chromatogramm erscheint, für die diesem Peak entsprechende Substanz charakteristisch ist. Ein Spektrum einer bestimmten Probensubstanz wird über einen kürzeren Zeitraum hinweg aufgezeichnet, der üblicherweise im Sekundenbereich liegt oder kürzer ist. Ein Spektrum wird während eines chromatografischen Peaks aufgezeichnet. Die Erzeugung eines Spektrums wird vorzugsweise durch das Erscheinen eines chromatografischen Peaks ausgelöst, d. h., wenn sich gerade eine Probensubstanz in der Strömungszelle befindet. Es wäre auch möglich, spektrale Informationen während der gesamten Aufzeichnung eines Chromatogramms aufzuzeichnen.
  • Um das obige Prinzip zu veranschaulichen, wird im Folgenden eine typische zeitliche Folge von Messpunkten aufgeführt. Die 71 Messpunkte werden nacheinander erfasst, wobei zwischen den aufeinander folgenden Messpunkten gleiche zeitliche Abstände liegen. Die Messpunkte von ca. Nummer 30 bis ca. Nummer 50 werden aufgezeichnet, wenn ein chromatografischer Peak erscheint, d. h., wenn eine Probensubstanz durch die Küvette strömt. In der folgenden Tabelle sind die Nummern der Messpunkte und die bei diesem Messpunkt eingestellte entsprechende Wellenlänge aufgeführt. Außerdem wird in der letzten Spalte der Tabelle angezeigt, ob der Messpunkt zum Erzeugen eines Chromatogramms oder zum Erzeugen eines Spektrums verwendet wird. Im ersten Fall wird der Messpunkt als „Quantifizierungs"-Messpunkt (Zeit), im zweiten Fall als „Qualifizierungs-"Messpunkt klassifiziert.
  • Figure 00090001
  • Figure 00100001
  • Die durch den SEV 26 bei den Quantifizierungsmesspunkten gemessenen Intensitätswerte werden zum Erstellen eines Chromatogramms verwendet, d. h. die Werte bei den Punkten 1 bis 32, 34, 36, 38, 40, 42, 44, 46, 48 und 50 bis 71. Die Intensitätswerte entsprechen den Konzentrationswerten der Probe in der Probenküvette. Das Chromatogramm kann dazu verwendet werden, die Mengen von Probensubstanzen zu bestimmen, indem die Bereiche der einzelnen Peaks im Chromatogramm ermittelt werden. Aus diesem Grunde werden die Messpunkte als „Quantifizierungsmesspunkte" bezeichnet. Die Intensitätswerte bei den Messpunkten 33, 35, 37, 39, 41, 43, 45, 47 und 49 werden dazu verwendet, ein Spektrum der Probensubstanz zu erstellen, welche dem Peak im Chromatogramm entspricht. Beim vorliegenden Beispiel erhält man ein Spektrum im Wellenlängenbereich von 300–380 nm, wobei die Messpunkte einen Abstand von 10 nm voneinander aufweisen. Während der chromatografische Peak durchläuft (Messpunkte 30–50), werden die Quantifizierungs- und Qualifizierungsmesspunkte abwechselnd aufgezeichnet, sodass nach jedem Quantifizierungsmesspunkt (bei 310 nm) ein Qualifizierungsmesspunkt aufgezeichnet wird. Wie oben bereits erläutert, wird dies durch eine geeignete zeitliche Steuerung der Emission der Lichtimpulse in Abhängigkeit von der Winkelstellung des Gitters erreicht. Das Ergebnis der Messung sind ein Chromatogramm und ein Spektrum, die durch die Einheiten 27 und 28 gespeichert und angezeigt werden können. Liegen im Chromatogramm mehrere Peaks vor (entsprechend mehreren Probensubstanzen), so erhält man für jeden Peak ein anderes Spektrum.
  • Um die Intensitätsänderung während eines chromatografischen Peaks zu berücksichtigen, kann eine Normalisierungsprozedur wie folgt ausgeführt werden: Die Werte bei den Qualifizierungsmesspunkten werden normalisiert, indem diese Werte jeweils durch die Werte bei dem Quantifizierungsmesspunkt unmittelbar vor dem Qualifizierungsmesspunkt dividiert werden. Bei diesem Beispiel erhält man die folgenden normalisierten Qualifizierungswerte:
    bei 300 nm: (Wert bei Punkt 33)/(Wert bei Punkt 32)
    bei 310 nm: (Wert bei Punkt 35)/(Wert bei Punkt 34)
    bei 320 nm: (Wert bei Punkt 37)/(Wert bei Punkt 36)
    bei 330 nm: (Wert bei Punkt 39)/(Wert bei Punkt 38)
    bei 340 nm: (Wert bei Punkt 41)/(Wert bei Punkt 40)
    bei 350 nm: (Wert bei Punkt 43)/(Wert bei Punkt 42)
    bei 360 nm: (Wert bei Punkt 45)/(Wert bei Punkt 44)
    bei 370 nm: (Wert bei Punkt 47)/(Wert bei Punkt 46)
    bei 380 nm: (Wert bei Punkt 49)/(Wert bei Punkt 48)
  • Anstatt durch die Werte beim Quantifizierungsmesspunkt unmittelbar vor dem Qualifizierungsmesspunkt zu dividieren, könnte man auch durch den Wert beim Quantifizierungsmesspunkt unmittelbar nach dem Qualifizierungsmesspunkt dividieren, oder man könnte den Mittelwert der beiden Divisionen verwenden. Wenn die für das Aufnehmen eines Spektrums im Vergleich zu Dauer des chromatografischen Peaks sehr kurz ist, ist eine Normalisierung nicht erforderlich.
  • Bei dem oben beschriebenen Verfahren der Erfindung sind die Messwerte in denjenigen Bereichen des Chromatogramms, in denen keine Peaks vorkommen, d. h. im Untergrundrauschen, dieselben wie bei Verfahren zum Aufzeichnen eines Chromatogramms nach dem Stand der Technik. Im Bereich eines Probenpeaks gehen im Vergleich zu den Verfahren nach dem Stand der Technik einige Werte verloren, da sowohl Quantifizierung- als auch Qualifizierungsmesspunkte aufgezeichnet werden, aber es hat sich gezeigt, dass sich dies auf die Reproduzierbarkeit der Peakfläche nur geringfügig auswirkt. Die Quantifizierungsgenauigkeit ist etwa dieselbe wie bei chromatografischen Messungen nach dem Stand der Technik, die bei einer einzigen Wellenlänge messen, während der deutliche Vorteil entsteht, dass man spektrale Informationen zur qualitativen Bewertung der Probe erhält.
  • Bei einem praktischen Beispiel der Erfindung beträgt der zeitliche Abstand zwischen aufeinander folgenden Messungen 12,5 Millisekunden, was einer Rotationsfrequenz des Gitters von 80 Hz entspricht. Bei einer typischen HPLC-Analyse (high performance liquid chromatography, Hochleistungs-Flüssigkeitschromatografie) beträgt die kleinste Peakbreite (Zeitspanne bei der halben Höhe des chromatografischen Peaks) etwa 1 Sekunde. Daher werden, wenn die Messung von Qualifizierungswerten bei der halben Höhe des chromatografischen Peaks beginnt, mindestens 80 Datenpunkte gemessen. Wenn davon eine Hälfte zur chromatografischen Messung (Quantifizierung) und eine Hälfte für die Messung des Spektrums verwendet werden, stehen für die Messung des Spektrums mindestens 40 Punkte zur Verfügung. Beispielsweise kann man im Bereich von 300 nm bis 456 nm alle 4 nm einen Punkt messen, um ein Spektrum der Probe aufzunehmen. Die Messung der Qualifizierungswerte kann auch eher als bei der halben Höhe des chromatografischen Peaks beginnen: Wenn die Messung des Spektrums bei einem Viertel der Peakhöhe beginnt, kann man bei einer Peakbreite von 1 Sekunde etwa 60 Werte für die Messung des Spektrums erhalten. Die Peakbreite der meisten chromatografischen Peaks ist deutlich größer als 1 Sekunde, sodass eine große Anzahl von chromatografischen und spektralen Messwerten erfasst werden kann, wodurch eine genaue Quantifizierung sowie Qualifizierung der Probe ermöglicht wird.
  • Wie bereits erwähnt, beginnt die Aufzeichnung von Qualifizierungsmesswerten (Spektrum) erst dann, wenn wirklich ein Probenpeak im Chromatogramm erscheint. Der Auslösepunkt für den Beginn der Qualifizierungsmessung kann auf unterschiedliche Art erzeugt werden.
  • Gemäß einer ersten Alternative wird der Auslösepunkt durch die Datenverarbeitungsund -speichereinheit 27 unter Verwendung der chromatografischen Daten berechnet. Der Auslösepunkt kann erzeugt werden, wenn die chromatografischen Messwerte größer als ein vorbestimmter Schwellwert werden, wodurch angezeigt wird, dass die ansteigende Flanke eines Peaks vorliegt.
  • Alternativ könnte ein Ableitungs-Schwellwert verwendet werden, der intelligent ist und den Beginn eines Probenpeaks erkennen kann. Der Auslösepunkt wird erzeugt, wenn der Anstieg der chromatografischen Messkurve größer als ein vorbestimmter Wert wird.
  • Bei einer weiteren Ausführungsart kann der Auslösezeitpunkt einfach durch den Benutzer festgelegt werden.
  • Wenn die Retentionszeiten der Probenpeaks ziemlich konstant sind, kann der Auslösepunkt für den Beginn der Erfassung von Spektraldaten einfach durch eine Zeitwertetabelle erzeugt werden, in der die Retentionszeiten für die zu analysierenden Substanzen enthalten sind und die die Datenerfassung jeweils zu diesen Zeitpunkten starten.
  • Die Verwendung eines Auslösesignals zum Starten der Spektraldatenerfassung besitzt den Vorteil, dass nur interessierende Messwerte aufgezeichnet werden, sodass der Umfang der von der Datenverarbeitungseinheit zu verarbeitenden Daten auf ein Minimum beschränkt wird.
  • Im Folgenden werden einige Abwandlungen des oben beschriebenen Verfahrens erläutert. Bei dem oben beschriebenen Verfahren folgt nach einer Messung bei einer festen Wellenlänge (FIX) zur Quantifizierung eine Messung bei einer Wellenlänge zur Qualifizierung. Ein Beispiel der zeitlichen Folge der Messpunkte sähe dann wie folgt aus: (..., FIX, 300 nm, FIX, 310 nm, FIX, 320 nm, FIX, 330 nm, FIX, 340 nm, FIX, ...).
  • Gemäß einer Alternative kann man die Spektraldaten bei jeder Wellenlänge öfter als einmal messen. Auf diese Weise wird eine verbesserte Datenfilterung und eine erhöhte Reproduzierbarkeit erreicht. Eine mögliche zeitliche Folge ist:
    (..., FIX, 300 nm, FIX, 300 nm, FIX, 310 nm, FIX, 310 nm, FIX, 320 nm, ...).
  • Eine weitere und noch bessere Möglichkeit ist:
    (..., FIX, 300 nm, FIX, 310 nm, FIX, 320 nm, FIX, 330 nm, ..., FIX, 490 nm, FIX, 500 nm, FIX, 490 nm, FIX, 480 nm, FIX, ..., 320 nm, FIX, 310 nm, FIX, 300 nm). Den endgültigen spektralen Messwert für eine bestimmte Wellenlänge erhält man durch Bilden des Mittelwert aus mehreren Messwerten bei dieser Wellenlänge. Es ist klar, dass der interessierende Wellenlängenbereich zum Erzeugen eines Spektrums (im letzten Beispiel: 300–500 nm) generell von dem zu analysierenden Probenpeak abhängt.
  • Die Erfindung ist nicht auf Fluoreszenzmessungen beschränkt, sondern kann auch in Verbindung mit Absorptionsmessungen eingesetzt werden. Bei Absorptionsmessungen wird der Lichtstrahl durch die Probenküvette geschickt und der die Küvette verlassende Strahl durch ein Beugungselement, üblicherweise ein Gitter, spektral abgetrennt. Die spektral abgetrennte Strahlung trifft dann auf einen Detektor. Die Erfindung ist von besonderem Vorteil, wenn der Detektor aus einem einzelnen lichtempfindlichen Element, zum Beispiel einer einzelnen Fotodiode, besteht. In diesem Fall rotiert das im Strahlengang vor dem Detektor angeordnete Beugungsgitter, und die Emission von Lichtimpulsen aus einer Blitzlichtlampe wird bei bestimmten Winkelstellungen des Gitters ausgelöst, welche bestimmten durch den Detektor nachzuweisenden Wellenlängen entsprechen. Ebenso wie bei den Ausführungsarten der Erfindung bezüglich Fluoreszenzmessungen wird eine feste Wellenlänge ausgewählt, bei der quantitative Messwerte erfasst werden, um ein Chromatogramm (Quantifizierung) zu erstellen. Außerdem werden Messwerte bei einer Reihe verschiedener Wellenlängen erfasst, um ein Absorptionsspektrum (Qualifizierung) zu erstellen.
  • 2 ist eine weitere Veranschaulichung eines Beispiels für das Verfahren der Erfindung. 2 zeigt schematisch für eine typische Probenanalyse mittels Flüssigkeitschromatografie das Detektorsignal als Funktion von Zeit und Wellenlänge. Die horizontale Achse ist die Zeitachse, auf der die seit dem Einspritzen der Probe in die Trennsäule vergangene Zeit aufgetragen ist. Die vertikale Achse ist die Wellenlängenachse, auf der die zum Nachweis verwendete Wellenlänge aufgetragen ist. Im Fall eines Fluoreszenzspektrometers kann diese Wellenlänge entweder die Emissions- oder die Anregungswellenlänge sein. Im Fall von Absorptionsmessungen ist die Wellenlänge die Absorptionswellenlänge. Die Intensität des Detektorsignals in der grafischen Darstellung von 2 wird durch unterschiedliche Graustufen veranschaulicht. Die helleren Bereiche, wie beispielsweise Bereich 65, zeigen Bereiche mit niedriger Intensität, und die dunkleren Bereiche, wie beispielsweise Bereich 66, stellen Bereiche mit hoher Intensität dar. 2 entspricht einer dreidimensionalen Darstellung der Intensität über der Zeit und der Wellenlänge, die auch als „Iso-Diagramm" bezeichnet wird.
  • Die in 2 mit „X" gekennzeichneten Punkte entsprechen den Messpunkten, bei denen Messwerte gemäß dem Verfahren der Erfindung erhalten wurden. Sämtliche in der horizontalen Reihe 67 angeordneten Messpunkte wurden zu verschiedenen Zeitpunkten bei einer festen Wellenlänge (in diesem Beispiel 420 nm) erhalten und stellen somit ein Chromatogramm dar. Die in den schrägen Reihen, wie beispielsweise Reihe 68, 69 oder 70, angeordneten Messpunkte wurden bei unterschiedlichen Wellenlängen erhalten und stellen dementsprechend ein Spektrum dar. Wie in 2 gezeigt ist, liegen die Messpunkte Ausführung den schrägen Reihen 68 und 70 jeweils im Bereich von chromatografischen Peaks, während die Messpunkte auf der Reihe 69 in einem Bereich liegen, in der überhaupt kein Messsignal von einer Probensubstanz vorliegt. Um die Datenmenge zu reduzieren, könnten daher die Messpunkte auf der Reihe 69 auch weggelassen werden. In diesem Fall würde man ein Auslösesignal in der oben beschriebenen Weise verwenden, um erst dann mit dem Aufnehmen von Spektraldaten zu beginnen, wenn ein chromatografischer Peak vorliegt.
  • 3 ist eine grafische Darstellung ähnlich der in 2, welche ein Beispiel eines durch einen Peak ausgelösten Spektrums zeigt. Das Auslösen geschieht zum Zeitpunkt T. Ab diesem Zeitpunkt werden zusätzlich zu den „chromatografischen" Daten (horizontale Reihe) auch spektrale Daten (schräge Reihe) gemessen.
  • 4 ist eine weitere Veranschaulichung des Prinzips der Erfindung. Die untere Hälfte von 4 ist eine grafische Darstellung des Detektorsignals über die Zeit, während die obere Hälfte einen vergrößerten Ausschnitt der Messkurve im Peakbereich zeigt. Der vergrößerte Ausschnitt zeigt die einzelnen Messpunkte im Peakbereich, wobei A die Messpunkte bei einer festen Wellenlänge von 300 nm und B die Messpunkte bei verschiedenen Wellenlängen bezeichnet. Die bei Messpunkten A erhaltenen Messwerte werden für die Quantifizierung, d. h. zum Erstellen eines Chromatogramms, und die bei Messpunkten B erhaltenen Messwerte für die Qualifizierung, d. h. zum Erstellen eines Spektrums, verwendet. Die Zeitabstände der Messpunkte entsprechen einer Abtastrate von 80 Hz. Die Anzahl der in 4 gezeigten Messpunkte entspricht einem tatsächlichen praktischen Beispiel, während 2 diesbezüglich nur schematisch ist, da die Anzahl der in 2 gezeigten Messpunkte („X") kleiner als die Anzahl von Messungen ist, die man in der Praxis gewöhnlich wählen würde.
  • Die Erfindung kann auch in Verbindung mit einer in der Küvette stillstehenden Probe angewendet werden. In diesem Fall wird die Probe beispielsweise mit einer Spritze in die Küvette gefüllt. Das Verhältnis von Anregungsspektrum zu Emissionsspektrum der ungekannten Probe in der Küvette kann man in sehr kurzer Zeit erhalten. Auf diese Weise ist es möglich, eine grafische Darstellung der Intensität als Funktion der Anregungswellenlänge sowie der Emissionswellenlänge zu erzeugen. Aus einer derartigen 3D-Kurve kann man Informationen über die verschiedenen Probenkomponenten ableiten.
  • Es ist klar, dass die Erfindung nicht auf die oben beschriebenen Beispiele beschränkt ist und dass an ihr zahlreiche Abwandlungen vorgenommen werden können. Zum Beispiel kann die Lichtquelle ein gepulster Laser oder eine andere Quelle sein, die Strahlungsimpulse emittieren kann. Auch eine Dauerstrichlichtquelle (direct current, DC) könnte verwendet werden, aber dann geht das Licht, das während des Umschaltens von einer Wellenlänge zu einer anderen emittiert wird, normalerweise verloren. Wenn jedoch Verfahren zum schnellen Schalten von Wellenlängen, z. B. akustisch durchstimmbare Filter, eingesetzt werden, kann eine Dauerstrichlichtquelle ohne weitere Nachteile verwendet werden. Anstelle eines Beugungsgitters könnte ein elektrisch oder akustisch durchstimmbares Filter oder Prisma als Beugungselement verwendet werden. Die lichtempfindlichen Elemente zum Empfangen der Strahlung von der Probenküvette können zum Beispiel Lawinen-Fotodioden, CCD-Bauelemente, Diodenmatrizen oder verstärkte Fotodiodenmatrizen (microchannel plates) sein. Die Erfindung kann in Verbindung mit Flüssigkeitschromatografie oder Kapillarelektrophorese oder anderen analytischen Trennverfahren verwendet werden, bei denen die Probensubstanzen in der zeitlichen Aufeinanderfolge nachgewiesen werden.

Claims (11)

  1. Verfahren zum Nachweisen von Probensubstanzen, die durch ein analytisches Trennverfahren, zum Beispiel Flüssigkeitschromatografie oder Kapillarelektrophorese, getrennt wurden, unter Verwendung elektromagnetischer Strahlung, bei dem eine Vielzahl Quantifizierungsmessungen zum Bestimmen der Mengen von Probensubstanzen mit einem Nachweismittel bei einer vorbestimmten Wellenlänge der elektromagnetischen Strahlung zu verschiedenen Zeitpunkten während des Durchlaufs der Probensubstanzen durch eine Strömungszelle durchgeführt werden, bei dem das Nachweismittel ein Einkanal-Nachweiselement ist und bei dem Quantifizierungsinformationen, welche die quantitativen Mengen der jeweiligen Probensubstanzen anzeigt, von der Vielzahl der bei der vorbestimmten Wellenlänge durchgeführten Quantifizierungsmessungen abgeleitet wird, dadurch gekennzeichnet, dass dasselbe Einkanal-Nachweiselement, mit dem die Quantifizierungsmessungen durchgeführt werden, zum Durchführen zusätzlicher Messungen zum Feststellen der Art einer Probensubstanz verwendet wird, wobei die zusätzlichen Messungen Messungen bei Wellenlängen umfassen, die sich von der vorbestimmten Wellenlänge unterscheiden, und wobei die zusätzlichen Messungen zu Zeitpunkten durchgeführt werden, die sich von denen unterscheiden, zu denen die Quantifizierungsmessungen durchgeführt werden, wobei die Quantifizierungsmessungen und die zusätzlichen Messungen abwechselnd durchgeführt werden, und wobei spektrale Informationen über die nachzuweisenden Probensubstanzen von den zusätzlichen Messungen abgeleitet werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem die zusätzlichen Messungen als Reaktion auf ein Startsignal durchgeführt werden, welches anzeigt, dass eine Probensubstanz in den Detektor gelangt ist.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, bei dem das Startsignal aus der Quantifizierungsinformation erzeugt wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 2, bei dem das Startsignal durch eine Zeitwertetabelle erzeugt wird, die die Retentionszeiten für die zu analysierenden Substanzen enthält und die Datenerfassung jeweils zu diesen Zeitpunkten auslöst.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem die elektromagnetische Strahlung für die Messungen in Form von Lichtimpulsen bereitgestellt wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, bei dem die Wellenlängen, bei denen die Messungen durchgeführt werden, mittels eines verstellbaren Beugungselements eingestellt werden.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, bei dem das verstellbare Beugungselement ein kontinuierlich rotierendes Gittes ist und bei dem einer der Lichtimpulse jedes Mal dann emittiert wird, wenn das Gitter eine Winkelstellung erreicht hat, die einer Wellenlänge entspricht, bei der Quantifizierungsinformationen oder spektrale Informationen abgeleitet werden.
  8. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem das analytische Trennverfahren Flüssigkeitschromatografie ist und bei dem die Messungen Fluoreszenzmessungen umfassen.
  9. Verfahren zum Betreiben eines Fluoreszenzspektrometers unter Verwendung eines Verfahrens nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei dem das Fluoreszenzspektrometer Folgendes umfasst: – eine Blitzlichtlampe (1) zum Emittieren von Lichtimpulsen – ein verstellbares Beugungselement (8; 20; 38) zum Einstellen auswählbarer Messwellenlängen, – eine Probenküvette (13, 43), durch die nachzuweisende Probensubstanzen strömen, – Nachweismittel (26; 56) zum Empfangen von Fluoreszenzlicht, das von den durch die Probenküvette strömenden Probensubstanzen emittiert wird, und – Steuermittel (3, 27; 33, 57), – und bei dem die Steuermittel durch entsprechende Steuerung des verstellbaren Beugungselements unterschiedliche Messwellenlängen einstellen und die Emission der Lichtimpulse von der Blitzlichtlampe mit dem Einstellen unterschiedlicher Messwellenlängen synchronisieren.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, bei dem: – das verstellbare Beugungselement ein kontinuierlich rotierendes Gitter (8; 20; 38) ist, – mit dem Gitter ein Stellungscodierer (11, 23, 41) gekoppelt ist, um ein Ausgangssignal bereitzustellen, das dessen Winkelstellung entspricht, – das Ausgangssignal den Steuermitteln zum Auslösen der Emission von Lichtimpulsen aus der Blitzlichtlampe bei bestimmten Winkelstellungen des Gitters bereitgestellt wird.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, bei dem die Nachweismittel eine Sekundärelektronenvervielfacherröhre (26) umfassen.
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