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Gebiet der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung betrifft
die Entfernung von Zellen, insbesondere der Gattung Escherichia, aus
einer Fermentationsbrühe.
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Stand der Technik
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In den vergangenen Jahren ist die
Technologie der fermentativen Herstellung unter Einsatz rekombinanter
Stämme
fortgeschritten, und Escherichia coli (im folgenden als "E. coli" abgekürzt), der
leicht genetisch manipuliert werden kann, ist häufig zu diesem Zweck eingesetzt
worden. Wenn das gewünschte
Produkt am Ende der Fermentation aus den Zellen ausgeschieden wird,
werden die Zellen üblicherweise
durch Membranabtrennung oder Zentrifugation nach Sterilisation entfernt,
und die erhaltene zellfreie Lösung
wird den nachfolgenden Behandlungsstufenunterzogen. Wenn das gewünschte Produkt
im Innern der Zelle vorliegt, werden die Zellen durch Einfrieren
oder unter Einsatz eines Homogenisators, einer Mühle oder dergleichen lysiert,
und dann werden die Zellen und der Zellabfall durch Membranseparation
oder Zentrifugation entfernt.
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Im allgemeinen kann die Membranabtrennung
im. Vergleich zur Zentrifugation die Zellen vollständig entfernen,
wobei eine klare zellfreie Lösung
erhalten wird. Wenn jedoch die Durchgangsrate in der Membran gering
ist, ist eine große
Vorrichtung erforderlich. Die Membran zum Entfernen von Zellen ist
im allgemeinen eine Mikrofiltrationsmembran (im folgenden als "MF" abgekürzt), eine
Ultrafiltrationsmembran (im folgenden als "UF" abgekürzt) oder
dergleichen. Im Fall einer Fermentationsbrühe, die durch. Kultivieren
von E.-coli-Stämmen
erhalten wird, sind diese Membranen jedoch dahingehend problematisch,
daß die
Durchgangsrate auch nach dem Mahlen gering ist.
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Es ist bekannt, daß das Erhitzen
der Fermentationsbrühe
als Vorbehandlung zum Verbessern der Durchgangsrate bei der Zellentfernung
aus der Fermentationsbrühe
durch eine Membran effektiv ist. Beispielsweise beschreibt die offengelegte
Japanische Patentanmeldung (Kokai) Nr. 91,196/1982, daß wenn Zellen
und hoch molekulare Substanzen durch eine Ultrafiltrationsmembran
abgetrennt werden, die Membrandurchgangsrate durch Hitzebehandlung
einer Inosin- oder Guanosin-Fermentationsbrühe mit einem pH von 5,5 bis 9,0
bei 90 bis 110°C
verbessert wird. Außerdem
beschreibt die offengelegte Japanische Patentanmeldung (Kokai) Nr.
78,588/1985, daß die
Ultrafiltrationsmembrandurchgangsrate durch Erhitzen der Aminosäurefermentationsbrühe bei 50
bis 100°C
verbessert wird.
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Wenn Zellen aus einer E.-coli-Fermentationsbrühe durch
eine Membran entfernt werden, ist jedoch, wie vorstehend erwähnt, die
Durchgangsrate extrem gering, was eine Membranbehandlungsvorrichtung
im großen
Maßstab
erfordert. Es ist auch möglich,
die Durchgangsrate durch eines der vorstehend genannten Verfahren
zu verbessern, welche die pH-Einstellung und die Hitzebehandlung
der Fermentationsbrühe
umfassen. Dieses Verfahren ist jedoch für eine E.-coli-Fermentationsbrühe nicht
sehr effektiv. Außerdem
verursacht die Hitzebehandlung manchmal eine Verfärbung der
Fermentationsbrühe
oder die Bildung kleiner Mengen von Nebenprodukten als Verunreinigungen.
Außerdem
kann dieses Verfahren nicht eingesetzt werden, wenn das gewünschte Produkt
thermisch instabil ist.
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Es besteht deshalb ein Bedarf nach
einem Verfahren, bei dem, wenn Zellen, Zellbruchstücke oder
gelöste
hoch molekulare Verunreinigungen durch eine Membran bei der Behandlung
einer Fermentationsbrühe, erhalten
durch Kultivieren eines Mikro organismus der Gattung Escherichia,
entfernt werden, die Membrandurchgangsrate durch Vorbehandlung unter
milden Bedingungen verbessert wird.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung betrifft
ein Verfahren, bei dem Substanzen, welche die Membran beschädigen, vorher
behandelt werden, und die Membrandurchgangsrate verbessert wird,
wenn die Zellen durch die Membran entfernt werden, wodurch die Behandlungszeit
verringert wird und die Größe der Vorrichtung
minimiert wird.
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Genauer gesagt stellt die vorliegende
Erfindung ein Verfahren zum Entfernen von Zellen, Zellbruchstücken oder
gelösten
hoch molekularen Verunreinigungen aus einer Fermentationsbrühe, erhalten
durch Kultivieren eines Mikroorganismus der Gattung Escherichia,
durch die Verwendung einer Membran zur Abtrennung der Zellen usw.
bereit, welches dadurch gekennzeichnet ist, daß Polyethylenimin (im folgenden
als "PEI" abgekürzt) zu
der Fermentationsbrühe
gegeben wird und das Gemisch dann durch die Membran filtriert wird, um
die Zellen usw. abzutrennen.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1 ist
ein Graph, der die Beziehung zwischen der Änderung der Membrandurchgangsrate
bei der UF-Filtratiun einer Lysinfermentationsrühe gegen die Zeit und die Menge
an zugegebenem PEI zeigt.
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2 ist
ein Graph, der die Beziehung zwischen der Änderung der Membrandurchgangsrate
bei der MF-Filtration einer Leucinfermentationsbrühe gegen
die Zeit und die Menge an zugegebenem PEI zeigt.
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Eingehende Beschreibung
der Erfindung
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Der Mikroorganismus der Gattung Escherichia,
der in der vorliegenden Erfindung eingesetzt wird, kann ein Wildtypstamm
oder eine Mutante sein. Ein rekombinanter Stamm, der durch Zellfusion
oder genetische Manipulation erhalten wird, kann ebenfalls eingesetzt
werden. Ein Beispiel eines Mikroorganismus der Gattung Escherichia
ist Escherichia coli. Das gewünschte
Produkt, das durch diesen Mikroorganismus hergestellt wird, kann
ein Produkt sein, das eine UF-Membran aller eine MF-Membran, die in der
vorliegenden Erfindung eingesetzt wird, permeiert. Beispiele umfassen
Aminosäuren,
wie Lysin, Glutaminsäure,
Isoleucin, Valin und Leucin, Nucleinsäuren, wie Inosin und Guanosin,
organische Säuren,
wie Milchsäure
und Äpfelsäure, und
Vitamine.
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Die Fermentationsbrühe, die
in der vorliegenden Erfindung eingesetzt wird, kann durch Kultivieren
des vorstehend genannten Mikroorganismus in einem geeigneten Medium
hergestellt werden. Das Medium ist nicht besonders eingeschränkt, und
es kann ein gewöhnliches
Medium sein, das eine Kohlenstoffquelle, eine Stickstoffquelle,
anorganische Ionen und gegebenenfalls organische Nährstoffe
enthält.
Die Fermentation kann durch das Verfahren, das in der Internationalen
Veröffentlichung
W095/16042, EP-A-685,555 oder in der offengelegten Japanischen Patentanmeldung
(Kokai) Nr. 047,397/1996 beschrieben wird, unter geeigneten Bedingungen
für das
Wachstum des Mikroorganismus durchgeführt werden.
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Es kann jegliche Kohlenstoffquelle
eingesetzt werden, solange sie für
den Mikroorganismus verwertbar ist. Spezifische Beispiele der Kohlenstoffquelle
umfassen Saccharide, wie Glucose, Fructose, Saccharose und Maltose,
organische Säuren,
wie Fumarsäure,
Citronensäure,
Essigsäure
und Propionsäure,
und Salze davon.
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Es kann jegliche Stickstoffquelle
eingesetzt werden, solange sie von dem Mikroorganismus verwertet werden
kann. Spezifische Beispiele der Stickstoffquelle umfassen Ammoniumsalze
anorganischer Säuren,
wie Ammoniumsulfat und Ammoniumchlorid, Ammoniumsalze organischer
Säuren,
wie Ammoniumfumarat und Ammoniumcitrat, Salpetersäuresalze,
wie Natriumnitrat und Kaliumnitrat, organische Stickstoffverbindungen, wie
Pepton, Hefeextrakt, Fleischextrakt und Maismaische, und ein Gemisch
davon.
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Eine Nährstoffquelle, die bei einer üblichen
Fermentation eingesetzt wird, kann nach Bedarf eingesetzt werden.
Beispiele der Nährstoffquelle
umfassen anorganische Salze, Spurenmetallsalze und Vitamine.
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Im allgemeinen kann PEI in der Form
einer wässerigen
Lösung
erhalten werden. Wenn PEI jedoch zu einer E.-coli-Fermentationsbrühe gegeben
wird, ist es ratsam, eine wässerige
Lösung,
welche 1 bis 50 PEI enthält,
zuzugeben, wodurch die Erhöhung
der Viskosität
der wässerigen
PEI-Lösung
kontrolliert wird und die Verdünnung
der Fermentationsbrühe
verhindert wird. Im Hinblick auf die Zugabe von PEI kann eine vorbestimmte Menge
einer 10%igen wässerigen
PEI-Lösung
zugegeben werden, während
die Fermentationsbrühe
gerührt wird,
wenn die Fermentation vollständig
abgelaufen ist. Das Zugabeverfahren ist jedoch nicht besonders eingeschränkt, solange
ein gleichförmiges
Gemisch erhalten werden kann.
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Die Menge an zugegebenem PEI ist
zweckmäßigerweise
zwischen 0,0005- und 0,5 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 0,001 und
0,05 Gew.-%, bezogen auf die E.-coli-Fermentationsbrühe.
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Das zuzugebende PEI kann wasserlöslich sein,
und dessen mittleres Molekulargewicht ist nicht besonders eingeschränkt. PEI
mit einem mittleren Molekulargewicht von etwa 10.000 bis 100.000
ist leicht zu erhalten und zu behandeln.
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Wenn die Membrantrennung nach der
Zugabe von PEI durchgeführt
wird, kann die Membrandurchgangsrate verbessert werden. Außerdem kann,
wenn der pH-Wert der E.-coli-Fermentationsbrühe nach der Zugabe von PEI
auf 3 bis 9, vorzugsweise 4 bis 7 eingestellt wird, die Membrandurchgangsrate
stärker
verbessert werden. Wenn der pH-Wert der Fermentationsbrühe nach
der Zugabe von PEI etwa neutral ist, besteht kein Bedarf an einer
erneuten Einstellung des pH-Wertes. Wenn jedoch der pH-Wert auf
den vorstehend genannten Bereich eingestellt wird, kann manchmal
eine höhere
Membrandurchgangsrate erzielt werden. Somit kann die erneute Einstellung
des pH-Wertes nach Bedarf durchgeführt werden.
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Ein übliches Mittel zum Einstellen
des pH-Wertes kann eingesetzt werden, um den pH-Wert einzustellen.
Beispiele davon umfassen Säuren,
wie Chlorwasserstoffsäure,
Schwefelsäure
und Phosphorsäure,
und Alkaliverbindungen, wie Natriumhydroxid, Kaliumhydroxid und
Ammoniak.
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Die Fermentationsbrühe kann
vor oder nach der Zugabe von PEI hitzebehandelt werden. Eine geeignete
Hitzebehandlungstemperatur ist zwischen 50 und 130°C, und eine
geeignete Hitzebehandlungsdauer ist zwischen 10 und 20 Minuten.
Diese Hitzebehandlung kann die Effizienz des Mischens von PEI und
die Durchgangsrate. verbessern.
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Die einzusetzende Membran kann MF
oder OF sein. Eine flache Membran, eine hohe Fasermembran, eine
röhrenförmige Membran
oder eine Spiralmembran kann eingesetzt werden. Das Material der
Membran kann ein organisches Material, wie Polysulfon, Polyolefin,
Polyvinylidendifluorid oder Teflon, oder ein anorganisches Material,
wie Keramik, sein. Im Fall von OF ist eine Membran mit einem Ausschlußmolekulargewicht von
1.000 bis 500.000 geeignet. Im Fall von MF ist eine Membran mit
einem Porendurchmesser von 0,05 bis 1 μm geeignet.
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Die vorliegende Erfindung wird durch
die folgenden Beispiele eingehender veranschaulicht.
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Es wurde ein Test für die Membranpermeation
in Beispiel 1 und Beispiel 2 durchgeführt, indem zwei PTTK-Membranen
(UF-Membranen, hergestellt von Millipore, USA, Ausschlußmolekulargewicht
30.000) auf ein Minitanmodul, hergestellt von Millipore, aufgebaut
wurden. Im Hinblick auf PEI wurde eine 10%ige wässerige Lösung, erhalten durch Verdünnen einer
50%igen PEI-Lösung
mit einem mittleren Molekulargewicht von 50.000 (hergestellt von
Sigma) mit reinem Wasser, eingesetzt.
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Beispiel 1
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L-Lysin wurde durch das in den Beispielen
der Internationalen Veröffentlichung
Nr. W095/16042 beschriebene Verfahren unter Einsatz des Stammes
B-399/RSFD80 durch Einführen
des Plasmids RSFD80 in den E.-coli-Stamm B-399 hergestellt. Die
Fermentation wurde bei einer Temperatur von 37°C während 48 Stunden unter Einsatz
eines Mediums mit der folgenden Zusammensetzung unter Rühren des
Gemisches bei 114 bis 116 Umdrehungen pro Minute durchgeführt.
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Zusammensetzung des Mediums für die Herstellung
von L-Lysin:
| A:
(NH4)2SO4 | 16 g/Liter |
| KH2PO4 | 1 g/Liter |
| MgSO4·7H2p | 1 g/Liter |
| FeSO4·7H2O | 1 g/Liter |
| MnSO4·5H2O | 0,01 g/Liter |
| Hefeextrakt
(Difco) | 2 g/Liter |
| L-Methion | 0,5 g/Liter |
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Der pH-Wert wurde mit KOH auf 7,0
eingestellt, und das Gemisch wurde 10 Minuten bei 115°C autoklaviert
(16/20 Volumen).
B: 20% Glucose (welche 10 Minuten bei 115°C autoklaviert
wurde) (4/20 Volumen).
C: CaCO3 nach
der Japanischen Pharmacopeia (welches mit trockener Hitze 2 Tage
bei 180°C
sterilisiert wurde) (30 g/Liter).
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(A und B wurden bei einem Verhältnis von
4 : 1 gemischt, und C wurde in einer Menge von 30 g/Liter zugegeben.
Antibiotika (100 μg/ml
Streptomycin und 5 μg/ml
Kanamycin) wurden zu dem Gemisch gegeben. Das erhaltene Gemisch
wurde als Medium für
die Herstellung von L-Lysin eingesetzt.)
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Nach Beendigung der Fermentation
war die Konzentration an L-Lysin
9,2 g/Liter, berechnet als Lysinhydrochlorid.
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Zu jeweils 300 ml der so erhaltenen
Lysinfermentationsbrühe
wurde die vorstehend genannte 10%ige PEI-Lösung in einer Menge von 0,32
g, 0,91 g oder 1,6 g gegeben. Das Gemisch wurde auf einen pH-Wert von
4,0 mit 98%iger Schwefelsäure
eingestellt und 20 Minuten bei 60°C
unter Rühren
erwärmt.
Die Konzentrationen an PEI in der Fermentationsbrühe nach
der Zugabe von PEI in den vorstehend genannten Mengen waren etwa
100 ppm, 300 ppm bzw. 500 ppm.
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Die so behandelten Fermentationsbrühen wurden
in den Tests für
die Membranpermeation eingesetzt. Der Test für die Membranpermeation wurde
dadurch durchgeführt,
daß jede
der vorstehend behandelten Fermentationsbrühen in das vorstehend genannte
UF-Modul bei einer
Geschwindigkeit von 1.000 ml/min unter Beibehalten der Temperatur
der Fermentationsbrühe
bei 50°C
gegeben wurde und sie durch die Membran bei einem mittleren Druck
von 0,9 kg-f/cm2 permeiert wurde. Die Änderung
der Permeationsrate wurde über
die Permeationszeit von 30 Minuten gemessen. Die Ergebnisse sind
in 1 gezeigt.
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Aus 1 geht
hervor, daß im
Fall der E.-coli-Fermentations- brühe die Membrandurchgangsrate
bei der Anfangsstufe der Zellentfernung (innerhalb 5 Minuten nach
Beginn) abrupt abnahm und später
allmählich stabil
wurde. Die Permeationsrate nach 30 Minuten war bei Zugabe von PEI
höchstens
viermal höher
als diejenige ohne Zugabe von PEI. Die Verbesserung der Permeationsrate
wurde bei Zugabe von 100 ppm PEI deutlich beobachtet, und die Permeationsrate
in diesem Fall war zweimal so hoch wie diejenige ohne Zugabe von PEI.
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Beispiel 2
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L-Isoleucin wurde unter Einsatz des
Stammes E. coli AJ12919, beschrieben in EP-A-685,555 oder in der
offengelegten Japanischen Patentanmeldung (Kokai) Nr. 047,397/1996,
hergestellt. Der Stamm RJ12919 wurde auf ein Kulturmedium ausgestrichen,
das 1% Bactotrypton, 0,5% Hefeextrakt, 0,5% NaCl, 1,5% Agar, 100 μg/ml Streptomycin
und 100 μg/ml
Ampicillin enthielt, und es wurde 18 bis 24 Stunden bei 37°C inkubiert. Dann
wurden 300 ml eines Fermentationsmediums (enthaltend 4% Glucose,
1,6% Ammoniumsulfat, 0,1% Kaliumdihydrogenphosphat, 0,1% Magnesiumsulfat-7-hydrat,
0,001% Eisen (II)-Sulfat-7-hydrat, 0,001 Mangansulfat-5-hydrat,
0,2% Hefeextrakt und 3% Calciumcarbonat, pH 7,0) unter Einsatz einer
Platinöse
mit einem Teil der Brühe
angeimpft, und die Kultivierung wurde 16 Stunden bei 37°C mit Belüftung bei
300 ml/min und Rühren
bei 400 Umdrehungen pro Minute durchgeführt, wobei eine Impfkulturbrühe erhalten
wurde. Ein Fermentationsmedium, das 6% Glucose, 1,6% Ammoniumsulfat,
0,1% Kaliumdihydrogenphosphat, 0,1% Magnesiumsulfat-7-hydrat, 0,001
Eisen (II)-Sulfat-7-hydrat, 0,001 Mangansulfat-5-hydrat und 0,2%
Hefeextrakt (pH 7,0) enthielt, wurde mit der Impfkulturbrühe angeimpft.
Glucose wurde in einer geeigneten Menge bei 37°C unter Belüftung mit 300 ml/min unter
Kontrollieren der Umdrehungszahl zugegeben, so daß die Konzentration
an aufgelöstem
Sauerstoff in dem Medium 5% oder mehr erreichte. Das Gemisch wurde
23 Stunden kultiviert, während
der pH-Wert mit Ammoniakgas bei etwa 7,0 gehalten wurde. Nach dem
vollständigen
Ablauf der Fermentation war die Konzentration an angehäuftem L-Isoleucin
37 g/Liter.
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Die so erhaltene L-Isoleucinfermentationsbrühe wurde
10 Minuten bei 120°C
nach Ablauf der Fermentation erhitzt, und der pH-Wert wurde mit
Chlorwasserstoffsäure
auf 4,0 eingestellt. Zu 300 ml der so behandelten Fermentationsbrühe wurde
0,3 g einer 10%igen PEI-Lösung
gegeben, und das Gemisch wurde 20 Minuten auf 60°C erwärmt. Eine Fermentationsbrühe, die
20 Minuten bei 60°C
ohne Zugabe von PEI erwärmt wurde.,
wurde als Kontrolle eingesetzt. Der Test für die Membranpermeation wurde
auf dieselbe Weise wie in Beispiel 1 durchgeführt. Die Ergebnisse sind in
Tabelle 1 gezeigt. Tabelle
1
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Tabelle 1 zeigt, daß die Membranpermeationsrate
mit der Zugabe von 100 ppm PEI im Fall der Isoleucinfermentationsbrühe erhöht wurde.
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Beispiel 3
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Der E.-coli-Stamm FERM-P 5274, der
gegen β-2-Thienylalanin
resistent ist und die Fähigkeit
hat, L-Leucin herzustellen (offenbart in der offengelegten Japanischen
Patentanmeldung (Kokai) Nr. 34,397/1987), wurde einer Mutationsbehandlung
mit N-Methyl-N'-nitro-N-nitrosoguanigin
unterzogen. Unter den mutierten Stämmen wurde ein Stamm, der gegen
4-Azaleucin resistent war, isoliert, wobei ein Stamm mit erhöhter Fähigkeit
zur Herstellung von L-Leucin erhalten wurde.
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Der so erhaltene Stamm wurde 72 Stunden
bei 31°C
unter Rühren
in einem Medium (enthaltend 5 g/dl Glucose, (NH4)2SO4 2,5 g/dl, KH2PO4 0,2 g/dl, MgSO4·7H2O 0,1 g/dl, Hefeextrakt 0,05 g/dl, Thiaminhydrochlorid
1 mg/l, FeSO4·7H2O
1 mg/dl, MnSO4·4H2O
1 mg/dl, CaCO3 2,5 g/dl, pH 7,0),kultiviert.
Nach Beendigung der Fermentation war die Konzentration an angehäuftem L-Leucin
3,1 g/dl.
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Die vorstehend genannte 10%ige PEI-Lösung wurde
zu jeweils 300 ml der so erhaltenen Fermentationsbrühe gegeben,
wobei eine Fermentationsbrühe
mit einer PEI-Konzentration von 0, 200 bzw. 1.000 ppm erhalten wurde.
Die so erhaltene Brühe
wurde mit 98%iger Schwefelsäure
auf einen pH-Wert von 4,0 eingestellt und 30 Minuten bei 60°C unter Rühren erwärmt.
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Die so behandelten Brühen wurden
für den
Membranpermeationstest eingesetzt. Der Membranpermeationstest wurde
durchgeführt,
indem jede der vorstehend behandelten Brühen in ein Pencil-Type-PSP-003-Modul
(Porendurchmesser: 0,3 μm,
Membranfläche:
150 cm2) hergestellt von Asahi Chemical
Industry Co. Ltd., bei einer Geschwindigkeit von 600 ml/min und
einem Eingangsdruck von 1,0 kg-f/cm2 gegeben wurde.
Die Änderung
der Permeationsrate wurde über
60 Minuten gemessen.
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Die Ergebnisse sind in Tabelle 2
gezeigt. Aus Tabelle 2 geht hervor, daß die Membranpermeationsrate mit
Zugabe von PEI im Fall der L-Leucinfermentationsbrühe erhöht wurde.
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Wie vorstehend gezeigt kann durch
die vorliegende Erfindung die Membranpermeationsrate der Fermentationsbrühe ohne
Einsatz einer großen
Vorrichtung verbessert werden. Außerdem ist es möglich, die
Effizienz des Verfahrens zur Entfernung von Zellen aus einer Fermentationsbrühe durch
Membranentfernung zu verbessern und die Größe der Membrantrennungsvorrichtung
zur Entfernung der Zellen zu minimieren.