DE69624325T2 - Vorrichtung zum Einführen - Google Patents
Vorrichtung zum EinführenInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Einführen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Solch eine Vorrichtung zum Einführen ist aus dem US-Patent 4,852,334 bekannt. Das US-Patent 4,888,938 beschreibt eine ähnliche Vorrichtung, bei welcher die am weitesten hinten angeordnete Walze auf derselben Seite der Dokumentenzufuhrbahn wie die Haltevorrichtung für die Umschlagklappe gegenüber einer Öffnungsklinge für den Umschlaghals angeordnet ist.
- Solche Vorrichtungen zum Einführen sind für das Einführen in einen Umschlag von in diesem Umschlag zu verschickenden Dokumenten bestimmt und sind allgemein ferner mit Vorrichtungen ausgestattet, um die Klappe des Umschlags zu schließen.
- Bei dem mechanischen Einführen von Dokumenten in einen Umschlag ist es wichtig, dass alle Dokumente hinter die Faltlinie bewegt werden, welche die Klappe von dem Rest des Umschlags trennt. Wenn dies nicht der Fall ist, werden die Dokumente während des Schließens der Klappe geknickt oder beschädigt und das Schließen der Klappe wird beeinträchtigt oder verhindert.
- Damit die in einen Umschlag einzuführenden Dokumente so zuverlässig wie möglich hinter die Faltkante, welche an die Klappe angrenzt, trotz des Reibungswiderstandes zwischen dem Umschlag und diesen Dokumenten bewegt werden, umfasst die Dokumentenzufuhrbahn in den bekannten Vorrichtungen Führungs- und Transportvorrichtungen, die in großer Nähe zu der Umschlaghaltevorrichtung angeordnet sind, so dass die Dokumente zu einem sehr nah an dem Umschlag liegenden Punkt geführt werden können.
- Auf der Seite der Dokumentenzufuhrbahn, auf welcher die Klappenhaltevorrichtung angeordnet ist, ist wenig Raum für diese Führungs- und Transportvorrichtungen vorhanden, da der Winkel zwischen der Dokumentenzufuhrbahn und dem Umschlag wegen der begrenzten Biegsamkeit des über die Klappenhaltevorrichtung zugeführten Umschlags ziemlich spitzwinkelig sein muss. Um dennoch zu ermöglichen, dass der am weitesten hinten angeordnete Berührungspunkt der Dokumentenzufuhrbahn an einem weit hinten gelegenen Punkt angeordnet sein kann, ist in den bekannten Vorrichtungen die am weitesten hinten angeordnete Walze der Dokumentenzufuhrbahn auf der Seite der Klappenhaltevorrichtung, welche zugleich die am weitesten hinten gelegene Führung auf dieser Seite der Dokumentenzufuhrbahn bildet, als eine freilaufende Andrückwalze mit relativ kleinem Durchmesser ausgebildet.
- Ein Nachteil dieser Bauweise besteht jedoch darin, dass die Andrückwalze keine Dokumente auf der Seite eines einzuschiebenden Stapels, die von der Klappenhaltevorrichtung entfernt liegt, befördert, sondern nur auf sie drückt. Zur Erzeugung einer solchen Reibung, dass die Reibung zwischen den aufgestapelten Dokumenten zuverlässig die Reibung zwischen den Dokumenten und dem Umschlag überwindet, muss die Andrückkraft, mit welcher diese freilaufende Walze gegen die vorbeilaufenden Dokumente gepresst wird, daher ziemlich groß sein.
- Die große Andrückkraft und der kleine Durchmesser der freilaufenden Walze machen das Einlaufen von in einem Stapel gesammelten Dokumenten jedoch schwierig. Dies trifft umso mehr zu je dicker der Dokumentenstapel ist. Die zu wählende Andrückkraft muss daher ein Kompromiss sein zwischen einerseits dem Wunsch die Andrückkraft zu erhöhen, um genügend Reibung innerhalb der Stapel zu erzeugen, und andererseits dem Wunsch die Andrückkraft zu verringern, um Probleme während der Zufuhr der Dokumente zu vermeiden.
- Das US-Patent 5,388,388 beschreibt eine Vorrichtung zum Einführen, bei welcher das hinten liegende Ende der Dokumentenzufuhrbahn auf der Seite der Klappenhaltevorrichtung von einer stationären Dokumentenführung gebildet ist, über welche die Dokumente geführt werden. An diese Dokumentenführung schließt sich auf ihrer weiter aufwärts führenden Seite ein umlaufendes Förderband an. Das in Bewegungsrichtung hinten liegende Ende dieses Förderbandes ist weiter von der Umschlaghaltevorrichtung entfernt angeordnet als das in Bewegungsrichtung hinten liegende Ende eines gegenüberliegenden Förderbandes, das auf der Seite der Dokumentenzufuhrbahn angeordnet ist, welche von der Klappenhaltevorrichtung entfernt liegt. Um in der Lage zu sein, eine Verschiebung der in einen Umschlag einzuführenden Dokumente über die Führung durchzuführen, bis die Dokumente zum größten Teil in dem Umschlag angeordnet sind, ist die Vorrichtung mit sehr weit hinten liegenden operativen Transportelementen in Form eines separaten Antriebes mit umlaufenden Fingern auf der Seite der Dokumentenzufuhrbahn versehen, die von der Klappenhaltevorrichtung entfernt liegt. Diese Bauweise ist kompliziert und erfordert eine schnelle, genaue Steuerung und einen schnellen, genauen Antrieb.
- Die britische Patentanmeldung 2,283,479 und die deutsche Patentanmeldung 29 13 428 beschreiben auch Vorrichtungen zum Einführen, welche mit separaten Transportelementen ausgestattet sind, die in Bewegungsrichtung hinten an gegenüberliegenden Förderbändern in Form von umlaufenden Transportfingern arbeiten. In Betrieb pressen diese sehr weit hinten liegenden, operativen Transportelemente der Dokumentenzufuhrbahn die einzuschiebenden Dokumente weiter in einen Umschlag, nachdem sie aus den weiter vorne angeordneten, gegenüberliegenden Förderbändern der Dokumentenzufuhrbahn herausgelaufen sind.
- Der Gegenstand der Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung zum Einführen bereitzustellen, mit welcher Dokumentenstapel - ohne zusätzliche Vorkehrungen für den hinten an der Dokumentenzufuhrbahn angeordneten weiteren Antrieb für die Bewegungen der in Umschläge einzuführenden Dokumente - zuverlässig in die Umschläge eingeschoben werden können, ohne dass dies zu Problemen während der Einfuhr dickerer Dokumentenstapel führt.
- Dieses Ziel wird erfindungsgemäß durch Ausbildung einer Vorrichtung zum Einführen der im Oberbegriff beschriebenen Art gemäß der Beschreibung in dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 erreicht.
- Aufgrund der Eigenschaft, dass in der erfindungsgemäßen Vorrichtung die am weitesten hinten liegende Führung der Dokumentenzufuhrbahn auf der Seite der Klappenhaltevorrichtung von einem Förderband gebildet ist, das über eine Walze gezogen ist, kann eine relativ kleine Walze verwendet werden, ohne dass dies zu Einlaufproblemen führt, so dass auf einfache Weise ein zuverlässiger Antrieb der Dokumente auf der Seite der Klappenhaltevorrichtung zu einem Punkt, der sehr nahe an einem in der Umschlaghaltevorrichtung gehaltenen Umschlag liegt, erreicht werden kann. Außerdem kann die Andrückkraft relativ groß gewählt werden, ohne dass dies zu Einlaufproblemen führt.
- Vorzugsweise bilden die am weitesten hinten liegende Walze auf der Seite der Dokumentenzufuhrbahn, welche nahe der Klappenhaltevorrichtung liegt, und die gegenüberliegende Walze eine Klemme, zwischen welcher die Dokumente fest eingeklemmt werden, so dass selbst auf den letzten hinteren Teil der in einen Umschlag einzuführenden Dokumente eine große Reibungskraft ausgeübt werden kann und die ausgeübte Andrückkraft nicht zu einer Neigung in der Dokumentenzufuhrbahn führt.
- Besondere Ausführungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
- Hiernach wird die Erfindung weiter auf der Basis einer beispielhaften Ausführung unter Bezugnahme auf die Zeichnung illustriert und erklärt. Die Zeichnung zeigt einen leicht schematischen, weg geschnittenen Seitenaufriss einer Vorrichtung gemäß einer beispielhaften Ausführung der Erfindung, die derzeit am meisten bevorzugt wird.
- Die in der Zeichnung gezeigte Vorrichtung zum Einführen umfasst eine Umschlaghaltevorrichtung in Form eines Tragetisches 1. Die Oberfläche des Tragetisches 1 bildet die Bezugsfläche, gegen welche jeder Umschlag 2 vor und während des Einfüllens gehalten wird. Um in der Zeichnung Platz zu sparen, ist nur ein naher Bereich des Umschlags 2 und des Tragetisches 1 dargestellt.
- In der gezeigten Vorrichtung schließt sich eine Dokumentenzufuhrbahn 3 an die Umschlaghaltevorrichtung 1 an. Diese Dokumentenzufuhrbahn ist von einem Abschnitt 4 eines Förderbandes, das sich entlang der Bahn 3 auf einer ersten unteren Seite der Dokumentenzufuhrbahn 3 erstreckt, und einem gegenüberliegenden Bereich einer umlaufenden Förderfläche definiert. In dem gezeigten Beispiel ist dieser Bereich der umlaufenden Förderfläche von Abschnitt 5 eines zweiten Förderbandes 7 gebildet, das sich entlang der Dokumentenzufuhrbahn 3 erstreckt, wobei der Abschnitt 5 des zweiten Förderbandes gegenüber dem ersten Förderbandabschnitt 4 auf einer zweiten oberen Seite der Dokumentenzufuhrbahn angeordnet ist.
- Weiter vorne vor den Förderbandabschnitten 4, 5 ist die Dokumentenzufuhrbahn von einem Paar Förderwalzen 8, 9 definiert, welche an Schwingen 12, 13 zur Drehung um Drehachsen 10, 11 aufgehängt sind. Diese Schwingen 12, 13 sind wiederum schwenkbar um Drehzapfen 14, 15 bezüglich eines festen Bereiches der gezeigten Vorrichtung angeordnet. Die Schwingen sind mit ineinander passenden Zähnen 16, 17 versehen, welche sicherstellen, dass sich die Schwingen immer in nahezu spiegelsymmetrischen Positionen bezüglich der Dokumentenzufuhrbahn 3 befinden. Für eine weitere Beschreibung dieser Transportanordnung wird Bezug genommen auf die niederländische Patentanmeldung 1001828 der Anmelderin.
- Damit die zugeführten Dokumente in einer im wesentlichen ebenen Position geführt werden, erstreckt sich ein Führungstisch 30 direkt unterhalb der Dokumentenzufuhrbahn 3, dessen Breite an die Breite der zu transportierenden Dokumente angepasst ist.
- Die Förderbandabschnitte 4, 5 werden zu der Umschlaghaltevorrichtung 1 hin gelenkt, um der Umschlaghaltevorrichtung einzelne oder gestapelte Dokumente, die in einen Umschlag einzuführen sind, zuzuführen. Auf der Seite der Förderbandabschnitte 4, 5, die nahe an der Umschlaghaltevorrichtung 1 liegt, mischen sich die Abschnitte 4, 5 mit Förderbandabschnitten 20, 21, welche über gegenüberliegende, in Bewegungsrichtung weiter hinten angeordnete Rücklaufwalzen oder Riemenscheiben 18, 19 laufen. Das Ende der Dokumentenzufuhrbahn 3 ist auf der Seite der Umschlaghaltevorrichtung 1 von diesen Übergangsbereichen gebildet, wo sich die zueinander parallel liegenden Förderbandabschnitte 4, 5 mit den divergierenden Förderbandabschnitten 20, 21 mischen, die über gegenüberliegende Rücklauf-Riemenscheiben 18, 19 laufen.
- Ferner ist auf der unteren Seite der Dokumentenzufuhrbahn 3 eine Klappenhaltevorrichtung 22 angeordnet, um eine Klappe 23 eines in der Umschlaghaltevorrichtung 1 wartenden Umschlages 2 in einer offenen Position zu haften. In der Vorrichtung gemäß der gezeigten Ausführung ist die Klappenhaltevorrichtung 22 von hinten angeordneten Führungen 25, 26, 27 und Förderwalzen 28, 29 gebildet, welche eine Umschlagzufuhrbahn 24 definieren.
- Aufgrund der Tatsache, dass die Führung, welche auf der unteren Seite der Dokumentenzufuhrbahn 3 am nächsten zu der Umschlaghaltevorrichtung 1 angeordnet ist, von einem Förderbandabschnitt gebildet ist, der über die am weitesten hinten angeordnete Rücklaufwalze 18 auf der unteren Seite der Dokumentenzufuhrbahn 3 (wobei auf dieser Seite auch die Klappenhaltevorrichtung 22 angeordnet ist) gespannt ist, kann eine relativ kleine, am weitesten hinten liegende Walze 18 eingesetzt werden, ohne dass dies zu Einführproblemen führt. Außerdem kann die Andrückkraft an der Stelle des hinten liegenden Endbereiches der Dokumentenzufuhrbahn 3 ziemlich hoch gewählt werden, ohne dass dies Einlaufprobleme verursacht.
- Die gegenüberliegenden Walzen 18, 19 bilden eine Klemme an dem hinteren Ende der Dokumentenzufuhrbahn, welche sehr nah an der Umschlaghaltevorrichtung angeordnet ist, wobei die Klemme, die in Betrieb in großer Nähe zu der Öffnung des Umschlags angeordnet ist, große Reibungskräfte auf den letzten hinteren Bereich der einzuschiebenden Dokumente ausüben kann, so dass diese Dokumente zuverlässig in den Umschlag eingeschoben werden.
- Im Prinzip können die sich auf gegenüberliegenden Seiten der Dokumentenzufuhrbahn erstreckenden, umlaufenden Förderflächen auf der hinten liegenden Seite der Dokumentenzufuhrbahn mit unterschiedlichen Abständen von der Umschlaghaltevorrichtung 1 enden. In der Vorrichtung gemäß dem gezeigten Beispiel ist die gegenüber der hinteren, auf der unteren Seite der Dokumentenzufuhrbahn 3 angeordneten Rücklaufriemenscheibe 18 angeordnete Walze 19 auch eine Endriemenscheibe. Über diese Endriemenscheibe ist das zweite Förderband 7 gespannt.
- Um eine optimale Vorwärtsbeförderung der Dokumente auf beiden Seiten der einzuführenden Stapel zu erreichen, ist die Vorrichtung gemäß dem gezeigten Beispiel mit einem Antrieb 31 ausgestattet, um den Abschnitt 4 des Förderbandes 6 auf der unteren Seite der Dokumentenzufuhrbahn 3 anzutreiben, und mit einem Antrieb 32, um den gegenüberliegenden Bereich 5 der umlaufenden Förderfläche anzutreiben, welche von dem umlaufenden Förderband 7 gebildet ist.
- Der Antrieb 31 des Förderbandes 6 auf der unteren Seite der Dokumentenzufuhrbahn 3 umfasst ein Zwischengetriebe 33, einen Zahnriemen 34 und eine Zahnriemenscheibe 36, die tragend koaxial zu einer oberhalb angeordneten Rücklaufriemenscheibe 35, über welche das Förderband 6 gespannt ist, angebracht ist. Der Antrieb 32 des Förderbandes 7 auf der oberen Seite der Dokumentenzufuhrbahn 3 umfasst ein Zwischengetriebe 37, das tragend koaxial zu der Förderwalze 9 auf der oberen Seite der Dokumentenzufuhrbahn 3 angebracht ist, einen Zahnriemen 38 und eine Zahnriemenscheibe 40, die tragend koaxial zu einer oberhalb angeordneten Rücklaufriemenscheibe 39, über welche das Förderband 7 gespannt ist, angebracht ist.
- Der Antrieb 31 zum Antreiben des Förderbandes 6 auf der unteren Seite der Dokumentenzufuhrbahn ist dafür eingerichtet, eine höhere Umfangsgeschwindigkeit zu erzeugen als der andere Antrieb 32, wobei der andere Antrieb mit einer Freilaufkupplung 41 versehen ist. Diese Ausbildung der Antriebe 31, 32 bietet den Vorteil, dass einerseits Zugunterschiede zwischen den Antrieben 31, 32, die zu einem schnelleren Verschleiß führen und außerdem zu einem Abspringen der Förderbänder 6, 7 führen können, vermieden werden und andererseits ein zeitlich hinterherlaufendes Dokument auf der oberen Seite eines Stapels dazu gezwungen wird, sich mit wenigstens der Umfangsgeschwindigkeit des Förderbandes 7 auf der oberen Seite der Dokumentenzufuhrbahn 3 fortzubewegen. Es ist festzustellen, dass die oben dargelegten Wirkungen auch dadurch erreicht werden können, indem die Antriebe 31, 32 derart ausgebildet werden, dass die umlaufende Förderfläche auf der oberen Seite der Dokumentenzufuhrbahn 3 schneller als die Umfangsgeschwindigkeit des Förderbandes 6 auf der unteren Seite der Dokumentenzufuhrbahn 3 läuft, und indem der Antrieb auf der unteren Seite der Dokumentenzufuhrbahn 3 mit einer Freilaufkupplung ausgestattet wird.
- Um das Ausmaß, bis zu welchem ein zeitlich hinterherlaufendes Dokument hinter den anderen Dokumenten in dem Stapel zurückbleiben kann, zu begrenzen, sind die Antriebe 31, 32 derart ausgebildet, dass in Betrieb der Unterschied zwischen den angetriebenen Umfangsgeschwindigkeiten weniger als 10% und vorzugsweise 0,5 bis 1,0% beträgt.
- Wenn die Antriebe auf beiden Seiten der Dokumentenzufuhrbahn jeweils mit einer Freilaufkupplung ausgestattet sind, ist es auch möglich, die Förderflächen auf gegenüberliegenden Seiten der Dokumentenzufuhrbahn mit derselben nominellen Umfangsgeschwindigkeit anzutreiben. Dies bietet den Vorteil, dass Dokumente auf gegenüberliegenden Seiten jedes Stapels zugeführter Dokumente, unabhängig von den Geschwindigkeitsunterschieden zwischen den umlaufenden Flächen auf gegenüberliegenden Seiten der Dokumentenzufuhrbahn, die durch Toleranzen verursacht werden, mit derselben Geschwindigkeit befördert werden.
- Das umlaufende Förderband 7 auf der oberen Seite der Dokumentenzufuhrbahn 3 bildet einen Teil eines Förderbandes, welches ferner u. a. aus einem Träger 42 und den zuvor erwähnten Rücklaufriemenscheiben 19, 39 besteht, welche bezüglich des Trägers 42 tragend angebracht sind. Der Träger 42 ist an einer Schwinge 44 zur Schwenkbewegung um einen ersten Drehzapfen 42 aufgehängt, wobei die Schwinge 44 dafür eingerichtet ist, um einen zweiten Drehzapfen 11 (dies ist auch die Drehachse der Förderwalzen 9 auf der oberen Seite der Dokumentenzufuhrbahn) zu schwenken, der von dem ersten Drehzapfen beabstandet angeordnet ist. Als Folge kann sich der Abschnitt 5 des Förderbandes 7, der entlang der Dokumentenzufuhrbahn 3 läuft, leicht an vorbeilaufende Dokumentengruppen mit unterschiedlichen Dicken anpassen. Die Beweglichkeit des Trägers 42 des Förderbandes, die durch die Aufhängung an der Zwischenschwinge 44 erreicht wird, bietet ferner den Vorteil, dass dieses Förderband leicht zu dem Zweck verschoben werden kann, die Dokumentenzufuhrbahn 3 für eine Reinigung, Wartungs- und Reparaturarbeiten oder zum Entfernen eingeklemmter Dokumente zugänglich zu machen.
- Aufgrund dessen, dass eine der Walzen 19, 39 koaxial mit dem ersten Drehzapfen 43 angeordnet und mit einem Zwischengetriebe 37 gekoppelt ist, welches koaxial mit dem zweiten Drehzapfen 11 angeordnet ist, wird trotz der Beweglichkeit des Förderbandes ein Antrieb dieses Förderbandes in einer einfachen Weise durchgeführt.
- Das Förderband 6 auf der unteren Seite der Dokumentenzufuhrbahn 3 weist einen Rücklaufförderbandabschnitt 45 auf, der von der Rücklaufriemenscheibe 18 auf der Seite des Förderbandes 6, welche von der Dokumentenzufuhrbahn 3 entfernt liegt, vorspringt. Einige der Führungen 27 der Klappenhaltevorrichtung 22 sind angrenzend an und wenigstens teilweise auf der Seite des Rücklaufförderbandabschnittes 45, die entfernt von der Dokumentenzufuhrbahn 3 liegt, angeordnet. Diese Führungen verhindern die Gefahr, dass ein zugeführter Umschlag oder die Klappe 23 eines in der Umschlaghaltevorrichtung 1 angeordneten Umschlags 2 in Berührung mit diesem Rücklaufförderbandabschnitt 45 kommt, der sich in Betrieb gegen die Zufuhrrichtung der Umschläge bewegt.
- Diese Führungen 27 sind als Flansche ausgebildet, welche bezüglich des Rücklaufförderbandabschnittes 45 zu der Umschlagzufuhrbahn 24 hin vorspringen. Als Folge ist es nicht erforderlich, zwischen der Umschlagzufuhrbahn 24 und dem Rücklaufförderbandabschnitt 45 eine Führung mit einer Wanddicke und dem erforderlichen Maß an Spiel anzuordnen. Dies spart Raum zwischen der Umschlagzufuhrbahn 24 und dem Rücklaufförderbandabschnitt 45. Folglich kann die Endriemenscheibe 18 sehr nah an der Umschlagzufuhrbahn 24 und somit in einer Position, die sich in Betrieb sehr nah an dem zu füllenden Umschlag 2 befindet, angeordnet werden. Anstelle von mehreren Führungen kann wahlweise eine einzige Führung im Hinblick auf die Steifheit der in einer gebogenen Position zugeführten Umschläge eingesetzt werden.
- Aufgrund dessen, dass der Flansch 27 auch einen Teil einer Tragstruktur 46 bildet, in welcher die Rücklaufriemenscheibe 18 tragend angebracht ist, werden Positionierungsprobleme durch Toleranzen an der Position des Förderbandes 6 bezüglich der anderen Führungen und Walzen der Umschlagzufuhrbahn 24 verhindert.
- Eine Spannrolle 47 greift in die Außenfläche des Rücklaufförderbandabschnittes 45 ein, um das Förderband 6 zu spannen. Diese Spannrolle 47 ist tragend in einer Schwinge 49 aufgehängt, die dafür eingerichtet ist, um einen Drehzapfen 48 zu schwenken. Diese Position der Spannrolle bietet den Vorteil, dass der Rücklaufförderbandabschnitt 45 von der Umschlagzufuhrbahn 24 weg gedrückt wird, wodurch Raum geschaffen wird, damit sich die Umschlagzufuhrbahn 24 über eine leichte Kurve an die Umschlaghaltevorrichtung 1 anschließen kann.
- Zum Spannen des Förderbandes 7 auf der oberen Seite der Dokumentenzufuhrbahn 3 umfasst die Vorrichtung eine Spannrolle 50, die tragend in einer Schwinge 52 angebracht ist, welche zur Schwenkbewegung um einen Drehzapfen 51 aufgehängt ist.
- Zum Öffnen des Umschlags 2 und zum Offenhalten des Umschlags 2 während des Einschiebens von Dokumenten umfasst die Vorrichtung eine Öffneranordnung 53, welche näherungsweise parallel zu der Förderbahn hin und her bewegbar ist, wobei die Anordnung 53 zwischen der dargestellten Position und einer zweiten Position hin und her bewegbar ist. Die Position in dem zweiten Zustand des Endes 53' der Öffneranordnung 53 auf der Seite der Umschlaghaltevorrichtung ist mit Strichpunktierten Linien angedeutet.
- Das Benetzen und Verschließen und Ausladen gefüllter Umschläge kann in einer konventionellen Weise, die aus sich heraus bekannt ist, und mit aus sich heraus bekannten konventionellen Vorrichtungen erfolgen. Diese Arbeitsgänge und die Vorkehrungen zur Durchführung dieser Arbeitsgänge werden daher in dieser Anmeldung nicht beschrieben. Für eine weitere Beschreibung der Zufuhr, des Füllens, des Verschließens und des Ausladens von Umschlägen wird Bezug genommen auf eine niederländische Patentanmeldung im Namen der Anmelderin, die gleichzeitig mit der vorliegenden Anmeldung eingereicht wurde, und die den Titel "Vorrichtung und Verfahren zum Einführen von Dokumenten in einen Umschlag" trägt.
- Es ist festzustellen, dass auf der Basis der hier zuvor dargelegten Ausführungen viele Möglichkeiten innerhalb des Rahmens der vorliegenden Erfindung, die sich von den hier zuvor beschriebenen Beispielen unterscheiden, den Fachleuten an die Hand gegeben worden sind. Beispielsweise kann die erste Seite der Dokumentenzufuhrbahn, auf welcher die Klappenhaltevorrichtung angeordnet ist, anstelle der unteren Seite die obere Seite der Dokumentenzufuhrbahn bilden, was typischerweise der Fall ist bei Vorrichtungen zum Einführen, in welchen Umschläge von oben zugeführt und Dokumente in einer mit der Vorderseite nach oben gerichteten Position in den in Bereitschaft gehaltenen Umschlag eingeschoben werden. Die umlaufende Förderfläche auf der zweiten Seite der Dokumentenzufuhrbahn kann auch anstatt als äußerer Umfang eines Förderbandes ausgebildet zu sein, als die Umfangsfläche einer Förderwalze ausgebildet sein. Vorzugsweise sollten mehrere Förderbänder und Förderwalzen nebeneinander verwendet werden, um die Reibungskräfte in der Richtung der Breite über die zugeführten Dokumente zu verteilen. Es ist jedoch auch möglich, einzelne Förderbänder und -walzen einzusetzen. Es wird dann jedoch bevorzugt, sie in einer weit umfassenden Gestaltung auszubilden.
Claims (11)
1. Vorrichtung zum Einführen mit:
einer Umschlaghaltevorrichtung (1) zum Halten eines Umschlags (2) in einer oder
gegen eine bestimmte Fläche,
einer Dokumentenzufuhrbahn (3),
einer Klappenhaltevorrichtung (22) auf einer ersten Seite der
Dokumentenzufuhrbahn (3) zum Halten einer Klappe (23) eines in der
Umschlaghaltevorrichtung (1) gehaltenen Umschlags in einer offenen Position,
in Bewegungsrichtung sehr weit hinten angeordneten operativen
Transportelementen auf der ersten Seite der Dokumentenzufuhrbahn (3), welche
von einer am weitesten hinten angeordneten Förderwalze (18) auf der ersten Seite
der Dokumentenzufuhrbahn (3) nahe der Klappenhaltevorrichtung (22) gebildet
sind, welche die am weitesten hinten angeordnete Führung auf der ersten Seite
der Dokumentenzufuhrbahn (3) nahe der Klappenhaltevorrichtung (22) bildet,
und
einem umlaufenden Förderelement, das der am weitesten hinten angeordneten
Förderwalze (18) gegenüberliegt, und das zusammen mit der hinten angeordneten
Förderwalze (18) eine Klemme definiert, wobei das umlaufende Förderelement
das am weitesten hinten angeordnete Förderelement auf einer zweiten Seite der
Dokumentenzufuhrbahn (3) gegenüber der ersten Seite der
Dokumentenzufuhrbahn (3) bildet,
dadurch gekennzeichnet, dass
die am weitesten hinten angeordnete Walze (18) auf der ersten Seite der
Dokumentenzufuhrbahn (3) als eine hinten angeordnete Rücklaufriemenscheibe
(18) eines umlaufenden Förderbandes ausgebildet ist.
2. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, bei welcher der am weitesten hinten
angeordneten Rücklaufriemenscheibe (18) auf der ersten Seite der
Dokumentenzufuhrbahn (3) diametral gegenüberliegend eine Förderwalze (19)
angeordnet ist, welche zusammen mit der Rücklaufriemenscheibe (18) eine
Klemme definiert.
3. Vorrichtung gemäß Anspruch 1 oder 2, mit ferner einem Antrieb (31) zum
Antreiben des Förderbandabschnittes (4) und einem Antrieb (32) zum Antreiben
der gegenüberliegenden umlaufenden Förderfläche, wobei einer der Antriebe (31)
dafür eingerichtet ist, eine höhere Umfangsgeschwindigkeit als der andere der
Antriebe (32) zu erzeugen, wobei der andere der Antriebe (32) eine
Freilaufkupplung (41) aufweist.
4. Vorrichtung gemäß Anspruch 3, bei welcher die Antriebe (31, 32) derart
ausgebildet sind, dass in Betrieb der Unterschied zwischen den
Umfangsgeschwindigkeiten des Förderbandabschnittes (4) und der
gegenüberliegenden, umlaufenden Förderfläche weniger als 10% beträgt.
5. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, mit ferner einem Antrieb (31) zum Antreiben des
Förderbandabschnittes (4) und einem Antrieb (32) zum Antreiben der
gegenüberliegenden, umlaufenden Förderfläche, wobei die Antriebe (31, 32)
jeweils mit einer Freilaufkupplung ausgestattet und dafür eingerichtet sind, den
Förderbandabschnitt (4) und die gegenüberliegende, umlaufende Förderfläche mit
identischen nominellen Umfangsgeschwindigkeiten operativ anzutreiben.
6. Vorrichtung gemäß irgendeinem der vorherigen Ansprüche, bei welcher ein
Förderband entlang der Dokumentenzufuhrbahn (3) einen Träger (42), wenigstens
zwei Walzen (19, 39), welche bezüglich dieses Trägers tragend angebracht sind,
und ein über diese Walzen gespanntes Band (7) umfasst, wobei der Träger (42)
zur Schwenkbewegung um eine erste Schwenkachse (43) bezüglich einer
Schwinge (44) aufgehängt ist, welche schwenkbar um eine zweite, von der ersten
Schwenkachse (43) beabstandet angeordnete Schwenkachse (11) angeordnet ist.
7. Vorrichtung gemäß Anspruch 6, bei welcher eine der Walzen (39) des
Förderbandes koaxial mit der ersten Schwenkachse (43) angeordnet und an ein
Zwischengetriebe (37) gekuppelt ist, welches koaxial mit der zweiten
Schwenkachse (11) angeordnet ist.
8. Vorrichtung gemäß irgendeinem der vorherigen Ansprüche, bei welcher der
Förderbandabschnitt (4) auf der ersten Seite der Dokumentenzufuhrbahn (3) einen
Teil eines Förderbandes (6) bildet, welches ferner auf seiner Seite, die von der
Dokumentenzufuhrbahn (3) entfernt liegt, einen Rücklaufförderbandabschnitt (45)
aufweist, der von der Rücklaufriemenscheibe (18) vorspringt, und bei welcher die
Klappenhaltevorrichtung (22) mit einer Führung (27) versehen ist, welche
angrenzend an den Rücklaufförderbandabschnitt angeordnet ist, wobei die
Führung (27) wenigstens teilweise auf der Seite des
Rücklaufförderbandabschnittes (45), die von der Dokumentenzufuhrbahn (3)
entfernt liegt, angeordnet ist.
9. Vorrichtung gemäß Anspruch 8, bei welcher die Führung (27) als ein Flansch
ausgebildet ist, der von dem Rücklaufförderbandabschnitt (45) vorspringt.
10. Vorrichtung gemäß Anspruch 9, bei welcher der Flansch von einer Tragstruktur
(46) vorspringt, in welcher wiederum die Rücklaufriemenscheibe (18) tragend
angebracht ist.
11. Vorrichtung gemäß irgendeinem der Ansprüche 8-10, bei welcher eine Spannrolle
(47) in eine Außenfläche des Rücklaufförderbandabschnittes (45) eingreift.
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