DE69621927T2 - Verpackung für in zwei lagen angeordnete becher mit haltemitteln für eine zwischenlage - Google Patents
Verpackung für in zwei lagen angeordnete becher mit haltemitteln für eine zwischenlageInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft im Allgemeinen das Verpacken eine Gruppe von Gegenständen, wie Becher, Dosen oder dergleichen, und im Besonderen eine Verpackung von Gegenständen, die in zwei oder mehr Lagen angeordnet sind, wobei Trennwandflächen zwischen den Lagen von Gegenständen angeordnet sind.
- US-PS 4,932,531 beschreibt eine Verpackung, in welcher mehrere mit einem Flansch versehene Becher in einer Schachtel des Umwickeltyps untergebracht sind. Die beschriebene Verpackung schließt eine röhrenförmige, Umhüllung mit offenen Enden ein, die eine Gruppe von mit Flanschen versehenen, in zwei Lagen angeordneten Bechern bedeckt sowie eine zwischen den oberen und unteren Lagen bereitgestellte Trennwandfläche. Die Becher in der oberen Lage werden in der äußeren Umhüllung mittels flanschaufnehmender Schlitze in der Umhüllung gehalten, wohingegen die Becher in der unteren Lage mittels flanschaufnehmender Schlitze in der Trennwandfläche gehalten werden. Die Trennwandfläche unterstützt außerdem das Halten der Fersenabschnitte der Becher der oberen Lage vor dem endseitigen Lösen von der Umhüllung.
- Ein weiteres Beispiel wird in GB 2,198,709 beschrieben, wo eine Verpackung gezeigt wird, die eine Vielzahl von Gegenständen umfasst, die in einer Gruppe von wenigstens zwei vertikal angeordneten Lagen angeordnet sind. Eine Trennwandfläche mit einer von einer der Seitenkanten der Hauptwandfläche seitlich abstehenden Schulter ist bereitgestellt. Eine Schachtel ist um das Äußere der Gruppe von Gegenständen angeordnet und einschließlich Decken- und Bodenwandflächen durch ein Paar von Seitenwandflächen miteinander verbunden, um eine Ummantelungsstruktur auszubilden. Die Seitenwandflächen sind jeweils entlang der Seitenkanten der Hauptwandfläche und einer Öffnung zur Ineingriffnahme der Schulter der Trenneinrichtung angeordnet, um die Bewegung der Trenneinrichtung entlang der Ummantelungsachse zu verhindern.
- Ein Nachteil derartiger bekannter Verpackungen besteht darin, dass die Trennwandflächen lediglich durch Reibung in den jeweiligen Umhüllungen gehalten werden. In dem vorstehenden Patent beispielsweise steht die Trennwandfläche lediglich an deren Seitenklappen in flacher, flächenberührender Beziehung mit der äußeren Umhüllung. Die Verpackung stellt keine bedeutenden Mittel zum Halten der Becher der unteren Lage mit Ausnahme der Reibung bereit.
- Um dieses Problem zu lösen, kann es möglich sein, die Trennwandflächen an die äußeren Umhüllungen zu kleben, um das Halten der Becher innerhalb der Umhüllung sicherzustellen. Da ein derartiges Kleben jedoch einen zusätzlichen Schritt im Verpackungsprozess darstellen kann, ist es vom Standpunkt einer effizienten Verpackungsherstellung aus nicht bevorzugt.
- Es besteht daher ein Bedarf für eine Verpackung einer Gruppe von Gegenständen aus vielfachen Lagen, in welcher eine Trennwandfläche/Trennwandflächen zwischen den Lagen von Gegenständen bereitgestellt ist/sind. Die Trennwandfläche in einer derartigen Verpackung sollte ohne Klebstoff verschlossen oder mechanisch in Position gehalten werden und dadurch eine verbesserte Gegenstandshaltefähigkeit bereitstellen.
- Ein Aspekt der Erfindung stellt eine Verpackung bereit, die eine Vielzahl von Gegenständen umfasst, die in einer Gruppe von wenigstens zwei vertikal angeordneten Lagen angeordnet sind, eine Trenneinrichtung mit einer Hauptwandfläche, die zwischen einer angrenzenden oberen und unteren Lage angeordnet ist und in Kontakt mit den Gegenständen in der oberen und unteren Lage steht, wobei die Hauptwandfläche ein Paar gegenüberliegender Seitenkanten aufweist, wobei die Trenneinrichtung eine Schulter aufweist, die daraus seitlich von einer der Seitenkanten der Hauptwandfläche herausragt, sowie eine Schachtel, die außen um die Gruppe von Gegenständen herum angeordnet ist und Decken- und Bodenwandflächen einschließt, die miteinander überein Paar von Seitenwandflächen verbunden sind, um eine Ummantelungsstruktur auszubilden, die eine Ummantelungsachse definiert, wobei die Seitenwandflächen jeweils längsseits der Seitenkanten der Hauptwandfläche angeordnet sind, sowie eine Rückhalteeinrichtung, um die Schulter der Trenneinrichtung derart in Eingriff zu nehmen, dass eine Bewegung der Trenneinrichtung entlang der Ummantelungsachse verhindert wird. Die Rückhalteeinrichtung umfasst eine erste Endklappe, die faltbar mit einer Endkante einer der Seitenwandflächen verbunden ist, die angrenzend an die Schulter der Trenneinrichtung angeordnet sind. Die Endklappe ist in eine überlagerte Beziehung mit der einen Seitenwandfläche gefaltet und derart angeordnet, dass eine freie Kante der Endklappe angrenzend an die Schulter positioniert ist.
- Vorzugsweise kann die Trenneinrichtung eine Seitenklappe einschließen, die faltbar mit der einen Seitenkante der Hauptwandfläche entlang einer unterbrochenen Faltlinie verbunden ist, sowie eine eingreifende Lasche, die aus der Seitenklappe ausgestanzt und mit der Hauptwandfläche entlang einem unterbrochenen Abschnitt der unterbrochenen Faltlinie verbunden ist, wodurch die eingreifende Lasche seitlich aus der einen Seitenkante der Hauptwandfläche herausragt, um die Schulter auszubilden. Weiter bevorzugt kann die Rückhalteeinrichtung ferner eine zweite Endklappe umfassen, die faltbar mit der anderen Endkante der einen Seitenwandfläche verbunden ist, wobei die zweite Endklappe in eine überlagerte Beziehung bezüglich der einen Seitenwandfläche gefaltet und derart angeordnet ist, dass die eingreifende Lasche zwischen der freien Kante der ersten Endklappe und einer freien Kante der zweiten Endklappe angeordnet ist, wodurch die Trennwandfläche an einer Bewegung in jede Richtung entlang der Ummantelungsachse gehindert wird.
- Gemäß einem optionalen Merkmal diese Aspekts der Erfindung kann die eingreifende Lasche einen Schlitz in der Seitenklappe definieren, um einen Abschnitt eines der Gegenstände aufzunehmen, wodurch die Trenneinrichtung so wirkt, dass sie die Gegenstände in der Schachtel hält. Vorzugsweise kann jeder der Gegenstände eine röhrenförmige Seitenwand aufweisen, die eine Rohrachse und einen Umfangsflansch an entweder dem Decken- oder dem Bodenende der Seitenwand definiert, wobei die Rohrachsen der Gegenstände im Wesentlichen vertikal angeordnet sind, und der Schlitz angeordnet ist, um den Flansch von einem der Gegenstände eines Paars vertikal angeordneter Gegenstände aufzunehmen, der an einem der gegenüberliegenden offenen Enden der Ummantelungsstruktur angeordnet ist.
- Gemäß einem weiteren optionalen Merkmal dieses Aspekts der Erfindung kann der Abstand zwischen den Seitenkanten der Hauptwandfläche nicht größer sein als der Abstand zwischen den Seitenwandflächen der Schachtel.
- Gemäß einem weiteren optionalen Merkmal dieses Aspekts der Erfindung kann die Endklappe der Schachtel zwischen der einen Seitenwandfläche und einem der Gegenstände, die an die Endklappe angrenzen, gefangen sein, wodurch die Endklappe in der überlagerten Beziehung gehalten wird.
- Gemäß einen weiteren optionalen Merkmal dieses Aspekts der Erfindung kann die Trenneinrichtung eine Seitenklappe einschließen, die faltbar mit der einen Seitenkante der Hauptwandfläche verbunden ist, sowie eine eingreifende Lasche, die aus der Seitenklappe ausgestanzt und mit der Trenneinrichtung derart verbunden ist, dass die eingreifende Lasche aus der Seitenklappe seitlich herausragen kann, um die Schulter auszubilden.
- Gemäß einem noch weiteren optionalen Merkmal dieses Aspekts der Erfindung kann die Trenneinrichtung ferner eine Kielstruktur einschließen, die wenigstens zum Teil aus der Seitenklappe ausgebildet und mit der Seitenklappe entlang einer unterbrochenen Faltlinie faltbar verbunden ist, und wobei die eingreifende Lasche an einer Basis davon mit der Kielstruktur entlang einem unterbrochenen Abschnitt der unterbrochenen Faltlinie verbunden ist, wodurch die eingreifende Lasche seitlich und nach außen von der Seitenklappe herausragt, um die Schulter auszubilden, wenn die Kielstruktur nach innen in die Seitenklappe entlang der unterbrochenen Faltlinie gefaltet wird.
- Ein zweiter Aspekt der Erfindung stellt einen Zuschnitt zum Ausbilden einer Trennwandfläche mit einer Hauptwandfläche bereit, wobei die Hauptwändfläche ein Paar gegenüberliegender Seitenkanten aufweist, wobei die Trenneinrichtung eine Schulter aufweist, die daraus seitlich von einer der Seitenkanten der Hauptwandfläche herausragt, und einen Zuschnitt zum Ausbilden einer Schachtel, der Decken- und Bodenwandflächen umfasst, die miteinander über ein Paar von Seitenwandflächen verbunden sind, um eine Ummantelungsstruktur in einem aufgerichteten Zustand auszubilden, wobei die Seitenwandflächen jeweils längsseits der Seitenkanten der Hauptwandfläche angeordnet sind, sowie eine Rückhalteeinrichtung, um die Schulter in Eingriff zu nehmen. Die Rückhalteeinrichtung ist bereitgestellt, um die Schulter in Eingriff zu nehmen. Die Rückhalteeinrichtung umfasst eine erste Endklappe, die faltbar mit einer Endkante einer der Seitenwandflächen verbunden ist, die angrenzend an die Schulter der Trenneinrichtung angeordnet sind.
- Gemäß einem optionalen Merkmal des zweiten Aspekts der Erfindung kann die Trennwandfläche eine Seitenklappe einschließen, die faltbar mit der einen Seitenkante der Hauptwandfläche entlang einer unterbrochenen Faltlinie verbunden ist, sowie eine eingreifende Lasche, die aus der Seitenklappe ausgestanzt und mit der Hauptwandfläche entlang einem unterbrochenen Abschnitt der unterbrochenen Faltlinie verbunden ist, wodurch die eingreifende Lasche seitlich aus der einen Seitenkante der Hauptwandfläche herausragt, um die Schulter in einem aufgerichteten Zustand auszubilden. Vorzugsweise kann die Rückhalteeinrichtung ferner eine zweite Endklappe umfassen, die faltbar mit der anderen Endkante der einen Seitenwandfläche verbunden ist.
- Gemäß einem weiteren optionalen Merkmal des zweiten Aspekts der Erfindung kann der Abstand zwischen den Seitenkanten der Hauptwandfläche nicht größer sein als der Abstand zwischen den Seitenwandflächen der Schachtel.
- Gemäß einem noch weiteren Merkmal des zweiten Aspekts der Erfindung kann die Trennwandfläche eine Seitenklappe einschließen, die faltbar mit der einen Seitenkante der Hauptwandfläche verbunden ist, sowie eine eingreifende Lasche, die aus der Seitenklappe ausgestanzt und mit der Trennwandfläche derart verbunden ist, dass die eingreifende Lasche aus der Seitenklappe seitlich herausragen kann, um die Schulter in einem aufgerichteten Zustand auszubilden.
- Gemäß einem weiteren optionalen Merkmal des zweiten Aspekts der Erfindung kann die Trennwandfläche ferner eine Kielstruktur einschließen, die wenigstens zum Teil aus der Seitenklappe ausgebildet und mit der Seitenklappe entlang einer unterbrochenen Faltlinie faltbar verbunden ist, und wobei die eingreifende Lasche an einer Basis davon mit der Kielstruktur entlang einem unterbrochenen Abschnitt der unterbrochenen Faltlinie verbunden ist, wodurch die eingreifende Lasche seitlich und nach außen von der Seitenklappe herausragt, um die Schulter auszubilden, wenn die Kielstruktur nach innen in die Seitenklappe entlang der unterbrochenen Faltlinie in einen aufgerichteten Zustand gefaltet wird.
- Fig. 1 ist eine Draufsicht eines Schachtelzuschnitts zum Ausbilden einer erfindungsgemäßen Verpackung.
- Fig. 2 ist eine perspektivische Ansicht des Zuschnitts zu einem bestimmten Zeitpunkt im Faltprozess.
- Fig. 3 ist eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Verpackung, welche die Verpackung ohne Inhalt in einem umgedrehten Zustand zeigt.
- Fig. 4 ist eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Verpackung, welche den Inhalt in unterbrochenen Linien zeigt.
- Fig. 5 ist eine Ansicht entlang der Linie 5-5 in Fig. 4.
- Fig. 6 ist eine Draufsicht einer Trennwandfläche in Zuschnittsform.
- Fig. 7 ist eine perspektivische Teilansicht der Trennwandfläche, die einen den Flansch eines Bechers aufnehmenden Schlitz der Trennwandfläche zeigt.
- Fig. 8 ist eine Ansicht entlang der Linie 8-8 in Fig. 5.
- Fig. 9 ist eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verpackung.
- Fig. 10 ist eine Draufsicht des Zuschnitts jeder in der Verpackung in Fig. 9 verwendeten Steige.
- Fig. 11 ist eine perspektivische Ansicht der aus dem Zuschnitt in Fig. 10 ausgebildeten Steige.
- Fig. 12 ist eine Draufsicht des in der Verpackung in Fig. 9 verwendeten Schachtelzuschnitts.
- Fig. 13 ist eine perspektivische Ansicht einer dritten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verpackung.
- Fig. 14 ist eine Draufsicht des Zuschnitts jeder in der Verpackung in Fig. 13 verwendeten Steige.
- Fig. 15 ist eine Draufsicht des in der Verpackung in Fig. 13 verwendeten Schachtelzuschnitts.
- Die vorliegende Erfindung ist hauptsächlich für die Verwendung mit Plastikbechern gedacht, wie sie bei der Verpackung von Nahrungsmitteln oder Getränken, wie Joghurt, Pudding, Mousse, Wackelpudding, Säfte und dergleichen verwendet werden. Ein typisches Beispiel eines Plastikbechers schließt eine im Wesentlichen röhrenförmig verjüngte Seitenwand mit einem verschlossenen Boden, einen Umfangsflansch am oberen Ende der Seitenwand sowie einen Deckel herkömmlicherweise in Form eines Films oder einer Folie ein, der an dem Flansch angebracht ist, um das offene obere Ende der Seitenwand abzudichten. Ein bevorzugter Typ derartiger Becher kann in einer diskreten oder singulären Form bereitgestellt werden, wobei jeder Becher unabhängig und von anderen Bechern separiert ist. Ein Beispiel eines derartigen Bechers ist in den Fig. 5 und 7 gezeigt, in denen die Seitenwand und der Flansch der Becher CU und CL mit den Ziffern 200 bzw. 202 bezeichnet sind. Alternativ kann die Erfindung mit Bechern mit miteinander verbundenen Flanschen verwendet werden.
- Gemäß der Erfindung wird eine Verpackung bereitgestellt, in der eine Vielzahl von Bechern in mehreren Lagen angeordnet ist, wobei eine Trennwandfläche zwischen benachbarten Lagen angeordnet ist. Ein Beispiel für eine derartige Becheranordnung kann den Fig. 4 und 5 entnommen werden, in denen zwei Lagen eines diskreten Bechers jeweils angeordnet sind, eine Verpackung bereit zu stellen, die zwei Becher CU und CL mit einer Trennwandfläche 12 dazwischen beinhaltet. Selbstverständlich erkennt man, dass die Erfindung mit jedweder Anordnung oder Anzahl von Bechern für jede Lage verwendet werden kann und außerdem für Becheranordnungen mit mehr als zwei Lagen verwendet werden kann.
- Eine mit der Erfindung zu verwendende Trennwandfläche kann aus Pappe oder ähnlichem faltbaren Bahnmaterial ausgebildet sein. Ein Beispiel einer derartigen Trennwandfläche ist in Zuschnittsform in Fig. 6 gezeigt, in der der Zuschnitt 12 eine Hauptwandfläche 14 mit einer Öffnung 16 in deren Zentrum einschließt. Die Öffnung 16 kann verwendet werden, um den Boden des Bechers CL der unteren Lage aufzunehmen, wie es nachstehend detaillierter beschrieben wird. Ein Paar Seitenklappen 18 und 20 sind faltbar mit der Hauptwandfläche 14 entlang unterbrochener Faltlinien 22 bzw. 24 verbunden. Ein Paar in Eingriff nehmender Laschen 26 und 28 sind jeweils aus den Seitenklappen 18 und 20 ausgestanzt. Die Laschen 26 und 28 sind an deren jeweiligen Basen mit der Hauptwandfläche 14 entlang den jeweiligen unterbrochenen Abschnitten der Faltlinien 22 und 24 verbunden. Im Ergebnis steht jede Lasche von der jeweiligen Seitenkante der Hauptwandfläche 14 ab und stellt ein Paar von Schultern 51 und 52 an deren gegenüberliegenden Seiten bereit.
- Eine mit der Erfindung zu verwendende Schachtel kann gleichfalls aus Pappe oder aus einem ähnlichen faltbaren Bahnmaterial ausgebildet sein. Ein Beispiel einer derartigen Schachtel ist in Zuschnittsform in Fig. 1 gezeigt. Der Zuschnitt 30 schließt eine rechteckige Deckenwandfläche 32, ein Paar von Seitenwandflächen 34 und 36 sowie ein Paar von Bodenklappen 38 und 40 ein. Jede Seitenwandfläche besteht aus faltbar miteinander verbundenen oberen und unteren Abschnitten. Im Besonderen schließt die Seitenwandfläche 34 einen oberen Abschnitt 42 ein, der faltbar mit einer der gegenüberliegenden Seitenkanten der Deckenwandfläche 32 entlang einer Faltlinie 44 verbunden ist, sowie einen unteren Abschnitt 46, der faltbar mit dem oberen Abschnitt 42 entlang einer der Faltlinie 44 gegenüberliegenden Faltlinie 48 verbunden ist. Ebenso schließt die Seitenwandfläche 36 einen oberen Abschnitt 50 ein, der faltbar mit der anderen Seitenkante der Deckenwandfläche 32 entlang einer Faltlinie 52 verbunden ist, sowie einen unteren Abschnitt 54, der faltbar mit dem oberen Abschnitt 50 entlang einer der Faltlinie 52 gegenüberliegenden Faltlinie 56 verbunden ist.
- Die Bodenklappe 38 ist faltbar mit dem unteren Abschnitt 46 entlang einer Faltlinie 58 an der der Faltlinie 48 gegenüberliegenden Kante verbunden. Ebenso ist die Bodenklappe 40 mit dem unteren Abschnitt 36 entlang einer Faltlinie 60 an der der Faltlinie 56 gegenüberliegenden Kante verbunden. Wenn diese Bodenklappen 38 und 40 miteinander verschlossen werden, bilden diese eine einzelne zusammengesetzte Bodenwandfläche aus. Der Abschnitt der Bodenklappe 40 entlang deren freien Kante ist ausgestaltet, als Klebstoffbereich für den Zusammenschluss der Klappen 38 und 40 zu dienen. Verschlusslaschen und zusammenwirkende Verschlussschlitze können jedoch anstatt des Klebstoffbereichs jeweils für dis Klappen 38 und 40 bereitgestellt werden. Die Details einer Anordnung derartiger Verschlusslaschen und -schlitze sind in der U. S. Patentschrift 4,600,140 (Mead Corporation) beschrieben, die hiermit mittels Bezugnahme einbezogen ist. Es sollte jedoch ohne weiteres verstanden werden, dass jedwede anderen Typen bekannter Mittel zum Sichern oder miteinander Verbinden von Wandflächen, einschließlich jedoch nicht begrenzt auf andere Verschlussanordnungen, anstelle des Klebstoffbereichs erfindungsgemäß verwendet werden können.
- Um die Enden der Schachtei wenigstens teilweise zu schließen, wenn die Schachtel sich in ihrer Ummantelungsform befindet, wird ein Satz von Endverschlusswandflächen entlang jeder der geraden, längsseitigen Kanten der Reihe der Primärwandflächen 32, 34, 36, 38 und 40 bereitgestellt.
- In einem Satz der Endverschlusswandflächen, ist eine Verbindungswandfläche 62 faltbar mit der Deckenwandfläche 32 entlang einer Faltlinie 64 verbunden. Eine obere Endwandfläche 66 ist faltbar mit der Verbindungswandfläche 62 entlang einer Faltlinie 68 verbunden, die parallel zu der Faltlinie 64 verläuft. Die obere Endwandfläche 66 ist mit einem großen Ausschnitt 70 bereitgestellt, der zu dessen freier Kante offen ist und somit Gabelform annimmt. Ein Paar von Verankerungswandflächen 72 und 74 sind faltbar mit den oberen Abschnitten 42 und 50 der Seitenwandflächen 34 und 36 entlang Faltlinien 76 und 78 verbunden, die in Ausrichtung mit der Faltlinie 64 angeordnet sind. Diese Verankerungswandflächen 72 und 74 sind angrenzend an die Verbindungswandfläche 62 angeordnet; es besteht jedoch keine direkte Verbindung zwischen der Verbindungswandfläche 62 und den Verankerungswandflächen. Die zwischen dem oberen Abschnitt 42 und der Verbindungswandfläche 62 definierte Ecke der Verankerungswandfläche 72 ist eigentlich abgeschrägt und durch eine Öffnung 80 von den angrenzenden Abschnitten des Zuschnitts getrennt. Ebenso ist die zwischen dem oberen Abschnitt 50 und der Verbindungswandfläche 62 definierte Ecke der Verankerungswandfläche 74 abgeschrägt und durch eine Öffnung 82 von den angrenzenden Abschnitten des Zuschnitts getrennt.
- Die Verankerungswandflächen 72 und 74 sind an die obere Endwandfläche 66 durch ein Paar von dreieckigen Keilwandflächen 84 und 86 verbunden. Die Keilwandfläche 84 ist faltbar mit der Verankerungswandfläche 72 entlang einer Faltlinie 88 und mit der oberen Endwandfläche 66 entlang einer Faltlinie 90 verbunden. Die Faltlinien 88 und 90 bilden einen spitzen Winkel zwischen ihnen aus und sind derart angeordnet, an der zwischen der oberen Endwandfläche 66 und der Öffnung 80 definierten Ecke der Verbindungswandfläche 62 zu konvergieren. Auf dieselbe Art und Weise ist die Keilwandfläche 86 faltbar mit der Verankerungswandfläche 74 entlang einer Faltlinie 92 und mit der oberen Endwandfläche 66 entlang einer Faltlinie 94 verbunden. Die Faltlinien 92 und 94 bilden einen spitzen Winkel zwischen ihnen aus und konvergieren an der zwischen der oberen Endwandfläche 66 und der Öffnung 82 definierten Ecke der Verbindungswandfläche 62.
- Die Länge der oberen Endwandfläche 66 und die Winkel zwischen den Faltlinien 88 und 90 sowie 92 und 94 können abhängig von der gewünschten Funktion der oberen Endwandfläche variiert werden. In der in Fig. 1 gezeigten besonderen Ausführungsform, ist die Länge der oberen Endwandfläche 66 im Wesentlichen gleich oder kleiner als die Breite der oberen Abschnitte 42 und 50 entlang der Faltlinien 76 und 78, so dass die obere Endwandfläche 66 als Halteeinrichtung nur für Becher der oberen Lage dient, wenn der Zuschnitt aufgerichtet ist. Die Länge der oberen Endwandfläche 66 kann jedoch vergrößert werden, wenn es erwünscht ist, dass diese gleichfalls als Halteeinrichtung für Becher der unteren Lage dient oder dass das dazugehörige Ende der Schachtel vollständig geschlossen wird.
- Ein Paar von Endklappen 96 und 98 sind jeweils faltbar mit den unteren Abschnitten 46 und 54 der Seitenwandflächen entlang Faltlinien 100 und 102 verbunden, welche kollinear mit den Faltlinien 76 und 78 verlaufen. Die Endklappen 96 und 98 sind ebenso faltbar mit den Verankerungswandflächen 72 und 74 entlang Faltlinien 104 und 106 verbunden, die kollinear mit den Faltlinien 48 bzw. 56 verlaufen. Der Abstand zwischen der Faltlinie 100 und der freien Kante der Endklappe 96 ist kleiner als der Abstand zwischen der Faltlinie 76 und der freien Kante der Verankerungswandfläche 72. Mit anderen Worten sind die Ausmaße der Endklappe 96 derart, dass sich die Verankerungswandfläche 72 über die freie Kante der Endklappe 96 erstreckt. Dasselbe trifft auf die Ausmaße der Endklappe 98 im Vergleich zu denen der Verankerungswandfläche 74 zu.
- Ein Paar von unteren Endwandflächen 108 und 110 sind jeweils faltbar mit den Bodenklappen 38 und 40 entlang Faltlinien 112 und 114 verbunden, die in Ausrichtung mit den Faltlinien 100 und 102 verlaufen. Die unteren Endwandflächen 108 und 110 sind jeweils mit den Endklappen 96 und 98 durch dreieckige Netzwandflächen 116 und 118 verbunden. Die Netzwandfläche 116 ist faltbar mit der Endklappe 96 entlang einer Faltlinie 120 und mit der unteren Endwandfläche 108 entlang einer Faltlinie 122 verbunden. Auf die gleiche Art und Weise ist die Netzwandfläche 118 faltbar mit der Endklappe 98 entlang einer Faltlinie 124 und mit der unteren Endwandfläche 110 entlang einer Faltlinie 126 verbunden. Derartige untere Endwandflächen oder Maskierungswandflächen sind detaillierter in der U. S.-Patentschrift 5,060,792 (Mead Corporation) beschrieben, welche hiermit mittels Bezugnahme einbezogen ist.
- Der gegenüberliegende Satz von Endverschlusswandflächen, die faltbar entlang der gegenüberliegenden Längskante der Reihe der Primärwandflächen des Zuschnitts verbunden sind, ist identisch mit dem vorstehend beschriebenen Satz von Endverschlusswandflächen und dementsprechend sind gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen mit dem zusätzlichen Suffix "a" bezeichnet.
- Um die in Fig. 4 gezeigte Verpackung aufzurichten, wird zuerst ein Becher in einem umgedrehten Zustand angeordnet, um ein Becher CL der unteren Lage zu sein, und dann wird die Trennwandfläche 12 auf dem Boden des Bechers CL der unteren Lage angeordnet. Die Position der Wandfläche 12 wird angepasst, so dass die zentrale Öffnung 16 der Trennwandfläche 162 mit dem Boden des Bechers CL der unteren Lage ausgerichtet ist und somit diesen aufnimmt. Danach wird ein umgedrehter Becher CU der oberen Lage auf der Trennwandfläche 12 angeordnet und die Seitenklappen 18 und 20 der Trennwandfläche 12 werden entlang der Faltlinien 22 und 24 nach oben gefaltet, so dass diese ungefähr mit einem rechten Winkel bezüglich der Hauptwandfläche 14 angeordnet sind, wie es am besten in Fig. 5 dargestellt ist. Hierdurch werden die diametral gegenüberliegenden Abschnitte des Flansches 202 des Bechers CU der oberen Lage in den Schlitzen 204 (lediglich einer in Fig. 7 gezeigt) aufgenommen, welche in der Trennwandfläche 12 durch die Laschen 26 und 28 definiert sind. Im Ergebnis ist eine Becheranordnung aus zwei Lagen bereitgestellt. Die somit bereitgestellte Becheranordnung wird mit dem Schachtelzuschnitt 30 in der nachstehend beschriebenen Art und Weise umwickelt, um eine vollständige Verpackung bereit zu stellen.
- Der Schachtelzuschnitt 30 wird über der Becheranordnung angeordnet, so dass die Deckenwandfläche 32 über dem Boden des Bechers CU der oberen Lage liegt. Danach werden die Endverschlusswandflächen des Zuschnitts 30 inwärts des Zuschnitts entlang den gegenüberliegenden Längskanten der Primärwandflächen gefaltet und gleichzeitig werden die oberen Endwandflächen 66 und 66a und deren dazugehörige Keilwandflächen 84 und 86 sowie 84a und 86a entlang der Faltlinien 68, 88 und 92 sowie 68a, 88a und 92a nach unten gefaltet. Dieser Zustand ist am besten in Fig. 2 dargestellt, in der die Becheranordnung weggelassen ist. In dem in Fig. 2 dargestellten Zustand sind die Verbindungswandflächen 62 und 62a in flächenberührender Beziehung mit der innenseite der Deckenwandfläche 32 angeordnet und die Verankerungswandflächen 72, 74, 72a und 74a und die Endklappen 96, 98, 96a und 98a sind in überdeckender Beziehung mit den angrenzenden Innenseiten der Seitenwandflächen 34 und 36 angeordnet.
- Nach den vorstehenden Schritten werden sowohl die Seitenwandflächen 34 und 36 als auch die Bodenklappen 38 und 40 um die Faltlinien 44 und 52 nach unten gefaltet und die Seitenwandflächen 34 und 36 werden um die Faltlinien 48 und 56 gefaltet, so dass die oberen Abschnitte 42 und 50 der Seitenwandflächen im wesentlichen entlang der verjüngten Seitenwand 200 des Bechers CU der oberen Lage angeordnet sind, wie es am besten in Fig. 5 gezeigt ist. Hierdurch werden die Keilwandflächen 84, 86, 84a und 86a in überdeckende Beziehung mit den Verankerungswandflächen 72, 74, 72a bzw. 74a gefaltet und mit den dazugehörigen Verankerungswandflächen in die Positionen zwischen dem Becher CU der oberen Lage und den angrenzenden Seitenwandflächen 34 und 36 zusammen gesteckt. Dies ermöglicht den oberen Endwandflächen 66 und 66a in der nach unten gefalteten Position gehalten zu werden, um teilweise die Enden der teilweise aufgerichteten Schachtel zu verschließen.
- Währenddessen wird die Lasche 26 der Trennwandfläche 12 in die Position zwischen die Endklappen 98 und 98a gebracht und die Lasche 28 wird in die Position zwischen die Endklappen 96 und 96a gebracht, wie es am besten in Fig. 8 gezeigt ist. In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Abstand zwischen den Seitenkanten der Hauptwandfläche 14 nicht größer als der Abstand zwischen den Seitenwandflächen 34 und 36 der Schachtel, wohingegen der Abstand zwischen den freien Kanten der Laschen 26 und 28 nicht kleiner als der Abstand zwischen den Seitenwandflächen 34 und 36 ist. Eine derartige Anordnung stellt eine genaue Ineingriffnahme zwischen den Laschen 26 und 28 und den dazugehörigen Endklappen 96, 98, 96a und 98a sicher.
- Nach den vorstehenden Schritten werden die Bodenklappen 38 und 40 um die Faltlinien 58 und 60 aufeinander zu gefaltet und wie in Fig. 3 gezeigt in einer überlappenden Beziehung aneinander geklebt, so dass die Verpackung vervollständigt ist. Wenn die Bodenklappen 38 und 40 gefaltet werden, werden die unteren Endwandflächen 108, 110, 108a und 110a zurück gefaltet, um ungefähr in einem rechten Winkel mit den jeweiligen Bodenklappen 38 und 40 angeordnet zu werden und den Flansch 202 des Bechers CL der unteren Lage zu umhüllen. Details bezüglich des Faltens der unteren Endwandflächen in Verbindung mit dem der Netzwandflächen können mittels Bezugnahme auf die vorstehend genannte U. S.-Patentschrift 5,060,792 gefunden werden. Wenn die Bodenklappen 38 und 40 miteinander verbunden sind, bilden sie eine zusammengesetzte Bodenwandfläche, die unter dem Deckel des Bechers der unteren Lage liegt.
- Fig. 4 zeigt die vervollständigte Verpackung. Diese Verpackung weist insofern einen guten Zusammenhalt auf, dass axiale Bewegung der Trennwandfläche 12 durch die Endklappen 96, 98, 96a und 98a der Schachtel unmöglich gemacht wird und damit die Trennwandfläche 12 daran gehindert wird, versehentlich durch die Schachtelenden entfernt zu werden. Wie es noch besser Fig. 8 zu entnehmen ist, werden die Laschen 26 und 28, wenn die Trennwandfläche 12 sich in eine der beiden Richtungen entlang der Ummantelungsachse der Schachtei bewegt, an deren Schultern 51 und 52 entweder mit den Endklappen 96 und 98 oder den Endklappen 96a und 98a in anstoßende Berührung gebracht. Die Trennwandfläche 12 wird gleichfalls in Position gehalten aufgrund der Anordnung, in der die Seitenklappen 18 und 20 zwischen den oberen Endwandflächen 66 und 66a positioniert sind.
- Man erkennt, dass viele Variationen des Vorstehenden innerhalb des Schutzumfangs der vorliegenden Erfindung gemacht werden können. Beispielsweise kann das Schachteldesign durch das Hinzufügen eines aus der Deckenwandfläche ausgestanzten Griffes, eines für die Schachtelwände bereitgestellten Reißöffnungsmerkmals und dergleichen unter Verwendung bekannter und verstandener Strukturen verbessert werden.
- Es sollte ferner erkannt werden, dass es möglich ist, sowohl die Endklappen an einer der vorstehend erwähnten Seitenwandflächen 34 und 36 als auch die dazugehörige in Eingriff nehmende Lasche auf der Trennwandfläche 12 wegzulassen. Eine derartige Anordnung benötigt weniger Schachtelmaterial und kann außerdem den Verpackungsausbildungsprozess vereinfachen.
- Es sollte ferner erkannt werden, dass dann wenn jede Lage jeweils aus einer oder mehreren Reihen von Bechern besteht, die Laschen jeder Trennwandfläche, die zu den sich an den Enden einer jeweiligen Lage befindenden Becher dazugehören, dazu dienen, die jeweiligen Endklappen der Schachtel in Eingriff zu nehmen. Die Becher in jeder Lage können entweder aufrecht mit deren Deckeln nach oben oder in einem umgedrehten Zustand angeordnet sein. Es sollte jedoch verstanden werden, dass die Seitenklappen der Trennwandfläche nach unten gefaltet werden können, wenn die Verpackung aufrecht angeordnete Becher der unteren Lage enthält. Die Anzahl der Becher in jeder Lage kann dieselbe oder eine andere sein, als die Anzahl der Becher in der benachbarten Lage.
- Die Fig. 9 bis 12 stellen eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Verpackung dar. In der in Fig. 9 gezeigten Verpackung ist eine Vielzahl von Getränkedosen CA untergebracht, die in unteren und oberen Lagen mit einer zwischen den Lagen angeordneten, steigeförmigen Trennwandfläche 270a angeordnet sind. Insbesondere schließt die Verpackung ein Paar von oberen und unteren Steigen 270a und 270b ein, die jede in der Lage ist, acht Dosen aufzunehmen. Die zwei Lagen von acht in den jeweiligen Steigen 270a und 270b aufgenommenen Dosen sind angeordnet, eine Verpackung bereitzustellen, die sechszehn Dosen CA mit einer dazwischen angeordneten Steige 270a beinhaltet.
- Ein Zuschnitt zum Ausbilden jeder der Steigen 270a und 270b ist in Fig. 10 gezeigt. Der Zuschnitt schließt eine Hauptwandfläche 272 ein, die faltbar mit vier Seitenklappen 274, 276, 278 und 280 entlang unterbrochener Faltlinien 273b und 273d bzw. kontinuierlicher Faltlinien 273a und 273c verbunden ist. Die Seitenklappen 278 und 280 umfassen Eckanordnungen 282 und in diesem Beispiel werden diese an jedem Ende der Klappen 278 und 280 bereitgei stellt, um dadurch eine Eckanordnung 282a, 282b, 282c und 282d für jede Ecke der Steige bereitzustellen. Beispielhaft umfasst eine Eckanordnung 282b eine Reihe von Wandflächenabschnitten 284, 286, 288 und 290, welcher einer an den anderen durch Faltlinien 285, 287 und 289 und mit der Seitenklappe 278 durch Faltlinie 283 verbunden sind. Der am Ende gelegene Wandflächenabschnitt 290 ist durch eine Keilwandfläche 292 faltbar mit einer Seitenkante einer Seitenklappe, wie 274 im Fall der Anordnung 282b, entlang der Faltlinien 291 und 293 verbunden.
- Ein Paar von in Eingriff nehmenden Laschen 297 und 298 sind jeweils aus den Seitenklappen 274 und 276 ausgestanzt. Die Laschen 297 und 298 sind an deren jeweiligen Basen mit 5 der Hauptwandfläche 272 entlang den jeweiligen unterbrochenen Abschnitten der Faltlinien 273b und 273d verbunden. Wenn der Zuschnitt zu einer Steige ausgebildet wird, steht im Ergebnis jede Lasche von der jeweiligen Seitenkante der Hauptwandfläche 272 ab und stellt ein Paar Schultern S11 und S12 bereit. Es sollte jedoch erkannt verstanden werden, dass die Laschen 297 und 298 bei der unteren Steige 270b weggelassen werden können.
- Die vorstehend beschriebene Steige ist ausgestaltet, acht Dosen in einer dicht gepackten oder verschachtelten drei-zwei-drei Anordnung unterzubringen, in der benachbarte Reihen um eine halbe Dose in Längsrichtung der Reihen verschoben sind. Somit stößt eine Dose an sechs Nachbarn an, zwei in jeder benachbarten Reihe und zwei in derselben Reihe. Selbstverständlich kann eine Steige für eine beliebige Anzahl von Dosen oder Dosenreihen bereitgestellt werden. Die Steigen umfassen außerdem einen oder mehrere Kiele, wie die in Fig. 10 gezeigten Kiele 294a und 294b. Jeder Kiel ist teilweise aus der Hauptwandfläche 272 und teilweise aus einer Seitenklappe 278 oder 280 ausgestanzt und umfasst eine obere Wandfläche 295a oder 295b, die faltbar mit den Seitenklappen 278 oder 280 durch Faltlinie 275a bzw. 275b verbunden ist. Die obere Wandfläche 295a oder 295b ist jeweils faltbar mit einer Seitenwandfläche 296a oder 296b bei Faltlinie 277a oder 277b verbunden, welche jeweils mit den Faltlinien 273a oder 273c zusammenfallen. Die Seitenwandfläche 296a oder 296b wiederum ist faltbar mit der Hauptwandfläche 272 durch eine jeweilige Faltlinie 279a oder 279b verbunden. Der Kiel stößt bequem an drei angrenzende Gegenstände an, um die geordnete Anordnung beizubehalten, wenn die Steige ausgebildet wird.
- Die Kiele 294a und 294b werden automatisch in einen aufgerichteten Zustand gebracht, wenn die Seitenklappen 278 und 280 wie in Fig. 11 gezeigt aufgerichtet werden. Um die Steige 270 aufzurichten und zu beladen, werden die Seitenklappen 278 und 280 um die Faltlinie 273a bzw. 273c nach oben gefaltet, um somit automatisch beide Kiele 294a und 294b aufzurichten. Danach ist es möglich, die teilweise ausgebildete Steige zu beladen, indem Dosen über die Seitenklappen 274 und 276 geführt werden, bevor diese Seiten der Steige geschlossen werden. Die Kiele 294a und 294b zwingen die Dosen in die korrekte Position, wodurch diese die in Fig. 11 gezeigte drei-zwei-drei Anordnung einnehmen. Um die offenen Seite zu schließen, werden die Seitenklappen 274 und 276 anfänglich durch Drehung um die Faltlinien 273b bzw. 273d abgesenkt, wodurch bewirkt wird, dass die Keilwandflächen 292 die dazugehörige Eckanordnung 282 nach innen falten. Diese Bewegung wird·fortgesetzt, so dass jede der Wandflächen in jeder der Eckanordnungen 282 ein wenig gedreht wird, um dadurch ein im Wesentlichen bogenförmiges Eckmerkmal zu bewirken. Die Seitenklappen 274 und 276 können danach um jeweilige Faltlinien 273b und 273d angehoben und an angrenzende Eckanordnungen angebracht werden, beispielsweise durch Kleben zwischen der Innenseite der Seitenklappe und der Außenseite der Endwandfläche 290 einer Eckanordnung 282.
- Fig. 12 stellt einen Zuschnitt 310 einer in dieser Ausführung verwendeten Schachtel dar. Der Zuschnitt 310 ist aus Pappe ausgebildet und umfasst eine Endwandfläche 312, die faltbar mit einer Seitenwandfläche 314 verbunden ist, welche wiederum faltbar mit einer Deckenwandfläche 316 verbunden ist. Die Deckenwandfläche 316 wiederum ist faltbar mit einer zweiten Seitenwandfläche 318 verbunden, die faltbar mit der Endwandfläche 320 verbunden ist. Die eben beschriebenen Wandflächen sind jeweils der Reihe nach faltbar durch Faltlinien 342, 344, 346 und 348 verbunden. Die Seitenwandflächen 314 und 318 umfassen vorzugsweise Reißstreifen 322a bzw. 322b. Ein Tragegriff 350 ist bereitgestellt, der einen Riemen 352 mit faltbar damit verbunden Fingerlaschen 354 umfasst. Der Griff 350 ist aus den Seitenwandflächen 314 und 318 und Deckenwandfläche 316 durch Stanzlinien 356 ausgestanzt, die sich über die Gelenklinien 344 und 346 erstrecken.
- In diesem Beispiel sind Keile 324 bereitgestellt, die sich zwischen jeder Seitenkante der Seitenwandflächen 314 und 318 und der Deckenwandfläche 316 erstrecken. Somit sind vier Keile 324a, 324b, 324c und 324d bereitgestellt. Beispielhaft auf Keil 324a bezugnehmend, umfasst jeder Keil eine Faltlinie 326, welche eine Endklappe 328 mit einer Seitenwandfläche verbindet. Die Endklappe 328 kann faltbar an eine dazwischen liegende Keilwandfläche 332 durch eine Faltlinie 330 angebracht werden. Öffnung 338 ist zwischen der dazwischen liegenden Keilwandfläche 332 und der Seitenwandfläche bereitgestellt, um dadurch das Falten des Keils 324 zu erleichtern. Die dazwischen liegende Keilwandfläche 332 ist durch eine Faltlinie 334 mit einer oberen Keilwandfläche 336 verbunden. Die obere Keilwandfläche 336 ist faltbar mit der Deckenwandfläche 316 entlang einer Faltlinie 340 verbunden.
- Um die in Fig. 9 gezeigte vervollständigte Schachtel auszubilden, wird die obere, mit Dosen CA beladene Steige 270a auf dem oberen Ende der unteren, mit Dosen CA beladenen Steige 270b angeordnet, um eine Anordnung aus zwei Lagen auszubilden. Der Zuschnitt 310 kann danach auf die folgende Art und Weise um die Anordnung gefaltet werden. Zuerst werden die Keile ausgebildet durch Absenken der Deckenwandfläche 316 auf die Oberseite der Gegenstände CA in der oberen Steige 270a. Danach wird die Endklappe 328 nach innen gefaltet, um an die Innenseite der dazugehörigen Seitenwandfläche 314 oder 318 der Schachtel anzustoßen. Dies bewirkt, dass die Keilwandflächen 332 und 336 in eine Einbeulungskonfiguration (cupping configuration) gefaltet werden, welche einen Teil des oberen Abschnitts eines Gegenstands beherbergen kann. Dies kann in Fig. 9 gesehen werden. Diese Bewegung leitet außerdem das teilweise Abwärtsbiegen der Seitenwandflächen 314 und 318 um die Faltlinien 344 und 346 ein, wobei diese Abwärtsbewegung fortgesetzt werden kann, um die zwei Steigen 270a und 270b einzuwickeln.
- Währenddessen wird die Lasche 297 der oberen Steige 270a in die Position zwischen die gegenüberliegenden Endklappen 328 auf der Seitenwandfläche 314 gebracht und die Lasche 298 wird in die Position zwischen die gegenüberliegenden Endklappen 328 auf der Seitenwandfläche 318 gebracht. Diese Anordnung und die Keile stellen die Ineingriffnahme zwischen der Schachtel und der oberen Steige 270a sicher, so dass die obere Steige 270a innerhalb der Schachtal gehalten wird, ohne diese durch Kleben an die Schachtel zu befestigen. Somit kann eine Verpackung aus zwei Lagen ohne weiteres ausgebildet werden mit einer auf ein Mindestmaß begrenzten Anbringung der Schachtel an die Steigen, während individuelle Lagen von Dosen gehalten werden.
- Nach den vorstehenden Schritten werden die Endwandflächen 312 und 320 um die Faltlinien 342 und 348 aufeinander zu gefaltet und an die Unterseite der Hauptwandfläche 272 der unteren Steige 270b geklebt, so dass die Verpackung vervollständigt ist. Wenn diese geklebt worden sind, bilden die Endwandflächen 312 und 320 und die Hauptwandfläche 272 der unteren Steige 270b eine zusammengesetzte Bodenwandfläche, welche unter den Dosen der unteren Lage liegt und welche durch die Seitenwandflächen 314 und 318 mit der Deckenwandfläche 316 verbunden ist. Mit anderen Worten bilden die untere Steige 270b und die Schachtel 310 im Zusammenwirken eine röhrenförmige Struktur aus, die um das Äußere der Gruppe von Dosen in zwei Lagen angeordnet ist.
- Die Fig. 13 bis 15 stellen eine dritte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Verpackung dar, in welcher Merkmale, die denen in den Fig. 9 bis 12 gezeigten ähnlich sind, mit den gleichen zwei letzten Ziffern des Bezugszeichens und einer vorangestellten Ziffer 4 gekennzeichnet sind. Dementsprechend umfasst ein Schachtelzuschnitt 410 Endwandflächen 412 und 420, Seitenwandflächen 414 und 418 und eine Deckenwandfläche 416. In diesem Beispiel ist eine Schulterwandfläche 460a und 460b in dem obersten Abschnitt jeder der Seitenwandflächen 414 bzw. 418 bereitgestellt, um sich wie in Fig. 13 dargestellt an die Schultern der Dosen CA anzuschmiegen.
- Die in Fig. 14 gezeigte Steige wird verwendet, um die Verpackung in Fig. 13 auszubilden. Die Steige in Fig. 14 unterscheidet sich von der in Fig. 10 lediglich darin, dass ein Paar von in Eingriff nehmenden Laschen 497 und 498 jeweils aus den Seitenklappen 478 und 480 und nicht aus den Seitenklappen 474 und 476 ausgestanzt sind. Die Laschen 497 und 498 sind an deren jeweiligen Basen mit den oberen Wandflächen 495a und 495b entlang den jeweiligen unterbrochenen Abschnitten der Faltlinien 475a und 475b verbunden. Wenn die Kiele 494a und 494b aufgerichtet sind, stehen im Ergebnis die Laschen 497 und 498 von den jeweiligen Seitenklappen 478 und 480 nach außen ab und stellen ein Paar Schultern S111 und S112 bereit. Es sollte jedoch verstanden werden, dass die Laschen 497 und 498 bei der unteren Steige 470b weggelassen werden können.
- Um die Verpackung auszubilden, wird die ausgebildete Steige 470a auf den oberen Abschnitt der ausgebildeten Steige 470b gestapelt wie vorstehend in der zweiten Ausführungsform beschrieben mit der Ausnahme, dass in diesem Beispiel die Orientierung der Steigen bezüglich der Schachtel 410 verschieden ist von der der Steigen in der zweiten Ausführungsform. Hier sind die Steigen 470a und 470b so angeordnet, dass die Seitenklappen 476 und 474 in der Verpackung freigelegt sind und die Schachtel 410 an die Seitenklappen 478 und 480 der Steigen anstößt.
- Die Schachtel und die Keile 424 können auf die gleiche Art und Weise ausgebildet werden, wie vorstehend beschrieben, so dass die Laschen 497 und 498 zwischen den jeweiligen Paaren gegenüberliegender Endklappen 428 angeordnet sind. Ein Vorteil dieser Anordnung ist jedoch ein Griff, der einfacher von dem Verbraucher gehandhabt werden kann. Es kann beispielsweise Fig. 11 entnommen werden, dass oberhalb der Keile ein Zwischenraum besteht, wobei sich der Zwischenraum angrenzend an die unteren Abschnitte des Griffs 450 befindet, der aus den Seitenwandflächen 414 und 418 ausgestanzt ist, wenn der Zuschnitt 410 um die Steigen angeordnet wird. Das Anheben des Griffs 450 zum Tragen der Verpackung zieht diese unteren Abschnitte der Schachtelseitenwände nach innen, wodurch der Abstand oberhalb der oberen Wandfläche 416 vergrößert wird, dessen Griff 450 bewegt werden kann. Zusätzlich reduziert dies die Spannungen im Griff in den an die Schachtelecken angrenzenden Bereichen. Vorteilhafterweise stellt dieses Merkmal außerdem eine verbesserte Stabilität bereit, wenn die Schachtel getragen wird, da es dahin wirkt, die obere Steige 470a durch Verkeilen zwischen den äußersten Reihen bestehend aus drei Dosen zu halten. Daher wird eine kombinierte Haltewirkung erreicht durch den Griffriemen 452, die Keile 424 und die Laschen 497 und 498, welche zusammenwirken, um die obere Steige innerhalb der Schachtel zu halten.
- Man sollte erkennen, dass jedwede erwünschte Anordnung von Gegenständen in mehreren Lagen erfindungsgemäß verwendet werden kann. Eine derartige Anordnung kann eine Gruppe von Gegenständen mit zwei, drei, vier oder fünf Lagen einschließlich einer, zweier, dreier oder vierer Trennwandflächen/Steigen einschließen, wobei jede Lage eine Reihe aus zwei, drei, vier oder fünf Gegenständen, zwei Reihen aus drei, vier oder fünf Gegenständen oder eine größere Anzahl von Reihen mit einer erwünschten Anzahl von Gegenständen beinhaltet.
- Es sollte erkannt werden, dass die hierin bezüglich der verschiedenen Schachtelwände benutzten Ausdrücke "Decke", "Boden" und "Seite" relative Begriffe sind und dass die Schachtel und/oder deren Inhalte wie erforderlich oder erwünscht anders orientiert sein können.
- Es sollte ferner erkannt werden, dass sich die mit der Erfindung verwendbaren Gegenstände nicht auf Becher oder Dosen beschränken, sondern auch Flaschen, Pappziegel oder dergleichen sein können. Wichtig gemäß der Erfindung ist, dass die in einer Verpackung integrierte(n) Trennwandfläche(n)/Steige(n) eine Schulter zur mechanischen Ineingriffnahme mit einem Abschnitt der Schachtel der Verpackung aufweist/aufweisen.
Claims (15)
1. Verpackung, umfassend: eine Vielzahl von Gegenständen (CU, CL), die in einer
Gruppe von wenigstens zwei vertikal angeordneten Lagen angeordnet sind; eine
Trenneinrichtung (12) mit einer Hauptwandfläche (14), die zwischen einer angrenzenden
oberen und unteren Lage angeordnet ist und in Kontakt mit den Gegenständen in der
oberen und unteren Lage steht, wobei die Hauptwandfläche (14) ein Paar
gegenüberliegender Seitenkanten aufweist, wobei die Trenneinrichtung eine Schulter (51,
52) aufweist, die daraus seitlich von einer der Seitenkanten der Hauptwandfläche
herausragt; sowie eine Schachtel (30), die außen um die Gruppe von Gegenständen herum
angeordnet ist und Decken- und Bodenwandflächen (32, 38, 40) einschließt, die miteinander
über ein Paar von Seitenwandflächen (34, 36) verbunden sind, um eine
Ummantelungsstruktur auszubilden, die eine Ummantelungsachse definiert, wobei die
Seitenwandflächen (34, 36) jeweils längsseits der Seitenkanten der Hauptwandfläche
angeordnet sind, sowie eine Rückhalteeinrichtung, um die Schulter der Trenneinrichtung
derart in Eingriff zu nehmen, dass eine Bewegung der Trenneinrichtung entlang der
Ummantelungsachse verhindert wird, dadurch gekennzeichnet, dass die
Rückhalteeinrichtung in erste Endklappe (96, 98) umfasst, die faltbar mit einer Endkante
einer der Seitenwandflächen verbunden ist, die angrenzend an die Schulter der
Trenneinrichtung angeordnet sind wobei die Endklappe in eine überlagerte Beziehung mit
der einen Seitenwandfläche gefaltet und derart angeordnet ist, dass eine freie Kante der
Endklappe angrenzend an die Schulter positioniert ist.
2. Verpackung nach Anspruch 1, wobei die Trenneinrichtung eine Seitenklappe (18, 20)
einschließt, die faltbar mit der einen Seitenkante der Hauptwandfläche entlang einer
unterbrochenen Faltlinie (22, 24) verbunden ist, sowie eine eingreifende Lasche (26, 28), die
aus der Seitenklappe ausgestanzt und mit der Hauptwandfläche entlang einem
unterbrochenen Abschnitt der unterbrochenen Faltlinie (22, 24) verbunden ist, wodurch die
eingreifende Lasche seitlich aus der einen Seitenkante der Hauptwandfläche herausragt, um
die Schulter (S1, S2) auszubilden.
3. Verpackung nach Anspruch 2, wobei die Rückhalteeinrichtung ferner eine zweite
Endklappe (96a, 98a) umfasst, die faltbar mit der anderen Endkante der einen
Seitenwandfläche (34, 36) verbunden ist, wobei die zweite Endklappe in eine überlagerte
Beziehung bezüglich der einen Seitenwandfläche gefaltet und derart angeordnet ist, dass
die eingreifende Lasche (26, 28) zwischen der freien Kante der ersten Endklappe und einer
freien Kante der zweiten Endklappe angeordnet ist, wodurch die Trennwandfläche (12) an
einer Bewegung in jede Richtung entlang der Ummantelungsachse gehindert wird.
4. Verpackung nach Anspruch 2 oder 3, wobei die eingreifende Lasche (26, 28) einen
Schlitz (204) in der Seitenklappe (18, 20) definiert, um einen Abschnitt eines der
Gegenstände aufzunehmen, wodurch die Trenneinrichtung so wirkt, dass sie die
Gegenstände in der Schachtel hält.
5. Verpackung nach Anspruch 4, wobei jeder der Gegenstände eine röhrenförmige
Seitenwand (200) aufweist, die eine Rohrachse und einen Umfangsflansch (202) an
entweder dem Decken- oder dem Bodenende der Seitenwand definiert, wobei die
Rohrachsen der Gegenstände im Wesentlichen vertikal angeordnet sind, und der Schlitz
(204) angeordnet ist, um den Flansch von einem der Gegenstände eines Paars vertikal
angeordneter Gegenstände aufzunehmen, der an einem der gegenüberliegenden offenen
Enden der Ummantelungsstruktur angeordnet ist.
6. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei der Abstand zwischen den
Seitenkanten der Hauptwandfläche nicht größer ist als der Abstand zwischen den
Seitenwandflächen der Schachtel.
7. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei die Endklappe (96, 98) der
Schachtel zwischen der einen Seitenwandfläche (34, 36) und einem der Gegenstände, die
an die Endklappe angrenzen, gefangen ist, wodurch die Endklappe in der überlagerten
Beziehung gehalten wird.
3. Verpackung nach Anspruch 1, wobei die Trenneinrichtung eine Seitenklappe (18, 20)
einschließt, die faltbar mit der einen Seitenkante der Hauptwandfläche verbunden ist, sowie
eine eingreifende Lasche (26, 28), die aus der Seitenklappe (18, 20) ausgestanzt und mit
der Trenneinrichtung derart verbunden ist, dass die eingreifende Lasche aus der
Seitenklappe seitlich herausragen kann, um die Schulter (S1, S2) auszubilden.
9. Verpackung nach Anspruch 8, wobei die Trenneinrichtung ferner eine Kielstruktur
(494a, 494b) einschließt, die wenigstens zum Teil aus der Seitenklappe (478, 480)
ausgebildet und mit der Seitenklappe entlang einer unterbrochenen Faltlinie (475a, 475b)
faltbar verbunden ist, und wobei die eingreifende Lasche (497, 498) an einer Basis davon
mit der Kielstruktur entlang einem unterbrochenen Abschnitt der unterbrochenen Faltlinie
verbunden ist, wodurch die eingreifende Lasche seitlich und nach außen von der
Seitenklappe herausragt, um die Schulter (5111, 5112) auszubilden, wenn die Kielstruktur
nach innen in die Seitenklappe entlang der unterbrochenen Faltlinie gefaltet wird.
10. Zuschnitt zum Ausbilden einer Trennwandfläche (12) mit einer Hauptwandfläche (14),
wobei die Hauptwandfläche (14) ein Paar gegenüberliegender Seitenkanten aufweist, wobei
die Trenneinrichtung eine Schulter (51, 52) aufweist, die daraus seitlich von einer der
Seitenkanten der Hauptwandfläche herausragt; und einen Zuschnitt zum Ausbilden einer
Schachtel (30), der Decken- und Bodenwandflächen (32, 38, 40) umfasst, die miteinander
über ein Paar von Seitenwandflächen (34, 36) verbunden sind, um eine
Ummantelungsstruktur in einem aufgerichteten Zustand auszubilden, wobei die
Seitenwandflächen (34, 36) jeweils längsseits der Seitenkanten der Hauptwandfläche
angeordnet sind, sowie eine Rückhalteeinrichtung, um die Schulter in Eingriff zu nehmen,
dadurch gekennzeichnet, dass die Rückhalteeinrichtung eine erste Endklappe (96, 98)
umfasst, die faltbar mit einer Endkante einer der Seitenwandflächen verbunden ist, die
angrenzend an die Schulter der Trenneinrichtung angeordnet sind.
11. Zuschnitt nach Anspruch 10, wobei die Trennwandfläche eine Seitenklappe (18, 20)
einschließt, die faltbar mit der einen Seitenkante der Hauptwandfläche entlang einer
unterbrochenen Faltlinie (22, 24) verbunden ist, sowie eine eingreifende Lasche (26, 28), die
aus der Seitenklappe ausgestanzt und mit der Hauptwandfläche entlang einem
unterbrochenen Abschnitt der unterbrochenen Faltlinie (22, 24) verbunden ist, wodurch die
eingreifende Lasche seitlich aus der einen Seitenkante der Hauptwandfläche herausragt, um
die Schulter (S1, S2) in einem aufgerichteten Zustand auszubilden.
12. Zuschnitt nach Anspruch 11, wobei die Rückhalteeinrichtung ferner eine zweite
Endklappe (96a, 98a) umfasst, die faltbar mit der anderen Endkante der einen
Seitenwandfläche (34, 36) verbunden ist.
13. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 10 bis 12, wobei der Abstand zwischen den
Seitenkanten der Hauptwandfläche nicht größer ist als der Abstand zwischen den
Seitenwandflächen der Schachtel.
14. Zuschnitt nach Ansprüch 10, wobei die Trennwandfläche eine Seitenklappe (18, 20)
einschließt, die faltbar mit der einen Seitenkante der Hauptwandfläche verbunden ist, sowie
eine eingreifende Lasche (26, 28), die aus der Seitenklappe (18, 20) ausgestanzt und mit
der Trennwandfläche derart verbunden ist, dass die eingreifende Lasche aus der
Seitenklappe seitlich herausragen kann, um die Schulter (S1, S2) in einem aufgerichteten
Zustand auszubilden.
15. Zuschnitt nach Anspruch 14, wobei die Trennwandfläche ferner eine Kielstruktur
(494a, 494b) einschließt, die wenigstens zum Teil aus der Seitenklappe (478, 480)
ausgebildet und mit der Seitenklappe entlang einer unterbrochenen Faltlinie (475a, 475b)
faltbar verbunden ist, und wobei die eingreifende Lasche (497, 498) an einer Basis davon
mit der Kielstruktur entlang einem unterbrochenen Abschnitt der unterbrochenen Faltlinie
verbunden ist, wodurch die eingreifende Lasche seitlich und nach außen von der
Seitenklappe herausragt, um die Schulter (S111, S112) auszubilden, wenn die Kielstruktur
nach innen in die Seitenklappe entlang der unterbrochenen Faltlinie in einen aufgerichteten
Zustand gefaltet wird.
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