DE69620194T2 - Zellulares kommunikationssystem mit abschirmung von nichtbefugten diensten - Google Patents
Zellulares kommunikationssystem mit abschirmung von nichtbefugten dienstenInfo
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Description
- Diese Erfindung bezieht sich auf zellulare Kommunikationssysteme und insbesondere auf die Bereitstellung und Steuerung von Roaming- (Rufbereichswechsel-) Fähigkeiten in derartigen Systemen.
- Es wird derzeit eine Anzahl von zellularen Kommunikationssystemen eingeführt. In Europa wurde ein Betriebsstandard, der als GSM bekannt ist, erstellt, um Protokolle, Dienste und Betriebsausrüstungen zu definieren.
- Der GSM-Standard wurde als Maßnahme zur Verwirklichung eines gesamteuropäischen digitalen Funktelefonnetzes erstellt, das gemäß dem Satz von durch ETSI spezifizierten Protokollen arbeitet, die als die GSM-Empfehlungen bekannt sind. Der Hauptzweck dieser Empfehlungen besteht darin, einen Funktelefondienst für Teilnehmer bereitzustellen, die einen Rufbereichswechsel oder ein Roaming ausführen können und die gleichen Mobilausrüstungen verwenden können und die unter der gleichen Telefonnummer an beliebigen Stellen innerhalb des Betriebsbereiches erreichbar sind. Dieser Betriebsbereich kann eine Anzahl von unterschiedlichen Netzen innerhalb des gleichen Landes und sogar in einer Anzahl von unterschiedlichen Ländern umfassen, wobei Teilnehmer einen Grunddienst unabhängig von ihrem Standort erhalten. Die Empfehlungen definieren ein GSM-Netz so, dass es aus einer Anzahl von unterschiedlichen Arten von Funktionselementen besteht, die in unterschiedlicher Weise in einer unbestimmten Anzahl kombiniert werden können, um ein Funktelefonnetz (PLMN) zu bilden. Innerhalb eines vorgegebenen Landes kann es mehr als ein PLMN geben, und eine Anzahl von Ländern sind Unterzeichner eines Übereinkommens (des GMS MoU), das von ihnen fordert, dass sie einen GSM-Telefondienst lizenzieren und bereitstellen, der wechselseitig mit den GSM-Telefondiensten betreibbar ist, die von anderen Unterzeichnerstaaten bereitgestellt werden.
- Die grundlegenden Telefoniekomponenten des GSM-Netzes sind das Heimatregister (HLR), die Funkvermittlungsstelle (MSC), das Besucherregister (VLR), das Basisstations-Steuergerät (BSC), Basis-Sendeempfängerstationen (BTS) und schließlich die Mobilausrüstung (ME) plus einem Teilnehmeridentitätsmodul (SIM), die zusammen ein Mobilnetz (PSTN) bilden, sowie eine Verbindung zu anderen PLMN's über eine Schnittstellenfunktion, die als die Überleitungs-MSC (GMSC) bekannt ist. Es gibt weitere Funktionskomponenten, die eine Verwaltung und Wartung des Netzes bereitzustellen. Obwohl einzelne Komponenten zulässigerweise in Kombination verwirklicht werden (Beispiele sind die Kombination von VLR- und MSC-Funktionsfähigkeit in dem gleichen Netzelement, oder die MSC- oder GMSC-Funktionsfähigkeit in dem gleichen Netzelement), wird in der üblichen Praxis eine Vielzahl von Netzelementen an geographisch getrennten Stellen eingesetzt, um eine effektive physikalische Funküberdeckung des Netzgebietes zu schaffen. Eine Kommunikation zwischen Netzelementen wird üblicherweise mit Hilfe eines bekannten Nachrichtenübertragungsprotokolls erreicht, das auf dem CCS Nr. 7-Signalisierungssystem beruht.
- Jedes Land, das zu den Unterzeichnerstaaten der GSM-Norm gehört, hat ein oder mehrere PLMN's lizenziert (oder plant, dies zu tun). Jedes der PLMN's ist getrennt lizenziert und den Regeln gemäß den Verfassungs- und nationalen Gesetzen unterworfen, die sich auf die Telekommunikation in diesem Land beziehen. Aufgrund von kommerziellen und Wettbewerbszwängen ist es üblich, dass PLMN's in dem gleichen Land unterschiedliche Dienste und Funktionsfähigkeiten anbieten, um die Loyalität ihrer Kundenbasis (Mobilteilnehmer) zu gewinnen und zu halten. Es ist weiterhin für PLMN's von Wettbewerbsvorteil, den weitestgehendsten Bereich von Zusammenarbeitsvereinbarungen zwischen anderen PLMN's sicherzustellen, insbesondere in anderen Ländern, um es ihren Teilnehmern zu ermöglichen, ein hohes Ausmaß an Mobilität zu erreichen.
- Aufgrund des Wettbewerbs innerhalb der Telekommunikationsindustrie gibt es mehrere Anbieter für jedes der verschiedenen Netzelemente. Diese Anbieter unterscheiden sich nicht nur auf der Grundlage ihrer örtlichen Anwesenheit, Reputation und des Preises, sondern auch auf der Grundlage von unterschiedlichen Funktionalitäten. Als Folge hiervon kann eine Unterscheidung zwischen PLMN's innerhalb des gleichen Landes durch die Verwendung von Ausrüstungen erreicht werden, die von unterschiedlichen Herstellern beschafft werden. Es ist weiterhin die übliche Praxis für einen vorgegebenen Netzbetreiber, Ausrüstungen von mehr als einem Lieferanten zu beschaffen, und den Wettbewerbsdruck auf die Lieferanten dadurch zu einem Maximum zu machen, dass Monopol-Liefersituationen vermieden werden. Als Folge des kombinierten Druckes von Fällen mit mehrfachen Anbietern und des Wunsches, die Roaming- oder Rufbereichswechsel-Möglichkeiten zu einem Maximum zu machen, ist ein Zusammenwirken zwischen Ausrüstungen, die von verschiedenen Herstellern hergestellt werden, über verschiedene gesetzliche, geographische und nationale Grenzen hinweg zwingend. Der Rufbereichswechsel von einem Netz in das andere ist beispielsweise in der US-A-5 329 754 beschrieben. Eine Beschreibung eines Verfahrens zur Verwaltung zusätzlicher Dienste in einem Mobilsystem ist in der WO-A1-94/10814 gegeben. Die NL9301493A bezieht sich auf die Überprüfung von Zugangsrechten in einem Mobilnetz.
- Bei einer derartigen verteilten, von mehreren Herstellern stammenden und Mehrfach-Betreiber-Architektur ergeben sich von Natur aus verschiedene grundlegende Probleme, die die Einführung der GSM-Empfehlungen als "Norm" lösen soll. Die Einhaltung lediglich der genormten gerätemäßigen Ausführung durch alle Hersteller steht jedoch in direktem Konflikt mit dem Wettbewerbsdruck und in manchen Fällen mit Regelungsvorschriften. Als Folge hiervon sind verschiedene unterschiedliche Verwirklichungen der vorstehenden GSM-Funktionalität über die grundlegenden, als GSM bekannten Normen, und über diese hinaus tatsächlich Teil des Geschäfts, und sie führen zu verschiedenen Fragen hinsichtlich des Betriebs, der Verwaltung, der Wartung und hinsichtlich von Verfahren, die eine kommerzielle Auswirkung nicht nur im Hinblick auf die Beschaffungskosten, sondern auch im Hinblick auf die Herstellbarkeit haben.
- Obwohl die GSM-Empfehlungen eine umfassende Funktionalität beschreiben, ermöglichen sie unterschiedliche gerätemäßige Ausgestaltungen in Anerkennung der Notwendigkeit einer Wettbewerbsunterscheidung zwischen den Herstellern: Es ist übliche Praxis, dass Hersteller ihre Produkte durch die Hinzufügung von eigenen Erweiterungen unterscheiden, wobei die Möglichkeit hierfür in den Protokollen für Nachrichten zwischen den einzelnen Netzelementen enthalten ist. Aufgrund der Art der eigenen Erweiterungen und der Tatsache, dass sie als Folge des Wettbewerbsdrucks entstehen, ist es wahrscheinlich, dass unterschiedliche Hersteller unabhängig eine ähnliche Funktionalität für unterschiedliche Kunden gerätemäßig ausbilden und danach diese zusätzliche Funktionalität gegenüber anderen Kunden als kommerziell vorteilhaft anbieten. Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass die verschiedenen Hersteller identische Nachrichtenprotokolle verwenden. Weil Netzbetreiber üblicherweise Ausrüstungen von mehr als einem Lieferanten beschaffen, fordern sie als Lieferbedingungen die Verfügbarkeit einer Funktionalität zwischen den Ausrüstungen der Hersteller für ihre Mobilteilnehmer. Selbst ohne mehrfache Lieferanten in dem gleichen Netz ergeben Zwischen-PLMN-Rufbereichswechsel-Vereinbarungen ähnliche Zusammenwirkungszwänge für die Hersteller. Schließlich kann zur Maximierung des Wettbewerbsvorteils in einem Land der gleiche Hersteller gezwungen sein, einem PLMN eine Funktionalität zu liefern, die dem anderen PLMN nicht zur Verfügung steht. Als Folge dieser Wettbewerbsdrücke ist es äußerst wahrscheinlich, dass zwei unterschiedliche Hersteller häufig in der Lage sein werden, dass sie die gleiche Funktionalität mit unterschiedlichen gerätemäßigen Ausgestaltungen liefern müssen, wobei diese gerätemäßigen Ausgestaltungen zusammenwirken können müssen, und dass sie gleichzeitig unterschiedliche Funktionalitäten liefern müssen, die daran gehindert werden müssen, dass sie mit denen ihrer eigenen oder Ausrüstungen anderer Hersteller zusammenwirken. Die Hersteller müssen daher einen Mechanismus finden, um ein Zusammenwirken unterschiedlicher Funktionalität zwischen den jeweiligen Ausrüstungen zu kontrollieren, damit keine unerwarteten Wechselwirkungen eintreten. Weil es außerdem äußerst wahrscheinlich ist, dass unabhängige Hersteller ihre eigene Funktionalität unabhängig voneinander zu unterschiedlichen Zeiten einführen, ist eine flexible Maßnahme zur Steuerung unterschiedlicher Funktionalität ein gemeinsamer kommerzieller Vorteil sowohl für Hersteller (sie können Ausrüstungen einführen, die sich andererseits nicht in einer deterministischen Weise verhalten) und für Netzbetreiber (sie können das Erscheinungsbild der unterschiedlichen Funktionalität innerhalb des Netzes kontrollieren).
- Die verschiedenen geographisch verteilten Netzelemente müssen zusammenwirken, um jeden Fall eines Mobilteilnehmer-Dienstes bereitzustellen. Beispielsweise erfordert ein ankommender Anruf an einen Mobilteilnehmer eine in der MSC, VLR, HLR, BSC, BTS, ME und MS vorhandene Funktionalität an verschiedenen Stufen des Verbindungsaufbaus. Die Bereitstellung von Diensten in dieser Umgebung bedingt, dass alle Knoten in der Lage sein müssen, mit ihren Nachbarn in Wechselwirkung treten zu können, wobei diese Nachbarn sich in unterschiedlichen PLMN's und tatsächlich in unterschiedlichen Ländern befinden können. Der Satz von Diensten wird jedoch kontinuierlich überarbeitet und Inkonsistenzen zwischen den verschiedenen Netzelementen sind unvermeidbar, oder wenn sie vermeidbar sind, bedingen sie eine erhebliche Betriebskompliziertheit für die Netzbetreiber und auch für die Hersteller der Ausrüstungen. Es besteht ein echter Bedarf an der Aufrechterhaltung einer Kompatibilität zwischen Netzelementen, zunächst zwischen Netzen, jedoch auch innerhalb des gleichen Netzes und sogar zwischen von dem gleichen Hersteller gelieferten Ausrüstungen, wobei diese Ausrüstungen unterschiedliche Ausführungsgrade der Funktionen haben können. Es ist praktisch unmöglich und vollständig unerwünscht, alle Netzelemente in allen Netzen in der Welt gleichzeitig zu aktualisieren. Es muss daher festgestellt werden, dass Übergangsbedingungen dauernd auftreten, während deren unterschiedliche Dienste in dem Netz als Folge von Netzverbesserungen vorhanden sind, die weltweit auftreten, wobei dies durch das Vorhandensein von Zwischen-PLMN-Rufbereichswechsel-Vereinbarungen weiter erschwert wird. Es ist kommerziell wünschenswert, dass ein Netzbetreiber neue Dienste in dem gesamten Netz "herausrollen" kann, wenn diese verfügbar werden, anstatt darauf zu warten, dass das Netz vollständig auf den neuesten Stand gebracht wird, weil hierdurch die Geschwindigkeit vergrößert wird, mit der neue Einkünfte erzeugende Dienste den Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden könnten. Es ist daher vorteilhaft, in der Lage zu sein, einen unterschiedlichen Nachrichtenaustausch zwischen zwei Netzelementen in Abhängigkeit von deren Fähigkeit zu ermöglichen, die Information zu interpretieren. In ähnlicher Weise ergibt sich eine Frage der Kompatibilität zwischen verschiedenen nationalen Netzen, in denen Vorschriften oder gesetzliche Bedingungen identisch gerätemäßig ausgebildete und im Übrigen "Standard"-Dienste, wie z. B. die Anzeige des anrufenden Teilnehmers, beschränken können. Somit müssen Dienste, die normalerweise für einen vorgegebenen Mobilteilnehmer zur Verfügung stehen und als Teil der Funktionalität bekannt und verfügbar sind, die eingesetzt werden könnte, in ihrem Gebrauch beschränkt werden.
- Zusätzlich ist es für einen Netzbetreiber kommerziell vorteilhaft, unterschiedliche Dienstegrade, möglicherweise zu besonderen Preisen, anzubieten, die Dienste beschränken, die ansonsten semantisch und syntaktisch in die grundlegende Dienstedefinition eingebettet sind. Das einfachste Beispiel hierfür besteht bei GSM in der Fähigkeit, einen "grundlegenden" Rufbereichswechsel für Kunden bereitzustellen, die dann auf einen Betrieb ihrer Mobiltelefone innerhalb ihres Heimat-PLMN beschränkt sein würden, während eine zunehmend größere Rufbereichswechsel- Fähigkeit als Sonderdienst für zusätzliche Einnahmen angeboten wird.
- Das Ziel der Erfindung besteht in der weitgehenden Verringerung oder Überwindung der vorstehenden Nachteile.
- Gemäß der Erfindung wird ein Verfahren zum Aussortieren oder Ausblenden von Diensten, die örtlich Besucher-Mobilendgeräten zur Verfügung gestellt werden, in einer Zone eines zellularen Kommunikationssystems geschaffen, wobei das Verfahren für ein derartiges Besucher-Endgerät beim Eintritt in die Zone die Bestimmung des Satzes von Diensten, die örtlich diesem Endgerät zugeteilt werden, und die Bereitstellung von Informationen an dieses Endgerät bezüglich lediglich dieser Dienste einschließt.
- Gemäß der Erfindung wird weiterhin ein Verfahren zum Aussortieren oder Ausblenden von Diensten geschaffen, die örtlich Besucher-Mobilendgeräten in einer Zone in einem zellularen Kommunikationssystem zur Verfügung gestellt werden, das eine Vielzahl von Zonen umfasst, wobei das Verfahren die Speicherung von Einzelheiten von erlaubten Diensten für jedes Mobilendgerät in einem Zentralregister, den Zugriff auf das Zentralregister beim Eintritt eines Besucher-Mobilendgerätes in die Zone, um auf diese Weise die Dienste-Einzelheiten für dieses Mobilendgerät zu gewinnen, die Speicherung der gewonnenen Einzelheiten an einem örtlichen Register, den Vergleich der gespeicherten Einzelheiten an dem örtlichen Register mit einem Satz von Diensten, die in der Zone unterstützt werden können, und die Lieferung von Informationen an das Endgerät einschließt, die sich lediglich auf diejenigen Dienste beziehen, die sowohl zur Verwendung durch das Endgerät erlaubt sind als auch in der Zone unterstützt werden können.
- Gemäß einem weiteren Gesichtspunkt der Erfindung wird ein zellulares Kommunikationssystem mit einer Vielzahl von Zonen geschaffen, in jeder von denen Mobilendgeräte Anrufe ausführen und einen Zugriff auf Dienste durchführen können, wobei jedes Mobilendgerät einer jeweiligen Zone zugeteilt ist und in andere Zonen als Besucher eintreten kann, wobei das System ein Zentralregister, das Einzelheiten von erlaubten Diensten für jedes Mobilendgerät und örtliche Register, eines für jede dieser Zonen, einschließt, um Informationen zu speichern, die sich auf Mobilendgeräte beziehen, die in diese Zone als Besucher eintreten, wobei jedes der genannten örtlichen Register Einrichtungen für einen Zugriff auf das Zentralregister beim Eintritt eines Besucher-Mobilendgerätes in die Zone aufweist, um auf diese Weise die Diensteeinzelheiten für dieses Mobilendgerät zu beschaffen, Einrichtungen zum Vergleich der gespeicherten Einzelheiten an dem örtlichen Register mit einem Satz von Diensten, die in der Zone unterstützt werden können, und Einrichtungen zur Lieferung von Informationen an das Endgerät, die sich lediglich auf diejenigen Dienste beziehen, die sowohl zur Verwendung durch das Endgerät zugelassen sind als auch in der Zone unterstützt werden können.
- Das Aussortierverfahren beinhaltet einen Satz von Datenstrukturen zur Definition und zur Aufrechterhaltung von Kontextinformationen und einen Algorithmus, durch den diese Information aktualisiert und ausgewertet wird, um auf diese Weise Dienste auf der Grundlage der Fähigkeit der in dem Fall der Transaktion beteiligten Netzkomponenten zur Verwirklichung der Dienste bereitzustellen oder auszuschließen (was sich von Transaktion zu Transaktion ändern kann), um unterschiedliche Ausgestaltungen ähnlicher Dienste, beispielsweise durch unterschiedliche Hersteller oder während Ausrüstungsverbesserungen innerhalb eines Netzes, auf der Grundlage pro Dienst und pro Transaktion, zu berücksichtigen, und um eine Funktionalität auf der Grundlage des Kontextes bereitzustellen oder zu beschränken, wie zum Beispiel und ohne Beschränkung hierauf auf der Grundlage des Standortes oder des gekauften Dienstegrades, ebenfalls auf der Grundlage pro Dienst, pro Transaktion. Im Fall einer Transaktion, die gegen eine Diensteinstanz eingeleitet wird, und als eine der ersten durchgeführten Operationen, wird der auf die Diensteinstanz anwendbare Kontext gewonnen. Eine nachfolgende Verarbeitung der Transaktion erfolgt in Verbindung mit dem Kontext, was ggf. die Modifikation der Kontextinformation einschließt. Die Kontext-Information wird dann dazu verwendet, eine unterschiedliche Behandlung der Transaktion auszuwählen, die ohne Einschränkung die Modifikation von von anderer Stelle gegen die Diensteinstanz gehaltener Daten, die Anwendung von unterschiedlichen Betriebsalgorithmen, die Unterdrückung von "wahlweisen" Komponenten nachfolgender Dialoge mit anderen Netzelementen, die an der Transaktion beteiligt sind, und die entweder semantische oder syntaktische Modifikation der Inhalte von Nachrichten derartiger anderer Knoten einschließt. Am Schluss der Transaktion oder an anwendbaren Punkten innerhalb der Transaktion, wenn der Kontext modifiziert wurde, wird die aktualisierte Kontextinformation gegen die Diensteinstanz gespeichert, um auf diese Weise für zukünftige Transaktionen, die auftreten könnten, verfügbar und anwendbar zu sein. Diese Kontextinformation vergrößert die Information, die normalerweise spezifiziert wurde, um gegen einzelne Diensteinstanzen vorgehalten zu werden.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform werden Datenstrukturen definiert, die es Betreiber der Ausrüstungen ermöglichen, eine Auswahl gegen jeden der Parameter zu treffen, die den Kontext bestimmen (beispielsweise die Position des Teilnehmers), die Bedingungen der Auswertung des Kontextes durch einen Satz von parametrisierten Aktionen, die berücksichtigt werden (Transaktion zulassen oder zurückweisen und wahlweise: Unterdrücken, Aktivieren oder Modifizieren normalerweise vorgehaltener Datenelemente oder Zwischenelement-Nachrichtenkomponenten). Um eine vereinfachte Verwaltung zu schaffen, wird ein Gesamtsatz von Begrenzungen, der es dem Hersteller ermöglicht, die Fähigkeiten, die die Ausrüstung auszuführen in der Lage zu sein scheint, zu begrenzen sowie ein Vorgabewert bereitgestellt, der eine grundlegende Behandlung bei Fehlen von Betreibermodifikationen an dem System ergibt (was zu Anfang genau mit den Spezifikationen des grundlegenden Dienstes übereinstimmt). Über einen derartigen Mechanismus kann der Verkäufer der Ausrüstungen einen Dienst gerätemäßig ausgestalten, der auf mehrfache Märkte oder Kunden zuschneidbar ist, während ein einziges Kernprodukt entwickelt und erhalten und verbessert wird, das in einer deterministischen Weise über Netzaktualisierungen und -verbesserungen und in Verbindung mit den Ausrüstungen anderer Wettbewerber zusammenwirkt. Dies vergrößert die Einfachheit und Geschwindigkeit der Einführung neuer Dienste und verringert Zusammenwirkungshindernisse, die andernfalls die Präsenz des Herstellers als zweiter oder dritter Lieferant in einem Mehrfach-Netz ausschließen oder verzögern könnten. Der Ausrüstungsbetreiber hat somit den Vorteil einer Kontrolle über die Fähigkeiten der Ausrüstungen, während diese mit anderen Ausrüstungen zusammenwirken, entweder in seinem eigenen Netzwerk, einem überspannenden Netzwerk und nationalen und transnationalen Begrenzungen.
- Der Aussortiermechanismus ermöglicht es einem Heimatregister, mit Besucherregistern (VLR's) zusammenzuwirken, die unterschiedliche Sätze von Diensten unterstützen, und er beseitigt das Problem der ISD/DSD-Nachrichtenzurückweisung durch ein VLR, wenn eine Nachricht Daten enthält, die das VLR nicht erkennt. Der Mechanismus stellt sicher, dass jede ISD/DSD-Nachricht akzeptiert wird, indem niemals Daten ausgesandt werden, die sich auf Dienste beziehen, die dieses bestimmte VLR nicht unterstützt. Dies wird durch Zuordnung eines Satzes von Aussortierdaten in einem Bereich von VLR's bewirkt. Diese Aussortierdaten nehmen eine der folgenden drei Formen an:
- Y - Der Dienst wird von dem VLR unterstützt und Daten werden ausgesandt.
- N - Der Dienst wird nicht durch das VLR unterstützt, und sich auf diesen Dienst beziehende Daten werden ausgefiltert.
- D - Der Dienst wird nicht von dem VLR unterstützt, und ein Teilnehmer mit diesem Dienst wird der Rufbereichswechsel verweigert.
- Eine Ausführungsform der Erfindung wird nunmehr unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, in denen:
- Fig. 1 eine äußerst schematische Darstellung eines zellularen Kommunikationssystems ist, das eine Anzahl von Netzen umfasst,
- Fig. 2 die Art und Weise zeigt, wie Daten in einem Heimatregister (HLR) organisiert und zusammengestellt werden, um eine Diensteaussortierung und eine Rufbereichswechsel-Beschränkung in dem System nach Fig. 1 zu unterstützen,
- Fig. 3 ein Protokoll für eine Positionsaktualisierung in dem Heimatregister nach Fig. 2 zeigt,
- Fig. 4 einen Satz von Nachrichtenfolgen zeigt, die dem Protokoll nach Fig. 3 entsprechen, und
- Fig. 5 u. 6 den Informationsfluss bei der Ausführung des Protokolls nach Fig. 3 zeigen.
- Das Kommunikationssystem schließt eine Anzahl von Netzen ein, die jeweils gemäß Fig. 1 eine Vielzahl von Zellen 11 umfassen. Jedes Netz schließt ein Heimatregister (HLR) (17), das eine Master-Kopie von Informationen, die sich auf bei diesem Netz angemeldete Mobilendgeräte 10 beziehen, oder ein oder mehrere Besucherregister (VLR) (16) ein, die jeweils eine Zone innerhalb des Netzes bedienen, und die unter anderem Informationen über Mobilgeräte enthalten, die in diese Zone eingetreten sind. Mobilstationen können in eine Zone entweder von einer anderen Netzzone oder von einem anderen Netz aus eintreten. Es ist zu erkennen, dass die verschiedenen Netze von unterschiedlichen Betreibern betrieben werden können, und dass, obwohl sie alle einem breiten Systemstandard entsprechen, bestimmte spezielle Dienste Netz-spezifisch sein können. So kann ein bestimmtes Netzwerk nicht in der Lage sein, bestimmte Dienste zu unterstützen, die normalerweise von einem Mobilgerät ausgenutzt werden können, das in einem anderen Netz registriert ist, das diese Dienste unterstützt. Selbst innerhalb eines Netzes können bestimmte Dienste lediglich auf einer örtlichen Basis verfügbar sein, beispielsweise als Ergebnis unterschiedlicher Ausrüstungs-Hersteller.
- Wenn ein Mobilgerät in eine Zone eintritt, die von einem Besucherregister bedient wird, so wird eine Nachricht, die unter anderem Einzelheiten der Diensteberechtigungen des Mobilgerätes einschließt, von dem Heimatregister dieses Mobilgerätes an das Besucherregister gesandt. Das Heimatregister enthält Einzelheiten aller der Besucherregister des Systems, und vor der Aussendung von Informationen bezüglich der Diensteberechtigungen entfernt es Einzelheiten von irgendwelchen Diensten oder sortiert diese aus, die das bestimmte Besucherregister (oder das das Besucherregister enthaltende Netz) nicht unterstützt, und/oder Dienste, die dem Mobilgerät in dieser Zone verweigert werden. Bei manchen Anwendungen kann das Mobilgerät eine Berechtigung für irgendwelche Dienste in einem bestimmten Netz oder einer bestimmten Zone haben und wird dann einer Rufbereichswechsel- Beschränkung unterworfen. Um diese Forderungen zu erfüllen, haben wir eine Rufbereichswechsel-Beschränkung und eine Dienste-Aussortier- oder Ausblendfunktion definiert.
- Rufbereichswechsel-Beschränkungen umfassen Folgendes:
- - eine Abbildung einer VLR-Nummer auf eine durch die Administration definierte VLR-Zone;
- - ein Vergleich der VLR-Zone mit einem mit Teilnehmerdaten gefüllten Rufbereichswechsel-Beschränkungsrad;
- - die Erlaubnis für einen Rufbereichswechsel oder die Verweigerung eines Rufbereichwechsels in entsprechender Weise.
- Diese Funktion ist modifiziert, um es dem HPLMN-Administrator zu ermöglichen, den Rufbereichswechsel auf einer Grundlage pro Teilnehmer zu festgelegten Sätzen von PLMN's zu kontrollieren.
- Das Aussortieren von Diensten umfasst eine Abbildung von einer VLR-Nummer auf einen angereicherten Satz von Dienstebeschränkungen und die Identifikation derjenigen Dienste, die:
- - das VLR nicht unterstützt, was es daher erforderlich macht, dass der Teilnehmer an einem Rufbereichswechsel gehindert wird;
- - das VLR nicht unterstützt, die jedoch einen Rufbereichswechsel nicht verhindern. Ein Teilnehmer mit diesen Diensten kann einen Rufbereichswechsel ausführen, doch werden die Dienste nicht unterstützt, während er oder sie sich an dem betreffen VLR befindet,
- - im Fall von CW, die Protokollvariante, die an dem VLR unterstützt wird.
- Diese Funktion ermöglicht es dem HPLMN-Administrator, den Grad neuer Dienste zu kontrollieren, die Teilnehmern bei Vorliegen unterschiedlicher Zwischen-PLMN- Rufbereichswechsel-Vereinbarungen, Netzdienstefähigkeiten und Regelvorschriften bereitgestellt werden.
- Zusätzlich ermöglicht sie die kontrollierte Einführung und Überprüfung neuer Dienste in Versuchsbereichen, ohne dass eine universelle Unterstützung über das gesamte Netz hinweg erforderlich ist.
- Das Heimatregister wendet die durch die Administration definierten Rufbereichswechsel-Beschränkungs- und Diensteaussortierregeln an, um den Rufbereichswechsel des Mobilteilnehmers und die Dienste zu kontrollieren, die nachfolgend für diesen Teilnehmer zur Verfügung stehen.
- Das durch diese Aktivität für die Definition der VLR-Zonen bereitgestellte Rahmenwerk beruht auf den folgenden Beschränkungen:
- - einzelne VLR stellen keine Dienste für mehr als ein PLMN bereit;
- - einzelne PLMN's stellen keinen Dienst für mehr als ein Land bereit.
- Die Datenbeziehungen für die Rufbereichswechsel-Beschränkung und die Diensteaussorierung sind in Fig. 2 gezeigt.
- VLR's werden in einer VLR-Zone zu einer neuen "Zonen"-Tabelle GHLRZONE zugeordnet. Eine VLR-Zone wird einem PLMN in einer neuen "PLMN"-Tabelle GHLRPLMN zugeordnet, die eine Zone pro PLMN zulässt. Jedem Teilnehmer wird ein Rufbereichswechsel-Beschränkungsgrad in der vorhandenen Tabelle GHLRDATA zugeordnet. Durch diese Aktivität wird eine neue Tabelle GHLRMZN ausgebildet, um eine Abbildung von der Rufbereichswechsel-Beschränkung auf eine oder mehrere VLR-Zonen zu schaffen. Die VLR-Zonen, auf die die Rufbereichswechsel- Beschränkung abgebildet wird, sind diejenigen, in die hinein der Teilnehmer einen Rufbereichswechsel ausführen darf.
- Die Administration ist für die korrekte Definition folgender Punkte verantwortlich:
- - den Rufbereichswechsel-Beschränkungsgrad (GHLRDATA) des Teilnehmers,
- - der VLR-Bereich, der einer VLR-Zone zuzuordnen ist (GHLRZONE),
- - das PLMN, in dem sich eine VLR-Zone befindet (GHLRPLMN),
- - die Abbildung von einer Rufbereichswechsel-Beschränkung auf einen Satz von VLR-Zonen (GHLRMZN).
- Jedes VLR oder jede Gruppe von VLR's wird eine Knotenklasse in der Tabelle GHLRNDCL zugeordnet. Die Knotenklasse wird zur Indexierung der Aussortiertabelle GHLRNDSC verwendet, die Aussortierinformationen für die Klasse enthält. Diese Klassen-Aussortieriformation umfasst die erforderliche Behandlung für jeden Dienst, der an dem HLR unterstützt wird. Die erforderlichen Behandlungen für jeden Dienst werden in Abhängigkeit davon zugeordnet, ob das VLR diesen Dienst unterstützt, und sie werden wie folgt definiert:
- - ermögliche dem Teilnehmer, mit dem Dienst einen Rufbereichswechsel auszuführen,
- - ermögliche es einem Teilnehmer, einen Rufbereichswechsel auszuführen, jedoch ohne den Dienst,
- - verweigere einen Rufbereichswechsel,
- - im Fall von CW, identifiziere die unterstützte Protokollvariante.
- Die Dienstebehandlungen werden daher entsprechend den Folgen einer fehlenden Unterstützung durch das betreffende VLR definiert. Wenn beispielsweise ein bestimmtes VLR einen proprietären Dienst nicht unterstützt, so kann die erforderliche Aktion darin bestehen, dass es einem Teilnehmer ermöglicht wird, einen Rufbereichswechsel auszuführen, wobei jedoch der Dienst zurückgehalten wird. Wenn das VLR jedoch einen proprietären Dienst nicht unterstützt - "nur Ortsverbindungen" - so könnte die erforderliche Aktion darin bestehen, einen Rufbereichswechsel zu diesem Bereich für Teilnehmer mit LCO zu verweigern.
- Die Dienstebehandlungen für die VLR-Klasse werden unter Bezugnahme auf das Teilnehmer-Diensteprofil in der Tabelle GHLRSSOP ausgewertet, um zu bestimmen, ob der Teilnehmer einen Rufbereichswechsel ausführen darf, und um den Grad der Dienstunterstützung zu bestimmen.
- Die VLR-Knotenklasse (GHLRDNCL) und die VLR-Klassenattribute (GHLRNDSC) werden von der Administration konfiguriert.
- Die Rufbereichswechsel-Beschränkung wird über die neuen Tabellen GHLRZONE, GHLRMZN, GHLRPLMN und die vorhandene Tabelle GHLRDATA ausgeführt. Diese Tabellen ergeben die folgende Funktionalität:
- - die Tabelle GHLRPLMN ergibt eine Abbildung von VLR-Zone auf PLMN. Diese Tabelle bedingt die Beschränkung, dass lediglich eine VLR-Zone auf ein PLMN abgebildet werden kann.
- VLR-Zonen müssen in dieser Tabelle definiert werden, bevor sie den Tabellen GLHRZONE und GHLRRMZN zugeordnet werden.
- - Die Tabelle GLHRZONE ergibt eine Abbildung von einer VLR-Nummer zu einer durch die Administration definierten VLR-Zone, wobei eine VLR-Zone ein gesamtes PLMN bezeichnet.
- - Der vorhergehende VLR-Zonenwert von "UNKW" (unbekannt) wird durch diese Aktivität in "NOROAM" umbenannt und bedingt, dass ein Rufbereichswechsel in VLR's dieser Zone für alle Teilnehmer verboten ist.
- Diese Tabelle ergibt den grundlegenden Mechanismus zur Unterstützung einer Fragmentierung von PLMN's bei nachfolgenden Ausgaben.
- - Die Tabelle GLHRDATA enthält einen Rufbereichswechsel-Beschränkungsgrad für jeden Teilnehmer. Jeder Teilnehmer muss einen Rufbereichswechsel- Beschränkungsgrad haben, der für diesen Teilnehmer eindeutig ist oder nicht. Der Vorgabe-Rufbereichswechsel-Beschränkungsgrad von "UNKW" (unbekannt) bedingt, dass Teilnehmern mit dieser Berechtigung ein unbeschränkter Rufbereichswechsel erlaubt wird.
- - Die Tabelle GLHRRMZN ergibt eine Abbildung der Rufbereichswechsel- Beschränkung auf die VLR-Zone. Ein Rufbereichswechsel wird zugelassen, wenn die Rufbereichswechsel-Beschränkung des Teilnehmers eine Abbildung der VLR auf die VLR-Zone einschließt. Eine bestimmte Rufbereichswechsel-Beschränkung kann konfiguriert werden, um die Berechtigung für eine Rufbereichswechsel zu einer oder mehreren VLR-Zonen bereitzustellen. In gleicher Weise kann eine VLR-Zone als ein Element einer oder mehrerer Rufbereichswechsel-Beschränkungen konfiguriert werden.
- Rufbereichswechsel-Beschränkungen, VLR-Zonen und PLMN's werden anfänglich in der vorhandenen Tabelle GHLRSCMP definiert. Diese Tabelle enthält einen Namen, einen Qualifizierer und eine zugehörige Textbeschreibung für jeden der vorstehenden Parameter. Jeder Parameter muss in dieser Tabelle definiert werden, bevor er zu GHLRDATA, GLHRZONE, GHLRRMZN und GHLRRPLMN zugeordnet wird.
- Eine Vorgabe-VLR-Zone "ZONEDEFAULT" wird in GHLRPARM zur Verwendung jedesmal dann definiert, wenn das HLR eine VLR behandeln soll, für die noch keine Datenfüllung in GLHRZONE vorhanden ist. Die ZONEDEFAULT wird auf "INITIALZONE" initialisiert und ist danach von der Administration konfigurierbar.
- In dem in Fig. 2 gezeigten Prozess wird die VLR-Nummer zur Indexierung der Tabelle GHLRNDCL verwendet, die die Knotenklasse ergibt. Die Knotenklasse wird zur Indexierung der Tabelle GHLRNDSC verwendet, die die Dienstebeschränkungen liefert. Dienstebeschränkungen und das Teilnehmer-Diensteprofil (von GHLRSSOP) werden angewandt, um auszusortierende Dienste zu identifizieren und um zu bestimmen, ob das Diensteprofil den Teilnehmer an einem Rufbereichswechsel hindert. Die Teilnehmer-IMSI wird für einen Zugriff auf die Tabelle GHLRDATA verwendet, um den Teilnehmer-Rufbereichswechsel-Beschränkungsgrad zu gewinnen. Die VLR-Nummer wird zur Indizierung der Tabelle GLHRZONE verwendet, um die Zone zurückzugewinnen. Die Zone wird auf den Teilnehmer-Rufbereichswechsel- Beschränkungsgrad angewandt und gegen die Tabelle GHLRRMZN validiert, um zu bestimmen, ob der Teilnehmer zu einem Rufbereichswechsel berechtigt ist oder nicht. Der Teilnehmer darf einen Rufbereichswechsel ausführen, wenn die Diensteaussortierung und die Rufbereichswechsel-Beschränkung keinen Rufbereichswechsel verweigern.
- Die Diensteaussortierung wird durch die Tabellen GHLRNDCL und GHLRNDSC ausgeführt. Die von diesen Tabellen bereitgestellte Funktionalität wird wie folgt zusammengefasst:
- - Die Tabelle GHLRNDCL ergibt eine Abbildung der VLR-Nummer auf die von der Administration definierte Knotenklasse. Diese Klasse kann zur Bezeichnung von PLMN's oder Teilen von PLMN's (im Fall von mehrfachen Versionen von VLR innerhalb eines einzigen PLMN) verwendet werden. Nicht alle diskreten Instanzen der VLR-Nummer müssen eine zugehörige Knotenklasse haben. Eine vorgegebene VLR-Nummer kann einen Teil eines Bereiches bilden, für den eine Knotenklasse zugeordnet ist.
- - Die Tabelle GHLRNDSC ergibt eine Abbildung der Knotenklasse auf Dienstebeschränkungen, die gegen jeden der aussortierten Dienste angewandt werden.
- Drei Grade von Dienstebeschränkungen werden unterstützt:
- - D (verweigert): Teilnehmer mit diesem Dienst können nicht innerhalb des VLR arbeiten und eine Aktualisierung der Position wird verweigert (d. h. ein Rufbereichswechsel ist nicht erlaubt).
- - N (kein Dienst): Teilnehmern mit diesem Dienst ist es erlaubt, in dem VLR zu arbeiten; der Dienst ist jedoch nicht betriebsfähig.
- - Y (ja): Teilnehmer mit diesem Dienst sind berechtigt, den Dienst innerhalb des VLR zu verwenden.
- Knotenklassen müssen in der Tabelle GHLRSCMP definiert werden, bevor sie gegen VLR's in der Tabelle GHLRNDCL und Dienstebeschränkungscharakteristiken in der Tabelle GHLRNDSC zugeordnet werden. Eine Vorgabe-Aussortierklasse "VLRDEFAULT ist für eine Verwendung immer dann definiert, wenn das HLR sich mit einem VLR befassen muss, für das keine Datenfüllung in GHLRMSCL oder GHLRNDSC vorhanden ist.
- Die Fähigkeit eines Teilnehmers, einen Rufbereichswechsel zu einem bestimmten VLR auszuführen, ist eine Funktion sowohl der Rufbereichswechsel-Beschränkungen als auch der Diensteaussortierung.
- Bei Empfang einer Positionsaktualisierungs-Operation liefert das HLR den MAP-Fehler "Rufbereichswechsel nicht zulässig" zurück, wenn das Ergebnis der Rufbereichswechsel-Beschränkungs- und Diensteaussortierfunktionen darin besteht, dass dem Teilnehmer ein Rufbereichswechsel-Zugang an dieses VLR verweigert wird.
- Die SDL für die Positionsaktualisierungs-Operation, wie sie von dem HLR ausgeführt wird, um den Rufbereichswechsel zu beinhalten, ist in Fig. 3 gezeigt. Die Nachrichtenfolgen, die den Rufbereichswechsel an dem HLR während einer Positionsaktualisierung beinhalten, sind in dem Ablaufdiagramm nach Fig. 4 und den Ablaufdiagrammen nach den Fig. 5 und 6 gezeigt, die den Informationsfluss für eine erfolgreiche bzw. eine erfolglose Positionsaktualisierung zeigen.
- Die Dienste, die für einen Teilnehmer verfügbar sind, wenn er sich zu einem neuen VLR-Bereich bewegt, werden bei der Positionsaktualisierung ausgewertet. Entsprechend wird das Profil des Teilnehmers für aussortierte Dienste in dem neuen VLR aktualisiert. Änderungen an den Tabellen, die die Regeln für zulässige Dienste an dem VLR bestimmen, können erfolgen, nachdem der Teilnehmer einen Rufbereichswechsel hierin ausgeführt hat. Das Teilnehmer-Diensteprofil an dem VLR wird nicht als Ergebnis von Änderungen an den HLR-Aussortiertabellen aktualisiert, bevor die nächste Positionsaktualisierung erfolgt. Daher ergibt das HLR einen Mechanismus zur Synchronisation der VLR's durch Einleitung einer Positionsaktualisierung. Der verwendete Mechanismus besteht darin, eine "HLR-Rücksetz"Nachricht von dem HLR an das VLR zu senden. Das HLR wird nicht tatsächlich zurückgesetzt, und es gehen keine den Dienst beeinflussende Daten verloren. Beim nächsten Kontakt mit dem Teilnehmer leitet das VLR jedoch eine Positionsaktualisierung ein, was automatisch sicherstellt, dass alle Teilnehmer in dem VLR entsprechend den neuen Aussortierregeln aktualisiert werden.
- Wenn ein Teilnehmer vorher bereits an einem Rufbereichswechsel gehindert wurde, so kann das Mobilgerät als solches erneute Versuche zu einem vorgegebenen VLR verhindern. In diesem Fall muss eine für die gerätemäßige Ausgestaltung des Handapparates und der SIM-Karte spezifische Prozedur befolgt werden, um die Mobilstation aufzufordern, einen erneuten Kontakt mit dem Netz zu versuchen.
- Wenn der Rufbereichswechsel-Beschränkungsgrad für einen Teilnehmer in der Tabelle GHLRDATA modifiziert wird, um einen Rufbereichswechsel zu einer VLR-Zone zu beschränken, während sich der Teilnehmer tatsächlich in dieser Zone befindet, so leitet das HLR eine Positionsaufhebungs-Operation für diesen Teilnehmer an das VLR ein.
- Die Bereitstellung zusätzlicher grundlegender oder Ergänzungsdienste, die abgeschirmt werden, führt zu einem der folgenden Vorgangsabläufe an dem HLR:
- Wenn das Diensteprofil für einen Teilnehmern in den Tabellen GHLRSSOP oder GHLRDATA modifiziert wird, um für den Teilnehmer einen Dienst bereitzustellen, der an dem derzeitigen VLR unterstützt wird, so schließt das HLR die Daten für diesen Dienst in den Teilnehmer-Einfüge-Daten ein, die als Folge der Modifikation initialisiert werden, so wie in nachfolgenden Teilnehmerdaten-Einfüge-Nachrichten, die an das den Dienst unterstützende VLR gesandt werden. Wenn beispielsweise ein Leitungsumleitungsdienst (ALS) für einen Teilnehmer bereitgestellt wird, während er oder sie sich an einem VLR befindet, das diesen Dienst unterstützt, so wird ALS in die nächste ISD eingefügt.
- Wenn das Diensteprofil für einen Teilnehmer in der Tabelle GHLRSSOP oder GHLRDATA modifiziert wird, um für den Teilnehmer einen Dienst bereitzustellen, der nicht von dem derzeitigen VLR unterstützt wird, und der nicht verhindert, dass der Teilnehmer einen Rufbereichswechsel zu diesem VLR ausführt, so schließt das HLR die Daten für diesen Dienst von nachfolgenden Teilnehmerdaten-Einfügenachrichten aus, die an das diese Dienste nicht unterstützende VLR gesandt werden. Wenn beispielsweise ALS für einen Teilnehmer bereitgestellt wird, während er oder sie sich an einem VLR befindet, das diesen Dienst nicht unterstützt, so ist ALS nicht in der nächsten ISD enthalten.
- Wenn das Diensteprofil für einen Teilnehmer in der Tabelle GHLRSSOP modifiziert wird, um für den Teilnehmer einen Dienst bereitzustellen, der an dem derzeitigen VLR nicht unterstützt wird, und der verhindert haben würde, dass der Teilnehmer einen Rufbereichswechsel zu diesem VLR ausführt, so leitet das HLR eine Positionsaufhebungs-Operation für diesen Teilnehmer an das VLR ein. Wenn beispielsweise eine vom Betreiber bestimmte Sperre (ODB) für einen Teilnehmer bereitgestellt wird, während er oder sie sich an einem VLR befindet, das diesen Dienst nicht unterstützt, so wird eine Positionsaufhebung an das diesen Dienst nicht unterstützende VLR gesandt.
- Es ist verständlich, dass, obwohl die Diensteaussortier- und Rufbereichswechsel- Beschränkungstechnik unter spezieller Bezugnahme auf das GSM-Mobilsystem beschrieben wurde, sie in keiner Weise zur Verwendung mit diesem speziellen System beschränkt ist, sondern allgemein auf Mobilkommunikationssysteme anwendbar ist.
Claims (7)
1. Verfahren zum Aussortieren oder Ausblenden von Diensten, die örtlich
für Besucher-Mobilendgeräte (10) in einer Zone eines zellularen
Kommunikationssystems verfügbar gemacht werden, das eine Vielzahl von Zonen
umfasst, wobei das Verfahren das Speichern von Einzelheiten von erlaubten Diensten
für jedes Mobilendgerät an einem Zentralregister (17), einen Zugriff auf das
Zentralregister beim Eintritt eines Besucher-Mobilendgerätes in diese Zone, um auf
diese Weise die Diensteeinzelheiten für dieses Mobilgerät zu gewinnen, das
Speichern der rückgewonnenen Einzelheiten an einem örtlichen Register (16), den
Vergleich der gespeicherten Einzelheiten an dem örtlichen Register mit einem Satz
von Diensten, die innerhalb der Zone unterstützt werden können, und die Lieferung
von Informationen an das Endgerät einschließt, die sich lediglich auf diejenigen
Dienste beziehen, die sowohl zur Verwendung durch das Endgerät erlaubt sind als
auch in der Zone unterstützt werden können, wobei das Zentralregister (17)
Informationen bezüglich jedes Dienstes enthält, der zur Verwendung durch ein
Mobilendgerät (10) erlaubt ist, und wobei jedes örtliche Register (16) Einrichtungen
zur Rückgewinnung von Informationen von dem Zentralregister aufweist, die sich
lediglich auf diejenigen Dienste beziehen, die in der Zone unterstützt werden können.
2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem Dienste, für die ein Mobilendgerät
(10) eine Berechtigung hat, zur Nutzung durch dieses Endgerät lediglich in einer
Teilmenge dieser Zonen erlaubt sind.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, bei dem eine
Rufbereichswechsel-Beschränkung auf ein Endgerät angewandt wird, für das keine
Dienste in der Zone zur Nutzung erlaubt oder unterstützt sind.
4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, bei dem eine Abbildung für jedes
genannte Endgerät zwischen den diesem Endgerät zugeteilten Diensten und den
Diensten vorgesehen ist, die in jeder Systemzone unterstützt werden können,
wodurch jeweils die Dienste identifiziert werden, die für dieses Endgerät unterstützt
oder nicht unterstützt werden können.
5. Verfahren nach Anspruch 4, bei dem die Abbildung weiterhin Dienste
identifiziert, die dem Mobilgerät (10) in anderen Zonen als einer oder mehreren
ausgewählten Zonen verweigert werden sollen, wodurch eine Rufbereichswechsel-
Beschränkung bezüglich dieser Dienste bewirkt wird.
6. Zellulares Kommunikationssystem mit einer Vielzahl von Zonen, wobei
in jeder der Zonen Mobilendgeräte (10) Anrufe durchführen und einen Zugriff auf
Dienste ausführen können, wobei jedes Mobilendgerät einer jeweiligen Zone zugeteilt
ist und in andere Zonen als Besucher eintreten kann, wobei das System ein
Zentralregister (17), das Einzelheiten von autorisierten Diensten für jedes
Mobilendgerät enthält, und örtliche Register einschließt, eines für jede Zone, zum
Speichern von Informationen, die sich auf in diese Zone als Besucher eintretende
Mobilendgeräte beziehen, wobei jedes der örtlichen Register (16) Einrichtungen für
einen Zugriff auf das Zentralregister (17) beim Eintritt eines Besucher-
Mobilendgerätes (10) in diese Zone, um auf diese Weise die Diensteeinzelheiten für
das Mobilendgerät zu gewinnen, Einrichtungen zum Vergleich der gespeicherten
Einzelheiten an dem örtlichen Register mit einem Satz von Diensten, die in der Zone
unterstützt werden können, und Einrichtungen zur Lieferung von Informationen an das
Endgerät aufweist, die sich nur auf die Dienste beziehen, die sowohl zur Verwendung
durch das Endgerät erlaubt sind als auch unterstützt werden können.
7. System nach Anspruch 6, bei dem jedes örtliche Register Einrichtungen
zur Rückgewinnung von Informationen von dem Zentralregister aufweist, die sich
lediglich auf die Dienste beziehen, die in der Zone unterstützt werden können.
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