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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen gutschließenden Papierbehälter,
der mit einer vereinfachten und verbesserten Öffnungsvorrichtung versehen ist.
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Ein gutschließender Papierbehälter mit einer Öffnungsvorrichtung ist aus der
japanischen Gebrauchsmuster-Veröffentlichung Nr. Hei 6-27542 bekannt. Dieser
gutschließende Papierbehälter mit Öffnungsvorrichtung wird hier im folgenden mit
Bezug auf die Fig. 5-7 der Zeichnungen beschrieben. Ein Durchgangsloch 6
ist in einer oberen Wandung 7 eines Behälterkörpers 1 ausgebildet, wobei der
Behälterkörper 1 aus einem Behältermaterial 2 aus einer Pappe 3 gebildet ist, die
mit thermoplastischen Harzschichten 4 und 5 beschichtet ist, die auf der Vorder-
und Rückseite davon angebracht sind. Eine untere Platte 8 aus Kunstharz weist
ein Durchgangsloch 9 auf, das so groß ist oder kleiner ist als das Durchgangsloch
6. Die untere Platte 8 ist mit der äußeren Oberfläche der oberen Wandung 7
derart verbunden, daß das Durchgangsloch 9 in der unteren Platte 8 innerhalb
des Durchgangslochs 6 in der oberen Wandung 7 angeordnet ist.
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Eine obere Platte 11 aus Kunstharz weist einen Kupplungsvorsprung 12 zum
Einkuppeln in das Durchgangsloch 9 in der unteren Platte 8 auf. Die obere Platte
11 ist über die untere Platte 8 gelegt, wobei der Kupplungsvorsprung 12 der
oberen Platte 11 in das Durchgangsloch 9 in der unteren Platte 8 eingekuppelt ist.
Desweiteren überdeckt eine Sperrmembran 14 das Durchgangsloch 6 in der
oberen Wandung 7. Die Sperrmembran 14 ist auf die innere Oberfläche der
oberen Wandung 7 laminiert und ist zu der inneren Oberfläche der oberen
Wandung 7 bezüglich des Umfangs des Durchgangslochs 6 und zu der oberen
Oberfläche des Kupplungsvorsprungs 12 der oberen Platte 11, der in das
Durchgangsloch 9 in der unteren Platte 8 eingekuppelt ist, abgedichtet.
Desweiteren ist die untere Spitze 15 der unteren Platte 8 von der Verbindung mit
der oberen Oberfläche der oberen Wandung 7 ausgenommen, um in der Art einer
Lasche von der oberen Oberfläche der oberen Wandung 7, wie in Fig. 5 und 7
dargestellt, beabstandet zu sein. Der Winkel α zwischen der unteren Spitze 15 der
unteren Platte 8 und der oberen Oberfläche der oberen Wandung beträgt nicht
mehr als 5.
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Der vorstehend beschriebene gutschließende Papierbehälter mit
Öffnungsvorrichtung wird in einfacher Weise durch das Hochziehen der oberen
Platte 11 von der unteren Platte 8 geöffnet, wobei ein Teil der Sperrmembran 14,
die mit der oberen Oberfläche des Kupplungsvorsprungs 12 der oberen Platte 11
verbunden ist, weggezogen wird, um zum Öffnen des Behälters das
Durchgangsloch 6 in der oberen Wandung 7 des Behälterkörpers 1 zu öffnen.
Während eines Ausschütt-Vorgangs schneidet die untere Spitze 15 die Flüssigkeit
scharf ab, da die untere Spitze 15 der unteren Platte 8 von der oberen Oberfläche
der oberen Wandung 7 in der Art einer Lasche beabstandet ist. Damit ist das
Tropfen von Flüssigkeit vermieden.
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Da jedoch durch das Beabstanden der unteren Spitze 15 der unteren Platte 8 die
untere Spitze 15 völlig von der Verbindung (durch Schmelzen) mit der oberen
Oberfläche der oberen Wandung 7 ausgenommen ist, ist der Freiheitsgrad der
unteren Spitze 15 um verformt zu werden niedrig, so daß die Beabstandung der
unteren Spitze 15 unzureichend sein kann. Während eines Ausgieß-Vorgangs
kann daher der Inhalt den Behälter in Tropfen hinuntertröpfeln.
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Angesichts der vorstehend beschriebenen Probleme ist es eine Aufgabe der
Erfindung einen gutschließenden Papierbehälter mit einer Öffnungsvorrichtung
anzugeben, mit der durch das Erhöhen der Beabstandung der unteren Spitze
einer unteren Platte die Flüssigkeit scharf abgeschnitten werden kann und das
Tropfen von Flüssigkeit vermieden werden kann.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß entsprechend einem ersten Gesichtspunkt
der Erfindung durch einen gutschließenden Papierbehälter mit einer
Öffnungsvorrichtung gelöst, umfassend ein Durchgangsloch, das in einer oberen
Wandung eines Behälterkörper gebildet ist, der aus einem Behältermaterial aus
einer Pappe gebildet ist, die mit thermoplastischen Harzschichten beschichtet ist,
die auf der Vorder- und Rückseite davon angebracht sind, eine untere Platte an
der äußeren Oberfläche der oberen Wandung aus Kunstharz mit einem
Durchgangsloch, das kleiner ist als das Durchgangsloch, wobei die untere Platte
durch Schmelz- und Druckkontakt mit der äußeren Oberfläche der oberen
Wandung derart verbunden ist, dass das Durchgangsloch in der unteren Platte
innerhalb des Durchgangslochs in der oberen Wandung angeordnet ist, eine
obere Platte aus Kunstharz mit einem Kupplungsvorsprung zum Einkuppeln in das
Durchgangsloch in der unteren Platte, wobei die obere Platte über die untere
Platte gelegt und der Kupplungsvorsprung in das Durchgangsloch in der unteren
Platte eingekuppelt ist, und eine Sperrmembran, die das Durchgangsloch in der
oberen Wandung überdeckt und an die innere Oberfläche der oberen Wandung
laminiert ist, wobei die Sperrmembran zu der inneren Oberfläche der oberen
Wandung bezüglich des Umfangs des Durchgangslochs und zu der oberen
Oberfläche des Kupplungsvorsprungs der oberen Platte, der in das
Durchgangsloch in der unteren Platte eingekuppelt ist, abgedichtet ist, wobei die
untere Platte einen aufrechten, röhrenförmigen Vorsprung hat, mit einem äußeren
Durchmesser, der zu dem inneren Durchmesser des Durchgangslochs in der
oberen Wandung paßt, der innere Rand des röhrenförmigen Vorsprungs das
Durchgangsloch in der unteren Platte bildet, dessen Durchmesser zu dem
Kupplungsvorsprung paßt, und die obere Oberfläche des Kupplungsvorsprungs
und die obere Oberfläche des röhrenförmigen Vorsprungs im wesentlichen bündig
abschließen mit der inneren Oberfläche der Behälterwandung, wenn der
Kupplungsvorsprung in Eingriff in dem röhrenförmigen Vorsprung ist, und wobei
zwei Kerben in der unteren Platte derart angebracht sind, dass sie symmetrisch in
Bezug auf eine gedachte, vertikale Linien sind, die durch die Mitte einer der Seiten
des Behälters gezogen ist und derart ein Randteil davon festlegt, wobei das
Randteil derart angeordnet ist, dass es die untere Spitze der unteren Platte ist,
wenn der Behälter zum Ausschütten einer Flüssigkeit verwendet wird, wobei das
Teil zwischen den Kerben von der Verbindung der unteren Platte mit der oberen
Wandung des Behälterkörpers so ausgenommen ist, dass die Spitze des nicht
verbundenen Teils der unteren Platte von der oberen Oberfläche der oberen
Wandung des Behälter in einem Winkel zwischen 15º und 30º aufwärts ragt.
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Da zwei Kerben an der unteren Spitze in der unteren Platte mit einem
vorherbestimmten Abstand zwischen ihnen vorgesehen sind, ist entsprechend
diesem Aufbau der Freiheitsgrad der Verformung des Teils zwischen den beiden
Kerben an der unteren Spitze groß. Wenn die untere Platte mit der oberen
Wandung verbunden wird, wird der nicht verbundene Teil mit dem großen
Freiheitsgrad an Verformung durch das die Verbindung begleitende Unter-Druck-
Setzen wesentlich verformt. Das Teil wird in einem Winkel zwischen 15º und 30º
von der oberen Oberfläche der oberen Wandung beabstandet.
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Dementsprechend wird, wenn durch das Hochziehen der oberen Platte von der
unteren Platte ein Teil der Sperrmembran, die mit der oberen Oberfläche des
Kupplungsvorsprungs der oberen Platte verbunden ist, abgerissen, um das
Durchgangsloch in der oberen Wandung zu öffnen, so daß der Behälter geöffnet
werden kann und der Inhalt aus der Öffnung gegossen wird. Der Inhalt wird durch
den nicht verbunden Teil, der in einem Winkel zwischen 15º und 30º an der
unteren Spitze der unteren Platte beabstandet ist, scharf abgeschnitten. Es ist
zuverlässig vermieden, daß der Inhalt an dem Behälter tröpfchenweise
heruntertröpfelt.
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Entsprechend einem zweiten Gesichtspunkt der Erfindung wird ein
gutschließender Papierbehälter mit einer Öffnungsvorrichtung entsprechend der
vorhergehenden Ausführungsform angegeben, wobei die Grenzlinie zwischen
dem verbundenen Teil und dem nicht verbundenen Teil, die die innersten Enden
der beiden in der unteren Platte angebrachten Kerben verbindet, eine Bogenform
hat.
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Da die Verbindung unter Druck derart durchgeführt wird, daß die Grenzlinie
zwischen dem verbundenen Teil und dem nicht verbundenen Teil eine Bogenform
hat wird der nicht verbundene Teil bei einem derartigen Aufbau wesentlich stärker
verformt als im Stand der Technik. Der Teil wird von der oberen Oberfläche der
oberen Wandung mehr beabstandet und die Spitze des nicht verbundenen Teils
der beabstandet ist wird in einer Bogenform in Bezug auf die Ausschüttrichtung
einer Flüssigkeit verformt, so daß die Flüssigkeit schärfer abgeschnitten wird.
Damit ist das Tröpfeln der Flüssigkeit am Behälter wesentlich wirkungsvoller
vermieden.
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Entsprechend einem dritten Gesichtspunkt der Erfindung wird ein Verfahren zur
Herstellung eines gut schließenden Papierbehälters mit einer Öffnungsvorrichtung
entsprechend der ersten Ausführungsform angegeben, wobei beim Verfahren des
Verbindens mit Schmelz- und Druckkontakt mit einem Ultraschallschweißgerät der
unteren Platte der Öffnungsvorrichtung mit der äußeren Oberfläche der oberen
Wandung des Behälterkörpers, die das Durchgangsloch hat, das mit der
Sperrmembran an der Innenseite des Behälters verschlossen ist, die obere Platte
nicht über die untere Platte gelegt ist, und die untere Platte mit einer Dicke
zwischen 0,4 mm bis 0,6 mm mit Schmelz- und Druckkontakt mit einem
Schweißdruck zwischen 2,5 kg/cm² und 4 kg/cm² verbunden wird.
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Durch das Ausbilden der unteren Platte in einer Dicke zwischen 0,4 mm und
0,6 mm hat die Öffnungsvorrichtung die notwendige Festigkeit als
Öffnungsvorrichtung und zur gleichen Zeit, wenn die Öffnungsvorrichtung mit der
oberen Wandung des Behälterkörpers verbunden ist, ist bei diesem Aufbau die
Höhe des Vorsprungs der Öffnungsvorrichtung von der oberen Wandung nicht so
groß, um Schwierigkeiten mit der Vorrichtung bei der Ausbildung eines Behälters,
bei dessen Auffüllen und beim Verschließen des Behälters zu verursachen. Durch
das Einstellen des Schweißdrucks auf 2,5 kg/cm² bis 4,0 kg/cm² wird desweiteren
die untere Platte mit der oberen Wandung zuverlässig verbunden und der nicht
verbundene Teil wird zuverlässig beabstandet oder nach oben gebogen.
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Die Erfindung wird im folgenden beispielhaft mit Bezug auf die Zeichnungen
beschrieben. Es zeigen:
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Fig. 1: eine teilweise perspektivische Ansicht eines Behälters;
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Fig. 2: eine vergrößerte perspektivische Darstellung der unteren Platte und der
oberen Platte aus Fig. 1;
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Fig. 3: einen vergrößerten Querschnitt entlang der Linie A-A in Fig. 1;
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Fig. 4: eine Darstellung in einem Zustand in dem die obere Platte zum Öffnen
des Behälters nach oben gezogen ist;
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Fig. 5: eine teilweise perspektivische Darstellung eines Behälters aus dem
Stand der Technik;
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Fig. 6: eine teilweise vergrößerte Darstellung der unteren Platte und der
oberen Platte aus Fig. 5; und
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Fig. 7: ein vergrößerter Querschnitt entlang der Linie B-B in Fig. 5.
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Eine Ausführungsform der Erfindung wird im folgenden detailliert mit Bezug auf
die Fig. 1-4 beschrieben.
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Ein Durchgangsloch 6 wird durch das Ausstanzen einer oberen Wandung 7 eines
Behälterkörpers 1, der aus einem Behältermaterial 2 gebildet ist, erhalten. Das
Behältermaterial 2 selbst ist aus einem laminierten Körper gebildet, indem
Schichten 4 und 5 aus einem thermoplastischen Kunstharz wie Polyethylen und
Polypropylen auf die äußersten Schichten der Vorder- und Rückseiten einer
Pappe 3 laminiert sind und, falls notwendig, eine Schicht Aluminiumfolie oder eine
Kunstharzschicht mit Sperreigenschaften auf ein Substrat eines Behältermaterials
2 laminiert ist. Das Behältermaterial 2 ist zwischen 0,4 mm und 0,5 mm dick. Eine
Sperrmembran 14 z. B. aus Aluminiumfolie ist auf dem Umfang des
Durchgangslochs 6 auf der inneren Oberfläche der oberen Wandung 7 derart
heißverschweißt, daß das Durchgangsloch 6 in der oberen Wandung 7 überdeckt
ist.
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Eine untere Platte 8 und eine obere Platte 11, die eine Öffnungsvorrichtung
bilden, sind an der äußeren Oberfläche der oberen Wandung 7 in der folgenden
Weise befestigt.
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Die untere Platte 8 und die obere Platte 11 sind aus thermoplastischem Kunstharz
gebildet. Die untere Platte 8 und die obere Platte 11 sind einstückig miteinander
ausgebildet und miteinander über ein Gelenk 21 an einer Seite verbunden. Die
untere Platte 8 ist mit einem Durchgangsloch 9 versehen, das in der Größe kleiner
ist als das in der oberen Wandung 7 ausgebildete Durchgangsloch 6. Ein
röhrenförmiger Vorsprung 10 mit einem äußeren Durchmesser, der zu einem
inneren Durchmesser des Durchgangslochs 9 in der oberen Wandung 7 paßt ist
auf dem Umfang des Durchgangslochs 9 angeordnet. Die Höhe des
röhrenförmigen Vorsprungs 9 entspricht im wesentlichen der Dicke des
Behältermaterials 2. Andererseits ist die obere Platte 11 mit einem nach unten
weisenden Kupplungsvorsprung 12 versehen, der in das Durchgangsloch 9 in der
unteren Platte 8 eingekuppelt ist.
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Die untere Platte 8 und die obere Platte 11 können entlang eines Gelenkteils 21
aufeinandergefaltet werden. Wenn die untere Platte 8 und die obere Platte 11
aufeinandergefaltet sind ist der Kupplungsvorsprung 12 in den röhrenförmigen
Vorsprung 10 eingekuppelt. Das bedeutet, daß das Durchgangsloch 9 in der
unteren Platte 8 und die obere Oberfläche des Kupplungsvorsprungs 12 im
wesentlichen fluchtend sind mit der oberen Oberfläche des röhrenförmigen
Vorsprungs 10.
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Wie im folgenden beschrieben ist die untere Platte 8 mit der oberen Wandung 7
des Behälterkörpers 1 durch Schmelz- und Druckkontakt verbunden. Zwei Kerben
16 und 17 sind im unteren Teil 15 ausgebildet, der an der unteren Seite
angeordnet ist, wenn die untere Platte 8 symmetrisch bezüglich einer gedachten
vertikalen Linie, die durch die Mitte einer Seite des Behälters gezogen ist, zentriert
und ausgerichtet ist. Der Teil zwischen den Kerben 16 und 17 ist ein nicht
verbundener Teil 18. Die Grenzlinie 20 zwischen dem verbundenen Teil 19 und
dem nicht verbundenen Teil 18, die die innersten Enden der beiden Kerben 16
und 17 miteinander verbindet, beschreibt eine Bogenlinie.
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Wenn die Öffnungsvorrichtung, die die untere Platte 8 und die obere Platte 11
umfasst, an der äußeren Oberfläche der oberen Wandung 7 des Behälterskörpers
1 befestigt ist, ist der röhrenförmige Vorsprung 10 der unteren Platte 8 in das
Durchgangsloch 6 in der oberen Wandung 7 eingekuppelt. Das Verbinden durch
Schmelz- und Druckkontakt wird durchgeführt und derart die untere Platte 8 mit
der äußeren Oberfläche der oberen Wandung 7 verbunden. Hierbei ist der
Freiheitsgrad der Verformung des nicht verbundenen Teils 18 groß, da der nicht
verbundene Teil 18 der unteren Platte 8 zwischen den beiden Kerben 16 und 17
ausgebildet ist. Die obere Oberfläche des verbundenen Teils 19 der unteren
Platte 8 wird durch das das Verbinden begleitende Pressen der unteren Platte 8
auf die obere Wandung 7 stark gepresst. Im Ergebnis wird der nicht verbundene
Teil 18 stark umgeformt und die Spitze des Teils ist von der oberen Oberfläche
der oberen Wandung 7 beabstandet. Der Winkel α zwischen dem nach oben
weisenden Teil der Spitze und der oberen Oberfläche der oberen Wandung 7 hat
einen Wert zwischen 15º und 30º.
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Wenn die Grenzlinie 20 zwischen dem verbundenen Teil 19 und dem nicht
verbundenen Teil 18, die die innersten Enden der beiden Kerben 16 und 17
miteinander verbindet, eine Bogenform hat wird der nicht verbundene Teil 18
stärker umgeformt und der Teil mehr von der oberen Oberfläche der oberen
Wandung 7 beabstandet. Die Spitze des nicht verbundenen Teils 18, die
beabstandet ist, ist in der Art eines Bogens in Bezug auf die Ausschüttrichtung
einer Flüssigkeit in Fig. 1 und 3 umgeformt. Dadurch wird die Flüssigkeit
schärfer abgeschnitten und es ist wirkungsvoll vermieden, daß Flüssigkeit tropft.
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Nachdem die untere Platte 8 mit der oberen Oberfläche der oberen Wandung 7
des Behälterkörpers 1 verbunden ist wird die obere Platte 11 entlang des
Gelenkteils 21 umgefaltet und die obere Platte 11 über die untere Platte 8 gelegt,
wobei der Kupplungsvorsprung 12 der oberen Platte 11 in das Durchgangsloch 9
in der unteren Platte 8 eingekuppelt ist. Dann werden die obere Oberfläche des
Kupplungsvorsprungs 12 und die obere Oberfläche des röhrenförmigen
Vorsprungs 10 der unteren Platte 8 mit der Sperrmembran 14, die auf der inneren
Oberfläche der oberen Wandung 7 angeordnet ist, verbunden.
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Diese Ausführungsform wird im folgenden detaillierter beschrieben. Als untere
Platte 8 wird eine Kunstharzplatte verwendet, die zwischen 0,4 mm und 0,6 mm
dick ist. Wenn die Dicke der unteren Platte 8 geringer ist als 0,4 mm hat die
Öffnungsvorrichtung nicht die notwendige Festigkeit einer Öffnungsvorrichtung.
Desweiteren ist es schwierig, wenn die festgelegte Form der Öffnungsvorrichtung
nicht erhalten bleibt, die Öffnungsvorrichtung handzuhaben, wenn sie z. B. an dem
Behälterkörper 1 befestigt wird. Daraus resultiert eine geringe Produktivität. Wenn
die Dicke der unteren Platte 8 größer ist als 0,6 mm kann dies Schwierigkeiten mit
der Vorrichtung bei der Herstellung eines Behälters, bei dessen Auffüllen und
beim Verschließen eines Behälters verursachen, da die Öffnungsvorrichtung
selbst dick wird und die Höhe des Vorsprungs von der oberen Wandung 7 groß
wird, wenn sie an der oberen Wandung 7 des Behälterkörpers 1 befestigt wird.
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Der Schweißdruck beträgt zwischen 2,5 kg/cm² und 4,5 kg/cm² wenn die untere
Platte 8 mit der oberen Wandung 7 des Behälterkörpers 1 durch Schmelz- und
Druckkontakt verbunden wird. Dabei bedeutet der Schweißdruck den Luftdruck
eines Luftzylinders mit dem die untere Platte 8 unter Druck gesetzt wird, wenn die
untere Platte 8 durch Druck mit der oberen Wandung 7 verbunden wird.
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Wenn der Schweißdruck geringer als 2,5 kg/cm² ist, ist es schwierig, eine
ausreichende Beabstandung des nicht verbundenen Teils 18 der unteren Platte 8
zu erreichen. Wenn der Schweißdruck größer als 4,0 kg/cm² ist wird der unter
Druck gesetzte Teil der unteren Platte 8 sehr dünn und im Extremfall wird die
untere Platte 8 in diesem unter Druck gesetzten Teil zerrissen.
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Desweiteren werden zwei Kerben 16 und 17 ausreichender Tiefe benötigt, die an
dem unteren Teil 15 der unteren Platte 8 angeordnet sind, um den nicht
verbundenen Teil 18 der unteren Platte 8 ausreichend zu beabstanden.
Vorzugsweise beträgt die Tiefe der beiden Kerben 16 und 17 zwischen 1,5 mm
und 2,5 mm vom Rand der unteren Platte 8 in Richtung auf das Durchgangsloch
9.
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Wenn die Tiefe der beiden Kerben 16 und 17 vom Rand der unteren Platte 8 in
Richtung auf das Durchgangsloch 9 kleiner ist als 1,5 mm ist die Beabstandung
des nicht verbundenen Teils 18 der unteren Platte 8 zu klein um die Wirkung des
scharfen Abschneidens der Flüssigkeit zu erreichen, wenn der Inhalt des
Behälters ausgeschüttet wird. Wenn die Tiefe größer ist als 2,5 mm ist die
Beabstandung des nicht verbundenen Teils 18 der unteren Platte 8 zu groß und
die Höhe des Vorsprungs der oberen Wandung 7 wird groß wenn die untere Platte
8 an der oberen Wandung 7 des Behälterkörpers 1 befestigt ist. Dies kann
Schwierigkeiten mit der Vorrichtung bei der Herstellung eines Behälters, bei
dessen Auffüllen und beim Verschließen des Behälters verursachen.
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Es ist zu beachten, daß die Grenzlinie 20 zwischen dem verbundenen Teil 19 und
dem nicht verbundenen Teil 18 geringfügig in Richtung des Rands der unteren
Platte 8 von den innersten Enden der Kerben 16 und 17 verschoben sein kann.
Jedoch ist auch in diesem Fall, aufgrund der vorstehend genannten Gründe, der
Abstand zwischen dem Rand der unteren Platte 8 und der Grenzlinie 20
vorzugsweise in dem Bereich zwischen 1,5 mm und 2,5 mm.
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Desweiteren ist bezüglich der Breite des verbundenen Teils 19, der die Grenzlinie
20 bildet, um das Verschieben der Grenzlinie 20 in Richtung auf das
Durchgangsloch 9 vom innersten Ende der Kerben 16 und 17 sogar im Falle eines
möglichen geringen Fluchtungsfehlers der unteren Platte 8 und einer
Schweißvorrichtung, wenn die untere Platte 8 mit der oberen Wandung 7 des
Behälterkörpers 1 abgedichtet wird, zu verhindern dessen Breite vorzugsweise
ausreichend groß, um den Fluchtungsfehler der unteren Platte 8 und der
Schweißvorrichtung auszugleichen. Vorzugsweise beträgt die Breite des
verbundenen Teils 19 20% oder mehr von der Entfernung vom Rand der unteren
Platte 8 zum Rand des Durchgangslochs 9, aber auch in diesem Fall muß die
Lage der Grenzlinie 20 innerhalb eines Bereichs zwischen 1,5 mm und 2,5 mm
vom Rand der unteren Platte 8 liegen.
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Mit einem vorstehend beschriebenen Aufbau zum Öffnen des Behälters durch
Hochziehen der oberen Platte 11 von der unteren Platte 8 wird ein Teil der
Sperrmembran 14, die durch Schmelz- und Druckkontakt mit dem oberen Teil des
Kupplungsvorsprungs 12 der oberen Platte 11 verbunden ist, zum Öffnen des
Durchgangslochs 6 in der oberen Wandung 7 des Behälterkörpers 1 weggerissen,
so daß der Behälter geöffnet werden kann wie in Fig. 4 dargestellt. Beim
Ausgießen wird der Inhalt, der ausgegossen wird, durch den nicht verbundenen
Teil 18 scharf abgeschnitten, da der nicht verbundene Teil 18 der unteren Spitze
15 der unteren Platte 8 in einem Winkel zwischen 15º und 30º von der oberen
Oberfläche der oberen Wandung 7 beabstandet ist. Damit ist vermieden, daß
Flüssigkeit am Behälter heruntertröpfelt.
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Wie vorstehend beschrieben, wird entsprechend der Erfindung mit einem nicht
verbundenen Teil an der unteren Spitze einer unteren Platte, die mit der oberen
Oberfläche einer oberen Wandung eines Behälterkörpers verbunden ist, und die
in einem Winkel zwischen 15º und 30º zwischen dem nach oben gewandten
Bereich der Spitze und der oberen Oberfläche der oberen Wandung beabstandet
ist, der Effekt erreicht, daß wenn der Inhalt ausgegossen wird, durch den nicht
verbundenen Teil, der an der unteren Spitze der unteren Platte abgetrennt ist, der
Inhalt scharfabgeschnitten wird, um zuverlässig zu vermeiden, daß Flüssigkeit am
Behälter hinuntertröpfelt.