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DE69619754T2 - Stapler für Kassettenbehälter in einer automatischen Filmentwicklungsmaschine - Google Patents

Stapler für Kassettenbehälter in einer automatischen Filmentwicklungsmaschine

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Publication number
DE69619754T2
DE69619754T2 DE69619754T DE69619754T DE69619754T2 DE 69619754 T2 DE69619754 T2 DE 69619754T2 DE 69619754 T DE69619754 T DE 69619754T DE 69619754 T DE69619754 T DE 69619754T DE 69619754 T2 DE69619754 T2 DE 69619754T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cartridge
film
cassette
lifting mechanisms
station
Prior art date
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Application number
DE69619754T
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English (en)
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DE69619754D1 (de
Inventor
Keigo Arimoto
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Noritsu Koki Co Ltd
Original Assignee
Noritsu Koki Co Ltd
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Publication date
Application filed by Noritsu Koki Co Ltd filed Critical Noritsu Koki Co Ltd
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Publication of DE69619754D1 publication Critical patent/DE69619754D1/de
Publication of DE69619754T2 publication Critical patent/DE69619754T2/de
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    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03DAPPARATUS FOR PROCESSING EXPOSED PHOTOGRAPHIC MATERIALS; ACCESSORIES THEREFOR
    • G03D13/00Processing apparatus or accessories therefor, not covered by groups G11B3/00 - G11B11/00
    • G03D13/003Film feed or extraction in development apparatus

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Photographic Developing Apparatuses (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufbewahrung einer Anzahl von Filmpatronen, die mit fotografischen Filmen geladen sind, in einer Filmentwicklungs- und -bearbeitungsmaschine.
  • Eine Entwicklungs- und -bearbeitungsmaschine für fotografische Filme zur Durchführung einer Reihe von gebräuchlichen Verfahren, einschließlich der Entwicklung, Fixierung und Trocknung, an Streifen eines unentwickelten Films ist bekannt, wie das beispielsweise von den selben Anmeldern vorgeschlagen und in der japanischen Patentanmeldung Nr. 6-75661 (1994), die der später veröffentlichten JP-A- 07 281 386 entspricht, eingereicht worden ist.
  • Bei der Filmentwicklungs- und -bearbeitungsmaschine wird eine Patronenkassette von Kastenform, in die eine Gruppe von Filmpatronen eingelegt worden ist, an einer gegebenen Station eingesetzt, und die Filmpatronen werden eine nach der anderen aus der Patronenkassette freigegeben. Danach wird ein Streifen eines unentwickelten Films aus seiner Patrone herausgezogen und durch einen Streifen Klebeband mit einem Filmvorläufer verbunden, bevor er der Entwicklung, Bleichung, Fixierung, Stabilisierung, Trocknung und anderen relevanten Schritten des Entwicklungsverfahrens unterzogen wird. Nachdem das Entwicklungsverfahren abgeschlossen ist, wird eine resultierende entwickelte Form des Filmstreifens wieder in die Filmpatrone zurückgeführt.
  • Eine solche herkömmliche Filmentwicklungs- und -bearbeitungsmaschine erlaubt es, jede kastenförmige Patronenkassette, welche die Gruppe der Filmpatronen enthält, durch einen Bediener der Maschine von Hand an der gegebenen Station einzusetzen. Die Arbeit der Maschine sollte von Zeit zu Zeit überwacht werden, so daß das Herausziehen der unentwickelten Filmstreifen fortlaufend ohne ungewollte Unterbrechung ausgeführt wird, und die Patronenkassette sollte, nachdem sie geleert worden ist, ohne Verzögerung durch eine mit einem unentwickelten Film geladene ersetzt werden. Dementsprechend bleibt das Entwicklungsverfahren aufwendig und wird sein Wirkungsgrad herabgesetzt.
  • Insbesondere bei einem modernen Typ der automatischen Filmentwicklungs- und -bearbeitungsmaschine ist ein häufigeres Ersetzen der leeren Patronenkassette durch eine geladene erforderlich, wodurch der oben genannte Nachteil noch verstärkt wird.
  • Die vorliegende Erfindung wurde erarbeitet, um den oben genannten Nachteil zu beseitigen, und ihr Ziel ist es, eine Patronenkassetten-Stapelvorrichtung bereitzustellen, die es erlaubt, das Auswechseln der mit den Patronen gefüllten Patronenkassetten weniger häufig vorzunehmen und folglich deren Arbeitseffektivität zu erhöhen.
  • Sowohl JP-A-62 286 048, JP-A-62 286 049 und EP-A-0 632 318 legen jeweils eine Patronenkassetten-Stapelvorrichtung für die Anwendung in einer automatischen Filmentwicklungs- und -bearbeitungsmaschine offen, die folgendes aufweist: ein Paar von Hebemechanismen, die beweglich einander gegenüber angeordnet sind, um dazwischen einen Raum für die herausnehmbare Aufbewahrung einer Reihe von Patronenkassetten zu bilden, und die von einem Antriebsmechanismus angetrieben werden, und Reihen von Trageplatten, die mit im wesentlichen gleichen Abständen an den Hebemechanismen angebracht sind, um mit einem entsprechenden Paar derselben mit den beiden Kanten jeder Patronenkassette ineinanderzugreifen und diese zu halten.
  • Die Patronenkassetten-Stapelvorrichtung der vorliegenden Erfindung wird in Anspruch 1 definiert.
  • Der Antriebsmechanismus kann für Vorwärts- und Rückwärtsbewegungen eingerichtet sein, so daß die Patronenkassetten, die mit den Trageplatten der beiden gegenüberliegenden Hebemechanismen gehalten werden, für die zeitweilige Aufbewahrung hochgehoben und abgesenkt werden können. Außerdem kann die Vorrichtung auch Patronenkassetten-Transportmittel aufweisen, die unterhalb der Hebemechanismen angeordnet sind, um so teilweise mit den Hebemechanismen zur Weiterleitung der Patronenkassetten zwischen den Patronenkassetten-Transportmitteln und den Hebemechanismen zusammenzuwirken.
  • Nach der vorliegenden Erfindung kann der Hebemechanismus entweder aus einer Endloskette, einem Endlosband oder dergleichen bestehen.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Fig. 1 ist eine schematische Seitenansicht einer automatischen Filmentwicklungs- und -bearbeitungsmaschine,
  • Fig. 2 ist eine perspektivische Ansicht einer Filmpatrone, die in eine Patronenkassette eingesetzt werden soll,
  • Fig. 3 ist eine Draufsicht der Patronenkassette,
  • Fig. 4 ist eine Seitenansicht der Patronenkassette,
  • Fig. 5 ist eine Längsquerschnittsansicht eines Patronenbehälters der Patronenkassette,
  • Fig. 6 ist eine Vorderansicht der Patronenkassette,
  • Fig. 7 ist ein Vorderansicht einer Stapelvorrichtung, welche die Patronenkassetten hält, und
  • Fig. 8 ist eine Längsquerschnittsansicht der Stapelvorrichtung für die Patronenkassetten.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DES BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELS
  • Eine Patronenkassetten-Stapelvorrichtung nach der vorliegenden Erfindung wird in einer Abnahmestation positioniert, um Streifen eines unentwickelten Films herauszuziehen und einer automatischen Filmentwicklungs- und -bearbeitungsmaschine zuzuführen. Eine Gruppe von Patronenkassetten wird so in der Patronenkassetten-Stapelvorrichtung zugeführt, daß ihre Umfangskanten mit entsprechenden Trageplatten von zwei gegenüberliegenden Hebemechanismen der Stapelvorrichtung sowohl getragen werden als auch ineinandergreifen.
  • Die Patronenkassetten, die in der Stapelvorrichtung gehalten werden, werden eine nach der anderen zur Abnahmestation abgesenkt, an der die unentwickelten Filmstreifen nacheinander für das Entwicklungsverfahren aus ihren entsprechenden Filmpatronen in der Patronenkassette herausgezogen werden.
  • Wenn die unentwickelten Filmstreifen vollständig aus ihren entsprechenden Filmpatronen in der Patronenkassette herausgezogen worden sind, wird die von den Filmen entleerte Patronenkassette durch Transportmittel von der Abnahmestation weg transportiert und weitergeleitet. Danach wird die nachfolgende Patronenkassette durch die Arbeit der Hebemechanismen, die durch einen Antriebsmechanismus gesteuert werden, zur Abnahmestation abgesenkt und eine weitere Reihe der unentwickelten Filmstreifen wird ohne jede zeitliche Unterbrechung aus den Filmpatronen in der nachfolgenden Patronenkassette herausgezogen.
  • Die Patronenkassetten-Stapelvorrichtung der vorliegenden Erfindung kann auch an einer Beschickungsstation der automatischen Filmentwicklungs- und -bearbeitungsmaschine positioniert werden, an der Streifen des entwickelten Films nacheinander wieder in ihre entsprechenden Filmpatronen in der Patronenkassette, die von der Abnahmestation herangeführt worden ist, eingeführt werden.
  • Nachdem die entwickelten Filmstreifen in ihre entsprechenden Patronen eingeführt worden sind, wird die Patronenkassette durch die Schleifenbewegung der Hebemechanismen, die durch den Antriebsmechanismus gesteuert wird, zur Aufbewahrung in die Patronenkassetten-Stapelvorrichtung angehoben.
  • Während die mit Filmen geladene Patronenkassette angehoben wird, wird die nachfolgende Patronenkassette, aus der die Filme herausgezogen worden sind, zur Beschickungsstation transportiert, und das Einführen der entwickelten Filmstreifen in ihre entsprechenden Filmpatronen wird wiederholt.
  • AUSFÜHRUNGSBEISPIEL
  • Die Patronenkassetten-Stapelvorrichtung der vorliegenden Erfindung in einer automatischen Filmentwicklungs- und -bearbeitungsmaschine wird detaillierter unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben werden.
  • Fig. 1 veranschaulicht schematisch die automatische Filmentwicklungs- und -bearbeitungsmaschine, wobei die gesamte Einrichtung durch die Zahl 1 bezeichnet wird.
  • Es werden außerdem gezeigt: eine Patronenkassette 2 zur Aufnahme einer Anzahl von Filmpatronen 3, die mit einem unentwickelten Film geladen sind, in dieser, eine Abnahmestation 4, in der ein Streifen eines unentwickelten Films 5 aus der Patrone 3 herausgezogen wird, und eine Umspulstation 6, in welcher der unentwickelte Filmstreifen 5 auf eine Aufwickelpatrone 7 umgespult wird.
  • Es werden bereitgestellt: eine Klebepresseneinheit 8 zur Verbindung des vorderen Endes des unentwickelten Filmstreifens 5 mit einem kurzen Filmvorläufer 9 für den weiteren Transport, eine Entwicklungseinheit 10 zur Entwicklung des unentwickelten Filmstreifens S. dem der kurze Filmvorläufer 9 zugeordnet worden ist, eine Abtrenneinheit 11 zur Trennung des entwickelten Filmstreifens 5 von dem kurzen Filmvorläufer 9, Transportmittel 12 für leere Filmpatronen zur Weiterleitung der leeren Filmpatrone 3, aus der an der Abnahmestation 4 der unentwickelte Filmstreifen 5 herausgezogen worden ist, eine Beschickungsstation 13, an der ein entwickelter Filmstreifen 5 in die leere Filmpatrone 3 eingeführt wird, und eine Filmvorläufer-Aufnahmeeinheit 14 zur Aufbewahrung einer Gruppe der kürzen Filmvorläufer 9, die an der Abtrenneinheit 11 von ihren jeweiligen entwickelten Filmstreifen 5 abgetrennt worden sind.
  • Mit 40 und 41 werden die Stapelvorrichtungen für die Aufbewahrung der Patronenkassetten 2 bezeichnet, die in der Konstruktion im wesentlichen miteinander identisch sind. Die Stapelvorrichtung 40 befindet sich an der Abnahmestation 4 (einer Beschickungsvorrichtung für den unentwickelten Film), an der jeder unentwickelte Filmstreifen 5 aus seiner Patrone 3 herausgezogen wird, und die Stapelvorrichtung 41 befindet sich an der Beschickungsstation 13, an der jeder entwickelte Filmstreifen 5 in eine entsprechende Patrone 3 eingeführt wird.
  • Die Filmpatrone 3, die in der Patronenkassette 2 aufgenommen werden soll, schließt, wie das in Fig. 2 gezeigt wird, ein Gehäuse 15, das aus zwei getrennten Kunstharzelementen besteht, eine Spule 16, die drehbar im Gehäuse 15 angebracht ist, und eine Abdeckung 18 zum Verschließen eines Filmauslasses 17 ein, um gegenüber äußerem Licht abzuschirmen. Die Abdeckung 18 wird für Öffnungs- und Schließvorgänge durch eine Zapfenwelle (Betätigungs-) 19 betätigt, die durch eine Seitenwand des Gehäuses 15 angebracht wird, um durch einen Öffnungs- und Schließmechanismus (nicht gezeigt) angetrieben zu werden. Wenn die Abdeckung 18 geöffnet wird, wird die Spule 16 gedreht, wobei ein (Betätigungs-) Ende 20 durch die Seitenwand des Gehäuses 15 hindurch mit einem Drehmechanismus (nicht gezeigt) ineinandergreift und von demselben angetrieben wird, um den Film 5 einzuführen und herauszuziehen.
  • Das Gehäuse 15 der Patrone 3 hat auf seiner Außenfläche einen Bereich 23, der eine Kennzeichnung trägt, um eine Identifikationsnummer der Patrone 3 anzuzeigen. Außerdem wird in der Seitenwand des Gehäuses 15 ein Anzeigefenster 22 bereitgestellt, an dem das Betätigungsende 20 der Spule 16 freiliegt wird und das zur Anzeige sowohl des nicht-eingesetzten oder eingesetzten Zustands der Patrone 3 als auch des Stadiums der Entwicklung, des Vorhandenseins oder Fehlens von verfügbaren Einzelbildern usw. dient.
  • Die Patronenkassette 2 für die Aufnahme einer Gruppe der Filmpatronen 3 wird detaillierter in den Fig. 3 bis 6 dargestellt.
  • Die Patronenkassette 2 nimmt die Filmpatronen 3 auf und führt sie von der Abnahmestation 4 zur Beschickungsstation 13 und weist ein Paar von rechten und linken Fünf-Patronen-Behältern 25 auf, die miteinander durch eine Verbindungsplatte 26 verbunden sind, wobei jeder Behälter 25 fünf Böden 24 hat, die für die Aufnahme der jeweils fünf Patronen 3 aus Fig. 2 in einer Reihe angeordnet sind, die mit der Bewegungsrichtung ausgerichtet ist.
  • Ein Gestell oder Transportelement 27 für den Eingriff mit Patronen-Transportmitteln, die später beschrieben werden (in Fig. 3 bis 6 nicht gezeigt), wird auf einer Seite jedes der beiden Patronenbehälter 25, rechts und links, bereitgestellt. Außerdem werden auf der Außenseite der entsprechenden Patronenbehälter 25 zwei Flansche 28 bereitgestellt, die in der Bewegungsrichtung W der Patronenkassette 2 verlaufen. Einer der beiden Flansche 28 auf der linken Seite der Bewegungsrichtung W der Patronenkassette 2 hat eine Vielzahl von V-förmigen (Positionierungs-) Aussparungen 30, die an einer der Außenkanten bereitgestellt werden, um die Patronenkassette 2 im Verhältnis zu jedem Patronenbehälter 25 zu positionieren. Der andere Flansch 28 hat eine Vielzahl von Schlitz-Erkennungselementen 31, die an einer der Außenkanten desselben bereitgestellt werden und die Positionierung der Patronenkassette 2 im Verhältnis zum Patronenbehälter 25 anzeigen.
  • Jeder der Böden 24 der Patronenbehälter 25, die in zwei Reihen zwischen den Flanschen 28 ausgerichtet und auf einer niedrigeren Höhe als die Transportelemente 27 angeordnet sind, hat ein Anzeigefenster 33, um den Kennzeichnungsbereich 23 der Filmpatrone anzuzeigen, die sich in dem Behälter 25 befindet, und eine durchführende Öffnung 34, um den Filmstreifen 5, der aus seiner Patrone 3 herausgezogen oder in dieselbe zurückgeführt wird, durch den Filmausgang zu führen. Außerdem ist der Boden 24 des Patronenbehälters 25 auf einer Seite mit einem senkrecht verlaufenden Niederhaltemittel 36 versehen, um mit seinem unteren halbkreisförmigen Abschnitt 35 das Gehäuse 15 der Filmpatrone 3 nach unten zu drücken, um so die Patrone 3 in einer bestimmten Position zu halten, und auf der anderen Seite mit einem Spulenbetätigungsloch 37, über welches das Betätigungsende 20 der Spule 16 in der Patrone 3 mit dem Drehmechanismus zum Eingriff gebracht und durch diesen betätigt wird, um den Film 5 einzuführen und herauszuziehen, und mit ein Abdeckungsbetätigungsloch 38, durch das die Zapfenwelle 19 der Abdeckung 18 mit Hilfe des nicht gezeigten Mechanismus zum Öffnen und Schließen des Filmauslasses 17 der Patrone 3 betätigt wird.
  • Die Stapelvorrichtung 40 oder 41, die in Fig. 7 und 8 gezeigt wird und sich entweder an der Abnahmestation 4 befindet, an der ein unentwickelter Filmstreifen 5 aus seiner Patrone 3 herausgezogen wird, oder an der Beschickungsstation 13, an der ein entwickelter Filmstreifen 5 in die Patrone 3 eingeführt wird, schließt zwei Paare von oberen und unteren Kettenrädern 42a und 42b ein, von denen wenigstens das obere oder das untere Kettenrad durch einen Antriebsmechanismus (nicht gezeigt) angetrieben wird, der einen Motor hat, der synchron mit der Bearbeitungsgeschwindigkeit der automatischen Filmentwicklungs- und -bearbeitungsmaschine 1 gesteuert wird. Zwischen den beiden Kettenrädern 42a und 42b wird eine Endloskette 42 angebracht, die als Hebeelement 43 funktioniert. Zwei der Hebeelemente 43 werden jeweils an den beiden Seiten, rechts und links, angeordnet und haben eine Vielzahl von entsprechenden Trageplatten 44, die an diesen befestigt sind, um die Patronenkassetten 2 paarweise zu tragen.
  • Im Einzelnen sind die beiden Hebeelemente 43, die mit den Trageplatten 44 versehen sind, einander gegenüberliegend angeordnet, um dazwischen einen Zwischenraum 5 zu bilden, in den die Patronenkassetten 2 eingesetzt und aufgenommen werden. Die beiden entsprechenden Trageplatten 44 tragen und halten gemeinsam die Flansche 28 der Patronenkassette 2.
  • Wenn die beiden Endlosketten 42 durch den nicht gezeigten Antriebsmechanismus der Stapelvorrichtung 40 oder 41 in Vorwärts- und Rückwärtsrichtung angetrieben werden, heben die damit verbundenen Trageplatten 44 die darauf befindlichen Patronenkassetten an und senken sie ab.
  • Unter und zwischen den beiden Endlosketten 42 werden Patronenkassetten-Transportmittel 12, die ein Förderband 46 umfassen, das so angeordnet ist, daß es sich zwischen der Abnahmestation 4 und der Beschickungsstation 13 erstreckt, um die Patronenkassetten 2 nacheinander von der Abnahmestation 4 zur Beschickungsstation 13 zu transportieren, während sie mit den Verbindungsplatten 26 ineinandergreifen, und ein Motor 47 zum Antreiben des Förderbandes 46 bereitgestellt.
  • Um den Betrieb der automatischen Filmentwicklungs- und -bearbeitungsmaschine aufzunehmen, wird eine gewünschte Anzahl der Filmpatronen 3, in denen sich die unentwickelten Filme 5 befinden, durch einen Bediener in die Patronenbehältern 25 jeder Patronenkassette 2 eingesetzt.
  • Wenn Reihen der Filmpatronen 3 richtig in den Patronenbehältern 25 der Patronenkassette 2 angeordnet bzw. mit den Niederhalteabschnitten 35 derselben gesichert sind, werden das Betätigungsende 20 jeder Spule 16 mit dem Spulenbetätigungsloch 37 des Patronenbehälters 25, der Filmauslaß 17 mit der durchführenden Öffnung 34 und die Zapfenwelle 19 jeder Abdeckung 18 mit dem Abdeckungsbetätigungsloch 38 ausgerichtet. Gleichzeitig wird der Kennzeichnungsbereich 23 jeder Filmpatrone 3 so angeordnet, daß er durch das Anzeigefenster 33 sichtbar ist.
  • Die Filmpatronen 3 in der Patronenkassette 2 werden nacheinander zur Abnahmestation 4 weitergeleitet, an der ein unentwickelter Filmstreifen 5 aus der Patrone 3 herausgezogen und durch einen nicht gezeigten Übertragungsmechanismus der Umspulstation 6 zugeführt wird, um auf die Aufwickelpatrone 7 umgespult zu werden.
  • Während dis Patronenkassette 2 in der Abnahmestation 4 positioniert wird, greifen die V-förmigen Aussparungen 30 ihres Flanschs 28 mit entsprechend geformten Vorsprüngen ineinander, die an der Umspulstation 6 (nicht gezeigt) bereitgestellt werden, und die Schlitz-Erkennungselemente 31 des anderen Flanschs 28 werden festgestellt, um den Eingriff der V-förmigen Aussparungen 30 mit den entsprechend geformten Vorsprüngen zu bestätigen. Als Reaktion auf die Erkennung der Schlitz-Erkennungselemente 31 wird die Abdeckung 18 des Filmauslasses 17 der Patrone 3 durch den die Abdeckung betätigenden Mechanismus dadurch geöffnet, der über das durchführende Loch 38 gekuppelt ist und die Zapfenwelle 19 dreht. Außerdem wird die Spule 16 gedreht, wenn ihr Betätigungsende 20 durch das Spulenbetätigungsloch 37 mit dem Spulenbetätigungsmechanismus in Eingriff kommt, so daß der unentwickelte Filmstreifen 5 aus der Patrone 3 herausgezogen wird.
  • Danach wird der unentwickelte Filmstreifen 5 auf die Aufwickelpatrone 7 umgespult, wenn sein hinteres Ende durch eine nicht gezeigte automatische Ablösevorrichtung von der Spule 16 der Patrone 3 abgelöst worden ist. Während des Umspulens wird der Kennzeichnungsbereich 23 der Patrone 3 abgelesen und auf einer Steuereinheit (nicht gezeigt) und auf dem hinteren Ende des unentwickelten Filmstreifens 5 durch ein Aufzeichnungsmittel, wie beispielsweise einen Magnetkopf, aufgezeichnet.
  • Wenn der unentwickelte Filmstreifen 5, der aus der Patrone 3 herausgezogen worden ist, umgespult worden ist, werden die V-förmigen Aussparungen 30 der Patronenkassette 2 aus dem Eingriff mit den entsprechenden Vorsprüngen gelöst. Daran schließt sich das Vorrücken der Patronenkassette 2 um einen Schritt an, um einen unentwickelten Filmstreifen 5 aus der nachfolgenden Filmpatrone 3 herauszuziehen und umzuspulen. Durch Wiederholung des obigen Verfahrens werden die unentwickelten Filmstreifen 5 von allen Filmpatronen 3 in der Patronenkassette 2 nacheinander herausgezogen und umgespult.
  • Sobald die Filmpatronen keine unentwickelten Filme mehr enthalten, wird die Verbindungsplatte 26 der Patronenkassette 2 auf das Förderband 46 der Patronen-Transportmittel 12 aufgesetzt.
  • Die Patronenkassetten 2, in denen sich die leeren Filmpatronen 3 befinden, werden durch die Schleifenbewegung des Förderbandes 46 von der Abnahmestation 4 hin zur Beschickungsstation 13 befördert, und die nachfolgende Patronenkassette 2, die eine weitere Gruppe der Filmpatronen 3, gefüllt mit den unentwickelten Filmstreifen 5, enthält, wird durch die Betätigung der Endlosbänder 42 zur Abnahmestation 4 zugeführt. Danach werden die unentwickelten Filmstreifen 5 in den jeweiligen Patronen 3 in der nachfolgenden Patronenkassette 2 herausgezogen und nacheinander auf entsprechende Aufwickelpatronen 7 umgespult.
  • In der Zwischenzeit wird das hintere Ende des unentwickelten Filmstreifens 5, das auf die Aufwickelpatrone 7 umgespult worden ist, durch die Klebepressenvorrichtung 8 mit dem kurzen Filmvorläufer 9 verbunden und danach aus der Aufwickelpatrone 7 herausgezogen, wobei der kurze Filmvorläufer 9 gezogen wird, um der Entwicklung, Bleichung, Fixierung, Trocknung und den anderen bekannten Verfahren unterzogen zu werden. Nachdem die Verfahren abgeschlossen sind, wird der entwickelte Filmstreifen 5 durch die Abtrennvorrichtung 11 von dem kurzen Filmvorläufer 9 abgetrennt.
  • Die Patronenkassette 2 wird an der Beschickungsstation 13 dadurch in ihrer Position gesichert, daß die V-förmigen Aussparungen 30 des Flanschs 28 mit entsprechenden, nicht gezeigten, Vorsprüngen auf eine Art und Weise ineinandergreifen, die im wesentlichen gleich der Art und Weise an der Abnahmestation ist. Nachdem die Schlitz-Erkennungselemente 31 des anderen Flanschs 28 der Patronenkassette 2 festgestellt worden sind, wird die Zapfenwelle 19 der Abdeckung 18 jeder Filmpatrone 3 quer zum durchführenden Loch 38 verbunden und durch den Abdeckungsbetätigungsmechanismus betätigt, um den Filmausgang 17 zu öffnen.
  • Der von dem kurzen Filmvorläufer 9 getrennte, entwickelte Filmstreifen 5 wird durch Lesen und Vergleichen seiner Kennzeichen-Aufzeichnung mit den Kennzeichnungsdaten des Kennzeichnungsbereichs 23 auf der Filmpatrone 3 identifiziert und mit seinem Ende (oder dem hinteren Ende in der Form des unentwickelten Films) durch den Filmauslaß 17 auf die Spule 16 der Filmpatrone 3 zurückgeführt.
  • Das Betätigungsende 20 der Spule 26 wird dann quer zum Spulenbetätigungsloch 37 verbunden und durch den Spulenbetätigungsmechanismus gedreht, um den entwickelten Filmstreifen 5 auf die Patrone 3 aufzuwickeln.
  • Wenn alle Filmpatronen 3 mit den jeweiligen entwickelten Filmstreifen 5 wieder zurück in die Patronenkassette 2 gebracht worden sind, werden die V-förmigen Aussparungen 30 aus dem Eingriff mit den korrespondierenden Vorsprüngen gelöst, und die Patronenkassette 2 wird durch die Stapelvorrichtung 41 an der Beschickungsstation 13 für die zeitweilige Aufbewahrung hochgehoben.
  • Im Einzelnen hält die Stapelvorrichtung 41 an der Beschickungsstation 13 die beiden Flansche 28 der Patronenkassette 2 mit den Trageplatten 44 und hebt sie zur Aufbewahrung über die Beschickungsstation 13 hoch. Wenn sich durch die Wiederholung der obigen Bewegung eine gewünschte Anzahl der Patronenkassetten 2 in der Stapelvorrichtung 41 befindet, werden die Patronenkassetten auf einmal herausgenommen.
  • Die Zuführung der Patronenkassetten 2 zur Stapelvorrichtung 40 an der Abnahmestation 4 und das Herausnehmen der Patronenkassetten aus der Stapelvorrichtung 41 an der Beschickungsstation 13 können regelmäßig und gleichzeitig ausgeführt werden.

Claims (2)

1. Patronenkassetten-Stapelvorrichtung für die Anwendung in einer automatischen Filmentwicklungs- und -bearbeitungsmaschine, die folgendes aufweist:
ein Paar Hebemechanismen (43), die beweglich einander gegenüber angeordnet sind, um dazwischen einen Raum für die herausnehmbare Aufbewahrung einer Reihe von Patronenkassetten (2) zu bilden, die für die Aufnahme von Filmpatronen geeignet sind,
einen Antriebsmechanismus zum Antreiben des Paares von Hebemechanismen und Trageplatten (44), die mit im wesentlichen gleichen Abständen an einer Endloskette (42) an jedem der Hebemechanismen (43) angebracht sind, um mit einem entsprechenden Paar derselben mit zwei Kanten jeder Patronenkassette (2) ineinanderzugreifen und diese zu halten, gekennzeichnet durch Patronenkassetten-Transportmittel (12), die in der Nähe eines Endes der Hebemechanismen (43) angeordnet sind, um so teilweise mit den Hebemechanismen zur Weiterleitung der Patronenkassetten (2) zwischen den Patronenkassetten-Transportmitteln und den Hebemechanismen zusammenzuwirken, wobei die Transportmittel ein Transportband (46) umfassen, das so angeordnet ist, daß es sich zwischen einer Abnahmestation (4) der Filmentwicklungs- und -bearbeitungsmaschine, an der unentwickelte Filme aus ihren Patronen herausgezogen werden, und einer Beschickungsstation (13) der Filmentwicklungs- und -bearbeitungsmaschine, an der die entwickelten Filme in die abgenommenen Filmpatronen eingeführt werden, erstreckt, wobei das Band für den Transport der Patronenkassetten (2) von der Abnahmestation zu der Beschickungsstation (13) angeordnet ist.
2. Patronenkassetten-Stapelvorrichtung für den Einsatz in einer automatischen Filmentwicklungs- und -bearbeitungsmaschine nach Anspruch 1, bei welcher der Antriebsmechanismus für Vorwärts- und Rückwärtsbewegungen angeordnet ist, so daß die Patronenkassetten (2), die mit den Trageplatten (44) der beiden gegenüberliegenden Hebemechanismen (43) gehalten werden, für die zeitweilige Aufbewahrung angehoben und abgesenkt werden können.
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