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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufbewahrung einer Anzahl von
Filmpatronen, die mit fotografischen Filmen geladen sind, in einer Filmentwicklungs- und
-bearbeitungsmaschine.
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Eine Entwicklungs- und -bearbeitungsmaschine für fotografische Filme zur Durchführung einer
Reihe von gebräuchlichen Verfahren, einschließlich der Entwicklung, Fixierung und Trocknung, an Streifen
eines unentwickelten Films ist bekannt, wie das beispielsweise von den selben Anmeldern vorgeschlagen
und in der japanischen Patentanmeldung Nr. 6-75661 (1994), die der später veröffentlichten JP-A-
07 281 386 entspricht, eingereicht worden ist.
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Bei der Filmentwicklungs- und -bearbeitungsmaschine wird eine Patronenkassette von
Kastenform, in die eine Gruppe von Filmpatronen eingelegt worden ist, an einer gegebenen Station
eingesetzt, und die Filmpatronen werden eine nach der anderen aus der Patronenkassette freigegeben.
Danach wird ein Streifen eines unentwickelten Films aus seiner Patrone herausgezogen und durch einen
Streifen Klebeband mit einem Filmvorläufer verbunden, bevor er der Entwicklung, Bleichung, Fixierung,
Stabilisierung, Trocknung und anderen relevanten Schritten des Entwicklungsverfahrens unterzogen wird.
Nachdem das Entwicklungsverfahren abgeschlossen ist, wird eine resultierende entwickelte Form des
Filmstreifens wieder in die Filmpatrone zurückgeführt.
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Eine solche herkömmliche Filmentwicklungs- und -bearbeitungsmaschine erlaubt es, jede
kastenförmige Patronenkassette, welche die Gruppe der Filmpatronen enthält, durch einen Bediener der
Maschine von Hand an der gegebenen Station einzusetzen. Die Arbeit der Maschine sollte von Zeit zu Zeit
überwacht werden, so daß das Herausziehen der unentwickelten Filmstreifen fortlaufend ohne ungewollte
Unterbrechung ausgeführt wird, und die Patronenkassette sollte, nachdem sie geleert worden ist, ohne
Verzögerung durch eine mit einem unentwickelten Film geladene ersetzt werden. Dementsprechend bleibt
das Entwicklungsverfahren aufwendig und wird sein Wirkungsgrad herabgesetzt.
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Insbesondere bei einem modernen Typ der automatischen Filmentwicklungs- und
-bearbeitungsmaschine ist ein häufigeres Ersetzen der leeren Patronenkassette durch eine geladene
erforderlich, wodurch der oben genannte Nachteil noch verstärkt wird.
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Die vorliegende Erfindung wurde erarbeitet, um den oben genannten Nachteil zu beseitigen, und
ihr Ziel ist es, eine Patronenkassetten-Stapelvorrichtung bereitzustellen, die es erlaubt, das Auswechseln der
mit den Patronen gefüllten Patronenkassetten weniger häufig vorzunehmen und folglich deren
Arbeitseffektivität zu erhöhen.
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Sowohl JP-A-62 286 048, JP-A-62 286 049 und EP-A-0 632 318 legen jeweils eine
Patronenkassetten-Stapelvorrichtung für die Anwendung in einer automatischen Filmentwicklungs- und
-bearbeitungsmaschine offen, die folgendes aufweist: ein Paar von Hebemechanismen, die beweglich
einander gegenüber angeordnet sind, um dazwischen einen Raum für die herausnehmbare Aufbewahrung
einer Reihe von Patronenkassetten zu bilden, und die von einem Antriebsmechanismus angetrieben werden,
und Reihen von Trageplatten, die mit im wesentlichen gleichen Abständen an den Hebemechanismen
angebracht sind, um mit einem entsprechenden Paar derselben mit den beiden Kanten jeder
Patronenkassette ineinanderzugreifen und diese zu halten.
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Die Patronenkassetten-Stapelvorrichtung der vorliegenden Erfindung wird in Anspruch 1 definiert.
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Der Antriebsmechanismus kann für Vorwärts- und Rückwärtsbewegungen eingerichtet sein, so
daß die Patronenkassetten, die mit den Trageplatten der beiden gegenüberliegenden Hebemechanismen
gehalten werden, für die zeitweilige Aufbewahrung hochgehoben und abgesenkt werden können. Außerdem
kann die Vorrichtung auch Patronenkassetten-Transportmittel aufweisen, die unterhalb der
Hebemechanismen angeordnet sind, um so teilweise mit den Hebemechanismen zur Weiterleitung der
Patronenkassetten zwischen den Patronenkassetten-Transportmitteln und den Hebemechanismen
zusammenzuwirken.
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Nach der vorliegenden Erfindung kann der Hebemechanismus entweder aus einer Endloskette,
einem Endlosband oder dergleichen bestehen.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Fig. 1 ist eine schematische Seitenansicht einer automatischen Filmentwicklungs- und
-bearbeitungsmaschine,
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Fig. 2 ist eine perspektivische Ansicht einer Filmpatrone, die in eine Patronenkassette eingesetzt
werden soll,
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Fig. 3 ist eine Draufsicht der Patronenkassette,
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Fig. 4 ist eine Seitenansicht der Patronenkassette,
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Fig. 5 ist eine Längsquerschnittsansicht eines Patronenbehälters der Patronenkassette,
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Fig. 6 ist eine Vorderansicht der Patronenkassette,
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Fig. 7 ist ein Vorderansicht einer Stapelvorrichtung, welche die Patronenkassetten hält, und
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Fig. 8 ist eine Längsquerschnittsansicht der Stapelvorrichtung für die Patronenkassetten.
DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DES BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELS
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Eine Patronenkassetten-Stapelvorrichtung nach der vorliegenden Erfindung wird in einer
Abnahmestation positioniert, um Streifen eines unentwickelten Films herauszuziehen und einer
automatischen Filmentwicklungs- und -bearbeitungsmaschine zuzuführen. Eine Gruppe von
Patronenkassetten wird so in der Patronenkassetten-Stapelvorrichtung zugeführt, daß ihre Umfangskanten
mit entsprechenden Trageplatten von zwei gegenüberliegenden Hebemechanismen der Stapelvorrichtung
sowohl getragen werden als auch ineinandergreifen.
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Die Patronenkassetten, die in der Stapelvorrichtung gehalten werden, werden eine nach der
anderen zur Abnahmestation abgesenkt, an der die unentwickelten Filmstreifen nacheinander für das
Entwicklungsverfahren aus ihren entsprechenden Filmpatronen in der Patronenkassette herausgezogen
werden.
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Wenn die unentwickelten Filmstreifen vollständig aus ihren entsprechenden Filmpatronen in der
Patronenkassette herausgezogen worden sind, wird die von den Filmen entleerte Patronenkassette durch
Transportmittel von der Abnahmestation weg transportiert und weitergeleitet. Danach wird die
nachfolgende Patronenkassette durch die Arbeit der Hebemechanismen, die durch einen
Antriebsmechanismus gesteuert werden, zur Abnahmestation abgesenkt und eine weitere Reihe der
unentwickelten Filmstreifen wird ohne jede zeitliche Unterbrechung aus den Filmpatronen in der
nachfolgenden Patronenkassette herausgezogen.
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Die Patronenkassetten-Stapelvorrichtung der vorliegenden Erfindung kann auch an einer
Beschickungsstation der automatischen Filmentwicklungs- und -bearbeitungsmaschine positioniert werden,
an der Streifen des entwickelten Films nacheinander wieder in ihre entsprechenden Filmpatronen in der
Patronenkassette, die von der Abnahmestation herangeführt worden ist, eingeführt werden.
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Nachdem die entwickelten Filmstreifen in ihre entsprechenden Patronen eingeführt worden sind,
wird die Patronenkassette durch die Schleifenbewegung der Hebemechanismen, die durch den
Antriebsmechanismus gesteuert wird, zur Aufbewahrung in die Patronenkassetten-Stapelvorrichtung
angehoben.
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Während die mit Filmen geladene Patronenkassette angehoben wird, wird die nachfolgende
Patronenkassette, aus der die Filme herausgezogen worden sind, zur Beschickungsstation transportiert, und
das Einführen der entwickelten Filmstreifen in ihre entsprechenden Filmpatronen wird wiederholt.
AUSFÜHRUNGSBEISPIEL
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Die Patronenkassetten-Stapelvorrichtung der vorliegenden Erfindung in einer automatischen
Filmentwicklungs- und -bearbeitungsmaschine wird detaillierter unter Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen beschrieben werden.
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Fig. 1 veranschaulicht schematisch die automatische Filmentwicklungs- und
-bearbeitungsmaschine, wobei die gesamte Einrichtung durch die Zahl 1 bezeichnet wird.
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Es werden außerdem gezeigt: eine Patronenkassette 2 zur Aufnahme einer Anzahl von
Filmpatronen 3, die mit einem unentwickelten Film geladen sind, in dieser, eine Abnahmestation 4, in der
ein Streifen eines unentwickelten Films 5 aus der Patrone 3 herausgezogen wird, und eine Umspulstation 6,
in welcher der unentwickelte Filmstreifen 5 auf eine Aufwickelpatrone 7 umgespult wird.
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Es werden bereitgestellt: eine Klebepresseneinheit 8 zur Verbindung des vorderen Endes des
unentwickelten Filmstreifens 5 mit einem kurzen Filmvorläufer 9 für den weiteren Transport, eine
Entwicklungseinheit 10 zur Entwicklung des unentwickelten Filmstreifens S. dem der kurze Filmvorläufer 9
zugeordnet worden ist, eine Abtrenneinheit 11 zur Trennung des entwickelten Filmstreifens 5 von dem
kurzen Filmvorläufer 9, Transportmittel 12 für leere Filmpatronen zur Weiterleitung der leeren Filmpatrone
3, aus der an der Abnahmestation 4 der unentwickelte Filmstreifen 5 herausgezogen worden ist, eine
Beschickungsstation 13, an der ein entwickelter Filmstreifen 5 in die leere Filmpatrone 3 eingeführt wird,
und eine Filmvorläufer-Aufnahmeeinheit 14 zur Aufbewahrung einer Gruppe der kürzen Filmvorläufer 9,
die an der Abtrenneinheit 11 von ihren jeweiligen entwickelten Filmstreifen 5 abgetrennt worden sind.
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Mit 40 und 41 werden die Stapelvorrichtungen für die Aufbewahrung der Patronenkassetten 2
bezeichnet, die in der Konstruktion im wesentlichen miteinander identisch sind. Die Stapelvorrichtung 40
befindet sich an der Abnahmestation 4 (einer Beschickungsvorrichtung für den unentwickelten Film), an
der jeder unentwickelte Filmstreifen 5 aus seiner Patrone 3 herausgezogen wird, und die Stapelvorrichtung
41 befindet sich an der Beschickungsstation 13, an der jeder entwickelte Filmstreifen 5 in eine
entsprechende Patrone 3 eingeführt wird.
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Die Filmpatrone 3, die in der Patronenkassette 2 aufgenommen werden soll, schließt, wie das in
Fig. 2 gezeigt wird, ein Gehäuse 15, das aus zwei getrennten Kunstharzelementen besteht, eine Spule 16,
die drehbar im Gehäuse 15 angebracht ist, und eine Abdeckung 18 zum Verschließen eines Filmauslasses
17 ein, um gegenüber äußerem Licht abzuschirmen. Die Abdeckung 18 wird für Öffnungs- und
Schließvorgänge durch eine Zapfenwelle (Betätigungs-) 19 betätigt, die durch eine Seitenwand des
Gehäuses 15 angebracht wird, um durch einen Öffnungs- und Schließmechanismus (nicht gezeigt)
angetrieben zu werden. Wenn die Abdeckung 18 geöffnet wird, wird die Spule 16 gedreht, wobei ein
(Betätigungs-) Ende 20 durch die Seitenwand des Gehäuses 15 hindurch mit einem Drehmechanismus
(nicht gezeigt) ineinandergreift und von demselben angetrieben wird, um den Film 5 einzuführen und
herauszuziehen.
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Das Gehäuse 15 der Patrone 3 hat auf seiner Außenfläche einen Bereich 23, der eine
Kennzeichnung trägt, um eine Identifikationsnummer der Patrone 3 anzuzeigen. Außerdem wird in der
Seitenwand des Gehäuses 15 ein Anzeigefenster 22 bereitgestellt, an dem das Betätigungsende 20 der Spule
16 freiliegt wird und das zur Anzeige sowohl des nicht-eingesetzten oder eingesetzten Zustands der Patrone
3 als auch des Stadiums der Entwicklung, des Vorhandenseins oder Fehlens von verfügbaren Einzelbildern
usw. dient.
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Die Patronenkassette 2 für die Aufnahme einer Gruppe der Filmpatronen 3 wird detaillierter in den
Fig. 3 bis 6 dargestellt.
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Die Patronenkassette 2 nimmt die Filmpatronen 3 auf und führt sie von der Abnahmestation 4 zur
Beschickungsstation 13 und weist ein Paar von rechten und linken Fünf-Patronen-Behältern 25 auf, die
miteinander durch eine Verbindungsplatte 26 verbunden sind, wobei jeder Behälter 25 fünf Böden 24 hat,
die für die Aufnahme der jeweils fünf Patronen 3 aus Fig. 2 in einer Reihe angeordnet sind, die mit der
Bewegungsrichtung ausgerichtet ist.
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Ein Gestell oder Transportelement 27 für den Eingriff mit Patronen-Transportmitteln, die später
beschrieben werden (in Fig. 3 bis 6 nicht gezeigt), wird auf einer Seite jedes der beiden Patronenbehälter
25, rechts und links, bereitgestellt. Außerdem werden auf der Außenseite der entsprechenden
Patronenbehälter 25 zwei Flansche 28 bereitgestellt, die in der Bewegungsrichtung W der Patronenkassette
2 verlaufen. Einer der beiden Flansche 28 auf der linken Seite der Bewegungsrichtung W der
Patronenkassette 2 hat eine Vielzahl von V-förmigen (Positionierungs-) Aussparungen 30, die an einer der
Außenkanten bereitgestellt werden, um die Patronenkassette 2 im Verhältnis zu jedem Patronenbehälter 25
zu positionieren. Der andere Flansch 28 hat eine Vielzahl von Schlitz-Erkennungselementen 31, die an
einer der Außenkanten desselben bereitgestellt werden und die Positionierung der Patronenkassette 2 im
Verhältnis zum Patronenbehälter 25 anzeigen.
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Jeder der Böden 24 der Patronenbehälter 25, die in zwei Reihen zwischen den Flanschen 28
ausgerichtet und auf einer niedrigeren Höhe als die Transportelemente 27 angeordnet sind, hat ein
Anzeigefenster 33, um den Kennzeichnungsbereich 23 der Filmpatrone anzuzeigen, die sich in dem
Behälter 25 befindet, und eine durchführende Öffnung 34, um den Filmstreifen 5, der aus seiner Patrone 3
herausgezogen oder in dieselbe zurückgeführt wird, durch den Filmausgang zu führen. Außerdem ist der
Boden 24 des Patronenbehälters 25 auf einer Seite mit einem senkrecht verlaufenden Niederhaltemittel 36
versehen, um mit seinem unteren halbkreisförmigen Abschnitt 35 das Gehäuse 15 der Filmpatrone 3 nach
unten zu drücken, um so die Patrone 3 in einer bestimmten Position zu halten, und auf der anderen Seite mit
einem Spulenbetätigungsloch 37, über welches das Betätigungsende 20 der Spule 16 in der Patrone 3 mit
dem Drehmechanismus zum Eingriff gebracht und durch diesen betätigt wird, um den Film 5 einzuführen
und herauszuziehen, und mit ein Abdeckungsbetätigungsloch 38, durch das die Zapfenwelle 19 der
Abdeckung 18 mit Hilfe des nicht gezeigten Mechanismus zum Öffnen und Schließen des Filmauslasses 17
der Patrone 3 betätigt wird.
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Die Stapelvorrichtung 40 oder 41, die in Fig. 7 und 8 gezeigt wird und sich entweder an der
Abnahmestation 4 befindet, an der ein unentwickelter Filmstreifen 5 aus seiner Patrone 3 herausgezogen
wird, oder an der Beschickungsstation 13, an der ein entwickelter Filmstreifen 5 in die Patrone 3 eingeführt
wird, schließt zwei Paare von oberen und unteren Kettenrädern 42a und 42b ein, von denen wenigstens das
obere oder das untere Kettenrad durch einen Antriebsmechanismus (nicht gezeigt) angetrieben wird, der
einen Motor hat, der synchron mit der Bearbeitungsgeschwindigkeit der automatischen Filmentwicklungs-
und -bearbeitungsmaschine 1 gesteuert wird. Zwischen den beiden Kettenrädern 42a und 42b wird eine
Endloskette 42 angebracht, die als Hebeelement 43 funktioniert. Zwei der Hebeelemente 43 werden jeweils
an den beiden Seiten, rechts und links, angeordnet und haben eine Vielzahl von entsprechenden
Trageplatten 44, die an diesen befestigt sind, um die Patronenkassetten 2 paarweise zu tragen.
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Im Einzelnen sind die beiden Hebeelemente 43, die mit den Trageplatten 44 versehen sind,
einander gegenüberliegend angeordnet, um dazwischen einen Zwischenraum 5 zu bilden, in den die
Patronenkassetten 2 eingesetzt und aufgenommen werden. Die beiden entsprechenden Trageplatten 44
tragen und halten gemeinsam die Flansche 28 der Patronenkassette 2.
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Wenn die beiden Endlosketten 42 durch den nicht gezeigten Antriebsmechanismus der
Stapelvorrichtung 40 oder 41 in Vorwärts- und Rückwärtsrichtung angetrieben werden, heben die damit
verbundenen Trageplatten 44 die darauf befindlichen Patronenkassetten an und senken sie ab.
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Unter und zwischen den beiden Endlosketten 42 werden Patronenkassetten-Transportmittel 12, die
ein Förderband 46 umfassen, das so angeordnet ist, daß es sich zwischen der Abnahmestation 4 und der
Beschickungsstation 13 erstreckt, um die Patronenkassetten 2 nacheinander von der Abnahmestation 4 zur
Beschickungsstation 13 zu transportieren, während sie mit den Verbindungsplatten 26 ineinandergreifen,
und ein Motor 47 zum Antreiben des Förderbandes 46 bereitgestellt.
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Um den Betrieb der automatischen Filmentwicklungs- und -bearbeitungsmaschine aufzunehmen,
wird eine gewünschte Anzahl der Filmpatronen 3, in denen sich die unentwickelten Filme 5 befinden, durch
einen Bediener in die Patronenbehältern 25 jeder Patronenkassette 2 eingesetzt.
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Wenn Reihen der Filmpatronen 3 richtig in den Patronenbehältern 25 der Patronenkassette 2
angeordnet bzw. mit den Niederhalteabschnitten 35 derselben gesichert sind, werden das Betätigungsende
20 jeder Spule 16 mit dem Spulenbetätigungsloch 37 des Patronenbehälters 25, der Filmauslaß 17 mit der
durchführenden Öffnung 34 und die Zapfenwelle 19 jeder Abdeckung 18 mit dem
Abdeckungsbetätigungsloch 38 ausgerichtet. Gleichzeitig wird der Kennzeichnungsbereich 23 jeder
Filmpatrone 3 so angeordnet, daß er durch das Anzeigefenster 33 sichtbar ist.
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Die Filmpatronen 3 in der Patronenkassette 2 werden nacheinander zur Abnahmestation 4
weitergeleitet, an der ein unentwickelter Filmstreifen 5 aus der Patrone 3 herausgezogen und durch einen
nicht gezeigten Übertragungsmechanismus der Umspulstation 6 zugeführt wird, um auf die
Aufwickelpatrone 7 umgespult zu werden.
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Während dis Patronenkassette 2 in der Abnahmestation 4 positioniert wird, greifen die V-förmigen
Aussparungen 30 ihres Flanschs 28 mit entsprechend geformten Vorsprüngen ineinander, die an der
Umspulstation 6 (nicht gezeigt) bereitgestellt werden, und die Schlitz-Erkennungselemente 31 des anderen
Flanschs 28 werden festgestellt, um den Eingriff der V-förmigen Aussparungen 30 mit den entsprechend
geformten Vorsprüngen zu bestätigen. Als Reaktion auf die Erkennung der Schlitz-Erkennungselemente 31
wird die Abdeckung 18 des Filmauslasses 17 der Patrone 3 durch den die Abdeckung betätigenden
Mechanismus dadurch geöffnet, der über das durchführende Loch 38 gekuppelt ist und die Zapfenwelle 19
dreht. Außerdem wird die Spule 16 gedreht, wenn ihr Betätigungsende 20 durch das Spulenbetätigungsloch
37 mit dem Spulenbetätigungsmechanismus in Eingriff kommt, so daß der unentwickelte Filmstreifen 5 aus
der Patrone 3 herausgezogen wird.
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Danach wird der unentwickelte Filmstreifen 5 auf die Aufwickelpatrone 7 umgespult, wenn sein
hinteres Ende durch eine nicht gezeigte automatische Ablösevorrichtung von der Spule 16 der Patrone 3
abgelöst worden ist. Während des Umspulens wird der Kennzeichnungsbereich 23 der Patrone 3 abgelesen
und auf einer Steuereinheit (nicht gezeigt) und auf dem hinteren Ende des unentwickelten Filmstreifens 5
durch ein Aufzeichnungsmittel, wie beispielsweise einen Magnetkopf, aufgezeichnet.
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Wenn der unentwickelte Filmstreifen 5, der aus der Patrone 3 herausgezogen worden ist,
umgespult worden ist, werden die V-förmigen Aussparungen 30 der Patronenkassette 2 aus dem Eingriff
mit den entsprechenden Vorsprüngen gelöst. Daran schließt sich das Vorrücken der Patronenkassette 2 um
einen Schritt an, um einen unentwickelten Filmstreifen 5 aus der nachfolgenden Filmpatrone 3
herauszuziehen und umzuspulen. Durch Wiederholung des obigen Verfahrens werden die unentwickelten
Filmstreifen 5 von allen Filmpatronen 3 in der Patronenkassette 2 nacheinander herausgezogen und
umgespult.
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Sobald die Filmpatronen keine unentwickelten Filme mehr enthalten, wird die Verbindungsplatte
26 der Patronenkassette 2 auf das Förderband 46 der Patronen-Transportmittel 12 aufgesetzt.
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Die Patronenkassetten 2, in denen sich die leeren Filmpatronen 3 befinden, werden durch die
Schleifenbewegung des Förderbandes 46 von der Abnahmestation 4 hin zur Beschickungsstation 13
befördert, und die nachfolgende Patronenkassette 2, die eine weitere Gruppe der Filmpatronen 3, gefüllt mit
den unentwickelten Filmstreifen 5, enthält, wird durch die Betätigung der Endlosbänder 42 zur
Abnahmestation 4 zugeführt. Danach werden die unentwickelten Filmstreifen 5 in den jeweiligen Patronen
3 in der nachfolgenden Patronenkassette 2 herausgezogen und nacheinander auf entsprechende
Aufwickelpatronen 7 umgespult.
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In der Zwischenzeit wird das hintere Ende des unentwickelten Filmstreifens 5, das auf die
Aufwickelpatrone 7 umgespult worden ist, durch die Klebepressenvorrichtung 8 mit dem kurzen
Filmvorläufer 9 verbunden und danach aus der Aufwickelpatrone 7 herausgezogen, wobei der kurze
Filmvorläufer 9 gezogen wird, um der Entwicklung, Bleichung, Fixierung, Trocknung und den anderen
bekannten Verfahren unterzogen zu werden. Nachdem die Verfahren abgeschlossen sind, wird der
entwickelte Filmstreifen 5 durch die Abtrennvorrichtung 11 von dem kurzen Filmvorläufer 9 abgetrennt.
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Die Patronenkassette 2 wird an der Beschickungsstation 13 dadurch in ihrer Position gesichert, daß
die V-förmigen Aussparungen 30 des Flanschs 28 mit entsprechenden, nicht gezeigten, Vorsprüngen auf
eine Art und Weise ineinandergreifen, die im wesentlichen gleich der Art und Weise an der
Abnahmestation ist. Nachdem die Schlitz-Erkennungselemente 31 des anderen Flanschs 28 der
Patronenkassette 2 festgestellt worden sind, wird die Zapfenwelle 19 der Abdeckung 18 jeder Filmpatrone 3
quer zum durchführenden Loch 38 verbunden und durch den Abdeckungsbetätigungsmechanismus betätigt,
um den Filmausgang 17 zu öffnen.
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Der von dem kurzen Filmvorläufer 9 getrennte, entwickelte Filmstreifen 5 wird durch Lesen und
Vergleichen seiner Kennzeichen-Aufzeichnung mit den Kennzeichnungsdaten des Kennzeichnungsbereichs
23 auf der Filmpatrone 3 identifiziert und mit seinem Ende (oder dem hinteren Ende in der Form des
unentwickelten Films) durch den Filmauslaß 17 auf die Spule 16 der Filmpatrone 3 zurückgeführt.
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Das Betätigungsende 20 der Spule 26 wird dann quer zum Spulenbetätigungsloch 37 verbunden
und durch den Spulenbetätigungsmechanismus gedreht, um den entwickelten Filmstreifen 5 auf die Patrone
3 aufzuwickeln.
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Wenn alle Filmpatronen 3 mit den jeweiligen entwickelten Filmstreifen 5 wieder zurück in die
Patronenkassette 2 gebracht worden sind, werden die V-förmigen Aussparungen 30 aus dem Eingriff mit
den korrespondierenden Vorsprüngen gelöst, und die Patronenkassette 2 wird durch die Stapelvorrichtung
41 an der Beschickungsstation 13 für die zeitweilige Aufbewahrung hochgehoben.
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Im Einzelnen hält die Stapelvorrichtung 41 an der Beschickungsstation 13 die beiden Flansche 28
der Patronenkassette 2 mit den Trageplatten 44 und hebt sie zur Aufbewahrung über die
Beschickungsstation 13 hoch. Wenn sich durch die Wiederholung der obigen Bewegung eine gewünschte
Anzahl der Patronenkassetten 2 in der Stapelvorrichtung 41 befindet, werden die Patronenkassetten auf
einmal herausgenommen.
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Die Zuführung der Patronenkassetten 2 zur Stapelvorrichtung 40 an der Abnahmestation 4 und das
Herausnehmen der Patronenkassetten aus der Stapelvorrichtung 41 an der Beschickungsstation 13 können
regelmäßig und gleichzeitig ausgeführt werden.