DE69608033T2 - Flachkabel und Entmantelungszange - Google Patents
Flachkabel und EntmantelungszangeInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft ein Flachkabel mit
- - mehreren Einzeladern zur Übertragung elektrischer Energie und/oder von Daten in Form elektrischer oder optischer Signale,
- - einem Isolier- bzw. Schutzmantel aus Kunststoff zur Aufnahme der Einzeladern sowie
- - mindestens einem hohlen Längsüberstand, der sich auf mindestens einer Seite des Kabels über dessen gesamte Länge erstreckt und einen Hohlraum aufweist.
- Des weiteren betrifft die Erfindung eine Zange zur örtlich begrenzten Abisolierung des genannten Flachkabels.
- Von Kabelherstellern wurden bereits verschiedene Arten von Flachkabeln für zahlreiche spezielle Anwendungen wie beispielsweise für Aufzugkabel entwickelt. Solche Kabel finden in letzter Zeit immer breitere Verwendung, insbesondere im Bereich der herkömmlichen Elektroinstallationen in gewerblichen oder privaten Gebäuden.
- Der Vorteil dieser Flachkabel liegt darin, daß sie die Verwendung von Schnellverbindungssystemen mit Durchkontaktierung oder Verschiebung der Isolierung an jeder beliebigen Stelle des Kabels ermöglichen. Durch die starke und überall zunehmende Verbreitung der Gebäudesystemtechnik wird der Anwendungsbereich dieser Flachkabel noch größer.
- Allerdings weisen diese Flachkabel auch einige Nachteile auf, insbesondere können sie nicht in den üblicherweise in Gebäudeinstallationen verwendeten Unterputzrohren verlegt werden.
- Zur Behebung dieses Mangels kommen verschiedene Lösungen wie das Verlegen der Kabel auf Pritschen oder Kabelkanälen oder auch die Ausbildung eines Kabels in Betracht, das zu einem Rundkabel zusammengebogen werden kann, welches sich durch ein Rohr mit kreisförmigem Querschnitt führen läßt. Das Verlegen auf Kabelpritschen oder in Kabelkanälen wird im allgemeinen in Arbeitsräumen, Büros, Labors usw. akzeptiert, im Wohnbereich jedoch eher als unschön empfunden.
- Darüber hinaus ist unabhängig von der gewählten Lösung das Verlegen von Flachkabeln in Ecken problematisch. Die relative Steifigkeit des Isoliermantels bereitet sowohl bei ebenen Winkeln mit Änderung der Kabelachse als auch an vorspringenden Ecken Probleme, an denen das Kabel annähernd in einer Ebene weitergeführt wird.
- Ob zum Verlegen in Ecken, Führung der Einzeladern eines Flachkabels durch ein Unterputzrohr oder zur Erleichterung des Anschlusses von Schaltgeräten wie Ausschaltern, Steckdosen usw., in allen Fällen muß der Installateur dieses Kabel über eine bestimmte Länge abisolieren. Dieser Vorgang wird häufig manuell mit Hilfe von behelfsmäßigen Werkzeugen wie Messerklingen oder sonstigen Schneidwerkzeugen durchgeführt. Das Ergebnis entspricht nicht immer den geltenden Sicherheits- und Qualitätsvorschriften, so daß es manchmal zu Einkerbungen oder Beschädigungen der Leiter kommt.
- Die Druckschrift DE-C-94 10 70 betrifft eine biegsame Flachleitung, bei der die Umhüllung einen Reservekanal umschließt. Dieser Reservekanal dient zur Aufnahme zusätzlicher Leiter und hat keinerlei Funktion für die Abisolierung des die Leiter umgebenden Isolierstoffkerns (a).
- Mit der vorliegenden Erfindung wird vorgeschlagen, all diese Mängel durch Schaffung eines Flachkabels zu beheben, das ohne Gefahr einer Beschädigung der Leiter leicht und sehr genau abisoliert werden kann.
- Das erfindungsgemäße Flachkabel ist dadurch gekennzeichnet, daß der durchgängige axiale Hohlraum von der angrenzenden Einzelader durch einen Verbindungssteg getrennt ist, der zur Entfernung des Isoliermantels in einem bestimmten Kabelabschnitt nach dem Einschneiden des Überstandes und dem anschließenden Auseinanderziehen der beiden Hälften des genannten Überstandes aufgebrochen werden kann.
- Nach einer vorzugsweisen Ausgestaltung ist der genannte Hohlraum mit einem bröckligen Füllstoff gefüllt.
- Dieser bröcklige Füllstoff wird vorzugsweise zwischen die Einzeladern und den Isolier- bzw. Schutzmantel eingebracht.
- In den Ansprüchen 4-9 sind mehrere besondere Ausgestaltungen der Erfindung beschrieben.
- Die gestellte Aufgabe wird auch durch eine Zange zur örtlichen Abisolierung des genannten Flachkabels erfüllt.
- Zum besseren Verständnis der Erfindung und ihrer wichtigsten Vorteile sind mehrere Ausführungsbeispiele des Flachkabels nachstehend beschrieben und in den beigefügten Zeichnungen dargestellt. Dabei zeigen
- - Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Abschnitts des erfindungsgemäßen Flachkabels;
- Fig. 2 eine perspektivische Ansicht einer anderen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Flachkabels;
- - Fig. 3A eine Querschnittsansicht des Kabels aus Fig. 1;
- - Fig. 3B einen Arbeitsschritt zur Entfernung des Isoliermantels in einem Abschnitt des Kabels aus Fig. 1 und 3A;
- - Fig. 3C eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Flachkabels, bei dem der Isoliermantel in einem bestimmten Abschnitt entfernt wurde;
- - Fig. 4 eine Querschnittsansicht einer anderen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Flachkabels, die eine Ausführungsvariante des Kabels aus Fig. 2 darstellt,
- - Fig. 5 eine Querschnittsansicht einer konstruktiven Variante des Flachkabels aus Fig. 4;
- - die Fig. 6, 7 und 8A Querschnittsansichten verschiedener Ausgestaltungen eines erfindungsgemäßen Flachkabels;
- - Fig. 8B einen Arbeitsschritt zur Entfernung des Isoliermantels in einem Abschnitt des Kabels aus Fig. 8A;
- - die Fig. 9 und 10 zwei weitere Ausführungsvarianten des erfindungsgemäßen Flachkabels,
- - die Fig. 11A und 11B perspektivische Ansicht bzw. eine Vorderansicht einer Zange zur Abisolierung des erfindungsgemäßen Flachkabels mit Darstellung der Zange in der geöffneten Stellung;
- - die Fig. 12A und 12B eine perspektivische Ansicht bzw. eine Vorderansicht einer Zange zur Abisolierung des erfindungsgemäßen Flachkabels mit Darstellung der Zange in der geschlossenen Stellung und
- - die Fig. 13 und 14 zu Fig. 4 analoge Ansichten von zwei weiteren Ausführungsvarianten des erfindungsgemäßen Flachkabels.
- Fig. 1 zeigt eine perspektivische Darstellung eines Abschnitts des Flachkabels gemäß einer ersten Ausgestaltung. Dieses Kabel 10 umfaßt beispielsweise fünf Einzeladern 11, 12, 13, 14 und 15, die zu einem Flachstrang nebeneinander angeordnet sind. Diese Adern bestehen jeweils aus einem Kernleiter 11a, 12a, 13a, 14a und 15a, der ein- oder mehrdrähtig ausgebildet sein kann und von einer Isolierumhüllung umgeben ist. Diese isolierten und nebeneinander angeordneten Einzeladern sind in einen Isolier- bzw. Schutzmantel 16 aus Kunststoff eingebettet, der dem Flachkabel seine spezifische Form gibt. Die Originalität dieses Kabels im Vergleich zu herkömmlichen Kabeln besteht darin, daß es eine Wulst bzw. einen Längsüberstand 17 aufweist, der sich auf mindestens einer Seite des Kabels durchgängig über dessen gesamte Länge erstreckt. Dieser Längsüberstand 17 ist hohl und weist einen durchgängigen axialen Hohlraum 18 auf, so daß sich eine rohrförmige Ausbildung des Überstands ergibt. Entsprechend der nachstehenden Erläuterung erleichtert das Vorhandensein dieses Hohlüberstands wesentlich das Abisolieren des Kabels durch "Herausschälen" des Isoliermantels aus einem Kabelabschnitt, der durch zwei mit Hilfe der nachfolgend beschriebenen Zange ausgeführten Einschnitte begrenzt wird.
- Fig. 2 zeigt eine perspektivische Darstellung eines Abschnitts des Flachkabels gemäß einer weiteren Ausgestaltung. Dieses Kabel 20 umfaßt beispielsweise eine erste Gruppe von fünf Einzeladern 21, 22, 23, 24 und 25 zur Übertragung elektrischer Energie für die Einspeisung eines Schaltgeräts oder Leitungsnetzes sowie eine zweite Gruppe mit zwei Einzeladern 26, 27 zur Datenübertragung in Form von elektrischen oder optischen Signalen. Die Adern 26, 27 können beispielsweise eine verdrillte Zweidrahtleitung einer Fernsprechverbindung darstellen. Die beiden Aderngruppen bilden zwei Flachstränge 20a, 20b, die in einen Isoliermantel 28 aus Kunststoff eingebettet sind. Im gezeigten Beispiel umfassen die Adern 21, 22, 23, 24 und 25 jeweils einen ein- oder mehrdrähtig ausgeführten Kernleiter 21a, 22a, 23a, 24a und 25a, der von einer Isolierumhüllung 21b, 22b, 23b, 24b bzw. 25b umgeben ist. Es sei darauf hingewiesen, daß bei dieser Ausgestaltung die Einzeladern nicht direkt aneinanderstoßen, sondern ein seitlicher Freiraum zwischen ihnen ausgebildet ist. Des weiteren sei darauf hingewiesen, daß zwischen dem Isoliermantel 28 und den Isolierumhüllungen 21a, 22b, 23b, 24b und 25b ein Füllstoff 29 eingebracht ist, dessen Funktion nachstehend beschrieben wird.
- Die als blanke oder isolierte Leiter ausgebildeten Einzeladern 26, 27 zur Datenübertragung sind ebenfalls von einem Füllstoff 30 umgeben, der zwischen dem Isoliermantel 28 und den genannten Adern angeordnet ist. Der Isoliermantel 28 ist einstückig und umschließt sowohl die Leistungsadern 21 bis 25 als auch die Datenübertragungsadern 26 und 27. Ein Bereich geringerer Dicke bzw. Verbindungssteg 31 verbindet die zwei, den beiden Flachsträngen 20a und 20b entsprechenden Teile des Kabels. Wie zuvor weist das Flachkabel einen Längsüberstand 32 auf, der beispielsweise auf einer Seite dieses Kabels durchgängig über dessen gesamte Länge ausgebildet ist. Dieser Überstand ist hohl ausgeführt und weist einen durchgängigen zylindrischen Hohlraum 33 auf, der ein leichtes Entfernen des Isoliermantels in einem durch zwei Quereinschnitte 40 begrenzten Abschnitt des Kabels ermöglicht.
- Die Fig. 3A und 3B zeigen die Art der örtlich begrenzten Abisolierung eines Kabels gemäß Fig. 1 genauer. Dieser Vorgang erfolgt in mehreren Schritten. Im ersten Schritt wird der abzuisolierende Bereich durch zwei Quereinschnitte festgelegt, die mit Hilfe einer geeigneten Zange der in Fig. 11 und 12 gezeigten Art an jedem Ende dieses Bereichs ausgeführt werden.
- Diese Einschnitte 40 sind vorzugsweise geradlinig und weisen eine Tiefe a gemäß der halben Dickendifferenz zwischen dem Isoliermantel 16 und den Isolierumhüllungen 11b, 12b, 13b, 14b und 15b der Einzeladern 11, 12, 13, 14 und 15 auf.
- Der zweite Schritt besteht darin, den Längsüberstand 17 in dem durch die beiden Quereinschnitte 40 begrenzten Bereich in Längsrichtung einzuschneiden. Im Verlauf dieses Schritts wird mindestens ein Einschnitt 41 im Überstand ausgeführt. Dieser Einschnitt ist durchgehend, d. h. er mündet im Innern des Hohlraums 18 des Überstands 17. Er kann in der Symmetrieebene des Kabels oder an einer der Seiten des Überstands vorgenommen werden. Vorzugsweise werden zwei symmetrische Einschnitte auf den beiden Seiten des Überstands vorgenommen.
- Der dritte Schritt besteht darin, den Isoliermantel aus dem gewählten Kabelabschnitt "herauszuschälen", indem die beiden durch einen oder mehrere Einschnitte 41 voneinander getrennten Seiten des Überstands 17 auseinandergezogen werden. Dieser Vorgang besteht darin, den Verbindungssteg 42 zwischen dem Hohlraum 18 und der Einzelader 11 sowie gegebenenfalls die schmalen Verbindungsstege aufzubrechen, die zwischen den Einzeladern vorhanden sind, wenn diese nicht direkt aneinandergrenzen. Sobald diese Verbindungsstege aufgebrochen sind, kann der Isoliermantel sauber aus dem durch die Quereinschnitte 40 begrenzten Bereich herausgelöst werden (siehe Fig. 3C).
- Fig. 3C zeigt das Kabel 10 mit dem örtlich begrenzten abisolierten Abschnitt, in dem anschließend ein elektrisches Schaltgerät (nicht dargestellt) mit geeigneten Verbindungsmitteln, beispielsweise Selbstschneide-Verbindern montiert werden kann. Die Einzeladern 11, 12, 13, 14 und 15 sind nun auf einem örtlich begrenzten Abschnitt 50 aus dem Isoliermantel herausgelöst. Das Kabel dient dazu, in einem schützenden Kabelkanal verlegt zu werden, wobei das Schaltgerät auf diesen Kabelkanal aufgesetzt wird.
- Fig. 4 zeigt eine Schnittansicht einer anderen Ausgestaltung eines Flachkabels 10, das sich von dem mit Bezug auf Fig. 2 dargestellten Kabel insbesondere dadurch unterscheidet, daß der im Innern des Längsüberstands 17 ausgebildete Hohlraum mit einem Füllstoff 60 gefüllt ist. Dieses Kabel enthält genau wie das in Fig. 2 gezeigte Kabel eine erste Gruppe von fünf zu einem Flachstrang angeordneten Einzeladern 21, 22, 23, 24 und 25 sowie eine zweite Gruppe mit zwei ebenfalls zu einem Flachstrang angeordneten Einzeladern 26, 27. Zwischen den Isolierumhüllungen der Einzeladern und dem Isoliermantel 16 ist eine Füllung mit dem gleichen Füllstoff eingebracht wie in den Hohlraum des Überstands. Dieser Stoff ist vorzugsweise bröcklig ausgeführt, so daß er nach dem Abziehen des Isoliermantels leicht entfernt werden kann.
- Bei der vorliegenden Ausgestaltung stoßen die Einzeladern 21, 22, 23, 24 und 25 praktisch aneinander, und der Füllstoff 60 füllt den annähernd dreieckigen Raum zwischen jeweils zwei Seiten zweier aneinandergrenzender Einzeladern und dem Isoliermantel 16 aus. Auf die gleiche Weise umgibt der Füllstoff 60 die Einzeladern 26 und 27.
- Zur Abisolierung dieses Kabels werden wie zuvor zunächst zwei Quereinschnitte vorgenommen und anschließend der Längsüberstand 17 parallel zur Kabelachse eingeschnitten. Der Einschnitt kann einfach oder zweifach ausgeführt werden. Der im Hohlraum des Längsüberstands enthaltene Füllstoff kann leicht herausgelöst werden, da er die Eigenschaft hat, zu zerbröckeln und nicht am Isoliermantel zu haften. Sobald der Verbindungssteg 61 aufgebrochen ist, öffnet sich der Isoliermantel "wie eine Muschel". Der Teil des Kabels, in dem die Einzeladern 26, 27 entsprechend der Zeichnung angeordnet sind, wird genauso wie das Kabel aus Fig. 1 abisoliert. Dieses Abisolieren läßt sich auf verschiedene Weise vereinfachen, wie nachstehend erläutert wird.
- Fig. 5 zeigt ein Kabel 10, das dem aus Fig. 4 ähnelt, in dem die Einzeladern 21, 22, 23, 24 und 25 jedoch nicht direkt aneinandergrenzen. Dadurch werden sie vollständig von dem Füllstoff 60 umgeben. Außerdem ist dadurch der Füllstoff im Hohlraum 18 des Überstands 17 mit dem die genannten Einzeladern umgebenden Füllstoff identisch, wodurch der Verbindungssteg 61 aus Fig. 4 entfällt. Die Einzeladern 26 und 27 sind ebenfalls von Füllstoff 60 umgeben.
- Durch das Fehlen dieses Verbindungsstegs erfolgt das "muschelartige" Öffnen, zumindest was den Strang der Einzeladern 21, 22, 23, 24 und 25 betrifft, unmittelbar nach dem Einschneiden des Überstands 17.
- Die Fig. 6, 7, 8A, 8B, 9 und 10 zeigen konstruktive Varianten des erfindungsgemäßen Kabels 10. Zur Vereinfachung der Darstellung umfaßt der erste Flachstrang zwar nur drei Einzeladern, es ist jedoch klar, daß die Vorgänge bei Strängen mit einer anderen Adernzahl prinzipiell die gleichen sind.
- Das Kabel 10 aus Fig. 6 umfaßt drei in einen Füllstoff eingebettete und von einem Isoliermantel 16 umgebene Einzeladern 11, 12, 13. Es weist zwei Längsüberstände 17 auf, die an seinen Seiten beidseitig des Flachstrangs ausgebildet sind. Das Abziehen des Isoliermantels wird durch Einschneiden der beiden Überstände in Längsrichtung erleichtert. Die beiden Überstände 17 können hohl ausgeführt oder mit Füllstoff ausgefüllt sein.
- Fig. 7 zeigt eine Ausführungsvariante eines Flachkabels 10 mit zwei Adersträngen 21, 22, 23 bzw. 26, 27, das dem Kabel aus Fig. 2, 4 und 5 ähnelt. Diese Ausführung weist jedoch anstelle des Verbindungsstegs 31 (siehe Fig. 2) einen Überstand 70 auf, der dem an einer Längsseite des Kabels ausgebildeten Überstand 17 ähnelt. Die Überstände 17 und 70 können hohl oder mit einem bröckligen Füllstoff ausgefüllt sein.
- Zum Abziehen des Isoliermantels 16 werden die Überstände 17 und 70 in einem ersten Schritt in Längsrichtung eingeschnitten. Wird eine gemeinsame Füllstoffmenge für den Hohlraum des Überstands und zur Einbettung der Einzeladern verwendet, öffnet sich der Isoliermantel praktisch sofort. Ist ein Verbindungssteg aus Isolierstoff vorhanden, muß dieser vor dem endgültigen Abziehen des Isoliermantels 16 zunächst aufgebrochen werden.
- Fig. 8A zeigt eine weitere Ausführungsvariante eines erfindungsgemäßen Kabels 10. Dieses Kabel ist dem aus Fig. 2, 4 und 5 ähnlich, weist jedoch zwei Überstände 17 auf, die jeweils einem der Einzeladerstränge zugeordnet sind. Zum Abziehen des Isoliermantels 16 in einem bestimmten Abschnitt wird jeder der beiden Überstände 17 mit mindestens einem Einschnitt in Axialrichtung versehen. Anschließend werden entsprechend der Darstellung in Fig. 8B die beiden Kabelhälften auseinandergebogen, so daß der Isoliermantel 16 vollständig abgezogen werden kann, ohne den Verbindungssteg 31 aufbrechen zu müssen.
- Fig. 9 zeigt eine weitere Ausgestaltung eines Kabels 10, das dem Kabel aus Fig. 8A und 8B ähnelt. Es weist nämlich ebenfalls zwei Adernstränge 21, 22, 23 bzw. 26, 27 auf, die allerdings in diesem Fall nicht durch einen Verbindungssteg 31, sondern durch einen Überstand 70 miteinander verbunden sind, der hohl oder mit Füllstoff ausgefüllt sein kann. Daher werden zum Abziehen des Isoliermantels in einem ersten Schritt die beiden Überstände 17 sowie der als Verbindungsglied dienende Überstand 70 in Axialrichtung eingeschnitten.
- Fig. 10 zeigt eine letzte Ausführungsvariante, bei der die Leitung 10 drei Adernstränge aufweist, die zur Energieübertragung und/oder elektrischen bzw. optischen Datenübertragung verwendet werden können. Der erste Flachstrang umfaßt die Einzeladern 21, 22 und 23, der zweite die Adern 26 und 27 und der dritte die Adern oder Lichtleitfasern 81, 82 und 83.
- Wie in den vorherigen Ausführungen umfassen diese Flachstränge jeweils einen Isoliermantel 16 und das Kabel selbst mindestens einen Längsüberstand 17. Die Stränge sind in diesem Fall durch hohl ausgeführte oder mit einem Füllstoff ausgefüllte Überstände miteinander verbunden, die als Verbindungsstege zwischen den Strängen dienen.
- Wie in den vorherigen Beispielen werden zum Abziehen des Isoliermantels 16 zwei Quereinschnitte in einem bestimmten Abstand zueinander sowie mindestens ein Axialeinschnitt im Überstand 17 ausgeführt. Um das Abziehen zu erleichtern, können zusätzlich die Überstände 70 eingeschnitten werden. Sind die Hohlräume der Überstände mit Füllstoff ausgefüllt und mit den, die Einzeladern umgebenden, den gleichen Füllstoff enthaltenden Räumen durchgängig verbunden, wird das "Herausschälen" des Isoliermantels erheblich erleichtert, und es reicht ein einziger Axialeinschnitt im Überstand 17 aus.
- Entsprechend Fig. 11A, 11 B bzw. 12A, 12B kann mit Hilfe einer Schneidzange 80, die im wesentlichen aus zwei Backen 81, 82 und zwei Betätigungsgriffen 83, 84 besteht, das Flachkabel 10 abisoliert, d. h. der Isoliermantel in einem bestimmten Abschnitt abgelöst oder "herausgeschält" werden. Dabei gewährleistet ein parallelogrammartiger Wirkmechanismus eine Parallelbewegung der Backen zueinander. Jede Backe trägt ein Messer 85 bzw. 86, die dazu dienen zusammenzuwirken, um das Kabel 10 quer einzuschneiden. Wie oben erwähnt werden zwei Einschnitte in einem Abstand vorgenommen, welcher der Länge des abzuisolierenden Kabelabschnitts entspricht. Die Messer 85, 86 sind in ihrer Form an die Form der Kabel angepaßt. Sie sind mit Hilfe von Schrauben 87 an den Backen befestigt, so daß sie bei Abnutzung ausgetauscht oder durch Messer für andere Kabelformen, wie sie die vorherigen Figuren zeigen, ersetzt werden können.
- Darüber hinaus ist an jeder Backe eine Rolle 88 bzw. 89 mit Schneidrand befestigt, welche beiden Rollen zusammenwirken, um den Überstand 17 des Kabels 10 in Axialrichtung in dem Bereich einzuschneiden, der durch die zwei mit Hilfe der Messer 85 und 86 ausgeführten Quereinschnitte begrenzt wird.
- Die Fig. 11A und 11 B zeigen die Zange in geöffneter Stellung mit dem zwischen die Backen eingelegten Kabel 10. Die Fig. 12A und 12B zeigen die Zange im geschlossenen Zustand, in dem die Messer 85, 86 den Isoliermantel des Kabels 10 in Querrichtung einschneiden. Es sei darauf hingewiesen, daß sich die Rollen 88, 89 in dieser Stellung gegenseitig berühren. Zum Einschneiden des Längsüberstands des Kabels 10 legt der Bediener das Kabel nicht zwischen die Backen der Zange, zumindest nicht bei der gezeigten Ausführung der Zange mit dieser Doppelfunktion.
- Die Fig. 13 und 14 zeigen das Flachkabel aus Fig. 2, in dem zwischen den beiden Flachsträngen der Energieleiter 21, 22, 23, 24, 25 und der Feindrahtleiter 26, 27, 101 Entstörmittel angeordnet werden können. Gemäß Fig. 13 umfassen die Entstörmittel eine Abschirmung 100 aus einem Leiterwerkstoff, insbesondere aus Metall, die im Innern des Isoliermantels um alle Feindrahtleiter 26, 27 herumgeführt ist.
- Gemäß Fig. 14 kann die Abschirmung 100 weggelassen werden, indem die drei Leiter 26, 27, 101 der Busleitung auf abwechselndes Potential (- + -) bzw. (+ - +) gelegt werden, so daß sich die elektromagnetischen Störfelder automatisch gegenseitig aufheben.
Claims (9)
1. Flachkabel mit
- mehreren Einzeladern zur Übertragung elektrischer Energie und/oder von Daten
in Form elektrischer oder optischer Signale,
- einem Isolier- bzw. Schutzmantel aus Kunststoff (16) zur Aufnahme der
Einzeladern sowie
- mindestens einem hohlen Längsüberstand (17), der sich auf mindestens einer
Seite des Kabels über dessen gesamte Länge erstreckt und einen Hohlraum (18)
aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß der durchgängige axiale Hohlraum (18) von der
angrenzenden Einzelader (11, 21) durch einen Verbindungssteg (42, 61) getrennt ist,
der zur Entfernung des Isoliermantels (16) in einem bestimmten Kabelabschnitt nach
dem Einschneiden des Überstandes und dem anschließenden Auseinanderziehen
der beiden Hälften des genannten Überstandes aufgebrochen werden kann.
2. Flachkabel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der genannte
Hohlraum (18) mit einem bröckligen Füllstoff (60) ausgefüllt ist.
3. Flachkabel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es einen zwischen die
Einzeladern (21, 22, 23, 24, 25, 26, 27) und den Isolier- oder Schutzmantel aus
Kunststoff (16) eingebrachten Füllstoff (29, 60) enthält.
4. Flachkabel nach Anspruch 1 mit mindestens zwei von einem Isolier- oder
Schutzmantel aus Kunststoff (16) umgebenen Flachsträngen aus Einzeladern,
dadurch gekennzeichnet, daß jeder dieser Flachstränge mindestens einem
Längsüberstand (17) zugeordnet ist, der auf mindestens einer Seite jedes dieser
Flachstränge ausgebildet ist.
5. Flachkabel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß einer der genannten
Überstände zwischen zwei Adersträngen ausgebildet ist und als Verbindungssteg
(70) zwischen diesen Strängen dient.
6. Flachkabel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der genannte
Überstand einen mit einem Füllstoff ausgefüllten Hohlraum umfaßt.
7. Zange zum örtlich begrenzten Abisolieren des nach irgendeinem der vorherigen
Ansprüche ausgeführten Flachkabels (10), dadurch gekennzeichnet, daß sie zwei
Backen (81, 82) mit jeweils einem daran befestigten Messer (85, 86) umfaßt, wobei
jede Backe (81, 82) eine Rolle (88, 89) mit Schneidrand trägt, die dazu dient, den
genannten Überstand (17) des Flachkabels (10) auf zwei einander
gegenüberliegenden Seiten dieses Überstands in Axialrichtung einzuschneiden.
8. Zange nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Backen (81, 82) und
Messer (85, 86) dazu dienen, parallel zueinander verschoben zu werden bzw. den
Isolier- oder Schutzmantel aus Kunststoff (16) in einer quer zum Kabel verlaufenden
Richtung einzuschneiden.
9. Flachkabel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß elektromagnetische
Entstörmittel zwischen den beiden Flachsträngen der Energieleiter (21, 22, 23, 24,
25) und der Leiter (26, 27, 101) einer Busleitung angeordnet sind.
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