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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum
Programmieren von Rotationsschaftmaschinen zum
Betreiben der Litzenrahmen in Webmaschinen.
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Es ist bekannt, daß bei Webmaschinen das Positionieren
der Litzenrahmen, die das Webmuster des herzustellenden
Gewebes bestimmen, entsprechend einer vorgegebenen
Abfolge programmiert werden sollte, das dazu geeignet
ist, die Position zu bestimmen, die jeder Rahmen bei
jeder Drehung der Hauptwelle einnehmen sollte, die die
Steuerung der oszillierenden Einrichtungen, die
derartige Rahmen betreiben, bewirkt, um diese in die beiden
erforderlichen Positionen - hoch oder tief - zu
bringen.
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Da die Hauptrotationswelle entsprechend eines
intermittierenden Zyklus mit einem Totpunkt bei jeder halben
Umdrehung (180 Grad Rotation) betrieben wird, sollte
die Vorrichtung in Übereinstimmung mit jeder Pause der
Welle dazu in der Lage sein, die Rotationswelle mit
einem Nocken oder einer ähnlichen Einrichtung zu
verbinden oder nicht zu verbinden, die das Gestänge, die den
Rahmen bewegt, betreibt, um so in dem einen Fall die
Änderung der Position der Rahmen zu bestimmen und in
dem anderen Fall die Rahmen in der vorherigen Position
zu halten. Die Schaftmaschinen, die die Litzenrahmen in
Webmaschinen betreiben, sollten so mittels spezieller
Einrichtungen gesteuert werden, die dazu in der Lage
sind, das Programm auszuführen. Derartige Einrichtungen
erlauben es, durch geeignete Betätigungselemente die
Änderung der jeweiligen Positionen der Steuermittel und
damit wiederum die Änderung der Position der Rahmen zu
bestimmen.
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In dem Stand der Technik sind - beispielsweise aus der
EP-116002 - Einrichtungen zum Programmieren von
Rotationsschaftmaschinen bekannt, die jedoch eine Anzahl von
Nachteilen haben. Darunter ist das Erfordernis, den
Schaft bei jeder halben Umdrehung zu stoppen, um so in
der Lage zu sein, Zeit zu gewinnen, um die vorangehende
Programmierung zu löschen und eine neue für die
folgende halbe Umdrehung einzustellen. Es versteht sich, daß
Programmiereinrichtungen dieser Art zu einer Erhöhung
der Leerlaufzeiten der Maschinen zum Nachteil der
nützlichen Arbeitszeit führen.
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Ein weiterer Nachteil der bekannten
Programmiereinrichtungen - bei denen eine einzige Steuerung vorgesehen
ist, wobei die Druckzeiten auf die Steuerhebel
synchronisiert für die Mittellinie des Bewegungsdiagramms
sowohl für die nach vorne gerichtete als auch für die
rückwärts gerichtete Bewegung - ist die sehr hohe
Wahrscheinlichkeit von Fehlern bei dem Auswählen der
Richtung im Uhrzeigersinn oder der Richtung gegen den
Uhrzeigersinn, es ist weiter bei solchen Einrichtungen
unverzichtbar, einige Halbdrehungen im Leerlauf
durchzuführen, wenn der Schußfaden gesucht wird und der
richtige Leseschritt wieder eingestellt wird.
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Das technische Problem, das berücksichtigt werden muß,
ist also das Realisieren einer Einrichtung zum
Programmieren von Schaftmaschinen - insbesondere
Rotationsschaftmaschinen zum Betreiben der Litzenrahmen in
Webmaschinen - das es erlaubt, die Position der
Litzenrahmen auszuwählen, ohne die Drehung der Hauptwelle bei
jeder halben Umdrehung zu stoppen und die eine
unabhängige Auswahl der Rahmen im Uhrzeigersinn bzw. gegen den
Uhrzeigersinn zu erlauben.
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Eine solche Einrichtung muß weiter eine verringerte
Belastung auf die Kettfäden ausüben und die Belastungen
und Leistungen der Schaftmaschinenelemente verringern,
um so sehr hohe Arbeitsgeschwindigkeiten zu erlauben,
wodurch der geringstmögliche Energieverbrauch erreicht
wird.
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Derartige Ergebnisse werden durch die Erfindung
erreicht, die eine Vorrichtung zum Programmieren von
Rotationsschaftmaschine schafft mit einer Vorrichtung
zu deren Programmierung zum Betreiben der Litzenrahmen
in Webmaschinen, bei der die Schaftmaschine von der Art
ist, bei der die Stangen zum Steuern der Litzenrahmen
durch Verbindungsstangen betrieben werden, die jeweils
auf einem exentrischen Ring montiert sind, der sich
bezüglich der Hauptwelle der Schaftmaschine dreht, wobei
die Schaftmaschine weiter eine Scheibe, die von der
Welle zur Drehung veranlaßt wird und einen Wahlhebel,
der auf dem exentrischen Ring angelenkt ist und dazu
eingerichtet ist, mit einem gezahnten Ende unter der
Wirkung einer Feder in die Scheibe einzugreifen,
aufweist, und wobei die Vorrichtung einen Steuerhebel
aufweist, der um einen festen Drehzapfen unter der Wirkung
von Stoßmitteln und gegen die Wirkung von
Rückstellfedermitteln dreht, so daß vorragende Endprofile des
Steuerhebels eine Position entlang oder jenseits der
Bahn des Endes des Wahlhebels gegenüber dessen
gezahnten Ende einnehmen können, um den Eingriff des Hebels
mit der Drehscheibe zu bewirken oder, alternativ, zu
verhindern, wobei die Drehung des Steuerhebels während
der Drehung der Hauptwelle der Schaftmaschine
stattfindet.
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Entsprechend der Erfindung ist die Vorrichtung dadurch
gekennzeichnet, daß das eine der vorspringenden
Endprofile des Steuerhebels mit einem Zahn ausgebildet ist,
der an dem entsprechenden Ende des Hebels in einem
Schlitz verschwenkt, der zwei sich voneinander
entfernende Anschlagwände aufweist, und der von einer Feder
in Berührung mit einer der Wände gehalten wird, um so
hin zu einer Berührung der anderen Wand zu
verschwenken, um den festen Eingriff mit dem Wahlhebel in dem
Zustand der Umkehrbewegung der Schaftmaschine zu
schieben. Die Feder, die auf den Wahlhebel wirkt und die
Feder, die auf das Zahnrad des Steuerhebels wirkt, sind
derartig dimensioniert, daß die Wirkung der ersten
Feder nicht von der Wirkung der zweiten Feder überwunden
werden kann.
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Die Erfindung wird jetzt in weiteren Einzelheiten unter
Bezugnahme auf ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
erläutert, das beispielhaft in den beiliegenden
Zeichnungen wiedergegeben ist. Dabei zeigt:
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Fig. 1A eine schematische Teilschnitt-Ansicht, die
eine Rotationsschaftmaschine wiedergibt,
bei der die Vorrichtung nach der Erfindung
angebracht ist in der Position des Beginns
einer Halbdrehung
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Fig. 1B eine derjenigen der Fig. 1 ähnliche
Schnittansicht, die die Schaftmaschine nach
der Erfindung wiedergibt während einer
halben Drehung mit einer Änderung der Position
des Rahmens;
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Fig. 2A eine Teilschnitt-Ansicht, die die Schaft
maschine mit der Vorrichtung während eines
Auswahlschritts an dem Ende der Halbdrehung
in dem Zustand der Vorwärtsbewegung
wiedergibt;
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Fig. 2B eine Schnittansicht, die dieselbe
Vorrichtung wiedergibt, während einer halben
Drehung, wobei der Rahmen in derselben
Position gehalten ist;
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Fig. 3A eine Einzelheit der in den vorangehenden
Figuren dargestellten Vorrichtung, wobei
die Schaftmaschine in einem Zustand der
Vorwärtsbewegung ist, bevor der
Auswahlhebel beginnt, sich von der Scheibe zu
lösen;
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Fig. 3B die Anordnung von Fig. 3, wobei jedoch der
Auswahlhebel in einer vollständig gelösten
Position ist;
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Fig. 4 eine Einzelheit der in den Fig. 1A bis 2B
gezeigten Vorrichtung in einem Zustand der
Rückbewegung, bevor der Auswahlhebel
beginnt, sich von der Scheibe zu lösen;
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Fig. 4B zeigt dieselbe Anordnung von Fig. 4A
während des Schritts, bei dem, entsprechend
der Erfindung, der Auswahlhebel beginnt,
sich mit einer verzögerten Schiebebewegung
zu lösen;
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Fig. 4C zeigt dieselbe Anordnung wie in den Fig.
4A, 4B, wobei jedoch der Auswahlhebel in
einer vollständig gelösten Position ist;
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Fig. 5A bis 5C zeigen Diagramme, die die
Arbeitsschritte des Auswahlhebels in dem Zustand
der Vorwärtsbewegung bzw. der
Rückwärtsbewegung der Schaftmaschine sowie die
Rotationsschritte der Rotationswelle wiedergibt.
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Die Vorrichtung nach der vorliegenden Maschine bildet,
wie in den Zeichnungen wiedergegeben ist, den Teil
einer Schaftmaschine, die eine Drehwelle 1 aufweist, mit
der eine Verbindungsstange 2 verkeilt ist, die aus
einem vorspringendem Teil 2A, der bei 3A mit der Stange
3, die den (nicht gezeigten) Litzenrahmen steuert)
gelenkig verbunden ist, und einem im wesentlichen
kreisförmigen Ring 2B, der zwei Rollen 2C in einander
entgegengesetzten Richtungen trägt. Ein Lager 4 ist in
dar Mitte der Verbindungs stange 2 eingesetzt, in der
inneren Bahn des Lagers ist ein exzentrischer Ring 5
montiert, der dazu in der Lage ist, sich bezüglich der
Welle 1 zu drehen, wie dies im folgenden gezeigt werden
wird.
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Ein Schwenkhebel 7 oder Wahlhebel ist auf einem
exzentrischen Ring mittels eines Zapfens 6 oder
dergleichen schwingend montiert, der Hebel 7 hat geformte
Enden 8 und 9 sowie einen Zahn 11 auf seiner
innenseitigen Richtung dem Ende 9 gegenüberliegend.
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Eine Feder 12, die zwischen dem exzentrischen Ring 5
und dem Ende 9 an dem Hebel 7 positioniert ist, bringt
eine den Hebel 7 rückstellende Kraft auf diesen auf und
neigt so dazu, dessen Drehung derart zu bewirken, daß
der Zahn 11 in die Nähe der Drehachse der Welle 1
gezogen wird.
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Auf der Scheibe 13 ist die innere Bahn eines Lagers
befestigt, auf dessen äußeren Bahn der exzentrische Ring
5 befestigt ist, um so um die Welle 1 in Drehung zu
versetzen.
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Die Scheibe 13 liegt in derselben Ebene wie der Hebel
7, so daß der Zahn 11 des Hebels in einen der Schlitze
13A oder 13B der Scheibe eingreifen und sich von dieser
lösen kann.
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Die Schaftmaschine wird durch eine C-förmigen
Steuerhebel 14 vervollständigt, dessen eines Ende ein beweglich
vorragendes Profil hat, das mit einem Zahn 14B
ausgebildet ist, der zwischen Anlagewandungen 14X und 14Y
schwingt und gegen die erste der Seitenwandungen durch
eine Feder 14B in Position gehalten wird. Der
Steuerhebel 14 schwingt um einen Zapfen 14C zwischen einer
ersten Position, die durch die Zugwirkung einer Feder 15
bestimmt wird, und einem Anschlag 16 und einer zweiten
Position, die durch den Druck bestimmt wird, der durch
einen Programmierbetätigungselement 17 aufgebracht
wird, dessen Wirkung durch die beiden Pfeile A und B
schematisch angegeben wird für den Zustand der
Vorwärtsbewegung bzw. einer Rückwärtsbewegung.
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Die Schaftmaschine arbeitet wie folgt: Wenn die Welle 1
mit ihrer Halbdrehung beginnt (Fig. 1A) - und in dem
Fall der Vorwärtsbewegung und bei Setzung der
Program
mierung so, daß die Position des Rahmens geändert wird
- bringt das Programmierbetätigungselement 17 keine
Kraft auf den Steuerhebel 14 auf, der unter der Wirkung
der Feder 15 gegen den Anschlag 17 schwingt, wodurch
der Schwenkwahlhebel 7 unter der Rückstellwirkung der
Feder 12 gehalten wird, wobei der Zahn 11 in den
Schlitz 13A in Eingriff ist.
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In diesem Zustand wird der exzentrische Ring 5 von der
Scheibe 13 ergriffen, die die Welle 1 während der
Halbdrehung (Fig. 1B) rotiert wird, wodurch er den Ring 5
und infolgedessen die Verbindungsstange 2 in Rotation
versetzt, die während der Drehung entlang der
Rahmenstange 3 zieht und diese veranlaßt, die Position zu
ändern.
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Bevor die Halbdrehdung abgeschlossen ist (Fig. 1B)
präsentiert das Programmierbetätigungselement 17 die
Steuerung für die nächste halbe Umdrehung in dem Sinne
in dem gezeigten Beispiel - des Haltens des Rahmens in
der gegebenen Position. Das Betätigungselement 17
bringt so keinen Druck auf den Hebel 14 auf, wenn der
Zahn 14B die rückwärtige Fläche 8A des Endes 8 des
Hebel 17 berührt Fig. 2B), der mit der ansteigenden
Vorderseite ausgebildet ist, bewirkt es, daß der Hebel 7 -
während der Drehung der Scheibe 13 sich fortsetzt -
sich um den Zapfen 6 dreht, wodurch der Zahn 11 dazu
veranlaßt wird, sich an dem gegenüber liegenden Ende
graduell von dem Schlitz 13A der Scheibe 13 zu lösen.
Wenn der Totpunkt der halben Umdrehung erreicht ist
(Fig. 2A) ist der Wahlhebel 7 vollständig in die nach
außen gerichtete Richtung gedreht, in Eingriff mit den
Rollen 2C, während der Zahn 11 vollständig aus dem
Schlitz 13A gelöst ist.
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Der exzentrische Ring 5 verbleibt so frei von der
Scheibe 13, wodurch während der nachfolgenden halben
Drehung (Fig. 2B) der Litzenrahmen, der von der Stange
3 gesteuert wird, in der vorherigen Position gehalten
wird.
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Fig. 3A und 3B zeigen in Einzelheiten, wie der Hebel 14
den Wahlhebel 7 während der vorangehend beschriebenen
Arbeitsschritte der Einrichtung bei der Vorrichtung
nach der Erfindung steuert, in dem Zustand der
Vorwärtsbewegung der Schaftmaschine; die Schritte sind in
der Darstellung von Fig. 5A gezeigt, ausgehend von dem
Punkt 1 - wenn der Hebel 1 beginnt, sich von der
Scheibe 13 zu lösen aufgrund des Kontakts des Zahns 14B mit
der rückwärtigen Endfläche 5A (Fig. 3A) - bis zu dem
Punkt 2 - wenn der Hebel 7 vollständig durch die Lösung
seines Zahnendes 11 aus dem Schlitz 13A der Scheibe 13
(Fig. 3B) vollständig gelöst ist.
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Fig. 4A bis 4C zeigen demgegenüber, auch in der
Einzelheit, wie der Hebel 14 den Wahlhebel 7 während der
entsprechenden Arbeitsschritte der Vorrichtung nach der
Erfindung steuert, in dem Zustand der Rückbewegung der
Schaftmaschine; die Schritte sind in der Darstellung
von Fig. 5B ausgehend von dem Punkt 3 hin zu dem Punkt
4 dargestellt. Aus der Darstellung ist erkennbar -
durch Vergleich mit Darstellung von Fig. 5A und mit der
Darstellung von Fig. 5C, die die Bewegung der
Schaftwelle 1 zeigt - in dem Zustand einer Rückbewegung,
wobei der positive Kontakt des Zahns 14B des Steuerhebels
mit dem Wahlhebel entsprechend der Erfindung in einer
Art und Weise stattfindet, daß die Verschiebung sf
bezüglich des Zustands der Vorwärtsbewegung veranlaßt
wird. Dies wird aufgrund der besonderen Anforderung des
Zahns 14B erreicht, der dazu in der Lage ist, gegen die
Wirkung der Feder 14D zwischen der Anschlagwandung 14X
und der Anschlagwandung 14Y zu schwingen. Da die
Wirkung der Feder 14D weniger stark als die Wirkung der
Feder 12 ist, die den Hebel 7 in die Scheibe 13 drückt
(oder jedenfalls die Wirkung der ersten Feder die
Wirkung der zweiten Feder nie überwindet), wenn der Zahn
14B in Berührung mit dem Ende 8A des Hebels 7 kommt -
in dem Zustand der Rückbewegung (Fig. 4A) bleibt der
Hebel 7 ohne Bewegung, während der Zahn 14B in
Berührung mit dem Ende 8A des Hebels 7 kommt - in dem
Zustand der Rückbewegung (Fig. 4A) - verbleibt der Hebel
7 bewegungslos, während der Zahn 14B bis zum Anschlag
gegen die Wandung 14Y schwingt (Fig. 4B). Nur in diesem
Zustand kann (Punkt 3 der Darstellung von Fig. 5B)
veranlaßt der Zahn 14B den Wahlhebel 7 seine Schwingung zu
beginnen - mit der gewünschten Verschiebung, die jedes
Spiel der Änderung des Zustands von der
Vorwärtsbewegung in die rückwärtige Bewegung - bis der Zahn 11 des
Hebels sich vollständig aus dem Schlitz 13A der
Scheibe 13 löst (Fig. 4C und Punkt 4 der Darstellung von
Fig. 5B).
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Mit der vorangehend beschriebenen und dargestellten
Anordnung - deren Arbeitsweise gerade beschrieben worden
ist - erlaubt es die vorliegende Erfindung, wie
dargestellt, die Position des Webrahmens auszuwählen, ohne
daß ein Stopp der Drehung der Schaftwelle 1 bei jeder
Halbumdrehung erforderlich ist, so daß jede möglichen
Blockierungen während des Schritts verhindert werden,
es erlaubt eine unabhängige Wahl der Rahmen, sowohl in
dem Zustand der Vorbewegung als auch in dem Zustand der
Rückbewegung, wodurch die Geschwindigkeit der
Rotationsschaftmaschine erheblich erhöht wird, mit
offensichtlichen Vorteilen der Produktivität der
Webmaschi
ne,
der die Schaftmaschine zugehörig ist. Es versteht
sich für den Fachmann, daß andere praktische
Ausgestaltungen der Erfindung, die von der vorangehend
beschriebenen unterschiedlich sind, möglich sind, die alle in
den Schutzbereich der vorliegenden Erfindung fallen.